gO.DLVHU Prämierung von Speiseöl aus bäuerlicher Produktion gO.DLVHU TEILNAHMEKARTE TEILNAHMEBEDINGUNGEN 4. - 7. März 2016 Je Kategorie kann maximal ein „Öl-Kaiser“ für das beste Produkt vergeben werden, wobei das Erreichen einer Goldmedaille Voraussetzung ist. gO.DLVHU 2. BEWERTUNGSKATEGORIEN Die Bewertung erfolgt in den Kategorien: OE 1 - Sonnenblumenöl OE 2 - Rapsöl OE 3 - Leinöl Prämierung von Speiseöl aus bäuerlicher Produktion Ziel des Wettbewerbes ist es, bäuerlichen Produzenten von Speiseöl eine objektive Möglichkeit für einen Produktvergleich zu bieten. Der „Öl-Kaiser“ soll eine Vermarktungshilfe für die teilnehmenden Betriebe sein und als Anreiz für die weitere Qualitätsverbesserung der Produkte dienen. 1. AUSZEICHNUNG Die Produkte werden nach einem allgemein gültigen 50-Punkte-Schema von einer Fachjury bewertet. Folgende Auszeichnungen werden vergeben: Für 47,5 – 50 Punkte: Goldmedaille, Urkunde 43,5 – 47,0 Punkte: Silbermedaille, Urkunde 40,0 – 43,0 Punkte: Bronzemedaille, Urkunde OE 4 - Sonstige Öle (Soja, Hanf, Leindotter, Distel, Traubenkern, Mohn, Oliven,...) OE 5 - Kürbiskernöl OE 6 - Spezialöl (Nuss, Marillenkern, Apfelkern, Sesam, Kümmel, Ölmischungen, aromatisiertes Öl - wie etwa Chili, Basilikum, Knoblauch,...) Eine etwaige Zusammenlegung der Kategorien bei geringer Probenanzahl, eine weitere Unterteilung der Kategorien bei großer Probenanzahl und die endgültige Zuordnung der Proben in die entsprechenden Kategorien obliegt der Jury. 3. JURY Die Fachjury - bestehend aus anerkannten Expertinnen und Experten unter der Leitung von DI Martin Rogenhofer vom LMTZ Francisco Josephinum - behält sich das Recht vor, bei zu geringer Qualität Preise nicht zu vergeben. Jede Probe wird anonym und mindestens zweimal unabhängig voneinander beurteilt, um die Qualität der Bewertung zu garantieren. 4. TEILNAHMEBEDINGUNGEN/ EINREICHUNG Gegenstand der Einreichung sind pflanzliche Speiseöle, hergestellt aus heimischen Ölsaaten aus bäuerlicher Produktion. Die eingereichten Produkte entsprechen den Bestimmungen des Österreichischen Lebensmittelbuches B30, Abschnitt 1.1. für nicht raffinierte oder kalt gepresste Speiseöle. EINREICHMENGE: 2 Stk. 0,25-Liter-Flaschen TEILNAHMEGEBÜHR: € 38,-- je Probe Zur Bestätigung der Einzahlung ist den Produktproben und dem Einreichformular eine Kopie der Überweisung beizulegen. Bei mehr als 10 Einreichungen ist für die 11. Probe keine Teilnahmegebühr zu bezahlen. Die Anmeldeunterlagen finden Sie auch im Internet unter www.messewieselburg.at. Vom besten Produkt einer Kategorie sind der Messe Wieselburg für die Produktpräsentation während der „AB HOF“ max. 2 Liter des Produkts kostenlos zur Verfügung zu stellen. Jeder Produzent erhält eine Nachricht über die Bewertung seiner Produkte durch die Jury. Die einzureichenden Proben müssen zwischen DO, 7. und DO, 14. Jänner 2016 (ausgenommen Samstag & Sonntag) 07:30–12:00 & 13:00–16:30 Uhr entweder bei der Messe Wieselburg persönlich abgegeben werden oder im gleichen Zeitraum bei folgender Adresse einlangen: 5. PRODUKTPRÄSENTATION Messe Wieselburg GmbH Volksfestplatz 3 3250 Wieselburg Den Gewinnern eines „Öl-Kaiser“ wird ihr Preis im Rahmen der Eröffnung der Messe übergeben. Alle weiteren Medaillen und Urkunden sind während der „AB HOF“ am Stand „Öl-Kaiser“ abzuholen. Eine Nachreichung zu einem späteren Termin ist nicht möglich! Daneben können die Proben an folgenden Orten abgegeben werden: MO, 11. Jänner 2016 in der Weinbauschule Silberberg, 8430 Leibnitz, Kogelberg 16, von 10:00 – 12:00 Uhr MO, 11. Jänner 2016 am Weingut Wolfgang Lang, 8222 St. Johann b. Herberstein, Hoferberg 27, von 14:00 – 17:00 Uhr MO, 11. Jänner 2016: in der OÖ Landwirtschaftskammer, 4020 Linz, Auf der Gugl 3, von 09:00 – 15:00 Uhr. Weiters können die Proben in Salzburg in den jeweiligen Bezirksbauernkammern am MO, 4. Jänner und DI, 5. Jänner 2016 abgegeben werden. Die Teilnahmegebühr ist auf folgendes Konto zu überweisen: Volksbank Ötscherland, BLZ 40850 Messe Wieselburg GmbH, Konto Nr. 32006150000 IBAN: AT564085032006150000 BIC: VOETAT2102P Verwendungszweck: „Öl-Kaiser 2016“ Das beste Produkt einer Kategorie wird während der „AB HOF“ am Stand „Öl-Kaiser“ im Obergeschoß der Europa-Halle zur Verkostung angeboten. Die ausgezeichneten Produkte werden in einer Broschüre zusammengefasst, die während der „AB HOF“ aufliegt. Weiters werden die Gewinner/Preisträger in verschiedenen Medien veröffentlicht. 6. SONSTIGE BEDINGUNGEN/ KONTROLLE Die Teilnehmer verpflichten sich zur Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen für die eingereichten Proben und garantieren, dass die eingereichten Proben der regulären Produktion entnommen wurden. Die eingereichten Proben verbleiben beim Veranstalter. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, am Markt befindliche Produkte anzukaufen und mit den eingereichten Proben zu vergleichen. Die Veröffentlichung eines allfälligen Gewinnes ist erst ab dem 4. März 2016 gestattet. Zuwiderhandeln hat die Aberkennung des Preises zur Folge. Missbrauch und widerrechtliche Verwendung der Auszeichnung werden durch den Veranstalter gerichtlich verfolgt. Bei Bedarf bitte kopieren! TEILNAHMEKARTE Bitte in Blockschrift ausfüllen! Name: Ort: Produktbezeichnung (Handelsname, Sachbezeichnung) - wird auf der Urkunde verwendet (wird auf der Urkunde verwendet!) (wird auf der Urkunde verwendet!) Straße: Plz: e-mail: Bitte freihalten! Kategorie (bitte Bezeichnung eintragen siehe unten) Tel: Fax: anerkannter Biobetrieb Biokontroll-Nummer: vorhandene Menge gO.DLVHU Produktbeschreibung (Eigenheiten, Mischungsverhältnis, Würzungen,...) l l l __________________________________ Unterschrift Die Teilnahmekarte muss gemeinsam mit den Produkten und einer Kopie der Überweisung der __________________ Datum Teilnahmegebühr wurde überwiesen am (Kopie der Überweisung liegt bei) Ich nehme die angeführten Ausschreibungsbestimmungen vollinhaltlich zur Kenntnis und akzeptiere diese. Rohstoffe geröstet (bitte ggf. ankreuzen) Kategorien: OE 1 - Sonnenblumenöl OE 2 - Rapsöl OE 3 - Leinöl OE 4 - Sonstige Öle (Soja, Hanf, Leindotter, Distel, Traubenkern, Mohn, Oliven,...) OE 5 - Kürbiskernöl OE 6 - Spezialöl (Nuss, Marillenkern, Apfelkern, Sesam, Kümmel, Ölmischungen, aromatisiertes Öl - wie etwa Chili, Basilikum, Knoblauch,...) Eine etwaige Zusammenlegung der Kategorien bei geringer Probenanzahl, eine weitere Unterteilung der Kategorien bei großer Probenanzahl und die endgültige Teilnahmegebühr termingerecht bei den in Punkt 4 angegebenen Einreichstellen abgegeben oder zugesandt werden. Zuordnung der Proben in die entsprechenden Kategorien obliegt der Fachjury.
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