10.03.2016 - Stadt Salzkotten

AMTSBLATT
FÜR DIE
STADT SALZKOTTEN
27. Jahrgang, Nr. 03
Herausgegeben am 10.03.2016
Inhalt
1.) 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Salzkotten
• Öffentliche Auslegung
2.) 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Salzkotten
• Genehmigung und Wirksamwerden der Änderung des Flächennutzungsplanes
3.) Bebauungsplan NT 15 „GE-Wasserberg“, Ortschaft Niederntudorf
• In-Kraft-Treten des Bebauungsplanes
4.) 2. Änderung des Bebauungsplanes SK 25 „Wewelsburger Straße“, Salzkotten
• In-Kraft-Treten der Änderung des Bebauungsplanes
5.) Bebauungsplan Nr. 1 „Vielser Gärten“, Salzkotten
• In-Kraft-Treten der 2. Änderung der Gestaltungssatzung
6.) Bekanntmachung über die Auslegung von Bodenrichtwerten
Herausgeber: Stadt Salzkotten, Der Bürgermeister,
Postfach 15 62, 33146 Salzkotten,
Telefon (0 52 58) 5 07-0
Interessenten können das Amtsblatt kostenlos bei der Stadtverwaltung abholen bzw. sich
gegen Erstattung der Portokosten zusenden lassen. Zudem besteht die Möglichkeit das
Amtsblatt im Internet unter www.salzkotten.de abzurufen.
Amtsblatt
für die Stadt Salzkotten
10.03.2016
27.Jg./Nr. 03/S. 2
Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung des Entwurfes der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes
Der Rat der Stadt Salzkotten hat in der Sitzung am 27.04.2015 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Rat der Stadt Salzkotten beschließt, die vorstehend beschriebenen Äußerungen gemäß den
ausgesprochenen Beschlussvorschlägen auszuräumen, den Entwurf der 27. Änderung des
Flächennutzungsplanes im Rahmen der Offenlegung mindestens für die Dauer eines
Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen sowie die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu unterrichten und deren Stellungnahmen
einzuholen.“
Das Änderungsverfahren zur Darstellung von ‘Konzentrationszonen für Windenergieanlagen‘ betrifft das gesamte Stadtgebiet. Auf der Grundlage des ‘Standortkonzeptes für
Windenergieanlagen in Salzkotten‘ und den Ergebnissen der frühzeitigen Beteiligungsverfahrens
hat der Rat der Stadt Salzkotten in seiner Sitzung am 27.04.2015 die folgenden Änderung der
Darstellungen des Flächennutzungsplanes beschlossen:
2. Niederntudorf
2.1 Bereich ’Haarener Straße’
Überlagernde Darstellung von ‘Konzentrationszonen für Windenergieanlagen’
2.2 Bereich ‘Fuchsberg‘
Überlagernde Darstellung von ‘Konzentrationszonen für Windenergieanlagen’
3. Oberntudorf
3.1 Bereich ’Kleiner Hellweg’
Überlagernde Darstellung von ‘Konzentrationszonen für Windenergieanlagen’
4. Salzkotten und Scharmede
4.1 Bereich ‘Neuhäuser Weg/Widey'
Überlagernde Darstellung von ‘Konzentrationszonen für Windenergieanlagen’
4.2 Bereich ‘B1-Paderborner Straße/L776‘
Überlagernde Darstellung von ‘Konzentrationszonen für Windenergieanlagen’
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F.d.B.v. 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Artikel 118 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), liegt der
Änderungsentwurf des Flächennutzungsplanes mit Begründung einschließlich Umweltbericht und
Standortkonzept für Windenergieanlagen in Salzkotten 2016, den vorhandenen umweltbezogenen
Informationen und den nach Einschätzung der Stadt Salzkotten wesentlichen, bereits vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit
vom 22. März 2016 bis 02. Mai 2016 einschließlich
im Fachbereich Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Salzkotten, Marktstraße 8, an der Informationswand im 2. Obergeschoss während der Servicezeiten (08.00 - 12.00 Uhr montags bis freitags,
14.00 - 16.00 Uhr montags und dienstags, 14.00 - 18.00 Uhr donnerstags) öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf schriftlich
oder mündlich zur Niederschrift im Fachbereich Stadtentwicklung (Zimmer 40/44/45) abgeben
werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die
Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Amtsblatt
für die Stadt Salzkotten
10.03.2016
27.Jg./Nr. 03/S. 3
Die vorhandenen umweltbezogenen Informationen und die nach Einschätzung der Stadt
Salzkotten wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen werden ausgelegt.
Es handelt sich dabei um die nachstehend angeführten Dokumente.
A) Fachinformationen/Gutachten
1. Begründung mit Umweltbericht zur 27. Änderung des Flächennutzungsplanes einschießlich
des Standortkonzeptes für Windenergieanlagen in Salzkotten (2016): Untersuchungen zu
den Schutzgütern Boden, Wasser, Luft, Klima, Arten und Lebensgemeinschaften, Landschaftsbild, Mensch und Gesundheit, Kultur- und Sachgüter sowie die Wechselwirkungen
zwischen den Schutzgütern; Aussagen zu dem Thema des Artenschutzes
- Stadt Salzkotten / WWK- Partnerschaft für Umweltplanung, Warendorf
2. Avifaunistische Untersuchungen in der Stadt Salzkotten als Beitrag zur Ermittlung
potenziell geeigneter Vorrangflächen für Windenergienutzung, Abschlussbericht März
2013: Untersuchungen zu den Schutzgütern Tiere (insb. Vogelarten); Aussagen zu dem
Thema des Artenschutzes
- Biologische Station Paderborn – Senne, Delbrück
3. Bewertung der Potenzialfläche g [Eichfeld, westl. L637] als mögliche Konzentrationszone
für WEA im Flächennutzungsplan der Stadt Salzkotten unter Berücksichtigung von
Untersuchungen der Avifauna im Stadtgebiet von Salzkotten: Untersuchungen zu den
Schutzgütern Tiere (insb. Avifauna/Vogelarten); Aussagen zu dem Thema des
Artenschutzes und zu Erhaltungszielen und Schutzzwecken der Natura 2000-Gebiete
- NZO GmbH, Bielefeld, Februar 2015
4. „27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Salzkotten – Darstellung von
‘Konzentrationszonen für Windenergieanlagen‘ – Naturschutz- und artenschutzrechtliche
Aspekte“: Beurteilung zu den Schutzgütern Tiere (insb. Vogel- und Fledermausarten);
Aussagen zu dem Thema des Artenschutzes
- Vortrag von Dr. Karl-Heinz Loske, 02.012.2014
5. Artenschutzfachbeitrag zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen
im Flächennutzungsplan der Stadt Paderborn einschließlich Anlage 1 ‘Raumnutzung
weiterer planungsrelevanter Vogelarten‘: Untersuchungen zu den Schutzgütern Tiere (insb.
Vogel- und Fledermausarten); Aussagen zu dem Thema des Artenschutzes
- NZO GmbH, Bielefeld, November 2014
6. Schreiben der Bezirksregierung „Inaussichtstellung der Herausnahme von Flächen aus
dem Landschaftsschutz im Zuge der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Salzkotten zur Darstellung von Windkraftkonzentrationszonen zur substantiellen Nutzung
der Windenergie im Gebiet der Stadt Salzkotten“: Information zu den Schutzgütern Tiere,
Pflanzen, Landschaftsbild; Aussagen zu dem Thema des Artenschutzes und zu
Erhaltungszielen und Schutzzwecken der Natura 2000-Gebiete
- Bezirksregierung Detmold, März 2015
7. „Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen und Immissionsschutz“:
Information zu den Schutzgütern Mensch; Aussagen zum Thema Immissionsschutz
- Dipl.-Ing. Detlef Piorr, Stand: Entwurf 26.02.2014
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10.03.2016
27.Jg./Nr. 03/S. 4
B) Stellungsnahmen und Hinweise von Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
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T 1 - Kreis Paderborn : Stellungnahmen zu den Schutzgütern Tiere (insb. Vogelarten) ,
Pflanzen , Boden , Wasser, Mensch /Gesundheit
T 2 - Geologischer Dienst NRW: Stellungnahme zu den Schutzgütern Boden und Wasser
T 3 - Gemeinde Borchen : Stellungnahme zu den Schutzgütern Mensch/ Gesundheit und
Stadt- und Landschaftsbild
T 4 - Bezirksregierung Detmold: Hinweise zu den Schutzgütern Boden und auf die
Verordnung zum Schutz der Landschaft
T 6 - Landwirtschaftskammer: Stellungnahme zu den Schutzgütern Tiere, Boden sowie zu
dem Thema des Artenschutzes
T 8 - LWL-Archäologie für Westfalen : Stellungnahme zu Auswirkungen auf Kulturgüter
T 9 - Regionalforstamt Hochstift: Stellungnahme zu Waldflächen
T 10 - Stadt Büren : Stellungnahme zu den Schutzgütern Mensch/ Gesundheit, Stadt- und
Landschaftsbild
T 11 - Fluglärmkommission : Stellungnahme zu den Schutzgütern Mensch/ Gesundheit
T 12 - Flughafen Paderborn-Lippstadt: Stellungnahme zu den Schutzgütern Mensch/
Gesundheit
T 14 - Deutsche Flugsicherung (DFS): Stellungnahme zu den Schutzgütern Mensch/
Gesundheit
T 15 - Bundesamt für Flugsicherung : Stellungnahme zu den Schutzgütern Mensch/
Gesundheit
T 17 - Amt für Denkmalpflege: Stellungnahme zu den Schutzgütern Stadt- und
Landschaftsbild und Kulturgüter
T 19 - NABU Naturschutzbund NRW: Stellungnahme zu den Schutzgütern Tiere (insb.
Vogelarten) sowie zu dem Thema Biotop- und Artenschutzes und zu Erhaltungszielen und
Schutzzwecken der Natura 2000-Gebiete
T 20 - Landesbüro der Naturschutzbundverbände NRW: Stellungnahme zu den
Schutzgütern Tiere (insb. Vogelarten) sowie zu dem Thema des Biotop- und Artenschutzes
und zu Erhaltungszielen und Schutzzwecken der Natura 2000-Gebiete
C) Stellungsnahmen und Eingaben aus der Öffentlichkeit (frühzeitige Beteiligung)
39 Eingaben von Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung im Jahre
2013 sowie der erneuten frühzeitigen Beteiligung im Jahre 2014: Stellungnahmen zu den
Schutzgütern Menschen/ Gesundheit (insbesondere Lärm, Infraschall, Schattenwurf,
nächtlicher Befeuerung sowie optisch bedrängender Wirkung) , Tiere (insbesondere Brut-,
Rast- und Zugvögel, Fledermäuse), Pflanzen, Boden, Stadt- und Landschaftsbild, zum Thema
des Artenschutzes, Auswirkungen auf Kulturgüter und zur Nutzung erneuerbarer Energien
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig , soweit mit ihm
Einwendungen geltend gemacht werden , die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht
oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können .
kott
, en 08 .03 .2016
D r Bürger eister
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Ulrich Berge
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für die Stadt Salzkotten
10.03.2016
Auszug Obern-/Niederntudorf, Änderungsbereiche 2.1 /2.2/3.1
27.Jg./Nr. 03/S. 5
Maßstab 1: 10.000
Amtsblatt
für die Stadt Salzkotten
10.03.2016
Salzkotten-Scharmede, Änderungsbereiche
27.Jg./Nr. 03/S. 6
Maßstab 1: 10.000
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für die Stadt Salzkotten
10.03.2016
27.Jg./Nr. 03/S. 7
Bekanntmachung
Genehmigung und Wirksamwerden der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Stadt Salzkotten
Die vom Rat der Stadt Salzkotten in der Sitzung am 14.12.2015 beschlossene 26 . Änderung
des Flächennutzungsplanes wurde mit Verfügung der Bezirksregierung Detmold vom
01 .03.2016 - Az.: 35.21.10-709/S .87 - gern.§ 6 Abs . 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F.d.B.v.
23.09.2004 (BGBI. 1 S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober
2015 (BGBI. 1 S. 1722), genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt
gemacht.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit dieser Bekanntmachung gern. § 6 Abs. 5
Satz 2 BauGB wirksam . Jedermann kann diese Änderung mit der dazugehörigen Begründung
und die zusammenfassende Erklärung im Fachbereich Stadtentwicklung der Stadtverwaltung
Salzkotten, Marktstraße 8, Zimmer 40/44/45, während der Servicezeiten (08.00 - 12.00 Uhr
montags bis freitags , 14.00 - 16.00 Uhr montags und dienstags, 14.00 - 18.00 Uhr
donnerstags) einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Hinweise:
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und
Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des§ 215 Abs. 1
BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort
bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
2. nach§ 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Änderung des
Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind ; der
Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll , ist darzulegen. Dies gilt
entsprechend, wenn Fehler nach§ 214 Abs . 2a BauGB beachtlich sind.
Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NW) kann gegen diese Änderung des Flächennutzungsplanes
nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden,
es sei denn,
• eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
• die Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt
gemacht worden,
• der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
• der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Salzkotten vorher gerügt
und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den
Mangel ergibt.
Salzko~en 08.03.2016
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Ulrich Bergei )
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für die Stadt Salzkotten
10.03.2016
27.Jg./Nr. 03/S. 8
Bekanntmachung
Inkrafttreten des Bebauungsplanes NT 15 'GE-Wasserberg', Ortschaft Niederntudorf
Der Rat der Stadt Salzkotten hat in der Sitzung am 14.12.2015 den Bebauungsplan NT 15 'GEWasserberg', Ortschaft Niederntudorf als Satzung beschlossen. Dieses wird hiermit gern. § 10
Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) i.d .F.d.B. vom 23.09.2004 (BGBI. 1 S. 2414), zuletzt
geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBI. 1 S. 1722), bekannt gemacht. Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus dem dieser Bekanntmachung beigefügten
Übersichtsplan, der keine Planaussagen enthält, ersichtlich .
Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Jedermann kann den
Bebauungsplan mit der dazugehörigen Begründung und die zusammenfassende Erklärung von
diesem Tage ab im Fachbereich Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Salzkotten,
Marktstraße 8, Zimmer 40, 44 und 45, während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt
Auskunft erhalten.
Hinweise:
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung
etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch den
Bebauungsplan durch Antrag an den Entschädigungspflichtigen (vgl. § 43 BauGB) im Fall der in
den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile wird hingewiesen. Ein
Entschädigungsanspruch erlischt gern. § 44 Abs . 4 BauGB, wenn nicht innerhalb von drei Jahren
nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind,
die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und
Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 BauGB wird
hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs . 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort
bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
2. eine unter Berücksichtigung von § 214 Abs . 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach§ 214 Abs . 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der
Stadt Salzkotten geltend gemacht worden sind ; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den
Mangel begründen soll, ist darzulegen. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a
BauGB beachtlich sind.
Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) kann gegen diesen Bebauungsplan nach Ablauf eines Jahres
seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn ,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde
nicht durchgeführt,
b) dieser Bebauungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden ,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Salzkotten vorher gerügt und dabei
die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
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10.03.2016
27.Jg./Nr. 03/S. 9
Stadt Salzkotten
Geltungsbereich des Bebauungsplanes
NT 15 'GE-Wasserberg', Ortschaft Niederntudorf
M. 1 : 5.000
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10.03.2016
27.Jg./Nr. 03/S. 10
Bekanntmachung
Inkrafttreten der 2. Änderung des Bebauungsplanes SK 25 'Wewelsburger Straße',
Salzkotten
Der Rat der Stadt Salzkotten hat in der Sitzung am 14.12.2015 die 2. Änderung des
Bebauungsplanes SK 25 'Wewelsburger Straße', Salzkotten als Satzung beschlossen. Dieses
wird hiermit gern . § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) i.d.F.d.B. vom 23.09.2004 (BGB!. 1
S. 2414) , zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl.IS. 1722),
bekannt gemacht. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus dem dieser
Bekanntmachung beigefügten Übersichtsplan, der keine Planaussagen enthält, ersichtlich.
Der geänderte Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Jedermann kann den
geänderten Bebauungsplan mit der dazugehörigen Begründung und die zusammenfassende
Erklärung von diesem Tage ab im Fachbereich Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Salzkotten,
Marktstraße 8, Zimmer 40, 44 und 45, während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt
Auskunft erhalten.
Hinweise:
Auf die Vorschriften des § 44 Abs . 3 Satz 1 und 2 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung
etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch die 2.
Änderung des Bebauungsplanes durch Antrag an den Entschädigungspflichtigen (vgl. § 43
BauGB) im Fall der in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile wird hingewiesen .
Ein Entschädigungsanspruch erlischt gern . § 44 Abs. 4 BauGB, wenn nicht innerhalb von drei
Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten
sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird .
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und
Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des§ 215 BauGB wird
hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs . 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort
bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
2. eine unter Berücksichtigung von § 214 Abs . 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach§ 214 Abs . 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der
Stadt Salzkotten geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den
Mangel begründen soll, ist darzulegen. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs . 2a
BauGB beachtlich sind.
Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) kann gegen diesen geänderten Bebauungsplan nach Ablauf
eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden , es sei denn ,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde
nicht durchgeführt,
b) dieser Bebauungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Salzkotten vorher gerügt und dabei
die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Salzkotten, 08.03.2016
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Ulrich Be:~er
Amtsblatt
für die Stadt Salzkotten
10.03.2016
Stadt Salzkotten
Geltungsbereich des Bebauungsplanes
SK 25 'Wewelsburger Straße'
M. 1 : 5.000
27.Jg./Nr. 03/S. 11
Amtsblatt
für die Stadt Salzkotten
10.03.2016
27.Jg./Nr. 03/S. 12
2. Änderung der Satzung
über die örtlichen Bauvorschriften
im Geltungsbereich des Bebauungsplans
Nr. 1 'Vielser Gärten', Salzkotten vom 23.02.2016
Rechtsgrund lagen :
1. § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW 1994 S. 666/SGV NW 2023) , zuletzt geändert durch Artikel 2
des Gesetzes vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496),
2. § 86 Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) i.d.F. der Neufassung vom
01 .03.2000 (GV. NRW. S. 256). zuletzt geändert Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Mai 2014
(GV. NRW. S. 294)
Der Rat der Stadt Salzkotten hat am 22.02 .2016 beschlossen, eine Satzung über die örtlichen Bauvorschriften (Gestaltungsfestsetzungen) für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1 'Vielser
Gärten', Salzkotten zu ändern.
§1
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich dieser Satzung umfasst das Bebauungsplangebiet Nr. 1 'Vielser Gärten',
Salzkotten und ist in der beigefügten Übersichtskarte, die Bestandteil dieser Satzung ist, dargestellt
und festgesetzt.
§2
Definition
Sockelhöhe:
Sockelhöhe max. 60 cm, über O.K. fertiger Straßen bis O.K. Erdgeschossfußboden.
Dachneigung:
Dachneigung bei eingeschossigen Gebäuden 25° - 35°,
Dachneigung bei zweigeschossigen Gebäuden 25° - 35°,
bei 2-geschossigen Gebäuden mit Walmdach 15° - 25°.
Dachform:
Als Dachform sind das Satteldach, Krüppelwalmdach oder Walmdach,
bei Staffelgeschossen nur das Walmdach zulässig.
Drempelhöhe:
Drempelhöhe bei eingeschossen Gebäuden max. 75 cm,
Drempelhöhe bei zweigeschossigen Gebäuden max. 3 5 cm,
bei Staffelgeschossen max. 3,40 m von OK. Rohdecke bis Schnittpunkt Dachhaut.
Firstrichtung:
Die Firstrichtung der Wohngebäude muss parallel oder senkrecht zur vorderen Baugrenze
verlaufen, in speziellen Fällen (Bei Eckgrundstücken oder in ähnlich gelagerten Fällen) ist
sie sinngemäß der übrigen geplanten Bebauung anzupassen.
Dachgauben:
Dachgauben sollen 1/2 der Trauflänge nicht überschreiten.
Dachgau ben und Zwerghäuser [auf der Außenwand] sind bei Walmdächern nicht zulässig.
Einfriedungen:
Die baulichen Einfriedigungen der Grundstücke an öffentlichen Straßen und Plätzen soll
80 cm nicht überschreiten.
§3
Inkrafttreten
Die Satzung tritt mit dem Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Amtsblatt
für die Stadt Salzkotten
10.03.2016
Stadt Salzkotten
Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Nr. 1 'Vielser Gärten', Salzkotten
M. 1: 5.000
27.Jg./Nr. 03/S. 13
Amtsblatt
für die Stadt Salzkotten
10.03.2016
27.Jg./Nr. 03/S. 14
Bekanntmachung
Der Rates der Stadt Salzkotten hat in der Sitzung des am 22.02.2016 folgendes beschlossen:
„Der Rat der Stadt Salzkotten beschließt die der Verwaltungsvorlage beigefügte 2. Änderung
der örtlichen Bauvorschriften (Gestaltungssatzung) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Nr. 1 'Vielser Gärten', Salzkotten gern . § 86 Landesbauordnung (BauO NRW) als Satzung."
Die Satzung der Stadt Salzkotten zur 2. Änderung der Gestaltungsfestsetzungen im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 'Vielser Gärten', Salzkotten wird hiermit
öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) gegen diese Satzung nach
Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann ,
es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren
wurde nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden ,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die
verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden , die den Mangel ergibt.
Salzkotten, 23.02 .2016
Der Bürgermeister
~1~
Amtsblatt
für die Stadt Salzkotten
10.03.2016
27.Jg./Nr. 03/S. 15
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Paderborn
Bekanntmachung
In den Stadt- und Gemeindeverwaltungen der Städte und Gemeinden des Kreises Paderborn (außer Stadt Paderborn) und in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für
Grundstückswerte im Kreis Paderborn (Paderborn , Aldegreverstraße 10 - 14, Kreishaus ,
Raum A.10.12) sind
Karten mit Bodenrichtwerten
in der Zeit vom 14. März bis 14. April 2016
während der ortsüblichen Dienststunden zur Einsichtnahme für jedermann ausgelegt.
Die in den Karten aufgeführten Bodenrichtwerte über baureifes Land und landwirtschaftliche
Nutzflächen sind gemäß § 196 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. 1 S. 2414) i.V.m. § 11 Abs. 1 und 2 der Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte (Gutachterausschussverordnung NRW - GAVO NRW) vom 23.03 .2004 (SGV.NRW 231) durch den Gutachterausschuss
für Grundstückswerte im Kreis Paderborn zum Stichtag
01.Januar2016
ermittelt worden .
Ich weise darauf hin , dass auch außerhalb dieser Zeit jedermann von der Geschäftsstelle
des Gutachterausschusses Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen kann (§ 196 Abs. 3
BauGB) .
Unter der Internetadresse
www.boris.nrw.de können Bodenrichtwerte für alle
Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen abgerufen werden .
Über die Internetadresse
www.kreis-paderborn .de/gutachterausschuss
können die Bodenrichtwerte der Städte und Gemeinden des Kreises Paderborn (ohne Stadt Paderborn) ebenfalls eingesehen werden .
Paderborn, den 25. Februar 2016
Der Vorsitzende des Gutachterausschusses
(Di~ok)
Ltd . Kreisvermessungsdirektor
Die Bodenrichtwertkarten können zu den üblichen Servicezeiten im Rathaus der Stadt
Salzkotten, Marktstraße 8, 1. Obergeschoss, Büro 22, eingesehen werden.