Ortsumfahrung Grenzach-Wyhlen B34 - NEU

FAKTEN
CHECK
Ortsumfahrung
Grenzach-Wyhlen
B34 - NEU
Daten, Hintergründe und
Sachverhalte
Eine Analyse der
vorliegenden Daten und
Fakten
Eine Dokumentation von Günther Holl
Grenzach-Wyhlen, März 2016
Version 1.1
Fakten-Check: Inhaltsverzeichnis
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
Vorwort
Einleitung
Geschichtlicher Rückblick
Priorisierung der Straßenbau-Projekte in BW
Verkehrsuntersuchungen
a. „bpi“, 1990
b. PTV-Group, 2014
c. BMVI, 2010
d. Sierzega, 2013+2014
Faktoren des Individualverkehrs
a. Einpendler/Berufsverkehr
b. Auspendler/Berufsverkehr
c. Einkaufsverkehr
d. Übriges Verkehrsaufkommen
Engpässe der Infrastruktur
a. Knoten „Klosterstraße“
b. Anschlüsse des Ortsstraßennetzes an die Umfahrungsstraße
c. Unterbrechung bestehender innerörtlicher Verkehrswege
Siedlungsentwicklung
a. ETH-Studie (2013) / Entwicklungsstrategie der Gemeinde
b. Verteilung der Haushalte in Grenzach-Wyhlen
c. Potentiale zukünftiger Wohngebiete
Rahmenbedingungen; verkehrspolitische Maßnahmen
a. CH-Zollamt Grenzacher Horn
b. Tangente A98/A861 -> A3/A2 (CH)
c. Mögliche negative Entwicklungen nach Fertigstellung
d. Parkraumbewirtschaftung Basel
e. Generelle Verbesserungen des ÖV-Systems im Dreiland
f. Lärmaktionsplan Grenzach-Wyhlen
Analyse
10. Schlussfolgerungen
11. Anhang
Faktencheck – V1.1
FAKTEN-CHECK: Ortsumfahrung B34-neu
Vorwort
Angenommen, Sie wären Unternehmer und planen eine Betriebserweiterung auf „auf der
grünen Wiese“, legen die Pläne in eine Schublade und holen diese nach 30 Jahren raus, um
sie unverändert zu realisieren. Ohne zu hinterfragen, ob sich die Rahmenbedingungen in dieser Zeit verändert haben und ggf. andere Lösungen erfordern? Ich glaube nicht. Aber bei der
Jahrzehntealten Umfahrungsplanung fordert man aber genau das, obwohl sich viele relevante Rahmenbedingungen seither geändert haben, so z.B.:







Es gab keine A98 und keine A861 mit Anschluss an das Schweizer Autobahnnetz
Es gab noch die LKW-Abfertigung am Zoll Grenzacher-Horn
Es gab noch wesentlich mehr Arbeitsplätze in der chemischen Industrie
Es gab noch keine guten ÖV-Verbindungen nach Basel
Es gab noch keinen Taktfahrplan auf der Hochrheinstrecke
Es gelten jetzt strengere Natur- und Artenschutzrichtlinien
Und einige andere…
Wie wir vielfach aus der Geschichte öffentlicher Infrastrukturprojekte wissen, ist die Sinnhaftigkeit oftmals in Frage gestellt, allein schon deshalb, weil die Planungsdauer viel zu lang ist.
Hinzu kommt, dass sämtliche Projekte der öffentlichen Hand mindestens 50% teurer wurden, als ursprünglich berechnet. Für die Umgehungsstraße bedeutet dies bei veranschlagten
40 Millionen Investitionskosten bei Preisen von 2015 eine Schlussabrechnung von 60 Millionen und das für ein prognostiziertes Verkehrsvolumen von etwa 4.000 bis 6.000 Fahrzeugen
pro 24 Stunden. Es ist kaum anzunehmen, dass dabei noch ein positives Nutzen-KostenVerhältnis rauskommt.
Faktencheck-V11-TEXT – V1.1
Seite 1
FAKTEN-CHECK: Ortsumfahrung B34-neu
1.
Einleitung
In der vorliegenden Dokumentation werden allgemein zugängliche Daten, Fakten und Untersuchungen aufgelistet und wertfrei analysiert. Die Dokumentation soll zur Versachlichung
der teilweise sehr emotional geführten Diskussionen beitragen; sie spiegelt meine persönliche Meinung wider.
Nach der Lektüre soll die Leserin/der Leser in der Lage sein, die Notwendigkeit oder aber
auch die Sinnhaftigkeit dieses Vorhabens besser zu beurteilen.
Die Bedeutung der Ortsumfahrung steht in direktem Kontext zu den analysierten VerkehrsStrömen, die in der folgenden Skizze dargestellt sind:
Abb. 1: Verkehrsströme; die Stärken der Pfeile repräsentieren in etwa die Verhältnismäßigkeit der Ströme untereinander.
Faktencheck-V11-TEXT – V1.1
Seite 2
FAKTEN-CHECK: Ortsumfahrung B34-neu
2.
Geschichtlicher Rückblick
Vom Bauamt der Gemeinde Grenzach-Wyhlen wurden freundlicherweise die wichtigsten
Etappen aufgelistet (siehe Anhang A.1) – hier eine Zusammenfassung:
Erste Planungs- und Trassierungs-Überlegungen stammen sogar aus dem Jahr 1937. Bereits
im Jahr 1949 weist die Eisenbahndirektion Karlsruhe darauf hin, dass die schienengleichen
Wegeübergänge beseitigt werden sollen, und 1955 beantragen die damaligen Gemeinden
Grenzach und Wyhlen, den Bau der Umgehungsstraße bzw. deren Planung zu forcieren. Im
Jahr 1969 wird in der Gemeinde Wyhlen der Trassenverlauf „südlich der Ritterstrasse“ (also dort, wo sie jetzt gebaut werden soll!) festgelegt. Im Jahr 1976, ein Jahr nach der Zusammenlegung der beiden Gemeinden durch die Gemeindereform, werden für den Abschnitt „Wyhlen“ Planungsvarianten entwickelt, die zwischen 25 und 28 Millionen DM kosten sollen. Im Jahr 2005 letztlich überreichte der ehemalige Regierungspräsident UngernSternberg den Planfeststellungsbeschluss, der im Januar 2007 Bestandskraft erlangte. (siehe
Anhang A.2: Erläuterungsberichte für die Abschnitte Grenzach und Wyhlen).
In den vergangenen 25 bis 30 Jahren (vor 2010) erhielt die Gemeinde von Zeit zu Zeit hohen
politischen Besuch aus Stuttgart, Bonn und Berlin. Trotz Beteuerungen und Zusagen gab es
keine Fortschritte: Das Schaulaufen der Politiker entpuppte sich meistens als wahltaktisches
Manöver.
Die in den Jahren 2001 bis 2004 aktive Lokale Agenda 21, bestehend aus engagierten Bürgerinnen und Bürger entwickelte ebenfalls Planungsalternativen, z.B. ähnlich der vieldiskutierten „Plan-B-Trasse“. Leider wurden alle Vorschläge mit einem „Bann“ durch Bürgermeister
und Gemeinderat belegt, „um das Planfeststellungsverfahren nicht zu stören bzw. zu gefährden“, wie es damals begründet wurde. (Später erhielt die Gemeinde die Theodor-HeussMedaille für den „vorbildlichen“ Agenda-Prozess…).
Faktencheck-V11-TEXT – V1.1
Seite 3
FAKTEN-CHECK: Ortsumfahrung B34-neu
3.
Priorisierung der Straßenbau-Projekte in Baden-Württemberg
In 2012 wurde durch die Landesregierung BW eine Bestandsaufnahme aller StraßenbauVorhaben gemacht. In der Vergangenheit wurden viel zu viele Projekte von politischen Vertretern „zugesagt“, wohl wissend, dass die Finanzierung keinesfalls gesichert ist. Dabei fallen
ja Bundesstraßen und Bundesautobahnen – wie der Name schon sagt – in den Zuständigkeitsbereich des Bundes. Dort werden im Bundesverkehrswegeplan und dessen Fortschreibung die Prioritäten durch die Zuordnung in Kategorien festgelegt. Hier ein Auszug aus den
offiziellen Dokumenten (siehe Anhang B):
Priorisierung der baureifen Bundesfernstraßen – Ergebnis der Bewertung:
Abb. 3.1: Priorisierung der baureifen Bundesfernstraßen (Auszug); Quelle: MVI-BW
** angegeben sind die Gesamtkosten des Projekts (in Mio. Euro)
*** Nutzen-Kosten-Verhältnis, aktualisiert: Kostenstand 2011
Bewertung und Gewichtung
Für jedes Einzelkriterium wurde eine 5-stufige Bewertungsskala definiert. Die 20 Bundesfernstraßenprojekte wurden anhand der Einzelkriterien mit Punktewerten von 1 bis 5 bewertet. Die Einzelbewertungen wurden dann gewichtet und aufsummiert. Dabei werden
NKV und Verkehrssicherheit mit 20 % jeweils gleich hoch bewertet und die vier weiteren Kriterien mit jeweils 15 % gewichtet.
 Besonders beachtenswert sind die Bewertungen zum „Nutzen-Kosten-Verhältnis
(NKV)“ mit „1“ = „äußerst gering“ bzw. „2“ = „schlecht“, sowie für die „Netzfunktion“
– ebenfalls „1“, was ja auch naheliegend ist.
Die ausführliche Beschreibung der Kriterien entnehmen Sie bitte dem Anhang B
Faktencheck-V11-TEXT – V1.1
Seite 4
FAKTEN-CHECK: Ortsumfahrung B34-neu
4.
Verkehrsuntersuchungen
Im Jahr 1990 wurde – nach 1976 – eine weitere Verkehrsuntersuchung durchgeführt (siehe
Anhang A.3) im Auftrag des Straßenbauamtes Bad Säckingen, ausgeführt vom „Büro für Planung und Ingenieurtechnik GmbH (bpi)“, Grenzach-Wyhlen. Darin heißt es einleitend:
Und weiter…
Bereits damals war der Binnen-, Ziel- und Quellverkehr mit ca. 90 % der weitaus größte
„Brocken“ – der reine Transitverkehr betrug nur rund 10 % des Verkehrsvolumens (siehe A.3,
Seite 9).
Abb. 4.11 Verkehrsuntersuchung bpi
Faktencheck-V11-TEXT – V1.1
Seite 5
FAKTEN-CHECK: Ortsumfahrung B34-neu
Ebenso interessant sind folgende Aussagen (Anhang A.3, Seite 10):
Abb. 4.12 Zufahrten
Die Zu- und Wegfahrten über die K6332 (Klosterstraße/Rührberg) sind kein Potential für die
Umgehungsstraße, ebenso wenig wie die über die L143 (und Kreisel).
Die oben genannten Ergebnisse stammen aus 1990 und zeigen einen schon damals ermittelten Tatbestand, dass das Verkehrsaufkommen in Grenzach-Wyhlen nur zu einem geringen
Anteil aus Durchgangsverkehr besteht – und das, obwohl:






es damals noch keine A98, keine A861, keinen Autobahnzoll Rheinfelden gab,
das grenzüberschreitende ÖV-Angebot minimal war (keine Linie 38!)
ein Arbeitsplatzabbau in der Chemie nie zur Diskussion stand,
das Gewerbegebiet „Fallberg“ noch nicht entwickelt war,
eine Güterabfertigung für LKW am Zollamt Grenzacher Horn in Betrieb war,
es noch keine Parkraumbewirtschaftung und -verknappung in Basel für Pendler gab.
Aussagen über die künftige Verkehrsentwicklung werden – gemäß Aussage in dieser
Untersuchung - von den nachfolgenden Kriterien beeinflusst (siehe Anhang A.3, Seite 13):
Faktencheck-V11-TEXT – V1.1
Seite 6
FAKTEN-CHECK: Ortsumfahrung B34-neu
Abb. 4.13 Kriterien der Vekehrsentwicklung
Genauso wie die Verkehrsmengen (1990 im Hinblick auf 1976) haben sich die Faktoren und
Bewertungen der oben genannten Kriterien bis heute verändert – und zwar bei allen!
Lediglich bei der Prognose zur Anzahl Arbeitsplätze war man zu optimistisch. Die
Arbeitsplatz-Verluste in der chemischen Industrie konnten durch Zuzug neuer oder den
Ausbau bestehender Gewerbebetriebe nicht ausgeglichen werden.
Faktencheck-V11-TEXT – V1.1
Seite 7
FAKTEN-CHECK: Ortsumfahrung B34-neu
In den vergangenen 5 Jahren wurden verschiedene Verkehrszählungen durchgeführt:
a) 2010 im Auftrag des Bundes (siehe Anhang C1),
b) 2013 + 2014 im Auftrag der Gemeinde Grenzach-Wyhlen (siehe Anhang C2) und
c) 2014 speziell zum Thema „Ausweisung von P+R-Parkplätzen; Anzahl und Lage“ (siehe
unten).
Um nun Rückschlüsse auf die Verkehrszählungen unter a) + b) vornehmen zu können, möchte ich die Daten der Verkehrszählung c) zum Thema „P+R“ analysieren. Nachfolgend die entsprechende Grafik:
IV-STROM: QUELL + ZIELVERKEHR GRENZACH-WYHLEN / Ausgewählte Ströme des Gesamtverkehrs
Abb. 4.2: Ziel- und Quellverkehr „West“
Diese Grafik zeigt deutlich, dass der reine „Transit“-Verkehr eine untergeordnete Rolle (<20
%) spielt – im Umkehrschluss bedeutet dies, dass über 80 % des Gesamtverkehrs die Quelle
und das Ziel im Ortsbereich von Grenzach-Wyhlen hat und deshalb nur bedingt ein
Verkehrspotenzial für eine Umfahrungsstraße darstellt, was im Folgenden mehrmals
festzustellen ist.
Faktencheck-V11-TEXT – V1.1
Seite 8
FAKTEN-CHECK: Ortsumfahrung B34-neu
Für die Verkehrszählung des Bundes im Jahr 2010 (siehe unten) liegen keine Details vor,
sodass aufgrund der einzig verfügbaren „Anzahl Fahrzeuge“ in der Fahrtrichtung WEST>OST
keine Rückschlüsse auf die tageszeitliche Verteilung möglich ist. Die reine Anzahl der
Fahrzeuge zwischen Zählpunkt WEST und Zählpunkt OST suggerieren einen Transitverkehr,
der so aber nicht wirklich existiert.
Abb. 4.3: Verkehrsuntersuchung 2010
Faktencheck-V11-TEXT – V1.1
Seite 9
FAKTEN-CHECK: Ortsumfahrung B34-neu
Die im Auftrag der Gemeinde vorgenommenen Verkehrszählungen im Jahr 2013 umfassen
vier Zählstellen: (Erfassung der Verkehrsrichtung von OST nach WEST)
A) Rheinfelderstrasse, Haus Nr. 90, Fahrtrichtung WEST, Höchstgeschwindigkeit 50 km/h;
entspricht “Einfahrt“
B) Klosterstrasse, Haus Nr. 20, Fahrtrichtung SÜD, Höchstgeschwindigkeit 30 km/h;
entspricht “Einfahrt“
C) Lörracherstrasse, Haus Nr. 30, Fahrtrichtung WEST, Höchstgeschwindigkeit 50 km/h;
entspricht “Einfahrt“
D) Hörnle, Haus Nr. 6; Fahrtrichtung WEST, Höchstgeschwindigkeit 50 km/h; entspricht
“Ausfahrt“
Abb. 4.4: Zählstellen 2013
Zwischen den Zählstellen „Lörracherstrasse (C)“ und „Hörnle (D)“ gab und gibt es keine
weitere Zählstelle!
Für die vorliegende Dokumentation wurden die jeweiligen „Diagramme 4“ (siehe unten) der
oben genannten Zählstellen ausgewertet, wobei die Tagesganglinien ebenfalls ausgezählt
wurden. Festzustellen ist auch hier, dass aufgrund der vorliegenden Daten keine Rückschlüsse auf den gesamten Verkehrsfluss möglich sind, da die einfahrenden Fahrzeuge (z.B.
am Zählpunkt „A: Rheinfelderstrasse“ nicht zwangsläufig diejenigen sind, die auch – z.B. am
Zählpunkt „D: Hörnle“ ausfahren.
Es ist also nicht feststellbar, wo sich die Fahrtziele befinden; es gibt keine Quell- und
Zielanalyse des Verkehrsaufkommens!
Faktencheck-V11-TEXT – V1.1
Seite 10
FAKTEN-CHECK: Ortsumfahrung B34-neu
Hier die Grafiken zu den Zählstellen A bis D:
Abb. 4.51: Zählstelle „A :Rheinfelderstrasse“
Auf diesem Streckenabschnitt verkehren keine Linienbusse, sodass der LKW-%-Anteil
wirklich nur LKW beinhaltet.
Weder an der L143 noch an der Strasse „Am Wasserkraftwerk“ befand sich eine Zählstelle.
Ein- und ausfahrender PKW-Verkehr zwischen L143/Kreisel und „Am Wasserkraftwerk /
Gewerbegebiet Fallberg“ ist somit nirgends registriert und daher auch nicht quantifizierbar.
Faktencheck-V11-TEXT – V1.1
Seite 11
FAKTEN-CHECK: Ortsumfahrung B34-neu
Die Zählstelle mit der höchsten Belastung ist „C: Lörracherstrasse“. Dabei ist zu beachten,
dass ein Teil des einfahrenden Verkehrs aus der Klosterstrasse (Zählstelle [B]) von der B34
aufgenommen wird und daher Bestandteil der Fahrzeuganzahl bei [C] ist.
Abb. 4.52: Zählstelle „B:Klosterstrasse“
Abb. 4.53: Zählstelle „C: Lörracherstrasse“
Faktencheck-V11-TEXT – V1.1
Seite 12
FAKTEN-CHECK: Ortsumfahrung B34-neu
Die westlichste Zählstelle ist am Hörnle und repräsentiert – in Bezug auf den gezählten
OST>WEST-Verkehr – sozusagen die „Ausfahrt“.
Abb. 4.54: Zählstelle „D:Hörnle“
Erstaunlich ist bei dieser Zählstelle, dass im Tagesverlauf, also außerhalb der Hauptverkehrszeiten, mehr Fahrzeuge in Richtung Basel fahren als zur Hauptverkehrszeit. Dies ist auf den
Einkaufsverkehr zurückzuführen, der sich in den Abendstunden massiv verstärkt und den
Auspendlerverkehr überlagert.
Der ausgewiesene LKW-Anteil ist zu 99 % dem Linienverkehr der Linie 38 zuzuschreiben, da
bekanntlich am CH-Zollamt Grenzacher Horn keine Import- oder Transitabfertigung für Güter
(LKW) mehr stattfindet. (Nur noch vereinzelte Durchfahrten mit Sonderbewilligungen)
Die „Einfahrt“ bei der Zählstelle „Rheinfelderstrasse“ von ca. 10.000 Fahrzeugen (in 24
Stunden) und die „Ausfahrt“ am Hörnle mit ca. 10.700 Fahrzeugen (in 24 Stunden)
suggeriert einen großen Transitanteil, was aber überhaupt nicht zutrifft. Wie weiter unten
noch beschrieben, ist der Ziel- und Quellverkehr erheblich, so wie auch der reine
Binnenverkehr.
Faktencheck-V11-TEXT – V1.1
Seite 13
FAKTEN-CHECK: Ortsumfahrung B34-neu
Bei allen Grafiken ist zu berücksichtigen, dass zur Kategorie „LKW“ auch die Linienbusse
zählen. Die errechnete Verkehrsbelastung durch Schwerverkehr ist daher falsch, weil der
effektive LKW-Anteil wesentlich geringer ist.
Im oben betroffenen Zeitraum verkehrten:
a) die Busse der Linie 38 im Halbstundentakt,
b) die Linie 7311 im Stundentakt und
c) hinzu kommen 5 Bus-Paare der Linie 7301
Für die Zählstellen b) + c) bedeutet dies in der Zeit von 06:00 bis 20:00:
1. 60 Fahrten Linie 38 (beide Richtungen)
2. 30 Fahrten Linie 7311
Für die Zählstelle d):
1. 60 Fahrten Linie 38 (beide Richtungen)
2. 10 Fahrten Linie 7301
Faktencheck-V11-TEXT – V1.1
Seite 14
FAKTEN-CHECK: Ortsumfahrung B34-neu
5.
Faktoren des Individualverkehrs
a) Einpendler, Berufsverkehr:
o Berufsverkehr zu den Arbeitsplätzen: In Grenzach-Wyhlen befindet sich der
überwiegende Teil der Arbeitsplätze südlich der Bahnlinie, auch südlich der
geplanten Umgehungsstraßen-Trasse. Eine Auszählung der vorhandenen
Parkplätze im Kontext mit der Anzahl Arbeitsplätze ermöglicht eine grobe
Schätzung bzgl. Verkehrsbelastung:
Abb. 5.11: Einpendler/Berufsverkehr
o Es wäre zu aufwändig festzustellen, welche davon rein innerörtlich und welche von und nach außerhalb Grenzach-Wyhlen verkehren.
Abb. 5.12: Einpendler/Berufsverkehr/Zufahrtsstrecken
Faktencheck-V11-TEXT – V1.1
Seite 15
FAKTEN-CHECK: Ortsumfahrung B34-neu
b) Auspendler, Berufsverkehr:
o Der größte Anteil des Auspendler-Verkehrs bewegt sich nach Westen über den
Grenzübergang Hörnle. Das Auspendleraufkommen ist ebenfalls Bestandteil des
Ziel- und Quellverkehrs und kein Transit.
o Die im 15-Minuten-Takt verkehrende Buslinie 38 (zwischen Wyhlen-Siedlung und
Basel-West) fährt entlang der bestehenden B34. Mehr und mehr werden die
Parkplätze entlang der Ortsdurchfahrt Grenzach-Wyhlen als Pendlerparkplätze
benutzt.
c) Einkaufsverkehr:
o Ein großer Verkehrsanteil umfasst den Einkaufs- und Freizeitverkehr; dieser stellt
aber wiederum nur bedingt ein Potenzial für die Umgehungsstraße dar. Am Beispiel eines wichtigen Ziels beim Einkaufsverkehr soll dies deutlich gemacht werden: „Hieber“. Freundlicherweise hat dieses Unternehmen aktuelle Zahlen zur
Verfügung gestellt, nämlich die Anzahl Bezahl-Transaktionen für jeden einzelnen
Werktag für den Monat Juni 2015. Im gesamten Monatsdurchschnitt über alle
verkaufsoffenen Tage fahren täglich! 3.000 Fahrzeuge auf den Parkplatz und wieder weg, das sind insgesamt 6.000 PKW-Fahrten in der Zeit zwischen 08:00 und
20:00 Uhr. Leider war es datentechnisch nicht möglich, die Anzahl gedruckter
Ausfuhrscheine festzustellen, sodass ich mit einer Schätzung weiterfahre und davon ausgehe, dass mindestens 50 % aller Fahrten von und nach der Schweiz zwischen Grenzübergang Hörnle und dem o.g. Ziel-Ort stattfinden. Es gab in den letzten Jahren zwar schon immer einen beträchtlichen Anteil an Kunden aus der
Schweiz – dies hat sich aber aufgrund der Währungssituation wesentlich verstärkt. Die Verkehrszunahme ist im Diagramm für die Zählstelle „Hörnle“ deutlich
sichtbar und übertrifft sogar das Volumen des Berufspendlerverkehrs.
Abb. 5.2: Einkaufsverkehr
Faktencheck-V11-TEXT – V1.1
Seite 16
FAKTEN-CHECK: Ortsumfahrung B34-neu
d) Übriges Verkehrsaufkommen:
o Die Siedlungsstruktur von Grenzach-Wyhlen umfasst zwei nahezu gleichstarke
Ortsteile (je ca. 7.000 Einwohner), wobei der Ortsteil Grenzach eine wesentlich
umfassendere und breitere Marktversorgung (> 130 %) aufweist, der Ortsteil
Wyhlen dagegen nur etwa 70 %. (siehe „Märkte- und Zentrenkonzept“, Dr. Accocella, Lörrach). Die zukünftige Entwicklung des Quartiers „Neue Mitte
Grenzach“ mit weiterem Handel, Gewerbe und Gastronomie verstärkt diesen Zustand noch weiter. Dieses Versorgungs-Ungleichgewicht und zusätzlich auch die
geografische Lage der weiterführenden Schulen (motorisierte SchülerInnen und
„Mama-Taxis“; trotz Linie 38!) führen zu einem erheblichen Verkehrsaufkommen
zwischen den Ortsteilen = hausgemachter Ziel- und Quellverkehr und kein Potenzial für die Umfahrung.
Abb. 5.3: Übrige Verkehrsströme
Faktencheck-V11-TEXT – V1.1
Seite 17
FAKTEN-CHECK: Ortsumfahrung B34-neu
6.
Engpässe der Infrastruktur
a) Knoten „Klosterstrasse“:
o Bis dato ist noch keine sinnvolle Lösung gefunden worden, diese Einmündung zu
„entschärfen“. Diese ist maßgeblich schuld an den abendlichen Staus, wobei auch
die Fahrgäste in den Linienbussen die Leidtragenden sind. 1 bis 2 Linksabbieger in
die K6332 genügen, um den Geradeausverkehr zu blockieren; umgekehrt können
während einer Rotphase der Fußgängerampel maximal 3 Fahrzeuge aus der
K6332 nach links in die B34 einfahren, sodass es auf der Kreisstraße ebenfalls zu
Staus kommt. Diese Situation befördert zwar die Forderung nach der Ortsumfahrung, wobei das Verkehrsaufkommen des Knotens „Klosterstraße“ davon aber
völlig unabhängig ist, weil es kein Potenzial für die Umfahrungsstraße darstellt.
b) Anschlüsse des Ortsstraßennetzes an die Umfahrungsstraße:
o Insgesamt sind 4 Verknüpfungen zwischen B34-neu und innerörtlichen Straßen
vorgesehen (von West nach Ost):




A = Grenzach-West (Einbezug der Eisenbahnüberführung Hörnle)
B = Grenzach-Wyhlen-Mitte ( Gmeiniweg)
C = Wyhlen-Solvay (Wyhlen-Mitte) [1]
D = Wyhlen-Ost (Gewerbegebiet Fallberg; Wasserkraftwerk)
Abb. 6.1: Anschlüsse Ortsstrassennetz
Faktencheck-V11-TEXT – V1.1
Seite 18
FAKTEN-CHECK: Ortsumfahrung B34-neu
o Wie im Abschnitt 7 „Siedlungsentwicklung“ noch beschrieben wird, befinden sich
über 70 % aller Haushalte nördlich der Bahnlinie. Jeder Nutzer der Straße muss
daher zunächst an eine der Anschlussstellen fahren, um ggf. nur noch ein kurzes
Stück auf der Umfahrung zurückzulegen. Aufgrund der Bequemlichkeit und der
kürzeren Strecke werden wohl in den meisten Fällen weiterhin die bestehenden
Ortsdurchfahrten benutzt werden.
o [1] Auf dem „Zubringer“ zum Anschluss „C“ befindet sich eine höhenbeschränkte
Unterführung (Baujahr 2004!), sodass nur Fahrzeuge bis zu einer Höhe von max.
2,70 m hier fahren können: Feuerwehr und Busse müssen „draußen bleiben“ und
Umwege in Kauf nehmen. Dieser Umstand wurde vor dem Baubeginn bereits von
der Lokalen Agenda 21 bemängelt.
c) Unterbrechung bestehender innerörtlicher Verkehrswege
(teilweise auch für Fußgänger und Radfahrer):
o Wie in Grafik 6.2 deutlich ersichtlich ist, werden durch den Bau der Umfahrungsstraße wichtige, heute gut funktionierende innerörtliche Verkehrswege zerstört;
für PKW gänzlich, für Radfahrer mit unzumutbaren Umwegen:
o Südstrasse: Wichtige Nord-/Süd-Verbindung zum Rhein/ Schwimmbad/
Freizeitanlagen
o Hardstrasse: Wichtige und (nebst B34) einzige innerörtliche Verbindungsstraße zwischen den Ortsteilen Grenzach und Wyhlen
o Rheinstrasse: Wichtige Nord-/Süd-Verbindung, Erschließung „Lindweg“,
Freizeitanlagen, Zugang zum Rhein.
Abb. 6.2: Anschlüsse Ortsstraßennetz - Sperrungen
Faktencheck-V11-TEXT – V1.1
Seite 19
FAKTEN-CHECK: Ortsumfahrung B34-neu
o Wenn dann eines Tages auch der Bahnübergang „Rheinstrasse“ für den motorisierten Verkehr gesperrt sein wird, sind die Teilgebiete „Gänsbühl“ und „Mittlerbann/Steinboden“ NUR noch via Solvay-/Eisenbahnstraße mit der höhenbeschränkten Bahnunterführung zu erreichen.
Abb. 6.3: Erschließung „Gänsbühl“ und „Mittlerbann/Steinboden“
Faktencheck-V11-TEXT – V1.1
Seite 20
FAKTEN-CHECK: Ortsumfahrung B34-neu
7. Siedlungsentwicklung:
a) ETH-Studie (2013) / Entwicklungsstrategie der Gemeinde
o Das Rheinufer auf der Gemarkung Grenzach-Wyhlen ist quasi die „Südküste“
Deutschlands und wurde bis dahin stark vernachlässigt. Auf der gesamten Länge
ist das Rheinufer nicht oder nur schwerlich zugänglich und steht für einen Erholungs- und Freizeitaufenthalt nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Auf der Gemarkung Grenzach ist das Rheinufer teilweise total durch die Nutzung der Chemiefirma BASF blockiert.
o In Wyhlen ist die Siedlungsentwicklung nach Süden zum Rhein ein entwicklungspolitisches Ziel - dies wird durch die ETH-Studie „Wohnen am Wasser“ (2012) sowie durch das städtebauliche Entwicklungskonzept, erstellt von der Planungsgruppe Süd-West im Jahr 2014 (siehe Grafik 6.11), deutlich dargelegt:
Abb. 7.1: Siedlungsentwicklung - Wyhlen
o In der nachfolgenden Grafik 6.12 ist die Barrierewirkung der planfestgestellten
Trasse klar ersichtlich. Dies wird auch im Textteil zum Flächennutzungsplan festgestellt - hier ein Zitat daraus:
 „Da sich im Gegensatz dazu im Ortsteil Wyhlen die Wohnbauentwicklung auch südlich der Bahn entwickelt hat, musste die Umgehung - losgelöst von der Bahntrasse - südlich dieser Wohngebiete geführt werden. Die Folge ist - im Zusammenhang mit der Bahn und der vorgenommenen Reduzierung der höhengleichen Übergänge - eine doppelt
Faktencheck-V11-TEXT – V1.1
Seite 21
FAKTEN-CHECK: Ortsumfahrung B34-neu
wirksame Barrierewirkung, der durch Intensivierung und besondere
Ausgestaltung der einzelnen verbleibenden Nord-Süd-Verbindungen insbesondere auch im Sinne der örtlichen Naherholung - in Zukunft begegnet werden muss.“
Abb. 7.2: Siedlungsentwicklung – Wyhlen – B34-neu
Faktencheck-V11-TEXT – V1.1
Seite 22
FAKTEN-CHECK: Ortsumfahrung B34-neu
o Hierzu noch einige Zitate aus der o.g. ETH-Studie zum Thema „Querverbindungen stärken“ (Seite 64):

„Um mit dem Dinkelberg, den Rheinterrassen und den beiden Rheinufern
drei wichtige Naturräume zu verbinden, müssen bestehende Querverbindungen gestärkt und punktuell neue Verbindungen geschaffen werden... „
Abb. 7.3: Siedlungsentwicklung – Wyhlen – B34-neu - ETH
Und weiter heißt es:

„Entstehende Infrastrukturkorridore wie die geplante Umgehungsstraße
sollten auf minimale Barrierewirkung hin ausgelegt werden. Gerade wegen
der bereits über 50 Jahre andauernden Planungsgeschichte sollten Alternativen aufgezeigt werden. Wird die Umgehungsstraße mit bereits existierenden Infrastrukturtrassen zusammengelegt, kann eine weitere Aufsplitterung des Gebiets auch am Hornfelsen und südlich von Wyhlen verhindert
werden.“
Konkret hieße dies: Bündelung der Umgehungstrasse mit der vorhandenen
Bahntrasse, im Ortsgebiet Wyhlens als Tunnel ausgeführt.
Faktencheck-V11-TEXT – V1.1
Seite 23
FAKTEN-CHECK: Ortsumfahrung B34-neu
b) Verteilung der Haushalte in Grenzach-Wyhlen
Abb. 7.4: Verteilung der Haushalte
o Der überwiegende Teil des Siedlungsgebiets von Grenzach und Wyhlen befindet
sich nördlich der Bahnlinie, teilweise weitab von der planfestgestellten Trasse.
Ziel- und Quellverkehr von Grenzach-Wyhlen nach extern wird sich daher nur bedingt und dann auch nur in Teilabschnitten über die Umgehungsstraße abwickeln,
da die Zufahrtswege zu weit weg und/oder zu umständlich zu erreichen sind.
o Von der Mehrheit der Siedlungsgebiete führen die Wege zur nächstliegenden
Umgehungsstraßenzufahrt immer durch eines der Ortszentren; die Entlastungswirkung ist daher marginal. Hier ein paar realistische Szenarien, zunächst für den
Ortsteil Grenzach:
Faktencheck-V11-TEXT – V1.1
Seite 24
FAKTEN-CHECK: Ortsumfahrung B34-neu
Abb. 7.5: Verkehrsströme Ortsteil Grenzach
o
Der Auspendler- und Binnenverkehr im Ortsteil Grenzach wird sich, zumindest
partiell, durch das Ortszentrum westwärts zur Anbindung „Grenzach-West“ bewegen, nach Osten bis zum Anschluss „Gmeiniweg“ (vorwiegend Auspendler in
Richtung Rheinfelden), der Auspendlerverkehr Richtung K6332 und L139 sowie
der Binnenverkehr, sofern dessen Ziele nördlich der Bahnlinie liegen, jedoch weiterhin auf der B4-alt.
Abb. 7.5: Verkehrsströme Ortsteil Wyhlen
Faktencheck-V11-TEXT – V1.1
Seite 25
FAKTEN-CHECK: Ortsumfahrung B34-neu
o Der Ein- und Auspendler- sowie der Binnenverkehr im Ortsteil Wyhlen gestalten
sich komplexer aufgrund des Verkehrs auf der Kreisstraße K6332 und der Landesstraße L139 nach Herten/Degerfelden, Zu- und Wegfahrten führen in jedem Fall,
zumindest partiell, durch das Ortszentrum Wyhlen. Für die K6332 gilt dies auch
für die Wohngebiete südlich der Bahnlinie bzw. südlich der Umgehungsstrasse.
c) Potenziale zukünftiger Wohngebiete = neues Verkehrsaufkommen für Auspendler
und Binnenverkehr
o Auf der Gemarkung Grenzach-Wyhlen befinden sich die größten Potenziale im
Ortsteil Wyhlen, sowohl östlich an die bestehende Bebauung (Serrnuss-Ost) als
auch nach Süden hin.
o Die fast fertiggestellte Erschließung des Neufelds bedeutet eine Verdoppelung
des bisherigen Verkehrsaufkommens von und nach diesem Ortsteil. Wie unter
6.b) beschrieben, befindet sich auch das Neufeld maximal entfernt von den möglichen Zufahrten zur Umfahrung.
o Ein weiteres Baugebiet ist das Gewann „Hornacker“, direkt angrenzend an die
Schweiz.
Abb. 7.6: Neubaugebiete
Faktencheck-V11-TEXT – V1.1
Seite 26
FAKTEN-CHECK: Ortsumfahrung B34-neu
8.
Rahmenbedingungen; verkehrspolitische Maßnahmen
a) CH-Zollamt Grenzacher Horn:
o Nachdem der Export- und Transitgüterverkehr zu derartigen chaotischen Verkehrsverhältnissen auf der B34 in Richtung Schweiz geführt hatte, dass der morgendliche LKW-Stau bis in den Ortsteil Grenzach reichte und den übrigen Verkehr
erheblich behinderte, hat die Eidgenössische Zollverwaltung beschlossen, das
Zollamt in ein „Regionalzollamt ohne Güterverkehr“ herabzustufen. Seither ist die
B34 eine Sackgasse für LKW-Transit- oder -Export-Verkehr, mit wenigen Ausnahmen.
o Das primäre Verkehrsaufkommen besteht aus PKW-Verkehr und zwar in den
Hauptverkehrszeiten „Grenzgänger“, in den übrigen Tageszeiten vorwiegend
„Einkaufstouristen“ aus der Schweiz mit dem Ziel Ortsmitte.
b) Tangente A98 -> A861 -> CH-A2/A3:
o Die in 2006 eröffnete Tangente zwischen der A98 (von Weil am Rhein nach „nirgendwo“) und der schweizerischen A2/A3 ist in Bezug auf die LKW-Abfertigung
inzwischen bereits zu klein. PKW- und LKW-Verkehr behindern sich gegenseitig.
o Der größte Teil des Grenzgängerverkehrs mit Start und Ziel östlich von GrenzachWyhlen benutzt diesen Grenzübergang, sodass der Transitverkehr auf der B34
unbedeutend ist (siehe Grafik im Abschnitt 3). Die A98/A861-Infrastruktur ist in
den Plänen der B34-neu nicht berücksichtigt!
c) Mögliche negative Entwicklungen nach der Fertigstellung der Umfahrung:
o Die vorgängig beschriebenen Fakten belegen eindeutig, dass der reine Transitverkehr eine – bisher jedenfalls – untergeordnete Rolle spielt. Nach der Fertigstellung der Umfahrung und in Verbindung mit der nunmehr gut ausgebauten
Grenzacherstrasse in Basel besteht allerdings die Befürchtung und die Gefahr,
dass die Ortsumfahrung als Entlastungsstrecke für die zeitweise sehr stark belasteten CH-Autobahnen A2/A3 (z.B. allmorgendlicher Rückstau Richtung Basel teilweise bereits ab Rheinfelden-Ost bis Dreieck Hagnau) sowohl von Grenzgängern
als auch von normalerweise innerschweizerischen Verkehren genutzt und somit
wesentlich mehr Transitverkehr induziert wird, als jemals berechnet wurde. Eine
solche Entwicklung will hier niemand!
o Eine weitere Gefahr besteht darin, dass nach Fertigstellung der Umfahrung das
CH-Zollamt wieder für den Güterverkehr geöffnet werden könnte, weil dann
beidseits der Landesgrenze die Straßeninfrastruktur bestens ausgebaut wäre.
Dies hätte zur Folge, dass der auf der A861 überbordende LKW-Verkehr die Umfahrung Grenzach-Wyhlen als Bypass nutzt. Dann haben wir in Richtung Zoll wie-
Faktencheck-V11-TEXT – V1.1
Seite 27
FAKTEN-CHECK: Ortsumfahrung B34-neu
der dieselben prekären Verkehrsverhältnisse, wie damals vor der Schließung des
Zollamts. Auch diese Entwicklung will keiner!
d) Parkraumbewirtschaftung Basel -> Einschränkungen für die IV-Pendler:
o Restriktive Verknappung der Langzeitparkplätze: Seit dem Jahr 2013 werden in
der Agglomeration Basel praktisch sämtliche, bisher zeitlich unbegrenzt nutzbare
Parkplätze („Weiße Zone“) in zeitlich begrenzte umgewandelt („Blaue Zone“),
wobei diese entweder mittels Parkscheibe bis zu 89 Minuten oder mit „Besucherparkkarte“ für einen halben oder ganzen Tag benutzt werden können.
o Langzeitparken nur gegen Bezahlung:
 Besucherparkkarten kosten für den halben Tag = 6 CHF, für den ganzen
Tag = 10 CHF

Pendlerparkkarten kann man als Jahreskarten zum Preis von 740 CHF erwerben, wobei noch folgende Einschränkungen berücksichtigt werden
müssen:


Der Arbeitsweg des Mitarbeitenden (Tür-zu-Tür) muss mit öffentlichen Verkehrsmitteln mehr als 60 Minuten betragen. Für die Bestimmung des Arbeitsweges ist die bestmögliche Verbindung für
die Hin- und Rückreise maßgebend. Die Bezugsberechtigung wird
nach der längeren Reisezeit beurteilt.
Die Anzahl der Pendlerparkkarten wird auf 20 % der Arbeitnehmenden eines Geschäftsbetriebes begrenzt. Pro Geschäftsbetrieb
können mindestens 1 bis maximal 50 Pendlerparkkarten bezogen
werden.
o Zusammen mit den PKW-Betriebskosten (nach „Autofahrers Milchmädchenrechnung“) ist die IV-Variante aber trotz allem teurer als der ÖV, wo eine Monatskarte
für 88 € bzw. 94 CHF zu haben ist.
o Mit der Verknappung und Kostenpflicht von Langzeitparkplätzen wird somit auch
der Umstieg zum ÖPNV gefördert, wodurch letztlich eine Reduktion der IVPendler-ströme (aus Grenzach-Wyhlen nach CH) und eine Entlastung der Ortsdurchfahrten erwartet wird. Eine negative Entwicklung wird aber auch deutlich:
Viele ÖV-Pendler müssen zunächst an die Buslinie gelangen – meist mit dem
PKW. Dabei ist festzustellen, dass jeweils in der Nähe von Haltestellen (und Richtung Westen zunehmend) alle verfügbaren, zeitlich unbegrenzten Parkplätze entlang der B34 zugeparkt sind. Eine wirkliche Entlastung des innerörtlichen Verkehrs findet daher nicht statt. Durch eine zeitliche Begrenzung oder eine Gebührenpflicht dieser Parkplätze würde hingegen eine Verkehrsreduktion zu erwarten
sein.
Faktencheck-V11-TEXT – V1.1
Seite 28
FAKTEN-CHECK: Ortsumfahrung B34-neu
e) Generelle Verbesserungen des ÖV-Systems im Dreiland
o Mit neuen Linien, sowohl Bus als auch Tram und Bahn, wird die Agglomeration
Basel immer besser und nutzerfreundlicher erschlossen. Erklärtes Ziel ist es, die
Pendlerströme vom Individualverkehr auf den öffentlichen Verkehr umzuleiten.
Je besser dieser ausgebaut ist, umso attraktiver wird das Liniennetz und der öffentliche Verkehr als Ganzes. Zusammen mit dem geplanten „Herzstück Basel“ im
Zeithorizont 2030 ist ein Quantensprung im System des gesamten ÖPNV zu erwarten. Aus vielerlei Gründen und insbesondere im Hinblick auf den ÖPNVAusbau ist der Bau neuer Straßen kontraproduktiv, haben diese doch bekanntermaßen eine Lebensdauer von 90 und mehr Jahren.
o In naher Zukunft ist geplant, die Hochrheinbahnstrecke zu elektrifizieren. Auch
diese Maßnahme wird einen positiven Impact auf die Pendlerströme haben, weil
die Attraktivität des ÖPNV-Systems steigt.
f) Lärmaktionsplan Grenzach-Wyhlen
o Aufgrund der Vorgaben des Landes Baden-Württemberg wurde in GrenzachWyhlen wegen der Verkehrsbelastung in den Ortsdurchfahrten ein Lärmgutachten und darauf aufbauend, ein Lärmaktionsplan durch die Firma RAPP Trans AG,
Freiburg, erarbeitet.
Abb. 8.1
Faktencheck-V11-TEXT – V1.1
Seite 29
FAKTEN-CHECK: Ortsumfahrung B34-neu
o Für die Untersuchung wurden ebenfalls die in den vergangenen Jahren durchgeführten Verkehrszählungen herangezogen. Die nachfolgende Grafik zeigt deutlich:
o B34-Ost (Siedlung):
9.545 Fahrzeuge
o B34 Wyhlen Ortsdurchfahrt
13.916 Fahrzeuge
o B34 Grenzach Ortsdurchfahrt 10.604 Fahrzeuge
o Dies zeigt einen starken Zufluss auf die B34 im Bereich der Ortsdurchfahrt Wyhlen
durch Verkehr über die Kreisstrasse K6332 via Einmündung an der Klosterstrasse.
Abb. 8.2
o Als „Gegenmaßnahme“ werden ganztägig geltende Geschwindigkeitsbeschränkungen vorgeschlagen (siehe nachfolgende Grafik) und zusätzlich andere
Möglichkeiten aufgezeigt, wie z.B. „Lärmoptimierter Asphalt“.
Faktencheck-V11-TEXT – V1.1
Seite 30
FAKTEN-CHECK: Ortsumfahrung B34-neu
Abb. 8.3
Abb. 8.4
Faktencheck-V11-TEXT – V1.1
Seite 31
FAKTEN-CHECK: Ortsumfahrung B34-neu
9.
Analyse
Analyse der positiven und negativen Auswirkungen einer B34-neu Grenzach-Wyhlen, dargestellt im Detail in den vorhergehenden Kapiteln.
9.1
Aufnahme-Nutzen Abschnitt Grenzach:
 Der derzeitige reine Transitverkehr als Potenzial für die Umgehung beträgt nur ca.
20 % [1] des Gesamtverkehrs der derzeitigen B34 ([1] siehe 4.c).
 Eingeschränkter Transitverkehr (Nord-Hörnle-Nord) vom Rührberg durch Wyhlen
kommend, geschätzt: NULL Entlastung durch Umgehung Wyhlen).
 Der LKW-Verkehr zum Industriegebiet Grenzach (überwiegender Anteil) tangiert
bereits heute schon nicht die Ortsdurchfahrt Grenzach; (läuft aber de facto bereits auf zukünftiger Umgehungsstrasse im Bereich Grenzach).
 Der PKW-Verkehr aus Wyhlen-Ort zum Industrie- und Gewerbegebiet Grenzach
tangiert ebenfalls nicht die Ortsdurchfahrt Grenzach; (läuft aber de facto bereits
auf zukünftiger Umgehungsstrasse im Bereich Grenzach).
 Einkaufsverkehr aus Basel und zurück: Eine „Umleitung“ fern ab der Geschäfte im
Ortsteil Grenzach ist – insbesondere auch vom örtlichen Einzelhandel – nicht erwünscht!
 Entlastungs-Summe: maximal 50 % des derzeitigen Gesamtverkehrs in Grenzach
(das sind 5.000 bis 6.000 Fahrzeuge in 24 Stunden).
9.2
Aufnahme-Nutzen Abschnitt Wyhlen:
 Derzeitiger reiner Transitverkehr als Potenzial für die Umgehung beträgt ca. 20 %
[1] des Gesamtverkehrs der derzeitigen B34 ([1] siehe 4.c).
 Der LKW-Verkehr zum Industriegebiet Grenzach (ca. 5 % des Gesamtverkehrs!)
könnte auch über eine Alternativ-Trasse abgewickelt werden.
 Entlastungssumme: maximal 50 % des derzeitigen Gesamtverkehrs in Wyhlen.
9.3
Kein Nutzen durch Umgehung:
 Überwiegender Anteil des Ziel- und Quellverkehrs innerhalb Grenzach-Wyhlen (=
Binnenverkehr).
 Die Umgehung Wyhlen entlastet Wyhlen nicht vom Verkehr von und zu Rührberg/Inzlingen/Lörrach,
 und nur teilweise vom Verkehr via L143 und Kreisel.
9.4
Objektive Nachteile:
 Wegfall von ca. 50 % der bisherigen wichtigen Nord-Süd-Verbindung zu unseren
Naherholungsgebieten (Rhein, Schwimmbad, Ruderclub, Fußballverein, Tennis,
Bogenschützen, Hundesportverein und andere) mit der Konsequenz weiter Umwege, die zu einer zusätzlichen CO 2-Belastung führen und für den LangsamVerkehr unzumutbar sind und außerdem gefährlich, weil sich entlang der B34-neu
keine Fahrradwege als Ausweichstrecke befinden. Die angebliche Umgehungsstraße wird damit zu einer Zerschneidungsstrasse und läuft komplett konträr zu
Faktencheck-V11-TEXT – V1.1
Seite 32
FAKTEN-CHECK: Ortsumfahrung B34-neu




den Empfehlungen der ETH-Entwicklungsstudie, die Entwicklungsmöglichkeiten
zum Rhein hin empfiehlt.
Immense zusätzliche Flächenversiegelung in einem schon extrem dicht besiedelten und bebauten Raum.
Große Gefahr, dass sich die Straße zu einem Bypass für die chronisch verstopfte
Basler Autobahn entwickelt, somit alle theoretischen Vorteile zunichtegemacht
werden und die Situation schlimmer wird, als sie jetzt schon ist.
Geplante Lärmschutzwand innerhalb Grenzach steht falsch, da sie den Bahnlärm
in den Ort reflektiert, sie sollte nördlich der Bahn stehen, um auch den Bahnlärm
aufzunehmen.
Ein umweltverträglicher und bedarfsgerechter Ausbau der Trasse würde immense
Kosten verschlingen. Notwendig wären u.a.:
o Tieferlegung in weiten Teilen Wyhlens zum Lärmschutz,
o Erhalt aller bisherigen Querungsmöglichkeiten zumindest für den Langsamverkehr durch neue Brücken oder Unterführungen.
o Umweltverträgliche Gestaltung der Bachläufe.
o Mehr Abstand zum Naherholungsgebiet Salzlände mit Zugang.
o Zusätzliche Kreisel, damit gar nicht erst neue Unfallschwerpunkte entstehen.
o Große Gefahr, dass sich zusätzliche Risiken für den wichtigen Langsamverkehr entwickeln.
Fazit I:

Die Umgehungsstraße führt zu einer nur geringen bis mäßigen Teil-Entlastung der
bisherigen Strecke, aber gleichzeitig zu einer neuen Belastung an anderer Stelle.

Geschwindigkeitsvorteile für die Einwohner Grenzach-Wyhlens (Ziel-/Quell- und
Binnenverkehr), für die Ein- und Auspendler und auch für den grenzüberschreitenden Einkaufs- und Freizeitverkehr bewegen sich im Bereich von wenigen Minuten (wenn man die B34-neu nutzt) und sind nur auf den motorisierten Individualverkehr (MIV) bezogen; sie sind deshalb vernachlässigbar.

Eine optimierte Trasse im planfestgestellten Bereich kann durchaus zu einer Verdopplung der Investitionskosten führen – z.B. ausgedehnte Tunnelabschnitte.

Das Nutzen-Kosten-Verhältnis wird negativ, da nur für maximal 50 % des Verkehrs
(ca. 6‘000 Fahrzeuge in 24 Stunden) eine Umfahrung gebaut wird, die mit Preisen
von heute bereits 40 Millionen € kosten wird. Zusammen mit den notwendigen
Optimierungen ist mit Gesamtkosten von mindestens 60 Millionen € zu rechnen.
Faktencheck-V11-TEXT – V1.1
Seite 33
FAKTEN-CHECK: Ortsumfahrung B34-neu
Fazit II:
Die Zahlenbasis und Erläuterung:
A
B
C
D
E
Siedlung
Lörracherstrasse
Hörnle
Zwischensumme
Durchschnitt
F
Transit
20 %
G Ziel-/Quellverkehr
50 %
H Binnenverkehr
30 %
I
Total Potential
Abb. 6.14: Verteilung der Haushalte
Anz. Fz/24 Std.
9.440
12.850
10.695
32.985
10.995
2.199
5.498
3.299
Potential für B34-neu
100 %
2.199
50 %
2.749
20 %
660
5.607
Zeile A:
Zeile B:
Zeile C:
Zählstelle „Rheinfelderstrasse“ (siehe Anhang C.2)
Zählstelle „Lörracherstrasse“ (siehe Anhang C.2)
Zählstelle „Hörnle“ (siehe Anhang C.2)
Zeile E:
Durchschnitt dieser 3 Zählstellen
Zeile F:
Vom Durchschnitt entfallen auf den reinen Transitverkehr 20 %, der zu 100 %
der Umgehungsstraße zugerechnet werden kann. (siehe Analyse 4.c).
Vom gesamten Ziel- und Quellverkehr von und nach Grenzach-Wyhlen, der 50
% des Gesamtverkehrs ausmacht, können maximal 50 % dem Umgehungsstrassenpotenzial zugerechnet werden, wobei jeweils nur Teilstrecken befahren werden.
Der Binnenverkehr beträgt ca. 30 %, von dem aber nur 20 % möglicherweise
ein Umgehungsstraßenpotenzial darstellen. Da 80 % aller Haushalte nördlich
der Bahnlinie und damit mehr oder weniger weit von einer Umgehungsstraßenzufahrt entfernt sind, bringt selbst die abschnittsweise Nutzung der Umgehung einerseits wenig Zeitvorteile, andererseits aber größere Kilometerleistungen (und dadurch mehr CO2-Ausstoß) durch notwendige Umwege zu den
wenigen Ein- und Ausfahrten, nur um von einem Quartier in ein anderes zu
fahren.
Zeile G:
Zeile H:
Faktencheck-V11-TEXT – V1.1
Seite 34
FAKTEN-CHECK: Ortsumfahrung B34-neu
10.
Schlussfolgerungen
1. Die vorgängig dargestellten und analysierten Fakten belegen sehr deutlich, dass die
Umfahrung nach den aktuellen Plänen nur in geringem Maße zur Entlastung der
Ortsdurchfahrten beitragen wird, da das Transitaufkommen nur etwa 20 % des Gesamtverkehrs, maximal ein Drittel beträgt. Um diese Schlussfolgerungen zu verifizieren und zu untermauern, ist eine neue Erhebung des Ziel- und Quellverkehrs VOR
der Inangriffnahme jeglicher Detailplanung dringend geboten. Die bisherigen Verkehrszählungen (mit Ausnahme der Studie zum Thema P+R) lassen keine Schlussfolgerungen zum Quell- und Zielverkehr sowie zum Transitaufkommen zu.
2. Wie vorgängig ausführlich erläutert, ist das „echte“ Transitaufkommen relativ bescheiden; mehrheitlich ist das Verkehrsaufkommen vom Ziel- und Quellverkehr geprägt. Es ist deshalb davon auszugehen, dass der Ziel- und Quellverkehr jeweils –
wenn überhaupt – nur Teilstrecken der B34-neu benutzen wird, um eventuell schneller in verschiedene Quartiere zu gelangen. Daher sollte man (wenn schon unbedingt
gebaut werden muss) diese Nutzung erleichtern und anstelle der „Orts-Umfahrung“
besser eine „Orts-Erschließung“ bauen, indem die geplante B34-neu mit möglichst
vielen Ortsstraßen verknüpft wird.
3. Die derzeit gültigen, weil „planfestgestellten“ wesentlichen Planungsmerkmale der
Ortsumfahrung (bzw. Ortsumgehung) sind über 30 Jahre alt und wurden bis zum Datum der Planfeststellung nur unwesentlich optimiert. Die Planung repräsentiert damit
die „Denke“ des vorigen Jahrhunderts:




Landverbrauch? – damals kein Thema! - und
dazu möglichst großdimensionierte Bauwerke!
Wichtigstes Ziel: Beschleunigung des motorisierten Individualverkehrs und
damit Erhöhung der Attraktivität des Autoverkehrs!
Der Langsamverkehr ist praktisch unberücksichtigt.
4. Ein Straßen-Neubau dieses Ausmaßes hat einen sehr langfristigen Charakter und eine
entsprechend lange Nutzungsdauer (genauso wie die Entwicklung von Siedlungsgebieten). Eine Fehlplanung lässt sich kaum korrigieren oder gar zurücknehmen, sodass
auch unsere Enkel und Urenkel davon betroffen sind – deshalb:
Lieber KEINE Lösung als eine SCHLECHTE!
Faktencheck-V11-TEXT – V1.1
Seite 35
FAKTEN-CHECK: Ortsumfahrung B34-neu
11. Anhang
A.1: Bau der Umgehungsstraße für Grenzach und Wyhlen – Die Geschichte der Planung
Jahr
1937
1949
1955
1964
1968
1969
1976
1982
1985
1991
1992
1993
1995
1997
Fakten
Das Ministerium des Inneren teilt dem Bezirksamt Lörrach mit, dass das Planungsbüro Lindemann in Lörrach mit
der Straßenplanung zur Umfahrung der Orte Grenzach und Wyhlen beauftragt werden soll.
Eine Behördendelegation bereist die Gemarkung entlang des Rheines. 1938 Vom Bezirksamt Lörrach wird die Umgehungslinie der damals so bezeichneten Reichsstraße 34 untersucht. Man kommt zu einer neuen Variante. Die
Umgehungslinie sollte entlang der Ritterstraße geführt werden und nicht mehr, wie bisher angenommen, entlang
des Rheines. Der Gemeinderatsbeschluss von Wyhlen lautet indessen, dass die Straße weiter südlich in der Nähe
des Rheines verlaufen soll. Der Ausbau an der Ritterstraße wird zugelassen (Zollhäuser u.a.)
Unter Hinweis auf den Ortsbauplan von 1932 der Gemeinde Wyhlen verweist die Eisenbahndirektion Karlsruhe
darauf, dass die schienengleichen Wegeübergänge beseitigt werden sollten.
Die Gemeinden Grenzach und Wyhlen beantragen, den Bau der Umgehungsstraße bzw. deren Planung zu forcieren. Das Straßenbauamt teilt indessen mit, dass auf den Bau einer Umgehungsstraße für Grenzach und Wyhlen
verzichtet werden könne. Dafür sollten die Ortsdurchfahrten in den Orten Grenzach und Wyhlen so verbreitert
werden, dass eine für den künftigen Verkehr tragbare Lösung erreicht wird.
Das Straßenbauamt Lörrach befasst sich mit neuen Untersuchungen hinsichtlich der Umgehungsstraße für die damals noch selbstständigen Gemeinden Grenzach und Wyhlen. Die Gemeinden lassen durch das Büro Kammerer
Vorentwürfe fertigen: Die Linienführung in Grenzach ist wie in der jetzigen Planung – in Wyhlen sollte die Umgehungsstraße im Solvaygebiet und entlang der Ritterstraße erfolgen.
Der Planungsverband Hochrhein/Dinkelberg fordert in seiner Verbandsversammlung den zweispurigen Ausbau der
Umgehung der B34 für die Gemeinden Grenzach und Wyhlen.
In Wyhlen wird der Trassenverlauf südlich der Ritterstraße festgelegt im Blick auf den im Entwurf befindlichen Bebauungsplan „Mittlerbann/Steinboden“. ist von einer Schnellstraße entlang des Hochrheines die Rede. Vorbereitende Vermessungsarbeiten des Büros Behrle im Zusammenhang mit dem aufzustellenden Flächennutzungsplan
werden vorgenommen. Für Wyhlen sind drei Varianten vorgesehen:
a) Umgehungsstraße südlich des Solvaygebietes; b) Umgehungsstraße südlich des Sportplatzes entlang des Solvaygebietes; c) Umgehungsstraße nördlich des Sportplatzes entlang der
Ritterstraße
Die Gemeinde Grenzach-Wyhlen gibt eines Verkehrslinienplan in Auftrag. 1976 Neue Planvarianten für Wyhlen
werden entwickelt: Variante 1 25,0 Mio. DM; Variante 2 25,5 Mio. DM; Variante 1b 28,0 Mio. DM
Eine Verkehrserhebung soll in Auftrag gegeben werden, die dann tatsächlich auch 1990 durchgeführt wird. Die
Belastung beträgt 10.000 Kraftfahrzeuge in 16 Std. in der Ortsdurchfahrt Wyhlen. Man geht davon aus, dass nach
dem Bau der Umgehungsstraße der Verkehr in der Ortsmitte in Wyhlen halbiert würde.
Eine Computeranalyse bezüglich der Kostenvergleiche sorgt für Aufregung. Diskutiert wird der Bau eines Tunnels in
Wyhlen. Die Umfahrung sei zu teuer.
Eine Expertenkommission des Bundesverkehrsministeriums besichtigt vor Ort die Problematik des Trassenverlaufs.
Die Maßnahme wird in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen.
Im selben Jahr erfolgt eine Bürgerinformation im „Haus der Begegnung“. 1991 Eine Umweltverträglichkeitsstudie
wird durch das Straßenbauamt in Auftrag gegeben. Die Planfeststellung soll ab Mitte 1993 erfolgen. März 1992 Der
Bundesminister für Verkehr teilt mit, dass die Umgehungsstraße Grenzach-Wyhlen im Bedarfsplan für Fernstraßen
aufgenommen sei. Allerdings ist nur die Umfahrung von Grenzach als vordringlich anzusehen. Die Umfahrung von
Wyhlen als „weiterer Bedarf“.
Der Gemeinderat fordert die Gleichstellung der Umfahrung von Wyhlen mit der Festlegung des Ortsteils Grenzach.
Eine Resolution vom 28.04.92 wird dem Bundesverkehrsministerium übermittelt. Juni 1992 Im „Haus der Begegnung“ findet ein Behördengespräch zu der seit langem geforderten Umweltverträglichkeitsstudie statt.
Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg teilt mit, dass die Planfeststellung für beide Ortsumgehungen
durchgeführt würde, wenn hinsichtlich der Kostentragung zur Beseitigung der Bahnübergänge Einigung erzielt
worden wäre. Dez. 1993 In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates von Grenzach-Wyhlen nehmen Vertreter
des Straßenbauamtes Bad Säckingen Stellung zur eingetretenen Planungsverzögerung. / 02.11. bis 06.12.1994
Offenlegung der Planung Dez. 1994 / In einer Bürgerversammlung, an der etwa 500 Personen teilnehmen,
erläutern die Vertreter des Straßenbauamtes und die Beauftragten des Planungsunternehmens Einzelheiten der
nun vorgestellten Umfahrung der Umgebung von Grenzach und Wyhlen.
Die Frist zur Einlegung von Widersprüchen bzw. Bedenken läuft am 21.12.94 ab. Sämtliche Einwendungen zu der
Planung sind in der Zwischenzeit dem Regierungspräsidium Freiburg zur weiteren Behandlung vorgelegt worden.
Erörterung der erhobenen Einwendungen.
Gemeinderatsbeschluss, dass die Mehrheit des Gemeinderates an der Straße für die Umgehungsstraße mit der
Mitte – Anbindung Wyhlen festhält.
Faktencheck – V1.1
Seite 1
FAKTEN-CHECK: Ortsumfahrung B34-neu
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2007
2010
2011
2012
2012
Vorstellung der vorgesehenen Änderungen in der Gemeinderatssitzung durch Herr Belz. Informationsveranstaltung
für die betroffenen Landwirte; Maßnahmen zur Sicherung des Lebensraumes des Steinkauzes; Gemeinderatsbeschluss mit folgenden Beschlüssen: 1. Dringende Forderung zur Verwirklichung des Projektes; 2. Die ortsnahe Trasse wird zwischen Solvaystraße und Ritterstraße weiterhin unterstützt; 3. Forderung der sofortigen Planfeststellung
der ortsnahen Trasse und die Aufnahme dieses Projektes in die Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes
2002 und die rasche Realisierung; 4. Insbesondere die an der Bundesstraße wohnenden Bürger sind nicht weiter
bereit, die vom Verkehr ausgehenden Belästigungen, Beeinträchtigungen und Gefährdungen zu ertragen. Die Verkehrssituation in den Ortsteilen Grenzach und Wyhlen ist unzumutbar. Auch die ortsansässige Industrie fordert den
Bau der Umgehungsstraße.
Demonstration mit dem Fahrrad und anschließend zu Fuß mit ca. 250 Bürgern; Gespräch mit dem Regierungspräsidium, Interessengemeinschaft Südliche Umfahrung
Offenlegung der geänderten Pläne; Übersendung der bei uns eingegangenen Widersprüche an das RP; Stellungnahme der Gemeinde zu den geänderten Plänen an das RP
Verabschiedung einer Resolution des Gemeinderates
Erörterungstermin über die während der Offenlegung im Jahr 2002 eingegangen Widersprüchen und Stellungnahmen
Überreichung des Planfeststellungsbeschlusses durch den Regierungspräsidenten Herrn Ungern-Sternberg; Offenlegung des Planfeststellungsbeschlusses; Zustimmung zur Resolution; Genehmigung der Resolution; Bürgerversammlung mit Schwerpunkt „Lärmschutz“
Januar 2007 Bestandskraft der planfestgestellten Trasse
Informationsveranstaltung zum Neubau der Umgehungsstraße; Eisenbahnkreuzungsvereinbarung ist von allen
Beteiligten unterzeichnet worden. Der Baubeginn wird Oktober 2012 genannt.
Unterzeichnung der gemeinsamen Resolution von Wirtschaft und Politik
Veröffentlichung der Resolution im Mitteilungsblatt
Priorisierung der Straßenbauprojekte in BW:
Faktencheck – V1.1
Seite 2
FAKTEN-CHECK: Ortsumfahrung B34-neu
A.2: Planfeststellung
Faktencheck – V1.1
Seite 3
FAKTEN-CHECK: Ortsumfahrung B34-neu
Faktencheck – V1.1
Seite 4
FAKTEN-CHECK: Ortsumfahrung B34-neu
A.3: Verkehrsuntersuchung „bpi“ 1990
Seite 2, „Verkehrserhebung und Analyse“ u.a.:
Die Daten-Analyse wird im Abschnitt 4 des Hauptdokuments behandelt.
Faktencheck – V1.1
Seite 5
FAKTEN-CHECK: Ortsumfahrung B34-neu
B: Priorisierung der Straßenbauprojekte in BW:
Faktencheck – V1.1
Seite 6
FAKTEN-CHECK: Ortsumfahrung B34-neu
Faktencheck – V1.1
Seite 7
FAKTEN-CHECK: Ortsumfahrung B34-neu
Faktencheck – V1.1
Seite 8
FAKTEN-CHECK: Ortsumfahrung B34-neu
C: Frequenzen Einkaufsverkehr – Beispiel „Hieber“
Faktencheck – V1.1
Seite 9
FAKTEN-CHECK: Ortsumfahrung B34-neu
D: Mögliche Teillösungen
Für den Fall, dass die Plantrasse nicht oder nur partiell realisiert würde, müssten jedoch an
besonders exponierten Stellen Maßnahmen ergriffen werden. Eine davon, der
Lärmaktionsplan, liegt bereits vor und ist zur Umsetzung bereit. Als Alternative zur geplanten
Durchquerung bzw. Tangierung des NSG „Altrhein“ gäbe es folgenden Lösungsansatz:
a) Entlastung der Wohnbebauung Siedlung:
Durch Verlagerung der B34 um eine Trassenbreite nach Norden und gleichzeitig
Absenkung der neuen Trasse um ca. 2 Meter ist eine zusätzliche Lärmschutzwand
(aus der Perspektive der Anwohner südlich davon) nur ca. 1 Meter hoch und kann
südseitig begrünt werden. Die alte Straße wird zu einer reinen Erschließungsstraße
für dieses Wohngebiet zurückgebaut.
Diese Trassenverlagerung ist unabhängig von einer Fortführung via „Am Wasserkraftwerk“ oder der Beibehaltung der bisherigen Trasse der B34-alt.
Faktencheck – V1.1
Seite 10
FAKTEN-CHECK: Ortsumfahrung B34-neu
b) Tunnelvariante parallel zur Bahnstrecke:
Die Bahn-parallele Tunnelvariante wurde in der Vergangenheit hier und da erwähnt
und ist zwar reizvoll, aber nicht zu finanzieren.
Die teilweise bergmännisch, teilweise in offener Tagebauweise zu erstellende Tunnelstrecke ist etwa 1,5 km lang. Bei derzeitigen Baukosten von ca. € 30.000 pro Laufmeter belaufen sich die Kosten für den Tunnelabschnitt auf ca. 45 Mio. Euro. Dies
wäre die absolut teuerste Variante, aber auch die umweltverträglichste für Mensch
und Natur.
Vom Gmeiniweg her in Bahn-paralleler Trasse wird das Westportal erreicht, vom
Ostportal führt die Trasse zum Anschluss an die Straße „Am Wasserkraftwerk“.
Nachteil: keine Anschlüsse an das Ortsstraßennetz auf diesem Streckenabschnitt.
Faktencheck – V1.1
Seite 11
FAKTEN-CHECK: Ortsumfahrung B34-neu
Impressum:
Günther Holl
Kirchstraße 72
D-79639 Grenzach-Wyhlen
Mail: [email protected]
Faktencheck – V1.1
Seite 12