Leistungsorientierte Mittelvergabe (LOM) Ein zentrales Instrument zur Förderung gleichstellungsrelevanter Maßnahmen ist die Leistungsorientierte Mittelvergabe. Die Zuständigkeit zur Ausführung der gesetzlichen Grundlagen liegt hierfür im Rektorat, wobei der Gleichstellungsbeauftragten ein Antrags- und Rederecht zukommt. Die Leistungsorientierte Mittelvergabe honoriert Erfolge der Gleichstellung im Bereich der Natur- und Ingenieurwissenschaftlichen Fakultäten. Indikatoren hierfür sind die Geschlechterverteilung der Absolventinnen und Absolventen sowie die Zahl der abgeschlossenen Promotionen. Das Land NRW honoriert darüber hinaus Erfolge der RUB bei der Einwerbung von Drittmittel der DFG und bei der Berufung von Professorinnen. Was sollte ich als dezentrale Gleichstellungsbeauftragte beachten? Die LOM ist ein wichtiges Argument für Ihre gleichstellungspolitische Arbeit. So können Sie in Diskussionen und Verhandlungen darauf hinweisen, welche Vorteile mit gleichstellungspolitischen Anstrengungen verbunden sind. Gleichstellungspolitische Erfolge, wie die Erhöhung der Zahl weiblicher Absolventinnen und Promovendinnen (im MINT-Bereich) und die Berufung von Professorinnen (alle Fakultäten) werden mit Mitteln honoriert. Gesetzliche Grundlagen auf Landesebene Die Rolle der Gleichstellungsbeauftragten LGG Abschnitt IV, Gleichstellungsbeauftragte, “§ 23a, Gleichstellungsbeauftragte „(1) Die Gleichstellungsbeauftragte hat die Belange der Frauen, die Mitglieder oder Angehörige der Hochschule sind, wahrzunehmen. Sie wirkt auf die Einbeziehung frauenrelevanter Aspekte bei der Erfüllung der Aufgaben der Hochschule hin, insbesondere bei der wissenschaftlichen Arbeit und bei der leistungsorientierten Mittelvergabe. Sie kann hierzu an den Sitzungen des Senats, des Rektorats, der Fachbereichsräte, der Berufungskommissionen, des Klinischen Vorstands und anderer Gremien mit Antrags- und Rederecht teilnehmen; sie ist wie ein Mitglied zu laden und zu informieren. Bei der Beratung von Angelegenheiten im Rektorat und im Klinischen Vorstand, welche die Gleichstellung unmittelbar berühren, ist ihr Gelegenheit zur Information und Teilnahme zu geben. Die Grundordnung regelt insbesondere Wahl, Bestellung und Amtszeit der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertretung.“ (LGG NRW 1999) LGG Abschnitt II, Maßnahmen zur Frauenförderung, § 5, Leistungsorientierte Mittelvergabe „Bei der leistungsorientierten Mittelvergabe an Hochschulen und deren medizinische Einrichtungen sind auch Fortschritte bei der Erfüllung des Gleichstellungsauftrages aus Artikel 3 Abs. 2 Grundgesetz und der Umsetzung dieses Gesetzes zu berücksichtigen. Fortschritte sind insbesondere zu messen am Umfang der Teilhabe von Frauen an innovativen Entwicklungen und Projekten, am Anteil von Frauen bei den wissenschaftlich Beschäftigten und Professuren und am Abbau der Unterrepräsentanz von Studentinnen vor allem in natur-, ingenieurwissenschaftlichen und medizinischen Studiengängen.“ (LGG NRW 1999) Die LOM ab 2015 Bei der LOM sollen gem. § 5 LGG „auch Fortschritte bei der Erfüllung Gleichstellungsauftrages“ aus Artikel 3 Abs. 2 GG und der Umsetzung des LGG berücksichtigt werden. In § 5 LGG heißt es weiter: „Fortschritte sind insbesondere zu messen am Umfang der Teilhabe von Frauen an innovativen Entwicklungen und Projekten, am Anteil von Frauen bei den wissenschaftlich Beschäftigten und Professuren und am Abbau der Unterrepräsentanz von Studentinnen vor allem in natur-, ingenieurwissenschaftlichen und medizinischen Studiengängen.“ In jedem Haushaltsjahr stehen 20 % des bereinigten Budgets einer jeden Hochschule als sog. Leistungsbudget zur Verfügung. Die Verteilung richtet sich nach 3 Indikatoren, die wie folgt gewichtet werden: Anzahl an Absolvent/innen Drittmitteleinnahmen Gleichstellung (Professuren) 45 % 45 % 10 % Die Berechnung des Parameters Gleichstellung erfolgt künftig analog zur Berechnung des Parameters „Absolventen“. Danach wird der Anteil der Professorinnen einer Hochschule an den Professorinnen aller Hochschulen des gleichen Typs in NRW ermittelt und entsprechend honoriert. Dabei werden die Professorinnen in MINT-Studiengängen mit dem Faktor 2,5 gewichtet. Was sollte ich als dezentrale Gleichstellungsbeauftragte beachten? Die LOM ist ein wichtiges Argument für Ihre gleichstellungspolitische Arbeit. So können Sie in Diskussionen und Verhandlungen darauf hinweisen, welche Vorteile mit gleichstellungspolitischen Anstrengungen verbunden sind. Gleichstellungspolitische Erfolge, wie die Berufung von Professorinnen und Juniorprofessorinnen (in allen Fakultäten) werden mit Mitteln honoriert. Insbesondere in den MINT-Fächern (siehe oben). Weitere Informationen zur LOM finden Sie hier. Hinweise und Erläuterungen zur leistungsorientierten Mittelverteilung an den Hochschulen in Trägerschaft des Landes NRW 2015 ff http://www.wissenschaft.nrw.de/fileadmin/Medien/Dokumente/Hochschule/Hinweise_LOM_2 015.pdf SEITE 2 | 2
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