Leistungsorientierte Mittelvergabe (LOM) - Ruhr

Leistungsorientierte Mittelvergabe (LOM)
Ein zentrales Instrument zur Förderung gleichstellungsrelevanter Maßnahmen ist die
Leistungsorientierte Mittelvergabe. Die Zuständigkeit zur Ausführung der gesetzlichen
Grundlagen liegt hierfür im Rektorat, wobei der Gleichstellungsbeauftragten ein Antrags- und
Rederecht zukommt. Die Leistungsorientierte Mittelvergabe honoriert Erfolge der Gleichstellung
im Bereich der Natur- und Ingenieurwissenschaftlichen Fakultäten. Indikatoren hierfür sind die
Geschlechterverteilung der Absolventinnen und Absolventen sowie die Zahl der abgeschlossenen
Promotionen. Das Land NRW honoriert darüber hinaus Erfolge der RUB bei der Einwerbung von
Drittmittel der DFG und bei der Berufung von Professorinnen.
Was sollte ich als dezentrale Gleichstellungsbeauftragte beachten?
Die LOM ist ein wichtiges Argument für Ihre gleichstellungspolitische Arbeit. So können Sie in
Diskussionen
und
Verhandlungen
darauf
hinweisen,
welche
Vorteile
mit
gleichstellungspolitischen Anstrengungen verbunden sind. Gleichstellungspolitische Erfolge, wie
die Erhöhung der Zahl weiblicher Absolventinnen und Promovendinnen (im MINT-Bereich) und
die Berufung von Professorinnen (alle Fakultäten) werden mit Mitteln honoriert.
Gesetzliche Grundlagen auf Landesebene
Die Rolle der Gleichstellungsbeauftragten
LGG Abschnitt IV, Gleichstellungsbeauftragte, Ҥ 23a, Gleichstellungsbeauftragte
„(1) Die Gleichstellungsbeauftragte hat die Belange der Frauen, die Mitglieder oder Angehörige
der Hochschule sind, wahrzunehmen. Sie wirkt auf die Einbeziehung frauenrelevanter Aspekte
bei der Erfüllung der Aufgaben der Hochschule hin, insbesondere bei der wissenschaftlichen
Arbeit und bei der leistungsorientierten Mittelvergabe. Sie kann hierzu an den Sitzungen des
Senats, des Rektorats, der Fachbereichsräte, der Berufungskommissionen, des Klinischen
Vorstands und anderer Gremien mit Antrags- und Rederecht teilnehmen; sie ist wie ein Mitglied
zu laden und zu informieren. Bei der Beratung von Angelegenheiten im Rektorat und im
Klinischen Vorstand, welche die Gleichstellung unmittelbar berühren, ist ihr Gelegenheit zur
Information und Teilnahme zu geben. Die Grundordnung regelt insbesondere Wahl, Bestellung
und Amtszeit der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertretung.“ (LGG NRW 1999)
LGG Abschnitt II, Maßnahmen zur Frauenförderung, § 5, Leistungsorientierte Mittelvergabe
„Bei der leistungsorientierten Mittelvergabe an Hochschulen und deren medizinische
Einrichtungen sind auch Fortschritte bei der Erfüllung des Gleichstellungsauftrages aus Artikel 3
Abs. 2 Grundgesetz und der Umsetzung dieses Gesetzes zu berücksichtigen. Fortschritte sind
insbesondere zu messen am Umfang der Teilhabe von Frauen an innovativen Entwicklungen
und Projekten, am Anteil von Frauen bei den wissenschaftlich Beschäftigten und Professuren
und am Abbau der Unterrepräsentanz von Studentinnen vor allem in natur-,
ingenieurwissenschaftlichen und medizinischen Studiengängen.“ (LGG NRW 1999)
Die LOM ab 2015
Bei der LOM sollen gem. § 5 LGG „auch Fortschritte bei der Erfüllung Gleichstellungsauftrages“
aus Artikel 3 Abs. 2 GG und der Umsetzung des LGG berücksichtigt werden. In § 5 LGG heißt es
weiter: „Fortschritte sind insbesondere zu messen am Umfang der Teilhabe von Frauen an
innovativen Entwicklungen und Projekten, am Anteil von Frauen bei den wissenschaftlich
Beschäftigten und Professuren und am Abbau der Unterrepräsentanz von Studentinnen vor
allem in natur-, ingenieurwissenschaftlichen und medizinischen Studiengängen.“
In jedem Haushaltsjahr stehen 20 % des bereinigten Budgets einer jeden Hochschule als sog.
Leistungsbudget zur Verfügung. Die Verteilung richtet sich nach 3 Indikatoren, die wie folgt
gewichtet werden:



Anzahl an Absolvent/innen
Drittmitteleinnahmen
Gleichstellung (Professuren)
45 %
45 %
10 %
Die Berechnung des Parameters Gleichstellung erfolgt künftig analog zur Berechnung des
Parameters „Absolventen“. Danach wird der Anteil der Professorinnen einer Hochschule an den
Professorinnen aller Hochschulen des gleichen Typs in NRW ermittelt und entsprechend
honoriert. Dabei werden die Professorinnen in MINT-Studiengängen mit dem Faktor 2,5
gewichtet.
Was sollte ich als dezentrale Gleichstellungsbeauftragte beachten?
Die LOM ist ein wichtiges Argument für Ihre gleichstellungspolitische Arbeit. So können Sie in
Diskussionen
und
Verhandlungen
darauf
hinweisen,
welche
Vorteile
mit
gleichstellungspolitischen Anstrengungen verbunden sind. Gleichstellungspolitische Erfolge, wie
die Berufung von Professorinnen und Juniorprofessorinnen (in allen Fakultäten) werden mit
Mitteln honoriert. Insbesondere in den MINT-Fächern (siehe oben).
Weitere Informationen zur LOM finden Sie hier.
Hinweise und Erläuterungen zur leistungsorientierten Mittelverteilung an den Hochschulen in
Trägerschaft des Landes NRW 2015 ff
http://www.wissenschaft.nrw.de/fileadmin/Medien/Dokumente/Hochschule/Hinweise_LOM_2
015.pdf
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