Amtsblatt der Stadt Nürnberg – Ausgabe 05/2016 (09.03.2016)

Informationen und
amtliche Bekanntmachungen
der Stadt Nürnberg
www.amtsblatt.nuernberg.de
Nr. 5 / 9. März 2016
2 Euro
Amtsblatt
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
für die von der Stadt Nürnberg verwalteten kommunalen Stiftungen
für das Haushaltsjahr 2016
Auf Grund des Art. 20 Abs. 3 des Bayerischen Stiftungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2008 (GVBl 2008, S. 834), zuletzt geändert
durch § 2 Nr. 46 des Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Statistikgesetzes und anderer Rechtsvorschriften vom 12. Mai 2015 (GVBI S. 82) und in sinngemäßer
Anwendung der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 796), zuletzt geändert
durch Art. 9a Abs. 2 des Bayerischen E-Government-Gesetzes vom 22. Dezember 2015 (GVBl. S. 458), hat der Stadtrat am 19.11.2015 folgende Haushaltssatzung
für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen, die hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. Art. 26 Abs. 2 der Gemeindeordnung bekannt gemacht wird:
I.
§1
Die als Anlage beigefügten Haushaltspläne der von der Stadt Nürnberg verwalteten kommunalen Stiftungen für das Haushaltsjahr 2016 werden hiermit festgesetzt;
sie schließen
1. im Ergebnishaushalt mit
dem Gesamtbetrag der
Erträge von
Heilig-Geist-Spital-Stiftung
dem Gesamtbetrag der
Aufwendungen von
und dem Saldo
(Jahresergebnis) von
2.477.783 €
2.106.835 €
370.948 €
Findel- und Waisenhausstiftungen
352.000 €
247.500 €
104.500 €
Klein‘sche Brennmaterialienstiftung
126.600 €
84.300 €
42.300 €
Kost-Pocher‘sche Stiftung
163.500 €
119.300 €
44.200 €
Fritz-Hintermayr-Stiftung
165.500 €
124.600 €
40.900 €
Wallner‘sche Blinden- und
Stipendienstiftung
10.000 €
8.000 €
2.000 €
Rudolf und Berta Mathes
Wohltätigkeitsstiftung
62.700 €
55.200 €
7.500 €
Amtsblatt Nürnberg 5 / 9. März 2016
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Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
2. im Finanzhaushalt mit
dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen von
dem Gesamtbetrag der
Auszahlungen von
und einem Saldo von
a) aus laufender Verwaltungstätigkeit
b) aus Investitionstätigkeit
c) aus Finanzierungstätigkeit
a) Heilig-Geist-Spital-Stiftung
Findel- und Waisenhausstiftungen
Klein‘sche Brennmaterialienstiftung
2.403.300 €
a)
1.704.000 €
a)
699.300 €
b)2.032.300 €
b)
2.402.900 €
b)
-370.600 € c)
c) 19.300 €
c) -19.300 €
a)341.900 €
a)
233.100 €
a) 108.800 €
b)167.000 €
b) 271.500 €
b)
-104.500 € c)
c)
a)
117.500 €
b)
143.000 €
a)
Kost-Pocher‘sche Stiftung
b)
150.700 €
200.000 €
Fritz-Hintermayr-Stiftung
a)
131.500 €
b)
721.000 €
Rudolf und Berta Mathes
Wohltätigkeitsstiftung
a)
b
b)
72.400 €
185.300 €
a)
b)
96.200 €
244.200 €
5.500 €
45.000 €
68.800 €
761.900 €
a)
b)
45.100 €
b)
-42.300 € a)
54.500 €
b)
-44.200 € a)
62.700 €
b)
-40.900 € 1.300 €
47.000 €
a)
4.200 €
10.300 €
21.800 €
b)
-2.000 € 2.200 €
c)
a)
57.300 €
a)
39.400 €
a)
b)
51.000 €
b)
58.500 €
b)
c)
2.800 €
c)
c)
c)
a)
c)
a)
b)
4.300 €
c)
c)
c)
Wallner‘sche Blinden- und
Stipendienstiftung
a)
c)
c)
309.400 €
c)
c)
c)
und dem Saldo des
Finanzhaushalts
von
c)
17.900 €
-7.500 € 10.400 €
c)
ab.
§2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.
§4
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen werden nicht beansprucht.
§5
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2016 in Kraft.
II.
Die Regierung von Mittelfranken hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 08.02.2016, Nr. 12-1222.1 und 1222.2 keine Einwände gegen die Haushaltssatzung erhoben.
III.
Die Haushaltspläne liegen gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 3 in Verbindung mit Art. 26 Abs. 2 GO vom 09.03.2016 bis 16.03.2016 im Amtsgebäude Theresienstraße 7,
III. Stock, Zimmer 311, während der allgemeinen Geschäftszeiten öffentlich auf.
Nürnberg, den 29. Februar 2016
STADT NÜRNBERG
Dr. Ulrich Maly
Oberbürgermeister
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Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
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1. Halbjahr 2016 folgende Erschließungsmaßnahmen durchzuführen:
Das Datum der Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Nürnberg für das Haushaltsjahr 2016,
veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 4 vom 24.02.2016,
S. 57, muss richtigerweise „22. Februar 2016“
lauten.
Bezirk 1 - Nordwest keine neuen Maßnahmen
Bezirk 2 - Nord keine neuen Maßnahmen
Bezirk 3 - Altstadt keine neuen Maßnahmen
Nürnberg, 01. März 2016
Stadt Nürnberg
Bezirk 4 - Südwest - Haderastraße
- Prager Straße
i.V. Riedel
Stadtkämmerer

Bezirk 5 - Ost keine neuen Maßnahmen
Erschließungsmaßnahmen
Beabsichtigter Ausbau von Erschließungsmaßnahmen
Bezirk 6 - Süd -
- Rosine-Speicher-Straße
Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Stadtrat
und vorbehaltlich aller sonstigen technischen und
verwaltungsmäßigen Voraussetzungen beabsichtigt der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg – Fachbereich Planung und Bau Straße – im
Grundbuchamtliche Grundstückseigentümer, deren
Grundstücke durch eine dieser Maßnahmen erschlossen werden oder erschließbar sind, müssen
ca. 1 ½ bis 2 Jahre nach Fertigstellung der Maßnahme damit rechnen, dass sie Erschließungsbeiträge
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nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches bezahlen müssen. Im Einzelfall können auch zu einem
früheren Zeitpunkt Vorausleistungen auf den künftigen Erschließungsbeitrag erhoben werden.
Den Beitragspflichtigen wird durch den Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Sachgebiet
Verwaltung/Beiträge -, Nürnberg, Bauhof 5/III, der
Erlass der entsprechenden Bescheide ca. 2 Wochen
vorher angekündigt und ihnen die Möglichkeit eingeräumt, sich über die Höhe des auf sie zukommenden Erschließungsbeitrages vorweg zu informieren.
Die Eigentümer der Grundstücke können sich jedoch
schon jetzt einen Überblick über die ungefähre Beitragshöhe verschaffen, wenn sie einen Beitragssatz
von derzeit 15,00 bis 25,00 EUR/m² Grundstücksfläche annehmen. Es muss jedoch ausdrücklich darauf
hingewiesen werden, dass es sich hier nur um einen
völlig unverbindlichen Erfahrungswert handeln kann.
Weitere Informationen zum Thema „Erschließungsbeiträge“ sind im Internet www.soer.nuernberg.de
unter Anliegerbeiträge erhältlich.
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Amtsblatt Nürnberg 5 / 9. März 2016
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Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
Wegerechtsverfahren
Im Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes wird bekannt gemacht:
Aufgrund des Beschlusses des Werkausschuss Servicebetrieb Öffentlicher Raum vom 12.11.2015 wird folgende wegerechtliche Entscheidung verfügt:
Die nachstehend aufgeführte Ortsstraße wird eingezogen
(Art. 8 Abs. 1 BayStrWG):
Kressengartenstraße
- Seitenstraße
Vom südlichen Verbindungsarm der Kressengartenstraße bis zur Wiedereinmündung in die Kressengartenstraße-Hauptzug wird eine Teilfläche der Seitenstraße eingezogen.
Der Gehweg der Seitenstraße bleibt öffentliche Verkehrsfläche und wird Bestandteil der Kressengartenstraße-Hauptzug.
Die nachstehend aufgeführten öffentlichen Feld- und Waldwege
werden eingezogen (Art. 8 Abs. 1 BayStrWG):
Boxbergweg
- Verbindungsweg
Von der Ortsstraße Boxbergweg bis zum Feldweg
Fl.Nr. 522 Gmkg. Boxdorf wird der Weg in seiner gesamten Länge eingezogen.
Der Weg ist in der Örtlichkeit nicht mehr vorhanden.
Flughafenstraße
- Verbindungsweg
Vom öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 4970/08 bis
zur Flughafenstraße wird der Weg in seiner gesamten
Länge eingezogen.
Der Weg ist in der Örtlichkeit nicht mehr vorhanden.
Flughafenstraße
- Stichweg
Von der Ostgrenze des Grundstückes Fl.Nr. 159 bis
zur Flughafenstraße wird der Weg in seiner gesamten
Länge eingezogen.
Der Weg ist in der Örtlichkeit nicht mehr vorhanden.
Flughafenstraße
- Verbindungsweg
Vom öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 1983/05
bis zum öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 1983/03
wird der Weg in seiner gesamten Länge eingezogen.
Der Weg ist in der Örtlichkeit nicht mehr vorhanden.
Gaulnhofer Straße
- Verbindungsweg
Von der nördlichen Grundstücksgrenze von
Fl.Nr. 581/2 zwischen Fl.Nr. 581 und 579
Gmkg. Katzwang bis zur Südwestecke des Grundstückes Fl.Nr. 636/7 Gmkg. Katzwang ​
(westl. Uferböschung des Main-Donau-Kanals).
Der Weg ist in der Örtlichkeit nicht mehr vorhanden.
Götzenweg
- Stichweg
Vom öffentlichen Feld- und Waldweg Fl.Nr. 101 Gmkg.
Almoshof bis zur westlichen Grenze des Grundstückes
Fl.Nr. 357 Gmkg. Almoshof wird der Weg in seiner gesamten Länge eingezogen.
Der Weg ist in der Örtlichkeit nicht mehr vorhanden.
Wertheimer Straße
- Verbindungsweg
Von der Nordostecke von Fl.Nr. 540
Gmkg. Großgründlach bis zum öffentlichen Feld- und
Waldweg Nr. 8983/02 au Fl.Nr. 538/36
Gmkg. Großgründlach wird der Weg in seiner gesamten Länge eingezogen.
Der öffentliche Feld- und Waldweg ist in der Örtlichkeit als solcher nicht mehr vorhanden.
Die nachstehend aufgeführte Ortsstraße wird eingezogen
(Art. 8 Abs. 1 BayStrWG):
Friedrich-Löffler-Straße Die nordwestliche Rampe des Fußgängersteges wird
- Verbindungsweg
in seiner gesamten Länge eingezogen.
Träger der Baulast: Stadt Nürnberg
Der nachstehend aufgeführte Eigentümerweg wird eingezogen
(Art. 8 Abs. 1 BayStrWG):
Habsburgerstraße
- Stichweg
Von der Westgrenze des Grundstückes
Fl.Nr. 446/21 Gmkg. Fischbach b. Nürnberg bis 9 m
östlich der Westgrenze des Grundstückes
Fl.Nr. 446/21 wird das Teilstück eingezogen.
Das Teilstück hat durch Überbauung seine Verkehrsbedeutung verloren.
Träger der Baulast: Die jeweiligen Grundstückseigentümer
Die Verfügung wird am Tag nach ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt
wirksam.
Stadt Nürnberg
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg
Straßenbaubehörde
Die Verfügung und ihre Begründung (sowie Planunterlagen) können beim
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg, Wegerecht, Hallplatz 2, 2. Stock,
während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe
Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach,
schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundenbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt
Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen
bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift
oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier
Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
1. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Straßen- und Wegerechts abgeschafft. Es besteht keine
Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.
2. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.B. durch E-Mail) ist unzulässig.
3. Kraft Bundesrecht ist in Prozessverfahren vor dem Verwaltungsgerichten seit
01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.

Amtsblatt Nürnberg 5 / 9. März 2016
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Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
Anwesen Am Nordwestbahnhof 9,
Gemarkung/Flurnr.: Wetzendorf 271/101
Baugenehmigung für die Nutzungsänderung von Ausstellungsräumen zu
Wohnen (OG), Umbau zu Ausstellungsräumen, Anbau von zwei Balkonen mit
Überdachung, sowie Errichtung einer
Garage
Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der
Stadt Nürnberg vom 23.02.2016 Aktenzeichen
B2-2015-911 wurde die Baugenehmigung für das
oben genannte Vorhaben unter Auflagen erteilt.
Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken
beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer
Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung
gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift:
Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift:
Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich
oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die
Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und
Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene
Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt
werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier
Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt
werden.
Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
(§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5
Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim
vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt
werden.
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur
Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom
22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es
besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid
Widerspruch einzulegen.
Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B.
durch E-Mail) ist unzulässig.
Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den
Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich
ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
Amtsblatt Nürnberg 5 / 9. März 2016
Hinweise zur Akteneinsicht:
Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt
Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden
(Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30
- 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung
unter (0911) 231-7591 im Amtsgebäude Bauhof 5,
Zimmer 8, einsehen. Sie können auch einen Abdruck
der Baugenehmigung schriftlich anfordern.
Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde

Anwesen Dollnsteiner Str.,
Gemarkung/Flurnr.: Reichelsdorf 77 / 1
Baugenehmigung für die Errichtung
einer Wohnanlage (2 x 5 WE) mit Tiefgarage (23 St.), 4 Stellplätzen und
Kinderspielplatz
Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der
Stadt Nürnberg vom 22.02.2016, Aktenzeichen
B2-2015-743 wurde die Baugenehmigung für das
oben genannte Vorhaben unter Auflagen, mit der
Genehmigung zur Beseitigung bestimmter genau
festgelegter Bäume und unter Zulassung von Abweichungen nach § 31 des Baugesetzbuches (BauGB)
sowie nach Art. 63 der Bayerischen Bauordnung
(BayBO) erteilt.
Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken
beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer
Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung
gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift:
Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift:
Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich
oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die
Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und
Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene
Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt
werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier
Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt
werden.
Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
(§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5
Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim
vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt
werden.
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur
Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom
22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es
besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid
Widerspruch einzulegen.
Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B.
durch E-Mail) ist unzulässig.
Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den
Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich
ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
Hinweise zur Akteneinsicht:
Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt
Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden
(Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30
- 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung
unter (0911) 231-4377 im Amtsgebäude Bauhof 5,
Zimmer 31, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern.
Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde

Anwesen Dürrenhofstr. 49,
Gemarkung/Flurnr.: St. Peter 99 / 16
Baugenehmigung für eine Nutzungsänderung von Metzgerei in Lieferdienst für veganes Essen
Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der
Stadt Nürnberg vom 03.03.2015 Aktenzeichen
B2-2015-972 wurde die Baugenehmigung für das
oben genannte Vorhaben unter Auflagen und unter
Zulassung von einer Ausnahme nach § 31 des Baugesetzbuches (BauGB) erteilt.
Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken
beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer
Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung
gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift:
Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift:
Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich
oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die
Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens be85
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
zeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und
Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene
Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt
werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier
Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt
werden.
Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
(§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5
Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim
vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt
werden.
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur
Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom
22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es
besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid
Widerspruch einzulegen.
Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B.
durch E-Mail) ist unzulässig.
Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den
Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich
ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
Anwesen Galgenhofstr. 48,
Gemarkung/Flurnr.: Galgenhof 43
Baugenehmigung für die Nutzungsänderungen von Lager zu Unterkunft
für Asylbewerber im Rückgebäude (20
Betten), von Imbiss-Stube zu Asylbewerberunterkunft und Betreuer-Büro
im Vordergebäude EG (5 Betten) und
den Teilabbruch der Garage
Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der
Stadt Nürnberg vom 25.02.2016 Aktenzeichen
B1-2015-227 wurde die Baugenehmigung für das
oben genannte Vorhaben unter Auflagen und unter
Zulassung von Abweichungen nach Art. 63 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erteilt.
Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken
beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer
Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung
gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt
Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden
(Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30
- 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung
unter (0911) 231-10492 im Amtsgebäude Bauhof
5, Zimmer 28, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift:
Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift:
Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich
oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die
Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und
Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene
Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt
werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier
Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt
werden.
Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde
Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Hinweise zur Akteneinsicht:
Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Bauge-

setzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
(§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5
Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim
vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt
werden.
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur
Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom
22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es
besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid
Widerspruch einzulegen.
Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B.
durch E-Mail) ist unzulässig.
Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den
Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich
ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
Hinweise zur Akteneinsicht:
Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt
Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden
(Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30
- 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung
unter (0911) 231-4372 im Amtsgebäude Bauhof 5,
Zimmer 30, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern.
Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde

Anwesen Regensburger Str. 36 - 38,
Gemarkung/Flurnr.: St. Peter 30 / 22
Baugenehmigung für die Nutzungsänderung von Laden zu Gaststätte mit
Lieferservice
Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der
Stadt Nürnberg vom 29.02.2016 Aktenzeichen
B2-2015-884 wurde die Baugenehmigung für das
oben genannte Vorhaben unter Auflagen und unter
Zulassung von Abweichungen nach § 31 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach Art. 63 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erteilt.
Privatpraxis für
Fuß- und Beinleiden sowie funktionelle Orthopädie
Konservative und operative
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Fußbeschwerden, Zehenverbildungen
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Fax 09 11 / 2 37 54 71
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Amtsblatt Nürnberg 5 / 9. März 2016
86
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken
beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer
Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung
gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift:
Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift:
Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich
oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die
Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und
Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene
Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt
werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier
Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt
werden.
Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
(§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5
Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim
vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt
werden.
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur
Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom
22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es
besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid
Widerspruch einzulegen.
Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B.
durch E-Mail) ist unzulässig.
Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den
Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich
ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
Hinweise zur Akteneinsicht:
Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt
Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden
(Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30
- 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung
unter (0911) 231-4372 im Amtsgebäude Bauhof 5,
Zimmer 30, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern.
Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde

Amtsblatt Nürnberg 5 / 9. März 2016
Anwesen Salzbrunner Str. 11, Gemarkung/Flurnr.: Langwasser 146 / 250
Baugenehmigung für den Umbau einer
Gaststätte mit Nutzungsänderung eines
Teilbereichs der Gaststätte zu Wohnung
für Asylbewerber (7 Betten) sowie Änderung der Fassade (Nordost)
Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der
Stadt Nürnberg vom 29.02.2016, Aktenzeichen
B2-2016-40, wurde die Baugenehmigung für das
oben genannte Vorhaben unter Auflagen erteilt.
Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken
beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer
Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung
gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift:
Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift:
Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich
oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die
Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und
Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene
Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt
werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier
Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt
werden.
Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
(§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5
Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim
vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt
werden.
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur
Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom
22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es
besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid
Widerspruch einzulegen.
Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B.
durch E-Mail) ist unzulässig.
Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den
Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich
ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
Hinweise zur Akteneinsicht:
Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt
Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden
(Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30
- 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung
unter (0911) 231-4377 im Amtsgebäude Bauhof 5,
Zimmer 31, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern.
Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde

Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2014 des NürnbergStift,
ein Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg
Der Jahresabschluss des NürnbergStift, bestehend
aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung,
dem Anhang einschließlich der Anlagen- und Fördernachweise sowie dem Lagebericht, schließt für das
Geschäftsjahr 2014 (1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014) mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von
1.977.748,20 EUR ab.
Nürnberg, 28.08.2015
gez. Prölß
Erster Werkleiter gez. Pflügner
Zweiter Werkleiter
Der Werkausschuss (NüSt) hat in seiner Sitzung am
08.10.2015 den Jahresabschluss begutachtet und
dem Stadtrat empfohlen, ihn vorbehaltlich der entsprechenden Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss in der vorgelegten Fassung festzustellen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner
Sitzung am 09.12.2015 der örtlichen Prüfung des
Jahresabschlusses zugestimmt. Die Prüfungsergebnisse wurden vom Rechnungsprüfungsausschuss
übernommen. Der Rechnungsprüfungsausschuss
empfahl dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2014 des Eigenbetriebs „NürnbergStift“
sowie die uneingeschränkte Entlastung gemäß
Art. 102 Abs. 3 GO.
Der Stadtrat hat am 27.01.2016 den Jahresabschluss des NürnbergStift für das Geschäftsjahr 2014
(01. Januar bis 31. Dezember 2014) wie folgt festgestellt und beschlossen (Beschlusstext):
„Der Jahresabschluss zum 31.12.2014, bestehend
aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung,
dem Anhang, einschließlich der Anlagen- und Fördernachweise, sowie dem Lagebericht 2014, wird
mit folgendem Ergebnis festgestellt:
Bilanzsumme
zum 31.12.2014
36.697.956,07 EUR
und einem
Jahresfehlbetrag
1.977.748,20 EUR.
87
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
Die uneingeschränkte Entlastung wird auf Grundlage der Gutachten des Rechnungsprüfungsausschusses vom 09.12.2015 und des Werkausschusses
(NüSt) vom 08.10.2015 erteilt.
tung gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung.
Der Jahresfehlbetrag 2014 ist auf neue Rechnung
vorzutragen.
1. Der Jahresabschluss 2014 bestehend aus der Bilanz, den Gewinn- und Verlustrechnungen, dem
Anhang sowie Lagebericht wurde mit folgendem
Ergebnis festgestellt:
Der Jahresabschluss zum 31.12.2014 ist gemäß § 25
Abs. 4 der Eigenbetriebsverordnung öffentlich bekannt zu geben.“
Nürnberg, 27. 01.2016
gez. Christian Vogel
gez. Reiner Prölß
Zweiter Bürgermeister
Referent
gez. Elke Reh
Schriftführer(in)
Der Jahresabschluss 2014 des NürnbergStift liegt in
der Zeit vom 04.04. bis 08.04.2016 in der Verwaltung
des NürnbergStift, Regensburger Str. 388, Haus 5,
Zi. 5.009 während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht auf.“

Der Stadtrat hat am 27.01.2016 den Jahresabschluss des NürnbergBad für das Geschäftsjahr 2014
wie folgt festgestellt und beschlossen:
1.1 Die Bilanzsumme zum 31.12.2014 beträgt
38.294.238,55 EUR
1.2 Die Gewinn- und Verlustrechnung 2014
schließt ab mit einem Jahresfehlbetrag von
6.159.796,48 EUR.
2. Aufgrund des Gutachtens des Rechnungsprüfungsausschusses vom 09.12.2015 wird die uneingeschränkte Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3
GO beschlossen.
3. Der Jahresabschluss 2014 wird gemäß § 25 Abs. 4
Eigenbetriebsverordnung öffentlich bekanntgegeben.
4. Der nach städtischer Verlustausgleichszahlung in
2014 von 6.301.853 EUR verbleibende Jahresüberschuss 2014 von 142.056,52 EUR wird auf
das Folgejahr vortragen
Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2014 von NürnbergBad,
ein Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg
Nürnberg, den 25. Februar 2016
Der Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz, der
Gewinn- und Verlustrechnung, dem Anhang und
den Lagebericht des NürnbergBad schließt für das
Geschäftsjahr 2014 mit (1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014) mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe
von 6.159.796,48 EUR ab.
Der Jahresabschluss des NürnbergBad der Stadt
Nürnberg liegt in der Zeit vom 10.03.2016 bis
15.03.2016 in den Verwaltungsräumen des Südstadtbades, Allersberger Str. 120, 90461 Nürnberg
1. Stock, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht auf.
VogelAlbert
Zweiter Bürgermeister Zweiter Werkleiter
Nürnberg, den 25.02.2016
VogelAlbert
Erster Werkleiter Zweiter Werkleiter

Nürnberger Grundstücksmarktbericht
2015
Der Werkausschuss (NürnbergBad) hat in seiner
Sitzung am 04.12.2015 den Jahresabschluss 2014
begutachtet und dem Stadtrat empfohlen, ihn vorbehaltlich der entsprechenden Begutachtung durch
den Rechnungsprüfungsausschuss in der vorgelegten Fassung festzustellen.
Der für den Bereich der kreisfreien Stadt Nürnberg gebildete unabhängige Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelt aufgrund von § 193 Abs. 5
BauGB und § 13 BayGaV Daten zur Wertermittlung
von Immobilien.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner
Sitzung am 09.12.2015 der örtlichen Prüfung des
Jahresabschlusses zugestimmt. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfahl dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2014 des Eigenbetriebes
„NürnbergBad“ sowie die uneingeschränkte Entlas-
Diese von der Geschäftsstelle ermittelten Daten und
weitere Informationen werden im aktuellen „Nürnberger Grundstücksmarktbericht 2015“ veröffentlicht. Das Ziel dieses Marktberichtes ist es, Transparenz auf dem Grundstücksmarkt zu schaffen, sowohl
für Fachleute auf dem Immobiliensektor als auch für
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Feuchte Mauern?
Abfallender Verputz?
Schimmel? Salpeter?
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Nürnberger Grundstücksmarktbericht gibt schnelle
und zutreffende Antworten auf viele Fragen zu Immobilienwerten der verschiedenen Teilmärkte.
Die ermittelten Daten wurden aus den vielfältigen
Informationen von jährlich ca. 5.500 Abschriften
der Kaufurkunden, die dem Gutachterausschuss
von den Notaren zugesandt werden, sachverständig und anonymisiert abgeleitet. Der Nürnberger
Grundstücksmarktbericht enthält Indexreihen, Umrechnungskoeffizienten, Marktanpassungsfaktoren
und Liegenschaftszinssätze. Außerdem sind Orientierungswerte bzw. Vergleichsfaktoren für Reihenhäuser, Doppelhaushälften, freistehende Häuser,
Mehrfamilienhäuser und Eigentumswohnungen
nach Bodenrichtwertgebieten bzw. Wertermittlungsbezirken aufgelistet.
Der Nürnberger Grundstücksmarktbericht ist am
25.02.2016 erschienen und liegt im Dienstleistungszentrum Bau (DLZ-Bau), Lorenzer Straße 30, 90402
Nürnberg, Montag, Dienstag und Donnerstag 8.30
bis 15.30 Uhr sowie Mittwoch und Freitag 8.30 bis
12.30 Uhr, einen Tag nach Erscheinen des Amtsblatts
einen Monat lang öffentlich aus. Er kann auch gegen
eine Gebühr in Höhe von 50 Euro erworben werden
(Telefon 09 11 / 2 31-73 00, Fax 09 11 / 2 31-73 01).
Stadt Nürnberg
Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses

Änderung der Friedhofssatzung und
der Grabmalordnung Nürnberg-Eibach.
Es wird bekannt gemacht, dass mit Wirkung vom
15. März 2016, die Friedhofsatzung sowie die Grabmalordnung für den Eibacher Friedhof geändert wurde.
Die Neufassung wurde mit Schreiben der Evang.Luth. Landeskirchenstelle in Ansbach vom 1.2.2016,
Az. 68/20, kirchenaufsichtlich genehmigt.
Die Friedhofsatzung liegt ab sofort für die Dauer von
vier Wochen im Pfarramt Nürnberg Eibach, Eibacher
Hauptstraße 61, zu den Öffnungszeiten, aus.
Evang.-Luth. Friedhofsverwaltung
Nürnberg-Eibach“

Amtsblatt Nürnberg 5 / 9. März 2016
88
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
artenabfälle (max. 2 m³), keine Wurzelstöcke,
G
Äste nur bis 15 cm Durchmesser
• Gasentladungslampen, z. B. Leuchtstoffröhren,
Energiesparlampen (max. 50 Stück)
• Glas (max. 100 l)
- Hohlglas wie Flaschen und Gläser
- Flachglas wie Fensterscheiben, Spiegel, Drahtglas, Verbundglas, Glasbausteine
• Holz, Bretter bis 2 m Länge (ca. 20 Stück), Balken
bis 10 cm Durchmesser und 1,5 m Länge (Gesamtmenge max. 2 m³)
• Kerzenwachs
• Kunststoff (Hartkunststoff, PP, PE-HD), z. B.
Körbe, Schüsseln, Wannen, Gießkannen, Kinderspielzeug
• Metalle wie Eisenteile, Blech, Aluminium, Kupfer,
Kupferkabel, Messing, Blei
• Papier und Kartonagen (max. 200 l oder
ca. 200 kg)
• PKW-Reifen, auch mit Felgen (max. 10 Stück)
• Schuhe noch brauchbar
• Sperrmüll, das sind Abfälle, die zu groß oder zu
schwer für die Abfallbehälter sind, z. B. Matratzen,
Möbel, Teppiche, Regale, Öfen, Koffer (max. 4 m³)
• Spraydosen ohne Inhalt (max. 50 Stück)
• Styropor (max. 200 l)
• Textilien noch brauchbar
• Toner und Tonerkartuschen
• Türen, auch mit Rahmen, aber ohne Mauer- und
Putzreste (max. 3 Stück)
• Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Metall
und Verbundstoffen (max. 60 l)
•
Abschied in sicheren Händen.
Fragen zu Bestattung, Trauerfeier und Grabpflege besprechen wir nach
Wunsch
bei Ihnen zuhause
oder in unseren Räumen. Bei uns finden
Sie den Rahmen für den feierlichen
Abschied am offenen Sarg.
Wir bieten Bestattungsvorsorge zu Lebzeiten,
die Ihnen Sicherheit gibt und Ihre Angehörigen entlastet.
Spitalgasse 1 • 90403 Nürnberg
Tag und Nacht für Sie erreichbar:
Tel. 0911 – 22 17 77
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Öffnungszeiten der Städtischen
Gartenabfallsammelstellen
Die Städtischen Gartenabfallsammelstellen sind gemäß
§ 10 Abs. 3 Nr. 1 AbfS in der Zeit vom 16.03.2016 bis
14.12.2016 geöffnet. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Samstag von 7:00 bis 19:00 Uhr,mitAusnahme der
Gartenabfallsammelstelle in der Otto-Kraus-Straße 10.
Diese ist von Dienstag bis Samstag von 10:30 bis 14:00
Uhr und von 14:30 bis 18:00 Uhr geöffnet.
Nicht erlaubt ist die Anlieferung an Sonn- und Feiertagen.
Vom 15.12.2016 bis 15.03.2017 sind die Gartenabfallsammelstellen geschlossen. In dieser
Zeit können Gartenabfälle in Kleinmengen (ca. 1
PKW-Kofferraum-Ladung) bei den sechs Wertstoffhöfen abgegeben werden.
Nürnberg, 26.02.2016
Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg
i.A. Max

Wertstoffhöfe in Nürnberg
Die Wertstoffhöfe sind über das Stadtgebiet verteilt,
um allen Einwohnern kurze Anfahrtswege zu ermöglichen. Abzweigungen von den Hauptzufahrtsstraßen zu den Wertstoffhöfen sind mit Hinweisschildern
markiert.
Jeder Haushalt oder Betrieb, der an die städtische
Abfuhr von Restabfällen angeschlossen ist, kann bei
den Wertstoffhöfen Sperrmüll und Abfälle zur Verwertung abgeben, die haushaltstypisch sind. Angenommen werden nur haushaltsübliche Mengen.
Auch Teilmengen aus größeren Anlieferungen müssen abgelehnt werden.
Amtsblatt Nürnberg 5 / 9. März 2016
F olgende Abfallfraktionen dürfen bei den
Wertstoffhöfen abgegeben werden:
(Bei einigen Stoffen sind die maximalen Abgabemengen pro Tag und Anlieferung in Klammern angegeben. Bitte diese Mengenbegrenzungen beachten!)
• Autobatterien (max. 10 Stück)
• Batterien, größere Mengen im Karton (max. 60 l)
• Bauschutt, z. B. Putzreste, Mauerwerk, Ziegel,
Fliesen, Steine, Gartenplatten, Sanitärkermik,
Ytong, Rigips, Heraklit (max. 100 l)
• Brillen
• CDs
• Dachpappe in zerrissener Form 80 cm x 80 cm
(max. 100 l)
• Elektrogeräte (pro Warengruppe 5 Stück)
- Haushaltsgroßgeräte wie Waschmaschinen,
Geschirrspüler, Wäschetrockner, Mikrowellengeräte, Herde, Kochplatten
- Kühlgeräte und Gefriergeräte
- Informationsgeräte und Telekommunikationsgeräte
- Geräte der Unterhaltungselektronik wie Computer, Monitore, Drucker, Tastaturen, Scanner,
Schreibmaschinen, Faxgeräte, Telefon, Fernseher, Videorecorder, Videokameras, Camcorder,
Radios, Hi-Fi-Anlagen, DVD-Player
-
Haushaltskleingeräte und elektrische und
elektronische Werkzeuge wie Bohrmaschinen,
Sägen, Lötkolben, ebenso Rasierapparate, Bügeleisen, Nähmaschinen, Lampen, Staubsauger,
Kaffeemaschinen, Taster, Fritteusen, elektrische
Messer, Wecker, Taschenrechner, Rasenmäher
• Federbetten
• Fenster, auch mit Rahmen, aber ohne Mauer- und
Putzreste (max. 3 Stück)
•F
ette, alte Haushaltsfette wie Brat- und Fritierfette
und Öle (max. 5 l)
• Flaschenkorken
•
Nürnberg, 26.02.2016
Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg
i.A. Max

Aufgebot verlorener Sparurkunden
Die nachfolgend genannten Sparurkunden sind wie
glaubhaft gemacht wurde, verloren gegangen.
Nr. der Sparurkunde 3.010.387.698
Nr. der Sparurkunde 3.010.893.216
Nr. der Sparurkunde 3.011.054.107
Nr. der Sparurkunde 3.591.345.362
Für diese Sparurkunden wird hiermit, gemäß Artikel
35 AGBGB, das Aufgebot und die Kontensperre angeordnet und die Inhaber der Sparurkunden aufgefordert, ihre Rechte unter Vorlage der Sparurkunden
innerhalb von drei Monaten bei der Sparkasse Nürnberg anzumelden. Falls dies nicht geschieht, werden
die Sparurkunden für kraftlos erklärt.
Nürnberg, den 01.03.2016
SPARKASSE NÜRNBERG
Der Vorstand

89
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
Erteilung einer Dienstleistungskonzession
lnteressensbekundung
Die Stadt Nürnberg (Konzessionsgeber) erteilt bis
spätestens 08.04.2016 einem Konzessionsnehmer
eine Dienstleistungskonzession zur Vermarktung der
Ausstellungsflächen und Präsentationsmöglichkeiten, anlässlich der 39. Hauptversammlung
des Deutschen Städtetages in der Zeit vom
30.05.2017 bis 01.06.2017 im NCC-Ost der NürnbergMesse GmbH. Die Tätigkeiten des Konzessionsnehmers, nach den grundsätzlichen Vorgaben des
Konzessionsgebers, erstrecken sich über den Zeitraum vom 01.05.2016 – 15.06.2017.
Der Konzessionsgeber ist prozentual an den Einnahmen des Konzessionsnehmers zu beteiligen. Ein
garantiertes Konzessionsentgelt ist anzubieten und
mit wählbarer Sicherheit im Falle der Konzessionserteilung für den Konzessionsgeber zu sichern. Bei
Interesse kann die konkrete Anforderungsbeschreibung mit Angabe der benötigten Bewerbungs- und
Angebotsunterlagen angefordert werden bei: Stadt
Nürnberg, Bürgermeisteramt, Abteilung Protokoll,
Veranstaltungen und Ehrungen, Rathausplatz 2,
90403 Nürnberg, [email protected].
Bis zum 18. März 2016 eingehende Bewerbungen/
Angebote können bei der Auswahl berücksichtigt
werden.
Die Stadt Nürnberg, Bürgeramt Ost, vermietet ab
01.01.2017 eine ca.18 m 2 große Freifläche zur Aufstellung eines Verkaufscontainers für KFZ Schilder
auf dem Grundstück des Bürgeramtes Ost, Fischbacher Hauptstr. 121, 90475 Nümberg. Im Bürgeramt
Ost ist eine KFZ Zulassungsbehörde angesiedelt. Die
Stellung eines Verkaufscontainers, die Erlangung
aller notwendigen öffentlich rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse (z. B.Baugenehmigung) und
der Anschluss an die Elektrizitätsversorgung usw. ist
allein Sache des Grundstücksmieters.
Mietangebote bitten wir bis 30.06.2016 zu richten an:
Stadt Nürnberg
Bürgeramt Ost
Fischbacher Hauptstr.121
90475 Nürnberg
Hinweis: Diese Anzeige ist kein Mietangebot der
Stadt Nürnberg zum Höchstpreis, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Mietangeboten. Eine Verpflichtung der Stadt Nümberg zur
Angebotsannahme wird damit nicht begründet. Ob
und mit welchen konkreten Regelungen letztlich
ein Vertragsabschluss zustande kommt, hängt vom
Ergebnis der mit dem Interessenten geführten Verhandlungen ab.


Antwerpener Straße 19
90451 Nürnberg
T 0911 641939-0
F 0911 641939-228
[email protected]
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Öffnungsze
0 Uhr
06:00 - 20:0
Uhr
Mo.-Fr.
:00 - 15:00
08
Sa.
Amtsblatt Nürnberg 5 / 9. März 2016
90
ÖffentlicheAmtliche
Ausschreibungen
Bekanntmachungen
und Teilnahmewettbewerbe
der Stadt Nürnberg
der Stadt Nürnberg
a) Öffentlicher Auftraggeber:
Stadt Nürnberg, Hochbauamt,
Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg,
Telefon: 0911/231-10729, Telefax: 0911/231-5628,
E-Mail: [email protected]
Hinweis: LV Anforderung siehe k)
b) Vergabeverfahren:
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Ausschreibungsnummer: H280.022.1 (2912)
d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen
e) Ort der Ausführung: Nürnberg, Fürther Straße 244d
f) Art und Umfang der Leistung: Maßnahme:
Kulturwerkstatt „Auf AEG“
Gewerk: Beschilderung
Art der Leistung: Beschilderung
Umfang der Leistung:
- 100 Stk Tuerschilder, z.T. mit ertastbarer Schrift
- 30 Stk Handlaufbeschriftung, ertastbar
- 120 Folienbeschriftung, selbstklebend
- Glasmarkierungen, Sichtschutzfolien,
6 Stk Briefkaesten
- Neonschriftzug 21 Buchstaben mit Aluminiumgehaeuse, h = 60 cm
g) Erbringen von Planungsleistungen: Nein
h) Aufteilung in Lose: Nein
i) Ausführungsfrist:
Beginn der Ausführungsfrist: 09.06.2016
Ende der Ausführungsfrist: 25.08.2016
j) Nebenangebote sind nicht zugelassen
k) Anforderung der Verdingungsunterlagen bei:
Stadt Nürnberg Hochbauamt,z.Hd.Herrn Merklein,
Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg,
Fax : 0911/231-7642
E-Mail: [email protected]
Anforderung bis: 04.04.2016
Auskünfte zum Verfahren und zum technischen
Inhalt erteilt: Siehe a)
l) Entgelt für die Verdingungsunterlagen:
Höhe des Entgelts: 15,00 Euro,
zu überweisen an: Stadt Nürnberg,
Geldinstitut Sparkasse Nürnberg,
IBAN: DE50760501010001010941,
BIC/Swift: SSKNDE77XXX,
Verwendungszweck: Kostenart 54150500,
Kosten-St. V111700001 LV H280.022.1.
Barzahlung und Schecks werden nicht angenommen. Die Verdingungsunterlagen werden nur
übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung
vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. Bei schriftlicher Anforderung eines Leistungsverzeichnisses sind der Bewerbung zwei
mit der Firmenadresse beschriftete Aufkleber beizulegen. Ab dem 10.03 2016 ist zwischen 8:30
und 12:00 Uhr auch eine persönliche Abholung
gegen Vorlage des Einzahlungsbeleges möglich.
n) Frist für den Eingang der Angebote:
Datum: 08.04.2016, Uhrzeit: 09:30
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Amtsblatt Nürnberg 5 / 9. März 2016
o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind:
Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9
– Nebeneingang, 90402 Nürnberg
p) Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein.
q) Teilnehmer am Eröffnungstermin: Bieter und ihre
Bevollmächtigten
s) wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: Gemäß VOB/B §16
t) Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach
der Auftragsvergabe haben muss:
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haftend)
u) Nachweise für die Beurteilung der Eignung des
Bieters: VOB/A §16
v) Ablauf der Zuschlags-und Bindefrist: 07.05.2016
w) Sonstige Angaben: Nachprüfung behaupteter
Verstöße: Nachprüfungsstelle (§21 VOB/A):
Regierung von Mittelfranken, VOB-Stelle,
Promenade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach,
Tel.: 0981/53-1746, Fax: 0981/53-1739
(Vergabekammer (§ 104 GWB):
Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung
von Mittelfranken, Promenade 27, Postfach 606,
91522 Ansbach, Tel.: 0981/53-1277,
Fax: 0981/53-1837

a) Öffentlicher Auftraggeber:
Stadt Nürnberg - Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste,
Kirchenweg 56, 90419 Nürnberg,
Telefon: 0911/231-2624, Telefax: 0911/231-2414,
E-Mail: [email protected]
Stelle, an die die konventionellen Angebote/Anträge zu richten sind:
Stadt Nürnberg - Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste / Submisson,
Fünferplatz 2 // Zi. 002, 90403 Nürnberg
b) Art der Vergabe: Offenes Verfahren nach VOL/A
c) Form, in der Anträge oder Angebote einzureichen
sind: Die digitale Abgabe eines Angebotes/Antrages wird nicht unterstützt. Bitte geben Sie Ihr Angebot/Antrag in konventioneller Papierform ab.
d) Art und Umfang der Leistung, Ort der Leistungserbringung: Aktenzeichen: OrgA/5-3/G-16279
Titel: Lfd. Innen-, Grund- und Glasreinigung
im Dokumentationszentrum, Bayernstr. 110,
90471 Nürnberg
Laufende Innen-, Grund- und Glasreinigung im
Dokumentationszentrum, Bayernstr. 110 und 155,
in der Fernmeldezentrale, beim Katastrophenschutz und beim Liegenschaftsamt (Kongresshalle), Bayernstr. 100, 90471 Nürnberg.
- Reinigungsfläche Boden 5 580,00 m²,
- Reinigungsfläche Glas 2 309,00 m².
Ort der Leistungserbringung: 90471 Nürnberg
e) Aufteilung in Lose:
Eine Aufteilung ist nicht vorgesehen
f) Angaben zu Nebenangeboten:
Die Abgabe von Nebenangeboten ist nicht erlaubt.
g) Ausführungsfrist:
Vom: 01.10.2016 bis: 30.09.2017
Vertragslaufzeit unbefristet nach Ablauf der Festlaufzeit (30.09.2017), Kündigungsfrist drei Monate
zum Monatsende (erstmalig zum 30.09.2017)
h) Anforderung der Vergabeunterlagen:
Nach § 13 EG der Vergabeordnung haben wir
uns entschieden die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über die Deutsche eVergabe
anzubieten. Sie finden das Verfahren unter folgendem Link: http://tinyurl.com/zd36htv
i) Angebotsfrist:
25.04.2016 um 23:59:00 Uhr.
Bindefrist: 31.08.2016.
j) Höhe geforderter Sicherheitsleistungen:
keine allgemeinen Angaben
k) Zahlungsbedingungen : keine Angaben
l) verlangte Nachweise:
1. Aktuelle Kopie (nicht älter als 6 Monate, bezogen auf die Angebotsabgabefrist) des Nachweises über die Eintragung in das Verzeichnis
der zulassungsfreien Handwerksgewerbe bzw.
eine Kopie der Handwerkskarte oder Kopie des
Nachweises über die Eintragung in das Berufsund/oder Handelsregister nach Maßgabe der
Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem das Unternehmen ansässig ist.
4. Eigenerklärung, dass die in § 6 EG Abs. 4
VOL/A genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (rechtskräftige Verurteilung bezüglich
der aufgeführten Tatbestände)
5. Eigenerklärung, dass die in § 6 EG Abs. 6
VOL/A genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen.
6. Referenzliste der wesentlichen in den letzten
drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der
zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten
Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer.
7. Erklärung über den Umsatz in den letzten drei
Jahren.
8. Nachweis (Kopie der Versicherungspolice) über
eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen:
Sachschäden 1.000.000 EUR,
Personenschäden 2.000.000 EUR
Bearbeitungsschäden 250.000 EUR
Schlüsselrisiko 50.000 EUR.
S ofern die Versicherungssummen derzeit nicht
ausreichend sind, muss dem Angebot eine
Erklärung beigelegt werden, dass sie bei Auftragserteilung angepasst werden. Unsere Vergabestelle erklärt sich bereit, die Vorlage eines
91
ÖffentlicheAmtliche
Ausschreibungen
Bekanntmachungen
und Teilnahmewettbewerbe
der Stadt Nürnberg
der Stadt Nürnberg
Präqualifizierungszertifikats, welches in der PQVOL-Datenbank eingetragen ist, zu akzeptieren.
Damit sind die Ziffern 1,4-7 der geforderten
Eigenerklärungen und Nachweise automatisch
mit abgedeckt und müssen daher bei Vergabeverfahren oder Teilnahmewettbewerben unserer
Vergabestelle nicht mehr gesondert nachgewiesen werden.
m) Kosten der Vergabeunterlagen/Lizenzgebühr:
Lizenzkosten Deutsche eVergabe: 14,00 EUR.
Die Angebots-/Antragsabgabe erfolgt jedoch
aufgrund der Vorgaben der Vergabestelle konventionell in Papierform. Näheres entnehmen Sie
bitte den Vergabeunterlagen.
n) Zuschlagskriterien: Die Zuschlagserteilung erfolgt
auf das wirtschaftlich günstigste Angebot mit folgender Gewichtung:
1. Preis: 60 %;
2. Produktive Arbeitsstunden
Innenreinigung: 40 %
o) Nachprüfungsstelle/zuständige Vergabekammer:
Vergabekammer (§ 104 GWB): Vergabekammer
Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken,
Postfach 606, Promenade 27, 91511 Ansbach,
Tel.: 0981/53-1277, Fax: 0981/53-1837
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: gem. §107 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1
GWB: - unverzüglich - gem. §107 Abs. 3 Nr. 4
GWB: 15 Kalendertage nach Eingang der Information des Auftraggebers beim Bieter/Bewerber
gem. §101 a Abs. 1 GWB: 15 Kalendertage nach
Absendung der Information durch den Auftraggeber oder 10 Kalendertage nach Absendung der
Information durch den Auftraggeber per Fax oder
auf elektronischem Weg. Die Vergabekammer
leitet auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren ein.
Gemäß § 107 Abs.3 Nr.4 GWB muss der Antrag
auf Nachprüfung spätestens 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingegangen sein. Sonstiges:
Hinweis: Vor Angebotsabgabe ist eine Objektbesichtigung erforderlich, für die ausreichende Zeit
einzuplanen ist. Tag der Absendung der Bekanntmachung an das EU-Amtsblatt: 01.03.2016
Zeitpunkt der Publikation:
02.03.2016 - 15:00:00 Uhr
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I.1) Vergabestelle: Stadt Nürnberg, Amt für
Organisation, Informationsverarbeitung
und Zentrale Dienste,
Rathausplatz 2, 90403 Nürnberg,
Telefon: 0911/231-5154, Fax: 0911/231-5118,
E-Mail: [email protected]
Anschrift für nähere Auskunft, für Anforderung von Unterlagen: siehe oben
Angebote sind zu richten an: Stadt Nürnberg,
Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste, Submissionsstelle
(Zi. 002), Fünferplatz 2, 90403 Nürnberg
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers:
Lokalbehörde
Der Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer Auftraggeber: nein
II.1.1, II.1.5) Bezeichnung und Beschreibung bzw.
Gegenstand des Auftrags:
Beschaffung Erneuerung Datensicherungslandschaft in zwei Losen:
Optimierung Softwarelandschaft EMC Networker + Partitioning Oracle Jukebox SL3000 /
Neubeschaffung eines Backup2Disk-Speichersystems für EMC Networker
Los 1: Umwandlung der bestehenden EMC
NetWorkerlizenzen in eine NetWorker Capacity License mit Wartung (NetWorker
Landschaft 1), Beschaffung zusätzlicher
NetWorkerlizenzen mit Wartung (NetWorker
Landschaft 2), Beschaffung einer zusätzlichen
Partitioninglizenz mit Wartung für Oracle
SL3000 mit technischen Unterstützungsleistungen zur Inbetriebnahme
Los 2: Storagesystem für Backup2Disk mit
Wartung und Support, optionaler Speicherplatzerweiterung, Installation / Inbetriebnahme
sowie optional SAN-Anbindung und Verschlüsselungsfunktion
II.1.2) Art des Auftrags: Kauf,
Hauptlieferort: Nürnberg
II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung:
Öffentlicher Auftrag
II.1.8) Aufteilung in Lose: ja,
Angebote sind möglich für:
ein oder mehrere Lose
II.1.9) Nebenangebote, Änderungsvorschläge werden berücksichtigt: nein
II.2.1) Menge oder Umfang der Leistung:
siehe II.1.1, II.1.5)
II.2.2) Optionen, Beschreibung und Zeitpunkt, zu
dem sie wahrgenommen werden können:
Los 2: Speichererweiterungen, SAN-Anbindung, Verschlüsselungsfunktion
II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der
Auftragsausführung:
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
bei Angebot der Zahlungsweise Vorauszahlung für gesamten Zeitraum von Wartung und
Support ist eine selbstschuldnerische Bürgschaft nach dem vorgeschriebenen Muster
für den Zahlungsbetrag inkl. MwSt. zu leisten.
III.1.2)
Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen:
siehe Vergabeunterlagen
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft:
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haftend)
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers
sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in
einem Berufs- oder Handelsregister, erforderliche Erklärungen/Nachweise:
Angabe: Name, Anschrift, Rechtsform, Gründungsjahr, Hauptsitz des Bieters // Nachweis
einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung
bzw. eine Erklärung eines Haftpflichtversicherers, dass im Auftragsfall eine entsprechende
Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen
werden kann // // Bestätigung, dass die Voraussetzungen für einen möglichen Ausschluss
des betreffenden Bieters von der Teilnahme
am Wettbewerb nicht vorliegen (vgl. § 6 EG
Abs. 6 VOL/A) // Erklärung, dass Bewerber
und eingesetzte Personen nicht die Technologie v. L. R Hubbard anwenden. // Nachunternehmererklärung
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Mindeststandards, Erklärungen/Nachweise:
Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung (z. B. Zertifizierung nach ISO 9000ff
oder vergleichbar) // Zahl der Gesamtmitarbeiter
in den letzten drei Jahren (2012, 2013, 2014) //
Zahl der Mitarbeiter im Bereich Technik / Service
für die angebotene Hardware in den letzten drei
Jahren (2012, 2013, 2014) // Umsatzvolumen
der letzten 3 Jahre für die angebotene Leistung
(2012, 2013, 2014)
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit, Mindeststandards, Erklärungen/Nachweise: // Referenzen:
Los 1: Erfahrung mit Projekten dieser
Größenordnung (Referenz)
(Angabe: Auftraggeber, Zeitraum der Auftragsausführung, Ansprechpartner mit Kon
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Amtsblatt Nürnberg 5 / 9. März 2016
92
ÖffentlicheAmtliche
Ausschreibungen
Bekanntmachungen
und Teilnahmewettbewerbe
der Stadt Nürnberg
der Stadt Nürnberg
taktdaten, kurze Darstellung, inwiefern das
Referenzprojekt eine vergleichbare Größenordnung hatte) // Erforderliche Qualifikation
der Techniker für die Einrichtung des Systems:
-“EMC Business Partner Services NetWorker
Install and Implement EMC Networker“
-“EMC Business Partner Services Data Domain Install and Implement Data Domain“
- Erfahrung mit Projekten dieser Größenordnung (Referenz)
Los 2: Erfahrung mit Projekten dieser Größenordnung (Referenz)
(Angabe: Auftraggeber, Zeitraum der Auftragsausführung, Ansprechpartner mit Kontaktdaten, kurze Darstellung, inwiefern das
Referenzprojekt eine vergleichbare Größenordnung hatte) // Erforderliche Qualifikation
der Techniker für die Einrichtung des Systems:
-“EMC Business Partner Services NetWorker
Install and Implement EMC Networker“
-“EMC Business Partner Services Data Domain Install and Implement Data Domain
(oder gleichwertig, passend zum angebotenen System)“
- Erfahrung mit Projekten dieser Größenordnung (Referenz) // Support:
- In der Supportabteilung des Supportanbieters sind mindestens zwei zertifizierte „VMware Certified Professionals“ dauerhaft
beschäftigt.
- In der Supportabteilung des Supportanbieters sind mindestens zwei zertifizierte „EMC
NetWorker Techical Architect“ dauerhaft
beschäftigt.
- Bei der Analyse von Störungen werden die
Schnittstellensysteme (Netzwerk-Verbindungen zu den beteiligten Systemen, Be-
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Amtsblatt Nürnberg 5 / 9. März 2016
triebssystemversionen und Patchstände) mit
betrachtet
- Der Supportanbieter muss durch EMC zertifiziert sein und direkten Zugang zum 3rd
Level Support von EMC für EMC Networker
haben. // Infrastruktur beim Bieter:
- Es muss nachvollziehbar dargestellt werden,
wie die Infrastruktur beim Bieter bzw. beim
mit dem Support beauftragten Nachunternehmen – dies kann bei Herstellerwartung
und –support auch der Hersteller sein aufgestellt ist, um Anforderungen an Reaktionszeiten und Ersatzteillieferungen zu
erfüllen.
- Es muss in dieser Darstellung auch eingegangen werden auf Standorte der Ersatzteillager, Transport der Ersatzteile, Bearbeitung eingehender Störungsmeldungen etc.
IV.1.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren nach VOL/A
IV.2.1) Zuschlagskriterien: siehe Ausschreibungsunterlagen
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
OrgA/5-IT/3000018010/IT-5
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen und zusätzlicher Unterlagen:
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 23.03.2016
Die Unterlagen sind nicht kostenpflichtig.
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote:
04.04.2016, Uhrzeit: bis 15.30 Uhr
Anschrift: siehe I.1), Anschrift für Angebote
IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: 31.10.2016
VI.4.1)Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren:
Vergabekammer (§ 104 GWB): Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von
Mittelfranken, Postfach 606, 91511 Ansbach,
(Promenade 27), Tel.: 0981/53-1277,
Fax: 0981/53 1837
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen:
(Auskünfte dazu siehe VI.4.1)
Frist zur Anstrengung eines Nachprüfverfahrens (VI.4.1) gemäß §107 GWB im Falle der
Nichtabhilfe einer Rüge durch den Auftraggeber: 15 Kalendertage nach Eingang der
Information des Auftraggebers beim Bieter/
Bewerber (§107 Abs.3 Nr.4 GWB)
Auftragserteilung: gemäß §101a GWB, 15
Tage nach Absendung der Mitteilung durch
die Vergabestelle oder 10 Tage nach Absendung der Mitteilung durch die Vergabestelle
per Fax oder E-Mail
VI.5) Tag der Absendung der Bekanntmachung an
das EU-Amtsblatt: 18.02.2016

a) Öffentlicher Auftraggeber:
Stadt Nürnberg, Amt für Berufliche Schulen,
Äußere Bayreuther Straße 9, 90491 Nürnberg
Telefon: 0911/231-8704, Telefax: 0911/231-8702,
E-Mail: [email protected]
Stelle, an die die konventionellen Angebote/Anträge zu richten sind: Stadt Nürnberg, Amt für
Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste Submission, Fünferplatz 2 / Zi. 002,
90403 Nürnberg
b) Art der Vergabe:
Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A
c) Form, in der Anträge oder Angebote einzureichen
sind: Die digitale Abgabe eines Angebotes/Antrages wird nicht unterstützt. Bitte geben Sie Ihr Angebot/Antrag in konventioneller Papierform ab.
d) Art und Umfang der Leistung, Ort der Leistungserbringung: Aktenzeichen: SchB - Nr. 29
Titel: Sprachintensivklassen
(BIJ/V-H = Halbjahresklasse der Vorklasse zum
Berufsintegrationsjahr)
In Halbjahresklassen der Vorklasse zum Berufsintegrationsjahr BIJ/V-H („Sprachintensivklassen“)
werden berufsschulpflichtige Jugendliche, die
noch nicht über hinreichende Sprachkenntnisse
verfügen, um einem deutschsprachigen Unterricht zu folgen, gefördert. Im Mittelpunkt der
Maßnahme steht der grundlegende, intensive
Deutschspracherwerb, die Förderung von mathematischen Kenntnissen und eine breite (noch
nicht vertiefte) Berufsorientierung anhand exemplarischer Berufsfelder. Die Maßnahme ist der
Einstieg in das berufliche Bildungssystem. Die
Schüler/innen münden im Anschluss regelmäßig
in eine der Klassenform des Berufsintegrationsjahres ein. Der Vollzeitbildungsgang wird in
Kooperation zwischen Berufsschule und einem
Bildungsträger durchgeführt. Dabei übernimmt
die Berufsschule zwei Unterrichtsstunden; der
Bildungsträger 23 Unterrichtseinheiten. Der Bildungsträger sorgt für sozialpädagogische Begleitung. Der außerschulische Teil der Maßnahme ist
Inhalt der Ausschreibung. Bietergemeinschaften
sind ohne bestimmte Rechtsform zugelassen.
Ort der Leistungserbringung: 90489 Nürnberg
e) Aufteilung in Lose:
Eine Aufteilung ist nicht vorgesehen
- Los Nr. 1: Durchführung des nicht-schulischen
Maßnahmenteils der Sprachintensivklassen in kooperativer Form (BIJ/V-H) mit je einer Vormittagsund Nachmittagsklasse an der Berufsschule 5
(Schulstandort Nürnberg)
- Los Nr. 2: Durchführung des nicht-schulischen
Maßnahmenteils der Sprachintensivklassen in kooperativer Form (BIJ/V-H) mit je einer Vormittagsund Nachmittagsklasse an der Berufsschule 5
(Schulstandort Nürnberg)
- Los Nr. 3: Durchführung des nicht-schulischen
Maßnahmenteils der Sprachintensivklassen in kooperativer Form (BIJ/V-H) mit je einer Vormittagsund Nachmittagsklasse an der Berufsschule 5
(Schulstandort Nürnberg)
- Los Nr. 4: Durchführung des nicht-schulischen
Maßnahmenteils der Sprachintensivklassen in kooperativer Form (BIJ/V-H) mit je einer Vormittags-
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90482 Nürnberg
Tel. 54 61 94 · Fax 54 61 99
93
ÖffentlicheAmtliche
Ausschreibungen
Bekanntmachungen
und Teilnahmewettbewerbe
der Stadt Nürnberg
der Stadt Nürnberg
und Nachmittagsklasse an der Berufsschule 5
(Schulstandort Nürnberg)
f) Angaben zu Nebenangeboten: Die Abgabe von
Nebenangeboten ist nicht erlaubt.
g) Ausführungsfrist:
Vom: 18.04.2016 bis: 31.07.2016
h) Anforderung der Vergabeunterlagen:
Nach § 11 der Vergabeordnung haben wir uns
entschieden die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über die Deutsche eVergabe anzubieten. Sie finden das Verfahren unter folgendem
Link: http://tinyurl.com/hqtplq5
i) Angebotsfrist: 23.03.2016 um 23:59 Uhr
Bindefrist: 18.04.2016.
j) Höhe geforderter Sicherheitsleistungen:
keine allgemeinen Angaben
k) Zahlungsbedingungen : keine Angaben
l) verlangte Nachweise:
- Eigenerklärung, dass über das Vermögen des
Unternehmens das Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht eröffnet oder die Eröffnung nicht beantragt oder
dieser Antrag mangels Masse nicht abgelehnt
worden ist.
-
Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen
nicht in der Liquidation befindet.
- Eigenerklärung, dass die in § 6 EG Abs. 4 VOL/A
genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen
(rechtskräftige Verurteilung bezüglich der aufgeführten Tatbestände).
- Eigenerklärung, dass die in § 6 EG Abs. 6 VOL/A
genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen. Referenzliste der wesentlichen in den letzten
drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der
zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten
Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer.
- Erklärung über den Umsatz in den letzten drei
Jahren - Nachweis (Kopie der Versicherungspolice) über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen:
Sachschäden 500.000 EUR,
Personenschäden 2.000.000 EUR,
Vermögensschäden 500.000 EUR.
Sofern die Versicherungssummen derzeit nicht
ausreichend sind, muss dem Angebot eine
Erklärung beigelegt werden, dass sie bei Auftragserteilung angepasst werden. - Nachunternehmerliste
- Scientology-Erklärung
- Nur bei Bietergemeinschaften: Benennung des
Grundes für die Bildung einer Bietergemeinschaft, Angabe der jeweiligen Mitglieder der
gesamtschuldnerisch haftenden Bietergemeinschaft und des bevollmächtigten Vertreters für
den Abschluss und die Durchführung des Vertrages. Unabhängig von der Benennung eines
bevollmächtigten Vertreters sind alle Eigenerklärungen und geforderten Nachweise der
Eignung von allen Bietern vorzulegen und das
Angebot von allen zu unterschreiben.
Amtsblatt Nürnberg 5 / 9. März 2016
m) Kosten der Vergabeunterlagen/Lizenzgebühr:
Lizenzkosten Deutsche eVergabe: 14,00 EUR.
Die Angebots-/Antragsabgabe erfolgt jedoch
aufgrund der Vorgaben der Vergabestelle konventionell in Papierform. Näheres entnehmen Sie
bitte den Vergabeunterlagen.
n) Zuschlagskriterien:
Preis 70% Leistung/Qualität
30% Details siehe Vergabeunterlagen
Sonstiges: Dienstleistung gemäß Dienstleistungskategorie 24
Zeitpunkt der Publikation: 28.02.2016 - 09:30:00 Uhr

a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg,
Feuerwehr, Elektrotechnik u. Kommunikationstechnik,
Reutersbrunnenstr. 24, 90429 Nürnberg,
Telefon: 0911/231-6156, 6150,
Telefax: 0911/231-6165, 6190,
E-Mail: [email protected]
Stelle, an die die konventionellen Angebote/
Anträge zu richten sind: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9, Nebeneingang EG,
90429 Nürnberg
b) Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung nach
VOL/A
c) Form, in der Anträge oder Angebote einzureichen
sind: Die digitale Abgabe eines Angebotes/Antrages wird nicht unterstützt. Bitte geben Sie Ihr Angebot/Antrag in konventioneller Papierform ab.
d) Art und Umfang der Leistung, Ort der Leistungserbringung: Aktenzeichen: FW/5-34
Titel: Lieferung von LWL-Modulen und
Patchkabeln
Abschluss eines Rahmenvertrages für den Zeitraum
01.05.2016 bis 30.04.2017 für die Lieferung von
ca. 120 Stk Kompaktmodulen E2000 HRL,
ca. 48 Stk GPS-Module E2000 HRL,
ca. 144 Stk Kabel Pigtail E2000 12 m,
ca. 200 Stk Patchkabel E2000 2 m,
ca. 150 Stk Patchkabel E2000 3 m,
ca. 40 Stk Patchkabel E2000 4 m,
ca. 150 Stk Patchkabel E2000 4,9 m
sowie sonstige Patchkabel in geringerer Stückzahl für den Ausbau u. Unterhalt des LWL-Netzes
für 2016/17. Die Lieferung soll in Teillieferungen
nach Einzelabruf erfolgen. Ort der Leistungserbringung: 90429 Stadt Nürnberg Feuerwehr, Elektrotechnik u. Kommunikationstechnik, Feuerwache 1,
Reutersbrunnenstr. 24, 90429 Nürnberg
e) Aufteilung in Lose:
Eine Aufteilung ist nicht vorgesehen
f) Angaben zu Nebenangeboten: Die Abgabe von
Nebenangeboten ist nicht erlaubt.
g) Ausführungsfrist:
Vom: 01.05.2016 bis: 30.04.2017
h) Anforderung der Vergabeunterlagen:
Nach § 11 der Vergabeordnung haben wir uns
entschieden die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über die Deutsche eVergabe anzubieten. Sie finden das Verfahren unter folgendem
Link: http://tinyurl.com/hs8gfdc
i) Angebotsfrist: 11.04.2016 um 23:59 Uhr.
Bindefrist: 30.04.2016.
j) Höhe geforderter Sicherheitsleistungen:
siehe Vergabeunterlagen
k) Zahlungsbedingungen: keine Angaben
l) verlangte Nachweise: siehe Vergabeunterlagen
m) Kosten der Vergabeunterlagen/Lizenzgebühr:
Lizenzkosten Deutsche eVergabe: 14,00 EUR.
Die Angebots-/Antragsabgabe erfolgt jedoch
aufgrund der Vorgaben der Vergabestelle konventionell in Papierform. Näheres entnehmen Sie
bitte den Vergabeunterlagen.
n) Zuschlagskriterien: wirtschaftlichstes Angebot,
Gewichtung bezüglich
Relation Technik/Preis 80 %
Relation Lieferung/Preis 20 %
Sonstiges: keine Angaben
Zeitpunkt der Publikation:
09.03.2016 - 08:00 Uhr
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ÖffentlicheAmtliche
Ausschreibungen
Bekanntmachungen
Vergabe
und Teilnahmewettbewerbe
von Arbeiten
der Stadt Nürnberg
der Stadt Nürnberg
Vergaben des Servicebetriebs
Öffentlicher Raum Nürnberg
a) ausschreibende Stelle:
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg,
Großreuther Straße 117, 90425 Nürnberg
Stelle, an die die konventionellen Angebote zu
richten sind: Stadt Nürnberg, Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale
Dienste, Submission, Fünferplatz 2, Erdgeschoss,
Zi. 002, 90403 Nürnberg
b) Art der Vergabe: Beschränkte Ausschreibung mit
Teilnahmewettbewerb nach VOL/A
c) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote
einzureichen sind: Die digitale Abgabe eines Angebotes wird nicht unterstützt. Bitte geben Sie
Ihr Angebot/Teilnahmeantrag in konventioneller
Papierform ab.
d) Art und Umfang der Leistung sowie der Ort der
Leistungserbringung:
Aktenzeichen 144/SÖR/2015
Kurzbeschreibung: Begutachtung von städtischen Bäumen bezügl. Der Verkehrssicherheit 2016 und 2017,
Ort der Leistung: keine Angaben
e) Losweise Vergabe nicht vorgesehen.
f) Zulassung von Nebenangeboten: Die Abgabe
von Nebenangeboten ist nicht erlaubt.
g)Ausführungsfrist:
Von: 01.05.2016 Bis: 31.12.2017
h) Bezeichnung und Anschrift der Stelle, die die
Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können: die Unterlagen zum
Verfahren stehen im Projektsafe der Deutschen
eVergabe zur Verfügung. Anforderung der Unterlagen per Post: Telefon: 0911/231-4167
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg
Telefax: 0911/231-4626, Großreuther Straße 117,
E-Mail: [email protected],
90425 Nürnberg, unter URL:
hhttp://tinurl.com/juf5pfl
Teilnahmefrist: Die Abgabefrist für den Teilnahmewettbewerb endet am 213.03.2016 um
15.30 Uhr. Teilnahmeanträge richten an Servicebetrieb Öffentlicher Raum.
j) die Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen:
Wichtigste Kriterien für den Zuschlag sind die
Eignung des Bieters als ÖBV Gutachter und die
Vorgabe, innerhalb von 24 Stunden bei Gefahrenbäumen vor Ort zu sein.
k) die wesentlichen Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind:
keine Angaben.
l) Unterlagen, die die Auftraggeber für die Beur-
teilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters
verlangen: keine allgemeinen Angaben
m) Höhe der Kosten für die Vervielfältigung der Vergabeunterlagen bei öffentlichen Ausschreibungen: Aktivierung der Ausschreibung: Sie haben
die Möglichkeit, dieses Verfahren elektronisch zu
bearbeiten, mit der Vergabestelle online zu kommunizieren und die Unterlagen zum Vergabeverfahren herunter zu laden. Hierfür stellt Ihnen die
Deutsche eVergabe ein Werkzeug zur Verfügung
– den Projektsafe. Die einmaligen Lizenzkosten
für dieses Verfahren betragen 14,00 EUR, Zur
Nutzung dieser Funktion aktivieren Sie bitte den
Projektsafe des Vergabeportals der Deutschen
eVergabe.
Die Angebots/Antragsabgabe erfolgt jedoch aufgrund der Vorgaben der Vergabestelle konventionell in Papierform. Näheres entnehmen Sie bitte
den Vergabeunterlagen. Alternative Anforderung
der Unterlagen per Post.
Hinweise zur Zahlung: Keine Angaben
n) Angabe der Zuschlagskriterien: Nachweis der
Ausbildung als öffentlich bestellter und vereidigter Gutachter, Bestätigung innerhalb von
24 Stunden vor Ort sein zu können (bei Gefahren), Preis.
Sonstiges: Keine Angaben
Zeitpunkt der Publikation: 09.03.2016 – 09:00 Uhr

A)Auftraggebes (Vergabestelle): Stadt Nürnberg,
Servicebetrieb Öffentlicher Raum, Bauhof 2,
90402 Nürnberg, Deutschland
B) Gewähltes Vergabeverfahren:
Öffentliche Ausschreibung [VOB]
C)Gegebenenfalls Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: Vergabesystem der Deutschen
eVergabe
D) Art des Auftrags: 45112700−2
Landschaftsgärtnerische Arbeiten (CPV 2008)
E) Ort der Ausführung:
90429 Nürnberg, Deutschherrenstraße
F) Art und Umfang der Leistung:
Sanierung der Sportanlage Deutschherrenstraße,
Sportbelag abbrechen 730m³,
Bodenarbeiten 4200m³,
Drainageleitung 1500m,
Kunststoffbelag 5000m²,
Rasenspielfeld 8000m²,
Schotterrasen 700m²,
Sportplatzbewässerung mit Regner 13 St,
Asphalt 800m²,
G) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage
oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: Keine Angaben
H) Eine Aufteilung in Lose ist nicht vorgesehen.
I) Ausführungsfrist:
Vom 17.05.2016 bis 19.08.2016
J) Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 3 zur Zulässigkeit von Nebenangeboten:
Die Abgabe von Nebenangeboten ist erlaubt.
K) Stelle, bei der die Vergabeunterlagen und zusätzliche Unterlagen angefordert werden können:
Vergabeunterlagen elektronisch unter
www.auftraege.bayern.de
L) Höhe und Bedingungen für die Zahlung des Betrags, der für die Unterlagen zu entrichten ist: Die
Kosten für die Teilnahme am Vergabeverfahren
über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de betragen 14,00 Euro.
M)Frist für den Eingang der Anträge auf Teilnahme:
Keine Angaben
N) Frist für den Eingang der Angebote:
30.03.2016, 09:30 Uhr
O)Anschrift, an die die Angebote zu richten sind,
gegebenenfalls auch Anschrift, an die Angebote
elektronisch zu übermitteln sind: Stadt Nürnberg,
Vergabemanagement Submission, Bauhof 9,
90402 Nürnberg, Tel.: 0911/231-4827
Fax: 0911/231-4209
Sie haben die Möglichkeit der elektronischen Angebotsabgabe. Weitere Informationen und diese
Bekanntmachung finden Sie unter:
www.auftraege.bayern.de
Tel.: 0911/231-4827, Fax: 0911/231-4209
P) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch
Q)Datum, Uhrzeit und Ort des Eröffnungstermins
sowie Angabe, welche Personen bei der Eröffnung der Angebote anwesend sein dürfen:
30.03.2016, 09:30 Uhr, Bieter und ihre Bevollmächtigten
R) Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten:
Keine Angaben
S) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen
Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
gemäß VOB/B §16
T) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der
Auftragsvergabe haben muss: Gesellschaft des
bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haftend)
U) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters:
Keine Angaben
V) Zuschlagsfrist: 29.04.2016
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Demuth Bausanierungen GmbH & Co. KG • 96114 Hirschaid
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Amtsblatt Nürnberg 5 / 9. März 2016
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ÖffentlicheAmtliche
Ausschreibungen
Bekanntmachungen
Vergabe
und Teilnahmewettbewerbe
von Arbeiten
der Stadt Nürnberg
der Stadt Nürnberg
W) Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter
Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden
kann: Vergabeprüfstelle Regierung von Mittelfranken, VOB-Stelle, Promenade 27, 91522 Ansbach, Tel.: 0981/53-1277, Fax: 0981/53-1837

Vergabe der Stadentwässerung und
Umweltanalytik Nürnberg
Vergabestelle: Stadt Nürnberg, Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
Adolf-Braun-Straße 13, 90429 Nürnberg,
Telefon: 0911 231-4589, Fax: 0911 231-7320,
E-Mail: [email protected]
Internet-Adresse (URL): www.sun.nuernberg.de
Anschrift für nähere Auskunft, für Anforderung von Unterlagen: siehe oben
Angebote sind zu richten an:
Stadt Nürnberg, Vergabemanagement,
Bauhof 9 - Nebeneingang, 90402 Nürnberg
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers:
Lokalbehörde
II.1.1, II.1.5) Bezeichnung und Beschreibung bzw.
Gegenstand des Auftrags:
Lieferung von 600 t Methanol (techn. 99%).
II.1.2) Art des Auftrags: Kauf
Hauptlieferort: Nürnberg, Klärwerk 1,
Adolf-Braun-Str. 55
II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung:
Öffentlicher Auftrag
II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung:
Rahmenvertrag: nein
II.1.8) Aufteilung in Lose: nein
II.1.9) Nebenangebote, Änderungsvorschläge werden berücksichtigt: nein
II.2.1) Menge oder Umfang der Leistung:
Lieferung von 600 t Methanol (techn. 99%).
II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der
Auftragsausführung: Ausführungsfrist:
Beginn: 01.07.2016 Ende: 31.10.2016
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Siehe Ausschreibungsunterlagen
III.1.2)Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen:
Siehe Ausschreibungsunterlagen
I.1)
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft:
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
(gesamtschuldnerisch haftend)
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung: Die Anforderungen gem.
Art. 37 BayWG i.V.m. der Verordnung über
Anlagen mit dem Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe
(Anlagenverordnung-VawS) sind zu beachten. Lieferungen gem. den Bestimmungen
der GGVS in Teilmengen von ca. 23 t im
Straßentankzug. Die Lieferung der Einzelfuhren hat nach telefonischem Abruf innerhalb
von 48 Stunden zu erfolgen. Die gesetzlichen
Anforderungen für das Anliefern und Befüllen
der Tankanlagen sind vom AN einzuhalten.
Die Befüllung erfolgt im Gaspendelverfahren.
Die Tankfahrzeuge sind hierzu für den Befüllvorgang mit einem Gaspendelschlauch auszurüsten. Da bei betrieblichen Störungen im
Klärwerk 2 eine Befüllung der Tankanlage im
Klärwerk 1 erfolgen kann, muss der Tankzug
zur Anlieferung grundsätzlich mit einer Pumpe ausgerüstet sein. Das gelieferte Methanol
muss eine Reinheit von mind. 99% besitzen.
Die Anforderungen gem. GGVS, GefStoffV sowie REACH-Verordnung sind einzuhalten.
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers
sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung
in einem Berufs- oder Handelsregister, erforderliche Erklärungen/Nachweise: Siehe Ausschreibungsunterlagen
III.2.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Mindeststandards, Erklärungen/
Nachweise: Siehe Ausschreibungsunterlagen
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit, Mindeststandards, Erklärungen/Nachweise:
Bewerbungen sollen nur solche Firmen einreichen, die gründliche Erfahrung für die zu erbringende Leistung nachweisen können und
bereits vergleichbare Leistungen mit Erfolg
ausgeführt haben. Auf gesonderte Aufforderung sind Referenzen vorzulegen.
IV.1.1)Verfahrensart: Offenes Verfahren nach VOL/A
IV.2.1)Zuschlagskriterien:
siehe Ausschreibungsunterlagen
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
10175/64038
Gärtnerweg 1a
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen und zusätzlicher Unterlagen:
Erhältlich bis: 11.04.2016,
Höhe des Entgeltes: 15,00 EURO
Zahlungsweise: Überweisung,
Empfänger: Stadt Nürnberg
IBAN: DE27 7605 0101 0004 4107 20,
BIC: SSKNDE77
Geldinstitut: Sparkasse Nürnberg,
Verwendungszweck: Kto 54092, KSt 01000,
LV Methanol, Die Verdingungsunterlagen
werden nur übersandt, wenn der Nachweis
der Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote :
14.04.2016, Uhrzeit: 23:59
Anschrift: siehe I.1), Anschrift für Angebote
IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: 18.05.2016
VI.4.1)Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren:
Vergabekammer (§ 104 GWB): Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von
Mittelfranken, Postfach 606, 91511 Ansbach,
(Promenade 27), Tel.: 0981/53 1277,
Fax: 0981/53 1837
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen: (Auskünfte
dazu siehe VI.4.1), Frist zur Anstrengung eines Nachprüfverfahrens (VI.4.1) gemäß §107
GWB im Falle der Nichtabhilfe einer Rüge
durch den Auftraggeber: 15 Kalendertage
nach Eingang der Information des Auftraggebers beim Bieter/Bewerber (§107 Abs. 3 Nr. 4
GWB) Auftragserteilung: gemäß §101a GWB,
15 Tage nach Absendung der Mitteilung
durch die Vergabestelle oder 10 Tage nach
Absendung der Mitteilung durch die Vergabestelle per Fax oder E-Mail
VI.5) Tag der Absendung der Bekanntmachung an
das EU-Amtsblatt: 01.03.2016

/ 90530 Wendelstein
Tel. (0 91 29) 40 68 0 - Fax (0 91 29 ) 40 68 19
www.karl-wendelstein.de
Öffnungszeiten:
Mo.-Fr.: 7:00 – 17:00 Uhr
Sa.:
9:00 – 13:00 Uhr
Annahme von Abfällen
* Grünabfälle, Wurzelstöcke
* Altholz A I – A IV
* Bauschutt, Erdaushub
* Asphalt, teerfrei / teerhaltig
* Gemischte Gewerbeabfälle
* Rigips, Straßenkehricht
* Dachpappen
Amtsblatt Nürnberg 5 / 9. März 2016
Verkauf (ab Lager oder Lieferung) Transportunternehmen
•Kompost, Oscorna-Dünger
•Pflanzhumus, Pflanz-Substrate
•Rasensamen
•Rindenmulch, Rindenhumus
•Hackschnitzel
•Mineralbeton, Splitt, Kies, Schotter
•Recycling-Sand und -schotter
•Abbrucharbeiten
•Erdbau- u. Baggerarbeiten
•Abfalltransporte
•Schuttabfuhr
•LKW mit Ladekran und
Greifer
•Lieferung von Humus, etc.
Baumaschinenverleih
•Bagger, Minibagger
•Kleinlader
•Rüttelplatten
•Containerverleih
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Amtliche Bekanntmachungen
Amtsblatt der Stadt Nürnberg
der Stadt Nürnberg
B 1228 B
InhaltSeite
Haushaltssatzung der verwalteten
kommunalen Stiftungen HHJ 2016
81
Berichtigung Haushaltssatzung
Stadt Nürnberg für das HHJ 2016
83
Verlag und Geschäftsstelle: Stadt Nürnberg, Presse- und Informationsamt, Rathaus, Fünferplatz 2,
Zimmer 201, 90403 Nürnberg, Telefon 09 11 / 2 31-23 72; Anzeigenverwaltung: Presseamt Stadt Nürnberg,
Telefon 09 11 / 2 31-53 19, Druck: noris inklusion gGmbH, Dorfäckerstraße 37, 90427 Nürnberg. Bestellungen
können per E-Mail oder schriftlich an die Geschäftsstelle gerichtet werden. Preis pro Einzelnummer 2 Euro zuzüglich 1,45 Euro Versandkosten inkl. MwSt.
Erschließungsmaßnahmen83
Wegerechtsverfahren - Einzug
84
Am Nordwestbahnhof 9,
Gem./Fl.-Nr.: Wetzendorf 271 / 101
85
Dollnsteiner Str. ,
Gem./Fl.-Nr.: Reichelsdorf 77 / 1
85
www.frankenrecycling.de
Neu:
Dürrenhofstr. 49,
Gem./Fl.-Nr.: St. Peter 99 / 16
85
Galgenhofstr. 48,
Gem./Fl.-Nr..: Galgenhof 43
86
Regensburger Str. 36 - 38,
Gem./Fl.-Nr.: St. Peter 30 / 22
86
Salzbrunner Str. 11,
Gem./Fl.-Nr.: Langwasser 146 / 250
87
Jahresabschluss 2014 des
Eigenbetriebes Nürnberg Stift
87
„hat pflanzen
und ideen.“
Anzeigenschluss
Jahresabschluss 2014 des
Eigenbetriebes NürnbergBad
88
Nürnberger Grundstücksmarktbericht 2015
88
für die nächste
Änderung der Friedhofssatzung und
Grabmalordnung Nürnberg-Eibach
88
Ausgabe vom
Öffnungszeiten Gartenabfallsammelstellen
89
Wertstoffhöfe in Nürnberg
89
Aufgebot verlorener Sparurkunden
89
Erteilung einer Dienstleistungskonzession
90
GROSSAUSWAHL AN „TOP“-PFLANZEN
für ihren garten.
pflanzarbeiten & pflege.
der „schopf“ hilft ihnen gerne.
SCHOPF
GRÜNES ZENTRUM KROTTENBACH
Höllwiesenstr. 59 · 90453 Nürnberg
Tel. 0911- 63 86 31
23.03.2016 ist
der 17.03.2016
Interessenbekundung90
Vergaben der Stadt Nürnberg
91
Vergaben des Servicebetriebs
Öffentlicher Raum Nürnberg
95
Vergabe der Stadtentwässerung und
Umweltanalytik Nürnberg 96
Amtsblatt Nürnberg 5 / 9. März 2016
[email protected]
www.fima-gmbh.de
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