Informationen und amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg www.amtsblatt.nuernberg.de Nr. 5 / 9. März 2016 2 Euro Amtsblatt Bekanntmachung der Haushaltssatzung für die von der Stadt Nürnberg verwalteten kommunalen Stiftungen für das Haushaltsjahr 2016 Auf Grund des Art. 20 Abs. 3 des Bayerischen Stiftungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2008 (GVBl 2008, S. 834), zuletzt geändert durch § 2 Nr. 46 des Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Statistikgesetzes und anderer Rechtsvorschriften vom 12. Mai 2015 (GVBI S. 82) und in sinngemäßer Anwendung der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 796), zuletzt geändert durch Art. 9a Abs. 2 des Bayerischen E-Government-Gesetzes vom 22. Dezember 2015 (GVBl. S. 458), hat der Stadtrat am 19.11.2015 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen, die hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. Art. 26 Abs. 2 der Gemeindeordnung bekannt gemacht wird: I. §1 Die als Anlage beigefügten Haushaltspläne der von der Stadt Nürnberg verwalteten kommunalen Stiftungen für das Haushaltsjahr 2016 werden hiermit festgesetzt; sie schließen 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der Erträge von Heilig-Geist-Spital-Stiftung dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von und dem Saldo (Jahresergebnis) von 2.477.783 € 2.106.835 € 370.948 € Findel- und Waisenhausstiftungen 352.000 € 247.500 € 104.500 € Klein‘sche Brennmaterialienstiftung 126.600 € 84.300 € 42.300 € Kost-Pocher‘sche Stiftung 163.500 € 119.300 € 44.200 € Fritz-Hintermayr-Stiftung 165.500 € 124.600 € 40.900 € Wallner‘sche Blinden- und Stipendienstiftung 10.000 € 8.000 € 2.000 € Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung 62.700 € 55.200 € 7.500 € Amtsblatt Nürnberg 5 / 9. März 2016 81 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg 2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von und einem Saldo von a) aus laufender Verwaltungstätigkeit b) aus Investitionstätigkeit c) aus Finanzierungstätigkeit a) Heilig-Geist-Spital-Stiftung Findel- und Waisenhausstiftungen Klein‘sche Brennmaterialienstiftung 2.403.300 € a) 1.704.000 € a) 699.300 € b)2.032.300 € b) 2.402.900 € b) -370.600 € c) c) 19.300 € c) -19.300 € a)341.900 € a) 233.100 € a) 108.800 € b)167.000 € b) 271.500 € b) -104.500 € c) c) a) 117.500 € b) 143.000 € a) Kost-Pocher‘sche Stiftung b) 150.700 € 200.000 € Fritz-Hintermayr-Stiftung a) 131.500 € b) 721.000 € Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung a) b b) 72.400 € 185.300 € a) b) 96.200 € 244.200 € 5.500 € 45.000 € 68.800 € 761.900 € a) b) 45.100 € b) -42.300 € a) 54.500 € b) -44.200 € a) 62.700 € b) -40.900 € 1.300 € 47.000 € a) 4.200 € 10.300 € 21.800 € b) -2.000 € 2.200 € c) a) 57.300 € a) 39.400 € a) b) 51.000 € b) 58.500 € b) c) 2.800 € c) c) c) a) c) a) b) 4.300 € c) c) c) Wallner‘sche Blinden- und Stipendienstiftung a) c) c) 309.400 € c) c) c) und dem Saldo des Finanzhaushalts von c) 17.900 € -7.500 € 10.400 € c) ab. §2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. §3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt. §4 Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen werden nicht beansprucht. §5 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2016 in Kraft. II. Die Regierung von Mittelfranken hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 08.02.2016, Nr. 12-1222.1 und 1222.2 keine Einwände gegen die Haushaltssatzung erhoben. III. Die Haushaltspläne liegen gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 3 in Verbindung mit Art. 26 Abs. 2 GO vom 09.03.2016 bis 16.03.2016 im Amtsgebäude Theresienstraße 7, III. Stock, Zimmer 311, während der allgemeinen Geschäftszeiten öffentlich auf. Nürnberg, den 29. Februar 2016 STADT NÜRNBERG Dr. Ulrich Maly Oberbürgermeister Amtsblatt Nürnberg 5 / 9. März 2016 82 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg Schrauben Werkzeug Dübel Schöne neue Fensterwelt Alles aus einer Hand: Fenster Haustüren Rollläden Markisen Raffstores Wintergärten/ Überdachungen www.bauer-fenster.de Fürther Str. 338 | Nürnberg Tel.: l 0911 / 31 75 53 www.loesch-schrauben-gmbh.de Q U A L I T Ä T Berichtigung N A C H 1. Halbjahr 2016 folgende Erschließungsmaßnahmen durchzuführen: Das Datum der Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Nürnberg für das Haushaltsjahr 2016, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 4 vom 24.02.2016, S. 57, muss richtigerweise „22. Februar 2016“ lauten. Bezirk 1 - Nordwest keine neuen Maßnahmen Bezirk 2 - Nord keine neuen Maßnahmen Bezirk 3 - Altstadt keine neuen Maßnahmen Nürnberg, 01. März 2016 Stadt Nürnberg Bezirk 4 - Südwest - Haderastraße - Prager Straße i.V. Riedel Stadtkämmerer Bezirk 5 - Ost keine neuen Maßnahmen Erschließungsmaßnahmen Beabsichtigter Ausbau von Erschließungsmaßnahmen Bezirk 6 - Süd - - Rosine-Speicher-Straße Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Stadtrat und vorbehaltlich aller sonstigen technischen und verwaltungsmäßigen Voraussetzungen beabsichtigt der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg – Fachbereich Planung und Bau Straße – im Grundbuchamtliche Grundstückseigentümer, deren Grundstücke durch eine dieser Maßnahmen erschlossen werden oder erschließbar sind, müssen ca. 1 ½ bis 2 Jahre nach Fertigstellung der Maßnahme damit rechnen, dass sie Erschließungsbeiträge GROSSE HAUSMESSE Nordpeis Heizkamin Panama | Sichtbeton Nordpeis Heizkamin Osaka T doppelwandiges System Nennleistung: 7 kW Nennleistung: 6,8 kW 0,6 mm Materialstärke mit Panorama Eckscheibe außergewöhnliches Design durchgehende Laserschweißnähte individuelle Gestaltung Großer Wärmespeicher 10 Jahre Garantie € 1.263,- € 607,- Tel. 09162 9898-0 · Fax 09162 9898-40 S E R V I C E U N D B E R A T U N G nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches bezahlen müssen. Im Einzelfall können auch zu einem früheren Zeitpunkt Vorausleistungen auf den künftigen Erschließungsbeitrag erhoben werden. Den Beitragspflichtigen wird durch den Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Sachgebiet Verwaltung/Beiträge -, Nürnberg, Bauhof 5/III, der Erlass der entsprechenden Bescheide ca. 2 Wochen vorher angekündigt und ihnen die Möglichkeit eingeräumt, sich über die Höhe des auf sie zukommenden Erschließungsbeitrages vorweg zu informieren. Die Eigentümer der Grundstücke können sich jedoch schon jetzt einen Überblick über die ungefähre Beitragshöhe verschaffen, wenn sie einen Beitragssatz von derzeit 15,00 bis 25,00 EUR/m² Grundstücksfläche annehmen. Es muss jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass es sich hier nur um einen völlig unverbindlichen Erfahrungswert handeln kann. Weitere Informationen zum Thema „Erschließungsbeiträge“ sind im Internet www.soer.nuernberg.de unter Anliegerbeiträge erhältlich. Nürnberg, 03.03.2016 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Verwaltung / Beiträge (SÖR/V-4) 0% FINANZIERUNG JETZT RABATTE SICHERN! 07.03. bis19.03.2016 Edelstahlschornstein Komplett | 150 mm x 4,2 m M A S S , Am Sternbach 2 · 91477 Markt Bibart >> Messepreis € 4.290,- individuelle Gestaltung Holzfach Tunnel-Kamin >> Messepreis € 3.495,- Nordpeis Heizkamin Praha Termatech Kaminofen Bazic Nennleistung 5,4 kW Nennleistung: 5 kW 3-seitige Eckscheibe Scheibenspülung schlankes Design raumluftunabhängig Mit Holzfach >> Messepreis € 2.995,- Schnelle Wärme >> Messepreis € 899,- Virnsbergerstr. Ecke Sigmundstr. 163, 90431 Nürnberg, Tel. 0911 - 999 40 45, E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 10 - 19 Uhr, Sa. 10 - 15 Uhr, www.ofen.de Amtsblatt Nürnberg 5 / 9. März 2016 83 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg Wegerechtsverfahren Im Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes wird bekannt gemacht: Aufgrund des Beschlusses des Werkausschuss Servicebetrieb Öffentlicher Raum vom 12.11.2015 wird folgende wegerechtliche Entscheidung verfügt: Die nachstehend aufgeführte Ortsstraße wird eingezogen (Art. 8 Abs. 1 BayStrWG): Kressengartenstraße - Seitenstraße Vom südlichen Verbindungsarm der Kressengartenstraße bis zur Wiedereinmündung in die Kressengartenstraße-Hauptzug wird eine Teilfläche der Seitenstraße eingezogen. Der Gehweg der Seitenstraße bleibt öffentliche Verkehrsfläche und wird Bestandteil der Kressengartenstraße-Hauptzug. Die nachstehend aufgeführten öffentlichen Feld- und Waldwege werden eingezogen (Art. 8 Abs. 1 BayStrWG): Boxbergweg - Verbindungsweg Von der Ortsstraße Boxbergweg bis zum Feldweg Fl.Nr. 522 Gmkg. Boxdorf wird der Weg in seiner gesamten Länge eingezogen. Der Weg ist in der Örtlichkeit nicht mehr vorhanden. Flughafenstraße - Verbindungsweg Vom öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 4970/08 bis zur Flughafenstraße wird der Weg in seiner gesamten Länge eingezogen. Der Weg ist in der Örtlichkeit nicht mehr vorhanden. Flughafenstraße - Stichweg Von der Ostgrenze des Grundstückes Fl.Nr. 159 bis zur Flughafenstraße wird der Weg in seiner gesamten Länge eingezogen. Der Weg ist in der Örtlichkeit nicht mehr vorhanden. Flughafenstraße - Verbindungsweg Vom öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 1983/05 bis zum öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 1983/03 wird der Weg in seiner gesamten Länge eingezogen. Der Weg ist in der Örtlichkeit nicht mehr vorhanden. Gaulnhofer Straße - Verbindungsweg Von der nördlichen Grundstücksgrenze von Fl.Nr. 581/2 zwischen Fl.Nr. 581 und 579 Gmkg. Katzwang bis zur Südwestecke des Grundstückes Fl.Nr. 636/7 Gmkg. Katzwang (westl. Uferböschung des Main-Donau-Kanals). Der Weg ist in der Örtlichkeit nicht mehr vorhanden. Götzenweg - Stichweg Vom öffentlichen Feld- und Waldweg Fl.Nr. 101 Gmkg. Almoshof bis zur westlichen Grenze des Grundstückes Fl.Nr. 357 Gmkg. Almoshof wird der Weg in seiner gesamten Länge eingezogen. Der Weg ist in der Örtlichkeit nicht mehr vorhanden. Wertheimer Straße - Verbindungsweg Von der Nordostecke von Fl.Nr. 540 Gmkg. Großgründlach bis zum öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 8983/02 au Fl.Nr. 538/36 Gmkg. Großgründlach wird der Weg in seiner gesamten Länge eingezogen. Der öffentliche Feld- und Waldweg ist in der Örtlichkeit als solcher nicht mehr vorhanden. Die nachstehend aufgeführte Ortsstraße wird eingezogen (Art. 8 Abs. 1 BayStrWG): Friedrich-Löffler-Straße Die nordwestliche Rampe des Fußgängersteges wird - Verbindungsweg in seiner gesamten Länge eingezogen. Träger der Baulast: Stadt Nürnberg Der nachstehend aufgeführte Eigentümerweg wird eingezogen (Art. 8 Abs. 1 BayStrWG): Habsburgerstraße - Stichweg Von der Westgrenze des Grundstückes Fl.Nr. 446/21 Gmkg. Fischbach b. Nürnberg bis 9 m östlich der Westgrenze des Grundstückes Fl.Nr. 446/21 wird das Teilstück eingezogen. Das Teilstück hat durch Überbauung seine Verkehrsbedeutung verloren. Träger der Baulast: Die jeweiligen Grundstückseigentümer Die Verfügung wird am Tag nach ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt wirksam. Stadt Nürnberg Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Straßenbaubehörde Die Verfügung und ihre Begründung (sowie Planunterlagen) können beim Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg, Wegerecht, Hallplatz 2, 2. Stock, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundenbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: 1. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Straßen- und Wegerechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. 2. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.B. durch E-Mail) ist unzulässig. 3. Kraft Bundesrecht ist in Prozessverfahren vor dem Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Amtsblatt Nürnberg 5 / 9. März 2016 84 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg Anwesen Am Nordwestbahnhof 9, Gemarkung/Flurnr.: Wetzendorf 271/101 Baugenehmigung für die Nutzungsänderung von Ausstellungsräumen zu Wohnen (OG), Umbau zu Ausstellungsräumen, Anbau von zwei Balkonen mit Überdachung, sowie Errichtung einer Garage Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 23.02.2016 Aktenzeichen B2-2015-911 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen erteilt. Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt werden. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Amtsblatt Nürnberg 5 / 9. März 2016 Hinweise zur Akteneinsicht: Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 - 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 231-7591 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 8, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern. Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde Anwesen Dollnsteiner Str., Gemarkung/Flurnr.: Reichelsdorf 77 / 1 Baugenehmigung für die Errichtung einer Wohnanlage (2 x 5 WE) mit Tiefgarage (23 St.), 4 Stellplätzen und Kinderspielplatz Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 22.02.2016, Aktenzeichen B2-2015-743 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen, mit der Genehmigung zur Beseitigung bestimmter genau festgelegter Bäume und unter Zulassung von Abweichungen nach § 31 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach Art. 63 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erteilt. Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt werden. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Hinweise zur Akteneinsicht: Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 - 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 231-4377 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 31, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern. Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde Anwesen Dürrenhofstr. 49, Gemarkung/Flurnr.: St. Peter 99 / 16 Baugenehmigung für eine Nutzungsänderung von Metzgerei in Lieferdienst für veganes Essen Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 03.03.2015 Aktenzeichen B2-2015-972 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen und unter Zulassung von einer Ausnahme nach § 31 des Baugesetzbuches (BauGB) erteilt. Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens be85 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg zeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt werden. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Anwesen Galgenhofstr. 48, Gemarkung/Flurnr.: Galgenhof 43 Baugenehmigung für die Nutzungsänderungen von Lager zu Unterkunft für Asylbewerber im Rückgebäude (20 Betten), von Imbiss-Stube zu Asylbewerberunterkunft und Betreuer-Büro im Vordergebäude EG (5 Betten) und den Teilabbruch der Garage Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 25.02.2016 Aktenzeichen B1-2015-227 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen und unter Zulassung von Abweichungen nach Art. 63 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erteilt. Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. Rechtsbehelfsbelehrung: Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 - 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 231-10492 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 28, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Hinweise zur Akteneinsicht: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Bauge- setzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt werden. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Hinweise zur Akteneinsicht: Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 - 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 231-4372 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 30, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern. Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde Anwesen Regensburger Str. 36 - 38, Gemarkung/Flurnr.: St. Peter 30 / 22 Baugenehmigung für die Nutzungsänderung von Laden zu Gaststätte mit Lieferservice Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 29.02.2016 Aktenzeichen B2-2015-884 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen und unter Zulassung von Abweichungen nach § 31 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach Art. 63 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erteilt. Privatpraxis für Fuß- und Beinleiden sowie funktionelle Orthopädie Konservative und operative Beinvenenbehandlung n n n n n Venenstau Offene Beine Stauungsekzem Venenthrombose Krampfadern, Besenreißer Haltungs- und Bewegungsanalyse Reextherapien – Spezialeinlagen n n n n n n n 3D-Wirbelsäulenvermessung Rückenschmerzen, Beckenschiefstand Körperfehlstatik, Skoliosen Kopf-Nacken-Schulter-Arm-Schmerzen Schwindel, Ohrgeräusch Knie- und Hüftgelenksverschleiß Fußbeschwerden, Zehenverbildungen Dr. med. 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Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt werden. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Hinweise zur Akteneinsicht: Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 - 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 231-4372 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 30, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern. Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde Amtsblatt Nürnberg 5 / 9. März 2016 Anwesen Salzbrunner Str. 11, Gemarkung/Flurnr.: Langwasser 146 / 250 Baugenehmigung für den Umbau einer Gaststätte mit Nutzungsänderung eines Teilbereichs der Gaststätte zu Wohnung für Asylbewerber (7 Betten) sowie Änderung der Fassade (Nordost) Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 29.02.2016, Aktenzeichen B2-2016-40, wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen erteilt. Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt werden. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Hinweise zur Akteneinsicht: Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 - 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 231-4377 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 31, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern. Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2014 des NürnbergStift, ein Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg Der Jahresabschluss des NürnbergStift, bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, dem Anhang einschließlich der Anlagen- und Fördernachweise sowie dem Lagebericht, schließt für das Geschäftsjahr 2014 (1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014) mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.977.748,20 EUR ab. Nürnberg, 28.08.2015 gez. Prölß Erster Werkleiter gez. Pflügner Zweiter Werkleiter Der Werkausschuss (NüSt) hat in seiner Sitzung am 08.10.2015 den Jahresabschluss begutachtet und dem Stadtrat empfohlen, ihn vorbehaltlich der entsprechenden Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss in der vorgelegten Fassung festzustellen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 09.12.2015 der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses zugestimmt. Die Prüfungsergebnisse wurden vom Rechnungsprüfungsausschuss übernommen. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfahl dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2014 des Eigenbetriebs „NürnbergStift“ sowie die uneingeschränkte Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO. Der Stadtrat hat am 27.01.2016 den Jahresabschluss des NürnbergStift für das Geschäftsjahr 2014 (01. Januar bis 31. Dezember 2014) wie folgt festgestellt und beschlossen (Beschlusstext): „Der Jahresabschluss zum 31.12.2014, bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, dem Anhang, einschließlich der Anlagen- und Fördernachweise, sowie dem Lagebericht 2014, wird mit folgendem Ergebnis festgestellt: Bilanzsumme zum 31.12.2014 36.697.956,07 EUR und einem Jahresfehlbetrag 1.977.748,20 EUR. 87 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg Die uneingeschränkte Entlastung wird auf Grundlage der Gutachten des Rechnungsprüfungsausschusses vom 09.12.2015 und des Werkausschusses (NüSt) vom 08.10.2015 erteilt. tung gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung. Der Jahresfehlbetrag 2014 ist auf neue Rechnung vorzutragen. 1. Der Jahresabschluss 2014 bestehend aus der Bilanz, den Gewinn- und Verlustrechnungen, dem Anhang sowie Lagebericht wurde mit folgendem Ergebnis festgestellt: Der Jahresabschluss zum 31.12.2014 ist gemäß § 25 Abs. 4 der Eigenbetriebsverordnung öffentlich bekannt zu geben.“ Nürnberg, 27. 01.2016 gez. Christian Vogel gez. Reiner Prölß Zweiter Bürgermeister Referent gez. Elke Reh Schriftführer(in) Der Jahresabschluss 2014 des NürnbergStift liegt in der Zeit vom 04.04. bis 08.04.2016 in der Verwaltung des NürnbergStift, Regensburger Str. 388, Haus 5, Zi. 5.009 während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht auf.“ Der Stadtrat hat am 27.01.2016 den Jahresabschluss des NürnbergBad für das Geschäftsjahr 2014 wie folgt festgestellt und beschlossen: 1.1 Die Bilanzsumme zum 31.12.2014 beträgt 38.294.238,55 EUR 1.2 Die Gewinn- und Verlustrechnung 2014 schließt ab mit einem Jahresfehlbetrag von 6.159.796,48 EUR. 2. Aufgrund des Gutachtens des Rechnungsprüfungsausschusses vom 09.12.2015 wird die uneingeschränkte Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO beschlossen. 3. Der Jahresabschluss 2014 wird gemäß § 25 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung öffentlich bekanntgegeben. 4. Der nach städtischer Verlustausgleichszahlung in 2014 von 6.301.853 EUR verbleibende Jahresüberschuss 2014 von 142.056,52 EUR wird auf das Folgejahr vortragen Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2014 von NürnbergBad, ein Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg Nürnberg, den 25. Februar 2016 Der Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, dem Anhang und den Lagebericht des NürnbergBad schließt für das Geschäftsjahr 2014 mit (1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014) mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 6.159.796,48 EUR ab. Der Jahresabschluss des NürnbergBad der Stadt Nürnberg liegt in der Zeit vom 10.03.2016 bis 15.03.2016 in den Verwaltungsräumen des Südstadtbades, Allersberger Str. 120, 90461 Nürnberg 1. Stock, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht auf. VogelAlbert Zweiter Bürgermeister Zweiter Werkleiter Nürnberg, den 25.02.2016 VogelAlbert Erster Werkleiter Zweiter Werkleiter Nürnberger Grundstücksmarktbericht 2015 Der Werkausschuss (NürnbergBad) hat in seiner Sitzung am 04.12.2015 den Jahresabschluss 2014 begutachtet und dem Stadtrat empfohlen, ihn vorbehaltlich der entsprechenden Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss in der vorgelegten Fassung festzustellen. Der für den Bereich der kreisfreien Stadt Nürnberg gebildete unabhängige Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelt aufgrund von § 193 Abs. 5 BauGB und § 13 BayGaV Daten zur Wertermittlung von Immobilien. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 09.12.2015 der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses zugestimmt. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfahl dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2014 des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ sowie die uneingeschränkte Entlas- Diese von der Geschäftsstelle ermittelten Daten und weitere Informationen werden im aktuellen „Nürnberger Grundstücksmarktbericht 2015“ veröffentlicht. Das Ziel dieses Marktberichtes ist es, Transparenz auf dem Grundstücksmarkt zu schaffen, sowohl für Fachleute auf dem Immobiliensektor als auch für www.zoells.de Feuchte Mauern? Abfallender Verputz? Schimmel? Salpeter? Trockene Wände mit dem bjk-Dicht-System ohne Aufgraben. Auch für Häuser ohne Keller. Beratung, Ausführung, günstige Preise. bautenschutz katz GmbH 0 9122 / 79 88-0 Ringstraße 51 · 91126 Rednitzhembach Der Spezialist seit über 30 Jahren. Allerorts. www.bautenschutz-katz.de interessierte Bürgerinnen und Bürger. Der aktuelle Nürnberger Grundstücksmarktbericht gibt schnelle und zutreffende Antworten auf viele Fragen zu Immobilienwerten der verschiedenen Teilmärkte. Die ermittelten Daten wurden aus den vielfältigen Informationen von jährlich ca. 5.500 Abschriften der Kaufurkunden, die dem Gutachterausschuss von den Notaren zugesandt werden, sachverständig und anonymisiert abgeleitet. Der Nürnberger Grundstücksmarktbericht enthält Indexreihen, Umrechnungskoeffizienten, Marktanpassungsfaktoren und Liegenschaftszinssätze. Außerdem sind Orientierungswerte bzw. Vergleichsfaktoren für Reihenhäuser, Doppelhaushälften, freistehende Häuser, Mehrfamilienhäuser und Eigentumswohnungen nach Bodenrichtwertgebieten bzw. Wertermittlungsbezirken aufgelistet. Der Nürnberger Grundstücksmarktbericht ist am 25.02.2016 erschienen und liegt im Dienstleistungszentrum Bau (DLZ-Bau), Lorenzer Straße 30, 90402 Nürnberg, Montag, Dienstag und Donnerstag 8.30 bis 15.30 Uhr sowie Mittwoch und Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr, einen Tag nach Erscheinen des Amtsblatts einen Monat lang öffentlich aus. Er kann auch gegen eine Gebühr in Höhe von 50 Euro erworben werden (Telefon 09 11 / 2 31-73 00, Fax 09 11 / 2 31-73 01). Stadt Nürnberg Amt für Geoinformation und Bodenordnung Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Änderung der Friedhofssatzung und der Grabmalordnung Nürnberg-Eibach. Es wird bekannt gemacht, dass mit Wirkung vom 15. März 2016, die Friedhofsatzung sowie die Grabmalordnung für den Eibacher Friedhof geändert wurde. Die Neufassung wurde mit Schreiben der Evang.Luth. Landeskirchenstelle in Ansbach vom 1.2.2016, Az. 68/20, kirchenaufsichtlich genehmigt. Die Friedhofsatzung liegt ab sofort für die Dauer von vier Wochen im Pfarramt Nürnberg Eibach, Eibacher Hauptstraße 61, zu den Öffnungszeiten, aus. Evang.-Luth. Friedhofsverwaltung Nürnberg-Eibach“ Amtsblatt Nürnberg 5 / 9. März 2016 88 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg artenabfälle (max. 2 m³), keine Wurzelstöcke, G Äste nur bis 15 cm Durchmesser • Gasentladungslampen, z. B. Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen (max. 50 Stück) • Glas (max. 100 l) - Hohlglas wie Flaschen und Gläser - Flachglas wie Fensterscheiben, Spiegel, Drahtglas, Verbundglas, Glasbausteine • Holz, Bretter bis 2 m Länge (ca. 20 Stück), Balken bis 10 cm Durchmesser und 1,5 m Länge (Gesamtmenge max. 2 m³) • Kerzenwachs • Kunststoff (Hartkunststoff, PP, PE-HD), z. B. Körbe, Schüsseln, Wannen, Gießkannen, Kinderspielzeug • Metalle wie Eisenteile, Blech, Aluminium, Kupfer, Kupferkabel, Messing, Blei • Papier und Kartonagen (max. 200 l oder ca. 200 kg) • PKW-Reifen, auch mit Felgen (max. 10 Stück) • Schuhe noch brauchbar • Sperrmüll, das sind Abfälle, die zu groß oder zu schwer für die Abfallbehälter sind, z. B. Matratzen, Möbel, Teppiche, Regale, Öfen, Koffer (max. 4 m³) • Spraydosen ohne Inhalt (max. 50 Stück) • Styropor (max. 200 l) • Textilien noch brauchbar • Toner und Tonerkartuschen • Türen, auch mit Rahmen, aber ohne Mauer- und Putzreste (max. 3 Stück) • Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Metall und Verbundstoffen (max. 60 l) • Abschied in sicheren Händen. Fragen zu Bestattung, Trauerfeier und Grabpflege besprechen wir nach Wunsch bei Ihnen zuhause oder in unseren Räumen. Bei uns finden Sie den Rahmen für den feierlichen Abschied am offenen Sarg. Wir bieten Bestattungsvorsorge zu Lebzeiten, die Ihnen Sicherheit gibt und Ihre Angehörigen entlastet. Spitalgasse 1 • 90403 Nürnberg Tag und Nacht für Sie erreichbar: Tel. 0911 – 22 17 77 www.bestattungsdienst.nuernberg.de Öffnungszeiten der Städtischen Gartenabfallsammelstellen Die Städtischen Gartenabfallsammelstellen sind gemäß § 10 Abs. 3 Nr. 1 AbfS in der Zeit vom 16.03.2016 bis 14.12.2016 geöffnet. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Samstag von 7:00 bis 19:00 Uhr,mitAusnahme der Gartenabfallsammelstelle in der Otto-Kraus-Straße 10. Diese ist von Dienstag bis Samstag von 10:30 bis 14:00 Uhr und von 14:30 bis 18:00 Uhr geöffnet. Nicht erlaubt ist die Anlieferung an Sonn- und Feiertagen. Vom 15.12.2016 bis 15.03.2017 sind die Gartenabfallsammelstellen geschlossen. In dieser Zeit können Gartenabfälle in Kleinmengen (ca. 1 PKW-Kofferraum-Ladung) bei den sechs Wertstoffhöfen abgegeben werden. Nürnberg, 26.02.2016 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg i.A. Max Wertstoffhöfe in Nürnberg Die Wertstoffhöfe sind über das Stadtgebiet verteilt, um allen Einwohnern kurze Anfahrtswege zu ermöglichen. Abzweigungen von den Hauptzufahrtsstraßen zu den Wertstoffhöfen sind mit Hinweisschildern markiert. Jeder Haushalt oder Betrieb, der an die städtische Abfuhr von Restabfällen angeschlossen ist, kann bei den Wertstoffhöfen Sperrmüll und Abfälle zur Verwertung abgeben, die haushaltstypisch sind. Angenommen werden nur haushaltsübliche Mengen. Auch Teilmengen aus größeren Anlieferungen müssen abgelehnt werden. Amtsblatt Nürnberg 5 / 9. März 2016 F olgende Abfallfraktionen dürfen bei den Wertstoffhöfen abgegeben werden: (Bei einigen Stoffen sind die maximalen Abgabemengen pro Tag und Anlieferung in Klammern angegeben. Bitte diese Mengenbegrenzungen beachten!) • Autobatterien (max. 10 Stück) • Batterien, größere Mengen im Karton (max. 60 l) • Bauschutt, z. B. Putzreste, Mauerwerk, Ziegel, Fliesen, Steine, Gartenplatten, Sanitärkermik, Ytong, Rigips, Heraklit (max. 100 l) • Brillen • CDs • Dachpappe in zerrissener Form 80 cm x 80 cm (max. 100 l) • Elektrogeräte (pro Warengruppe 5 Stück) - Haushaltsgroßgeräte wie Waschmaschinen, Geschirrspüler, Wäschetrockner, Mikrowellengeräte, Herde, Kochplatten - Kühlgeräte und Gefriergeräte - Informationsgeräte und Telekommunikationsgeräte - Geräte der Unterhaltungselektronik wie Computer, Monitore, Drucker, Tastaturen, Scanner, Schreibmaschinen, Faxgeräte, Telefon, Fernseher, Videorecorder, Videokameras, Camcorder, Radios, Hi-Fi-Anlagen, DVD-Player - Haushaltskleingeräte und elektrische und elektronische Werkzeuge wie Bohrmaschinen, Sägen, Lötkolben, ebenso Rasierapparate, Bügeleisen, Nähmaschinen, Lampen, Staubsauger, Kaffeemaschinen, Taster, Fritteusen, elektrische Messer, Wecker, Taschenrechner, Rasenmäher • Federbetten • Fenster, auch mit Rahmen, aber ohne Mauer- und Putzreste (max. 3 Stück) •F ette, alte Haushaltsfette wie Brat- und Fritierfette und Öle (max. 5 l) • Flaschenkorken • Nürnberg, 26.02.2016 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg i.A. Max Aufgebot verlorener Sparurkunden Die nachfolgend genannten Sparurkunden sind wie glaubhaft gemacht wurde, verloren gegangen. Nr. der Sparurkunde 3.010.387.698 Nr. der Sparurkunde 3.010.893.216 Nr. der Sparurkunde 3.011.054.107 Nr. der Sparurkunde 3.591.345.362 Für diese Sparurkunden wird hiermit, gemäß Artikel 35 AGBGB, das Aufgebot und die Kontensperre angeordnet und die Inhaber der Sparurkunden aufgefordert, ihre Rechte unter Vorlage der Sparurkunden innerhalb von drei Monaten bei der Sparkasse Nürnberg anzumelden. Falls dies nicht geschieht, werden die Sparurkunden für kraftlos erklärt. Nürnberg, den 01.03.2016 SPARKASSE NÜRNBERG Der Vorstand 89 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg Erteilung einer Dienstleistungskonzession lnteressensbekundung Die Stadt Nürnberg (Konzessionsgeber) erteilt bis spätestens 08.04.2016 einem Konzessionsnehmer eine Dienstleistungskonzession zur Vermarktung der Ausstellungsflächen und Präsentationsmöglichkeiten, anlässlich der 39. Hauptversammlung des Deutschen Städtetages in der Zeit vom 30.05.2017 bis 01.06.2017 im NCC-Ost der NürnbergMesse GmbH. Die Tätigkeiten des Konzessionsnehmers, nach den grundsätzlichen Vorgaben des Konzessionsgebers, erstrecken sich über den Zeitraum vom 01.05.2016 – 15.06.2017. Der Konzessionsgeber ist prozentual an den Einnahmen des Konzessionsnehmers zu beteiligen. Ein garantiertes Konzessionsentgelt ist anzubieten und mit wählbarer Sicherheit im Falle der Konzessionserteilung für den Konzessionsgeber zu sichern. Bei Interesse kann die konkrete Anforderungsbeschreibung mit Angabe der benötigten Bewerbungs- und Angebotsunterlagen angefordert werden bei: Stadt Nürnberg, Bürgermeisteramt, Abteilung Protokoll, Veranstaltungen und Ehrungen, Rathausplatz 2, 90403 Nürnberg, [email protected]. Bis zum 18. März 2016 eingehende Bewerbungen/ Angebote können bei der Auswahl berücksichtigt werden. Die Stadt Nürnberg, Bürgeramt Ost, vermietet ab 01.01.2017 eine ca.18 m 2 große Freifläche zur Aufstellung eines Verkaufscontainers für KFZ Schilder auf dem Grundstück des Bürgeramtes Ost, Fischbacher Hauptstr. 121, 90475 Nümberg. Im Bürgeramt Ost ist eine KFZ Zulassungsbehörde angesiedelt. Die Stellung eines Verkaufscontainers, die Erlangung aller notwendigen öffentlich rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse (z. B.Baugenehmigung) und der Anschluss an die Elektrizitätsversorgung usw. ist allein Sache des Grundstücksmieters. Mietangebote bitten wir bis 30.06.2016 zu richten an: Stadt Nürnberg Bürgeramt Ost Fischbacher Hauptstr.121 90475 Nürnberg Hinweis: Diese Anzeige ist kein Mietangebot der Stadt Nürnberg zum Höchstpreis, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Mietangeboten. Eine Verpflichtung der Stadt Nümberg zur Angebotsannahme wird damit nicht begründet. Ob und mit welchen konkreten Regelungen letztlich ein Vertragsabschluss zustande kommt, hängt vom Ergebnis der mit dem Interessenten geführten Verhandlungen ab. Antwerpener Straße 19 90451 Nürnberg T 0911 641939-0 F 0911 641939-228 [email protected] www.diegruenenengel.com Erzeugung gieeffiziente er en r fü t steh fällen. berger Hafen ustrie- und Haushaltsab rn ü N am m d tru be-, In ereitungszen au-, Gewer rün! 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März 2016 90 ÖffentlicheAmtliche Ausschreibungen Bekanntmachungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg der Stadt Nürnberg a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg, Hochbauamt, Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg, Telefon: 0911/231-10729, Telefax: 0911/231-5628, E-Mail: [email protected] Hinweis: LV Anforderung siehe k) b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Ausschreibungsnummer: H280.022.1 (2912) d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: Nürnberg, Fürther Straße 244d f) Art und Umfang der Leistung: Maßnahme: Kulturwerkstatt „Auf AEG“ Gewerk: Beschilderung Art der Leistung: Beschilderung Umfang der Leistung: - 100 Stk Tuerschilder, z.T. mit ertastbarer Schrift - 30 Stk Handlaufbeschriftung, ertastbar - 120 Folienbeschriftung, selbstklebend - Glasmarkierungen, Sichtschutzfolien, 6 Stk Briefkaesten - Neonschriftzug 21 Buchstaben mit Aluminiumgehaeuse, h = 60 cm g) Erbringen von Planungsleistungen: Nein h) Aufteilung in Lose: Nein i) Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 09.06.2016 Ende der Ausführungsfrist: 25.08.2016 j) Nebenangebote sind nicht zugelassen k) Anforderung der Verdingungsunterlagen bei: Stadt Nürnberg Hochbauamt,z.Hd.Herrn Merklein, Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg, Fax : 0911/231-7642 E-Mail: [email protected] Anforderung bis: 04.04.2016 Auskünfte zum Verfahren und zum technischen Inhalt erteilt: Siehe a) l) Entgelt für die Verdingungsunterlagen: Höhe des Entgelts: 15,00 Euro, zu überweisen an: Stadt Nürnberg, Geldinstitut Sparkasse Nürnberg, IBAN: DE50760501010001010941, BIC/Swift: SSKNDE77XXX, Verwendungszweck: Kostenart 54150500, Kosten-St. V111700001 LV H280.022.1. Barzahlung und Schecks werden nicht angenommen. Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. Bei schriftlicher Anforderung eines Leistungsverzeichnisses sind der Bewerbung zwei mit der Firmenadresse beschriftete Aufkleber beizulegen. Ab dem 10.03 2016 ist zwischen 8:30 und 12:00 Uhr auch eine persönliche Abholung gegen Vorlage des Einzahlungsbeleges möglich. n) Frist für den Eingang der Angebote: Datum: 08.04.2016, Uhrzeit: 09:30 BAYERISCHES ZIMMERERHANDWERK LEISTUNGSFÄHIG LORENZ WUNNER Holzbau · Zimmerei · Treppenbau 90441 Gustav-Adolf-Straße 46 66 24 10, Fax (09 11) 66 84 86 @ [email protected] Amtsblatt Nürnberg 5 / 9. März 2016 o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9 – Nebeneingang, 90402 Nürnberg p) Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. q) Teilnehmer am Eröffnungstermin: Bieter und ihre Bevollmächtigten s) wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: Gemäß VOB/B §16 t) Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haftend) u) Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters: VOB/A §16 v) Ablauf der Zuschlags-und Bindefrist: 07.05.2016 w) Sonstige Angaben: Nachprüfung behaupteter Verstöße: Nachprüfungsstelle (§21 VOB/A): Regierung von Mittelfranken, VOB-Stelle, Promenade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach, Tel.: 0981/53-1746, Fax: 0981/53-1739 (Vergabekammer (§ 104 GWB): Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach, Tel.: 0981/53-1277, Fax: 0981/53-1837 a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg - Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste, Kirchenweg 56, 90419 Nürnberg, Telefon: 0911/231-2624, Telefax: 0911/231-2414, E-Mail: [email protected] Stelle, an die die konventionellen Angebote/Anträge zu richten sind: Stadt Nürnberg - Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste / Submisson, Fünferplatz 2 // Zi. 002, 90403 Nürnberg b) Art der Vergabe: Offenes Verfahren nach VOL/A c) Form, in der Anträge oder Angebote einzureichen sind: Die digitale Abgabe eines Angebotes/Antrages wird nicht unterstützt. Bitte geben Sie Ihr Angebot/Antrag in konventioneller Papierform ab. d) Art und Umfang der Leistung, Ort der Leistungserbringung: Aktenzeichen: OrgA/5-3/G-16279 Titel: Lfd. Innen-, Grund- und Glasreinigung im Dokumentationszentrum, Bayernstr. 110, 90471 Nürnberg Laufende Innen-, Grund- und Glasreinigung im Dokumentationszentrum, Bayernstr. 110 und 155, in der Fernmeldezentrale, beim Katastrophenschutz und beim Liegenschaftsamt (Kongresshalle), Bayernstr. 100, 90471 Nürnberg. - Reinigungsfläche Boden 5 580,00 m², - Reinigungsfläche Glas 2 309,00 m². Ort der Leistungserbringung: 90471 Nürnberg e) Aufteilung in Lose: Eine Aufteilung ist nicht vorgesehen f) Angaben zu Nebenangeboten: Die Abgabe von Nebenangeboten ist nicht erlaubt. g) Ausführungsfrist: Vom: 01.10.2016 bis: 30.09.2017 Vertragslaufzeit unbefristet nach Ablauf der Festlaufzeit (30.09.2017), Kündigungsfrist drei Monate zum Monatsende (erstmalig zum 30.09.2017) h) Anforderung der Vergabeunterlagen: Nach § 13 EG der Vergabeordnung haben wir uns entschieden die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über die Deutsche eVergabe anzubieten. Sie finden das Verfahren unter folgendem Link: http://tinyurl.com/zd36htv i) Angebotsfrist: 25.04.2016 um 23:59:00 Uhr. Bindefrist: 31.08.2016. j) Höhe geforderter Sicherheitsleistungen: keine allgemeinen Angaben k) Zahlungsbedingungen : keine Angaben l) verlangte Nachweise: 1. Aktuelle Kopie (nicht älter als 6 Monate, bezogen auf die Angebotsabgabefrist) des Nachweises über die Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerksgewerbe bzw. eine Kopie der Handwerkskarte oder Kopie des Nachweises über die Eintragung in das Berufsund/oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem das Unternehmen ansässig ist. 4. Eigenerklärung, dass die in § 6 EG Abs. 4 VOL/A genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (rechtskräftige Verurteilung bezüglich der aufgeführten Tatbestände) 5. Eigenerklärung, dass die in § 6 EG Abs. 6 VOL/A genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen. 6. Referenzliste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer. 7. Erklärung über den Umsatz in den letzten drei Jahren. 8. Nachweis (Kopie der Versicherungspolice) über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen: Sachschäden 1.000.000 EUR, Personenschäden 2.000.000 EUR Bearbeitungsschäden 250.000 EUR Schlüsselrisiko 50.000 EUR. S ofern die Versicherungssummen derzeit nicht ausreichend sind, muss dem Angebot eine Erklärung beigelegt werden, dass sie bei Auftragserteilung angepasst werden. Unsere Vergabestelle erklärt sich bereit, die Vorlage eines 91 ÖffentlicheAmtliche Ausschreibungen Bekanntmachungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg der Stadt Nürnberg Präqualifizierungszertifikats, welches in der PQVOL-Datenbank eingetragen ist, zu akzeptieren. Damit sind die Ziffern 1,4-7 der geforderten Eigenerklärungen und Nachweise automatisch mit abgedeckt und müssen daher bei Vergabeverfahren oder Teilnahmewettbewerben unserer Vergabestelle nicht mehr gesondert nachgewiesen werden. m) Kosten der Vergabeunterlagen/Lizenzgebühr: Lizenzkosten Deutsche eVergabe: 14,00 EUR. Die Angebots-/Antragsabgabe erfolgt jedoch aufgrund der Vorgaben der Vergabestelle konventionell in Papierform. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. n) Zuschlagskriterien: Die Zuschlagserteilung erfolgt auf das wirtschaftlich günstigste Angebot mit folgender Gewichtung: 1. Preis: 60 %; 2. Produktive Arbeitsstunden Innenreinigung: 40 % o) Nachprüfungsstelle/zuständige Vergabekammer: Vergabekammer (§ 104 GWB): Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Postfach 606, Promenade 27, 91511 Ansbach, Tel.: 0981/53-1277, Fax: 0981/53-1837 Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: gem. §107 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 GWB: - unverzüglich - gem. §107 Abs. 3 Nr. 4 GWB: 15 Kalendertage nach Eingang der Information des Auftraggebers beim Bieter/Bewerber gem. §101 a Abs. 1 GWB: 15 Kalendertage nach Absendung der Information durch den Auftraggeber oder 10 Kalendertage nach Absendung der Information durch den Auftraggeber per Fax oder auf elektronischem Weg. Die Vergabekammer leitet auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren ein. Gemäß § 107 Abs.3 Nr.4 GWB muss der Antrag auf Nachprüfung spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingegangen sein. Sonstiges: Hinweis: Vor Angebotsabgabe ist eine Objektbesichtigung erforderlich, für die ausreichende Zeit einzuplanen ist. Tag der Absendung der Bekanntmachung an das EU-Amtsblatt: 01.03.2016 Zeitpunkt der Publikation: 02.03.2016 - 15:00:00 Uhr HUVWRSIW" $EIOXVVY UXFK" 5RKUE .XQGHQEUR 1HXPKOZHJ 1UQEHUJ 7HO )D[ I.1) Vergabestelle: Stadt Nürnberg, Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste, Rathausplatz 2, 90403 Nürnberg, Telefon: 0911/231-5154, Fax: 0911/231-5118, E-Mail: [email protected] Anschrift für nähere Auskunft, für Anforderung von Unterlagen: siehe oben Angebote sind zu richten an: Stadt Nürnberg, Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste, Submissionsstelle (Zi. 002), Fünferplatz 2, 90403 Nürnberg I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers: Lokalbehörde Der Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer Auftraggeber: nein II.1.1, II.1.5) Bezeichnung und Beschreibung bzw. Gegenstand des Auftrags: Beschaffung Erneuerung Datensicherungslandschaft in zwei Losen: Optimierung Softwarelandschaft EMC Networker + Partitioning Oracle Jukebox SL3000 / Neubeschaffung eines Backup2Disk-Speichersystems für EMC Networker Los 1: Umwandlung der bestehenden EMC NetWorkerlizenzen in eine NetWorker Capacity License mit Wartung (NetWorker Landschaft 1), Beschaffung zusätzlicher NetWorkerlizenzen mit Wartung (NetWorker Landschaft 2), Beschaffung einer zusätzlichen Partitioninglizenz mit Wartung für Oracle SL3000 mit technischen Unterstützungsleistungen zur Inbetriebnahme Los 2: Storagesystem für Backup2Disk mit Wartung und Support, optionaler Speicherplatzerweiterung, Installation / Inbetriebnahme sowie optional SAN-Anbindung und Verschlüsselungsfunktion II.1.2) Art des Auftrags: Kauf, Hauptlieferort: Nürnberg II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung: Öffentlicher Auftrag II.1.8) Aufteilung in Lose: ja, Angebote sind möglich für: ein oder mehrere Lose II.1.9) Nebenangebote, Änderungsvorschläge werden berücksichtigt: nein II.2.1) Menge oder Umfang der Leistung: siehe II.1.1, II.1.5) II.2.2) Optionen, Beschreibung und Zeitpunkt, zu dem sie wahrgenommen werden können: Los 2: Speichererweiterungen, SAN-Anbindung, Verschlüsselungsfunktion II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung: III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten: bei Angebot der Zahlungsweise Vorauszahlung für gesamten Zeitraum von Wartung und Support ist eine selbstschuldnerische Bürgschaft nach dem vorgeschriebenen Muster für den Zahlungsbetrag inkl. MwSt. zu leisten. III.1.2) Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: siehe Vergabeunterlagen III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haftend) III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, erforderliche Erklärungen/Nachweise: Angabe: Name, Anschrift, Rechtsform, Gründungsjahr, Hauptsitz des Bieters // Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. eine Erklärung eines Haftpflichtversicherers, dass im Auftragsfall eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden kann // // Bestätigung, dass die Voraussetzungen für einen möglichen Ausschluss des betreffenden Bieters von der Teilnahme am Wettbewerb nicht vorliegen (vgl. § 6 EG Abs. 6 VOL/A) // Erklärung, dass Bewerber und eingesetzte Personen nicht die Technologie v. L. R Hubbard anwenden. // Nachunternehmererklärung III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Mindeststandards, Erklärungen/Nachweise: Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung (z. B. Zertifizierung nach ISO 9000ff oder vergleichbar) // Zahl der Gesamtmitarbeiter in den letzten drei Jahren (2012, 2013, 2014) // Zahl der Mitarbeiter im Bereich Technik / Service für die angebotene Hardware in den letzten drei Jahren (2012, 2013, 2014) // Umsatzvolumen der letzten 3 Jahre für die angebotene Leistung (2012, 2013, 2014) III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit, Mindeststandards, Erklärungen/Nachweise: // Referenzen: Los 1: Erfahrung mit Projekten dieser Größenordnung (Referenz) (Angabe: Auftraggeber, Zeitraum der Auftragsausführung, Ansprechpartner mit Kon ZZZ .DQDOXQG5RKU 6DQLHUXQJ .DQDOUHQRYDWLRQ,QOLQHUWHFKQLN .DQDOUHSDUDWXU.XU]OLQHUWHFKQLN .DQDOLQVWDQGVHW]XQJ(GHOVWDKOKOVHQWHFKQLN 1HXYHUOHJXQJ $EGLFKWXQJVYHUIDKUHQJHJHQ*UXQGZDVVHU ,QQHQEHVFKLFKWXQJHQ 6FKDFKWVDQLHUXQJHQ (LQEDXYRQ5FNVWDXVLFKHUXQJHQ )HWWDEVFKHLGHUQ6FKlFKWHQXVZ GH GH 7DJ1DFKW1RWGLHQVW NRVWHQORVH6HUYLFHQXPPHU 5RKU$EIOXVV.DQDOUHLQLJXQJ +RFKGUXFNVSOXQJUHLQLJXQJ )HWWDEVFKHLGHUHQWOHHUXQJ 'LFKWKHLWVSUIXQJ$79',1(1 5RKU.DQDO798QWHUVXFKXQJ .DQDO5RKU6DQLHUXQJ /HLWXQJVRUWXQJ 6LJQDOQHEHOEHUDXFKXQJ 5DWWHQ6FKXW]NODSSHXYP $XXVELOGXQJV IDDFKKEHWULLHE Amtsblatt Nürnberg 5 / 9. März 2016 92 ÖffentlicheAmtliche Ausschreibungen Bekanntmachungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg der Stadt Nürnberg taktdaten, kurze Darstellung, inwiefern das Referenzprojekt eine vergleichbare Größenordnung hatte) // Erforderliche Qualifikation der Techniker für die Einrichtung des Systems: -“EMC Business Partner Services NetWorker Install and Implement EMC Networker“ -“EMC Business Partner Services Data Domain Install and Implement Data Domain“ - Erfahrung mit Projekten dieser Größenordnung (Referenz) Los 2: Erfahrung mit Projekten dieser Größenordnung (Referenz) (Angabe: Auftraggeber, Zeitraum der Auftragsausführung, Ansprechpartner mit Kontaktdaten, kurze Darstellung, inwiefern das Referenzprojekt eine vergleichbare Größenordnung hatte) // Erforderliche Qualifikation der Techniker für die Einrichtung des Systems: -“EMC Business Partner Services NetWorker Install and Implement EMC Networker“ -“EMC Business Partner Services Data Domain Install and Implement Data Domain (oder gleichwertig, passend zum angebotenen System)“ - Erfahrung mit Projekten dieser Größenordnung (Referenz) // Support: - In der Supportabteilung des Supportanbieters sind mindestens zwei zertifizierte „VMware Certified Professionals“ dauerhaft beschäftigt. - In der Supportabteilung des Supportanbieters sind mindestens zwei zertifizierte „EMC NetWorker Techical Architect“ dauerhaft beschäftigt. - Bei der Analyse von Störungen werden die Schnittstellensysteme (Netzwerk-Verbindungen zu den beteiligten Systemen, Be- Neubau oder Renovierung? Wir bieten Garagentore, Haustüren, Decorzäune mit dem Rundum-Service. Tore · Antriebe · Elektrotechnik Meisterbetrieb Innungsbetrieb seit 1987 Service rund um die Uhr Sportplatzstraße 2 · 91367 Weißenohe Telefon 09192 - 92 91 0 www.tore-porst.de Amtsblatt Nürnberg 5 / 9. März 2016 triebssystemversionen und Patchstände) mit betrachtet - Der Supportanbieter muss durch EMC zertifiziert sein und direkten Zugang zum 3rd Level Support von EMC für EMC Networker haben. // Infrastruktur beim Bieter: - Es muss nachvollziehbar dargestellt werden, wie die Infrastruktur beim Bieter bzw. beim mit dem Support beauftragten Nachunternehmen – dies kann bei Herstellerwartung und –support auch der Hersteller sein aufgestellt ist, um Anforderungen an Reaktionszeiten und Ersatzteillieferungen zu erfüllen. - Es muss in dieser Darstellung auch eingegangen werden auf Standorte der Ersatzteillager, Transport der Ersatzteile, Bearbeitung eingehender Störungsmeldungen etc. IV.1.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren nach VOL/A IV.2.1) Zuschlagskriterien: siehe Ausschreibungsunterlagen IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: OrgA/5-IT/3000018010/IT-5 IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen und zusätzlicher Unterlagen: Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 23.03.2016 Die Unterlagen sind nicht kostenpflichtig. IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote: 04.04.2016, Uhrzeit: bis 15.30 Uhr Anschrift: siehe I.1), Anschrift für Angebote IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: 31.10.2016 VI.4.1)Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer (§ 104 GWB): Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Postfach 606, 91511 Ansbach, (Promenade 27), Tel.: 0981/53-1277, Fax: 0981/53 1837 VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen: (Auskünfte dazu siehe VI.4.1) Frist zur Anstrengung eines Nachprüfverfahrens (VI.4.1) gemäß §107 GWB im Falle der Nichtabhilfe einer Rüge durch den Auftraggeber: 15 Kalendertage nach Eingang der Information des Auftraggebers beim Bieter/ Bewerber (§107 Abs.3 Nr.4 GWB) Auftragserteilung: gemäß §101a GWB, 15 Tage nach Absendung der Mitteilung durch die Vergabestelle oder 10 Tage nach Absendung der Mitteilung durch die Vergabestelle per Fax oder E-Mail VI.5) Tag der Absendung der Bekanntmachung an das EU-Amtsblatt: 18.02.2016 a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg, Amt für Berufliche Schulen, Äußere Bayreuther Straße 9, 90491 Nürnberg Telefon: 0911/231-8704, Telefax: 0911/231-8702, E-Mail: [email protected] Stelle, an die die konventionellen Angebote/Anträge zu richten sind: Stadt Nürnberg, Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste Submission, Fünferplatz 2 / Zi. 002, 90403 Nürnberg b) Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A c) Form, in der Anträge oder Angebote einzureichen sind: Die digitale Abgabe eines Angebotes/Antrages wird nicht unterstützt. Bitte geben Sie Ihr Angebot/Antrag in konventioneller Papierform ab. d) Art und Umfang der Leistung, Ort der Leistungserbringung: Aktenzeichen: SchB - Nr. 29 Titel: Sprachintensivklassen (BIJ/V-H = Halbjahresklasse der Vorklasse zum Berufsintegrationsjahr) In Halbjahresklassen der Vorklasse zum Berufsintegrationsjahr BIJ/V-H („Sprachintensivklassen“) werden berufsschulpflichtige Jugendliche, die noch nicht über hinreichende Sprachkenntnisse verfügen, um einem deutschsprachigen Unterricht zu folgen, gefördert. Im Mittelpunkt der Maßnahme steht der grundlegende, intensive Deutschspracherwerb, die Förderung von mathematischen Kenntnissen und eine breite (noch nicht vertiefte) Berufsorientierung anhand exemplarischer Berufsfelder. Die Maßnahme ist der Einstieg in das berufliche Bildungssystem. Die Schüler/innen münden im Anschluss regelmäßig in eine der Klassenform des Berufsintegrationsjahres ein. Der Vollzeitbildungsgang wird in Kooperation zwischen Berufsschule und einem Bildungsträger durchgeführt. Dabei übernimmt die Berufsschule zwei Unterrichtsstunden; der Bildungsträger 23 Unterrichtseinheiten. Der Bildungsträger sorgt für sozialpädagogische Begleitung. Der außerschulische Teil der Maßnahme ist Inhalt der Ausschreibung. Bietergemeinschaften sind ohne bestimmte Rechtsform zugelassen. Ort der Leistungserbringung: 90489 Nürnberg e) Aufteilung in Lose: Eine Aufteilung ist nicht vorgesehen - Los Nr. 1: Durchführung des nicht-schulischen Maßnahmenteils der Sprachintensivklassen in kooperativer Form (BIJ/V-H) mit je einer Vormittagsund Nachmittagsklasse an der Berufsschule 5 (Schulstandort Nürnberg) - Los Nr. 2: Durchführung des nicht-schulischen Maßnahmenteils der Sprachintensivklassen in kooperativer Form (BIJ/V-H) mit je einer Vormittagsund Nachmittagsklasse an der Berufsschule 5 (Schulstandort Nürnberg) - Los Nr. 3: Durchführung des nicht-schulischen Maßnahmenteils der Sprachintensivklassen in kooperativer Form (BIJ/V-H) mit je einer Vormittagsund Nachmittagsklasse an der Berufsschule 5 (Schulstandort Nürnberg) - Los Nr. 4: Durchführung des nicht-schulischen Maßnahmenteils der Sprachintensivklassen in kooperativer Form (BIJ/V-H) mit je einer Vormittags- W. Mödl seit 1948 Bauunternehmung Stuckgeschäft Altbausanierung Gerüstbau Dagmarstraße 6 90482 Nürnberg Tel. 54 61 94 · Fax 54 61 99 93 ÖffentlicheAmtliche Ausschreibungen Bekanntmachungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg der Stadt Nürnberg und Nachmittagsklasse an der Berufsschule 5 (Schulstandort Nürnberg) f) Angaben zu Nebenangeboten: Die Abgabe von Nebenangeboten ist nicht erlaubt. g) Ausführungsfrist: Vom: 18.04.2016 bis: 31.07.2016 h) Anforderung der Vergabeunterlagen: Nach § 11 der Vergabeordnung haben wir uns entschieden die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über die Deutsche eVergabe anzubieten. Sie finden das Verfahren unter folgendem Link: http://tinyurl.com/hqtplq5 i) Angebotsfrist: 23.03.2016 um 23:59 Uhr Bindefrist: 18.04.2016. j) Höhe geforderter Sicherheitsleistungen: keine allgemeinen Angaben k) Zahlungsbedingungen : keine Angaben l) verlangte Nachweise: - Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht eröffnet oder die Eröffnung nicht beantragt oder dieser Antrag mangels Masse nicht abgelehnt worden ist. - Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet. - Eigenerklärung, dass die in § 6 EG Abs. 4 VOL/A genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (rechtskräftige Verurteilung bezüglich der aufgeführten Tatbestände). - Eigenerklärung, dass die in § 6 EG Abs. 6 VOL/A genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen. Referenzliste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer. - Erklärung über den Umsatz in den letzten drei Jahren - Nachweis (Kopie der Versicherungspolice) über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen: Sachschäden 500.000 EUR, Personenschäden 2.000.000 EUR, Vermögensschäden 500.000 EUR. Sofern die Versicherungssummen derzeit nicht ausreichend sind, muss dem Angebot eine Erklärung beigelegt werden, dass sie bei Auftragserteilung angepasst werden. - Nachunternehmerliste - Scientology-Erklärung - Nur bei Bietergemeinschaften: Benennung des Grundes für die Bildung einer Bietergemeinschaft, Angabe der jeweiligen Mitglieder der gesamtschuldnerisch haftenden Bietergemeinschaft und des bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages. Unabhängig von der Benennung eines bevollmächtigten Vertreters sind alle Eigenerklärungen und geforderten Nachweise der Eignung von allen Bietern vorzulegen und das Angebot von allen zu unterschreiben. Amtsblatt Nürnberg 5 / 9. März 2016 m) Kosten der Vergabeunterlagen/Lizenzgebühr: Lizenzkosten Deutsche eVergabe: 14,00 EUR. Die Angebots-/Antragsabgabe erfolgt jedoch aufgrund der Vorgaben der Vergabestelle konventionell in Papierform. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. n) Zuschlagskriterien: Preis 70% Leistung/Qualität 30% Details siehe Vergabeunterlagen Sonstiges: Dienstleistung gemäß Dienstleistungskategorie 24 Zeitpunkt der Publikation: 28.02.2016 - 09:30:00 Uhr a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg, Feuerwehr, Elektrotechnik u. Kommunikationstechnik, Reutersbrunnenstr. 24, 90429 Nürnberg, Telefon: 0911/231-6156, 6150, Telefax: 0911/231-6165, 6190, E-Mail: [email protected] Stelle, an die die konventionellen Angebote/ Anträge zu richten sind: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9, Nebeneingang EG, 90429 Nürnberg b) Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A c) Form, in der Anträge oder Angebote einzureichen sind: Die digitale Abgabe eines Angebotes/Antrages wird nicht unterstützt. Bitte geben Sie Ihr Angebot/Antrag in konventioneller Papierform ab. d) Art und Umfang der Leistung, Ort der Leistungserbringung: Aktenzeichen: FW/5-34 Titel: Lieferung von LWL-Modulen und Patchkabeln Abschluss eines Rahmenvertrages für den Zeitraum 01.05.2016 bis 30.04.2017 für die Lieferung von ca. 120 Stk Kompaktmodulen E2000 HRL, ca. 48 Stk GPS-Module E2000 HRL, ca. 144 Stk Kabel Pigtail E2000 12 m, ca. 200 Stk Patchkabel E2000 2 m, ca. 150 Stk Patchkabel E2000 3 m, ca. 40 Stk Patchkabel E2000 4 m, ca. 150 Stk Patchkabel E2000 4,9 m sowie sonstige Patchkabel in geringerer Stückzahl für den Ausbau u. Unterhalt des LWL-Netzes für 2016/17. Die Lieferung soll in Teillieferungen nach Einzelabruf erfolgen. Ort der Leistungserbringung: 90429 Stadt Nürnberg Feuerwehr, Elektrotechnik u. Kommunikationstechnik, Feuerwache 1, Reutersbrunnenstr. 24, 90429 Nürnberg e) Aufteilung in Lose: Eine Aufteilung ist nicht vorgesehen f) Angaben zu Nebenangeboten: Die Abgabe von Nebenangeboten ist nicht erlaubt. g) Ausführungsfrist: Vom: 01.05.2016 bis: 30.04.2017 h) Anforderung der Vergabeunterlagen: Nach § 11 der Vergabeordnung haben wir uns entschieden die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über die Deutsche eVergabe anzubieten. Sie finden das Verfahren unter folgendem Link: http://tinyurl.com/hs8gfdc i) Angebotsfrist: 11.04.2016 um 23:59 Uhr. Bindefrist: 30.04.2016. j) Höhe geforderter Sicherheitsleistungen: siehe Vergabeunterlagen k) Zahlungsbedingungen: keine Angaben l) verlangte Nachweise: siehe Vergabeunterlagen m) Kosten der Vergabeunterlagen/Lizenzgebühr: Lizenzkosten Deutsche eVergabe: 14,00 EUR. Die Angebots-/Antragsabgabe erfolgt jedoch aufgrund der Vorgaben der Vergabestelle konventionell in Papierform. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. n) Zuschlagskriterien: wirtschaftlichstes Angebot, Gewichtung bezüglich Relation Technik/Preis 80 % Relation Lieferung/Preis 20 % Sonstiges: keine Angaben Zeitpunkt der Publikation: 09.03.2016 - 08:00 Uhr www.torprofi.de · E-mail: [email protected] 94 ÖffentlicheAmtliche Ausschreibungen Bekanntmachungen Vergabe und Teilnahmewettbewerbe von Arbeiten der Stadt Nürnberg der Stadt Nürnberg Vergaben des Servicebetriebs Öffentlicher Raum Nürnberg a) ausschreibende Stelle: Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg, Großreuther Straße 117, 90425 Nürnberg Stelle, an die die konventionellen Angebote zu richten sind: Stadt Nürnberg, Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste, Submission, Fünferplatz 2, Erdgeschoss, Zi. 002, 90403 Nürnberg b) Art der Vergabe: Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb nach VOL/A c) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Die digitale Abgabe eines Angebotes wird nicht unterstützt. Bitte geben Sie Ihr Angebot/Teilnahmeantrag in konventioneller Papierform ab. d) Art und Umfang der Leistung sowie der Ort der Leistungserbringung: Aktenzeichen 144/SÖR/2015 Kurzbeschreibung: Begutachtung von städtischen Bäumen bezügl. Der Verkehrssicherheit 2016 und 2017, Ort der Leistung: keine Angaben e) Losweise Vergabe nicht vorgesehen. f) Zulassung von Nebenangeboten: Die Abgabe von Nebenangeboten ist nicht erlaubt. g)Ausführungsfrist: Von: 01.05.2016 Bis: 31.12.2017 h) Bezeichnung und Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können: die Unterlagen zum Verfahren stehen im Projektsafe der Deutschen eVergabe zur Verfügung. Anforderung der Unterlagen per Post: Telefon: 0911/231-4167 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Telefax: 0911/231-4626, Großreuther Straße 117, E-Mail: [email protected], 90425 Nürnberg, unter URL: hhttp://tinurl.com/juf5pfl Teilnahmefrist: Die Abgabefrist für den Teilnahmewettbewerb endet am 213.03.2016 um 15.30 Uhr. Teilnahmeanträge richten an Servicebetrieb Öffentlicher Raum. j) die Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: Wichtigste Kriterien für den Zuschlag sind die Eignung des Bieters als ÖBV Gutachter und die Vorgabe, innerhalb von 24 Stunden bei Gefahrenbäumen vor Ort zu sein. k) die wesentlichen Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: keine Angaben. l) Unterlagen, die die Auftraggeber für die Beur- teilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters verlangen: keine allgemeinen Angaben m) Höhe der Kosten für die Vervielfältigung der Vergabeunterlagen bei öffentlichen Ausschreibungen: Aktivierung der Ausschreibung: Sie haben die Möglichkeit, dieses Verfahren elektronisch zu bearbeiten, mit der Vergabestelle online zu kommunizieren und die Unterlagen zum Vergabeverfahren herunter zu laden. Hierfür stellt Ihnen die Deutsche eVergabe ein Werkzeug zur Verfügung – den Projektsafe. Die einmaligen Lizenzkosten für dieses Verfahren betragen 14,00 EUR, Zur Nutzung dieser Funktion aktivieren Sie bitte den Projektsafe des Vergabeportals der Deutschen eVergabe. Die Angebots/Antragsabgabe erfolgt jedoch aufgrund der Vorgaben der Vergabestelle konventionell in Papierform. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Alternative Anforderung der Unterlagen per Post. Hinweise zur Zahlung: Keine Angaben n) Angabe der Zuschlagskriterien: Nachweis der Ausbildung als öffentlich bestellter und vereidigter Gutachter, Bestätigung innerhalb von 24 Stunden vor Ort sein zu können (bei Gefahren), Preis. Sonstiges: Keine Angaben Zeitpunkt der Publikation: 09.03.2016 – 09:00 Uhr A)Auftraggebes (Vergabestelle): Stadt Nürnberg, Servicebetrieb Öffentlicher Raum, Bauhof 2, 90402 Nürnberg, Deutschland B) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung [VOB] C)Gegebenenfalls Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: Vergabesystem der Deutschen eVergabe D) Art des Auftrags: 45112700−2 Landschaftsgärtnerische Arbeiten (CPV 2008) E) Ort der Ausführung: 90429 Nürnberg, Deutschherrenstraße F) Art und Umfang der Leistung: Sanierung der Sportanlage Deutschherrenstraße, Sportbelag abbrechen 730m³, Bodenarbeiten 4200m³, Drainageleitung 1500m, Kunststoffbelag 5000m², Rasenspielfeld 8000m², Schotterrasen 700m², Sportplatzbewässerung mit Regner 13 St, Asphalt 800m², G) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: Keine Angaben H) Eine Aufteilung in Lose ist nicht vorgesehen. I) Ausführungsfrist: Vom 17.05.2016 bis 19.08.2016 J) Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 3 zur Zulässigkeit von Nebenangeboten: Die Abgabe von Nebenangeboten ist erlaubt. K) Stelle, bei der die Vergabeunterlagen und zusätzliche Unterlagen angefordert werden können: Vergabeunterlagen elektronisch unter www.auftraege.bayern.de L) Höhe und Bedingungen für die Zahlung des Betrags, der für die Unterlagen zu entrichten ist: Die Kosten für die Teilnahme am Vergabeverfahren über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de betragen 14,00 Euro. M)Frist für den Eingang der Anträge auf Teilnahme: Keine Angaben N) Frist für den Eingang der Angebote: 30.03.2016, 09:30 Uhr O)Anschrift, an die die Angebote zu richten sind, gegebenenfalls auch Anschrift, an die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement Submission, Bauhof 9, 90402 Nürnberg, Tel.: 0911/231-4827 Fax: 0911/231-4209 Sie haben die Möglichkeit der elektronischen Angebotsabgabe. Weitere Informationen und diese Bekanntmachung finden Sie unter: www.auftraege.bayern.de Tel.: 0911/231-4827, Fax: 0911/231-4209 P) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch Q)Datum, Uhrzeit und Ort des Eröffnungstermins sowie Angabe, welche Personen bei der Eröffnung der Angebote anwesend sein dürfen: 30.03.2016, 09:30 Uhr, Bieter und ihre Bevollmächtigten R) Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten: Keine Angaben S) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: gemäß VOB/B §16 T) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haftend) U) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters: Keine Angaben V) Zuschlagsfrist: 29.04.2016 ! UNSERE ERFAHRUNG IHR VORTEIL ! Demuth Bausanierungen GmbH & Co. KG • 96114 Hirschaid ����������������Tel. 0 95 43 - 41 71 60 � www.veinal.info Amtsblatt Nürnberg 5 / 9. März 2016 95 ÖffentlicheAmtliche Ausschreibungen Bekanntmachungen Vergabe und Teilnahmewettbewerbe von Arbeiten der Stadt Nürnberg der Stadt Nürnberg W) Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann: Vergabeprüfstelle Regierung von Mittelfranken, VOB-Stelle, Promenade 27, 91522 Ansbach, Tel.: 0981/53-1277, Fax: 0981/53-1837 Vergabe der Stadentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Vergabestelle: Stadt Nürnberg, Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Adolf-Braun-Straße 13, 90429 Nürnberg, Telefon: 0911 231-4589, Fax: 0911 231-7320, E-Mail: [email protected] Internet-Adresse (URL): www.sun.nuernberg.de Anschrift für nähere Auskunft, für Anforderung von Unterlagen: siehe oben Angebote sind zu richten an: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9 - Nebeneingang, 90402 Nürnberg I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers: Lokalbehörde II.1.1, II.1.5) Bezeichnung und Beschreibung bzw. Gegenstand des Auftrags: Lieferung von 600 t Methanol (techn. 99%). II.1.2) Art des Auftrags: Kauf Hauptlieferort: Nürnberg, Klärwerk 1, Adolf-Braun-Str. 55 II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung: Öffentlicher Auftrag II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung: Rahmenvertrag: nein II.1.8) Aufteilung in Lose: nein II.1.9) Nebenangebote, Änderungsvorschläge werden berücksichtigt: nein II.2.1) Menge oder Umfang der Leistung: Lieferung von 600 t Methanol (techn. 99%). II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung: Ausführungsfrist: Beginn: 01.07.2016 Ende: 31.10.2016 III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Siehe Ausschreibungsunterlagen III.1.2)Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: Siehe Ausschreibungsunterlagen I.1) III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haftend) III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung: Die Anforderungen gem. Art. 37 BayWG i.V.m. der Verordnung über Anlagen mit dem Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung-VawS) sind zu beachten. Lieferungen gem. den Bestimmungen der GGVS in Teilmengen von ca. 23 t im Straßentankzug. Die Lieferung der Einzelfuhren hat nach telefonischem Abruf innerhalb von 48 Stunden zu erfolgen. Die gesetzlichen Anforderungen für das Anliefern und Befüllen der Tankanlagen sind vom AN einzuhalten. Die Befüllung erfolgt im Gaspendelverfahren. Die Tankfahrzeuge sind hierzu für den Befüllvorgang mit einem Gaspendelschlauch auszurüsten. Da bei betrieblichen Störungen im Klärwerk 2 eine Befüllung der Tankanlage im Klärwerk 1 erfolgen kann, muss der Tankzug zur Anlieferung grundsätzlich mit einer Pumpe ausgerüstet sein. Das gelieferte Methanol muss eine Reinheit von mind. 99% besitzen. Die Anforderungen gem. GGVS, GefStoffV sowie REACH-Verordnung sind einzuhalten. III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, erforderliche Erklärungen/Nachweise: Siehe Ausschreibungsunterlagen III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Mindeststandards, Erklärungen/ Nachweise: Siehe Ausschreibungsunterlagen III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit, Mindeststandards, Erklärungen/Nachweise: Bewerbungen sollen nur solche Firmen einreichen, die gründliche Erfahrung für die zu erbringende Leistung nachweisen können und bereits vergleichbare Leistungen mit Erfolg ausgeführt haben. Auf gesonderte Aufforderung sind Referenzen vorzulegen. IV.1.1)Verfahrensart: Offenes Verfahren nach VOL/A IV.2.1)Zuschlagskriterien: siehe Ausschreibungsunterlagen IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 10175/64038 Gärtnerweg 1a IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen und zusätzlicher Unterlagen: Erhältlich bis: 11.04.2016, Höhe des Entgeltes: 15,00 EURO Zahlungsweise: Überweisung, Empfänger: Stadt Nürnberg IBAN: DE27 7605 0101 0004 4107 20, BIC: SSKNDE77 Geldinstitut: Sparkasse Nürnberg, Verwendungszweck: Kto 54092, KSt 01000, LV Methanol, Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote : 14.04.2016, Uhrzeit: 23:59 Anschrift: siehe I.1), Anschrift für Angebote IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: 18.05.2016 VI.4.1)Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer (§ 104 GWB): Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Postfach 606, 91511 Ansbach, (Promenade 27), Tel.: 0981/53 1277, Fax: 0981/53 1837 VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen: (Auskünfte dazu siehe VI.4.1), Frist zur Anstrengung eines Nachprüfverfahrens (VI.4.1) gemäß §107 GWB im Falle der Nichtabhilfe einer Rüge durch den Auftraggeber: 15 Kalendertage nach Eingang der Information des Auftraggebers beim Bieter/Bewerber (§107 Abs. 3 Nr. 4 GWB) Auftragserteilung: gemäß §101a GWB, 15 Tage nach Absendung der Mitteilung durch die Vergabestelle oder 10 Tage nach Absendung der Mitteilung durch die Vergabestelle per Fax oder E-Mail VI.5) Tag der Absendung der Bekanntmachung an das EU-Amtsblatt: 01.03.2016 / 90530 Wendelstein Tel. (0 91 29) 40 68 0 - Fax (0 91 29 ) 40 68 19 www.karl-wendelstein.de Öffnungszeiten: Mo.-Fr.: 7:00 – 17:00 Uhr Sa.: 9:00 – 13:00 Uhr Annahme von Abfällen * Grünabfälle, Wurzelstöcke * Altholz A I – A IV * Bauschutt, Erdaushub * Asphalt, teerfrei / teerhaltig * Gemischte Gewerbeabfälle * Rigips, Straßenkehricht * Dachpappen Amtsblatt Nürnberg 5 / 9. März 2016 Verkauf (ab Lager oder Lieferung) Transportunternehmen •Kompost, Oscorna-Dünger •Pflanzhumus, Pflanz-Substrate •Rasensamen •Rindenmulch, Rindenhumus •Hackschnitzel •Mineralbeton, Splitt, Kies, Schotter •Recycling-Sand und -schotter •Abbrucharbeiten •Erdbau- u. Baggerarbeiten •Abfalltransporte •Schuttabfuhr •LKW mit Ladekran und Greifer •Lieferung von Humus, etc. Baumaschinenverleih •Bagger, Minibagger •Kleinlader •Rüttelplatten •Containerverleih 96 Amtliche Bekanntmachungen Amtsblatt der Stadt Nürnberg der Stadt Nürnberg B 1228 B InhaltSeite Haushaltssatzung der verwalteten kommunalen Stiftungen HHJ 2016 81 Berichtigung Haushaltssatzung Stadt Nürnberg für das HHJ 2016 83 Verlag und Geschäftsstelle: Stadt Nürnberg, Presse- und Informationsamt, Rathaus, Fünferplatz 2, Zimmer 201, 90403 Nürnberg, Telefon 09 11 / 2 31-23 72; Anzeigenverwaltung: Presseamt Stadt Nürnberg, Telefon 09 11 / 2 31-53 19, Druck: noris inklusion gGmbH, Dorfäckerstraße 37, 90427 Nürnberg. Bestellungen können per E-Mail oder schriftlich an die Geschäftsstelle gerichtet werden. Preis pro Einzelnummer 2 Euro zuzüglich 1,45 Euro Versandkosten inkl. MwSt. Erschließungsmaßnahmen83 Wegerechtsverfahren - Einzug 84 Am Nordwestbahnhof 9, Gem./Fl.-Nr.: Wetzendorf 271 / 101 85 Dollnsteiner Str. , Gem./Fl.-Nr.: Reichelsdorf 77 / 1 85 www.frankenrecycling.de Neu: Dürrenhofstr. 49, Gem./Fl.-Nr.: St. Peter 99 / 16 85 Galgenhofstr. 48, Gem./Fl.-Nr..: Galgenhof 43 86 Regensburger Str. 36 - 38, Gem./Fl.-Nr.: St. Peter 30 / 22 86 Salzbrunner Str. 11, Gem./Fl.-Nr.: Langwasser 146 / 250 87 Jahresabschluss 2014 des Eigenbetriebes Nürnberg Stift 87 „hat pflanzen und ideen.“ Anzeigenschluss Jahresabschluss 2014 des Eigenbetriebes NürnbergBad 88 Nürnberger Grundstücksmarktbericht 2015 88 für die nächste Änderung der Friedhofssatzung und Grabmalordnung Nürnberg-Eibach 88 Ausgabe vom Öffnungszeiten Gartenabfallsammelstellen 89 Wertstoffhöfe in Nürnberg 89 Aufgebot verlorener Sparurkunden 89 Erteilung einer Dienstleistungskonzession 90 GROSSAUSWAHL AN „TOP“-PFLANZEN für ihren garten. pflanzarbeiten & pflege. der „schopf“ hilft ihnen gerne. SCHOPF GRÜNES ZENTRUM KROTTENBACH Höllwiesenstr. 59 · 90453 Nürnberg Tel. 0911- 63 86 31 23.03.2016 ist der 17.03.2016 Interessenbekundung90 Vergaben der Stadt Nürnberg 91 Vergaben des Servicebetriebs Öffentlicher Raum Nürnberg 95 Vergabe der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg 96 Amtsblatt Nürnberg 5 / 9. März 2016 [email protected] www.fima-gmbh.de 97
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