Baugespann (ordentliches Verfahren) Bauherr Bauobjekt ORPA AG Schlössliweg 5 6026 Rain Erweiterung der Autoeinstellhalle auf Grundstück Nr. 860, Rüti, Grundbuch Rain Gut Anton Dorf 6026 Rain Anbau von zwei Wintergärten (unbeheizt) auf Grundstück Nr. 34, Dorf, Grundbuch Rain Tag der Bekanntmachung 19.02.2016 Endtermin für Einsprüche 10.03.2016 02.03.2016 22.03.2016 Die jeweiligen Baugesuche liegen mit den Beilagen im Sinne von § 193 des Kant. Planungs- und Baugesetzes während der vorstehenden Auflagefrist bei der Gemeindekanzlei Rain zur Einsichtnahme auf. U U Oeffentlich-rechtliche und privat-rechtliche Einsprachen sind mit Begründung innerhalb der obgenannten Frist schriftlich und im Doppel an das Bauamt Rain einzureichen (§ 194 PBG, § 32 Gemeindeordnung). Bauamt Rain Bauvorhaben im vereinfachten Baubewilligungsverfahren werden im Sinne von § 198 Planungs- und Baugesetz des Kantons Luzern nicht zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt. Planauflage Keine
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