newsletter 2_2016 - Lebenshilfe Augsburg eV

Lebenshilfe aktuell Nr. 33 02/2016 … und natürlich aktuelle und ehemalige Bewoh‐
ner. Alles war schön musikalisch untermalt. Verabschiedung Thomas Kranz‐
felder im Wohnheim Mit einem sehr emotionalen Programm wurde unser Wohnheimleiter Thomas Kranzfelder am 19. Februar nach 17‐
jähriger Tätigkeit in den Ruhestand verab‐
schiedet. Es hatten sich viele Wegbegleiter, Bewohner, Eltern, Mitarbeiter aus Wohn‐
heim und Geschäftsstelle eingefunden, um das langejährige Wirken von Hr. Kranzfel‐
der gebührend zu feiern. Geschäftsführer Ralf Gallep überraschte mit einem Foto‐
bildband, Wohnheim‐Mitarbeiter hatten ein Erinnerungsbuch und einen Abschieds‐
film mit Impressionen aus dem Wohnheim erstellt. Jeder Bewohner verabschiedete sich im Film persönlich und sorgte damit für einen unvergesslichen, berührenden Abend. Die neue Hausleitung Fr. Simone Bader und ihre Mitarbeiter gaben Kranzfel‐
der einen Freizeitrucksack mit allerlei Ge‐
schenken auf den Weg. Barbara Gottschall bedankte sich – stellvertretend für die El‐
tern – bei dem scheidenden Wohnheimlei‐
ter für all die wertvolle Unterstützung, die sie in den ganzen Jahren durch ihn erfahren hatten. Benjamin, ein ehemaliger Bewoh‐
ner, erzählte von seinem Werdegang und wie er heute auf eigenen Füßen stehen kann – dank der Unterstützung durch die Lebenshilfe. Für die musikalische Beglei‐
tung sorgte Schulbegleiter Miguel Rodrigu‐
ez. IMPRESSUM Die neue Wohnheimleiterin Simone Bader und Frau Andraschko verabschieden sich... …aus der Elternschaft Barbara Gottschall... Lebenshilfe aktuell Nr. 2/März 2016 Herausgeber: Lebenshilfe Augsburg e.V. Elmer‐Fryar‐Ring 90 86391 Stadtbergen Telefon 0821/34687‐15 Telefax 0821/34687‐33 daniel.speinle@lebenshilfe‐augsburg.de www.lebenshilfe‐augsburg.de Verantwortlich: Ralf Gallep, Geschäftsführer Redaktion und Gestaltung: Daniel Speinle Spendenkonto: Stadtsparkasse Augsburg BIC: AUGS DE77 XXX IBAN: DE79 7205 0000 0000 353300 Lebenshilfe aktuell ‐ Bereich Wohnen Verabschiedung Wohnheimleiter Thomas Kranzfelder Am 1. Februar 2016 trat Wohnheimleiter Thomas Kranzfelder seine Altersteilzeit an. Nachfolgerin ist Simone Bader. Die Redak‐
tion sprach mit ihm über seine Zeit bei der Lebenshilfe. Herr Kranzfelder. Wie sind Sie zu Ihrer Tätig‐
keit als Wohnheimleiter gekommen? Bei der AWO in Augsburg habe ich ab 1983 sehr erfolgreich den Bereich Psychiatrie mit aufgebaut. Anschließend wagte ich einen Neustart. Für mich war es ein großer Reiz, in einem neugebauten Wohnheim der Lebenshilfe anzufangen. Was war zu Beginn anders als heute? Wie haben Sie die Anfangszeit erlebt? Die Anfangszeit war sehr spannend. Die Wohnheim‐Eröffnung war am 1. Juni 1999; ich leistete aber schon ein halbes Jahr vor‐
her, mit Arbeitsbeginn ab 1. Januar 1999, die Vorarbeit. Ich musste mich um die Ausstattungen kümmern. Auch um ein paar Dinge zu „retten“. Dinge, die in der Planung nicht vorgesehen waren. Es gab zu wenig Räu‐
me, die auch heute noch fehlen. Das Wohnheim war nach den damaligen För‐
derrichtlinien erbaut, die weniger auf Selbstständigkeit, als vielmehr auf Effizi‐
enz ausgerichtet waren. So gab es z.B. Gemeinschaftsduschen und keine Wasch‐
maschinen für die Bewohner, damit sie ihre Wäsche selbst waschen lernen konnten. Auch sind die einzelnen Zimmer recht klein, was aber den damaligen Vorschriften entsprach. Es war für mich eine tolle Situation; ich führte viele Gespräche zur Mitarbeiter‐
Gewinnung und mit den Eltern. Es gab ca. 70 Anmeldungen, letztendlich zogen aber nur zwölf Bewohner ein. Das war erst mal ein kleiner Rückschlag. Es gab im Vorfeld kuriose Situationen. So teilte mir beispiels‐
weise eine 80jährige Frau mit, deren Sohn (60) ins Wohnheim sollte. „Soll i denn den Bua scho hergebn?“ Er kam nicht. Es war genau anders herum als in dem psychiatri‐
schen Wohnheim, in das die Betroffenen ja gerne wollten, um aus den Krankenhäusern entlassen zu werden. Das alles hat die Situ‐
ation am Anfang stark geprägt. Ein Haus mit 32 Plätzen war nur mit 12 Bewohnern besetzt! Die Belegung war ein großes Problem. Das Personal wurde an die Situa‐
tion angepasst. Meine Aufgaben waren Einkauf, Taschengeld, Marketing. Ich habe alle Leute auf der Liste angerufen und zum Einzug motiviert. Mit Erfolg. Nach einem Jahr hatten wir eine einigermaßen gute Belegung, es lief dann immer besser. Wich‐
tig war, dass die Angehörigen und Interes‐
senten uns kennenlernten und eine Ver‐
trauensbasis geschaffen wurde. Beispiels‐
weise über unsere zweiwöchige Disko und natürlich durch die ausgezeichnete Arbeit der Mitarbeiter. 2001 war das Wohnheim voll belegt und wir hatten uns einen guten Ruf in der Fachwelt und der Öffentlichkeit geschaffen. Ich legte großen Wert auf das Konzept der Wohngruppenversorgung. Jede Wohn‐
gruppe kümmerte sich selber um das Es‐
sen; es war den Bewohnern sehr nahe. Ich kann das Konzept sehr für das neue Wohn‐
projekt empfehlen, auch wenn es erhöhte Anforderungen für die Mitarbeiter bedeu‐
tet. Wie sehen Sie Ihre Zeit bei der Lebenshilfe? Sehr positiv. Ich konnte mich gut verwirkli‐
chen. Ich hatte volles Vertrauen der jeweili‐
gen Geschäftsführung und viel Handlungs‐
spielraum. Es war großartig. Ich habe viel selbst gemacht. Auch die Verhandlungen mit dem Bezirk. Wie wurde Ihr Leben durch den Beruf beein‐
flusst? Nach der Volksschule absolvierte ich eine Lehre als Maschinenschlosser. Ein Kollege sagte dann: „Mach was aus Dir!“. Auf sein Drängen hin fing ich den zweiten Bildungs‐
weg an. Es folgten Berufsaufbau‐ und Fachoberschule, Fachhochschulreife mit Abschluss in Sozialarbeit, ein Lehramtsstu‐
dium für Grund‐ und Hauptschule. Nach dem zweiten Staatsexamen fing ich dann aber im sozialen Bereich als Bereichsleiter im Clemens‐Högg‐Haus der AWO in Gög‐
gingen an. Zuständig war ich neben zwei psychiatrischen Wohnheimen auch für eine Tagesstätte für psychisch kranke Men‐
schen und das ambulant betreute Wohnen. Diese Einrichtungen wurden von mir konzi‐
piert und waren im weiteren Umfeld neuar‐
tig. Ich kann sagen, dass mein Berufsleben mein Leben stark bestimmt hat. Ich habe reichlich erfahren, was ein psychisch kran‐
ker und ein geistig behinderter Mensch ist. Ich hatte immer Mitarbeiter, die sich mit den Menschen mit Behinderung identifi‐
ziert haben. Sie waren emotional mit dem 2 Nr. 33 02/2016 ganzen Herzen dabei. Diese menschlichen Qualitäten finden sich in andern Jobs nicht so leicht. Für dieses Engagement sind die Mitarbeiter im sozialen Bereich einfach zu schlecht bezahlt. Gibt es Dinge, die Sie heute anders machen würden oder würden Sie alles nochmal ge‐
nauso machen? Alles nochmal genauso zu machen würde bedeuten, nichts aus dem Leben gelernt zu haben. Eines allerdings würde ich beibehal‐
ten. Mein Motto lautete immer: die Dinge kommen, wenn die Zeit reif ist. Die betreu‐
te Wohnanlage in der Adelheidstrasse bei‐
spielsweise war zu einem früheren Zeit‐
punkt nicht möglich; als sie stand, schos‐
sen allerorts in Süddeutschland solche Wohnanlagen aus dem Boden. Die Zeit war einfach reif. Manche Dinge sollten deshalb nicht mit Gewalt forciert werden. Wir haben immer alles dafür getan, dass es unseren behinderten Bewohnern gut ging. Es lief in den ganzen Jahr sehr, sehr rund. Was mich auch freut ist, dass die Lebens‐
hilfe in vielerlei Hinsicht heute deutlich bekannter ist, auch auf politischer Ebene. Sicher ein Erfolg unserer Öffentlichkeitsar‐
beit und der Aktivitäten der Geschäftslei‐
tung. Was waren bewegende Momente für Sie? Was hat Sie in Ihrem Beruf besonders be‐
rührt? Was hat mich berührt? Wenn wir uns von einem Bewohner trennen mussten. Das kam aber nicht so oft vor. Oder wenn El‐
tern nicht von ihrem Kind loslassen konn‐
ten und der behinderte Mensch nach ihrem Tod urplötzlich allein da stand. Gott sei Dank fanden wir immer schnell eine Lö‐
sung. Welche Herausforderungen hatten Sie zu meistern? Die größte ist, wenn man die „falschen“ Mitarbeiter hat. Deshalb war mir die Pflege der Mitarbeiterschaft so wichtig. Wenn es nicht passt, dann ist der Alltag eine perma‐
nente Herausforderung. Es ist gut, wenn man einen Weg findet, wie man seinen Leuten die Selbstbestimmung lässt, ohne sie durch zu viel Vorschriften zu gängeln. Weitere Herausforderungen sind, dass es den Bewohnern gut geht und man das benötigte Geld für den Wohnheimbetrieb erwirtschaftet hat. Was ist Ihnen besonders am Herzen gele‐
gen? Wir müssen gewährleisten, dass es den Bewohnern gut geht. Das steht an Fortsetzung Seite 3 Lebenshilfe aktuell ‐ Bereich Wohnen vorderster Front und alles andere hat sich unterzuordnen. Der Bezirk stellt Qualitäts‐
anforderungen und beschränkt sich damit auf das Notwendige. Wir gehen aber über das Notwendige hinaus und bieten unseren Bewohnern mehr. Wichtig war mir in mei‐
ner Arbeit, dass sie auch meinen Mitarbei‐
tern Spaß macht, denn nur dann kann man den Bewohnern Freude am Leben vermit‐
teln. Worauf sind Sie besonders stolz? ...dass ich einen so schönen Abschied be‐
kommen habe und dass ich unbescholten durch mein Berufsleben gekommen bin. Was ist für Sie das Besondere an diesem Beruf, in dem Menschen mit Behinderung und die Lebenshilfe im Mittelpunkt stehen? Die Lebenshilfe besitzt große Toleranz. Sie hat viel Verständnis für die inhaltliche Ar‐
beit und sie wird anders geführt als ähnli‐
che Institutionen. Wir sind auf keiner kon‐
fessionellen und politischen Schiene, son‐
dern konzentrieren uns auf Menschen mit Behinderung. Wir wurden initiiert durch betroffene Angehörige. Es geht uns und ihnen einfach darum, Menschen mit Behin‐
derung zu helfen. Was haben Sie vor nach dem Eintritt ins Rentenalter? Mehr Sport, meine Fotos sortieren auf dem PC, Arbeit im Garten, einen Gang zurück‐
schalten. Ich will kein Hochleistungsrentner sein. Ich will die guten Jahre noch nutzen. Touren mit dem Wohnwagen, Andalusien für eine Woche, eine Tour mit meinem Faltboot an der Ostseeküste. Was wünschen Sie sich persönlich für die Zukunft? Gesundheit, Glück und viel Geld (mit einem Augenzwinkern). Auch schnell gedanklich und emotional von der Arbeit loslassen zu können, das wünsche ich mir. Auch aus Gründen der Gesundheit. Für mich beginnt ein neuer Lebensabschnitt und ich nehme viele gute Erinnerungen mit. Wo sehen Sie die große Stärke des Wohn‐
heims und der Lebenshilfe? Die große Stärke sind die überaus enga‐
gierten Mitarbeiter der Lebenshilfe. Die Lebenshilfe kann sich auch immer wieder regenerieren, was sie schon öfter unter Beweis gestellt hat. Und auch die Eltern, die im Prinzip zu uns stehen. Welche Herausforderungen/Veränderungen sehen Sie auf die Lebenshilfe zukommen? Unsere Klientel wird sich durch den medizi‐
nischen Fortschritt stark ändern. Auch die Flüchtlingswelle kann unsere Arbeit stark Nr. 33 02/2016 beeinflussen. Die grundsätzliche Verände‐
rung unserer Klientel führt dazu, dass Hei‐
me nicht mehr so gefragt sind; dadurch wird es schwieriger, „Auffangstationen“ für Menschen zu schaffen, die intensive Pflege und Betreuung benötigen. In Zukunft be‐
wegen wir uns mehr im Bereich kleinere Einheiten unter nichtstationären Bedin‐
gungen trotz Rund‐um‐die‐Uhr Betreuung. Die Trennung Eingliederungshilfe/Pflege‐
versicherung muss überwunden werden. Es wäre ein großer Schritt, wenn Pflege und Betreuung auch in kleineren Einheiten ein Thema wäre. Abitur abschließen muss. Denn diesem Druck halten viele, gerade auch Menschen mit Handicap, nicht stand. Was wünschen Sie der Lebenshilfe? Dass es mir gelungen ist, das Wohnheim 16 Jahre lang gut zu führen. Auch erfüllt es mich mit Stolz, dass wir in unserer ABW‐Anlage eine fantastische Lebensgrundlage geschaffen haben mit tollen Betreuungsmöglichkeiten – und das alles nach langwierigen Verhandlungen. Ich hoffe, dass die Wohnungsbaugesellschaft Augsburg Land (WBL) wieder ein Projekt mit der Lebenshilfe macht. Ein starkes Herz für die Belange von Men‐
schen mit Handicap. Worauf kommt es aus Ihrer Sicht im Umgang mit Menschen mit Behinderung heute und in Zukunft besonders an? Dass wir die Menschen ernst nehmen und dass wir uns auf sie einlassen. Dass wir spüren, was sie wollen, auch wenn sie nicht reden können. Dass wir das Gefühl vermit‐
teln, man mag sie und man ist für sie da. Dass wir Menschen mit Behinderung ein Stück Lebensqualität, Freiheit, Selbstbe‐
stimmung und Fröhlichkeit erschließen. Welche wertvollen Ratschläge können Sie betroffenen Familien geben? Nicht zu lange warten, bis die Verflechtun‐
gen so groß sind, dass man nicht mehr loslassen kann. Die jüngere Elterngenerati‐
on ist da distanzierter. Sie merkt, dass sie jenseits der Verantwortung für das Kind im Alter auch ein anderes Leben haben kann. Ich meine, die Eltern sollten herausfinden, was ihr Kind mag und ob es für ihn/sie zu‐
träglich ist; Eltern sollten herausfinden, ob sie unterscheiden können zwischen den eigenen Vorstellungen, was gut für ihr Kind wäre und was das Kind will und was seinen Möglichkeiten entspricht. Ohne fremde Hilfe ist das Leben mit einem behinderten Kind fast nicht möglich; auch wegen der Außeneinflüsse, die heute sehr stark sind und oft den Einfluss der Eltern übertreffen. Wie sehen Sie die inklusiven Entwicklungen der vergangenen Jahre? Inklusion ist in meinen Augen was ziemlich theoretisches. Sie ist nicht zu erzwingen, was auch viele Fehlentwicklungen und falsche Erwartungen zeigen, und ein gesell‐
schaftlicher Entwicklungsprozess. Das Thema muss in den Menschen erst reifen. Und wir wollen unsere Leute ja nicht isolie‐
ren. Denn es hat sich gezeigt, dass nicht jeder das gleiche Ergebnis haben kann, also nicht jeder in der Schule mit einem 3 Noch ein paar persönliche Fragen zum Schluss. Welche besonderen Fähigkeiten haben Sie? Ich kann mich sehr gut auf andere Men‐
schen einlassen. Ich bin sehr breit aufge‐
stellt mit meinen Fähigkeiten. Man muss aber nicht alles tun, was man kann. Was hat Sie selber an sich beeindruckt? Was wären Sie gerne für ein Tier? Ich wäre gerne ein Vogel, weil ich die Frei‐
heit liebe. Eine Katastrophe war, als… …als das Projekt in der Ulmer Straße – nach schwierigen Verhandlungen – von der städtischen Wohnbaugesellschaft einfach gecancelt wurde. Was gab es für kuriose Momente in Ihrem Berufsleben? Die gab es beständig. Die Kuriosität wird irgendwann zum Alltag. Ich empfinde vie‐
les, was andere kurios finden gar nicht als kurios. Ich bin ein akzeptierender Mensch. Danke für… …das Vertrauen, das ich bekommen habe. …die Unterstützung, die immer da war von Seiten der Geschäftsleitung, von Seiten der Mitarbeiter, und auch von Seiten der Ange‐
hörigen. Wünsche zum Abschied Ich wünsche den Bewohnern, dass es ihnen noch lange gut geht und dass sie ein zufrie‐
denes und glückliches Leben führen kön‐
nen. Ich wünsche den Mitarbeitern gute Arbeitsbedingungen und dass sie Erfüllung in ihrer Arbeit finden. Ich wünsche der Le‐
benshilfe, dass sie die bestehenden Ein‐
richtungen pflegt und weiterentwickelt, weitere Projekte auf die Beine stellen kann, dass sie die Weitsicht hat, sich auf eine sich verändernde Welt einzustellen. Ich danke Ihnen für das Interview. Lebenshilfe aktuell ‐ Förderzentrum Nr. 33 02/2016 „Ich arbeite mit Maschinen, mit denen Metallteile gebohrt und geschliffen wer‐
den. Und wenn ich mal keine Arbeit habe, helfe ich meinen Mitarbeitern gerne“, er‐
klärt der Berufsschüler seine Aufgabe. Be‐
sonders freute er sich über das positive Feedback seines Arbeitgebers, der sich vor allem von der ehrlichen und fleißigen Per‐
sönlichkeit Ekrems beeindruckt zeigt. Dieses Bild (gesehen in der aktuellen Ausgabe des Augsburg Journals) entstand während eines Work‐
shops der Klasse 8c (Lehrerin Dorothea Bräuti‐
gam) zusammen mit dem Graffitikünstler Robert Kempe vom Verein „Die Bunten e.V.“ im Juni 2014. Das bunte Stadtwerke‐Häuschen steht am Ein‐
gang zum Siebentischwald, Frischstrasse/
Professor‐Steinbacher‐Str.. Neulich wiederentdeckt In der neuesten Ausgabe des Augsburg Journals wurde das Thema Graffiti unter dem Titel „Schmierer, Künstler, Kriminel‐
le?“ behandelt. Aktueller Bezug war die Verurteilung des Augsburger Blumenma‐
lers zu einer Freiheitsstrafe, der in den ver‐
gangenen Jahren illegal seine „Augsburg‐
Blume“ über das Stadtgebiet verteilt ge‐
sprayt hatte. Wie es auch anders (sprich legal) geht zeigt der Verein „Die Bunten e.V.“. Dieser ver‐
schönert in präventiven Projekten, unter anderem mit der Brunnenschule, Stadtwer‐
ke‐Häuschen. Thomas Hosemann von den Stadtwerken griff vor Jahren diese ‐ aus einer einmaligen Aktion für das Modular‐
Festival entstandenen ‐ Idee wieder auf: „Wir wollen mit diesem Projekt einfach einen legalen Rahmen für diese Kunstform schaffen. Außerdem können wir in den Workshops Aufklärungsarbeit leisten und so verhindern, dass junge Menschen in die Illegalität abrutschen.“ Insgesamt 20 Häus‐
chen wurden bisher im Stadtgebiet ver‐
schönert und auch 2016 sind wieder fünf bis sechs neue geplant. Gegenüber illega‐
len Sprühereien zeigen die Stadtwerke keine Toleranz. „Wir bringen jedes illegale Graffiti zur Anzeige.“ Schön, dass wir auf einem der Stadtwerke‐
Häuschen das Lebenshilfe‐Logo auf dem Pulli von Jim Knopf „verewigen“ konnten. Erfreulicherweise werden diese Kunstwer‐
ke in der Szene akzeptiert und nicht wieder übersprüht. Ekrem hat ein großes Ziel Der 18‐Jährige ist Schülersprecher der Königsbrunner Brunnenschule. Früher war er alles andere als ein Über‐
flieger, aber er hat schon viel erreicht. Der 18‐jährige Ekrem Bingül aus Augsburg war früher alles andere als ein Überflieger. Heute strahlt er voller Stolz, wenn er er‐
zählt, dass er nicht nur Klassensprecher, sondern auch erster Schülersprecher der Brunnenschule in Königsbrunn ist. In der Institution für junge Menschen mit Förder‐
bedarf bereitet er sich auf sein eigenständi‐
ges Berufsleben vor. „An die Brunnenschu‐
le zu kommen, um hier drei Jahre für mein Berufsleben zu lernen, war die richtige Entscheidung“, sagt Ekrem Bingül aus Augsburg lächelnd. Ruhig und bedächtig wirkt er, als er im Sekretariat der Brunnen‐
schule, einem Förderzentrum für die geisti‐
ge Entwicklung, seinen Lebensweg schil‐
dert. Es ist ein Lebensweg, bei dem er ge‐
rade an einem Scheidepunkt steht, ob er in die Ulrichswerkstätten geht oder sich in die freie Wirtschaft begibt. Die Entscheidung, ob er sich nach der Be‐
rufsschulstufe reif und bereit fühlt, selbst‐
ständig für sich zu sorgen und mobil zu sein, trifft er selbst. Etwas unentschlossen wirkt er noch. Schließlich hat es eine Weile für den 18‐Jährigen gedauert, bis er lernte, wie man arbeitet. Richtiges Benehmen fehlte ihm oft, bevor er begann, sich selbst Stück für Stück als ehemaliger Schüler der Ulrichsschule zu entwickeln. An der Brunnenschule findet er nun täglich die Hilfe, die er bei seiner zukünftigen Ori‐
entierung benötigt. Im Vorfeld musste allerdings eine Menge von ihm selbst kom‐
men. Dazu gehört es auch, pünktlich und höflich aufzutreten und seine Aufgaben mit einer gewissen Sorgfalt zu erfüllen. Ekrem bezeichnet diese Werte als Schlüsselquali‐
fikationen, die ihn in einen selbstbestimm‐
ten Alltag führen sollen. In Rollenspielen mit einer Lehrerin und in kleinen Klassen mit maximal zwölf Mitschülern lernte er diese Verhaltensweisen Schritt für Schritt. Mittlerweile sind sie für ihn selbstverständ‐
lich. Danach absolvierte er mehrere Prakti‐
ka, bei denen ihm stets auch Lehrkräfte beistanden. Während seinen ersten Arbeitserfahrungen konnte er außerdem schnell seine sprachli‐
che sowie handwerkliche Begabung erken‐
nen und weiß sie nun zu nutzen. Inzwi‐
schen ist er bei den Ulrichswerkstätten Hochfeld in der Metallverarbeitung tätig. 4 Es ist gerade das Miteinander, in das er durch die Brunnenschule hineinfinden konnte und heute sehr genießt. Für Schul‐
leiterin Ingrid Lanz steht diese Teilhabe ihrer Schüler am gesellschaftlichen Leben im Mittelpunkt. So werden ihre Schüler nicht in Schubladen gesteckt. Selbst wenn sie eine Weile in den Ulrichswerkstätten tätig sind, können sie immer noch in einen Beruf in der freien Wirtschaft wechseln. Schüler erhalten auf ihrem Berufsweg die größtmögliche Flexibilität. Lanz ergänzt noch: „Unsere Schule ist keine Einbahn‐
straße.“ Ekrem selbst äußert seinen großen Wunsch, in der freien Wirtschaft zu arbei‐
ten. „Da habe ich auch auf jeden Fall mehr Chancen“, erkennt er. Deswegen möchte er in einem Betrieb als Lagerist aushelfen. Als Vorbild für den Wunschberuf nennt er seinen Vater, der bereits in der Logistik‐
branche tätig ist und den er dann eventuell unterstützen möchte. „Dafür strenge ich mich auch an“, sagt der Königsbrunner Schüler selbstsicher. Damit er auch mobiler und selbstständiger wird, hat er für das kommende Jahr fest eingeplant, seinen Führerschein zu machen. Gerade weil seine Vergangenheit etwas steinig war, will er seine Zukunft besser gestalten und stellt dazu jetzt schon die Weichen. Ekrem träumt von einer Zwei‐
zimmerwohnung oder einer Wohngemein‐
schaft. Später möchte er auch unbedingt eine Familie gründen, für sie da sein und sie auch mit seiner Tätigkeit ernähren können. Dafür muss er aber noch eine Schwachstel‐
le verbessern: Kochen ist für den Jugendli‐
chen immer noch eine kleine Herausforde‐
rung. Dazu braucht er noch ab und an Un‐
terstützung. Damit aber die Zusammen‐
stellung köstlicher Gerichte bald klappt, hilft ihm eine Klassenkameradin, mit der er zusammen einkauft und Leckerbissen zu‐
bereitet. Und dennoch wird klar: Ekrem steht inzwischen mit beiden Beinen mitten im Leben und behält sein nächstes großes Ziel im Auge: den Abschluss im kommen‐
den Jahr, der dem Jungen zahlreiche Türen öffnen wird. Quelle: Schwabmünchner Zeitung, Königs‐
brunn, K!ar.Text, 25.2.2016, Seite 4, Text + Bild Sabine Zink Lebenshilfe aktuell ‐ Leichte Sprache Um einen Beruf kennenzulernen, kann man ein Praktikum machen. Das heißt: Man geht für eine Zeit an einen Arbeits‐Platz. Aber nur zur Probe. Das kann man auch öfter machen. Und so verschiedene Berufe kennenlernen. Schule – und dann? Was möchte ich einmal arbeiten? Viele wissen das nach der Schule nicht so genau. Dann ist Reden wichtig. Zum Beispiel: 
mit den Eltern 
mit Freunden 
mit der Lehrerin 
mit Beratern Berufe kennenlernen In den letzten beiden Schul‐Jahren lernt man verschiedene Berufe kennen. Diese Zeit heißt: 
Berufliche Orientierung 
oder Werk‐Stufe Die Schüler lernen: 
Welche Arbeiten gibt es? 
Was möchte ich gerne? 
Was kann ich nicht? 
Was kann ich gut? 
Was kann ich lernen? Man kann ein Praktikum in einer Werkstatt machen. Zum Beispiel: 
in der Tischlerei 
oder in der Gärtnerei Man kann auch ein Praktikum auf dem 1. Arbeits‐Markt machen. Zum Beispiel: 
in einem Café 
oder in einem Supermarkt Verschiedene Arbeits‐Plätze zu kennen ist wichtig. Nur dann kann man entscheiden: Das macht mir Spaß. Hier will ich bald länger arbeiten. 5 Nr. 33 02/2016 Hier bekomme ich Hilfe Eltern und Lehrer können Sie gut unterstützen. Aber auch andere Menschen können Ihnen helfen. In der Agentur für Arbeit zum Beispiel. Die Agentur für Arbeit hieß früher Arbeits‐Amt. Das Amt hilft allen, die arbeitslos sind. Oder die einen Beruf suchen. In der Agentur für Arbeit gibt es Reha‐Berater. Das sind besondere Mitarbeiter. Sie kennen sich mit dem Thema Behinderung aus. Die Reha‐Berater helfen, einen Arbeits‐Platz zu finden. Reha‐Berater arbeiten mit anderen Stellen der Agentur für Arbeit zusammen. Zum Beispiel mit dem Technischen Beratungs‐Dienst. Das macht der Technische Beratungs‐Dienst: Er hilft zum Beispiel, dass ein Rollstuhl‐Fahrer gut an seinen Arbeits‐Platz kommt. Und da gut arbeiten kann. Lebenshilfe aktuell ‐ Leichte Sprache Manchmal braucht der Reha‐Berater ein Gutachten. Gutachten heißt: Ein Experte sagt seine Meinung. Und schreibt sie auf. In einem Gutachten steht zum Beispiel: Das kann eine Person nicht so gut. Sie bestimmen, ob der Reha‐Berater ein Gutachten über Sie bekommt. Unter dieser Telefon‐Nummer erreichen Sie die Agentur für Arbeit: 08 00 45 55 5 00. Beratung gibt es auch bei den Integrations‐Fachdiensten. Das kurze Wort ist: IFD. Das machen die IFD: Sie helfen, wenn man auf dem 1. Arbeits‐Markt arbeiten möchte. Zum Beispiel: Das möchte ich lernen Sie möchten einen Beruf lernen. Es gibt verschiedene Wege. Zum Beispiel: 
Sie besuchen den Berufs‐Bildungs‐Bereich der Werkstatt. 
Sie lernen alles Wichtige für den späteren Arbeits‐Platz. Und zwar direkt im Betrieb. 
Sie machen eine Ausbildung. Berufsbildungsbereich der Werkstatt Der Berufs‐Bildungs‐Bereich heißt kurz: BBB. Er dauert oft 2 Jahre. Der BBB hilft Menschen mit Behinderung, sich auf das Arbeits‐Leben vorzubereiten. Der BBB ist in der Werkstatt. Sie lernen verschiedene Arbeits‐Plätze kennen. Und sie haben Unterricht in der Gruppe. Im BBB kann man auch Arbeits‐Plätze vom 1. Arbeits‐Markt kennenlernen. Zum Beispiel: 


An Ihrem Arbeits‐Platz. Qualifizierung heißt: Sie lernen alles, was für die Arbeit wichtig ist. Das dauert 2 bis 3 Jahre. An Ihrem Arbeits‐Platz bekommen Sie Unterstützung. Von einem Unterstützer. Er zeigt Ihnen den Arbeits‐Platz. Er lernt mit Ihnen die einzelnen Arbeits‐Schritte. Und er spricht mit dem Betrieb. Fachpraktiker‐Ausbildung Für Menschen mit Behinderung gibt es eine besondere Ausbildung: die Fachpraktiker‐Ausbildung. Das heißt: Die Ausbildung ist leichter als eine normale Ausbildung. Am Ende der Ausbildung bekommen Sie eine Bescheinigung. Die Bescheinigung heißt: 
Facharbeiter‐Brief 
oder Gesellen‐Brief Es gibt verschiedene Fachpraktiker‐Ausbildungen. Zum Beispiel: 
Fachpraktiker für Hauswirtschaft 
Fachpraktiker im Lager‐Bereich Sie helfen, einen Arbeits‐
Platz zu finden. Sie helfen, die Arbeit am An‐
fang kennenzulernen. Sie begleiten auch den Betrieb. Wenn der das will. 

In der Bäckerei Im Kindergarten Unterstützte Beschäftigung Sie bekommen erst einen Arbeits‐Platz. Und zwar auf dem 1. Arbeits‐Markt. Dann bekommen Sie eine Qualifizierung. 6 Nr. 33 02/2016 Lebenshilfe aktuell ‐ Nachrichten INFORMATIONSDIENST des Le‐
benshilfe Landesverbandes Bay‐
ern vom 2. März 2016 I. Entlastungs‐ und Kurzzeitangebote / Informationsblatt für Angehörige zu den rechtlichen Grundlagen Angehörige, die geistig und/oder körper‐
lich behinderte Menschen im häuslichen Umfeld betreuen, sind häufig sehr hohen Belastungen ausgesetzt. Entlastung bei der Betreuung und Pflege ist für sie deshalb besonders wichtig. Vielfach ist jedoch nicht bekannt, welche Möglichkeiten es gibt, Entlastungsangebote zu finanzieren. Informationen für Angehörige von Men‐
schen mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung ‐ Rechtliche Grundlagen für Entlastungs‐/Kurzzeitangebote (Stand: Februar 2016) 1. Pflegeversicherung (Sozialgesetzbuch Elftes Buch) § 39 SGB XI Verhinderungspflege 
Voraussetzungen: o Verhinderung der Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder sonstiger Gründe o Vorpflegezeit von mind. sechs Monaten o Anerkannte Pflegestufe (0 bis 3) 
Leistungen: o Bis 1.612 €/Kalenderjahr für längstens sechs Wochen/Kalenderjahr o Übertrag eines noch nicht verwendeten halben Kurzzeitpflegbudgets (=806 €/Jahr) bis insgesamt 8 Wochen/Jahr möglich o Kann stunden‐ oder tageweise, ambulant oder stationär eingesetzt werden 
Anbieter: „Jeder“ o Privatpersonen (diese dürfen nicht mit der pflegebedürftigen Person im gleichen Haushalt leben oder mit ihr bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sein) o Dienste/Einrichtungen (z. B. Familienent‐
lastende Dienste, ambulante Pflegediens‐
te, stationäre Kurzzeitangebote, stationäre Wohneinrichtungen) 
Besonderheit: o Bis zu 8 Stunden am Tag keine Kürzung des Pflegegeldes, bei mehr als 8 Stunden am Tag wird das Pflegegeld zur Hälfte wei‐
ter bezahlt o Verhinderungspflege können auch Leis‐
tungsberechtigte in Anspruch nehmen, die in einer stationären Einrichtung der Ein‐
gliederungshilfe wohnen, jedoch nur zu Zeiten, in denen sie sich nicht im Wohn‐
heim aufhalten (z. B. während Wochenend‐
heimfahrten, Ferienzeiten) § 42 SGB XI Kurzzeitpflege Voraussetzungen: o Übergangszeit im Anschluss an eine sta‐
tionäre Behandlung des Pflegebedürftigen oder sonstige Krisensituationen (z. B. zeit‐
weise Verhinderung der Pflegeperson), wenn o häusliche oder teilstationäre Pflege nicht ausreichend ist o Anerkannte Pflegestufe (0 bis 3) 
Leistungen: o Bis 1.612 €/Kalenderjahr für längstens vier Wochen/Kalenderjahr o Kann nur in (stationären) Einrichtungen eingesetzt werden 
Anbieter: o Grundsatz: nur in Einrichtungen möglich, die einen Versorgungsvertrag mit der Pfle‐
gekasse abgeschlossen haben o Ausnahme: sofern keine geeignete Ein‐
richtung mit Versorgungsvertrag (z. B. Altenheim) vorhanden oder zumutbar ist, auch in anderen geeigneten Einrichtungen (z. B. der Behindertenhilfe) möglich, die keinen Versorgungsvertrag mit der Pflege‐
kasse abgeschlossen haben 
Besonderheit: In Einrichtungen ohne Versorgungsvertrag muss die Aufnahme in die jeweils vorgese‐
hene Einrichtung in jedem Einzelfall vorher mit der Pflegekasse abgeklärt werden. § 45 b SGB XI Zusätzliche Betreuungs‐ und Entlastungsleistungen 
Voraussetzungen: o Anerkannte Pflegestufe 0 bis 3 und o Zugehörigkeit zum Personenkreis nach § 45 a (d. h. erheblicher Betreuungsbedarf, von der Pflegekasse anerkannte Einschrän‐
kung der Alltagskompetenz) o Für den Grundbetrag reicht Pflegestufe 1 – 3 ohne eingeschränkte Alltagskompetenz 
Leistungen: o Je nach Einschränkung der Alltagskom‐
petenz Grundbetrag 104 €/Monat oder erhöhter Betrag 208 €/Monat, einzusetzen für qualitätsgesicherte Betreuungs‐ und/
oder Entlastungsleistungen o Kann stundenweise oder tageweise, am‐
bulant oder stationär eingesetzt werden, für Einzel‐ oder Gruppenangebote (auch für Freizeitfahrten) 
o Entlastungsleistungen: können auch im Haushalt oder für Begleitdienste u. ä. ein‐
gesetzt werden 
Anbieter: o Einrichtungen der Tages‐ und Nachtpfle‐
ge (mit Versorgungsvertrag mit der Pflege‐
kasse) o Einrichtungen der Kurzzeitpflege (mit Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse) o Zugelassene Pflegedienste (mit Versor‐
gungsvertrag mit der Pflegekasse) 7 Nr. 33 02/2016 o Nach Landesrecht anerkannte nied‐
rigschwellige Betreuungsangebote (z. B. Familienentlastender Dienst FED) für zu‐
sätzliche Betreuungsleistungen o nach Landesrecht anerkannte nied‐
rigschwellige Entlastungsangebote (z. B. Familienentlastender Dienst FED) für zu‐
sätzliche Entlastungsleistungen 
Besonderheiten: o Die monatlich zur Verfügung stehenden Beträge können angesammelt und bis in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden o Zusätzliche Betreuungsleistungen kön‐
nen auch Leistungsberechtigte in Anspruch nehmen, die in einer stationären Einrich‐
tung der Eingliederungshilfe wohnen, je‐
doch nur zu Zeiten, in denen sie sich nicht im Wohnheim aufhalten (z. B. während Wochenendheimfahrten) 2. Sozialhilfe (Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch) § 65 SGB XII Hilfe zur Pflege 
Voraussetzungen: o Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit (Stufe 0 bis 3) o Zeitweilige Entlastung der Pflegeperson ist notwendig o Nachrangigkeit der Sozialhilfe: ein ggf. vorliegender Leistungsanspruch nach SGB XI (Pflegeversicherung) muss ausgeschöpft sein 
Besonderheit: Unterhaltsbeitrag der Eltern o bei volljährigen Leistungsberechtigten: derzeit bis zu 31,07 €/monatlich (bei gerin‐
gen Einkünften der Eltern: Einzelfallprü‐
fung); o bei minderjährigen Leistungsberechtig‐
ten: die Eltern müssen zunächst die Ein‐
kommens‐ und Vermögensverhältnisse offenlegen; die Kostenbeteiligung erfolgt nach den allgemeinen Regeln gemäß §§ 85 ff. SGB XII; §§ 53 ff. SGB XII Eingliederungshilfe (Der Bezirk Oberbayern hat mit den Leistungser‐
bringer‐Verbänden eine Muster‐
Leistungsvereinbarung zu diesem Bereich ge‐
schlossen, die eine vergleichsweise einfache Hand‐
habung erlaubt. Im Einzelfall wird vorausgesetzt, dass die Leistungsansprüche nach § 39 und § 42 SGB XI im Laufe des Kalenderjahres ausgeschöpft werden. In Schwaben gibt es Leistungsvereinba‐
rungen mit einzelnen Trägern. In den anderen bayerischen Bezirken sollten die Betroffenen rechtzeitig vorab klären, ob Kostenübernahmen nach §§ 53 ff. SGB XII möglich sind.) 
Voraussetzungen: o Wesentliche Behinderung im Sinne der Eingliederungshilfe Fortsetzung Seite 8 Lebenshilfe aktuell ‐ Nachrichten o Zeitweilige Entlastung der betreuenden Person ist notwendig auf Grund der Behin‐
derung (Ziel: Sicherung des dauerhaften Verbleibs des Kindes in der Familie) 
Leistungen: Stationäre Betreuung in einer Einrichtung der Behindertenhilfe, Umfang je nach Be‐
darf im Einzelfall 
Anbieter: o Eigenständige Kurzzeiteinrichtungen der Behindertenhilfe mit entsprechender Leis‐
tungsvereinbarung mit dem Sozialhilfeträ‐
ger o Eingestreute Plätze in stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe mit entsprechender Leistungsvereinbarung mit dem Sozialhilfeträger 3. Krankenversicherung (Sozialgesetz‐
buch Fünftes Buch) § 38 SGB V Haushaltshilfe 
Voraussetzungen: o Der Versicherte kann wegen Kranken‐
hausaufenthalt, medizinischer Rehabilitati‐
on oder Erkrankung den Haushalt nicht weiterführen o Es lebt keine andere Person im Haushalt, die diese Aufgabe übernehmen kann o Es lebt entweder ein Kind unter 12 Jahren oder ein Mensch mit Behinderung, der auf Hilfe angewiesen ist, mit im Haushalt o Leistung: ‐ Umfang und Dauer vom Einzelfall abhängig ‐ Wird von der Krankenkasse fest‐
gelegt und genehmigt 
Anbieter: o Krankenkasse stellt Haushaltshilfe o Wenn keine geeignete Haushaltshilfe von der Krankenkasse gestellt werden kann, kann die Haushaltshilfe selbst beschafft werden, wie z. B. Privatpersonen oder Dienste wie FED oder ambulante Pflege‐
dienste 
Besonderheiten o Nur auf Antrag und mit ärztlicher Be‐
scheinigung der Notwendigkeit o Bei Verwandten und Verschwägerten bis zum zweiten Grad werden keine Kosten erstattet, ggf. Fahrtkosten und Verdienst‐
ausfall 4. Ergänzende Ansprüche (bei Maßnah‐
men der Kranken‐, Renten‐ und Unfall‐
versicherung) o § 43 SGB V (Krankenversicherung) o § 28 SGB VI (Rentenversicherung) o § 42 SGB VII (Unfallversicherung) jeweils in Verbindung mit § 54 SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) 
Leistungen o Haushaltshilfe o Mitnahme des Kindes oder Unterbrin‐
gungskosten für das Kind o Kosten der Kinderbetreuung bis zu 130 €/
Monat 
Voraussetzungen o Die jeweilige Grundleistung ist bewilligt (z. B. medizinische Rehabilitation, Einglie‐
derungsmaßnahme ins Arbeitsleben) o Der Leistungsempfänger kann während der Maßnahme den Haushalt nicht weiter‐
führen o Es lebt keine andere Person im Haushalt, die diese Aufgabe übernehmen kann o Es lebt entweder ein Kind unter 12 Jahren oder ein Mensch mit Behinderung, der auf Hilfe angewiesen ist, mit im Haushalt 
Besonderheiten Wenn das Kind oder der Mensch mit Behin‐
derung mitgenommen oder anderweitig untergebracht werden kann, werden max. die Kosten der Haushaltshilfe übernom‐
men II. Rentenversicherung § 75 SGB VI / Neu‐
berechnung der Erwerbsminderungsren‐
te nach weiteren 20 Jahren Beitragszah‐
lungen Der Landesverband macht auf die Möglich‐
keit eines Antrags auf Neuberechnung einer Erwerbsminderungsrente gem. § 75 Abs. 3 SGB VI aufmerksam. Danach können Bezieher von Erwerbsmin‐
derungsrenten nach weiteren 20 Jahren der Beitragszahlung eine neue Ermittlung der Rentenhöhe beantragen. Dies ist so‐
wohl für Menschen mit Behinderung, die ihr gesamtes „Erwerbsleben“ in einer Werkstatt für behinderte Menschen ver‐
bracht haben als auch für Menschen mit Behinderung, die zunächst auf dem allge‐
meinen Arbeitsmarkt tätig waren, möglich. In Werkstätten für behinderte Menschen werden nämlich auch nach Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung weiterhin Rentenbeiträge abgeführt, die sich an 80 % der Bezugsgröße orientieren. Besonders für „Quereinsteiger“ mit einer bisher relativ niedrigen Erwerbsminde‐
rungsrente kann die Neuberechnung deut‐
liche Erhöhungen zur Folge haben. Detaillierte Informationen erteilt der Ren‐
tenversicherungsträger. Beratung zu Ren‐
tenfragen leisten kostenlos auch die kom‐
munalen Versicherungsämter. III. Inkontinenzversorgung / Probleme mit Hilfsmittellieferanten In jüngster Zeit erreichen den Landesver‐
band wieder vermehrt Problemanzeigen mit Bezug auf die Versorgung von Wohn‐
heimbewohnern mit Inkontinenzartikeln 8 Nr. 33 02/2016 (Windeln). Insbesondere fällt auf, dass Windellieferanten sich außerstande sehen, Windeln in der erforderlichen Anzahl oder der erforderlichen Qualität zur Verfügung zu stellen. Sie fordern Bewohner deshalb auf, teilweise erhebliche Beträge aus priva‐
ter Tasche zu leisten, um eine ausreichen‐
de Versorgung gewähren zu können. Dabei lassen sie meist vorgefertigte Formulare unterschreiben, in denen die Bewohner erklären, sie wünschten eine Windelversor‐
gung über das medizinisch erforderliche hinaus, woraus sich dann die Zusatzzah‐
lung ergibt. Dieses Vorgehen ist für Menschen mit ge‐
ringem Einkommen sehr problematisch und führt zu großer Verunsicherung bei den Versicherten. Zudem ist es meist rechtswidrig. An dieser Stelle sei deshalb die Rechtslage nochmals grundsätzlich erläutert: Die Krankenkassen stehen in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass ihre Versicherten bedarfsgerecht mit den medizinisch erfor‐
derlichen Hilfsmitteln (hier Windeln) ver‐
sorgt werden. Sie schließen hierfür mit verschiedenen Leistungserbringern Verträ‐
ge ab, die dann berechtigt sind, gegenüber den Versicherten der jeweiligen Kassen als Versorger von Windeln zu agieren. Dabei verpflichten sich diese Leistungserbringer gegen die Zahlung einer vertraglich verein‐
barten Pauschale durch die Krankenkas‐
sen, die Versicherten nach ärztlicher Ver‐
ordnung in der erforderlichen Qualität und Quantität zu versorgen. Es kann dabei vorkommen, dass die Versorgung einzelner Versicherter nicht kostendeckend möglich ist. Dies ist allerdings das Risiko, das die Leistungserbringer durch den Vertrag mit der Krankenkasse mit einer pauschalen Vergütung eingehen. Mehrkosten in Ein‐
zelfällen dürfen nicht auf die Versicherten abgewälzt werden (soweit keine „Luxusversorgung“ gewünscht wird). Im Gegenzug erhalten die Leistungserbringer die komplette Pauschale auch dann, wenn Versicherte nur wenige Windeln in niedri‐
ger Qualität benötigen. Bei einer Pauschale handelt es sich naturgemäß um eine Mischkalkulation. Die Versicherten sollten sich nicht darauf einlassen, zusätzliche Zahlung an einen Lieferanten zu leisten, um die medizinisch notwendige Qualität und Quantität an Windeln zu erhalten. Hierzu sind die Liefe‐
ranten den Kassen gegenüber vertraglich verpflichtet. Die Versicherten sollten sich allerdings auch nicht auf eine längere Dis‐
kussion darüber einlassen. Wenn ein Win‐
delversorger nicht in der Lage ist oder sich nur gegen private Aufzahlung in der Lage sieht, eine angemessene Versorgung zu Fortsetzung Seite 9 Lebenshilfe aktuell ‐ Nachrichten gewährleisten, sollten sich die Versicherten an ihre Krankenkasse wenden. Rechtlich sind die Kassen in der Pflicht, die Versor‐
gung ihrer Versicherten sicherzustellen. Wie sie die Erfüllung ihrer Verträge mit den Lieferanten durchsetzen, ist nicht das Problem der Versicherten, sondern spielt sich ausschließlich auf der Ebene zwischen Kasse und Lieferant ab. Bei Schwierigkei‐
ten sollten die Versicherten sich deshalb an ihre Krankenkasse wenden und auf die unzureichende Versorgung bzw. unberech‐
tigte Aufzahlungsbegehren hinweisen. Sie sollten darauf bestehen, dass die Kranken‐
kasse ihren gesetzlichen Pflichten nach‐
kommt. Der Landesverband weist zudem auf die Rechtsinformationen auf der Homepage des Landesverbandes unter /
http://www.lebenshilfe‐bayern.de fileadmin/user_upload/07_lbs/rechtsinfos/
lhlvbay‐
ern_lbs_rechtsinfos_windelversorgung_Fa
ssung_13.08.2013.pdf und die dort zur Verfügung gestellten Mus‐
terschreiben und Musterwidersprüche hin. Die Krankenkassen schließen die Verträge in regelmäßigen Abständen neu, wobei immer wieder auch neue Vertragspartner zum Zug kommen. Gerade mit neuen Win‐
delversorgern scheint es in der Anfangs‐
phase vermehrt zu Schwierigkeiten für die Versicherten zu kommen. Von dieser Thematik zu trennen ist die Möglichkeit von Wohnheimen der Behin‐
dertenhilfe, Verträge mit der AOK zur Win‐
delversorgung zu schließen INFORMATIONSDIENST des Le‐
benshilfe Landesverbandes Bay‐
ern vom 22. Februar 2016 Krankenhausaufenthalt von Menschen mit Behinderungen – Broschüre des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat eine neue Broschüre mit dem Titel „Menschen mit Behinderungen im Krankenhaus“ veröffentlicht. Sie kann unter http://www.bestellen.bayern.de/bayern‐
portal.html bestellt und heruntergeladen werden. Die Broschüre gibt Menschen mit Behinde‐
rungen, Angehörigen, Einrichtungen und Krankenhäusern Hinweise dazu, wie die Herausforderungen eines Klinikaufenthal‐
tes von Menschen mit Behinderungen bes‐
ser zu bewältigen sind. Der Inhalt wurde von einer Arbeitsgruppe unter Federfüh‐
rung der Behindertenbeauftragten Frau Badura entwickelt, an der sich Kranken‐
häuser und Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderung – auch die Lebenshilfe Bayern – beteiligt haben. Elterntagung – Eltern im Fokus am 16. April 2016 in Erlangen Arbeit für alle? Förderstätte oder Werk‐
statt? – Teilhabe für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf Der Landesverband veranstaltet in diesem Jahr eine weitere Elterntagung unter dem Motto „Eltern im Fokus“. Vor dem Hinter‐
grund der aktuellen Diskussion zum Bun‐
desteilhabegesetz soll auf dieser Tagung mit Eltern und Angehörigen diskutiert wer‐
den, wofür sich die Lebenshilfe einsetzen soll und was Sie sich für ihre erwachsenen Kinder mit hohem Unterstützungsbedarf wünschen. Die Einladung richtet sich an Eltern, Betreuer, Angehörige von Men‐
schen mit Behinderung, Elternbeiräte und Vereinsvorstände in der Lebenshilfe. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.lebenshilfe‐bayern.de/
aktuelles/ Neue Beirätin im Vorstand Auf dem Foto von links die Vorstände Rainer Weng, Lilli Strmecki, Dieter Stein und Rudolf Wörle. Vom Vorstand fehlt Frau Gertrud Mertes. In der Mitte die neue Beirätin Suada Curtalic und Thomas Ziegler (SMV). Auf dem Foto fehlt als weiterer Beirat Hr. Rudhardt aus dem Wohnbe‐
reich/Adelheidstrasse. Foto: Ralf Gallep Seit 29. Februar 2016 gibt es eine neue Beirätin im Vorstand. Frau Suada Curtalic, Schülerin der Brunnenschule und Nachfol‐
gerin von Thomas Paravicini, und ein Ver‐
treter der Schülermitverwaltung (SMV), Herr Thomas Ziegler wurden von den Vor‐
ständen Rainer Weng, Lilli Strmecki, Dieter Stein, Rudolf Wörle und Geschäftsführer Ralf Gallep herzlich begrüßt. Beide Schulvertreter hatten ein gutes Ge‐
spräch mit den Vorständen. Die Schüler zeigten sich begeistert von den vielen Möglichkeiten, die in den Lebenshilfe‐
Einrichtungen Schule und Heilpädagogi‐
sche Tagesstätte geboten werden. Im Fo‐
kus der ersten gemeinsamen Sitzung stan‐
9 Nr. 33 02/2016 den kleinere Anliegen aus dem Sportbe‐
reich und dem Alltag im Förderzentrum. Es kamen aber auch ernstere Probleme wie Diebstähle zur Sprache. Titelverteidigung missglückt Defensive sorgt für erhöhten Pulsschlag der Trainer Mit dem dritten Platz beendete das Fuß‐
ballteam der Brunnenschule die schwäbi‐
schen Meisterschaften im Hallenfußball. Die Mannschaft um Kapitän Sylai startete schwerfällig in das Turnier. Im Auftaktspiel gegen Senden schien ein Großteil der Spie‐
ler nervös. Der Titelverteidiger fand vor der Rekordkulisse von über 200 Zuschauern in der heimischen Willi‐Oppenländer‐Halle nicht zu seinem gewohnten Kombinations‐
spiel. Unrühmlicher Höhepunkt war das spielentscheidende Eigentor, einer Co‐
Produktion von Verteidiger Tangara und Torhüter Demirag. Im Anschluss mühte sich das Team und fand von Spiel zu Spiel besser zu seinen Leistungen. Trainer Stöhr und sein Co‐Trainer Kraus änderten ihre Taktik auf zwei Mittelfeldspieler, mit zwei deutlichen Siegen als Folge. Im Halbfinale standen die Königsbrunner gut, konnten aber ihre Chancen nicht verwerten. Durch Unsicherheiten in der Abwehr verspielten sie schließlich ihre 1:0‐Führung und verlo‐
ren trotz drückender Überlegenheit in den Schlussminuten. Im kleinen Finale über‐
zeugten die Brunnenstädter und gewannen ungefährdet mit 2:1 gegen Ursberg. Mit dem Abgang zahlreicher Leistungsträ‐
ger hat das Fußballteam der Brunnenschu‐
le die spielerische Dominanz der letzten Jahre verloren. Dies bestätigt auch Trainer Stöhr: „Vor allem in der Defensive passt die Abstimmung noch gar nicht. Unsere Ver‐
teidiger machen unter Druck noch zu viele vermeidbare Fehler.“ Die beiden Trainer Stöhr und Kraus sind sich der anstehenden Aufgaben bewusst. Beide wollen auch sich selbst weiter entwickeln. Die Trainer ließen sich erstmals im Rahmen einer wissen‐
schaftlichen Studie während des Turniers mit einem Pulsmesser überprüfen. Der ermittelte Ruhepuls von 120 (Kraus) bzw. 108 (Stöhr) in der spielfreien Zeit bestätig‐
te die Beanspruchung der Übungsleiter an diesem Turniertag.