dtb – Datenschutz- und Technologieberatung Arbeitnehmerdatenschutz Aktuelle Seminare für Betriebs- und Personalräte Internet und Arbeitsrecht Das Seminar zum Buch Prof. Dr. Wolfgang Däubler Weiterbildung zur zertifizierten Fachkraft für Datenschutz bei SAP®-Systemen Gesundheitsbezogene Daten im Arbeitsverhältnis Daten- und Persönlichkeitsschutz in Kooperation mit www.dtb-kassel.de Liebe Kolleginnen und Kollegen, Eine Überprüfung am SAP ® -System durch die zertifizierten Experten der dtb schafft Sicherheit. Das dtb-Audit nach Maß: Wir freuen uns, dass Prof. Dr. Wolfgang Däubler in dem Seminar „Internet und Arbeitsrecht“ für Fragen rund um die Themenbereiche Internet, BYOD, Cloud Computing, Social Media und Crowdwork zur Verfügung steht. In weiteren interessanten Seminaren informieren unsere Expertinnen und Experten beispielsweise darüber, wie datenschutzkonform das elektronische Personal management ist und welche Mitbestimmungsmöglichkeiten es bei Krankenrückkehrgesprächen gibt. ir erstellen einen W individuellen Prüf leitfaden auf Basis der Betriebsvereinbarung ir überprüfen live W am SAP ® -System vor Ort, im Betrieb Alle Seminare erfüllen übrigens grundsätzlich die vom BAG gestellten Anforderungen an § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG und der jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetze sowie § 96 Abs. 4 SGB IX für die Schwerbehindertenvertretungen. Der Arbeitgeber muss die Kosten dafür tragen. Der BR/PR/ SBV hat aber jeweils die konkrete Erforderlichkeit zu prüfen. ir werten die ErgebW nisse aus Wir sind gespannt auf den Austausch mit Euch! atenschutzlücken D werden gemeinsam geschlossen Aktuelle Seminare 2016 Matthias Wilke dtb – Datenschutzund Technologie beratung Bei Fragen sind wir unter Telefon (0561) 70 575 70 zu erreichen. Weitere Se www.d minare unter tb-kass el.de Internet und Arbeitsrecht Seite 3 Weiterbildung zur zertifizierten Fachkraft für Datenschutz bei SAP® -Systemen Datenschutz und Personalmanagement Seite 6 Bestehend aus Seminar I und Seminar II mit a bschließender Zertifizierung* Krankheitsbedingte Fehlzeiten, Rückkehrgespräche, Fehlzeitenmanagement Seite 6 Mediale Überforderung: „Muss nur noch kurz den Betrieb retten ...“ Seite 7 Workshop | Betriebliches Eingliederungsmanagement Seite 7 Seite 4 Seminar I Praktische Umsetzung des Bundes datenschutzgesetzes und der Landesdatenschutzgesetze im betrieblichen/behördlichen Alltag Seminar II Überprüfung von SAP®-Vereinbarungen am System Seite 5 *Zertifizierung Online-Klausur Seite 5 Seite 5 Abbildungsnachweise: panthermedia.net / Sommai Larkjit (Titelbild), contrastwerkstatt - Fotolia.com (Titelseite, S. 4), panthermedia.net / JCB Prod (S. 2), panthermedia.net / Oleg Dudko (S. 3), bluedesign - Fotolia.com (S. 5) Fair Play beim Datenschutz das Thema Internet und Arbeitsrecht ist ein Dauerbrenner, denn die Möglichkeit, immer und überall online zu sein, ist oft Fluch und Segen zugleich. Unsere Arbeitszusammenhänge werden flexibler und die Übergänge von Arbeits- und Freizeit fließend. Umso wichtiger ist es daher, die (arbeitsrechtlichen) Grenzen zu kennen und zu ziehen. In diesem Zusammenhang tauchen Fragen nach dem Recht auf Nichterreichbarkeit und der Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes auf, aber auch viele andere Fragen rund um die Nutzung der digitalen Medien im Arbeitsalltag. Internet und Arbeitsrecht Das Seminar zum Buch Das Internet spielt bei der Arbeit eine immer größere Rolle. Die meisten haben einen Facebook-Account, mit dem sie sich mit anderen über private, aber auch über dienstliche Fragen austauschen. Arbeit im Internet kann zu jedem Zeitpunkt und an beliebigem Ort geleistet werden. Schließlich ist man auch abends und am Wochenende über das Smartphone erreichbar. Dabei stellen sich viele arbeitsrechtliche Fragen: Prof. Dr. Wolfgang Däubler ibt es ein Recht auf Nichterreichbarkeit? G Was kann man als Betriebsrat tun, wenn das Arbeitszeitgesetz ausgehebelt wird? Kann man eine Gefährdungsbeurteilung erreichen, die praktische Konsequenzen hat? Ist die Kontrolle der Internenutzung durch den Arbeitgeber datenschutzrechtskonform? Muss der Arbeitnehmer hinnehmen, dass Angaben über ihn ins Netz gestellt werden? Gilt das auch für Fotos? Kann sich der Arbeitnehmer gegen schlechte Bewertungen im Internet wehren?Muss ihn der Arbeitgeber dabei unterstützen? ündigung wegen privater Äußerungen auf K Facebook? Crowdworking – droht die Verlagerung per Internet? Werden in Zukunft bestimmte Aufgaben problemlos in Niedriglohnländer vergeben? Prof. Dr. Wolfgang Däubler stellt sein Buch „Internet und Arbeitsrecht“ vor und klärt die Frage nach einem Mitbestimmungsrecht des Betriebs- bzw. Personalrats. Referent: Prof. Dr. Wolfgang Däubler, Professor für Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht, Matthias Wilke, Datenschutzbeauftragter, Dr. Eberhard Kiesche, DV-Betriebswirt Termin: 14. bis 16. Juni 2016 (Beginn am ersten Tag 11.00 Uhr, Ende am letzten Tag: 15.30 Uhr) Ort: Kurparkhotel Wilhelmshöhe, Kassel Teilnahmegebühr: 849 Euro Unterkunft: voraussichtlich 184 Euro Tagungspauschale: voraussichtlich 192 Euro (alle Preise zzgl. MwSt.) 3 Weiterbildung zur zertifizierten Fachkraft für Datenschutz bei SAP®-Systemen Buchführung, Controlling, Vertrieb, Einkauf, Produktion, Lagerhaltung und Personalwesen: Zunehmend werden die Geschäftsprozesse eines Unternehmens über die betriebswirtschaftliche Software der Firma SAP® abgewickelt. In Deutschland arbeiten 75 Prozent aller Groß unternehmen damit. Die digitale Bearbeitung von Daten ist praktisch und zeitsparend, birgt aber Risiken für den Datenschutz, da vielfach mit personenbezogenen Informationen der Beschäftigten gearbeitet wird. Die Datenverarbeitung unterliegt in Deutschland und Europa besonderen Schutzbestimmungen, deren Einhaltung auch die Betriebs- und Personalräte kontrollieren müssen, um die sensiblen Daten der Beschäftigten vor unrechtmäßigem Zugriff zu schützen und die rechtlichen Vorschriften einzuhalten. In den seltensten Fällen jedoch sind die Betriebs- und Personalräte mit den technischen Aspekten von SAP®-Systemen vertraut. Die beiden Seminare befassen sich mit der Umsetzung und der Überprüfung von Datenschutzbestimmungen am SAP®-System. Abschließend können die Teilnehmer/-innen eine Online-Prüfung zur zertifizierten Fachkraft für Datenschutz für den Betriebs- und Personalrat der Technischen Hochschule Mittelhessen (THM) absolvieren. Diejenigen, die keine Zertifizierung wünschen, erhalten eine Teilnahme bestätigung mit Auflistung der Inhalte eines Seminars oder beider Seminare. 4 Seminar I Praktische Umsetzung des Bundesdatenschutzgesetzes und der Landesdatenschutzgesetze im betrieblichen/behördlichen Alltag Das Seminar bildet die Grundlage zur Mitbestimmung beim betrieblichen und behördlichen Datenschutz. Es beinhaltet eine Einführung in den Beschäftigtendatenschutz und schult die Teilnehmer/-innen in den Aufgaben und Berechtigungen, die eine Fachkraft für Datenschutz bei SAP®-Systemen hat, und informiert darüber, wie Betriebs- und Personalräte SAP®-Vereinbarungen gestalten können: E inführung in das Datenschutzrecht Regelungen des BDSG zum Beschäftigtendatenschutz Aktuelle Rechtsprechung von BAG und LAG Kooperationsmöglichkeiten: Betrieblicher Datenschutzbeauftragter und BR/PR Ausübung des Mitbestimmungsrechts Seminar II Überprüfung von SAP® -Vereinbarungen am System Das Seminar informiert die Teilnehmer/-innen über die Grundlagen zu SAP®-Systemen und darüber, wie der Arbeitgeber Leistung und Verhalten der Beschäftigten überwachen kann. Alle Teilnehmenden erhalten einen SAP®-Datenschutzprüfleitfaden, arbeiten aktiv an einem PC mit Zugang zum SAP®System und erlernen, selbstständig Kontrollen durchzuführen. Die Teilnehmer/-innen erfahren, wie man Änderungen an Daten und Schlüsselverzeichnissen erkennen kann, wie man Schnittstellen und Auswertungen überprüft und Protokolle in SAP® nutzen kann: E inführung in die SAP®-Grundlagen Leistungs- und Verhaltenskontrollen mit SAP® Audit-Rollen und Berechtigungen Übungen sowie Überprüfung von Auswer Zertifizierung Aufgaben und Berechtigungen einer Datenschutzfachkraft des BR/PR Überwachungs-/Informationsrechte von BR/PR bei Einführung/Betrieb von SAP®-Systemen Entwicklung von SAP®-Vereinbarungen Datenschutz und Mitbestimmung: konkrete Regelungen und Handlungsoptionen gemäß BetrVG, BPersVG und den jeweiligen Personalvertretungsgesetzen (PersVG) der Länder Termine: 22.–26. Februar 2016; 4.–8. Juli 2016; 21.–25. November 2016 Kassel Teilnahmegebühr: 1.298 Euro (ermäßigter Sonderpreis bei Buchung von Seminar I und II: insgesamt 2.988 Euro) Tagungspauschale: voraussichtlich 338 Euro Übernachtung: voraussichtlich 368 Euro (alle Preise zzgl. MwSt.) tungen und Schnittstellen am SAP®-System Praktische Hinweise für die Überprüfung der Anlagen zur Betriebsvereinbarung Checkliste für Prüfung der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit der Datenverarbeitung Betriebsbezogenes Kontrollkonzept und Handlungsanleitung BR-/PR-Datenschutzprüfleitfaden Prüfung des SAP®-Systems anhand einer Vereinbarung Termine: 18.–22. April 2016, Kassel-Espenau 26.–30. September 2016, Kassel-Espenau 5.–9. Dezember 2016, Kassel-Espenau Teilnahmegebühr: 1.949 Euro (ermäßigter Sonderpreis bei Buchung von Seminar I und II: insgesamt 2.988 Euro) Tagungspauschale: voraussichtlich 318 Euro Übernachtung: voraussichtlich 359 Euro (alle Preise zzgl. MwSt.) Nach Absolvierung von Seminar I und II schließt sich bei Interesse die Prüfung zur zertifizierten Fachkraft für Datenschutz für den Betriebs-/Personalrat der Technischen Hochschule Mittelhessen (THM) an. Die Prüfung erfolgt in einer Online-Klausur. Der Termin zur Online-Klausur kann frei gewählt werden. Prüfungsgebühr: 158 Euro (zzgl. MwSt.) Mehr Infos www.dtb-kassel.de/inhalt/datenschutz.sap.systeme 5 Datenschutz und Mitbestimmung Datenschutz und Personalmanagement – geht das zusammen? Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und der Betriebsräte Im modernen Personalmanagement gibt es viele Systeme, die die Verwaltung der Belegschaft vereinfachen sollen. Dazu gehören Personalinformationssysteme (PIS), Entlohnungs- und Personalverwaltungssysteme, die elektronische Personalakte, SAP HCM, Success Factors, Datev oder PeopleSoft. Doch wie datenschutzkonform sind solche Systeme eingerichtet? Werden die Vorgaben des Datenschutzes nach Datenvermeidung und -sparsamkeit eingehalten? Auf welche Informationen kann der Betriebsrat zugreifen und entspricht das dem Datenschutz? Das Seminar informiert über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Pflichten des Betriebsrats im Datenschutz sowie die Möglichkeiten der Regelung in einer Betriebsvereinbarung: P ersonalmanagement-Systeme und Datenschutz Praxisbeispiele aus dem Personalmanagement und deren datenschutzrechtliche Bewertung Datenschutzrechtliche Bewertung von Zugängen des Betriebsrats zu Personalinformationssystemen Datenschutzregelungen für die Betriebsratsarbeit Referenten: Dr. Eberhard Kiesche, DV-Betriebswirt; Mattias Ruchhöft, Dipl.-Ök. Termin: 1.–3. März 2016 (Beginn am ersten Tag: 11.00 Uhr, Ende am letzten Tag: 15.30 Uhr) Ort: Kurparkhotel Wilhelmshöhe, Kassel Teilnahmegebühr: 749 Euro Unterkunft: voraussichtlich 184 Euro Tagungspauschale: voraussichtlich 192 Euro (alle Preise zzgl. MwSt.) Krankheitsbedingte Fehlzeiten, Rückkehrgespräche, Fehlzeitenmanagement in Kooperation mit Längere Arbeitsunfähigkeit kann gravierende Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben. Beschäftigte werden oft mit Rückkehrgesprächen und anderen Instrumenten des Fehlzeitenmanagements konfrontiert, ohne dass sie exakt um ihre Rechte wissen. Auch Interessenvertretungen müssen sich immer wieder mit Themen, wie z. B. Betriebsarzt und Gesundheitsdaten, arbeitgeberseitige Fragen nach Erkrankungen, Zulässigkeit von Krankenrückkehrgesprächen, krankheitsbedingte Kündigungen, betriebliches Eingliederungsmanagement und Pflichten der Beschäftigten bei Erkrankungen auseinandersetzen. Das Seminar vermittelt Grundwissen, wie Interessenvertretungen mit Strategien der Arbeitgeber zum Fehlzeitenmanagement umgehen und welche Mitbestimmungs möglichkeiten sie dabei nutzen können: rankheitsbedingte Fehlzeiten – K betriebliche Ursachen und aktuelle Zahlen Gesundheitsdaten (u. a. Fragerecht des 6 Arbeitgebers, Betriebsarzt und Schweigepflicht) Formen von Rückkehrgesprächen, Beschäftigtendatenschutz und Grundrechte Bestandteile des Fehlzeitenmanagements (z. B. Abmahnung, Kündigung, Krankenkontakte) und rechtliche Grundlagen Arbeiten trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung? Betriebliches Eingliederungsmanagement als Alternative zum Fehlzeitenmanagement Rechtliche Mitbestimmungsmöglichkeiten der Interessenvertretungen und praxiserprobte Strategien (u. a. Präsentismus, Gefährdungsbeurteilung) Referent: Dr. Eberhard Kiesche, DV-Betriebswirt Termin: 2.–4. Mai 2016 (Beginn am ersten Tag: 10.00 Uhr, Ende am letzten Tag: 14.00 Uhr) Ort: Best Western Bremen, Bremen Teilnahmegebühr: 695 Euro Unterkunft: voraussichtlich 126 Euro Tagungspauschale: voraussichtlich 173 Euro (alle Preise zzgl. MwSt.) Mediale Überforderung: „Muss nur noch kurz den Betrieb retten ...“ Die Auswirkungen auf die Arbeitskultur durch soziale Medien, Unified Communications sowie die Nutzung von Cloud-Computing-Diensten sind erheblich. Aspekte wie zunehmende Arbeitsverdichtung, Entgrenzung von Freizeit und Arbeit sowie die Zunahme von Kommunikationskanälen spielen eine immer größere Rolle bei der Gestaltung von Dienst- und Betriebsvereinbarungen im Zuge der Einführung neuer Technologien. In diesem Seminar geht es darum, Gestaltungsmöglichkeiten zur Prävention von Burnout durch technologisch getriebene Arbeitsverdichtung und medialer Überforderung aufzuzeigen. Was Betriebs- und Personalräte dazu beitragen können, zeigt dieses Seminar auf: ie Zusammenhänge zwischen Burn-out D und der Zunahme an Kommunikationskanälen, ständiger Erreichbarkeit und dem Multitasking werden aufgezeigt. Beispielhaft werden die technologischen Grundlagen dieser Arbeitsverdichtung beleuchtet: Kooperationsplattformen (SharePoint), Unified Communications, Kassensysteme, Smartphones und andere mobile Geräte Verknüpfung der Regelungsaspekte der Leistungs- und Verhaltenskontrolle mit Gestaltungsmöglichkeiten für eine gesunde Arbeitskultur Knackpunkte und Ansätze für Betriebs- und Dienstvereinbarungen sowie IT-Rahmenvereinbarungen Referent: Mattias Ruchhöft, Dipl-Ök. Termin: 21.–23. Juni 2016 (Beginn am ersten Tag: 11.00 Uhr, Ende am letzten Tag: 15.30 Uhr) Ort: Kurparkhotel Wilhelmshöhe, Kassel Teilnahmegebühr: 749 Euro Unterkunft: voraussichtlich 184 Euro Tagungspauschale: voraussichtlich 192 Euro (alle Preise zzgl. MwSt.) Workshop | Betriebliches Eingliederungsmanagement Umsetzung und aktuelle Rechtsprechung des BAG in Kooperation mit Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) soll Beschäftigte nach einer Erkrankung bei ihrer Eingliederung in den Arbeitsplatz unterstützen. Der Arbeitsplatz soll für den Betroffenen erhalten und seine Beschäftigungsfähigkeit gesichert werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein systematisches betriebliches BEM-Verfahren einzuführen. Die Teilnehmenden werden mit den Voraussetzungen und Verfahrensabläufen eines BEM vertraut gemacht, um entsprechende Regelungen in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung für ihren Betrieb umzusetzen. Dieser Workshop wendet sich an Betriebsund Personalräte, Mitarbeiter- und Schwer behindertenvertretungen. etriebliches Eingliederungsmanagement B § 84 Abs. 2 SGB IX Betriebliche Umsetzung Verzahnung mit dem betrieblichen Arbeitsund Gesundheitsschutz Betriebs- und Dienstvereinbarungen Rechtliche Grundlagen und Mitbestimmungsrechte (SGB IX, ArbSchG, ASiG, BetrVG, LPVG) Betriebliches Eingliederungsmanagement und Kündigung: Anforderungen an eine „krankheitsbedingte Kündigung“ Aktuelle Rechtsprechung von BAG und LAG Referenten: Dr. Eberhard Kiesche, DV-Betriebswirt; Godehard Baule Dipl. Psych. Termin: 27. Juni –1. Juli 2016 (Beginn am ersten Tag: 12.00 Uhr, Ende am letzten Tag: 14.00 Uhr) Ort: elements pure Bremen, Bremen Teilnahmegebühr: 945 Euro Unterkunft: voraussichtlich 281 Euro Tagungspauschale: voraussichtlich 312 Euro (alle Preise zzgl. MwSt.) 7 dtb | Datenschutz- und Technologieberatung | Theaterstraße 1 | 34117 Kassel Seminar-Anmeldung per Fax (0561) 70 575 71 oder per E-Mail [email protected] Zertifizierte Datenschutzfachkraft Datenschutz und Mitbestimmung für den Betriebsrat bei SAP®-Systemen Seminar I: Praktische Umsetzung des BDSG und der LDSG im betrieblichen/behördlichen Alltag 22. bis 26. Februar 2016 (SEM_40) 4. bis 8. Juli 2016 (SEM_90) 21. bis 25. November 2016 (SEM_150) Seminar II:Überprüfung von SAP® -Vereinbarungen am System 18. bis 22. April 2016 (SEM_50) 26. bis 30. September 2016 (SEM_120) 5. bis 9. Dezember 2016 (SEM_170) E-Klausur:Prüfung zur zertifizierten Fachkraft für Datenschutz bei SAP® -Systemen Ich nehme an der E-Klausur teil as Seminar Datenschutzrechtliche Überprüfung D von SAP® -Vereinbarungen am System findet im Waldhotel Schäferberg Kassel/Espenau, das Seminar Praktische Umsetzung des Bundesdatenschutz gesetzes (BDSG) im betrieblichen Alltag im Kurparkhotel Kassel statt. D atenschutz und Personalmanagement Grundlagen, Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Betriebsrat 1. bis 3. März 2016 (SEM_45) K rankheitsbedingte Fehlzeiten, Rückkehr gespräche, Fehlzeitenmanagement 2. bis 4. Mai 2016 (SEM_70) Internet und Arbeitsrecht | Das Seminar zum Buch 14. bis 16. Juni 2016 (SEM_85) M ediale Überforderung – “Muss nur noch kurz den Betrieb retten ...“ 21. bis 23. Juni 2016 (SEM_86) W orkshop | Betriebliches Eingliederungs management 27. Juni 2016 bis 1. Juli 2016 (SEM_88) Vorname, Name (1. Teilnehmer) Vorname, Name (2. Teilnehmer) Hotelreservierung nein ja Anreise am Vorabend erwünscht Besondere Wünsche (Allergien, Vegetarier, barrierefrei etc.): er BR/PR/SBV hat die Teilnahme der oben D genannten Person(en) beschlossen. Die AGB habe ich zur Kenntnis genommen. Ich akzeptiere, dass die von mir hier angegebenen Daten zum Zwecke der Veranstaltungsorganisation verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben werden. Vorname, Name (3. Teilnehmer) Firma Abweichende Rechnungsanschrift Straße/Nr. Firma PLZ, Ort Straße/Nr. Telefon-Nr. (Durchwahl) Fax-Nr. PLZ, Ort E-Mail-Adresse Ort, Datum Unterschrift Auszug aus unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Print kompensiert Id-Nr. 1552002 www.bvdm-online.de DCAM Die Seminar- bzw. Tagungsgebühr ist bis zum Seminarbeginn zu begleichen. Falls Sie kurzfristig verhindert sein sollten, müssen wir dem Arbeitgeber Ausfallkosten in Rechnung stellen: Ab 4 Wochen vor Seminarbeginn: 50 % der Kosten, ab 2 Wochen vor Seminarbeginn: 80 % der Kosten. Bei einem Nichtantritt zu einer Veranstaltung ohne vorherigen Rücktritt von dem Vertrag werden 100 % der Veranstaltungskosten in Rechnung gestellt. Ein kleiner Tipp: Um Ausfallkosten von vornherein zu vermeiden, empfehlen wir, bei der Beschlussfassung nach § 37.6 BetrVG einen Ersatzteilnehmer einzubeziehen, der Ihren Seminarplatz bei persönlich oder beruflich bedingter Verhinderung einnehmen kann.
© Copyright 2025 ExpyDoc