Gemeinde Journal

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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
Gemeinde
3. Jahrgang · 03. Ausgabe · 01. März 2016
Journal
Amtsblatt der
Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
Nördliches
Weimarer Land
Redaktionsschluss:
15.03.2016
Die nächste Ausgabe erscheint am: 01.04.2016
Mitgliedskommunen: Gemeinden Ballstedt, Berlstedt (mit Ortsteilen Hottelstedt, Ottmannshausen und Stedten a. E.), Ettersburg, Großobringen,
Heichelheim, Kleinobringen, Krautheim (mit Ortsteil Haindorf), Leutenthal, Ramsla, Rohrbach, Sachsenhausen, Schwerstedt,
Vippachedelhausen (mit Ortsteil Thalborn), Wohlsborn, Stadt Buttelstedt (mit Stadtteilen Daasdorf, Nermsdorf und Weiden), Stadt Neumark
Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar  Hauptstraße 23  99439 Berlstedt
Homepage: www.vgnordkreis-weimar.de  E-Mail: siehe unter Ansprechpartner
Alle Ämter der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar sind wie folgt geöffnet:
dienstags
donnerstags
freitags
9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
7.30 Uhr bis 10.30 Uhr
sowie an jedem ersten Samstag im Monat zusätzlich das Einwohnermeldeamt 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
IHRE ANSPRECHPARTNER:
EINWOHNERMELDEAMT - Tel. 036452 - 785 - 26 - Fax: 78535
ERZIEHUNGSGELD/KITA’S - Tel. 036452 - 785-25
(An-/Abmeldungen, Passwesen, pol. Führungszeugnis) (An-/Abmeldung Kita, Antrag Landeserziehungsgeld)
E-mail: [email protected] E-mail: [email protected]
STANDESAMT - Tel. 036452 - 785-17 oder 785-27
BAUAMT - Tel. 036452 - 785-14 oder 785-24
(Eheschließungen, Geburtsurkunden, Sterbefälle) (Bauanträge, Straßenausbaubeiträge, Liegenschaften)
E-mail: [email protected] E-mail: [email protected]
 ORDNUNGSAMT - Tel. 036452 - 785-13 oder 785-23
Kasse - Tel. 036452 - 785-22 oder 785-29
(An-/Abmeldungen Hund, Ordnungswidrigkeiten) (Zahlungsverkehr, SEPA-Verfahren)
E-mail: [email protected] E-mail: [email protected]
VORSITZ/HAUPTAMT - Tel. 036452 - 785-12
HAUPTAMT - 036452 - 785-10 oder 785-30
Gemeinschaftsvorsitzender – Axel Schneider Ratsinformationen, Amtsblatt
E-mail: [email protected] E-mail: [email protected]
Notrufe bei Havariefällen
Thür. Energie AG
Störungsdienst Gasversorgung
Störungsdienst Stromversorgung
Kundenservice
08 00 / 6 86 11 77
03 61 / 73 90 73 90
0 36 41 / 817 11 11
Wasserversorgung
Wasserversorgungszweckverband
Meisterber. Sachsenhausen
Störungsdienst
Havarie:
0 36 43 / 74 44 - 450
0 36 43 / 74 44 - 0
0 36 43 / 744 44 44
Abwasserbehandlung
Abwasserzweckverband Nordkreis
03 64 51 / 73 87 88
Rohrreinigung Morawietz
Sömmerda (Entsorgungsunternehmen)
0 36 34 / 62 23 50
Kontaktbereichsbeamter (Polizei)
Berlstedt (Do 14-18 Uhr)
Buttelstedt (Do 14-18 Uhr)
03 64 52 / 7 19 87
03 64 51 / 7 34 60
mtsblatt der Vgem. Nordkreis Weimar mit den Gemeinden
A
Auflage: 4.011 Herausgeber:
Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:
Verantwortlich für den Anzeigenteil:
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Mo / Di / Do
19 - 7 Uhr des Folgetages
Mi u. Fr
13 - 7 Uhr des Folgetages
Sa/So/Feiertag
7 - 7 Uhr
• Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst:
 116 117
• Zahnärztlicher Wochenendbereitschaftsdienst: 0180 5908077
• In lebensbedrohenden Notfällen
 112
CJD Apolda / Weimarer Land
im Christlichen Jugenddorfwerk e. V.
Marina Willeke, Gebietsjugendpflegerin
Hauptstr. 20 · 9439 Berlstedt
Tel. 036452 - 76060 · E-Mail: [email protected]
• Ballstedt • Berlstedt / OT Hottelstedt / OT Ottmannshausen / OT Stedten • Buttelstedt / OT Daasdorf / OT Nermsdorf /
OT Weiden • Ettersburg • Großobringen • Heichelheim • Kleinobringen • Krautheim / OT Haindorf • Leutenthal • Neumark
• Ramsla • Rohrbach • Sachsenhausen • Schwerstedt • Vippachedelhausen / OT Thalborn • Wohlsborn
Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, Hauptstraße 23, 99439 Berlstedt, Tel. (036452) 7850
Axel Schneider, Gemeinschaftsvorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
Verlag/Druck/Anzeigenvertrieb:
Hauptstraße 23, 99439 Berlstedt, Tel. (036452) 7850
HAASE DRUCK
sowie die Bürgermeister für den jeweiligen Gemeindeteil.
99439 Buttelstedt OT Daasdorf
Haase Druck, Im Dorfe 29, 99439 Buttelstedt OT Daasdorf
Im Dorfe 29
Erscheinungsweise: In der Regel einmal monatlich - kostenlos in alle Haushalte im Verbreitungsgebiet.
Auf die kostenlose Verteilung besteht kein Rechtsanspruch.
Bezugsmöglichkeit: Im Bedarfsfall können Einzelexemplare zum Stückpreis von 1 Euro (incl. MwSt)
zuzügl. Porto bei Firma Haase-Druck bestellt werden.
Tel.: (03 64 51) 6 84-11
Fax: (03 64 51) 6 84-21
E-mail: [email protected]
Internet: www.haasedruck.de
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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
3. Jahrgang · 03. Ausgabe · 01. März 2016
AMTLICHES VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT
Hinweis auf die amtliche Bekanntmachung
der
Zweckvereinbarung
INFORMATION
zur anstehenden Wahl
des ehrenamtlichen Bürgermeisters
zur Übertragung der Aufgabe „Bereitstellung der erforderlichen Plätze in
Kindertageseinrichtungen“ auf die Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis
Weimar
Am 5.6.2015 findet in den Mitgliedsgemeinden der VGem Nordkreis
Weimar die Wahl zum ehrenamtlichen Bürgermeister statt. In den
Gemeinden Großobringen, Krautheim und Schwerstedt findet keine
Wahl statt. In diesen 3 Gemeinden erfolgte die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters außerhalb des regulären Wahltermins.
Mit Bescheid des Landratsamtes Weimarer Land – Kommunalaufsicht –
vom 28.12.2015 wurde die vorgenannte Zweckvereinbarung genehmigt.
Als beteiligte Gebietskörperschaft wird hiermit gem. § 12 Abs. 1 Satz 4
ThürKGG auf die Veröffentlichung der Aufsichtsbehörde im Amtsblatt des
Kreises Weimarer Land vom 6. Februar 2016 (Nr. 01/16) hingewiesen.
Zum Bürgermeister ist jeder Wahlberechtigte im Sinne der §§ 1 und 2
ThürKWG wählbar, der am Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet und
seit mindestens sechs Monaten seinen Aufenthalt in der Gemeinde
hat. Der Aufenthalt in der Gemeinde wird vermutet, wenn die Person
im Gebiet der Gemeinde gemeldet ist. Bei mehreren Wohnungen ist
die Hauptwohnung im Sinne des Melderechts maßgebend. Personen,
die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der
Europäischen Union besitzen, sind unter denselben Bedingungen
wahlberechtigt und wählbar wie Deutsche.
Berlstedt, den 01.03.2016
Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
gez. Axel Schneider
Gemeinschaftsvorsitzender
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters können von Parteien,
Wählergruppen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Jede
Partei, jede Wählergruppe oder jeder Einzelbewerber kann nur einen
Wahlvorschlag einreichen, der nur einen Bewerber enthalten darf.
Einladung zur Gemeinschaftsversammlung
der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
am Montag, dem 14. März 2016, um 19:00 Uhr,
im Feuerwehrgerätehaus Großobringen,
Im Oberdorfe 60a, 99439 Großobringen.
Parteien oder Wählergruppen können sich überlegen, welche Person
als Bewerber für den ehrenamtlichen Bürgermeister geeignet und
bereits sind, sich zur Wahl zu stellen.
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Verwaltungsgemeinschaft
Nordkreis Weimar,
Der gesetzlich vorgeschriebene Aufruf zum Einreichen von
Wahlvorschlägen beim Gemeindewahlleiter erfolgt im Amtsblatt vom
April. Dieser Artikel ist als Information zur bevorstehenden Wahl
gedacht.
zur nächsten öffentlichen Sitzung der Gemeinschaftsversammlung
lade ich Sie hiermit recht herzlich ein. Über Ihre Teilnahme an dieser
öffentlichen Sitzung würde ich mich sehr freuen.
TAGESORDNUNG:
Öffentliche Sitzung
HINWEIS
zur Veröffentlichung von Ehejubiläen
Beschluss-Nr.
1. Bestätigung der ordnungsgemäßen Ladung,
Feststellung der Beschlussfähigkeit und
der Tagesordnung
2. Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift
über die öffentliche Sitzung der Gemeinschafts versammlung vom 14.12.2015
47/07/2016
3.
48/07/2016
Vergabe der in kommunaler Trägerschaft
befindlichen Kindertagesstätten Krautheim,
Neumark und Ramsla an einen Träger der
freien Jugendhilfe
4. Vergabe von Bauleistungen für Kindertagesstätten
im Rahmen der vom Freistaat zur Verfügung
gestellten Mittel der Infrastrukturpauschale
5. Mustersatzung über die Erhebung einer Hundesteuer
6. Einrichtung einer einheitlichen Schiedsstelle
für den Bereich der Verwaltungsgemeinschaft
Nordkreis Weimar
Seit Neugründung der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
und der Zusammenführung der Einwohnermeldedaten der alten
VGs im Juli 2014 werden unsererseits keine Ehejubiläen mehr im
Amtsblatt veröffentlicht.
-
Eine Veröffentlichung ist ab dem 50. Ehejubiläum gemäß § 50
Bundesmeldegesetz zwar möglich, da jedoch die diesbezüglichen
Daten in unserem Melderegister unvollständig sind, weil in ihm nur
die beim hiesigen Standesamt geschlossenen Ehen enthalten sind,
haben wir bisher aus Gründen der Gleichbehandlung über derartige
Jubiläen nicht mehr im Amtsblatt informiert, um Benachteiligungen
aufgrund fehlender Eintragungen auszuschließen.
Wir sind jedoch künftig gerne bereit, Ihrem ausdrücklichen
Wunsch nach Veröffentlichung des 50. Ehejubiläums (Goldene
Hochzeit), und aller folgenden Ehejubiläen nachzukommen,
wenn Sie dies wünschen. Sollte das der Fall sein, teilen Sie uns
das bitte schriftlich rechtzeitig vor Redaktionsschluss mit,
spätestens 1 Monat vor dem Erscheinungstag.
49/07/2016
-
50/07/2016
7. Gemeindegebietsreform – Entwurf des Vorschalt gesetzes zur Durchführung der Gebietsreform im
Freistaat Thüringen (ThürVGR)
-
8. Informationen der Amtsleiter
-
9. Anfragen und Hinweise der Gemeinschaftsmitglieder
-
Beschwerden wegen Ruhestörungen
Das Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar muss
sich mit zahlreichen Beschwerden wegen Ruhestörungen auseinander
setzen. Wie die Erfahrungen zeigen beruhen viele dieser Ruhestörungen auf
Rücksichtslosigkeit gegenüber den Mitmenschen, Gedankenlosigkeit oder
auf Unkenntnis über die geltenden Bestimmungen des Lärmschutzes.
Mit freundlichen Grüßen
Um unnötige Streitereien mit Nachbarn und Behörden zu vermeiden, geben
wir folgende Hinweise:
Axel Schneider
Gemeinschaftsvorsitzender
•Der Betrieb von Geräten und Maschinen, die häufig in Haus und Garten
eingesetzt werden, ist in der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung
(32.BImSchV) geregelt. Danach sind das Rasenmähen und andere
motorbetriebene Garten- und Heimwerkerarbeiten an Werktagen (Montag
bis Sonnabend) in der Zeit von 07.00-20.00Uhr gestattet. Untersagt ist
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der Betrieb von Maschinen und Geräten in Wohn- und Gartengebieten
werktags von 20.00 bis um 07.00 Uhr früh und an Sonn- und Feiertagen
ganztägig. Zu berücksichtigen sind auch die jeweiligen Hausordnungen
der Wohnungsgesellschaften/- genossenschaften und die Satzungen
der Kleingartenvereine, die vielfach eine Mittagspause vorschreiben.
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• Von 22.00-06.00 Uhr ist es verboten, Lärm zu verursachen, durch den
andere Personen in ihrer Nachtruhe gestört werden können.
• Ruhestörender Lärm kann nach § 117 Ordnungswidrigkeitsgesetz mit
einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden. (als Lärm gilt
auch übermäßig laute Musik und Lärm bei Feierlichkeiten). Ab 22.00 Uhr
•Zu den genannten Geräten und Maschinen zählen u.a. Rasenmäher, sollte auch hier die Lautstärke beachtet werden.
Heckenscheren, tragbare Motorsäge, Beton- und Mörtelmischer,
Rasentrimmer / Rasenkantenschneider, Vertikulierer, Häcksler, Motor- Diese Bestimmungen gelten sowohl für Wohn- als auch Mischgebiete. Eine
hacke, Kreissäge, Kompressor, Fugenschneider, Laubbläser und Laub- Änderung ist nur bei den Immissionsrichtwerten gesetzlich festgelegt.
sammler. Diese Geräte dürfen in Wohngebieten auch in der Zeit von
Ausweisung
Immissionsrichtwerte Immissionsrichtwerte
07.00-09.00 Uhr und von 13.00- 15.00 Uhr, sowie von 17.00-20.00 Uhr
Tags
Nachts
nicht betrieben werden. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit
(06.00-22.00Uhr)
(22.00-06.00Uhr)
einer Geldbuße geahndet werden. Zuständig für die Einhaltung der
Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung ist die Untere ImmissionsKern-,Dorf- und
60dB
45dB
schutzbehörde im Umweltamt Apolda.
Mischgebiete
•
Das Thüringer Feiertagsgesetz regelt den Schutz der Sonn- und Feiertage.
Nach § 4 des Gesetzes sind alle öffentlich bemerkbaren Tätigkeiten
verboten, die die äußere Ruhe beeinträchtigen oder die dem Wesen des
Sonn- und Feiertages widersprechen. Aus wichtigen Gründen können
hier, nach § 7, Ausnahmen erteilt werden. Diese sind zu beantragen.
Allgem. Wohngebiete
55dB
40dB
Reine Wohngebiete
50dB
35dB
Die Immissionswerte sind an den Geräten und Maschinen angebracht.
NICHTAMTLICHES VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT
TOURENPLAN DES SCHADSTOFFMOBILS
Das Schadstoffmobil ist zu den unten aufgeführten Terminen in den
Mitgliedsgemeinden der VG Nordkreis Weimar präsent und nimmt folgende
Schadstoffe auf:
♦ Farben und Lacke lösungsmittelhaltige)
♦Leuchtstoffröhren
♦ Rost- und Holzschutzmittel
♦Quecksilberthermometer
♦Medikamentenreste
♦ Leim, Klebe- und Beizmittel
♦ Lösungsmittel (z. B. Waschbenzin), Säuren und Laugen
♦Spraydosen
♦ Pflanzenschutz- und Behandlungsmittel
♦ Laborchemikalien aus dem Hobbybereich sowie
♦ Altöl und ölverunreinigte Materialien.
Die verschiedenen Stoffe, die Sie anliefern wollen, müssen getrennt
verpackt sein, damit sie sich nicht untereinander vermischen können.
Flüssigkeiten, Pulver und krümelige Schadstoffe bitte in geschlossenen
Behältern mit sichtbarer Inhaltsangabe anliefern.
Pro Einwohner oder Einwohnergleichwert (EWG) sind folgende Höchstmengen erlaubt:
♦
♦
5 kg insgesamt, davon 20 kg pro Gebinde (z.B. beim 4-Pers.-Haushalt)
10 Liter pro Gefäß.
Noch einmal kurz zur Erinnerung:
Nicht ins Schadstoffmobil gehören Binderfarben, Latex und Baustoffe, Reifen,
Munition und Kampfstoffe, radioaktiver Abfall und infizierte Gegenstände,
Feuerlöscher, Gasfla-schen.
Sollten Sie noch Fragen haben, dann wenden Sie sich am besten rechtzeitig
an die
Abfallberatung des Landratsamtes Weimarer Land, Sitz Apolda,
Telefon 03644/540695
oder an
Ihre Entsorgungsgesellschaft Landkreis Weimar mbH,
Telefon 03644/514990
Bitte werfen Sie auch in Zukunft Ihre Schadstoffe nicht einfach in den
Hausmüll, sondern lagern sie getrennt und auslaufsicher bis zur nächsten
Abfuhr, denn das Schadstoffmobil kommt wieder
Gemeinde
Rohrbach
Stellplatz
Parkplatz Kastanie
Datum
Zeitspanne
8.3.2016
09.45-10.15
Leutenthal
Am Denkmal
8.3.2016
10.30-11.00
Sachsenhausen
Dorfplatz / Gaststätte
8.3.2016
11.15-11.45
Wohlsborn
Hauptstr. /Bushaltestelle
8.3.2016
12.00-12.30
Großobringen
Am Tanzplan
8.3.2016
13.15-13.45
Daasdorf
Parkplatz B85
8.3.2016
14.00-14.30
Nermsdorf
Containerplatz
– Richtung Rohrbach
8.3.2016
14.45-15.15
Buttelstedt
Karlsplatz
– hinter dem Nahkauf
8.3.2016
15.30-16.30
Heichelheim
Parkplatz Kloßmuseum
10.3.2016
09.00-09.30
Kleinobringen
Dorfplatz / Plan
10.3.2016
09.45-10.15
Ettersburg
Containerplatz
Altersheim
10.3.2016
10.30-11.00
Ramsla
Parkfläche vor der
Firma Wiedemann /
Bei der Linde
10.3.2016
11.15-11.45
Krautheim
Parkplatz am Sportplatz
/ Schenkan-ger 20
10.3.2016
12.00-12.30
Schwerstedt
Feuerwehr
10.3.2016
13.15-13.45
Ottmannshausen
Unterer Lindenplatz / I
m Dorfe 56
10.3.2016
14.00-14.30
Stedten a.E.
Kinderspielplatz /
Dorfstraße 43a
10.3.2016
14.45-15.15
Berlstedt
Parkplatz
hinter der Schule
10.3.2016
15.30-16.30
Vippachedelhausen
Mühlgasse /
Erlebniszoo
11.3.2016
9.00-9.30
Neumark
Lindenplatz / Feuerwehr
11.3.2016
9.45-10.15
Ballstedt
Parkfläche
gegenüber Landhotel
11.3.2016
10.30-11.00
Hottelstedt
Containerplatz
11.3.2016
11.15-11.45
Das Umweltamt weist zur bevorstehenden Schadstoffsammlung auf
Folgendes hin:
Das unbeaufsichtigte Abstellen von Schadstoffen an den Standplätzen
ist nicht statthaft und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die
Schadstoffe sind vielmehr sortiert und in verschlossenen Gefäßen zum
Standplatz zu bringen und aus Sicherheitsgründen dem beauftragten
Mitarbeiter der Entsorgungsfirma persönlich zu übergeben.
Sollten Sie den für Ihre Gemeinde vorgesehenen Termin durch Berufstätigkeit
nicht wahrnehmen können, besteht auch die Möglichkeit, die Schadstoffe in
einer anderen Gemeinde des Entsorgungsgebietes abzugeben.
Schuchort
Geschäftsführer
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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
3. Jahrgang · 03. Ausgabe · 01. März 2016
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
nachdem uns die Kreiswerke mitgeteilt haben, dass der Entsorgungsplan des Kreises nicht dem Amtsblatt vom Januar 2016 beigelegt wurde,
sondern zusammen mit Werbematerial gesondert verteilt wurde, sodass viele Haushalte ihn nicht zur Kenntnis nahmen,
drucken wir ihn nachstehend zu Ihrer Kenntnisnahme ab:
2016
Hausmüll
Straßen bzw. Woche
Orte
Abfuhrtag
LVP (gelbe Säcke)
Woche
Altpapier (PPK)
Abfuhrtag
Abfuhrtag
Termine
Ballstedt
gerade
Mittwoch ungerade Dienstag
Montag
18.01. 15.02. 14.03. 11.04. 09.05. 06.06. 04.07. 01.08. 29.08. 26.09. 24.10. 21.11. 19.12.
Berlstedt
gerade
Mittwoch ungerade Dienstag
Montag
11.01. 08.02. 07.03. 04.04. 02.05. 30.05. 27.06. 25.07. 22.08. 19.09. 17.10. 14.11. 12.12.
ungerade Donnerstag ungerade Mittwoch
Freitag
29.01. 26.02. 26.03. 22.04. 21.05. 17.06. 15.07. 12.08. 09.09. 08.10. 05.11. 02.12. 31.12.
ungerade Mittwoch
Freitag
29.01. 26.02. 26.03. 22.04. 21.05. 17.06. 15.07. 12.08. 09.09. 08.10. 05.11. 02.12. 31.12.
gerade Donnerstag ungerade Dienstag
Montag
25.01. 22.02. 21.03. 18.04. 17.05. 13.06. 11.07. 08.08. 05.09. 04.10. 01.11. 28.11. 27.12.
Buttelstedt
Daasdorf
ungerade
b. Buttelstedt
Ettersburg
Freitag
Großobringen ungerade Mittwoch ungerade Mittwoch Donnerstag 07.01. 04.02. 03.03. 01.04. 28.04. 26.05. 23.06. 21.07. 18.08. 15.09. 13.10. 10.11. 08.12.
Haindorf
gerade
Heichelheim ungerade
Hottelstedt
gerade
Freitag
ungerade Mittwoch
Freitag
ungerade Mittwoch Donnerstag 07.01. 04.02. 03.03. 01.04. 28.04. 26.05. 23.06. 21.07. 18.08. 15.09. 13.10. 10.11. 08.12.
Mittwoch ungerade Dienstag
Montag
Montag
18.01. 15.02. 14.03. 11.04. 09.05. 06.06. 04.07. 01.08. 29.08. 26.09. 24.10. 21.11. 19.12.
25.01. 22.02. 21.03. 18.04. 17.05. 13.06. 11.07. 08.08. 05.09. 04.10. 01.11. 28.11. 27.12.
Kleinobringen ungerade Mittwoch ungerade Mittwoch Donnerstag 07.01. 04.02. 03.03. 01.04. 28.04. 26.05. 23.06. 21.07. 18.08. 15.09. 13.10. 10.11. 08.12.
Krautheim
gerade
Freitag
ungerade Mittwoch
Montag
18.01. 15.02. 14.03. 11.04. 09.05. 06.06. 04.07. 01.08. 29.08. 26.09. 24.10. 21.11. 19.12.
Leutenthal
ungerade
Freitag
ungerade Mittwoch
Freitag
08.01. 05.02. 04.03. 02.04. 29.04. 27.05. 24.06. 22.07. 19.08. 16.09. 14.10. 11.11. 09.12.
Nermsdorf
ungerade Donnerstag ungerade Mittwoch
Freitag
29.01. 26.02. 26.03. 22.04. 21.05. 17.06. 15.07. 12.08. 09.09. 08.10. 05.11. 02.12. 31.12.
Neumark
gerade Donnerstag ungerade Dienstag
Montag
11.01. 08.02. 07.03. 04.04. 02.05. 30.05. 27.06. 25.07. 22.08. 19.09. 17.10. 14.11. 12.12.
Ottmannshausen
gerade
Mittwoch ungerade Dienstag
Montag
25.01. 22.02. 21.03. 18.04. 17.05. 13.06. 11.07. 08.08. 05.09. 04.10. 01.11. 28.11. 27.12.
Ramsla
gerade Donnerstag ungerade Dienstag
Montag
18.01. 15.02. 14.03. 11.04. 09.05. 06.06. 04.07. 01.08. 29.08. 26.09. 24.10. 21.11. 19.12.
Freitag
08.01. 05.02. 04.03. 02.04. 29.04. 27.05. 24.06. 22.07. 19.08. 16.09. 14.10. 11.11. 09.12.
Freitag
08.01. 05.02. 04.03. 02.04. 29.04. 27.05. 24.06. 22.07. 19.08. 16.09. 14.10. 11.11. 09.12.
Rohrbach
ungerade
Freitag
Sachsenhausen
ungerade
Freitag
ungerade Mittwoch
gerade
Montag
Schwerstedt
gerade Donnerstag ungerade Mittwoch
Montag
18.01. 15.02. 14.03. 11.04. 09.05. 06.06. 04.07. 01.08. 29.08. 26.09. 24.10. 21.11. 19.12.
Stedten/
Berlstedt
gerade
Mittwoch ungerade Dienstag
Montag
18.01. 15.02. 14.03. 11.04. 09.05. 06.06. 04.07. 01.08. 29.08. 26.09. 24.10. 21.11. 19.12.
Thalborn
gerade Donnerstag ungerade Dienstag
Montag
11.01. 08.02. 07.03. 04.04. 02.05. 30.05. 27.06. 25.07. 22.08. 19.09. 17.10. 14.11. 12.12.
Vippachedelhausen
gerade Donnerstag ungerade Dienstag
Montag
11.01. 08.02. 07.03. 04.04. 02.05. 30.05. 27.06. 25.07. 22.08. 19.09. 17.10. 14.11. 12.12.
ungerade Donnerstag ungerade Mittwoch
Freitag
29.01. 26.02. 26.03. 22.04. 21.05. 17.06. 15.07. 12.08. 09.09. 08.10. 05.11. 02.12. 31.12.
Montag
25.01. 22.02. 21.03. 18.04. 17.05. 13.06. 11.07. 08.08. 05.09. 04.10. 01.11. 28.11. 27.12.
Weiden
Wohlsborn
gerade
Montag
gerade
Montag
TERMINVERSCHIEBUNGEN
ZU DEN FEIERTAGEN!
ENTSORGUNG
HAUSMÜLL & PAPIER/PAPPE
In den Kalenderwochen mit Feiertagen
verschieben sich nach dem Feiertag ALLE
Abfuhrtermine jeweils um einen Tag.
Entsorgungsgesellschaft
Landkreis Weimar mbH
Einsatzleitung/Dispo
Beispiel:
Mittwochstour am Donnerstag,
Donnerstagstour am Freitag und
Freitagstour am Samstag.
Ausnahmen werden rechtzeitig
im Amtblatt
bekannt gegeben.
Tel.: 03644/51499 -13,
-14 oder -17
ENTSORGUNG GELBER SACK
MDL Mitteldeutsche Logistik GmbH
Tel.: 03641/46690
ENTSORGUNG GLAS
Service Gesellschaft Jena mbH
Tel.: 03641/49890
Sondervereinbarungen
Sondervereinbarungen mit Behörden,
Schulen, Einrichtungen, Betrieben
und Gewerbetreibenden
bezüglich des Entleerungsrhythmus
(z.B. wöchentlich) behalten ihre Gültigkeit.
Seite 5
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
Herzliche Glückwünsche den Jubilaren
Ballstedt
09.03.2016 Frau Ingrid Hochstein
22.03.2016 Frau Ilse Pommeranz
zum 70. Geburtstag
zum 95. Geburtstag
Berlstedt
29.03.2016 Herr Diethard Bechmann-Beier
zum 70. Geburtstag
Buttelstedt 09.03.2016 Herr Fritz Kühn
12.03.2016 Herr Klaus Göbel
22.03.2016 Frau Elli Feistkorn
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
Buttelstedt OT Daasdorf
13.03.2016 Herr Bernhard Pfündner
zum 75. Geburtstag
Buttelstedt OT Nermsdorf
25.03.2016 Frau Renate Meißner
zum 70. Geburtstag
Ettersburg
06.03.2016 Frau Elfriede Schönewald zum 85. Geburtstag
3. Jahrgang · 03. Ausgabe · 01. März 2016
Bund
Mitteldeutschland
Knappschaft - Bahn - See
Beratungsservice
vor Ort in der
VGem Nordkreis Weimar
BERATUNG - KONTENKLÄRUNG - RENTENANTRÄGE
Die regelmäßigen Sprechstunden des ehrenamtlichen Versichertenberaters
Ingo Torborg finden
in den Räumen der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar,
in Berlstedt am Mittwoch, dem 2. März 2016,
Hauptstr. 23, 99439 Berlstedt
und
in den Räumen des Abwasserzweckverbandes Nordkreis Weimar,
in Buttelstedt am Dienstag, dem 15. März 2016,
Markt 2, 99439 Buttelstedt
jeweils in der Zeit von 16:00 bis 18:00 Uhr statt.
Versicherte der Deutschen Rentenversicherung bekommen hier gebührenfrei
Auskünfte zu allen rentenrechtlichen Fragen sowie Unterstützung
bei der Beantragung von Renten wegen Erwerbsminderung,
wegen Alters oder wegen Todes.
Großobringen
16.03.2016 Frau Gisela Bürger
21.03.2016 Herr Günter Birkmann
21.03.2016 Frau Rita Kenzler
zum 85. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
Heichelheim09.03.2016 Frau Edith Barthel
zum 85. Geburtstag
Kleinobringen
30.03.2016 Herr Reinhard Beschel
zum 80. Geburtstag
Herr Torborg ist zu diesem Zweck wie folgt erreichbar:
per Telefon unter der Rufnummer 03644-563660 (mo-do: 19:30 bis 20:15 Uhr)
per e-Mail: [email protected]
Krautheim 07.03.2016 Herr Günther Ulrich
zum 80. Geburtstag
Sprechstunden finden zusätzlich auch in Pfiffelbach und Kromsdorf statt.
Leutenthal 29.03.2016 Herr Rainer Brunner
zum 70. Geburtstag
Schwerstedt 06.03.2016 Frau Regina Strobach
zum 75. Geburtstag
Vippachedelhausen
06.03.2016 Herr Winfried Schwarz
10.03.2016 Frau Ilse Schäfer
zum 85. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
Es wird dringend empfohlen, Termine rechtzeitig zu vereinbaren;
Thüringer Energie AG
Ihre Energieexperten.
Bei Ihnen. Vor Ort.
Das Beratungsmobil der Thüringer Energie kommt
Die Fahrbibliothek kommt nach:
Ballstedt
-
-
Berlstedt
-
-
OT Hottelstedt
-
-
OT Ottmannshausen
04.03.2016
15:00 – 16:00
OT Stedten
04.03.2016
16:05 – 16:30
Buttelstedt Schule
21.03.2016
13:00 – 13:55
Buttelstedt Markt
21.03.2016
14:00 – 14:50
Daasdorf b.B.
21.03.2016
15:00 – 16:00
OT Nermsdorf
24.03.2016
15:00 – 15:45
OT Weiden
24.03.2016
15:55 – 16:20
Ettersburg
04.03.2016
17:20 – 18:00
Heichelheim
21.03.2016
16:15 – 17:10
Kleinobringen
21.03.2016
17:20 – 18:00
Krautheim
24.03.2016
17:15 – 18:00
OT Haindorf
24.03.2016
16:30 – 17:10
Leutenthal
23.03.2016
15:45 – 16:25
Neumark
25.03.2016
17:00 – 17:45
Ramsla
04.03.2016
16:35 – 17:15
Rohrbach
23.03.2016
15:00 – 15:40
Sachsenhausen
23.03.2016
16:30 – 17:25
Schwerstedt
-
-
Vippachedelhausen
25.03.2016
15:50 – 16:50
OT Thalborn
25.03.2016
15:15 – 15:45
Wohlsborn
23.03.2016
17:35 – 18:00
am Montag, dem 7. März 2016
in der Zeit von 13:00 - 16:00 Uhr
nach Berlstedt
Standort „Platz gegenüber der Molkerei“
Dort können Sie Fragen stellen rund um die Energieversorgung
und Energiesparen.
Sie erhalten:
• Beratung zu Strom- und Erdgasprodukten
• Hilfe bei Fragen zur Energieabrechnung
• Änderung von persönlichen Daten
(Umzug, Kontoverbindung, etc.)
• Tipps zum Energiesparen
• Beantwortung weiterer Fragen zu Leistungen
rund um das Thema Energie
LANDRATSAMT WEIMARER LAND
Sprechstunde Gesundheitsamt/
Sozialpsychiatrischer Dienst
Weimarer Land
An jedem letzten Donnerstag im Monat
von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr, findet
in der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
eine Sprechstunde des Sozialpsychiatrischen Dienstes
Weimarer Land statt. Angesprochen sind Bürger, die selbst
oder deren Angehörige von seelischen Belastungen betroffen
sind oder Hilfe bei der Bewältigung aktueller Probleme in
Lebenskrisen suchen.
Terminliche Absprachen können erfolgen über:
Landratsamt Weimarer Land
Sozialpsychiatrischer Dienst
Frau Schmidt, Telefon: 03644 540593
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
Seite 6
AMTLICHES BALLSTEDT
Gemeindeanschrift:
Bürgermeister:
Beigeordneter:
Telefon:
Sprechzeit:
Im Dorfe 54, 99439 Ballstedt
Herr Joachim Pommeranz
Herr Manfred Mohrmann
(036452) 72247
Dienstag 16:00 - 17:00 Uhr
Hinweis auf die amtliche Bekanntmachung
der
Zweckvereinbarung
zur Übertragung der Aufgabe „Bereitstellung der erforderlichen Plätze in
Kindertageseinrichtungen“ auf die Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis
Weimar
Mit Bescheid des Landratsamtes Weimarer Land – Kommunalaufsicht –
vom 28.12.2015 wurde die vorgenannte Zweckvereinbarung genehmigt.
Als beteiligte Gebietskörperschaft wird hiermit gem. § 12 Abs. 1 Satz 4
ThürKGG auf die Veröffentlichung der Aufsichtsbehörde im Amtsblatt des
Kreises Weimarer Land vom 6. Februar 2016 (Nr. 01/16) hingewiesen.
Ballstedt, den 01.03.2016
Gemeinde Ballstedt
gez. J. Pommeranz
Bürgermeister
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
bitte beachten Sie den Artikel
„Information zur anstehenden Wahl
des ehrenamtlichen Bürgermeisters“
unter dem amtlichen Teil
der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar.
BEKANNTMACHUNG
der Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung
des Gemeinderates Ballstedt vom 26.11.2015
TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit
Herr Bürgermeister Pommeranz begrüßt alle Anwesenden und stellt die
Beschlussfähigkeit sowie die fristgemäße Ladung der Gemeinderatsmitglieder
fest.
Die gesetzliche Zahl der Mitglieder beträgt 7; davon sind 6 Mitglieder
anwesend. Der Gemeinderat ist somit beschlussfähig.
TOP 2 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung
Beschluss-Nr. 40/9/2015:
Der Gemeinderat Ballstedt genehmigt die Tagesordnung für die
Gemeinderatssitzung nichtöffentliche Sitzung am 26.11.2015 in der vorgelegten Form.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 6,
Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
TOP 3 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die
nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates Ballstedt vom 05.11.2015
Beschluss-Nr. 41/9/2015
Der Gemeinderat Ballstedt genehmigt die Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates Ballstedt vom 05.11.2015
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 6,
Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
TOP 4 – Personalangelegenheiten
In der offenen Abstimmung entscheiden sich die Gemeinderäte für den
Bewerber, Herrn Ulrich Blau.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 6,
Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
Der Arbeitsvertrag wird erstellt, Beginn der Tätigkeit als Gemeindehandwerker ist der 01.03.2016.
3. Jahrgang · 03. Ausgabe · 01. März 2016
BEKANNTMACHUNG
der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des
Gemeinderates Ballstedt vom 11.02.2016
TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit
Herr Bürgermeister Pommeranz begrüßt alle Anwesenden und stellt
die Beschlussfähigkeit sowie die fristgemäße Ladung der Gemeinderatsmitglieder fest.
Die gesetzliche Zahl der Mitglieder beträgt 7; davon sind 7 Mitglieder
anwesend. Der Gemeinderat ist somit beschlussfähig.
TOP 2 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung
Beschluss-Nr. 42/10/2016:
Der Gemeinderat Ballstedt genehmigt die Tagesordnung für die Gemeinderatssitzung am 11.02.2016 in der vorgelegten Form.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 7,
Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
TOP 3 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die
öffentliche Sitzung des Gemeinderates Ballstedt vom 26.11.2015
Beschluss-Nr. 43/10/2016:
Der Gemeinderat Ballstedt genehmigt die Niederschrift über die öffentliche
Sitzung des Gemeinderates vom 26.11.2015.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 7,
Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
TOP 4 – Berufung des Wahlleiters für die Kommunalwahl am 5. Juni
2016 in der Gemeinde Ballstedt
Beschluss-Nr. 44/10/2016:
Der Gemeinderat Ballstedt beruft Herrn Manfred Mohrmann für die
Kommunalwahl am 05.Juni 2016 zum Wahlleiter der Gemeinde Ballstedt.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 7,
Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 1
TOP 5 – Berufung des stellvertretenden Wahlleiters für die Kommunalwahl am 5. Juni 2016 in der Gemeinde Ballstedt
Beschluss-Nr. 45/10/2016:
Der Gemeinderat Ballstedt beruft Frau Kerstin Surborg für die Kommunalwahl am 05.Juni 2016 zum stellvertretenden Wahlleiter der Gemeinde
Ballstedt.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 7,
Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 1
TOP 6 – Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss einer
Absichtserklärung mit der KomSolar Stiftung zur Zusammenarbeit
bei der Realisierung von Photovoltaikprojekten in der Gemeinde
Ballstedt
Der TOP 6 wird zwecks Klärung der offenstehenden Fragen auf die nächste
Gemeinderatssitzung verschoben.
TOP 7 – Beschlüsse zu Bauanträgen
Beschluss-Nr. 47/10/2016:
Der Gemeinderat Ballstedt erteilt das Einvernehmen zum Neubau eines
Wohnhauses mit Terrasse, Garage und Carport auf dem Flurstück 597.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 7,
Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
Joachim Pommeranz
Bürgermeister
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
Seite 7
AMTLICHES
BERLSTEDT / OT HOTTELSTEDT /
OT OTTMANNSHAUSEN / OT STEDTEN
Gemeindeanschrift:
Bürgermeisterin:
Beigeordnete:
Telefon:
Sprechzeit:
Hauptstraße 24, 99439 Berlstedt
Frau Sylvia Engel
Frau Hildrun Riske
(036452) 72431
Dienstag 18:00 - 19:00 Uhr
Ortsteilbürgermeister Hottelstedt: Herr Thomas Lorenz
Gemeindeanschrift:
Im Dorfe 10, OT Hottelstedt
Sprechzeit:
Dienstag 16:30 - 17:30 Uhr
Hinweis auf die amtliche Bekanntmachung
der
Zweckvereinbarung
zur Übertragung der Aufgabe „Bereitstellung der erforderlichen Plätze in
Kindertageseinrichtungen“ auf die Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis
Weimar
Mit Bescheid des Landratsamtes Weimarer Land – Kommunalaufsicht –
vom 28.12.2015 wurde die vorgenannte Zweckvereinbarung genehmigt.
3. Jahrgang · 03. Ausgabe · 01. März 2016
TOP 1 – Anfragen aus der Bevölkerung
Es lagen keine Anfragen vor.
TOP 2 – Kontrolle und Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift
über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 13.01.2016
Beschluss-Nr. 152/17/2016:
Der Gemeinderat Berlstedt genehmigt die Niederschrift über die öffentliche
Sitzung des Gemeinderates vom 13.01.2016.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR: 13, davon anwesend: 10,
Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 1
TOP 3 – Beratung zum Haushaltsplan 2016 und Beschluss über die
Haushaltssatzung 2016 mit den entsprechenden Anlagen der Gemeinde
Berlstedt – Beschluss-Nr. 153/17/2016
Beschluss-Nr. 153/17/2016:
Der Gemeinderat Berlstedt beschließt die Haushaltssatzung 2016, einschl.
der Anlagen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR: 13, davon anwesend: 10,
Ja-Stimmen: 10, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
TOP 4 – Diskussion und Beschluss zum Finanzplan 2015 - 2019
Als beteiligte Gebietskörperschaft wird hiermit gem. § 12 Abs. 1 Satz 4
ThürKGG auf die Veröffentlichung der Aufsichtsbehörde im Amtsblatt des
Kreises Weimarer Land vom 6. Februar 2016 (Nr. 01/16) hingewiesen.
Beschluss-Nr. 154/17/2016:
Der Gemeinderat Berlstedt beschließt den Finanzplan für den Zeitraum
2015 – 2019.
Berlstedt, den 01.03.2016
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR: 13, davon anwesend: 10,
Ja-Stimmen: 10, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
Gemeinde Berlstedt
gez. Sylvia Engel
Bürgermeisterin
TOP 5 – Aussprache und Beschluss über den Abschluss der Forsteinrichtung ge-mäß § 20 Thür. Waldgesetz zwischen dem Thüringer
Forstamt Bad Berka und der Gemeinde Berlstedt
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
bitte beachten Sie den Artikel
„Information zur anstehenden Wahl
des ehrenamtlichen Bürgermeisters“
unter dem amtlichen Teil
der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar.
BEKANNTMACHUNG
der Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung des
Gemeinderates Berlstedt vom 13.01.2016
TOP 1 – Kontrolle und Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift
über die nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 09.12.2015
Beschluss-Nr. 149/16/2016:
Der Gemeinderat Berlstedt genehmigt die Niederschrift über die nicht
öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 09.12.2015 mit der vermerken
Änderung. Gemäß § 40 Abs. 2 ThürKO sind die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR: 13, davon anwesend: 11,
Ja-Stimmen: 10, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 1
TOP 2 – Beschluss zur Verpachtung einer Teilfläche von ca. 1.300 m²
des Flurstückes 102 in der Gemarkung Berlstedt
und
TOP 3 – Beschluss zur Verpachtung des Flurstückes 990 in der
Gemarkung Berlstedt
Beide Beschlüsse wurden nicht gefasst.
BEKANNTMACHUNG
der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des
Gemeinderates Berlstedt vom 10.02.2016
Die Beigeordnete Frau Riske eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Sie stellt die Beschlussfähigkeit mit 10 von 13 Gemeinderatsmitgliedern fest.
Die Einladungen sind form- und fristgerecht zugegangen, zur Tagesordnung
gibt es keine Änderungs- oder Ergänzungswünsche.
Beschluss-Nr. 155/17/2016:
Der Gemeinderat von Berlstedt bestätigt die Fortschreibung der
Forsteinrichtung gemäß § 20 Thür. Waldgesetz zwischen dem Thüringer
Forstamt Bad Berka und der Gemeinde Berlstedt.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR: 13, davon anwesend: 10,
Ja-Stimmen: 10, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
TOP 6 – Beratung und Beschluss zur Beschilderung „Achtung Kinder“
– Am Steig und An den Teichen – Beschluss-Nr. 156/17/2016
Beschluss-Nr. 156/17/2016:
Der Gemeinderat Berlstedt beschließt, den Antrag für eine verkehrsrechtliche
Anordnung – VZ 136 – „Vorsicht Kinder“ für den Steig, Heckberg und die
Rittergasse zu stellen. Der Antrag wird durch die Verwaltungsgemeinschaft
eingereicht. Ein genauer Beschilderungsplan wird dem Antrag beigefügt.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR: 13, davon anwesend: 10,
Ja-Stimmen: 10, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
TOP 7 – Beschlüsse zu Bauanträgen
Die unter diesem Tagesordnungspunkt als Tischvorlage vorgesehene
Beschlussfassung über den Abschluss eines Vorvertrages in Form einer
Absichtserklärung mit der KomSolar Stiftung wird in der nächsten Sitzung
des Gemeinderates behandelt.
Hildrun Riske, Beigeordnete
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
der
1. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung
der Gemeinde Berlstedt
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)
vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der jeweils geltenden Fassung, sowie des §
33 des Thüringer Bestattungsgesetzes vom 19.05.2004 (GVBl. S. 505 ff.), in
der Fassung vom 08.07.2009 (GVBl. S. 592), hat der Gemeinderat Berlstedt
in seiner Sitzung am 13.01.2016 die folgende 1. Satzung zur Änderung der
Friedhofssatzung der Gemeinde Berlstedt erlassen:
Die Friedhofssatzung der Gemeinde Berlstedt vom 22.12.2009, bekannt
gemacht im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaften Berlstedt und
Buttelstedt „Gemeindejournal“, 15. Ausgabe vom 22.12.2009, wird wie folgt
geändert:
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
Seite 8
3. Jahrgang · 03. Ausgabe · 01. März 2016
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
§1
Der Abschnitt VII. erhält folgende neue Fassung:
„VII. Trauerhallen und Trauerfeiern
§ 24
Trauerfeiern
Die Trauerfeiern können am Grab oder an einer anderen, im Freien
vorgesehenen Stelle abgehalten werden.
§ 25
Benutzung der Trauerhalle Berlstedt
Die auf dem Friedhof Berlstedt befindliche Trauerhalle kann mit Erlaubnis der
Gemeinde gegen Gebühr gemäß § 8 a der Friedhofsgebührensatzung für
Trauerfeiern genutzt werden.“
§2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Berlstedt, den 08.02.2016
In Vertretung
Genehmigung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Sondergebiet "Lebensmittelmarkt/Gewerbegebiet"
in der Gemeinde Berlstedt
einschließlich der Aufhebung des rechtswirksamen Bebauungsplanes
GE-Gebiet „Zwischen der Schwerstedter und Stedtener Straße“
Berlstedt Landkreis Weimarer Land
Mit Datum vom 23.12.2015 hat das Landratsamt Weimarer Land, Bauamt,
der Gemeinde Berlstedt mitgeteilt, dass der vom Gemeinderat von Berlstedt
am 09.12.2015 als Satzung beschlossene o.g. Bebauungsplan nach
Fristablauf genehmigt ist.
Diese Genehmigung wird hiermit bekannt gegeben.
Diese Satzung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und der
Begründung einschließlich Umweltbericht (Teil B) in der Fassung vom
Dezember 2015, tritt mit Vollzug dieser Bekanntmachung in Kraft.
Sie kann von jedermann in der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar,
Bauverwaltungsamt, Zimmer 8, Hauptstraße 23 in 99439 Berlstedt während
der Dienstzeiten
Mo., Mi., Do.
Die. Fr. gez. Hildrun Riske
Beigeordnete
7.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
7.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
7.30 – 12.00 Uhr
eingesehen werden.
- Rechtsaufsichtlich angezeigt mit Schreiben vom 21.01.2016.
- Die Kommunalaufsicht des Kreises Weimarer Land hat mit Schreiben
vom 04.02.2016 die Satzung genehmigt und der vorzeitigen Veröffent lichung vor Ablauf eines Monats nach Erhalt der Eingangsbestätigung
zugestimmt.
- Bekannt gemacht im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis
Weimar "Gemeinde Journal", 3. Ausgabe vom 01.03.2016.
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
der
1. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung
der Gemeinde Berlstedt
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Kommunalordnung
(ThürKO), der §§ 2, 7 und 7 a des Thüringer Kommunalabgabengesetzes
(ThürKAG) und des § 29 der Friedhofssatzung der Gemeinde Berlstedt vom
22.12.2009 hat der Gemeinderat Berlstedt in seiner Sitzung am 13.01.2016
die folgende 1. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der
Gemeinde Berlstedt erlassen:
Die Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Berlstedt vom 22.12.2009,
bekannt gemacht im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaften Berlstedt
und Buttelstedt „Gemeindejournal“, 15. Ausgabe vom 22.12.2009, wird wie
folgt geändert:
§1
Der Abschnitt II. – Gebühren - wird um den § 8 a - Gebühren für die Benutzung
der Trauerhalle Berlstedt ergänzt, dieser erhält folgende Fassung:
„§ 8 a - Gebühren für die Benutzung der Trauerhalle Berlstedt
Für die Benutzung der Trauerhalle Berlstedt wird eine Gebühr von 50,00
Euro erhoben. Die Angehörigen bzw. die Nutzungsberechtigten sind für die
Ausgestaltung und Reinigung der Trauerhalle selbst verantwortlich.“
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1, Satz Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten
Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb
eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der
Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Mängel in der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von
sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der
Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die
Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3, Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über
die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für
Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und
das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Engel, Bürgermeisterin
NICHTAMTLICHES BERLSTEDT
Aktiv-Schule Berlstedt „An der Via Regia“
Staatliche Regelschule
Berufswahlfreundliche Schule
Hauptstraße 30 • 99439 Berlstedt
Erfolgreiche Tischtennismädchen
der Aktiv-Schule Berlstedt „An der Via Regia“
Am 11.11.2015 nahm unsere Mädchen-Mannschaft in der WK III am
Kreisfinale „Jugend trainiert für Olympia“ im Tischtennis in Bad Berka teil.
Unsere Gegner kamen vom Gymnasium „Bergschule“ Apolda. In einem
spannenden Kopf an Kopf-Rennen konnten wir uns im Einzel und Doppel
mit einem ganz knappen Vorsprung für das Schulamtsfinale in Kölleda
qualifizieren.
§2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Berlstedt, den 08.02.2016
In Vertretung
gez. Hildrun Riske
Beigeordnete
- Rechtsaufsichtlich angezeigt mit Schreiben vom 21.01.2016.
- Die Kommunalaufsicht des Kreises Weimarer Land hat mit Schreiben
vom 04.02.2016 die Satzung genehmigt und der vorzeitigen Veröffent lichung vor Ablauf eines Monats nach Erhalt der Eingangsbestätigung
zugestimmt.
- Bekannt gemacht im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis
Weimar "Gemeinde Journal", 3. Ausgabe vom 01.03.2016.
Am 21.01.2016 fuhren wir dann mit viel Freude, großem Elan und sehr
aufgeregt nach Kölleda. Im Doppel und Einzel mussten wir gegen drei
Mannschaften aus Kölleda und Apolda spielen. Unsere Gegner waren sehr
gut, dennoch haben wir weiter gekämpft. Das Spiel um Platz zwei und drei
war für uns ein richtiger Krimi. Sie gingen punktemäßig immer abwechselnd
für uns oder Apolda aus. Das letzte Spiel brachte erst die Entscheidung.
Wir belegten den zweiten Platz und waren sehr stolz auf uns. Wir bekamen
Silbermedaillen und einen großen Pokal. Diesen übergaben wir gleich nach
unserer Ankunft in der Schule unserer Schulleiterin Frau Terton. Das alles
hätten wir nie ohne unseren Trainer Herr Münnich und unsere Sportlehrerin
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
Seite 9
3. Jahrgang · 03. Ausgabe · 01. März 2016
und Betreuerin Frau Gruner geschafft. Es war ein sehr schöner und
erfolgreicher Tag. Vielleicht werden wir beim nächsten Mal Sieger, denn
dafür trainieren wir jeden Montagnachmittag fleißig.
Danksagung
Herzlich danken möchten wir all denen, die sich in stiller
Trauer mit uns verbunden fühlten und ihre Anteilnahme
beim Abschied von meiner lieben Mutter
Jenny Röpnack, Kl. 8a und Sportlehrerin Frau Gruner
Alina Mähler,
Josephine Eschborn,
Herr Münnich,
Jenny Röpnack,
Lilly Bausch,
Isabel Pretzsch,
Anika Klipstein,
Lisa Pfundheller
Rosemarie Schäffner
auf vielfälltige Weise zum Ausdruck brachten.
Unser besonderen Dank gilt Herrn Pfarrer Mattenklodt für seine tröstenden
Abschiedsworte, Frau Appelbaum, sowie dem Bestattungsinstitut Janos Helt.
Berlstedt,
im Februar 2016
In stiller Trauer
Detlef Schäffner und Angehörige
Neuigkeiten beim
TSV 1914 Berlstedt/Neumark e.V.
1. Ostereiersuche auf dem Sportplatz Berlstedt
Der TSV 1914 Berlstedt/Neumark veranstaltet
am Ostersamstag, dem 26. März,
erstmals eine Ostereiersuche auf dem Sportplatz Berlstedt. Ab 10.30 Uhr
sind alle Kinder aus Berlstedt und den umliegenden Orten eingeladen, sich
an der Ostereiersuche (Beginn 11 Uhr) zu beteiligen. Vor allem die vom
Osterhasen besonders gut versteckten zehn goldenen Ostereier lohnt es
sich zu finden, denn mit diesen warten tolle Preise auf die Finder.
Ein buntes Rahmenprogramm mit Bastel- und Mitmachangeboten runden
die Veranstaltung ab. Für Verpflegung wird ebenfalls gesorgt. Der TSV freut
sich auf alle Ostereiersucher.
Sportliche Grüße
Der Vorstand
NICHTAMTLICHES OT HOTTELSTEDT
Danksagung
In der schweren Stunde des Abschieds waren wir tief bewegt von den zahlreichen
Beweisen der Anteilnahme, die durch geschriebene Worte, stillen Händedruck,
Blumen und Geldzuwendungen, sowie persönlicher Teilnahme an der Trauerfeier
von meinem Lebenspartner, Opa und Uropa
Alexander Bergert
entgegen gebracht wurden.
Auf diesem Wege möchte ich mich bei allen Verwandten, Freunden, Nachbarn
und Bekannten sowie bei dem DRK Senioren- und Pflegeheim in Ettersburg herzlich bedanken. Dank gilt auch dem Pfarrer Mattenklodt für seine trostreichen
Abschiedsworte. Für die würdige musikalische Umrahmung der Trauerfeier, den
Freunden der Philharmonie Jena sei herzlich gedankt.
Roswitha Götte
im Namen aller Angehörigen.
Berlstedt, im Februar 2016
Neues von den „Hottelstedter Küken“
Liebe Interessierte,
Klein aber fein ist unsere Kindertagesstätte von Innen und von Außen
hoffentlich auch bald.
So möchten wir allen die Gelegenheit geben
am 13.04.2016
zwischen 15:00 Uhr und 17:00 Uhr
in unseren Kindergarten zu kommen
zum
„NACHMITTAG DER OFFENEN TÜR“.
Aus diesem Anlass möchten wir in der Woche vom 11.04. bis 15.04. wieder
einen Bücherbasar veranstalten. Wer also schauen möchte ob das eine
oder andere Exemplar für ihn dabei ist, ist herzlich zum schmökern eingeladen.
Um den Basar wieder mit tollen CD`s und Büchern zu bestücken brauchen
wir wieder Ihre Hilfe. Wenn Sie also ausgelesene, aber noch intakte Bücher
zu Hause liegen haben, dann geben Sie diese bitte bis zum 01.04.2015 bei
uns ab.
Der Erlös kommt zu 100% unserer Kindertagesstätte zugute und wird für
die Fertigstellung unserer Außensitzanlage genutzt.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung
sagt das Team der „Hottelstedter Küken“
Wir nehmen Abschied von meiner lieben Frau, unserer
treusorgenden Mutter, Schwiegermutter, Oma, Uroma,
Schwägerin, Tante und Cousine
Elli Jürschik
geb. Graf
*15.05.1931 †17.02.2016
In stiller Trauer
Dein Helmut
Roland
Iris und Michael
Beatrice und Hannes mit
Hannah und Helena
im Namen aller Angehörigen
Berlstedt, im Februar 2016
Die Trauerfeier findet im engsten Familienkreis statt.
Wir bedanken uns auf diesem Wege bei all denen, die uns
ihre Anteilnahme auf vielfältige Weise entgegengebracht
haben. Unser besonderer Dank gilt dem Pflegepersonal der
Station 3 im Rot-Kreuz-Heim Ettersburg.
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
Seite 10
AMTLICHES Stadt BUTTELSTEDT
OT Daasdorf / OT Nermsdorf / OT Weiden
www.Buttelstedt.net
Gemeindeanschrift:
Bürgermeister:
Beigeordneter:
Telefon:
Sprechzeit:
Markt 14, 99439 Buttelstedt
Joachim Ulrich
Tobias Volland
(036451) 60 215
jeden Dienstag 16:00 - 18:00 Uhr
Hinweis auf die amtliche Bekanntmachung
der Zweckvereinbarung
zur Übertragung der Aufgabe „Bereitstellung der erforderlichen Plätze in
Kindertageseinrichtungen“ auf die Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis
Weimar
Mit Bescheid des Landratsamtes Weimarer Land – Kommunalaufsicht –
vom 28.12.2015 wurde die vorgenannte Zweckvereinbarung genehmigt.
Als beteiligte Gebietskörperschaft wird hiermit gem. § 12 Abs. 1 Satz 4
ThürKGG auf die Veröffentlichung der Aufsichtsbehörde im Amtsblatt des
Kreises Weimarer Land vom 6. Februar 2016 (Nr. 01/16) hingewiesen.
Buttelstedt, den 01.03.2016
Stadt Buttelstedt
gez. J. Ulrich, Bürgermeister
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
bitte beachten Sie den Artikel
„Information zur anstehenden Wahl
des ehrenamtlichen Bürgermeisters“
unter dem amtlichen Teil
der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar.
Verunreinigung öffentlicher Flächen durch Hundekot
Aus gegebenem Anlass möchte ich einige Hinweise zum Ausführen der
Hunde im Stadtgebiet geben.
Im § 10 Absatz 6 der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar ist folgendes festgelegt: „Durch Kot von
Hunden dürfen Straßen und öffentliche Anlagen nicht verunreinigt
werden. Halter oder mit der Führung oder Haltung von Hunden
Beauftragte sind zur sofortigen Beseitigung von Verunreinigungen
verpflichtet.“
Hundehalter oder Personen, die einen Hund ausführen, haben die
Verpflichtung, den Hundekot unverzüglich zu entfernen. Zu diesem Zweck
bietet der Handel Hundekotbeutel an. Eine Zuwiderhandlung gegen diese
Bestimmung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld
geahndet werden kann.
3. Jahrgang · 03. Ausgabe · 01. März 2016
NICHTAMTLICHES BUTTELSTEDT
HELFT DER BUTTELSTEDTER PETERNELL - ORGEL
Ein diesbezüglicher Aufruf als „Offener Brief“ ist nachfolgend veröffentlicht.
Bitte lesen Sie sich ihn durch und besuchen Sie die Benefizkonzertreihe
in diesem Jahr, welche am 23. April um 17 Uhr mit den Erfurter
Turmbläsern eröffnet wird (s. Einlegeblatt im Gemeindejournal vom
Februar 2016). Sie können sich aber auch so mit einer Geldspende an
der Finanzierung dieser bedeutsamen Orgel beteiligen, die auch schon
J. S. Bach zum klingen gebracht hat.
J o a c h i m U l r i c h , Bürgermeister
OFFENER BRIEF
An die Bürger Buttelstedts,
an den Kreis Weimarer Land,
an das Land Thüringen,
Buttelstedt besitzt eine bedeutende Orgel, die Peternell-Orgel in der
Stadtkirche – ihr galt eine Petition 2014, die wir teils mit unterzeichnet haben
– sie ist das eine Kostbare in Buttelstedt und muss möglichst schnell ihren
schönen Peternellschen Klang zurück erhalten, woran zur Zeit gearbeitet
wird. Die mit der Orgel verbundenen und sich auftuenden Spuren der Musikund Kirchengeschichte sind das andere Kostbare. Beides zusammen ergibt
einen Schatz für die Stadt Buttelstedt, der einer mittleren Großstadt zur
Ehre gereichen würde. Um diesen Schatz geht es uns. Er muss in seiner
Vielfalt erkannt, anerkannt, erforscht, genutzt und einer breiten Öffentlichkeit
zugänglich gemacht werden.
Dabei ist die Orgel der Anfang – und das Zentrum. Es kann sein, dass für
Buttelstedt Jahrzehnte lang andere Prioritäten gesetzt wurden, als sich Dingen
mit Schwerpunkt Musik und Kultur zu widmen. Das kann, das darf aber heute
nicht mehr gelten. Wir können aus eigener Arbeit und Erfahrung sagen, wie
wichtig solche Orte mit ihren Entdeckungen oder Wiederentdeckungen sind
– sowohl für die eigene Ausstrahlung, wie die des Landes. Deshalb helfen
wir in Buttelstedt ideell mit, teils von weit her, teils von Anfang an!
Den Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtlern in Buttelstedt und Weimar (und
den Förderern im Land Thüringen) ist es zu danken, dass über Jahrzehnte
nichts verlorenging, vieles gepflegt, manches erhalten und in letzter Zeit
einiges (neu) entdeckt wurde. Es ist sicher nicht leicht für Buttelstedt, ans
Licht und ins Bewusstsein der Ämter und der Politik zu gelangen – in der
Nähe Ettersburg, ein Stück weiter Weimar, auf der anderen Seite Apolda und
Buttstädt, Orte, deren kulturelle Bedeutung längst unstreitig ist.
Was brauchen wir also Buttelstedt!?
Diese Schlussfolgerung wäre verhängnisvoll!
Weiter möchte ich noch einmal an die Leinenpflicht innerhalb der Ortslage
erinnern, wenn Sie Ihren Hund ausführen.
Wir brauchen diesen Ort mit seinem Potential, auch in den Stadtgemeinden
Daasdorf, Nermsdorf und Weiden, er ist für Buttelstedt selbst und für
Thüringens Kulturlandschaft wichtig.
Baugrundstücke und Wohnungen zu verkaufen
Wir rufen die politischen Amtsträger, die Verwaltungen, die kulturellen und
gesellschaftlichen Institutionen, die Unternehmen vor Ort auf und bitten sie
eindringlich
Die Stadt Buttelstedt verkauft für
nur 40,- €/m²
provisionsfreie Baugrundstücke
im Wohngebiet „Hinter den Scheunen“.
Weiterhin verkauft die Stadt Buttelstedt im Wohngebiet
„Friedensstraße“ 1; 2; 3 und 4 Raum Wohnungen.
Interessenten melden sich bitte dienstags in der Zeit von 16 – 18 Uhr
unter Tel.: 036451 - 60215 oder persönlich im Bürgermeisteramt
bzw. täglich unter Tel.: 036452 - 78514 oder persönlich
bei der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar.
DIE FEUERWEHR INFORMIERT
 Die Schulungen der Einsatzgruppe finden
im Monat März wie folgt statt:
04.03.2016 und 18.03.2016
05.03.2016 Jahreshauptversammlung
Helfen Sie einer alten, einst wirtschaftlich und kulturell
bedeutsamen Landstadt zu den Wurzeln ihrer Geschichte und
zum kulturellen Ansehen, das sie verdient.
Unterstützen Sie die Buttelstedter Orgel-Initiative,
den Förderkreis Krebs-Fasch-Kirche Buttelstedt e.V.,
die Kirchengemeinde Buttelstedt,
die Stadt Buttelstedt bei den kulturellen,
vor allem kirchen-musikalischen Entdeckungen in ihrer Stadt und
ihrem Weg in eine breite Öffentlichkeit
Frieder W. Bergner,
Dieter Höhnl,
Prof. Ursula Dehler,
Kathrin Kloth,
Prof. Matthias Dreißig,
Gunther Emmerlich,
Dr. Peter Krause,
Ottstedt a.Berge, Posaunist
Vors. Frkr. Goethe-Nationalmuseum
Weimar, 1. Konzertmeisterin
Kunstlehrerin und ihre Schüler des
L.F.-Gymnasiums Buttelstedt/Mellingen
KMD Erfurt, Organist
Dresden, Sänger, Förderer der Schlosskirchen
in Eisenberg und Wittenberg
Direktor Schloss Ettersburg
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
Prof. Wolf-Günter Leidel,
Dr. Felix Friedrich,
Eberhard Neumeyer,
Silke Gonska,
Jürgen Postel,
Michael von Hintzenstern,
Dr. med Klaus Ruffert,
Dr. Wolf Hobohm,
Walter Volland,
Seite 11
Weimar, Organist
Altenburg, Organist
Weimar, Musiklehrer i.R.
Ottstedt a.Berge, Sängerin
Weimar, Grafiker
Weimar, Organist
PD Jena, Onkologe
Weimar, Telemann-Forscher
Daasdorf/Buttelstedt, Musiker
NÄCHSTE LESUNG
Am Montag, dem 21. März 2016 um 19.30 Uhr
„Anna Amalia:
Mäzenin von Kultur und Wissenschaft “
von und mit Frau Christiane Weber
Weimar ohne Anna Amalia? Undenkbar! 1756 kam sie als Gemahlin des
jungen Herzogs Ernst August II. Constantin nach Weimar und übernahm
nach dessen Tod von 1759 bis 1775 die Regentschaft für ihren noch
unmündigen Sohn Carl August. Sie galt als charismatisches Zentrum
des Weimarer Hofes und hat mit ihren literarischen und musischen
Neigungen viel zur geistigkulturellen Blüte im vorklassischen und
klassischen Weimar beigetragen. Anhand historischer Quellen und
Briefe gibt die Autorin Christiane Weber ein lebendiges Bild der Zeit und
Umstände ihrer sechzehn Jahre währenden Regentschaft.
Alle interessierten Bürger sind recht herzlich eingeladen.
Der Eintritt ist wie immer frei,
wir würden uns sehr über Spenden freuen !!
3. Jahrgang · 03. Ausgabe · 01. März 2016
Für die musikalische Ausgestaltung wagten wir in diesem Jahr auch ein
Neutrum. Ronald Beinzger und Marcus Springer legten zum Programm und
danach zum Tanz auf. Wir hatten Erfolg, die Tanzfläche war bis in den frühen
Sonntagmorgen sehr gut gefüllt.
Am Sonntag, dem 07. Feb. 2016 fand wie jedes Jahr auch wieder eine
Veranstaltung für unsere älteren Närrinnen und Narren statt. Jetzt trauen
sich sogar jüngere Senioren zum „Rentnerfasching“ zu kommen, dadurch
war auch diese Festivität gut besucht. Wir ernteten viel Anerkennung und
Dankbarkeit.
Wir danken unseren Sponsoren:
VR Bank Weimar eG, Sparkasse Mittelthüringen, Fa. Dürrbeck, ABLIG
Heichelheim, OMEGA Sound Weimar, Azurit Seniorenzentrum Schillerhöhe
Weimar, Buttstätdter Vollkornbäckerei, Familie Kahnt, Nahkauf Heyer,
Brunnen-Apotheke, Friseursalon Bottin, Friseur Zopfgummi, Fleischerei
Lutz Kolbe, Partyservice Roberto Meyer, Raiffeisen Techni-Trak GmbH, KfzMeisterbetrieb Jens Wildies und das Thüringer Lehr-, Prüf- und Versuchsgut
Buttelstedt.
Mit ihrer Unterstützung konnten wir unsere Veranstaltungen in der guten
Qualität und in bewährter Art und Weise durchführen. Die Spenden
ermöglichten zum Beispiel auch, dass wir unsere Prinzengarde mit neuen
Gardekostümen ausstatten konnten.
Mit einem guten Gefühl beenden wir die Saison und freuen uns schon auf
die nächste, in der sich hoffentlich wieder viele Närrinnen und Narren auf den
Weg zu uns machen.
Bis dahin grüßt der BKV mit einem dreifach „Kachelscht Helau“
Elfi Beinzger für den Buttelstedter Karnevalsverein
 ACHTUNG Blutspende
Auf viel Zuspruch hofft der DRK-Blutspendedienst
am Montag, dem 14. März 2016
im Rathaussaal Buttelstedt.
Spendenwillige werden hier in der Zeit von 16.00 bis 19.00 Uhr erwartet.
Wie gewohnt übernehmen die Frauen des Förderkreises Krebs, Fasch
und Kirche Buttelstedt e.V. die Verpflegung
 VORSCHAU APRIL 2016
Lesung am 18. April 2016 „Die Giftmischerin“ mit Herrn Ulrich Völkel
Benefizkonzert „Helft der Peternell-Orgel Buttelstedt“
am 23. April 2016
Eröffnung der Konzertreihe mit den „Erfurter Turmbläsern“
Kachelscht Helau – 2016 – Viele Grüße aus der Karibik
An dem Thema „Flucht“ kamen wir in diesem Jahr irgendwie nicht vorbei. Mit
dem Motto „Flucht in die Karibik“ begaben wir uns während des Programms
auf eine Reise in wärmere Gefilde.
Die Saison ist leider schon wieder vorbei – darum grüßen wir aus der Karibik
alle Närrin-nen und Narren, die uns durch ihr Kommen unterstützt haben.
NACHRICHTEN AUS DER
LYONEL-FEININGER-GYMNASIUM BUTTELSTEDT/MELLINGEN
Begonnen haben wir am 30. Jan. 2016 mit dem Kinderfasching. Dieser erste
Event findet jährlich immer mehr Begeisterte. So zählten wir über 60 Kinder,
die mit ihren Eltern und sogar mit Großeltern zu uns kamen und einen
lustigen Nachmittag mit Spielen, Tänzen, Essen und Trinken verbrachten.
Ganz beliebt ist auch immer unsere Tombola, darauf freuen sich die Kinder
wie uns scheint am meisten.
Als ich letzten Sommer zu Hause ins Auto meiner Eltern gestiegen bin,
erschienen mir sechs Monate ungewöhnlich lang. Jetzt, wo alles vorbei ist,
habe ich den Eindruck, dieses Gefühl erst gestern verspürt zu haben…
„Bienvenue en France!“
- Mein halbjähriger Aufenthalt in Frankreich
Mit Unterstützung unseres Bürgermeisters, Joachim Ulrich, der das Material
zur Verfügung stellte, machten sich ein paar fleißige BKV-Mitglieder zwischen
Weihnachten und Neujahr daran, die instabile Bühne in einen Tanzboden zu
verwandeln.
Und es hat sich gelohnt!!!
Wenn man so einen Austausch
macht, erwartet man natürlich viel,
hat aber auch Angst. Für mich war
der Anfang schon etwas leichter
als für meine Austauschpartnerin
Estelle, da ich sie und ihre Eltern
schon kannte. In der Schule nützte
mir das allerdings recht wenig, da
musste ich mich selbst irgendwie
zurechtfinden und anpassen, auch
wenn sie mir natürlich geholfen hat.
Aufenthalt im Internat, Unterricht
bis 18 Uhr und eine Schule, die mit
etwa 1300 Schülern dreimal so groß ist wie meine zu Hause, stellten in den
ersten Wochen eine beachtenswerte Herausforderung dar.
Alle Gäste konnten von ihren Sitzplätzen aus das Geschehen auf der
Bühne sehr gut verfolgen. Dafür erhielten wir eine tolle Resonanz und viel
Lob, natürlich auch für alle Darbietungen, die unser diesjähriges Programm
enthielt.
Mal ganz abgesehen von dieser komischen Sprache, die alle um mich herum
benutzten, wie Französisch hörte sich das am ersten Tag gar nicht an…
Das meine ich selbstverständlich nicht allzu ernst, aber es gab Momente, in
denen ich mir sprichwörtlich wie ein Alien vorkam.
Zur Hauptveranstaltung am 06. Feb. 2016 fand unser Programm das erste
Mal (wie wir jetzt herausfanden) seit Gründung des Karnevalvereins im Jahr
1969 auf der Bühne statt. Diese Idee entstand beim Aufräumen im letzten
Jahr, als wir so auf der Bühne standen und in den Saal schauten dachten
wir: „Wie toll wäre es, hier oben zu stehen und das Publikum zu unterhalten.“
Das war bis dahin nicht möglich, weil der Bühnenboden nicht stabil genug
war, um darauf zu tanzen.
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
Seite 12
Glücklicherweise bin ich aber in sehr guter Gesellschaft gelandet: Meine
Familie hat sich immer um mein Wohlbefinden bemüht, auch wenn ich
manchmal Probleme hatte, die neuen Gepflogenheiten zu akzeptieren
und mir auch zu merken. Im Internat fühlte ich mich bald wie zu Hause,
selbst die zahlreichen Regeln, wie Zeiten zum Duschen, Essen und Lernen
erwiesen sich letztendlich als einhaltbar und gerechtfertigt. Außerdem
ermöglichte mir meine Unterbringung dort eine rasche Verbesserung meiner
Sprachkenntnisse, da ich praktisch nie allein war und deshalb viel sprach.
Die berühmten kulturellen Unterschiede habe ich logischerweise auch
kennengelernt, aber mit ein bisschen Toleranz klappt alles. Und ja, ich habe
auch Schnecken gegessen – eine Spezialität der Region Burgund, wo ich
wohnte – und kann versichern, dass dies nicht unangenehm schmeckt.
Vorausgesetzt, man traut sich!
Kira Junghans, Klasse 10/1
Spende an das Ronald-McDonald-Haus
Am Mittwoch, dem 27. Januar 2016, haben wir, Marlene, Jeremias und ich,
1000 € dem Ronald-McDonald-Haus in Jena gespendet. Das Geld haben
wir, die Klassen 5/3 und 5/4, durch die Aufführung eines Weihnachtsmusicals
zusammengetragen, bei dem wir Spenden gesammelt haben. Außerdem
haben wir an einem Weihnachtsmarkt teilbenommen. Und in der Schule
haben wir noch einen Basar veranstaltet.
Wir haben sehr viel eingenommen
und sind sehr stolz darauf. Als wir die
1000 € der Hausleiterin übergaben,
war sie sehr glücklich und hat sich
ganz dolle bedankt. Dann hat sie
uns das Haus gezeigt. Es dient dazu,
dass Eltern krebskranker Kinder dort
in der Zeit wohnen können. Es hat
sich schön angefühlt diesen Kinder
zu helfen.
Es war ein ganz besonderes Gefühl, das sich nicht so leicht beschreiben
lässt. Auf jeden Fall haben wir immer nur gelächelt, weil wir so glücklich
waren Und wir waren alle sehr stolz auf unser Ergebnis.
Julia Schwarz, Klasse 5/4
Ankündigung:
3. Jahrgang · 03. Ausgabe · 01. März 2016
toll gemacht! Marvin Kanzler (Kl. 5), Maxi Kirchner (Kl. 6), Celina Tränkler
(Kl. 8) sowie Johannes Rabe (Kl. 9) erzielten jeweils den 3. Platz in ihren
Altersgruppen. Herzlichen Glückwunsch!
Heinz-Peter Kotschy, Sportlehrer
Prima Klima!
So lautete das Thema des Projektes im Rahmen des Bundesprogramms
„Demokratie leben“, welches die Mädchen und Jungen der 5. bis 7. Klassen
der Regelschule „Am Lindenkreis“ in Buttelstedt durchführten. Viele interessante Themen hielt die Mediatorin Frau Kathrin Schuchardt für die Kinder und
Jugendlichen bereit. Durch das Projekt konnten die Kinder sich gegenseitig
näher kennenlernen und eine gemeinsame Vision entwickeln, wie sie sich
das Zusammenleben in der Klasse wünschen. Dies geschah mit ganz
unterschiedlichen Methoden. Es wurde darauf geschaut, eine Atmosphäre
herzustellen, in der jedes Kind Akzeptanz und Toleranz erfährt und sich
keiner in der Klasse ausgegrenzt fühlt.
So konnten man sich freiwillig auf den “heißen Stuhl“ setzten, um sich von
seinen Mitschülern das eigene Verhalten spiegeln zu lassen und zu erfahren,
was andere an einem wertschätzen. Wer Mut hatte, ließ sich von einem
Tisch in die Arme der Mitschüler fallen, denen man am meisten vertraut.
In Klasse 7 stand die Meinungsbildung im Zentrum des zweitägigen
Workshops. Es ging um Toleranz, nicht nur innerhalb der eigenen Klassenstruktur, sondern auch im alltäglichen Leben. Viele Fragen zum Thema
Flüchtlinge, Migranten und Menschen mit anderer Gesinnung wurden offen
angesprochen und aktiv diskutiert. Die Schülerinnen und Schüler gaben ein
gutes Feedback und wünschen sich eine Fortsetzung des Projektes. Ein
Zeichen dafür, dass unsere Schüler ein „Prima Klima“ sowohl in der Schule
als auch im Freizeitbereich für wichtig erachten.
Prima Klima ist auch ein Thema für den Schülerrat bestehend aus den
gewählten Klassensprecherinnen und Klassensprechern. Sie machten sich
innerhalb ihres Workshops mit ihren Rechten und Pflichten vertraut. Sie
übten sich in Meinungsäußerung und aktivem Zuhören.
Sie engagieren sich bei der Gestaltung des Schullebens und achten dabei
auf gewaltfreien und toleranten Umgang miteinander.
Cornelia Regber
Klassenlehrerin Kl. 7a
„Tag der Berufs-und Studienorientierung“ und „Vorlesewettbewerb“
Am 9.3. findet in unserer Schule der
„Tag der Berufs-und Studienorientierung“ statt.
Interessenten, die unseren Schülern ihre Einrichtung vorstellen möchten,
können sich noch kurzfristig unter 036453/81313 anmelden.
Am 22.3. führen wir von 17:00 bis ca. 18:30 Uhr
in der Schlosskapelle in Kromsdorf
den Vorlesewettbewerb
der besten Leserinnen und Leser der Klassen 5 bis 7 durch.
Wir laden Eltern, Mitschüler und Interessierte herzlich dazu ein.
Foto: Markus Heublein
Staatl. Regelschule „Am Lindenkreis“
Buttelstedt
NEUES AUS DER REGELSCHULE
„AM LINDENKREIS“ BUTTELSTEDT
Sport gegen Gewalt
Hochsprung mit Musik
Auch in diesem Jahr lud das Marie-Curie-Gymnasium Bad Berka die
besten Hochsprin-gerinnen und Hochspringer der Regelschulen und
Gymnasien des Landkreises Weimarer Land zu dem traditionsreichen
Leichtathletik-Wettkampf „Sport gegen Gewalt – Hochsprung mit Musik“
in die Schulsporthalle ein. Aus unserer Schule nahmen Marvin Kanzler,
Sarah Poster, Maurice Kreckler, Maxi Kirchner, Max Jaeckel, Annemarie
Hofmann, Denny Gerchel, Celina Tränkler, Johannes Rabe, Adelina Kassel,
Tom Tahineh und Sarah Weigand am Wettbewerb teil. Wir danken allen
Sportlerinnen und Sportlern für ihre Teilnahme und ihr Engagement und
gratulieren den Zweit- und Drittplatzierten sehr herzlich.
Einen 2. Platz belegten Maurice Kreckler (Kl. 6) und Max Jaeckel (Kl. 7) -
Ein Besuch in der Thüringer Kloßmanufaktur
Heichelheim
Nein, hierbei handelt es sich nicht um den Wandertag einer Schulklasse.
Wir Lehrerinnen und Lehrer der Regelschule „Am Lindenkreis“ Buttelstedt
nutzten die Einladung des Heichelheimer Betriebes, um uns fortzubilden.
Und wir haben eine Menge gelernt, über die Kartoffel, die Zusammenarbeit
mit regionalen Bauern und die Produktion. Es ist schon spannend, an der
Anlage zu stehen, auf der die Kartoffelpuffer goldgelb gebraten werden oder
aus der die fertigen Sonntagsklöße herauspurzeln. Und wie unaufmerksam
gehen wir mit der Verpackung um! Da kann man nämlich nachlesen, von
welchem Bauern und aus welchem Ort die Kartoffel kommt, die im leckeren
Kloß steckt. Unheimlich interessant, wie regionale Erzeugnisse vermarktet
werden!
Herr Fritjof Hahn war ein guter Gesprächspartner. Von ihm erfuhren wir auch,
welche Ausbildungsplätze für junge Leute zur Verfügung stehen. Damit sind
wir wieder ein Stück sicherer, wenn es darum geht, unsere Schülerinnen und
Schüler bei der Berufswahl zu beraten.
So ganz nebenbei wurden schon erste Projektideen und Exkursionen mit
Schülergruppen geplant und teilweise auch schon angemeldet. Wir freuen
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
Seite 13
uns auf die weitere Zusammenarbeit mit der ABLIG Feinfrost GmbH.
Vielen Dank an Herrn Hahn, Herrn Richter und Frau Kornacher für die
kompetente Werksführung und die Gespräche am Rande. Und besten
Dank für die tolle Kaffeetafel!
Martina Weyrauch
Schulleiterin
3. Jahrgang · 03. Ausgabe · 01. März 2016
NICHTAMTLICHES ETTERSBURG
SV Am Ettersberg e.V. informiert!
Endlich geht die Winterpause zu Ende und der Ball wird wieder auf unseren
Plätzen rollen. Das 1. Punktspiel soll am 5. März ein Nachholespiel der
1. Kreisklasse sein.
Die 2. Mannschaft empfängt um 14.00 Uhr in Ettersburg den Spitzenreiter
der Staffel, den Weimarer SV. Ein echter Prüfstein gleich zu Beginn. Unsere
Kindermannschaften sollen ebenso, wenn das Wetter es zu lässt, im März
wieder spielen.
Die 1. Mannschaft hat ihr erstes Heimspiel am 19.März gegen den BSC
Apolda. Spielbeginn ist Samstag um 14.00 Uhr. Alle Spieler freuen sich auf
den Spielbetrieb.
Der Verein bedankt sich bei Gemeindearbeiter R. Heinrich für die Anfertigung von neuen Sitzbankbrettern. Schon bald werden die Bänke farbenfroh
zum Verweilen einladen. Wir freuen uns auf ihren Besuch.
Foto:
Frau Weyrauch
Der Vorstand
AMTLICHES ETTERSBURG
Gemeindeanschrift:
Bürgermeister:
Beigeordneter:
Telefon:
Sprechzeit:
An der Schule 3, 99439 Ettersburg
Herr Werner Mitsching
Herr Fritz Kaufhold
(03643) 42 11 88
Dienstag 17:00 - 18:00 Uhr
Wenn die Kraft versiegt,
die Sonne nicht mehr wärmt,
dann ist der ewige Frieden
eine Erlösung
Wir haben Abschied genommen von unserer
herzensguten Mutter, allerbesten Oma und Uroma
Ottilie Schramm geb. Schwarz
Hinweis auf die amtliche Bekanntmachung
der Zweckvereinbarung
* 05.05.1928
zur Übertragung der Aufgabe „Bereitstellung der erforderlichen Plätze in
Kindertageseinrichtungen“ auf die Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis
Weimar
† 21.01.2016
Wer sie gekannt weiß, was wir verloren haben.
Mit Bescheid des Landratsamtes Weimarer Land – Kommunalaufsicht –
vom 28.12.2015 wurde die vorgenannte Zweckvereinbarung genehmigt.
In Liebe und Dankbarkeit
Als beteiligte Gebietskörperschaft wird hiermit gem. § 12 Abs. 1 Satz 4
ThürKGG auf die Veröffentlichung der Aufsichtsbehörde im Amtsblatt des
Kreises Weimarer Land vom 6. Februar 2016 (Nr. 01/16) hingewiesen.
Irmingard Flachsbarth
Ilona Hähnert mit Ehemann Jürgen
Ihre Enkel Annett, David,
Nicole und Jens
sowie Urenkel Ehtienn, Tyler,
Maddox, Tim, Leon und Malia
im Namen aller Angehörigen
Ettersburg, den 01.03.2016
Gemeinde Ettersburg
gez. Werner Mitsching, Bürgermeister
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
Ettersburg, im Januar 2016
bitte beachten Sie den Artikel
„Information zur anstehenden Wahl
des ehrenamtlichen Bürgermeisters“
unter dem amtlichen Teil
der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Im Februar wurde der Haushalt für das Jahr 2016 verabschiedet. Dabei
gelang es der Gemeinde, was heute leider nicht mehr überall selbstverständlich ist, einen gedeckten Haushalt zu beschließen.
Bevor dieser Haushalt aufgestellt wurde tagte mehrmals der Finanzausschuß
der Gemeinde. Diesem gehören seit vielen Jahren die Bürger Fritz Kaufhold, Jens Enderlein, Werner Mitsching, Wilfried Glowig, Carsten Klever
und Klaus Hüttl an. Gemeinsam haben sie mit Fachleuten über finanzielle
Verfahrensweisen beraten und letztlich dem Gemeinderat einen zustimmungsfähigen Entwurf zur Verfügung gestellt. Dafür gilt ihnen unser Dank.
So konnte Bürgermeister W.Mitsching mit Optimismus zum Neujahrsempfang
der Gemeinde auf Schloß Ettersburg auf das Jahr 2016 schauen und
das vergangene Jahr als erfolgreich auswerten. Gemeinsam mit den
Vereinsvorsitzenden und zahlreichen Gewerbetreibenden blickte er auf
viele Initiativen zur Dorfverschönerung zurück. Und davon, daß es auch
in diesem Jahr so weitergehen soll, zeugen bereits die gerade erfolgten
Baumneuanpflanzungen am Parkplatz zum Schloß.
Die Gemeinde stellt sich den neuen Aufgaben und versucht dabei möglichst
viele Bürger in den Vereinen anzusprechen und in das Gemeindeleben
einzubinden.
AMTLICHES GROSSOBRINGEN
Gemeindeanschrift:
Bürgermeister:
Beigeordneter:
Telefon:
Sprechzeit:
Weimarische Straße 48 A, 99439 Großobringen
Herr Thomas Heß
Herr Reiner Halko
(03643) 42 06 67
jeden Dienstag 17:30 - 19:00 Uhr
Hinweis auf die amtliche Bekanntmachung
der Zweckvereinbarung
zur Übertragung der Aufgabe „Bereitstellung der erforderlichen Plätze in
Kindertageseinrichtungen“ auf die Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis
Weimar
Mit Bescheid des Landratsamtes Weimarer Land – Kommunalaufsicht –
vom 28.12.2015 wurde die vorgenannte Zweckvereinbarung genehmigt.
Als beteiligte Gebietskörperschaft wird hiermit gem. § 12 Abs. 1 Satz 4
ThürKGG auf die Veröffentlichung der Aufsichtsbehörde im Amtsblatt des
Kreises Weimarer Land vom 6. Februar 2016 (Nr. 01/16) hingewiesen.
Großobringen, den 01.03.2016
Gemeinde Großobringen
gez. Thomas Heß
Bürgermeister
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
Seite 14
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
bitte beachten Sie den Artikel
„Information zur anstehenden Wahl
des ehrenamtlichen Bürgermeisters“
unter dem amtlichen Teil
der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar.
BEKANNTMACHUNG
der Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung
des Gemeinderates Großobringen vom 02.09.2015
3. Jahrgang · 03. Ausgabe · 01. März 2016
TOP 4 – Dritte Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 einschließlich der Anlagen
– Beschluss-Nr. 86/15/2016
Beschluss-Nr. 86/15/2016:
Der Gemeinderat Großobringen beschließt die Haushaltssatzung mit ihren
Anlagen für das Haushaltsjahr 2016.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR: 9, davon anwesend: 9,
Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
TOP 5 – Beschluss über den Finanzplan für den Zeitraum 2015 – 2019
– Beschluss-Nr. 87/15/2016
TOP 1 – Feststellung der Beschussfähigkeit
Beschluss-Nr. 87/15/2016:
Der Gemeinderat Großobringen beschließt den Finanzplan für den Zeitraum 2015 – 2019.
Der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Die
gesetzliche Zahl der Mitglieder beträgt 9, alle Mitglieder sind anwesend. Der
Gemeinderat ist somit beschlussfähig.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR: 9, davon anwesend: 9,
Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
TOP 2 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung TOP 6 – Erneute Beratung und Beschlussfassung zur Veränderung der
– BeschlussNr. 70/12/2015
Beschilderung in der Feuergasse – Beschluss-Nr. 88/15/2016
Beschluss-Nr. 70/12/2015:
Der Gemeinderat Großobringen genehmigt die Tagesordnung der nicht
öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 02.09.2015.
Beschluss-Nr. 88/15/2016:
Der Gemeinderat Großobringen beschließt die Veränderung der Beschilderung in der Feuergasse nach Variante 3 wie folgt:
An der Einmündung der Feuergasse auf die B 85 werden zwei VZ 250
Abstimmungsergebnis:
(Verbot der Einfahrt) mit dem ZZ 1020-12 (Anlieger und Radfahrer frei)
Gesetzliche Zahl der GR: 9, davon anwesend: 9,
aufgestellt. Der Einschluss des Radverkehrs in der zugelassenen Ausnahme
Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
vom Verbot der Einfahrt ist notwendig, da Radfahrer die Feuergasse
TOP 3 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die nicht benutzen müssen, um von der B 85 auf den Radweg in Richtung Buttelstedt
öffentliche Sitzung des Gemeinderates Großobringen vom 29.04.2015 zu gelangen.
Abstimmungsergebnis:
– Beschluss-Nr. 71/12/2015
Gesetzliche Zahl der GR: 9, davon anwesend: 9,
Beschluss-Nr. 71/12/2015:
Der Gemeinderat Großobringen genehmigt die Niederschrift über die nicht Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 2, Enthaltungen: 0
öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 29.04.2015. Gemäß § 40 Abs. 2
ThürKO sind die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR: 9, davon anwesend: 9,
Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 1, Enthaltungen: 1
BEKANNTMACHUNG
der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung
des Gemeinderates Großobringen vom 27.01.2016
Der Vorsitzende des Gemeinderates, Herr Tonio Barthel, begrüßt die anwesenden Gemeinderatsmitglieder und Gäste zur heutigen Sitzung des
Gemeinderates. Die Sitzung wird begleitet durch die von Herrn Bürgermeister
Heß erstellte PowerPointPräsentation.
TOP 1 – Feststellung der Beschussfähigkeit
Herr Barthel als Vorsitzender stellt die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates
fest. Die gesetzliche Zahl der Mitglieder beträgt 9, alle Mitglieder sind
anwesend. Der Gemeinderat ist somit beschlussfähig.
TOP 7 – Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der Fraktion
„Initiative für Großobringen“ auf Änderung der Ladungsfrist zu den
Sitzungen des Gemeinderates und somit auf die 2. Änderung der
Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der
Gemeinde Großobringen – Beschluss-Nr. 89/15/2016
Beschluss-Nr. 89/15/2016:
Der Gemeinderat Großobringen beschließt die 2. Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Gemeinde
Großobringen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR: 9, davon anwesend: 9,
Ja-Stimmen: 8, Nein-Stimmen: 1, Enthaltungen: 0
TOP 8 – Beschlüsse zu Bauanträgen
8.1 – Antrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem
Wohngrundstück „Am Sportplatz 11“ in Großobringen
Beschluss-Nr. 90/15/2016:
Der Gemeinderat Großobringen erteilt für die Errichtung eines
Einfamilienhauses mit Carport auf dem Wohngrundstück „Am Sportplatz 11“
das gemeindliche Einvernehmen.
TOP 2 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung Abstimmungsergebnis:
Herr Heß beantragt die Aufnahme eines zusätzlichen Unterpunktes zu dem Gesetzliche Zahl der GR: 9, davon anwesend: 9,
Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
TOP „Beschlüsse zu Bauanträgen“.
Beschluss-Nr. 84/15/2016:
Der Gemeinderat Großobringen genehmigt die Tagesordnung der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 27.01.2016 mit folgender Änderung:
- Aufnahme eines zusätzlichen Unterpunktes zu TOP „Beschlüsse zu
Bauanträgen“
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR: 9, davon anwesend: 9,
Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
8.2 – Antrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Flurstück 591,
Flur 8, Gearkung Großobringen
Beschluss-Nr. 91/15/2016:
Der Gemeinderat beschließt, für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Flurstück 591, Weimarische Straße, das gemeindliche
Einvernehmen zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR: 9, davon anwesend: 9,
Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
TOP 3 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die
öffentliche Sitzung des Gemeinderates Großobringen vom 27.01.2016 Thomas Heß, Bürgermeister
– Beschluss-Nr. 85/15/2016
Beschluss-Nr. 85/15/2016:
Der Gemeinderat Großobringen genehmigt die Niederschrift über die
öffentliche Sitzung des Gemeinderates Großobringen vom 27.01.2016.
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR: 9, davon anwesend: 9,
Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
Die erste Gemeinderatssitzung des Jahres 2016 beinhaltete im Schwerpunkt
den Haushaltsplan 2016. Durch eine intensive Vorarbeit konnte der
Haushaltsplan für das Jahr 2016 durch den Gemeinderat beschlossen
Gemeinderatssitzung vom 27.01.2016
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
Seite 15
werden. Dies ermöglicht einen regulären Arbeitsablauf in der Gemeinde
und zeigt zudem die Handlungsfähigkeit Ihrer gewählten Gemeindevertreter.
Steigende Umlagen und sinkende Zuwendungen schmälern den Handlungsspielraum der Gemeinde bei zukünftigen Investitionen.
Durch mich geplante Vorhaben, welche Sie zur Einwohnerversammlung
erfahren konnten, wurden leider nicht vollständig durch den Gemeinderat
mitgetragen. Die veranschlagten Investitionen für die Schaffung von
Parkplätzen und zur Gestaltung des Gemeindehauses wurden gekürzt
und der Vorschlag zur Beschaffung von Laternen-Pflanzschalen (Ji-Flor
Halbschalen) zur farblichen Akzentsetzung in unserer Gemeinde wurden
gestrichen.
Der durch die Kirchgemeinde Großobringen gestellte Antrag auf finanzielle
Unterstützung zur Sanierung der Orgel in unserer Kirche wurde ebenfalls
nicht mitgetragen. Dies finde ich persönlich sehr bedauerlich, da ich unsere
Kirchenorgel als wertvolles kulturelles Gut in unserer Gemeinde betrachte.
Biomüll
Mit der Zusendung des Bescheides der Kreiswerke des Landratsamt Apolda
wurden zugleich Fragebögen (gelbes Papier) zugesendet. Die Befragung
wurde bereits durch die Presse angekündigt.
Bereits im Oktober wurde mit dem Amtsblatt eine Befragung durchgeführt,
an der Großobringer Einwohner zahlreich teilgenommen haben. Da der
Fragebogen durch das Landratsamt Apolda erstellt wurde, ist dieser durch
das Thüringer Landesverwaltungsamt nicht akzeptiert wurden.
Hierbei geht es darum, dass die Bewohner des Landkreises in Zukunft
zusätzlich Bio-Tonnen erhalten sollen. Dies würde eine zusätzliche Belastung
je Haushalt von rund 43,00 € pro Jahr bedeuten. Die durch die Kreiswerke
favorisierte Variante mit der geplanten Aufstellung eines Containers würde
zu einer Mehrbelastung je Haushalt von ca. 8,50 € pro Jahr führen. Grund für
die neue Erarbeitung ist eine Änderung des §11 Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Ich bitte Sie um eine aktive Teilnahme an der Befragung, da hierdurch die
Kosten gesenkt werden können. Falls Sie keine Zeit haben, diese per Post
zu versenden, können Sie diesen auch in den Briefkasten am Gemeindehaus
einwerfen. Diese werden dann durch mich weitergeleitet.
3. Jahrgang · 03. Ausgabe · 01. März 2016
Die „Prinzenschneise“
Beliebtes Wander- und Naturschutzgebiet
contra
Holz als Rohstofflieferant
Die Abholzung von Bäumen entlang der Prinzenschneise sorgt bei
vielen Wanderern für Fragen oder Unverständnis.
Aus diesem Grund führt für unser Gebiet verantwortlicher
Revierförster, Hr. Seidel für interessierte Großobringer eine
Wanderung mit Erläuterungen zu den Maßnahmen durch.
Hierbei stellt er sich zugleich Fragen, aber auch Kritik.
Im Anschluss besteht die Möglichkeit, bei einem Ausklang mit einem
kleinem Imbiss im Gemeindehaus noch offene Fragen zu klären
oder sich untereinander auszutauschen.
Getreu dem Motto „Natur erleben - Wissen erfahren“
lade ich Sie herzlich zu der Veranstaltung ein.
Wir treffen uns am 05. März 2016,
um 10:00 Uhr am Pfützenteich.
Ihr Bürgermeister, Thomas Heß
NICHTAMTLICHES GROSSOBRINGEN
Liebe Seniorinnen und alle, die es werden wollen!
Der Termin für unsere Frauentagsparty hat sich geändert.
Wir fahren am 08.03.2016 und nicht am 10.03.2016 nach Ziegenrück.
Am 13.04.2016 ist eine Fahrt nach Halle ins Schokoladenmuseum,
mit Rundfahrt durch Halle und einer Schifffahrt geplant.
Nachtrag zur Ampelschaltung
an der Kreuzung Sachsenhausener Straße/ Weimarische Straße
Die Neuinstallation der Warnblinklichter als Hinweis für Fußgänger
wurde positiv durch viele Bewohner aufgenommen. Bei der Abnahme
der Ampelschaltung ist mir jedoch aufgefallen, dass keine Blinklichter in
der Sachsenhausener Straße installiert wurden. Dieser Mangel wurde
aufgenommen. Die Installation der zusätzlichen Warnblinklichter an der
Ampel“ Sachsenhausener Straße „ erfolgt in den nächsten Wochen.
Wer mitfahren möchte, meldet sich bitte bei Frau Reusner,
Tel. 03643-420563 oder Frau Wollweber, Tel. 03643-420545.
Hier noch einige Bilder von unseren „Zappelfüssen“ die uns Senioren zur
Weihnachtsfeier große Freude bereiteten.
Ihre W. Wollweber
Schaffung eines neuen Gemeindewappen
Wie bereits in der Januar Ausgabe ausführlich dargestellt, läuft aktuell die
Schaffung das neuen Gemeindewappen. Beteiligen auch Sie sich an der
Schaffung unseres neuen Wappens. Ob allein, im Verein oder als Gruppe
lassen sich damit 300 € verdienen.
Nistkästen im Ort
Durch die in der Gemarkung Großobringen ansässigen Jäger wurden 40
Nistkästen in unserer Gemeinde beschafft und aufgehangen. Ich bedanke
mich ausdrücklich für diese Maßnahme.
Ich bitte Sie zum Wohle der brütenden Vögel, die Nistkästen ungestört an
den Stellen zu belassen und Ihre Kinder darauf aufmerksam zu machen.
Verkehrsdisplay
Leider ist uns bereits das neu beschaffte Verkehrsdisplay bereits nach
3 Monaten defekt gegangen. Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses
befindet sich das Gerät noch zur Reparatur. Die Fehlersuche gestaltet sich
nach Aussage der Vertreiberfirma als schwierig, da der Schaden vermutlich
durch den Aufkleber mit dem Förderhinweis entstanden ist.
Newsletter
Der Newsletter erscheint mittlerweile in einer modernen Form und gibt den
registrierten Nutzern die Möglichkeit, zusätzliche Informationen zu erhalten.
Sollten auch Sie an dem Newsletter interessiert sein, dann registrieren Sie
sich bitte auf der Homepage www.grossobringen.de. Haben Sie Verbesserungsvorschläge oder Kritik, dann scheuen Sie sich nicht, diese uns unter
der E-mail Adresse [email protected] mitzuteilen.
Fundsache
Am Pfützenteich wurde ein einzelner Schlüssel gefunden. Dieser wurde
freundlicherweise in der Gemeindeverwaltung abgegeben.
Der Besitzer kann diesen Dienstags zwischen 17:30 - 19:00 Uhr abholen.
Jagdgenossenschaft Großobringen
EINLADUNG
zur Verpächterversammlung
am 16.03.2016,
um 19.00 Uhr in der Gaststätte "Schlemmergut" in Großobringen.
Tagesordnung:
-Finanzbericht
- Verlängerung Jagdpachtvertrag
-Sonstiges
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
Seite 16
AUTORENLESUNG am 08. April 2016
Jetzt ist es soweit! Wir können unser
kulturelles Angebot erweitern.
Am 8. April 2016 um 19.00 Uhr
findet im Feuerwehrhaus unsere
erste Autorenlesung mit Klaus Dalski
und Michael Kirchschlager statt.
Klaus Dalski ist ein Kriminaloberrat
a.D. Er berichtet über die größten,
schrecklichsten aber auch kuriosesten Kriminalfälle seiner Laufbahn.
Einige von ihnen trugen sich in und
um Weimar zu.
Gemeindebibliothek Großobringen
Heimatverein e.V.
Weimarische Straße 48a, 1. Etage
Öffnungszeiten:
Mittwochs 16:00 - 19:00 Uhr
Samstags 10:00 - 13:00 Uhr
Verbringen Sie mit uns einen spannenden und aufregenden Abend.
Für passende Getränke ist gesorgt.
Der Kartenvorverkauf findet ab sofort in unserer Bücherei statt.
ACHTUNG:
Erweiterte Öffnungszeiten: Mittwoch16.00-19.00 Uhr
Samstag
10.00-13.00 Uhr
Sie haben noch keine Idee, was Sie zu Ostern verschenken können!
Vieleicht wäre ein Jahr Lesespass, für die ganze Familie,
etwas für Sie.
Besuchen Sie uns in der Bücherei mit Lesecafe´.
Wir Senioren möchten uns ganz
herzlich für den schönen Nachmittag
bei Elfriede uns Heinz bedanken
Wir hatten viel Spass
3. Jahrgang · 03. Ausgabe · 01. März 2016
AMTLICHES HEICHELHEIM
Gemeindeanschrift: Hauptstraße 9, 99439 Heichelheim
Bürgermeister:
Herr Konrad Hage
Beigeordneter:
Herr Alexander Ungert
Telefon:
(03643) 42 12 53
E-Mail:[email protected]
Sprechzeit:
jeden Dienstag von 17:00 - 18:00 Uhr
Hinweis auf die amtliche Bekanntmachung
der
Zweckvereinbarung
zur Übertragung der Aufgabe „Bereitstellung der erforderlichen Plätze in
Kindertageseinrichtungen“ auf die Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis
Weimar
Mit Bescheid des Landratsamtes Weimarer Land – Kommunalaufsicht –
vom 28.12.2015 wurde die vorgenannte Zweckvereinbarung genehmigt.
Als beteiligte Gebietskörperschaft wird hiermit gem. § 12 Abs. 1 Satz 4
ThürKGG auf die Veröffentlichung der Aufsichtsbehörde im Amtsblatt des
Kreises Weimarer Land vom 6. Februar 2016 (Nr. 01/16) hingewiesen.
Heichelheim, den 01.03.2016
Gemeinde Heichelheim
gez. Konrad Hage
Bürgermeister
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
bitte beachten Sie den Artikel
„Information zur anstehenden Wahl
des ehrenamtlichen Bürgermeisters“
unter dem amtlichen Teil
der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar.
AMTLICHES KLEINOBRINGEN
Gemeindeanschrift:
Bürgermeister: Beigeordnete: Telefon:
Sprechzeit: Großobringer Straße 34, 99439 Kleinobringen
Herr Gerhard Schauerhammer
Frau Daniela Becker
(03643) 42 06 90
Donnerstags 16:00 - 18:00 Uhr
Hinweis auf die amtliche Bekanntmachung
der
Zweckvereinbarung
zur Übertragung der Aufgabe „Bereitstellung der erforderlichen Plätze in
Kindertageseinrichtungen“ auf die Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis
Weimar
Mit Bescheid des Landratsamtes Weimarer Land – Kommunalaufsicht –
vom 28.12.2015 wurde die vorgenannte Zweckvereinbarung genehmigt.
Dankeschön
Es war uns vegönnt, das Fest der
Goldenen Hochzeit
im Kreise unserer Lieben zu feiern.
Dieser schöne Tag wird uns unvergesslich bleiben.
Wir möchten uns auf diesem Wege bei allen Verwandten, Freunden,
Bekannten und der Agrargenossenschaft Großobringen
für die vielen Glückwünsche, Blumen und Geschenke bedanken.
Ein ganz besonderer Dank geht an die fleißigen Helfer
der Gaststätte „Schlemmergut“ in Großobringen,
die dazu beigetragen haben, dass unser Fest ein schönes Erlebnis wurde.
Sigrid & Heinz Fischer
Großobringen, im Februar 2016
Als beteiligte Gebietskörperschaft wird hiermit gem. § 12 Abs. 1 Satz 4
ThürKGG auf die Veröffentlichung der Aufsichtsbehörde im Amtsblatt des
Kreises Weimarer Land vom 6. Februar 2016 (Nr. 01/16) hingewiesen.
Kleinobringen, den 01.03.2016
Gemeinde Kleinobringen
gez. Gerhard Schauerhammer
Bürgermeister
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
bitte beachten Sie den Artikel
„Information zur anstehenden Wahl
des ehrenamtlichen Bürgermeisters“
unter dem amtlichen Teil
der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar.
Seite 17
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
der
Haushaltssatzung der Gemeinde Kleinobringen
Am 20.01.2016 wurde von dem Gemeinderate der Gemeinde Kleinobringen
die Haushaltssatzung für das Jahr 2016 beschlossen.
Mit Schreiben vom 08.02.2016 wurde durch der Rechtsaufsichtsbehörde des
Landrats-amtes Weimarer Land die Eingangsbestätigung und die Würdigung
der Haushaltssatzung erteilt.
Genehmigungspflichtige Teile enthält die Haushaltssatzung nicht.
Die Haushaltssatzung für das Jahr 2016 mit ihren Anlagen liegt in der Zeit
vom 01.03. – 14.03.2016, bzw. über diesen Zeitraum hinaus bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2016 nach § 80,
Abs. 3 ThürKO, zu den üblichen Geschäftszeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, Hauptstraße 23, Zimmer 4, zur Einsichtnahme aus.
3. Jahrgang · 03. Ausgabe · 01. März 2016
Camping preis und Egon Sundhaus schilderte seine Erlebnisse als geplagter
und gestresster Kurgast. Durch die erneuten Auftritte von Karin als Beamtin
und über die Vorzüge der molligen Frauen, von Sibylla mit den Problemen
vom schnarchenden Ehemann und Fritz mit den Tücken als Strohwittwer
war der gesamte Nachmittag ausgefüllt. Mit dem Abendbrot mussten wir
noch warten. Es gab noch ein Programmteil als Überraschung. Unsere Linedanc-Gruppe erfreute uns wieder einmal mit ihren flotten Tänzen. Dafür
bedanken wir uns herzlich. Mit dem Abendbrot vom Partyservice Becker fand
ein lustiger Faschingsnachmittag seinen Abschluss.
HAUSHALTSSATZUNG
der Gemeinde Kleinobringen
Landkreis Weimarer Land
für das Haushaltsjahr 2016
Aufgrund der §§ 19, Abs. 1, Satz 1 und 55 ThürKo erläßt die Gemeinde
folgende Haushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird
hiermit festgesetzt,
er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen
und den Ausgaben mit
284.800,00 Euro
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen
und den Ausgaben mit 22.150,00 Euro ab.
§2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
werden nicht festgesetzt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden
wie folgt festgesetzt:
1.Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)
b) für die Grundstücke (B)
321 v.H.
439 v.H.
2.Gewerbesteuer
457 v.H.
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 47.000,00 Euro festgesetzt.
§6
Der Stellenplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung und ist zwingend
einzuhalten.
§7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2016 in Kraft.
Kleinobringen, den 10.02.2016
Gerhard Schauerhammer, Bürgermeister
NICHTAMTLICHES KLEINOBRINGEN
SENIORENVERANSTALTUNGEN
Im Februar wird bei den Kleinobringer Senioren immer Fasching gefeiert. So
auch am Rosenmontag 2016. Nach dem üblichen Kaffeetrinken mit Kuchen
und Kräppeln begann nach der Eröffnung der Sitzung durch Siegfried
Schwerz das Programm mit zahlreichen Büttenreden. Sibylla Schwerz
glänzte mit einem fürchterlchen Zahnarztbesuch, Fritz Heyner hatte mächtige
Probleme mit der neuen Waschmaschine, Karin Heyner erläuterte die
artgerechte Männerhaltung, Siegfried Schwerz gab seine Erfahrungen beim
Der nächste Seniorennachmittag findet am Mittwoch,
dem 09.März 2016, 15.00 Uhr im Bürgerhaus statt.
AUS DEM DORFLEBEN
Aufgeschrieben von Egon Sundhaus
Taekwondo in Kleinobringen
Taekwondo ist eine koreanische Kampfsportart. Die drei Silben des
Namens stehen für Fußtechnik (Tae), Handtechnik (Kwon) und Weg (Do).
Taekwondo hat große Ähnlichkeit mit anderen asiatischen Kampfsportarten,
unterscheidet sich jedoch in einigen wesentlichen Punkten von diesen.
Insbesondere dominieren die Fußtechniken deutlicher als in anderen
Kampfsportarten.
Taekwondo hat in Korea eine lange Tradition. Im Jahre 1967 wurde der
Deutsche Taekwondo-Verband gegründet. Seitdem werden auch deutsche
Meisterschaften ausgeführt. Seit 2000 ist die Sportart olympisch.
In Kleinobringen besteht eine Gruppe, die Teakwondo betreibt. Das Training
findet von November bis April jeweils montags von 17.45 Uhr bis 19.15 Uhr
und von Mai bis Oktober.
Zur gleichen Zeit mittwochs im Bürgerhaus von Kleinpobringen statt. Zirka
die Hälfte der Trainingszeit dient der Erwärmung, Dehnung und Kräftigung.
Danach folgen Techniktraining und formen laufen. Ziele sind körperliche und
geistige Fitness bis ins hohe Alter durch sanften Muskelaufbau und Einheit
von äußerer und innerer Stärke.
Die Teakwondo-Gruppe wird von dem Kleinobringer Frank Mannes
geleitet. Interessierte ab sieben Jahren können jederzeit einsteigen. Auch
Interessierte aus den Nachbardörfern sind willkommen. Die Teilnahme ist
kostenfrei. Wer daran teilnehmen möchte oder erst einmal unverbindlich
zum Schnupperkurs kommen will, meldet sich bitte bei Frank Mannes, Im
Hirseborn 63, 99439 Kleinobringen oder telefonisch unter 03643-4151667.
Kinderfasching
Ein buntes Bild hübsch kostümierter Kinder und auch Eltern bot sich am
Fastnachtssamstag auf dem Saal des Kleinobringer Bürgerhauses. Unter
der Regie von Katja Flohr war es wieder eine gelungene Feier, zu der
zahlreichen Kleinobringer Kinder ihren Spaß hatten. Der Kinderfasching in
Kleinobringen zieht sogar auch auswärtige Familien an. Katja hatte einige
Eltern als Helferinnen für die Vorbereitung (z.B. Kuchen backen) und
Durchführung mit ins Boot geholt. Mit dabei waren Sabrina Triebel, Kristin
Weißenborn, Susann Eisenkraut, Janine und Burghard Voss. Die Anlage
stellte freundlicherweise Karsten Enders zur Verfügung. Bei den Spielen wie
Stuhl- und Luftballontanz, Laurentia, Rucki-zucki und Einwickeln der Eltern
in Toilettenpapier hatten die Kinder viel Spaß. Beim Feiern gibt es auch
Hunger und Durst. Für die Versorgung war sowohl für die Kinder als auch die
Erwachsenen war bestens gesorgt. Für ein geringes Entgeld gab es Kaffee
und Kuchen, Würstchen sowie Getränke für Jung und Alt.
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
Seite 18
AMTLICHES KRAUTHEIM / Haindorf
Gemeindeanschrift:
Bürgermeister:
Beigeordneter:
Telefon:
Sprechzeit:
An der Lache 110, 99439 Krautheim
Herr Wolfgang Bock
Herr Christian Meier
(036451) 60461
Dienstag 17:00 - 18:00 Uhr
Hinweis auf die amtliche Bekanntmachung
der
Zweckvereinbarung
zur Übertragung der Aufgabe „Bereitstellung der erforderlichen Plätze in
Kindertageseinrichtungen“ auf die Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis
Weimar
Mit Bescheid des Landratsamtes Weimarer Land – Kommunalaufsicht –
vom 28.12.2015 wurde die vorgenannte Zweckvereinbarung genehmigt.
Als beteiligte Gebietskörperschaft wird hiermit gem. § 12 Abs. 1 Satz 4
ThürKGG auf die Veröffentlichung der Aufsichtsbehörde im Amtsblatt des
Kreises Weimarer Land vom 6. Februar 2016 (Nr. 01/16) hingewiesen.
Krautheim, den 01.03.2016
Gemeinde Krautheim
gez. Wolfgang Bock
Bürgermeister
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
bitte beachten Sie den Artikel
„Information zur anstehenden Wahl
des ehrenamtlichen Bürgermeisters“
unter dem amtlichen Teil
der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar.
3. Jahrgang · 03. Ausgabe · 01. März 2016
ThürKGG auf die Veröffentlichung der Aufsichtsbehörde im Amtsblatt des
Kreises Weimarer Land vom 6. Februar 2016 (Nr. 01/16) hingewiesen.
Leutenthal, den 01.03.2016
Gemeinde Leutenthal
gez. Herbert Steinhäuser
Bürgermeister
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
bitte beachten Sie den Artikel
„Information zur anstehenden Wahl
des ehrenamtlichen Bürgermeisters“
unter dem amtlichen Teil
der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar.
AMTLICHES STADT NEUMARK
Stadtanschrift:
Bürgermeister: 1. Beigeordnete:
2. Beigeordneter:
Telefon:
Sprechzeit:
Am alten Gutshof 1, 99439 Neumark
Herr Ronald Runge
Frau Beatrice Sauerbrey
Herr Clemens Rösler
(036452) 7 22 82
Dienstag 18:00 - 19:00 Uhr
Hinweis auf die amtliche Bekanntmachung
der
Zweckvereinbarung
zur Übertragung der Aufgabe „Bereitstellung der erforderlichen Plätze in
Kindertageseinrichtungen“ auf die Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis
Weimar
Mit Bescheid des Landratsamtes Weimarer Land – Kommunalaufsicht –
vom 28.12.2015 wurde die vorgenannte Zweckvereinbarung genehmigt.
EINLADUNG
zur Mitgliederversammlung
der Jagdgenossenschaft Krautheim-Haindorf
Hiermit lade ich alle Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft
Krautheim-Haindorf zur diesjährigen Mitgliederversammlung
für Freitag, dem 08.04.2016 um 19:00 Uhr,
in die Gaststätte Winzer, Schenkanger 29, 99439 Krautheim, ein.
Tagesordnung:
1.Begrüßung
2. Zustimmung zum Abschluss eines Änderungsvertrages wegen
Ausscheiden eines Pächters/ Eintritt eines neuen Pächters
3.Verschiedenes
Manfred Schenke, Vorsitzender
AMTLICHES LEUTENTHAL
Gemeindeanschrift:
Bürgermeister:
Beigeordneter:
Telefon:
Sprechzeit:
Im Dorfe 17, 99439 Leutenthal
Herr Herbert Steinhäuser
Herr Udo Malisius
(036451) 72 800
jeden 2. Mittwoch im Monat 18:00 - 19:00 Uhr
Hinweis auf die amtliche Bekanntmachung
der
Zweckvereinbarung
zur Übertragung der Aufgabe „Bereitstellung der erforderlichen Plätze in
Kindertageseinrichtungen“ auf die Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis
Weimar
Mit Bescheid des Landratsamtes Weimarer Land – Kommunalaufsicht –
vom 28.12.2015 wurde die vorgenannte Zweckvereinbarung genehmigt.
Als beteiligte Gebietskörperschaft wird hiermit gem. § 12 Abs. 1 Satz 4
Als beteiligte Gebietskörperschaft wird hiermit gem. § 12 Abs. 1 Satz 4
ThürKGG auf die Veröffentlichung der Aufsichtsbehörde im Amtsblatt des
Kreises Weimarer Land vom 6. Februar 2016 (Nr. 01/16) hingewiesen.
Neumark, den 01.03.2016
Stadt Neumark
gez. Ronald Runge
Bürgermeister
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
bitte beachten Sie den Artikel
„Information zur anstehenden Wahl
des ehrenamtlichen Bürgermeisters“
unter dem amtlichen Teil
der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar.
NICHTAMTLICHES STADT NEUMARK
HEIMATVEREIN „STADT NEUMARK“ E V
Einen schönen Faschingsnachmittag verbrachten wir am 06.02.16 in der
Stadtverwaltung Neumark. Danke sei hiermit unseren kleinen und großen
Gästen gesagt, für die schönen Kostüme und die gute Laune. Mit viel Spiel,
Spaß und vielen Süßigkeiten verging die Zeit wie im Fluge. Danke sagen wir
auch den Vätern, die uns beim wegräumen der Tische und Bänke geholfen
haben.
Da schon wieder das Osterfest im Kalender steht, möchten wir alle Kinder bis
12 Jahre zu unserem jährlichen Osternest suchen einladen. Wir treffen uns
am 19.03.16 um 15.00 Uhr an der Feuerwehr und wandern gemeinsam
wieder zum Ziel. Eingeladen sind ebenfalls die Erwachsenen, die euch beim
tragen unterstützen können.
Nun etwas in eigener Sache.
Mehrfach wurden wir gefragt, ob unsere Veranstaltungen für alle Einwohner
gelten. Alle Einwohner von Neumark sind zu jeder Veranstaltung eingeladen.
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
Seite 19
Egal ob alt oder jung, wir freuen uns immer über zahlreiche Gäste. Jede
unsere Aktivitäten werden durch das Gemeindejournal und durch einzelne
Plakate in unseren Schaukästen im Ort bekannt gegeben.
Unsere Vereinsarbeit
Unser Verein besteht leider nur noch aus 6 Mitgliedern. Wir haben uns
gegründet, um Neumark ein wenig Abwechslung zu bieten. 17 Jahre besteht
unser kleiner Heimatverein zurzeit. Wir sind ein lustiger, aber auch ein
lockerer Verein, trotzdem brauchen wir Ihre Hilfe!!!
Haben Sie Interesse uns beizutreten oder möchten Sie sich über uns
informieren, dann sprechen Sie uns an oder rufen Sie mich unter
036452/70274 an. Wir hoffen sehr, dass Sie uns unterstützen möchten.
Margitta Langhammer, Vereinsvorsitzende
3. Jahrgang · 03. Ausgabe · 01. März 2016
NICHTAMTLICHES RAMSLA
Tanz(t) in den Frühling – am Freitag, 18.03.2016
in Ramsla
Die Band ROSA ist seit Langem eine feste Größe im Ramslaer Partyprogramm und darf auch 2016 nicht fehlen - sie macht sogar den Anfang!
Und zwar am Freitag, dem 18.03.2016, zur Ramslaer Frühlingsparty. Lasst
uns gemeinsam den Saal zum Beben bringen und die warme Jahreszeit
einläuten!
Die 6 Berufsmusiker treffen dabei garantiert den richtigen Ton und spielen,
was das Herz von jedermann begehrt - von den bekannten Tanzsongs, über
die besten Partyhits, bis hin zu Klassikern aus der Rockgeschichte und
aktuellen Charts, soll es musikalisch an diesem Abend an nichts fehlen!
Einlass: ab 21.00 Uhr
Beginn: 22.00 Uhr
Für das leibliche Wohl ist durch das Gasthaus "Zum goldenen Hufeisen" wie
immer bestens gesorgt.
Wir freuen uns auf Euren Besuch!!! Eure Kirmesgesellschaft Ramsla
AMTLICHES ROHRBACH
Gemeindeanschrift: Im Dorfe 26, 99439 Rohrbach
Bürgermeister:
Herr Ingolf Otto
Beigeordneter:
Herr Karsten Otto
Telefon:
(036451) 60 468
Sprechzeit:
jeden 1. u. 3. Do. 18:00 - 19:00 Uhr
www.gemeinde-rohrbach.de
Hinweis auf die amtliche Bekanntmachung
der
Zweckvereinbarung
zur Übertragung der Aufgabe „Bereitstellung der erforderlichen Plätze in
Kindertageseinrichtungen“ auf die Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis
Weimar
AMTLICHES RAMSLA
Gemeindeanschrift:
Bürgermeister:
Beigeordneter:
Telefon:
Sprechzeit:
Ottmannshauser Straße 100, 99439 Ramsla
Herr Dr. Thomas Basche
Herr Günther Schmidt
(036452) 7 24 98
montags: 18:15 - 18:45 Uhr
Hinweis auf die amtliche Bekanntmachung
der
Zweckvereinbarung
zur Übertragung der Aufgabe „Bereitstellung der erforderlichen Plätze in
Kindertageseinrichtungen“ auf die Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis
Weimar
Mit Bescheid des Landratsamtes Weimarer Land – Kommunalaufsicht –
vom 28.12.2015 wurde die vorgenannte Zweckvereinbarung genehmigt.
Als beteiligte Gebietskörperschaft wird hiermit gem. § 12 Abs. 1 Satz 4
ThürKGG auf die Veröffentlichung der Aufsichtsbehörde im Amtsblatt des
Kreises Weimarer Land vom 6. Februar 2016 (Nr. 01/16) hingewiesen.
Ramsla, den 01.03.2016
Gemeinde Ramsla
gez. Dr. Thomas Basche
Bürgermeister
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
bitte beachten Sie den Artikel
„Information zur anstehenden Wahl
des ehrenamtlichen Bürgermeisters“
unter dem amtlichen Teil
der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar.
Mit Bescheid des Landratsamtes Weimarer Land – Kommunalaufsicht –
vom 28.12.2015 wurde die vorgenannte Zweckvereinbarung genehmigt.
Als beteiligte Gebietskörperschaft wird hiermit gem. § 12 Abs. 1 Satz 4
ThürKGG auf die Veröffentlichung der Aufsichtsbehörde im Amtsblatt des
Kreises Weimarer Land vom 6. Februar 2016 (Nr. 01/16) hingewiesen.
Rohrbach, den 01.03.2016
Gemeinde Rohrbach
gez. Ingolf Otto, Bürgermeister
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
bitte beachten Sie den Artikel
„Information zur anstehenden Wahl
des ehrenamtlichen Bürgermeisters“
unter dem amtlichen Teil
der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar.
ÖFFENTLICHE NACHRICHTEN
der Gemeinde Rohrbach März 2016
Am 15. Februar fand im Saal des Dorfgemeinschaftshauses die erste
Informationsveranstaltung des Abwasserzweckverbandes zur zukünftigen
Umgestaltung des Abwassernetzes in unserem Dorf statt. Der Saal
war mit über 60 Teilnehmern gut gefüllt und es gab eine Interessante
Diskussionsrunde. Herr Professor Longdong vor der Bauhaus Uni in Weimar
hat mit seinen interessanten Ausführungen einen Ausblick auf die möglichen
Varianten gegeben. Über seinen Lehrstuhl „Siedlungswasserwirtschaft“
erfolgt bekanntlich die Betreuung des Forschungsprojektes zur Abwasserbehandlung in unserer Gemeinde und der Gemeinde Wohlsborn, die als
Modellregionen im Rahmen der Internationalen Bauausstellung ausgewählt
worden sind.
In den nächsten Monaten werden nun konkrete Gespräche mit den
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
Seite 20
Grundstückseigentümern und die Abwägung der Varianten erfolgen. Dazu
wird in meiner Sprechstunde regelmäßig die Möglichkeit zu Gesprächen mit
Vertretern des Abwasserzweckverbandes bestehen. Ich freue mich auf eine
spannende Zeit und hoffe sehr, dass es uns im Rahmen der Maßnahme
gelingt, für dieses Problem die effektivste und kostengünstigste Variante
zu finden.
Nun haben wir es doch noch geschafft die Stelle der sozialen Teilhabe
zu besetzen. Am 01. Februar hat nun in unserer Gemeinde ein neuer
Beschäftigter seine Arbeit aufgenommen. Maik Erl aus Krautheim wird von
nun an im Umfeld unserer Gemeinde für Ordnung sorgen. Im Plan stehen unter
Anderem Arbeiten am Naturlehrpfad, am Rossbach und allen Feldgehölzen
und Feldwegen. Sicher haben Sie das Köpfen der Weiden am Rossbach
als eine der ersten Arbeiten schon beobachtet. Unterstützung bekommt er
ab dem 1. März. Dann wird Torsten Heger aus Leutenthal seine Dienstzeit
im Bundesfreiwilligendienst bei der Gemeinde aufnehmen. Ich hoffe sehr,
dass sich die beiden zu einem Team formen und die gestellten Aufgaben zu
unser aller Zufriedenheit erledigen.
Der voraussichtliche Termin für das diesjährige Osterfeuer
ist der Ostersamstag der 26. März.
Ab 18 Uhr sind wieder alle eingeladen,
um einen gemütlichen Lagerfeuerabend
mit Schmaus und Getränken zu verbringen.
Ingolf Otto, Bürgermeister
3. Jahrgang · 03. Ausgabe · 01. März 2016
AMTLICHES SACHSENHAUSEN
Gemeindeanschrift:
Bürgermeister:
Beigeordneter:
Telefon:
Sprechzeit:
Leutenthaler Straße 46 C, 99439 Sachsenhausen
Herr Georg Scheide
Herr Norbert Schuchardt
(03643) 42 06 27
jeden 1.+3. Donnerstag 17:00-18:00 Uhr
Hinweis auf die amtliche Bekanntmachung
der
Zweckvereinbarung
zur Übertragung der Aufgabe „Bereitstellung der erforderlichen Plätze in
Kindertageseinrichtungen“ auf die Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis
Weimar
Mit Bescheid des Landratsamtes Weimarer Land – Kommunalaufsicht –
vom 28.12.2015 wurde die vorgenannte Zweckvereinbarung genehmigt.
Als beteiligte Gebietskörperschaft wird hiermit gem. § 12 Abs. 1 Satz 4
ThürKGG auf die Veröffentlichung der Aufsichtsbehörde im Amtsblatt des
Kreises Weimarer Land vom 6. Februar 2016 (Nr. 01/16) hingewiesen.
Sachsenhausen, den 01.03.2016
Gemeinde Sachsenhausen
gez. Georg Scheide
Bürgermeister
DIE GEMEINDE ROHRBACH
vermietet preiswert
sanierte 2 – und 3 Raumwohnungen
in den gemeindeeigenen Häusern „Am Tiergarten“.
Interessenten melden sich bitte beim Bürgermeister oder bei der
Haus- und Grundstücksverwaltung Lange & Hofmeister in Weimar,
Johann-Sebastian-Bach-Straße 3.
NICHTAMTLICHES ROHRBACH
Knutfest in Rohrbach
Am 23.01.2016 fand das mittlerweile 3. Knutfest in Rohrbach statt. Ab
18.00 Uhr trafen sich ca. 50 Einwohner am Grillplatz, um die ausgedienten
Weihnachtsbäume in Flammen aufgehen zu lassen. Durch die Mitglieder
des Heimatvereins wurden Bratwürste und auch die dazugehörenden
Getränke angeboten, die einen reißenden Absatz fanden. Nach den sehr gut
angenommenen Veranstaltungen im Dezember (Rentnerweihnachtsfeier,
Sonnenwendfeuer) wurde auch an diesem Tag deutlich, dass ein großer Teil
unserer Einwohnerschaft solche Angebote zum geselligen Beisammensein
gerne wahrnimmt.
Dies ist für unseren Verein gleichzeitig Anerkennung als auch Ansporn,
unseren Einwohnern auch weiterhin die Möglichkeiten zum gemeinsamen
Feiern zu bieten.
Ein besonderer Dank für ihren Einsatz gilt Friedhelm Reinhardt am Rost,
Bernd Blume als „Mädchen“ für alles, Ines Zühlke, Christa Becher und
Brigitte Neumeister beim Getränkeausschank.
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
bitte beachten Sie den Artikel
„Information zur anstehenden Wahl
des ehrenamtlichen Bürgermeisters“
unter dem amtlichen Teil
der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar.
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger
am Mittwoch, 10.03.2016 um 19.30 Uhr findet
im Versammlungsraum der Gaststätte
eine öffentliche Ratssitzung statt. (siehe auch Aushang)
Ort: Gaststätte Sachsenhausen Pfarrgasse 34 .
Wir laden recht herzlich ein.
Georg Scheide Bürgermeister
Hinweis: Im Februar fand keine Ratssitzung statt.
Wir bitten auch darauf zu achten, dass nach der Baumschutzordnung das
Fällen von Bäumen nach dem 29.02.2016 verboten ist, ebenso sollte da
Thüringer Feiertagsgesetz grundsätzlich Beachtung finden, im besonderem
nach §4 „(1) Die Sonntage und die gesetzlichen Feiertage sind Tage der
allgemeinen Arbeitsruhe.“
Bitte um Beachtung!!
Ausnahmen sind nur auf Antrag und bei Gefahr möglich!
NICHTAMTLICHES SACHSENHAUSEN
Kita Sachsenhausen - 2015 war wieder ein turbulentes Jahr
Bereits im Januar begannen unsere Bauarbeiten für unsere Außenterrasse,
die wir mit Begeisterung das ganze Jahr über hindurch nutzten. Auch unsere
Großeltern staunten nicht schlecht, als wir sie zum Oma-Opa-Tag auf
unsere neue Terrasse entführten und zu einer geselligen Kaffeerunde und
gemeinsamen Spielen zusammen kamen.
Aber dies allein reichte uns nicht an Veränderungen für unsere Kinder.
Dank einiger Spenden konnten wir unsere Außenspielanlage von Grund auf
verändern und die Einweihung im Juli war der absolute Höhepunkt für Klein
und Groß.
Im Herbst bekamen wir überraschend eine Spende von Fielmann überreicht,
die den Kauf eines Apfelbaumes ermöglichte und der Beginn einer
Obststrecke wurde geebnet. Wir hoffen in diesem Jahr schon auf unsere
ersten Zitronenäpfel zu ernten!
Aber 2016 ist auch jetzt schon wieder sehr spannend. Im Februar erhielten
wir eine neue Umzäunung und sind sehr glücklich darüber.
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
Seite 21
Da wir konzeptionell nach dem Lebensbezogenen Ansatz arbeiten, ist es
für uns wichtig. Menschen aus dem Umfeld der Kinder mit in den Kitaalltag
einzubeziehen.
Deshalb heißt es jetzt bei uns - Dienstag ist Vorlesetag! Unsere Lesepatin,
Frau Meinl, kommt regelmäßig in unsere Kita. Alle Kinder machen es sich
bequem und lauschen aufmerksam den tollen Geschichten, die Frau Meinl
speziell für uns aus ihrer umfangreichen Sammlung auswählt. Zu jedem
Vorlesetag stellt Sie ein anderes Buch vor und bringt dabei viel Liebe und
Geduld für unsere Kinder mit. Es kann wohl zu Recht behauptet werden, dass
dieser Tag allen viel Spaß bereitet. In den Stunden geht es ja nicht nur ums
Lesen. Die Geschichten geben Anlass, über eigene Erfahrungen und Erlebnisse zu berichten. Worte werden erklärt, Phantasie angeregt, Zusammenhänge erkannt und es wird deutlich, dass Zuhören wichtig ist.
DER HEIMATVEREIN INFORMIERT!
Liebe Rentnerinnen und Rentner,
Liebe Vorruheständler!
am Donnerstag den 18.02.2016 fand um 14:00 Uhr in der Gaststätte
ein Seniorennachmittag statt. In einer kleinen und gemütlichen Runde,
bei Kaffee und Kuchen wurden Informationen ausgetauscht und aktuelle
Anfragen besprochen. Es war es ein recht schöner Nachmittag, mit guter
Versorgung und Bewirtung durch das Gaststättenteam.
Nachruf
Am 30. Januar 2016 ist unsere Tante
Wir freuen uns
auf noch viele
spannende
Geschichten
mit Frau Meinl
und sagen:
DANKE, für
die schönen
Lesemomente!
Herzliche
Da nk
3. Jahrgang · 03. Ausgabe · 01. März 2016
Frau Helga Wiesenthal
im Alter von 87 Jahren für immer von uns gegangen.
In stillem Gedenken
Jutta und Gerd Hopfgarten
Ihre Kinder und Enkelkinder
Sachsenhausen,
im Februar 2016
n
AMTLICHES SCHWERSTEDT
Tatü tata und die Polizei war auch schon da!
Im Januar wurden unsere Schulanfänger von der Polizeibeamtin Frau
Kirsten Hoffmann besucht. Begleitend von den Ampelinchen zeigte Sie den
Kindern, wie man sich richtig im Straßenverkehr verhält. „Ihr denkt das kann
ich schon. Dann passt mal auf, auf was man alles achten muss.“
Mit vielen tollen Spielen lies Sie alle in die Verkehrswelt eintauchen. Im
Mittelpunkt stand dabei die Förderung von Grundkompetenzen für eine
sichere und selbstständige Verkehrsteilnahme der angehenden Schulkinder.
Ein Höhepunkt der Verkehrserziehung war die Übung im Dorf und natürlich
das Polizeiauto.
Wir sind uns sicher, Frau Hoffmann ist nicht das erste und letzte Mal
dagewesen!
Gemeindeanschrift:
Bürgermeister:
Beigeordneter:
Telefon:
Sprechzeit:
An der Pfütze 38, 99439 Schwerstedt
Herr Maik Horstmann
Herr Uwe Bauer
(03 64 52) 16 91 23
Dienstag 17:30 - 18:30 Uhr
Hinweis auf die amtliche Bekanntmachung
der
Zweckvereinbarung
zur Übertragung der Aufgabe „Bereitstellung der erforderlichen Plätze in
Kindertageseinrichtungen“ auf die Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis
Weimar
Mit Bescheid des Landratsamtes Weimarer Land – Kommunalaufsicht –
vom 28.12.2015 wurde die vorgenannte Zweckvereinbarung genehmigt.
Als beteiligte Gebietskörperschaft wird hiermit gem. § 12 Abs. 1 Satz 4
ThürKGG auf die Veröffentlichung der Aufsichtsbehörde im Amtsblatt des
Kreises Weimarer Land vom 6. Februar 2016 (Nr. 01/16) hingewiesen.
Schwerstedt, den 01.03.2016
Gemeinde Schwerstedt
gez. Maik Horstmann
Bürgermeister
Das Team der Kindertagesstätte “Unterm Regenbogen“ in Sachsenhausen
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
bitte beachten Sie den Artikel
„Information zur anstehenden Wahl
des ehrenamtlichen Bürgermeisters“
Seniorenveranstaltung
Liebe Rentnerinnen und Rentner, liebe Vorruheständler
Die nächste
Seniorenveranstaltung
findet am Donnerstag, den 18.03.2016, um 14:00 Uhr
in der Gaststätte in Sachsenhausen statt.
Es soll ein fröhlicher Nachmittag in Gedanken an und um (nach)
dem Frauentag, mit musikalischen Einlagen, werden.
Dazu laden wir Sie,
wie immer auch bei Kaffee und Kuchen recht herzlich ein.
Bitte melden Sie sich, wie gewohnt, bei Charlotte Schomburg
- Tel. 42 36 96 an oder kommen Sie direkt zur Gaststätte.
Der Seniorenbeirat des HVS
unter dem amtlichen Teil
der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar.
BEKANNTMACHUNG
der Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung des
Gemeinderates Schwerstedt vom 19.11.2015
TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister Maik Horstmann stellt die Beschlussfähigkeit des
Gemeinderates fest. Die gesetzliche Zahl der Mitglieder beträgt 7, davon
sind alle Mitglieder anwesend. Der Gemeinderat ist somit beschlussfähig.
TOP 2 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung
Beschluss Nr. 51/07/2015
Der Gemeinderat Schwerstedt genehmigt die Tagesordnung für die
nichtöffentliche Gemeinderatssitzung vom 19.11.2015 in vorgelegter Form:
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
Seite 22
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 7
Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
TOP 3 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die
öffentliche Sitzung des Gemeinderates Schwerstedt vom 27.08.2015
Beschluss-Nr. 52/07/2015:
Der Gemeinderat von Schwerstedt genehmigt die Niederschrift über die
nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 27.08.2015.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 7
Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
3. Jahrgang · 03. Ausgabe · 01. März 2016
TOP 5 – Beratung und Beschluss zur Satzung über die Erhebung der
Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde
Schwerstedt
Beschluss-Nr. 59/08/2016:
Der Gemeinderat Schwerstedt beschließt die Satzung über die Erhebung der
Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) für die Gemeinde
Schwerstedt.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 7
Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 1, Enthaltungen: 0
TOP 6 – Beschlüsse zu Bauanträgen
Beschluss-Nr. 60/08/2016:
TOP 4 – Beratung und Beschluss zum Antrag auf Pacht der
Die Gemeinde Schwerstedt erteilt das Einvernehmen zum An- und Umbau
Gemeindeparkplätze durch die Hausbewohner in der Buttelstedter
des Wohnhauses am Flurstück 121/1.
Straße 102
Abstimmungsergebnis:
Beschluss-Nr. 53/07/2015:
gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 7
Die Gemeinde Schwerstedt verpachtet die 4 PKW Stellplätze Am
Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
Weidenteich, Flurstück 9/1 an die Antragsteller. Die Pacht pro Stellplatz
beträgt 50,00 €/ jährlich.
Maik Horstmann, Bürgermeister
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 7
Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
TOP 5 – Beratung und Beschluss über den Antrag auf Erwerb einer
Teilfläche aus dem Flurstück 79/13
Beschluss-Nr. 54/07/2015:
Die Gemeinde Schwerstedt verkauft eine noch zu vermessende Teilfläche
von etwas 30m² aus dem Flurstück 79/13 nach Bodenrichtwert.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 7
Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
TOP 6 – Beratung und Beschluss über den Antrag auf Erwerb einer
Teilfläche aus dem Flurstück 6/12
Nach eingehender Diskussion wurde der Beschluss mit 5 Ja-Stimmen und 2
Enthaltungen vertragt.
BEKANNTMACHUNG
der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des
Gemeinderates Schwerstedt vom 11.02.2016
TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister Maik Horstmann begrüßt alle Anwesenden, eröffnet
die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.
Die gesetzliche Zahl der Mitglieder beträgt 7, davon sind alle Mitglieder
anwesend. Der Gemeinderat ist somit beschlussfähig.
TOP 2 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung
Beschluss Nr. 56/08/2016:
Der Gemeinderat Schwerstedt genehmigt die Tagesordnung für die
öffentliche Gemeinderatssitzung vom 11.02.2016 in vorgelegter Form:
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 7
Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
TOP 3 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die
öffentliche Sitzung des Gemeinderates Schwerstedt vom 19.11.2015
Beschluss-Nr. 57/08/2016:
Der Gemeinderat von Schwerstedt genehmigt die Niederschrift über die
öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 19.11.2015.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 7
Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
TOP 4 – Beratung und Diskussion zum Haushaltsentwurf 2016 und
eventuelle Beschlussfassung zur Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes
Beschluss-Nr. 58/08/2016:
Der Gemeinderat Schwerstedt beschließt die Fortschreibung des
beschlossenen Haushaltssicherungskonzeptes vom 21.03.2013 für den
Zeitraum 2016 bis 2020.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 7
Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
NICHTAMTLICHES SCHWERSTEDT
FISCHEREIGENOSSENSCHAFT
SCHWERSTEDT
Hiermit lade ich zur Mitgliederversammlung
am 08.03.2016 um 18.00Uhr nach Schwerstedt
in die Gemeindeverwaltung, An der Pfütze 38, recht herzlich ein.
Tagesordnung:
Top 1. Neuwahl des Vorstandes
Top 2. Bericht des Pächters
Top 3. Aussprache und Verschiedenes
Vorsitzender, Jörg Strobach
AMTLICHES
VIPPACHEDELHAUSEN / THALBORN
Gemeindeanschrift:
Bürgermeister:
Beigeordneter:
Telefon:
Sprechzeit:
Lindenstraße 20 a, 99439 Vippachedelhausen
Herr Karl-Albert Treuner
Herr Bernd Unbescheid
(036452) 7 23 18
Dienstag 16:30-17:30 Uhr
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
bitte beachten Sie den Artikel
„Information zur anstehenden Wahl
des ehrenamtlichen Bürgermeisters“
unter dem amtlichen Teil
der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar.
NICHTAMTLICHES
VIPPACHEDELHAUSEN / THALBORN
VERANSTALTUNGSKALENDER
VIPPACHEDELHAUSEN / THALBORN - MÄRZ 2016
Datum /Uhrzeit
Aktivität / Veranstaltung
Ort
03. März 15:00
Seniorentreff - Frauentag
"Zur alten Kastanie"
04. März 19:00
FFW-Funkausbildung - Knotenkunde
FFW GH VEH
08. März 15:00
Spinnstube - Frauentag
Bürgerhaus
09. März 15:00
Seniorennachmittag
Heichelheim
18. März 17:00
Blutspende
Bürgerhaus
19. März 09:30
Arbeitseinsatz
VEH und Thalborn
Seite 23
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
19. März 15:00
öffentliche Mitgliederversammlung
Kleingärtner
Bürgerhaus
19. März 16:00
FFW-technischer Dienst
FFW GH VEH - GH Thb.
25. März 10:00
Ostereiersuchen
"tirica"
31. März 15:00
Seniorentreff - Ostern
"Zur alten Kastanie"
(Angaben ohne Gewähr)
KLEINGARTENVEREIN
„AM RITTERSBORN“E.V.
Weimarische Straße · 99439 Vippachedelhausen
IM MÄRZEN DER BAUER ...
… die Rößlein einspannt. Er setzt seine Felde und Wiesen in Stand.
Er pflüget den Boden, er egget und sät und rührt seine Hände,
frühmorgens und spät.
Aber nicht nur der Bauer, auch die Kleingärtner beginnen mit den ersten
Sonnenstralen das neue Gartenjahr. Bei schönem Wetter wird in allen
Parzellen fleißig gearbeitet um den Winter auch optisch zu beenden.
Gemeinsam machen die Kleingärtner die gesamte Anlage, innen und
außen fit für den Sommer. Natürlich werden auch schon gemeinsame
Unternehmungen für das laufende Gartenjahr geplant.
Ziel der Vereinsarbeit ist der Erhalt der Gartenanlage. Tipps und Tricks
übern Gartenzaun stellen dabei nicht die Arbeitsweise einzelner Kleingärtner in Frage, sondern bewirken vielmehr einen Erfahrungsaustausch. „Es
wächst zusammen – was zusammen gehört“.
Für interessierte Kleingärtner, oder die die es werden wollen, bestehen gute
Chancen zum Einstieg. Es stehen kostengünstig freie Parzellen mit einer
Größe zwischen 300 und 600 m² zur Verfügung. Nähere Informationen sind
beim Vereinsvorstand einzuholen.
Ein erster Höhepunkt des neuen Jahres ist die
Öffentliche Mitgliederversammlung
Kleingartenverein „Am Rittersborn“ e. V.
am Samstag, dem 19. März 2016 – ab 15:00 Uhr
im Bürgerhaus Vippachedelhausen
Folgende Tagesordnung (Auszug) ist vorgesehen:
3. Jahrgang · 03. Ausgabe · 01. März 2016
AMTLICHES WOHLSBORN
Gemeindeanschrift:
Bürgermeister:
Beigeordneter:
Telefon:
Sprechzeit:
Hauptstraße 9, 99439 Wohlsborn
Herr Peter Thomas
Herr Stefan Mund
0170 / 2 21 41 71
jeden Montag 16:30 - 18:00 Uhr
Hinweis auf die amtliche Bekanntmachung
der
Zweckvereinbarung
zur Übertragung der Aufgabe „Bereitstellung der erforderlichen Plätze in
Kindertageseinrichtungen“ auf die Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis
Weimar
Mit Bescheid des Landratsamtes Weimarer Land – Kommunalaufsicht –
vom 28.12.2015 wurde die vorgenannte Zweckvereinbarung genehmigt.
Als beteiligte Gebietskörperschaft wird hiermit gem. § 12 Abs. 1 Satz 4
ThürKGG auf die Veröffentlichung der Aufsichtsbehörde im Amtsblatt des
Kreises Weimarer Land vom 6. Februar 2016 (Nr. 01/16) hingewiesen.
Wohlsborn, den 01.03.2016
Gemeinde Wohlsborn
gez. Peter Thomas
Bürgermeister
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
bitte beachten Sie den Artikel
„Information zur anstehenden Wahl
des ehrenamtlichen Bürgermeisters“
unter dem amtlichen Teil
der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar.
Leinenpflicht für Hunde
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass grundsätzlich
innerhalb der geschlossenen Ortschaft Leinenpflicht für die
Hunde besteht. Dabei spielt es keine Rolle wie groß, wie klein,
wie bissig oder wie „zahm“ der Hund ist.
1. Tätigkeitsbericht des Vorstandes
Grünschnittabfuhr
2. Bericht über die Vereinsfinanzen
3. Bericht der Kassenprüfer
4. Aussprache zu den Berichten
Die diesjährige Grünschnittabfuhr beginnt am 21.03.2016 wie gehabt
montags ab 7.00 Uhr. Wer die Teilnahme zum Grünschnitt an- bzw. abmelden
möchte, meldet sich bitte bis Ende Februar in der Gemeinde.
5.Beschlussfassung
6. Wahl für den Vorstand und Kassenprüfer
7. Wahl von Delegierten für die Kreiskonferenz
Unbescheid
Vorsitzender
Ein herzliches Dankeschön meinen lieben Kindern,
ihren Familien für den schönen Tag anlässlich meines
80. Geburtstag
Ein besonderer Dank allen Freunden und Bekannten,
dem Imker-, Kleingarten-, Kleintierzuchtverein,
den Kindern des Kindergartens Vippachedelhausen,
dem Bürgermeister Karl Treuner sowie
dem Team des Landhotels „Zur Tanne“ in Ballstedt
für das köstliche Essen und die gute Bedienung.
Danke an alle, die dazu beigetragen haben,
dass dieser Tag unvergessen bleibt!
Gerhard Leimer
Vippachedelhausen, im Februar 2016
Baurecht in der Gemeinde
Wir haben schon vor Jahren mit dem Bauverwaltungsamt in der VG
Buttelstedt die Möglichkeit abgesprochen, dass sich unsere Bürger in
unsicheren Situationen Hilfe oder Beratung in jeglicher Bauangelegenheit
holen können. Diese Dienstleistung erbringen jetzt auch die Mitarbeiter der
VG Nordkreis Weimar.
Ich empfehle jedem Bürger diese Dienstleistung in Anspruch zu nehmen, um
von vorn herein Unklarheiten zu beseitigen.
Kegeln Männer Ü 60
Im Februar hatte die Kegelgruppe einjähriges Bestehen. Die dreizehn
Sportfreunde nehmen mehr oder weniger regelmäßig an den monatlichen
Kegelabenden teil. An der Stelle nochmals ein ganz herzliches Dankeschön
an Herrn Wolfgang Weiß, der aus der Idee Tatsachen entstehen ließ. Ein
herzliches Dankeschön auch dem Gaststättenpersonal in Sachsenhausen
für die nette Aufnahme und opulente Bewirtung.
20 Jahre Heimatverein Wohlsborn
Das 20 jährige Jubiläum wurde in einem sehr angenehmen und feierlichen
Rahmen im Bürgerhaus begangen. Die Situation, dass von den 20
Gründungsmitgliedern heute immer noch 13 Mitglieder im Verein sind,
zeugt von einer gewissen Stabilität. Seit 20 Jahren ist in ununterbrochener
Reihenfolge Christina Hasse 1. Vorsitzende des Heimatvereines und jongliert
die Interessen der Gemeinde und der Mitglieder im Alter von 18 – 83 Jahren.
Dafür ein ganz herzliches Dankeschön. Ich glaube die Vereinsmitglieder und
ihre Gäste hatten einen sehr schönen Abend, der ihnen von Herzen vergönnt
sei, denn wer ehrenamtlich tätig ist weiß, wie viel Arbeit und Freizeit dahinter
steht.
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
Seite 24
3. Jahrgang · 03. Ausgabe · 01. März 2016
Obstbaumschnittlehrgang am 23.01.2016
Der Lehrgang am 23.01.2016 war ein voller Erfolg. 20 Bürger aus Wohlsborn haben an diesem ersten Lehrgang erfolgreich teilgenommen. Herr
Burmeister von der „Grünen Liga“ hat den theoretischen und praktischen
Unterricht sehr interessant und anschaulich gestaltet und hatte somit
die volle Aufmerksamkeit der Teilnehmer. Zum Abschluss servierte der
Landschaftspflegeverband einen Imbiss aus Bratwürsten, Kaffee und heißen
Apfelsaft. Wir haben an diesem Tag sehr viel gelernt und hatten unendlich
viel Spaß.
Kirchliche Nachrichten
Kirchliche Nachrichten für das Kirchspiel Großobringen
Pfarramt Schöndorf / Großobringen
Pastorin Sabine Hertzsch
Unterdorf 110 - Tel./Fax: 03643-491587
www.kg-grossobringen.de
Spontan entschieden sich die Teilnehmer, diesen Lehrgang fortzusetzten,
um auch den Schnitt zur Aktivierung von älteren Bäume zu lernen. In
Absprache mit dem Landschaftspflegeverband, der Grünen Liga, der
Gemeinde und dem Heimatverein wurde als nächster Termin der 16.04.2016
ab 9.00 Uhr ausgemacht. Treffpunkt ist wieder am FFW- Gerätehaus.
Herr Burmester wird für Neueinsteiger den theoretischen Unterricht im
Mehrzweckraum des FFw-Gerätehauses durchführen. Die Teilnehmer
des letzten Lehrganges gehen auf die Streuobstwiese am Hölzchen und
vertiefen dort ihr erworbenes Wissen an den älteren Bäumen. Für Sommerund Herbstschnitt (vor allem für Steinobst) sind Termine geplant aber
noch nicht konkret abgesprochen.
Wer von den Wohlsborner Bürgern gern an dem neuen Termin teilnehmen
möchte, meldet sich bitte bis Ende März in der Gemeinde.
Monatsspruch für März:
Jesus Christus spricht: Wie mich der Vater geliebt hat,
so habe auch ich euch geliebt. Bleibt in meiner Liebe!
(Joh 15,9)
GOTTESDIENSTE IM KIRCHSPIEL
6. März
17.00 Uhr Schöndorf
13. März
Einladung
zum Rentnernachmittag
Am Mittwoch, den 16.03.2016 findet ab 14.30 Uhr
der nächste
Rentnernachmittag
im Bürgerhaus statt.
Alle Seniorinnen und Senioren sind herzlich eingeladen.
Gemütlicher Abend im Bürgerhaus
Wer Lust und Laune hat mit netten Leuten an der Feuerschale
vor dem Bürgerhaus oder in gemütlicher Runde i
m Bürgerhaus beisammen zu sein, der ist uns
am Freitag, den 04.03.2016 im und am Bürgerhaus ab 18.00 Uhr
herzlich willkommen.
Für das leibliche Wohl ist gesorgt.
10.00 Uhr Schöndorf
17.00 Uhr Blockflötenkonzert in der Kirche
Schöndorf:
Bell Amarilli – eine musikalische Zeitreise
Ihr Bürgermeister, Peter Thomas
NICHTAMTLICHES WOHLSBORN
9.30 Uhr Großobringen
14.00 Uhr Sachsenhausen
20. März
10.00 Uhr Schöndorf - Familiengottesdienst
24. März
18.00 Uhr Schöndorf:
(Gründonnerstag)
Tischabendmahl + Film
25. März
(Karfreitag)
17.00 Uhr Schöndorf
mit Abendmahl
26. März
(Karsamstag)
21.00 Uhr Wohlsborn - Feier der Osternacht,
anschließend Imbiss im Bürgerhaus
27. März
(Ostersonntag)
10.00 Uhr Schöndorf
28. März
(Ostermontag)
14.00 Uhr Großobringen mit Abendmahl
9.30 Uhr Kleinobringenmit Taufe
10.00 Uhr Schöndorf
10.30 Uhr Heichelheim mit Abendmahl
14.00 Uhr Sachsenhausen mit Abendmahl
Gemeindenachmittag für Großobringen und Heichelheim gemeinsam
am Dienstag, den 1. März - 14.30 Uhr im Kindergarten in Heichelheim
Zwergentreff: Singen, Spielen, Geschichten, Austausch
Herzliche Einladung zum Zwergentreff für Muttis/ Vatis mit Kindern von 0-3
Jahren im Pfarrhaus Großobringen jeden Donnerstag 9.30 – 11 Uhr
Kinderarbeit/Unterricht
Christenlehre
jeden Mittwoch um 16 Uhr im Pfarrhaus
Konfirmandenunterricht 7./ 8. Klasse:
jeden Dienstag um 17 Uhr im Pfarrhaus Großobringen (Gruppe I)
jeden Donnerstag um 16 Uhr im Pfarrhaus Großobringen (Gruppe II)
Christina Hasse
1. Vorsitzende Heimatverein Wohlsborn e.V.
ZEIT ZUM HELFEN! SPENDE BLUT!
Kirchenchor
Chorprobe Dienstag 19.30 Uhr im Pfarrhaus Großobringen (wöchentlich)
WELTGEBETSTAG
Der Weltgebetstag findet
am Freitag, den 4. März, um 18 Uhr
Vielen, vielen Dank den Blutspendern vom 07.01.2016.
im Pfarrhaus Großobringen statt!
Wieder waren wir überrascht und sehr erfreut wie zahlreich
die Blutspender zu uns gekommen sind.
In diesem Jahr verbinden wir uns mit Frauen
aus Kuba. Kuba ist ein Land im Wandel.
Unser nächster Termin zur Blutspende ist für den
Die Wiederaufnahme diplomatischer Beziehungen seitens der USA und Westeuropa
lässt viele Menschen hoffen. Sie wünschen
sich bessere Lebensbedingungen und die
Achtung der Menschenrechte.
31.03.2016 von 17.30 bis 19.30 Uhr
vorgesehen.
Jeder Blutspender ist uns herzlich willkommen ob aus der Gemeinde
oder aus den Nachbargemeinden.
Jeder Blutspender ist uns sehr wichtig.
Christina Hasse
1. Vorsitzende Heimatverein Wohlsborn e.V.
Aber es wächst auch die Angst vor dem
Verlust nationaler Eigenständigkeit. Mit einer
Andacht, mit Bildern und Informationen
sowie Speisen aus der Region wollen wir
uns diesem Land annähern.
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
Seite 25
KIRCHLICHE NACHRICHTEN
FÜR DIE EV.-LUTHERISCHEN PFARRBEREICHE
BUTTELSTEDT (mit Buttelstedt, Daasdorf b.B., Haindorf, Krautheim,
Leutenthal, Nermsdorf, Rohrbach, Weiden)
und
NEUMARK (mit Berlstedt, Neumark, Thalborn, Vippachedelhausen)
3. Jahrgang · 03. Ausgabe · 01. März 2016
Montag, 28. März (Ostermontag):
09:00 Uhr
Leutenthal (Kirche): Gottesdienst mit Abendmahl
10:30 Uhr
Buttelstedt (Kirche): Gottesdienst
Bibelwoche 2016 „Augen auf und durch!“
- Texte aus dem Buch des Propheten Sacharja
„Ich lebe, und ihr werdet auch leben!“
aus dem Evangelium des Johannes
Dienstag, 08.03.2016
Liebe Mitmenschen in der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar!
Mittwoch, 09.03.2016
In unseren Gemeinden gehen wir nun auf Karfreitag und Ostern zu. Das
fordert uns ganz schön heraus. Jesus sagt es gleich: „Ich muss viel leiden und
verworfen werden und getötet werden - und am dritten Tage auferstehen.“
Wir werden im Laufe unseres Lebens unweigerlich in die Erfahrungen von
Leiden, Einsamkeit, Schmerz und Tod hineingezogen. Zuweilen so sehr, dass
dahinter die Hoffnung verblasst. Aber auch auf neue Hoffnung stoßen wir
unterwegs. „Ich werde am dritten Tage auferstehen.“ Nach der Katastrophe
der Kreuzigung, geht wirklich die Ostersonne auf. „Ich lebe, und ihr werdet
auch leben!“, sagt Jesus und zeigt uns das Ziel unseres Weges.
Vielleicht mögen Sie diesen Weg ja mit uns gehen; die Kraft erleben, die
davon ausgeht, dass Jesus sich seinem Leiden stellt; Hoffnung daraus
schöpfen, wie Jesus mit seinem Gottvertrauen das Leiden in die Schranken
weist; in einem Stück Brot und einem Schluck Wein beim Abendmahl Gottes
Kraft spüren; miterleben, wie aus Leiden und Tod das Leben erwacht. Es
liegt Segen auf diesem Weg - für uns als Gemeinschaft in unseren Dörfern
und Städten, und für Sie persönlich. Sie wissen ja: Auch Schnuppergäste
und Neugierige sind uns stets willkommen!
„Gott befohlen!“
Ihr Pfarrer Hendrik Mattenklodt
GOTTESDIENSTE
Freitag, 04. März (Weltgebetstag):
18:00 Uhr
18:00 Uhr
Buttelstedt
(Gemeindehaus):
Vippachedelhausen Gottesdienst
(Altes Pfarrhaus):
14:00 Uhr
auf dem Saal in der
Haindorfer Kneipe,
Im Dorfe 3:
Berlstedt (Kirche):
19:00 Uhr
Weltgebetstag für Kinder
Unsere Reise führt uns nach Cuba. Wir
erfahren im gemeinsamen Gottesdienst
etwas über Land und Leute, probieren
kulinarische Köstlichkeiten aus Cuba,
tanzen spielen und basteln zum Thema.
Gottesdienst mit Abendmahl
Vippachedelhausen (Altes Pfarrhaus)
Krautheim (Altes Pfarrhaus)
Donnerstag, 10.03.2016
19:00 Uhr
Buttelstedt (Pfarrhaus)
Freitag, 11.03.2016
19:00 Uhr
Neumark (Altes Pfarrhaus)
GEMEINDENACHMITTAGE
Berlstedt
Jeder zweite Mittwoch im Monat um 14:00 Uhr in der Kirche
Buttelstedt Jeden 1. Donnerstag im Monat um 14.30 Uhr im Pfarrhaus
Krautheim Jeden 1. Mittwoch im Monat um 14.30 Uhr im Alten Pfarrhaus
Neumark Jeder letzte Mittwoch im Monat um 14:00 Uhr im Alten Pfarrhaus
Christenlehre
Jeden Montag 15:00 Uhr im Pfarrhaus Buttelstedt (außer in den Schulferien)
Konfirmandenunterricht
Jeden 2., 3. u. 4. Donnerstag im Monat um 16:00 Uhr im Pfarrhaus Buttelstedt
(außer in den Schulferien)
Chorproben
Jeden Dienstag 19.30 Uhr im Gemeinderhaus Buttelstedt
(außer in den Schulferien)
Gottesdienst
Sonntag, 06. März (Lätare):
10:00 Uhr
19:00 Uhr
MITTEILUNGEN AUS DEN GEMEINDEN
Der Gemeindekirchenrat Vippachedelhausen/Thalborn hat beschlossen:
Die Nutzung der Kirche von nichtkonfessionell gebunden Bürgern
ist möglich und kann nur in Absprache und unter Mitwirkung des
amtierenden Pfarrers erfolgen. Veränderungen im Kirchenraum können
nicht vorgenommen werden. Die Inhalte der Veranstaltung müssen dem
kirchlichen Raum angemessen sein. Eine Nutzungsgebühr wird laut
Gebührensatzung erhoben.
Zudem werden im Zusammenhang mit der Aktion "Offene Kirchen" der
EKM die beiden Kirchen in Vippachedelhausen und Thalborn zusätzlich zu
den Gottesdiensten von 01.Mai - 30.September an den Wochenenden von
10.00 - 18.00 Uhr geöffnet sein. Besucher sind herzlich willkommen!
Sonntag, 13. März (Judika):
- keine Gottesdienste Samstag, 19. März
15:00 Uhr
Rastenberg
Kreuzweg der Jugend: „Wo bist Du!“
(Bitte Aushänge beachten!)
Sonntag, 20. März (Palmsonntag):
09:00 Uhr
Nermsdorf (Kirche): Gottesdienst mit Abendmahl
10:30 Uhr
Rohrbach (Kirche):
Gottesdienst mit Abendmahl
Donnerstag, 24. März (Gründonnerstag):
18:00 Uhr
Vippachedelhausen Gottesdienst mit Abendmahl
(Altes Pfarrhaus)
Freitag, 25. März (Karfreitag):
09:30 Uhr
Thalborn (Kirche):
11:00 Uhr
Buttelstedt (Kirche): Gottesdienst mit Abendmahl
Gottesdienst mit Abendmahl
Samstag, 26. März (Karsamstag):
22:00 Uhr
Neumark (Kirche):
Kontakt
Pfarrer Hendrik Mattenklodt ist erreichbar über die beiden Pfarrbüros
Feier der Osternacht mit Abendmahl
Sonntag, 27. März (Ostersonntag):
09:00 Uhr
Krautheim (Kirche):
Gottesdienst mit Abendmahl
10:30 Uhr
Berlstedt (Kirche):
Gottesdienst mit Abendmahl
14:00 Uhr
Haindorf (Kirche):
Familiengottesdienst
Buttelstedt Weimarische Str. 1, 99439 Buttelstedt,
Tel.: 036451-60336,
eMail: [email protected]
Ansprechpartnerin vor Ort:
Frau Regina Hanemann, Sprechzeit: Dienstags, 17-18 Uh
Neumark
Vor dem Obertore 106, 99439 Neumark
Tel.: 036452-72452,
eMail: [email protected]
Ansprechpartnerin vor Ort:
Frau Kirstin Hoffmann, Sprechzeit: Mittwochs, 15-17 Uhr
sowie in dringenden Fällen über Handy: 01522-9569255
Allen Gemeindegliedern,
die im März Geburtstag feiern, gratulieren wir
ganz herzlich und wünschen
Gottes Segen und alles Gute für das neue Lebensjahr!
Seite 26
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
KLEINBREMBACH
Sankt Bonifatiuskirche
beheizt - Kirchgasse 1
Samstag, 19. März 2016
19.30 Uhr
3. Jahrgang · 03. Ausgabe · 01. März 2016
Karfreitag
25.03.16
Ottmannsh.
Ostersonntag,
27.03.
Hottelstedt
Ostermontag,
28.03.16,
Gottesdienst mit Frühstück, je nach
Wetter in oder vor der Kirche in Stedten.
Bitte bringen Sie etwas Leckeres zum
Essen mit.
Einlass 19.00 Uhr
Tickets:
Touristinformation Sömmerda und vor Ort
(13 €)
TERMINE IM KIRCHSPIEL RAMSLA IM MÄRZ 2016
Pfarrerin Ulrike Behr, Auf dem Sand 23, 99428 Niederzimmern,
Tel.: 036203 50212, [email protected];
Ines Reifert, Pfarrbüro Ramsla, Kirchgasse 50, 99439 Ramsla,
Bürozeit: Montag und Mittwoch, 9-11 Uhr, Tel.: 036452 72261,
[email protected]
KGV Ramsla
IBAN: DE23 5206 0410 0008 0056 80
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Kirchengemeinde Ettersburg IBAN: DE94 5206 0410 0008 0111 92
BIC:GENODEF1EK1
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► GOTTESDIENST
In Ettersburg ist jeden Sonntag um 17:45 Uhr Einsingen und um 18 Uhr das
Abendgebet.
Abkürzung: AM = Abendmahl
Datum:
Ort:
Uhrzeit:
Freitag, 04.03.15
Gottesdienst zum Weltgebetstag
im Pfarrhaus Ottmannshausen
18:00 Uhr
Der WGT ist vorbereitet von Frauen
aus Kuba. Alle, Männer, Frauen, Kinder
sind eingeladen, die Texte mitzulesen,
eventuell (das ist freiwillig!) etwas nach
kubanischen Rezepten zu kochen und
mitzufeiern. Nicht jeder, der kommt, muss
etwas machen oder mitbringen! Kommen
ist das Wichtigste.
13.03.16
Schwerstedt
Ramsla
9:00 Uhr
10:15 Uhr
9:00 Uhr
Ballstedt
10:15 Uhr
9:00 Uhr
Ramsla
10:15 Uhr
9:30 Uhr
► GOTTESDIENST IM PFLEGEHEIM
Ettersburg:
Mo, 14.03.16, 9 Uhr.
Im Pfarrhaus:
Mi, 02.03.16, in Ramsla um 14:15 Uhr (!);
Do, 03.03.16, in Ottmannshausen um 14 Uhr.
► GEMEINDEKAFFEE
Kirchgeld trotz Kirchensteuer – wieso denn das?
Eigentlich sollte die Kirchensteuer der Kirchenmitglieder ausreichen, die
Ausgaben der Kirche zu decken. Tut sie aber nicht. Deshalb kam die Idee
auf, freiwillig als Spende Kirchgeld zu bezahlen.
Jedes Kirchenmitglied ist kirchensteuerpflichtig, auch Babies, auch
Rentner. Aber für die allermeisten Babies und viele Rentner wird die
Kirchensteuerpflicht nicht spürbar, weil ihre Einnahmen unterhalb des für
sie geltenden Freibetrages liegen, ab dem tatsächlich Kirchensteuer gezahlt
werden muss.
In Thüringen ist die größte Last der Kirchengemeinden die Erhaltung
ihrer Kirchgebäude, die für ihren Bedarf extrem zu groß und den heutigen Bedürfnissen bei Versammlungen keineswegs angemessen sind,
die aber an sich einen Kunstwert darstellen, den zu erhalten man als
eine gesellschaftliche Pflicht betrachten kann. Geht er verloren, ist das
unwiederbringlich und ein kultureller Verlust für das Land, nicht nur für die
Kirchengemeinden.
In Thüringen gibt es im Vergleich zur Einwohnerzahl besonders viele
Kirchgebäude und besonders wertvolle dazu. Deshalb bezahlen auch
Leute Kirchgeld, die mit Kirche als gottesdienstlicher Gemeinschaft gar
nichts zu tun haben möchten. Jedoch schätzen sie die Kirchgebäude als
architektonische Kunstwerke, als Zeugnisse unserer reichen Vergangenheit
und Charaktermerkmale unserer Dörfer und Städte.
Die Bitte um Kirchgeld ist also vor allem eine Bitte, beizutragen, Kirchgebäude
als Kulturdenkmale zu erhalten. Deshalb richten wir als Gemeindekirchenrat
die Bitte um Kirchgeld an alle Einwohner unseres Pfarrbereichs, nicht nur an
Kirchenmitglieder, und wir sind froh über jeden Betrag, ob groß oder klein,
der als Kirchgeld gespendet wird. Eine Spendenbescheinigung wird bei
Angabe der Postadresse selbstverständlich ausgestellt.
Und übrigens: Ich zahle auch Kirchensteuer und auch Kirchgeld. Ich freue
mich, wenn ich die Glocken vom Kirchturm höre. Dann denke ich manchmal:
Dass die noch läuten, liegt auch an mir. Da schwingt meine Stimme mit und
alle sollen das hören. (UB)
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Beginn: 18.00 Uhr
Karten nach Auskunft im Vorverkauf
26. März Nostalgisches Hoffest zu Ostern
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Ein Muss für die ganze Familie. Beide Tage sind ausgefüllt mit
27. März Markttreiben, verschiedenen Programmen, österlichen Ritterspielen, organisiert von Multi-Art Historical Events.
Auch 2016 hat der Burgosterhase der Ordensburg wieder viel zu
tun. Mit seinen Hasenkindern wird er für einige Überraschungen
sorgen.
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9.00 Uhr - 13.00 Uhr
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