abstimmungen und wahlen

ABSTIMMUNGEN UND
WAHLEN
Wahlfeststellung
für die Gemeinderats- und Schulratswahlen vom 10. April 2016
Der Gemeinderat der Politischen Gemeinde Oberdorf sowie der Schulrat der Schulgemeinde
Oberdorf, gestützt auf Art. 68 Wahl- und Abstimmungsgesetz (NG 132.2) und in Ausführung
§ 18 Abs. 1 Ziff. 3 und § 19 Abs. 3 der Vollzugsverordnung über Urnenabstimmungen in kommunalen Angelegenheiten (NG 133.12), stellen fest:
Gewählt sind:
I.
Politische Gemeinde Oberdorf
1. Als Gemeinderat/Gemeinderätin auf eine Amtsdauer von vier Jahren (2016 – 2020)
Odermatt-Fallegger Judith, 1963, Detailhandelsangestellte
Schulhausstrasse 14, Oberdorf
FDP
Gerig-Tresch Christof, 1972, Maschinenbau- und Wirtschaftsingenieur FH
St.-Heinrich-Strasse 24, Oberdorf
CVP
Adrian Scheuber, 1968, Verkaufsleiter
Brisenstrasse 8, Büren
CVP
2. Als Gemeindepräsidentin auf eine Amtsdauer von zwei Jahren (2016 – 2018)
Odermatt-Fallegger Judith, 1963, Detailhandelsangestellte
Schulhausstrasse 14, Oberdorf
FDP
3. Als Gemeindevizepräsident auf eine Amtsdauer von zwei Jahren (2016 – 2018)
Gerig-Tresch Christof, 1972, Maschinenbau- und Wirtschaftsingenieur FH
St.-Heinrich-Strasse 24, Oberdorf
CVP
II.
Schulgemeinde Oberdorf
1. Als Schulvizepräsidentin auf eine Amtsdauer von zwei Jahren (2016 – 2018),
unter Vorbehalt der Wahl in den Schulrat (§ 19 Abs. 3, NG 133.12)
Imboden-Fellmann Judith, 1974, Buchhalterin
Wilmatt 8, Oberdorf
III.
CVP
Schulratswahlen
Die Gesamtzahl der Vorgeschlagenen überschreitet die Zahl zu besetzenden Sitze im
Schulrat, bei der Ersatzwahl Schulrat für den Rest der Amtsdauer 2014 – 2018 und beim
Schulpräsidium. Die auf den 10. April 2016 angesetzten kommunalen Wahlen werden
durchgeführt. Im Schulrat sind 2 Sitze sowie 1 Sitz bei der Ersatzwahl für den Rest der
Amtsdauer 2014 – 2018 und das Schulpräsidium zu besetzen.
Geschäftsnummer: 2015-86
Schulhausstrasse 19
6370 Oberdorf
Seite 1/2
Telefon 041 618 62 62
Fax
041 618 62 60
[email protected]
www.oberdorf-nw.ch
Gegen diese Feststellungen kann binnen 20 Tagen seit dieser Publikation schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsrat Nidwalden eingereicht werden.
Oberdorf, 29. Februar 2016
Gemeinderat Oberdorf
Geschäftsnummer: 2015-86
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Schulrat Oberdorf
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