- Grundbildung

Qualifikationsverfahren (QV) 2016
Abschluss Erweiterte Kaufmännische Grundbildung mit Berufsmaturität
M-Profil 3-2-1_BIVO
Grundsatz
Die Abgabe des Eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses (EFZ) für Kaufleute richtet sich nach den Vorgaben
des Reglements Kauffrau/Kaufmann mit EFZ vom 26.9.2011 (BIVO). Die Abgabe des
Berufsmaturitätszeugnisses richtet sich nach der eidg. Verordnung über die Berufsmaturität vom 30.11.1998.
Damit die erweiterte Kaufmännische Grundbildung mit Berufsmaturität bestanden ist, müssen die
Anforderungen der BM und des Fähigkeitszeugnisses erfüllt sein. Die Absolventen erhalten zwei verschiedene
Notenausweise.
Die Wegleitung und weitere Infos zum Abschluss finden Sie unter www.kvz-grundbildung.ch - anschliessend
klicken Sie auf den Pfeil im blauen Balken bei „Unsere Schule“, und dann auf das Icon „QV“ im blauen Feld.
Jetzt filtern Sie „M-Profil“ und „Qualifikationsverfahren“.
Erfahrungsnoten
•
Für die Berufsmatura zählen die zwei letzten Semester-Zeugnisnoten als Erfahrungsnoten (Mittelwert
auf Zehntelsnote gerundet).
Berufsmatura
Fach BM
Geschichte
Deutsch
Notenbestandteile
Bemerkung
mündliche Prüfung
Abschluss nach
2. Lehrjahr
ERFA 3./4. Semester
Schriftliche Prüfung
Mündliche Prüfung
Gewichtung
50%
50%
50%
ERFA 5./6. Semester
50%
Englisch
Internationales
Sprachzertifikat
nach 2. Lehrjahr
50%
Französisch
ERFA 3./4. Semester
Schriftliche Prüfung
Mündliche Prüfung
Internationales
Sprachzertifikat
50%
VBR
Mathematik
Ergänzungsfächer
ERFA 5./6. Semester
50%
Schriftliche Prüfung
50%
ERFA 5./6. Semester
50%
Schriftliche Prüfung
50%
ERFA 5./6. Semester
50%
Schriftliche Prüfung
ERFA 3./4. Semester
ERFA 1. Sem.* + ERFA 2. Semester* + 1 x IDPA Note
IDPA
Gewichtung
Fachnote
0,1
1/8
0,1
1/8
0,1
1/8
0,1
1/8
0,1
1/8
0,1
1/8
0,1
1/8
0,1
1/8
50%
Schriftliche Prüfung
Mündliche Prüfung
FRW
Rundung
Fachnote
3
Abschluss nach
2. Lehrjahr
Abschluss nach
1. Lehrjahr
50%
50%
*ERFA 1. Semester bzw. ERFA 2. Semester wird wie folgt berechnet:
Die Summe beider Erfahrungsnoten pro Semester wird durch zwei geteilt und auf eine halbe Note gerundet.
BM1 Abschluss_3-2-1_BIVO_09/2015_zam
1
Die Berufsmatura ist bestanden wenn:
• Die Gesamtnote (Durchschnitt aller Fachnoten) mindestens 4,0 beträgt,
• höchstens zwei Fachnoten ungenügend sind und
• die Differenz der ungenügenden Fachnote zur Note 4,0 gesamthaft den Wert 2,0 nicht übersteigt.
Eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) schulischer Teil
Fach gemäss EFZ
Deutsch
Englisch
Notenbestandteile
Rundung
Erfahrungsnote Bemerkung
Schriftliche Prüfung
Mündliche Prüfung
Mittelwert
ERFA 1. - 6. Semester
6 ERFA auf 0,5
Schriftliche Prüfung
Mündliche Prüfung
Mittelwert
ERFA 1. - 6. Semester
6 ERFA auf 0,5 anstelle BMP
Schriftliche Prüfung
Mündliche Prüfung
Gewichtung
50%
Internationales
Sprachdiplom
50%
ERFA 1. - 6. Semester
Prüfungsnote FRW
Prüfungsnote VBR
ERFA 1. - 6. Sem.
FRW und VBR
FRW und VBR
6 ERFA auf 0,5 anstelle BMP
Mittel beider
Prüfungsnoten
50%
50%
50%
Mittelwert 12
ERFA auf 0,1
IKA
Schriftliche Prüfung
ERFA 1. - 4 Semester
Mittelwert
Abschluss nach
4 ERFA auf 0,5 2. Lehrjahr
Vertiefen&Vernetzen
V&V
1 Modul V&V 2.Semester
Mittelwert der
1 Modul V&V 4.Semester ** 3 Modulnoten
W&G 1
W&G 2
Selbständige Arbeit
mündlich
auf 0,5
0,1
1/8
0,1
1/8
50%
50%
Französisch
Gewichtung
Fachnote
50%
Internationales
Sprachdiplom
Mittelwert
Rundung
Fachnote
0,1
1/8
0,1
2/8
100%
0,1
1/8
50%
0.1
1/8
0,1
1/8
50%
** zählt doppelt
50%
schriftlich
Eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) betrieblicher Teil
•
Berufspraxis schriftlich: zählt zu 25%
•
Berufspraxis mündlich: zählt zu 25%
•
Erfahrungsnote betrieblicher Teil: zählt zu 50%
Das EFZ ist bestanden, wenn in der betrieblichen und in der schulischen Abschlussprüfung die Bestehensnormen erfüllt sind.
BM1 Abschluss_3-2-1_BIVO_09/2015_zam
2
Die betriebliche Abschlussprüfung ist bestanden, wenn
•
Die Gesamtnote (Durchschnitt aller Fachnoten) mindestens 4,0 beträgt,
•
höchstens eine Fachnote ungenügend ist,
•
die ungenügende Fachnote nicht unter 3,0 liegt.
Die schulische Abschlussprüfung ist bestanden, wenn
•
Die Gesamtnote (Durchschnitt aller Fachnoten) mindestens 4,0 beträgt,
•
höchstens zwei Fachnoten ungenügend sind,
•
die Differenz der ungenügenden Fachnoten zur Note 4,0 gesamthaft den Wert 2,0 nicht übersteigt.
Die W&G1 Note wird doppelt gewichtet, also 2/8. Ist die W&G1 Note ungenügend, zählt diese als eine
ungenügende Fachnote. Die Notenabweichung hingegen zählt doppelt.
Bei nicht bestandenem Qualifikationsverfahren:
•
Alle ungenügenden Prüfungsfächer müssen wiederholt werden.
•
Das ist frühestens ein Jahr nach der Abschlussprüfung möglich.
•
Auf EFZ-Level kann zweimal repetiert werden, auf BM-Level nur einmal.
•
Die Fachnoten im EFZ können sich von den Fachnoten im BM-Zeugnis unterscheiden, weil sie
unterschiedlich berechnet werden.
Berufsmatura (BM)
Eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ)
Bestanden
Bestanden
Kandidatin /Kandidat erhält
BM-Zeugnis und EFZ
Nicht bestanden
Bestanden
EFZ
Bestanden
Nicht bestanden
weder BM-Zeugnis noch EFZ
Sprachzertifikate
In den Fremdsprachen werden Abschlussprüfungen durch internationale Sprachzertifikate ersetzt. An der KV
Zürich Business School gilt der «Leitfaden zum Einbau internationaler Sprachzertifikate in den BM-Abschluss».
Anfang 4. Semester (für Englisch) und im 5. Semester (für Französisch) müssen die Lernenden schriftlich die
Bedingungen zum Absolvieren internationaler Sprachzertifikate anerkennen.
Gesuche für Nachteilsausgleich sind schriftlich mit Formular* und Arztzeugnis bis 15.12.2015 an das MBA,
Berufsinspektorat, Postfach, 8090 Zürich, einzureichen. Dies gilt auch für Lernende mit bereits bestehendem
Nachteilsausgleich während der Schulzeit.
*www.mba.zh.ch Berufslehre&Abschlussprüfung/Qualifikatonsverfahren/Kandidaten&Lehrbetriebe/
Nachteilsausgleich/Gesuch um Nachteilsausgleich
BM1 Abschluss_3-2-1_BIVO_09/2015_zam
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