Qualifikationsverfahren (QV) 2016 Abschluss Erweiterte Kaufmännische Grundbildung mit Berufsmaturität M-Profil 3-2-1_BIVO Grundsatz Die Abgabe des Eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses (EFZ) für Kaufleute richtet sich nach den Vorgaben des Reglements Kauffrau/Kaufmann mit EFZ vom 26.9.2011 (BIVO). Die Abgabe des Berufsmaturitätszeugnisses richtet sich nach der eidg. Verordnung über die Berufsmaturität vom 30.11.1998. Damit die erweiterte Kaufmännische Grundbildung mit Berufsmaturität bestanden ist, müssen die Anforderungen der BM und des Fähigkeitszeugnisses erfüllt sein. Die Absolventen erhalten zwei verschiedene Notenausweise. Die Wegleitung und weitere Infos zum Abschluss finden Sie unter www.kvz-grundbildung.ch - anschliessend klicken Sie auf den Pfeil im blauen Balken bei „Unsere Schule“, und dann auf das Icon „QV“ im blauen Feld. Jetzt filtern Sie „M-Profil“ und „Qualifikationsverfahren“. Erfahrungsnoten • Für die Berufsmatura zählen die zwei letzten Semester-Zeugnisnoten als Erfahrungsnoten (Mittelwert auf Zehntelsnote gerundet). Berufsmatura Fach BM Geschichte Deutsch Notenbestandteile Bemerkung mündliche Prüfung Abschluss nach 2. Lehrjahr ERFA 3./4. Semester Schriftliche Prüfung Mündliche Prüfung Gewichtung 50% 50% 50% ERFA 5./6. Semester 50% Englisch Internationales Sprachzertifikat nach 2. Lehrjahr 50% Französisch ERFA 3./4. Semester Schriftliche Prüfung Mündliche Prüfung Internationales Sprachzertifikat 50% VBR Mathematik Ergänzungsfächer ERFA 5./6. Semester 50% Schriftliche Prüfung 50% ERFA 5./6. Semester 50% Schriftliche Prüfung 50% ERFA 5./6. Semester 50% Schriftliche Prüfung ERFA 3./4. Semester ERFA 1. Sem.* + ERFA 2. Semester* + 1 x IDPA Note IDPA Gewichtung Fachnote 0,1 1/8 0,1 1/8 0,1 1/8 0,1 1/8 0,1 1/8 0,1 1/8 0,1 1/8 0,1 1/8 50% Schriftliche Prüfung Mündliche Prüfung FRW Rundung Fachnote 3 Abschluss nach 2. Lehrjahr Abschluss nach 1. Lehrjahr 50% 50% *ERFA 1. Semester bzw. ERFA 2. Semester wird wie folgt berechnet: Die Summe beider Erfahrungsnoten pro Semester wird durch zwei geteilt und auf eine halbe Note gerundet. BM1 Abschluss_3-2-1_BIVO_09/2015_zam 1 Die Berufsmatura ist bestanden wenn: • Die Gesamtnote (Durchschnitt aller Fachnoten) mindestens 4,0 beträgt, • höchstens zwei Fachnoten ungenügend sind und • die Differenz der ungenügenden Fachnote zur Note 4,0 gesamthaft den Wert 2,0 nicht übersteigt. Eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) schulischer Teil Fach gemäss EFZ Deutsch Englisch Notenbestandteile Rundung Erfahrungsnote Bemerkung Schriftliche Prüfung Mündliche Prüfung Mittelwert ERFA 1. - 6. Semester 6 ERFA auf 0,5 Schriftliche Prüfung Mündliche Prüfung Mittelwert ERFA 1. - 6. Semester 6 ERFA auf 0,5 anstelle BMP Schriftliche Prüfung Mündliche Prüfung Gewichtung 50% Internationales Sprachdiplom 50% ERFA 1. - 6. Semester Prüfungsnote FRW Prüfungsnote VBR ERFA 1. - 6. Sem. FRW und VBR FRW und VBR 6 ERFA auf 0,5 anstelle BMP Mittel beider Prüfungsnoten 50% 50% 50% Mittelwert 12 ERFA auf 0,1 IKA Schriftliche Prüfung ERFA 1. - 4 Semester Mittelwert Abschluss nach 4 ERFA auf 0,5 2. Lehrjahr Vertiefen&Vernetzen V&V 1 Modul V&V 2.Semester Mittelwert der 1 Modul V&V 4.Semester ** 3 Modulnoten W&G 1 W&G 2 Selbständige Arbeit mündlich auf 0,5 0,1 1/8 0,1 1/8 50% 50% Französisch Gewichtung Fachnote 50% Internationales Sprachdiplom Mittelwert Rundung Fachnote 0,1 1/8 0,1 2/8 100% 0,1 1/8 50% 0.1 1/8 0,1 1/8 50% ** zählt doppelt 50% schriftlich Eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) betrieblicher Teil • Berufspraxis schriftlich: zählt zu 25% • Berufspraxis mündlich: zählt zu 25% • Erfahrungsnote betrieblicher Teil: zählt zu 50% Das EFZ ist bestanden, wenn in der betrieblichen und in der schulischen Abschlussprüfung die Bestehensnormen erfüllt sind. BM1 Abschluss_3-2-1_BIVO_09/2015_zam 2 Die betriebliche Abschlussprüfung ist bestanden, wenn • Die Gesamtnote (Durchschnitt aller Fachnoten) mindestens 4,0 beträgt, • höchstens eine Fachnote ungenügend ist, • die ungenügende Fachnote nicht unter 3,0 liegt. Die schulische Abschlussprüfung ist bestanden, wenn • Die Gesamtnote (Durchschnitt aller Fachnoten) mindestens 4,0 beträgt, • höchstens zwei Fachnoten ungenügend sind, • die Differenz der ungenügenden Fachnoten zur Note 4,0 gesamthaft den Wert 2,0 nicht übersteigt. Die W&G1 Note wird doppelt gewichtet, also 2/8. Ist die W&G1 Note ungenügend, zählt diese als eine ungenügende Fachnote. Die Notenabweichung hingegen zählt doppelt. Bei nicht bestandenem Qualifikationsverfahren: • Alle ungenügenden Prüfungsfächer müssen wiederholt werden. • Das ist frühestens ein Jahr nach der Abschlussprüfung möglich. • Auf EFZ-Level kann zweimal repetiert werden, auf BM-Level nur einmal. • Die Fachnoten im EFZ können sich von den Fachnoten im BM-Zeugnis unterscheiden, weil sie unterschiedlich berechnet werden. Berufsmatura (BM) Eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) Bestanden Bestanden Kandidatin /Kandidat erhält BM-Zeugnis und EFZ Nicht bestanden Bestanden EFZ Bestanden Nicht bestanden weder BM-Zeugnis noch EFZ Sprachzertifikate In den Fremdsprachen werden Abschlussprüfungen durch internationale Sprachzertifikate ersetzt. An der KV Zürich Business School gilt der «Leitfaden zum Einbau internationaler Sprachzertifikate in den BM-Abschluss». Anfang 4. Semester (für Englisch) und im 5. Semester (für Französisch) müssen die Lernenden schriftlich die Bedingungen zum Absolvieren internationaler Sprachzertifikate anerkennen. Gesuche für Nachteilsausgleich sind schriftlich mit Formular* und Arztzeugnis bis 15.12.2015 an das MBA, Berufsinspektorat, Postfach, 8090 Zürich, einzureichen. Dies gilt auch für Lernende mit bereits bestehendem Nachteilsausgleich während der Schulzeit. *www.mba.zh.ch Berufslehre&Abschlussprüfung/Qualifikatonsverfahren/Kandidaten&Lehrbetriebe/ Nachteilsausgleich/Gesuch um Nachteilsausgleich BM1 Abschluss_3-2-1_BIVO_09/2015_zam 3
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