Oberthaler Wochenzeitung für Gronig, Güdesweiler, Oberthal und Steinberg-Deckenhardt Einzelpreis: 0,50 Euro 56. Jahrgang (154) Nachrichten Donnerstag, den 3. März 2016 Sonntag, 20. März 2016 15.00 Uhr Musikwerkstatt Es präsentieren sich: - junge Musikerinnen und Musiker im MV - das Schülerorchester - SOS Nr. 9/2016 Oberthal - 2 - Wichtige rufnummern Gemeindeverwaltung Oberthal 06854/9017-0 Ortsvorsteher der Gemeinde Oberthal: Ortsvorsteher Gronig, Toni Schäfer 06854/1800 E-mail: [email protected] Mobil 0171/3126696 Ortsvorsteher Güdesweiler, Norbert Rauber 06854/76135 Mobil 0172/9762955 Ortsvorsteher Oberthal, Reiner Burkholz 06854/6263 Mobil 0170/8947109 Ortsvorsteher Steinberg-D., Hans-Peter Wack 06852/7830 Mobil 0172/9335311 Krankentransporte DRK St. Wendel 06851/939680 DRK Birkenfeld 06782/5753 Malteser Hilfsdienst, Kreis St. Wendel 06853/2829 Rettungsdienst + Krankentransport Nohfelden-Türkismühle06852/7800 Krankenanstalten Marien-Krankenhaus St. Wendel 06851/5901 Kreiskrankenhaus Ottweiler 06824/3070 Elisabethen-Krankenhaus Birkenfeld 06782/180 Ambulanter Pflegedienst der Arbeiterwohlfahrt im Kreis St. Wendel 06851/935316 Malteser Hilfsdienst - Rettungswache Tholey Telefon06853/2829 Feuerwehr-Notruf 112 Gemeindewehrführer Stephan Müller, Schwimmbadstr. 4 0175/5948924 Ortsteil Güdesweiler Löschbezirksführer Günter Burkholz, Fasanenweg 36, 06854/1075 Ortsteil Oberthal-Gronig Löschbezirksführer Tobias Schön, Wiesenstr. 10, Oberthal, 0171/2663611 WVW Wasser- und Energieversorgung Kreis St. Wendel GmbH, Telefon 06851/80030 Funkhilfsdienst Saar-Hochwald Über Telefon täglich 06851/70682 - 06853/5243 Überwachungsgebiet Kreis St. Wendel Wochenendbereitschaft erreichbar über CB-Canal 19 von freitags 20.00 Uhr bis sonntags 22.00 Uhr. Weißer Ring Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten e.V. Außenstelle St. Wendel 06857/5198 Regionalbüro Saarbrücken 0681/67319 Zentraler kostenfreier Opfernotruf 0130/3499 Giftinformationszentrale, Tel. 06841/162846 Ansprechpartner für Bürger in Fragen der Altenhilfe Seniorenbüro Landkreis St. Wendel, 06851/801-5201 Pflegestützpunkt im Landkreis St. Wendel Tel. 06851/801-5251 Betreuungsbehörde Landkreis St. Wendel, 06851/801-5221 Schuldner- und Insolvenzberatung, Landkreis St. Wendel, 06851/801-5221 Caritas Pflegedienst Schaumberg St. Annen Str. 43, St. Wendel, Tel.: 06851/97 93 90 energis GmbH (vormals Südwestgas und VSE) energis GmbH Störungsdienst Strom (24 h) 0681/9069-2611 energis GmbH Störungsdienst Erdgas (24 h) 0681/9069-2610 PRO FAMILIA Süduferstr. 14, 66538 Neunkirchen 06821/27677 Christliche Hospizhilfe im Landkreis St. Wendel e.V. Beratung und Begleitung schwerkranker und sterbender Menschen und ihrer Angehörigen Bahnhofstraße 8, 66606 St. Wendel, Telefon 06851/869701 Caritas-Verband 06851/93560 Beratungs- und Koordinierungsstelle - Beratung für ältere Menschen und deren Angehörige Dorothee Müller, 06851/9356-13 Rose Schwicker, 06852/900-414 Krisentelefon des Kreisjugendamtes St. Wendel für Kinder, Jugendliche und Eltern 0172 / 6839078 Arbeiterwohlfahrt Sozialstation Nord-Saar Pflegedienstleiter Frank Pfeifer, 06851-9353-16 oder Julius Bettingen-Str. 5, 66606 St Wendel Service-Telefon 0,12 Euro pro Minute 01805-409840 Seniorenheim St. Stephanus Oberthal Rosenstraße 4 06854/9016-0 Ausgabe 9/2016 Saarländischer AnwaltVerein: 24- Std. anwaltlicher Notdienst in Strafsachen Kinderschutzbund Projekt UFER Katja Liedigk: oder Kreisverband St. Wendel, Astrid Schmitt-Jochum: [email protected]. Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung (LVGL) 0172- 6806275 0175-7153140 06851-9301889 0171-8303496 0681 – 9712 400 bereitschaftsdienste Ärztlicher Notfalldienst für die Gemeinde Oberthal Für die Ortsteile Gronig, Güdesweiler und Oberthal Samstag, Sonntag, Feiertag von 08:00 bis 08:00 Uhr Bereitschaftsdienstpraxis St. Wendel, Marienkrankenhaus St. Wendel, Am Hirschberg, Tel.: 01805/663007 Für den Ortsteil Steinberg-Deckenhardt Ärztliche Notdienstzentrale Birkenfeld, Schneewiesenstr. 20, 55762 Birkenfeld, Tel.: 06782/989444, Fax: 06782/989445 Bei Lebensgefahr rufen Sie bitte direkt den Notarzt über die Rettungsleitstelle 19222, bei Handy mit Vorwahl (0681) oder die 112. In dringenden, aber nicht lebensbedrohlichen Situationen, rufen Sie 116-117! Zahnärztlicher Notfalldienst 05./06.03.2016 Dr. Agnes Thiel, Freisen, Tel.: 06855/376 Auch im Internet unter www.zahnaerzte-saarland.de finden Sie den aktuellen zahnärztlichen Notfalldienst. Dienstbereite Apotheken (Nacht- und Sonntagsdienst) 04.03.2016 05.03.2016 06.03.2016 07.03.2016 08.03.2016 Wendalinusapotheke, St. Wendel, Bahnhofstr. 24, Tel.: 06851/2484 Glockenapotheke, Namborn, Hauptstr. 8, Tel.: 06854/8996 Brühlapotheke, Oberthal, Im Brühl 2, Tel.: 06854/802415 Primstalapotheke, Primstal, Hauptstr. 45, Tel.: 06875/688 Mauritiusapotheke, Alsweiler, Tholeyer Str. 27, Tel.: 06853/922040 Marienapotheke, Freisen, Baumholderstr. 5, Tel.: 06855/854 Hirschapotheke, Tholey, Metzer Str. 10, Tel.: 06853/2203 Äskulapapotheke, Hasborn, Theeltalstr. 10 a, Tel.: 06853/7170 Apotheke im Globus, St. Wendel, Am Wirthembösch, Tel.: 06851/9377890 09.03.2016 Hubertusapotheke, Türkismühle, Saarbrücker Str. 47, Tel.: 06852/6365 Marienapotheke, Marpingen, Marienstr. 3, Tel.: 06853/2444 10.03.2016 Alte Apotheke, St. Wendel, Schloßstr. 12, Tel.: 06851/2341 Theelapotheke, Theley, Leitzweilerstr. 2, Tel.: 06853/502950 Weitere Apotheken-Notdienste unter 01805/938888 oder unter www.apotheken.de Rettungsleitstelle /Rettungshubschrauber zu erreichen unter der Tel.-Nr. 19222 Kinderärztlicher Notfalldienst 05.03.2016 Marienhausklinik Kohlhof, Neunkirchen, Klinikweg 1-5, 06821/3632002, von 8-20 Uhr 06.03.2016 Marienhausklinik Kohlhof, Neunkirchen, Klinikweg 1-5, Tel.: 06821/3632002 und Uniklinik Homburg, Kirrberger Straße, 66424 Homburg, 06841-1633333, von 8-20 Uhr Tierärztlicher Notfalldienst Nur in dringenden Fällen und nach telefonischer Vereinbarung 05./06.03.2016 Drs. Kehr, Pack und Scherer, Hüttenstr. 20, Spiesen-Elversberg, Tel.: 06821/179494 Weitere aktuelle Notdienste der Tierärzte finden Sie unter www.tierarzt-saar.de Oberthal - 3 - Ausgabe 9/2016 amtliches bekanntmachungsblatt der gemeinde Oberthal Bekanntmachungen und Informationen 56. Jahrgang (154) Donnerstag, den 3. März 2016 amtliche bekanntmachungen Inhaltsverzeichnis AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Verantwortlich für den Inhalt: Der Bürgermeister 1.Kanalbaubeitragssatzung 2.Abwassergebührensatzung 3. Satzung der Jagdgenossenschaft Oberthal 4. Einebnung von Gräbern auf den Friedhöfen der Gemeinde Oberthal 5. Aushändigung von Reisepässen 6. Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 16.12.2015 7. Alkoholpräventionskampagne „Vollgetankt? No Go!“ 8. Niederschrift der Jagdgenossenschaftsversammlung SteinbergDeckenhardt MITTEILUNGEN DER ORTSVORSTEHER Mitteilungen des Ortsvorstehers Gronig - Einladung zur Gründungsversammlung des Vereins zur Förderung der Dorfentwicklung Gronig e. V. - Seniorentag 13.03.2016 - Picobello Aktion Mitteilungen des Ortsvorstehers Oberthal -Urlaub - Saarland picobello - Aufruf an Verkehrsteilnehmer zur umsichtigen Fahrweise - Kegelfreunde Oberthal - Seniorenheim St. Stephanus Oberthal Mitteilungen des Ortsvorstehers Steinberg-Deckenhardt - Saarland picobello 2016 - Neues Spielgerät auf dem Kinderspielplatz Oberthal, 01.03.2016 Stephan Rausch Bürgermeister 1. Bekanntmachung der Satzung über die Erhebung von Kanalbaubeiträgen in der Gemeinde Oberthal (Kanalbaubeitragssatzung) Aufgrund der §§ 12 und 22 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17. Juni 2015 (Amtsbl. I S. 376); den §§ 1,2,8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1998 (Amtsblatt S 691), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21. November 2007 (Amtsbl. S. 2393); und § 18 der Satzung der Gemeinde Oberthal über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage (Abwassersatzung) vom 30. März 1995, zuletzt geändert durch die Satzung vom 18.11.2015; wird gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 17.02.2016 die folgende Satzung erlassen: Inhaltsverzeichnis: § 1 Erhebung eines Kanalbaubeitrages § 2 Gegenstand der Beitragspflicht § 3 Bemessungsgrundlage und Höhe des Beitrages § 4 Entstehen der Beitragspflicht § 5 Beitragspflichtiger § 6 Erhebung und Fälligkeit § 7 Härtefälle § 8 Ablösung § 9 Inkrafttreten §1 Erhebung eines Kanalbaubeitrages Die Gemeinde Oberthal erhebt zum Ersatz des durchschnittlichen Aufwandes für die Herstellung und Erweiterung der öffentlichen Abwasseranlage einen Kanalbaubeitrag. Die Erhebung des Kanalbaubeitrages erfolgt einmalig. Nr. 9/2016 §2 Gegenstand der Beitragspflicht (1) Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke, die an die Abwasserablage angeschlossen werden können oder für die ein benutzungsfähiger Anschluss hergestellt ist und a) für die bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist und sie bebaut oder gewerblich genutzt werden können oder b) für die bauliche oder gewerbliche Nutzung nicht festgesetzt ist, wenn sie aber nach der Verkehrsauffassung Bauland sind und nach der geordneten baulichen Entwicklung der Gemeinde bebaut oder gewerblich genutzt werden können. (2) Wird ein Grundstück an die Abwasseranlage tatsächlich angeschlossen, so unterliegt es der Beitragspflicht, unabhängig davon, ob die Voraussetzungen nach Abs. 1 vorliegen. §3 Bemessungsgrundlage und Höhe des Beitrages (1) Der Beitrag errechnet sich nach der Grundstücksfläche des anzuschließenden Grundstücks, höchstens jedoch bis zu einer Grundstückstiefe von 50 m. Reicht die tatsächliche oder zulässige bauliche Nutzung über diese Begrenzung hinaus, so ist die durch die hintere Grenze der Nutzung bestimmte Grundstückstiefe maßgebend. Grundstücksteile, die lediglich die wegemäßige Verbindung zur Erschließungsanlage mit der öffentlichen Abwasseranlage herstellen, bleiben bei der Bestimmung der Grundstückstiefe unberücksichtigt. Die Tiefenbegrenzung findet keine Anwendung für a) Grundstücke im Geltungsbereich von Bebauungsplänen, b) Grundstücke, die überwiegend gewerblich, industriell oder für Geschäfts-, Büro- oder Verwaltungsgebäude genutzt werden, c) Grundstücke in sonstigen Sondergebieten gem. §11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) Die Grundstücksfläche wird entsprechend der Ausnutzbarkeit mit einem Vomhundertsatz vervielfältigt und beträgt im Einzelnen: a) bei eingeschossiger Bebauung bzw. Bebaubarkeit 100 v.H. b) für jedes weitere Vollgeschoß erhöht sich der Vomhundertsatz um 25 v.H. Die in a) und b) ermittelten Vomhundertsätze sind bei Industrie- und Gewerbegrundstücken sowie bei Grundstücken, die überwiegend gewerblich genutzt werden können, um 25 v.H. zu erhöhen. (2) Der Kanalbaubeitrag beträgt für je einen qm Grundstücksfläche = 5,00 EUR. §4 Entstehen der Beitragspflicht (1) Die Beitragspflicht entsteht, sobald das Grundstück an die Abwasseranlage angeschlossen werden kann. (2) Wenn nach bisherigem Recht bereits Gebühren zur Deckung der Kosten für die Erstellung der Entwässerungsanlage entrichtet worden sind, entfällt der Kanalbaubeitrag. §5 Beitragspflichtiger (1) Beitragspflichtiger ist, wer im Zeitpunkt der Zustellung des Beitragsbescheides Eigentümer oder Erbbauberechtigter des Grundstücks ist. (2) Mehrere Beitragspflichtige haften als Gesamtschuldner; bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig. (3) Der Beitrag wird einen Monat nach Zustellung des Beitragsbescheides fällig. Er ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück. §6 Erhebung und Fälligkeit (1) Die nach dieser Satzung zu erhebenden Beiträge und Anschlusskosten werden durch Bescheid festgesetzt und erhoben. Einen Monat nach Zustellung des Bescheides wird die Zahlung fällig. (2) Rückständige Forderungen werden nach den Vorschriften des Saarl. Vollstreckungsgesetzes beigetrieben. Eine Aufrechnung wird ausgeschlossen. Oberthal - 4 - §7 Härtefälle Die Gemeinde kann aus Billigkeitsgründen auf Antrag den Beitrag bzw. die Anschlusskosten ganz oder teilweise erlassen oder stunden, wenn sich im Einzelfall besondere Härte ergeben sollte. §8 Ablösung Die Ablösung des Beitrages vor Entstehung der Beitragspflicht ist zulässig. Der Ablösebetrag bemisst sich nach der Höhe des voraussichtlich entstehenden Beitrags. Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht. §9 Inkrafttreten Die Satzung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt verliert die Satzung vom 08. November 2001 ihre Gültigkeit. Oberthal, 17.02.2016 Der Bürgermeister der Gemeinde Oberthal gez. Stephan Rausch 2. Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) oder auf Grund des KSVG zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen (§ 12 Abs. 6 KSVG). Oberthal, 18.02.2016 Der Bürgermeister der Gemeinde Oberthal Stephan Rausch Abwassergebührensatzung 1. Bekanntmachung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen, über die Umlage der Abwasserabgabe und über den Kostenersatz für Grundstücksanschlussleitungen in der Gemeinde Oberthal (Abwassergebührensatzung) Auf Grund der §§ 12 und 22 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682); zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17. Juni 2015 (Amtsbl. I S. 376); den §§ 1, 2, 4, 6, 7, 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.05.1998 (Amtsbl. S. 691); zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21. November 2007 (Amtsbl. S. 2393); § 15 Abs. 4 Satz 3 und 4 des Gesetzes über den Entsorgungsverband Saar (EVSG) vom 26.11.1997 (Amtsbl. S. 1352); zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Juli 2014 (Amtsbl. L S. 326); des §§ 1 und 9 des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (AbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 1994 (Bundesgesetzblatt I, S. 3370); zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. September 2014 (BGBl. l S. 1474) und der §§ 50a, 128 und 132 des Saarl. Wassergesetzes (SWG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.03.1998 (Amtsbl. S. 306); zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. Dezember 2013 (Amtsbl. l 2014 S. 2) hat der Gemeinderat der Gemeinde Oberthal in seiner Sitzung am 17. Februar 2016 folgende Satzung beschlossen: Inhaltsverzeichnis Teil I - Allgemeines § 1 Abgabearten § 2 Höhe der Gebühren und des Kostenersatzes für Grundstücksanschlussleitungen Teil II - Benutzungs- und Entsorgungsgebühren § 3 Allgemeines § 4 Gebührenmaßstab für die Schmutzwassergebühr § 5 Gebührenmaßstab für die Niederschlagswassergebühr § 6 Absetzungen § 7 Gebührenpflichtige, Gebührenfestsetzung § 8 Entstehung und Beendigung der Gebührenpflicht § 9 Veranlagung und Fälligkeit § 10 Anzeige-, Mitwirkungs- und Duldungspflicht Teil III - Kostenersatz für Grundstücksanschlussleitungen § 11 Allgemeines § 12 Ersatzpflichtige § 13 Höhe des Kostenersatzes § 14 Veranlagung und Fälligkeit § 15 Vorausleistungen Teil IV - Gebühr zur Umlage der Abwasserabgabe § 16 Allgemeines § 17 Gebührenmaßstab § 18 Gebührenpflichtige, Gebührenfestsetzung § 19 Entstehung und Beendigung der Gebührenpflicht § 20 Veranlagung und Fälligkeit § 21 Anzeige-, Mitwirkungs- und Duldungspflicht Teil V - Schlussvorschriften § 22 Billigkeitsmaßnahmen § 23 Verwaltungsvollstreckung, Ordnungswidrigkeiten § 24 Rechtsmittel § 25 Inkrafttreten Ausgabe 9/2016 Teil I - Allgemeines §1 Abgabearten (1) Die Gemeinde erhebt im Sinne des Kommunalabgabengesetzes (KAG): a) Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage b) Entsorgungsgebühren für das Beseitigen von Abwasser und Fäkalschlamm aus abflusslosen Sammelgruben und aus Kleinkläranlagen von Grundstücken, die nicht an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind. c) Kostenersatz für Grundstücksanschlussleitungen (2) Die von der Gemeinde an das Land zu zahlende Abwasserabgabe für Kleineinleitungen (AbwAG) wird auf die Kleineinleiter umgelegt. §2 Höhe der Gebühren und des Kostenersatzes für Grundstücksanschlussleitungen Die Höhe der Gebühren und des Kostenersatzes für Grundstücksanschlussleitungen nach dieser Satzung wird in einer gesonderten Satzung (Abwassergebührenhöhesatzung) festgesetzt. Teil II - Benutzungs- und Entsorgungsgebühren §3 Allgemeines (1)Die Gemeinde erhebt für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage Gebühren. Diese werden so bemessen, dass damit die Aufwendungen für die öffentliche Abwasseranlage, die Aufwendungen für das Aufnehmen, die Abfuhr und Behandlung des Schlammes aus Kleinkläranlagen (die an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind) einschließlich des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes, sowie die Beiträge an den Entsorgungsverband Saar (EVS) gedeckt werden. Als öffentliche Abwasseranlage im Sinne dieser Satzung gelten alle Einrichtungen der Gemeinde gemäß § 1 der Abwassersatzung und des Entsorgungsverbandes Saar (EVS); sie stellen eine einheitliche Einrichtung im Sinne des § 7 KAG dar. (2) Für die Beseitigung von Abwasser und Fäkalschlamm aus abflusslosen Sammelgruben und aus Kleinkläranlagen (Hauskläranlagen, Klärgruben) von Grundstücken, die nicht an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind, erhebt die Gemeinde gesonderte Gebühren, sofern keine Schmutzwassergebühr nach Abs. 1 erhoben wird. Diese werden so bemessen, dass damit die Aufwendungen für das Aufnehmen, die Abfuhr und Behandlung des Abwassers und des Schlammes einschließlich des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes gedeckt sind. Berechnungseinheit ist 1 cbm Abwasser bzw. Fäkalschlamm. Die entsorgte Menge wird an der Messeinrichtung des Saugfahrzeuges gemessen. Sind Mengenmessungen nicht möglich, so wird die entsorgte Menge von der Gemeinde geschätzt. (3) Die Gebühren nach Abs. 1 werden getrennt als Schmutzwassergebühr und Niederschlagswassergebühr erhoben. (4) Die Kosten für die Beseitigung des Niederschlagswassers der öffentlichen Verkehrsflächen und der sonstigen öffentlichen Flächen trägt der jeweilige Baulastträger, Eigentümer oder die Gemeinde. §4 Gebührenmaßstab für die Schmutzwassergebühr (1) Die Gebühr für die Einleitung von Schmutzwasser (Schmutzwassergebühr) wird nach der Schmutzwassermenge berechnet, die in die öffentliche Abwasseranlage gelangt. (2) Als in die öffentliche Abwasseranlage gelangendes Schmutzwasser im Sinne des Abs. 1 gilt die Wassermenge, die a) dem Grundstück aus öffentlichen und privaten Wasserversorgungsanlagen zugeführt wird, b) auf dem Grundstück zur Trinkwasserversorgung gewonnen wird, c) auf dem Grundstück zur Brauchwasserversorgung gewonnen wird, d) aus Niederschlagswassernutzungsanlagen entnommen wird. (3) Die in Abs. 2 Buchstabe a und b definierte Wassermenge ist durch Messeinrichtungen (Wasserzähler) zu ermitteln. Die Berücksichtigung der auf dem Grundstück zur Brauchwasserversorgung gewonnenen (Abs. 2 Buchstabe c) oder aus Niederschlagswassernutzungsanlagen (Abs. 2 Buchstabe d) entnommenen und in die öffentliche Abwasseranlage gelangenden Brauchwassermenge erfolgt durch eine pauschale Erhöhung der Wassermengen gemäß Abs. 2 Buchstabe a und b um 15 %. Sofern der Überlauf der Niederschlagswassernutzungsanlage an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen ist, wird zusätzlich für die angeschlossene versiegelte Fläche (siehe § 5 Abs. 1) die Niederschlagswassergebühr gemäß § 5 erhoben. Bemessungseinheit für die Schmutzwassergebühr ist 1 cbm Frischund Brauchwasser. (4) Wurden Messungen nicht oder nachweisbar nicht richtig durchgeführt, ist die Gemeinde berechtigt, die Wasser- bzw. Abwassermenge Oberthal - 5 - unter Zugrundelegung des Verbrauchs bzw. der Einleitungsmenge des Vorjahres und unter Berücksichtigung der begründeten Angaben des Gebührenpflichtigen zu schätzen. (5)Die aus privaten Wasserversorgungsanlagen zugeführte und auf dem Grundstück gewonnene Wassermenge (Abs. 1 Buchstabe a und b) hat der Gebührenpflichtige der Gemeinde für den abgelaufenen Bemessungszeitraum von einem Kalenderjahr bis zum 15. Januar des Folgejahres schriftlich mitzuteilen. Sie ist gemäß Abs. 3 durch Wasserzähler nachzuweisen. Verzichtet die Gemeinde auf Messeinrichtungen oder sind diese Messeinrichtungen noch nicht erstellt, so kann die Gemeinde als Nachweis über die Wassermenge prüfbare Unterlagen verlangen. Sie ist berechtigt, die Wassermenge zu schätzen, wenn diese auf andere Weise nicht ermittelt werden kann. (6)Messeinrichtungen (Wasserzähler) müssen den eichrechtlichen Bestimmungen entsprechen und eine ausreichende Messkapazität aufweisen. Alle Aufwendungen für die Anschaffung und den Einbau von Messeinrichtungen haben die Gebührenpflichtigen zu tragen. Das Ablesen und die Kontrolle der Messeinrichtungen durch Beauftragte der Gemeinde hat der Gebührenpflichtige zu dulden und dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen leicht zugänglich sind. Für die Abrechnung der Zähler wird eine Gebühr erhoben. Die Höhe der Gebühr wird in einer gesonderten Satzung (Abwassergebührenhöhesatzung) festgesetzt. (7) Auf Antrag des Gebührenpflichtigen kann die aus Niederschlagswassernutzungsanlagen entnommene und als Brauchwasser genutzte Wassermenge mittels Wasserzähler gemessen und als Schmutzwassergebühr berechnet werden. In diesem Fall wird die für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr relevante versiegelte Fläche (siehe § 5 Abs. 1) um 1,30 qm je cbm genutztem Niederschlagswasser reduziert, sofern der Überlauf der Niederschlagswassernutzungsanlage an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen ist. Ist der Überlauf nicht an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen, wird für das genutzte und der Abwasseranlage zugeführte Brauchwasser eine Schmutzwassergebühr erhoben; die an die Niederschlagswassernutzungsanlage angeschlossene, versiegelte Fläche bleibt bei der Berechnung der Niederschlagswassergebühr unberücksichtigt. §5 Gebührenmaßstab für die Niederschlagswassergebühr (1)Die Gebühr für die Einleitung von Niederschlagswasser (Niederschlagswassergebühr) wird nach der Größe der bebauten, überbauten sowie künstlich befestigten Flächen (versiegelten Flächen) eines Grundstückes bemessen, von denen das aus Niederschlägen stammende Wasser entweder über einen direkten Anschluss (z.B. Regenrinne, Grundstücksanschlussleitung, Hof- und Terrassenablauf ) oder indirekt über andere Flächen (z.B. öffentliche Verkehrsflächen, sonstige Nachbargrundstücke) in die öffentliche Abwasseranlage gelangen kann. Bemessungseinheit ist 1 qm dieser Grundstücksflächen, wobei die gesamte sogenannte versiegelte Fläche auf volle Quadratmeter abgerundet wird. (2) Unter bebauter oder überbauter Fläche ist die Grundstücksfläche zu verstehen, die von den zum Grundstück gehörenden Gebäuden überdeckt wird, einschließlich Dachüberstände; z.B. Wohn- und Geschäftshäuser, Fabriken, Lager, Werkstätten, Garagen, überdachte Terrassen und Stellplätze. (3) Zu den befestigten Flächen zählen - soweit sie nicht bereits durch die überbauten Flächen berücksichtigt sind - unter anderem Höfe, Terrassen, Keller-Ausgangstreppen, Wege, Stellplätze, Rampen und Zufahrten mit Oberflächen aus wasserundurchlässigen oder wasserteildurchlässigen Materialien. (4) Die bebaute, überbaute oder künstlich befestigte Grundstücksfläche wird in Abhängigkeit vom Grad bzw. von der Art der Versiegelung gemäß Tabelle 1 festgesetzt (siehe Anhang I). Entscheidend ist die jeweils stärkste Art der Versiegelung. Weist der Gebührenpflichtige für einen Belag oder eine Fläche einen anderen Versiegelungsgrad bzw. Abflussbeiwert nach, als in Tabelle 1 dargestellt, kann diese Fläche auf Antrag einer anderen Gebührengruppe (I oder II) zugeordnet werden. (5) Maßgebend für die Gebührenfestsetzung und -erhebung sind die am 1. Januar des Erhebungszeitraumes bestehenden Verhältnisse. §6 Absetzungen 1) Aus öffentlichen und privaten Wasserversorgungsanlagen zugeführte und auf dem Grundstück gewonnene Wassermengen, die nachweisbar nicht in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet wurden, bleiben auf Antrag des Gebührenpflichtigen bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr unberücksichtigt. Der Antrag ist bis spätestens 15. Januar des Folgejahres für das abgelaufene Jahr zu stellen. 2) Der Nachweis über die absetzbaren Wassermengen ist vom Gebührenpflichtigen auf eigene Kosten durch den Einbau geeigneter Mess- Ausgabe 9/2016 einrichtungen, die von der Gemeinde kontrolliert werden können, zu führen. § 4 Abs. 4 und 6 gelten sinngemäß. 3) Ist der prüffähige Nachweis mittels Messeinrichtungen, die den eichrechtlichen Vorschriften entsprechen, nicht durchführbar, kann der Nachweis auch durch prüffähige Unterlagen (Berechnungen, Nachweis von Produktionszahlen, Gutachten) erbracht werden, die der Gemeinde eine zuverlässige Schätzung der nicht in die öffentliche Abwasseranlage eingeleiteten Wassermengen ermöglichen. Dabei sind Wassermengen bis zu 3 cbm pro im Haushalt lebender Person und Monat vom Abzug ausgeschlossen. Maßgebend ist die Anzahl der am 1. Januar des abzurechnenden Jahres mit Erst- oder Zweitwohnsitz gemeldeten Personen. Kann der Antragsteller den Nachweis gemäß Satz 1 nicht führen, so besteht kein Anspruch auf Gebührenermäßigung. 4) Die nachweislich als Bauwasser verbrauchten Wassermengen werden auf Antrag nicht zur Schmutzwassergebühr veranlagt. Die Freistellung wird davon abhängig gemacht, dass der Träger der Baumaßnahme zum Nachweis über die als Bauwasser verbrauchten Wassermengen den Zeitpunkt des Baubeginns und der Bezugsfertigkeit der Baumaßnahme als auch die entsprechenden Zählerstände der Gemeinde unverzüglich anzeigt. 5) Die bebaute, überbaute und künstlich befestigte Fläche, die an eine Niederschlagswassernutzungsanlage angeschlossen ist, bleibt bei der Berechnung der Niederschlagswassergebühr unberücksichtigt, wenn der Überlauf der Niederschlagswassernutzungsanlage nicht an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen ist. 6) Befestigte private Flächen, die als öffentliche Verkehrsflächen genutzt werden und von denen Niederschlagswasser direkt oder indirekt in die Kanalisation gelangen kann, werden bei der Berechnung der Niederschlagswassergebühr wie sonstige öffentliche Flächen behandelt. D.h. für diese Flächen trägt der jeweilige Baulastträger oder die Gemeinde die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung (vgl. § 3 Abs. 4). §7 Gebührenpflichtige, Gebührenfestsetzung (1) Gebührenpflichtig ist der Eigentümer des Grundstücks, bei Wohnungs- und Teileigentum der Wohnungs- oder Teileigentümer. Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, ist der Erbbauberechtigte anstelle des Eigentümers gebührenpflichtig. Die Wohnungs- und Teileigentümer einer Eigentümergemeinschaft sind Gesamtschuldner der auf ihrem gemeinschaftlichen Grundstück anfallenden Gebühren. Miteigentümer oder mehrere aus dem gleichen Grund dinglich Berechtigte sind Gesamtschuldner. Bei öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen ist der jeweilige Straßenbaulastträger gebührenpflichtig. (2) Das Festsetzen und die Erhebung der Gebühren sowie damit in Zusammenhang stehende Tätigkeiten (z. B. Ablesen und Kontrolle der Messeinrichtungen, Überprüfungen im Zusammenhang mit der Bemessung der Niederschlagswassergebühr) können von damit beauftragten Stellen außerhalb der Verwaltung wahrgenommen werden (beauftragtes Unternehmen). §8 Entstehung und Beendigung der Gebührenpflicht (1)Die Gebührenpflicht für das Einleiten von Schmutzwasser entsteht, sobald das Grundstück an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen ist oder der Abwasseranlage von dem Grundstück Schmutzwasser zugeführt wird. Die Gebührenpflicht für das Einleiten von Niederschlagswasser entsteht zum 1. Januar des auf die erstmalige Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage folgenden Jahres. (2)Die jeweilige Gebührenpflicht endet, sobald die Zuführung von Schmutz- und Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage endet. Die Gebührenpflicht für das Einleiten von Niederschlagswasser endet in einem solchen Fall mit dem Ablauf des Kalenderjahres. (3)Die Gebührenpflicht für die Beseitigung von Abwasser und Fäkalschlamm gemäß § 2 Abs. 2 entsteht mit der Entnahme. (4) Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr. §9 Veranlagung und Fälligkeit (1) Die laufenden Benutzungsgebühren werden den Gebührenpflichtigen von der Gemeinde durch den Abgabenbescheid mitgeteilt. (2) Für das laufende Jahr (Erhebungszeitraum) wird für die · Schmutzwassergebühr eine pauschale Vorauszahlung sowie für die · Niederschlagswassergebühr ein fester Jahresbetrag erhoben. (3)Die Vorauszahlung für die Schmutzwassergebühr wird auf der Grundlage des festgestellten Frisch- und Brauchwasserverbrauchs im vorangegangenen Kalenderjahr errechnet. Bei Neuanschlüssen und bei Wechsel des Gebührenpflichtigen wird der Wasserverbrauch zur Festsetzung des Pauschalbetrages geschätzt. Bei Änderungen der Verhältnisse können auf Antrag des Gebührenpflichtigen die Abschläge entsprechend angepasst werden. Oberthal - 6 - (4) Der feste Jahresbetrag der Niederschlagswassergebühr wird auf der Grundlage des § 5 dieser Satzung ermittelt. (5) Die pauschale Vorauszahlung nach Abs. 3 und der feste Jahresbetrag nach Abs. 4 sind in Vierteljahresraten am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig und an die Gemeindekasse zu zahlen. Die endgültige Abrechnung der Schmutzwassergebühr für den Erhebungszeitraum erfolgt im nachfolgenden Jahr, nachdem der tatsächliche Frisch- und Brauchwasserverbrauch festgestellt worden ist. Eine erforderliche Nachzahlung wird mit der Zustellung des Bescheides fällig. (6)Die Entsorgungsgebühren für das Beseitigen von Abwasser und Fäkalschlamm aus abflusslosen Sammelgruben und aus Kleinkläranlagen (Hauskläranlagen, Klärgruben) von Grundstücken, die nicht an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind (§ 3 Abs. 2), werden nach der Abfuhr von dem Gebührenpflichtigen durch einen besonderen Gebührenbescheid der Gemeinde angefordert. Diese Gebühren werden innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides fällig. (7)Bei Änderungen der Gebührenpflicht (z. B. Eigentümerwechsel) erfolgt eine Zwischenabrechnung mit abweichenden Fälligkeitsterminen. § 10 Anzeige-, Mitwirkungs- und Duldungspflicht (1) Der Gebührenpflichtige hat der Gemeinde den Beginn und das Ende der Einleitung von Schmutz- und Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage sowie jeden Wechsel des Eigentümers im Sinne der Satzung bis spätestens 2 Wochen nach Eintritt schriftlich anzuzeigen. Unterlassen der bisherige und der neue Eigentümer die Anzeige über den Eigentumswechsel, so haften beide gesamtschuldnerisch für die Zahlung der Gebühren, die in der Übergangszeit fällig geworden sind. (2) Der Gebührenpflichtige hat der Gemeinde alle für die Errechnung und Prüfung der Abwassergebühren notwendigen Auskünfte zu erteilen, diese auf Verlangen durch entsprechende Unterlagen zu belegen und erforderlichenfalls Zutritt zum Grundstück zu gewähren. Insbesondere hat er auf schriftliche oder öffentliche Aufforderung innerhalb eines Monats die Berechnungsgrundlagen zur Niederschlagswassergebühr (bebaute, überbaute und befestigte Flächen) unter Verwendung eventuell zugesandter Formblätter mitzuteilen und Angaben zu Niederschlagswassernutzungsanlagen zu machen. (3)Alle gebührenrelevanten Änderungen (z. B. der bebauten, überbauten und befestigten Flächen; die Herstellung, Änderung oder Entfernung von Niederschlagswassernutzungsanlagen oder Eigenversorgungsanlagen) hat der Gebührenpflichtige unaufgefordert bis spätestens 2 Wochen nach Eintritt der Gemeinde schriftlich mitzuteilen. (4) Kommt der Gebührenpflichtige seinen Anzeige- und Mitteilungspflichten nicht nach, ist die Gemeinde berechtigt, die Berechnungsgrundlagen nach pflichtgemäßem Ermessen zu schätzen oder auf Kosten des Gebührenpflichtigen zu ermitteln. (5) Die bebaute, überbaute und befestigte abflusswirksame Fläche eines Grundstücks wird von der Gemeinde auf der Grundlage der Angaben des Gebührenpflichtigen berechnet und festgesetzt. Abweichungen von der berechneten Fläche hat der Gebührenpflichtige der Gemeinde unaufgefordert innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung anzuzeigen. Unterbleibt eine solche Mitteilung, so gilt diese Festsetzung als anerkannt. Teil III - Kostenersatz für Grundstücksanschlussleitungen § 11 Allgemeines (1) Grundstücksanschlussleitungen sind die im öffentlichen Verkehrsraum verlegten Kanalleitungen zwischen der Grundstücksgrenze des angeschlossenen bzw. anzuschließenden Grundstücks und der öffentlichen Abwasseranlage. (2) Die Herstellung, Erneuerung, Veränderung, Beseitigung sowie die Unterhaltung der Grundstücksanschlussleitungen erfolgt durch die Gemeinde. Für die entsprechenden Aufwendungen erhebt die Gemeinde einen Kostenersatz. Die Gemeinde ist berechtigt, die Grundstücksanschlussleitungen bis maximal 2 m in das Grundstück hinein zu verlegen. Die Grundstückseigentümer haben die erforderlichen Baumaßnahmen zu dulden. (3) Die Gemeinde ist berechtigt, bei der Verlegung der öffentlichen Kanäle bzw. vor der endgültigen Herstellung von Straßenbaumaßnahmen die Grundstücksanschlussleitungen auch in unbebaute Grundstücke zu verlegen (Vorratskanal). Liegt an einem Grundstück ein Vorratskanal, so kann der Anschluss des Grundstücks nur an diesen Kanal erfolgen. Ein Anspruch auf Entschädigung technischer Erschwernisse besteht nicht. Ausgabe 9/2016 (4)Bei der Herstellung der Grundstücksanschlussleitungen kann die Gemeinde im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung dem Grundstückseigentümer nach Maßgabe gemeindlicher Richtlinien gestatten, ein dafür geeignetes Unternehmen mit der Durchführung der Arbeiten zu betrauen; die Einzelheiten der Durchführung werden in der abzuschließenden Vereinbarung geregelt. Ein Rechtsanspruch auf Abschluss dieser Vereinbarung besteht nicht. (5) Die Herstellung, Erneuerung, Veränderung, Beseitigung sowie die Unterhaltung der Hausanschlussleitungen auf dem angeschlossenen bzw. anzuschließenden Grundstück obliegt - vorbehaltlich der Regelung in Abs. 2 Satz 3 - dem Grundstückseigentümer. § 12 Ersatzpflichtige (1)Ersatzpflichtig ist der Eigentümer des Grundstücks, bei Wohnungs- und Teileigentum der Wohnungs- oder Teileigentümer. Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, ist der Erbbauberechtigte ersatzpflichtig. Die Wohnungs- und Teileigentümer einer Eigentümergemeinschaft sind Gesamtschuldner des Kostenerstattungsbetrages. Miteigentümer oder mehrere aus dem gleichen Grund dinglich Berechtigte sind Gesamtschuldner. (2)Haben mehrere Grundstücke eine gemeinsame Grundstücksanschlussleitung, so ist für Teile der Anschlussleitung, die ausschließlich einem der beteiligten Grundstücke dienen, allein der Eigentümer oder Erbbauberechtigte des betreffenden Grundstückes ersatzpflichtig. Soweit die Anschlussleitung mehreren Grundstücken gemeinsam dient, sind die Eigentümer oder Erbbauberechtigten der beteiligten Grundstücke zu dem Anteil ersatzpflichtig, der dem Verhältnis der abflusswirksamen und versiegelten Fläche des betreffenden Grundstückes zur Gesamtfläche der beteiligten Grundstücke entspricht. § 13 Höhe des Kostenersatzes (1)Die Höhe des Kostenersatzes für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung, Beseitigung sowie die Unterhaltung der Grundstücksanschlussleitungen wird in einer gesonderten Satzung (Abwassergebührenhöhesatzung) festgesetzt. (2)Die Kostenerstattungspflicht entfällt, wenn die Arbeiten an der Grundstücksanschlussleitung durch eine Maßnahme der Gemeinde (z.B. Erneuerung oder Umverlegung des Straßenkanals) verursacht wurden. § 14 Veranlagung und Fälligkeit (1)Die Kostenerstattungspflicht entsteht mit der Fertigstellung der Grundstücksanschlussleitung. (2) Der Kostenerstattungsbetrag für die Grundstücksanschlussleitung wird durch einen Kostenerstattungsbescheid festgesetzt und ist innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides fällig. § 15 Vorausleistungen Auf den voraussichtlichen Kostenerstattungsbetrag kann die Gemeinde vor Ausführung der Arbeiten eine angemessene Vorauszahlung verlangen; § 14 Abs. 2 gilt sinngemäß. Teil IV - Gebühr zur Umlage der Abwasserabgabe § 16 Allgemeines (1) Die Gemeinde legt die von ihr gemäß den §§ 1 und 9 Abwasserabgabengesetz (AbwAG) an das Land zu zahlende Abwasserabgabe auf die Kleineinleiter um. Kleineinleiter im Sinne des § 2 Abs. 2 AbwAG sind: a) die Einleiter von Abwasser in ein Gewässer b) die Einleiter von Abwasser in den Untergrund (z. B. mittels Sickeranlagen); ausgenommen hiervon ist das Verbringen von Abwasser im Rahmen landbaulicher Bodenbehandlung (z. B. landwirtschaftliche Nutzung) (2) Die Umlage der Abwasserabgabe erfolgt durch die Erhebung einer Gebühr (Gebühr zur Umlage der Abwasserabgabe). § 17 Gebührenmaßstab Grundlage für die Bemessung der Gebühr ist die Anzahl der durch das Land für das Veranlagungsjahr für das jeweilige Grundstück festgesetzten Einwohner bzw. Einwohnergleichwerte. § 18 Gebührenpflichtige, Gebührenfestsetzung (1) Gebührenpflichtig ist der Grundstückseigentümer, von dessen Grundstück Schmutzwasser eingeleitet wird. (2) Die Bestimmungen des § 7 gelten sinngemäß. § 19 Entstehung und Beendigung der Gebührenpflicht (1) Die Gebührenpflicht entsteht, sobald Abwasser in ein Gewässer oder den Untergrund eingeleitet wird. (2) Die Gebührenpflicht endet mit dem Ablauf des Jahres, in dem die Einleitung wegfällt. Oberthal - 7 - § 20 Veranlagung und Fälligkeit (1) Die Gebühr zur Umlage der Abwasserabgabe wird dem Gebührenpflichtigen von der Gemeinde durch den Abgabenbescheid mitgeteilt. (2) Bei Neuanschlüssen erfolgt die Veranlagung auf den 1. Januar des auf den Anschluss folgenden Kalenderjahres. Bei Wechsel des Gebührenpflichtigen erfolgt die Änderung der Veranlagung zum 1. des Monats, der auf den Eigentümerwechsel folgt. (3) Die Gebühr ist in Vierteljahresraten am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig und an die Gemeindekasse zu zahlen. § 21 Anzeige, Mitwirkungs- und Duldungspflicht (1) Der Gebührenpflichtige hat der Gemeinde den Beginn und das Ende der Einleitung, alle gebührenrelevanten Änderungen sowie jeden Wechsel des Eigentümers im Sinne der Satzung bis spätestens 2 Wochen nach Eintritt schriftlich anzuzeigen. Unterlassen der bisherige und der neue Eigentümer die Anzeige über den Eigentumswechsel, so haften beide gesamtschuldnerisch für die Zahlung der Gebühren, die in der Übergangszeit fällig geworden sind. (2) Der Gebührenpflichtige hat der Gemeinde alle für die Errechnung und Prüfung der Gebühr notwendigen Auskünfte zu erteilen, diese auf Verlangen durch entsprechende Unterlagen zu belegen und erforderlichenfalls Zutritt zum Grundstück zu gewähren. Teil V - Schlussvorschriften § 22 Billigkeitsmaßnahmen (1) Die Gemeinde kann von der Festsetzung der Gebühren und des Kostenersatzes im Einzelfall ganz oder teilweise absehen, wenn deren Einziehung bei Anlegung eines strengen Maßstabes unbillig wäre. (2) Die Gemeinde kann die Gebühren und den Kostenersatz stunden, wenn die sofortige Einziehung für den Gebührenpflichtigen mit einer erheblichen Härte verbunden ist, und wenn der Anspruch durch eine Stundung nicht gefährdet wird. § 23 Verwaltungsvollstreckung, Ordnungswidrigkeiten (1) Zur Durchführung der Bestimmungen dieser Satzung können Maßnahmen nach den geltenden Vorschriften, insbesondere dem Saarländischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz (SVwVG) vom 27. März 1974 (Amtsblatt S. 430) in der jeweils geltenden Fassung, getroffen werden. (2) Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen des § 4 Abs. 5, § 10 Abs. 1, 2, 3, 5 und des § 21 dieser Satzung gelten als Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 14 KAG in der jeweils geltenden Fassung und können mit einem Bußgeld von bis zu 10.000,00 EUR geahndet werden. § 24 Rechtsmittel Gegen Anordnungen oder Bescheide, die auf Grund dieser Satzung ergehen, steht dem Betroffenen der Verwaltungsrechtsweg offen. § 25 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. (2)Gleichzeitig tritt die Satzung der Gemeinde Oberthal über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen und die Erstattung der Kosten für die Grundstücksanschlussleitungen (Abwassergebührensatzung) vom 11.12.2001 außer Kraft. Für Abgabenansprüche aus der Benutzung der Abwasseranlage bis zum Ablauf der Geltungsdauer der nach Satz 1 aufgehobenen Abwassergebührensatzung verbleibt es bei den bisherigen Regelungen. Oberthal, 17. Februar 2016 Der Bürgermeister gez. Stephan Rausch Ausgabe 9/2016 Versiegelungs bzw. Gebührengruppe I Abflussbeiwert Versiegel ungsgrad wasserdurchlässig bzw. schwach versiegelt Berechnungsfaktor 0,0 [beim Bemessungsregen r 15(n=0,5) = 135 l/(s,ha)] Befestigungsmaterial ≤ 0,25 z.B. Schotterrasen Rasen Kies, Splitt Sand, Schotter befestigte Flächen mit einem ausreichend großen Sickerflächenanteil und sonstige Flächen mit entsprechendem Abflussbeiwert (Nachweis erforderlich) z. B.: Fugenpflaster mit einer Fugenbreite ≥ 2 cm bzw. einem Fugenanteil ≥ 20% Rasengittersteine Ökopflaster ≥ 400 l/(s,ha) wassergebundene Decken drainierte Flächen mit Anschluss an die Kanalisation begrünte Dächer mit einer Aufbaustärke ≥ 10 cm befestigte Flächen mit einem ausreichend großen Sickerflächenanteil und sonstige Flächen mit entsprechendem Abflussbeiwert (Nachweis erforderlich) II wasserteil durchlässig bzw. mitteldicht versiegelt 0,5 > 0,25 - < 0,75 III wasserundurchlässig bzw. stark versiegelt 1,0 ≥ 0,75 z. B.: Asphalt, Beton, Kunststoff Natur- und Betonpflaster Plattenbeläge Flach- und Steildächer - 2. Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) oder auf Grund des KSVG zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen (§ 12 Abs. 6 KSVG). Oberthal, 18.02.2016 Der Bürgermeister der Gemeinde Oberthal Stephan Rausch Satzung der Jagdgenossenschaft Oberthal Kreis St. Wendel §1 Name, Sitz und Aufsichtsbehörde (1) Die Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes der Gemeinde Oberthal führt den Namen „Jagdgenossenschaft Oberthal“ und hat ihren Sitz in Oberthal. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. (2) Aufsichtsbehörde ist die zuständige Jagdbehörde. §2 Mitgliedschaft (1) Mitglieder der Jagdgenossenschaft Oberthal sind die Eigentümer der zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Oberthal gehörenden Grundflächen auf denen die Jagd ausgeübt werden darf. Impressum Oberthaler Nachrichten Wochenzeitung für Gronig, Güdesweiler, Oberthal, Steinberg-Deckenhardt Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriegebiet), Tel. 06502/9147-0 oder -240 Redaktion im Verlag (verantwortlich): Ilona Saar, Verlag und Druck Linus Wittich KG, 66589 Merchweiler, Tel. 06825/9503-23 oder 24, Fax: 06825/950341 E-mail: [email protected], Internet: www.wittich.de. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Klaus Wirth, Föhren Reklamation Zustellung bitte an: Telefon 06502/9147-335, -336, -713 und -716, E-Mail: [email protected] Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlags oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag. Oberthal - 8 - (2)Maßgebend ist das Grundflächenverzeichnis. Jagdgenossen sind verpflichtet Eigentumsveränderungen dem Jagdvorsteher anzuzeigen und zu belegen. §3 Aufgaben Die Jagdgenossenschaft hat die Aufgabe, 1. das ihr zustehende Jagdrecht im Interesse der Jagdgenossenschaft zu verwalten und zu nutzen, 2. für den Ersatz des den Landnutzern entstehenden Wildschadens zu sorgen, 3. die Interessen der Landnutzer, insbesondere gemäß § 19 des Saarländischen Jagdgesetzes, zu vertreten. §4 Organe Organe der Jagdgenossenschaft sind: 1. die Genossenschaftsversammlung, 2. der Jagdvorstand §5 Genossenschaftsversammlung (1) Mindestens einmal im Jahr findet eine nicht öffentliche Versammlung der Jagdgenossen statt. Darüber hinaus kann eine oder mehrere außerordentliche Sitzung/en einberufen werden, wenn dies von mindestens 5 Jagdgenossen schriftlich beim Jagdvorsteher beantragt wird. Die Einladung erfolgt unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von zwei Wochen durch öffentliche Bekanntmachung. (2) Über die Genossenschaftsversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen. Sie muss insbesondere enthalten: 1. die Zahl der anwesenden und vertretenen stimmberechtigten Jagdgenossen, 2. die Angabe der von diesen vertretenen Grundfläche, 3. die von der Genossenschaftsversammlung gefassten Beschlüsse sowie die Abstimmungsergebnisse, 4. die Unterschrift des Jagdvorstehers und des Protokollführers. Die Niederschrift ist zwei Wochen zur Einsichtnahme der Jagdgenossen auszulegen. Die Auslegung ist öffentlich bekannt zu machen. §6 Beschlussfassung und Stimmrecht (1) Die Genossenschaftsversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen oder Vertretenen Jagdgenossen beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen worden ist. (2)Beschlüsse der Genossenschaftsversammlung bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden oder vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundflächen. Bei Stimm- oder Flächengleichheit kommt kein Beschluss zustande. (3) Bei Beschlussfassung der Genossenschaftsversammlung hat jeder Jagdgenosse eine Stimme. Er kann sein Stimmrecht durch einen anderen Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft, durch seinen Ehepartner, (bzw. eingetragene Lebenspartnerschaft) oder durch volljährige Verwandte in gerader Linie, ausüben lassen. Jagdgenossen, die juristische Personen sind werden entweder durch die gesetzlich zur Vertretung befugten Personen oder durch eine von dieser schriftlich bevollmächtigten Person vertreten. Durch einen Jagdgenossen dürfen höchstens 3 Jagdgenossen vertreten werden. Die Vertretungsberechtigung ist durch schriftliche Vollmacht zu belegen. (4) Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer eines zum Jagdbezirk gehörenden Grundstücks haben gemeinsam nur eine Stimme. Der Abstimmende gilt als Vertreter aller anwesenden und nicht anwesenden Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer. (5) Ein Jagdgenosse ist nicht stimmberechtigt, kann sich nicht vertreten lassen und kann kein Bevollmächtigter sein, wenn die Beschlussfassung die Vornahme eines Rechtsgeschäftes mit ihm oder die Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreits zwischen ihm und der Jagdgenossenschaft betrifft. (6) Das passive Wahlrecht steht nur den ordentlichen Jagdgenossen zu. §7 Aufgaben der Genossenschaftsversammlung Die Genossenschaftsversammlung beschließt über: 1. die Wahl und Abberufung der Mitglieder des Jagdvorstandes, 2. die Verwendung des Jagdertrages, 3. die Erhebung und Verwendung der Umlagen, 4. die Genehmigung der Jahresrechnung und des Haushaltsplanes, 5. die Entlastung des Jagdvorstandes, 6. die Änderung der Satzung, 7. die Veränderungen des Jagdbezirks durch Abrundung oder Teilung, 8. die Art der Nutzung der Jagd sowie die Art der Vergabe und die Erteilung des Zuschlages, 9. die Festsetzung von Aufwandsentschädigungen, 10. den Erwerb und die Veräußerung von Vermögensgegenständen größer 500 EUR 11. die Aufnahme von Darlehn, 12. die Übertragung von Aufgaben, 13. die Wahl von 2 Kassenprüfern. Ausgabe 9/2016 §8 Jagdvorstand (1) Der Jagdvorstand setzt sich zusammen aus - dem Jagdvorsteher, - dem stellvertretenden Jagdvorsteher, - dem Kassenführer, - dem Schriftführer, - 3 Beisitzer (2) Der Jagdvorstand wird auf die Dauer von 5 Jahren gewählt. Die Amtszeit beginnt unmittelbar nach der Wahl. Wählbar ist jeder Jagdgenosse, der voll geschäftsfähig ist. (3) Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus einem Amt aus, so ist in der nächsten Genossenschaftsversammlung für den Rest der Amtszeit ein neues Vorstandsmitglied zu wählen. (4) Die Einladung zu den Vorstandssitzungen erfolgt nach Bedarf durch den Jagdvorsteher unter Angabe der Tagesordnung oder auf schriftlichen Antrag von mindestens zwei anderen Vorstandsmitgliedern. Vorstandssitzungen sind nicht öffentlich. (5) Der Jagdvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Beschlüsse werden mit einer einfachen Stimmenmehrheit gefasst. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. (6) Über die Sitzungen des Jagdvorstandes sind Niederschriften anzufertigen. (7)Die Mitglieder des Jagdvorstandes sind ehrenamtlich tätig. Sie können für ihre Auslagen, soweit sie unabweisbar notwendig sind, Ersatz verlangen. Es kann ihnen auch eine Aufwandsentschädigung gewährt werden. §9 Aufgaben des Jagdvorstandes Der Jagdvorstand 1. hat die Interessen der Jagdgenossenschaft im Rahmen des § 3 dieser Satzung wahrzunehmen; 2. entscheidet über die Führung eines Rechtsstreites und über Erklärungen, nach denen die Jagdgenossenschaft verpflichtet werden oder auf Ansprüche oder Rechte verzichten soll; 3. hält das Grundflächenverzeichnis auf dem Laufenden; 4. führt die Kassengeschäfte und verwaltet das Vermögen; 5. erstellt die Jahresrechnung und den Haushaltsplan; 6. erstellt Verteilungsplan und Beitragslisten; 7. führt den Schriftwechsel, insbesondere fertigt er Niederschriften an und veranlasst die notwenigen öffentlichen Bekanntmachungen; 8. erstellt die Pachtbedingungen zur Vergabe der Jagdpacht; 9. erteilt den Zuschlag bei der Jagdverpachtung; kann über den Erwerb und die Veräußerung von Vermögensgegenständen unter 500 EUR verfügen. § 10 Aufgaben des Jagdvorstehers (1)Der Jagdvorsteher erledigt die Geschäfte der laufenden Verwaltung, vertritt die Genossenschaft gerichtlich und außergerichtlich, insbesondere in allen Angelegenheiten, die § 6a BJagdG betreffen (Befriedung aus ethischen Gründen) und entscheidet in allen Angelegenheiten, die nicht satzungsgemäß einem anderen Organ vorbehalten sind. (2) Der Jagdvorsteher lädt zu Genossenschaftsversammlungen und Vorstandssitzungen ein, leitet die Sitzung, bereitet die Beschlüsse vor und führt sie aus. (3)In Angelegenheiten, für die die Genossenschaftsversammlung zuständig ist, kann der Jagdvorsteher dringende Maßnahmen, die keinen Aufschub dulden, auch ohne Beschluss der Genossenschaftsversammlung anordnen. In diesen Fällen hat er unverzüglich die Zustimmung der Genossenschaftsversammlung einzuholen. Die Genossenschaftsversammlung kann die Anordnung aufheben, soweit nicht schon Rechte Dritter durch die Anordnung entstanden sind. § 11 Aufgaben des stellvertretenden Jagdvorstehers Der stellvertretende Jagdvorsteher übernimmt im Falle der Verhinderung oder nach einem Rücktritt des Jagdvorstehers dessen Aufgaben. § 12 Kassenprüfer (1) Die Kassenprüfer 1. werden auf die Dauer von 5 Jahren gewählt, 2. dürfen nicht gleichzeitig Mitglied im Vorstand sein, 3. berichten in der jährlichen Mitgliederversammlung über die Ergebnisse der Kassenprüfung. (2) Scheidet ein Kassenprüfer vorzeitig aus seinem Amt aus, so ist in der nächsten Genossenschaftsversammlung für den Rest der Amtszeit des Jagdvorstandes ein neuer Kassenprüfer zu wählen. § 13 Anteil an Nutzungen und Lasten Einzahlung von Umlagen (1) Die Jagdgenossenschaft kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben von den Jagdgenossen Umlagen erheben. Oberthal - 9 - Die zu zahlenden Umlagen werden innerhalb eines Monats nach rechtswirksamer Feststellung der Beitragslisten fällig. Wird die Einzahlung von Umlagen von einem Jagdgenossen verweigert, so werden auf dessen Kosten die Umlagen über ein Zwangsverfahren eingetrieben. (2)Der Jagdvorstand stellt aufgrund der Beschlüsse der Genossenschaftsversammlung (§ 7 Nr. 4 und 5 dieser Satzung) soweit erforderlich einen Verteilungsplan und eine Beitragsliste auf. Die Verzeichnisse sind zwei Wochen zur Einsichtnahme der Jagdgenossen auszulegen und dann vom Jagdvorsteher festzustellen. Die Auslegung und Festlegung sind öffentlich bekannt zu machen. (3) Der Anteil der Jagdgenossen an den Nutzen und Lasten richtet sich nach dem Verhältnis bejagbaren Grundstücksfläche im Jagdbezirk. § 14 Vermögensverwaltung (1) Das Vermögen der Genossenschaft ist pfleglich und wirtschaftlich zu verwalten. (2) Das vorhandene Vermögen ist in einem Vermögensverzeichnis, das vom Jagdvorsteher aufgestellt und geführt wird, auszuweisen. § 15 Auszahlung des Reinertrages (1) Entfällt auf einen Jagdgenossen ein geringerer Reinertrag als 15 EUR, wird die Auszahlung erst dann fällig, wenn der Betrag durch Zuwachs über mehrere Jahre den Mindestbetrag von 15 EUR erreicht. (2)Sowohl Haushalts- als auch Vermögensrechnung müssen in verständlicher Form offen gelegt werden und nachvollziehbar sein. § 16 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr der Genossenschaft ist das Kalenderjahr. § 17 Haushalt Der Jagdvorstand hat für jedes Geschäftsjahr einen Haushaltsplan aufzustellen. Der Haushaltsplan muss alle voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben des Geschäftsjahres enthalten. Die Ausgaben dürfen das Geldvermögen nicht übersteigen. § 18 Jahresrechnung (1)Die Jahresrechnung besteht aus Haushalts- und Vermögensrechnung. (2)Der Jagdvorstand hat über die Einnahmen und Ausgaben des Geschäftsjahres eine Jahresrechnung zu erstellen. § 19 Rechtsweg Gegen Verwaltungsakte der Jagdgenossenschaft ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben. § 20 Bekanntmachung Die öffentlichen Bekanntmachungen der Jagdgenossenschaft erfolgen im amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Oberthal. § 21 Inkrafttreten und Satzungsänderungen (1) Die vorstehende Satzung ist in der Genossenschaftsversammlung von 10 Jagdgenossen am 20.11.2015 beschlossen worden und tritt nach Genehmigung durch die untere Jagdbehörde am Tage nach der Veröffentlichung im Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Oberthal in Kraft. (2) Die bisherige Satzung tritt mit gleichem Datum außer Kraft. Oberthal, den 18.12.2015 Der Jagdvorsteher Vorstehende Satzung vom 18.12.2015 wird gemäß § 7 Abs. 2 Saarländisches Jagdgesetz vom 27. Mai 1998 - in der zurzeit geltenden Fassung - genehmigt. 66606 St. Wendel, den 18.02.2016 Landkreis St. Wendel Untere Jagdbehörde Im Auftrag: Dirk Kiefer Einebnung von Gräbern auf den Friedhöfen der Gemeinde Oberthal Wie bereits mehrfach veröffentlicht, werden auf den Friedhöfen in Gronig, Güdesweiler, Oberthal und Steinberg-Deckenhardt die Gräber, deren 30-jährige Ruhefrist im Jahr 2015 abgelaufen war (Beerdigung im Jahr 1985) eingeebnet. Der Bevölkerung wird wie in den vergangenen Jahren angeboten, zur kostenlosen Entsorgung der Grabsteine und Einfassungen den Anhänger des Gemeinde-Bauhofes zu verwenden. Dieser steht vorerst an folgenden Terminen (jeweils freitags ab 14.30 Uhr) auf den Friedhöfen zur Verfügung: 1. Friedhof Oberthal: Freitag, den 11.03. bis Samstag, den 12.03.2016 Ausgabe 9/2016 2. Friedhof Gronig: Freitag, den 18.03. bis Samstag, den 19.03.2016 3. Friedhof Güdesweiler Freitag, den 18.03. bis Samstag, den 19.03.2016 Je nach Bedarf, steht der Anhänger auch an einem weiteren Wochenende bereit. Die jeweiligen Termine hierzu werden dann rechtzeitig an gleicher Stelle veröffentlicht. Sofern die Gräber bis zum 31.05.2016 nicht abgeräumt bzw. eingeebnet wurden, erfolgt die Einebnung durch die Gemeinde. Für die entstandenen Kosten wird gem. § 1 und 21 der Gebührensatzung für das Friedhofsund Bestattungswesen der Gemeinde Oberthal eine festgelegte Gebühr von den Verantwortlichen erhoben. Oberthal, 22.02.2016 gez. Stephan Rausch Bürgermeister Aushändigung von Reisepässen Die im Zeitraum vom 05.02.2016 bis 11.02.2016 beantragten Reisepässe können bei der Gemeindeverwaltung Oberthal, Zimmer 3, vom Antragsteller oder von einer dazu bevollmächtigten Person in Empfang genommen werden. Vorhandene alte Reisepässe sind abzugeben. Oberthal, den 01.03.2016 Der Bürgermeister Stephan Rausch Niederschrift über die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates am 16.12.2015 Tagungslokal: Bürgersaal des Rathauses Oberthal Beginn: 17:30 Uhr Ende: 18:30 Uhr Stimmberechtigt anwesend sind: Manfred Altmeyer Mitglied (Herr Altmeyer nimmt ab 17:41 (Punkt 2) an der Sitzung teil.) Dennis Baumgart Mitglied Reiner Burkholz Mitglied Heike Erfurt Mitglied Frank Henkes Mitglied Armin Jansen Mitglied Michael Maurer Erster Beigeordneter Dennis Meisberger Mitglied Heinz Detlev Puff Mitglied Inken Ruppenthal Mitglied Antonius Schäfer Mitglied (Herr Schäfer nimmt bis 17:45 Uhr (Punkt 2) an der Sitzung teil.) Dirk Schäfer Mitglied Uwe Schäfer Mitglied (Herr Schäfer nimmt ab 17:35 Uhr (Punkt 2) an der Sitzung teil.) Hermann Josef Scharf Mitglied Kurt Scherer Mitglied Gerd Schmidt Mitglied Katrin Schmidt Mitglied Paul Schmidt Beigeordneter (Herr Schmidt nimmt bis 17:45 Uhr (Punkt 2) an der Sitzung teil.) Rudolf Schmidt Mitglied Andreas Schumacher Mitglied Torsten Seiler Mitglied Michael von Ehr Mitglied Christoph Wolf Mitglied Stimmberechtigt abwesend sind: Iris Laub Mitglied Norbert Rauber Mitglied Karin Rohrmüller Mitglied Bernd Simon Mitglied Von der Verwaltung nahmen teil: Stephan Junk Jochen Klemm Gerlinde Schmitt Weitere anwesende: Revierförster Hans Michel Presse Schriftführer: Elke Abazi Oberthal - 10 - Sonstige: Mitunterzeichner: Der Bürgermeister, Herr Stephan Rausch, begrüßt alle Anwesenden. Er stellt fest, dass a) die Gemeinderatsmitglieder ordnungsgemäß und fristgerecht und Mitteilung der Tagesordnung schriftlich eingeladen wurden, b) der Sitzungstermin und die Tagesordnung fristgerecht und satzungsgemäß im amtlichen Teil der Oberthaler Nachrichten veröffentlicht wurden und c) die Ausschussmitglieder in beschlussfähiger Anzahl erschienen sind. A. Beschlüsse zur Tagesordnung Änderungen und Ergänzung der Tagesordnung werden nicht beantragt. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung lautet somit wie folgt: B. TAGESORDNUNG Öffentliche Sitzung: 1. Anerkennung des öffentlichen Teiles der Niederschrift Nr. 5/15 über die Sitzung vom 18.11.2015 2. Realsteuerhebesätze für das Kalenderjahr 2016 3. Beratung des Forstwirtschaftsplanes 2016 4. Änderung der Abwassergebührensatzung 5. Feststellung des Jahresabschlusses 2014 des Abwasserwerkes der Gemeinde Oberthal und Entlastung der Werkleitung 6. Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2016 des Abwasserwerkes 7. Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung der gemeindeeigenen Hallen und des Dorfgemeinschaftshauses 8. Mitteilungen und Anfragen C. Beratung und Beschlussfassung 1. Anerkennung des öffentlichen Teiles der Niederschrift Nr. 5/15 über die Sitzung vom 18.11.2015 Der Gemeinderat erkennt den öffentlichen Teil der Niederschrift als richtig an. Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür 2. Realsteuerhebesätze für das Kalenderjahr 2016 Der Vorsitzende führt aus, die Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer müssen für das Jahr 2016 neu festgesetzt werden. Die letzte Anpassung der Hebesätze sei zum 01.01.2015 um jeweils 10 Punkte erfolgt. Sie betragen derzeit: - in der Grundsteuer A 260 v.H. - in der Grundsteuer B 300 v.H. - in der Gewerbesteuer 390 v.H. Im Rahmen der Haushaltssanierung sei die Gemeinde gezwungen, in den nächsten Jahren weitere deutliche Einsparungen zu erbringen bzw. die Einnahmen zu erhöhen. Durch die bis zum Ende der mittelfristigen Finanzplanung (31.12.2019) absehbare weitere Erhöhung des Bestandes an Liquiditätskrediten würden die Gestaltungsmöglichkeiten der Gemeinde weiter eingeschränkt werden. Daher schlage die Verwaltung folgende Hebesätze für 2016 vor: - Grundsteuer A 270 v.H. (+10) - Grundsteuer B 360 v.H. (+60) - Gewerbesteuer 400 v.H. (+10) Für die Zeit der mittelfristigen Finanzplanung würden derzeit folgende weitere Steigerungen vorgesehen: - Grundsteuer A jährlich + 10 v.H. - Grundsteuer B jährlich + 30 v.H. - Gewerbesteuer jährlich + 10 v.H. Mit der o.a. Anhebung liege die Gemeinde bei der Grundsteuer B im Jahr 2016 auf dem Landesdurchschnitt von 2013. Der saarländische Landesdurchschnitt sei der niedrigste im Vergleich aller Bundesländer. Eine Anhebung der Grundsteuer B von 300 auf 360 v.H. würde die Erträge um ca. 81.000 EUR steigern. Sie würde einen durchschnittlichen Grundstückseigentümer in der Gemeinde mit 2,75 EUR monatlich (=32,99 EUR/Jahr) zusätzlich belasten. Die Spanne der monatlichen Mehrbelastung liege dabei zwischen 0,24 EUR/Monat (2,87 EUR/J.) und 10,76 EUR/Monat (129,17 EUR/J.). Betrachtet worden seien dabei lediglich die in der Gemeinde liegenden Wohngebäude (ca. 2250 Fälle), keine gewerblich genutzten Grundstücke oder Geschäftsgrundstücke. Zu bemerken sei dabei noch, dass die höheren Mehrbelastungen meist auf sogenannte Mietwohngrundstücke entfallen, also Mehrfamilienhäuser. Die Mehrbelastung werde somit meist von unterschiedlichen Haushalten gemeinsam getragen. Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss habe dem Gemeinderat in seiner Sitzung am 02.12.2015 mehrheitlich empfohlen, die Realsteuerhebesätze, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, festzulegen. Im Gemeinderat ergibt sich eine anregende Diskussion über dieses Thema. Dabei spricht sich die CDU-Fraktion dafür aus, die Hebesätze, wie vorgeschlagen, zu erhöhen, um sich der Verantwortung nicht zu entziehen. Die SPD-Fraktion ist der Meinung, durch die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr ab 2017 würde man die Haushalte schon genug belasten. Erhöhe man dazu noch die Steuern, so würde dies den Rahmen sprengen. Ferner stehe eine Steuererhöhung dem fraktionsübergreifend vereinbarten Sanierungsplan entgegen und vor allem junge Familien, die neu gebaut hätten, würden verhältnismäßig hoch belastet Ausgabe 9/2016 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, die Realsteuerhebesätze für das Jahr 2016 wie folgt festzusetzen: - Grundsteuer A 270 v.H. - Grundsteuer B 360 v.H. - Gewerbesteuer 400 v.H. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2019 von den o.g. Steigerungen (Grundsteuer A und Gewerbesteuer jeweils + 10 v.H.; Grundsteuer B jeweils + 30 v.H.) auszugehen. Die Festsetzung soll jedoch nach Möglichkeit nicht über dem jeweils gültigen gewogenen Landesschnitt hinausgehen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 10 3. Beratung des Forstwirtschaftsplanes 2016 Der Bürgermeister begrüßt zu diesem Punkt den Förster, Herrn Hans Michel, der den Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2016 aufgestellt hat. Die zu erwartenden Verkaufserlöse, so der Förster, seien auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Erntemöglichkeiten des kommenden Jahres geschätzt worden. Entsprechend seien die Kosten des Holzeinschlags ermittelt worden. Der Verbandsförster erläutert anschließend den Plan und geht auf einzelne Fragen der Ratsmitglieder ein. Eine Anhebung der Brennholzpreise sei für das Forstwirtschaftsjahr 2016 nicht geplant. Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss hat dem Gemeinderat in seiner Sitzung am 02.12.2015 einstimmig empfohlen, den Forstwirtschaftsplan 2016, wie vorgelegt, zu beschließen. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt den Forstwirtschaftsplan wie vorgelegt. Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür 4. Änderung der Abwassergebührensatzung Der Vorsitzende führt aus, ab dem 01.01.2017 werde in der Gemeinde Oberthal die gesplittete Abwassergebühr eingeführt. Die Umstellung auf die neue Gebühr sei mit einem höher n Arbeitsaufwand für die Verwaltung und die WVW verbunden, die vom Abwasserwerk erstattet werden müsse. Externe Kosten fielen keine an. Hier sei mit Kosten in Höhe von ca. 40.000 EUR zu rechnen. Um diesen Mehraufwand aufzufangen, soll die Gebühr von 4,60 EUR/cbm auf 4,80 EUR/cbm erhöht werden. In den Folgejahren fielen diese Kosten nicht mehr an und sollen bei der künftigen Gebührenkalkulation nicht berücksichtigt werden. Dern Entwurf der Änderungssatzung liegt jedem Ratsmitglied vor. Der Werksausschuss hat in seiner Sitzung vom 02.12.2015 dem Gemeinderat einstimmig empfohlen, die Änderungssatzung zu beschließen. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Änderung der Abwassergebührensatzung in vorliegender Fassung. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 22 Nein-Stimmen: 1 5. Feststellung des Jahresabschlusses 2014 des Abwasserwerkes der Gemeinde Oberthal und Entlastung der Werkleitung Nach den Vorschriften des KSVG ist zu diesem Punkt ein besonderer Vorsitzender aus dem Gemeinderat zu wählen. Vom Rat einstimmig gewählt, wird hierzu Herr Rudolf Schmidt. Herr Schmidt führt aus, das Abwasserwerk der Gemeinde sei als Eigenbetrieb gemäß § 19 und § 23 Eigenbetriebsverordnung (EigVO) verpflichtet, einen Jahresabschluss und einen Lagebericht zu erstellen und diese nach § 124 KSVG i.V.m. § 24 Abs. 2 EigVO sowie der Jahresabschlussprüfungsverordnung prüfen zu lassen. Der Jahresabschluss und der Lagebericht 2014 seien fristgerecht erstellt und gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 18.11.2014 von der Fa. ATAX, Neunkirchen geprüft worden. Die Fa. ATAX habe eine ordnungsgemäße Buchführung bescheinigt und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers erteilt. Das Wirtschaftsjahr 2014 schließe ab mit einem Gewinn in Höhe von 30.889,02 EUR. Es werde vorgeschlagen, den Gewinn auf neue Rechnung vorzutragen. Der Werksausschuss habe in seiner Sitzung am 02.12.2015 dem Gemeinderat einstimmig empfohlen, den Jahresabschluss 2014 wie vorgelegt festzustellen und die Werkleitung zu entlasten. Beschluss: Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Abwasserwerkes der Gemeinde Oberthal für das Jahr 2014 wie folgt fest: 1. die Bilanzsumme des Jahres 2014 beläuft sich auf: 7.835.331,85 EUR, 2. der Summe der Erträge: 1.154.152,38 EUR stehen Aufwendungen in Höhe von 1.123.263,36 EUR gegenüber, 3. das Jahresergebnis ist ein Gewinn in Höhe von 30.889,02 EUR, 4. der Gewinn ist auf neue Rechnung vorzutragen , 5. der Werkleitung wird für das Rechnungsjahr 2014 Entlastung erteilt. Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür 6. Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2016 des Abwasserwerkes Der Bürgermeister erläutert, der Wirtschaftsplan und das Investitionsprogramm für das kommende Jahr seien in Abstimmung mit der technischen Betriebsführung bei der WVW erstellt worden. Oberthal - 11 - Im Erfolgsplan werde ein Jahresverlust von 55.855,00 EUR gerechnet. Der Jahresverlust werde zur Senkung des Gewinnvortrags verwendet. Der Vermögensplan sei, wie vorgeschrieben, ausgeglichen. Um den Mehraufwand bei der Datenerfassung im Zuge der Umstellung auf die gesplittete Abwassergebühr aufzufangen, soll die Gebühr um 0,20 EUR/cbm erhöht werden. Größte Einzelinvestitionen im Vermögensplan seien die Fremdwasserentflechtung Leibertsbach mit 220.000,00 EUR sowie die Kanalerneuerung in der Bliesener Straße mit 100.000,00 EUR. Die Ausgaben des Vermögensplanes müssten wiederum größtenteils durch Darlehen abgedeckt werden. Der Werksausschuss hat in seiner Sitzung am 02.02.2015 dem Gemeinderat einstimmig empfohlen, den Wirtschaftsplan und das Investitionsprogramm wie vorgelegt zu beschließen. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt den Wirtschaftsplan 2016 und das Investitionsprogramm 2015 bis 2019 in der vorliegenden Fassung. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 22 Nein-Stimmen: 1 7. Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung der gemeindeeigenen Hallen und des Dorfgemeinschaftshauses Der Bürgermeister erläutert, die Entgeltordnung regele unter Punkt III die Entgeltfestsetzung für das Dorfgemeinschaftshaus Gronig (DGH). Danach sei es bisher nur Vereinen gestattet gewesen, die Räume des DGH außerhalb der üblichen Trainings- und Übungsstunden gegen Entgelte zu nutzen. In der Vergangenheit sei es immer wieder zu Unstimmigkeiten gekommen, weil einige Vereine ihre Räumlichkeiten für private Veranstaltungen und Feiern untervermietet hätten, obwohl dies ausdrücklich nicht erlaubt gewesen sei. Der Ortsrat Gronig habe beantragt, dass die Räumlichkeiten des DGH auch Bürgerinnen und Bürgern für private Feiern zur Verfügung gestellt werden sollten, sofern freie Kapazitäten bestünden. In Zusammenarbeit mit Vertretern des Ortsrates Gronig sei für den Bereich des DGH eine Änderung der Entgeltordnung ausgearbeitet worden. Danach soll es künftig wieder möglich sein, private Feiern zuzulassen. Auch Vereine sollen ihre Räumlichkeiten an Privatpersonen für Feiern oder Veranstaltungen überlassen dürfen. In diesem Fall sei die Veranstaltung vom Veranstalter spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin schriftlich bei der Gemeinde anzumelden. Sollte dies umgesetzt werden, müsste die Entgeltordnung geändert werden. Bei der Festsetzung der Pauschale für die Benutzung der Flure sollte berücksichtigt werden, dass in der kalten Jahreszeit deutlich höhere Kosten für die Beheizung anfallen. Daher werde folgende Regelung vorgeschlagen: - Entgelt in der Zeit vom 01.05. - 30.09. - 100,00 EUR je Flur - Entgelt in der Zeit vom 01.10. - 30.04. - 150,00 EUR je Flur Die Mitbenutzung der Toiletten sei hier bereits berücksichtigt. Für die Benutzung der Räumlichkeiten zum Auf- bzw. Abbau vor und nach der Veranstaltung werde ein Entgelt von 10,00 EUR je Tag vorgeschlagen. Es sollte bei der Regelung bleiben, dass die Reinigung der benutzten Räume gesondert in Rechnung gestellt und durch die Gemeinde veranlasst würde. Der Ortsrat Gronig habe sich in seiner Sitzung am 10.11.15 bereits mit dieser Angelegenheit befasst und die Änderung einstimmig befürwortet. Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss habe sich in seiner Sitzung am 02.12.2015 mit dieser Angelegenheit befasst und dem Rat empfohlen, die Änderungen, wie vorgeschlagen, in die Entgeltordnung aufzunehmen. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, die Überlassung der Räumlichkeiten an Privatpersonen für Feste und sonstige Veranstaltungen zuzulassen und die Entgeltordnung der Gemeinde Oberthal über die Benutzung der Hallen und des DHG Gronig wie folgt zu ändern: Die Entgeltordnung Punkt III - Nr. 2 lautet künftig: 1. Das Nutzungsentgelt je Veranstaltung, Tag und Raum beträgt: a) für Veranstaltungen außerhalb der üblichen Trainings- und Übungsstunden 50,00 EUR (einschließlich Küchenbenutzung) b) für Veranstaltungen auf dem Vorplatz (ehemaliger Schulhof) bei Mitbenutzung der Toiletten und Elektroanlagen 50,00 EUR c) für die Benutzung der Flure einschließlich der Mitbenutzung der Toiletten in der Zeit vom 01.05. - 30.09. 100,00 EUR in der Zeit vom 01.10. - 30.04. 150,00 EUR d) Benutzung der Räumlichkeiten zum Auf- und Abbau vor bzw. nach Veranstaltung je Tag 10,00 EUR Das Einrichten des Dorfgemeinschaftshauses für eine Veranstaltung ist Sache des Veranstalters. Die Reinigung der benutzten Räume wird durch Gemeinde veranlasst. Die entstehenden Kosten werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Der Veranstalter haftet gegenüber der Gemeinde für alle entstandenen Schäden. Ausgabe 9/2016 Punkt III Nr. 3 wird neu hinzugefügt: Die Veranstaltung ist vom Veranstalter spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin schriftlich bei der Gemeinde Oberthal anzumelden. Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür 8. Mitteilungen und Anfragen Der Bürgermeister bedankt sich bei den Gemeinderatsmitgliedern für die gute und faire Zusammenarbeit in diesem Jahr. Trotz der angespannten Finanzlage sei es möglich gewesen, verschiedene Maßnahmen zum Abschluss bzw. auf den Weg zu bringen. Als Beispiele nennt er die Renovierung der Donatuskapelle, den Ausbau der Hübelstraße in Steinberg-Deckenhardt, die Sanierung der Alten Trierer Straße sowie die Kapellenstraße in Güdesweiler. Der Bürgermeister führt weiter aus, dass er sich auf das nächste Jahr freue, um die begonnenen Projekte gemeinsam mit dem Rat weiter umsetzen zu dürfen. Er dankt an dieser Stelle auch den vielen ehrenamtlich tätigen Personen, ob in Vereinen oder Verbänden sowie in der Flüchtlingshilfe. Allen Anwesenden wünscht der Bürgermeister ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute für das neue Jahr. Beide Fraktionen schließen sich dem Dank an die ehrenamtlich tätigen Personen sowie den Weihnachts- und Neujahrswünschen an. Vorstellung der Alkoholpräventionskampagne „VOLLgetankt? NO GO! Kampagne für einen verantwortungsvollen Umgang von Jugendlichen mit Alkohol Kooperation auf kommunaler Ebene Der Landkreis St. Wendel, federführend das Gesundheitsamt und die Beratungsstelle Knackpunkt, hat im Sommer 2014 die Alkoholpräventionskampagne „VOLLgetankt? NO GO! - Kampagne für einen verantwortungsvollen Umgang von Jugendlichen mit Alkohol“ gestartet. Hintergrund sind die auch im Saarland anhaltend hohen Zahlen von Kindern und Jugendlichen, die zu viel Alkohol konsumieren, ein Verhalten, das nicht selten im Krankenhaus endet. Im vergangenen Jahr gab es bereits zahlreiche Aktionen, wie die Lesung mit dem ehemaligen Fußballprofi Uli Borowka, die Ausstellung „bunt statt blau“ im Schaumbergbad oder die Erstellung eines Videoclips zum Thema Alkohol mit vielen verschiedenen Jugendgruppen, Vereinen und Institutionen aus dem Landkreis (u.a. auch das Jugendorchester Steinberg-Deckenhardt). Die Kampagne möchte eine neue Kultur des Hinschauens schaffen und zu einer kritischen Auseinandersetzung mit dem Thema anregen. Alltag und Freizeit von Erwachsenen und Jugendlichen finden in der Gemeinde statt: Einkaufen, Sport treiben, viele engagieren sich in der Feuerwehr oder im DRK, trainieren im Faschingsverein, treffen sich zur „Dorfdisco“, feiern Fasching und Kirmes, gehen in den Jugendclub oder verabreden sich einfach so mit Kumpels zum „Rumhängen“ im Park, auf dem Spielplatz etc. Viele Erwachsene sind Jugendleiter oder Trainer in den Vereinen, organisieren die Feste, engagieren sich in der Jugendarbeit, sind selbst Eltern - kurz: im Dorf, in der Kommune findet das Zusammenleben von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen statt. Und hier möchte die Kampagne ansetzen. Eingebettet in das Programm „das Saarland lebt gesund“, in dem sowohl die Gemeinde Oberthal als auch der Landkreis Mitglieder sind, möchten wir Alkoholprävention für Kinder und Jugendliche in Ihrer Gemeinde zum Thema machen. Wir freuen uns, Ihnen am Donnerstag, 17.03.2016, um 19:00 Uhr im Jugendzentrum Oberthal-Gronig, Dorfgemeinschaftshaus, Schulstraße, die Kampagne „VOLLgetankt? NOGO!“ vorzustellen und uns mit Ihnen über Wünsche, Anliegen und Ideen zu diesem Thema und deren Umsetzung auszutauschen. Mit freundlichen Grüßen Martina Scheid Conny Münz Landkreis St. Wendel, Stiftung Hospital GesundheitsamtSuchtberatungsstelle Psychosozialer Dienst Knackpunkt Jagdgenossenschaft Steinberg-Deckenhardt Die Niederschrift über die Versammlung der Jagdgenossenschaft Steinberg-Deckenhardt am 19. Februar 2016 liegt in der Zeit vom 07. März 2016 bis einschließlich 18. März 2016 im Rathaus der Gemeinde Oberthal, Zimmer 7, zur Einsicht für die Jagdgenossen aus. Oberthal, 26. Februar 2016 Der Jagdvorsteher Benno Stephan Oberthal - 12 - Ausgabe 9/2016 Wir sind für Sie da! Montag bis Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr Wenn Sie uns außerhalb unserer Öffnungszeiten besuchen möchten, rufen Sie uns an. Gemeindeverwaltung Oberthal, Poststraße 20, 66649 Oberthal Tel.: 06854/9017-0, Fax: 06854/9017-17, E-Mail: [email protected], Internet: www.oberthal.de Ihre Ansprechpartner bei der Gemeindeverwaltung Oberthal: Fachbereich 1 - Zentrale Steuerung Sachgebiet Name Tel. Zimmer Bürgermeister Stephan Rausch - 28 21 Sekretariat des Bürgermeisters Hildegard Jekat - 28 19 Personal, Wirtschaftsförderung, Wahlen Gerlinde Schmitt - 25 20 Oberthaler Nachrichten, Schule, Kultur, Kapellenwiese Elke Abazi - 27 18 EDV, Tourismus, Öffentlichkeitsarbeit, Kindergarten Thomas Schmitt - 23 16 Information, Hallenvermietung, Rententermine Tanja Schirra - 11 1 Sachgebiet Name Tel. Zimmer Ordnungs-, Straßenverkehrs- und Gewerbeamt, Feuerwehr Meldeamt, Ausweise, Führerscheine, Fundbüro Esther Schön Felix Gläser - 22 - 21 7 3 Nadine Stemmler - 20 3 Sachgebiet Name Tel. Zimmer Finanzen, Steuern, Abfall, Abwasser Jochen Klemm Tobias Schön - 31 - 29 12 12 Finanzen, Steuern, Abfall, Friedhof Katja Herz - 30 10 Petra Finkler - 12 10 Marco Gelzleichter Anna Krämer - 39 - 37 13 8 Heidrun Stemmler - 44 8 Sachgebiet Name Tel. Zimmer Bauamt, Bauanträge Grundstücke, Umwelt Tiefbau Gebäudeverwaltung, Hochbau Flüchtlingshilfe Stephan Junk Margarete Kasper Kerstin Woll Peter Müller Ragab Nadi - 36 - 34 - 46 - 35 - 33 24 22 27 27 22 Toni Schäfer Norbert Rauber Reiner Burkholz Hans Peter Wack Tel.: 06854/1800 Tel.: 06854/76135 Tel.: 06854/6263 Tel.: 06852/7830 [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] Fachbereich 2 - Bürgerbüro Fachbereich 3 - Finanzverwaltung Abwasser Gemeindekasse, Vollstreckung Fachbereich 4 - Bauen, Wohnen, Umwelt Ortsvorsteher Gronig Güdesweiler Oberthal Steinberg-Deckenhardt Bauhof, Gewerbegebiet Wallfeld Frank Stoll Öffnungszeiten der Kompostieranlage: Die Anlage ist bis Mitte Februar 2016 geschlossen! Telefon: Fax: Mittwochs Samstags 06854/6838 06854/7090799 16:00 - 18:00 Uhr 10:00 - 14:00 Uhr Kindergarten Güdesweiler, Steinberger Straße 3 Leiterin Marika Laub Grundschule Oberthal, Schwimmbadstraße 35 Schulleiterin Sandra Schöneberger Förster, Hans Michel Sprechstunden, Zimmer 1, im Rathaus Rentenberatung, Willibald Herz, Zimmer 6, im Rathaus Termine nach tel. Vereinbarung bei Tanja Schirra Beratungsstelle für Menschen mit Körperbehinderung in Oberthal Hartmut Heinke, Steffesheck 2, 66649 Oberthal Familienberatungszentrum Regina Leinen, Zum Steinbruch 3 b, 66640 Namborn Sprechzeiten nach Vereinbarung! Polizeiposten Oberthal, im Rathaus Montag 13.00 - 20.00 Uhr Dienstag - Freitag 07:30 - 16:00 Uhr oder Polizeiinspektion Nohfelden-Türkismühle Telefon: E-Mail: Telefon: Fax: Telefon: Mittwochs Dienstags Telefon: Telefon: E-Mail: Telefon: Handy: 06854/435 [email protected] 06854/802756 06854/802757 06854/9017-48 16:30 - 17:30 Uhr 08.00 - 12.00 Uhr 06854/9017-0 06854/3284053 [email protected] 06854/709139 0175/5848718 Telefon: Fax: Telefon: 06854/8534 06854/9795-012 06852/9090 Oberthal - 13 - Ausgabe 9/2016 Informationen aus dem Rathaus Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, das Sprichwort „Aller guten Dinge sind drei“ hat sich am vergangenen Wochenende bei der 1. Damenmannschaft der Kegelfreunde Oberthal bewahrheitet. Mit dem dritten Meistertitel in Folge in der 1. Bundesliga haben die erfolgreichen Spielerinnen vor heimischem Publikum sich selbst und natürlich auch allen Verantwortlichen der Kegelfreunde Oberthal und ihren Fans einen Traum erfüllt. Es war ein spannender Finaltag an diesem Samstagnachmittag im Kegelzentrum und die Nerven der Oberthaler Fans wurden an der einen oder anderen Stelle schon ein wenig strapaziert. Aber mit der nervenstarken und „treffsicheren“ Spielerin Vera Schwan hat man am Ende einen zwar den knappen aber dennoch hochverdienten Erfolg errungen. Mein Glückwunsch geht an das ganze Team der Oberthaler Keglerinnen und an alle, die hier im Umfeld mit dazu beigetragen haben, dass der dritte Meistertitel in Folge in der 1. Bundesliga der Damen wieder nach Oberthal geht! Und in wenigen Wochen hat die 1. Männermannschaft der Oberthaler Kegelfreunde die Chance, einen einmaligen Rekord im bundesdeutschen Mannschaftssport aufzustellen. Der Seriensieger hat am 16. April im Oberthaler Kegelzentrum Heimrecht und an diesem letzten Spieltag kann der „16. Titel in Folge“ in der Bundesliga errungen werden. Alle Oberthaler Fans sollten sich diesen Termin bereits im Kalender vormerken und unsere 1. Männermannschaft beim Schlussspurt zum erneuten Titelgewinn lautstark unterstützen. Parksituation an der Groniger Kirche In letzter Zeit ist vermehrt festzustellen, dass - insbesondere auch bei Beerdigungen - die parkenden Fahrzeuge entlang der gesamten Donatusstraße bis hin zum Friedhofseingang abgestellt werden, und die Ein- und Ausfahrten der dortigen Anwohner komplett zugeparkt sind. Auch beim Einsatz von Rettungsfahrzeugen ist in solchen Fällen ein Durchkommen nicht oder nur erschwert möglich. Im Bereich des Dorfgemeinschaftshauses stehen in ausreichendem Umfang Parkplätze zur Verfügung und von hier aus ist die Kirche fußläufig sehr schnell erreichbar. Ich appelliere an die Besucher, bei Veranstaltungen in der Groniger Kirche die Parksituation zu beachten und bei Belegung der vorhandenen Parkflächen dann auf die in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehenden Parkflächen am Dorfgemeinschaftshaus für die parkenden Autos auszuweichen. Ihr Stephan Rausch Bürgermeister Oberthal - 14 - mitteilungen der OrtsvOrsteher grOnig Ortsvorsteher: Toni Schäfer Am Heiligenwäldchen 3, Telefon 0 68 54 / 18 00, Mail: [email protected] Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger. Einladung Zur Gründungsversammlung lade ich hiermit herzlich ein. Verein zur Förderung der Dorfentwicklung in Gronig (e.V.) Donnerstag, dem 10. März 2016 um 19:00 Uhr im Nebenzimmer des Gasthauses Mombergstube Tel. 06854 803 602 Als Tagesordnung für die Gründungsversammlung haben wir uns den nachfolgenden Ablauf vorgestellt: Tagesordnung zur Gründungsversammlung des Fördervereins Verein zur Förderung der Dorfentwicklung in Gronig (e.V.) TOP 1 Begrüßung der Anwesenden TOP 2 Wahl einer/eines Versammlungsleiterin/-leiters TOP 3 Bestellung eines Protokollführers für die Gründungsversammlung TOP 4 Annahme der Tagesordnung TOP 5 Beratung und Beschlussfassung über die Satzung des Fördervereins TOP 6 Neuwahlen des Vorstandes ein/eine Vorsitzende/r ein/eine stellvertretende/r Vorsitzende/r ein/eine Schatzmeister/in / Kassenwart ein/eine Schriftführer/in sowie bis zu fünf Beisitzer TOP 7 Neuwahlen von 2 Kassenprüfern/innen TOP 8 Beratung und Beschlussfassung über den Erlass der Beitragsordnung (Mitglieds- / Förderbeiträge) des Fördervereins TOP 9 Verschiedenes Sollte ich von Ihnen bis zum 08. März 2016 keine Änderungs- bzw. Ergänzungswünsche erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie mit dieser Tagesordnung einverstanden sind. Toni Schäfer Ortsvorsteher Seniorentag - 13. März 2016 Am Sonntag, dem 13. März ab 15.00 Uhr findet im Saale Andler der Groniger Seniorentag statt. Der Ortsrat freut sich darauf, gemeinsam mit den älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern einige frohe und unterhaltsame Stunden zu verbringen. Ich kann ihnen versichern, dass ein buntes und kurzweiliges Programm auf sie wartet, denn u.a. wirken mit: Bläsergruppe des Musikvereins Chorgemeinschaft Oberthal - Gronig u.a. Überraschungsgäste Für das leibliche Wohl sorgen wie immer unsere Frauen der KfD. Picobello Aktion Wie bereits mehrfach angekündigt, findet am 11. und 12. März die diesjährige Picobello Aktion statt. Die teilnehmenden Vereine und Verbände treffen sich am Samstag dem 12. März um 10:00 Uhr am Feuerwehrgerätehaus. Bei uns in Gronig werden dann folgende Straßen und Plätze gesäubert. · vor`m Dorfgemeinschaftshaus ·Kapellenwiese ·Containerplätze · alte Selbacher Straße ·Mombergstraße · ehemalige Bahnbrücke · am Friedhof Sollten Sie, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger noch weitere Plätze oder Orte wissen, die an diesem Tag gesäubert werden sollten, setzen Ausgabe 9/2016 Sie sich bitte mit einem Ortsratsmitglied in Verbindung. Nach der Aktion sind alle Teilnehmer zu einem Imbiss im Feuerwehrgerätehaus eingeladen. Bleibt zu hoffen, dass das Wetter mitspielt und es wieder eine gute Aktion wird. Ich darf mich jetzt schon bei allen Beteiligten bedanken, die diese Aktion unterstützen. Ihr Ortsvorsteher Toni Schäfer Oberthal Ortsvorsteher: Reiner Burkholz Nelkenstraße 14, Telefon 0 68 54 / 62 63, Mail: [email protected] Urlaub In der Zeit vom 05.-20.03.2016 bin ich in Urlaub. Die Vertretung übernimmt die stellvertretende Ortsvorsteherin, Frau Katja Scheid, Groniger Str. 22, Oberthal, Tel. 06854/7542. Saarland picobello Am 11. und 12. März führen die Ortsräte von Oberthal und Gronig den „13. Landesweiten Frühjahrsputz“ durch. Saubere Straßen, Plätze und Grünanlagen, aufgeräumte Container-Stellplätze, Schulhöfe ohne Müll, Spazierwege und Wälder ohne wilde Müllablagerungen - Ziel von Saarland picobello ist, dass unser Land, unsere Städte und Dörfer sauber werden und bleiben! Die Ortsräte von Oberthal und Gronig beteiligen sich gemeinsam an der Sammelaktion. Ca. 300 Kinder, Jugendliche und Erwachsene unterstützen die Aktion und sorgen dafür, dass Oberthal und Gronig - zumindest an diesem Wochenende -„sauber“ werden, wohl wissend, dass einige so genannte „Zeitgenossen“ dies nicht begreifen. Die Sammelaktion wird freitags durch die Schülerinnen/Schüler und Lehrer der Grundschule sowie der Bliestalschule gestartet und findet samstags, ab 10.00 Uhr (Treffpunkt Feuerwehrgerätehaus), mit den Vereinen, Verbänden und der Jugendfeuerwehr ihre Fortsetzung. Auch Sie, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, können/dürfen sich samstags an dieser Aktion beteiligen und sind uns herzlich willkommen. Wir freuen uns über jede helfende Hand. Allen Beteiligten vorab herzlichen Dank für ihre Teilnahme. Aufruf an Verkehrsteilnehmer zur umsichtigen Fahrweise Am 11. und 12. März findet der diesjährige „Frühjahrsputz für die Umwelt“ im Rahmen der Kampagne saarland picobello statt. In den saarländischen Städten und Gemeinden werden sich viele engagierte Menschen - darunter besonders viele Kinder und Jugendliche - aufmachen, um Grünanlagen, Schulhöfe, Spielplätze sowie Wald- und Straßenränder von wildem Müll zu befreien. Wir bitten alle Auto-, LKW- und Motorradfahrer, die am an diesen beiden Tagen im Saarland unterwegs sind, um eine entsprechend umsichtige Fahrweise, damit die picobello-Teilnehmer, die im Straßenbereich unterwegs sind, nicht gefährdet werden. Herzlichen Dank. Kegelfreunde Oberthal Mission Titelverteidigung ist geglückt! Die erste Damenmannschaft der Kegelfreunde Oberthal hat am letzten Samstag ihren Titel eines Deutschen Meisters erfolgreich verteidigt und diesen zum dritten Male in Folge gewonnen. Allerdings war es bis dorthin ein schweres Stück Arbeit und die Entscheidung viel erst mit den letzten Würfen. Im Kegelsport-zentrum Oberthal konnten die Damen ihren ärgsten Konkurrenten um die Meisterschaft, die Mannschaft aus Dilsburg, mit 12 Holz Abstand auf Distanz halten. Die beiden anderen Mannschaften aus Lünen und Remscheid hatten nach den ersten drei Playoff-Runden mit dem Ausgang nichts mehr zu tun. Der Mannschaft gratuliere ich ganz herzlich zu diesem tollen Erfolg. Die 1. Herrenmannschaft der Kegelfreunde Oberthal hat die Saison 2015/2016 als Tabellenerster beendet. Die Meisterrunde beginnt am 12. März in Riol und endet am 16. April mit dem vierten Spieltag im Kegel-sportzentrum in Oberthal. Der Mannschaft wünsche ich auf dem Weg zur Titelverteidigung alles Gute, viel Erfolg und Gut Holz. Seniorenheim St. Stephanus Oberthal Das Seniorenheim bietet vom 04.03. - 13.03.2016 folgende Veranstaltungen an: Täglich von 08.00 bis 10.00 Uhr - Frühstücksgruppe im Demenzbereich! Freitag, 04. März 2016 10.00 Uhr Kegeln mit Frau Maria Horras 16.00 Uhr Rosenkranz mit Frau Margit Bier 17.00 Uhr Massage Igelball mit Frau Diana Walter Samstag, 05. März 2016 15.00 Uhr Singen mit Frau Marga Becker 16.00 Uhr Gesellschaftsspiele mit Frau Susi Tritz Sonntag, 06. März 2016 09.00 Uhr Gemütliche Kaffeerunde mit Frau Irmtraud Klees 15.00 Uhr Ostergeschichten mit Frau Susi Tritz Oberthal - 15 - Montag, 07. März 2016 10.00 Uhr Bewegungsübungen mit Frau Maria Horras und Willi 10.30 Uhr Gedächtnistraining mit Frau Maria Horras 11.00 Uhr Aromatherapie mit Frau Diana Walter 15.00 Uhr Kreuzworträtseln mit Frau Silvia Klein-Bolz Dienstag, 08. März 2016 10.00 Uhr Kartenspiele mit Frau Susi Tritz 16.00 Uhr Sängerkreis mit Herrn Hans Keil 17.00 Uhr Basteln für Ostern mit Frau Diana Walter Mittwoch, 09. März 2016 10.00 Uhr Bewegungsübungen mit Frau Maria Horras und Willi 10.30 Uhr Gedächtnistraining mit Frau Maria Horras 15.00 Uhr Singen mit Frau Marga Becker Donnerstag, 10. März 2016 10.30 Uhr Wortgottesdienst mit Herrn Diakon Oliver Besch 15.00 Uhr Klatsch und Tratsch mit Frau Silvia Klein-Bolz 16.00 Uhr Puzzeln mit Frau Silvia Klein-Bolz Freitag, 11, März 2016 10.00 Uhr Kegeln mit Frau Maria Horras 11.00 Uhr Gedächtnistraining „Fastenzeit“ mit Frau Susi Tritz 15.00 Uhr Singen mit Frau Marga Becker Samstag, 12. März 2016 09.00 Uhr Gemütliche Kaffeerunde mit Frau Silvia Klein-Bolz 10.00 Uhr Musikhören im Wintergarten mit Frau Silvia Klein-Bolz Sonntag, 13. März 2016 09.00 Uhr Gemütliche Sonntagsrunde mit Frau Silvia Klein-Bolz 10.00 Uhr Würfelspiele mit Frau Silvia Klein-Bolz Alle Seniorinnen/Senioren der Gemeinde sind zur Teilnahme recht herzlich eingeladen. Zur besseren Planung wird um eine telefonische Anmeldung unter 06854/90160 gebeten. Die Heimleitung sowie alle Bewohnerinnen/ Bewohner des Seniorenheimes freuen sich, Sie zu begrüßen. Reiner Burkholz, Ortsvorsteher Steinberg-DeckenharDt Ortsvorsteher: Hans-Peter Wack Deckenharder Straße 29, Telefon 0 68 52 / 78 30, Mail: [email protected] Neues Spielgerät auf dem Kinderspielplatz Wie schon im letzten Nachrichtenblatt erwähnt, ist der Aufbau der neuen Kinderwippe aus Robinienholz auf dem Spielplatz an der Musikwerkstatt in der letzten Woche beendet worden. Nachdem das Loch geschaufelt $ Ausgabe 9/2016 war, ging der Aufbau in zwei weiteren Arbeitseinsätzen mit Einbetonieren der Basis, Zusammenbau der Wippe, Einbringen von Reifen als Aufprallpunkte und weiteren Erdarbeiten vonstatten. Zusammen mit Herbert Wendel, Jürgen Veckes, Karli Klee, Heinz Leyser und Bodo Weber wurden die Arbeiten durchgeführt. Hierfür mal wieder ein dickes Dankeschön! Möglich wurde der Kauf der Wippe durch eine Spende der Wendelinusstiftung, St. Wendel, die schon den Kauf der Schaukel auf dem AH-Spielplatz am Sportplatz 2014 finanziell unterstützt hatte. Dafür sagen wir einen ganz herzlichen Dank an die Wendelinusstiftung! Euer Ortsvorsteher Hans Peter Wack Saarland Picobello 2016 Am 2. Wochenende im März finden die diesjährigen Saarland Picobbello - Tage statt. Unser Dorf wird sich an dieser Aktion beteiligen. Wir treffen uns am Samstag, 12. März, um 10:00 Uhr am Feuerwehrgerätehaus in Steinberg-Deckenhardt. Dort werden wir dann je nach Teilnehmerzahl einzelne Gruppen einteilen, die bestimmte Bereiche aufsuchen und vom Müll befreien werden. Geplant sind der Kinderspielplatz an der Musikwerkstatt, der Verbindungsweg nach Mosberg-R., der Weg um den Steinmar, die Bereiche um die Papier-/Glascontainer usw. Wer sich gerne beteiligen und mithelfen möchte, melde sich bitte bei mir oder bei Inken Ruppenthal an, damit wir die Anzahl der Orte, die gesäubert werden können, besser planen können. Mitmachen kann jeder von klein bis groß, von jung bis alt. Für die Kinder werden auch Handschuhe zur Verfügung gestellt. Für Speis und Trank nach getaner Arbeit wird im Anschluss im Feuerwehrgerätehaus gesorgt sein. Der Ortsrat würde sich freuen, wenn sich recht viele Mitbügerinnen und Mitbürger an der Aktion beteiligen würden. Bürgerzettel Ich habe am ............................................................................. folgendes festgestellt: r Kinderspielplatz verunreinigt/ Spielgeräte beschädigt rSchutt/Unratablagerung r Fahrbahndecke beschädigt r Bürgersteig/Radweg beschädigt r Hydrant/Kanaldeckel/Gully schadhaft r Straßenbeleuchtung defekt r Verkehrsschild beschädigt r Bäume, Hecken und Sträucher behindern die Übersicht r Straßenbaustelle nicht gesichert Sonstige Anregungen:....................................................................................................................................................................................................... Kurze Ortsangabe:.............................................................................................................................................................................................................. Name und Anschrift:.......................................................................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................................................................................................................... Zutreffendes unterstreichen An den Bürgermeister der Gemeinde Oberthal, Poststr. 20, 66649 Oberthal $ ende des amtlichen teils Oberthal - 16 - kirchliche nachrichten Pfarreiengemeinschaft Oberthal-Namborn mit den Pfarrgemeinden St. Stephanus Oberthal, Mariä Himmelfahrt Namborn, Christkönig Güdesweiler, St. Willibrord Baltersweiler, St. Donatus Gronig und St. Anna Furschweiler Pfarrbüro Oberthal-Namborn Steffesheck 3, 66649 Oberthal Tel.Nr. 06854 8573 Öffnungszeiten des Pfarrbüros Oberthal: Mo. 09.00 - 11.30 Uhr Di. 09.00 - 11.30 Uhr Mi. 09.00 - 11.30 Uhr Do. 14.00 - 18.00 Uhr Fr. 09.00 - 11.30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung Internet: www.obertha l-namborn.de E-Mail:[email protected] Weitere Telefonnummern: Heinrich-Meffert-Haus 06854 8908 Dinnerzeit Michael Lambert Rosenstraße 6 66649 Oberthal 0170 9917816 ——————— Kindergarten St. Stephanus Oberthal 06854 6392 Rosenstraße 6 66649 Oberthal E-Mail: [email protected] Gottesdienstordnung St. Willibrord 07.30 Uhr Baltersweiler St. Stephanus 17.30 Uhr Oberthal St. Anna 17.30 Uhr Furschweiler Christkönig 18.30 Uhr Güdesweiler 19.00 Uhr Sonntag, 06.03. St. Willibrord 09.00 Uhr Baltersweiler St. Donatus 10.30 Uhr Gronig Mariä Himmelf. 10.30 Uhr Namborn Mariä Himmelf. 14.30 Uhr Namborn Montag, 07.03. St. Donatus 17.00 Uhr Gronig Dienstag, 08.03. Christkönig 18.30 Uhr Güdesweiler St. Anna 18.30 Uhr Furschweiler Mittwoch, 09.03. Christkönig 07.00 Uhr Güdesweiler Mariä Himmelf. 07.30 Uhr Namborn Donnerstag, 10.03. Christkönig 08.00 Uhr Güdesweiler St. Stephanus 10.30 Uhr Oberthal St. Michael 10.30 Uhr Gehweiler St. Willibrord 17.00 Uhr Baltersweiler St. Anna Furschweiler 18.30 Uhr Frühschicht in der Fastenzeit für die Erstkommunionkinder und deren Familien Frühschicht in der Fastenzeit für die Erstkommunionkinder und deren Familien Vorabendmesse Gruppe 2 für die Verstorbenen der Pfarreiengemeinschaft Vorabendmesse Kreuzwegandacht Vorabendmesse für die Verstorbenen der Pfarrgemeinde Hochamt Hochamt Gruppe 5 anschließend Solidaritätsessen Hochamt für die Verstorbenen der Pfarreiengemeinschaft Taufe der Kinder Jakob Remigius Müller und Milo Jonathan Zech WegGottesdienst 9 Thema: Jesus - Ein Schatz in meiner Hand St. Michael 18.30 Uhr Kreuzwegandacht Gehweiler Freitag, 11.03. St. Willibrord 18.00 Uhr Kreuzwegandacht Baltersweiler St. Stephanus 18.00 Uhr Kreuzwegandacht Oberthal 18.30 Uhr Hl. Messe St. Donatus 18.30 Uhr Kreuzwegandacht Gronig Mariä Himmelf. 18.30 Uhr Kreuzwegandacht Namborn 5. Fastensonntag Kollekte für das Bischöfliche Hilfswerk „Misereor“ Samstag, 12.03. St. Stephanus 17.30 Uhr Vorabendmesse Gruppe 1 Oberthal für die Verstorbenen der Pfarreiengemeinschaft In allen Gottesdiensten werden die neuen Mitglieder der PGR bzw. KGR vorgestellt und die ausgeschiedenen verabschiedet. St. Willibrord 17.30 Uhr Vorabendmesse Baltersweiler Christkönig 18.30 Uhr Kreuzwegandacht Güdesweiler 19.00 Uhr Vorabendmesse † Theresia Gerstner (2. Sterbeamt) Sonntag, 13.03. In allen Gottesdiensten werden die neuen Mitglieder der PGR bzw. KGR vorgestellt und die ausgeschiedenen verabschiedet. St. Michael 09.00 Uhr Hochamt Gehweiler † Günter Schwan (2. Sterbeamt) Mariä Himmelf. 10.30 Uhr Hochamt Namborn für die Verstorbenen der Pfarreiengemeinschaft St. Donatus 10.30 Uhr Hochamt Gruppe 1 Gronig mit Taufe des Kindes Maila von Ehr Aus unserer Pfarreiengemeinschaft Formular zur Messbestellung Für Messbestellungen können Sie nachfolgendes Formular benutzen und in den Sakristeien oder im Pfarrbüro abgeben. Es ist auch möglich, den Betrag für die Messintentionen von 5,00 EUR auf das Konto des Kirchengemeindeverbandes zu überweisen: Bankverbindung: IBAN: DE52 5929 1000 0000 3044 17, BIC: GENODE51WEN oder Kto.Nr. 304 417, Bankleitzahl: 592 910 00 bei der St. Wendeler Volksbank ✂ Messbestellungen Name des/ der Verstorbenen:..................................................................................................... Kirche:........................................................................................................................... Datum:.......................................................................................................................... bestellt von:................................................................................................................ Telefonnummer:....................................................................................................... Hl. Messe Kreuzwegandacht Frühschicht anschließend Frühstück im Pfarrhaus Frühmesse anschließend Frühstück im Pfarrsälchen Laudes Wortgottesdienst im Seniorenheim Hl. Messe mit Spendung der Krankensalbung WegGottesdienst 9 Thema: Jesus - Ein Schatz in meiner Hand Hl. Messe ✂ Samstag, 05.03. Christkönig 07.30 Uhr Güdesweiler Ausgabe 9/2016 Krankenkommunion Im Monat März bringen die Seelsorger und Krankenkommunionhelfer unseren älteren und kranken Pfarrangehörigen die Krankenkommunion. Wer gerne an der Kommunion teilnehmen möchte und noch nicht im monatlichen Plan aufgenommen ist, kann sich im Pfarrbüro Oberthal, Tel.-Nr. 8573 melden. Die Termine werden schriftlich mitgeteilt. Taufsonntage für das Jahr 2016 03.04. St. Willibrord Baltersweiler 24.04. St. Anna Furschweiler 15.05. St. Donatus Gronig 28.05. St. Stephanus Oberthal 05.06. Christkönig Güdesweiler 19.06. Mariä Himmelfahrt Namborn 26.06. St. Willibrord Baltersweiler 10.07. St. Anna Furschweiler 21.08. St. Donatus Gronig 28.08. St. Stephanus Oberthal Oberthal - 17 - 11.09. Christkönig Güdesweiler 25.09. Mariä Himmelfahrt Namborn 09.10. St. Willibrord Baltersweiler 23.10. St. Anna Furschweiler 06.11. St. Donatus Gronig 27.11. St. Stephanus Oberthal 11.12. Christkönig Güdesweiler Krankensalbungsgottesdienste in unserer Pfarreiengemeinschaft Das Sakrament der Krankensalbung wird im Allgemeinen in körperlichen und seelischen Grenzsituationen gespendet, um sich von Gott stärken zu lassen. So ist es guter und heilsamer Brauch, dass Kranke, egal welchen Alters, einen Priester rufen, der dieses Sakrament spendet. Sehr oft ist die Feier dieses Sakraments sowohl für den, der das Sakrament empfängt als auch für die Angehörigen, die bei dieser Feier anwesend sind, eine Hilfe, sich mit der Krankheit oder auch mit dem bevorstehenden Tod auseinander zu setzen. Es ist sehr schön, wenn Angehörige oder enge Freunde an dieser Feier teilnehmen können. Zusätzlich bieten wir in unserer Pfarreiengemeinschaft KrankensalbungsGottesdienste an. Hierzu laden alle kranken und älteren Menschen und ihre Angehörigen ein, in einem speziellen Gottesdienst die Krankensalbung zu empfangen: St. Michael, Gehweiler am Donnerstag, 10.03. um 10.30 Uhr Hl. Messe mit Krankensalbung St. Donatus, Gronig am Dienstag, 15.03. um 15.00 Uhr Hl. Messe mit Krankensalbung, anschließend Kaffee und Kuchen im Jugendraum. Mariä Himmelfahrt, Namborn am Mittwoch, 23.03. um 15.00 Uhr Hl. Messe mit Krankensalbung, anschließend Kaffee und Kuchen im Pfarrsälchen Altenhilfezentrum Eisweiler: Donnerstag, 17.03.2016, um 10.30 Uhr Hl. Messe mit Spendung der Krankensalbung Seniorenheim Oberthal Donnerstag, 31.03.2016, um 10.30 Uhr Hl. Messe mit Spendung der Krankensalbung Buswallfahrt zur Springprozession nach Echternach und zum Grab der sel. Sr. Blandine Merten in Trier am Dienstag, 17. Mai 2016 geistliche Begleitung: Diakon Oliver Besch Fahrpreis: 15,- EUR (bei Anmeldung im Pfarrbüro Oberthal) Das Programm und die genauen Abfahrtszeiten werden im nächsten Pfarrbrief, sowie ab dem 01. Mai 2016 in den Namborner Nachrichten und auf unserer Homepage www.oberthal-namborn.de veröffentlicht. FIRMUNG 2016 Der neue Termin steht fest. Am Sonntag, 3. Juli 2016 um 10:00 Uhr wird Weihbischof Robert Brahm den Firmlingen des Jahrgangs 01.07.2000 bis 30.06.2001 unserer Pfarreiengemeinschaft das Sakrament der Firmung spenden. Die Vorbereitung wird im Zeitraum zwischen dem 25.04. und 30.06.2016 stattfinden. Nähere Informationen zum Verlauf der Vorbereitung sowie den genauen Ort der Firmung gehen den Jugendlichen des genannten Jahrgangs in den nächsten Tagen zu. Peter Holz, Gemeindereferent St. Stephanus Oberthal Kirchenchor - Unsere Proben sind jeweils dienstags um 19.30 Uhr - in den ungeraden Monaten in der Kirche in Güdesweiler, in den geraden Monaten im HMH in Oberthal. Haussammlung für die Pfarrkirche In der Zeit vom 07. März bis zum 21. März 2016 wird die 1. Haussammlung in diesem Jahr durchgeführt. Wir bitten um einen freundlichen Empfang der Sammler/Innen. Christkönig Güdesweiler Kirchenchor - Unsere Proben sind jeweils dienstags um 19.30 Uhr - in den ungeraden Monaten in der Kirche in Güdesweiler, in den geraden Monaten im HMH in Oberthal. Die Laudes, das Morgengebet der Kirche Herzliche Einladung an alle, die der Fastenzeit eine besondere Gebetsprägung geben wollen, jeden Donners-tag die Laudes in Gemeinschaft zu beten und somit in das Morgengebet der Kirche einzustimmen. Wir beginnen am 11.02.2016 im Gebetskreis um 08:00 Uhr im Pfarrhaus Güdesweiler. Caritas-Frauen Güdesweiler Zum Seniorennachmittag laden wir recht herzlich, am Donnerstag, den 10.03.2016 um 15.00 Uhr, ins Pfarrhaus in Güdesweiler ein. St. Donatus Gronig Kirchenchor - Die Proben sind jeden Mittwoch um 20.00 Uhr im Jugendraum. Ausgabe 9/2016 Ev. Kirchengemeinde St. Wendel Gottesdienste vom 04.03.2016 bis 09.03.2016 Freitag, 04.03.16 18.30 Uhr Ev. Gottesdienst in der Kapelle des Marienkrankenhauses Sonntag, 06.03.16 10.00 Uhr Vorstellungsgottesdienst der Konfirmanden - Bezirk I, in St. Wendel 10.00 Uhr Kindergottesdienst in St. Wendel Mittwoch, 09.03.16 18.00 Uhr Passionsandacht Wochenprogramm montags 14 - 17 Uhr Kleiderkammer in St. Wendel, Beethovenstr. 3 16.30 Uhr Kindergottesdienstvorbereitung St. Wendel, Ev. Gemeindehaus 20.00 Uhr Posaunenchorprobe dienstags 09.30 Uhr Gymnastik für Ältere, Ev. Gemeindehaus Leitersweiler 09.30 Uhr Krabbelgruppe, Ev. Gemeindehaus St. Wendel 15.30 Uhr Konfirmandenunterricht Pfarrbezirk I, Gemeindehaus St. Wendel 20.00 Uhr Frauenclub (vierzehntägig) mittwochs 15.00 Uhr Treff älterer Gemeindeglieder, 2. Mittwoch im Monat, im Ev. GemHaus St. Wendel 15.00 Uhr Leitersweiler Treff für Senioren: 2. Mittwoch im Monat, Ev. GemHaus 18.00 Uhr Dorfladen und Männertreff im Gemeindehaus Leitersweiler 19.30 Uhr Offener Treff für Frauen/Frauenstammtisch, Ev. GemHaus WND donnerstags 16.00 Uhr Konfirmandenunterricht Pfarrbezirk II, Gemeindehaus St. Wendel 18.00 Uhr „Die Hauptsach-ich-war-Truppe!“ Treffpunkt: Wendalinuspark 19-21 Uhr Jugendtreff, Ev. Gemeindehaus St. Wendel freitags 14-17 Uhr Kleiderkammer in St. Wendel, Beethovenstr. 3 15.30 Uhr Kinderchorprobe 16.30 Uhr Jugendchorprobe 20.00 Uhr Kirchenchorprobe Tel. Ev. Gemeindeamt 06851-2500 Tel. Pfarrer Markus Karsch 06851-8007820 Tel. Pfarrerin Christine Unrath 06856-9680028 Oberthal - 18 - Jehovas Zeugen Versammlung St. Wendel Zusammenkünfte: Königreichssaal, Auf dem Stumpf 8 66606 St. Wendel-Oberlinxweiler Freitag 18.45 – 20:30 Uhr Leben- und Dienst-Zusammenkunft Sonntag 10:00 – 11:45 Uhr Biblischer Vortrag Thema: „Widerstehe dem Geist der Welt“ Anschließend: Bibel- und Wachtturm Studium Alle Zusammenkünfte sind öffentlich. Interessierte Personen sind jederzeit willkommen. Internet: www.jw.org veranstaltungskalender Veranstaltungen Sehen Sie hierzu die nachfolgende Seite- schulnachrichten Ausgabe 9/2016 heitsfreunde Julian und Tomas nach langer Zeit wieder. Sie verbringen unvergessliche Tage miteinander, sie lachen viel und weinen, denn ihrem Wiedersehen wird ein Abschied für immer folgen. Julian ist an Krebs im Endstadium erkrankt. Der Film ist humorvoll und berührend. Mr. May und das Flüstern der Ewigkeit von Uberto Pasolin, Mittwoch, 23.03.2016, 17.00 Uhr, Eintritt 5 €. John May arbeitet als „funeral officer, der sich um die Bestattung einsam Verstorbener in London kümmert, erhält die Kündigung. Sein letzter Fall wird ein Glanzstück an Recherche: die Rekonstruktion eines Lebens, dem die letzte Ehre erwiesen wird. Eine warmherzig und zurückhaltend inszenierte Tragikkomödie. Neues vom Kneipp Verein St. Wendel e.V. Am Montag, den 7. März um 18:00 Uhr im KBBZ St.Wendel der Kurs: “Fit & Fun Bewegung mit Bodyforming” unter der Leitung von Soumya Fehrentz, Info-Tel.: 06858 - 900 64 17. Ebenfalls ab 7. März um 17:30 Uhr findet wieder der Kurs: “Das Wunder der Vergebung - Ho´oponopono”, Das hawaiianische Ritual für inneren Frieden mit Angelika Wagner statt. Info-Tel: 06857-1261, Am Dienstag, den 8, März um 18:15 Uhr findet “Autogenes Training unterstützt durch Klangschalenklänge” unter der Leitung von Claudia Bard bei Klangtiefe, Pater-Selzer-Str.14 in St.Wendel statt. Info-Tel: Tel.: 06851 - 82980. Außerdem erlernen sie am 8. März um 17:00 Uhr im Kneipp-Treff wie sie Aus marmoriertem Papier ein kleines Buch entsteht” unter der Leitung von Christel Mörsdorf, Info-Tel.: 06853- 4716 Mehrere neue Kurse starten am Mittwoch, den 9. März. Zunächst beginnt um 15:15 Uhr der Kurs: „Babymassage Streicheleinheiten für Körper und Seele“, um 16:300 Uhr findet “Entspannung für Kids - Auf einem bunten Regenbogen“, statt und um 18:00 Uhr erlernen sie wie sie ganz locker entspannt und gelöst durch den Alltag kommen durch “Progressive Muskelentspannung”. Diese drei Kurse finden jeweils im Kneipp-Treff statt und warden geleitet von der Heilpraktikerin Gabriele Marner-Büdel. Info-Tel: Tel.: 0173 - 3219252. Ebenfalls 9. März starten die Kurse Bodyforming um 18:00 Uhr und Zumba um 19:00 Uhr im KBBZ St.Wendel unter der Leitung von Birgit Schwingel. Info-Tel: 06851 - 9759285, Handy: 0152 - 557 54 924, E-Mail: [email protected] Des Weiteren findet am 9. März um 17:00 Uhr wieder ein “Offener Filzabend”mit Filzhandwerkerin Sigrid Bannier im Werkstatt-Laden Bannier in Kusel statt. Info-Tel: 06384 – 5140501. Weitere Kurse finden sie unter: www.kneippverein.de Kindersecondhandbasar in Freisen Auch in diesem Jahr veranstaltet die Elterninitiative Freisen wieder ihren Frühjahrs-Secondhandbasar. Angeboten werden an 75 Tischen und rund 30 Flohmarktdecken gebrauchte Kleidung, Schuhe, Spielsachen und sonstige Gebrauchsgegenstände für Kinder. Derjenige, der nur Spielsachen verkaufen möchte, kann sich für eine Flohmarktdecke anmelden. Der Basar der Elterninitiative Freisen findet am Sonntag, dem 13.03.2016, ab 13.00 Uhr in der Bruchwaldhalle in Freisen statt. Der Erlös des Frühjahrsbasars aus Tischgebühren, Werbung und Kuchenverkauf kommt - wie in jedem Jahr - den ersten Klassen der Grundschule Freisen/Oberkirchen zu Gute. „Frühling in Wien“ Jahreskonzert 2016 des Mandolinenvereins Bliesen infOrmatiOnen Montessori-Grundschule-Humes Ostermarkt der Montessori-Grundschule-Humes Die Montessori-Grundschule-Humes lädt zu ihrem Ostermarkt am Samstag, 12. März 2016 die ganze Bevölkerung recht herzlich ein. In der Zeit zwischen 14.00 Uhr und 17.00 Uhr werden selbst hergestellte Dekoartikel und andere „Frühlingsboten“ zum Verkauf angeboten. In der gleichen Zeit findet auch eine Bücherbörse für Jung und Alt statt. Für das leibliche Wohl ist mit Kaffee und Kuchen, sowie Rostwürsten und kalten Getränken bestens gesorgt. Die Montessori-Grundschule-Humes freut sich auf viele Besucher aus nah und fern. Montessori-Grundschule-Humes - In der Humes 40a - 66571 Eppelborn Telefon: (06881) 899 47-16 Fax: (06881) 899 47-38 @-Mail: [email protected] www.montessori-nordsaar.de Zwei humorvolle und berührende Filme die sich mit dem Thema Sterben, Tod und Abschied nehmen auseinandersetzen, zeigt die Christliche Hospizhilfe im Landkreis St. Wendel im Kino Neues Theater in St. Wendel, Alter Woog 2: Freunde fürs Leben von Cesc Gay, Mittwoch 16.03.2016, 17.00 Uhr, Eintritt 5 €. In der Tragikkomödie treffen sich die beiden alten Kind- Samstag, 05. März 2016, 20.00 Uhr, Gemeindezentrum Bliesen (gh.) Das Jahreskonzert 2016 des Mandolinenvereins Bliesen, das am Samstag, 05. März, ab 20.00 Uhr im Gemeindezentrum in Bliesen stattfindet, steht musikalisch ganz im Zeichen der Stadt Wien. Unter dem Titel „Frühling in Wien“ widmet sich das Orchester des Vereins zur Feier seines 90-jährigen Bestehens einigen der mit diesem Städtenamen untrennbar verbundenen, weltweit beliebten Kompositionen. Schließlich waren in der österreichischen Hauptstadt im Laufe der Jahrhunderte viele Tondichter von Weltrang tätig, darunter als berühmteste Vertreter die Komponisten der Wiener Klassik (Haydn, Mozart und Beethoven) sowie der Walzerkönig Johann Strauß. Maßgeblich unterstützt wird das Zupforchester durch die Solisten Eva Sandschneider (Sopran) und Manuel Horras (Tenor). „Frühling in Wien“ ist ein mitreißend-unterhaltsames Programm, das unter der versierten Leitung von Michael Anton mit der gewohnten Akribie erarbeitet wurde. Es entführt das Publikum unter anderem mit Mozarts „Kleiner Nachmusik“ und „Un’aura amorosa“ aus seiner Oper „Cosi fan tutte“, Johann Strauß` „Frühlingsstimmen-Walzer”, „Pizzicato Polka”, „Geschichten aus dem Wienerwald”, „An der schönen blauen Donau” sowie Auszügen aus seinen Operetten „Eine Nacht in Venedig” und “Die Fledermaus” musikalisch nach Wien. Dort erwarten die Zuhörer weitere melodiöse Leckerbissen, darunter die Zitherballade von Anton Karas, „Dein ist mein ganzes Herz“ aus der Operette „Das Land des Lächelns“, „Ewigkeit“ aus dem Musical „Tanz der Vampire“ und zu guter Letzt Johann Schrammels Marsch “Wien bleibt Wien”. Der Eintritt ist frei. Fortsetzung auf Seite 20 Oberthal - 19 - Ausgabe 9/2016 veranstaltungskalender Datum von bis: Uhrzeit von bis: Veranstaltung: März 04.03.16 19:00 Mitgliederversammlung der Alten Herren der SG Steinberg-D./Walhausen im Gasthaus Stephan 05.03.16 10:00 - 17:00 Jugendaktion des MV Steinberg-D. „Bemalung Bieberziegeln“ in der Musikwerkstatt 05.03.16 Jahreshauptversammlung des Musik- und Fördervereins Gronig 06.03.16 18:00 Jahreshauptversammlung des Gesangverein Stein berg-D. mit Neuwahlen in den Steinberger Stuben 08.03.16 Jahreshauptversammlung des Kneippvereins Gronig 08.03.16 15:00 Kaffeenachmittag des Pensionärvereins Steinberg-D. in den Steinberger Stuben 09.03.16 Vereinsfahrt der IGBCE nach Straßburg 09.03.16 Jahreshauptversammlung des Kirchenchores Gronig 10.03.16 15:00 Seniorennachmittag der Caritasfrauen Güdesweiler im Pfarrhaus 12.03.16 DRK Kleidersammlung 13.03.16 Seniorennachmittag Gronig 14.03.16 Jahreshauptversammlung des DRK Steinberg-D. im Feuerwehrgerätehaus 14.03.16 Gemeinsame Blutspende des DRK Güdesweiler und DRK Steinberg-D. 15.03.16 15:00 Aktive Senioren Kaffeenachmittag in der Pilsstube am Brunnen 20.03.16 15:00 Junge Musiker Steinberg-D. stellen sich vor in der Musikwerkstatt 20.03.16 15:00 Jahreshauptversammlung (keine Neuwahlen!) und Kaffeenachmittag des Obst- und Gartenbauvereins Güdesweiler in der Schützenhalle 20.03.16 19:00 Mitgliederversammlung des DRK Steinberg-D. im Feuerwehrgerätehaus 20.03.16 Jahreshauptversammlung des Obst- und Gartenbauvereines Gronig 23.03.16 Versammlung der Jagdgenossenschaft Gronig 24.03.16 Eierparty und Bierbörse im Hämmelheim 25.03.16 ASV Orletal - Forellenräuchern 29.03.16 Blutspende DRK Gronig 29.03.16 17:00 - 20:00 Blutspende des DRK Oberthal im DGH Gronig 31.03.16 Generalversammlung Männgergesangverein Cäcilia Ortsteil: Steinberg-Deckenhardt Steinberg-Deckenhardt Gronig Steinberg-Deckenhardt Gronig Steinberg-Deckenhardt Steinberg-Deckenhardt Gronig Güdesweiler Gronig Steinberg-Deckenhardt Güdesweiler Güdesweiler Steinberg-Deckenhardt Güdesweiler Steinberg-Deckenhardt Gronig Gronig Güdesweiler Gronig Gronig Oberthal Güdesweiler Meldung einer Veranstaltung für den Veranstaltungskalender Verein:...................................................................................................................................................................................................................................................... Termin:..................................................................................................................................................................................................................................................... Veranstaltung:...................................................................................................................................................................................................................................... Veranstaltungsort:.............................................................................................................................................................................................................................. Sie können Ihre Veranstaltung auch telefonisch unter 06854/9017-23/27 oder über eMail an [email protected] melden. Den Veranstaltungskalender zum Ausdrucken finden Sie auch unter www.oberthal.de Bei Terminänderungen teilen Sie bitte neben dem neuen Termin auch den wegfallenden mit, damit ein Streichen im Veranstaltungskalender gewährleistet werden kann. Oberthal - 20 - Projekt „Saarland zum Selbermachen“ geht in die sechste Runde 2016 und 2017 die Mittel der Staatskanzlei für das Ehrenamt im Saarland aufgestockt. Davon können natürlich auch Projekte des bürgerschaftlichen Engagements wie „Saarland zum Selbermachen“ profitieren. Das Erfolgsprojekt wird also fortgesetzt und geht nunmehr in die sechste Antragsrunde. Anträge können nach wie vor unbürokratisch per Brief oder E-Mail gestellt werden. Eine unabhängige Jury, die mit im Ehrenamt ausgezeichneten Bürgerinnen und Bürgern besetzt ist, begutachtet die Anträge und entscheidet über die Förderhöhe, die bis zu 3.000 Euro pro Projekt betragen kann. Es gibt keine spezifischen Antragsfristen, die Jury behandelt zwischenzeitlich eingegangene Anträge zweimal jährlich. Weitere Informationen enthält der Flyer, der bei den Kommunen ausliegt oder unter www.ehrenamt.saarland.de heruntergeladen werden kann. Telefonische Auskunft gibt es in der Staatskanzlei unter 0681/501-2007 oder 501-2342. Bürgerschaftliches Engagement und ehrenamtliche Projekte fördern Saarland zum Selbermachen Medien-Info 20/2016 Verein, Initiative, Person: Ausgabe 9/2016 aus ✃ Projektverantwortliche/-r: vereinen + verbänden grOnig Staatskanzlei Abteilung B Straße/Haus-Nr.: „Saarland zum Selbermachen“ Am Ludwigsplatz 14 66117 Saarbrücken PLZ/Ort: Telefon-Nr. und E-Mail für Rückfragen: Antrag auf finanzielle Förderung „Saarland zum Selbermachen” Projektbeschreibung Bitte geben Sie das Ziel, den Zeitplan, die voraussichtlichen Kosten für Personal, Material, ggf. die weitere Finanzierung sowie eventuelle Kooperationspartner bei Ihrem Projekt an. Musikverein „Harmonie Gronig e.V. Jahreshauptversammlung Musikverein „Harmonie“ Gronig e.V Samstag, 05. März 2016 um 17.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Gronig. Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Annahme der Tagesordnung 3. Bericht des Präsidenten 4. Bericht des Dirigenten 5. Bericht der Jugendvertretung 6. Bericht der Kassenführerin 7. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung der Kassenführerin 10. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes 11. Neuwahl des Vorstandes 13. Neuwahl der Kassenprüfer 14. Ausblick für das Jahr 2016 15.Verschiedenes Proben und Veranstaltungen März 2016 · Freitag, 04.03.2016 ab 18.00 Uhr Arbeitseinsatz DGH · Samstag, 05.03.2016, 17.00 Uhr Jahreshauptversammlung des Musikverein Harmonie Gronig e.V. im DGH · Samstag, 05.03.2016, 18.00 Uhr Jahreshauptversammlung, des Fördervereins der Trachtenkapelle Gronig e.V. im DGH · Mittwoch, 16.03.2016, 19.00 Uhr Probe Erklärung Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen von „Saarland zum Selbermachen“ verwendet. Eine Weitergabe oder Nutzung zu anderen Zwecken ist ausgeschlossen. Hiermit erkläre ich mein Einverständnis, dass mein eingereichter Beitrag zum Zwecke der Dokumentation und Publikation verwendet werden kann. Ich erkläre weiterhin, dass für das hier beantragte Projekt keine weitere Förderung durch die Landesregierung erfolgt oder dort beantragt wurde. Datum und Unterschrift Projekt „Saarland zum Selbermachen“ geht in die sechste Runde – Landesregierung unterstützt ehrenamtliche Projekte mit bis zu 3.000 Euro Mit hohem persönlichem Einsatz, guten Ideen und beispielhafter Kreativität engagieren sich viele Saarländerinnen und Saarländer ohne Entgelt in ihrer Freizeit für ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger. Häufig sind es kleine Projekte, wie die Instandsetzung von Spielgeräten für Kinder, die Verbesserung von Sport- oder Freizeiteinrichtungen, die Schaffung und Pflege von gemeinschaftlichen Begegnungsmöglichkeiten, die Instandsetzung von Denkmälern, Maßnahmen zur Verschönerung ortsbildprägender Einrichtungen oder auch nachhaltige Projekte in der Flüchtlingshilfe, derer sich freiwillige Initiativen annehmen oder annehmen möchten. Oftmals aber scheitern gute Projekte an der fehlenden finanziellen Unterstützung, die in vielen Fällen nicht einmal so erheblich sein müsste, da freiwillige Leistungen eingebracht werden. Deshalb hat die Staatskanzlei das Projekt „Saarland zum Selbermachen“ ins Leben gerufen. Das Projekt geht jetzt in die sechste Runde. „Saarland zum Selbermachen verbindet die Anerkennung ehrenamtlichen Engagements mit der Möglichkeit bürgerorientierter Lösungen im unmittelbaren Lebensumfeld der Menschen“, sagt Ministerpräsidentin Annegret KrampKarrenbauer, „das Projekt ist ein Beispiel dafür, wie aus der Summe kleiner Initiativen ein großes lebens- und liebenswertes Ganzes entstehen kann.“ Die saarländische Landesregierung bietet seit 2013 im Rahmen des Projektes „Saarland zum Selbermachen“ (SzS) eine direkte und unbürokratische finanzielle Förderung ehrenamtlicher, gemeinwohlorientierter Vorhaben an. Von Beginn an wurde „Saarland zum Selbermachen“ stark nachgefragt und die zahlreichen Realisierungen ehrenamtlich betreuter Projekte in den Kommunen überzeugten durch ihre beispielhafte Handhabung und Ausführung. Auch deshalb wurden für die Haushaltsjahre Musikverein „Harmonie“ Gronig e.V. Jahreshauptversammlung Musikverein „Harmonie“ Gronig e.V Samstag, 05. März 2016 Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Annahme der Tagesordnung 3. Bericht des Präsidenten 4. Bericht des Dirigenten 5. Bericht der Jugendvertretung 6. Bericht der Kassenführerin 7. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung der Kassenführerin 8. Aussprache zu den Punkten 3-7 9. Wahl eines Versammlungsleiters 10. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes 11. Neuwahl des Vorstandes 13. Neuwahl der Kassenprüfer 14. Ausblick für das Jahr 2016 15.Verschiedenes Kirchenchor St. Donatus Gronig Einladung zur Generalversammlung Der Kirchenchor St. Donatus lädt seine aktiven und inaktiven Mitglieder zur Generalversammlung 2016 ein. Wann: am Mittwoch, 09. März um 19.30 Uhr Wo: im Jugendraum Gronig Tagesordnungspunkte: 1. Begrüßung durch die Vorsitzende 2. Annahme der Tagesordnung 3. Totenehrung 4. Ehrungen 5. Bericht der Schriftführerin 6. Bericht der Chorleiterin Oberthal - 21 - 7. Bericht der Schatzmeisterin 8. Bericht der Kassenprüfer 9. Aussprache zu den Berichten 10. Wahl des Versammlungsleiters 11. Entlastung des Vorstandes 12. Neuwahlen des Vorstandes und der Kassenprüfer 13.Verschiedenes 14. Planungen und Termine 2016 Wir hoffen viele Teilnehmer begrüßen zu können und heißen alle herzlich willkommen. Der Vorstand Förderverein der Trachtenkapelle Gronig e.V. Jahreshauptversammlung Förderverein der Trachtenkapelle Gronig e.V. Samstag, 05. März 2016, um 18.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Tagesordnung 1. Eröffnung der Versammlung und Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung 3. Genehmigung der Tagesordnung 4. Bericht des Vorstandsvorsitzenden 5. Bericht des Schatzmeisters 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Aussprache über die Berichte 8. Wahl eines Versammlungsleiters 9. Entlastung des Vorstandes 10. Neuwahl des Vorstandes gem. § 7 Abs. 2 und § 8 der Vereinssatzung 11. Neuwahl der Kassenprüfer 12.Verschiedenes Männergesangverein „Harmonie“ Gronig Einladung zur Generalversammlung Der Männergesangverein „Harmonie“ Gronig lädt seine aktiven und inaktiven Mitglieder herzlich zur diesjährigen Generalversammlung ein. Die Versammlung findet am Freitag, den 11. März 2016 um 19.00 Uhr im Vereinslokal „Zum Krug im grünen Kranze“ statt. Tagesordnung: 1.Begrüßung 2.Liedvortrag 3. Ehrung von Sängern 4. Beginn der Generalversammlung 5. Annahme der Tagesordnung 6.Totenehrung 7. Bericht des Schriftführers 8. Bericht des Kassierers 9. Bericht der Kassenprüfer 10. Aussprache zu den Berichten 11. Wahl des Versammlungsleiters 12. Entlastung des Vorstandes 13. Wahl des Vorstandes 14. Wahl der Kassenprüfer 15.Verschiedenes Wir würden uns freuen, viele Mitglieder an diesem Abend begrüßen zu dürfen. Der Vorstand Kneipp-Verein „Oberes Bliestal“ Oberthal Generalversammlung Am Dienstag, dem 8. März 2016 findet um 19.00 Uhr im Gasthaus „In der Mombergstube“, Gronig, unsere diesjährige Generalversammlung mit Neuwahlen statt. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Eröffnung u. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden 2. Totenehrung 3. Berichte a) Schriftführer b) Kassierer c) Kassenprüfer d) Übungsleiterin 4. Aussprache zu den Berichten 5. Wahl des Versammlungsleiters 6. Entlastung des Vorstandes und des Kassierers 7. Neuwahl des Vorstandes 8. Neuwahl der Kassenprüfer 9. Ehrungen 10.Verschiedenes Wir würden uns freuen, wenn viele Mitglieder durch ihre Teilnahme das Interesse am Verein bekunden. Tipps und Informationen über Schwarzkümmelöl Im Anschluss an unsere Generalversammlung laden wir alle Mitglieder zu einem interessanten Vortrag über Schwarzkümmelöl ein. Sie erhalten Tipps und Informationen zu Schwarzkümmel und seiner Anwendung. Ausgabe 9/2016 Die vielseitige, gesundheitsfördernde und heilende Wirkung von Schwarzkümmelöl überrascht Mediziner und Heilpraktiker immer wieder auf´s Neue. Es wird eingesetzt gegen Allergien, Vorbeugend gegen viele Krankheiten und zur allgemeinen Stärkung und Regulation der Immunabwehr, sowie Entstehung und Hemmen des Wachstums von Krebszellen. Der Vorstand Obst- und Gartenbauverein Gronig Jahreshauptversammlung 2016 Am Sonntag, dem 20.03.2016 findet um 17:00 Uhr im Gasthaus Mombergstuben die Jahreshauptversammlung 2016 statt, zu der wir hiermit alle Mitglieder satzungsgemäß einladen. Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Annahme der Tagesordnung 3. Totengedenken 4. Bericht des Vorsitzenden 5. Bericht des Kassierers 6. Bericht der Brennmeister 7. Bericht der Kassenprüfer 8. Aussprache zu den Punkten 4 bis 7 9. Wahl eines Versammlungsleiters 10. Entlastung des Vorstandes für das abgelaufene Vereinsjahr 11. Anpassung des Mitgliedsbeitrages 12. Beratung und Beschluss einer neuen Vereinssatzung 13. Ausblick auf 2016 Exemplare der neuen Vereinssatzung werden in ausreichender Zahl bei der Sitzung vorliegen und können von jedem Teilnehmer mitgenommen werden. Sie kann jetzt schon beim Vorsitzenden Hans Josef Recktenwald eingesehen bzw. in Kopie erhalten werden. ASV Orletal-Gronig räuchert Forellen Wie jedes Jahr werden die Mitglieder des ASV Orletal-Gronig vor Ostern wieder Forellen räuchern. Der Preis pro Fisch beträgt 4,50€. Bestellungen werden bis 18.3.2016 im Gasthaus Andler (06854/340), sowie von jedem Vereinsmitglied entgegen genommen. Verkauf der Fische ist am 24.3.2016 im Gasthaus Andler. SG Gronig/Oberthal Die kommenden Spiele: Bereits am kommenden Samstag spielen unsere Herrenmannschaften in Hirstein auf dem Rasenplatz: SG Hirstein/Gehweiler - SG Gronig/Oberthal am Samstag dem 05.03.2016 um 16.00 Uhr in Hirstein SG Hirstein/Gehweiler III - SG Gronig/Oberthal II am Samstag dem 05.03.2016 um 17.45 Uhr in Hirstein Die Spiele vom letzten Wochenende: SG Gronig/Oberthal - SG Wolfersweiler/Gimbweiler II 5:0 Tore: 2x Kevin Spengler, Julian Scheid, Christian Keller, Markus Therre SG Gronig/Oberthal II - SV Remmesweiler II 8:0 Tore: 3x Peter Gerhard, Daniel Busch, Tobias Dumoulin, Sebastian Keller, Daniel Kornbrust, Manuel Setz Jugendabteilung: Die kommenden Spiele: Samstag, 05.03.16 Minis: Turnier in St. Wendel ab 09.30 Uhr E-Jugend: 14.00 Uhr: SG Gronig/Oberthal - SG SV Bliesen D1-Jugend 15.15 Uhr: SG Gronig/Oberthal 1 - SG FC Alsweiler in Theley D2-Jugend 15.15 Uhr: SG FC Freisen 2 - SG Gronig/Oberthal 2 C-Jugend 15.00 Uhr: SG Theley/Gronig/Oberthal - SC Heiligenwald A-Jugend 17.30 Uhr: SG Theley/Gronig/Oberthal - JFG Schaumberg/Prims Sonntag, 06.03.16 B-Jugend 10.30 Uhr: STV Urweiler - SG Gronig/Oberthal in Urweiler Die vergangenen Spiele: B-Jugend SG Gronig/Oberthal/Theley: SG Gronig/Oberthal - VfB Heusweiler 7:3 C-Jugend SG Gronig/Oberthal/Theley: Kreismeisterschaft der C-Jugend in Eppelborn am 13.02.2016 Die C-Jugend der SG Theley zog in den ersten beiden Spielen alle Register und gewann diese. Im ersten Spiel gegen Merchweiler mit 5:1 und im zweiten Spiel gegen die JFG Schaumberg/Prims 2 mit 1:0. Dann jedoch änderte sich das Blatt und die Mannschaft unterlag gegen die JFG Schaumberg/Prims 1 mit 5:0. Die zwei sehr starken Spiele bedeuteten jedoch trotz der Niederlage den Einzug ins 1⁄2 - Finale. Wir traten gegen die Sieger in der Gruppe A JFG Marpingen 1 an und erwiesen uns im Spielverlauf als würdige Gegner, das Spiel endetet 0:0. Nun mussten wir ins Siebenmeterschießen. Unser Torwart Matthias bekam direkt beim ersten Schuss einen Knaller in den Unterleib, konnte aber das erste Tor verhindern. Leider verloren wir das denkbar knappe Duell mit 2:1. Wir mussten uns mit einem bestverdienten dritten Platz zufrieden geben. Unsere Torschützen waren: Niklas, Fabio, Lars und Marlon Oberthal - 22 - D-Jugend SG Gronig/Oberthal/Theley: Überzeugende Auftritte der D-Jugend Beide Mannschaften konnten in Ihrer jeweiligen Hallenrunde sehr gute Leistungen über die Wintermonate zeigen. Während die D 1 eine Qualifikation zur Kreismeisterschaft über zwei Spieltage mit 6 Mannschaften zu bewältigen hatte spielte die D2 eine Pflichtfreundschaftsrunde über 3 Spieltage mit sieben Mannschaften. Die D1 schaffte die Qualifikation zur Kreismeisterschaft mit einem souveränen Tabellenplatz 1. Stärkster Gegner in dieser Gruppe war die Mannschaft aus Gresaubach die an beiden Spieltagen jeweils mit 1-0 besiegt werden konnte. Nach dem Entscheidungsturnier der Tabellenzweiten war es am 21.02. dann soweit. Wir fuhren zur Kreismeisterschaft nach Merchweiler. Gegner in der Vorrunde waren die JFG Lautenbach, die SG Schiffweiler/Landsweiler/Reden und die SG Wemmetsweiler. Nach drei spannenden Spielen haben wir wegen des schlechteren Torverhältnisses das Halbfinale verpasst. Wir haben gegen die JFG Lautenbach mit 1-0 gewonnen und gegen die SG Schiffweiler/Landsweiler/Reden konnten wir 1-1 spielen. Gegen Wemmetsweiler gab es eine klare 3-0 Niederlage. Insgesamt war es aber für die Jungs eine tolle Sache sich für diese Kreismeisterschaft zu qualifizieren. Bei der D1 kamen von Oberthal/Groniger Seite Emilio Keller und Markos Boever zum Einsatz. Die anderen 7 Spieler stellte unser SG Partner VFB Theley. Die D2 ermittelte über drei Spieltage hinweg einen Gruppensieger. Am letzten Spieltag kam es in der Schiffweiler Mühlbachtalhalle zum großen Finalspieltag da die Mannschaften aus Bliesen, Oberthal/Gronig und Eiweiler bei Lebach nur drei Punkte auseinander lagen. Da im ersten Spiel Bliesen und Oberthal/Gronig jeweils unentschieden spielten hatte die Mannschaft aus Eiweiler mit eigenem Sieg die Nase vorne. Im zweiten Spiel gegen Bliesen benötigten wir einen Sieg um überhaupt noch auf den Gruppensieg hoffen zu können. Dies zeigte die Mannschaft in eindrucksvoller Manier und schickte Bliesen mit einem klaren 3-0 vom Parkett. Zwei weitere Siege reichten am Ende dennoch nicht, um den Gruppensieg einzufahren da die Mannschaft aus Eiweiler einen Sahnetag erwischte und alle Ihre Spiele gewinnen konnte. Somit sprang am Ende ein sehr guter zweiter Platz dieser Hallenrunde heraus. Oder wie ein Spieler von Oberthal nach dem Turnier gesagt hat: „Hauptsach vor die Bliesemer komm, dann ist alles net so schlimm“. Von Seiten Oberthal/ Gronig spielten: Rene Brill, Finlay Klauck, Lukas Backes, Marius Born, Jabal Aldarwish und Henry Tasche. Die anderen vier Spieler stellte unser SG Partner VFB Theley. Insgesamt kann man stolz darauf sein was die Jungs geleistet haben. Beide Mannschaften haben im Nordsaarkreis vordere Plätze belegt was unsere gute Jugendarbeit wieder belegt. So kann und muss es in den drei Vereinen weitergehen. Am nächsten Wochenende geht die Feldrunde wieder los. Unsere D1 spielt in Heusweiler und die D2 hat ein Heimspiel gegen den FV Lebach 2. güdesWeiler DRK Ortsverein Güdesweiler und Steinberg/ Deckenhardt Die nächste Blutspende unserer Ortsvereine findet am Montag, dem 14.03.2016 von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr in der Güdesweiler Schützenhalle statt. Hierzu sind alle gesunde Menschen ab 18 Jahren herzlich eingeladen. Die nächste Kleidersammlung des Kreisverbandes ist am Samstag, dem 19.03.2016 im Landkreis St. Wendel. Bitte die Kleidersäcke bis um 8.00 Uhr rausstellen. „Aktive Senioren Güdesweiler“ e. V. Sternwarte Peterberg - Wer fährt mit? Die „Aktiven Senioren Güdesweiler“ fahren am Samstag, den 19. März 2016 zur Sternwarte Peterberg Anlässlich des an diesem Tage bundesweit begangenen „Tages der Astronomie“ besuchen wir um 19:00 Uhr den Vortrag: „Unser Mond“ - ein Glücksfall für die Erde Nach dem Vortrag findet eine Besichtigung der Nordkuppel und eine Demonstration des Peterberger Halbmeter - Teleskops statt. Mit Ausnahme der Fahrtkosten entstehen jedem interessierten Mitglied keine Kosten. Treffpunkt: 18:15 Uhr - Parkplatz Steuerberater Scheid Wegen der Aufteilung der Fahrdienste bitten wir um schnellstmögliche Anmeldung zu dieser Veranstaltung beim 1. Vorsitzenden Rudi Scheid (Tel.: 0 68 54 / 70 90 699) Dieter Naumann, Organisationsleiter Caritas-Frauen Güdesweiler Zum Seniorennachmittag laden wir recht herzlich, am Donnerstag, den 10.03.2016 um 15.00 Uhr, ins Pfarrhaus in Güdesweiler ein. Ausgabe 9/2016 Turnverein Güdesweiler Einladung zur Jahreshauptversammlung Am Sonntag, 13. März, findet um 18.00 Uhr in der Pilsstube am Brunnen unsere Jahreshauptversammlung statt. Die TAGESORDNUNG wird wie folgt bekannt gegeben. TOP 1 Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden TOP 2 Totenehrung TOP 3 Bericht des 1. Vorsitzenden TOP 4 Bericht der Turnwartin TOP 5 Bericht der Kassiererin TOP 6 Bericht der Kassenprüfer TOP 7 Aussprache zu den Berichten TOP 8 Verschiedenes Alle unsere Mitglieder sich recht herzlich eingeladen. Wir hoffen auf zahlreiches Erscheinen. Der Vorstand Wanderverein Güdesweiler Saar-Pfalz-Tour Der Wanderverein Güdesweiler lädt am Sonntag, den 6.3.16 zu einer geführten Halbtagswanderung ein. Treffpunkt ist um 13:00 Uhr am Dorfplatz in Güdesweiler zur gemeinsamen Fahrt zum Parkplatz an der Treckerstube in Wolfersweiler. Von hier führt die 9,5 km lange grenzüberschreitende Wanderung in Richtung Gimbweiler, vorbei am Modellflugplatz mit vielen herrlichen Ausblicken in Richtung Hünsrück, Birkenfelder Land, Freisener Höhe und Schaumberg zurück zum Ausgangspunkt mit geselligem Abschluss in der Treckerstube. Für die Leichtwanderer ist eine kürzere Strecke vorgesehen. Gastwanderer sind herzlich willkommen. Wanderführer: Hans Lammel, Tel.: 06854 6305 Förderverein der Sportfreunde Güdesweiler Einladung zur Generalversammlung Am Sonntag, den 06. März 2016 um 17.30 Uhr, findet im Sportheim der SFG die diesjährige Generalversammlung des Fördervereins statt. Vorab können wir unsere Aktiven im Heimspiel gegen die SG Hoof/ Osterbrücken tatkräftig unterstützen. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit 3. Geschäftsberichte - 1. Vorsitzender - Kassierer - Kassenprüfer 4. Wahl eines Versammlungsleiters 5. Entlastung des Vorstandes 6. Neuwahlen des Vorstandes - 1. Vorsitzender - 2. Vorsitzender - Kassierer - Schriftführer - Beisitzer 7. Neuwahl von zwei Kassenprüfern 8. Verschiedenes Hiermit ergeht herzliche Einladung an alle Mitglieder. Der Vorstand Sportfreunde Güdesweiler Abteilung Herren Ergebnis vom Wochenende TuS Nohfelden – SF Güdesweiler 0 : 2 (0 : 0) Tore: Ken von Ehr, Sebastian Gebel Auswärtssieg beim Verfolger! Wir taten uns zunächst ein wenig schwer mit dem Rasenplatz und spielten selten den Ball geordnet über mehrere Stationen. Die gefährlicheren Offensivaktionen hatten die Gastgeber. Im Abschluss fehlte ihnen jedoch entweder die Präzision oder sie scheiterten am gut parierenden Kevin Breitenstein in unserem Kasten. Folgerichtig stand es auch nach 45 Minuten noch 0:0. in der 35. Minute musste leider David Massing verletzungsbedingt vom Feld, für ihn kam Kevin Heib in die Partie. In der zweiten Hälfte fanden wir besser zu unserem Spiel und hatten uns auch besser auf die schnellen Offensivspieler der TuS eingestellt. Nach einer Stunde folgte allerdings die nächste Hiobsbotschaft. Denn unser Mittelfeldregisseur Philipp Simon musste, vermutlich mit einer Bänderverletzung, ausgewechselt werden. Für ihn kam Dennis Schledorn aufs Feld. Nach knapp 70 Minuten fingen wir den Ball in der Vorwärtsbewegung des Gegners ab und Sebastian Gebel zog ab. Dieser Schuss konnte zwar zunächst vom Keeper abgewehrt werden, die Kugel landete aber direkt vor den Füßen des erst wenige Augenblicke zuvor eingewechselten Ken von Ehr. Dieser hatte nur wenige Mühe zu seinem 3. Saisontor einzuschieben. Nun waren wir befreit und machten in der 77. Minute Oberthal - 23 - mit dem 0:2 durch Sebastian Gebel alles klar. Vorausgegangen war ein schnell ausgeführter Freistoß von Daniel Jung. Sebastian festigt mit seinem 16. Saisontreffer seinen 2. Platz in der Torjägerliste der Liga. Nohfelden warf in der Schlussphase noch mal alles nach Vorne, konnte aber an diesem Tag unsere Abwehrreihe nicht überwinden. So blieb es beim 0:2. Bei aller Freude über diesen wichtigen Auswärtssieg, tun uns natürlich die Ausfälle von David und Philipp weh. Wir wünschen euch gute Besserung und eine schnelle Genesung! Die nächsten Spiele: Sonntag, 06.03.16 13:15 Uhr SF Güdesweiler 2 - SG Hoof/?Osterbrücken 2 15:00 Uhr SF Güdesweiler - SG Hoof/?Osterbrücken Nachholspiel Dienstag, 08.03.16 19:00 Uhr TuS Nohfelden 2 - SF Güdesweiler 2 Damenmannschaft SF Güdesweiler – FC Niederlinxweiler 3:1 (0:0) Kader: Ames Vanessa, Bier Kimberly, Haßdenteufel Steffi, Hüther AnnaLena, Johann Jil, Jung Julia, Jung Maren, Menzou Nadin, Ruschel Franzi, Schaadt Lisa, Schmitt Kaddi und Valentin Marie Letztes Vorbereitungsspiel erfolgreich absolviert Die erste viertel Stunde gehörte den Gästen, die gleich wie die Feuerwehr loslegten. Da wir in dieser Zeit noch in Unterzahl agierten beschränkten wir uns in erster Linie auf die Verteidigung unseres Tores, was uns auch gut gelang. Mittlerweile komplettiert konnten wir das Spiel nun etwas weiter von unserem Tor fernhalten und nach einer halben Stunde zeigten wir erste vielversprechende Angriffe. So verfehlte Anna-Lena nach einem Querpass von Kimberly knapp das Gehäuse. Auch Julia konnte einen Rückpass von Anna-Lena nicht verwerten. Ebenso wie wenig später Marie nach einem Zuspiel von Kimberly. Dann hatten wir zwei riesige Möglichkeiten. Nach Pass von Lisa steuerte Anna-Lena alleine auf das gegnerische Tor, schloss aber etwas früh ab, so dass die Torhüterin keine Probleme hatte den Ball abzuwehren. So wie eine Minute später als Lisa nach Zuspiel von Vanessa es mit einem Lupfer probierte und ebenfalls scheiterte. Im direkten Gegenzug musste Nadin ihr ganzes Können aufbieten um einen Rückstand durch C. Becker zu verhindern. Praktisch mit dem Halbzeitpfiff hatte dann Lisa nach Pass von Marie noch einmal die Gelegenheit uns in Führung zu bringen. Doch die gegnerische Torhüterin war erneut auf dem Pfosten und es ging torlos in die Halbzeitpause. Nach dem Seitenwechsel machten wir gleich dort weiter wo wir in Durchgang eins aufgehört hatten. Mit dem ersten Angriff hatte AnnaLena die Möglichkeit uns in Führung zu bringen. Scheiterte diesmal jedoch noch. Nur vier Minuten später war es, wie zuvor, Kimberly die sich bis zur Grundlinie durchsetzte und in die Mitte spielte. Diesmal passte alles und Anna-Lena schloss den Angriff mit dem 1:0 Führungstreffer ab. Die Freude dauerte aber nur einige Minuten. Nach einem unnötigen Eckball konnten wir diesen auch nicht richtig klären und M. Johann nutzte die Gelegenheit zum 1:1 Ausgleich. Wenig geschockt spielten wir weiter mutig nach vorne und versuchten den Gegner früh unter Druck zu setzen. Hierbei erkämpfte Lisa im gegnerischen 16er den Ball, spielte zurück zu Julia, die von der Strafraumgrenze aus zum 2:1 genau unter die Latte traf. Den nächsten Angriff setzte Vanessa aus spitzem Winkel ans Außennetz. Nur zwei Minuten später, nach einem tollen Zusammenspiel zwischen Kimberly und Lisa, hatte Julia die Möglichkeit alles klar zu machen, setzte den Ball diesmal aber knapp neben das Tor. So blieb es Lisa vorbehalten für die Entscheidung zu sorgen. Vanessa hatte den Ball über die Abwehr gelupft und Lisa köpfte das Leder über die herausstürmende Torhüterin Ausgabe 9/2016 zum 3:1 ins Netz. Anschließend mussten wir nach einem unglücklichen Zusammenprall die letzte viertel Stunde wieder in Unterzahl bestreiten. Dennoch hatten wir hier noch einige gute Möglichkeiten. So hätte Julia ihr Torkonto noch höher schrauben können, verfehlte die Hereingabe von Vanessa aber ganz knapp. Letztlich blieb es beim verdienten 3:1 Sieg. Fazit: Wir brauchten einige Zeit um ins Spiel zu finden. Danach stellten wir die gegnerische Verteidigung vor immer größere Probleme. Auch durch den zwischenzeitlichen Ausgleich nach einer Standardsituation ließen wir uns nicht aus dem Konzept bringen und fuhren am Ende einen mehr als verdienten Sieg ein. Mit dieser Leistung sollten wir bestens für die kommenden Aufgaben gerüstet sein. Die nächsten Spiele: Sonntag, 13.03.2016 16:45 Uhr SF Güdesweiler – SG Hirzweiler/Welschbach Schützenverein Fidelio Güdesweiler Ergebnisse vom 13.02.2016 Luftgewehr Oberliga West Oberlinxweiler 1 1515 Ringe : Güdesweiler1 1479 Ringe Es schossen im einzelnen: Michael Hahn 378 Ringe, Tobias Näher 377 Ringe, Steven von Ehr 367 Ringe und Ken von Ehr 357 Ringe. Nächster und letzter Wettkampf der Saison ist am 12.03.2016 zuhause gegen Perl. Kreisklasse A-Ost Die zweite Mannschaft schoss in Hofeld. Hier verlor man durch Krankheit bedingt geschwächt mit 1334 Ringe : 1294 Ringe Es schossen: Peter Schneider 354 Ringe, Thomas Dumont 342 Ringe und aus unserer Jugend, mussten wir durch den Ausfall, Katharina Wilhelm 327 Ringe und Janek Both mit 271 Ringen einsetzten. Nächster und letzter Wettkampf der Saison am 12.03. 2016 in Bliesen. Jugend Unsere Jugend empfingen am heimischen Stand die Gäste aus Hasborn/ Dautweiler Am Ende verlor man mit 984 : 1053 Ringen. Im einzelnen schossen: Jonathan Backes 352 Ringe, Katharina Wilhelm 351 (für beide ein super Ergebnis) und Janek Both 281 Ringe. LG/LP Senioren Klasse Regionalliga Nord Unsere neu gegründete Auflagenmannschaft (vorher 3. LG Mannschaft) schießt jetzt bereits Donnerstags ihre Wettkämpfe. Die Wettkämpfe werden in der LG/LP Senioren Klasse Regionalliga Nord durchgeführt. Hier werden 30 Wertungsschüsse abgegeben, so dass das höchste Einzelergebnis 300 Ringe sind. In der Mannschaft werden die drei besten Schützen gewertet. Zum ersten Wettkampf der Saison 2016 empfing man zuhause die Schützenfreunde aus Eitzweiler die schon ihre 3. Saison schießen. Es war ein sehr spannender Kampf den man am Ende jedoch mit runden 800 zu 844 Ringen verlor. Es schossen für Güdesweiler: Heinz Backes 270 Ringe, Dieter Will 268 Ringe, Norbert Rauber 262 Ringe, Norbert Müller 254 Ringe und Horst Seibert 251 Ringe. Hier ist der nächste Wettkampf am 10.03.16 um 18:00 Uhr zuhause gegen Hofeld/Mauschbach. SPD Ortsverein Güdesweiler Mitgliederversammlung zur Delegiertenwahl Vor der Wahl ist nach der Wahl, und so treffen wir uns am Sonntag, 13. März, um 17.00 Uhr, in der Pilsstube am Brunnen, um im Jahr nach der BM-Wahl die Delegierten in Hinblick auf die kommende Landtagswahl zu benennen. Konkret werden wir Vertreter für die Kreissonderkonferenz am 28. April und die Landesdelegiertenkonferenz wählen. Natürlich besteht im Rahmen der Versammlung auch die Möglichkeit uns über aktuelle Themen der großen und regionalen Politik auszutauschen. Interessierte können sich wie gehabt auf der Seite www.spd-oberthal. de oder dem Facebook-Auftritt des Gemeindeverbandes über uns und unsere Arbeit informieren. Dort findet sich zum Beispiel die Haushaltsrede unseres Fraktionsvorsitzende im Gemeinderat. Oberthal Musikverein ‚Lyra‘ Oberthal e.V. Die nächste Probe findet am Freitag, 4. März, in unserem Proberaum, im Landhotel Rauber um 19:30 Uhr statt. Wir bitten alle aktiven Mitglieder möglichst vollzählig und pünktlich zu erscheinen. Am 13. März findet um 17 Uhr unsere diesjährige Generalversammlung im Landhotel Rauber statt. Hierzu laden wir alle aktiven und inaktiven Mitglieder recht herzlich ein. Tagesordnung: • Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden • Feststellung der Beschlussfähigkeit Oberthal - 24 - • Totenehrung • Bericht des Vorstandes • Bericht der Kassenprüfer • Aussprache zu den Berichten • Entlastung des Vorstandes • Wahl eines Versammlungsleiters • Neuwahl des Vorstandes • Verschiedenes Anträge an die Sitzung sind mindestens 14 Tage vorher beim Vorstand schriftlich einzureichen. Ausgabe 9/2016 Tagesordnung: 1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit; 2. Bericht des Vorsitzenden; 3. Bericht des Schatzmeisters (Jahresabschluss per 31.12.2015) 4. Bericht der Rechnungsprüfer; 5. Aussprache zu den Berichten (2-4); 6. Ausblick auf die für 2016 geplanten Veranstaltungen (1. und 2. Halbjahr); 9. Verschiedenes - Mitgliederentwicklung; - Anträge und Anregungen der Mitglieder Freundeskreis Kultur im Rathaus e. V. H. H. Mörsdorf - 1. Vorsitzender Saarwaldverein Oberthal Der Ortsverein Oberthal des Saarwaldvereins lädt für Sonntag, 6. März zu einer geführten Halbtagswanderung recht herzlich ein. Die Teilnehmer treffen sich um 13 Uhr an der Kegelhalle in Oberthal, wo die 7,5 km lange Wandertour startet. Diese führt über ein Teilstück des 5WeiherWeges bis zum Augenborn. Der Rückweg führt durch schönen Hochwald im Distrikt Bauernstall zurück nach Oberthal. Gastwanderer sind herzlich wilkkommen. Schlussrast in der Kegelhalle. Infos: Wanderführer PaulWerner Brill. Im Anschluss an die Wanderung findet gegen 15.30 Uhr in der Kegelhalle die diesjährige Jahreshauptversammlung statt. Hierzu sind alle Véreinsmitglieder recht herzlich eingeladen. IGBCE Ortsgruppe Oberthal Hallo Kolleginnen und Kollegen Am 13.04.2016 fahren wir, auf Einladung Jo Leinen (MEP), nach Straßburg und besuchen dort das EU Parlament. Ablauf: Abfahrtzeit 07.00 Uhr Ankunft in Straßburg ca. 09.30 Uhr. 10 Uhr Infogespräch mit Jo Leinen, anschließend Besuch des Parlament danach ca. 13 Uhr Mittagessen in der Parlamentsküche. Ab ca. 14 Uhr Stadtführung mit einem Ortsansässigem Führer Anschließend Zeit zur freien Verfügung. Rückfahrt gegen 17.30 Uhr. Natürlich wird es auf der Fahrt nach Straßburg auch unser übliches Bergmannsfrühstück geben. Unkostenbeitrag 15 Euro, die bei Anmeldung zu zahlen sind. Darin ist enthalten, Fahrt nach Straßburg und zurück, Bergmannsfrühstück und das Mittagessen. Für den Besuch ist der Personalausweis erforderlich. Anmeldungen an Lothar Kunz 06854/1728 Anmeldeschluss ist der 30.03.2016 Judo-Club Oberthal Freundeskreis Kultur im Rathaus e. V. Der Freundeskreis Kultur im Rathaus e. V. veranstaltet am Mittwoch, den 16. 03. 2016, 19:30 Uhr im Rathaussaal Oberthal, Poststraße 20 unter dem Motto „FOLKMUSIK im RATHAUSSAAL“ ein Konzert mit der saarländischen Band „ZEITLOS“. Die Musiker nehmen uns mit auf eine musikalische Reise durch die internationale FOLKMUSIK (Volkskultur oder Folklore in Bezug auf die Musik). Vom Mittelalter bis in die Neuzeit, von Hans Sachs bis Klaus Hoffmann, von den „Merseburger Zaubersprüchen“ bis „Whiskey in the jar“ reicht das Spektrum. Auch die „Comedian Harmonists“ stehen auf ihrem Programm, ebenso wie älteres und neueres Liedgut aus unserem Nachbarland Frankreich. Die Gruppe „ZEITLOS“ besteht aus den Troubadouren Eugen Eckert, Josef Lieser, Hans Peter Fischer und der Solistin Christine Biehler. Sie haben sich in den frühen Achtzigern zusammengefunden, um gemeinsam Musik (vom Feinsten) zu machen. Ihre Instrumente und ihr Gesang sind gut abgestimmt (wohltuend, nicht zu laut); ihre gut gewählten Gags und Überleitungen zwischen den musikalischen Beiträgen erfreuen die Herzen der Zuhörer. Weitere Informationen über die Gruppe „ZEITLOS“ stehen ihnen auf der HOMPAGE der Band unter www. zeitlos-illtal.de zur Verfügung. Wir laden alle Bürgerinnen und Bürger ganz herzlich zu einem interessanten, abwechslungsreichen Abend am 16. 03. 2016, 19:30 Uhr in den Rathaussaal ein. Die Eintrittskarten zum Preise von EUR 10,00 sind in unserer Vorverkaufsstelle „Das Lädchen“, Oberthal, Poststraße 11 (Tel.: 06854 / 80 21 99) erhältlich. Freundeskreis Kultur im Rathaus e. V. Mitgliederversammlung Der Freundeskreis Kultur im Rathaus e. V. lädt seine Mitglieder zu einer ordentlichen Mitgliederversammlung am Mittwoch, den 09. 03. 2016, 19.00 Uhr in das Nebenzimmer des Landhotel Rauber, Oberthal, Bahnhofstraße 20 ein. Mitgliederversammlung mit Neuwahlen des Judo-Clubs Oberthal Am Sonntag, den 13.03.2016 findet im Landhotel Rauber Oberthal, Bahnhofstraße 20, die Mitgliederversammlung des Judo-Clubs Oberthal statt. Die Versammlung beginnt um 10:00 Uhr. Die Tagesordnung enthält folgende Punkte: 1. Anträge 2. Entgegennahme der Jahresberichte 3. Entgegennahme des Kassenberichtes 4. Berichte der Kassenprüfer 5. Entlastung/Neuwahl des Vorstandes 6. Neuwahl der Kassenprüfer 7. Wahl des Pressewarts 8. Festlegen der Mitgliedsbeiträge 9. Entscheidung über Anträge Das aktive Wahlrecht besteht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, das passive Wahlrecht ab Volljährigkeit. Alle wahlberechtigten Mitglieder haben somit die Möglichkeit, mit ihrer Stimme zum Wohle des Vereins wirken zu können. Der Judo-Club Oberthal hofft auf eine hohe Wahlbeteiligung. MTB Club Bergradler Oberthal Einladung Unsere diesjährige Mitgliederversammlung findet am 13. März um 18.00 Uhr im Gasthaus zum Bahnhof in Oberthal statt. Auf der Tagesordnung stehen folgende Punkte 1 Bericht des Vorstandes 2 Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer 3 Entlastung des Vorstandes 4 Wahlen, soweit diese erforderlich sind 5 Beschlussfassung über vorliegende Anträge 6 Festsetzung der Mitgliedsbeiträge und der außerordentlichen Beiträge 7 Verschiedenes Anträge sind mindestens 8 Tage vor der Versammlung und in Schriftform beim 1. Vorsitzenden einzureichen. Auf unserer Website www. bergradler-oberthal.de gibt es jede Menge weitere Informationen. Oberthal - 25 - Saisonstart: Am Mittwoch, 23. 03. treffen wir uns um 17.30 Uhr am Schullandheim in Oberthal. Jeder der Lust am Biken hat ist herzlich willkommen. An Karfreitag unternehmen wir eine kleine Tagestour. Treffpunkt ist um 10.00 Uhr im Brühlzentrum. Der Vorstand Ausgabe 9/2016 che 1362 Ringe. Ein Ergebnis mit dem man gegen so manchen Gegner zwei Punkte einfahren könnte. Nicht jedoch gegen die Top Mannschaft unserer Klasse. Sie erreichte an diesem Abend sogar oberklassige 1489 Ringe (!) und zeigte damit erneut wer Chef im Ring ist. Kein Grund sich zu grämen. Gegen Andere sollte auf dem Niveau noch so mancher Punkt möglich sein. Nächster Rundenkampf am 12. März gegen Reitscheid II. HSG DJK Nordsaar: Die Handball-Spiel-Gemeinschaft TC Oberthal Einladung Generalversammlung Alle Mitglieder, denen das Wohl unseres Vereins am Herzen liegt, laden wir zu dieser wichtigen Versammlung recht herzlich ein. Wir würden uns freuen, möglichst viele Mitglieder am Sonntag, den 13. März 2016 um 10:30 Uhr in unserem Clubhaus begrüßen zu können, die von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen und unserem Verein mit Anregungen hilfreich sind! Auf der Tagesordnung stehen folgende Punkte: 1 Eröffnung und Begrüßung durch den Vorstand 2 Genehmigung der Tagesordnung 3 Bericht des Präsidenten 4 Bericht des Kassenwartes 5 Bericht des Kassenprüfer 6 Bericht des Sportwartes 7 Ehrung der Meistermannschaften und Spieler/in des Jahres 2015 8 Bericht des Jugendwartes 9 Antrag auf Entlastung des Vorstandes 10Neuwahlen 11 Anträge und Verschiedenes Für das leibliche Wohl ist wie immer bestens gesorgt. Mit sprotlichem Gruß TC Oberthal Schützenverein „Hubertus“ Oberthal Kreisklasse B Ost: Oberthal I – Eitzweiler I An diesem Wochenende kam es zum Aufeinandertreffen mit den Schützenfreunden aus Eitzweiler. Der souveräne Tabellenführer war natürlich auch gegen unsere Schützen der haushohe Favorit. Dies umso mehr, da unsere Leistungen zuletzt eher schwach waren. Nichts desto trotz zeigten sich Sven Keiper (348 R., persönliche Saisonbestleistung!) und Bernd Andres (341 R., persönliche Saisonbestleistung!) an diesem Abend deutlich verbessert und konnten somit gut vorlegen. Wie es oft so ist, gelangen Thomas Schario (339 R.), Kathrin Schmitt (334 R.) und Gerd Gisch (333 R., tatsächlich 1 Ring weniger als unsere Kathrin) dagegen nicht ihre besten Ergebnisse. Am Ende reichte es dennoch für überdurchschnittli- Männer 1 siegen 24:18 in Ottweiler (Halbzeit 12:8). Jetzt konzentrieren wir uns auf das Spiel in Schmelz! Aus Ottweiler brachte unsere 1. Mannschaft zwei Punkte mit, einen Sieg, der insgesamt in Ordnung ging und nie gefährdet war. Nordsaar führte durchgehend, wobei anfangs vor allem die Abwehrleistung hervorzuheben ist, – unter anderem mit einem von Daniel Mörsdorf, der bis kurz nach der Hälfte das Tor hütete, früh gehaltenen 7m-Wurf; er hielt später noch einen zweiten! Auch der Angriff setzte sich beizeiten durch, so zum Beispiel beim 7:4, als Lukas Böing von ganz außen den Ball in einem langen Pass an sein Gegenüber auf die andere Seite, Björn Schwab, weitergab und dieser ihn ins Tor lenkte, (Zwischenstände hier immer aus unserer Sicht). Der gute Anfang trübte sich um die zwanzigste Minute ein, als sich mehrere Fehler einschlichen und dem Gegner leichte Tore in Form von Tempogegenstößen ermöglichten. Ottweiler kam zweimal bis auf einen Treffer heran, ehe sich zur Pause hin das Nordsaarspiel wieder stabilisierte (12:8). Unser Team setzte sich langsam, aber kontinuierlich, noch etwas weiter ab bis zur Differenz von sechs Treffern (22:16), welche auch kurz vor dem Schlusspfiff mit 24:18 ein letztes Mal bestätigt wurde. An Einzelsituationen kann man im zweiten Durchgang als gute Beispiele unter anderem nennen: das schöne Anspiel zum Kreis hin an Michael Paschke oder der Bodenpass an Erik Brill, ebenfalls an den Kreis, oder die Durchsetzungsfähigkeit von Björn Schwab usw. Im Ganzen ein (mit zeitweiliger Einschränkung) zufrieden stellender Verlauf. Im nächsten Spiel am Samstag in Schmelz gilt es nun, alle Kraft zusammenzunehmen, hellwach in das Spiel einzusteigen und eine hundertprozentige Präsenz über die ganze Distanz aufrecht zu erhalten. Da muss alles stimmen; denn wir kennen den HC Schmelz als einen sperrigen und schwierigen Gegner zur Genüge. Unsere Tore: Björn Schwab 7 (4), Sebastian Stoll 4, Max Mees 3, Michael Paschke, Jan-Luca Schön, Malik Recktenwald und Erik Brill je 2, Marcel Becker und Lukas Böing je 1. Unsere Männer 2 siegen sensationell gegen den Tabellenführer SGH St. Ingbert mit 33:27 (Halbzeit 17:14). Unser Aufsteigerteam aus 2015, die 2. Mannschaft, steht seit heute Abend auf dem vierten Platz der Verbandsliga Saar, im Januar noch auf dem sechsten, vor zwei Wochen auf dem fünften. Nordsaar 2 zurzeit im Lift nach oben! Die 1. Mannschaft, die zur gleichen Zeit in Ottweiler antrat, siegte dort ebenfalls (24:18) und behält den Platz an der Spitze der Saarlandliga. (Die 3. und die 4. Mannschaft sind an diesem Wochenende spielfrei.) Nachdem wir in den letzten drei Wochen vorrangig über die Erfolge der Ersten in der Saarlandliga berichteten, hier nun eine etwas ausführlichere Darstellung über den Sieg des Verbandsligateams in St. Ingbert! Oberthal - 26 - Hohes Tempo, viele Tore! Der Schwung des Spiels, die entschlossene Abwehr, der stürmische Angriff – das sind Zuschreibungen, die unsere Mannschaft in St. Ingbert von Anfang an auszeichneten. Der Tabellenführer hielt zwanzig Minuten lang gleichwertig mit. Führung mal hier, Führung mal dort, sechs Mal unentschieden. Dann übernahmen wir die Führung und gaben sie nicht mehr aus der Hand. Anfangs fielen die Tore beiderseits noch spärlich (5:5 nach etwa 15 Minuten), die Abwehrreihen beiderseits ließen nicht viel zu. Dann nahm die Begegnung Fahrt auf, das Tempo steigerte sich, die Angriffsbewegungen überschlugen sich fast, und unsere Spieler rissen das Spiel immer mehr an sich. Die St. Ingberter spürten wohl, was auf sie zukam. Sie nahmen bei ihrem Rückstand von 10:11 in der 24. Spielminute eine Auszeit, um sich zu sammeln und den Trend aufzuhalten. Vergeblich, mehr als vergeblich! Denn beim Weiterspiel steigerte sich Nordsaar bis zur Halbzeit auf 17:14, – sechs Nordsaartore in sechs Minuten, insgesamt zehn in diesem kurzen Zeitraum. Um den Sturmlauf unseres Angriffs etwas zu verdeutlichen, hier das Treffer-Protokoll dieses kurzen Zeitraums: Nachdem Christian Nick das 11:10 geworfen hatte, erhöhte Tobias Hans auf 12:10, Eric Grünemeier auf 13:10, dann – nach teilweise gegnerischen Zwischentoren – Erik auf 14:11, Jannik Gundert auf 15:12, Tobias auf 16:13 und noch einmal Jannik auf 17:14. Das war der Halbzeitstand. Von Anfang an wie auch jetzt nach der Halbzeit steigerte sich Lars Cullmann immer mehr im Tor; ich erinnere nur an seine Doppelparade bei einem harten St. Ingberter Wurf nach der Pause und einem ebenso gefährlichen direkten Nachwurf. Die Beispiele ließen sich vermehren. Unser Angriff geriet in eine Traumserie von schönen Treffern, der Erfolg verlieh der Mannschaft Flügel. Der Nordsaar-Angriff setzte sich immer mehr ab, baute den Vorsprung aus bis zu dem (immer wieder besonders beliebten) 30. Tor durch Jannik. Der Spielstand lautete mittlerweile 30:20. St. Ingbert kämpfte verzweifelt, jedoch ohne Fortune. Das Spiel war zu diesem Zeitpunkt, um die 50. Minute, längst für uns gewonnen, zumal nun Marco Becker, der Lars im Tor abgelöst hatte, dessen Leistung nahtlos fortsetzte. Lars hatte einen Ball unglücklich an den Kopf bekommen, gewiss ganz unabsichtlich so geworfen, was auch später umgekehrt durch einen Nordsaarwurf passierte, ebenso unglücklich und ebenso unabsichtlich. Die Sache scheint bei beiden Torleuten gut ausgegangen zu sein. Dass es in diesem Spiel fair zuging, verdeutlicht die geringe Zahl von Strafwürfen, hier und dort je zwei. Jubel und Zufriedenheit, was sonst! Unsere Mannschaft jubelte, die Zuschauer staunten, (wahrscheinlich nicht nur unsere). Auch Trainer Marko Heidemann wird – da bin ich mir sicher – mit Lob nicht gegeizt haben. Unsere Tore in St. Ingbert warfen: Tobias Hans 6, Jannik Gundert 7, Eric Grünemeier 6, Christian Nick 5, Marko Heidemann 2, Jens Buchner 3 (2), Johannes Theobald 2, Peter Geßner und Christoph Rausch je 1. (Meine eigene Zählung weicht hiervon geringfügig ab – um je 1 Tor in zwei Fällen. DJK St. Georg Oberthal e.V. Am kommenden Wochenende kommt es zu folgenden Spielbegegnungen unserer Mannschaften: Samstag, 05.03.2016: Heimspiele Bliestalhalle Oberthal: Minis 11.00 h - Miniturnier weibl. A 16.00 h - DJK Oberthal - JSG Sbr.-West Frauen 2 18.00 h - FSG Oberth./Hirst. - FSG Dirm./Sch. Frauen 3 20.00 h - FSG Oberth./Hirst. - FSG Dirm./Sch. Heimspiele Sporthalle Marpingen: männl. E 14.15 h - DJK Nordsaar - HG Saarlouis Auswärtsspiele: männl. B 14.00 h - TuS Wiebelskirchen - DJK Nordsaar Männer 4 17.30 h - TuS Wiebelskirchen - DJK Nordsaar männl. C 18.15 h - HF Illtal - DJK Nordsaar männl. A 19.00 h - SV Zweibrücken - DJK Nordsaar Männer 3 19.30 h - TuS Wiebelskirchen - DJK Nordsaar Sonntag, 06.03.2016: Auswärtsspiele: Männer 1 18.30 h - HC Schmelz - DJK Nordsaar Alle Spiele ohne Gewähr; Spielausfälle bzw. -verlegungen möglich! Kegelfreunde Oberthal e.V 4. Spieltag Meisterrunde Damen Knapper Meistertitel! Im ersten Block spielten dieses Mal Yvonne Ruch und Christina Retterath. Yvonne spielte gute 908/23 Holz, was Allerdings weit unter ihrem Heimschnitt liegt. Christina zeigte ebenfalls eine gute Leitung und erzielte 872/15 Holz. Somit lagen wir in etwa gleichauf mit dem Verfolger aus Dilsburg. Im zweiten Block gingen nun Katja Ricken und Svenja Lambert an den Start. Beide zeigten eine sehr gute Leistung und konnten einen knappen Vorsprung auf den Konkurrenten erzielen. Katja erspielte sich 884/20 Holz, Svenja kam auf 873/18 Holz. Im letzten Block wurde es nun nochmal eng. Bianca Mayer erspielte sich gute 840/8 Holz, verlor aber 15 Holz gegenüber ihrer Gegenspielerin. Dank einer starken Vera Schwan Ausgabe 9/2016 langte der knappe Vorsprung dennoch zum Sieg. Vera zeigte einen sehr guten Durchgang und kam auf 872/14 Holz. Somit sind unsere Damen nun das dritte Mal in Folge Deutscher Meister. 18. Spieltag Landesligen Herren: KF Oberthal 3 – TuS Wiebelskirchen 1 5168 – 5176 38:40 0:3 Knappe Niederlage gegen den Meister! Im ersten Block spielten Markus Thiel und Christian Kammler. Christian spielte erneut einen guten Durchgang, scheiterte allerdings erneut knapp an der 900. Am Ende kam er auf gute 880/7 Holz. Bei Markus lief es an diesem Wochenende gar nicht gut. Er blieb weit unter seinen Möglichkeiten und kam auf 771/1 Holz. Für die Gäste spielten Schulz D. 932/12 Holz und Lorenz 875/6 Holz. Im zweiten Block spielten erneut Carsten und Sebastian Thull. Carsten zeigte einen sehr guten Durchgang und erspielte sich 892/10 Holz, Sebastian kam auf gute 855/5 Holz. Dennoch wurde der Rückstand immer größer. Bei den Gästen spielten Schulz K. sehr gute 891/9 Holz und Schmieschek ebenfalls sehr gute 885/8 Holz. Im letzten Block begann nun die Aufholjagd. Klaus Benoist und Patrick Daniel schafften es ihren Gegnern Bahn für Bahn Holz abzuknöpfen. Klaus kam am Ende auf 926/11 Holz, Patrick auf 844/4 Holz. Durch eine starke Schlussbahn der Gäste verloren wir das Spiel jedoch mit 8 Holz. TuS Wiebelskirchen 2 – KF Oberthal 4 3710 – 3733 26:29 0:3 Im ersten Block spielten Heijo Sens und Hans-Werner Thull. Beide zeigten eine sehr gute Leistung und gaben nur wenig Holz ab. Heijo schaffte es am Ende auf 761/7 Holz, Hans-Werner sogar auf 766/9 Holz. Bei den Gastgebern spielten Becker 766/8 Holz und Bender 789/10 Holz. Im Mittelblock spielte nun Jannis Lermann. Mit seinen 753/5 Holz passte er sich der guten Leistung aus dem ersten Block an. Sein Gegner kam auf 676/1 Holz. Im letzten Block gingen nun Markus Clasani und Fabian Wirtz auf die Bahn. Auch Markus spielte sehr gut und kam am Ende auf gute 757/6 Holz. Bei Fabian lief es nicht ganz so gut und er musste sich mit 696/2 Holz begnügen. 18. Spieltag Landesliga Damen KF Oberthal 2 – SK Wustweiler D1 3937 – 3589 37:18 3:0 Im ersten Block spielten Sarah Petry und Katharina Arend. Sarah zeigte einen guten Durchgang, scheiterte mit 791/8 Holz jedoch knapp an der 800. Bei Katharina lief es nicht ganz so gut, sie kam auf 768/7 Holz. Für die Gäste spielten Spaniol 701/2 Holz und Höchst 743/5 Holz. Im Mittelblock spielte nun Nina Heck. Auch sie zeigte einen sehr guten Durchgang und kam am Ende auf 716/3 Holz. Ihre Gegnerin erzielte 750/6 Holz. Im letzten Block gingen nun Hannah Siebert und Maren Wirtz auf die Bahn. Beide zeigten einen sehr guten Durchgang und ließen ihren Gegnerinnen keine Chance. Hannah erzielte 824/9 Holz, Maren kam sogar auf 838/10 Holz. Bei den Gästen spielten noch Bethscheider 676/1 Holz und Bund 719/4 Holz. Somit sind unsere Mädels zum zweiten Mal in Folge Meister geworden. Badminton Club Erste Mannschaft auf dem zweiten Platz der Saarlandliga Hinter Bischmisheim wird die erste Mannschaft die Saison auf dem zweiten Platz abschliessen. Mit etwas Glück, d.h. wenn Bischmisheim verzichtet, könnte die nächste Saison wieder einmal überregional sein. Eine super Sache für unser Team, das sehr beständig trainiert und spielt. Jugend - TV Siersburg 6:0 Diesmal fuhr der Thewes-Bus. Aufstellung: Doppel 1: Thewes Mohr, Doppel 2: Thewes Mohr, Einzel 1: Thewes, 2: Mohr, 3: Thewes, 4: Mohr, Ein Hammer-Ergebnis unserer Spieler! Toll gemacht Das Schülerspiel am Freitag wird verlegt. Im Spiel der Jugend werden Niko Thewes und Nico Pulch durch zwei oder drei Ersatzspieler der Schülermannschaft unterstützt. Kein Problem. SPD-Gemeindeverband Oberthal Am 17.02.2016 war Haushaltssitzung des Gemeinderates Oberthal. Die SPD-Fraktion hat den Haushalt geschlossen abgelehnt. Die Haushaltsrede des Fraktionsvorsitzenden ist nachzulesen unter www.spd-oberthal.de bzw. auf facebook (SPD-Gemeindeverband Oberthal). SPD-Ortsverein Oberthal Der SPD-Ortsverein Oberthal veranstaltet am Dienstag, den 08. März 2016 eine Mitgliederversammlung. Die Veranstaltung findet um 19:00 Uhr im Landhotel Ernst Rauber statt. Wir werden auf dieser Versammlung Delegierte für die verschiedenen Konferenzen und Sonderkonferenzen vor der Landtagswahl wählen. Um zahlreiche und pünktliche Beteiligung wird gebeten. Einen Überblick über die aktuelle politische Situation wird gegeben. Wer sich für unsere Politik interessiert kann die auf der Seite www.spdoberthal.de oder dem Facebook-Auftritt des Gemeindeverbandes tun. Dort befindet sich auch die Haushaltsrede unseres Fraktionsvorsitzenden im Gemeinderat Uwe Schäfer. Der Vorstand der SPD-Oberthal Oberthal - 27 - Steinberg-DeckenharDt Förderverein für den Musikverein Steinberg-Deckenhardt Weinprobe und Bingo am Samstag, den 9. April 2016 Zu seiner nunmehr vierten kulinarischen Weinprobe mit Bingo, lädt der Förderverein für den Musikverein Steinberg-Deckenhardt, am 9. April 2016 um 19 Uhr in die Musikwerkstatt nach Steinberg-Deckenhardt ein. Als Partner für die diesjährige Weinprobe konnten die Weinmacher aus Niederkirchen / Pfalz gewonnen werden. Nach einem Begrüßungssekt haben die Teilnehmer der Weinprobe Gelegenheit, 6 qualitativ hochwertige Weine zu verkosten. Zu jedem Wein wird wieder ein passender Leckerbissen serviert. Der Preis für die Teilnahme an der Weinprobe beträgt 25 € pro Person. Wer keinen Wein probieren möchte und nur am Essen und Bingospiel teilnehmen will, muss selbstverständlich nicht „verdursten“. Es gibt auch andere Getränke. Der Kostenbeitrag für das Essen beträgt 15 €. Für alle Anwesenden wird zwischen den einzelnen Proben jeweils eine Runde Bingo gespielt. Aus vorbereitungstechnischen Gründen, bitten wir um Anmeldung bis spätestens 03.04.2016 unter Tel. 0151 - 61354015 oder email: [email protected]. Auf Ihren Besuch freuen sich der Förderverein und die Winzer aus Niederkirchen. Ausgabe 9/2016 Dirigent: Hans Norbert Gerhart (beratendes Mitglied) Der Vorstand des Fördervereins MV Steinberg-Deckenhardt wird gebildet von: Vorsitzender: Franz-Josef Schlitter Stellv. Vorsitzender und Schriftführer: Bernd Nagel Kassierer: Tanja Rimpel Beisitzer: Erwin Schmidt, Steffi Krämer Wir wünschen den neuen/alten Vorstandsmitgliedern für die nächsten 3 Jahre gutes Gelingen! MGV „Friede‘‘ Steinberg/Deckenhardt MV Steinberg-D. und Förderverein des MV Steinberg-D. Ergebnis der Vorstandsneuwahlen MV Steinberg-D. und Förderverein des MV Steinberg-D. Am vergangenen Sonntag, den 28.02.2016, wurde im Rahmen der Jahreshauptversammlungen des Musikvereins Steinberg-Deckenhardt und des Fördervereins MV Steinberg-Deckenhardt neue Vorstände für die kommende Legislaturperiode gewählt. Der neue Vorstand des Musikvereins Steinberg-Deckenhardt setzt sich wie folgt zusammen: Präsidium: Sven Gatzweiler, Lisa Bergeret, Verena Wagner Schriftführer: Kerstin Thom Kassierer: Simone Schmitt, Christian Bergeret (beratendes Mitglied) Beisitzer: Matthias Gerhart, Andy Heinen, Pascal Braun, Sarah Renner (Vertreter des Jugendvorstandes) Zur Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen laden wir alle Mitglieder am Sonntag 06.03.16 um 18 Uhr ins Vereinslokal „Steinberger Stuben‘‘ ein. Tagesordnung: Top 1 Eröffnung und Begrüßung Top 2 Totenehrung Top 3 Berichte - 1.Vorsitzender - Schriftführer - Kassierer - Kassenprüfer - Chorleiter Top 4 Wahl eines Versammlungsleiters Top 5 Entlastung des Vorstandes Top 6 Neuwahl des Vorstandes Top 7 Verschiedenes Wir hoffen viele Mitglieder begrüßen zu dürfen. Der Vorstand SG Namborn/Steinberg-D./Walhausen Bericht vom Wochenende Herren II SG Namb./Steinb.-D./Walh.2 – SG St. Wendel 2 2:4 Herren I SG Namb./Steinb.-D./Walh. – SV Mosberg/Richweiler 3:0 Tore: Chris Schöneberger, Andreas Schweig (FE), Eigentor Bereits nach 4 Minuten gingen die Hausherren durch Co-Trainer Chris Schöneberger in Führung. Anschließend erspielte man sich eine Reihe guter Einschussmöglichkeiten, die aber leider ungenutzt blieben. Mos- Oberthal - 28 - berg/Richweiler hielt kämpferisch sehr gut dagegen, eigene Torchancen blieben dabei aber aus. Einen berechtigten Foulelfmeter nutzte Andreas Schweig noch vor dem Pausentee zur 2:0 Führung. Anschließend bot sich das gleiche Bild: Mosberg kämpfte und rackerte im Rahmen seiner Möglichkeiten, die SG versäumte es die spielerische Überlegenheit auszunutzen. So blieben weitere 100%ige Torchancen – teilweise durch eine zu lässige Spielweise – ungenutzt und ein Eigentor stellte den 3:0 Endstand her. Frauen SG Namborn/Steinberg-D./Walhausen – FV Fischbach 4:0 Tore: Anne Stoll-Küntzer (2), Jacquelin Saar, Luisa Spang Auch unsere Frauenmannschaft ging bereits nach 3 Minuten durch Anne Stoll-Küntzer mit 1:0 in Front. Die Gastgeberinnen fanden aber nur langsam ins Spiel. Zwar hatte Fischbach kaum Spielanteile im gegnerischen Sechzehner, im Mittelfeld gingen die Zweikämpfe allerdings aus unserer Sicht zu leicht verloren. Die Halbzeitansprache des neuen Trainerduos Küntzer / Heidenreich war dagegen fruchtbar. Nach dem Wiederanpfiff spielte die SG konzentrierter und gewann die Zweikämpfe. Jacquelin Saar, Luisa Spang und Anne Stoll-Küntzer trafen und stellten so den 4:0 Sieg ein. Die nächsten Spiele Sonntag, 06.03.2016 13.15 Uhr: FC Freisen 2 - SG Namborn/Steinberg-D./Walhausen 2 15.00 Uhr: VfR Otzenhausen - SG Namborn/Steinberg-D./Walhausen 15.00 Uhr: FFG Homburg - SG Namborn/Steinberg-D./Walhausen (Frauen) Sportverein Steinberg-Deckenhardt Alte Herren SG Steinberg-Deckenhardt-Walhausen Jahresmitgliederversammlung Liebe AH-Mitglieder, hiermit laden wir Euch recht herzlich zur diesjährigen Mitgliederversammlung der Alten Herren der SG Steinberg-Deckenhardt-Walhausen am Freitag, 04.03.2016, 19:00 Uhr, ins Gasthaus Stephan ein. Tagesordung 1. Begrüßung und Annahme der Tagesordnung 2. Bericht des Vorsitzenden 3. Bericht der Spielführer 4. Bericht des Spielkoordinators 5. Bericht der Kassierer 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung der Kassierer 8. Verschiedenes Der Vorstand Beginn der Saison 2016 Unser erstes Spiel 2016 bestreiten wir am Samstag, 12. März 2016, 18:00 Uhr, bei der neu gegründeten SG Hoof-Osterbrücken-Niederkirchen in Hoof. Schon mal vormerken! Kreis Nordsaar - SR Gruppe Nahe Am Samstag, 12.05.2016 findet ab 19:45 Uhr in Neunkirchen/Nahe *Zum Schützenhof* unser nächster Lehrabend statt. Referent des Abends ist Sascha Siegwart mit dem Thema: „Der Torwart im Mittelpunkt des Geschehens“. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten! allgemeine nachrichten VHS Marpingen informiert Die VHS Marpingen führt einen neuen Kurs im Bereich GesundheitFitness-Körperpflege durch: Tai Ji Quan. Es handelt sich hier um eine Bewegungskunst, die aus den chinesischen Kampfkünsten entwickelt wurde. Langsame fließende Bewegungen ermöglichen es nach einiger Übung den gesamten Körper einzubeziehen. Ein chinesisches Sprichwort sagt: „übe Tai Ji Quan und du wirst stark wie ein Holzfäller, gelassen wie ein Weiser und geschmeidig wie ein Kind.“ Es werden im Anfängerkurs 10 Zeitstunden angeboten um die Basisbewegungen kennen zu lernen. Kurskosten bei mindestens 10 Teilnehmern 27,00 €. Beginn des Kurses: Mittwoch, 09.03.2016 um 19.00 Uhr in der Gesamtschule in Marpingen. Kursleiter ist der Tai Ji Quan-Lehrer Edgar Müller. Anmeldungen unter e-mail: [email protected] oder telefonisch unter 06853/922910 oder auch direkt zu Kursbeginn. JFG Schaumberg-Prims Ergebnisse A-Jugend Verbandsliga JFG Schaumberg-Prims – JFG St.Ingbert A-Jugend Bezirksliga SG FV Gonnesweiler – JFG II 7:0 1:1 Ausgabe 9/2016 A-Jugend Sparkassen-Jugend-Cup (2.Platz) JFG – JFG Obere Saar 4:0 JFG – JFG St.Ingbert 1:1 JFG – JFG Saarschleife 1:1 B-Jugend Sparkassen-Jugend-Cup (4.Platz) JFG – SG Sulzbachtal 2:3 JFG – FSV Jägersburg 1:2 JFG – JFG Saarlouis/Dillingen 1:3 C-Jugend Sparkassen-Jugend-Cup (2.Platz) JFG – 1.FC Saarbrücken 1:2 JFG – SV Elversberg 3:0 JFG – JFG Saarlouis/Dillingen 3:0 Damit haben sich unsere C-Junioren zusammen mit dem 1.FC Saarbrücken für die südwestdeutschen Meisterschaften, die dieses Wochenende in Osburg stattfinden, qualifiziert. Spielplan A-Jugend Verbandsliga Samstag, 5. März, 17:30 Uhr in Gronig SG VfB Theley - JFG Schaumberg-Prims A-Jugend Bezirksliga Nordost Samstag, 5. März, 16:30 Uhr in Bubach-Calmesweiler JFG Untere Ill – JFG Schaumberg-Prims II B-Jugend Verbandsliga Sonntag, 6. März, 11:00 Uhr in Hasborn JFG Schaumberg-Prims – SG FSV Jägersburg B-Jugend Nord Gruppe 1 Sonntag, 6. März, 10:30 Uhr in Otzenhausen VfR Otzenhausen – JFG Schaumberg-Prims II C-Jugend Regionalliga Südwest Samstag, 5. März, 14:30 Uhr in Elversberg SV Elversberg - JFG Schaumberg-Prims C-Jugend Bezirksliga Nordost Samstag, 5. März, 16:30 Uhr in Tholey JFG Schaumberg-Prims II – JFG Untere Ill C-Jugend Nord Gruppe 2 Samstag, 5. März, 16:30 Uhr in Gonnesweiler SG SV Wolfersweiler – JFG Schaumberg-Prims III Jahreshauptversammlung der JFG Schaumberg-Prims e.V. Unsere Jahreshauptversammlung findet am Sonntag, den 06.03.2016 um 18.00 Uhr im Clubheim der SF Tholey statt. 2. Saarländischer Skischultag am 12.03.16 Der Ski-Club Namborn e.V. beteiligt sich, nach dem großen Erfolg im Vorjahr, auch in diesem Jahr wieder am Saarländischen Skischultag. Der Skischultag findet am Samstag, den 12. März 2016 in La Bresse, Vogesen statt. Für die Fahrt mit einem Reisebus, den Skipass und Skikurse fallen Kosten in Höhe von 50,- € an, auch Nichtmitglieder sind zu dieser Fahrt herzlich willkommen. Für das leibliche Wohl (Rostwurst, Gulaschsuppe, verschiedene Getränke) und auch für eine tolle Aprés-Ski-Party ist an dieses Tag bestens gesorgt. Abfahrt: 08:30 Uhr an der Liebenburghalle, Rückfahrt ab La Bresse: 22:30 Uhr. Anmeldungen sind bis zum 06.03.16 über die Homepage des Ski-Clubs Namborn (www.skiclub-namborn.de) oder direkt bei Gunther Presser, Tel.: 0151-55611236 oder per E-Mail. [email protected] möglich. Frauenstammtischvortrag über Frauen im Islam St. Wendel (pdk). Dr. Soraya Moket wird beim St. Wendeler Frauenstammtisch am Mittwoch, 9. März, 20 Uhr, zum Thema Islam referieren. Neben ihrem Vortrag „Muslimische Frauen in Deutschland zwischen Theorie und Wirklichkeit“ gibt sie eine grundlegende Einführung in die muslimische Religion. Moket ist in Marokko geboren und studierte in Trier. Die promovierte Soziologin ist Geschäftsführerin des Vereins Ramesch – Forum für interkulturelle Begegnung. Der Frauenstammtisch findet im evangelischen Gemeindezentrum St. Wendel, Beethovenstraße 1, statt. Der Vortrag ist kostenlos. Informationen zum Programm: vormittags im Frauenbüro des Landkreises St. Wendel, Tel. (06851) 8012071 oder ganztags im Servicebüro, Tel. (06851) 8012010. Kommunentour startet im Landkreis St. Wendel St. Wendel (pdk). Acht Veranstaltungen umfasst die „Kommunentour“, die am Montag, 7. März, im Landkreis St. Wendel startet. Hierbei stehen Energiewende, Energieeffizienz, erneuerbare Energien im Fokus. Die Kommunentour ist Teil der Informations- und Beratungskampagne „Energieberatung Saar“. Diese Kampagne des saarländischen Wirtschaftsministeriums und der saarländischen Energieversorger unterstützt energetische Gebäudesanierung, betriebliche Energieeffizienz und kommunalen Klimaschutz mit fachlicher Kompetenz. Oberthal - 29 - Die Veranstaltungen im Überblick: Montag, 7. März, 18 Uhr, Unternehmer- und Technologiezentrum (UTZ) St. Wendel, Werschweilerstraße 40, Vortrag: „Neue Heizungstechniken im Vergleich“; Dienstag, 8. März, 19 Uhr, UTZ St. Wendel, Vortrag: „Die Dämmung brennt und meine Bude schimmelt - Wie Sie mit ihrem Energieberater Probleme bei der energetischen Sanierung vermeiden und Geld sparen“; Mittwoch, 9. März, 18 Uhr, UTZ St. Wendel, Vortrag: „Ist Photovoltaik noch rentabel? – solare Stromerzeugung und -speicherung bei neuen und bestehenden Anlagen“; Donnerstag, 10. März, nachmittags, Beratungssprechstunden der Verbraucherzentrale, Tel. (06851) 8091322; Donnerstag, 10. März, 9 bis 10 Uhr, Energieberatungsstand auf dem Wochenmarkt in St. Wendel; Donnerstag, 10. März, 18 Uhr, UTZ St. Wendel, Vortrag zum günstigen und umweltschonenden Fahren mit Strom. Abschluss der Kommunentour ist der „Rundgang erneuerbare Energien am Bostalsee“ am Freitag, 11. März, 15 Uhr. Treffpunkt ist der Musikpavillon an der Bosener Seeseite. Die Stationen sind die neue Solarhalle vom Bauhof. Vorbei geht es am Märchendorf des Campingplatzes am Bostalsee bis zum Staudamm. Auch für die Kleinen hat die Kommunentour etwas parat: Eine Klasse der Gemeinschaftsschule St. Wendel erlebt die Energie von heute und morgen. Ina Kunz von der ARGE SOLAR wird am Donnerstag, 10. März, mit den Kindern Experimente durchführen. Weitere Informationen über die Kommunentour gibt es bei dem Klimaschutzmanager des Landkreises St. Wendel, Michael Welter, (06851) 8014520, E-Mail: [email protected] und Internet: www.null-emissionwnd.de. Ausgabe 9/2016 Der Primärenergieaufwand zur Herstellung der Dämm-Materialien aus nachwachsenden Rohstoffen ist meist sehr gering. So liegt die energetische Amortisation in der Regel bei weniger als zwei Monaten. Eine Ausnahme ist hier die Holzfaser-Dämmplatte. Der Primärenergieaufwand zur Herstellung des Materials ist sehr groß, so dass diese sich erst in 16 Monaten energetisch amortisieren. Welche Dämm-Materialien aus nachwachsenden Rohstoffen am Markt sind und welche Besonderheiten beim Einbau beachtet werden sollen, darüber informieren die Architekten und Ingenieure der Verbraucherzentrale. Die unabhängige Energieberatung wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Termine zur persönlichen Beratung können unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei) oder direkt bei den Beratungsstützpunkten vereinbart werden. In St. Wendel finden die Beratungen in der Welvertstraße 2 im Besprechungsraum statt. Terminvereinbarung beim Umweltamt unter 0 68 51 / 809 1922. Second-Hand-Basar Winterbach Am Sonntag, den 13.03.2015 von 14:00-16:30 Uhr findet in der Mehrzweckhalle in Winterbach der Second-Hand Basar des Fördervereins der Kita Winterbach statt. Es sind noch wenige Tische frei. Informationen und Anmeldung: Telefonisch: 01575-9213451 oder Email: [email protected] Durch Umstrukturierung ist der Basar großzügiger gestaltet und die Besucher können sich in einer separaten Cafeteria bei Kaffee und Kuchen, Würstchen, Brezeln und Kaltgetränken stärken. - Anzeige - Seniorenverband BRH, Kreisverband St. Wendel Am Donnerstag, 10. März ist um 14.30 Uhr die Jahreshauptversammlung vom Bund der Ruhestandsbeamten, Rentner- und Hinterbliebenen (BRH), Kreisverband St. Wendel im Bildungs- und Kulturzentrum der Stiftung Hospital: „impuls“-Forum, Alter Woog 8 in St. Wendel. Es stehen Vorstandswahlen an und das wichtige Referat vom BRH-Landesvorsitzenden Horst Rixecker über das Versorgungs-, Renten- und Beihilferecht. An dem Referat können auch Nichtmitglieder teilnehmen und sich informieren. Seniorensicherheitsberater vor Ort St. Wendel (pdk). Mit einem Informationsstand klären die Seniorensicherheitsberater des Landkreises über Themen der Sicherheit älterer Menschen auf, von Trickbetrug bis zur Wohnungssicherung. Es gibt zwei Termine: Am Donnerstag, 10. März, 11 bis 18 Uhr, ist der Infostand in der Domgalerie aufgebaut. Neben den Seniorensicherheitsberatern informiert die Initiative Sicherer Landkreis St. Wendel, der ADAC und die Kreisverkehrswacht über Senioren im Straßenverkehr, die Teilnahme am öffentlichen Nahverkehr und die richtige Benutzung von Rollatoren. Vertreter der Feuerwehr erläutern die Bedeutung von Rauchmeldern für den häuslichen Brandschutz. Am Freitag, 11. März, 10 bis 18 Uhr, steht der Infostand im Eingangsbereich des Globus-Baumarkts in St. Wendel. Dort wird anhand eines Musterfensters moderner Einbruchsschutz demonstriert. Ein Fachmann für Sicherheitstechnik stellt verschiedene Sicherungseinrichtungen vor. Fit und in Balance in die besten Jahre St. Wendel (pdk). Das Seniorenbüro des Landkreises und die Initiative mobil älter werden bieten den Kurs „Fit und in Balance in die besten Jahre“ für Senioren ab 60 Jahren an. Der Kurs beginnt am Montag, 4. April, 17 bis 18 Uhr. Insgesamt zehn Übungsstunden kosten 70 Euro. Ein Teil der Kosten kann von der Krankenkasse erstattet werden. Ort: Evangelisches Gemeindehaus Bosen, Brückenstraße 1. Information und Anmeldung: Veronika Meier, Tel. (01573) 2103656 und E-Mail: [email protected]. Nachhaltig dämmen mit nachwachsenden Rohstoffen Öl ist derzeit unerwartet günstig, und der Verbrauch steigt kontinuierlich. Die Rohstoff-Vorräte schwinden zusehends. Daher ist es nachhaltig, pflanzliche und tierische Rohstoffe als Dämmstoffe zu verwenden. Ein besonderer Rohstoff wärmt bereits seinen Erstbesitzer, das Schaf. Vor allem zur Dach- und Deckendämmung kann man die im Handel erhältlichen Matten und Dämmvliese aus Schafschurwolle einbauen. Doch auch für die Außenwanddämmung können Materialien aus nachwachsenden Rohstoffen verwendet werden. Sie dienen darüber hinaus dem Schallschutz und können auch zur Verbesserung des Trittschallschutzes verwendet werden. Selbstverständlich ist die Wolle als Dämmstoff gegen Schimmel- und Mottenbefall sowie andere tierische Schädlinge geschützt. `` Von ereignissen erfahren sie ihr Mitteilungsblatt! freudigen durch Oberthal - 30 - Ausgabe 9/2016 t i s t i k Z) r A d n u WA „Musikl verwoben“ ( ol kunstv Tickets gibt’s beim Trierischen Volksfreund unter 0651 / 7199 996 und im Service-Center Trier, in allen bek. Vorverkaufsstellen und ab der Premiere an der Circuskasse. TICKETHOTLINE: 02405 / 40 860 4.– 14. MAI 2016 TRIER MESSEPARK TICKETS & INFO: WWW.HOEHNER-ROCKIN-RONCALLI.DE • WWW.MEYER-KONZERTE.DE Wirverlosen verlosen1010x x2 2Karten Kartenfür: für: Wir ülücGckklü!!ck! l l G G l l e e e VVii Vi vergessen Sie nicht, Kontaktdaten Bitte BitteBitte vergessen vergessen Sie Sie nicht, nicht, Ihre IhreIhre Kontaktdaten Kontaktdaten und Telefonnummer anzugeben! inkl. inkl.inkl. Alter AlterAlter und undTelefonnummer Telefonnummer anzugeben! anzugeben! ** * Alle Daten werden Gewinnspiel Alle AlleDaten Daten werden werden nach nachnach dem demdem Gewinnspiel Gewinnspiel gelöscht, weiter verwendet und gelöscht, gelöscht, nicht nichtnicht weiter weiter verwendet verwendet und undauch auchauch zu anderen Zwecken weitergegeben! nicht nichtnicht zu zuanderen anderen Zwecken Zwecken weitergegeben! weitergegeben! Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der DerRechtsweg Rechtsweg ist istausgeschlossen. ausgeschlossen. * Mitarbeiter der +Verlag +LINUS Druck LINUS WITTICH **Mitarbeiter Mitarbeiter der derVerlag Verlag +Druck Druck LINUSWITTICH WITTICH KG KG KG sowie deren Angehörige sind der Teilnahme ausgeschlossowie sowiederen derenAngehörige Angehörige sind sindvon von der dervon Teilnahme Teilnahme ausgeschlosausgeschlossen. Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich. sen. sen.Barauszahlung Barauszahlungder derGewinne Gewinneist istnicht nichtmöglich. möglich. Senden einfach eine E-Mail Stichwort „Wiesnfest“ Senden Senden Sie SieSie einfach einfach eine eine E-Mail E-Mail mit mitmit Stichwort Stichwort „Wiesnfest“ „Wiesnfest“ Die Teilnehmer erklären sich im bereit, im FalleGewinns eines Gewinns im Die DieTeilnehmer Teilnehmer erklären erklären sich sichbereit, bereit, imFalle Falle eines eines Gewinns im im Rahmen einer Berichterstattung namentlich genannt zu werden Rahmen Rahmen einer einerBerichterstattung Berichterstattung namentlich namentlich genannt genannt zu zuwerden werden an [email protected] | Einsendeschluss: 07. März 2016! an an [email protected] [email protected] || Einsendeschluss: Einsendeschluss: 07. 07. März März 2016! 2016! (Beispiel: M. Mustermann aus Musterstadt). (Beispiel: (Beispiel: Frau FrauM. M.Frau Mustermann Mustermann aus ausMusterstadt). Musterstadt). Oberthal - 31 - Ihr zuverlässiger Partner für Heizöl und Diesel GmbH Lampen aus Fabrikations-Überbeständen SUPER GÜNSTIG Ausgabe 9/2016 St. Wendel - Tholeyer Str. 56 - Tel. 0 68 51 / 66 74 Dillingen - Friedrich-Ebert-Str. 75 - Tel. 0 68 31 / 7 37 02 Heizkosten auf‘s Jahr verteilen? Fragen Sie uns! (kostenlos anrufen) Sonderveröffentlichung Unsere dieswöchige Ausgabe enthält eine Sonderveröffentlichung "Grenzgänger". Wir bitten UnSere LeSer Um beAchtUng! & & 0800 13 13 500 B e i la g e n h i n w e i s Unsere dieswöchige Ausgabe enthält eine Voll-/Teilbeilage "sterneküchen 2016" der Fa. Möbel Schuh. Wir bitten unsere Leser um beachtunG! gesucht gefunden IHRE PRIVATE KLEINANZEIGE IM SAARLAND • Gartengestaltung • Neuanlage • Sanierung • Mäharbeiten • Pflege • Baumfällung • Rodung • Zaunbau • Entrümpelung • tr. Brennholz www.galabau-holzwurm.de, Tel.: 06834/54970 Baumfällung Baumgipfelung und Heckenschnitt mit Abtransport. 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