Es präsentieren sich:

Oberthaler
Wochenzeitung für Gronig,
Güdesweiler, Oberthal und
Steinberg-Deckenhardt
Einzelpreis: 0,50 Euro
56. Jahrgang (154)
Nachrichten
Donnerstag, den 3. März 2016
Sonntag,
20. März 2016
15.00 Uhr
Musikwerkstatt
Es präsentieren sich:
- junge Musikerinnen und Musiker im MV
- das Schülerorchester - SOS
Nr. 9/2016
Oberthal
- 2 -
Wichtige rufnummern
Gemeindeverwaltung Oberthal
06854/9017-0
Ortsvorsteher der Gemeinde Oberthal:
Ortsvorsteher Gronig, Toni Schäfer
06854/1800
E-mail: [email protected]
Mobil
0171/3126696
Ortsvorsteher Güdesweiler, Norbert Rauber
06854/76135
Mobil 0172/9762955
Ortsvorsteher Oberthal, Reiner Burkholz 06854/6263
Mobil 0170/8947109
Ortsvorsteher Steinberg-D., Hans-Peter Wack
06852/7830
Mobil 0172/9335311
Krankentransporte
DRK St. Wendel
06851/939680
DRK Birkenfeld
06782/5753
Malteser Hilfsdienst, Kreis St. Wendel
06853/2829
Rettungsdienst + Krankentransport
Nohfelden-Türkismühle06852/7800
Krankenanstalten
Marien-Krankenhaus St. Wendel
06851/5901
Kreiskrankenhaus Ottweiler
06824/3070
Elisabethen-Krankenhaus Birkenfeld
06782/180
Ambulanter Pflegedienst
der Arbeiterwohlfahrt im Kreis St. Wendel
06851/935316
Malteser Hilfsdienst - Rettungswache Tholey
Telefon06853/2829
Feuerwehr-Notruf
112
Gemeindewehrführer Stephan Müller,
Schwimmbadstr. 4
0175/5948924
Ortsteil Güdesweiler
Löschbezirksführer Günter Burkholz,
Fasanenweg 36, 06854/1075
Ortsteil Oberthal-Gronig
Löschbezirksführer Tobias Schön,
Wiesenstr. 10, Oberthal,
0171/2663611
WVW Wasser- und Energieversorgung
Kreis St. Wendel GmbH, Telefon
06851/80030
Funkhilfsdienst Saar-Hochwald
Über Telefon täglich
06851/70682 - 06853/5243
Überwachungsgebiet Kreis St. Wendel
Wochenendbereitschaft erreichbar über CB-Canal 19
von freitags 20.00 Uhr bis sonntags 22.00 Uhr.
Weißer Ring
Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und
zur Verhütung von Straftaten e.V.
Außenstelle St. Wendel
06857/5198
Regionalbüro Saarbrücken
0681/67319
Zentraler kostenfreier Opfernotruf
0130/3499
Giftinformationszentrale, Tel.
06841/162846
Ansprechpartner für Bürger in Fragen der Altenhilfe
Seniorenbüro
Landkreis St. Wendel, 06851/801-5201
Pflegestützpunkt im Landkreis St. Wendel
Tel. 06851/801-5251
Betreuungsbehörde
Landkreis St. Wendel, 06851/801-5221
Schuldner- und Insolvenzberatung,
Landkreis St. Wendel, 06851/801-5221
Caritas Pflegedienst Schaumberg
St. Annen Str. 43, St. Wendel, Tel.: 06851/97 93 90
energis GmbH (vormals Südwestgas und VSE)
energis GmbH Störungsdienst Strom (24 h)
0681/9069-2611
energis GmbH Störungsdienst Erdgas (24 h)
0681/9069-2610
PRO FAMILIA
Süduferstr. 14, 66538 Neunkirchen
06821/27677
Christliche Hospizhilfe im Landkreis St. Wendel e.V.
Beratung und Begleitung schwerkranker und sterbender Menschen und
ihrer Angehörigen
Bahnhofstraße 8, 66606 St. Wendel, Telefon
06851/869701
Caritas-Verband
06851/93560
Beratungs- und Koordinierungsstelle
- Beratung für ältere Menschen und deren Angehörige
Dorothee Müller, 06851/9356-13
Rose Schwicker, 06852/900-414
Krisentelefon des Kreisjugendamtes St. Wendel
für Kinder, Jugendliche und Eltern
0172 / 6839078
Arbeiterwohlfahrt Sozialstation Nord-Saar
Pflegedienstleiter Frank Pfeifer, 06851-9353-16
oder Julius Bettingen-Str. 5, 66606 St Wendel
Service-Telefon 0,12 Euro pro Minute
01805-409840
Seniorenheim St. Stephanus Oberthal
Rosenstraße 4
06854/9016-0
Ausgabe 9/2016
Saarländischer AnwaltVerein:
24- Std. anwaltlicher Notdienst in Strafsachen
Kinderschutzbund Projekt UFER
Katja Liedigk: oder Kreisverband St. Wendel,
Astrid Schmitt-Jochum: [email protected].
Landesamt für Vermessung, Geoinformation
und Landentwicklung (LVGL) 0172- 6806275
0175-7153140
06851-9301889
0171-8303496
0681 – 9712 400
bereitschaftsdienste
Ärztlicher Notfalldienst
für die Gemeinde Oberthal
Für die Ortsteile Gronig, Güdesweiler und Oberthal
Samstag, Sonntag, Feiertag von 08:00 bis 08:00 Uhr
Bereitschaftsdienstpraxis St. Wendel, Marienkrankenhaus St. Wendel, Am
Hirschberg, Tel.: 01805/663007
Für den Ortsteil Steinberg-Deckenhardt
Ärztliche Notdienstzentrale Birkenfeld, Schneewiesenstr. 20, 55762 Birkenfeld, Tel.: 06782/989444, Fax: 06782/989445
Bei Lebensgefahr rufen Sie bitte direkt den Notarzt über die Rettungsleitstelle 19222, bei Handy mit Vorwahl (0681) oder die 112.
In dringenden, aber nicht lebensbedrohlichen Situationen, rufen Sie
116-117!
Zahnärztlicher Notfalldienst
05./06.03.2016
Dr. Agnes Thiel, Freisen, Tel.: 06855/376
Auch im Internet unter www.zahnaerzte-saarland.de finden Sie den aktuellen zahnärztlichen Notfalldienst.
Dienstbereite Apotheken
(Nacht- und Sonntagsdienst)
04.03.2016 05.03.2016 06.03.2016 07.03.2016 08.03.2016 Wendalinusapotheke, St. Wendel, Bahnhofstr. 24,
Tel.: 06851/2484
Glockenapotheke, Namborn, Hauptstr. 8,
Tel.: 06854/8996
Brühlapotheke, Oberthal, Im Brühl 2, Tel.: 06854/802415
Primstalapotheke, Primstal, Hauptstr. 45, Tel.: 06875/688
Mauritiusapotheke, Alsweiler, Tholeyer Str. 27,
Tel.: 06853/922040
Marienapotheke, Freisen, Baumholderstr. 5,
Tel.: 06855/854
Hirschapotheke, Tholey, Metzer Str. 10, Tel.: 06853/2203
Äskulapapotheke, Hasborn, Theeltalstr. 10 a,
Tel.: 06853/7170
Apotheke im Globus, St. Wendel, Am Wirthembösch,
Tel.: 06851/9377890
09.03.2016 Hubertusapotheke, Türkismühle, Saarbrücker Str. 47,
Tel.: 06852/6365
Marienapotheke, Marpingen, Marienstr. 3,
Tel.: 06853/2444
10.03.2016 Alte Apotheke, St. Wendel, Schloßstr. 12,
Tel.: 06851/2341
Theelapotheke, Theley, Leitzweilerstr. 2,
Tel.: 06853/502950
Weitere Apotheken-Notdienste unter 01805/938888 oder unter
www.apotheken.de
Rettungsleitstelle /Rettungshubschrauber
zu erreichen unter der Tel.-Nr. 19222
Kinderärztlicher Notfalldienst
05.03.2016
Marienhausklinik Kohlhof, Neunkirchen, Klinikweg 1-5, 06821/3632002,
von 8-20 Uhr
06.03.2016
Marienhausklinik Kohlhof, Neunkirchen, Klinikweg 1-5,
Tel.: 06821/3632002 und Uniklinik Homburg, Kirrberger Straße,
66424 Homburg, 06841-1633333, von 8-20 Uhr
Tierärztlicher Notfalldienst
Nur in dringenden Fällen und nach telefonischer Vereinbarung
05./06.03.2016
Drs. Kehr, Pack und Scherer, Hüttenstr. 20, Spiesen-Elversberg,
Tel.: 06821/179494
Weitere aktuelle Notdienste der Tierärzte finden Sie unter
www.tierarzt-saar.de
Oberthal
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Ausgabe 9/2016
amtliches bekanntmachungsblatt
der gemeinde Oberthal
Bekanntmachungen und Informationen
56. Jahrgang (154)
Donnerstag, den 3. März 2016
amtliche
bekanntmachungen
Inhaltsverzeichnis
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Verantwortlich für den Inhalt: Der Bürgermeister
1.Kanalbaubeitragssatzung
2.Abwassergebührensatzung
3. Satzung der Jagdgenossenschaft Oberthal
4. Einebnung von Gräbern auf den Friedhöfen der Gemeinde Oberthal
5. Aushändigung von Reisepässen
6. Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 16.12.2015
7. Alkoholpräventionskampagne „Vollgetankt? No Go!“
8. Niederschrift der Jagdgenossenschaftsversammlung SteinbergDeckenhardt
MITTEILUNGEN DER ORTSVORSTEHER
Mitteilungen des Ortsvorstehers Gronig
- Einladung zur Gründungsversammlung des Vereins zur Förderung
der Dorfentwicklung Gronig e. V.
- Seniorentag 13.03.2016
- Picobello Aktion
Mitteilungen des Ortsvorstehers Oberthal
-Urlaub
- Saarland picobello
- Aufruf an Verkehrsteilnehmer zur umsichtigen Fahrweise
- Kegelfreunde Oberthal
- Seniorenheim St. Stephanus Oberthal
Mitteilungen des Ortsvorstehers Steinberg-Deckenhardt
- Saarland picobello 2016
- Neues Spielgerät auf dem Kinderspielplatz
Oberthal, 01.03.2016
Stephan Rausch
Bürgermeister
1. Bekanntmachung der
Satzung über die Erhebung von
Kanalbaubeiträgen in der Gemeinde Oberthal
(Kanalbaubeitragssatzung)
Aufgrund der §§ 12 und 22 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes
(KSVG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17. Juni 2015
(Amtsbl. I S. 376); den §§ 1,2,8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes
(KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1998 (Amtsblatt S 691), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21. November 2007
(Amtsbl. S. 2393); und § 18 der Satzung der Gemeinde Oberthal über die
Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche
Abwasseranlage (Abwassersatzung) vom 30. März 1995, zuletzt geändert
durch die Satzung vom 18.11.2015; wird gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 17.02.2016 die folgende Satzung erlassen:
Inhaltsverzeichnis:
§ 1
Erhebung eines Kanalbaubeitrages
§ 2
Gegenstand der Beitragspflicht
§ 3
Bemessungsgrundlage und Höhe des Beitrages
§ 4
Entstehen der Beitragspflicht
§ 5
Beitragspflichtiger
§ 6
Erhebung und Fälligkeit
§ 7
Härtefälle
§ 8
Ablösung
§ 9
Inkrafttreten
§1
Erhebung eines Kanalbaubeitrages
Die Gemeinde Oberthal erhebt zum Ersatz des durchschnittlichen Aufwandes für die Herstellung und Erweiterung der öffentlichen Abwasseranlage einen Kanalbaubeitrag. Die Erhebung des Kanalbaubeitrages
erfolgt einmalig.
Nr. 9/2016
§2
Gegenstand der Beitragspflicht
(1) Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke, die an die Abwasserablage angeschlossen werden können oder für die ein benutzungsfähiger Anschluss hergestellt ist und
a) für die bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist und sie
bebaut oder gewerblich genutzt werden können oder
b) für die bauliche oder gewerbliche Nutzung nicht festgesetzt ist,
wenn sie aber nach der Verkehrsauffassung Bauland sind und
nach der geordneten baulichen Entwicklung der Gemeinde
bebaut oder gewerblich genutzt werden können.
(2) Wird ein Grundstück an die Abwasseranlage tatsächlich angeschlossen, so unterliegt es der Beitragspflicht, unabhängig davon, ob die
Voraussetzungen nach Abs. 1 vorliegen.
§3
Bemessungsgrundlage und Höhe des Beitrages
(1) Der Beitrag errechnet sich nach der Grundstücksfläche des anzuschließenden Grundstücks, höchstens jedoch bis zu einer Grundstückstiefe von 50 m. Reicht die tatsächliche oder zulässige bauliche
Nutzung über diese Begrenzung hinaus, so ist die durch die hintere Grenze der Nutzung bestimmte Grundstückstiefe maßgebend.
Grundstücksteile, die lediglich die wegemäßige Verbindung zur
Erschließungsanlage mit der öffentlichen Abwasseranlage herstellen, bleiben bei der Bestimmung der Grundstückstiefe unberücksichtigt.
Die Tiefenbegrenzung findet keine Anwendung für
a) Grundstücke im Geltungsbereich von Bebauungsplänen,
b) Grundstücke, die überwiegend gewerblich, industriell oder für
Geschäfts-, Büro- oder Verwaltungsgebäude genutzt werden,
c) Grundstücke in sonstigen Sondergebieten gem. §11 Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Die Grundstücksfläche wird entsprechend der Ausnutzbarkeit mit
einem Vomhundertsatz vervielfältigt und beträgt im Einzelnen:
a) bei eingeschossiger Bebauung bzw. Bebaubarkeit 100 v.H.
b) für jedes weitere Vollgeschoß erhöht sich der Vomhundertsatz
um 25 v.H.
Die in a) und b) ermittelten Vomhundertsätze sind bei Industrie- und
Gewerbegrundstücken sowie bei Grundstücken, die überwiegend
gewerblich genutzt werden können, um 25 v.H. zu erhöhen.
(2) Der Kanalbaubeitrag beträgt für je einen qm Grundstücksfläche =
5,00 EUR.
§4
Entstehen der Beitragspflicht
(1) Die Beitragspflicht entsteht, sobald das Grundstück an die Abwasseranlage angeschlossen werden kann.
(2) Wenn nach bisherigem Recht bereits Gebühren zur Deckung der
Kosten für die Erstellung der Entwässerungsanlage entrichtet worden sind, entfällt der Kanalbaubeitrag.
§5
Beitragspflichtiger
(1) Beitragspflichtiger ist, wer im Zeitpunkt der Zustellung des Beitragsbescheides Eigentümer oder Erbbauberechtigter des Grundstücks
ist.
(2) Mehrere Beitragspflichtige haften als Gesamtschuldner; bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig.
(3) Der Beitrag wird einen Monat nach Zustellung des Beitragsbescheides fällig. Er ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück.
§6
Erhebung und Fälligkeit
(1) Die nach dieser Satzung zu erhebenden Beiträge und Anschlusskosten werden durch Bescheid festgesetzt und erhoben. Einen Monat
nach Zustellung des Bescheides wird die Zahlung fällig.
(2) Rückständige Forderungen werden nach den Vorschriften des Saarl.
Vollstreckungsgesetzes beigetrieben. Eine Aufrechnung wird ausgeschlossen.
Oberthal
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§7
Härtefälle
Die Gemeinde kann aus Billigkeitsgründen auf Antrag den Beitrag bzw.
die Anschlusskosten ganz oder teilweise erlassen oder stunden, wenn
sich im Einzelfall besondere Härte ergeben sollte.
§8
Ablösung
Die Ablösung des Beitrages vor Entstehung der Beitragspflicht ist zulässig. Der Ablösebetrag bemisst sich nach der Höhe des voraussichtlich
entstehenden Beitrags. Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht.
§9
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt verliert
die Satzung vom 08. November 2001 ihre Gültigkeit.
Oberthal, 17.02.2016
Der Bürgermeister
der Gemeinde Oberthal
gez.
Stephan Rausch
2. Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) oder auf Grund des
KSVG zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen
Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen (§ 12
Abs. 6 KSVG).
Oberthal, 18.02.2016
Der Bürgermeister
der Gemeinde Oberthal
Stephan Rausch
Abwassergebührensatzung
1. Bekanntmachung der
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der
öffentlichen Abwasseranlagen, über die Umlage der Abwasserabgabe
und über den Kostenersatz für Grundstücksanschlussleitungen in der
Gemeinde Oberthal (Abwassergebührensatzung)
Auf Grund der §§ 12 und 22 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes
(KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl.
S. 682); zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17. Juni 2015 (Amtsbl. I S.
376); den §§ 1, 2, 4, 6, 7, 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes (KAG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.05.1998 (Amtsbl. S. 691);
zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21. November 2007 (Amtsbl. S.
2393); § 15 Abs. 4 Satz 3 und 4 des Gesetzes über den Entsorgungsverband
Saar (EVSG) vom 26.11.1997 (Amtsbl. S. 1352); zuletzt geändert durch
Gesetz vom 16. Juli 2014 (Amtsbl. L S. 326); des §§ 1 und 9 des Gesetzes
über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (AbwAG) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 1994 (Bundesgesetzblatt I, S. 3370); zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. September
2014 (BGBl. l S. 1474) und der §§ 50a, 128 und 132 des Saarl. Wassergesetzes (SWG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.03.1998 (Amtsbl.
S. 306); zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. Dezember 2013 (Amtsbl. l
2014 S. 2) hat der Gemeinderat der Gemeinde Oberthal in seiner Sitzung
am 17. Februar 2016 folgende Satzung beschlossen:
Inhaltsverzeichnis Teil I - Allgemeines
§ 1
Abgabearten
§ 2
Höhe der Gebühren und des Kostenersatzes für Grundstücksanschlussleitungen
Teil II - Benutzungs- und Entsorgungsgebühren
§ 3
Allgemeines
§ 4
Gebührenmaßstab für die Schmutzwassergebühr
§ 5
Gebührenmaßstab für die Niederschlagswassergebühr
§ 6
Absetzungen
§ 7
Gebührenpflichtige, Gebührenfestsetzung
§ 8
Entstehung und Beendigung der Gebührenpflicht
§ 9
Veranlagung und Fälligkeit
§ 10 Anzeige-, Mitwirkungs- und Duldungspflicht
Teil III - Kostenersatz für Grundstücksanschlussleitungen
§ 11 Allgemeines
§ 12 Ersatzpflichtige
§ 13 Höhe des Kostenersatzes
§ 14 Veranlagung und Fälligkeit
§ 15 Vorausleistungen
Teil IV - Gebühr zur Umlage der Abwasserabgabe
§ 16 Allgemeines
§ 17 Gebührenmaßstab
§ 18 Gebührenpflichtige, Gebührenfestsetzung
§ 19 Entstehung und Beendigung der Gebührenpflicht
§ 20 Veranlagung und Fälligkeit
§ 21 Anzeige-, Mitwirkungs- und Duldungspflicht
Teil V - Schlussvorschriften
§ 22 Billigkeitsmaßnahmen
§ 23 Verwaltungsvollstreckung, Ordnungswidrigkeiten
§ 24 Rechtsmittel
§ 25 Inkrafttreten
Ausgabe 9/2016
Teil I - Allgemeines
§1
Abgabearten
(1) Die Gemeinde erhebt im Sinne des Kommunalabgabengesetzes
(KAG):
a) Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen
Abwasseranlage
b) Entsorgungsgebühren für das Beseitigen von Abwasser und
Fäkalschlamm aus abflusslosen Sammelgruben und aus
Kleinkläranlagen von Grundstücken, die nicht an die öffentliche
Abwasseranlage angeschlossen sind.
c) Kostenersatz für Grundstücksanschlussleitungen
(2) Die von der Gemeinde an das Land zu zahlende Abwasserabgabe
für Kleineinleitungen (AbwAG) wird auf die Kleineinleiter umgelegt.
§2
Höhe der Gebühren und des Kostenersatzes
für Grundstücksanschlussleitungen
Die Höhe der Gebühren und des Kostenersatzes für Grundstücksanschlussleitungen nach dieser Satzung wird in einer gesonderten Satzung
(Abwassergebührenhöhesatzung) festgesetzt.
Teil II - Benutzungs- und Entsorgungsgebühren
§3
Allgemeines
(1)Die Gemeinde erhebt für die Inanspruchnahme der öffentlichen
Abwasseranlage Gebühren. Diese werden so bemessen, dass damit
die Aufwendungen für die öffentliche Abwasseranlage, die Aufwendungen für das Aufnehmen, die Abfuhr und Behandlung des
Schlammes aus Kleinkläranlagen (die an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind) einschließlich des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes, sowie die Beiträge an den Entsorgungsverband
Saar (EVS) gedeckt werden.
Als öffentliche Abwasseranlage im Sinne dieser Satzung gelten alle
Einrichtungen der Gemeinde gemäß § 1 der Abwassersatzung und
des Entsorgungsverbandes Saar (EVS); sie stellen eine einheitliche
Einrichtung im Sinne des § 7 KAG dar.
(2) Für die Beseitigung von Abwasser und Fäkalschlamm aus abflusslosen Sammelgruben und aus Kleinkläranlagen (Hauskläranlagen,
Klärgruben) von Grundstücken, die nicht an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind, erhebt die Gemeinde gesonderte
Gebühren, sofern keine Schmutzwassergebühr nach Abs. 1 erhoben
wird. Diese werden so bemessen, dass damit die Aufwendungen für
das Aufnehmen, die Abfuhr und Behandlung des Abwassers und des
Schlammes einschließlich des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes gedeckt sind.
Berechnungseinheit ist 1 cbm Abwasser bzw. Fäkalschlamm. Die
entsorgte Menge wird an der Messeinrichtung des Saugfahrzeuges
gemessen. Sind Mengenmessungen nicht möglich, so wird die entsorgte Menge von der Gemeinde geschätzt.
(3) Die Gebühren nach Abs. 1 werden getrennt als Schmutzwassergebühr und Niederschlagswassergebühr erhoben.
(4) Die Kosten für die Beseitigung des Niederschlagswassers der öffentlichen Verkehrsflächen und der sonstigen öffentlichen Flächen trägt
der jeweilige Baulastträger, Eigentümer oder die Gemeinde.
§4
Gebührenmaßstab für die Schmutzwassergebühr
(1) Die Gebühr für die Einleitung von Schmutzwasser (Schmutzwassergebühr) wird nach der Schmutzwassermenge berechnet, die in die
öffentliche Abwasseranlage gelangt.
(2) Als in die öffentliche Abwasseranlage gelangendes Schmutzwasser
im Sinne des Abs. 1 gilt die Wassermenge, die
a) dem Grundstück aus öffentlichen und privaten Wasserversorgungsanlagen zugeführt wird,
b) auf dem Grundstück zur Trinkwasserversorgung gewonnen wird,
c) auf dem Grundstück zur Brauchwasserversorgung gewonnen
wird,
d) aus Niederschlagswassernutzungsanlagen entnommen wird.
(3) Die in Abs. 2 Buchstabe a und b definierte Wassermenge ist durch
Messeinrichtungen (Wasserzähler) zu ermitteln.
Die Berücksichtigung der auf dem Grundstück zur Brauchwasserversorgung gewonnenen (Abs. 2 Buchstabe c) oder aus Niederschlagswassernutzungsanlagen (Abs. 2 Buchstabe d) entnommenen und in
die öffentliche Abwasseranlage gelangenden Brauchwassermenge
erfolgt durch eine pauschale Erhöhung der Wassermengen gemäß
Abs. 2 Buchstabe a und b um 15 %. Sofern der Überlauf der Niederschlagswassernutzungsanlage an die öffentliche Abwasseranlage
angeschlossen ist, wird zusätzlich für die angeschlossene versiegelte
Fläche (siehe § 5 Abs. 1) die Niederschlagswassergebühr gemäß § 5
erhoben.
Bemessungseinheit für die Schmutzwassergebühr ist 1 cbm Frischund Brauchwasser.
(4) Wurden Messungen nicht oder nachweisbar nicht richtig durchgeführt, ist die Gemeinde berechtigt, die Wasser- bzw. Abwassermenge
Oberthal
- 5 -
unter Zugrundelegung des Verbrauchs bzw. der Einleitungsmenge
des Vorjahres und unter Berücksichtigung der begründeten Angaben des Gebührenpflichtigen zu schätzen.
(5)Die aus privaten Wasserversorgungsanlagen zugeführte und auf
dem Grundstück gewonnene Wassermenge (Abs. 1 Buchstabe a und
b) hat der Gebührenpflichtige der Gemeinde für den abgelaufenen
Bemessungszeitraum von einem Kalenderjahr bis zum 15. Januar des
Folgejahres schriftlich mitzuteilen. Sie ist gemäß Abs. 3 durch Wasserzähler nachzuweisen.
Verzichtet die Gemeinde auf Messeinrichtungen oder sind diese
Messeinrichtungen noch nicht erstellt, so kann die Gemeinde als
Nachweis über die Wassermenge prüfbare Unterlagen verlangen. Sie
ist berechtigt, die Wassermenge zu schätzen, wenn diese auf andere
Weise nicht ermittelt werden kann.
(6)Messeinrichtungen (Wasserzähler) müssen den eichrechtlichen
Bestimmungen entsprechen und eine ausreichende Messkapazität
aufweisen. Alle Aufwendungen für die Anschaffung und den Einbau
von Messeinrichtungen haben die Gebührenpflichtigen zu tragen.
Das Ablesen und die Kontrolle der Messeinrichtungen durch Beauftragte
der Gemeinde hat der Gebührenpflichtige zu dulden und dafür
Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen leicht zugänglich sind.
Für die Abrechnung der Zähler wird eine Gebühr erhoben. Die Höhe
der Gebühr wird in einer gesonderten Satzung (Abwassergebührenhöhesatzung) festgesetzt.
(7) Auf Antrag des Gebührenpflichtigen kann die aus Niederschlagswassernutzungsanlagen entnommene und als Brauchwasser genutzte
Wassermenge mittels Wasserzähler gemessen und als Schmutzwassergebühr berechnet werden. In diesem Fall wird die für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr relevante versiegelte Fläche
(siehe § 5 Abs. 1) um 1,30 qm je cbm genutztem Niederschlagswasser reduziert, sofern der Überlauf der Niederschlagswassernutzungsanlage an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen ist. Ist der
Überlauf nicht an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen,
wird für das genutzte und der Abwasseranlage zugeführte Brauchwasser eine Schmutzwassergebühr erhoben; die an die Niederschlagswassernutzungsanlage angeschlossene, versiegelte Fläche
bleibt bei der Berechnung der Niederschlagswassergebühr unberücksichtigt.
§5
Gebührenmaßstab für die Niederschlagswassergebühr
(1)Die Gebühr für die Einleitung von Niederschlagswasser (Niederschlagswassergebühr) wird nach der Größe der bebauten, überbauten sowie künstlich befestigten Flächen (versiegelten Flächen) eines
Grundstückes bemessen, von denen das aus Niederschlägen stammende Wasser entweder über einen direkten Anschluss (z.B. Regenrinne, Grundstücksanschlussleitung, Hof- und Terrassenablauf ) oder
indirekt über andere Flächen (z.B. öffentliche Verkehrsflächen, sonstige Nachbargrundstücke) in die öffentliche Abwasseranlage gelangen kann. Bemessungseinheit ist 1 qm dieser Grundstücksflächen,
wobei die gesamte sogenannte versiegelte Fläche auf volle Quadratmeter abgerundet wird.
(2) Unter bebauter oder überbauter Fläche ist die Grundstücksfläche
zu verstehen, die von den zum Grundstück gehörenden Gebäuden
überdeckt wird, einschließlich Dachüberstände; z.B. Wohn- und
Geschäftshäuser, Fabriken, Lager, Werkstätten, Garagen, überdachte
Terrassen und Stellplätze.
(3) Zu den befestigten Flächen zählen - soweit sie nicht bereits durch
die überbauten Flächen berücksichtigt sind - unter anderem Höfe,
Terrassen, Keller-Ausgangstreppen, Wege, Stellplätze, Rampen und
Zufahrten mit Oberflächen aus wasserundurchlässigen oder wasserteildurchlässigen Materialien.
(4) Die bebaute, überbaute oder künstlich befestigte Grundstücksfläche
wird in Abhängigkeit vom Grad bzw. von der Art der Versiegelung
gemäß Tabelle 1 festgesetzt (siehe Anhang I).
Entscheidend ist die jeweils stärkste Art der Versiegelung. Weist der
Gebührenpflichtige für einen Belag oder eine Fläche einen anderen
Versiegelungsgrad bzw. Abflussbeiwert nach, als in Tabelle 1 dargestellt, kann diese Fläche auf Antrag einer anderen Gebührengruppe
(I oder II) zugeordnet werden.
(5) Maßgebend für die Gebührenfestsetzung und -erhebung sind die
am 1. Januar des Erhebungszeitraumes bestehenden Verhältnisse.
§6
Absetzungen
1) Aus öffentlichen und privaten Wasserversorgungsanlagen zugeführte und auf dem Grundstück gewonnene Wassermengen, die
nachweisbar nicht in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet
wurden, bleiben auf Antrag des Gebührenpflichtigen bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr unberücksichtigt. Der Antrag ist bis
spätestens 15. Januar des Folgejahres für das abgelaufene Jahr zu
stellen.
2) Der Nachweis über die absetzbaren Wassermengen ist vom Gebührenpflichtigen auf eigene Kosten durch den Einbau geeigneter Mess-
Ausgabe 9/2016
einrichtungen, die von der Gemeinde kontrolliert werden können, zu
führen. § 4 Abs. 4 und 6 gelten sinngemäß.
3) Ist der prüffähige Nachweis mittels Messeinrichtungen, die den
eichrechtlichen Vorschriften entsprechen, nicht durchführbar, kann
der Nachweis auch durch prüffähige Unterlagen (Berechnungen,
Nachweis von Produktionszahlen, Gutachten) erbracht werden, die
der Gemeinde eine zuverlässige Schätzung der nicht in die öffentliche Abwasseranlage eingeleiteten Wassermengen ermöglichen.
Dabei sind Wassermengen bis zu 3 cbm pro im Haushalt lebender
Person und Monat vom Abzug ausgeschlossen. Maßgebend ist die
Anzahl der am 1. Januar des abzurechnenden Jahres mit Erst- oder
Zweitwohnsitz gemeldeten Personen. Kann der Antragsteller den
Nachweis gemäß Satz 1 nicht führen, so besteht kein Anspruch auf
Gebührenermäßigung.
4) Die nachweislich als Bauwasser verbrauchten Wassermengen werden auf Antrag nicht zur Schmutzwassergebühr veranlagt. Die
Freistellung wird davon abhängig gemacht, dass der Träger der Baumaßnahme zum Nachweis über die als Bauwasser verbrauchten Wassermengen den Zeitpunkt des Baubeginns und der Bezugsfertigkeit
der Baumaßnahme als auch die entsprechenden Zählerstände der
Gemeinde unverzüglich anzeigt.
5) Die bebaute, überbaute und künstlich befestigte Fläche, die an eine
Niederschlagswassernutzungsanlage angeschlossen ist, bleibt bei
der Berechnung der Niederschlagswassergebühr unberücksichtigt,
wenn der Überlauf der Niederschlagswassernutzungsanlage nicht
an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen ist.
6) Befestigte private Flächen, die als öffentliche Verkehrsflächen genutzt
werden und von denen Niederschlagswasser direkt oder indirekt in
die Kanalisation gelangen kann, werden bei der Berechnung der
Niederschlagswassergebühr wie sonstige öffentliche Flächen behandelt. D.h. für diese Flächen trägt der jeweilige Baulastträger oder die
Gemeinde die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung (vgl. § 3
Abs. 4).
§7
Gebührenpflichtige, Gebührenfestsetzung
(1) Gebührenpflichtig ist der Eigentümer des Grundstücks, bei Wohnungs- und Teileigentum der Wohnungs- oder Teileigentümer. Ist
das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, ist der Erbbauberechtigte anstelle des Eigentümers gebührenpflichtig. Die Wohnungs- und Teileigentümer einer Eigentümergemeinschaft sind
Gesamtschuldner der auf ihrem gemeinschaftlichen Grundstück
anfallenden Gebühren. Miteigentümer oder mehrere aus dem
gleichen Grund dinglich Berechtigte sind Gesamtschuldner. Bei
öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen ist der jeweilige Straßenbaulastträger gebührenpflichtig.
(2) Das Festsetzen und die Erhebung der Gebühren sowie damit in
Zusammenhang stehende Tätigkeiten (z. B. Ablesen und Kontrolle
der Messeinrichtungen, Überprüfungen im Zusammenhang mit
der Bemessung der Niederschlagswassergebühr) können von damit
beauftragten Stellen außerhalb der Verwaltung wahrgenommen
werden (beauftragtes Unternehmen).
§8
Entstehung und Beendigung der Gebührenpflicht
(1)Die Gebührenpflicht für das Einleiten von Schmutzwasser entsteht, sobald das Grundstück an die öffentliche Abwasseranlage
angeschlossen ist oder der Abwasseranlage von dem Grundstück
Schmutzwasser zugeführt wird.
Die Gebührenpflicht für das Einleiten von Niederschlagswasser entsteht zum 1. Januar des auf die erstmalige Inanspruchnahme der
öffentlichen Abwasseranlage folgenden Jahres.
(2)Die jeweilige Gebührenpflicht endet, sobald die Zuführung von
Schmutz- und Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage endet. Die Gebührenpflicht für das Einleiten von Niederschlagswasser endet in einem solchen Fall mit dem Ablauf des
Kalenderjahres.
(3)Die Gebührenpflicht für die Beseitigung von Abwasser und
Fäkalschlamm gemäß § 2 Abs. 2 entsteht mit der Entnahme.
(4) Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr.
§9
Veranlagung und Fälligkeit
(1) Die laufenden Benutzungsgebühren werden den Gebührenpflichtigen von der Gemeinde durch den Abgabenbescheid mitgeteilt.
(2) Für das laufende Jahr (Erhebungszeitraum) wird für die
· Schmutzwassergebühr eine pauschale Vorauszahlung sowie für
die
· Niederschlagswassergebühr ein fester Jahresbetrag erhoben.
(3)Die Vorauszahlung für die Schmutzwassergebühr wird auf der
Grundlage des festgestellten Frisch- und Brauchwasserverbrauchs
im vorangegangenen Kalenderjahr errechnet. Bei Neuanschlüssen
und bei Wechsel des Gebührenpflichtigen wird der Wasserverbrauch
zur Festsetzung des Pauschalbetrages geschätzt. Bei Änderungen
der Verhältnisse können auf Antrag des Gebührenpflichtigen die
Abschläge entsprechend angepasst werden.
Oberthal
- 6 -
(4) Der feste Jahresbetrag der Niederschlagswassergebühr wird auf der
Grundlage des § 5 dieser Satzung ermittelt.
(5) Die pauschale Vorauszahlung nach Abs. 3 und der feste Jahresbetrag nach Abs. 4 sind in Vierteljahresraten am 15. Februar, 15. Mai,
15. August und 15. November fällig und an die Gemeindekasse zu
zahlen. Die endgültige Abrechnung der Schmutzwassergebühr für
den Erhebungszeitraum erfolgt im nachfolgenden Jahr, nachdem
der tatsächliche Frisch- und Brauchwasserverbrauch festgestellt worden ist. Eine erforderliche Nachzahlung wird mit der Zustellung des
Bescheides fällig.
(6)Die Entsorgungsgebühren für das Beseitigen von Abwasser und
Fäkalschlamm aus abflusslosen Sammelgruben und aus Kleinkläranlagen (Hauskläranlagen, Klärgruben) von Grundstücken, die nicht
an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind (§ 3 Abs. 2),
werden nach der Abfuhr von dem Gebührenpflichtigen durch einen
besonderen Gebührenbescheid der Gemeinde angefordert. Diese
Gebühren werden innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides fällig.
(7)Bei Änderungen der Gebührenpflicht (z. B. Eigentümerwechsel)
erfolgt eine Zwischenabrechnung mit abweichenden Fälligkeitsterminen.
§ 10
Anzeige-, Mitwirkungs- und Duldungspflicht
(1) Der Gebührenpflichtige hat der Gemeinde den Beginn und das Ende
der Einleitung von Schmutz- und Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage sowie jeden Wechsel des Eigentümers im Sinne
der Satzung bis spätestens 2 Wochen nach Eintritt schriftlich anzuzeigen.
Unterlassen der bisherige und der neue Eigentümer die Anzeige
über den Eigentumswechsel, so haften beide gesamtschuldnerisch
für die Zahlung der Gebühren, die in der Übergangszeit fällig geworden sind.
(2) Der Gebührenpflichtige hat der Gemeinde alle für die Errechnung
und Prüfung der Abwassergebühren notwendigen Auskünfte zu
erteilen, diese auf Verlangen durch entsprechende Unterlagen zu
belegen und erforderlichenfalls Zutritt zum Grundstück zu gewähren.
Insbesondere hat er auf schriftliche oder öffentliche Aufforderung
innerhalb eines Monats die Berechnungsgrundlagen zur Niederschlagswassergebühr (bebaute, überbaute und befestigte Flächen)
unter Verwendung eventuell zugesandter Formblätter mitzuteilen
und Angaben zu Niederschlagswassernutzungsanlagen zu machen.
(3)Alle gebührenrelevanten Änderungen (z. B. der bebauten, überbauten und befestigten Flächen; die Herstellung, Änderung oder
Entfernung von Niederschlagswassernutzungsanlagen oder Eigenversorgungsanlagen) hat der Gebührenpflichtige unaufgefordert bis
spätestens 2 Wochen nach Eintritt der Gemeinde schriftlich mitzuteilen.
(4) Kommt der Gebührenpflichtige seinen Anzeige- und Mitteilungspflichten nicht nach, ist die Gemeinde berechtigt, die Berechnungsgrundlagen nach pflichtgemäßem Ermessen zu schätzen oder auf
Kosten des Gebührenpflichtigen zu ermitteln.
(5) Die bebaute, überbaute und befestigte abflusswirksame Fläche eines
Grundstücks wird von der Gemeinde auf der Grundlage der Angaben
des Gebührenpflichtigen berechnet und festgesetzt. Abweichungen von der berechneten Fläche hat der Gebührenpflichtige der
Gemeinde unaufgefordert innerhalb eines Monats nach Zugang der
Mitteilung anzuzeigen.
Unterbleibt eine solche Mitteilung, so gilt diese Festsetzung als anerkannt.
Teil III - Kostenersatz für Grundstücksanschlussleitungen
§ 11
Allgemeines
(1) Grundstücksanschlussleitungen sind die im öffentlichen Verkehrsraum verlegten Kanalleitungen zwischen der Grundstücksgrenze
des angeschlossenen bzw. anzuschließenden Grundstücks und der
öffentlichen Abwasseranlage.
(2) Die Herstellung, Erneuerung, Veränderung, Beseitigung sowie die
Unterhaltung der Grundstücksanschlussleitungen erfolgt durch
die Gemeinde. Für die entsprechenden Aufwendungen erhebt die
Gemeinde einen Kostenersatz. Die Gemeinde ist berechtigt, die
Grundstücksanschlussleitungen bis maximal 2 m in das Grundstück
hinein zu verlegen. Die Grundstückseigentümer haben die erforderlichen Baumaßnahmen zu dulden.
(3) Die Gemeinde ist berechtigt, bei der Verlegung der öffentlichen
Kanäle bzw. vor der endgültigen Herstellung von Straßenbaumaßnahmen die Grundstücksanschlussleitungen auch in unbebaute
Grundstücke zu verlegen (Vorratskanal).
Liegt an einem Grundstück ein Vorratskanal, so kann der Anschluss
des Grundstücks nur an diesen Kanal erfolgen. Ein Anspruch auf Entschädigung technischer Erschwernisse besteht nicht.
Ausgabe 9/2016
(4)Bei der Herstellung der Grundstücksanschlussleitungen kann die
Gemeinde im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung dem
Grundstückseigentümer nach Maßgabe gemeindlicher Richtlinien
gestatten, ein dafür geeignetes Unternehmen mit der Durchführung
der Arbeiten zu betrauen; die Einzelheiten der Durchführung werden
in der abzuschließenden Vereinbarung geregelt. Ein Rechtsanspruch
auf Abschluss dieser Vereinbarung besteht nicht.
(5) Die Herstellung, Erneuerung, Veränderung, Beseitigung sowie die
Unterhaltung der Hausanschlussleitungen auf dem angeschlossenen bzw. anzuschließenden Grundstück obliegt - vorbehaltlich der
Regelung in Abs. 2 Satz 3 - dem Grundstückseigentümer.
§ 12
Ersatzpflichtige
(1)Ersatzpflichtig ist der Eigentümer des Grundstücks, bei Wohnungs- und Teileigentum der Wohnungs- oder Teileigentümer. Ist
das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, ist der Erbbauberechtigte ersatzpflichtig. Die Wohnungs- und Teileigentümer einer
Eigentümergemeinschaft sind Gesamtschuldner des Kostenerstattungsbetrages. Miteigentümer oder mehrere aus dem gleichen
Grund dinglich Berechtigte sind Gesamtschuldner.
(2)Haben mehrere Grundstücke eine gemeinsame Grundstücksanschlussleitung, so ist für Teile der Anschlussleitung, die ausschließlich
einem der beteiligten Grundstücke dienen, allein der Eigentümer
oder Erbbauberechtigte des betreffenden Grundstückes ersatzpflichtig. Soweit die Anschlussleitung mehreren Grundstücken
gemeinsam dient, sind die Eigentümer oder Erbbauberechtigten
der beteiligten Grundstücke zu dem Anteil ersatzpflichtig, der dem
Verhältnis der abflusswirksamen und versiegelten Fläche des betreffenden Grundstückes zur Gesamtfläche der beteiligten Grundstücke
entspricht.
§ 13
Höhe des Kostenersatzes
(1)Die Höhe des Kostenersatzes für die Herstellung, Erneuerung,
Veränderung, Beseitigung sowie die Unterhaltung der Grundstücksanschlussleitungen wird in einer gesonderten Satzung
(Abwassergebührenhöhesatzung) festgesetzt.
(2)Die Kostenerstattungspflicht entfällt, wenn die Arbeiten an der
Grundstücksanschlussleitung durch eine Maßnahme der Gemeinde
(z.B. Erneuerung oder Umverlegung des Straßenkanals) verursacht
wurden.
§ 14
Veranlagung und Fälligkeit
(1)Die Kostenerstattungspflicht entsteht mit der Fertigstellung der
Grundstücksanschlussleitung.
(2) Der Kostenerstattungsbetrag für die Grundstücksanschlussleitung
wird durch einen Kostenerstattungsbescheid festgesetzt und ist
innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides fällig.
§ 15
Vorausleistungen
Auf den voraussichtlichen Kostenerstattungsbetrag kann die Gemeinde
vor Ausführung der Arbeiten eine angemessene Vorauszahlung verlangen; § 14 Abs. 2 gilt sinngemäß.
Teil IV - Gebühr zur Umlage der Abwasserabgabe
§ 16
Allgemeines
(1) Die Gemeinde legt die von ihr gemäß den §§ 1 und 9 Abwasserabgabengesetz (AbwAG) an das Land zu zahlende Abwasserabgabe auf
die Kleineinleiter um. Kleineinleiter im Sinne des § 2 Abs. 2 AbwAG
sind:
a) die Einleiter von Abwasser in ein Gewässer
b) die Einleiter von Abwasser in den Untergrund (z. B. mittels
Sickeranlagen); ausgenommen hiervon ist das Verbringen von
Abwasser im Rahmen landbaulicher Bodenbehandlung (z. B.
landwirtschaftliche Nutzung)
(2) Die Umlage der Abwasserabgabe erfolgt durch die Erhebung einer
Gebühr (Gebühr zur Umlage der Abwasserabgabe).
§ 17
Gebührenmaßstab
Grundlage für die Bemessung der Gebühr ist die Anzahl der durch das
Land für das Veranlagungsjahr für das jeweilige Grundstück festgesetzten Einwohner bzw. Einwohnergleichwerte.
§ 18
Gebührenpflichtige, Gebührenfestsetzung
(1) Gebührenpflichtig ist der Grundstückseigentümer, von dessen
Grundstück Schmutzwasser eingeleitet wird.
(2) Die Bestimmungen des § 7 gelten sinngemäß.
§ 19
Entstehung und Beendigung der Gebührenpflicht
(1) Die Gebührenpflicht entsteht, sobald Abwasser in ein Gewässer oder
den Untergrund eingeleitet wird.
(2) Die Gebührenpflicht endet mit dem Ablauf des Jahres, in dem die
Einleitung wegfällt.
Oberthal
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§ 20
Veranlagung und Fälligkeit
(1) Die Gebühr zur Umlage der Abwasserabgabe wird dem Gebührenpflichtigen von der Gemeinde durch den Abgabenbescheid mitgeteilt.
(2) Bei Neuanschlüssen erfolgt die Veranlagung auf den 1. Januar des auf
den Anschluss folgenden Kalenderjahres. Bei Wechsel des Gebührenpflichtigen erfolgt die Änderung der Veranlagung zum 1. des Monats,
der auf den Eigentümerwechsel folgt.
(3) Die Gebühr ist in Vierteljahresraten am 15. Februar, 15. Mai, 15.
August und 15. November fällig und an die Gemeindekasse zu
zahlen.
§ 21
Anzeige, Mitwirkungs- und Duldungspflicht
(1) Der Gebührenpflichtige hat der Gemeinde den Beginn und das Ende
der Einleitung, alle gebührenrelevanten Änderungen sowie jeden
Wechsel des Eigentümers im Sinne der Satzung bis spätestens 2
Wochen nach Eintritt schriftlich anzuzeigen.
Unterlassen der bisherige und der neue Eigentümer die Anzeige
über den Eigentumswechsel, so haften beide gesamtschuldnerisch
für die Zahlung der Gebühren, die in der Übergangszeit fällig geworden sind.
(2) Der Gebührenpflichtige hat der Gemeinde alle für die Errechnung
und Prüfung der Gebühr notwendigen Auskünfte zu erteilen, diese
auf Verlangen durch entsprechende Unterlagen zu belegen und
erforderlichenfalls Zutritt zum Grundstück zu gewähren.
Teil V - Schlussvorschriften
§ 22
Billigkeitsmaßnahmen
(1) Die Gemeinde kann von der Festsetzung der Gebühren und des Kostenersatzes im Einzelfall ganz oder teilweise absehen, wenn deren
Einziehung bei Anlegung eines strengen Maßstabes unbillig wäre.
(2) Die Gemeinde kann die Gebühren und den Kostenersatz stunden,
wenn die sofortige Einziehung für den Gebührenpflichtigen mit einer
erheblichen Härte verbunden ist, und wenn der Anspruch durch eine
Stundung nicht gefährdet wird.
§ 23
Verwaltungsvollstreckung, Ordnungswidrigkeiten
(1) Zur Durchführung der Bestimmungen dieser Satzung können Maßnahmen nach den geltenden Vorschriften, insbesondere dem Saarländischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz (SVwVG) vom 27. März
1974 (Amtsblatt S. 430) in der jeweils geltenden Fassung, getroffen
werden.
(2) Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen des § 4 Abs. 5, § 10
Abs. 1, 2, 3, 5 und des § 21 dieser Satzung gelten als Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 14 KAG in der jeweils geltenden Fassung
und können mit einem Bußgeld von bis zu 10.000,00 EUR geahndet
werden.
§ 24
Rechtsmittel
Gegen Anordnungen oder Bescheide, die auf Grund dieser Satzung ergehen, steht dem Betroffenen der Verwaltungsrechtsweg offen.
§ 25
Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
(2)Gleichzeitig tritt die Satzung der Gemeinde Oberthal über die
Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen
Abwasseranlagen und die Erstattung der Kosten für die Grundstücksanschlussleitungen (Abwassergebührensatzung) vom 11.12.2001
außer Kraft.
Für Abgabenansprüche aus der Benutzung der Abwasseranlage
bis zum Ablauf der Geltungsdauer der nach Satz 1 aufgehobenen
Abwassergebührensatzung verbleibt es bei den bisherigen Regelungen.
Oberthal, 17. Februar 2016
Der Bürgermeister
gez.
Stephan Rausch
Ausgabe 9/2016
Versiegelungs
bzw.
Gebührengruppe
I
Abflussbeiwert
Versiegel
ungsgrad
wasserdurchlässig
bzw.
schwach
versiegelt
Berechnungsfaktor
0,0
[beim
Bemessungsregen
r 15(n=0,5) =
135 l/(s,ha)]
Befestigungsmaterial
≤ 0,25
z.B.
Schotterrasen
Rasen
Kies, Splitt
Sand, Schotter
befestigte Flächen mit einem
ausreichend großen Sickerflächenanteil
und sonstige Flächen mit
entsprechendem Abflussbeiwert
(Nachweis erforderlich)
z. B.:
Fugenpflaster mit einer
Fugenbreite ≥ 2 cm bzw. einem
Fugenanteil ≥ 20%
Rasengittersteine
Ökopflaster ≥ 400 l/(s,ha)
wassergebundene Decken
drainierte Flächen mit Anschluss
an die Kanalisation
begrünte Dächer mit einer Aufbaustärke
≥ 10 cm
befestigte Flächen mit einem
ausreichend großen Sickerflächenanteil
und sonstige Flächen mit
entsprechendem Abflussbeiwert
(Nachweis erforderlich)
II
wasserteil
durchlässig
bzw.
mitteldicht
versiegelt
0,5
> 0,25 - <
0,75
III
wasserundurchlässig
bzw. stark
versiegelt
1,0
≥ 0,75
z. B.:
Asphalt, Beton, Kunststoff
Natur- und Betonpflaster
Plattenbeläge
Flach- und Steildächer
-
2. Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) oder auf Grund des
KSVG zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen
Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen (§ 12
Abs. 6 KSVG).
Oberthal, 18.02.2016
Der Bürgermeister
der Gemeinde Oberthal
Stephan Rausch
Satzung der Jagdgenossenschaft Oberthal
Kreis St. Wendel
§1
Name, Sitz und Aufsichtsbehörde
(1) Die Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes der
Gemeinde Oberthal führt den Namen „Jagdgenossenschaft Oberthal“ und hat ihren Sitz in Oberthal. Sie ist eine Körperschaft des
öffentlichen Rechts.
(2) Aufsichtsbehörde ist die zuständige Jagdbehörde.
§2
Mitgliedschaft
(1) Mitglieder der Jagdgenossenschaft Oberthal sind die Eigentümer der
zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Oberthal gehörenden Grundflächen auf denen die Jagd ausgeübt werden darf.
Impressum
Oberthaler Nachrichten
Wochenzeitung für Gronig, Güdesweiler, Oberthal, Steinberg-Deckenhardt
Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriegebiet), Tel. 06502/9147-0 oder -240
Redaktion im Verlag (verantwortlich): Ilona Saar, Verlag und Druck Linus Wittich KG, 66589 Merchweiler, Tel. 06825/9503-23 oder 24, Fax: 06825/950341
E-mail: [email protected], Internet: www.wittich.de. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Klaus Wirth, Föhren
Reklamation Zustellung bitte an: Telefon 06502/9147-335, -336, -713 und -716, E-Mail: [email protected]
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen
gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne
Verschulden des Verlags oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.
Oberthal
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(2)Maßgebend ist das Grundflächenverzeichnis. Jagdgenossen sind
verpflichtet Eigentumsveränderungen dem Jagdvorsteher anzuzeigen und zu belegen.
§3
Aufgaben
Die Jagdgenossenschaft hat die Aufgabe,
1. das ihr zustehende Jagdrecht im Interesse der Jagdgenossenschaft
zu verwalten und zu nutzen,
2. für den Ersatz des den Landnutzern entstehenden Wildschadens zu
sorgen,
3. die Interessen der Landnutzer, insbesondere gemäß § 19 des Saarländischen Jagdgesetzes, zu vertreten.
§4
Organe
Organe der Jagdgenossenschaft sind:
1. die Genossenschaftsversammlung,
2. der Jagdvorstand
§5
Genossenschaftsversammlung
(1) Mindestens einmal im Jahr findet eine nicht öffentliche Versammlung der Jagdgenossen statt. Darüber hinaus kann eine oder mehrere außerordentliche Sitzung/en einberufen werden, wenn dies von
mindestens 5 Jagdgenossen schriftlich beim Jagdvorsteher beantragt wird. Die Einladung erfolgt unter Angabe der Tagesordnung mit
einer Frist von zwei Wochen durch öffentliche Bekanntmachung.
(2) Über die Genossenschaftsversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen. Sie muss insbesondere enthalten:
1. die Zahl der anwesenden und vertretenen stimmberechtigten
Jagdgenossen,
2. die Angabe der von diesen vertretenen Grundfläche,
3. die von der Genossenschaftsversammlung gefassten Beschlüsse
sowie die Abstimmungsergebnisse,
4. die Unterschrift des Jagdvorstehers und des Protokollführers.
Die Niederschrift ist zwei Wochen zur Einsichtnahme der Jagdgenossen auszulegen. Die Auslegung ist öffentlich bekannt zu machen.
§6
Beschlussfassung und Stimmrecht
(1) Die Genossenschaftsversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl
der erschienen oder Vertretenen Jagdgenossen beschlussfähig,
wenn ordnungsgemäß eingeladen worden ist.
(2)Beschlüsse der Genossenschaftsversammlung bedürfen sowohl
der Mehrheit der anwesenden oder vertretenen Jagdgenossen als
auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundflächen. Bei Stimm- oder Flächengleichheit kommt kein Beschluss
zustande.
(3) Bei Beschlussfassung der Genossenschaftsversammlung hat jeder
Jagdgenosse eine Stimme. Er kann sein Stimmrecht durch einen
anderen Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft, durch seinen Ehepartner, (bzw. eingetragene Lebenspartnerschaft) oder durch volljährige Verwandte in gerader Linie, ausüben lassen. Jagdgenossen,
die juristische Personen sind werden entweder durch die gesetzlich
zur Vertretung befugten Personen oder durch eine von dieser schriftlich bevollmächtigten Person vertreten. Durch einen Jagdgenossen
dürfen höchstens 3 Jagdgenossen vertreten werden. Die Vertretungsberechtigung ist durch schriftliche Vollmacht zu belegen.
(4) Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer eines zum Jagdbezirk
gehörenden Grundstücks haben gemeinsam nur eine Stimme. Der
Abstimmende gilt als Vertreter aller anwesenden und nicht anwesenden Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer.
(5) Ein Jagdgenosse ist nicht stimmberechtigt, kann sich nicht vertreten
lassen und kann kein Bevollmächtigter sein, wenn die Beschlussfassung die Vornahme eines Rechtsgeschäftes mit ihm oder die Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreits zwischen ihm und der
Jagdgenossenschaft betrifft.
(6) Das passive Wahlrecht steht nur den ordentlichen Jagdgenossen zu.
§7
Aufgaben der Genossenschaftsversammlung
Die Genossenschaftsversammlung beschließt über:
1. die Wahl und Abberufung der Mitglieder des Jagdvorstandes,
2. die Verwendung des Jagdertrages,
3. die Erhebung und Verwendung der Umlagen,
4. die Genehmigung der Jahresrechnung und des Haushaltsplanes,
5. die Entlastung des Jagdvorstandes,
6. die Änderung der Satzung,
7. die Veränderungen des Jagdbezirks durch Abrundung oder Teilung,
8. die Art der Nutzung der Jagd sowie die Art der Vergabe und die Erteilung des Zuschlages,
9. die Festsetzung von Aufwandsentschädigungen,
10. den Erwerb und die Veräußerung von Vermögensgegenständen größer 500 EUR
11. die Aufnahme von Darlehn,
12. die Übertragung von Aufgaben,
13. die Wahl von 2 Kassenprüfern.
Ausgabe 9/2016
§8
Jagdvorstand
(1) Der Jagdvorstand setzt sich zusammen aus
- dem Jagdvorsteher,
- dem stellvertretenden Jagdvorsteher,
- dem Kassenführer,
- dem Schriftführer,
- 3 Beisitzer
(2) Der Jagdvorstand wird auf die Dauer von 5 Jahren gewählt. Die Amtszeit beginnt unmittelbar nach der Wahl. Wählbar ist jeder Jagdgenosse, der voll geschäftsfähig ist.
(3) Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus einem Amt aus, so ist in
der nächsten Genossenschaftsversammlung für den Rest der Amtszeit ein neues Vorstandsmitglied zu wählen.
(4) Die Einladung zu den Vorstandssitzungen erfolgt nach Bedarf durch
den Jagdvorsteher unter Angabe der Tagesordnung oder auf schriftlichen Antrag von mindestens zwei anderen Vorstandsmitgliedern.
Vorstandssitzungen sind nicht öffentlich.
(5) Der Jagdvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte
der Mitglieder anwesend ist. Beschlüsse werden mit einer einfachen
Stimmenmehrheit gefasst. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden.
(6) Über die Sitzungen des Jagdvorstandes sind Niederschriften anzufertigen.
(7)Die Mitglieder des Jagdvorstandes sind ehrenamtlich tätig. Sie
können für ihre Auslagen, soweit sie unabweisbar notwendig sind,
Ersatz verlangen. Es kann ihnen auch eine Aufwandsentschädigung
gewährt werden.
§9
Aufgaben des Jagdvorstandes
Der Jagdvorstand
1. hat die Interessen der Jagdgenossenschaft im Rahmen des § 3 dieser
Satzung wahrzunehmen;
2. entscheidet über die Führung eines Rechtsstreites und über Erklärungen, nach denen die Jagdgenossenschaft verpflichtet werden
oder auf Ansprüche oder Rechte verzichten soll;
3. hält das Grundflächenverzeichnis auf dem Laufenden;
4. führt die Kassengeschäfte und verwaltet das Vermögen;
5. erstellt die Jahresrechnung und den Haushaltsplan;
6. erstellt Verteilungsplan und Beitragslisten;
7. führt den Schriftwechsel, insbesondere fertigt er Niederschriften an
und veranlasst die notwenigen öffentlichen Bekanntmachungen;
8. erstellt die Pachtbedingungen zur Vergabe der Jagdpacht;
9. erteilt den Zuschlag bei der Jagdverpachtung; kann über den Erwerb
und die Veräußerung von Vermögensgegenständen unter 500 EUR
verfügen.
§ 10
Aufgaben des Jagdvorstehers
(1)Der Jagdvorsteher erledigt die Geschäfte der laufenden Verwaltung, vertritt die Genossenschaft gerichtlich und außergerichtlich,
insbesondere in allen Angelegenheiten, die § 6a BJagdG betreffen
(Befriedung aus ethischen Gründen) und entscheidet in allen Angelegenheiten, die nicht satzungsgemäß einem anderen Organ vorbehalten sind.
(2) Der Jagdvorsteher lädt zu Genossenschaftsversammlungen und Vorstandssitzungen ein, leitet die Sitzung, bereitet die Beschlüsse vor
und führt sie aus.
(3)In Angelegenheiten, für die die Genossenschaftsversammlung
zuständig ist, kann der Jagdvorsteher dringende Maßnahmen,
die keinen Aufschub dulden, auch ohne Beschluss der Genossenschaftsversammlung anordnen. In diesen Fällen hat er unverzüglich die
Zustimmung der Genossenschaftsversammlung einzuholen. Die Genossenschaftsversammlung kann die Anordnung aufheben, soweit nicht
schon Rechte Dritter durch die Anordnung entstanden sind.
§ 11
Aufgaben des stellvertretenden Jagdvorstehers
Der stellvertretende Jagdvorsteher übernimmt im Falle der Verhinderung oder nach einem Rücktritt des Jagdvorstehers dessen Aufgaben.
§ 12
Kassenprüfer
(1) Die Kassenprüfer
1. werden auf die Dauer von 5 Jahren gewählt,
2. dürfen nicht gleichzeitig Mitglied im Vorstand sein,
3. berichten in der jährlichen Mitgliederversammlung über die
Ergebnisse der Kassenprüfung.
(2) Scheidet ein Kassenprüfer vorzeitig aus seinem Amt aus, so ist in der
nächsten Genossenschaftsversammlung für den Rest der Amtszeit
des Jagdvorstandes ein neuer Kassenprüfer zu wählen.
§ 13
Anteil an Nutzungen und Lasten
Einzahlung von Umlagen
(1) Die Jagdgenossenschaft kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben von den
Jagdgenossen Umlagen erheben.
Oberthal
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Die zu zahlenden Umlagen werden innerhalb eines Monats nach
rechtswirksamer Feststellung der Beitragslisten fällig. Wird die Einzahlung von Umlagen von einem Jagdgenossen verweigert, so
werden auf dessen Kosten die Umlagen über ein Zwangsverfahren
eingetrieben.
(2)Der Jagdvorstand stellt aufgrund der Beschlüsse der Genossenschaftsversammlung (§ 7 Nr. 4 und 5 dieser Satzung) soweit
erforderlich einen Verteilungsplan und eine Beitragsliste auf. Die Verzeichnisse sind zwei Wochen zur Einsichtnahme der Jagdgenossen
auszulegen und dann vom Jagdvorsteher festzustellen. Die Auslegung und Festlegung sind öffentlich bekannt zu machen.
(3) Der Anteil der Jagdgenossen an den Nutzen und Lasten richtet sich
nach dem Verhältnis bejagbaren Grundstücksfläche im Jagdbezirk.
§ 14
Vermögensverwaltung
(1) Das Vermögen der Genossenschaft ist pfleglich und wirtschaftlich zu
verwalten.
(2) Das vorhandene Vermögen ist in einem Vermögensverzeichnis, das
vom Jagdvorsteher aufgestellt und geführt wird, auszuweisen.
§ 15
Auszahlung des Reinertrages
(1) Entfällt auf einen Jagdgenossen ein geringerer Reinertrag als 15 EUR,
wird die Auszahlung erst dann fällig, wenn der Betrag durch Zuwachs
über mehrere Jahre den Mindestbetrag von 15 EUR erreicht.
(2)Sowohl Haushalts- als auch Vermögensrechnung müssen in verständlicher Form offen gelegt werden und nachvollziehbar sein.
§ 16
Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr der Genossenschaft ist das Kalenderjahr.
§ 17
Haushalt
Der Jagdvorstand hat für jedes Geschäftsjahr einen Haushaltsplan aufzustellen.
Der Haushaltsplan muss alle voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben
des Geschäftsjahres enthalten. Die Ausgaben dürfen das Geldvermögen
nicht übersteigen.
§ 18
Jahresrechnung
(1)Die Jahresrechnung besteht aus Haushalts- und Vermögensrechnung.
(2)Der Jagdvorstand hat über die Einnahmen und Ausgaben des
Geschäftsjahres eine Jahresrechnung zu erstellen.
§ 19
Rechtsweg
Gegen Verwaltungsakte der Jagdgenossenschaft ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.
§ 20
Bekanntmachung
Die öffentlichen Bekanntmachungen der Jagdgenossenschaft erfolgen
im amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Oberthal.
§ 21
Inkrafttreten und Satzungsänderungen
(1) Die vorstehende Satzung ist in der Genossenschaftsversammlung
von 10 Jagdgenossen am 20.11.2015 beschlossen worden und tritt
nach Genehmigung durch die untere Jagdbehörde am Tage nach
der Veröffentlichung im Bekanntmachungsblatt der Gemeinde
Oberthal in Kraft.
(2) Die bisherige Satzung tritt mit gleichem Datum außer Kraft.
Oberthal, den 18.12.2015
Der Jagdvorsteher
Vorstehende Satzung vom 18.12.2015 wird gemäß § 7 Abs. 2 Saarländisches Jagdgesetz vom 27. Mai 1998 - in der zurzeit geltenden Fassung
- genehmigt.
66606 St. Wendel, den 18.02.2016
Landkreis St. Wendel
Untere Jagdbehörde
Im Auftrag: Dirk Kiefer
Einebnung von Gräbern auf den Friedhöfen
der Gemeinde Oberthal
Wie bereits mehrfach veröffentlicht, werden auf den Friedhöfen in Gronig, Güdesweiler, Oberthal und Steinberg-Deckenhardt die Gräber, deren
30-jährige Ruhefrist im Jahr 2015 abgelaufen war (Beerdigung im Jahr
1985) eingeebnet.
Der Bevölkerung wird wie in den vergangenen Jahren angeboten, zur
kostenlosen
Entsorgung der Grabsteine und Einfassungen den Anhänger des
Gemeinde-Bauhofes
zu verwenden. Dieser steht vorerst an folgenden Terminen (jeweils freitags ab 14.30 Uhr) auf den Friedhöfen zur Verfügung:
1. Friedhof Oberthal:
Freitag, den 11.03. bis Samstag, den 12.03.2016
Ausgabe 9/2016
2. Friedhof Gronig:
Freitag, den 18.03. bis Samstag, den 19.03.2016
3. Friedhof Güdesweiler
Freitag, den 18.03. bis Samstag, den 19.03.2016
Je nach Bedarf, steht der Anhänger auch an einem weiteren Wochenende bereit.
Die jeweiligen Termine hierzu werden dann rechtzeitig an gleicher
Stelle veröffentlicht.
Sofern die Gräber bis zum 31.05.2016 nicht abgeräumt bzw. eingeebnet
wurden, erfolgt die Einebnung durch die Gemeinde. Für die entstandenen Kosten wird gem. § 1 und 21 der Gebührensatzung für das Friedhofsund Bestattungswesen der Gemeinde Oberthal eine festgelegte Gebühr
von den Verantwortlichen erhoben.
Oberthal, 22.02.2016
gez. Stephan Rausch
Bürgermeister
Aushändigung von Reisepässen
Die im Zeitraum vom 05.02.2016 bis 11.02.2016 beantragten Reisepässe
können bei der Gemeindeverwaltung Oberthal, Zimmer 3, vom Antragsteller oder von einer dazu bevollmächtigten Person in Empfang genommen werden.
Vorhandene alte Reisepässe sind abzugeben.
Oberthal, den 01.03.2016
Der Bürgermeister
Stephan Rausch
Niederschrift
über die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates am
16.12.2015
Tagungslokal: Bürgersaal des Rathauses Oberthal
Beginn:
17:30 Uhr
Ende:
18:30 Uhr
Stimmberechtigt anwesend sind:
Manfred Altmeyer
Mitglied
(Herr Altmeyer nimmt ab 17:41
(Punkt 2) an der Sitzung teil.)
Dennis Baumgart
Mitglied
Reiner Burkholz
Mitglied
Heike Erfurt
Mitglied
Frank Henkes
Mitglied
Armin Jansen
Mitglied
Michael Maurer
Erster Beigeordneter
Dennis Meisberger
Mitglied
Heinz Detlev Puff
Mitglied
Inken Ruppenthal
Mitglied
Antonius Schäfer
Mitglied
(Herr Schäfer nimmt bis 17:45
Uhr (Punkt 2) an der Sitzung teil.)
Dirk Schäfer
Mitglied
Uwe Schäfer
Mitglied
(Herr Schäfer nimmt ab 17:35
Uhr (Punkt 2) an der Sitzung teil.)
Hermann Josef Scharf
Mitglied
Kurt Scherer
Mitglied
Gerd Schmidt
Mitglied
Katrin Schmidt
Mitglied
Paul Schmidt
Beigeordneter
(Herr Schmidt nimmt bis 17:45
Uhr (Punkt 2) an der Sitzung teil.)
Rudolf Schmidt
Mitglied
Andreas Schumacher
Mitglied
Torsten Seiler
Mitglied
Michael von Ehr
Mitglied
Christoph Wolf
Mitglied
Stimmberechtigt abwesend sind:
Iris Laub
Mitglied
Norbert Rauber
Mitglied
Karin Rohrmüller
Mitglied
Bernd Simon
Mitglied
Von der Verwaltung nahmen teil:
Stephan Junk
Jochen Klemm
Gerlinde Schmitt
Weitere anwesende:
Revierförster Hans Michel
Presse
Schriftführer:
Elke Abazi
Oberthal
- 10 -
Sonstige:
Mitunterzeichner:
Der Bürgermeister, Herr Stephan Rausch, begrüßt alle Anwesenden. Er
stellt fest, dass
a) die Gemeinderatsmitglieder ordnungsgemäß und fristgerecht und
Mitteilung der Tagesordnung schriftlich eingeladen wurden,
b) der Sitzungstermin und die Tagesordnung fristgerecht und satzungsgemäß im amtlichen Teil der Oberthaler Nachrichten veröffentlicht
wurden und
c) die Ausschussmitglieder in beschlussfähiger Anzahl erschienen sind.
A. Beschlüsse zur Tagesordnung
Änderungen und Ergänzung der Tagesordnung werden nicht beantragt.
Die Tagesordnung der heutigen Sitzung lautet somit wie folgt:
B. TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung:
1. Anerkennung des öffentlichen Teiles der Niederschrift Nr. 5/15 über
die Sitzung vom 18.11.2015
2. Realsteuerhebesätze für das Kalenderjahr 2016
3. Beratung des Forstwirtschaftsplanes 2016
4. Änderung der Abwassergebührensatzung
5. Feststellung des Jahresabschlusses 2014 des Abwasserwerkes der
Gemeinde Oberthal und Entlastung der Werkleitung
6. Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2016 des
Abwasserwerkes
7. Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung der gemeindeeigenen Hallen und des Dorfgemeinschaftshauses
8. Mitteilungen und Anfragen
C. Beratung und Beschlussfassung
1. Anerkennung des öffentlichen Teiles der Niederschrift Nr. 5/15
über die Sitzung vom 18.11.2015
Der Gemeinderat erkennt den öffentlichen Teil der Niederschrift als richtig
an.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig dafür
2. Realsteuerhebesätze für das Kalenderjahr 2016
Der Vorsitzende führt aus, die Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer
müssen für das Jahr 2016 neu festgesetzt werden. Die letzte Anpassung
der Hebesätze sei zum 01.01.2015 um jeweils 10 Punkte erfolgt. Sie betragen derzeit:
- in der Grundsteuer A 260 v.H.
- in der Grundsteuer B 300 v.H.
- in der Gewerbesteuer 390 v.H.
Im Rahmen der Haushaltssanierung sei die Gemeinde gezwungen, in
den nächsten Jahren weitere deutliche Einsparungen zu erbringen bzw.
die Einnahmen zu erhöhen.
Durch die bis zum Ende der mittelfristigen Finanzplanung (31.12.2019)
absehbare weitere Erhöhung des Bestandes an Liquiditätskrediten würden
die Gestaltungsmöglichkeiten der Gemeinde weiter eingeschränkt werden.
Daher schlage die Verwaltung folgende Hebesätze für 2016 vor:
- Grundsteuer A 270 v.H. (+10)
- Grundsteuer B 360 v.H. (+60)
- Gewerbesteuer 400 v.H. (+10)
Für die Zeit der mittelfristigen Finanzplanung würden derzeit folgende
weitere Steigerungen vorgesehen:
- Grundsteuer A jährlich + 10 v.H.
- Grundsteuer B jährlich + 30 v.H.
- Gewerbesteuer jährlich + 10 v.H.
Mit der o.a. Anhebung liege die Gemeinde bei der Grundsteuer B im Jahr
2016 auf dem Landesdurchschnitt von 2013. Der saarländische Landesdurchschnitt sei der niedrigste im Vergleich aller Bundesländer.
Eine Anhebung der Grundsteuer B von 300 auf 360 v.H. würde die Erträge
um ca. 81.000 EUR steigern. Sie würde einen durchschnittlichen Grundstückseigentümer in der Gemeinde mit 2,75 EUR monatlich (=32,99
EUR/Jahr) zusätzlich belasten. Die Spanne der monatlichen Mehrbelastung liege dabei zwischen 0,24 EUR/Monat (2,87 EUR/J.) und 10,76
EUR/Monat (129,17 EUR/J.). Betrachtet worden seien dabei lediglich die in
der Gemeinde liegenden Wohngebäude (ca. 2250 Fälle), keine gewerblich
genutzten Grundstücke oder Geschäftsgrundstücke. Zu bemerken sei dabei
noch, dass die höheren Mehrbelastungen meist auf sogenannte Mietwohngrundstücke entfallen, also Mehrfamilienhäuser. Die Mehrbelastung werde
somit meist von unterschiedlichen Haushalten gemeinsam getragen.
Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss habe dem Gemeinderat in
seiner Sitzung am 02.12.2015 mehrheitlich empfohlen, die Realsteuerhebesätze, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, festzulegen.
Im Gemeinderat ergibt sich eine anregende Diskussion über dieses
Thema. Dabei spricht sich die CDU-Fraktion dafür aus, die Hebesätze, wie
vorgeschlagen, zu erhöhen, um sich der Verantwortung nicht zu entziehen. Die SPD-Fraktion ist der Meinung, durch die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr ab 2017 würde man die Haushalte schon genug
belasten. Erhöhe man dazu noch die Steuern, so würde dies den Rahmen
sprengen. Ferner stehe eine Steuererhöhung dem fraktionsübergreifend
vereinbarten Sanierungsplan entgegen und vor allem junge Familien, die
neu gebaut hätten, würden verhältnismäßig hoch belastet
Ausgabe 9/2016
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Realsteuerhebesätze für das Jahr 2016
wie folgt festzusetzen:
- Grundsteuer A 270 v.H.
- Grundsteuer B 360 v.H.
- Gewerbesteuer 400 v.H.
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2019 von den o.g. Steigerungen (Grundsteuer A und Gewerbesteuer jeweils + 10 v.H.; Grundsteuer B jeweils + 30 v.H.) auszugehen.
Die Festsetzung soll jedoch nach Möglichkeit nicht über dem jeweils gültigen gewogenen Landesschnitt hinausgehen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 10
3. Beratung des Forstwirtschaftsplanes 2016
Der Bürgermeister begrüßt zu diesem Punkt den Förster, Herrn Hans
Michel, der den Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2016 aufgestellt hat.
Die zu erwartenden Verkaufserlöse, so der Förster, seien auf der Basis der
Vorjahresergebnisse und der Erntemöglichkeiten des kommenden Jahres geschätzt worden. Entsprechend seien die Kosten des Holzeinschlags
ermittelt worden. Der Verbandsförster erläutert anschließend den Plan
und geht auf einzelne Fragen der Ratsmitglieder ein. Eine Anhebung der
Brennholzpreise sei für das Forstwirtschaftsjahr 2016 nicht geplant. Der
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss hat dem Gemeinderat in seiner
Sitzung am 02.12.2015 einstimmig empfohlen, den Forstwirtschaftsplan
2016, wie vorgelegt, zu beschließen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Forstwirtschaftsplan wie vorgelegt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig dafür
4. Änderung der Abwassergebührensatzung
Der Vorsitzende führt aus, ab dem 01.01.2017 werde in der Gemeinde
Oberthal die gesplittete Abwassergebühr eingeführt.
Die Umstellung auf die neue Gebühr sei mit einem höher n Arbeitsaufwand für die Verwaltung und die WVW verbunden, die vom Abwasserwerk erstattet werden müsse. Externe Kosten fielen keine an. Hier sei mit
Kosten in Höhe von ca. 40.000 EUR zu rechnen. Um diesen Mehraufwand
aufzufangen, soll die Gebühr von 4,60 EUR/cbm auf 4,80 EUR/cbm erhöht
werden. In den Folgejahren fielen diese Kosten nicht mehr an und sollen
bei der künftigen Gebührenkalkulation nicht berücksichtigt werden.
Dern Entwurf der Änderungssatzung liegt jedem Ratsmitglied vor.
Der Werksausschuss hat in seiner Sitzung vom 02.12.2015 dem Gemeinderat einstimmig empfohlen, die Änderungssatzung zu beschließen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Änderung der Abwassergebührensatzung in vorliegender Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 22
Nein-Stimmen: 1
5. Feststellung des Jahresabschlusses 2014 des Abwasserwerkes der
Gemeinde Oberthal und Entlastung der Werkleitung
Nach den Vorschriften des KSVG ist zu diesem Punkt ein besonderer Vorsitzender aus dem Gemeinderat zu wählen. Vom Rat einstimmig gewählt,
wird hierzu Herr Rudolf Schmidt. Herr Schmidt führt aus, das Abwasserwerk der Gemeinde sei als Eigenbetrieb gemäß § 19 und § 23 Eigenbetriebsverordnung (EigVO) verpflichtet, einen Jahresabschluss und einen
Lagebericht zu erstellen und diese nach § 124 KSVG i.V.m. § 24 Abs. 2
EigVO sowie der Jahresabschlussprüfungsverordnung prüfen zu lassen.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht 2014 seien fristgerecht erstellt und
gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 18.11.2014 von der Fa. ATAX, Neunkirchen geprüft worden. Die Fa. ATAX habe eine ordnungsgemäße Buchführung bescheinigt und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des
Abschlussprüfers erteilt. Das Wirtschaftsjahr 2014 schließe ab mit einem
Gewinn in Höhe von 30.889,02 EUR. Es werde vorgeschlagen, den Gewinn auf
neue Rechnung vorzutragen. Der Werksausschuss habe in seiner Sitzung am
02.12.2015 dem Gemeinderat einstimmig empfohlen, den Jahresabschluss
2014 wie vorgelegt festzustellen und die Werkleitung zu entlasten.
Beschluss:
Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Abwasserwerkes der
Gemeinde Oberthal für das Jahr 2014 wie folgt fest:
1. die Bilanzsumme des Jahres 2014 beläuft sich auf: 7.835.331,85 EUR,
2. der Summe der Erträge: 1.154.152,38 EUR stehen Aufwendungen in
Höhe von 1.123.263,36 EUR gegenüber,
3. das Jahresergebnis ist ein Gewinn in Höhe von 30.889,02 EUR,
4. der Gewinn ist auf neue Rechnung vorzutragen ,
5. der Werkleitung wird für das Rechnungsjahr 2014 Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig dafür
6. Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2016
des Abwasserwerkes
Der Bürgermeister erläutert, der Wirtschaftsplan und das Investitionsprogramm für das kommende Jahr seien in Abstimmung mit der technischen Betriebsführung bei der WVW erstellt worden.
Oberthal
- 11 -
Im Erfolgsplan werde ein Jahresverlust von 55.855,00 EUR gerechnet. Der
Jahresverlust werde zur Senkung des Gewinnvortrags verwendet. Der
Vermögensplan sei, wie vorgeschrieben, ausgeglichen.
Um den Mehraufwand bei der Datenerfassung im Zuge der Umstellung
auf die gesplittete Abwassergebühr aufzufangen, soll die Gebühr um
0,20 EUR/cbm erhöht werden.
Größte Einzelinvestitionen im Vermögensplan seien die Fremdwasserentflechtung Leibertsbach mit 220.000,00 EUR sowie die Kanalerneuerung in der Bliesener Straße mit 100.000,00 EUR.
Die Ausgaben des Vermögensplanes müssten wiederum größtenteils
durch Darlehen abgedeckt werden.
Der Werksausschuss hat in seiner Sitzung am 02.02.2015 dem Gemeinderat einstimmig empfohlen, den Wirtschaftsplan und das Investitionsprogramm wie vorgelegt zu beschließen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Wirtschaftsplan 2016 und das Investitionsprogramm 2015 bis 2019 in der vorliegenden Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 22
Nein-Stimmen: 1
7. Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung der gemeindeeigenen Hallen und des Dorfgemeinschaftshauses
Der Bürgermeister erläutert, die Entgeltordnung regele unter Punkt III die
Entgeltfestsetzung für das Dorfgemeinschaftshaus Gronig (DGH).
Danach sei es bisher nur Vereinen gestattet gewesen, die Räume des
DGH außerhalb der üblichen Trainings- und Übungsstunden gegen Entgelte zu nutzen.
In der Vergangenheit sei es immer wieder zu Unstimmigkeiten gekommen, weil einige Vereine ihre Räumlichkeiten für private Veranstaltungen und Feiern untervermietet hätten, obwohl dies ausdrücklich nicht
erlaubt gewesen sei.
Der Ortsrat Gronig habe beantragt, dass die Räumlichkeiten des DGH
auch Bürgerinnen und Bürgern für private Feiern zur Verfügung gestellt
werden sollten, sofern freie Kapazitäten bestünden.
In Zusammenarbeit mit Vertretern des Ortsrates Gronig sei für den
Bereich des DGH eine Änderung der Entgeltordnung ausgearbeitet
worden. Danach soll es künftig wieder möglich sein, private Feiern zuzulassen. Auch Vereine sollen ihre Räumlichkeiten an Privatpersonen für
Feiern oder Veranstaltungen überlassen dürfen. In diesem Fall sei die Veranstaltung vom Veranstalter spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin schriftlich bei der Gemeinde anzumelden.
Sollte dies umgesetzt werden, müsste die Entgeltordnung geändert werden.
Bei der Festsetzung der Pauschale für die Benutzung der Flure sollte
berücksichtigt werden, dass in der kalten Jahreszeit deutlich höhere Kosten für die Beheizung anfallen. Daher werde folgende Regelung vorgeschlagen:
- Entgelt in der Zeit vom 01.05. - 30.09. - 100,00 EUR je Flur
- Entgelt in der Zeit vom 01.10. - 30.04. - 150,00 EUR je Flur
Die Mitbenutzung der Toiletten sei hier bereits berücksichtigt.
Für die Benutzung der Räumlichkeiten zum Auf- bzw. Abbau vor und nach
der Veranstaltung werde ein Entgelt von 10,00 EUR je Tag vorgeschlagen.
Es sollte bei der Regelung bleiben, dass die Reinigung der benutzten
Räume gesondert in Rechnung gestellt und durch die Gemeinde veranlasst würde. Der Ortsrat Gronig habe sich in seiner Sitzung am 10.11.15
bereits mit dieser Angelegenheit befasst und die Änderung einstimmig
befürwortet. Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss habe sich in seiner Sitzung am 02.12.2015 mit dieser Angelegenheit befasst und dem
Rat empfohlen, die Änderungen, wie vorgeschlagen, in die Entgeltordnung aufzunehmen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Überlassung der Räumlichkeiten an Privatpersonen für Feste und sonstige Veranstaltungen zuzulassen und die
Entgeltordnung der Gemeinde Oberthal über die Benutzung der Hallen
und des DHG Gronig wie folgt zu ändern:
Die Entgeltordnung Punkt III - Nr. 2 lautet künftig:
1. Das Nutzungsentgelt je Veranstaltung, Tag und Raum beträgt:
a) für Veranstaltungen außerhalb der üblichen Trainings- und
Übungsstunden
50,00 EUR
(einschließlich Küchenbenutzung)
b) für Veranstaltungen auf dem Vorplatz (ehemaliger Schulhof) bei Mitbenutzung der Toiletten und Elektroanlagen 50,00 EUR
c) für die Benutzung der Flure einschließlich der Mitbenutzung der Toiletten
in der Zeit vom 01.05. - 30.09. 100,00 EUR in der Zeit vom
01.10. - 30.04. 150,00 EUR
d) Benutzung der Räumlichkeiten zum Auf- und Abbau vor
bzw. nach Veranstaltung je Tag 10,00 EUR
Das Einrichten des Dorfgemeinschaftshauses für eine Veranstaltung
ist Sache des Veranstalters. Die Reinigung der benutzten Räume
wird durch Gemeinde veranlasst. Die entstehenden Kosten werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Der Veranstalter haftet
gegenüber der Gemeinde für alle entstandenen Schäden.
Ausgabe 9/2016
Punkt III Nr. 3 wird neu hinzugefügt:
Die Veranstaltung ist vom Veranstalter spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin schriftlich bei der Gemeinde Oberthal anzumelden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig dafür
8. Mitteilungen und Anfragen
Der Bürgermeister bedankt sich bei den Gemeinderatsmitgliedern
für die gute und faire Zusammenarbeit in diesem Jahr. Trotz der angespannten Finanzlage sei es möglich gewesen, verschiedene Maßnahmen zum Abschluss bzw. auf den Weg zu bringen. Als Beispiele nennt
er die Renovierung der Donatuskapelle, den Ausbau der Hübelstraße in
Steinberg-Deckenhardt, die Sanierung der Alten Trierer Straße sowie die
Kapellenstraße in Güdesweiler. Der Bürgermeister führt weiter aus, dass
er sich auf das nächste Jahr freue, um die begonnenen Projekte gemeinsam mit dem Rat weiter umsetzen zu dürfen. Er dankt an dieser Stelle
auch den vielen ehrenamtlich tätigen Personen, ob in Vereinen oder
Verbänden sowie in der Flüchtlingshilfe. Allen Anwesenden wünscht der
Bürgermeister ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute für das neue Jahr.
Beide Fraktionen schließen sich dem Dank an die ehrenamtlich tätigen
Personen sowie den Weihnachts- und Neujahrswünschen an.
Vorstellung der Alkoholpräventionskampagne
„VOLLgetankt? NO GO!
Kampagne für einen verantwortungsvollen Umgang
von Jugendlichen mit Alkohol
Kooperation auf kommunaler Ebene
Der Landkreis St. Wendel, federführend
das Gesundheitsamt und die Beratungsstelle Knackpunkt, hat im Sommer 2014
die Alkoholpräventionskampagne „VOLLgetankt? NO GO! - Kampagne für einen
verantwortungsvollen Umgang von
Jugendlichen mit Alkohol“ gestartet.
Hintergrund sind die auch im Saarland
anhaltend hohen Zahlen von Kindern
und Jugendlichen, die zu viel Alkohol
konsumieren, ein Verhalten, das nicht selten im Krankenhaus endet.
Im vergangenen Jahr gab es bereits zahlreiche Aktionen, wie die Lesung mit dem
ehemaligen Fußballprofi Uli Borowka, die
Ausstellung „bunt statt blau“ im Schaumbergbad oder die Erstellung eines Videoclips zum Thema Alkohol mit vielen verschiedenen Jugendgruppen, Vereinen und Institutionen aus dem
Landkreis (u.a. auch das Jugendorchester Steinberg-Deckenhardt). Die
Kampagne möchte eine neue Kultur des Hinschauens schaffen und zu
einer kritischen Auseinandersetzung mit dem Thema anregen.
Alltag und Freizeit von Erwachsenen und Jugendlichen finden in der
Gemeinde statt: Einkaufen, Sport treiben, viele engagieren sich in der
Feuerwehr oder im DRK, trainieren im Faschingsverein, treffen sich zur
„Dorfdisco“, feiern Fasching und Kirmes, gehen in den Jugendclub oder
verabreden sich einfach so mit Kumpels zum „Rumhängen“ im Park, auf
dem Spielplatz etc. Viele Erwachsene sind Jugendleiter oder Trainer in
den Vereinen, organisieren die Feste, engagieren sich in der Jugendarbeit, sind selbst Eltern - kurz: im Dorf, in der Kommune findet das Zusammenleben von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen statt. Und hier
möchte die Kampagne ansetzen.
Eingebettet in das Programm „das Saarland lebt gesund“, in dem sowohl
die Gemeinde Oberthal als auch der Landkreis Mitglieder sind, möchten
wir Alkoholprävention für Kinder und Jugendliche in Ihrer Gemeinde
zum Thema machen.
Wir freuen uns, Ihnen am Donnerstag, 17.03.2016, um 19:00 Uhr im
Jugendzentrum Oberthal-Gronig, Dorfgemeinschaftshaus, Schulstraße, die Kampagne „VOLLgetankt? NOGO!“ vorzustellen und uns
mit Ihnen über Wünsche, Anliegen und Ideen zu diesem Thema und
deren Umsetzung auszutauschen.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Scheid
Conny Münz
Landkreis St. Wendel,
Stiftung Hospital
GesundheitsamtSuchtberatungsstelle
Psychosozialer Dienst
Knackpunkt
Jagdgenossenschaft Steinberg-Deckenhardt
Die Niederschrift über die Versammlung der Jagdgenossenschaft Steinberg-Deckenhardt am 19. Februar 2016 liegt in der Zeit vom
07. März 2016 bis einschließlich 18. März 2016
im Rathaus der Gemeinde Oberthal, Zimmer 7, zur Einsicht für die Jagdgenossen aus.
Oberthal, 26. Februar 2016
Der Jagdvorsteher
Benno Stephan
Oberthal
- 12 -
Ausgabe 9/2016
Wir sind für Sie da!
Montag bis Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Wenn Sie uns außerhalb unserer Öffnungszeiten besuchen möchten, rufen Sie uns an.
Gemeindeverwaltung Oberthal, Poststraße 20, 66649 Oberthal
Tel.: 06854/9017-0, Fax: 06854/9017-17, E-Mail: [email protected], Internet: www.oberthal.de
Ihre Ansprechpartner bei der Gemeindeverwaltung Oberthal:
Fachbereich 1 - Zentrale Steuerung
Sachgebiet
Name
Tel.
Zimmer
Bürgermeister
Stephan Rausch
- 28
21
Sekretariat des Bürgermeisters
Hildegard Jekat
- 28
19
Personal, Wirtschaftsförderung, Wahlen
Gerlinde Schmitt
- 25
20
Oberthaler Nachrichten, Schule, Kultur, Kapellenwiese
Elke Abazi
- 27
18
EDV, Tourismus, Öffentlichkeitsarbeit, Kindergarten
Thomas Schmitt
- 23
16
Information, Hallenvermietung, Rententermine
Tanja Schirra
- 11
1
Sachgebiet
Name
Tel.
Zimmer
Ordnungs-, Straßenverkehrs- und Gewerbeamt, Feuerwehr
Meldeamt, Ausweise, Führerscheine, Fundbüro
Esther Schön
Felix Gläser
- 22
- 21
7
3
Nadine Stemmler
- 20
3
Sachgebiet
Name
Tel.
Zimmer
Finanzen, Steuern, Abfall, Abwasser
Jochen Klemm
Tobias Schön
- 31
- 29
12
12
Finanzen, Steuern, Abfall, Friedhof
Katja Herz
- 30
10
Petra Finkler
- 12
10
Marco Gelzleichter
Anna Krämer
- 39
- 37
13
8
Heidrun Stemmler
- 44
8
Sachgebiet
Name
Tel.
Zimmer
Bauamt, Bauanträge
Grundstücke, Umwelt
Tiefbau
Gebäudeverwaltung, Hochbau
Flüchtlingshilfe
Stephan Junk
Margarete Kasper
Kerstin Woll
Peter Müller
Ragab Nadi
- 36
- 34
- 46
- 35
- 33
24
22
27
27
22
Toni Schäfer
Norbert Rauber
Reiner Burkholz
Hans Peter Wack
Tel.: 06854/1800
Tel.: 06854/76135
Tel.: 06854/6263
Tel.: 06852/7830
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
Fachbereich 2 - Bürgerbüro
Fachbereich 3 - Finanzverwaltung
Abwasser
Gemeindekasse, Vollstreckung
Fachbereich 4 - Bauen, Wohnen, Umwelt
Ortsvorsteher
Gronig
Güdesweiler
Oberthal
Steinberg-Deckenhardt
Bauhof, Gewerbegebiet Wallfeld
Frank Stoll
Öffnungszeiten der Kompostieranlage:
Die Anlage ist bis Mitte Februar 2016 geschlossen!
Telefon:
Fax:
Mittwochs
Samstags
06854/6838
06854/7090799
16:00 - 18:00 Uhr
10:00 - 14:00 Uhr
Kindergarten Güdesweiler, Steinberger Straße 3
Leiterin Marika Laub
Grundschule Oberthal, Schwimmbadstraße 35
Schulleiterin Sandra Schöneberger
Förster, Hans Michel
Sprechstunden, Zimmer 1, im Rathaus
Rentenberatung, Willibald Herz, Zimmer 6, im Rathaus
Termine nach tel. Vereinbarung bei Tanja Schirra
Beratungsstelle für Menschen mit Körperbehinderung in Oberthal
Hartmut Heinke, Steffesheck 2, 66649 Oberthal
Familienberatungszentrum
Regina Leinen, Zum Steinbruch 3 b, 66640 Namborn
Sprechzeiten nach Vereinbarung!
Polizeiposten Oberthal, im Rathaus
Montag 13.00 - 20.00 Uhr
Dienstag - Freitag 07:30 - 16:00 Uhr
oder Polizeiinspektion Nohfelden-Türkismühle
Telefon:
E-Mail:
Telefon:
Fax:
Telefon:
Mittwochs
Dienstags
Telefon:
Telefon:
E-Mail:
Telefon:
Handy:
06854/435
[email protected]
06854/802756
06854/802757
06854/9017-48
16:30 - 17:30 Uhr
08.00 - 12.00 Uhr
06854/9017-0
06854/3284053
[email protected]
06854/709139
0175/5848718
Telefon:
Fax:
Telefon:
06854/8534
06854/9795-012
06852/9090
Oberthal
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Ausgabe 9/2016
Informationen aus dem Rathaus
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
das Sprichwort „Aller guten Dinge sind drei“ hat sich am vergangenen Wochenende bei
der 1. Damenmannschaft der Kegelfreunde Oberthal bewahrheitet. Mit dem dritten Meistertitel in Folge in der 1. Bundesliga haben die erfolgreichen Spielerinnen vor heimischem
Publikum sich selbst und natürlich auch allen Verantwortlichen der Kegelfreunde Oberthal
und ihren Fans einen Traum erfüllt. Es war ein spannender Finaltag an diesem Samstagnachmittag im Kegelzentrum und die Nerven der Oberthaler Fans wurden an der einen
oder anderen Stelle schon ein wenig strapaziert. Aber mit der nervenstarken und „treffsicheren“ Spielerin Vera Schwan hat man am Ende einen zwar den knappen aber dennoch
hochverdienten Erfolg errungen. Mein Glückwunsch geht an das ganze Team der Oberthaler Keglerinnen und an alle, die hier im Umfeld mit dazu beigetragen haben, dass der dritte
Meistertitel in Folge in der 1. Bundesliga der Damen wieder nach Oberthal geht!
Und in wenigen Wochen hat die 1. Männermannschaft der Oberthaler Kegelfreunde die
Chance, einen einmaligen Rekord im bundesdeutschen Mannschaftssport aufzustellen.
Der Seriensieger hat am 16. April im Oberthaler Kegelzentrum Heimrecht und an diesem
letzten Spieltag kann der „16. Titel in Folge“ in der Bundesliga errungen werden. Alle Oberthaler Fans sollten sich diesen Termin bereits im Kalender vormerken und unsere 1. Männermannschaft beim Schlussspurt zum erneuten Titelgewinn lautstark unterstützen.
Parksituation an der Groniger Kirche
In letzter Zeit ist vermehrt festzustellen, dass - insbesondere auch bei Beerdigungen - die
parkenden Fahrzeuge entlang der gesamten Donatusstraße bis hin zum Friedhofseingang
abgestellt werden, und die Ein- und Ausfahrten der dortigen Anwohner komplett zugeparkt sind. Auch beim Einsatz von Rettungsfahrzeugen ist in solchen Fällen ein Durchkommen nicht oder nur erschwert möglich.
Im Bereich des Dorfgemeinschaftshauses stehen in ausreichendem Umfang Parkplätze zur
Verfügung und von hier aus ist die Kirche fußläufig sehr schnell erreichbar. Ich appelliere
an die Besucher, bei Veranstaltungen in der Groniger Kirche die Parksituation zu beachten
und bei Belegung der vorhandenen Parkflächen dann auf die in ausreichendem Umfang
zur Verfügung stehenden Parkflächen am Dorfgemeinschaftshaus für die parkenden Autos
auszuweichen.
Ihr
Stephan Rausch
Bürgermeister
Oberthal
- 14 -
mitteilungen
der OrtsvOrsteher
grOnig
Ortsvorsteher: Toni Schäfer
Am Heiligenwäldchen 3, Telefon 0 68 54 / 18 00,
Mail: [email protected]
Liebe Mitbürgerinnen,
liebe Mitbürger.
Einladung
Zur Gründungsversammlung lade ich hiermit herzlich ein.
Verein zur Förderung der Dorfentwicklung in Gronig (e.V.)
Donnerstag, dem 10. März 2016
um 19:00 Uhr
im Nebenzimmer des Gasthauses Mombergstube
Tel. 06854 803 602
Als Tagesordnung für die Gründungsversammlung haben wir uns den
nachfolgenden Ablauf vorgestellt:
Tagesordnung zur Gründungsversammlung des Fördervereins Verein zur Förderung der Dorfentwicklung in Gronig (e.V.)
TOP 1 Begrüßung der Anwesenden
TOP 2 Wahl einer/eines Versammlungsleiterin/-leiters
TOP 3 Bestellung eines Protokollführers für die Gründungsversammlung
TOP 4 Annahme der Tagesordnung
TOP 5 Beratung und Beschlussfassung über die Satzung des Fördervereins
TOP 6 Neuwahlen des Vorstandes
ein/eine Vorsitzende/r
ein/eine stellvertretende/r Vorsitzende/r
ein/eine Schatzmeister/in / Kassenwart
ein/eine Schriftführer/in
sowie bis zu fünf Beisitzer
TOP 7 Neuwahlen von 2 Kassenprüfern/innen
TOP 8 Beratung und Beschlussfassung über den Erlass der Beitragsordnung (Mitglieds- / Förderbeiträge) des Fördervereins
TOP 9 Verschiedenes
Sollte ich von Ihnen bis zum 08. März 2016 keine Änderungs- bzw. Ergänzungswünsche erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie mit dieser Tagesordnung einverstanden sind.
Toni Schäfer
Ortsvorsteher
Seniorentag - 13. März 2016
Am Sonntag, dem 13. März ab 15.00 Uhr findet im Saale Andler der
Groniger Seniorentag statt. Der Ortsrat freut sich darauf, gemeinsam
mit den älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern einige frohe und unterhaltsame Stunden zu verbringen.
Ich kann ihnen versichern, dass ein buntes und kurzweiliges Programm
auf sie wartet, denn u.a. wirken mit:
Bläsergruppe des Musikvereins
Chorgemeinschaft Oberthal - Gronig
u.a. Überraschungsgäste
Für das leibliche Wohl sorgen wie immer unsere Frauen der KfD.
Picobello Aktion
Wie bereits mehrfach angekündigt,
findet am 11. und 12. März die diesjährige Picobello Aktion statt. Die teilnehmenden Vereine und Verbände treffen
sich am
Samstag dem 12. März um 10:00 Uhr am Feuerwehrgerätehaus.
Bei uns in Gronig werden dann folgende Straßen und Plätze gesäubert.
· vor`m Dorfgemeinschaftshaus
·Kapellenwiese
·Containerplätze
· alte Selbacher Straße
·Mombergstraße
· ehemalige Bahnbrücke
· am Friedhof
Sollten Sie, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger noch weitere Plätze
oder Orte wissen, die an diesem Tag gesäubert werden sollten, setzen
Ausgabe 9/2016
Sie sich bitte mit einem Ortsratsmitglied in Verbindung. Nach der Aktion
sind alle Teilnehmer zu einem Imbiss im Feuerwehrgerätehaus eingeladen. Bleibt zu hoffen, dass das Wetter mitspielt und es wieder eine gute
Aktion wird. Ich darf mich jetzt schon bei allen Beteiligten bedanken, die
diese Aktion unterstützen.
Ihr Ortsvorsteher
Toni Schäfer
Oberthal
Ortsvorsteher: Reiner Burkholz
Nelkenstraße 14, Telefon 0 68 54 / 62 63,
Mail: [email protected]
Urlaub
In der Zeit vom 05.-20.03.2016 bin ich in Urlaub. Die Vertretung übernimmt die stellvertretende Ortsvorsteherin, Frau Katja Scheid, Groniger
Str. 22, Oberthal, Tel. 06854/7542.
Saarland picobello
Am 11. und 12. März führen die Ortsräte von Oberthal und Gronig
den „13. Landesweiten Frühjahrsputz“ durch. Saubere Straßen, Plätze
und Grünanlagen, aufgeräumte Container-Stellplätze, Schulhöfe ohne
Müll, Spazierwege und Wälder ohne wilde Müllablagerungen - Ziel von
Saarland picobello ist, dass unser Land, unsere Städte und Dörfer sauber
werden und bleiben! Die Ortsräte von Oberthal und Gronig beteiligen
sich gemeinsam an der Sammelaktion. Ca. 300 Kinder, Jugendliche und
Erwachsene unterstützen die Aktion und sorgen dafür, dass Oberthal
und Gronig - zumindest an diesem Wochenende -„sauber“ werden, wohl
wissend, dass einige so genannte „Zeitgenossen“ dies nicht begreifen.
Die Sammelaktion wird freitags durch die Schülerinnen/Schüler und Lehrer
der Grundschule sowie der Bliestalschule gestartet und findet samstags, ab
10.00 Uhr (Treffpunkt Feuerwehrgerätehaus), mit den Vereinen, Verbänden
und der Jugendfeuerwehr ihre Fortsetzung. Auch Sie, liebe Mitbürgerinnen
und Mitbürger, können/dürfen sich samstags an dieser Aktion beteiligen und
sind uns herzlich willkommen. Wir freuen uns über jede helfende Hand.
Allen Beteiligten vorab herzlichen Dank für ihre Teilnahme.
Aufruf an Verkehrsteilnehmer
zur umsichtigen Fahrweise
Am 11. und 12. März findet der diesjährige „Frühjahrsputz für die
Umwelt“ im Rahmen der Kampagne saarland picobello statt. In den saarländischen Städten und Gemeinden werden sich viele engagierte Menschen - darunter besonders viele Kinder und Jugendliche - aufmachen,
um Grünanlagen, Schulhöfe, Spielplätze sowie Wald- und Straßenränder von
wildem Müll zu befreien. Wir bitten alle Auto-, LKW- und Motorradfahrer, die
am an diesen beiden Tagen im Saarland unterwegs sind, um eine entsprechend umsichtige Fahrweise, damit die picobello-Teilnehmer, die im Straßenbereich unterwegs sind, nicht gefährdet werden. Herzlichen Dank.
Kegelfreunde Oberthal
Mission Titelverteidigung ist geglückt!
Die erste Damenmannschaft der Kegelfreunde Oberthal hat am letzten
Samstag ihren Titel eines Deutschen Meisters erfolgreich verteidigt und
diesen zum dritten Male in Folge gewonnen. Allerdings war es bis dorthin ein schweres Stück Arbeit und die Entscheidung viel erst mit den
letzten Würfen. Im Kegelsport-zentrum Oberthal konnten die Damen
ihren ärgsten Konkurrenten um die Meisterschaft, die Mannschaft aus
Dilsburg, mit 12 Holz Abstand auf Distanz halten. Die beiden anderen
Mannschaften aus Lünen und Remscheid hatten nach den ersten drei
Playoff-Runden mit dem Ausgang nichts mehr zu tun. Der Mannschaft
gratuliere ich ganz herzlich zu diesem tollen Erfolg. Die 1. Herrenmannschaft der Kegelfreunde Oberthal hat die Saison 2015/2016 als Tabellenerster beendet. Die Meisterrunde beginnt am 12. März in Riol und endet
am 16. April mit dem vierten Spieltag im Kegel-sportzentrum in Oberthal. Der Mannschaft wünsche ich auf dem Weg zur Titelverteidigung alles
Gute, viel Erfolg und Gut Holz.
Seniorenheim St. Stephanus Oberthal
Das Seniorenheim bietet vom 04.03. - 13.03.2016 folgende Veranstaltungen an:
Täglich von 08.00 bis 10.00 Uhr - Frühstücksgruppe im Demenzbereich!
Freitag, 04. März 2016
10.00 Uhr
Kegeln mit Frau Maria Horras
16.00 Uhr
Rosenkranz mit Frau Margit Bier
17.00 Uhr
Massage Igelball mit Frau Diana Walter
Samstag, 05. März 2016
15.00 Uhr
Singen mit Frau Marga Becker
16.00 Uhr
Gesellschaftsspiele mit Frau Susi Tritz
Sonntag, 06. März 2016
09.00 Uhr
Gemütliche Kaffeerunde mit Frau Irmtraud Klees
15.00 Uhr
Ostergeschichten mit Frau Susi Tritz
Oberthal
- 15 -
Montag, 07. März 2016
10.00 Uhr
Bewegungsübungen mit Frau Maria Horras und Willi
10.30 Uhr
Gedächtnistraining mit Frau Maria Horras
11.00 Uhr
Aromatherapie mit Frau Diana Walter
15.00 Uhr
Kreuzworträtseln mit Frau Silvia Klein-Bolz
Dienstag, 08. März 2016
10.00 Uhr
Kartenspiele mit Frau Susi Tritz
16.00 Uhr
Sängerkreis mit Herrn Hans Keil
17.00 Uhr
Basteln für Ostern mit Frau Diana Walter
Mittwoch, 09. März 2016
10.00 Uhr
Bewegungsübungen mit Frau Maria Horras und Willi
10.30 Uhr
Gedächtnistraining mit Frau Maria Horras
15.00 Uhr
Singen mit Frau Marga Becker
Donnerstag, 10. März 2016
10.30 Uhr
Wortgottesdienst mit Herrn Diakon Oliver Besch
15.00 Uhr
Klatsch und Tratsch mit Frau Silvia Klein-Bolz
16.00 Uhr
Puzzeln mit Frau Silvia Klein-Bolz
Freitag, 11, März 2016
10.00 Uhr Kegeln mit Frau Maria Horras
11.00 Uhr
Gedächtnistraining „Fastenzeit“ mit Frau Susi Tritz
15.00 Uhr
Singen mit Frau Marga Becker
Samstag, 12. März 2016
09.00 Uhr
Gemütliche Kaffeerunde mit Frau Silvia Klein-Bolz
10.00 Uhr
Musikhören im Wintergarten mit Frau Silvia Klein-Bolz
Sonntag, 13. März 2016
09.00 Uhr
Gemütliche Sonntagsrunde mit Frau Silvia Klein-Bolz
10.00 Uhr
Würfelspiele mit Frau Silvia Klein-Bolz
Alle Seniorinnen/Senioren der Gemeinde sind zur Teilnahme recht herzlich eingeladen. Zur besseren Planung wird um eine telefonische Anmeldung
unter 06854/90160 gebeten. Die Heimleitung sowie alle Bewohnerinnen/
Bewohner des Seniorenheimes freuen sich, Sie zu begrüßen.
Reiner Burkholz, Ortsvorsteher
Steinberg-DeckenharDt
Ortsvorsteher: Hans-Peter Wack
Deckenharder Straße 29, Telefon 0 68 52 / 78 30,
Mail: [email protected]
Neues Spielgerät auf dem Kinderspielplatz
Wie schon im letzten Nachrichtenblatt erwähnt, ist der Aufbau der neuen
Kinderwippe aus Robinienholz auf dem Spielplatz an der Musikwerkstatt
in der letzten Woche beendet worden. Nachdem das Loch geschaufelt
$
Ausgabe 9/2016
war, ging der Aufbau in zwei weiteren Arbeitseinsätzen mit Einbetonieren der Basis, Zusammenbau der Wippe, Einbringen von Reifen als
Aufprallpunkte und weiteren Erdarbeiten vonstatten. Zusammen mit
Herbert Wendel, Jürgen Veckes, Karli Klee, Heinz Leyser und Bodo Weber
wurden die Arbeiten durchgeführt. Hierfür mal wieder ein dickes Dankeschön! Möglich wurde der Kauf der Wippe durch eine Spende der
Wendelinusstiftung, St. Wendel, die schon den Kauf der Schaukel auf
dem AH-Spielplatz am Sportplatz 2014 finanziell unterstützt hatte. Dafür
sagen wir einen ganz herzlichen Dank an die Wendelinusstiftung!
Euer Ortsvorsteher
Hans Peter Wack
Saarland Picobello 2016
Am 2. Wochenende im März finden die diesjährigen Saarland Picobbello
- Tage statt. Unser Dorf wird sich an dieser Aktion beteiligen. Wir treffen
uns am Samstag, 12. März, um 10:00 Uhr am Feuerwehrgerätehaus in
Steinberg-Deckenhardt.
Dort werden wir dann je nach Teilnehmerzahl einzelne Gruppen einteilen, die bestimmte Bereiche aufsuchen und vom Müll befreien werden.
Geplant sind der Kinderspielplatz an der Musikwerkstatt, der Verbindungsweg nach Mosberg-R., der Weg um den Steinmar, die Bereiche um
die Papier-/Glascontainer usw.
Wer sich gerne beteiligen und mithelfen möchte, melde sich bitte bei mir
oder bei Inken Ruppenthal an, damit wir die Anzahl der Orte, die gesäubert werden können, besser planen können. Mitmachen kann jeder von
klein bis groß, von jung bis alt. Für die Kinder werden auch Handschuhe
zur Verfügung gestellt.
Für Speis und Trank nach getaner Arbeit wird im Anschluss im Feuerwehrgerätehaus gesorgt sein. Der Ortsrat würde sich freuen, wenn sich recht
viele Mitbügerinnen und Mitbürger an der Aktion beteiligen würden.
Bürgerzettel
Ich habe am ............................................................................. folgendes festgestellt:
r
Kinderspielplatz verunreinigt/ Spielgeräte beschädigt
rSchutt/Unratablagerung
r
Fahrbahndecke beschädigt
r
Bürgersteig/Radweg beschädigt
r
Hydrant/Kanaldeckel/Gully schadhaft
r
Straßenbeleuchtung defekt
r
Verkehrsschild beschädigt
r
Bäume, Hecken und Sträucher behindern die Übersicht
r
Straßenbaustelle nicht gesichert
Sonstige Anregungen:.......................................................................................................................................................................................................
Kurze Ortsangabe:..............................................................................................................................................................................................................
Name und Anschrift:..........................................................................................................................................................................................................
...................................................................................................................................................................................................................................................
...................................................................................................................................................................................................................................................
Zutreffendes unterstreichen
An den Bürgermeister der Gemeinde Oberthal, Poststr. 20, 66649 Oberthal
$
ende des amtlichen teils
Oberthal
- 16 -
kirchliche nachrichten
Pfarreiengemeinschaft Oberthal-Namborn
mit den Pfarrgemeinden
St. Stephanus Oberthal, Mariä Himmelfahrt Namborn, Christkönig
Güdesweiler, St. Willibrord Baltersweiler, St. Donatus Gronig und St.
Anna Furschweiler
Pfarrbüro Oberthal-Namborn
Steffesheck 3, 66649 Oberthal
Tel.Nr. 06854 8573
Öffnungszeiten des Pfarrbüros Oberthal:
Mo. 09.00 - 11.30 Uhr
Di. 09.00 - 11.30 Uhr
Mi. 09.00 - 11.30 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr
Fr. 09.00 - 11.30 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
Internet: www.obertha l-namborn.de
E-Mail:[email protected]
Weitere Telefonnummern:
Heinrich-Meffert-Haus
06854 8908
Dinnerzeit Michael Lambert
Rosenstraße 6 66649 Oberthal
0170 9917816
———————
Kindergarten St. Stephanus Oberthal
06854 6392
Rosenstraße 6 66649 Oberthal
E-Mail: [email protected]
Gottesdienstordnung
St. Willibrord
07.30 Uhr
Baltersweiler
St. Stephanus 17.30 Uhr
Oberthal St. Anna
17.30 Uhr
Furschweiler
Christkönig 18.30 Uhr
Güdesweiler
19.00 Uhr
Sonntag, 06.03.
St. Willibrord
09.00 Uhr
Baltersweiler
St. Donatus
10.30 Uhr
Gronig Mariä Himmelf. 10.30 Uhr
Namborn
Mariä Himmelf. 14.30 Uhr
Namborn
Montag, 07.03.
St. Donatus
17.00 Uhr
Gronig
Dienstag, 08.03.
Christkönig
18.30 Uhr
Güdesweiler
St. Anna
18.30 Uhr
Furschweiler
Mittwoch, 09.03.
Christkönig 07.00 Uhr
Güdesweiler
Mariä Himmelf. 07.30 Uhr
Namborn
Donnerstag, 10.03.
Christkönig
08.00 Uhr
Güdesweiler
St. Stephanus
10.30 Uhr
Oberthal
St. Michael
10.30 Uhr
Gehweiler
St. Willibrord
17.00 Uhr
Baltersweiler
St. Anna
Furschweiler
18.30 Uhr
Frühschicht in der Fastenzeit
für die Erstkommunionkinder und
deren Familien
Frühschicht in der Fastenzeit
für die Erstkommunionkinder und
deren Familien
Vorabendmesse
Gruppe 2
für die Verstorbenen der Pfarreiengemeinschaft
Vorabendmesse
Kreuzwegandacht
Vorabendmesse
für die Verstorbenen der Pfarrgemeinde
Hochamt
Hochamt
Gruppe 5
anschließend Solidaritätsessen
Hochamt
für die Verstorbenen der Pfarreiengemeinschaft
Taufe der Kinder
Jakob Remigius Müller und Milo Jonathan Zech
WegGottesdienst 9
Thema: Jesus - Ein Schatz in meiner
Hand
St. Michael
18.30 Uhr
Kreuzwegandacht
Gehweiler
Freitag, 11.03.
St. Willibrord 18.00 Uhr
Kreuzwegandacht
Baltersweiler
St. Stephanus
18.00 Uhr
Kreuzwegandacht
Oberthal
18.30 Uhr
Hl. Messe
St. Donatus
18.30 Uhr Kreuzwegandacht
Gronig
Mariä Himmelf. 18.30 Uhr
Kreuzwegandacht
Namborn
5. Fastensonntag
Kollekte für das Bischöfliche Hilfswerk „Misereor“
Samstag, 12.03.
St. Stephanus
17.30 Uhr
Vorabendmesse
Gruppe 1
Oberthal
für die Verstorbenen der Pfarreiengemeinschaft
In allen Gottesdiensten werden die neuen Mitglieder der PGR bzw.
KGR vorgestellt und die ausgeschiedenen verabschiedet.
St. Willibrord 17.30 Uhr
Vorabendmesse
Baltersweiler
Christkönig 18.30 Uhr
Kreuzwegandacht
Güdesweiler
19.00 Uhr
Vorabendmesse
† Theresia Gerstner (2. Sterbeamt)
Sonntag, 13.03.
In allen Gottesdiensten werden die neuen Mitglieder der PGR bzw.
KGR vorgestellt und die ausgeschiedenen verabschiedet.
St. Michael
09.00 Uhr
Hochamt
Gehweiler
† Günter Schwan (2. Sterbeamt)
Mariä Himmelf. 10.30 Uhr
Hochamt
Namborn
für die Verstorbenen der Pfarreiengemeinschaft
St. Donatus
10.30 Uhr
Hochamt
Gruppe 1
Gronig
mit Taufe des Kindes Maila von Ehr
Aus unserer Pfarreiengemeinschaft
Formular zur Messbestellung
Für Messbestellungen können Sie nachfolgendes Formular benutzen
und in den Sakristeien oder im Pfarrbüro abgeben. Es ist auch möglich,
den Betrag für die Messintentionen von 5,00 EUR auf das Konto des Kirchengemeindeverbandes zu überweisen: Bankverbindung: IBAN: DE52
5929 1000 0000 3044 17, BIC: GENODE51WEN oder Kto.Nr. 304 417, Bankleitzahl: 592 910 00 bei der St. Wendeler Volksbank
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Messbestellungen
Name des/
der Verstorbenen:.....................................................................................................
Kirche:...........................................................................................................................
Datum:..........................................................................................................................
bestellt von:................................................................................................................
Telefonnummer:.......................................................................................................
Hl. Messe
Kreuzwegandacht
Frühschicht
anschließend Frühstück im Pfarrhaus
Frühmesse
anschließend Frühstück im Pfarrsälchen
Laudes
Wortgottesdienst
im Seniorenheim
Hl. Messe
mit Spendung der Krankensalbung
WegGottesdienst 9
Thema: Jesus - Ein Schatz in meiner
Hand
Hl. Messe
✂
Samstag, 05.03.
Christkönig
07.30 Uhr
Güdesweiler
Ausgabe 9/2016
Krankenkommunion
Im Monat März bringen die Seelsorger und Krankenkommunionhelfer
unseren älteren und kranken Pfarrangehörigen die Krankenkommunion.
Wer gerne an der Kommunion teilnehmen möchte und noch nicht im
monatlichen Plan aufgenommen ist, kann sich im Pfarrbüro Oberthal,
Tel.-Nr. 8573 melden. Die Termine werden schriftlich mitgeteilt.
Taufsonntage für das Jahr 2016
03.04.
St. Willibrord Baltersweiler
24.04.
St. Anna Furschweiler
15.05.
St. Donatus Gronig
28.05.
St. Stephanus Oberthal
05.06.
Christkönig Güdesweiler
19.06.
Mariä Himmelfahrt Namborn
26.06.
St. Willibrord Baltersweiler
10.07.
St. Anna Furschweiler
21.08.
St. Donatus Gronig
28.08.
St. Stephanus Oberthal
Oberthal
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11.09.
Christkönig Güdesweiler
25.09.
Mariä Himmelfahrt Namborn
09.10.
St. Willibrord Baltersweiler
23.10. St. Anna Furschweiler
06.11.
St. Donatus Gronig
27.11.
St. Stephanus Oberthal
11.12.
Christkönig Güdesweiler
Krankensalbungsgottesdienste in unserer Pfarreiengemeinschaft
Das Sakrament der Krankensalbung wird im Allgemeinen in körperlichen
und seelischen Grenzsituationen gespendet, um sich von Gott stärken
zu lassen.
So ist es guter und heilsamer Brauch, dass Kranke, egal welchen Alters,
einen Priester rufen, der dieses Sakrament spendet. Sehr oft ist die Feier
dieses Sakraments sowohl für den, der das Sakrament empfängt als auch
für die Angehörigen, die bei dieser Feier anwesend sind, eine Hilfe, sich
mit der Krankheit oder auch mit dem bevorstehenden Tod auseinander
zu setzen. Es ist sehr schön, wenn Angehörige oder enge Freunde an dieser Feier teilnehmen können.
Zusätzlich bieten wir in unserer Pfarreiengemeinschaft KrankensalbungsGottesdienste an. Hierzu laden alle kranken und älteren Menschen und
ihre Angehörigen ein, in einem speziellen Gottesdienst die Krankensalbung zu empfangen:
St. Michael, Gehweiler
am Donnerstag, 10.03. um 10.30 Uhr Hl. Messe mit Krankensalbung
St. Donatus, Gronig
am Dienstag, 15.03. um 15.00 Uhr Hl. Messe mit Krankensalbung,
anschließend Kaffee und Kuchen im Jugendraum.
Mariä Himmelfahrt, Namborn
am Mittwoch, 23.03. um 15.00 Uhr Hl. Messe mit Krankensalbung,
anschließend Kaffee und Kuchen im Pfarrsälchen
Altenhilfezentrum Eisweiler:
Donnerstag, 17.03.2016, um 10.30 Uhr Hl. Messe mit Spendung der Krankensalbung
Seniorenheim Oberthal
Donnerstag, 31.03.2016, um 10.30 Uhr Hl. Messe mit Spendung der Krankensalbung
Buswallfahrt zur Springprozession nach Echternach und zum Grab
der sel. Sr. Blandine Merten in Trier am Dienstag, 17. Mai 2016
geistliche Begleitung: Diakon Oliver Besch
Fahrpreis: 15,- EUR
(bei Anmeldung im Pfarrbüro Oberthal)
Das Programm und die genauen Abfahrtszeiten werden im nächsten
Pfarrbrief, sowie ab dem 01. Mai 2016 in den Namborner Nachrichten
und auf unserer Homepage
www.oberthal-namborn.de veröffentlicht.
FIRMUNG 2016
Der neue Termin steht fest.
Am Sonntag, 3. Juli 2016 um 10:00 Uhr wird Weihbischof Robert Brahm
den Firmlingen des Jahrgangs 01.07.2000 bis 30.06.2001 unserer Pfarreiengemeinschaft das Sakrament der Firmung spenden.
Die Vorbereitung wird im Zeitraum zwischen dem 25.04. und 30.06.2016
stattfinden. Nähere Informationen zum Verlauf der Vorbereitung sowie
den genauen Ort der Firmung gehen den Jugendlichen des genannten
Jahrgangs in den nächsten Tagen zu.
Peter Holz, Gemeindereferent
St. Stephanus Oberthal
Kirchenchor - Unsere Proben sind jeweils dienstags um 19.30 Uhr - in
den ungeraden Monaten
in der Kirche in Güdesweiler, in den geraden Monaten im HMH in Oberthal.
Haussammlung für die Pfarrkirche
In der Zeit vom 07. März bis zum 21. März 2016 wird die 1. Haussammlung in diesem Jahr durchgeführt. Wir bitten um einen freundlichen
Empfang der Sammler/Innen.
Christkönig Güdesweiler
Kirchenchor - Unsere Proben sind jeweils dienstags um 19.30 Uhr - in
den ungeraden Monaten in der Kirche in Güdesweiler, in den geraden
Monaten im HMH in Oberthal.
Die Laudes,
das Morgengebet der Kirche
Herzliche Einladung an alle, die der Fastenzeit eine besondere Gebetsprägung geben wollen, jeden Donners-tag die Laudes in Gemeinschaft
zu beten und somit in das Morgengebet der Kirche einzustimmen. Wir
beginnen am 11.02.2016 im Gebetskreis um 08:00 Uhr im Pfarrhaus
Güdesweiler.
Caritas-Frauen Güdesweiler
Zum Seniorennachmittag laden wir recht herzlich, am Donnerstag, den
10.03.2016 um 15.00 Uhr, ins Pfarrhaus in Güdesweiler ein.
St. Donatus Gronig
Kirchenchor - Die Proben sind jeden Mittwoch um 20.00 Uhr im Jugendraum.
Ausgabe 9/2016
Ev. Kirchengemeinde St. Wendel
Gottesdienste vom 04.03.2016 bis 09.03.2016
Freitag, 04.03.16
18.30 Uhr Ev. Gottesdienst in der Kapelle des Marienkrankenhauses
Sonntag, 06.03.16
10.00 Uhr Vorstellungsgottesdienst der Konfirmanden - Bezirk I, in
St. Wendel
10.00 Uhr Kindergottesdienst in St. Wendel
Mittwoch, 09.03.16
18.00 Uhr Passionsandacht
Wochenprogramm
montags
14 - 17 Uhr Kleiderkammer in St. Wendel, Beethovenstr. 3
16.30 Uhr Kindergottesdienstvorbereitung St. Wendel, Ev.
Gemeindehaus
20.00 Uhr Posaunenchorprobe
dienstags
09.30 Uhr Gymnastik für Ältere, Ev. Gemeindehaus Leitersweiler
09.30 Uhr Krabbelgruppe, Ev. Gemeindehaus St. Wendel
15.30 Uhr Konfirmandenunterricht Pfarrbezirk I, Gemeindehaus St.
Wendel
20.00 Uhr Frauenclub (vierzehntägig)
mittwochs
15.00 Uhr Treff älterer Gemeindeglieder, 2. Mittwoch im Monat, im
Ev. GemHaus St. Wendel
15.00 Uhr Leitersweiler Treff für Senioren: 2. Mittwoch im Monat,
Ev. GemHaus
18.00 Uhr Dorfladen und Männertreff im Gemeindehaus Leitersweiler
19.30 Uhr Offener Treff für Frauen/Frauenstammtisch, Ev. GemHaus WND
donnerstags
16.00 Uhr Konfirmandenunterricht Pfarrbezirk II, Gemeindehaus
St. Wendel
18.00 Uhr „Die Hauptsach-ich-war-Truppe!“ Treffpunkt: Wendalinuspark
19-21 Uhr Jugendtreff, Ev. Gemeindehaus St. Wendel
freitags
14-17 Uhr Kleiderkammer in St. Wendel, Beethovenstr. 3
15.30 Uhr Kinderchorprobe
16.30 Uhr Jugendchorprobe
20.00 Uhr Kirchenchorprobe
Tel. Ev. Gemeindeamt 06851-2500
Tel. Pfarrer Markus Karsch
06851-8007820
Tel. Pfarrerin Christine Unrath 06856-9680028
Oberthal
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Jehovas Zeugen Versammlung St. Wendel
Zusammenkünfte: Königreichssaal, Auf dem Stumpf 8
66606 St. Wendel-Oberlinxweiler
Freitag
18.45 – 20:30 Uhr
Leben- und Dienst-Zusammenkunft
Sonntag
10:00 – 11:45 Uhr
Biblischer Vortrag
Thema: „Widerstehe dem Geist der Welt“
Anschließend: Bibel- und Wachtturm Studium
Alle Zusammenkünfte sind öffentlich. Interessierte Personen sind jederzeit willkommen. Internet: www.jw.org
veranstaltungskalender
Veranstaltungen
Sehen Sie hierzu die nachfolgende Seite-
schulnachrichten
Ausgabe 9/2016
heitsfreunde Julian und Tomas nach langer Zeit wieder. Sie verbringen
unvergessliche Tage miteinander, sie lachen viel und weinen, denn ihrem
Wiedersehen wird ein Abschied für immer folgen. Julian ist an Krebs im
Endstadium erkrankt. Der Film ist humorvoll und berührend.
Mr. May und das Flüstern der Ewigkeit von Uberto Pasolin, Mittwoch,
23.03.2016, 17.00 Uhr, Eintritt 5 €. John May arbeitet als „funeral officer,
der sich um die Bestattung einsam Verstorbener in London kümmert,
erhält die Kündigung. Sein letzter Fall wird ein Glanzstück an Recherche:
die Rekonstruktion eines Lebens, dem die letzte Ehre erwiesen wird. Eine
warmherzig und zurückhaltend inszenierte Tragikkomödie.
Neues vom Kneipp Verein St. Wendel e.V.
Am Montag, den 7. März um 18:00 Uhr im KBBZ St.Wendel der Kurs: “Fit
& Fun Bewegung mit Bodyforming” unter der Leitung von Soumya Fehrentz, Info-Tel.: 06858 - 900 64 17.
Ebenfalls ab 7. März um 17:30 Uhr findet wieder der Kurs: “Das Wunder
der Vergebung - Ho´oponopono”, Das hawaiianische Ritual für inneren
Frieden mit Angelika Wagner statt. Info-Tel: 06857-1261,
Am Dienstag, den 8, März um 18:15 Uhr findet “Autogenes Training
unterstützt durch Klangschalenklänge” unter der Leitung von Claudia
Bard bei Klangtiefe, Pater-Selzer-Str.14 in St.Wendel statt. Info-Tel: Tel.:
06851 - 82980.
Außerdem erlernen sie am 8. März um 17:00 Uhr im Kneipp-Treff wie sie
Aus marmoriertem Papier ein kleines Buch entsteht” unter der Leitung
von Christel Mörsdorf, Info-Tel.: 06853- 4716
Mehrere neue Kurse starten am Mittwoch, den 9. März. Zunächst
beginnt um 15:15 Uhr der Kurs: „Babymassage Streicheleinheiten für Körper und Seele“, um 16:300 Uhr findet “Entspannung für Kids - Auf einem
bunten Regenbogen“, statt und um 18:00 Uhr erlernen sie wie sie ganz
locker entspannt und gelöst durch den Alltag kommen durch “Progressive Muskelentspannung”. Diese drei Kurse finden jeweils im Kneipp-Treff
statt und warden geleitet von der Heilpraktikerin Gabriele Marner-Büdel.
Info-Tel: Tel.: 0173 - 3219252.
Ebenfalls 9. März starten die Kurse Bodyforming um 18:00 Uhr und
Zumba um 19:00 Uhr im KBBZ St.Wendel unter der Leitung von Birgit
Schwingel. Info-Tel: 06851 - 9759285, Handy: 0152 - 557 54 924, E-Mail:
[email protected]
Des Weiteren findet am 9. März um 17:00 Uhr wieder ein “Offener
Filzabend”mit Filzhandwerkerin Sigrid Bannier im Werkstatt-Laden Bannier in Kusel statt. Info-Tel: 06384 – 5140501.
Weitere Kurse finden sie unter: www.kneippverein.de
Kindersecondhandbasar in Freisen
Auch in diesem Jahr veranstaltet die Elterninitiative Freisen wieder ihren
Frühjahrs-Secondhandbasar. Angeboten werden an 75 Tischen und rund
30 Flohmarktdecken gebrauchte Kleidung, Schuhe, Spielsachen und
sonstige Gebrauchsgegenstände für Kinder. Derjenige, der nur Spielsachen verkaufen möchte, kann sich für eine Flohmarktdecke anmelden.
Der Basar der Elterninitiative Freisen findet
am Sonntag, dem 13.03.2016, ab 13.00 Uhr
in der Bruchwaldhalle in Freisen statt. Der Erlös des Frühjahrsbasars aus
Tischgebühren, Werbung und Kuchenverkauf kommt - wie in jedem Jahr
- den ersten Klassen der Grundschule Freisen/Oberkirchen zu Gute.
„Frühling in Wien“
Jahreskonzert 2016 des Mandolinenvereins Bliesen
infOrmatiOnen
Montessori-Grundschule-Humes
Ostermarkt der Montessori-Grundschule-Humes
Die Montessori-Grundschule-Humes lädt zu ihrem Ostermarkt am Samstag, 12. März 2016 die ganze Bevölkerung recht herzlich ein. In der Zeit
zwischen 14.00 Uhr und 17.00 Uhr werden selbst hergestellte Dekoartikel und andere „Frühlingsboten“ zum Verkauf angeboten. In der gleichen
Zeit findet auch eine Bücherbörse für Jung und Alt statt. Für das leibliche
Wohl ist mit Kaffee und Kuchen, sowie Rostwürsten und kalten Getränken bestens gesorgt. Die Montessori-Grundschule-Humes freut sich auf
viele Besucher aus nah und fern.
Montessori-Grundschule-Humes - In der Humes 40a - 66571 Eppelborn
Telefon: (06881) 899 47-16
Fax: (06881) 899 47-38
@-Mail: [email protected]
www.montessori-nordsaar.de
Zwei humorvolle und berührende Filme
die sich mit dem Thema Sterben, Tod und Abschied nehmen auseinandersetzen, zeigt die Christliche Hospizhilfe im Landkreis St. Wendel im
Kino Neues Theater in St. Wendel, Alter Woog 2:
Freunde fürs Leben von Cesc Gay, Mittwoch 16.03.2016, 17.00 Uhr,
Eintritt 5 €. In der Tragikkomödie treffen sich die beiden alten Kind-
Samstag, 05. März 2016, 20.00 Uhr, Gemeindezentrum Bliesen
(gh.) Das Jahreskonzert 2016 des Mandolinenvereins Bliesen, das am
Samstag, 05. März, ab 20.00 Uhr im Gemeindezentrum in Bliesen stattfindet, steht musikalisch ganz im Zeichen der Stadt Wien.
Unter dem Titel „Frühling in Wien“ widmet sich das Orchester des Vereins
zur Feier seines 90-jährigen Bestehens einigen der mit diesem Städtenamen untrennbar verbundenen, weltweit beliebten Kompositionen.
Schließlich waren in der österreichischen Hauptstadt im Laufe der Jahrhunderte viele Tondichter von Weltrang tätig, darunter als berühmteste
Vertreter die Komponisten der Wiener Klassik (Haydn, Mozart und Beethoven) sowie der Walzerkönig Johann Strauß.
Maßgeblich unterstützt wird das Zupforchester durch die Solisten Eva
Sandschneider (Sopran) und Manuel Horras (Tenor).
„Frühling in Wien“ ist ein mitreißend-unterhaltsames Programm, das
unter der versierten Leitung von Michael Anton mit der gewohnten
Akribie erarbeitet wurde. Es entführt das Publikum unter anderem mit
Mozarts „Kleiner Nachmusik“ und „Un’aura amorosa“ aus seiner Oper „Cosi
fan tutte“, Johann Strauß` „Frühlingsstimmen-Walzer”, „Pizzicato Polka”,
„Geschichten aus dem Wienerwald”, „An der schönen blauen Donau”
sowie Auszügen aus seinen Operetten „Eine Nacht in Venedig” und “Die
Fledermaus” musikalisch nach Wien. Dort erwarten die Zuhörer weitere
melodiöse Leckerbissen, darunter die Zitherballade von Anton Karas,
„Dein ist mein ganzes Herz“ aus der Operette „Das Land des Lächelns“,
„Ewigkeit“ aus dem Musical „Tanz der Vampire“ und zu guter Letzt Johann
Schrammels Marsch “Wien bleibt Wien”. Der Eintritt ist frei.
Fortsetzung auf Seite 20
Oberthal
- 19 -
Ausgabe 9/2016
veranstaltungskalender
Datum von bis:
Uhrzeit
von bis:
Veranstaltung:
März
04.03.16
19:00
Mitgliederversammlung der Alten Herren der SG
Steinberg-D./Walhausen im Gasthaus Stephan
05.03.16
10:00 - 17:00
Jugendaktion des MV Steinberg-D. „Bemalung
Bieberziegeln“ in der Musikwerkstatt
05.03.16
Jahreshauptversammlung des Musik- und Fördervereins Gronig
06.03.16
18:00
Jahreshauptversammlung des Gesangverein Stein
berg-D. mit Neuwahlen in den Steinberger Stuben
08.03.16
Jahreshauptversammlung des Kneippvereins Gronig
08.03.16
15:00
Kaffeenachmittag des Pensionärvereins Steinberg-D.
in den Steinberger Stuben
09.03.16
Vereinsfahrt der IGBCE nach Straßburg
09.03.16
Jahreshauptversammlung des Kirchenchores Gronig
10.03.16
15:00
Seniorennachmittag der Caritasfrauen Güdesweiler
im Pfarrhaus
12.03.16
DRK Kleidersammlung
13.03.16
Seniorennachmittag Gronig
14.03.16
Jahreshauptversammlung des DRK Steinberg-D. im
Feuerwehrgerätehaus
14.03.16
Gemeinsame Blutspende des DRK Güdesweiler und
DRK Steinberg-D.
15.03.16
15:00
Aktive Senioren Kaffeenachmittag in der Pilsstube
am Brunnen
20.03.16
15:00
Junge Musiker Steinberg-D. stellen sich vor in der
Musikwerkstatt
20.03.16
15:00
Jahreshauptversammlung (keine Neuwahlen!) und
Kaffeenachmittag des Obst- und Gartenbauvereins
Güdesweiler in der Schützenhalle
20.03.16
19:00
Mitgliederversammlung des DRK Steinberg-D. im
Feuerwehrgerätehaus
20.03.16
Jahreshauptversammlung des Obst- und Gartenbauvereines Gronig
23.03.16
Versammlung der Jagdgenossenschaft Gronig
24.03.16
Eierparty und Bierbörse im Hämmelheim
25.03.16
ASV Orletal - Forellenräuchern
29.03.16
Blutspende DRK Gronig
29.03.16
17:00 - 20:00
Blutspende des DRK Oberthal im DGH Gronig
31.03.16
Generalversammlung Männgergesangverein Cäcilia
Ortsteil:
Steinberg-Deckenhardt
Steinberg-Deckenhardt
Gronig
Steinberg-Deckenhardt
Gronig
Steinberg-Deckenhardt
Steinberg-Deckenhardt
Gronig
Güdesweiler
Gronig
Steinberg-Deckenhardt
Güdesweiler
Güdesweiler
Steinberg-Deckenhardt
Güdesweiler
Steinberg-Deckenhardt
Gronig
Gronig
Güdesweiler
Gronig
Gronig
Oberthal
Güdesweiler
Meldung einer Veranstaltung für den Veranstaltungskalender
Verein:......................................................................................................................................................................................................................................................
Termin:.....................................................................................................................................................................................................................................................
Veranstaltung:......................................................................................................................................................................................................................................
Veranstaltungsort:..............................................................................................................................................................................................................................
Sie können Ihre Veranstaltung auch telefonisch unter 06854/9017-23/27 oder über eMail an [email protected] melden.
Den Veranstaltungskalender zum Ausdrucken finden Sie auch unter www.oberthal.de
Bei Terminänderungen teilen Sie bitte neben dem neuen Termin auch den wegfallenden mit,
damit ein Streichen im Veranstaltungskalender gewährleistet werden kann.
Oberthal
- 20 -
Projekt „Saarland zum Selbermachen“
geht in die sechste Runde
2016 und 2017 die Mittel der Staatskanzlei für das Ehrenamt im Saarland
aufgestockt. Davon können natürlich auch Projekte des bürgerschaftlichen Engagements wie „Saarland zum Selbermachen“ profitieren. Das
Erfolgsprojekt wird also fortgesetzt und geht nunmehr in die sechste
Antragsrunde. Anträge können nach wie vor unbürokratisch per Brief
oder E-Mail gestellt werden. Eine unabhängige Jury, die mit im Ehrenamt
ausgezeichneten Bürgerinnen und Bürgern besetzt ist, begutachtet die
Anträge und entscheidet über die Förderhöhe, die bis zu 3.000 Euro pro
Projekt betragen kann. Es gibt keine spezifischen Antragsfristen, die Jury
behandelt zwischenzeitlich eingegangene Anträge zweimal jährlich.
Weitere Informationen enthält der Flyer, der bei den Kommunen ausliegt
oder unter www.ehrenamt.saarland.de heruntergeladen werden kann.
Telefonische Auskunft gibt es in der Staatskanzlei unter 0681/501-2007
oder 501-2342.
Bürgerschaftliches Engagement
und ehrenamtliche Projekte fördern
Saarland
zum Selbermachen
Medien-Info 20/2016
Verein, Initiative, Person:
Ausgabe 9/2016
aus
✃
Projektverantwortliche/-r:
vereinen + verbänden
grOnig
Staatskanzlei
Abteilung B
Straße/Haus-Nr.:
„Saarland zum Selbermachen“
Am Ludwigsplatz 14
66117 Saarbrücken
PLZ/Ort:
Telefon-Nr. und E-Mail für Rückfragen:
Antrag auf finanzielle Förderung
„Saarland zum Selbermachen”
Projektbeschreibung
Bitte geben Sie das Ziel, den Zeitplan, die voraussichtlichen Kosten für Personal, Material, ggf. die weitere Finanzierung
sowie eventuelle Kooperationspartner bei Ihrem Projekt an.
Musikverein „Harmonie Gronig e.V.
Jahreshauptversammlung Musikverein „Harmonie“ Gronig e.V Samstag,
05. März 2016 um 17.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Gronig.
Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Annahme der Tagesordnung
3. Bericht des Präsidenten
4. Bericht des Dirigenten
5. Bericht der Jugendvertretung
6. Bericht der Kassenführerin
7. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung der Kassenführerin
10. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes
11. Neuwahl des Vorstandes
13. Neuwahl der Kassenprüfer
14. Ausblick für das Jahr 2016
15.Verschiedenes
Proben und Veranstaltungen März 2016
· Freitag, 04.03.2016 ab 18.00 Uhr Arbeitseinsatz DGH
· Samstag, 05.03.2016, 17.00 Uhr Jahreshauptversammlung des
Musikverein Harmonie Gronig e.V. im DGH
· Samstag, 05.03.2016, 18.00 Uhr Jahreshauptversammlung, des
Fördervereins der Trachtenkapelle Gronig e.V. im DGH
· Mittwoch, 16.03.2016, 19.00 Uhr Probe
Erklärung
Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen von „Saarland zum Selbermachen“ verwendet. Eine Weitergabe oder Nutzung
zu anderen Zwecken ist ausgeschlossen. Hiermit erkläre ich mein Einverständnis, dass mein eingereichter Beitrag zum Zwecke der
Dokumentation und Publikation verwendet werden kann. Ich erkläre weiterhin, dass für das hier beantragte Projekt keine weitere
Förderung durch die Landesregierung erfolgt oder dort beantragt wurde.
Datum und Unterschrift
Projekt „Saarland zum Selbermachen“ geht in die sechste Runde – Landesregierung unterstützt ehrenamtliche Projekte mit bis zu 3.000 Euro
Mit hohem persönlichem Einsatz, guten Ideen und beispielhafter Kreativität
engagieren sich viele Saarländerinnen und Saarländer ohne Entgelt in ihrer
Freizeit für ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger. Häufig sind es kleine Projekte,
wie die Instandsetzung von Spielgeräten für Kinder, die Verbesserung von
Sport- oder Freizeiteinrichtungen, die Schaffung und Pflege von gemeinschaftlichen Begegnungsmöglichkeiten, die Instandsetzung von Denkmälern, Maßnahmen zur Verschönerung ortsbildprägender Einrichtungen oder
auch nachhaltige Projekte in der Flüchtlingshilfe, derer sich freiwillige Initiativen annehmen oder annehmen möchten. Oftmals aber scheitern gute Projekte an der fehlenden finanziellen Unterstützung, die in vielen Fällen nicht
einmal so erheblich sein müsste, da freiwillige Leistungen eingebracht werden. Deshalb hat die Staatskanzlei das Projekt „Saarland zum Selbermachen“
ins Leben gerufen. Das Projekt geht jetzt in die sechste Runde. „Saarland
zum Selbermachen verbindet die Anerkennung ehrenamtlichen Engagements mit der Möglichkeit bürgerorientierter Lösungen im unmittelbaren
Lebensumfeld der Menschen“, sagt Ministerpräsidentin Annegret KrampKarrenbauer, „das Projekt ist ein Beispiel dafür, wie aus der Summe kleiner
Initiativen ein großes lebens- und liebenswertes Ganzes entstehen kann.“
Die saarländische Landesregierung bietet seit 2013 im Rahmen des Projektes „Saarland zum Selbermachen“ (SzS) eine direkte und unbürokratische finanzielle Förderung ehrenamtlicher, gemeinwohlorientierter
Vorhaben an. Von Beginn an wurde „Saarland zum Selbermachen“ stark
nachgefragt und die zahlreichen Realisierungen ehrenamtlich betreuter
Projekte in den Kommunen überzeugten durch ihre beispielhafte Handhabung und Ausführung. Auch deshalb wurden für die Haushaltsjahre
Musikverein „Harmonie“ Gronig e.V.
Jahreshauptversammlung Musikverein „Harmonie“ Gronig e.V
Samstag, 05. März 2016
Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Annahme der Tagesordnung
3. Bericht des Präsidenten
4. Bericht des Dirigenten
5. Bericht der Jugendvertretung
6. Bericht der Kassenführerin
7. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung der Kassenführerin
8. Aussprache zu den Punkten 3-7
9. Wahl eines Versammlungsleiters
10. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes
11. Neuwahl des Vorstandes
13. Neuwahl der Kassenprüfer
14. Ausblick für das Jahr 2016
15.Verschiedenes
Kirchenchor St. Donatus Gronig
Einladung zur Generalversammlung
Der Kirchenchor St. Donatus lädt seine aktiven und inaktiven Mitglieder
zur Generalversammlung 2016 ein.
Wann: am Mittwoch, 09. März um 19.30 Uhr
Wo: im Jugendraum Gronig
Tagesordnungspunkte:
1. Begrüßung durch die Vorsitzende
2. Annahme der Tagesordnung
3. Totenehrung
4. Ehrungen
5. Bericht der Schriftführerin
6. Bericht der Chorleiterin
Oberthal
- 21 -
7. Bericht der Schatzmeisterin
8. Bericht der Kassenprüfer
9. Aussprache zu den Berichten
10. Wahl des Versammlungsleiters
11. Entlastung des Vorstandes
12. Neuwahlen des Vorstandes und der Kassenprüfer
13.Verschiedenes
14. Planungen und Termine 2016
Wir hoffen viele Teilnehmer begrüßen zu können und heißen alle herzlich
willkommen.
Der Vorstand
Förderverein der Trachtenkapelle Gronig e.V.
Jahreshauptversammlung Förderverein der
Trachtenkapelle Gronig e.V.
Samstag, 05. März 2016, um 18.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus
Tagesordnung
1. Eröffnung der Versammlung und Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der
Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung
3. Genehmigung der Tagesordnung
4. Bericht des Vorstandsvorsitzenden
5. Bericht des Schatzmeisters
6. Bericht der Kassenprüfer
7. Aussprache über die Berichte
8. Wahl eines Versammlungsleiters
9. Entlastung des Vorstandes
10. Neuwahl des Vorstandes gem. § 7 Abs. 2 und § 8 der Vereinssatzung
11. Neuwahl der Kassenprüfer
12.Verschiedenes
Männergesangverein „Harmonie“ Gronig
Einladung zur Generalversammlung
Der Männergesangverein „Harmonie“ Gronig lädt seine aktiven und inaktiven Mitglieder herzlich zur diesjährigen Generalversammlung ein. Die
Versammlung findet am Freitag, den 11. März 2016 um 19.00 Uhr im
Vereinslokal „Zum Krug im grünen Kranze“ statt.
Tagesordnung:
1.Begrüßung
2.Liedvortrag
3. Ehrung von Sängern
4. Beginn der Generalversammlung
5. Annahme der Tagesordnung
6.Totenehrung
7. Bericht des Schriftführers
8. Bericht des Kassierers
9. Bericht der Kassenprüfer
10. Aussprache zu den Berichten
11. Wahl des Versammlungsleiters
12. Entlastung des Vorstandes
13. Wahl des Vorstandes
14. Wahl der Kassenprüfer
15.Verschiedenes
Wir würden uns freuen, viele Mitglieder an diesem Abend begrüßen zu dürfen.
Der Vorstand
Kneipp-Verein „Oberes Bliestal“ Oberthal
Generalversammlung
Am Dienstag, dem 8. März 2016 findet um 19.00 Uhr im Gasthaus „In
der Mombergstube“, Gronig, unsere diesjährige Generalversammlung
mit Neuwahlen statt.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
1. Eröffnung u. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden
2. Totenehrung
3. Berichte
a) Schriftführer
b) Kassierer
c) Kassenprüfer
d) Übungsleiterin
4. Aussprache zu den Berichten
5. Wahl des Versammlungsleiters
6. Entlastung des Vorstandes und des Kassierers
7. Neuwahl des Vorstandes
8. Neuwahl der Kassenprüfer
9. Ehrungen
10.Verschiedenes
Wir würden uns freuen, wenn viele Mitglieder durch ihre Teilnahme das
Interesse am Verein bekunden.
Tipps und Informationen über Schwarzkümmelöl
Im Anschluss an unsere Generalversammlung laden wir alle Mitglieder zu
einem interessanten Vortrag über Schwarzkümmelöl ein.
Sie erhalten Tipps und Informationen zu Schwarzkümmel und seiner
Anwendung.
Ausgabe 9/2016
Die vielseitige, gesundheitsfördernde und heilende Wirkung von
Schwarzkümmelöl überrascht Mediziner und Heilpraktiker immer wieder auf´s Neue. Es wird eingesetzt gegen Allergien, Vorbeugend
gegen viele Krankheiten und zur allgemeinen Stärkung und Regulation
der Immunabwehr, sowie Entstehung und Hemmen des Wachstums von
Krebszellen.
Der Vorstand
Obst- und Gartenbauverein Gronig
Jahreshauptversammlung 2016
Am Sonntag, dem 20.03.2016 findet um 17:00 Uhr im Gasthaus Mombergstuben die Jahreshauptversammlung 2016 statt, zu der wir hiermit
alle Mitglieder satzungsgemäß einladen.
Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Annahme der Tagesordnung
3. Totengedenken
4. Bericht des Vorsitzenden
5. Bericht des Kassierers
6. Bericht der Brennmeister
7. Bericht der Kassenprüfer
8. Aussprache zu den Punkten 4 bis 7
9. Wahl eines Versammlungsleiters
10. Entlastung des Vorstandes für das abgelaufene Vereinsjahr
11. Anpassung des Mitgliedsbeitrages
12. Beratung und Beschluss einer neuen Vereinssatzung
13. Ausblick auf 2016
Exemplare der neuen Vereinssatzung werden in ausreichender Zahl bei
der Sitzung vorliegen und können von jedem Teilnehmer mitgenommen
werden. Sie kann jetzt schon beim Vorsitzenden Hans Josef Recktenwald
eingesehen bzw. in Kopie erhalten werden.
ASV Orletal-Gronig räuchert Forellen
Wie jedes Jahr werden die Mitglieder des ASV Orletal-Gronig vor Ostern
wieder Forellen räuchern. Der Preis pro Fisch beträgt 4,50€. Bestellungen werden bis 18.3.2016 im Gasthaus Andler (06854/340), sowie von
jedem Vereinsmitglied entgegen genommen. Verkauf der Fische ist am
24.3.2016 im Gasthaus Andler.
SG Gronig/Oberthal
Die kommenden Spiele:
Bereits am kommenden Samstag spielen unsere Herrenmannschaften in
Hirstein auf dem Rasenplatz:
SG Hirstein/Gehweiler - SG Gronig/Oberthal
am Samstag dem 05.03.2016 um 16.00 Uhr in Hirstein
SG Hirstein/Gehweiler III - SG Gronig/Oberthal II
am Samstag dem 05.03.2016 um 17.45 Uhr in Hirstein
Die Spiele vom letzten Wochenende:
SG Gronig/Oberthal - SG Wolfersweiler/Gimbweiler II 5:0
Tore: 2x Kevin Spengler, Julian Scheid, Christian Keller, Markus Therre
SG Gronig/Oberthal II - SV Remmesweiler II 8:0
Tore: 3x Peter Gerhard, Daniel Busch, Tobias Dumoulin, Sebastian Keller,
Daniel Kornbrust, Manuel Setz
Jugendabteilung:
Die kommenden Spiele:
Samstag, 05.03.16
Minis: Turnier in St. Wendel ab 09.30 Uhr
E-Jugend: 14.00 Uhr: SG Gronig/Oberthal - SG SV Bliesen
D1-Jugend 15.15 Uhr: SG Gronig/Oberthal 1 - SG FC Alsweiler in Theley
D2-Jugend 15.15 Uhr: SG FC Freisen 2 - SG Gronig/Oberthal 2
C-Jugend 15.00 Uhr: SG Theley/Gronig/Oberthal - SC Heiligenwald
A-Jugend 17.30 Uhr: SG Theley/Gronig/Oberthal - JFG Schaumberg/Prims
Sonntag, 06.03.16
B-Jugend 10.30 Uhr: STV Urweiler - SG Gronig/Oberthal in Urweiler
Die vergangenen Spiele:
B-Jugend SG Gronig/Oberthal/Theley:
SG Gronig/Oberthal - VfB Heusweiler 7:3
C-Jugend SG Gronig/Oberthal/Theley:
Kreismeisterschaft der C-Jugend in Eppelborn am 13.02.2016
Die C-Jugend der SG Theley zog in den ersten beiden Spielen alle Register und gewann diese. Im ersten Spiel gegen Merchweiler mit 5:1 und im
zweiten Spiel gegen die JFG Schaumberg/Prims 2 mit 1:0.
Dann jedoch änderte sich das Blatt und die Mannschaft unterlag gegen
die JFG Schaumberg/Prims 1 mit 5:0.
Die zwei sehr starken Spiele bedeuteten jedoch trotz der Niederlage den
Einzug ins 1⁄2 - Finale. Wir traten gegen die Sieger in der Gruppe A JFG
Marpingen 1 an und erwiesen uns im Spielverlauf als würdige Gegner,
das Spiel endetet 0:0. Nun mussten wir ins Siebenmeterschießen.
Unser Torwart Matthias bekam direkt beim ersten Schuss einen Knaller in
den Unterleib, konnte aber das erste Tor verhindern. Leider verloren wir
das denkbar knappe Duell mit 2:1. Wir mussten uns mit einem bestverdienten dritten Platz zufrieden geben.
Unsere Torschützen waren: Niklas, Fabio, Lars und Marlon
Oberthal
- 22 -
D-Jugend SG Gronig/Oberthal/Theley:
Überzeugende Auftritte der D-Jugend
Beide Mannschaften konnten in Ihrer jeweiligen Hallenrunde sehr gute
Leistungen über die Wintermonate zeigen. Während die D 1 eine Qualifikation zur Kreismeisterschaft über zwei Spieltage mit 6 Mannschaften
zu bewältigen hatte spielte die D2 eine Pflichtfreundschaftsrunde über
3 Spieltage mit sieben Mannschaften. Die D1 schaffte die Qualifikation
zur Kreismeisterschaft mit einem souveränen Tabellenplatz 1. Stärkster
Gegner in dieser Gruppe war die Mannschaft aus Gresaubach die an beiden Spieltagen jeweils mit 1-0 besiegt werden konnte. Nach dem Entscheidungsturnier der Tabellenzweiten war es am 21.02. dann soweit. Wir
fuhren zur Kreismeisterschaft nach Merchweiler. Gegner in der Vorrunde
waren die JFG Lautenbach, die SG Schiffweiler/Landsweiler/Reden und
die SG Wemmetsweiler. Nach drei spannenden Spielen haben wir wegen
des schlechteren Torverhältnisses das Halbfinale verpasst. Wir haben
gegen die JFG Lautenbach mit 1-0 gewonnen und gegen die SG Schiffweiler/Landsweiler/Reden konnten wir 1-1 spielen. Gegen Wemmetsweiler gab es eine klare 3-0 Niederlage. Insgesamt war es aber für die Jungs
eine tolle Sache sich für diese Kreismeisterschaft zu qualifizieren. Bei der
D1 kamen von Oberthal/Groniger Seite Emilio Keller und Markos Boever
zum Einsatz. Die anderen 7 Spieler stellte unser SG Partner VFB Theley.
Die D2 ermittelte über drei Spieltage hinweg einen Gruppensieger. Am
letzten Spieltag kam es in der Schiffweiler Mühlbachtalhalle zum großen Finalspieltag da die Mannschaften aus Bliesen, Oberthal/Gronig
und Eiweiler bei Lebach nur drei Punkte auseinander lagen. Da im ersten
Spiel Bliesen und Oberthal/Gronig jeweils unentschieden spielten hatte
die Mannschaft aus Eiweiler mit eigenem Sieg die Nase vorne. Im zweiten Spiel gegen Bliesen benötigten wir einen Sieg um überhaupt noch
auf den Gruppensieg hoffen zu können. Dies zeigte die Mannschaft in
eindrucksvoller Manier und schickte Bliesen mit einem klaren 3-0 vom
Parkett. Zwei weitere Siege reichten am Ende dennoch nicht, um den
Gruppensieg einzufahren da die Mannschaft aus Eiweiler einen Sahnetag erwischte und alle Ihre Spiele gewinnen konnte. Somit sprang am
Ende ein sehr guter zweiter Platz dieser Hallenrunde heraus. Oder wie
ein Spieler von Oberthal nach dem Turnier gesagt hat: „Hauptsach vor
die Bliesemer komm, dann ist alles net so schlimm“. Von Seiten Oberthal/
Gronig spielten: Rene Brill, Finlay Klauck, Lukas Backes, Marius Born, Jabal
Aldarwish und Henry Tasche. Die anderen vier Spieler stellte unser SG
Partner VFB Theley. Insgesamt kann man stolz darauf sein was die Jungs
geleistet haben. Beide Mannschaften haben im Nordsaarkreis vordere
Plätze belegt was unsere gute Jugendarbeit wieder belegt. So kann und
muss es in den drei Vereinen weitergehen. Am nächsten Wochenende
geht die Feldrunde wieder los. Unsere D1 spielt in Heusweiler und die D2
hat ein Heimspiel gegen den FV Lebach 2.
güdesWeiler
DRK Ortsverein Güdesweiler
und Steinberg/ Deckenhardt
Die nächste Blutspende unserer Ortsvereine findet am Montag, dem
14.03.2016 von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr in der Güdesweiler Schützenhalle statt. Hierzu sind alle gesunde Menschen ab 18 Jahren herzlich eingeladen.
Die nächste Kleidersammlung des Kreisverbandes ist am Samstag,
dem 19.03.2016 im Landkreis St. Wendel. Bitte die Kleidersäcke bis um
8.00 Uhr rausstellen.
„Aktive Senioren Güdesweiler“ e. V.
Sternwarte Peterberg - Wer fährt mit?
Die „Aktiven Senioren Güdesweiler“ fahren am
Samstag, den 19. März 2016
zur Sternwarte Peterberg
Anlässlich des an diesem Tage bundesweit begangenen „Tages der Astronomie“ besuchen wir um 19:00 Uhr den Vortrag: „Unser Mond“ - ein
Glücksfall für die Erde
Nach dem Vortrag findet eine Besichtigung der Nordkuppel und eine
Demonstration des Peterberger Halbmeter - Teleskops statt.
Mit Ausnahme der Fahrtkosten entstehen jedem interessierten Mitglied
keine Kosten.
Treffpunkt: 18:15 Uhr - Parkplatz Steuerberater Scheid
Wegen der Aufteilung der Fahrdienste bitten wir um schnellstmögliche
Anmeldung zu dieser Veranstaltung beim 1. Vorsitzenden Rudi Scheid
(Tel.: 0 68 54 / 70 90 699)
Dieter Naumann, Organisationsleiter
Caritas-Frauen Güdesweiler
Zum Seniorennachmittag laden wir recht herzlich, am Donnerstag, den
10.03.2016 um 15.00 Uhr, ins Pfarrhaus in Güdesweiler ein.
Ausgabe 9/2016
Turnverein Güdesweiler
Einladung zur Jahreshauptversammlung
Am Sonntag, 13. März, findet um 18.00 Uhr in der Pilsstube am Brunnen unsere Jahreshauptversammlung statt. Die TAGESORDNUNG wird
wie folgt bekannt gegeben.
TOP 1 Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden
TOP 2 Totenehrung
TOP 3 Bericht des 1. Vorsitzenden
TOP 4 Bericht der Turnwartin
TOP 5 Bericht der Kassiererin
TOP 6 Bericht der Kassenprüfer
TOP 7 Aussprache zu den Berichten
TOP 8 Verschiedenes
Alle unsere Mitglieder sich recht herzlich eingeladen. Wir hoffen auf zahlreiches Erscheinen.
Der Vorstand
Wanderverein Güdesweiler
Saar-Pfalz-Tour
Der Wanderverein Güdesweiler lädt am Sonntag, den 6.3.16 zu einer
geführten Halbtagswanderung ein. Treffpunkt ist um 13:00 Uhr am
Dorfplatz in Güdesweiler zur gemeinsamen Fahrt zum Parkplatz an der
Treckerstube in Wolfersweiler. Von hier führt die 9,5 km lange grenzüberschreitende Wanderung in Richtung Gimbweiler, vorbei am Modellflugplatz mit vielen herrlichen Ausblicken in Richtung Hünsrück, Birkenfelder
Land, Freisener Höhe und Schaumberg zurück zum Ausgangspunkt mit
geselligem Abschluss in der Treckerstube.
Für die Leichtwanderer ist eine kürzere Strecke vorgesehen.
Gastwanderer sind herzlich willkommen.
Wanderführer: Hans Lammel, Tel.: 06854 6305
Förderverein der Sportfreunde Güdesweiler
Einladung zur Generalversammlung
Am Sonntag, den 06. März 2016 um 17.30 Uhr, findet im Sportheim
der SFG die diesjährige Generalversammlung des Fördervereins statt.
Vorab können wir unsere Aktiven im Heimspiel gegen die SG Hoof/
Osterbrücken tatkräftig unterstützen.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Geschäftsberichte
- 1. Vorsitzender
- Kassierer
- Kassenprüfer
4. Wahl eines Versammlungsleiters
5. Entlastung des Vorstandes
6. Neuwahlen des Vorstandes
- 1. Vorsitzender
- 2. Vorsitzender
- Kassierer
- Schriftführer
- Beisitzer
7. Neuwahl von zwei Kassenprüfern
8. Verschiedenes
Hiermit ergeht herzliche Einladung an alle Mitglieder.
Der Vorstand
Sportfreunde Güdesweiler
Abteilung Herren
Ergebnis vom Wochenende
TuS Nohfelden – SF Güdesweiler 0 : 2 (0 : 0)
Tore: Ken von Ehr, Sebastian Gebel
Auswärtssieg beim Verfolger!
Wir taten uns zunächst ein wenig schwer mit dem Rasenplatz und spielten selten den Ball geordnet über mehrere Stationen. Die gefährlicheren
Offensivaktionen hatten die Gastgeber. Im Abschluss fehlte ihnen jedoch
entweder die Präzision oder sie scheiterten am gut parierenden Kevin
Breitenstein in unserem Kasten. Folgerichtig stand es auch nach 45 Minuten noch 0:0. in der 35. Minute musste leider David Massing verletzungsbedingt vom Feld, für ihn kam Kevin Heib in die Partie.
In der zweiten Hälfte fanden wir besser zu unserem Spiel und hatten uns
auch besser auf die schnellen Offensivspieler der TuS eingestellt. Nach
einer Stunde folgte allerdings die nächste Hiobsbotschaft. Denn unser
Mittelfeldregisseur Philipp Simon musste, vermutlich mit einer Bänderverletzung, ausgewechselt werden. Für ihn kam Dennis Schledorn aufs
Feld. Nach knapp 70 Minuten fingen wir den Ball in der Vorwärtsbewegung des Gegners ab und Sebastian Gebel zog ab. Dieser Schuss konnte
zwar zunächst vom Keeper abgewehrt werden, die Kugel landete aber
direkt vor den Füßen des erst wenige Augenblicke zuvor eingewechselten Ken von Ehr. Dieser hatte nur wenige Mühe zu seinem 3. Saisontor
einzuschieben. Nun waren wir befreit und machten in der 77. Minute
Oberthal
- 23 -
mit dem 0:2 durch Sebastian Gebel alles klar. Vorausgegangen war ein
schnell ausgeführter Freistoß von Daniel Jung. Sebastian festigt mit seinem 16. Saisontreffer seinen 2. Platz in der Torjägerliste der Liga. Nohfelden warf in der Schlussphase noch mal alles nach Vorne, konnte aber an
diesem Tag unsere Abwehrreihe nicht überwinden. So blieb es beim 0:2.
Bei aller Freude über diesen wichtigen Auswärtssieg, tun uns natürlich
die Ausfälle von David und Philipp weh. Wir wünschen euch gute Besserung und eine schnelle Genesung!
Die nächsten Spiele:
Sonntag, 06.03.16
13:15 Uhr SF Güdesweiler 2 - SG Hoof/?Osterbrücken 2
15:00 Uhr SF Güdesweiler - SG Hoof/?Osterbrücken
Nachholspiel
Dienstag, 08.03.16
19:00 Uhr TuS Nohfelden 2 - SF Güdesweiler 2
Damenmannschaft
SF Güdesweiler – FC Niederlinxweiler 3:1 (0:0)
Kader: Ames Vanessa, Bier Kimberly, Haßdenteufel Steffi, Hüther AnnaLena, Johann Jil, Jung Julia, Jung Maren, Menzou Nadin, Ruschel Franzi,
Schaadt Lisa, Schmitt Kaddi und Valentin Marie
Letztes Vorbereitungsspiel erfolgreich absolviert
Die erste viertel Stunde gehörte den Gästen, die gleich wie die Feuerwehr
loslegten. Da wir in dieser Zeit noch in Unterzahl agierten beschränkten
wir uns in erster Linie auf die Verteidigung unseres Tores, was uns auch
gut gelang. Mittlerweile komplettiert konnten wir das Spiel nun etwas
weiter von unserem Tor fernhalten und nach einer halben Stunde zeigten wir erste vielversprechende Angriffe. So verfehlte Anna-Lena nach
einem Querpass von Kimberly knapp das Gehäuse. Auch Julia konnte
einen Rückpass von Anna-Lena nicht verwerten. Ebenso wie wenig später Marie nach einem Zuspiel von Kimberly. Dann hatten wir zwei riesige
Möglichkeiten. Nach Pass von Lisa steuerte Anna-Lena alleine auf das
gegnerische Tor, schloss aber etwas früh ab, so dass die Torhüterin keine
Probleme hatte den Ball abzuwehren. So wie eine Minute später als Lisa
nach Zuspiel von Vanessa es mit einem Lupfer probierte und ebenfalls
scheiterte. Im direkten Gegenzug musste Nadin ihr ganzes Können aufbieten um einen Rückstand durch C. Becker zu verhindern. Praktisch mit
dem Halbzeitpfiff hatte dann Lisa nach Pass von Marie noch einmal die
Gelegenheit uns in Führung zu bringen. Doch die gegnerische Torhüterin
war erneut auf dem Pfosten und es ging torlos in die Halbzeitpause.
Nach dem Seitenwechsel machten wir gleich dort weiter wo wir in
Durchgang eins aufgehört hatten. Mit dem ersten Angriff hatte AnnaLena die Möglichkeit uns in Führung zu bringen. Scheiterte diesmal
jedoch noch. Nur vier Minuten später war es, wie zuvor, Kimberly die sich
bis zur Grundlinie durchsetzte und in die Mitte spielte. Diesmal passte
alles und Anna-Lena schloss den Angriff mit dem 1:0 Führungstreffer ab.
Die Freude dauerte aber nur einige Minuten. Nach einem unnötigen Eckball konnten wir diesen auch nicht richtig klären und M. Johann nutzte
die Gelegenheit zum 1:1 Ausgleich. Wenig geschockt spielten wir weiter
mutig nach vorne und versuchten den Gegner früh unter Druck zu setzen.
Hierbei erkämpfte Lisa im gegnerischen 16er den Ball, spielte zurück zu
Julia, die von der Strafraumgrenze aus zum 2:1 genau unter die Latte traf.
Den nächsten Angriff setzte Vanessa aus spitzem Winkel ans Außennetz.
Nur zwei Minuten später, nach einem tollen Zusammenspiel zwischen
Kimberly und Lisa, hatte Julia die Möglichkeit alles klar zu machen, setzte
den Ball diesmal aber knapp neben das Tor. So blieb es Lisa vorbehalten
für die Entscheidung zu sorgen. Vanessa hatte den Ball über die Abwehr
gelupft und Lisa köpfte das Leder über die herausstürmende Torhüterin
Ausgabe 9/2016
zum 3:1 ins Netz. Anschließend mussten wir nach einem unglücklichen
Zusammenprall die letzte viertel Stunde wieder in Unterzahl bestreiten.
Dennoch hatten wir hier noch einige gute Möglichkeiten. So hätte Julia
ihr Torkonto noch höher schrauben können, verfehlte die Hereingabe
von Vanessa aber ganz knapp. Letztlich blieb es beim verdienten 3:1 Sieg.
Fazit: Wir brauchten einige Zeit um ins Spiel zu finden. Danach stellten
wir die gegnerische Verteidigung vor immer größere Probleme. Auch
durch den zwischenzeitlichen Ausgleich nach einer Standardsituation
ließen wir uns nicht aus dem Konzept bringen und fuhren am Ende einen
mehr als verdienten Sieg ein. Mit dieser Leistung sollten wir bestens für
die kommenden Aufgaben gerüstet sein.
Die nächsten Spiele:
Sonntag, 13.03.2016
16:45 Uhr SF Güdesweiler – SG Hirzweiler/Welschbach
Schützenverein Fidelio Güdesweiler
Ergebnisse vom 13.02.2016 Luftgewehr
Oberliga West
Oberlinxweiler 1 1515 Ringe : Güdesweiler1 1479 Ringe
Es schossen im einzelnen: Michael Hahn 378 Ringe, Tobias Näher 377
Ringe, Steven von Ehr 367 Ringe und Ken von Ehr 357 Ringe.
Nächster und letzter Wettkampf der Saison ist am 12.03.2016 zuhause
gegen Perl.
Kreisklasse A-Ost
Die zweite Mannschaft schoss in Hofeld.
Hier verlor man durch Krankheit bedingt geschwächt mit 1334 Ringe :
1294 Ringe
Es schossen: Peter Schneider 354 Ringe, Thomas Dumont 342 Ringe und
aus unserer Jugend, mussten wir durch den Ausfall, Katharina Wilhelm
327 Ringe und Janek Both mit 271 Ringen einsetzten.
Nächster und letzter Wettkampf der Saison am 12.03. 2016 in Bliesen.
Jugend
Unsere Jugend empfingen am heimischen Stand die Gäste aus Hasborn/
Dautweiler
Am Ende verlor man mit 984 : 1053 Ringen. Im einzelnen schossen: Jonathan Backes 352 Ringe, Katharina Wilhelm 351 (für beide ein super Ergebnis) und Janek Both 281 Ringe.
LG/LP Senioren Klasse Regionalliga Nord
Unsere neu gegründete Auflagenmannschaft (vorher 3. LG Mannschaft)
schießt jetzt bereits Donnerstags ihre Wettkämpfe.
Die Wettkämpfe werden in der LG/LP Senioren Klasse Regionalliga Nord
durchgeführt. Hier werden 30 Wertungsschüsse abgegeben, so dass das
höchste Einzelergebnis 300 Ringe sind. In der Mannschaft werden die
drei besten Schützen gewertet.
Zum ersten Wettkampf der Saison 2016 empfing man zuhause die Schützenfreunde aus Eitzweiler die schon ihre 3. Saison schießen. Es war ein
sehr spannender Kampf den man am Ende jedoch mit runden 800 zu 844
Ringen verlor. Es schossen für Güdesweiler: Heinz Backes 270 Ringe, Dieter Will 268 Ringe, Norbert Rauber 262 Ringe, Norbert Müller 254 Ringe
und Horst Seibert 251 Ringe.
Hier ist der nächste Wettkampf am 10.03.16 um 18:00 Uhr zuhause gegen
Hofeld/Mauschbach.
SPD Ortsverein Güdesweiler
Mitgliederversammlung zur Delegiertenwahl
Vor der Wahl ist nach der Wahl, und so treffen wir uns am Sonntag, 13.
März, um 17.00 Uhr, in der Pilsstube am Brunnen, um im Jahr nach der
BM-Wahl die Delegierten in Hinblick auf die kommende Landtagswahl
zu benennen. Konkret werden wir Vertreter für die Kreissonderkonferenz
am 28. April und die Landesdelegiertenkonferenz wählen.
Natürlich besteht im Rahmen der Versammlung auch die Möglichkeit uns
über aktuelle Themen der großen und regionalen Politik auszutauschen.
Interessierte können sich wie gehabt auf der Seite www.spd-oberthal.
de oder dem Facebook-Auftritt des Gemeindeverbandes über uns und
unsere Arbeit informieren. Dort findet sich zum Beispiel die Haushaltsrede unseres Fraktionsvorsitzende im Gemeinderat.
Oberthal
Musikverein ‚Lyra‘ Oberthal e.V.
Die nächste Probe findet am Freitag, 4. März, in unserem Proberaum, im
Landhotel Rauber um 19:30 Uhr statt.
Wir bitten alle aktiven Mitglieder möglichst vollzählig und pünktlich zu
erscheinen.
Am 13. März findet um 17 Uhr unsere diesjährige Generalversammlung
im Landhotel Rauber statt. Hierzu laden wir alle aktiven und inaktiven
Mitglieder recht herzlich ein.
Tagesordnung:
• Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden
• Feststellung der Beschlussfähigkeit
Oberthal
- 24 -
• Totenehrung
• Bericht des Vorstandes
• Bericht der Kassenprüfer
• Aussprache zu den Berichten
• Entlastung des Vorstandes
• Wahl eines Versammlungsleiters
• Neuwahl des Vorstandes
• Verschiedenes
Anträge an die Sitzung sind mindestens 14 Tage vorher beim Vorstand
schriftlich einzureichen.
Ausgabe 9/2016
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit;
2. Bericht des Vorsitzenden;
3. Bericht des Schatzmeisters (Jahresabschluss per 31.12.2015)
4. Bericht der Rechnungsprüfer;
5. Aussprache zu den Berichten (2-4);
6. Ausblick auf die für 2016 geplanten Veranstaltungen (1. und 2. Halbjahr);
9. Verschiedenes
- Mitgliederentwicklung;
- Anträge und Anregungen der Mitglieder
Freundeskreis Kultur im Rathaus e. V.
H. H. Mörsdorf - 1. Vorsitzender
Saarwaldverein Oberthal
Der Ortsverein Oberthal des Saarwaldvereins lädt für Sonntag, 6. März
zu einer geführten Halbtagswanderung recht herzlich ein. Die Teilnehmer treffen sich um 13 Uhr an der Kegelhalle in Oberthal, wo die 7,5 km
lange Wandertour startet. Diese führt über ein Teilstück des 5WeiherWeges bis zum Augenborn. Der Rückweg führt durch schönen Hochwald
im Distrikt Bauernstall zurück nach Oberthal. Gastwanderer sind herzlich
wilkkommen. Schlussrast in der Kegelhalle. Infos: Wanderführer PaulWerner Brill. Im Anschluss an die Wanderung findet gegen 15.30 Uhr in
der Kegelhalle die diesjährige Jahreshauptversammlung statt. Hierzu
sind alle Véreinsmitglieder recht herzlich eingeladen.
IGBCE Ortsgruppe Oberthal
Hallo Kolleginnen und Kollegen
Am 13.04.2016 fahren wir, auf Einladung Jo Leinen (MEP), nach Straßburg und besuchen dort das EU Parlament.
Ablauf: Abfahrtzeit 07.00 Uhr
Ankunft in Straßburg ca. 09.30 Uhr. 10 Uhr Infogespräch mit Jo Leinen,
anschließend Besuch des Parlament danach ca. 13 Uhr Mittagessen in
der Parlamentsküche. Ab ca. 14 Uhr Stadtführung mit einem Ortsansässigem Führer
Anschließend Zeit zur freien Verfügung.
Rückfahrt gegen 17.30 Uhr.
Natürlich wird es auf der Fahrt nach Straßburg auch unser übliches Bergmannsfrühstück geben. Unkostenbeitrag 15 Euro, die bei Anmeldung zu
zahlen sind. Darin ist enthalten, Fahrt nach Straßburg und zurück, Bergmannsfrühstück und das Mittagessen. Für den Besuch ist der Personalausweis erforderlich. Anmeldungen an Lothar Kunz 06854/1728
Anmeldeschluss ist der 30.03.2016
Judo-Club Oberthal
Freundeskreis Kultur im Rathaus e. V.
Der Freundeskreis Kultur im Rathaus e. V. veranstaltet am
Mittwoch, den 16. 03. 2016, 19:30 Uhr
im Rathaussaal Oberthal, Poststraße 20
unter dem Motto „FOLKMUSIK im RATHAUSSAAL“ ein Konzert mit der
saarländischen Band „ZEITLOS“. Die Musiker nehmen uns mit auf eine
musikalische Reise durch die internationale FOLKMUSIK (Volkskultur
oder Folklore in Bezug auf die Musik).
Vom Mittelalter bis in die Neuzeit, von Hans Sachs bis Klaus Hoffmann,
von den „Merseburger Zaubersprüchen“ bis „Whiskey in the jar“ reicht
das Spektrum. Auch die „Comedian Harmonists“ stehen auf ihrem Programm, ebenso wie älteres und neueres Liedgut aus unserem Nachbarland Frankreich. Die Gruppe „ZEITLOS“ besteht aus den Troubadouren
Eugen Eckert, Josef Lieser, Hans Peter Fischer und der Solistin Christine
Biehler. Sie haben sich in den frühen Achtzigern zusammengefunden,
um gemeinsam Musik (vom Feinsten) zu machen. Ihre Instrumente und
ihr Gesang sind gut abgestimmt (wohltuend, nicht zu laut); ihre gut
gewählten Gags und Überleitungen zwischen den musikalischen Beiträgen erfreuen die Herzen der Zuhörer. Weitere Informationen über die
Gruppe „ZEITLOS“ stehen ihnen auf der HOMPAGE der Band unter www.
zeitlos-illtal.de zur Verfügung.
Wir laden alle Bürgerinnen und Bürger ganz herzlich zu einem interessanten, abwechslungsreichen Abend am 16. 03. 2016, 19:30 Uhr in den
Rathaussaal ein.
Die Eintrittskarten zum Preise von EUR 10,00 sind in unserer Vorverkaufsstelle „Das Lädchen“, Oberthal, Poststraße 11 (Tel.: 06854 / 80 21 99)
erhältlich.
Freundeskreis Kultur im Rathaus e. V.
Mitgliederversammlung
Der Freundeskreis Kultur im Rathaus e. V. lädt seine Mitglieder zu einer
ordentlichen Mitgliederversammlung am
Mittwoch, den 09. 03. 2016, 19.00 Uhr
in das Nebenzimmer des Landhotel Rauber,
Oberthal, Bahnhofstraße 20
ein.
Mitgliederversammlung mit Neuwahlen des Judo-Clubs Oberthal
Am Sonntag, den 13.03.2016 findet im Landhotel Rauber Oberthal,
Bahnhofstraße 20, die Mitgliederversammlung des Judo-Clubs Oberthal
statt. Die Versammlung beginnt um 10:00 Uhr.
Die Tagesordnung enthält folgende Punkte:
1. Anträge
2. Entgegennahme der Jahresberichte
3. Entgegennahme des Kassenberichtes
4. Berichte der Kassenprüfer
5. Entlastung/Neuwahl des Vorstandes
6. Neuwahl der Kassenprüfer
7. Wahl des Pressewarts
8. Festlegen der Mitgliedsbeiträge
9. Entscheidung über Anträge
Das aktive Wahlrecht besteht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, das
passive Wahlrecht ab Volljährigkeit. Alle wahlberechtigten Mitglieder
haben somit die Möglichkeit, mit ihrer Stimme zum Wohle des Vereins
wirken zu können.
Der Judo-Club Oberthal hofft auf eine hohe Wahlbeteiligung.
MTB Club Bergradler Oberthal
Einladung
Unsere diesjährige Mitgliederversammlung findet am 13. März um
18.00 Uhr im Gasthaus zum Bahnhof in Oberthal statt.
Auf der Tagesordnung stehen folgende Punkte
1 Bericht des Vorstandes
2 Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer
3 Entlastung des Vorstandes
4 Wahlen, soweit diese erforderlich sind
5 Beschlussfassung über vorliegende Anträge
6 Festsetzung der Mitgliedsbeiträge und der außerordentlichen Beiträge
7 Verschiedenes
Anträge sind mindestens 8 Tage vor der Versammlung und in Schriftform
beim 1. Vorsitzenden einzureichen. Auf unserer Website www. bergradler-oberthal.de gibt es jede Menge weitere Informationen.
Oberthal
- 25 -
Saisonstart: Am Mittwoch, 23. 03. treffen wir uns um 17.30 Uhr am
Schullandheim in Oberthal. Jeder der Lust am Biken hat ist herzlich willkommen. An Karfreitag unternehmen wir eine kleine Tagestour. Treffpunkt ist um 10.00 Uhr im Brühlzentrum.
Der Vorstand
Ausgabe 9/2016
che 1362 Ringe. Ein Ergebnis mit dem man gegen so manchen Gegner
zwei Punkte einfahren könnte. Nicht jedoch gegen die Top Mannschaft
unserer Klasse. Sie erreichte an diesem Abend sogar oberklassige 1489
Ringe (!) und zeigte damit erneut wer Chef im Ring ist. Kein Grund sich
zu grämen. Gegen Andere sollte auf dem Niveau noch so mancher Punkt
möglich sein. Nächster Rundenkampf am 12. März gegen Reitscheid II.
HSG DJK Nordsaar:
Die Handball-Spiel-Gemeinschaft
TC Oberthal
Einladung Generalversammlung
Alle Mitglieder, denen das Wohl unseres Vereins am Herzen liegt, laden
wir zu dieser wichtigen Versammlung recht herzlich ein.
Wir würden uns freuen, möglichst viele Mitglieder am Sonntag, den 13.
März 2016 um 10:30 Uhr in unserem Clubhaus begrüßen zu können, die
von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen und unserem Verein mit Anregungen hilfreich sind!
Auf der Tagesordnung stehen folgende Punkte:
1 Eröffnung und Begrüßung durch den Vorstand
2 Genehmigung der Tagesordnung
3 Bericht des Präsidenten
4 Bericht des Kassenwartes
5 Bericht des Kassenprüfer
6 Bericht des Sportwartes
7 Ehrung der Meistermannschaften und Spieler/in des Jahres 2015
8 Bericht des Jugendwartes
9 Antrag auf Entlastung des Vorstandes
10Neuwahlen
11 Anträge und Verschiedenes
Für das leibliche Wohl ist wie immer bestens gesorgt.
Mit sprotlichem Gruß
TC Oberthal
Schützenverein „Hubertus“ Oberthal
Kreisklasse B Ost: Oberthal I – Eitzweiler I
An diesem Wochenende kam es zum Aufeinandertreffen mit den Schützenfreunden aus Eitzweiler. Der souveräne Tabellenführer war natürlich
auch gegen unsere Schützen der haushohe Favorit. Dies umso mehr, da
unsere Leistungen zuletzt eher schwach waren. Nichts desto trotz zeigten sich Sven Keiper (348 R., persönliche Saisonbestleistung!) und Bernd
Andres (341 R., persönliche Saisonbestleistung!) an diesem Abend deutlich verbessert und konnten somit gut vorlegen. Wie es oft so ist, gelangen Thomas Schario (339 R.), Kathrin Schmitt (334 R.) und Gerd Gisch
(333 R., tatsächlich 1 Ring weniger als unsere Kathrin) dagegen nicht ihre
besten Ergebnisse. Am Ende reichte es dennoch für überdurchschnittli-
Männer 1 siegen 24:18 in Ottweiler (Halbzeit 12:8). Jetzt konzentrieren wir uns auf das Spiel in Schmelz!
Aus Ottweiler brachte unsere 1. Mannschaft zwei Punkte mit, einen Sieg,
der insgesamt in Ordnung ging und nie gefährdet war. Nordsaar führte
durchgehend, wobei anfangs vor allem die Abwehrleistung hervorzuheben ist, – unter anderem mit einem von Daniel Mörsdorf, der bis kurz
nach der Hälfte das Tor hütete, früh gehaltenen 7m-Wurf; er hielt später noch einen zweiten! Auch der Angriff setzte sich beizeiten durch, so
zum Beispiel beim 7:4, als Lukas Böing von ganz außen den Ball in einem
langen Pass an sein Gegenüber auf die andere Seite, Björn Schwab, weitergab und dieser ihn ins Tor lenkte, (Zwischenstände hier immer aus
unserer Sicht). Der gute Anfang trübte sich um die zwanzigste Minute
ein, als sich mehrere Fehler einschlichen und dem Gegner leichte Tore in
Form von Tempogegenstößen ermöglichten. Ottweiler kam zweimal bis
auf einen Treffer heran, ehe sich zur Pause hin das Nordsaarspiel wieder
stabilisierte (12:8).
Unser Team setzte sich langsam, aber kontinuierlich, noch etwas weiter
ab bis zur Differenz von sechs Treffern (22:16), welche auch kurz vor dem
Schlusspfiff mit 24:18 ein letztes Mal bestätigt wurde. An Einzelsituationen kann man im zweiten Durchgang als gute Beispiele unter anderem
nennen: das schöne Anspiel zum Kreis hin an Michael Paschke oder der
Bodenpass an Erik Brill, ebenfalls an den Kreis, oder die Durchsetzungsfähigkeit von Björn Schwab usw. Im Ganzen ein (mit zeitweiliger Einschränkung) zufrieden stellender Verlauf. Im nächsten Spiel am Samstag
in Schmelz gilt es nun, alle Kraft zusammenzunehmen, hellwach in das
Spiel einzusteigen und eine hundertprozentige Präsenz über die ganze
Distanz aufrecht zu erhalten. Da muss alles stimmen; denn wir kennen
den HC Schmelz als einen sperrigen und schwierigen Gegner zur Genüge.
Unsere Tore: Björn Schwab 7 (4), Sebastian Stoll 4, Max Mees 3, Michael
Paschke, Jan-Luca Schön, Malik Recktenwald und Erik Brill je 2, Marcel
Becker und Lukas Böing je 1.
Unsere Männer 2 siegen sensationell gegen den Tabellenführer SGH
St. Ingbert mit 33:27 (Halbzeit 17:14).
Unser Aufsteigerteam aus 2015, die 2. Mannschaft, steht seit heute
Abend auf dem vierten Platz der Verbandsliga Saar, im Januar noch auf
dem sechsten, vor zwei Wochen auf dem fünften. Nordsaar 2 zurzeit
im Lift nach oben! Die 1. Mannschaft, die zur gleichen Zeit in Ottweiler
antrat, siegte dort ebenfalls (24:18) und behält den Platz an der Spitze der
Saarlandliga. (Die 3. und die 4. Mannschaft sind an diesem Wochenende
spielfrei.) Nachdem wir in den letzten drei Wochen vorrangig über die
Erfolge der Ersten in der Saarlandliga berichteten, hier nun eine etwas
ausführlichere Darstellung über den Sieg des Verbandsligateams in St.
Ingbert!
Oberthal
- 26 -
Hohes Tempo, viele Tore!
Der Schwung des Spiels, die entschlossene Abwehr, der stürmische
Angriff – das sind Zuschreibungen, die unsere Mannschaft in St. Ingbert
von Anfang an auszeichneten. Der Tabellenführer hielt zwanzig Minuten
lang gleichwertig mit. Führung mal hier, Führung mal dort, sechs Mal
unentschieden. Dann übernahmen wir die Führung und gaben sie nicht
mehr aus der Hand. Anfangs fielen die Tore beiderseits noch spärlich (5:5
nach etwa 15 Minuten), die Abwehrreihen beiderseits ließen nicht viel
zu. Dann nahm die Begegnung Fahrt auf, das Tempo steigerte sich, die
Angriffsbewegungen überschlugen sich fast, und unsere Spieler rissen
das Spiel immer mehr an sich. Die St. Ingberter spürten wohl, was auf sie
zukam. Sie nahmen bei ihrem Rückstand von 10:11 in der 24. Spielminute
eine Auszeit, um sich zu sammeln und den Trend aufzuhalten. Vergeblich,
mehr als vergeblich! Denn beim Weiterspiel steigerte sich Nordsaar bis
zur Halbzeit auf 17:14, – sechs Nordsaartore in sechs Minuten, insgesamt
zehn in diesem kurzen Zeitraum. Um den Sturmlauf unseres Angriffs
etwas zu verdeutlichen, hier das Treffer-Protokoll dieses kurzen Zeitraums: Nachdem Christian Nick das 11:10 geworfen hatte, erhöhte Tobias
Hans auf 12:10, Eric Grünemeier auf 13:10, dann – nach teilweise gegnerischen Zwischentoren – Erik auf 14:11, Jannik Gundert auf 15:12, Tobias
auf 16:13 und noch einmal Jannik auf 17:14. Das war der Halbzeitstand.
Von Anfang an wie auch jetzt nach der Halbzeit steigerte sich Lars Cullmann immer mehr im Tor; ich erinnere nur an seine Doppelparade bei
einem harten St. Ingberter Wurf nach der Pause und einem ebenso
gefährlichen direkten Nachwurf. Die Beispiele ließen sich vermehren.
Unser Angriff geriet in eine Traumserie von schönen Treffern, der Erfolg
verlieh der Mannschaft Flügel. Der Nordsaar-Angriff setzte sich immer
mehr ab, baute den Vorsprung aus bis zu dem (immer wieder besonders
beliebten) 30. Tor durch Jannik. Der Spielstand lautete mittlerweile 30:20.
St. Ingbert kämpfte verzweifelt, jedoch ohne Fortune. Das Spiel war zu
diesem Zeitpunkt, um die 50. Minute, längst für uns gewonnen, zumal
nun Marco Becker, der Lars im Tor abgelöst hatte, dessen Leistung nahtlos fortsetzte. Lars hatte einen Ball unglücklich an den Kopf bekommen,
gewiss ganz unabsichtlich so geworfen, was auch später umgekehrt
durch einen Nordsaarwurf passierte, ebenso unglücklich und ebenso
unabsichtlich. Die Sache scheint bei beiden Torleuten gut ausgegangen
zu sein. Dass es in diesem Spiel fair zuging, verdeutlicht die geringe Zahl
von Strafwürfen, hier und dort je zwei.
Jubel und Zufriedenheit, was sonst!
Unsere Mannschaft jubelte, die Zuschauer staunten, (wahrscheinlich
nicht nur unsere). Auch Trainer Marko Heidemann wird – da bin ich mir
sicher – mit Lob nicht gegeizt haben. Unsere Tore in St. Ingbert warfen:
Tobias Hans 6, Jannik Gundert 7, Eric Grünemeier 6, Christian Nick 5,
Marko Heidemann 2, Jens Buchner 3 (2), Johannes Theobald 2, Peter Geßner und Christoph Rausch je 1. (Meine eigene Zählung weicht hiervon
geringfügig ab – um je 1 Tor in zwei Fällen.
DJK St. Georg Oberthal e.V.
Am kommenden Wochenende kommt es zu folgenden Spielbegegnungen unserer Mannschaften:
Samstag, 05.03.2016:
Heimspiele Bliestalhalle Oberthal:
Minis
11.00 h - Miniturnier
weibl. A
16.00 h - DJK Oberthal - JSG Sbr.-West
Frauen 2
18.00 h - FSG Oberth./Hirst. - FSG Dirm./Sch.
Frauen 3
20.00 h - FSG Oberth./Hirst. - FSG Dirm./Sch.
Heimspiele Sporthalle Marpingen:
männl. E
14.15 h - DJK Nordsaar - HG Saarlouis
Auswärtsspiele:
männl. B
14.00 h - TuS Wiebelskirchen - DJK Nordsaar
Männer 4
17.30 h - TuS Wiebelskirchen - DJK Nordsaar
männl. C
18.15 h - HF Illtal - DJK Nordsaar
männl. A
19.00 h - SV Zweibrücken - DJK Nordsaar
Männer 3
19.30 h - TuS Wiebelskirchen - DJK Nordsaar
Sonntag, 06.03.2016:
Auswärtsspiele:
Männer 1
18.30 h - HC Schmelz - DJK Nordsaar
Alle Spiele ohne Gewähr; Spielausfälle bzw. -verlegungen möglich!
Kegelfreunde Oberthal e.V
4. Spieltag Meisterrunde Damen
Knapper Meistertitel!
Im ersten Block spielten dieses Mal Yvonne Ruch und Christina Retterath.
Yvonne spielte gute 908/23 Holz, was Allerdings weit unter ihrem Heimschnitt liegt. Christina zeigte ebenfalls eine gute Leitung und erzielte
872/15 Holz. Somit lagen wir in etwa gleichauf mit dem Verfolger aus
Dilsburg. Im zweiten Block gingen nun Katja Ricken und Svenja Lambert
an den Start. Beide zeigten eine sehr gute Leistung und konnten einen
knappen Vorsprung auf den Konkurrenten erzielen. Katja erspielte sich
884/20 Holz, Svenja kam auf 873/18 Holz. Im letzten Block wurde es nun
nochmal eng. Bianca Mayer erspielte sich gute 840/8 Holz, verlor aber 15
Holz gegenüber ihrer Gegenspielerin. Dank einer starken Vera Schwan
Ausgabe 9/2016
langte der knappe Vorsprung dennoch zum Sieg. Vera zeigte einen sehr
guten Durchgang und kam auf 872/14 Holz. Somit sind unsere Damen
nun das dritte Mal in Folge Deutscher Meister.
18. Spieltag Landesligen
Herren: KF Oberthal 3 – TuS Wiebelskirchen 1
5168 – 5176 38:40 0:3
Knappe Niederlage gegen den Meister!
Im ersten Block spielten Markus Thiel und Christian Kammler. Christian
spielte erneut einen guten Durchgang, scheiterte allerdings erneut
knapp an der 900. Am Ende kam er auf gute 880/7 Holz. Bei Markus lief es
an diesem Wochenende gar nicht gut. Er blieb weit unter seinen Möglichkeiten und kam auf 771/1 Holz. Für die Gäste spielten Schulz D. 932/12
Holz und Lorenz 875/6 Holz. Im zweiten Block spielten erneut Carsten
und Sebastian Thull. Carsten zeigte einen sehr guten Durchgang und
erspielte sich 892/10 Holz, Sebastian kam auf gute 855/5 Holz. Dennoch
wurde der Rückstand immer größer. Bei den Gästen spielten Schulz K.
sehr gute 891/9 Holz und Schmieschek ebenfalls sehr gute 885/8 Holz.
Im letzten Block begann nun die Aufholjagd. Klaus Benoist und Patrick
Daniel schafften es ihren Gegnern Bahn für Bahn Holz abzuknöpfen.
Klaus kam am Ende auf 926/11 Holz, Patrick auf 844/4 Holz. Durch eine
starke Schlussbahn der Gäste verloren wir das Spiel jedoch mit 8 Holz.
TuS Wiebelskirchen 2 – KF Oberthal 4
3710 – 3733 26:29 0:3
Im ersten Block spielten Heijo Sens und Hans-Werner Thull. Beide zeigten eine sehr gute Leistung und gaben nur wenig Holz ab. Heijo schaffte
es am Ende auf 761/7 Holz, Hans-Werner sogar auf 766/9 Holz. Bei den
Gastgebern spielten Becker 766/8 Holz und Bender 789/10 Holz. Im Mittelblock spielte nun Jannis Lermann. Mit seinen 753/5 Holz passte er sich
der guten Leistung aus dem ersten Block an. Sein Gegner kam auf 676/1
Holz. Im letzten Block gingen nun Markus Clasani und Fabian Wirtz auf
die Bahn. Auch Markus spielte sehr gut und kam am Ende auf gute 757/6
Holz. Bei Fabian lief es nicht ganz so gut und er musste sich mit 696/2
Holz begnügen.
18. Spieltag Landesliga Damen
KF Oberthal 2 – SK Wustweiler D1 3937 – 3589 37:18 3:0
Im ersten Block spielten Sarah Petry und Katharina Arend. Sarah zeigte
einen guten Durchgang, scheiterte mit 791/8 Holz jedoch knapp an der
800. Bei Katharina lief es nicht ganz so gut, sie kam auf 768/7 Holz. Für
die Gäste spielten Spaniol 701/2 Holz und Höchst 743/5 Holz. Im Mittelblock spielte nun Nina Heck. Auch sie zeigte einen sehr guten Durchgang
und kam am Ende auf 716/3 Holz. Ihre Gegnerin erzielte 750/6 Holz. Im
letzten Block gingen nun Hannah Siebert und Maren Wirtz auf die Bahn.
Beide zeigten einen sehr guten Durchgang und ließen ihren Gegnerinnen keine Chance. Hannah erzielte 824/9 Holz, Maren kam sogar auf
838/10 Holz. Bei den Gästen spielten noch Bethscheider 676/1 Holz und
Bund 719/4 Holz. Somit sind unsere Mädels zum zweiten Mal in Folge
Meister geworden.
Badminton Club
Erste Mannschaft auf dem zweiten Platz der Saarlandliga
Hinter Bischmisheim wird die erste Mannschaft die Saison auf dem zweiten Platz abschliessen. Mit etwas Glück, d.h. wenn Bischmisheim verzichtet, könnte die nächste Saison wieder einmal überregional sein. Eine
super Sache für unser Team, das sehr beständig trainiert und spielt.
Jugend - TV Siersburg 6:0
Diesmal fuhr der Thewes-Bus. Aufstellung: Doppel 1: Thewes Mohr, Doppel 2: Thewes Mohr, Einzel 1: Thewes, 2: Mohr, 3: Thewes, 4: Mohr,
Ein Hammer-Ergebnis unserer Spieler! Toll gemacht
Das Schülerspiel am Freitag wird verlegt. Im Spiel der Jugend werden
Niko Thewes und Nico Pulch durch zwei oder drei Ersatzspieler der Schülermannschaft unterstützt. Kein Problem.
SPD-Gemeindeverband Oberthal
Am 17.02.2016 war Haushaltssitzung des Gemeinderates Oberthal. Die
SPD-Fraktion hat den Haushalt geschlossen abgelehnt. Die Haushaltsrede des Fraktionsvorsitzenden ist nachzulesen unter www.spd-oberthal.de bzw. auf facebook (SPD-Gemeindeverband Oberthal).
SPD-Ortsverein Oberthal
Der SPD-Ortsverein Oberthal veranstaltet am Dienstag, den 08. März
2016 eine Mitgliederversammlung. Die Veranstaltung findet um 19:00
Uhr im Landhotel Ernst Rauber statt.
Wir werden auf dieser Versammlung Delegierte für die verschiedenen
Konferenzen und Sonderkonferenzen vor der Landtagswahl wählen.
Um zahlreiche und pünktliche Beteiligung wird gebeten.
Einen Überblick über die aktuelle politische Situation wird gegeben.
Wer sich für unsere Politik interessiert kann die auf der Seite www.spdoberthal.de oder dem Facebook-Auftritt des Gemeindeverbandes tun.
Dort befindet sich auch die Haushaltsrede unseres Fraktionsvorsitzenden
im Gemeinderat Uwe Schäfer.
Der Vorstand der SPD-Oberthal
Oberthal
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Steinberg-DeckenharDt
Förderverein für den Musikverein
Steinberg-Deckenhardt
Weinprobe und Bingo am Samstag, den 9. April 2016
Zu seiner nunmehr vierten kulinarischen Weinprobe mit Bingo, lädt der
Förderverein für den Musikverein Steinberg-Deckenhardt, am 9. April
2016 um 19 Uhr in die Musikwerkstatt nach Steinberg-Deckenhardt ein.
Als Partner für die diesjährige Weinprobe konnten die Weinmacher aus
Niederkirchen / Pfalz gewonnen werden. Nach einem Begrüßungssekt
haben die Teilnehmer der Weinprobe Gelegenheit, 6 qualitativ hochwertige Weine zu verkosten. Zu jedem Wein wird wieder ein passender
Leckerbissen serviert. Der Preis für die Teilnahme an der Weinprobe
beträgt 25 € pro Person.
Wer keinen Wein probieren möchte und nur am Essen und Bingospiel
teilnehmen will, muss selbstverständlich nicht „verdursten“. Es gibt auch
andere Getränke. Der Kostenbeitrag für das Essen beträgt 15 €.
Für alle Anwesenden wird zwischen den einzelnen Proben jeweils eine
Runde Bingo gespielt.
Aus vorbereitungstechnischen Gründen, bitten wir um Anmeldung bis
spätestens 03.04.2016 unter Tel. 0151 - 61354015 oder email: [email protected].
Auf Ihren Besuch freuen sich der Förderverein und die Winzer aus Niederkirchen.
Ausgabe 9/2016
Dirigent: Hans Norbert Gerhart (beratendes Mitglied)
Der Vorstand des Fördervereins MV Steinberg-Deckenhardt wird
gebildet von:
Vorsitzender: Franz-Josef Schlitter
Stellv. Vorsitzender und Schriftführer: Bernd Nagel
Kassierer: Tanja Rimpel
Beisitzer: Erwin Schmidt, Steffi Krämer
Wir wünschen den neuen/alten Vorstandsmitgliedern für die nächsten 3
Jahre gutes Gelingen!
MGV „Friede‘‘ Steinberg/Deckenhardt
MV Steinberg-D. und Förderverein des MV
Steinberg-D.
Ergebnis der Vorstandsneuwahlen MV Steinberg-D. und Förderverein des MV Steinberg-D.
Am vergangenen Sonntag, den 28.02.2016, wurde im Rahmen der Jahreshauptversammlungen des Musikvereins Steinberg-Deckenhardt und
des Fördervereins MV Steinberg-Deckenhardt neue Vorstände für die
kommende Legislaturperiode gewählt.
Der neue Vorstand des Musikvereins Steinberg-Deckenhardt setzt
sich wie folgt zusammen:
Präsidium: Sven Gatzweiler, Lisa Bergeret, Verena Wagner
Schriftführer: Kerstin Thom
Kassierer: Simone Schmitt, Christian Bergeret (beratendes Mitglied)
Beisitzer: Matthias Gerhart, Andy Heinen, Pascal Braun, Sarah Renner
(Vertreter des Jugendvorstandes)
Zur Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen laden wir alle Mitglieder
am Sonntag 06.03.16 um 18 Uhr ins Vereinslokal „Steinberger Stuben‘‘
ein.
Tagesordnung:
Top 1 Eröffnung und Begrüßung
Top 2 Totenehrung
Top 3 Berichte
- 1.Vorsitzender
- Schriftführer
- Kassierer
- Kassenprüfer
- Chorleiter
Top 4 Wahl eines Versammlungsleiters
Top 5 Entlastung des Vorstandes
Top 6 Neuwahl des Vorstandes
Top 7 Verschiedenes
Wir hoffen viele Mitglieder begrüßen zu dürfen.
Der Vorstand
SG Namborn/Steinberg-D./Walhausen
Bericht vom Wochenende
Herren II
SG Namb./Steinb.-D./Walh.2 – SG St. Wendel 2 2:4
Herren I
SG Namb./Steinb.-D./Walh. – SV Mosberg/Richweiler 3:0
Tore: Chris Schöneberger, Andreas Schweig (FE), Eigentor
Bereits nach 4 Minuten gingen die Hausherren durch Co-Trainer Chris
Schöneberger in Führung. Anschließend erspielte man sich eine Reihe
guter Einschussmöglichkeiten, die aber leider ungenutzt blieben. Mos-
Oberthal
- 28 -
berg/Richweiler hielt kämpferisch sehr gut dagegen, eigene Torchancen
blieben dabei aber aus. Einen berechtigten Foulelfmeter nutzte Andreas
Schweig noch vor dem Pausentee zur 2:0 Führung.
Anschließend bot sich das gleiche Bild: Mosberg kämpfte und rackerte
im Rahmen seiner Möglichkeiten, die SG versäumte es die spielerische
Überlegenheit auszunutzen. So blieben weitere 100%ige Torchancen –
teilweise durch eine zu lässige Spielweise – ungenutzt und ein Eigentor
stellte den 3:0 Endstand her.
Frauen
SG Namborn/Steinberg-D./Walhausen – FV Fischbach
4:0
Tore: Anne Stoll-Küntzer (2), Jacquelin Saar, Luisa Spang
Auch unsere Frauenmannschaft ging bereits nach 3 Minuten durch Anne
Stoll-Küntzer mit 1:0 in Front. Die Gastgeberinnen fanden aber nur langsam ins Spiel. Zwar hatte Fischbach kaum Spielanteile im gegnerischen
Sechzehner, im Mittelfeld gingen die Zweikämpfe allerdings aus unserer
Sicht zu leicht verloren. Die Halbzeitansprache des neuen Trainerduos
Küntzer / Heidenreich war dagegen fruchtbar. Nach dem Wiederanpfiff
spielte die SG konzentrierter und gewann die Zweikämpfe. Jacquelin
Saar, Luisa Spang und Anne Stoll-Küntzer trafen und stellten so den 4:0
Sieg ein.
Die nächsten Spiele
Sonntag, 06.03.2016
13.15 Uhr: FC Freisen 2 - SG Namborn/Steinberg-D./Walhausen 2
15.00 Uhr: VfR Otzenhausen - SG Namborn/Steinberg-D./Walhausen
15.00 Uhr: FFG Homburg - SG Namborn/Steinberg-D./Walhausen (Frauen)
Sportverein Steinberg-Deckenhardt
Alte Herren SG Steinberg-Deckenhardt-Walhausen
Jahresmitgliederversammlung
Liebe AH-Mitglieder,
hiermit laden wir Euch recht herzlich zur diesjährigen Mitgliederversammlung der Alten Herren der SG Steinberg-Deckenhardt-Walhausen
am Freitag, 04.03.2016, 19:00 Uhr, ins Gasthaus Stephan ein.
Tagesordung
1. Begrüßung und Annahme der Tagesordnung
2. Bericht des Vorsitzenden
3. Bericht der Spielführer
4. Bericht des Spielkoordinators
5. Bericht der Kassierer
6. Bericht der Kassenprüfer
7. Entlastung der Kassierer
8. Verschiedenes
Der Vorstand
Beginn der Saison 2016
Unser erstes Spiel 2016 bestreiten wir am Samstag, 12. März 2016,
18:00 Uhr, bei der neu gegründeten SG Hoof-Osterbrücken-Niederkirchen in Hoof. Schon mal vormerken!
Kreis Nordsaar - SR Gruppe Nahe
Am Samstag, 12.05.2016 findet ab 19:45 Uhr in Neunkirchen/Nahe
*Zum Schützenhof* unser nächster Lehrabend statt. Referent des Abends
ist Sascha Siegwart mit dem Thema: „Der Torwart im Mittelpunkt des
Geschehens“.
Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten!
allgemeine nachrichten
VHS Marpingen informiert
Die VHS Marpingen führt einen neuen Kurs im Bereich GesundheitFitness-Körperpflege durch:
Tai Ji Quan. Es handelt sich hier um eine Bewegungskunst, die aus den
chinesischen Kampfkünsten entwickelt wurde. Langsame fließende
Bewegungen ermöglichen es nach einiger Übung den gesamten Körper
einzubeziehen. Ein chinesisches Sprichwort sagt: „übe Tai Ji Quan und du
wirst stark wie ein Holzfäller, gelassen wie ein Weiser und geschmeidig
wie ein Kind.“ Es werden im Anfängerkurs 10 Zeitstunden angeboten um
die Basisbewegungen kennen zu lernen. Kurskosten bei mindestens 10
Teilnehmern 27,00 €.
Beginn des Kurses: Mittwoch, 09.03.2016 um 19.00 Uhr in der Gesamtschule in Marpingen. Kursleiter ist der Tai Ji Quan-Lehrer Edgar Müller.
Anmeldungen unter e-mail: [email protected] oder telefonisch
unter 06853/922910 oder auch direkt zu Kursbeginn.
JFG Schaumberg-Prims
Ergebnisse
A-Jugend Verbandsliga
JFG Schaumberg-Prims – JFG St.Ingbert A-Jugend Bezirksliga
SG FV Gonnesweiler – JFG II 7:0
1:1
Ausgabe 9/2016
A-Jugend Sparkassen-Jugend-Cup (2.Platz)
JFG – JFG Obere Saar 4:0
JFG – JFG St.Ingbert 1:1
JFG – JFG Saarschleife 1:1
B-Jugend Sparkassen-Jugend-Cup (4.Platz)
JFG – SG Sulzbachtal 2:3
JFG – FSV Jägersburg 1:2
JFG – JFG Saarlouis/Dillingen 1:3
C-Jugend Sparkassen-Jugend-Cup (2.Platz)
JFG – 1.FC Saarbrücken 1:2
JFG – SV Elversberg 3:0
JFG – JFG Saarlouis/Dillingen 3:0
Damit haben sich unsere C-Junioren zusammen mit dem 1.FC Saarbrücken für die südwestdeutschen Meisterschaften, die dieses Wochenende
in Osburg stattfinden, qualifiziert.
Spielplan
A-Jugend Verbandsliga
Samstag, 5. März, 17:30 Uhr in Gronig
SG VfB Theley - JFG Schaumberg-Prims
A-Jugend Bezirksliga Nordost
Samstag, 5. März, 16:30 Uhr in Bubach-Calmesweiler
JFG Untere Ill – JFG Schaumberg-Prims II
B-Jugend Verbandsliga
Sonntag, 6. März, 11:00 Uhr in Hasborn
JFG Schaumberg-Prims – SG FSV Jägersburg
B-Jugend Nord Gruppe 1
Sonntag, 6. März, 10:30 Uhr in Otzenhausen
VfR Otzenhausen – JFG Schaumberg-Prims II
C-Jugend Regionalliga Südwest
Samstag, 5. März, 14:30 Uhr in Elversberg
SV Elversberg - JFG Schaumberg-Prims
C-Jugend Bezirksliga Nordost
Samstag, 5. März, 16:30 Uhr in Tholey
JFG Schaumberg-Prims II – JFG Untere Ill
C-Jugend Nord Gruppe 2
Samstag, 5. März, 16:30 Uhr in Gonnesweiler
SG SV Wolfersweiler – JFG Schaumberg-Prims III
Jahreshauptversammlung der JFG Schaumberg-Prims e.V.
Unsere Jahreshauptversammlung findet am Sonntag, den 06.03.2016
um 18.00 Uhr im Clubheim der SF Tholey statt.
2. Saarländischer Skischultag am 12.03.16
Der Ski-Club Namborn e.V. beteiligt sich, nach dem großen Erfolg im
Vorjahr, auch in diesem Jahr wieder am Saarländischen Skischultag.
Der Skischultag findet am Samstag, den 12. März 2016 in La Bresse,
Vogesen statt.
Für die Fahrt mit einem Reisebus, den Skipass und Skikurse fallen
Kosten in Höhe von 50,- € an, auch Nichtmitglieder sind zu dieser
Fahrt herzlich willkommen.
Für das leibliche Wohl (Rostwurst, Gulaschsuppe, verschiedene Getränke)
und auch für eine tolle Aprés-Ski-Party ist an dieses Tag bestens gesorgt.
Abfahrt: 08:30 Uhr an der Liebenburghalle, Rückfahrt ab La Bresse:
22:30 Uhr.
Anmeldungen sind bis zum 06.03.16 über die Homepage des Ski-Clubs
Namborn (www.skiclub-namborn.de) oder direkt bei Gunther Presser,
Tel.: 0151-55611236 oder per E-Mail. [email protected] möglich.
Frauenstammtischvortrag
über Frauen im Islam
St. Wendel (pdk). Dr. Soraya Moket wird beim St. Wendeler Frauenstammtisch am Mittwoch, 9. März, 20 Uhr, zum Thema Islam referieren.
Neben ihrem Vortrag „Muslimische Frauen in Deutschland zwischen Theorie und Wirklichkeit“ gibt sie eine grundlegende Einführung in die muslimische Religion. Moket ist in Marokko geboren und studierte in Trier.
Die promovierte Soziologin ist Geschäftsführerin des Vereins Ramesch
– Forum für interkulturelle Begegnung.
Der Frauenstammtisch findet im evangelischen Gemeindezentrum St.
Wendel, Beethovenstraße 1, statt. Der Vortrag ist kostenlos.
Informationen zum Programm: vormittags im Frauenbüro des Landkreises St. Wendel, Tel. (06851) 8012071 oder ganztags im Servicebüro, Tel.
(06851) 8012010.
Kommunentour startet im Landkreis St. Wendel
St. Wendel (pdk). Acht Veranstaltungen umfasst die „Kommunentour“,
die am Montag, 7. März, im Landkreis St. Wendel startet. Hierbei stehen Energiewende, Energieeffizienz, erneuerbare Energien im Fokus.
Die Kommunentour ist Teil der Informations- und Beratungskampagne
„Energieberatung Saar“. Diese Kampagne des saarländischen Wirtschaftsministeriums und der saarländischen Energieversorger unterstützt energetische Gebäudesanierung, betriebliche Energieeffizienz
und kommunalen Klimaschutz mit fachlicher Kompetenz.
Oberthal
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Die Veranstaltungen im Überblick:
Montag, 7. März, 18 Uhr, Unternehmer- und Technologiezentrum (UTZ)
St. Wendel, Werschweilerstraße 40, Vortrag: „Neue Heizungstechniken
im Vergleich“; Dienstag, 8. März, 19 Uhr, UTZ St. Wendel, Vortrag: „Die
Dämmung brennt und meine Bude schimmelt - Wie Sie mit ihrem Energieberater Probleme bei der energetischen Sanierung vermeiden und
Geld sparen“; Mittwoch, 9. März, 18 Uhr, UTZ St. Wendel, Vortrag: „Ist
Photovoltaik noch rentabel? – solare Stromerzeugung und -speicherung
bei neuen und bestehenden Anlagen“; Donnerstag, 10. März, nachmittags, Beratungssprechstunden der Verbraucherzentrale, Tel. (06851)
8091322; Donnerstag, 10. März, 9 bis 10 Uhr, Energieberatungsstand
auf dem Wochenmarkt in St. Wendel; Donnerstag, 10. März, 18 Uhr,
UTZ St. Wendel, Vortrag zum günstigen und umweltschonenden Fahren
mit Strom. Abschluss der Kommunentour ist der „Rundgang erneuerbare
Energien am Bostalsee“ am Freitag, 11. März, 15 Uhr. Treffpunkt ist der
Musikpavillon an der Bosener Seeseite. Die Stationen sind die neue Solarhalle vom Bauhof. Vorbei geht es am Märchendorf des Campingplatzes
am Bostalsee bis zum Staudamm.
Auch für die Kleinen hat die Kommunentour etwas parat: Eine Klasse der
Gemeinschaftsschule St. Wendel erlebt die Energie von heute und morgen. Ina Kunz von der ARGE SOLAR wird am Donnerstag, 10. März, mit
den Kindern Experimente durchführen.
Weitere Informationen über die Kommunentour gibt es bei dem Klimaschutzmanager des Landkreises St. Wendel, Michael Welter, (06851)
8014520, E-Mail: [email protected] und Internet: www.null-emissionwnd.de.
Ausgabe 9/2016
Der Primärenergieaufwand zur Herstellung der Dämm-Materialien aus
nachwachsenden Rohstoffen ist meist sehr gering. So liegt die energetische Amortisation in der Regel bei weniger als zwei Monaten. Eine Ausnahme ist hier die Holzfaser-Dämmplatte. Der Primärenergieaufwand
zur Herstellung des Materials ist sehr groß, so dass diese sich erst in 16
Monaten energetisch amortisieren.
Welche Dämm-Materialien aus nachwachsenden Rohstoffen am Markt sind
und welche Besonderheiten beim Einbau beachtet werden sollen, darüber
informieren die Architekten und Ingenieure der Verbraucherzentrale.
Die unabhängige Energieberatung wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Termine zur persönlichen Beratung
können unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei) oder direkt bei den Beratungsstützpunkten vereinbart werden.
In St. Wendel finden die Beratungen in der Welvertstraße 2 im
Besprechungsraum statt. Terminvereinbarung beim Umweltamt
unter 0 68 51 / 809 1922.
Second-Hand-Basar Winterbach
Am Sonntag, den 13.03.2015 von 14:00-16:30 Uhr findet in der Mehrzweckhalle in Winterbach der Second-Hand Basar des Fördervereins der
Kita Winterbach statt. Es sind noch wenige Tische frei.
Informationen und Anmeldung: Telefonisch: 01575-9213451 oder
Email: [email protected]
Durch Umstrukturierung ist der Basar großzügiger gestaltet und die
Besucher können sich in einer separaten Cafeteria bei Kaffee und Kuchen,
Würstchen, Brezeln und Kaltgetränken stärken.
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Seniorenverband BRH,
Kreisverband St. Wendel
Am Donnerstag, 10. März ist um 14.30 Uhr die Jahreshauptversammlung vom Bund der Ruhestandsbeamten, Rentner- und Hinterbliebenen
(BRH), Kreisverband St. Wendel im Bildungs- und Kulturzentrum der Stiftung Hospital: „impuls“-Forum, Alter Woog 8 in St. Wendel. Es stehen Vorstandswahlen an und das wichtige Referat vom BRH-Landesvorsitzenden
Horst Rixecker über das Versorgungs-, Renten- und Beihilferecht. An dem
Referat können auch Nichtmitglieder teilnehmen und sich informieren.
Seniorensicherheitsberater vor Ort
St. Wendel (pdk). Mit einem Informationsstand klären die Seniorensicherheitsberater des Landkreises über Themen der Sicherheit älterer
Menschen auf, von Trickbetrug bis zur Wohnungssicherung. Es gibt zwei
Termine:
Am Donnerstag, 10. März, 11 bis 18 Uhr, ist der Infostand in der Domgalerie aufgebaut. Neben den Seniorensicherheitsberatern informiert
die Initiative Sicherer Landkreis St. Wendel, der ADAC und die Kreisverkehrswacht über Senioren im Straßenverkehr, die Teilnahme am öffentlichen Nahverkehr und die richtige Benutzung von Rollatoren. Vertreter
der Feuerwehr erläutern die Bedeutung von Rauchmeldern für den häuslichen Brandschutz.
Am Freitag, 11. März, 10 bis 18 Uhr, steht der Infostand im Eingangsbereich des Globus-Baumarkts in St. Wendel. Dort wird anhand eines Musterfensters moderner Einbruchsschutz demonstriert. Ein Fachmann für
Sicherheitstechnik stellt verschiedene Sicherungseinrichtungen vor.
Fit und in Balance in die besten Jahre
St. Wendel (pdk). Das Seniorenbüro des Landkreises und die Initiative
mobil älter werden bieten den Kurs „Fit und in Balance in die besten
Jahre“ für Senioren ab 60 Jahren an. Der Kurs beginnt am Montag, 4.
April, 17 bis 18 Uhr. Insgesamt zehn Übungsstunden kosten 70 Euro. Ein
Teil der Kosten kann von der Krankenkasse erstattet werden. Ort: Evangelisches Gemeindehaus Bosen, Brückenstraße 1.
Information und Anmeldung: Veronika Meier, Tel. (01573) 2103656 und
E-Mail: [email protected].
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Öl ist derzeit unerwartet günstig, und der Verbrauch steigt kontinuierlich. Die Rohstoff-Vorräte schwinden zusehends. Daher ist es nachhaltig,
pflanzliche und tierische Rohstoffe als Dämmstoffe zu verwenden.
Ein besonderer Rohstoff wärmt bereits seinen Erstbesitzer, das Schaf. Vor
allem zur Dach- und Deckendämmung kann man die im Handel erhältlichen Matten und Dämmvliese aus Schafschurwolle einbauen. Doch
auch für die Außenwanddämmung können Materialien aus nachwachsenden Rohstoffen verwendet werden. Sie dienen darüber hinaus dem
Schallschutz und können auch zur Verbesserung des Trittschallschutzes
verwendet werden.
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