Anmeldung für Einbürgerungsaktion 2016 Ich/Wir stelle/stellen das Gesuch, mich/uns in Vilters (Ortsgemeinde Vilters und Politische Gemeinde Vilters-Wangs) oder in Wangs (Ortsgemeinde Wangs und Politische Gemeinde Vilters-Wangs) einbürgern zu lassen: Gesuchstellende Person ins Gesuch einbezogene Ehegattin Name, Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort: Zivilstand: Heutiger Bürgerort: Wohnsitz in der Gemeinde seit: Wohnsitz im Kanton St. Gallen seit: Jetzige Wohnadresse: Telefon: E-Mail: Beruf: Arbeitgeber: Ins Gesuch einbezogene minderjährige Kinder: Kind 1 Kind 2 Kind 3 Kind 4 Name, Vorname: Geburtsdatum: Name, Vorname: Geburtsdatum: Gemeinde Vilters-Wangs Seite 2 Voraussetzungen zur Teilnahme - Bei Einreichung des Gesuchs (und beim späteren Beschluss des Einbürgerungsrates) in der Gemeinde Vilters-Wangs wohnhaft; insgesamt 8 Jahre in Vilters und/oder Wangs wohnhaft (die Wohnsitzdauer kann unterbrochen sein)1; keine Einträge im Strafregister; keine Betreibungen; keine Steuerschulden. Anmeldefrist für die Einbürgerungsaktion: 31. Mai 2016. Ich bin damit einverstanden, dass die auf dem Gesuch gemachten Angaben im Gutachten an den Einbürgerungsrat bekannt gegeben werden dürfen. ................................................. ................................................ ........................................... Ort, Datum Unterschrift Gesuchsteller Unterschrift Ehegattin Bitte beachten: Diese Aktion gilt nur für Schweizer Bürgerinnen und Bürger. Für minderjährige Kinder gilt die Einbürgerungsaktion mit einem oder beiden Elternteilen. Wer zum Zeitpunkt der Gesuchstellung das 18. Altersjahr erreicht hat, stellt das Gesuch um Einbürgerung alleine. Das Einbürgerungsgesuch ist von der Ehegattin nur zu unterschreiben, wenn sie sich ebenfalls in diesem Verfahren einbürgern lässt. Gemeindeverwaltung Vilters-Wangs Einbürgerungsrat Rathaus Postfach 20 7323 Wangs 1 Bei Gesuchen von Ehepartnern genügt, wenn ein Ehepartner diese Voraussetzungen erfüllt.
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