Anmeldung für Einbürgerungsaktion 2016 - Vilters

Anmeldung für Einbürgerungsaktion 2016
Ich/Wir stelle/stellen das Gesuch, mich/uns in
 Vilters (Ortsgemeinde Vilters und Politische Gemeinde Vilters-Wangs) oder in
 Wangs (Ortsgemeinde Wangs und Politische Gemeinde Vilters-Wangs)
einbürgern zu lassen:
Gesuchstellende Person
ins Gesuch einbezogene Ehegattin
Name, Vorname:
Geburtsdatum:
Geburtsort:
Zivilstand:
Heutiger Bürgerort:
Wohnsitz in der
Gemeinde seit:
Wohnsitz im Kanton
St. Gallen seit:
Jetzige Wohnadresse:
Telefon:
E-Mail:
Beruf:
Arbeitgeber:
Ins Gesuch einbezogene minderjährige Kinder:
Kind 1
Kind 2
Kind 3
Kind 4
Name, Vorname:
Geburtsdatum:
Name, Vorname:
Geburtsdatum:
Gemeinde Vilters-Wangs
Seite 2
Voraussetzungen zur Teilnahme
-
Bei Einreichung des Gesuchs (und beim späteren Beschluss des Einbürgerungsrates) in
der Gemeinde Vilters-Wangs wohnhaft;
insgesamt 8 Jahre in Vilters und/oder Wangs wohnhaft (die Wohnsitzdauer kann
unterbrochen sein)1;
keine Einträge im Strafregister;
keine Betreibungen;
keine Steuerschulden.
Anmeldefrist für die Einbürgerungsaktion: 31. Mai 2016.
Ich bin damit einverstanden, dass die auf dem Gesuch gemachten Angaben im Gutachten an
den Einbürgerungsrat bekannt gegeben werden dürfen.
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Ort, Datum
Unterschrift Gesuchsteller
Unterschrift Ehegattin
Bitte beachten:
 Diese Aktion gilt nur für Schweizer Bürgerinnen und Bürger. Für minderjährige Kinder gilt die Einbürgerungsaktion
mit einem oder beiden Elternteilen. Wer zum Zeitpunkt der Gesuchstellung das 18. Altersjahr erreicht hat, stellt das
Gesuch um Einbürgerung alleine.
 Das Einbürgerungsgesuch ist von der Ehegattin nur zu unterschreiben, wenn sie sich ebenfalls in diesem
Verfahren einbürgern lässt.
Gemeindeverwaltung Vilters-Wangs
Einbürgerungsrat
Rathaus
Postfach 20
7323 Wangs
1
Bei Gesuchen von Ehepartnern genügt, wenn ein Ehepartner diese Voraussetzungen erfüllt.