Gütesiegel Ausschreibung

Young Science-Gütesiegel für Forschungspartnerschulen
Informationen zur Ausschreibung / Teilnahmebedingungen
3. Ausschreibung 2016
Start der Ausschreibung
Dienstag, 1. März 2016
Ende der Einreichfrist
Montag, 9. Mai 2016
Stand: 8. Februar 2016
www.youngscience.at/guetesiegel
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Young Science-Gütesiegel für Forschungspartnerschulen
2012 wurde erstmals das Young Science-Gütesiegel für Forschungspartnerschulen an 15
forschungsorientierte Schulen verliehen, die nachhaltig etablierte, wissenschaftlich anspruchsvolle
Forschungsarbeiten sowie nationale und internationale Kooperationen vorweisen konnten. 2014
wurde das
Young
Science-Gütesiegel
erneut
ausgeschrieben und
weitere
18
Forschungspartnerschulen vom Wissenschaftsministerium ausgezeichnet.
Abgewickelt wird das Gütesiegel vom Zentrum für die Zusammenarbeit von Wissenschaft und
Schule – Young Science. Die vom BMWFW initiierte und finanzierte Servicestelle für Projekte und
Initiativen an der Schnittstelle von Schulbildung und Forschung ist seit 2011 im Österreichischen
Austauschdienst (OeAD-GmbH) tätig.
Eine Auszeichnung für erfolgreiche Forschungspartnerschulen
Die Spezialisierung einer Schule kann sich auf unterschiedlichste Weise auf die Strukturen und
Abläufe der Schulorganisation und des Unterrichtsangebotes auswirken. Ein gemeinsamer Nenner
aller Schulen, die sich durch besonders erfolgreiche Kooperationen mit wissenschaftlichen
Einrichtungen auszeichnen, ist das außergewöhnliche Engagement der beteiligten Schulleitungen
und die hohe Professionalität, mit der sich Lehrkräfte gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen
in Forschungsprojekten engagieren. Diese Erfahrungen stellen eine äußerst wertvolle
Wissensbasis für die Entwicklung von wirksamen Strategien zum Abbau der bestehenden
Übertrittsbarrieren vom sekundären in den tertiären Bildungsbereich dar.
Durch die Ausschreibung des Gütesiegels wird ein gezielter Prozess der Sicherung und
Verbreitung dieses Wissens sowie der Vernetzung von Innovatorinnen/Innovatoren und
Multiplikatorinnen/Multiplikatoren initiiert. Damit die Pionierleistungen der Schulen gewürdigt
werden und Vorbildwirkung zeigen, werden die Leistungen der Schulen durch die Auszeichnung
mit dem Gütesiegel entsprechend anerkannt und der breiten Öffentlichkeit präsentiert.
3. Ausschreibung 2016
2016 werden bereits zum dritten Mal jene besonders engagierten Schulen vor den Vorhang
geholt, die innovative Modelllösungen für Kooperationen zwischen Bildungs- und
Forschungseinrichtungen entwickelt haben und entwickeln. Schulen, die bereits 2012 oder 2014
mit dem Young Science-Gütesiegel ausgezeichnet oder nachzertifiziert wurden, können mit dem
Einreichformular für die Nachzertifizierung des Siegels um Verlängerung ansuchen. Allen anderen
Schulen steht das Einreichformular für Neueinreichungen zur Verfügung.
Alle Unterlagen sind auf: www.youngscience.at/guetesiegel/ausschreibungen abrufbar.
Vergabe
Die Vergabe erfolgt auf Grundlage der Empfehlungen eines vom BMWFW nominierten
Gutachterinnen/Gutachter-Gremiums, das sich aus Expertinnen und Experten der Bereiche
Schulentwicklung, Hochschulentwicklung, pädagogischer Bildung und Bildungsforschung
zusammensetzt. Vorsitzender des Gremiums ist em. Univ.-Prof. Dr. Peter Skalicky, ehem. Rektor
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der Technischen Universität Wien. Die Vergabe des Gütesiegels erfolgt auf Grundlage der
Empfehlungen dieses Gremiums. Die Entscheidungen des Gremiums sind verbindlich und
unanfechtbar.
Einreichberechtigte
Die Ausschreibung richtet sich an alle österreichischen öffentlichen und privaten Schulen, die in
den vergangenen Jahren als Forschungspartner in wissenschaftlichen Projekten (Leitung durch
eine Forschungseinrichtung) mitgearbeitet haben bzw. mitarbeiten. Schülerinnen und Schüler
müssen dabei aktiv und eigentätig in die Forschung miteinbezogen worden sein/werden. Studien,
an denen Kinder und Jugendliche als Probandinnen/Probanden oder Forschungsobjekte (z. B.
Ausfüllen von Fragebögen) beteiligt waren/sind, können bei der Vergabe des Gütesiegels nicht
berücksichtigt werden. Schulen, die bereits mit dem Gütesiegel ausgezeichnet oder
nachzertifiziert wurden, können im Rahmen der Ausschreibung um Nachzertifizierung ansuchen.
Bewertungskriterien für eine erstmalige Auszeichnung mit dem Gütesiegel
Die Erfüllung aller in der Folge aufgezählten Kriterien ist Voraussetzung für die Auszeichnung mit
dem Gütesiegel:
(1)
Regelmäßige Mitarbeit an Forschungsvorhaben
Aktuelle/Abgeschlossene wissenschaftliche Referenzprojekte
(2)
Entwicklung von forschungsorientierten Schulschwerpunkten und Unterrichtsangeboten
Spezialisierung des Schulprofils, z. B. durch Wahlfächer, Freifächer, Praktika,
Projektwochen etc.
(3)
Unterstützung durch die Schulorganisation
Aufbau von forschungsförderlichen Organisationsstrukturen und Zuständigkeiten, z. B.
zentrale Unterstützung bei Terminkoordination, Ressourcenpooling etc.
Aufbau von Forschungskompetenzen im Lehrkörper, z. B. durch forschungsorientierte
Weiterbildungen wie Seminar- und Tagungsteilnahmen etc.
(4)
Breite Verankerung der Forschungskooperationen innerhalb der Schule
Beteiligung ganzer Schulklassen bzw. größerer Gruppen, nicht nur einzelner
Schülerinnen und Schüler
Sichtbarmachung der Forschungsaktivitäten an der Schule
(5)
Nachhaltigkeit durch langfristige Kooperationsmodelle
Maßnahmen für eine weiterführende kontinuierliche Zusammenarbeit mit den
wissenschaftlichen Partnereinrichtungen
(6)
Geplante Vorhaben
Geplante Beteiligungen an neuen Forschungsprojekten und -kooperationen
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Nachzertifizierung
Bewertungskriterien für Schulen, die bereits mit dem Gütesiegel
ausgezeichnet oder nachzertifiziert wurden
(1)
(2)
(3)
(4)
Mitarbeit an Forschungsprojekten seit 2012 bzw. 2014
Weiterentwicklung von forschungsorientierten Schulschwerpunkten und
Unterrichtsangeboten
Förderung von langfristigen Kooperationsmodellen
Geplante Vorhaben
Eckdaten zum Gesamtverfahren
Start der Ausschreibung
Ende der Einreichfrist
Begutachtungsphase
Bekanntgabe
Feierliche Übergabe
Dienstag, 1. März 2016
Montag, 9. Mai 2016
Poststempel: 9. Mai 2016
September 2016
September 2016
Herbst 2016
Einreichmodalitäten
Die Einreichformulare stehen auf www.youngscience.at/guetesiegel/ausschreibungen zum
Download bereit.
Das vollständig ausgefüllte und mit Stempel und Unterschrift der Schulleitung versehene
Einreichformular muss bis spätestens Montag, 9. Mai 2016 (Poststempel: 9. Mai 2016) vollständig
und in fünffacher Ausfertigung im Zentrum für die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Schule
– Young Science – wie folgt eintreffen:
• eine Originalversion mit Stempel und Unterschrift
• zusätzlich vier Kopien der gesamten Unterlagen
• eine digitale Version (CD oder via E-Mail an [email protected])
Die Beilage von Unterlagen, die geeignet sind, die besonderen Leistungen der Schule im Sinne
der Ausschreibung zu belegen, wird empfohlen. Zu spät eingelangte, formlose oder
unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Die einreichenden Schulen
werden spätestens Ende September 2016 verständigt.
Postanschrift
Young Science – Zentrum für die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Schule
Abteilung Public Science in der OeAD-GmbH
Ebendorferstraße 7
1010 Wien
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Auszeichnung & Verleihung
Das Gütesiegel wird vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft an
ausgewählte Schulen verliehen. Die offizielle Verleihung findet voraussichtlich im Herbst im
Rahmen einer großen Veranstaltung für Schulen statt. Die Terminbestätigung sowie eine
Einladung an all jene Schulen, die ausgezeichnet werden, erfolgt via E-Mail.
Mit der Auszeichnung des Young Science-Gütesiegels erhalten die Forschungspartnerschulen für
die Dauer von zwei Jahren
• eine Ehrentafel für die Schulwand,
• eine Urkunde und
• das Qualitätssiegel als digitales Logo, welches z. B. in Briefen, in Publikationen und auf
der Webseite der Schule verwendet werden darf.
Datenschutz
Die im Rahmen der Einreichung anzugebenden personenbezogenen Daten werden vom Young
Science-Zentrum und dem BMWFW nur zum Zweck der Vergabe gespeichert, verarbeitet und
verwendet. Persönliche Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, die Weitergabe
erfolgt in Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung (z. B. im Rahmen von strafrechtlichen
Ermittlungen); in diesem Fall werden nur solche Informationen weitergegeben, zu denen das
Young Science-Zentrum gesetzlich verpflichtet ist. Mit der Auszeichnung stimmen die Schulen der
Veröffentlichung ihrer Namen zum Zwecke der Promotion des Young Science-Zentrums und des
Gütesiegels zu.
Schlussbestimmungen
Der Rechtsweg gegen die Entscheidungen und Begründungen des Gremiums ist ausgeschlossen.
Die Teilnahmebedingungen gelten für alle Einreichungen zum Young Science-Gütesiegel für
Forschungspartnerschulen 2016.
Rückfragen und nähere Informationen
Young Science – Zentrum für die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Schule (im OeAD)
Ebendorferstraße 7 | 1010 Wien | www.youngscience.at | E: [email protected]
Mag. Petra Siegele | T: +43 53408-430
MMag. Lydia Steinmassl | T: +43 1 53408-434