Mach dich schlau vor dem Radau!

» Lärm ist immer das, was von den anderen kommt, und das nervt
zumeist. Man selbst hingegen verursacht höchstens mal Geräusche, die
eben unausweichlich sind. Die subjektive, psychologische Komponente ist
es, die das Problem so schwer fassbar macht – im Verhältnis zu den Garten-
» Auf Gartenfêten geht es schnell mal hoch her, vor allem dann, wenn zu
elektrisch verstärkter Musik gefeiert wird und die Lautstärke der Stimme
Mach dich schlau vor dem Radau!
unter Alkoholeinfluss steigt. Je nach Windrichtung kann die von den Schallwellen überbrückte Distanz einige Kilometer betragen. Sicher aber erreicht
AUS
ERSTER
HAND
sie die Gartennachbarn.
» Holz zerkleinert mit der Axt heute kaum noch jemand. Dafür gibt es wie
für viele andere Arbeiten elektrische Gartengeräte. Doch fast jedes elektrisch
oder mit einem Verbrennungsmotor betriebene Gerät kann Nachbarn zur
Weißglut bringen. Damit die Ruhe und Erholung im Garten nicht zu kurz
kommt, ist die Einsatzzeit von elektrischen Helfern eingeschränkt.
» Gesetzlich geregelt ist der Einsatz solcher Helfer in der Geräte- und
Maschinenlärmverordnung und den Satzungen der Kommunen. Lärmbelästigung durch laute Geräusche ahndet das Ordnungswidrigkeiten-Gesetz der
Länder. Danach handelt ordnungswidrig, wer ohne berechtigten Anlass
oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft
erheblich zu belästigen.
» Für Gartenfreunde sollte die gegenseitige Rücksichtnahme und damit die
Lärmvermeidung selbstverständlich sein. Für sie sind die im Kleingärtnerverein geltenden Regeln ausdrücklich in der Gartenordung und durch
Beschlüsse der Vereinsgremien geregelt.
» Klappt es mal nicht, hilft das Gespräch mit dem Gartennachbarn. Neh-
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men Sie Rücksicht, und bitten Sie Ihren Nachbarn um Rücksicht. Stößt man
dabei nicht auf offene Ohren, hilft der Vorstand als Vermittler.
B u n d e s v e r b a n d D e u t s c h e r G a r t e n f r e u n d e e . V. ( B D G )
B D G A U S E R S T E R H A N D – N r. 2 1 ( D E R F A C H B E R AT E R , 3 / 2 0 0 7 ) – T h e m a : M a c h d i c h s c h l a u v o r d e m R a d a u !
nachbarn ebenso wie gegenüber Behörden und Gerichten.