information zur deutschprüfung

Studentensekretariat
INFORMATION ZUR DEUTSCHPRÜFUNG
Der Nachweis über eine bestandene Deutschprüfung (DSH-2, DSH-3 oder TestDaF
TDN 4) ist bei der Einschreibung, spätestens aber zu Vorlesungsbeginn notwendig.
(Mit dem Ergebnis DSH-1 bzw. TestDaF unter Gesamtdurchschnitt 4 wird
grundsätzlich keine sprachliche Studierfähigkeit nachgewiesen.)
Sollte dieser Nachweis nicht rechtzeitig vorliegen, ist eine Einschreibung zum Studium
nicht möglich bzw. nur unter Vorbehalt.
Sofern die Unterlagen zur Einschreibung (bis auf die bestandene Deutschprüfung)
vollständig beim Studentensekretariat abgegeben werden, kann eine vorläufige
Immatrikulationsbescheinigung erstellt werden.
Bis zur Nachreichung der bestandenen Deutschprüfung kann kein Studentenausweis
und keine endgültige Immatrikulationsbescheinigung ausgehändigt werden.
(Mit eventuellen Problemen bei der Ausländerbehörde, den Verkehrsbetrieben, der
Krankenkasse, dem BAföG-Amt usw. ist zu rechnen.)
Termine und Orte für Deutschprüfungen finden Sie unter:
www.testdaf.de
Hochschule Heilbronn
Max-Planck-Straße 39
74081 Heilbronn
Telefon 07131 / 504-666
Telefax 07131 / 252470
[email protected]