Studentensekretariat INFORMATION ZUR DEUTSCHPRÜFUNG Der Nachweis über eine bestandene Deutschprüfung (DSH-2, DSH-3 oder TestDaF TDN 4) ist bei der Einschreibung, spätestens aber zu Vorlesungsbeginn notwendig. (Mit dem Ergebnis DSH-1 bzw. TestDaF unter Gesamtdurchschnitt 4 wird grundsätzlich keine sprachliche Studierfähigkeit nachgewiesen.) Sollte dieser Nachweis nicht rechtzeitig vorliegen, ist eine Einschreibung zum Studium nicht möglich bzw. nur unter Vorbehalt. Sofern die Unterlagen zur Einschreibung (bis auf die bestandene Deutschprüfung) vollständig beim Studentensekretariat abgegeben werden, kann eine vorläufige Immatrikulationsbescheinigung erstellt werden. Bis zur Nachreichung der bestandenen Deutschprüfung kann kein Studentenausweis und keine endgültige Immatrikulationsbescheinigung ausgehändigt werden. (Mit eventuellen Problemen bei der Ausländerbehörde, den Verkehrsbetrieben, der Krankenkasse, dem BAföG-Amt usw. ist zu rechnen.) Termine und Orte für Deutschprüfungen finden Sie unter: www.testdaf.de Hochschule Heilbronn Max-Planck-Straße 39 74081 Heilbronn Telefon 07131 / 504-666 Telefax 07131 / 252470 [email protected]
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