Wettkampfregeln TTSV Bedburg 2016

TTSV-Bedburg
Wettkampfregeln für Wurfscheibenschießen
Stand: 29.02.2016
Dieses Regelblatt ergänzt die Ausschreibungen der jeweiligen Schießveranstaltungen des
Tontaubenschießverein St. Hubertus Bedburg e.V., auch wenn nicht auf allen Veranstaltungen
alle unten erwähnten Disziplinen geschossen werden.
1. Grundsätzliches:
Die Sicherheitsregeln der jeweils gültigen DJV-Schießstandordnung sind zwingend
einzuhalten.
Bei Schießveranstaltungen mit Anmeldung werden Rottenplan und Startzeiten spätestens am
Mittwoch vor dem Wettkampf auf www.TTSV-Bedburg.de eingestellt.
Mit der Anmeldung erklärt sich der Schütze einverstanden, dass seine Startzeit sowie etwaige
Bilder und die Ergebnisse vom Event auf der Homepage des Vereins veröffentlicht werden.
Alle Schützen müssen sich nach vorangegangener Anmeldung im Clubhaus frühzeitig an den
Ständen einfinden, min 30min vor der Startzeit.
2. Trap + Skeet:
Geschossen wir nach der jeweils gültigen DJV-Schießvorschrift. Das Auslösen der
Wurfscheiben wird dem Puller durch „Abwinken“ der Flinte signalisiert. Abruf ist nicht
zulässig.
Gewertet wird auf Treffer 1 und 2 gemäß DJV,
bei Gleichstand entscheidet sich die Rangfolge durch:
• die größere Anzahl der Treffer mit dem ersten Schuss
• Besteht Gleichstand > die größere Anzahl der auf dem Skeetstand getroffenen Tauben
• Besteht weiter Gleichstand > die größere Anzahl der Treffer 1 auf dem Skeetstand
• Besteht dann immer obigen Punkten noch Gleichstand > die längere "Treffer-1Serie", beginnend mit dem ersten Schuß der Skeetserie (analog LJV – NRW
Musterausschreibung)
• Besteht nach absoluter Gleichstand, entscheidet das Los
3. Compact-Parcours
Die Tauben werden nur den jeweils ersten Rotten einmal vorgeworfen (nach internationalen
Regeln der FITASC).
Es wird nur auf „Treffer“ oder „Fehler“ gewertet. Eine „Treffer 2“ Wertung gibt es nicht.
Bei gleicher Trefferzahl entscheidet
a. die höhere Anzahl der Treffer auf dem Stand, den die Schießleitung für den
schwierigeren hält.
b. Besteht Gleichstand entscheidet die längere Treffer-Serie, beginnend mit der ersten
Taube auf dem schwierigeren Stand nach Punkt a). Bei 100 Tauben Parcours ist
die Reihenfolge: erste Serie nach a) / zweite Serie nach a) / erste Serie auf dem
„leichteren“ Stand / zweite Serie auf dem „leichteren“ Stand
b. besteht weiterhin Gleichstand, so entscheidet das Los.
Unabhängig von anderen Regelwerken behält die Schießleitung sich vor, mehr als die
international übliche Anzahl an Maschinen je Stand einzusetzen.
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Bei Maschinendefekten steht es der Schießleitung frei, das Layout mit ähnlichem
Schwierigkeitsgrad zu ändern ohne dass es ein Anrecht auf Neustart bereits fertiger Schützen
gibt.
4. Wertung bei Kombinationsschießen
Bei Kombinationsschießen aus Trap und oder Skeet mit Compact-Parcours wird nach
folgender Rangfolge gewertet:
• Die meisten getroffen Tauben in allen Disziplinen
• bei Gleichstand die größere Anzahl der Treffer mit dem ersten Schuss aus dem Trap
und Skeetschießen
• Besteht Gleichstand > die größere Anzahl der bei Trap und Skeet getroffenen Tauben
• Besteht Gleichstand > die größere Anzahl der bei Skeet getroffenen Tauben
• Besteht Gleichstand > die größere Anzahl der Treffer 1 auf dem Skeetstand
• Besteht Gleichheit gilt das bessere Ergebnis im Compact-Parcours gemäß Pkt.3
• Besteht auch dann noch Gleichheit, entscheidet das Los.
5. Preise
Preise werden nur an Schützen vergeben, die bei der Siegerehrung anwesend sind.
• Offene Klassen A und B: Die Einteilung erfolgt bei 50% der Teilnehmer, ohne
Berücksichtigung ob andere Klassen, z.B. Damenwertung, durchgeführt werden.
• Wird eine Damenwertung durchgeführt, dann gilt: Ist eine Dame in der A oder B
Klasse für einen höherwertigen Preis platziert, so erhält sie diesen und in der
Damenwertung rückt die nächste Dame nach.
6. Versicherung
Jeder Teilnehmer muss ausreichend versichert sein.
Die laut jeweiligen nationalen Vorschriften notwendige Befähigung zum ordnungsgemäßen
Umgang mit Waffen (Gelbe WBK, Europäischen Waffenpass, Jagdschein bzw. andere
nationale gültige Legitimationen) ist zum Wettkampf mitzuführen.
Der Nachweis der Versicherung ist bei der Anmeldung vorzulegen.
7. Haftung
Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung.
Jeder ist für seine Schüsse selbst verantwortlich.
8. Gewehre
Alle Arten von Flinten bis Kaliber 12 und einer Lauflänge von mindestens 66 cm (26 inch)
sind zulässig, ausgenommen Pumpguns (Vorderschaftrepetierflinten).
Es sind auch halbautomatische Waffen erlaubt, allerdings muss der Schütze dafür Sorge
tragen, dass durch den Patronenauswurf keine anderen Teilnehmer gestört werden. Es dürfen
maximal 2 Patronen geladen werden.
Trageriemen oder Schlingen sind generell nicht erlaubt.
Das Wechseln der Choke zwischen den Durchgängen ist erlaubt.
9. Munition
Soweit die jeweilige Ausschreibung nichts anderes sagt, ist die Munition auf 28 Gramm Blei
mit einer Toleranz von +0.5 Gramm begrenzt.
Die Schrotkugel müssen rund sein und dürfen eine maximale Größe von 2,5 mm (Toleranz +
0.1 mm) haben. Weicheisen- oder Nickelschrote sind verboten.
Streupatronen sind nur beim Skeetschießen zulässig.
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10. Gehörschutz
Die Schützen sind zum Tragen eines Gehörschutzes angehalten. Das Nicht-Tragen geht auf
eigene Gefahr der Schützen.
11. Schießbrille
Die Schützen sind zum Tragen von Schießbrillen angehalten. Das Nicht-Tragen geht auf
eigene Gefahr der Schützen.
12. Anschlagart
Erwartungshaltung Trap / Skeet gemäß aktueller DJV Schießvorschrift. > Abwinken
Erwartungshaltung Compact-Parcours gemäß aktuellen FITASC Regeln. > Abrufen
Bei Dubletten auf Schuss ist den Schützen die Haltung der Waffe zwischen beiden
Wurfscheiben freigestellt.
Der Schütze darf alle Arten von Wurfscheiben und ebenso Rollhasen nur im korrektem
Anschlag beschießen (z.B. nicht aus der Hüfte).
Eine Anschlagmarkierung nach DJV / FITASC ist nicht zwingend vorgeschrieben.
13. Sicherheitsregeln
• alle Waffen, selbst wenn sie entladen sind, sind mit größter Vorsicht zu behandeln
• Waffen müssen offen (gebrochen) und ungeladen getragen werden
• Bei Halbautomaten muss der Verschluss offen sein und die Laufmündung nach oben
gerichtet sein
• Während die Waffe vom Schützen nicht gebraucht wird, ist sie in einem
Gewehrständer oder an einem anderen geeigneten Platz zu verwahren
• Es ist verboten die Waffe eines anderen Schützen ohne dessen Erlaubnis zu berühren
• Es ist verboten auf lebende Tiere oder Vögel zu zielen oder Schüsse abzugeben
• Ziel- oder Anschlagsübungen sind außerhalb der Standplätze verboten
• Ziel- oder Anschlagsübungen sind, während ein anderer Schütze schießt, nicht erlaubt.
• Keinesfalls darf sich ein Teilnehmer auf den Standplatz begeben bevor ihn der
vorherige Schütze verlassen hat.
• Der Schütze darf seine Waffe erst am Stand mit der in Schussrichtung gehaltenen
Mündung laden, bei Halbautomaten muss der Verschluss geöffnet sein und die Waffe
in Schussrichtung gehalten werden, bis der vorherige Schütze das Schiessen beendet
hat.
• Bei einem Versager von Waffe oder Patrone hat der Schütze mit in Schussrichtung
gehaltener Waffe am Stand zu verbleiben. Die Waffe darf weder geöffnet noch
gesichert werden, bevor sie nicht durch den Schiedsrichter überprüft wurde.
• Der Schütze darf sich erst von der Schussrichtung abwenden bzw. den Stand
verlassen, wenn er die Waffe geöffnet hat und sämtliche Patronen, ob abgefeuert oder
nicht, entfernt hat.
• Während dem Vorwerfen der Ziele oder einer Unterbrechung des Schießens haben alle
Schützen ihre Waffen zu öffnen und zu entladen.
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