Druckfassung im Antragsheft

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DIE LINKE. Berlin
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5. Landesparteitag
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4. Tagung
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11./12. März 2016
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ÄA 53.1
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Änderungsantrag 53 zum Antrag A1 (Unser Plan für ein soziales und ökologisches Berlin)
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EinreicherInnnen: forum demokratischer Sozialismus Berlin
Der Parteitag möge beschließen:
1. in Zeile 233 wird „auf Verschleiß“ gestrichen
2. in Zeile 329-338 wird der Absatz „Frauen an die Spitze“ gestrichen
Begründung:
Hat keinen Aussagewert oder Mehrwert in einem Wahlprogramm. Ist lediglich eine
Zustandsbeschreibung.
3. in Zeile 354 wird nach „Software.“ folgender Satz eingefügt:
„Die öffentliche Verwaltung soll auf Open Source Software umgestellt werden.“
Begründung:
Mit Steuergeldern sollten nicht die Lizenzen für Konzerne bezahlt werden, sondern Open
Source Angebote genutzt werden, zumal dies auch Beschäftigungseffekte für Kleine und
Mittlere Betriebe mit sich bringt.
4. in Zeile 400 wird „Wir schlagen vor“ ersetzt durch: „Wir wollen“
Begründung:
Hier macht ein Vorschlag keinen Sinn, da eines unserer Kernversprechen ist, dem
Personalabbau entgegenzuwirken.
5. in Zeile 610 wird nach „Milliarden Euro.“ Folgender Text eingefügt:
„Wir wollen das Berliner Vergabegesetz erweitern. Die Vergabe von Aufträgen soll an die
Verwendung von Open Source Software und die Einhaltung von Privacy by Design und
Privacy by Default geknüpft werden.“
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Begründung:
Siehe auch Antrag zu Ziffer 4. Die Einhaltung von Privacy by Design (Datenschutz durch
Technik) und Privacy by Default (datenschutzfreundliche Voreinstellung) legt von Anfang an
Wert auf Datenschutz und hilft Folgeprobleme zu verhindern.
6. in Zeile 756 wird nach „… treten.“ folgender Text eingefügt:
„Wir werden die Idee eines Mindesthonorars weiter debattieren und im Rahmen einer
Bundesratsinitiative für dessen Einführung werben.“
Begründung:
(Die Forderung überschneidet sich mit dem 2. ÄA der LAG Netzpolitik. Der Unterschied
besteht in der Forderung nach einem „grundsichernden Einkommen“.)
7. in Zeile 830 wird folgender Text angefügt:
„Wo es die Möglichkeiten des Landes zulassen, soll das anonymisierte Bewerbungsverfahren
genutzt werden.“
Begründung:
Das anonymisierte Bewerbungsverfahren erhöht die Chancen von Frauen, da der/die
Arbeitgeber/in zunächst nicht weiß, ob es sich um einen männlichen oder eine weibliche
Bewerberin handelt.
8. in Zeile 909 wird „entschärfen“ ersetzt durch: „abschaffen“
Begründung:
Wie in Zeile 914 ausgeführt, setzen wir uns auf Bundesebene dafür ein, das Hartz IV-System
durch eine sanktionsfreie Mindestsicherung abzulösen. Die Verwendung von „entschärfen“
könnte zu Missverständnissen über die grundlegende Haltung zu Sanktionen führen.
9. in Zeile 2795 wird nach „… ein.“ folgender Text angefügt:
„Jede Schülerin und jeder Schüler soll einen Laptop oder ein Tablet mit Open Source
Software erhalten.“
Begründung:
Diese Forderung wurde - ohne Open Source Software - von der Enquete Internet und digitale
Gesellschaft der 17. Wahlperiode des Bundestages einstimmig verabschiedet. Der Satz in
Zeilen 2802 und 2803 ist zu unkonkret. Zwar gibt es die Forderung noch einmal in den Zeilen
3094 und 3095, allerdings ohne Bezugnahme auf Open Source Software. Darüber hinaus
scheint es aber auch sinnvoll, dass die Forderung in Zeile 2795 erscheint.
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10. in Zeile 1380 wird folgender Absatz angefügt:
„Besonders prekär ist die Lage für Kinder in Alleinerziehendenhaushalten nach Ablauf der
sechsjährigen Bezugsdauer des Unterhaltsvorschusses. Es bleibt nur die Möglichkeit mit SGB
II die Lebenshaltungskosten zu bestreiten. DIE LINKE fordert deshalb, bis die Regelungen auf
Bundesebene entsprechend verbessert wurden, die Schaffung eines Landesprogramms zur
Unterstützung Alleinerziehender als Ausgleich der fehlenden Leistungen nach Ablauf der
Bezugsdauer des Unterhaltsvorschusses bis zum 18. Lebensjahr, um die Benachteiligung der
Kinder und Armut zu vermeiden.“
Begründung:
Alleinerziehende und damit ihre Kinder haben das größte Risiko in Armut zu leben. Fast die
Hälfte der alleinerziehenden Mütter verdient unter 1300 €/Monat netto. Verstärkt wird dies,
wenn die Zahlung von Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschussleistungen ausbleibt. Der
Gesetzgeber hat hier die willkürliche Altersgrenze von 12 Jahren bzw. die längste
Bezugsdauer von 6 Jahren eingeführt. Gerade Kinder im Schulalter haben einen erhöhten
Bedarf an Lebenshaltungskosten, für Bildung, Kultur etc. Die betroffenen Kinder werden
ausgegrenzt. Die Familien sind zumeist gezwungen Leistungen nach SGB II zu beantragen.
11. in Zeile 1472 wird folgender Satz angefügt:
„In der Umsetzung und Steuerung des Programms sollen sowohl ehrenamtliche Helfer*innen
als auch geflüchtete Menschen beteiligt werden.“
Begründung:
Um eine selbstbestimmte Gestaltung der Integration, Unterbringung und gesellschaftlicher
Teilhabe zu ermöglichen, sollten Geflüchtete und ehrenamtliche Helfer*innen in den
Mittelpunkt unserer Politik gestellt werden und das Verständnis für diese/sie gefördert
werden. Sie sollten daher aktiv an der Umsetzung eines solchen Programms beteiligt
werden.
12. in Zeile 3023 wird folgender Satz angefügt:
„Weiterhin wollen wir, mit allen Beteiligten, Konzepte für den flächendeckenden Ausbau des
Glasfasernetzes bis in die Haushalte (FTTB/H) entwickeln.“
Begründung:
Die Glasfaser ist unbestritten die Zukunft der Netzwerk-Technologie. Deutschland hat im
Februar 2016 einen Netzausbau mit Glasfasern von einem ganzen Prozent erreicht und wird
damit offiziell vom FTTH-Council registriert. In Berlin bietet der de facto Monopolist
Telekom, im Wesentlichen, in zwei Gebieten (Wasserstadt-Spandau und rund um die
Heinrich-Heine Straße) eine Glasfaseranbindung an. Das ist ausbaufähig.
13. in Zeile 2869 wird folgender Absatz eingefügt:
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„Diskriminierende Hürden für Bildungsausländer*innen abschaffen
Menschen ohne deutsches Abitur müssen sich für ein Studium an einer Berliner Universität –
anders als Bildungsinländer*innen – weiterhin über das kostenpflichtige, privatrechtlich
organisierte, ineffiziente und intransparente Portal uni-assist bewerben. Dies
Ungleichbehandlung bei der Bewerbung für ein Studium an einer Berliner Hochschule ist
diskriminierend und stellt eine indirekte Hürde für Bildungsausländer*innen dar. Wir wollen
eine staatliche Alternative für diesen Unterlagenverifizierungsprozess prüfen. Diese könnte
bestenfalls deutschlandweit Vorbildfunktion haben.“
Begründung:
Bildung ist ein Menschenrecht und sollte allen Menschen daher auch in gleichem Umfang
gewährt werden. Aus diesem Grund muss sich die Berliner Linke dafür einsetzen, dass
diskriminierende Hürden für Bildungsausländer*innen abgeschafft werden.
14. in Zeile 3187 wird nach „… entfallen.“ folgender Satz eingefügt:
„Wir wollen den Bürger*innen die Möglichkeit geben, die Listenreihenfolge der
Kandidierenden innerhalb der jeweiligen Parteiliste bei einer Wahl zu verändern.“
Begründung:
Derzeit können die Bürger*innen die Landeslisten einer Partei nicht verändern. Wir glauben,
dass es ein mehr an Demokratie mit sich bringt, wenn Bürger*innen die Listenreihenfolge
einer Partei verändern können.
15. in Zeile 3203 wird nach „proaktiv“ eingefügt: „im Open Data Format“
Begründung:
Sinnvoll ist es, die Daten im Open Data Format zur Verfügung zu stellen, damit interessierte
Bürger*innen mit diesen Daten weiter arbeiten können.
16. in Zeile 3412 wird nach „… wenig Nutzen.“ folgender Satz eingefügt:
„Wir wollen darüber hinaus dem Berliner Verfassungsschutz die Befugnisse nach dem G 10Gesetz entziehen.“
Begründung:
Auf der Bundesebene hat die Fraktion DIE LINKE einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des
G10-Gesetzes eingebracht. Auch auf der Landesebene wollen wir dem Verfassungsschutz die
Befugnis entziehen, mit dem Mittel der Telekommunikationsüberwachung seine Aufgaben
zu erfüllen.
17. in Zeile 3428 wird nach „… wichtigsten Ziele.“ folgender Satz eingefügt:
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„Wir werden das in Berlin geltende Strafvollzugsgesetz darauf überprüfen, ob es dem Ziel
der Resozialisierung ausreichend genügt und machen uns für ein Resozialisierungsgesetz
stark.“
Begründung:
Das Gesetz zur Weiterentwicklung des Berliner Justizvollzuges regelt unter anderem den
Strafvollzug in Berlin. Das Gesetz wollen wir überprüfen, weil wir nicht überzeugt sind, dass
es umfassend dem Resozialisierungsziel des Strafvollzuges dient. Darüber hinaus wollen wir
ein Resozialisierungsgesetz in Berlin einführen, welches umfassend die Rechte von
Gefangenen und entlassenen Gefangenen im Hinblick auf die Wiedereingliederung in die
Gesellschaft regelt.