1 DIE LINKE. Berlin 2 5. Landesparteitag 3 4. Tagung 4 11./12. März 2016 5 6 ÄA 53.1 7 Änderungsantrag 53 zum Antrag A1 (Unser Plan für ein soziales und ökologisches Berlin) 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 EinreicherInnnen: forum demokratischer Sozialismus Berlin Der Parteitag möge beschließen: 1. in Zeile 233 wird „auf Verschleiß“ gestrichen 2. in Zeile 329-338 wird der Absatz „Frauen an die Spitze“ gestrichen Begründung: Hat keinen Aussagewert oder Mehrwert in einem Wahlprogramm. Ist lediglich eine Zustandsbeschreibung. 3. in Zeile 354 wird nach „Software.“ folgender Satz eingefügt: „Die öffentliche Verwaltung soll auf Open Source Software umgestellt werden.“ Begründung: Mit Steuergeldern sollten nicht die Lizenzen für Konzerne bezahlt werden, sondern Open Source Angebote genutzt werden, zumal dies auch Beschäftigungseffekte für Kleine und Mittlere Betriebe mit sich bringt. 4. in Zeile 400 wird „Wir schlagen vor“ ersetzt durch: „Wir wollen“ Begründung: Hier macht ein Vorschlag keinen Sinn, da eines unserer Kernversprechen ist, dem Personalabbau entgegenzuwirken. 5. in Zeile 610 wird nach „Milliarden Euro.“ Folgender Text eingefügt: „Wir wollen das Berliner Vergabegesetz erweitern. Die Vergabe von Aufträgen soll an die Verwendung von Open Source Software und die Einhaltung von Privacy by Design und Privacy by Default geknüpft werden.“ 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 Begründung: Siehe auch Antrag zu Ziffer 4. Die Einhaltung von Privacy by Design (Datenschutz durch Technik) und Privacy by Default (datenschutzfreundliche Voreinstellung) legt von Anfang an Wert auf Datenschutz und hilft Folgeprobleme zu verhindern. 6. in Zeile 756 wird nach „… treten.“ folgender Text eingefügt: „Wir werden die Idee eines Mindesthonorars weiter debattieren und im Rahmen einer Bundesratsinitiative für dessen Einführung werben.“ Begründung: (Die Forderung überschneidet sich mit dem 2. ÄA der LAG Netzpolitik. Der Unterschied besteht in der Forderung nach einem „grundsichernden Einkommen“.) 7. in Zeile 830 wird folgender Text angefügt: „Wo es die Möglichkeiten des Landes zulassen, soll das anonymisierte Bewerbungsverfahren genutzt werden.“ Begründung: Das anonymisierte Bewerbungsverfahren erhöht die Chancen von Frauen, da der/die Arbeitgeber/in zunächst nicht weiß, ob es sich um einen männlichen oder eine weibliche Bewerberin handelt. 8. in Zeile 909 wird „entschärfen“ ersetzt durch: „abschaffen“ Begründung: Wie in Zeile 914 ausgeführt, setzen wir uns auf Bundesebene dafür ein, das Hartz IV-System durch eine sanktionsfreie Mindestsicherung abzulösen. Die Verwendung von „entschärfen“ könnte zu Missverständnissen über die grundlegende Haltung zu Sanktionen führen. 9. in Zeile 2795 wird nach „… ein.“ folgender Text angefügt: „Jede Schülerin und jeder Schüler soll einen Laptop oder ein Tablet mit Open Source Software erhalten.“ Begründung: Diese Forderung wurde - ohne Open Source Software - von der Enquete Internet und digitale Gesellschaft der 17. Wahlperiode des Bundestages einstimmig verabschiedet. Der Satz in Zeilen 2802 und 2803 ist zu unkonkret. Zwar gibt es die Forderung noch einmal in den Zeilen 3094 und 3095, allerdings ohne Bezugnahme auf Open Source Software. Darüber hinaus scheint es aber auch sinnvoll, dass die Forderung in Zeile 2795 erscheint. 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 139 140 10. in Zeile 1380 wird folgender Absatz angefügt: „Besonders prekär ist die Lage für Kinder in Alleinerziehendenhaushalten nach Ablauf der sechsjährigen Bezugsdauer des Unterhaltsvorschusses. Es bleibt nur die Möglichkeit mit SGB II die Lebenshaltungskosten zu bestreiten. DIE LINKE fordert deshalb, bis die Regelungen auf Bundesebene entsprechend verbessert wurden, die Schaffung eines Landesprogramms zur Unterstützung Alleinerziehender als Ausgleich der fehlenden Leistungen nach Ablauf der Bezugsdauer des Unterhaltsvorschusses bis zum 18. Lebensjahr, um die Benachteiligung der Kinder und Armut zu vermeiden.“ Begründung: Alleinerziehende und damit ihre Kinder haben das größte Risiko in Armut zu leben. Fast die Hälfte der alleinerziehenden Mütter verdient unter 1300 €/Monat netto. Verstärkt wird dies, wenn die Zahlung von Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschussleistungen ausbleibt. Der Gesetzgeber hat hier die willkürliche Altersgrenze von 12 Jahren bzw. die längste Bezugsdauer von 6 Jahren eingeführt. Gerade Kinder im Schulalter haben einen erhöhten Bedarf an Lebenshaltungskosten, für Bildung, Kultur etc. Die betroffenen Kinder werden ausgegrenzt. Die Familien sind zumeist gezwungen Leistungen nach SGB II zu beantragen. 11. in Zeile 1472 wird folgender Satz angefügt: „In der Umsetzung und Steuerung des Programms sollen sowohl ehrenamtliche Helfer*innen als auch geflüchtete Menschen beteiligt werden.“ Begründung: Um eine selbstbestimmte Gestaltung der Integration, Unterbringung und gesellschaftlicher Teilhabe zu ermöglichen, sollten Geflüchtete und ehrenamtliche Helfer*innen in den Mittelpunkt unserer Politik gestellt werden und das Verständnis für diese/sie gefördert werden. Sie sollten daher aktiv an der Umsetzung eines solchen Programms beteiligt werden. 12. in Zeile 3023 wird folgender Satz angefügt: „Weiterhin wollen wir, mit allen Beteiligten, Konzepte für den flächendeckenden Ausbau des Glasfasernetzes bis in die Haushalte (FTTB/H) entwickeln.“ Begründung: Die Glasfaser ist unbestritten die Zukunft der Netzwerk-Technologie. Deutschland hat im Februar 2016 einen Netzausbau mit Glasfasern von einem ganzen Prozent erreicht und wird damit offiziell vom FTTH-Council registriert. In Berlin bietet der de facto Monopolist Telekom, im Wesentlichen, in zwei Gebieten (Wasserstadt-Spandau und rund um die Heinrich-Heine Straße) eine Glasfaseranbindung an. Das ist ausbaufähig. 13. in Zeile 2869 wird folgender Absatz eingefügt: 141 142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 152 153 154 155 156 157 158 159 160 161 162 163 164 165 166 167 168 169 170 171 172 173 174 175 176 177 178 179 180 181 182 183 184 185 186 187 „Diskriminierende Hürden für Bildungsausländer*innen abschaffen Menschen ohne deutsches Abitur müssen sich für ein Studium an einer Berliner Universität – anders als Bildungsinländer*innen – weiterhin über das kostenpflichtige, privatrechtlich organisierte, ineffiziente und intransparente Portal uni-assist bewerben. Dies Ungleichbehandlung bei der Bewerbung für ein Studium an einer Berliner Hochschule ist diskriminierend und stellt eine indirekte Hürde für Bildungsausländer*innen dar. Wir wollen eine staatliche Alternative für diesen Unterlagenverifizierungsprozess prüfen. Diese könnte bestenfalls deutschlandweit Vorbildfunktion haben.“ Begründung: Bildung ist ein Menschenrecht und sollte allen Menschen daher auch in gleichem Umfang gewährt werden. Aus diesem Grund muss sich die Berliner Linke dafür einsetzen, dass diskriminierende Hürden für Bildungsausländer*innen abgeschafft werden. 14. in Zeile 3187 wird nach „… entfallen.“ folgender Satz eingefügt: „Wir wollen den Bürger*innen die Möglichkeit geben, die Listenreihenfolge der Kandidierenden innerhalb der jeweiligen Parteiliste bei einer Wahl zu verändern.“ Begründung: Derzeit können die Bürger*innen die Landeslisten einer Partei nicht verändern. Wir glauben, dass es ein mehr an Demokratie mit sich bringt, wenn Bürger*innen die Listenreihenfolge einer Partei verändern können. 15. in Zeile 3203 wird nach „proaktiv“ eingefügt: „im Open Data Format“ Begründung: Sinnvoll ist es, die Daten im Open Data Format zur Verfügung zu stellen, damit interessierte Bürger*innen mit diesen Daten weiter arbeiten können. 16. in Zeile 3412 wird nach „… wenig Nutzen.“ folgender Satz eingefügt: „Wir wollen darüber hinaus dem Berliner Verfassungsschutz die Befugnisse nach dem G 10Gesetz entziehen.“ Begründung: Auf der Bundesebene hat die Fraktion DIE LINKE einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des G10-Gesetzes eingebracht. Auch auf der Landesebene wollen wir dem Verfassungsschutz die Befugnis entziehen, mit dem Mittel der Telekommunikationsüberwachung seine Aufgaben zu erfüllen. 17. in Zeile 3428 wird nach „… wichtigsten Ziele.“ folgender Satz eingefügt: 188 189 190 191 192 193 194 195 196 197 198 199 „Wir werden das in Berlin geltende Strafvollzugsgesetz darauf überprüfen, ob es dem Ziel der Resozialisierung ausreichend genügt und machen uns für ein Resozialisierungsgesetz stark.“ Begründung: Das Gesetz zur Weiterentwicklung des Berliner Justizvollzuges regelt unter anderem den Strafvollzug in Berlin. Das Gesetz wollen wir überprüfen, weil wir nicht überzeugt sind, dass es umfassend dem Resozialisierungsziel des Strafvollzuges dient. Darüber hinaus wollen wir ein Resozialisierungsgesetz in Berlin einführen, welches umfassend die Rechte von Gefangenen und entlassenen Gefangenen im Hinblick auf die Wiedereingliederung in die Gesellschaft regelt.
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