Netzwerk für ExistenzgründerInnen
und inhabergeführte Unternehmen
in der Region Bonn/Rhein-Sieg
1/2016
Leitartikel
Dr. Hubertus Hille
Industrie- und
Handelskammer
Bonn/Rhein-Sieg
Editorial
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
Vom Marketing lebt jedes Unternehmen. Und jedes Unternehmen hat seine
eigene Strategie, neue Kunden zu gewinnen.
Rechtliche Grenzen der
Neukundenakquise
Werbung ist für Unternehmen ein wichtiges Instrument, um sich am Markt
darzustellen und potentielle Kunden zu
akquirieren. Die Möglichkeiten der Produktwerbung sind im digitalen Zeitalter
vielfältiger geworden. So stellt z. B. die
„Tell-a-friend“-Option oder die „Like“Funktion die Rechtsprechung vor neue
Probleme. Gleichzeitig sind aber auch
traditionellere Modelle, insbesondere das
telefonische Direktmarketing, trotz Internet, E-Mail etc. weiterhin von erheblicher Bedeutung für die Unternehmen.
§ 7 UWG (Gesetz gegen den unlauteren
Wettbewerb) normiert die Anforderungen, denen Werbung genügen muss,
um lauterkeitsrechtlich zulässig zu sein.
Wichtig ist die Frage, wann Werbung,
bzw. die Kontaktaufnahme für den Beworbenen eine „unzumutbare Belästigung“ darstellt. Bei Verstößen drohen
empfindliche Geldstrafen. Hierbei gelten
für die nachfolgend dargestellten Fallgruppen jeweils unterschiedliche Spielregeln:
1. E
inwilligung zum Erhalt
von Werbung nach § 7 II
Nr. 2 und 3 UWG
Gemäß § 7 II Nr. 2 und 3 UWG ist Werbung durch Telefonanrufe, automatische
Anrufmaschinen, Fax, E-Mails, SMS und
MMS nur unter der Bedingung einer vorherigen ausdrücklichen Einwilligung des
Verbrauchers zulässig (sog. „Opt-in“-System im Gegensatz zum sog. „Opt-out“System des jederzeitigen Widerspruchs).
Hierfür ist es allerdings nicht ausreichend, wenn der Verbraucher erst zu
Beginn des Werbeanrufs nach seiner
Einwilligung gefragt wird. Diese muss
stets vor der ersten werberelevanten
Maßnahme des Unternehmers vorliegen. Dies gestaltet sich häufig schwierig,
so dass sich in der Praxis die Veranstaltung von Gewinnspielen verbunden mit
einer Einwilligungserklärung der Verbraucher als erster Schritt des „Opt-in“Systems empfohlen hat. Für die TeilnahFortsetzung auf Seite 2
Aber die Zeiten ändern sich und damit
nicht nur die Akquisestrategien, sondern
auch die rechtlichen Rahmenbedingen.
Viele Unternehmer wissen häufig nicht,
ob und wie sie mit ihren Maßnahmen
zur Kundengewinnung gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen könnten.
Was ist erlaubt? Wie weit darf der
rechtliche Rahmen ausgeschöpft werden? Nicht nur Gründer sind bei diesen
Fragen unsicher.
Es sind oft die Kleinigkeiten, die den Auftritt eines Unternehmens positiv von dem
der Mitbewerber abhebt. Das gilt ebenso
für den Text des Anrufbeantworters wie
für die Präsentation auf einer Messe.
Inhalt
Editorial
Seite
1
Leitartikel
1-2
Fachartikel
3-11
Impressum
12
www.40plus-bonn.de
me am Gewinnspiel war die Einwilligung
zu Werbeanrufen Voraussetzung. Die
Zulässigkeit dieses Vorgehens wurde
vom BGH unter gewissen Einschränkungen bestätigt. Da es sich bei diesen
Einwilligungserklärungen um Allgemeine
Geschäftsbedingungen handelt, müssen
diese a) auf die konkrete Möglichkeit von
Werbeanrufen, b) die Art der dabei zu
bewerbenden Produkte hinweisen und
c) Auskünfte darüber, durch welches
Unternehmen die Werbung erfolgen
wird, enthalten, denn nur so wird davon
ausgegangen, dass der Verbraucher die
Tragweite seiner Einwilligungserklärung
erkennen kann. Generaleinwilligungen in
sämtliche Werbeanrufe sind nicht zulässig. Die Beweislast für die ordnungsgemäße (vorherige) Einwilligung trägt hierbei stets der werbende Unternehmer,
so dass eine penible Dokumentation der
jeweiligen Abläufe unerlässlich ist.
2. Double-Opt-in-Verfahren
Bislang galt das sog. „Double-Opt-inVerfahren“ als rechtlich unbedenklich.
Bei diesem Verfahren meldet sich eine
interessierte Person unter Angabe ihrer
E-Mail-Adresse auf der Homepage eines
Unternehmers für einen von diesem erstellten Newsletter an. Dieser verschickt
dann eine Bestätigungs-E-Mail mit einem
Aktivierungslink. Aktiviert der Empfänger den Link, erhält er den Newsletter,
wenn er dies unterlässt, wird weder der
Newsletter noch eine andere weitere
E-Mail an den Empfänger verschickt. Da
die E-Mail mit dem Aktivierungslink aber
bereits mittelbar dem Absatz des Absenders förderlich ist, soll es sich bereits
hierbei um Werbung handeln. Damit falle sie in den Anwendungsbereich des §
7 II Nr. 3 UWG. Wenn es hierfür keine
ausdrückliche Einwilligung seitens des
Verbrauchers gibt, liegt bereits ein Verstoß gegen § 7 II Nr. 3 UWG vor. Dies
kann nur noch vermieden werden, wenn
die E-Mail mit dem Bestätigungslink völlig neutral gestaltet und keinerlei werblichen Inhalt enthält. Aufgrund der unein-
2
heitlichen Rechtsprechung kann derzeit
jedoch nicht prognostiziert werden, ob
dieses Modell auch höchstrichterlich Bestand haben wird, jedoch ist bis zu einer
abschließenden Klärung dringend anzuraten, sich im Rahmen dieses Verfahrens
an obenstehende Hinweise zu halten.
3. T
ell-a-friend und Facebook Like-Button
Über den Tell-a-friend Button, welcher
von Unternehmen auf ihrer Homepage
zur Verfügung gestellt werden kann, besteht die Möglichkeit, dass ein Dritter die
E-Mail-Adresse eines „Freundes“ eingeben kann, welcher anschließend vom Unternehmen eine (Werbe-)E-Mail erhält.
Hier hat der BGH einen Verstoß gegen
§ 7 UWG angenommen, da bereits in
dem Anbieten des Buttons durch das Unternehmen Werbung vorliegt, so dass es
auf den Versand durch den empfehlenden
Dritten nicht mehr ankommt. Von dieser
Vorgehensweise ist daher abzuraten.
Hinsichtlich des Facebook Like-Buttons,
den Unternehmer auf ihrer Homepage
anbieten können, schwelt noch ein Streit
vor dem OLG Hamburg. Bislang konnte
noch nicht höchstrichterlich geklärt werden, ob durch die Übermittlung der Daten an Facebook ein Verstoß gegen § 13
TMG vorliegt und ob dieser eine Marktverhaltensregel i. S. d. § 4 Nr. 11 UWG
darstellt, mit der Folge, dass ein Verstoß
hiergegen wettbewerbsrechtlich unzulässig wäre. Mit Spannung wird auf die Bewertung gewartet, ob es sich bei einem
„Like“ um mehr als eine „unverbindliche
Gefallensäußerung“ handelt. Falls dem
so wäre, dürfte die Koppelung eines
Gewinnspiels mit der Verpflichtung, den
Like-Button zu klicken, unzulässig sein.
4. P
ostalische Werbung –
„Bitte keine Werbung“
Werbung per Post ist zulässig. Eine
Ausnahme liegt vor, wenn der Werbungsadressat einen Aufkleber mit der
Aufschrift „Bitte keine Werbung!“ am
Briefkasten angebracht hat. In diesen
Fällen darf durch das Zustellunternehmen oder den Adressaten persönlich
selbstverständlich keine Werbung in den
Briefkasten geworfen werden. Gleiches
gilt, wenn der Adressat bereits zuvor
explizit der Zusendung von Werbung
gegenüber dem Werbenden widersprochen hat („Opt-out-Verfahren“).
5. D
irektansprache und
Telefonanrufe
Zulässig ist auch die direkte Ansprache
von potentiellen Kunden, z. B. in der
Fußgängerzone. Hierbei muss man beachten, dass keine Personen angesprochen werden dürfen, die die Werbung
erkennbar nicht wünschen oder der
Werbende als solcher nicht erkennbar
ist. Telefonanrufe bei Verbrauchern bedürfen der vorherigen Einwilligung. Bei
Anrufen bei Gewerbetreibenden genügt
die mutmaßliche Einwilligung. Dies ist
bei unaufgeforderten Anrufen jedoch
nur der Fall, wenn der Anruf erfolgt, um
Leistungen des Adressaten in Anspruch
zu nehmen oder im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung. n
Erik Möll
Rechtsanwalt und Fachanwalt
für Arbeitsrecht
Dr. Lewalder & Partner mbB
Rechtsanwälte und Steuerberater
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Coaching
Empfehlen Sie mich weiter!
Empfehlungsmarketing – wie Werbung ohne Werbebudget gelingt
Empfehlungen führen dazu, dass ihr Angebot dem von Mitbewerbern vorgezogen wird. Empfehlungen fallen nicht vom
Himmel. Derjenige, der eine Empfehlung ausspricht, kann Ihr
Angebot in wenigen Worten beschreiben und gibt eine positive Bewertung zu Ihrer Person und/oder Ihrem Angebot ab.
Nur zufriedene Kunden und Multiplikatoren, die Sie wirklich
überzeugt haben, empfehlen Sie auch weiter.
Voraussetzung schaffen für Empfehlungen
Wischiwaschi-Angebote wird keiner empfehlen. Machen Sie
es Ihren Kunden, Ihrer Familie, Ihren Freunden und Ihren Geschäftspartnern leichter, Sie zu empfehlen, in dem Sie dafür
die Vorarbeit leisten. Entwickeln Sie ein leicht verständliches
klares Angebot statt tausend „könnte ich auch machen“. Wir
alle können zwei Angebote gut behalten, bestenfalls drei,
sonst merken wir uns: „Die oder der macht Verschiedenes!“
Potenzielle Kunden fühlen sich angesprochen, wenn ein Angebot genau auf sie zugeschnitten ist. So habe ich mich auf
die Zielgruppe „unternehmerische Persönlichkeiten in der
zweiten Lebenshälfte“ spezialisiert. Damit verzichte ich bewusst auf alle jungen Kunden. Ohne Verzicht ist kein Alleinstellungsmerkmal möglich. Viele, die sich für meine Beratung
entscheiden, hat die klare Fokussierung auf Ältere besonders
angesprochen. Mein Tipp: Treffen Sie Entscheidungen bezogen auf Ihre Angebotsvielfalt und die möglichen Zielgruppen.
weiterzuempfehlen. Aber nicht nur Kunden, sondern auch
Freunde, Familie, Nachbarn, Exkollegen, Kooperationspartner und viele andere Personen aus Ihrem Umfeld können Sie
empfehlen. Ich erlebe immer wieder, dass diese ein Angebot nicht verstanden haben oder eine veraltete Version im
Kopf haben. Bitten Sie alle, denen Sie privat und beruflich
begegnen, Ihnen fünf Minuten Zeit zu schenken, in denen Sie
Ihnen kurz erläutern, was Sie aktuell anbieten. Sie können
nur empfohlen werden von Personen, die Ihr Angebot kennen. Klingt banal, aber Sie werden feststellen, dass selbst Ihr
engstes Umfeld oft nur über Sie sagen kann: „Ist selbständig,
wünsche viel Erfolg“.
Empfehlungen kosten nichts
Werbung kann hohe Budgets verschlingen. Empfehlungen
sind die beste Werbung und zudem für Sie kostenlos. Sie geben potentiellen Kunden Sicherheit, sich für Ihr Angebot zu
entscheiden. Wenn Kunden nicht mit Geschenken „Rabatt
für jede Empfehlung“, sondern aus voller Überzeugung Sie
und Ihr Angebot empfehlen, funktioniert dieses schöne Werbeinstrument besonders gut.
Viel Spaß beim Ausprobieren. Wenn Sie Schwierigkeiten haben, Ihre Alleinstellungsmerkmale auf den Punkt zu bringen,
freue ich mich, wenn Sie meine Beratung hierzu nutzen. n
Beantworten Sie hierzu folgende Fragen:
1. Wo liegen meine Stärken?
2. A
uf welches Angebot habe ich mich spezialisiert?
3. Wie kann ich meine Zielgruppe eingrenzen und klar
umschreiben?
4. W
ie verfasse ich mein Angebot kundenorientiert?
Bieten Sie nur das an, was Sie wirklich beherrschen! Wenn
Ihre Leistung durchschnittlich ist, dann reicht das nicht für
eine Empfehlung. Worin sind Sie außergewöhnlich gut? Haben
Sie den Mut, weniger anzubieten, aber das Wenige exzellent.
Empfehlungen sind wirksame Werbung
Kristiane von dem Bussche,
Start up Consulting
Karriere-, Existenzgründungs- und Wachtstumsberatung für unternehmerische Persönlichkeiten in
der zweiten Lebenshälfte
Zufriedene Kunden, die Sie persönlich empfehlen, sind glaubwürdig. Bitten Sie Ihre zufriedenen Kunden aktiv darum, Sie
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3
Gesundheit
Betriebliches Gesundheitsmanagement –
Entspannung auf Knopfdruck
Wird in Ihrem Unternehmen gerade
über die Einführung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM)
nachgedacht oder bereits einiges in diese Richtung getan? Bisher wurde jedoch
keine effiziente und effektive Methode
gefunden? Mit speziellen Entspannungssystemen bieten sich alternative und
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per Knopfdruck?
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Ideensuche Businessplan Wachstumsetappen Zuschüsse
Finanzierung Finanzierungslücke Gründung Wachstum Krise
Talente Kompetenzen Nachfolge Marktkenntnis Kontakte
Existenzängste Vermarktung Neuerfindung Veränderung
Team Allein Delegation Profil Netzwerk Lebenswerk
Einkommen Ziele Work-Life-Balance Zufriedenheit Erfolg
Auswahl meiner Beratungsthemen – Unternehmensberaterin seit 2001
4
Unternehmensberatung
Mehr Gewinn erzielen!
Die Mehrheit der mittelständischen, inhabergeführten Unternehmen arbeitet
in der Form des Einzelunternehmens,
d. h. der Chef lebt vom Gewinn. Deshalb ist es umso wichtiger, seine betriebswirtschaftlichen Zahlen zu kennen und sich Ziele zu stecken.
So ermitteln Sie Ihr Ziel
Haben Sie schon ausgerechnet, wieviel
Gewinn Sie in 2016 brauchen? Addieren
Sie einfach – dann haben Sie Ihr Ziel vor
Augen:
Ihre gesamten privaten
Ausgaben (inkl. Urlaub)
+Ihre soziale Absicherung
(insb. Altersvorsorge)
+ Einkommensteuer
= Mindestgewinn
setzen sich die Kosten zusammen, wie
haben sie sich in den letzten zwei Jahren entwickelt?
Die Grundformel heißt
Umsatz – Kosten = Gewinn.
Also bleiben nur die zwei Stellschrauben Umsatz und Kosten, um den Gewinn zu erhöhen. Es gibt zahlreiche
Möglichkeiten, dies zu erreichen. Hier
die Grundtypen:
A Umsatz steigern,
Kosten gleichbleibend
B Umsatz steigern,
Kosten gering erhöhen
C Umsatz gleichbleibend,
Kosten senken
D Umsatz senken,
Kosten stark senken
Zwei Beispiele aus der Praxis
Sofern Sie einen Risikopuffer anlegen
wollen oder Anschaffungen planen, darf
es ruhig mehr sein. Wenn Sie nun Ihr
Gewinnziel mit dem Ergebnis des Vorjahres vergleichen, wird klar, ob Sie den
bisherigen Kurs weiterverfolgen können oder gewinnsteigernde Maßnahmen notwendig sind.
Gibt es die Erfolgsstrategie?
Nein. Es gibt nicht das eine erprobte
Rezept, das auf alle Unternehmen und
Branchen passt. Für ein Handelsunternehmen oder einen Gastronomiebetrieb sind die Handlungsmöglichkeiten
ganz andere als für Freiberufler oder
kleine Dienstleistungsunternehmen.
Am
len.
mit
gen
Anfang steht die Analyse der ZahWie entwickelt sich der Umsatz,
welchen Produkten/Dienstleistunmachen Sie wieviel Umsatz? Wie
Strategie D hat eine Friseurmeisterin erfolgreich umgesetzt. Sie hatte einen großen Salon mit mehreren Angestellten,
hohen Umsatz und hohe Kosten. Den erzielten Gewinn fand sie unbefriedigend,
insbesondere vor dem Hintergrund
der extremen zeitlichen Belastung. Sie
schloss ihren Salon, suchte sich ein kleines Ladenlokal und arbeitete alleine. Sie
bietet jeder Kundin einen absolut individuellen Service, eine intime Wohlfühlatmosphäre und nimmt sich Zeit. Dies ist
eine neue, andere Friseurdienstleistung,
die bestimmte Ziel­
gruppen anspricht
und auch einen höheren Preis verlangt.
Das Ergebnis: Weniger Umsatz, deutlich
geringere Kosten, sprich mehr Gewinn,
zudem weniger Arbeitsstunden und
deutlich höhere Zufriedenheit.
In einem kleinen Einzelhandelsbetrieb
hat Strategie A gut funktioniert. Die Un-
ternehmerin hatte eine klare, günstige
Kostenstruktur, in der Fixkosten (Miete, Versicherung, Telefon, Webseite)
dominierten. Da sie selbst die Ladenöffnungszeiten abdeckte und das Potential
des Geschäfts noch lange nicht ausgereizt war, erhöhte sie ihre Marketingaktivitäten (ohne die Kosten zu erhöhen)
hauptsächlich durch Social-Media- und
Cross-Marketing. Der Umsatz hat sich
in zwei Jahren mehr als verdoppelt und
der Rohertrag (= Umsatz – Wareneinsatz) ging voll in die Gewinnerhöhung.
Was ist zu tun?
(1) Analysieren, (2) Strategie entwickeln und (3) umsetzen
Punkt (1) kann frustrierend sein. Bei (2)
ist Ihre Kreativität gefragt und Ehrlichkeit sich selbst gegenüber. Bei beiden
Punkten können Ihnen Unternehmensberater helfen, Feedback zu bekommen,
Ideen zu prüfen und ggf. wieder zu verwerfen. Das Schwierigste wird (3), denn
nun müssen Sie handeln und hartnäckig
bei der Umsetzung der Strategie bleiben.
Dabei wünsche ich Ihnen viel Erfolg! n
Diplom-Volkswirtin Irene Kuron
OPUS 1 Unternehmensberatung
Kaiserstraße 139-141
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Tel. 0228-9148844
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5
Online-Werbung
„Wie soll es denn heißen?“
Nicht nur werdende Eltern müssen sich
dieser Frage stellen. Auch Unternehmer,
stehen vor der Frage: Unter welcher
Adresse (URL) soll die Webseite im Internet vertreten sein? Da liegt es nahe,
den Firmennamen auch als Webadresse
des eigenen Auftritts zu registrieren. Ist
die Adresse www.firmenname.de wirklich die beste Wahl, um im Internet gefunden zu werden?
Große Unternehmen haben den Vorteil,
dass ihr Namen so bekannt ist, dass die
Interessenten im Internet danach suchen. Ihr Unternehmen ist noch nicht so
bekannt. Sie werden weniger über Ihren
Namen als über Ihr Angebot im Internet
gefunden. Daher sollte Ihre Internetadresse möglichst das Wort enthalten,
nachdem die Interessenten suchen: Ihr
Keyword! Wenn das Keyword noch frei
ist, umso besser! Ist es bereits vergeben, ergänzen Sie Ihre Adresse um die
Region oder Stadt, in der Sie aktiv sind.
Ein Beispiel: Die Internetadresse „www.
training.de“ ist schon vergeben. Die
Adresse www.training-in-bonn.de dagegen ist noch frei! Oder fügen Sie Ihre
Zielgruppe hinzu. Auch www.trainingfür-frauen ist noch zu haben! Mit einer
klugen Wahl Ihrer Internetadresse legen
Sie den Grundstein dafür, bei Suchmaschinen gut platziert zu werden. Auch
wenn Sie sich für eine „Firmenadresse“
entschieden haben, gibt es Möglichkeiten, eine andere URL sinnvoll zu nutzen.
Gerne erläutere ich, wie dies bei Ihnen
aussehen kann. n
Heike Sondermann
City-Map Agentur
Bonn/Rhein-Sieg
Quantiusstraße 15
53115 Bonn
Tel. 0228-655746
[email protected]
www.agentur-sondermann.city-map.de
Paarberatung
Unternehmerpaare – den Rosenkrieg vermeiden!
Wieviel Liebe und Zuneigung empfinden
Sie noch für Ihren Partner? Wie würde Ihr Partner diese Frage beantworten? Aufgrund des gesellschaftlichen
Wandels und des damit verbundenen
Wertewandels ist keine Paarbeziehung
mehr vor dem Scheitern gefeit.
Wie dann damit umgehen? Scham und
Angst um die wirtschaftliche Existenz
lassen Unternehmerpaare häufig im
Status quo erstarren. Lassen Sie es besser nicht so weit kommen.
Gerade für Unternehmerpaare kann
eine Trennung nicht nur emotional, sondern auch wirtschaftlich gravierende
Folgen haben (z. B. Zugewinnausgleich
bei Wertsteigerung des Unternehmens).
Viele Unternehmerpaare versuchen sich
über einen Ehevertrag bzw. Regelungen
im Gesellschaftervertrag abzusichern.
Das kann zwar die schlimmsten wirtschaftlichen Folgen im Fall einer Scheidung verhindern, ist aber keine Prävention für die Erkaltung der Gefühle.
• Überprüfen Sie, was Ihnen fehlt und
was Sie sich wünschen.
• Trennen Sie zwischen Ihrer Rolle im
Unternehmen und zuhause.
• Werden Sie aktiv und reden Sie mit
Ihrem Partner.
• Nehmen Sie sich die Zeit und schaffen Sie sich eine „Paarinsel“ jenseits
des Unternehmens.
6
4 Schritte zum Neuanfang:
Gern unterstütze ich Sie bei Ihrem
Paar-Anliegen. n
Hans-Georg Lauer
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Coaching
Bankenvorbereitung: (K)ein Buch mit 7 Siegeln!
Seit Wochen hatte sich Marco gequält.
Seinen Businessplan zu schreiben, war
ihm nicht leicht gefallen. Nach dem
Abbruch seines Germanistik-Studiums
hatte ihn der Traum vom eigenen ‚Kultur-Café’ beflügelt. Vor allem, nachdem
sein Onkel Rudi ihm 10.000 Euro vererbt hatte. Ein schönes Startkapital –
aber ohne Kredit würde es nicht reichen. Und dann die Absage der Bank.
Marco war mit seiner Vorbereitung zu
‚salopp’ gewesen.
Ein gute Vorbereitung hätte sich für
Marco bezahlt gemacht: Zum Beispiel
mithilfe eines Gründer-Coachings!
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10 klassische Fehler:
• Qualifikation: Zu wenig BranchenErfahrung
• Kein Vermarktungskonzept
• Keine Markt- u. Wettbewerbs­
recherchen
• Mangelnde Zielgruppen-Definition
• Kein Überblick über Kapitalbedarf
• Keine Darstellung von Risiken u.
Chancen
• Mangelhafte Struktur
• Keine überzeugenden Anlagen zu
Markt- u. Qualifikationsprofil
• Download irgendeines InternetBusinessplans
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7
Steuerberatung
Werbeaufwendungen im Steuerrecht
Gerade in der Gründungsphase eines Unternehmens kommt es auf gute Werbung
an. Heutzutage gibt es immer ausgefallenere Möglichkeiten. Steuerlich ist bei der
Absetzbarkeit bestimmter Werbemaßnahmen jedoch einiges zu beachten.
werden. Fortlaufende Wartungskosten
können in voller Höhe als sofort abziehbare Betriebsausgaben geltend gemacht
werden.
Homepage und Domain
Werden Kosten für den Messeauftritt
direkt vom Ausstellungsveranstalter bezogen, können diese als sofort abziehbare Betriebsausgaben berechnet werden.
Bei einem Bilanzierenden sind Zahlungen für eine Messe, die erst nach dem
Bilanzstichtag stattfindet, abzugrenzen
(Bildung eines aktiven Rechnungsabgrenzungsposten). Anders ist es, wenn
ein eigener Messestand hergestellt wird.
Die Kosten hierfür müssen über die
gewöhnliche Nutzungsdauer von sechs
Jahren abgeschrieben werden, sofern
der Messestand wieder verwendbar ist.
Zunächst ist zu unterscheiden zwischen
den Begriffen Homepage und Domain.
Bei der Domain handelt es sich um die
IP-Adresse und somit um den Namen
der Internetpräsenz. Die Homepage ist
der entsprechende Inhalt, der auf den
Webseiten dargestellt wird.
Aufwendungen für den Erwerb der
Domain-Adresse stellen Anschaffungskosten eines sogenannten immateriellen
Wirtschaftsguts dar. Eine Abschreibung
über die Nutzungsdauer ist nicht möglich, da es sich um ein nicht abnutzbares
Wirtschaftsgut handelt. Registrierungskosten für die Domain stellen aber sofort abziehbare Betriebsausgaben dar.
Bei den Kosten für die Homepage ist zu
unterscheiden, ob diese selbst erstellt
oder ein externer Dienstleister beauftragt wurde. Bei der eigenen Erstellung
liegt ein sogenanntes selbst geschaffenes
immaterielles Wirtschaftsgut vor, für
das ein steuerliche Aktivierungsverbot
greift. Angefallene Kosten können direkt
als Betriebsausgabe abgezogen werden.
Die eigene Arbeitsleistung kann aber
nicht berücksichtigt werden. Wurde ein
externer Dienstleister beauftragt, können die Kosten hierfür im Rahmen der
Abschreibung geltend gemacht werden.
Je nach Komplexität, Höhe der Kosten
und tatsächlicher Nutzbarkeit kann in
der Regel von einer Abschreibungsdauer von drei bis sechs Jahren ausgegangen
8
Messen und Ausstellungen
Werbe- und Imagefilme
Wird ein Werbefilm in Eigenregie produziert, liegt abermals ein selbstgeschaffenes immaterielles Wirtschaftsgut vor.
Angefallene Kosten müssen aufgrund des
Aktivierungsverbots als sofort abziehbare Betriebsausgabe behandelt werden.
Nimmt der Unternehmer die Hilfe eines
Dienstleisters in Anspruch, ist im Einzelfall auf den Werkvertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abzustellen. Eine pauschal geltende Aussage zur
steuerrechtlichen Behandlung von Aufwendungen für die Produktion von Werbefilmen kann nicht getroffen werden.
maßnahme ein Werbeeffekt für den
Sponsor eintritt. Typische Fälle sind
Trikotwerbung und die Präsentation des
Sponsors auf Plakaten. Sollte es sich bei
den Leistungen des Sponsors nicht um
Betriebsausgaben handeln, kann eventuell eine Spende vorliegen, wenn die Leistungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke freiwillig erbracht werden.
Plakat-, Zeitungs-, und
Flyerwerbung
Werbemaßnahmen in Printmedien sind
immer noch eine attraktive Möglichkeit, um das Unternehmen oder seine
Produkte zu präsentieren. Die Aufwendungen für derartige Werbemaßnahmen
stellen üblicherweise sofort abziehbare
Betriebsausgaben dar. Je nach vertraglicher Gestaltung kann es aber dazu
kommen, dass bei einem Bilanzierer ein
aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu
bilden ist. n
Dipl.-Vw. Marc Löhndorf
Steuerberater, Partner
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Rechtsanwälte – vereid. Buchprüfer
Sponsoring
Steuerlich können auf Seiten des Sponsors Betriebsausgaben, Spenden oder
nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung vorliegen. Eine Betriebsausgabe
liegt vor, wenn durch die Sponsoring-
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Büroservice
Wenn der Kunde mit Auftrag droht
Wie oft ärgert man sich beim Anruf in
einer Firma über eine Mailbox, einen
Besetzt-Ton oder überhaupt kein Lebenszeichen?
Dies ist nicht nur ärgerlich für den
Anrufer, sondern auch für den Unternehmer. Er riskiert Umsatzverluste,
weil viele Anrufer entnervt beim Mitbewerber anrufen. Die Krux: Die Zahl
der verlorenen Anrufe lässt sich nicht
beziffern und temporär höhere Nachfrage oder Personalausfall sind nie auszuschließen.
Optimale Erreichbarkeit bedeutet dann
aber viel mehr als die reine Rufannahme.
Optionen wie Terminierung, OnlineShop-Zugriff, Buchungen, Online-Chat,
E-Mail-Abruf und fallabschließende Auskünfte sind heute mit moderner Software möglich.
Wenn dann auch noch das aktive Telefonieren mit den Kundenstamm oder
gewerblichen Neukunden angeboten
wird, ist dieser Service für jede Branche
oder Betriebsgröße eine unverzichtbare Bereicherung.
Ihr Vorteil:
• Mehr Umsatz & Kundenzufriedenheit
• Geringere Personalkosten
• Konzentration auf das Kerngeschäft n
Michael Grygo
Inhaber
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9
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Mit dem richtigen MindSet erfolgreich
Sie merken, es hat sich etwas verändert
in Ihrem Leben. Sie wissen noch nicht
genau, was. Sie wissen nur, Ihre jetzige berufliche Situation stellt Sie nicht
mehr zufrieden und Sie möchten gerne etwas ändern. Doch manchmal sieht
man den Wald vor lauter Bäumen nicht.
Wir finden nicht den Anfang, bremsen
uns selber aus. Zu den äußeren Hindernissen kommen die inneren Blockaden.
Wer bin ich denn schon? Häufig ziehen
wir die Handbremse an, obwohl wir
Gas geben wollen!
Was machen erfolgreiche Menschen
anders? Sie haben ihr richtiges MindSet gefunden! Die richtige Einstellung
zum Thema Erfolg! Natürlich gehört
auch eine Portion Mut, Motivation und
Selbstbewusstsein dazu. Ebenso das
Wissen um den eigenen WERT! Ja, und
manchmal ist das gar nicht so einfach
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Ihre Erfolge feiern können. Sie bekommen Halt, wenn der Wind Ihnen ins
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Die ersten 7 Sekunden
Sicherlich kennen Sie das – Sie lernen
jemand kennen und geben sich die Hände. Und ganz schnell wird Ihnen klar,
der ist mir sympathisch, der ist kompetent, mit dem kann ich arbeiten. Dieses „Aus-dem-Bauch-heraus-Gefühl“
wird durch die Amygdala im Gehirn intuitiv gesteuert. Es braucht gerade mal
7 Sekunden bis sich der erste Eindruck
manifestiert hat. Da liegt es nahe, diesen
Moment auch professionell für den beruflichen Auftritt zu nutzen.
Was im persönlichen Umgang die Haltung, die Gestik und Mimik des Gegenübers ausmacht, ist im Beruf das
Logo, die Visitenkarte, die Homepage –
schlicht das einheitliche Erscheinungsbild eines Unternehmens (Corporate
Design/CD). Mit einem smarten Cor-
10
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den Wiedererkennungwert Ihres Unternehmens längerfristig zu steigern, um
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also Dateien in digitaler und interaktiver
Form, für ihr Marketing z. B. als Newsletter oder Blogs. Bei Pod­casts handelt
es sich um eine Art Internetradio mit
MP3-Audiodateien. Hier kann der Hörer – im Gegensatz zum traditionellen
Radio – bestimmte Sendungen abonnieren. Dabei werden ihm neue Folgen automatisch zugeschickt, so dass er diese
herunterladen oder auf seinem Smartphone oder Tablet direkt anhören kann.
Übrigens, haben Sie die Podcast-App auf
Ihrem Smartphone schon entdeckt?
Podcasting ist für jedes Unternehmen
interessant, das neue B2B- oder B2CKunden gewinnen bzw. vorhandene
Kunden an sich binden möchte. Es op-
timiert das Marketingkonzept effektiv
und langfristig.
Die Vorteile: Es ist eine sehr persönliche Art, wertvolle Informationen an
bestehende oder potentielle Kunden zu
übermitteln, ohne „hart verkaufen“ zu
müssen, und besonders für Freiberufler
geeignet.
Warum jetzt damit
beginnen?
Nutzen Sie Podcasting als Instrument für
gezieltes und kostengünstiges Marketing,
bevor es Ihre Konkurrenten tun. Um
eine PDF mit Tipps zum digitalen Marketing zu erhalten, besuchen Sie meine
Webseite. Ich freue mich auf Sie! n
Nancy Gathecha
Author, Speaker, Mediapreneur
Mobil 0157-84525985
www.LBSuccess.de
Podcast: LiveByDesignRadio
Segeln
Kaufcharter für Segelyachten als Geldanlage?
Unter Seglern wird gerade bei den aktuell niedrigen Zinsen diskutiert, ob es sich
lohnt, in eine Segelyacht zu investieren,
um durch die Vercharterung eine Rendite zu erzielen. Hier werden am Markt
unterschiedliche Modelle angeboten, die
sich insbesondere durch die Dauer der
Eigennutzung unterscheiden. Bei allen
Modellen besteht die erzielbare Rendite in erster Linie aus der Eigennutzung.
Eine finanzielle positive Rendite ist generell mit Vorsicht zu betrachten, denn ein
gesundes Vercharterungsunternehmen
kann in der heutigen Zeit günstig Kredite aufnehmen. Es besteht daher kein Anreiz, ein Kaufchartermodell anzubieten,
bei dem Gewinne ausgeschüttet werden.
Interessant sind diese Modelle also nur
für Investoren, die genug Zeit haben,
ihre Yacht selbst zu nutzen. Ein letztendlich entscheidendes Risiko ist auch
der Wiederverkaufswert der Yacht
nach 5-8 Jahren der Vercharterung, sofern ein Investor sie anschließend nicht
privat nutzen möchte. Zu beachten ist
auch der zu versteuernde geldwerte
Vorteil einer Eigennutzung, sofern das
Finanzamt die Segelyacht nicht als Liebhaberei betrachtet.
Einfacher und sorgenfreier sowie flexibler ist es, sich für den Urlaub eine Segelyacht zu chartern. Die MoonShineSailing
GmbH ist Direktanbieter für Segelyachten der Marke Bavaria auf Mallorca, in
Hoorn (NL) und an der Ostsee. Darüber hinaus vermittle ich Segelyachten,
Motor­
yachten und Hausboote weltweit. n
Matthias Büchting
MoonShineSailing GmbH
Tel. 0228-3681308
Mobil 01575-8361019
[email protected]
www.MoonShineSailing.com
11
40plus – ein Netzwerk für alle ab 40 Jahren
in der Region Bonn/Rhein-Sieg:
• Die sich über Chancen und Risiken der Selbstständigkeit informieren möchten.
• Die im Alter 40plus ein Unternehmen gründen oder gegründet haben.
• Die inhabergeführte kleine und mittelständische Unternehmen besitzen.
Die Mitgliedschaft ist kostenlos. Das Netzwerk wurde im Jahr 2003 von
einem Verbund öffentlicher und privater Unternehmen und Organisationen
gegründet. Seit dem Jahr 2015 hat die IHK Bonn/Rhein-Sieg die Fortführung
des 40plus-Netzwerkes übernommen und engagiert sich in besonderer Weise
für ältere Gründer und Unternehmer.
Veranstalter des 40plus-Netzwerkes:
Impressum
Herausgeberin:
G&P Grafik und Produktion
Marketing- u. Kommunikationsberatung
Angelika Fiedler
Tel. 0228-2618418
[email protected]
www.gundp-bonn.de
Druck:
Druckerei Eberwein OHG
www.druckerei-eberwein.de
Lektorat:
Stephanie Jana
www.lektorat-stilsicher.de
partnerBezug des Newsletters:
Der 40plus-Newsletter wird bei den Netzwerktreffen verteilt und liegt aus
bei der Agentur für Arbeit Bonn, der IHK Bonn/Rhein-Sieg, der Sparkasse
KölnBonn (Gründercenter), der Volksbank Bonn/Rhein-Sieg (Firmenkundencenter), der Wirtschaftsförderung Bonn und der Wirtschaftsförderung des
Rhein-Sieg-Kreises.
Anzeigenpartner des 40plus-Newsletters:
Betreuung Autoren,
Redaktion und Layout:
Angelika Fiedler
www.gundp-bonn.de
Betreung Anzeigenpartner:
Kristiane von dem Bussche
www.ihr-start-up-consulting.de
Foto Titel: © vege - Fotolia.com
Newsletter-Download sowie weitere Informationen zum
treffens am 21.11.2012
r BundesstadtNetzwerk
Bonn
40plus:
www.40plus-bonn.de
n 40plus-Mitglieder können im 40plusNewsletter Fachartikel veröffentlichen. Nähere Informationen finden Sie
unter www.40plus-bonn.de.
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Lust ioaneufll, W
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engagiert und zu
n Der Newsletter wird in einer Auflage
von ca. 3500 Stück gedruckt.
*profess
Grafik & Produktion
www.gundp-bonn.de ■ phone 0228 – 2618418
Marketing- und Kommunikationsberatung
für Existenzgründer und kleine mittelständische Unternehmen
Konzeption und Design
von Logos, Flyern, Imagebroschüren, Newslettern, Websites u.v.m
Design mit Strategie
12
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phone 0228 2618418
n
www.gundp-bonn.de
n 4 0plus ist seit 2015 eine Initiative der
IHK Bonn/Rhein-Sieg.
n
[email protected]
nDie Herausgeberin übernimmt keine
Verantwortung für die inhaltliche
Richtigkeit der Beiträge.
nAus Gründen der besseren Lesbarkeit
wird auf die gleichzeitige Verwendung
männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen
für beiderlei Geschlecht.
n Nachdruck und Vervielfältigung sind –
auch auszugsweise – nur mit schriftlicher Genehmigung der Herausgeberin
gestattet.