KIRCHENBOTE der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Lichtenberg-Weigmannsdorf-Müdisdorf Foto:Nahler Februar / März 2016 Foto: Roland Ullrich Stand der Kirchgemeinde auf dem Weihnachtsmarkt in Lichtenberg Foto: Lars Ullrich Krippenspielwiederholung am 3. Januar 2016 in der Lichtenberger Kirche angedacht 7 Wochen mit einem großen Herzen Liebe Leserinnen und Leser! „Wenn ich das Lachen eines Kindes höre...“ „Wenn ich abends im See schwimme und die Sterne beobachte...“ „Wenn ich am Heiligen Abend ‚O du fröhliche‘ höre...“ In welchen Momenten geht Ihnen das Herz auf? Wann gibt es diese Momente, die Sie so berühren, dass Sie innerlich ganz weit werden? In der Fastenzeit, die in den kommenden Wochen wieder vor uns liegt wird oft von Verzicht die Rede sein. Da wird auf Süßigkeiten, Alkohol, Facebook, Kaffee und die eine oder andere Sache mehr verzichtet. Dieser Verzicht wird oft als eine Beschränkung oder Einengung empfunden. Und entsprechend oft trifft man dann auf grimmige Menschen, die unter dem Entzug „leiden“. Es geht beim Fasten aber nicht um eine Diät oder einen Test der Selbstkontrolle, sondern um die Konzentration auf uns selbst, auf das, was wir haben und was uns ausmacht. Der Verzicht soll uns dabei unterstützen. Im besten Fall erfahren wir so in der Passions- und Fastenzeit, wie Gott uns in unserem Leben reich beschenkt hat. Und die Dankbarkeit darüber öffnet unsere Herzen. Sie macht sie weit und fröhlich. Dankbarkeit ist der beste Dosenöffner für unser Herz. Offene Herzen sind in den letzten Monaten aus der Mode gekommen. Sie werden als naiv und leichtsinnig abgetan. Bei der gegenwärtigen Situation in unserem Land und in der Welt sind wir bei all den schlechten Nachrichten ganz schnell dabei, uns zu schützen und unser Herz zu verschließen. Der Angst zu widerstehen und sich in einem offenen Herzen zu üben, dazu laden die 7 Wochen der Passionszeit ein. 7 Wochen „Herzensenge“ zu fasten, könnte ein lohnendes Ziel sein. Denn ein offenes Herz ist ein Herz, das erfüllt ist von Freude und Liebe. Es ist ein Herz, das dadurch unserem Leben eine Perspektive und einen Sinn gibt. Schalom – Friede sei mit dir Ihr Pfarrer Samuel Weber Seite 3 teilnehmen - anteilnehmen Posaunenchor montags 18.00 Uhr Kirchenchor montags 19.30 Uhr Vorkurrende donnerstags 16.00 - 16.45 Uhr Kurrende donnerstags 17.00 - 18.00 Uhr Kurrende, Vorkurrende, Kirchenchor: Herr Aßmann, Tel. 0152 2947 7918 Christenlehre Klassen 1-4 mittwochs 15.15 - 16.15 Uhr Christenlehre Klassen 1-4 donnerstags 15.15 - 16.00 Uhr Jungschar Klassen 5+6 donnerstags 16.15 - 17.00 Uhr Flötenanfänger freitags 16.00 + 16.45 Uhr Junge Gemeinde freitags 19.00 Uhr Kirchenmäuse Samstag, 06.02., 05.03. 10.00 - 11.30 Uhr Kinderbastelkreis Samstag, 06.02., 05.03. 10.00 - 11.30 Uhr Frauendienst Dienstag, 02.02., 08.03. 14.00 Uhr Kirchenvorstandssitzung Dienstag, 23.02., 22.03. 19.30 Uhr Konfirmanden 05.02., 26.02. , 04.03., 11.03. , 18.03. 15.02. - 19.02. 17.00 - 18.30 Uhr Freitag, Rüstzeit in Schmiedeberg * * * * * Beerdigung Ilse Werner, geb. Glöckner aus Lichtenberg, verstorben am 11.01.2016 im 98. Lebensjahr Wie sich ein Vater über Kinder erbarmt, so erbarmt sich der HERR über die, die ihn ehren. Psalm 103,13 Seite 4 eingeladen Herzliche Einladung zur Bibelwoche: 14. - 18. März jeweils 19.30 Uhr im Pfarrhaus Lichtenberg oder Weißenborn Sacharja Neue Worte aus alter Zeit Im Mittelpunkt der diesjährigen Bibelwoche stehen Texte aus dem alttestamentlichen Buch des Propheten Sacharja. Es enthält viele Querverbindungen zu anderen prophetischen Zeugnissen und bildet zugleich eine Art Brücke zum Neuen Testament, in dem viele Prophezeiungen und Bilder wieder aufgenommen werden. Wir sind eingeladen, neue Entdeckungen zu machen mit einem Buch, das Martin Luther als "Quintessenz" der Propheten bezeichnet hat. Die Bibelwoche wird mit den Gottesdiensten am Sonntag, 13. März, um 9.30 Uhr in Weigmannsdorf und 11.30 Uhr in Lichtenberg eröffnet. So Thema 6 - Sach. 13,7-9 Pfr. Weber Gottesdienste Mo Thema 3 - Sach. 3,1-10 und 6,9-15 Pfr. Krüger Lichtenberg Di Thema 2 - Sach. 2,1-9 Pfr. Wermann Weißenborn Mi Thema 4 - Sach. 9,9-10 Pfr. Geisler Weißenborn Do Thema 7 - Sach. 2,10-17 Pfn. Klement Weißenborn Fr Thema 5 - Sach. 12,9-13,1 Pfr. Köber Lichtenberg Seite 5 mitgeteilt Haus– und Straßensammlung der Diakonie Herzlichen Dank für die Gaben der Haus- und Straßensammlung im November 2015 für „Wohnen ist Menschenrecht“. Es wurden 641,48 € gespendet. Danke auch den Sammlerinnen für ihre Mühe. Bau in der Kirche Weigmannsdorf Schneller als gedacht konnte der alte Fußboden im Altarbereich entfernt und umgehend mit dem Neubau von diesem begonnen werden. In den letzten Wochen ist der Beton ausgehärtet und wenn die Temperaturen es zulassen wird der Einbau der Lehmziegel erfolgen. Dank vieler fleißiger Hände konnten alle diese Arbeiten nicht nur zügig von statten gehen, sondern wir konnten trotz aller Bauarbeiten immer in der (gesäuberten) Kirche Gottesdienst feiern. an diesem Kurs teilzunehmen. Eine zeitnahe Anmeldung im Pfarramt oder bei der Ehrenamtsakademie ist zwingend erforderlich. Helfer für Kirchenputz gesucht Zum Frühjahrsputz unserer beiden Kirchen werden wieder viele helfende Hände gesucht. Wenn Sie es sich einrichten können - sollte es auch nur eine Stunde sein - wären wir Ihnen dankbar. Kirche Lichtenberg: Sa., 19.03., Beginn ab 9.00 Uhr Kirche Weigmannsdorf: nach Abschluss der Bauarbeiten, Termin wird bekannt gegeben Kirchnerausbildung Damit ein Gottesdienst stattfinden kann, braucht es Menschen, die bei der Vorbereitung und Durchführung von diesem mithelfen, die sogenannten Kirchner. Vom 11.-13. März findet in Lichtenberg ein Kurs statt, der in diese Arbeit einführt. Dieser Kurs wird von der Ehrenamtsakademie Meißen veranstaltet und führt in Theorie und Praxis dieses Dienstes ein. Interessenten sind herzlich eingeladen Grafik: GEP Seite 6 eingeladen Glaubenskurs Für alle, die ZWEIFELN. Für alle, die FRAGEN. Für alle, die WISSEN. Für alle, die heimlich GLAUBEN. Herzliche Einladung zu einem Glaubenskurs. Dieser bietet Ihnen die Möglichkeit, sich an fünf Abenden erstmalig, wieder neu oder vertiefend mit den Grundfragen des christlichen Glaubens auseinanderzusetzen. Vom 24. Februar bis 23. März Jeweils mittwochs 19.30 - 21.00 Uhr Im Pfarrhaus Lichtenberg, Kirchweg 13 Weitere Informationen erhalten Sie unter [email protected] oder 037323/1327 * * * * * Israelreise des Kirchenbezirkes Bildungs- und Begegnungsreise vom 19. - 27. April 2017 nach Israel Es war eine Sensation, als die Bundesrepublik Deutschland und Israel am 12. Mai 1965 - 20 Jahre nach dem Holocaust - diplomatische Beziehungen aufnahmen. 2017 mit eigenen Augen und Ohren nachzuschauen und zu hören, wie die Menschen in Israel heute leben, ist ein spannendes und herausforderndes Unternehmen, zu dem der Kirchenbezirk Freiberg alle Interessierten einlädt. Auch wenn der Besuch der üblichen touristischen Ziele nicht zu kurz kommen soll, wird es in diesen Tagen vor allem um Begegnungen, Gespräche und Austausch vor Ort gehen. Die Reise soll Gelegenheit zur Horizonterweiterung für das Nachdenken über unser Verhältnis zum jüdischen Volk und zum Staat Israel bieten. Die Kosten werden sich voraussichtlich auf 1100 € belaufen. Wer weitere Auskünfte oder sich anmelden möchte, melde sich bitte bei Pfarrerin Sabine Münch, Zur Kirche 10, 01774 Klingenberg, 035058/41263, E-Mail: [email protected] Seite 7 berichtet Liebe Kirchgemeindemitglieder, liebe Bürger von Lichtenberg, Weigmannsdorf, Müdisdorf, wir bedanken uns ganz herzlich bei allen, die wieder einen Schuhkarton zum Weihnachtspäckchen umfunktioniert haben. Es konnten aus unserer Kirchgemeinde 55 Päckchen und 253,40 € Geldspenden in der Sammelstelle Freiberg abgeliefert werden. Entgegen allen Erwartungen, aufgrund der Flüchtlingssituation in unserem Land, lagerten am 21.11.2015 1.112 Schuhkartons in der Baptistengemeinde Freiberg. Diese wurden in 102 Versandkartons verpackt und mit dem LKW weitertransportiert. Es kamen insgesamt Geldspenden in Höhe von 4.207,19 € zusammen. Es wurden auch wieder viele Sachspenden abgegeben, die als „Zupackmaterial“ Verwendung finden, wenn dann doch im Päckchen einiges fehlte. Aus ganz Deutschland konnten 400.601 Päckchen an notleidende Kinder in Osteuropa, so in Bulgarien, der Republik Moldau, der Mongolei, Polen, Rumänien, der Slowakei, Weißrussland und der Ukraine, verschenkt werden. Über 2.000 Päckchen davon waren für Flüchtlingskinder in Deutschland bestimmt, die rund 40 engagierte Gemeinden in ihre Initiative integrierten. Die neue Saison „Weihnachten im Schuhkarton“ startet am 1. Oktober 2016, wir hoffen, Sie sind wieder dabei. Kerstin Straßburger Kirchgemeinde Lichtenberg Bildquelle: Geschenke der Hoffnung/David Vogt Seite 8 Weltgebetstag Länderabend Kuba Der Ökumenische Weltgebetstag der Frauen 2016 beschäftigt sich mit Kuba. In diesem Rahmen laden Ana und Samuel Weber zu einem Länderabend ein, um Bilder vom Land zu zeigen und Wissenswertes über Kuba zu erzählen. Dienstag, den 1. März um 19.30 Uhr im Pfarrhaus * * * * * Gottesdienst zum Weltgebetstag Am Sonntag, dem 6. März 2016, findet um 10.00 Uhr der traditionelle Gottesdienst zum Weltgebetstag im Gemeindesaal des Pfarrhauses in Lichtenberg statt. (siehe auch Seite 19) * * * * * „La noche de las Croquetas“ – Die Kunst der Kroketten Im Rahmen des Weltgebetstages über Kuba lädt Ana Weber am 8. März zu einem Kochabend mit kubanischen Fleischkroketten und anderen Überraschungen der kreolischen Küche ein. Anmeldung und weitere Informationen unter [email protected] oder unter 037323/1327. Eine Anmeldung ist zwingende Voraussetzung für die Teilnahme. Um eine Spende zur Deckung der Unkosten des Abends wird gebeten. Seite 9 eingeladen FEBRUAR DO. 04. FEB. Gottesdienst 10.00 Uhr im Alten- & Pflegeheim Lichtenberg SO. 07. FEB. Gottesdienst 10.30 Uhr Estomihi gestaltet durch die Konfirmanden in Lichtenberg (Gemeindesaal) SO. 14. FEB. Gottesdienst 10.00 Uhr Invokavit in Lichtenberg (Gemeindesaal) SO. 21. FEB. Gottesdienst 10.30 Uhr Reminiszere in Weigmannsdorf SO. 28. FEB. Gottesdienst 10.00 Uhr Okuli in der Friedenskirche Müdisdorf mit Abendmahl MÄRZ DO. 03. MÄRZ Gottesdienst 10.00 Uhr SO. 06. MÄRZ Gottesdienst 10.00 Uhr im Alten- & Pflegeheim Lichtenberg Lätare in Lichtenberg (Gemeindesaal) SEITE 19 Ökumenischer Weltgebetstag der Frauen mit Kindergottesdienst Seite 10 SO. 13. MÄRZ Gottesdienst 9.30 Uhr 11.30 Uhr Judika Eröffnung der Bibelwoche in Weigmannsdorf mit Abendmahl in Lichtenberg mit Abendmahl zugleich Abschluss der Kirchnerausbildung 14. - 20. MÄRZ Bibelwoche 19.30 Uhr SEITE 5 SO. 20. MÄRZ Gottesdienst 8.30 Uhr 10.00 Uhr Palmsonntag in der Friedenskirche Müdisdorf in Lichtenberg mit Posaunenchor Mo und Fr in Lichtenberg (Gemeindesaal) Di, Mi, Do in Weißenborn (Gemeindesaal) DO. 24. MÄRZ Tischabendmahl Gründonnerstag 19.00 Uhr in Lichtenberg (Gemeindesaal) FR. 25. MÄRZ Gottesdienst 10.00 Uhr 14.00 Uhr Karfreitag Ökumenischer Kreuzweg der Jugend in der Friedenskirche Müdisdorf mit Abendmahl in Lichtenberg mit dem Brass Collegium BED und Kindergottesdienst SO. 27. MÄRZ Gottesdienst 5.00 Uhr 10.00 Uhr Ostersonntag Osternacht in Lichtenberg mit anschl. Frühstück Familiengottesdienst in Lichtenberg MO. 28. MÄRZ Gottesdienst 10.00 Uhr Ostermontag Regionaler Gottesdienst in Weigmannsdorf mit Abendmahl APRIL (Vorschau) SO. 03. APRIL Gottesdienst 8.30 Uhr 10.00 Uhr Quasimodogeniti in der Friedenskirche Müdisdorf in Lichtenberg Seite 11 diakonie freiberg Diakonie-Information 01/16 Außenwohngruppe im Haus "Lichtblick" Seit 1998 lag das Dachgeschoß des Hauses "Lichtblick" im Dornröschenschlaf. Es gab bis zum Ausbau verschiedene Nutzungsüberlegungen. Der starke Anmeldezuspruch für Wohnplätze ließ den Gedanken reifen, mit eigenem Profil neue Wohnmöglichkeiten in der Nähe zum Kretzschmarstift entstehen zu lassen. Der Startschuss für den Ausbau fiel im März 2015. Durch die Bauplanung und die Arbeit unterschiedlicher Gewerke wurde es wohnlich im Dachboden und es entstand eine ca. 260 qm große wunderbar helle Wohnung. Im Oktober 2015 wurde die neue Außenwohngruppe als Ergänzungsangebot zu den bereits städtischen Außenwohngruppen eingeweiht und nach und nach bezogen. So haben 8 junge Menschen mit einer sogenannten geistigen Behinderung ein neues Zuhause gefunden. Die Bewohner erhalten pädagogische Unterstützung und Hilfestellung in der Bewältigung ihres Wohnalltages, so z.B. beim Einkaufen, der Zubereitung von Mahlzeiten, ihrer Wäschepflege, beim Umgang mit Geld, dem Reinigen der Wohnung, bei Arztbesuchen und dem Pflegen sozialer Kontakte. Dabei spielt die Begleitung durch das Elternhaus und das gemeinsame Schaffen von Stabilität eine große Rolle. Natürlich soll neben all diesen Verpflichtungen noch genügend Zeit für Freizeitangebote sein und auf den gemeinsamen Urlaub freuen sich die Bewohner schon jetzt! Benny Houschka, Gruppenverantwortlicher Außenwohngruppe IV Seite 12 informiert Die Jurtenwoche im Tee-Ei (Freiberg, Untermarkt 5) findet vom 8. - 12. Februar statt. www.tee-ei-freiberg.de Gospelevent „In His Hands“ Am 5. März findet der erste Probentag statt. Nähere Informationen auf unserer Website und im Jahresplan. Volleyballturnier am 19. März von 14.00 - 19.00 Uhr in Freiberg. Anmeldung über unsere Website. Der nächste JuGo findet am 24. März statt. „Glaubensschritte“ vom 24. - 27. März durch den Kirchenbezirk wagen. Weitere Informationen auf www.evju-freiberg.de * * * * * Neue Friedhofsgebührenordnung ab 01.03.2016 Liebe Lichtenberger, Weigmannsdorfer und Müdisdorfer, die Friedhöfe in Lichtenberg und Weigmannsdorf sind ein eigenständiger Wirtschaftsbetrieb, der von der Kirchgemeinde verwaltet wird. Das bedeutet, dass die Friedhöfe kostendeckend zu führen sind. Die Kalkulation für die derzeitigen Gebühren stammt aus dem Jahr 2003. Wie Sie sicher auch im Privaten wahrgenommen haben, sind in den vergangenen Jahren die Nebenkosten wie auch die Löhne deutlich gestiegen. Aus diesem Grund sind auch Anpassungen bei den Friedhofsgebühren nötig, um die Friedhöfe weiterhin betreiben zu können. Da der Friedhof seit Jahren sparsam bewirtschaftet wird und die Kommune ihre Unterstützung erweitert hat, ist es möglich gewesen drastischere Preisanstiege zu vermeiden. Wir bitten um Ihr Verständnis für diesen Schritt und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung. Schalom Pfarrer Samuel Weber siehe Seiten 14 - 17 Seite 13 Friedhofsgebührenordnung (FriedhGO) für die Friedhöfe der Ev.-Luth. Kirchgemeinde LichtenbergWeigmannsdorf-Müdisdorf in Lichtenberg und Weigmannsdorf Aufgrund von § 2 Abs. 2 in Verbindung mit §§ 13 Abs. 2 Buchstabe a und 43 der Kirchgemeindeordnung der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens (KGO) vom 13. April 1983 (Amtsblatt Seite A 33 in der jeweils geltenden Fassung) und § 12 Absatz 1 der Rechtsverordnung über das kirchliche Friedhofswesen in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens (Friedhofsverordnung – FriedhVO) vom 9. Mai 1995 hat die Ev.-Luth. Kirchgemeinde LichtenbergWeigmannsdorf-Müdisdorf die folgende Gebührenordnung für ihre Friedhöfe beschlossen: § 1 Allgemeines Für die Benutzung des Friedhofes und seiner Einrichtungen sowie für sonstige in § 8 aufgeführte Leistungen der Friedhofsverwaltung werden Gebühren nach Maßgabe dieser Gebührenordnung erhoben. § 2 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner der Benutzungsgebühr ist 1. wer die Bestattung oder sonstige gebührenpflichtige Leistung nach dieser Ordnung beantragt oder durch ihm zurechenbares Verhalten ausgelöst hat 2. wer das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erworben oder verlängert hat 3. wer die Gebührenschuld gegenüber der Friedhofsverwaltung durch schriftliche Erklärung übernommen hat oder wer für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet. (2) Gebührenschuldner der Verwaltungsgebühr ist 1. wer die Verwaltungshandlung veranlasst oder in wessen Interesse sie vorgenommen wird 2. wer die Gebührenschuld gegenüber der Friedhofsverwaltung durch schriftliche Erklärung übernommen hat oder wer für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet. (3) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. § 3 Entstehen der Gebührenschuld Die Gebührenschuld entsteht für Benutzungsgebühren mit der Inanspruchnahme der jeweiligen gebührenpflichtigen Leistung für Grabnutzungsgebühren sowie Friedhofsunterhaltungsgebühren mit der Verleihung des Nutzungsrechtes für die gesamte Nutzungsdauer der Grabstätte oder mit der Festlegung der Verlängerung des Nutzungsrechtes für den Zeitraum der gesamten Verlängerung der Grabstätte - für Bestattungsgebühren mit der Bestattung für Verwaltungsgebühren mit der Vornahme der Verwaltungshandlung. § 4 Festsetzung und Fälligkeit (1) Die Gebühren werden nach Bekanntgabe des schriftlichen Gebührenbescheids fällig und sind innerhalb der dort angegebenen Zahlungsfrist an die Friedhofskasse zu entrichten. (2) Vor Zahlung der Gebühren oder Leistung entsprechender Sicherheiten können Bestattungen nicht verlangt werden. (3) Nutzungsgebühren sowie Gebühren für Gemeinschaftsgräber werden für die gesamte Nutzungszeit im Voraus erhoben. (4) Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wird die Friedhofsunterhaltungsgebühr für einen Zeitraum von zwei Jahren im Voraus festgesetzt. Sie ist bis zum 30.09. des jeweiligen Erhebungsjahres fällig. § 5 Mahnung und Vollstreckung rückständiger Gebühren (1) Für schriftliche Mahnungen ist der dafür anfallende Aufwand durch den Gebührenschuldner zu erstatten. (2) Rückständige Gebühren werden im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen. Die Kosten der Vollstreckung hat der Vollstreckungsschuldner zu tragen. § 6 Stundung und Erlass von Gebühren Die Gebühren können im Einzelfall aus Billigkeitsgründen wegen persönlicher oder sachlicher Härten gestundet sowie ganz oder teilweise erlassen werden. § 7 Gebührentarif A. Benutzungsgebühren I. Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten an Grabstätten 1. Reihengrabstätten 1.1 für Verstorbene vor Vollendung des 2. Lebensjahres (Ruhezeit 10 Jahre) 1.2 für Verstorbene ab Vollendung des 2. Lebensjahres (Ruhezeit 20 Jahre) 2. Wahlgrabstätten (Nutzungszeit 20 Jahre) 2.1 für Sargbestattungen 2.1.1 Einzelstelle 2.1.2 Doppelstelle 205,00 € 410,00 € 480,00 € 960,00 € 2.2 für Urnenbeisetzungen 2.2.1 Einzelstelle 2.3 480,00 € Gebühr für eine Verlängerung des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten (Verlängerungsgebühr) pro Jahr für Grabstätten nach 2.1.1 24,00 € nach 2.1.2 48,00 € nach 2.2.1 24,00 € II. Gebühren für die Bestattung: (Verwaltungs- und Organisationsaufwand im Zusammenhang mit der Bestattung, Aufwand für Grabherstellung etc.) 1.1 Sargbestattung (Verstorbene bis 5 Jahre) 195,00 € 1.2 Sargbestattung (Verstorbene ab 5 Jahre) 290,00 € 1.3 Urnenbeisetzung 160,00 € 1.4 Gebühr für Träger bei Sargbestattungen, pro Träger 15,00 € III. Umbettungen, Ausbettungen Bei Umbettungen und Ausbettungen wird nach § 8 verfahren. IV. Friedhofsunterhaltungsgebühr Zur Finanzierung der Kosten für die laufende Unterhaltung der allgemeinen Friedhofsanlage wird von allen Nutzungsberechtigten (Inhabern eines Grabnutzungsrechts) auf Dauer des Nutzungsrechtes eine jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr pro Grablager erhoben. Die Höhe der jährlichen Friedhofsunterhaltungsgebühr beträgt 17,50 € pro Grablager. V. Gebühren für Gemeinschaftsgräber Die Gebühren enthalten die Kosten für Erstgestaltung, Namensträger, laufende Unterhaltung für die Dauer der Ruhezeit (20 Jahre) sowie die Nutzungs-, Friedhofsunterhaltungs- und Sargbestattungs- bzw. Urnenbeisetzungsgebühr und die Gebühr für vier Träger bei Sargbestattungen. 1. Gemeinschaftseinzelgräber (einheitlich gestaltete Reihengräber) 1.1 für Sargbestattungen 1.2 für Urnenbestattungen 4.980,00 € 4.090,00 € B. Verwaltungsgebühren 1. Genehmigung für die Errichtung eines Grabmals sowie anderer baulicher Anlagen (z. B. Einfassungen) 27,00 € 2. Genehmigung für die Veränderung eines Grabmales oder der Ergänzung von Inschriften oder anderer baulicher Maßnahmen 3. Erteilung einer Berechtigungskarte an einen Gewerbetreibenden 4. Zweitausfertigung von Bescheinigungen der Friedhofsverwaltung 5. Umschreibung von Nutzungsrechten 6. Überlassung eines Exemplars bzw. Auszugs der Friedhofsordnung 13,50 € 27,00 € 10,00 € 10,00 € 5,00 € § 8 Besondere zusätzliche Leistungen Besondere zusätzliche Leistungen oder Kosten, für die kein Gebührentarif vorgesehen ist, werden von der Friedhofsverwaltung nach dem jeweiligen Aufwand berechnet. § 9 Öffentliche Bekanntmachungen (1) Diese Friedhofsgebührenordnung und alle Änderungen hierzu bedürfen zu ihrer Gültigkeit der öffentlichen Bekanntmachung. (2) Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen im vollen Wortlaut im Burgbergkurier (kommunales Amtsblatt) und dem Kirchenboten (kirchliches Mitteilungsblatt). (3) Die jeweils geltende Fassung der Friedhofsgebührenordnung liegt zur Einsichtnahme aus im Pfarramt. § 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (1) Diese Friedhofsgebührenordnung und alle Änderungen treten jeweils nach der Bestätigung durch das Ev.-Luth. Regionalkirchenamt Dresden und der öffentlichen Bekanntmachung am 01.03.2016 in Kraft. (2) Mit Inkrafttreten dieser Friedhofsgebührenordnung tritt die Friedhofsgebührenordnung der ehemaligen Ev.-Luth. Kirchgemeinden Lichtenberg und Weigmannsdorf-Müdisdorf vom 27.09.2005 in der Fassung des 1. Nachtrages vom 29.05.2007 außer Kraft. Lichtenberg, den 04.11.2015 Siegel Kirchenvorstand der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Lichtenberg-WeigmannsdorfMüdisdorf gez. Pfr. Samuel Weber gez. B. Fleischer Vorsitzender Mitglied Bestätigt Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens Regionalkirchenamt Dresden Dresden, den 30.11.2015 gez. i.V. Fischer am Rhein Leiter des Regionalkirchenamtes Siegel KIRCHENBOTE der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Die Taufe in unserer Gemeinde Lichtenberg-Weigmannsdorf-Müdisdorf erscheint zweimonatlich; Redaktion: Beate u. Eckhard Uhlig V.i.S.d.P.: Kirchenvorstand der Ev.-Luth. Kirchgemeinde LichtenbergWeigmannsdorf-Müdisdorf Kirchweg 13 09638 Lichtenberg [email protected] Pfarramt Pfarrer Samuel Weber Tel.: 037323 1327 [email protected] Sprechzeit: jederzeit nach Vereinbarung Kanzlei Öffnungszeit: Montag 17.00 - 18.00 Uhr Tel./Fax: 037323 50197 Beate Uhlig Tel.: 037323 1465 (priv.) Gemeindepädagogin Ana Lilliam Weber [email protected] Bankkonten der Kirchgemeinde Bank für Kirche und Diakonie - LKG Sachsen BIC: GENODED1DKD Kirchgeld Empfänger: Kirchgemeinde Lichtenberg IBAN: DE44 3506 0190 1692 3000 13 Friedhof Empfänger: Kirchgemeinde Lichtenberg IBAN: DE22 3506 0190 1692 3000 21 Spenden, Pacht, usw. Empfänger: Kassenverwaltung Pirna IBAN: DE86 3506 0190 1617 2090 35 bitte Verwendungszweck angeben: 1329 für Lichtenberg, Weigmannsdorf und Müdisdorf Möchten Sie sich den Kirchenboten ins Haus bringen lassen? Anruf in der Kanzlei genügt! Gemeindebriefdruckerei Groß Oesingen, Gedruckt auf 100% Altpapier www.evju-freiberg.de www.kirchenbezirk-freiberg.de Seite 18 Nehmt Kinder auf und ihr nehmt mich auf Zum Weltgebetstag 2016 aus Kuba Kuba ist im Jahr 2016 das Schwerpunktland des Weltgebetstags. Die größte und bevölkerungsreichste Karibikinsel steht im Mittelpunkt, wenn am Freitag, den 4. März 2016, Gemeinden rund um den Erdball Weltgebetstag feiern. Texte, Lieder und Gebete dafür haben über 20 kubanische Frauen unterschiedlicher christlicher Konfessionen ausgewählt. Unter dem Titel „Nehmt Kinder auf und ihr nehmt mich auf“ erzählen sie von ihren Sorgen und Hoffnungen angesichts der politischen und gesellschaftlichen Umbrüche in ihrem Land. Von der „schönsten Insel, die Menschenaugen jemals erblickten“ schwärmte Christopher Kolumbus, als er 1492 im heutigen Kuba an Land ging. Mit subtropischem Klima, weiten Stränden und ihren Tabak- und Zuckerrohrplantagen ist die Insel ein Natur- und Urlaubsparadies. Seine 500-jährige Zuwanderungsgeschichte hat eine kulturell und religiös vielfältige Bevölkerung geschaffen. Der Großteil der über 11 Mio. Kubanerinnen und Kubaner ist röm.-katholisch. Eine wichtige Rolle im spirituellen Leben vieler Menschen spielt die afrokubanische Religion Santería. Der sozialistische Inselstaat ist nicht erst seit Beginn der USkubanischen Annäherung Ende 2014 ein Land im Umbruch – mit seit Jahren wachsender Armut und Ungleichheit. Im Gottesdienst zum Weltgebetstag 2016 feiern die kubanischen Frauen mit uns ihren Glauben. Jesus lässt im zentralen Lesungstext ihrer Ordnung (Mk 10,1316) Kinder zu sich kommen und segnet sie. Ein gutes Zusammenleben aller Generationen begreifen die kubanischen Weltgebetstagsfrauen als Herausforderung – hochaktuell in Kuba, dem viele junge Menschen auf der Suche nach neuen beruflichen und persönlichen Perspektiven den Rücken kehren. Lisa Schürmann, Weltgebetstag der Frauen - Deutsches Komitee e.V. Sonntag, 6. März 2016, 10.00 Uhr Gottesdienst in Lichtenberg (Gemeindesaal) Ökumenischer Weltgebetstag der Frauen
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