kirchenbote - Lichtenberg

KIRCHENBOTE
der Ev.-Luth. Kirchgemeinde
Lichtenberg-Weigmannsdorf-Müdisdorf
Foto:Nahler
Februar / März 2016
Foto: Roland Ullrich
Stand der Kirchgemeinde auf dem Weihnachtsmarkt in Lichtenberg
Foto: Lars Ullrich
Krippenspielwiederholung am 3. Januar 2016 in der Lichtenberger Kirche
angedacht
7 Wochen mit einem
großen Herzen
Liebe Leserinnen
und Leser!
„Wenn ich das
Lachen eines Kindes höre...“
„Wenn ich abends
im See schwimme
und die Sterne beobachte...“
„Wenn ich am Heiligen Abend ‚O
du fröhliche‘ höre...“
In welchen Momenten geht Ihnen
das Herz auf? Wann gibt es diese
Momente, die Sie so berühren, dass
Sie innerlich ganz weit werden?
In der Fastenzeit, die in den kommenden Wochen wieder vor uns
liegt wird oft von Verzicht die Rede
sein. Da wird auf Süßigkeiten, Alkohol, Facebook, Kaffee und die
eine oder andere Sache mehr verzichtet. Dieser Verzicht wird oft als
eine Beschränkung oder Einengung
empfunden. Und entsprechend oft
trifft man dann auf grimmige Menschen, die unter dem Entzug
„leiden“.
Es geht beim Fasten aber nicht um
eine Diät oder einen Test der
Selbstkontrolle, sondern um die
Konzentration auf uns selbst, auf
das, was wir haben und was uns
ausmacht. Der Verzicht soll uns
dabei unterstützen.
Im besten Fall erfahren wir so in
der Passions- und Fastenzeit, wie
Gott uns in unserem Leben reich
beschenkt hat. Und die Dankbarkeit
darüber öffnet unsere Herzen. Sie
macht sie weit und fröhlich. Dankbarkeit ist der beste Dosenöffner für
unser Herz.
Offene Herzen sind in den letzten
Monaten aus der Mode gekommen.
Sie werden als naiv und leichtsinnig
abgetan. Bei der gegenwärtigen Situation in unserem Land und in der
Welt sind wir bei all den schlechten
Nachrichten ganz schnell dabei, uns
zu schützen und unser Herz zu verschließen.
Der Angst zu widerstehen und sich
in einem offenen Herzen zu üben,
dazu laden die 7 Wochen der Passionszeit ein. 7 Wochen „Herzensenge“ zu fasten, könnte ein lohnendes Ziel sein. Denn ein offenes
Herz ist ein Herz, das erfüllt ist von
Freude und Liebe. Es ist ein Herz,
das dadurch unserem Leben eine
Perspektive und einen Sinn gibt.
Schalom – Friede sei mit dir
Ihr Pfarrer Samuel Weber
Seite 3
teilnehmen - anteilnehmen
Posaunenchor
montags
18.00 Uhr
Kirchenchor
montags
19.30 Uhr
Vorkurrende
donnerstags
16.00 - 16.45 Uhr
Kurrende
donnerstags
17.00 - 18.00 Uhr
Kurrende, Vorkurrende, Kirchenchor: Herr Aßmann, Tel. 0152 2947 7918
Christenlehre Klassen 1-4 mittwochs
15.15 - 16.15 Uhr
Christenlehre Klassen 1-4 donnerstags
15.15 - 16.00 Uhr
Jungschar Klassen 5+6
donnerstags
16.15 - 17.00 Uhr
Flötenanfänger
freitags
16.00 + 16.45 Uhr
Junge Gemeinde
freitags
19.00 Uhr
Kirchenmäuse
Samstag,
06.02., 05.03.
10.00 - 11.30 Uhr
Kinderbastelkreis
Samstag,
06.02., 05.03.
10.00 - 11.30 Uhr
Frauendienst
Dienstag,
02.02., 08.03.
14.00 Uhr
Kirchenvorstandssitzung Dienstag,
23.02., 22.03.
19.30 Uhr
Konfirmanden
05.02., 26.02. ,
04.03., 11.03. ,
18.03.
15.02. - 19.02.
17.00 - 18.30 Uhr
Freitag,
Rüstzeit
in Schmiedeberg
* * * * *
Beerdigung
Ilse Werner, geb. Glöckner aus Lichtenberg, verstorben am 11.01.2016
im 98. Lebensjahr
Wie sich ein Vater über Kinder erbarmt, so erbarmt sich der HERR über die, die
ihn ehren.
Psalm 103,13
Seite 4
eingeladen
Herzliche Einladung zur Bibelwoche:
14. - 18. März jeweils 19.30 Uhr
im Pfarrhaus Lichtenberg oder Weißenborn
Sacharja
Neue Worte aus alter Zeit
Im Mittelpunkt der diesjährigen Bibelwoche stehen Texte aus dem alttestamentlichen Buch des Propheten Sacharja. Es enthält viele Querverbindungen zu anderen prophetischen Zeugnissen und bildet zugleich eine Art Brücke zum Neuen
Testament, in dem viele Prophezeiungen und Bilder wieder aufgenommen werden.
Wir sind eingeladen, neue Entdeckungen zu machen mit einem Buch, das Martin Luther als "Quintessenz" der Propheten bezeichnet hat. Die Bibelwoche wird
mit den Gottesdiensten am Sonntag, 13. März, um 9.30 Uhr in Weigmannsdorf
und 11.30 Uhr in Lichtenberg eröffnet.
So
Thema 6 - Sach. 13,7-9
Pfr. Weber
Gottesdienste
Mo
Thema 3 - Sach. 3,1-10 und 6,9-15
Pfr. Krüger
Lichtenberg
Di
Thema 2 - Sach. 2,1-9
Pfr. Wermann Weißenborn
Mi
Thema 4 - Sach. 9,9-10
Pfr. Geisler
Weißenborn
Do
Thema 7 - Sach. 2,10-17
Pfn. Klement
Weißenborn
Fr
Thema 5 - Sach. 12,9-13,1
Pfr. Köber
Lichtenberg
Seite 5
mitgeteilt
Haus– und Straßensammlung der
Diakonie
Herzlichen Dank für die Gaben der
Haus- und Straßensammlung im November 2015 für „Wohnen ist Menschenrecht“. Es wurden 641,48 € gespendet.
Danke auch den Sammlerinnen für
ihre Mühe.
Bau in der Kirche Weigmannsdorf
Schneller als gedacht konnte der alte
Fußboden im Altarbereich entfernt
und umgehend mit dem Neubau von
diesem begonnen werden. In den letzten Wochen ist der Beton ausgehärtet
und wenn die Temperaturen es zulassen wird der Einbau der Lehmziegel
erfolgen. Dank vieler fleißiger Hände
konnten alle diese Arbeiten nicht nur
zügig von statten gehen, sondern wir
konnten trotz aller Bauarbeiten immer
in der (gesäuberten) Kirche Gottesdienst feiern.
an diesem Kurs teilzunehmen. Eine
zeitnahe Anmeldung im Pfarramt oder
bei der Ehrenamtsakademie ist zwingend erforderlich.
Helfer für Kirchenputz gesucht
Zum Frühjahrsputz unserer beiden
Kirchen werden wieder viele helfende
Hände gesucht. Wenn Sie es sich einrichten können - sollte es auch nur
eine Stunde sein - wären wir Ihnen
dankbar.
Kirche Lichtenberg:
Sa., 19.03., Beginn ab 9.00 Uhr
Kirche Weigmannsdorf:
nach Abschluss der Bauarbeiten, Termin wird bekannt gegeben
Kirchnerausbildung
Damit ein Gottesdienst stattfinden
kann, braucht es Menschen, die bei
der Vorbereitung und Durchführung
von diesem mithelfen, die sogenannten Kirchner. Vom 11.-13. März findet in Lichtenberg ein Kurs statt, der
in diese Arbeit einführt. Dieser Kurs
wird von der Ehrenamtsakademie
Meißen veranstaltet und führt in Theorie und Praxis dieses Dienstes ein.
Interessenten sind herzlich eingeladen
Grafik: GEP
Seite 6
eingeladen
Glaubenskurs
Für alle, die ZWEIFELN. Für alle, die FRAGEN. Für alle,
die WISSEN. Für alle, die heimlich GLAUBEN.
Herzliche Einladung zu einem Glaubenskurs. Dieser bietet
Ihnen die Möglichkeit, sich an fünf Abenden erstmalig,
wieder neu oder vertiefend mit den Grundfragen des christlichen Glaubens auseinanderzusetzen.
Vom 24. Februar bis 23. März
Jeweils mittwochs 19.30 - 21.00 Uhr
Im Pfarrhaus Lichtenberg, Kirchweg 13
Weitere Informationen erhalten Sie unter
[email protected] oder 037323/1327
* * * * *
Israelreise des Kirchenbezirkes
Bildungs- und Begegnungsreise
vom 19. - 27. April 2017 nach Israel
Es war eine Sensation, als die Bundesrepublik Deutschland und Israel am
12. Mai 1965 - 20 Jahre nach dem Holocaust - diplomatische Beziehungen aufnahmen.
2017 mit eigenen Augen und Ohren nachzuschauen und zu hören, wie die Menschen in Israel heute leben, ist ein spannendes und herausforderndes Unternehmen, zu dem der Kirchenbezirk Freiberg alle Interessierten einlädt.
Auch wenn der Besuch der üblichen touristischen Ziele nicht zu kurz kommen
soll, wird es in diesen Tagen vor allem um Begegnungen, Gespräche und Austausch vor Ort gehen. Die Reise soll Gelegenheit zur Horizonterweiterung für das
Nachdenken über unser Verhältnis zum jüdischen Volk und zum Staat Israel bieten. Die Kosten werden sich voraussichtlich auf 1100 € belaufen.
Wer weitere Auskünfte oder sich anmelden möchte, melde sich bitte bei
Pfarrerin Sabine Münch, Zur Kirche 10, 01774 Klingenberg, 035058/41263,
E-Mail: [email protected]
Seite 7
berichtet
Liebe Kirchgemeindemitglieder, liebe Bürger von
Lichtenberg, Weigmannsdorf, Müdisdorf,
wir bedanken uns ganz herzlich bei allen, die wieder einen Schuhkarton zum Weihnachtspäckchen
umfunktioniert haben.
Es konnten aus unserer Kirchgemeinde 55 Päckchen und 253,40 € Geldspenden in der Sammelstelle Freiberg abgeliefert werden.
Entgegen allen Erwartungen, aufgrund der Flüchtlingssituation in unserem Land, lagerten am 21.11.2015 1.112 Schuhkartons in
der Baptistengemeinde Freiberg. Diese wurden in 102 Versandkartons verpackt
und mit dem LKW weitertransportiert. Es kamen insgesamt Geldspenden in Höhe von 4.207,19 € zusammen. Es wurden auch wieder viele Sachspenden abgegeben, die als „Zupackmaterial“ Verwendung finden, wenn dann doch im Päckchen einiges fehlte.
Aus ganz Deutschland konnten 400.601 Päckchen an notleidende Kinder in Osteuropa, so in Bulgarien, der Republik Moldau, der Mongolei, Polen, Rumänien,
der Slowakei, Weißrussland und der Ukraine, verschenkt werden.
Über 2.000 Päckchen davon waren für Flüchtlingskinder in Deutschland bestimmt, die rund 40 engagierte Gemeinden in ihre Initiative integrierten.
Die neue Saison „Weihnachten im Schuhkarton“ startet am 1. Oktober 2016,
wir hoffen, Sie sind wieder dabei.
Kerstin Straßburger
Kirchgemeinde Lichtenberg
Bildquelle: Geschenke der Hoffnung/David Vogt
Seite 8
Weltgebetstag
Länderabend Kuba
Der Ökumenische Weltgebetstag der Frauen
2016 beschäftigt sich mit Kuba. In diesem
Rahmen laden Ana und Samuel Weber zu
einem Länderabend ein, um Bilder vom Land
zu zeigen und Wissenswertes über Kuba zu
erzählen.
Dienstag, den 1. März um 19.30 Uhr
im Pfarrhaus
* * * * *
Gottesdienst zum Weltgebetstag
Am Sonntag, dem 6. März 2016, findet um 10.00 Uhr
der traditionelle Gottesdienst zum Weltgebetstag im
Gemeindesaal des Pfarrhauses in Lichtenberg statt.
(siehe auch Seite 19)
* * * * *
„La noche de las Croquetas“ – Die Kunst der Kroketten
Im Rahmen des Weltgebetstages über Kuba lädt Ana Weber am 8. März zu einem Kochabend mit kubanischen Fleischkroketten und anderen Überraschungen
der kreolischen Küche ein.
Anmeldung und weitere Informationen unter [email protected] oder unter
037323/1327. Eine Anmeldung ist zwingende Voraussetzung für die Teilnahme.
Um eine Spende zur Deckung der Unkosten des Abends wird gebeten.
Seite 9
eingeladen
FEBRUAR
DO. 04. FEB.
Gottesdienst
10.00 Uhr
im Alten- & Pflegeheim Lichtenberg
SO. 07. FEB.
Gottesdienst
10.30 Uhr
Estomihi gestaltet durch die Konfirmanden
in Lichtenberg (Gemeindesaal)
SO. 14. FEB.
Gottesdienst
10.00 Uhr
Invokavit
in Lichtenberg (Gemeindesaal)
SO. 21. FEB.
Gottesdienst
10.30 Uhr
Reminiszere
in Weigmannsdorf
SO. 28. FEB.
Gottesdienst
10.00 Uhr
Okuli
in der Friedenskirche Müdisdorf mit Abendmahl
MÄRZ
DO. 03. MÄRZ Gottesdienst
10.00 Uhr
SO. 06. MÄRZ Gottesdienst
10.00 Uhr
im Alten- & Pflegeheim Lichtenberg
Lätare
in Lichtenberg (Gemeindesaal)  SEITE 19
Ökumenischer Weltgebetstag der Frauen
mit Kindergottesdienst
Seite 10
SO. 13. MÄRZ Gottesdienst
9.30 Uhr
11.30 Uhr
Judika Eröffnung der Bibelwoche
in Weigmannsdorf mit Abendmahl
in Lichtenberg mit Abendmahl
zugleich Abschluss der Kirchnerausbildung
14. - 20. MÄRZ Bibelwoche
19.30 Uhr
 SEITE 5
SO. 20. MÄRZ Gottesdienst
8.30 Uhr
10.00 Uhr
Palmsonntag
in der Friedenskirche Müdisdorf
in Lichtenberg mit Posaunenchor
Mo und Fr in Lichtenberg (Gemeindesaal)
Di, Mi, Do in Weißenborn (Gemeindesaal)
DO. 24. MÄRZ Tischabendmahl Gründonnerstag
19.00 Uhr
in Lichtenberg (Gemeindesaal)
FR. 25. MÄRZ Gottesdienst
10.00 Uhr
14.00 Uhr
Karfreitag Ökumenischer Kreuzweg der Jugend
in der Friedenskirche Müdisdorf
mit Abendmahl
in Lichtenberg mit dem Brass
Collegium BED und Kindergottesdienst
SO. 27. MÄRZ Gottesdienst
5.00 Uhr
10.00 Uhr
Ostersonntag
Osternacht in Lichtenberg mit anschl. Frühstück
Familiengottesdienst in Lichtenberg
MO. 28. MÄRZ Gottesdienst
10.00 Uhr
Ostermontag Regionaler Gottesdienst
in Weigmannsdorf mit Abendmahl
APRIL (Vorschau)
SO. 03. APRIL Gottesdienst
8.30 Uhr
10.00 Uhr
Quasimodogeniti
in der Friedenskirche Müdisdorf
in Lichtenberg
Seite 11
diakonie freiberg
Diakonie-Information 01/16
Außenwohngruppe im Haus "Lichtblick"
Seit 1998 lag das Dachgeschoß des Hauses "Lichtblick" im Dornröschenschlaf.
Es gab bis zum Ausbau verschiedene Nutzungsüberlegungen. Der starke Anmeldezuspruch für Wohnplätze ließ den Gedanken reifen, mit eigenem Profil
neue Wohnmöglichkeiten in der Nähe zum Kretzschmarstift entstehen zu lassen.
Der Startschuss für den Ausbau fiel im März 2015. Durch die Bauplanung und
die Arbeit unterschiedlicher Gewerke wurde es wohnlich im Dachboden und es
entstand eine ca. 260 qm große wunderbar helle Wohnung.
Im Oktober 2015 wurde die neue Außenwohngruppe als Ergänzungsangebot zu
den bereits städtischen Außenwohngruppen eingeweiht und nach und nach bezogen. So haben 8 junge Menschen mit einer sogenannten geistigen Behinderung ein neues Zuhause gefunden.
Die Bewohner erhalten pädagogische Unterstützung und Hilfestellung in der
Bewältigung ihres Wohnalltages, so z.B. beim Einkaufen, der Zubereitung von
Mahlzeiten, ihrer Wäschepflege, beim Umgang mit Geld, dem Reinigen der
Wohnung, bei Arztbesuchen und dem Pflegen sozialer Kontakte. Dabei spielt
die Begleitung durch das Elternhaus und das gemeinsame Schaffen von Stabilität eine große Rolle. Natürlich soll neben all diesen Verpflichtungen noch genügend Zeit für Freizeitangebote sein und auf den gemeinsamen Urlaub freuen
sich die Bewohner schon jetzt!
Benny Houschka, Gruppenverantwortlicher Außenwohngruppe IV
Seite 12
informiert
Die Jurtenwoche im Tee-Ei (Freiberg,
Untermarkt 5) findet vom 8. - 12. Februar statt. www.tee-ei-freiberg.de
Gospelevent „In His Hands“
Am 5. März findet der erste Probentag statt. Nähere Informationen auf unserer
Website und im Jahresplan.
Volleyballturnier am 19. März von 14.00 - 19.00 Uhr in Freiberg.
Anmeldung über unsere Website.
Der nächste JuGo findet am 24. März statt.
„Glaubensschritte“ vom 24. - 27. März durch den Kirchenbezirk wagen.
Weitere Informationen auf www.evju-freiberg.de
* * * * *
Neue Friedhofsgebührenordnung ab 01.03.2016
Liebe Lichtenberger, Weigmannsdorfer und Müdisdorfer,
die Friedhöfe in Lichtenberg und Weigmannsdorf sind ein eigenständiger Wirtschaftsbetrieb, der von der Kirchgemeinde verwaltet wird. Das bedeutet, dass
die Friedhöfe kostendeckend zu führen sind.
Die Kalkulation für die derzeitigen Gebühren stammt aus dem Jahr 2003. Wie
Sie sicher auch im Privaten wahrgenommen haben, sind in den vergangenen
Jahren die Nebenkosten wie auch die Löhne deutlich gestiegen. Aus diesem
Grund sind auch Anpassungen bei den Friedhofsgebühren nötig, um die Friedhöfe weiterhin betreiben zu können. Da der Friedhof seit Jahren sparsam bewirtschaftet wird und die Kommune ihre Unterstützung erweitert hat, ist es möglich
gewesen drastischere Preisanstiege zu vermeiden.
Wir bitten um Ihr Verständnis für diesen Schritt und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Schalom
Pfarrer Samuel Weber
siehe Seiten 14 - 17
Seite 13

Friedhofsgebührenordnung (FriedhGO)
für die Friedhöfe der Ev.-Luth. Kirchgemeinde LichtenbergWeigmannsdorf-Müdisdorf in Lichtenberg und Weigmannsdorf
Aufgrund von § 2 Abs. 2 in Verbindung mit §§ 13 Abs. 2 Buchstabe a und 43
der Kirchgemeindeordnung der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens (KGO) vom
13. April 1983 (Amtsblatt Seite A 33 in der jeweils geltenden Fassung) und § 12
Absatz 1 der Rechtsverordnung über das kirchliche Friedhofswesen in der
Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens (Friedhofsverordnung –
FriedhVO) vom 9. Mai 1995 hat die Ev.-Luth. Kirchgemeinde LichtenbergWeigmannsdorf-Müdisdorf die folgende Gebührenordnung für ihre Friedhöfe
beschlossen:
§ 1 Allgemeines
Für die Benutzung des Friedhofes und seiner Einrichtungen sowie für sonstige
in § 8 aufgeführte Leistungen der Friedhofsverwaltung werden Gebühren nach
Maßgabe dieser Gebührenordnung erhoben.
§ 2 Gebührenschuldner
(1) Gebührenschuldner der Benutzungsgebühr ist
1. wer die Bestattung oder sonstige gebührenpflichtige Leistung nach dieser
Ordnung beantragt oder durch ihm zurechenbares Verhalten ausgelöst hat
2. wer das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erworben oder verlängert hat
3. wer die Gebührenschuld gegenüber der Friedhofsverwaltung durch schriftliche Erklärung übernommen hat oder wer für die Gebührenschuld eines
anderen kraft Gesetzes haftet.
(2) Gebührenschuldner der Verwaltungsgebühr ist
1. wer die Verwaltungshandlung veranlasst oder in wessen Interesse sie vorgenommen wird
2. wer die Gebührenschuld gegenüber der Friedhofsverwaltung durch schriftliche Erklärung übernommen hat oder wer für die Gebührenschuld eines
anderen kraft Gesetzes haftet.
(3) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.
§ 3 Entstehen der Gebührenschuld
Die Gebührenschuld entsteht
für Benutzungsgebühren mit der Inanspruchnahme der jeweiligen gebührenpflichtigen Leistung
für Grabnutzungsgebühren sowie Friedhofsunterhaltungsgebühren mit der
Verleihung des Nutzungsrechtes für die gesamte Nutzungsdauer der Grabstätte oder mit der Festlegung der Verlängerung des Nutzungsrechtes für
den Zeitraum der gesamten Verlängerung der Grabstätte
-
für Bestattungsgebühren mit der Bestattung
für Verwaltungsgebühren mit der Vornahme der Verwaltungshandlung.
§ 4 Festsetzung und Fälligkeit
(1) Die Gebühren werden nach Bekanntgabe des schriftlichen Gebührenbescheids fällig und sind innerhalb der dort angegebenen Zahlungsfrist an die
Friedhofskasse zu entrichten.
(2) Vor Zahlung der Gebühren oder Leistung entsprechender Sicherheiten können Bestattungen nicht verlangt werden.
(3) Nutzungsgebühren sowie Gebühren für Gemeinschaftsgräber werden für die
gesamte Nutzungszeit im Voraus erhoben.
(4) Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wird die Friedhofsunterhaltungsgebühr für einen Zeitraum von zwei Jahren im Voraus festgesetzt. Sie ist bis
zum 30.09. des jeweiligen Erhebungsjahres fällig.
§ 5 Mahnung und Vollstreckung rückständiger Gebühren
(1) Für schriftliche Mahnungen ist der dafür anfallende Aufwand durch den Gebührenschuldner zu erstatten.
(2) Rückständige Gebühren werden im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen. Die Kosten der Vollstreckung hat der Vollstreckungsschuldner zu tragen.
§ 6 Stundung und Erlass von Gebühren
Die Gebühren können im Einzelfall aus Billigkeitsgründen wegen persönlicher
oder sachlicher Härten gestundet sowie ganz oder teilweise erlassen werden.
§ 7 Gebührentarif
A. Benutzungsgebühren
I. Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten an Grabstätten
1. Reihengrabstätten
1.1 für Verstorbene vor Vollendung des 2. Lebensjahres
(Ruhezeit 10 Jahre)
1.2 für Verstorbene ab Vollendung des 2. Lebensjahres
(Ruhezeit 20 Jahre)
2. Wahlgrabstätten (Nutzungszeit 20 Jahre)
2.1 für Sargbestattungen
2.1.1 Einzelstelle
2.1.2 Doppelstelle
205,00 €
410,00 €
480,00 €
960,00 €
2.2 für Urnenbeisetzungen
2.2.1 Einzelstelle
2.3
480,00 €
Gebühr für eine Verlängerung des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten
(Verlängerungsgebühr) pro Jahr für Grabstätten
nach 2.1.1
24,00 €
nach 2.1.2
48,00 €
nach 2.2.1
24,00 €
II. Gebühren für die Bestattung:
(Verwaltungs- und Organisationsaufwand im Zusammenhang mit der Bestattung, Aufwand für Grabherstellung etc.)
1.1 Sargbestattung (Verstorbene bis 5 Jahre)
195,00 €
1.2 Sargbestattung (Verstorbene ab 5 Jahre)
290,00 €
1.3 Urnenbeisetzung
160,00 €
1.4 Gebühr für Träger bei Sargbestattungen, pro Träger
15,00 €
III. Umbettungen, Ausbettungen
Bei Umbettungen und Ausbettungen wird nach § 8 verfahren.
IV. Friedhofsunterhaltungsgebühr
Zur Finanzierung der Kosten für die laufende Unterhaltung der allgemeinen
Friedhofsanlage wird von allen Nutzungsberechtigten (Inhabern eines Grabnutzungsrechts) auf Dauer des Nutzungsrechtes eine jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr pro Grablager erhoben. Die Höhe der jährlichen Friedhofsunterhaltungsgebühr beträgt 17,50 € pro Grablager.
V. Gebühren für Gemeinschaftsgräber
Die Gebühren enthalten die Kosten für Erstgestaltung, Namensträger, laufende
Unterhaltung für die Dauer der Ruhezeit (20 Jahre) sowie die Nutzungs-, Friedhofsunterhaltungs- und Sargbestattungs- bzw. Urnenbeisetzungsgebühr und die
Gebühr für vier Träger bei Sargbestattungen.
1. Gemeinschaftseinzelgräber (einheitlich gestaltete Reihengräber)
1.1 für Sargbestattungen
1.2 für Urnenbestattungen
4.980,00 €
4.090,00 €
B. Verwaltungsgebühren
1. Genehmigung für die Errichtung eines Grabmals sowie
anderer baulicher Anlagen (z. B. Einfassungen)
27,00 €
2. Genehmigung für die Veränderung eines Grabmales oder der
Ergänzung von Inschriften oder anderer baulicher Maßnahmen
3. Erteilung einer Berechtigungskarte an einen Gewerbetreibenden
4. Zweitausfertigung von Bescheinigungen der Friedhofsverwaltung
5. Umschreibung von Nutzungsrechten
6. Überlassung eines Exemplars bzw. Auszugs der Friedhofsordnung
13,50 €
27,00 €
10,00 €
10,00 €
5,00 €
§ 8 Besondere zusätzliche Leistungen
Besondere zusätzliche Leistungen oder Kosten, für die kein Gebührentarif vorgesehen ist, werden von der Friedhofsverwaltung nach dem jeweiligen Aufwand
berechnet.
§ 9 Öffentliche Bekanntmachungen
(1) Diese Friedhofsgebührenordnung und alle Änderungen hierzu bedürfen zu
ihrer Gültigkeit der öffentlichen Bekanntmachung.
(2) Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen im vollen Wortlaut im Burgbergkurier (kommunales Amtsblatt) und dem Kirchenboten (kirchliches Mitteilungsblatt).
(3) Die jeweils geltende Fassung der Friedhofsgebührenordnung liegt zur Einsichtnahme aus im Pfarramt.
§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Friedhofsgebührenordnung und alle Änderungen treten jeweils nach
der Bestätigung durch das Ev.-Luth. Regionalkirchenamt Dresden und der
öffentlichen Bekanntmachung am 01.03.2016 in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Friedhofsgebührenordnung tritt die Friedhofsgebührenordnung der ehemaligen Ev.-Luth. Kirchgemeinden Lichtenberg und
Weigmannsdorf-Müdisdorf vom 27.09.2005 in der Fassung des
1. Nachtrages vom 29.05.2007 außer Kraft.
Lichtenberg, den 04.11.2015
Siegel
Kirchenvorstand der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Lichtenberg-WeigmannsdorfMüdisdorf
gez. Pfr. Samuel Weber
gez. B. Fleischer
Vorsitzender
Mitglied
Bestätigt
Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens
Regionalkirchenamt Dresden
Dresden, den 30.11.2015
gez. i.V. Fischer
am Rhein
Leiter des Regionalkirchenamtes
Siegel
KIRCHENBOTE
der Ev.-Luth.
Kirchgemeinde
Die Taufe
in unserer
Gemeinde
Lichtenberg-Weigmannsdorf-Müdisdorf
erscheint zweimonatlich;
Redaktion: Beate u. Eckhard Uhlig
V.i.S.d.P.: Kirchenvorstand der
Ev.-Luth. Kirchgemeinde LichtenbergWeigmannsdorf-Müdisdorf
Kirchweg 13
09638 Lichtenberg
[email protected]
Pfarramt
Pfarrer Samuel Weber
Tel.: 037323 1327
[email protected]
Sprechzeit: jederzeit nach Vereinbarung
Kanzlei
Öffnungszeit: Montag 17.00 - 18.00 Uhr
Tel./Fax: 037323 50197
Beate Uhlig
Tel.: 037323 1465 (priv.)
Gemeindepädagogin
Ana Lilliam Weber
[email protected]
Bankkonten der Kirchgemeinde
Bank für Kirche und Diakonie - LKG
Sachsen
BIC: GENODED1DKD
Kirchgeld
Empfänger: Kirchgemeinde Lichtenberg
IBAN: DE44 3506 0190 1692 3000 13
Friedhof
Empfänger: Kirchgemeinde Lichtenberg
IBAN: DE22 3506 0190 1692 3000 21
Spenden, Pacht, usw.
Empfänger: Kassenverwaltung Pirna
IBAN: DE86 3506 0190 1617 2090 35
bitte Verwendungszweck angeben:
1329 für Lichtenberg, Weigmannsdorf
und Müdisdorf
Möchten Sie sich den Kirchenboten ins Haus
bringen lassen? Anruf in der Kanzlei genügt!
Gemeindebriefdruckerei Groß Oesingen,
Gedruckt auf 100% Altpapier
www.evju-freiberg.de
www.kirchenbezirk-freiberg.de
Seite 18
Nehmt Kinder auf und ihr nehmt mich auf
Zum Weltgebetstag 2016 aus Kuba
Kuba ist im Jahr 2016 das Schwerpunktland des Weltgebetstags. Die größte und
bevölkerungsreichste Karibikinsel steht im Mittelpunkt, wenn am Freitag, den
4. März 2016, Gemeinden rund um den Erdball Weltgebetstag feiern. Texte,
Lieder und Gebete dafür haben über 20 kubanische Frauen unterschiedlicher
christlicher Konfessionen ausgewählt. Unter dem Titel „Nehmt Kinder auf und
ihr nehmt mich auf“ erzählen sie von ihren Sorgen und Hoffnungen angesichts
der politischen und gesellschaftlichen Umbrüche in ihrem Land.
Von der „schönsten Insel, die Menschenaugen jemals erblickten“ schwärmte
Christopher Kolumbus, als er 1492 im heutigen Kuba an Land ging. Mit subtropischem Klima, weiten Stränden und ihren Tabak- und Zuckerrohrplantagen ist
die Insel ein Natur- und Urlaubsparadies. Seine 500-jährige Zuwanderungsgeschichte hat eine kulturell und religiös vielfältige Bevölkerung geschaffen. Der
Großteil der über 11 Mio. Kubanerinnen und Kubaner ist röm.-katholisch. Eine
wichtige Rolle im spirituellen Leben vieler Menschen spielt die afrokubanische
Religion Santería. Der sozialistische Inselstaat ist nicht erst seit Beginn der USkubanischen Annäherung Ende 2014 ein Land im Umbruch – mit seit Jahren
wachsender Armut und Ungleichheit.
Im Gottesdienst zum Weltgebetstag 2016 feiern die kubanischen Frauen mit uns
ihren Glauben. Jesus lässt im zentralen Lesungstext ihrer Ordnung (Mk 10,1316) Kinder zu sich kommen und segnet sie. Ein gutes Zusammenleben aller Generationen begreifen die kubanischen Weltgebetstagsfrauen als Herausforderung
– hochaktuell in Kuba, dem viele junge Menschen auf der Suche nach neuen
beruflichen und persönlichen Perspektiven den Rücken kehren.
Lisa Schürmann, Weltgebetstag der Frauen - Deutsches Komitee e.V.
Sonntag, 6. März 2016, 10.00 Uhr Gottesdienst in Lichtenberg (Gemeindesaal)
Ökumenischer Weltgebetstag der Frauen