BEKANNTMACHUNG

BPWT16018 – Standkonzept und Werbemaßnahmen „Start-Up meets Grown-Up“
Bekanntmachung
Vergabeverfahren
Standkonzept und Werbemaßnahmen
„Start-Up meets Grown-Up“
(BPWT16018)
BEKANNTMACHUNG
Die Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH ist die Gesellschaft für Wirtschaftsförderung
und Technologieentwicklung des Landes Berlin und steht für Standortmarketing und
Strategieentwicklung in der Hauptstadtregion. Die Gesellschaft bezieht zur Wahrnehmung ihrer
Aufgaben in weiten Teilen ihres Geschäfts öffentliche Zuwendungen und ist daher gehalten, das
Regelwerk der öffentlichen Auftragsvergabe anzuwenden, in dessen Anwendung auch die heutige
Bekanntmachung erfolgt.
1.
Auftraggeberin und ausschreibende Stelle gemäß § 12 Abs. 2 lit a) und h) VOL/A bei der die
Vergabeunterlagen angefordert werden können und die Angebote einzureichen sind:
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Fasanenstr. 85, 10623 Berlin
www.berlin-partner.de
Kontakt und Ansprechperson für das Vergabeverfahren:
Frau Stefanie Henschke
Managerin Vergabestelle
E-Mail: [email protected]
2.
Verfahrensart:
Das Vergabeverfahren wird als Öffentliche Ausschreibung gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 VOL/A
durchgeführt.
3.
Formelle Regeln zum Angebot
Der Bieter hat sein Angebot in einer gebundenen Originalausfertigung und einer Kopie in
einem verschlossenen Behältnis mit der Aufschrift
„Angebot – Nicht öffnen!
BPWT16018 – Standkonzept und Werbemaßnahmen „Start-Up meets Grown-Up“ “
bis spätestens zu dem unter Punkt 6 angegebenen Termin an die
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH,
Fasanenstr. 85, 10623 Berlin
per Post oder Boten zu senden oder persönlich, Montag bis Donnerstag zwischen 08:30 und
18:00 Uhr, Freitag zwischen 08:30 und 16:00 Uhr, an der Adresse der vergebenden Stelle
(Punkt 1) abzugeben. Das Risiko des rechtzeitigen Eingangs des Angebots trägt der Bieter.
Verspätet eingetroffene Angebote werden als solche gekennzeichnet und ausgeschlossen.
Eine elektronische Übermittlung des Angebots, insbesondere eine Übermittlung per E-Mail oder
Fax, ist nicht zulässig.
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Bekanntmachung
4.
Art und Umfang der Leistung sowie Ort der Leistungserbringung
„Start –Up meets Grown-Up Showcase“ beinhaltet:
 Erstellung des Feinkonzeptes
 Umsetzung des Designs / Bau der Module und Infostelen
 Umsetzung der Kommunikationsmaßnahmen (Presse- und Social Media)
Für weitere Ausführungen siehe Bewerbungsbedingungen.
5.
Ausführungsfrist
Es wird beabsichtigt, einen Vertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer ab Zuschlagserteilung, für
den Zeitraum vom 01.03. bis 29.04.2016 abzuschließen.
6.
Anforderung Vergabeunterlagen
Die Vergabeunterlagen können bei der unter Punkt 1 angegebenen Stelle
([email protected]) angefordert werden. Die Ausgabe der Vergabeunterlagen
erfolgt per E-Mail-Versand.
7.
Angebots- und Bindefrist
Das Angebot ist bis spätestens 26.02.2016, 12:00 Uhr (Angebotsfrist) abzugeben.
Der Bieter ist mit Ablauf der Angebotsfrist bis 02.03.2014 (Bindefrist) an sein Angebot
gebunden.
8.
Zahlungsbedingungen
Ausführungen
zu
Vertragsbedingungen.
9.
den
Zahlungsbedingungen
gemäß
Vergabeunterlagen
–
Ausschlussgründe und Eignungskriterien
Bieter können nicht den Zuschlag erhalten, wenn einer der Ausschlussgründe gemäß § 6
Abs. 5 VOL/A oder § 16 Abs. 3 VOL/A vorliegt. Die Auftraggeberin kann darüber hinaus nur
solchen Bietern den Zuschlag erteilen, die geeignet (fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig)
sind.
Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter und Bieterinnen sowie
Bewerberinnen und Bewerber eine entsprechende Erklärung abgeben, die den
Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß
§ 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
Zum Nachweis seiner Eignung hat der Bieter folgende Erklärungen und Nachweise auf jeden
Fall mit dem Angebot vorzulegen:

Bietererklärung (Beilage ./1);

Erklärung Zuverlässigkeit und Gesetzestreue (Beilage ./2);

Erklärung Registerauskunft (Beilage ./3);

Erklärung Frauenförderung (Beilage ./4);

Unternehmensreferenzen (Beilagen ./5);

Preisblatt (Beilage ./6) und

Angebotskonzept (Beilage ./7).
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10.
Zuschlagskriterien
Der Zuschlag soll dem Bieter erteilt werden, der das wirtschaftlichste Angebot gelegt hat.
Nachstehende Zuschlagskriterien werden zur Bewertung herangezogen und wie folgt gewichtet:
erreichbare
Punkte
(absolut vor
Gewichtung)
Gewichtung
%
erreichbare
Punkte
(gewichtet)
Preis
100
40
40
Qualität des Konzeptes
100
60
60
Kreativität des Ausstellungsdesgins
60
50
30
Adaptionsmöglichkeiten auf die jeweiligen
Anforderungen (Zeit, Transport; Größen)
60
50
30
Zuschlagskriterium
Summe
100
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden
vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner
Ausschreibungs-und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die
Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen
Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden
beteiligen.
Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für
die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
Weitere Ausführungen gemäß Vergabeunterlagen – Bewerbungsbedingungen.
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