Weiterbildung Leitende Pflegefachkraft

Weiterbildung zur Leitenden Pflegefachkraft
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Zukunft gestalten !
Weiterbildung
Leitende Pflegefachkraft
Modulare berufsbegleitende Weiterbildung
in Präsenzphasen
 Verantwortliche Pflegefachkraft
(Leitung ambulanter und teilstationärer Dienste)
Nach den Vorgaben des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI § 71).
 Basisweiterbildung zur Pflegedienstleitung
Nach der Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes
(AVPfleWoqG vom 27. Juli 2011).
 Leitungsfunktionen in Einrichtungen des SGB XI
Zertifiziert nach:
- BQM - Bildungsqualitätsmanagement
- AZAV - Arbeitsagentur förderfähig
AFBG förderfähig bei Basis+Aufbaumodul
Staatlich anerkannte Weiterbildungseinrichtungen der
Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbH
SFW - Seminare für Fort- und Weiterbildung
Ingolstadt / Kempten / München / Nürnberg / Rosenheim / Vierzehnheiligen
Mitglied im paritätischen Wohlfahrtsverband
Stand: 25.02.2016
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Inhaltsverzeichnis
Seite
1.
Ausgangslage
4
2.
Neue Aufgaben der Verantwortlichen Pflegefachkraft
4
3.
Zugangsvoraussetzungen/Anrechenbare Qualifikationen
5
4.
Ziele der Weiterbildung
5
5.
Dauer der Weiterbildung
5
6.
Leistungsnachweise/Abschluss der Weiterbildung
5
7.
Grundprinzipien der Weiterbildung
6
8.
Zeitplan
6
9.
Modulnetzplan
7-20
Modul A: Soziale Führungsqualifikationen
Modul B: Ökonomische Qualifikationen
Modul C: Organisatorische Qualifikationen
Modul D: Strukturelle Qualifikationen
8-12
13-15
16-18
19-20
10.
Kosten der Weiterbildung/Fördermöglichkeiten
21
11.
Weiterbildungsort/Anmeldung
21
12.
Rechtsträger
21
13.
Teilnahmebedingungen
22
14.
Kontaktdaten der Standorte
23
Anlagen

Terminplan

Anmeldung

Anfahrtsbeschreibung
Stand: 25.02.2016
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1. Ausgangslage
Leistungen der Pflegeversicherung sollen Pflegebedürftigen helfen, trotz Hilfebedarfs ein
möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen, das der Würde des
Menschen entspricht. Hilfen sind darauf auszurichten, körperliche, geistige und seelische
Kräfte von Pflegebedürftigen wiederzugewinnen oder zu erhalten.1
Pflegebedürftige können zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger
wählen. Im Rahmen des Leistungsrechts soll ihren Wünschen zur Gestaltung der Hilfe,
soweit sie angemessen sind, entsprochen werden.2
„Wirtschaftlichkeit“ und „Qualität“ als Sollvorgaben des SGB XI
Dem Pflegeversicherungsgesetz gemäß werden Altenpflegeheime / Tagesstätten /
Ambulante Einrichtungen zur wirtschaftlichen Betriebsführung und zur Qualität der
angebotenen Leistungen verpflichtet. Zur Sicherstellung einer qualifizierten vollstationären sowie ambulanten Pflege werden mit den Einrichtungen Versorgungsverträge
abgeschlossen. Gemeinsame Grundsätze und Maßstäbe zur Qualität und Qualitätssicherung einschließlich des Verfahrens zur Durchführung von Qualitätsprüfungen der
angebotenen Leistungen sind gesetzlich3 geregelt und für die Einrichtungen verbindlich.
Im Hinblick auf diese gesetzlichen, berufspolitischen und gesellschaftlichen Forderungen
hat die Verantwortliche Pflegefachkraft eine zentrale Führungsaufgabe. Sie muss so
führen, dass die Gesamtzielsetzungen der Einrichtung, die Zielsetzungen der Pflege und
des eigenen Wohnbereichs bzw. der ambulanten Einrichtung erreicht werden. Diese
Zielerreichung muss unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Bewohnerinnen und
Bewohner, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der anderen Leistungsbereiche
angestrebt werden.
2. Neue Aufgaben der Verantwortlichen Pflegefachkraft
Die Rolle der Verantwortlichen Pflegefachkraft hat sich verändert. Durch die Umsetzung
des SGB XI erhält sie neue Aufgabenbereiche:
 Verantwortung und Begründung für eine sach- und fachkundige Pflege sowie die
Sicherstellung, Erhaltung und Verbesserung der Qualität der pflegerischen
Leistungen nach den Erkenntnissen der Pflegeforschung.4
 Verantwortung für die Qualität der Ablauforganisation der Abteilung im Hinblick
auf konzeptionelle und strukturelle Veränderungen in Zusammenarbeit mit den
anderen Berufsgruppen der Einrichtung.
 Verantwortung für die Personalbedarfsermittlung sowie die Personaleinsatzplanung, für die Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die
Personalentwicklung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung.
 Umsetzung der gesetzlichen Forderungen im Hinblick auf eine wirtschaftliche
Führung der eigenen Abteilung.
Das Konzept der Weiterbildung entspricht diesem dargestellten Aufgabenprofil.
1
§ 2 Abs. 1 SGB XI
§ 2 Abs. 2 SGB XI
§ 71 SGB XI
4
§11 Abs. 1 SGB XI
2
3
Stand: 25.02.2016
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3. Zugangsvoraussetzungen/Anrechenbare Qualifikationen
Zugangsvoraussetzungen sind ein Berufsabschluss als Pflegefachkraft, z.B. als …
 Altenpflegerin oder -pfleger
 Gesundheits- und Krankenpflegerin oder -pfleger
 Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder -pfleger
 Sozialpädagogin oder Sozialpädagoge, Heilerziehungspflegerin oder -pfleger und
Heilpädagoginnen und Heilpädagogen, soweit in der Behindertenhilfe in
Einrichtungen des SGB XII tätig.
und
 eine zweijährige Berufserfahrung bei Übernahme der Funktion.
Können Teilnehmende durch vorhergehende Weiterbildungen bereits das Wissen
nachweisen, das in einem Modul vermittelt wird (s. „Anrechenbare Qualifikationen“ bei
den einzelnen Modulen), so brauchen sie dieses nach Einzelfallprüfung durch den
Weiterbildungsträger nicht noch einmal zu absolvieren.
Die mögliche Anrechenbarkeit von Qualifikationen müssen Teilnehmende in jedem Fall
vor Beginn der Weiterbildung (!) mit dem Weiterbildungsträger klären. Ein Rechtsanspruch auf Anerkennung besteht nicht.
4. Ziele der Weiterbildung
Die Teilnehmenden der Weiterbildung erwerben Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten
sowie Verhaltensweisen zur Entwicklung ihrer Sozial-, Kommunikations-, Methoden- und
Führungskompetenz. Sie sind danach in der Lage, eine Abteilung hinsichtlich den
Gesamtzielsetzungen einer Einrichtung eigenverantwortlich, aufgaben- und mitarbeiterinnen- und mitarbeiterorientiert zu führen.
5. Dauer der Weiterbildung
Der zeitliche Umfang der Weiterbildung umfasst insgesamt …
 460 Theoriestunden
 40 Stunden Praktikum s o w i e
 die Bereitschaft zu einem angeleiteten Selbststudium zur Vorbereitung auf
Leistungsnachweise und für die Durchführung eines Projekts am eigenen
Arbeitsplatz.
6. Leistungsnachweise/Abschluss der Weiterbildung
Die einzelnen Module schließen mit einem Leistungsnachweis ab. Näheres regelt die
Prüfungsordnung der Weiterbildung.
Über den erfolgreichen Abschluss erhalten Teilnehmende ein Zertifikat.
Der erfolgreiche Abschluss berechtigt zur Teilnahme an der Aufbauweiterbildung zur
„Pflegedienstleitung“.
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7. Grundprinzipien der Weiterbildung
 Ausrichtung an Kompetenzbereichen
 Modularisierung
Die Modularisierung der Weiterbildung erhöht ihre Transparenz. Sie ermöglicht, bereits
absolvierte Weiterbildungen - auch die anderer Weiterbildungsträger - anerkennen zu
lassen. Absolvierte Module und Themenbereiche können in zukünftige Weiterbildungen
entsprechend dem Leitbild des „Lebenslangen Lernens“ eingebracht werden.
 Lehr- und Lernmethoden
Lehr- und Lernmethoden unterstützen die Verbindung von beruflicher Praxis und wissenschaftlicher Erkenntnisse und fördern die Reflexion beruflichen Handelns.
Selbstständiges Lernen wird während der Weiterbildung kontinuierlich eingefordert.
8. Zeitplan
Der genaue Zeitplan der Weiterbildung kann der beigefügten Anlage zu dieser
Informationsbroschüre entnommen werden.
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9. Modulnetzplan
Die Themenbereiche der Weiterbildung werden nicht immer in der nachfolgenden Reihenfolge durchgeführt, sondern aus pädagogischen Gründen kann von dieser Reihenfolge
abgewichen werden. Interessierte, die nur an einzelnen Modulen oder Themenbereichen
teilnehmen wollen, müssen nach den aktuellen Terminen der Module oder Themenbereiche gesondert nachfragen.
Modul A: Soziale Führungsqualifikationen
(200 U.-Std.)
Themenbereich A1:
Führungsethik
Themenbereich A3:
Veränderungsmanagement
(32 U.-Std.)
Themenbereich A2:
Kommunikation als
Führungsaufgabe
(40 U.-Std.)
Themenbereich A4:
Personalführung
Themenbereich A5:
Konfliktmanagement
(24 U.-Std.)
(24 U.-Std.)
Themenbereich A6:
Moderation, Präsentation
und Rhetorik
(32 U.-Std.)
(32 U.-Std.)
Themenbereich A7:
Kollegiale Beratung und
Coaching (Teil 1)
(16 U.-Std.)
Modul B: Ökonomische Qualifikationen
(80 U.-Std.)
Themenbereich B1:
Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
(32 U.-Std)
Themenbereich B2:
Spezielle Betriebswirtschaftslehre
(16 U.-Std.)
Themenbereich B3:
Controlling
(32 U.-Std.)
Modul C: Organisatorische Qualifikationen
(92 U.-Std.)
Themenbereich C1:
Organisation und Netzwerkarbeit
(32 U.-Std.)
Themenbereich C2:
Qualitätsmanagement
(40 U.-Std.)
Themenbereich C3:
Einbeziehung von Angehörigen und Ehrenamtlichen
(20 U.-Std.)
Modul D: Strukturelle Qualifikationen
(88 U.-Std.)
Themenbereich D1:
Angewandte Pflegewissenschaft
(32 U.-Std.)
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Themenbereich D2:
Allgemeines Recht
Themenbereich D3:
Sozialrecht
(24 U.-Std.)
(32 U.-Std.)
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Modul A: Soziale Führungsqualifikationen
Themenbereich A1:
Führungsethik
(32 U.-Std.)
Ziele und Regeln langfristig erfolgreichen ökonomischen Handelns beruhen auf
Werte-Entscheidungen. Leitungskräfte müssen deshalb ihre Entscheidungen ethisch
begründen können, z.B.:
Wird die Würde der Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter und Kundinnen bzw. Kunden
gewahrt ?
Wird die Mitverantwortung und Solidarität für die Gemeinschaft beachtet und die
eigene Verpflichtung zur Verantwortlichkeit für Entscheidungen getragen ?
Nicht zuletzt: Wie kontrolliere ich als Führungskraft die Umsetzung des Ethikkodex
einer Einrichtung ?
Eine Leitungskraft wird im Berufalltag mit einer Vielzahl kritischer ethischer Entscheidungen konfrontiert, in dem nur ein gefestigtes Berufsethos eine Vereinbarkeit von
Ökonomie und Ethik gelingen lässt.
Einem Führungssystem, das von ethischen Prinzipien getragen ist, wird Autorität von
Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern und Kundinnen bzw. Kunden verliehen und baut
darauf seine Macht auf.
Lerninhalte:
1. Klassische Führungstheorien und Modelle
2. Grundbegriffe der Ethik
2.1 Ethische Positionen
2.2 Ethik und Ökonomie
3. Werteorientiertes Management im Spannungsfeld zwischen ökonomischen
und ethischen Anforderungen
4. Autorität und Macht
5. Führungsethik und Unternehmenskultur
6. Prinzipien der Führungsethik als Grundlage des Berufsethos
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Modul A: Soziale Führungsqualifikationen
Themenbereich A2:
Kommunikation als Führungsaufgabe
(40 U.-Std.)
Expertinnen und Experten behaupten, dass 70% aller Fehler am Arbeitsplatz auf
mangelhafte Kommunikation zurückzuführen sind. Kommunikation ist die Basiskompetenz für jegliches Handeln auch im Berufsfeld „Pflege“ und im Arbeitsbereich
„Pflegeleitung“.
Wie Kommunikation ein aktiver Prozess zwischen Sender und Empfänger unter den
jeweiligen Umfeldbedingungen ist, so ist auch das Erlernen von „gelungener“
Kommunikation auf aktives Tun angewiesen.
Insbesondere sind Gespräche mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als Führungspflicht ein sehr sensibler Bereich. Mit entsprechender Haltung durchgeführt, können
unterschiedliche Gesprächsformen zur Chance werden und trotz hierarchischer
Abhängigkeit ein Kooperationsangebot sein. Diese Gespräche haben u.a. zum Ziel,
dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich ernst genommen und respektiert fühlen
und Führungskräfte implizit durch die Art und Weise der Gesprächsführung ihr
Führungsverständnis und Menschenbild darstellen.
Lerninhalte:
1. Theorien und Modelle der Gesprächsführung
2. Gesprächsführung
3. Kommunikation als Instrument der Führung
3.1 Mitarbeitergespräche führen
3.2 Kritikgespräche führen
4. Analyse des eigenen Kommunikations- und Führungsstils
5. Informationsmanagement
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Modul A: Soziale Führungsqualifikationen
Themenbereich A3:
Veränderungsmanagement
(32 U.-Std.)
Unternehmen müssen sich einer ständigen Veränderung unterziehen, um langfristig
erfolgreich sein zu können. Deshalb ist ein professionelles Veränderungsmanagement notwendig, um aktuell entwickelte Konzepte aus Pflege und Betreuung
professionell umzusetzen.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen in der Regel Veränderungen skeptisch
gegenüber, denn Veränderungen sind mit der Entwertung vorhandener Fähigkeiten
und Fertigkeiten verbunden und können als Gefahren für die Zukunft und als
existenzielles Risiko wahrgenommen werden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit auf
den Weg zu nehmen und Veränderungsprozesse mithilfe professioneller Methoden
erfolgreich zu Ende zu führen, ist heute eine Basisqualifizierung für das Management
in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens.
Eine erfolgreiche Methode ist das Projektmanagement. In diesem Themenbereich
gilt es, sich dessen Methoden anzueignen, um selbstständig und professionell
Projekte durchführen oder als Führungskraft im eigenen Verantwortungsbereich
Projekte anstoßen, koordinieren und kontrollieren zu können.
Bei Projekten handelt es sich immer um die Bearbeitung komplexer Aufgaben durch
mehrere Beteiligte mit einer bestimmten Zielstellung und begrenztem Ressourcenund Zeitrahmen.
Lerninhalte:
1. Organisationsentwicklung
2. Veränderungsmanagement als integrativer Ansatz
3. Widerstände gegen Veränderungen
4. Lernende Organisation
5. Projektmanagement
Als Abschlussarbeit ist ein Projekt durchzuführen (s. Prüfungsordnung).
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Modul A: Soziale Führungsqualifikationen
Themenbereich A4:
Personalführung
(24 U.-Std.)
Heute und auch künftig müssen Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens bei
der Erstellung „traditioneller“ Leistungsangebote in bestehende Strukturen integrieren.
Bei einer sich verschärfenden Konkurrenzsituation zwischen den Einrichtungen wächst
die Schere zwischen wirtschaftlicher Effizienz und pflegerischem bzw. therapeutischem
Handeln. Die Art der Personalführung und die konkrete Struktur der Aufbau- und
Ablauforganisation von Einrichtungen bestimmen sowohl den wirtschaftlichen als auch
den „menschlichen“ Erfolg mit. Die Einrichtungen benötigen eine Personalführung, in
der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die allgemeinen Zielsetzungen einbezogen
werden. So bleibt die Qualität des pflegerischen bzw. therapeutischen Handelns auch
noch in der direkten Interaktion mit den Pflegebedürftigen (Kundinnen und Kunden)
erhalten.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in Einrichtungen des Gesundheits- und
Sozialwesens auf der Ebene des mittleren Managements als Verantwortliche Pflegefachkraft arbeiten oder sich auf die Übernahme dieser Funktion vorbereiten, benötigen
Kenntnisse über Ansätze, Instrumente und Methoden moderner Personalführung.
Lerninhalte:
1. Motivation
2. Personalentwicklung
3. Anforderungsprofile und Stellenbeschreibungen
4. Zielvereinbarungen
5. Betriebliche Aus-, Fort- und Weiterbildung
Themenbereich A5:
Konfliktmanagement
(24 U.-Std.)
Konflikte stellen eine Grundtatsache im menschlichen Zusammenleben dar, der wir
nicht entgehen können. Neue Entwicklungen sind häufig mit Konflikten verbunden. Die
Art und Weise, wie Konflikte bearbeitet und gelöst werden, entscheidet darüber, ob
diese zur Weiterentwicklung einer Einrichtung und zu „persönlichem Wachstum“ führen
oder die Stagnation von geplanten Veränderungen und den Bruch von Beziehungen zur
Folge haben.
Zu den Kompetenzen einer erfolgreichen Führungskraft gehört das Ertragen von
Widersprüchen und Konflikten, die zweifellos Angst auslösen und kränken können und
die Fähigkeit, Konflikte anzusprechen und im Miteinander zu lösen.
Lerninhalte:
1. Grundlagen des Konfliktmanagements
2. Merkmale und Symptome von Konflikten
3. Konfliktarten
4. Phasen der Konfliktentwicklung
5. Konfliktanalyse
6. Konfliktlösungsmodelle
7. Mediation
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Modul A: Soziale Führungsqualifikationen
Themenbereich A6:
Moderation, Präsentation und Rhetorik
(32 U.-Std.)
Leitungskräfte wollen und müssen mit ihren Anliegen und Vorschlägen ihre
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überzeugen und diese auch durchsetzen. Das ist
nicht allein damit getan, Präsentationsmedien und -techniken sicher zu beherrschen,
sondern Vortragende müssen selbst einen nachhaltigen und überzeugenden
Eindruck bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hinterlassen. Dies kann man lernen.
Besprechungen zielsicher zu strukturieren und zu moderieren, ist unerlässlich, wenn
die verfügbare Zeit effektiv und gewinnbringend für alle Beteiligten genutzt werden
soll. Dabei gilt es, die Kreativität und Kompetenz von Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern einzubeziehen und zu fördern.
Lerninhalte:
1. Grundlagen der Moderation
2. Phasen der Moderation
3. Moderationstechniken und -instrumente
4. Präsentationsmedien und -techniken
5. Techniken der Argumentation
6. Rhetorik
7. Praktische Anwendung der Moderation und Präsentation
Themenbereich A7:
Kollegiale Beratung und Coaching (Teil 1)
(16 U.-Std.)
Führungskräfte und Projektleitungen haben in ihrer Führungsrolle stets neue und
wechselnde Situationen zu bewältigen, die von widersprüchlichen Anforderungen
gekennzeichnet sind. Von ihnen wird erwartet, dass sie diese Anforderungen
erfolgreich meistern. Dabei erleben sie immer wieder Situationen, die viele Fragen
aufwerfen und wenige Antworten lassen.
Kollegiale Beratung ist ein systematisches Beratungsgespräch, in dem Kolleginnen
und Kollegen aus der eigenen Einrichtung oder einrichtungsübergreifend sich nach
einer vorgegebenen Gesprächsstruktur wechselseitig zu beruflichen Fragen und
Schlüsselthemen beraten und gemeinsam Lösungen entwickeln.
Lerninhalte:
Kollegiale Beratungstage
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Modul B: Ökonomische Qualifikationen
Themenbereich B1:
Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
(32 U.-Std.)
Vor dem Hintergrund immer knapper werdender finanzieller Ressourcen und der Verpflichtung zu Wirtschaftlichkeit sowie eines sich verschärfenden Konkurrenzkampfs
im Gesundheits- und Sozialwesen benötigen im Pflegemanagement tätige
Führungskräfte mehr denn je betriebswirtschaftliche Kenntnisse, um im betrieblichen
Alltag von Einrichtungen die wirtschaftlichen Zusammenhänge erkennen und
verstehen zu können. Grundlage dafür sind Kenntnisse der Betriebswirtschaftslehre.
Dazu gehören insbesondere bilanzielle Zusammenhänge sowie in Grundzügen die
Kostenrechnung. Erarbeitete Zahlen ergeben dann Aussagen über die Situation von
Einrichtungen.
Lerninhalte:
1. Grundlagen der Wirtschaftswissenschaften
2. Rechtsformen von Unternehmen
3. Überblick über die betrieblichen Funktionsbereiche
4. Kosten- und Leistungsrechnung
5. Buchführung
6. Bilanzierung
7. Überblick über betriebswirtschaftliche Kennzahlen
Stand: 25.02.2016
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Modul B: Ökonomische Qualifikationen
Themenbereich B2:
Spezielle Betriebswirtschaftslehre
(16 U.-Std.)
Die Vorschriften der Pflegebuchführungsverordnung (PBV) fordern von Einrichtungen
eine Kosten- und Leistungsrechnung, die sowohl eine interne Steuerung als auch
eine Beurteilung ihrer Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit ermöglicht.
Durch den Wandel der Vergütungssystematik von der Selbstkostenerstattung zur
Vergütung nach einem voll pauschalierten Pflegesatz entsprechend einer Pflegestufe
in statioären Einrichtungen werden unterschiedliche Kalkulationsformen und Kostenrechnungssysteme erforderlich, um einen beantragten Pflegesatz zu begründen.
Um diese Kalkulationssysteme nachvollziehen zu können, sind grundlegende Kenntnisse der betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge unerlässlich und für Führungskräfte in der stationären Altenhilfe elementares Grundwissen, ohne das eine effiziente
Leistungserbringung nicht mehr möglich ist.
Ambulante Dienste, die mit der Vergütung nach Leistungskatalogen arbeiten, müssen
andere Wege der Steuerung gehen, um die eigene Wirtschaftlichkeit abzusichern.
Diese zu kennen, ist für Leitungskräfte ambulanter Dienste eine absolute Notwendigkeit.
Die Kostenkalkulation alternativer Wohnformen zur Refinanzierung durch die
Nutzerinnen und Nutzer erfordert wiederum eine völlig andere Vorgehensweise, die in
diesem Themenbereich auch angesprochen wird.
Lerninhalte:
1. Finanzierung im Rahmen eines Versorgungsvertrags nach SGB XI
2. Vergütungsvereinbarungen und Pflegesatzverhandlung
3. Pflegesatzkommission
4. Pflegebuchführungsverordnung (PBV)
5. Entgeltkalkulation
6. Ergänzende und alternative Versorgungsformen
Stand: 25.02.2016
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Modul B: Ökonomische Qualifikationen
Themenbereich B3:
Controlling
(32 U.-Std.)
In der ambulanten und stationären Pflege genießt Controlling einen hohen
Stellenwert. Im Zuge zunehmender Komplexität der Tätigkeiten in ambulanten
Pflegediensten und Altenpflegeheimen, steigenden Kostendrucks und steigender
Qualitätsanforderungen der Kostenträger und Kundinnen und Kunden sowie der
erhöhten Erwartungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich betriebswirtschaftliche Instrumente etabliert, die das Management auf allen Leitungsebenen
unterstützen und einen Beitrag zur Existenzsicherung von Einrichtungen leisten
können.
Wertschöpfendes Controlling hat im Wesentlichen drei Aufgaben, nämlich die
Schaffung und Erhaltung eines betrieblichen Informationswesens, die Abstimmung
des betrieblichen Handelns (Koordinationsfunktion) und das Anstoßen von Aktivitäten
mit dem Ziel betrieblichen Gewinns.
An der Auswahl und am Einsatz geeigneter Instrumente des Controlling mitzuwirken,
ist Managementaufgabe auf allen Leitungsebenen.
Lerninhalte:
1. Aufgabenbereiche des Controlling
2. Rechnungswesen als Grundlage des Controlling
3. Instrumente des Controlling
4. Praktisch relevante Kennzahlen der beschreibenden Statistik
Stand: 25.02.2016
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Modul C: Organisatorische Qualifikationen
Themenbereich C1:
Organisation und Netzwerkarbeit
(32 U.-Std.)
Organisation und organisatorische Regeln sollen nicht nur einen effizienten
Aufgabenvollzug sicherstellen, sondern auch Konflikte in geordnete Bahnen lenken,
eine kundinnen- und kundenorientierte Arbeitsweise fördern, Pfade für neue Ideen
schaffen und das Auftreten einer Einrichtung nach „außen“ regeln. Dabei sind im
Rahmen der Aufbau- und Ablauforganisation einer Einrichtung unterschiedliche
Organisationsformen zur Erreichung unternehmerischer Zielsetzungen denkbar, und
deshalb muss die konkrete Form der Organisation individuell in jeder Einrichtung
selbst gefunden werden.
Grundsätzlich sind bei zunehmender Marktkomplexität und -dynamik die Flexibilität
einer Organisation und flache Hierarchien ein Erfolgsfaktor.
Netzwerkarbeit, sei es mit Kooperationspartnerinnen und -partnern oder mit vor- und
nachsorgenden Einrichtungen, oder die Integration von Einrichtungen in ein Gemeinwesen ist ein Aufgabenbereich, den Führungskräfte wirksam unterstützen sollen.
Lerninhalte:
1. Organisationsziele
2. Aufbauorganisation
3. Ablauforganisation
4. Pflegesysteme
5. Informelle Strukturen und Prozesse
6. Netzwerkarbeit
Stand: 25.02.2016
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Modul C: Organisatorische Qualifikationen
Themenbereich C2:
Qualitätsmanagement
(40 U.-Std.)
Struktur-, Prozess-, Ergebnisqualität und Qualitätsmanagement (QM) haben in den
letzten Jahren im Gesundheits- und Sozialwesen zunehmend an Bedeutung
gewonnen. Vor dem Hintergrund sich wandelnder gesellschaftlicher und gesetzlicher
Rahmenbedingungen sowie knapper werdender finanzieller Ressourcen haben die
Leistungserbringer in der ambulanten und stationären Versorgung einschneidende
organisatorische und technische Veränderungsprozesse zu bewältigen. Umfassende
QM-Systeme sind deswegen in der Planung unverzichtbar und stellen eine Grundlage
für den strukturellen Wandel in modernen Einrichtungen des Gesundheits- und
Sozialwesens dar. Qualität wird im immer härter werdenden Wettbewerb für die
Leistungserbringer zum entscheidenden Trumpf im Gesundheitsmarkt.
Eine ganz wichtige Rolle für die Sicherung und Weiterentwicklung von Qualität in
Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens kommt den Pflegekräften als
zahlenmäßig größter Berufsgruppe in diesem Bereich zu. QM-Ansätze, die sich in
erster Linie an Kontrolle und Sanktionen orientieren, stoßen in diesem Zusammenhang schnell an ihre Grenzen. Allein eine mitarbeiterinnen- und mitarbeiterorientierte
Sicherung und Weiterentwicklung von Qualität bietet Perspektiven. Jede bzw. jeder
Einzelne muss die kontinuierlichen Verbesserungsprozesse (KVP) „leben“.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in Pflegeheimen, Sozialstationen u.Ä. als
Qualitäts(management)beauftragte arbeiten oder arbeiten wollen, benötigen neben
ihrem Fachwissen auch Einblicke in Betriebsabläufe und die Fähigkeit, Qualität mit
„harten“ und „weichen“ Verfahren zu bestimmen.
Die erfolgreiche Weiterentwicklung von Qualität in Einrichtungen setzt auch ein hohes
Maß an Beratungs- und Entwicklungskompetenz voraus.
Lerninhalte:
1. Total Quality Management (TQM) als Grundlage des Qualitätsmanagements
2. Heimbewohnerinnen und -bewohner als Kundinnen und Kunden
3. Prozessorientierung
4. Methoden und Instrumente des Qualitätsmanagements
5. Selbst- und Fremdbewertungssysteme
6. DIN-EN-ISO 9000 Reihe
7. EFQM (European Foundation for Quality Management)-Modell
8. Qualitätsprüfrichtlinie des MDK
9. Qualitätsprüfungen durch FQA (Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht)
10. Spezielle Qualitätsanforderungen an einzelne Funktionsbereiche einer
Pflegeeinrichtung
Stand: 25.02.2016
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Modul C: Organisatorische Qualifikationen
Themenbereich C3:
Einbeziehung von Angehörigen und Ehrenamtlichen
(20 U.-Std.)
Für die Arbeit mit Angehörigen und Ehrenamtlichen fehlen in Einrichtungen häufig
noch Konzepte, die Grundlage einer systematischen und langfristigen Umsetzung
dieser für alle Beteiligten und Betroffenen so wichtigen Arbeit sind.
Angehörige sind ebenso „Kundinnen“ und „Kunden“ einer Einrichtung wie die
Bewohnerinnen bzw. Bewohner und Patientinnen bzw. Patienten selbst. Nicht selten
erleben Angehörige ebenso Krisen vor, bei und nach einer Heimübersiedlung wie die
Betroffenen selbst und brauchen Begleitung. Dabei reagieren Angehörige sehr
unterschiedlich auf Angebote zur Beteiligung am Heimleben. Dennoch erleichtert eine
systematische und gelingende Angehörigenarbeit die Integration von Bewohnerinnen
bzw. Bewohnern in ein Heim und die Arbeit der Pflegenden.
In der ambulanten Pflege ist die Information, Beratung und Anleitung von Angehörigen Bestandteil der täglichen Arbeit und fördert die Pflegebereitschaft und
-fähigkeit von Angehörigen.
Auch die Arbeit mit Ehrenamtlichen kann nicht „nebenbei“ geschehen, wenn man die
oft mühsam gewonnenen Kräfte nachhaltig binden will und diese ihre Ressourcen
zum Wohle der Bewohnerinnen und Bewohner einbringen sollen. Gelingt eine
nachhaltige Bindung nicht, sind Ehrenamtliche eher ein Störfaktor als eine
Bereicherung des Heimlebens.
Lerninhalte:
1. Situation der Angehörigen von Heimbewohnerinnen und -bewohnern
2. Möglichkeiten der Einbeziehung von Angehörigen
3. Angebote für Angehörige
4. Gewinnung und Einsatz von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in
der Begleitung und Betreuung von Heimbewohnerinnen und -bewohnern
Stand: 25.02.2016
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Modul D: Strukturelle Qualifikationen
Themenbereich D1:
Angewandte Pflegewissenschaft
(32 U.-Std.)
Der Pflege ist in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten eine Vielzahl neuer
Aufgaben zugewachsen. Die an sie gestellten Anforderungen haben sich enorm
verändert. Vor dem Hintergrund des demografischen, epidemiologischen und
strukturell bedingten fundamentalen Wandels wird immer deutlicher, dass der Bedarf
an professioneller Pflege und die Bedeutung der Pflegewissenschaft in der
Bundesrepublik Deutschland lange unterschätzt worden sind.
Pflegewissenschaft und Pflegeforschung sind nicht nur zu einer gesundheits- und
auch bildungspolitischen Notwendigkeit geworden, sondern angesichts zunehmender
Gesundheits- und Pflegeprobleme auch zu einer Herausforderung für das
Management in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens.
Lerninhalte:
1. Pflegewissenschaft
2. Pflegetheorien und -modelle
3. Pflegeforschung und evidenzbasierte Pflegepraxis
4. Pflegeprozess
5. Nationale Expertenstandards und Qualitätsniveaus
Themenbereich D2:
Allgemeines Recht
(24 U.-Std.)
Die Verrechtlichung der Arbeitswelt macht auch vor der Pflege nicht halt und damit
vor den Anforderungsprofilen und Aufgabenbereichen des Managements in
Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, von Verantwortliche Pflegefachkräften und Pflegedienstleitungen. Zunehmend benötigen sie spezifische Kenntnisse
des Rechts der Pflege als Bezugswissenschaft, insbesondere des Sozialversicherungs- und Verfahrensrechts, aber auch des Wettbewerbs-, des Zivil-, Haftungsund Arbeitsrechts, um in Pflegeeinrichtungen leitend oder fördernd tätig sein zu
können.
Lerninhalte:
1. Bürgerliches Recht
2. Rechtsgeschäfte und Vertragsrecht
3. Haftungsrecht
4. Betreuungsrecht
5. Strafrecht
6. Arbeitsrecht
Stand: 25.02.2016
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Modul D: Strukturelle Qualifikationen
Themenbereich D3:
Sozialrecht
(32 U.-Std.)
Das Sozialrecht soll in unserer Gesellschaft die Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit
und sozialer Sicherheit gewährleisten. Es soll dazu beitragen, ein menschenwürdiges
Dasein zu sichern, gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit
zu schaffen, die Familie zu schützen und zu fördern, den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen.
Die Sozialversicherung stellt einen weitreichenden Schutz insbesondere für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, pflegebedürftige Menschen und Menschen mit
Behinderungen dar und garantiert soziale Sicherheit in unserer Gesellschaft. Sie ist
der wichtigste Bereich der sozialen Sicherung.
Die sozialen Rechte von Bewohnerinnen bzw. Bewohnern und Patientinnen bzw.
Patienten zu wahren, sie bei Anträgen zu beraten und zu unterstützen, sichert ihre
Rechte und entlastet sie von der Sorge um die Finanzierung von Pflegeleistungen,
Hilfsmitteln und Reha-Leistungen. Zu diesen Themenbereichen müssen leitende
Pflegefachkräfte informieren, beraten und die Antragsstellung unterstützen können.
Lerninhalte:
1. Überblick über das Netzwerk der sozialen Sicherung
2. Finanzierung
3. Sozialverwaltungsverfahren
4. Sozialgerichtsverfahren
5. Grundzüge des Leistungsrechts
6. Sozialversicherungsrecht
7. Einführung in die SGB I-XII
Stand: 25.02.2016
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10.
Kosten der Weiterbildung / Fördermöglichkeiten
Die Kosten für die komplette Weiterbildung (incl. Prüfungsgebühren, Skripten und
Lernmittel) entnehmen Sie bitte dem Anmeldeantrag in der Anlage.
Kosten für nachfolgende Beginntermine können sich ändern.
Finanzierung der Kosten der Weiterbildung
Grundlage WeGebAU Programm der Arbeitsagentur:
 Für beschäftigte Mitarbeiter in Einrichtungen mit weniger als 250 Mitarbeitern
Übernahme bis max. 75 % der WB-Kosten nach § 82 SGB III für Mitarbeiter über 45
Jahre bzw. Übernahme bis max. 50% der Weiterbildungskosten für Mitarbeiter unter 45
Jahren nach § 131a SGB III.
 Die Weiterbildung ist zertifiziert nach AZAV und für Arbeitssuchende durch die
Arbeitsagentur förderbar.
Bitte wenden Sie sich zur Beantragung an den Arbeitgeberservice Ihrer zuständigen
Arbeitsagentur. Der Antrag muss vom Arbeitgeber vor Lehrgangsbeginn gestellt und
bewilligt werden.
 Sie können eine Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG),
dem „Meister-BAföG“, beantragen. Ca. 30 % der Kosten für die Weiterbildung
können erstattet werden.
Der entsprechende Antrag ist von Ihnen an das Ausbildungsförderungsamt Ihres
Wohnorts zu stellen. Dieser Antrag kann auch noch während des Verlaufs der
Weiterbildung gestellt werden.
 In besonderen Lebenslagen ist eine Förderung über ein Darlehen durch die DAAStiftung Bildung und Beruf möglich.
11. Weiterbildungsort / Anmeldung
Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte mit folgenden Unterlagen: Lebenslauf mit
ausführlichem beruflichen Werdegang
 Lichtbild
 Berufsabschlussurkunde
 Arbeitsnachweise…. und
 Anmeldeformular (s. Anlage) an den gewählten Standort (s. Kontaktdaten S. 24).
Die Weiterbildung wird an den folgenden Standorten der Gemeinnützigen Gesellschaft angeboten: Ingolstadt, Kempten, München, Nürnberg, Rosenheim und
Vierzehnheiligen.
12.
Rechtsträger
Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbH
Roritzerstraße 7, 90419 Nürnberg
Tel.:
09 11 / 3 77 34 - 0
E-Mail:
[email protected]
Fax:
09 11 / 3 77 34 - 34
Internet:
www.ggsd.de
Stand: 25.02.2016
Weiterbildung zur Leitenden Pflegefachkraft
Seite 21
Teilnehmerexemplar
Teilnahmebedingungen
1.
Hat sich ein Teilnehmer (TN) für einen Lehrgang angemeldet, für den die Anerkennung nach § 86 SGB III beantragt wurde
oder in dem eine Förderung nach SGB III für den einzelnen Teilnehmer möglich ist, besteht bei nicht erfolgter
Anerkennung oder bei festgestellter Nichtförderung des Teilnehmers ein bis zum Maßnahmebeginn auszuübendes
Rücktrittsrecht des Teilnehmers ohne Kostenbelastung.
2.
Der Teilnehmer verpflichtet sich - soweit die Lehrgangsgebühren nicht von dritter Seite übernommen werden - zur
pünktlichen Zahlung der Gebühren. Über die Gebühren können Ratenzahlungen vereinbart werden, die lt.
Rechnungsstellung fällig sind. Sind mehr als zwei Ratenzahlungen in Verzug, wird die gesamte Ausbildungsgebühr sofort
fällig. Es kann eine Mahngebühr von € 1,50 je Mahnung erhoben werden.
3.
Es gelten folgende Kündigungsfristen:
Die Anmeldung zur Teilnahme kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss schriftlich widerrufen werden.
Abweichend hiervon besteht 14 Tage vor Beginn der Maßnahme - vorbehaltlich anderweitiger Regelungen der
zuständigen fördernden Stellen oder anderweitiger Gesetzesregelungen kein Widerrufsrecht. Soweit der TN nach den
Regelungen des SGB III gefördert wird, gilt dieses spätestens ab Maßnahmebeginn. Hat sich ein Teilnehmer für eine
Maßnahme angemeldet, für die die Förderung nach SGB III beantragt wurde oder in der eine Förderung nach SGB III für
den einzelnen Teilnehmer möglich ist, besteht bei nicht erfolgter Anerkennung oder bei Ablehnung der Förderung des
Teilnehmers ein bis zum Maßnahmebeginn auszuübendes Rücktrittsrecht.
Der TN kann bei Bildungsmaßnahmen, die länger als sechs Monate dauern, den Vertrag ohne Angabe von Gründen
erstmals zum Ablauf des ersten Lehrgangshalbjahres mit einer Frist von sechs Wochen ordentlich kündigen; danach ist die
Ausbildung mit einer sechswöchigen Frist jeweils zum Ende jeden Quartals kündbar.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne der einschlägigen
Rechtsprechung bleibt unberührt.
Soweit der TN nach den Regelungen des SGB III gefördert wird, besteht eine ordentliche Kündigungsfrist von sechs
Wochen zum Ende eines jeden dritten Monats; für Maßnahmen in Abschnitten, die kürzer als drei Monate sind, ist eine
Kündigung zum Ende eines jeden Abschnitts möglich. Teilnehmer, die eine Förderung nach SGB III erhalten, können zum
Zweck der Arbeitsaufnahme die geförderte Bildungsmaßnahme ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
Die Kündigung hat schriftlich gegenüber dem Vertragspartner zu erfolgen.
Änderungen in den Ausbildungsinhalten der Schule, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften erfolgen, berechtigen nicht zur
Kündigung.
4.
Die Schule behält sich vor, Lehrgänge vor Beginn wegen mangelnder Teilnehmerzahl von weniger als 16 Teilnehmern, bei
staatlich geregelten Ausbildungsgängen 18 Teilnehmern, oder Störungen im Geschäftsbetrieb abzusagen. Bereits
entrichtete Gebühren werden erstattet.
Die Schule behält sich vor, bei kurzfristiger Krankmeldung des zuständigen Dozenten die vorgesehene Abfolge einzelner
Unterrichtsstunden zu ändern oder zu verschieben. In diesem Fall werden die Teilnehmer unverzüglich benachrichtigt.
5.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Schulordnung einzuhalten, den Anweisungen der Schulleitung und der Ausbilder zu
folgen, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen, die für die Aufnahme und Prüfung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig
und vollständig vorzulegen sowie Ausbildungs- und Prüfungsgebühren (soweit keine Förderung nach SGB III vorliegt) zu
den vereinbarten Terminen zu entrichten.
Leistungsbescheide von Kostenträgern werden der Schule vom Teilnehmer in Kopie zur Verfügung gestellt.
Teilnehmer, die nachhaltig gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können von der Schule ausgeschlossen werden.
6.
Der Teilnehmer hat von der Schule zur Verfügung gestellte Geräte und Materialien sowie die Schulungsräume pfleglich zu
behandeln.
7.
Wer gegen die Pflichten als Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig nachhaltig verstößt, kann von der weiteren
Teilnahme ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Der Teilnehmer hat der Gemeinnützigen Gesellschaft für soziale
Dienste - DAA - mbH einen ggf. entstandenen Schaden zu ersetzen.
Die Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbH behält sich vor, den TN von der Teilnahme
auszuschließen, wenn nachweisbar festzustellen ist, dass das Lehrgangsziel durch den betreffenden Teilnehmer nicht
erreicht werden kann oder wenn nach erfolgloser Abmahnung gegen die Pflichten gemäß Punkt 5 und 6 dieser
Teilnahmebedingungen wiederholt grob verstoßen wurde. In diesem Fall hat der Teilnehmer die Lehrgangsgebühren
anteilig für den bereits erfolgten Lehrgang zu entrichten; überzahlte Beträge werden erstattet.
8.
Die Schule haftet über den Rechtsträger der Schule bei Unfällen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine
Haftung bei Verlust oder Diebstahl vom Teilnehmer eingebrachter Gegenstände entfällt.
9.
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
10. Gerichtsstand ist Nürnberg.
Diese Teilnahmebedingungen werden von mir anerkannt.
Stand: 25.02.2016
Weiterbildung zur Leitenden Pflegefachkraft
Seite 22
UNSER BILDUNGSANGEBOT IN BAYERN
(Schulstandorte: Bayreuth, Coburg, Ingolstadt, Kempten/Kaufbeuren, Miesbach, München,
Nürnberg, Rosenheim, Schweinfurt; Vierzehnheiligen)
HFH Hamburger Fern-Hochschule, Beginn jährlich 01.01. und 01.07, Präsenzorte Nürnberg und München
 Studiengang „Pflegemanagement“ Bachelor of Arts, B.A.
 Studiengang „Gesundheits- und Sozialmanagement“ Bachelor of Arts, B.A.
 Studiengang „Health Care Studies für Azubi“ Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Pflege, B.Sc.
 Studiengang „Health Care Studies für Berufserfahrene“, B.Sc
 Studiengang „Management von Organisation u. Personal im Ges.wesen“ Master of Arts, B.A.
 Staatl. anerkannte/r Altenpfleger/in,  3 Jahre Vollzeit Beginn jährlich im September,  4 Jahre in
Teilzeit,  Coburg,  Ingolstadt,  Kempten,  Miesbach,  München,  Nürnberg,  Rosenheim
 Staatlich anerkannte/r Pflegefachhelfer, Altenpflege, 1 Jahr Vollzeit, Beginn jährlich im September,
 Coburg,  Ingolstadt,  Kempten/Kaufbeuren,  Miesbach,  München,  Nürnberg,  Rosenheim
 Generalistische Pflegeausbildung mit beruflichem Schwerpunkt zum/r staatl. anerkannten Altenpfleger/in
oder zum/r staatl. anerkannten Gesundheits- und Krankenpflegerin im Schulversuch München
 Ambulante Intensivpflege  Coburg,  Ingolstadt,  Kempten,  Miesbach,  Nürnberg,  Rosenheim
 Assistent/in für Ernährung und Versorgung, staatl. anerkannte Ausbildung zum/zur Hauswirtschafter/in
3 Jahre Vollzeit, Beginn jährlich im September,  Schweinfurt,  Vierzehnheiligen
 Autismus, Nürnberg
 Betreuungsassistent/in nach SGB XI § 87b,  Coburg,  Kempten/Kaufbeuren,  München,  Nürnberg,
 Rosenheim
 Case Manager/in im Gesundheits- und Sozialwesen, berufsbegleitend,  Nürnberg
 Staatlich anerkannte/r Diätassitent/in, 3 Jahre Vollzeit, Beginn jährlich im September,  Bayreuth
 DRG-Fallmanager, Case-Mix-Performer, zzgl. Psychiatrie-Entgelt-System, berufsbegleitend, München
 Staatlich anerkannte/r Ergotherapeut/in, Vollzeit, Beginn jährlich im September,  Bayreuth,  Nürnberg
 Staatlich anerkannte/r Erzieher/in und Sozialpädagogisches Seminar, Vollzeit, Beginn jährlich im
September,  Coburg,  München,  Nürnberg,  Rosenheim
 Vorbereitungskurs auf die Externenprüfung zum/r Erzieher/in,  Coburg,  München,  Nürnberg
 Fachberater/in Familie, Sozial- u. Gesundheitswesen, Vollzeit 1 Jahr München
 Geprüfte/r Fachhauswirtschafter/in, berufsbegleitend in München
 Fachkraft betriebliches Gesundheitsmanagement, berufsbegleitend in München
 Fortbildung Hygiene, berufsbegleitend,  München,  Nürnberg
 Gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung, berufsbegleitend,  Coburg,  Ingolstadt,  Kempten,
 München,  Nürnberg,  Rosenheim

Weiterbildung mit Selbstlernphasen
 Staatlich anerkannte/r Heilerziehungspfleger/in, 2 Jahre Vollzeit,  Bayreuth,  Coburg,  Schweinfurt
 Staatlich anerkannte/r Heilerziehungspflegehelfer/in, 1 Jahr Vollzeit,  Bayreuth,  Coburg
 Staatlich anerkannte/r Kinderpfleger/in, 2 Jahre Vollzeit, Beginn jährl. im September ,  Vierzehnheiligen
 Leitung einer stationären Pflegeeinrichtung (Einrichtungsleitung), berufsbegleitend,
 Nürnberg,  München
 Einrichtungsleitung (Fernlerngang mit Präsenzphasen), zertifiziert nach ZFU,  München
 Manager im Sozial- u. Gesundheitsbereich, Vollzeit 2 Jahre München
 Palliative Care und Hospizarbeit, berufsbegleitend,  Ingolstadt,  Kempten,  München,  Nürnberg,
 Rosenheim,  Vierzehnheiligen
 Basiskurs zur Pflegedienstleitung (Leitende Pflegefachkraft)  Ingolstadt,  Kempten,  Nürnberg,
 München,  Rosenheim

Weiterbildung mit Selbstlernphasen
 Pflegedienstleitung (gesamt oder als Aufbaukurs zur PDL) berufsbegleitend  Coburg,  Ingolstadt,
 München,  Nürnberg,  Rosenheim

Weiterbildung mit Selbstlernphasen
 Pflegesachverständige/r, in Nürnberg
 Pädagogische Weiterbildung Praxisanleitung, berufsbegleitend,  Coburg,  Ingolstadt,  Kempten,
 München,  Nürnberg,  Rosenheim

Weiterbildung mit Selbstlernphasen
 Pädagogische Weiterbildung Praxisanleitung für Erzieher, berufsbegleitend,  Coburg,  Ingolstadt,
 München,  Rosenheim
 Präsenzkraft, berufsbegleitend,  München,  Nürnberg
 Qualitätsmanagementbeauftragten und Interner Auditor im Sozial- und Gesundheitswesen,
berufsbegleitend  Nürnberg,  München
 Staatlich geprüfte/r Sozialbetreuer/in und Pflegefachhelfer/in, Vollzeit Coburg
 Wundexperte ICW berufsbegleitend,  München,  Nürnberg
 Fort- und Weiterbildungen und Kurzlehrgänge  Bayreuth,  Coburg,  Ingolstadt,  München,
 Nürnberg
Stand: 25.02.2016
Weiterbildung zur Leitenden Pflegefachkraft
Seite 23
Kontaktdaten der Standorte der
Gemeinnützigen Gesellschaft
Bildungszentrum für Pflege, Gesundheit und Soziales Ingolstadt
SFW - Seminar für Fort- und Weiterbildung
Schulstr. 26, 85049 Ingolstadt
Tel.:
Fax:
Info-Hotline:
08 41 / 88 54 66 - 50
08 41 / 88 54 66 - 55
0800 / 10 20 580
E-Mail:
[email protected]
Info-E-Mail: [email protected]
Internet:
www.altenpflegeschule-ingolstadt.de
Berufsfachschulen für Altenpflege und Altenpflegehilfe Kempten
SFW - Seminar für Fort- und Weiterbildung
Salzstr. 3, 87435 Kempten
Tel.:
Fax:
Info-Hotline:
08 31 / 1 54 33
08 31 / 1 52 52
0800 / 10 20 580
E-Mail:
[email protected]
Info-E-Mail: [email protected]
Internet:
www.altenpflegeschule-kempten.de
Bildungszentrum für Pflege, Gesundheit und Soziales München
SFW - Seminar für Fort- und Weiterbildung
Seidlstr. 3, 80335 München
Tel.:
Fax:
Info-Hotline:
089 / 35 81 48 - 0
089 / 35 81 48 - 48
0800 / 10 20 580
E-Mail:
[email protected]
Info-E-Mail: [email protected]
Internet:
www.biz-pflege-muenchen.de
Bildungszentrum für Pflege, Gesundheit und Soziales Nürnberg
SFW - Seminar für Fort- und Weiterbildung
Zollhausstraße 95, 90469 Nürnberg
Tel.:
Fax:
Info-Hotline:
09 11 / 94 08 95 - 0
09 11 / 94 08 95 - 24
0800 / 10 20 580
E-Mail:
[email protected]
Info-E-Mail: [email protected]
Internet:
www.bz-pflege-nuernberg.de
Bildungszentrum für Pflege, Gesundheit und Soziales Rosenheim
SFW - Seminar für Fort- und Weiterbildung
Klepperstraße 18b, 83026 Rosenheim
Tel.:
Fax:
Info-Hotline:
0 80 31 / 3 56 15 - 0
0 80 31 / 3 56 15 - 20
0800 / 10 20 580
E-Mail:
[email protected]
Info-E-Mail: [email protected]
Internet:
www.altenpflegeschule-rosenheim.de
Bildungszentrum Vierzehnheiligen der GGSD
SFW - Seminar für Fort- und Weiterbildung
Vierzehnheiligen 12, 96231 Bad Staffelstein
Tel.:
Fax:
Info-Hotline:
Stand: 25.02.2016
0 95 71 / 95 35 - 0
0 95 71 / 95 35 - 10
0800 / 10 20 580
E-Mail:
[email protected]
Info-E-Mail: [email protected]
Internet:
www.ggsd.de
Weiterbildung zur Leitenden Pflegefachkraft
Seite 24
zurück an:
SFW - Seminar für Fort- und Weiterbildung
am Bildungszentrum für Pflege, Gesundheit und Soziales Ingolstadt
Schulstr. 26
85049 Ingolstadt
Anmeldung
Hiermit melde ich mich unter Anerkennung der Teilnahmebedingungen an für 

Leitende / Verantwortliche Pflegefachkraft
(Basisweiterbildung Pflegedienstleitung)
Dauer:
29.03.2016 - 28.03.2017
Kosten: 3.496,- €
Name
Adresse
Telefon / E-Mail
Institution
Adresse Institution
Datum / Unterschrift
Stand: 25.02.2016
Weiterbildung zur Leitenden Pflegefachkraft
Seite 25
Teilnahmebedingungen
1.
Hat sich ein Teilnehmer (TN) für einen Lehrgang angemeldet, für den die Anerkennung nach § 86 SGB III beantragt wurde
oder in dem eine Förderung nach SGB III für den einzelnen Teilnehmer möglich ist, besteht bei nicht erfolgter Anerkennung
oder bei festgestellter Nichtförderung des Teilnehmers ein bis zum Maßnahmebeginn auszuübendes Rücktrittsrecht des
Teilnehmers ohne Kostenbelastung.
2.
Der Teilnehmer verpflichtet sich - soweit die Lehrgangsgebühren nicht von dritter Seite übernommen werden - zur pünktlichen
Zahlung der Gebühren. Über die Gebühren können Ratenzahlungen vereinbart werden, die lt. Rechnungsstellung fällig sind.
Sind mehr als zwei Ratenzahlungen in Verzug, wird die gesamte Ausbildungsgebühr sofort fällig. Es kann eine Mahngebühr
von € 1,50 je Mahnung erhoben werden.
3.
Es gelten folgende Kündigungsfristen:
Die Anmeldung zur Teilnahme kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss schriftlich widerrufen werden.
Abweichend hiervon besteht 14 Tage vor Beginn der Maßnahme - vorbehaltlich anderweitiger Regelungen der zuständigen
fördernden Stellen oder anderweitiger Gesetzesregelungen kein Widerrufsrecht. Soweit der TN nach den Regelungen des
SGB III gefördert wird, gilt dieses spätestens ab Maßnahmebeginn. Hat sich ein Teilnehmer für eine Maßnahme angemeldet,
für die die Förderung nach SGB III beantragt wurde oder in der eine Förderung nach SGB III für den einzelnen Teilnehmer
möglich ist, besteht bei nicht erfolgter Anerkennung oder bei Ablehnung der Förderung des Teilnehmers ein bis zum
Maßnahmebeginn auszuübendes Rücktrittsrecht.
Der TN kann bei Bildungsmaßnahmen, die länger als sechs Monate dauern, den Vertrag ohne Angabe von Gründen erstmals
zum Ablauf des ersten Lehrgangshalbjahres mit einer Frist von sechs Wochen ordentlich kündigen; danach ist die Ausbildung
mit einer sechswöchigen Frist jeweils zum Ende jeden Quartals kündbar.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne der einschlägigen
Rechtsprechung bleibt unberührt.
Soweit der TN nach den Regelungen des SGB III gefördert wird, besteht eine ordentliche Kündigungsfrist von sechs Wochen
zum Ende eines jeden dritten Monats; für Maßnahmen in Abschnitten, die kürzer als drei Monate sind, ist eine Kündigung
zum Ende eines jeden Abschnitts möglich. Teilnehmer, die eine Förderung nach SGB III erhalten, können zum Zweck der
Arbeitsaufnahme die geförderte Bildungsmaßnahme ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
Die Kündigung hat schriftlich gegenüber dem Vertragspartner zu erfolgen.
Änderungen in den Ausbildungsinhalten der Schule, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften erfolgen, berechtigen nicht zur
Kündigung.
4.
Die Schule behält sich vor, Lehrgänge vor Beginn wegen mangelnder Teilnehmerzahl von weniger als 16 Teilnehmern, bei
staatlich geregelten Ausbildungsgängen 18 Teilnehmern, oder Störungen im Geschäftsbetrieb abzusagen. Bereits entrichtete
Gebühren werden erstattet.
Die Schule behält sich vor, bei kurzfristiger Krankmeldung des zuständigen Dozenten die vorgesehene Abfolge einzelner
Unterrichtsstunden zu ändern oder zu verschieben. In diesem Fall werden die Teilnehmer unverzüglich benachrichtigt.
5.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Schulordnung einzuhalten, den Anweisungen der Schulleitung und der Ausbilder zu
folgen, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen, die für die Aufnahme und Prüfung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und
vollständig vorzulegen sowie Ausbildungs- und Prüfungsgebühren (soweit keine Förderung nach SGB III vorliegt) zu den
vereinbarten Terminen zu entrichten.
Leistungsbescheide von Kostenträgern werden der Schule vom Teilnehmer in Kopie zur Verfügung gestellt.
Teilnehmer, die nachhaltig gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können von der Schule ausgeschlossen werden.
6.
Der Teilnehmer hat von der Schule zur Verfügung gestellte Geräte und Materialien sowie die Schulungsräume pfleglich zu
behandeln.
7.
Wer gegen die Pflichten als Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig nachhaltig verstößt, kann von der weiteren Teilnahme
ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Der Teilnehmer hat der Gemeinnützigen Gesellschaft für soziale Dienste - DAA mbH einen ggf. entstandenen Schaden zu ersetzen.
Die Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbH behält sich vor, den TN von der Teilnahme auszuschließen,
wenn nachweisbar festzustellen ist, dass das Lehrgangsziel durch den betreffenden Teilnehmer nicht erreicht werden kann
oder wenn nach erfolgloser Abmahnung gegen die Pflichten gemäß Punkt 5 und 6 dieser Teilnahmebedingungen wiederholt
grob verstoßen wurde. In diesem Fall hat der Teilnehmer die Lehrgangsgebühren anteilig für den bereits erfolgten Lehrgang
zu entrichten; überzahlte Beträge werden erstattet.
8.
Die Schule haftet über den Rechtsträger der Schule bei Unfällen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung
bei Verlust oder Diebstahl vom Teilnehmer eingebrachter Gegenstände entfällt.
9.
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
10. Gerichtsstand ist Nürnberg.
Mit Unterschrift auf dem Anmeldungsformular erkennen Sie die Teilnahmebedingungen an.
Stand: 09/07
Stand: 25.02.2016
Weiterbildung zur Leitenden Pflegefachkraft
Seite 26
Weiterbildung Leitende Pflegefachkraft
Weiterbildungsbeginn: 29. März 2016
Weiterbildungsende:
28. März 2017
Weiterbildungsort:
Ingolstadt
Gesamtstunden:
460 Stunden Theorie und 40 Stunden Praktikum
Unterrichtszeiten:
Montag - Freitag 8.30 Uhr - 16.00 Uhr = 8 U.-Std./Tag
Ansprechpartnerin:
Andrea Peyerl
Jahr
Monat
2016
März / April
29.03. - 01.04.
32
4
2016
April
25.04. - 29.04.
40
5
2016
Mai
23.05. - 27.05.
32
4
2016
Juni / Juli
27.06. - 01.07.
40
5
2016
Juli
25.07. - 29.07.
40
5
2016
September
05.09. - 09.09.
40
5
2016
Oktober
04.10. - 07.10.
32
4
2016
November
07.11. - 11.11.
40
5
2016
Dezember
05.12. - 09.12.
40
5
2017
Januar
09.01. - 13.01.
40
5
2017
Februar
06.02. - 10.02.
40
5
März
06.03. - 10.03.
27.03..
44
6
460
58
Colloquium
1
2017
Termine
Gesamt
2017
Stand: 25.02.2016
März
28.03.
Unterrichts- Unterrichts
stunden
-tage