Erhöhung der allgemeinverbindlichen Mindestlöhne in

ARBEITS-, SOZIAL- UND TARIFRECHT
A 022/2016 vom 25.02.2016
Erhöhung der allgemeinverbindlichen Mindestlöhne im
Dachdeckerhandwerk
Der Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk beträgt seit dem 1. Januar
2016 bundeseinheitlich 12,05 Euro pro Stunde und steigt ab dem
1. Januar 2017 auf 12,25 Euro pro Stunde. Die Achte Verordnung über
zwingende Arbeitsbedingungen für das Dachdeckerhandwerk vom
15. Dezember 2015 (Anlage 1), und eine aktualisierte Übersicht über
die derzeit geltenden Mindestlöhne (Anlage 2) sind diesem Rundschreiben beigefügt.
Für das Dachdeckerhandwerk gilt seit dem 1. Januar 2016 ein bundeseinheitlicher Mindestlohn in Höhe von 12,05 €, der zum 1. Januar 2017
auf 12,25 € ansteigt. Die Achte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für das Dachdeckerhandwerk vom 15. Dezember 2015 gilt
für alle Betriebe und selbstständige Betriebsabteilungen, die unter den
betrieblichen Geltungsbereich des Rahmentarifvertrags für gewerbliche
Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk fallen. Sie hat eine Laufzeit von
24 Monaten (1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2017). Wir weisen auf
die Haftungsrisiken gemäß § 14 Arbeitnehmerentsendegesetz hin.
Anlagen
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