Amtsblatt der Stadt Nürnberg – Ausgabe 02/2016 (27.01.2016)

Informationen und
amtliche Bekanntmachungen
der Stadt Nürnberg
www.amtsblatt.nuernberg.de
Nr. 2 / 27. Januar 2016
2 Euro
Öffentliche Bekanntmachung
Umlegung Tiefes Feld
Gemarkung Großreuth b. Schweinau
Amtsblatt
Freiwilliger Wehrdienst;
Übermittlung von Daten des Geburtsjahrgangs 1999 an das Bundesamt für
Wehrverwaltung
Bekanntmachung des Beschlusses über die Änderung des Umlegungsgebietes
Berichtigung
Zum 01. Juli 2011 ist die allgemeine Wehrpflicht, so- Die o.a. Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 25 vom
weit kein Spannungs- oder Verteidigungsfall vorliegt, 16.12.2015, Seite 488, wird wie folgt berichtigt:
ausgesetzt und in einen freiwilligen Wehrdienst
übergeleitet worden. Frauen und Männer, die Deut- Die Lagebezeichnung des Flurstücks 477/5 lautet
sche im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich
richtig: „Am Wirtsacker 4“. Die neu einzubezienach § 54 des Wehrpflichtgesetzes verpflichten, frei- hende Fläche für das Flurstück 477/5 beträgt statt
willig Wehrdienst zu leisten. Damit das Bundesamt „4819 m²“ richtig „819 m²“.
für Wehrverwaltung die Möglichkeit hat, über den
freiwilligen Wehrdienst zu informieren, übermittelt
Stadt Nürnberg
das Einwohneramt der Stadt Nürnberg jährlich zum
Amt für Geoinformation und Bodenordnung
31. März folgende Daten von Personen mit deutscher
Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses
Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig
werden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung:

Familienname, Vorname und gegenwärtige
Anschrift
Umlegung Tiefes Feld
Betroffene haben das Recht, der Datenübermittlung
zu widersprechen. Der Widerspruch ist an keine
Voraussetzung gebunden und braucht nicht begründet zu werden. Er kann beim Einwohneramt oder
bei einem Bürgeramt der Stadt Nürnberg eingelegt
werden.
Stadt Nürnberg Einwohneramt
90403 Nürnberg, Äußere Laufer Gasse 25
Bürgeramt Nord
90427 Nürnberg, Großgründlacher Hauptstraße 51
Bürgeramt Ost
90475 Nürnberg, Fischbacher Hauptstraße 121
Bürgeramt Süd
90455 Nürnberg, Hans-Traut-Straße 8
Falls der Datenübermittlung nicht widersprochen
wurde, werden die genannten Daten weitergegeben.
Nürnberg, 15. Januar 2016
Stadt Nürnberg
-Einwohneramt
Amtsblatt Nürnberg 2 / 27. Januar 2016
Gemarkung Großreuth b. Schweinau
Bekanntmachung über den Zeitpunkt der Unanfechtbarkeit der Vorwegnahme der Entscheidung Nr. 3 betreffend einen 3/8-Anteil am Grundstück Flurstück
477/2 und einen 1/2-Anteil am Grundstück Flurstück
477/5 jeweils Gemarkung Großreuth b. Schweinau
gemäß § 76 des Baugesetzbuches (BauGB)
Die Vorwegnahme der Entscheidung Nr. 3 gemäß
§ 76 BauGB vom 30.11.2015 ist mit Ausnahme
des 5/8-Eigentumsanteils am Grundstück Flurstück
477/2 (vorgetragen unter der Namensnummer 5.1
des Grundbuchblattes 5757) und des 1/2-Eigentumsanteils am Grundstück Flurstück 477/5 (vorgetragen unter der Namensnummer 3a des Grundbuchblattes 5758) jeweils Gemarkung Großreuth b.
Schweinau am 21.12.2015 unanfechtbar geworden.
Die Unanfechtbarkeit wird gemäß § 71 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hiermit bekannt gemacht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Feststellung des Zeitpunktes der
Unanfechtbarkeit der Vorwegnahme der Entscheidung Nr. 3 betreffend einen 3/8-Anteil am
Grundstück Flurstück 477/2 und einen 1/2-Anteil
am Grundstück Flurstück 477/5 jeweils Gemarkung Großreuth b. Schweinau kann innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe Widerspruch beim
Umlegungsausschuss der Stadt Nürnberg, Ge-
schäftsstelle, 90402 Nürnberg, Bauhof 5, II. Stock,
Zimmer 211 schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Er kann auch elektronisch mit einer
qualifizierten elektronischen Signatur nach
dem Signaturgesetz versehen unter der Adresse
www.signatur.nuernberg.de eingelegt werden.
Der eingelegte Widerspruch hat gemäß § 212 Abs.
2 Satz 1 Nr. 2 BauGB keine aufschiebende Wirkung. Die Regelungen des § 80 Abs. 4 und 5 der
Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) finden entsprechende Anwendung.
Die Beteiligten können beim Landgericht Ansbach -Kammer für Baulandsachen-, Promenade 4,
91522 Ansbach, beantragen, dass die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs entsprechend
§ 80 Abs. 5 VwGO angeordnet wird. Der Antrag ist
gegen den Umlegungsausschuss der Stadt Nürnberg
zu richten.
Über Anträge nach § 80 Abs. 4 VwGO entscheidet
der Umlegungsausschuss der Stadt Nürnberg.
Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden
Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Antrag auf gerichtliche
Entscheidung gestellt werden.
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist beim
Umlegungsausschuss der Stadt Nürnberg,
Geschäftsstelle, 90402 Nürnberg, Bauhof 5, II.
Stock, Zimmer 211 einzureichen. Über den Antrag
entscheidet die Kammer für Baulandsachen, Landgericht Ansbach.
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung kann
nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der
Einlegung des Widerspruches gestellt werden, außer,
wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine
kürzere Frist geboten ist.
Der Antrag muss den Verwaltungsakt bezeichnen,
gegen den er sich richtet. Er soll die Erklärung, inwieweit der Verwaltungsakt angefochten wird, und
einen bestimmten Antrag enthalten. Er soll die Gründe sowie die Tatsachen und Beweismittel angeben,
die zur Rechtfertigung des Antrages dienen.
Hinweise zum Widerspruchsverfahren
15
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
Ergänzend zur Rechtsbehelfsbelehrung wird auf Folgendes hingewiesen:
1.Ein Widerspruch sollte begründet werden.
Sofern keine Begründung vorliegt, kann binnen
kurzer Frist nach Aktenlage entschieden werden.
2. Ein elektronisch eingelegter Widerspruch muss
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
nach dem Signaturgesetz versehen sein. Eine
elektronische Widerspruchseinlegung ohne qualifizierte elektronische Signatur ist unzulässig.
3. Bei erfolglosem Ausgang des Widerspruchsverfahrens hat der Widerspruchsführer die Kosten
zu tragen.
Stadt Nürnberg
Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses

(§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5
Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim
vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt
werden.
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur
Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom
22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es
besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid
Widerspruch einzulegen.
Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B.
durch E-Mail) ist unzulässig.
Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den
Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
Hinweise zur Akteneinsicht:
Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungs-
Anwesen Bucher Str. 123, Gemarkung/ verfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt
Flurnr.: Thon 100 / 8
Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden
Baugenehmigung für die Nutzungsän- (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30
derung von Bürogebäude zu Asylbe- - 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung
unter (0911) 231-4388 im Amtsgebäude Bauhof 5,
werberheim (57 Betten)
Zimmer 15, einsehen. Sie können auch einen AbMit Bescheid der Bauordnungsbehörde der
Stadt Nürnberg vom 20.01.2016 Aktenzeichen
B1-2015-326 wurde die Baugenehmigung für das
oben genannte Vorhaben unter Auflagen erteilt.
Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken
beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer
Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung
gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift:
Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift:
Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich
oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die
Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und
Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene
Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt
werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier
Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt
werden.
Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
Amtsblatt Nürnberg 2 / 27. Januar 2016
druck der Baugenehmigung schriftlich anfordern.
Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde
zeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und
Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene
Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt
werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier
Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt
werden.
Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
(§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5
Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim
vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt
werden.
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur
Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom
22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es
besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid
Widerspruch einzulegen.
Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B.
durch E-Mail) ist unzulässig.
Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den
Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.

Hinweise zur Akteneinsicht:
Anwesen Frankenstr. 141, Gemarkung/
Beteiligte können die Akten des BaugenehmigungsFlurnr.: Gibitzenhof 361 / 20
verfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt
Baugenehmigung für die Nutzungsän- Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden
derung von Videothek in Imbissstube (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30
mit DVD-Verkauf und Freischankfläche - 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung
Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der
Stadt Nürnberg vom 20.01.2016 Aktenzeichen
B2-2015-416 wurde die Baugenehmigung für das
oben genannte Vorhaben unter Auflagen und unter
Zulassung von Abweichungen nach § 31 des Baugesetzbuches (BauGB) erteilt.
Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken
beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer
Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung
gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift:
Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift:
Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich
oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die
Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens be-
unter (0911) 231-4377 im Amtsgebäude Bauhof 5,
Zimmer 31, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern.
Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde

Anwesen Lenaustr. 16, Gemarkung/
Flurnr.: Sündersbühl 193
Baugenehmigung für die Zusammenlegung von zwei Wohneinheiten zu
einer Wohneinheit (EG), vier Wohneinheiten zu einer Wohneinheit (OG, DG)
mit Änderung der Innentreppe, sowie
Errichtung eines Balkons (1. OG) mit
Überdachung
Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der
Stadt Nürnberg vom 18.01.2016 Aktenzeichen
B2-2015-988 wurde die Baugenehmigung für das
oben genannte Vorhaben unter Zulassung von einer
Abweichung nach Art. 63 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erteilt.
16
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken
beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer
Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung
gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
BAYERISCHES
ZIMMERERHANDWERK
LEISTUNGSFÄHIG
LORENZ
WUNNER
Holzbau · Zimmerei · Treppenbau
90441 Gustav-Adolf-Straße 46
66 24 10, Fax (09 11) 66 84 86
@ [email protected]
besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid
Widerspruch einzulegen.
Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B.
durch E-Mail) ist unzulässig.
Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den
Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
Hinweise zur Akteneinsicht:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift:
Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift:
Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich oder
zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss
den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den
Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll
einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen
angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift
oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen
Beteiligten beigefügt werden.
Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch
(BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf
Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 a Abs. 3
Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur
Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle
dieses Gerichts, gestellt werden.
Anwesen Marienstr. 16, Gemarkung/ Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt
Flurnr.: St. Peter 50 / 5
Nürnberg
innerhalb der allgemeinen Dienststunden
Baugenehmigung für die Nutzungs(Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30
änderung von Büro zu Wohnen (1. OG, - 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung
Rückgebäude)
unter (0911) 231-5662 im Amtsgebäude Bauhof 5,
Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der
Stadt Nürnberg vom 18.01.2016 Aktenzeichen
B2-2015-863 wurde die Baugenehmigung für das
oben genannte Vorhaben unter Auflagen und unter
Zulassung einer Ausnahme nach § 31 des Baugesetzbuches (BauGB) erteilt.
Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken
beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer
Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung
gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur
Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom
22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es
besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid
Widerspruch einzulegen.
Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B.
durch E-Mail) ist unzulässig.
Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den
Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift:
Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift:
Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich
oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die
Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und
Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene
Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt
werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier
Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt
werden.
Hinweise zur Akteneinsicht:
Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt
Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden
(Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30
- 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung
unter (0911) 231-20688 im Amtsgebäude Bauhof 5,
Zimmer 9, einsehen. Sie können auch einen Abdruck
der Baugenehmigung schriftlich anfordern.
Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde

Amtsblatt Nürnberg 2 / 27. Januar 2016
Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
(§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5
Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim
vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt
werden.
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur
Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom
22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es
Zimmer 16, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern.
Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde

Anwesen Moltkestr. 25, Gemarkung/
Flurnr.: Kleinweidenmühle 50 / 2
Baugenehmigung für die Errichtung
eines Balkons im 2. OG
Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der
Stadt Nürnberg vom 11.01.2016, Aktenzeichen
B2-2015-1131 wurde die Baugenehmigung für das
oben genannte Vorhaben unter Zulassung von Abweichungen nach Art. 63 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erteilt.
Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken
beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer
Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung
gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift:
Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift:
Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich
oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die
Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und
Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene
Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt
werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier
Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt
werden.
Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein
17
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
(§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5
Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim
vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt
werden.
Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene
Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt
werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier
Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt
werden.
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur
Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom
22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es
besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid
Widerspruch einzulegen.
Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B.
durch E-Mail) ist unzulässig.
Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den
Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
(§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5
Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim
vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt
werden.
Hinweise zur Akteneinsicht:
Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt
Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden
(Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30
- 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung
unter (0911) 231-4357 im Amtsgebäude Bauhof 5,
Zimmer 16, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern.
Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur
Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom
22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es
besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid
Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig.
Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den
Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
Hinweise zur Akteneinsicht:
Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde

Anwesen Peyerstr. 36 - 38, Gemarkung/Flurnr.: Sündersbühl 202 / 66
Baugenehmigung für den Abbruch
und Errichtung von Balkonen
Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der
Stadt Nürnberg vom 12.01.2016 Aktenzeichen
B2-2015-1108 wurde die Baugenehmigung für das
oben genannte Vorhaben unter Auflagen erteilt.
Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken
beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer
Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung
gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift:
Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift:
Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich
oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die
Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und
Amtsblatt Nürnberg 2 / 27. Januar 2016
Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt
Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden
(Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30
- 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung
unter (0911) 231-7591 im Amtsgebäude Bauhof 5,
Zimmer 8, einsehen. Sie können auch einen Abdruck
der Baugenehmigung schriftlich anfordern.
Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde

fentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung
gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats
nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616,
91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24 - 28,
91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift
des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger,
die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand
des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder
in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen
Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen
Beteiligten beigefügt werden.
Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
(§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5
Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim
vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt
werden.
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur
Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom
22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es
besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid
Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig.
Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den
Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
Hinweise zur Akteneinsicht:
Anwesen Rothenburger Str. 401,
Beteiligte können die Akten des BaugenehmigungsGemarkung/Flurnr.: Großreuth bei
verfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt
Schweinau 213
Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden
Baugenehmigung für die Errichtung (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30
einer Realschule mit Fachoberschule, - 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung
unter (0911) 231-4353 im Amtsgebäude Bauhof 5,
Sporthalle und Lärmschutzwand
Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der
Stadt Nürnberg vom 21.01.2016 Aktenzeichen
B1-2015-183 wurde die Baugenehmigung für das
oben genannte Vorhaben unter Auflagen und unter
Zulassung von Abweichungen nach § 31 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach Art. 63 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erteilt.
Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken
beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer
Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öf-
Zimmer 7, einsehen. Sie können auch einen Abdruck
der Baugenehmigung schriftlich anfordern.
Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde

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18
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
Anwesen Tassilostr. 15, Gemarkung/
Flurnr.: Höfen 1033 / 2
Baugenehmigung für das Schließen
des offenen Laubengangs durch Einbau von Fenstern im Teilbereich der
Ostfassade
Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der
Stadt Nürnberg vom 12.01.2016 Aktenzeichen
B1-2015-407 wurde die Baugenehmigung für das
oben genannte Vorhaben unter Auflagen erteilt.
Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken
beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer
Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung
gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift:
Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift:
Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich
oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die
Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und
Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene
Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt
werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier
Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt
werden.
Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
(§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5
Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim
vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt
werden.
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur
Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom
22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es
besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid
Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig.
Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den
Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
Hinweise zur Akteneinsicht:
Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt
Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden
(Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30
- 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung
unter (0911) 231-14848 im Amtsgebäude Bauhof 5,
Zimmer 9, einsehen. Sie können auch einen Abdruck
der Baugenehmigung schriftlich anfordern.
Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde

Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen
der Aufstellung eines Lärmaktionsplanes gem. § 47d Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für das
Stadtgebiet Nürnberg
Nach § 47d BImSchG ist für Ballungsräume ein
Lärmaktionsplan aufzustellen, um damit Lärmprobleme und Lärmauswirkungen zu regeln. Zuständige
Behörde für die Erstellung des Lärmaktionsplans an
Straßen (ohne Autobahnen), Straßenbahnstrecken
und U-Bahnstrecken ist die Stadt Nürnberg. Der Lärmaktionsplan für den Ballungsraum Nürnberg wurde vom Stadtrat am 28.10.2015 beschlossen. Von
der Regierung von Mittelfranken wurde zu diesem
Plan mit Schreiben vom 29.12.2015 das Einvernehmen erteilt. Der Lärmaktionsplan tritt mit vorliegender Bekanntmachung in Kraft. Der Lärmaktionsplan
wird auf der Internetseite des Umweltamtes unter
http://nürnberg-aktiv-gegen-lärm.de/ veröffentlicht.
Umweltamt
Anmeldung zu den weiterführenden
Schulen für das Schuljahr 2016/2017
Berufliche Schule, Direktorat 1,
Augustenstr. 30, 90461 Nürnberg,
Tel.: 0911/231-2601, Fax: 0911/231-8901
(E-Mail: [email protected];
Homepage: www.b1-nuernberg.de)
Fachschule für das Sanitär- und Heizungsbauerhandwerk - Meisterschule
Voraussetzung: abgeschlossene Berufsausbildung;
4 Jahre Praxiserfahrung (incl. Ausbildung)
Anmeldung: ab sofort
Anmeldeformulare sind im Sekretariat erhältlich.
Berufsfachschule für technische Assistenten für
Informatik
Voraussetzung: Mittelschulabschluss
Anmeldung: ab sofort
Anmeldeformulare sind im Sekretariat erhältlich.
Berufliche Schule, Direktorat 2,
Fürther Str. 77, 90429 Nürnberg,
Tel.: 0911/231-3951, -3952, Fax: 0911/231-3953
(E-Mail: [email protected];
Internet: www.b2.nuernberg.de)
Städtische Berufsfachschule Fertigungstechnik
Ausbildungsberuf: Maschinen- und Anlagenführer/in
bzw. Fachkraft für Metalltechnik
Aufnahme Voraussetzungen:
- Mittelschulabschluss oder qualifizierender Mittelschulabschluss
- Bewerbungsschreiben, Lebenslauf mit Foto
- die letzten beiden Schulzeugnisse
- zweiwöchiges Praktikum in einem technischen Betrieb
Anmeldung: ab 22. Februar 2016 (Montag bis
Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr) bis 08. Juli 2016
Am Mittwoch, 11.05.2016, 18:00 Uhr, findet in der
Aula (Zugang über Kernstraße und Pausenhof) eine
Informationsveranstaltung statt.
Rudolf-Diesel-Fachschule, Äuß. Bayreuther Str. 8,
90491 Nürnberg,
Tel.: 0911/231-8825, Fax: 0911/231-8827,
web: http://www.rdfnuernberg.de,
E-Mail: [email protected]
Fachschule zur Ausbildung von Technikern

Fachrichtungen:
W. Mödl
seit 1948
Bauunternehmung
Stuckgeschäft
Altbausanierung
Gerüstbau
Dagmarstraße 6
90482 Nürnberg
Tel. 54 61 94 · Fax 54 61 99
Amtsblatt Nürnberg 2 / 27. Januar 2016
- Bautechnik
- Elektrotechnik
- Informatiktechnik
- Maschinenbautechnik
- Mechatroniktechnik
Anmeldung ab sofort (ständig möglich)
Studienvoraussetzungen:
a) erfolgreicher Abschluss der Berufsschule oder eine
vergleichbare Vorbildung
b) Abschluss einer für die Fachrichtung einschlägigen Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf und eine einschlägige
19
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
berufliche Tätigkeit von mindestens einem Jahr
oder
eine für die Ausbildung einschlägige berufliche
Tätigkeit von mindestens 7 Jahren
c) bei Teilzeitausbildung kann die einschlägige
berufliche Tätigkeit bis zur Hälfte während des
Schulbesuches abgeleistet werden. Härtefallregelungen sind nur mit Genehmigung der Regierung
von Mittelfranken möglich!
Anmeldung: ab Februar 2017, Montag bis Donnerstag 07:30 – 15:30 Uhr und Freitag 07:30 – 13:30
Uhr, Onlineanmeldung über Homepage möglich
Studienbeginn für Vollzeitklassen Elektrotechnik u.
Maschinenbautechnik:
jeweils Mitte Februar und Mitte September eines
jeden Jahres.
Sekretariat: Deumentenstr. 1, 90489 Nürnberg
Tel. 0911/ 0911/231-8759, -8760,
Fax: 0911/231-8761
E-Mail: [email protected],
Homepage: www.b5-nuernberg.de
Studienbeginn für Vollzeitklassen Bautechnik, Informatiktechnik und Mechatroniktechnik:
jeweils Mitte September eines jeden Jahres.
Studienbeginn für Teilzeitklassen:
jeweils Mitte September eines jeden Jahres (nur
Elektro- u. Maschinenbautechnik)
Studienberatung:
Montag von 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr und Donnerstag von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr (Tel. 0911/2318659)
Berufliche Schule, Direktorat 5,
Deumentenstr. 1, 90489 Nürnberg,
Sekretariat:
Tel. 0911/231-8759, -8760, Fax: 0911/231-8761
E-Mail: [email protected],
Homepage: www.b5-nuernberg.de
Berufsfachschule für Bekleidung,
Reutersbrunnenstr. 12, 90429 Nürnberg
Sekretariat: Deumentenstr. 1, 90489 Nürnberg
Tel. 0911/231-8759, -8760, Fax: 0911/231-8761
E-Mail: [email protected],
Homepage: www.b5-nuernberg.de
Ausbildungsberufe: Textil- und Modenäher/-in,
Textil- und Modeschneider/-in, Änderungsschneider/-in
Materialgeld in Höhe von 130,-- € wird jährlich
erhoben
Nächster Ausbildungsbeginn im September 2016
(jährlich)
Anmeldung: ab Februar 2016, Montag bis Donnerstag
07:30 – 15:30 Uhr und Freitag 07:30 – 13:30 Uhr
Onlineanmeldung über Homepage möglich
Voraussetzungen: erfüllte Vollzeitschulpflicht und
Bestehen des Eignungstests
Informationen und Anmeldeformulare auf der
Homepage und im Sekretariat erhältlich.
Berufsfachschule für bekleidungstechnische
Assistenten,
Reutersbrunnenstr. 12, 90429 Nürnberg,
Sekretariat: Deumentenstr. 1, 90489 Nürnberg
Tel. 0911/231-8759, -8760, Fax: 0911/231-8761
E-Mail: [email protected],
Homepage: www.b5-nuernberg.de
Materialgeld in Höhe von 180,-- € im 1. Ausbildungsjahr und ca. 240,-- € im 2. Ausbildungsjahr wird
erhoben.
Nächster Ausbildungsbeginn im September 2017
(alle 2 Jahre).
Amtsblatt Nürnberg 2 / 27. Januar 2016
Voraussetzung: mittlerer Schulabschluss
Informationen und Anmeldeformulare auf der
Homepage und im Sekretariat erhältlich.
Fachschule für Bekleidungstechnik,
Reutersbrunnenstr. 12, 90429 Nürnberg
Anmeldevormerkungen während des gesamten Jahres möglich. Nächster Ausbildungsbeginn im September 2017 (alle 2 Jahre)
Die Weiterbildung ist schulgeldfrei.
Anmeldung: Montag bis Donnerstag 07:30 – 15:30
Uhr und Freitag 07:30 – 13:30 Uhr, Onlineanmeldung über Homepage möglich
Fachakademie für Ernährungs- und Versorgungsmanagement
Anmeldung: 22.02.2016 bis 13.05.2016, von 07:30
Uhr bis 11:45 Uhr und von 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr,
(freitags nur vormittags)
Berufsoberschule für Sozialwesen mit zusätzlicher Ausbildungsrichtung Gesundheit
Anmeldung: 22.02.2016 bis 04.03.2016, von 07:30
Uhr bis 11:45 Uhr und von 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr,
(freitags nur vormittags)
Beratungsnachmittag
Berufsfachschule Sozialpflege und Berufsfachschule
für Ernährung und Versorgung
Mittwoch, 03.02.2016 (Vorträge um 14:00 Uhr und
15:30 Uhr)
Informationsnachmittag
Berufsoberschule für Sozialwesen mit zusätzlicher
Ausbildungsrichtung Gesundheit
Mittwoch, 17.02.2016, 16:00 Uhr und 18:00 Uhr
Voraussetzung: IHK-Prüfung als Bekleidungs-/Modeschneider oder Gesellenprüfung im Maßschneiderhandwerk sowie mindestens 1 Jahr Berufserfahrung.
Informationen und Anmeldeformulare auf der
Homepage und im Sekretariat erhältlich.
Tag der offenen Tür
Fachakademie für Ernährungs- und Versorgungsmanagement
Freitag, 11.03.2016, 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr (ab
11:00 Uhr stündliche, individuelle
Beratung durch die (Berufbereichsleitung)
Berufliche Schule, Direktorat 6,
Äußere Bayreuther Str. 8, 90491 Nürnberg,
Berufliche Schule, Direktorat 8, Äußere Bayreuther Str. 8, 90491 Nürnberg,
Tel. 0911/231-8780, Fax: 0911/231-8781
E-Mail: [email protected],
Homepage: www.b6-nuernberg.de
Berufsfachschule für Medizinisch-technische
Laboratoriumsassistenten
Fachakademie für Wirtschaft, Schwerpunkt
Außenwirtschaft
Anmeldung: jederzeit in schriftlicher Form möglich.
Die Ausbildung ist schulgeldfrei.
Anmeldeformulare und weitere Informationen sind
im Sekretariat oder auf der Homepage verfügbar.
Fachschule für Druck- und Medientechnik der
Stadt Nürnberg
Anmeldung: jederzeit in schriftlicher Form möglich.
Anmeldeformulare und weitere Informationen sind
im Sekretariat oder auf der Homepage verfügbar.
Berufliche Schule, Direktorat 7,
Pilotystr. 4, 90408 Nürnberg
Tel. 0911/231-4195, Fax: 0911/ 231-4198
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.b7-nuernberg.de
Berufsfachschule für Sozialpflege
Anmeldung: 22.02.2016 bis 13.05.2016, von 07:30
Uhr bis 11:45 Uhr und von 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr,
(freitags nur vormittags)
Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung
BGJ für Hauswirtschaft
- 2-jährig für Schüler mit mittlerem Schulabschluss
- 3-jährig für Schüler mit Mittelschulabschluss
Anmeldung: 22.02.2016 bis 13.05.2016, von 07:30
Uhr bis 11:45 Uhr und von 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr,
(freitags nur vormittags)
Sekretariat:
Tel. 0911/231-8800, Fax:0911/231-8799
E-Mail: [email protected],
Homepage: mtla-schule-nuernberg.de
Für die dreijährige Vollzeitausbildung ist eine Bewerbung mit ausführlichen Unterlagen erforderlich.
Informationsmaterial ist im Sekretariat erhältlich.
Anmeldung: ab sofort
Berufliche Schule, Direktorat 9,
Wieselerstraße 3, 90489 Nürnberg,
Tel. 0911/231-10750, Fax: 0911/231-10755,
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.b9nuernberg.de
Berufsfachschule für Büroberufe
Ziel: Kauffrau/-mann für Bürokommunikation
Dauer: 3 Jahre (Vollzeit)
Anmeldung: 01.März - 12.Mai 2016 jeweils
Mo. – Do. von 09:30 Uhr bis 14:00 Uhr,
Fr. 09:30 Uhr bis 12:00 Uhr im Sekretariat der B9
Der Informationsabend zur Anmeldung findet am
Dienstag, 3.Mai 2016 um 18:00 Uhr im Raum W018
statt.
Berufliche Schule, Direktorat 10,
Äußere Bayreuther Str. 61, 90409 Nürnberg
Tel. (0911) 231-5461, Fax: (0911) 231-5462
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.b10.nuernberg.de
20
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
Berufsfachschule für Kinderpflege
Anmeldung: 22.02.2016 bis 18.03.2016,
von 07:30 bis 12:00 Uhr und von 12:30 bis 14:00 Uhr
(freitags nur vormittags).
In den Ferien sind gesonderte Öffnungszeiten.
Beratungsnachmittag für die Berufsfachschule für
Kinderpflege
Donnerstag, 28.01.2016 (Vorträge um 14:00 Uhr
und 15:30 Uhr)
Fachakademie für Sozialpädagogik
Anmeldung: 01.03.2016 bis 02.05.2016,
von 07:30 bis 12:00 Uhr und von 12:30 Uhr bis
14:00 Uhr (freitags nur vormittags).
In den Ferien sind gesonderte Öffnungszeiten.
Beratungsnachmittag für die Fachakademie für
Sozialpädagogik Montag, 07.03.2016, 16:00 Uhr
Berufliche Schule, Direktorat 11,
Deumentenstr. 1, 90489 Nürnberg,
Tel. 0911/231-8856, Fax 0911/231-8857
(E-Mail: [email protected];
Homepage: www.b11.nuernberg.de)
Fachschule für das Maler- und Lackiererhandwerk – Meisterschule
Anmeldewochen: Montag, 4.April 2016 bis
Freitag, 15.April 2016, 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
für die zwei-, drei- und vierstufige Wirtschaftsschule
Dienstag, 05.04.2016, Donnerstag, 07.04.2016,
Montag, 11.04.2016 und Mittwoch, 13.04.2016
stehen wir Ihnen von 14:00 – 18:00 Uhr für persönliche
Beratungsgespräche zur Verfügung.
Berufliche Oberschule der Stadt Nürnberg –
Rollnerstr. 15, 90408 Nürnberg,
Tel. 0911/231-2800, Fax: 0911/231-2700
Fachoberschule (FOS):
Ausbildungsrichtung: Technik, Wirtschaft, Sozialwesen (Vorklasse, 11./12./13. Klasse)
Anmeldung: 22.02. bis 04.03.2016, Montag bis Donnerstag von 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30
Uhr bis 15:30 Uhr; Freitag von 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr.
Anmeldeformulare und Informationen über die benötigten Unterlagen sind im Sekretariat erhältlich oder
unter der Internetadresse www.bon.nuernberg.de
Informationsabende: Dienstag, 26.01.2016,
18:00 Uhr (alle Ausbildungsrichtungen)
Mittwoch, 27.01.2016, 18:00 Uhr (alle Ausbildungsrichtungen)
Informationen sind unter www.bon.nuernberg.de
abrufbar.
Anmeldung: ständig möglich, Montag bis Freitag
von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Anmeldeformulare sind im Sekretariat oder als
Lothar-von-Faber-Schule/Staatliche Download im Internet erhältlich. Zur Anmeldung
Fachoberschule Nürnberg,
sind folgende Unterlagen in Kopie einzureichen:
Ausbildungsrichtungen Gestaltung, Sozialwesen,
- Lebenslauf
Technik, Wirtschaft,
- Abschlusszeugnis der allgemeinbildenden Schulen
Versuchsschule für die Ausbildungsrichtung
- Abschlusszeugnis der Berufsschule
„Gesundheit“,
Eliteschule Sport
- Gesellen- bzw. Facharbeiterbrief
Schafhofstr.
25,
90411 Nürnberg,
- Bescheinigungen über die bisherige Berufspraxis,
Tel. 0911/955 907-0, Fax: 0911/955 907-17
falls vorhanden
Anmeldung: 22.02. – 04.03.2016,
Montag bis Donnerstag von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr,
Berufsfachschule für Bautechnik,
Freitag 09:00 – 14:00 Uhr
Deumentenstr. 1, 90489 Nürnberg,
Informationen sind aus dem Internet unter
Tel. 0911/231-8856, Fax: 0911/231-8857,
www.fosn.de abrufbar.
E-Mail: [email protected]
Zur zweijährigen Vollzeitausbildung werden Bewerbungen nach dem Zwischenzeugnis angenommen.
Eine ausführliche Bewerbungsmappe ist erforderlich.
Anmeldeschluss: 27.07.2016, Montag bis Freitag
von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Berufsfachschule für Farb- und Raumgestaltung,
Deumentenstr. 1, 90489 Nürnberg,
Tel. 0911/231-8856, Fax: 0911/231-8857,
E-Mail: [email protected]
Zur zweijährigen Vollzeitausbildung werden Bewerbungen nach dem Zwischenzeugnis angenommen.
Eine ausführliche Bewerbungsmappe ist erforderlich.
Anmeldeschluss: 27.07.2016, Montag bis Freitag
von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Die Aufnahmeprüfung für angemeldete Bewerber
der Ausbildungsrichtung Gestaltung findet am Mittwoch, 09.03.2016, 08:00 Uhr, an der Lothar-von-Faber-Schule (Staatliche Fachoberschule) statt. Hierzu
ist ein amtlicher Lichtbildausweis mitzubringen.
Aufgrund der großen Nachfrage werden die Veranstaltungen mehrmals abgehalten.
AR Sozialwesen/AR Gesundheit, MZH, bei Bedarf
weiterer Termin um 19:30 Uhr
Mi, 03.02.2016, um 18:00 Uhr,
AR Wirtschaft/Verwaltung, MZH, bei Bedarf weiterer
Termin um 19:30 Uhr, Do, 04.02.2016,
um 17:30 Uhr, AR Gestaltung, MZH bei Bedarf weitere Termine um 19:00 und 20:30 Uhr
Staatliche Berufsoberschule, Ausbildungsrichtungen Technik und Wirtschaft,
Schoppershofstr. 80, 90489 Nürnberg,
Tel. 0911/231-5453, Fax: 0911/231-5452
12. Jahrgangsstufe (Abschluss ”Fachhochschulreife”)
und 13. Jahrgangsstufe (Abschluss ”Fachgebundene
Hochschulreife” bzw. ”Allgemeine Hochschulreife”);
Vollzeitunterricht und Teilzeitform (Abendform);
Vorklasse für Hauptschüler mit mittlerem Schulabschluss der Berufsschule oder Berufsfachschule bzw.
Quabi. In der Vorklasse werden nach bestandener
Aufnahmeprüfung auch Schüler aufgenommen, die
nur einen Berufsabschluss vorweisen. Sie können
in der Vorklasse den mittleren Schulabschluss erwerben. In die Vorklasse können auch Schüler mit
der mittleren Reife der Wirtschaftsschule ohne Mathematik bzw. Schüler mit der mittleren Reife der
Hauptschule aufgenommen werden.
Vorkurs (Abendform) zur Vorbereitung auf die
12. Klasse.
Anmeldung:
22.02. bis 04.03.2016,
Montag bis Mittwoch von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr,
Dienstag und Donnerstag von 8:00 Uhr bis 19:00 Uhr,
Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Informationsabende:
Donnerstag, 21.01.2016, 19:00 Uhr, Zimmer A-1.01
Dienstag, 02.02.2016, 19:00 Uhr, Zimmer A-1.01
Besichtigungen des Schulgebäudes und der Fachräume jeweils ab 18:00 Uhr
Merkblätter und Anmeldeformulare sind im Sekretariat erhältlich. Informationen sind aus dem Internet
unter www.bos-n.de abrufbar.
Per E-Mail erreichen Sie uns unter [email protected].

Informationsabende: Mo, 01.02.2016,
um 18:00 Uhr, AR Technik, MZH
bei Bedarf weiterer Termin um 19:30 Uhr,
Di, 02.02.2016, um 18:00 Uhr,
Städtische u. Staatliche Wirtschaftsschule Nürnberg – Nunnenbeckstraße 40, 90489 Nürnberg,
Tel. 0911/231-1531/32, Fax: 0911/231-1558
Informationsabend: Dienstag, 23.Februar 2016
18:00 Uhr für die drei- und vierstufige Wirtschaftsschule,
20:00 Uhr für die zweistufige Wirtschaftsschule
Amtsblatt Nürnberg 2 / 27. Januar 2016
21
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
Flurbereinigung SchnepfenreuthSchniegling
Teilnehmerversammlung der Teilnehmergemeinschaft gemäß Satzung
als Vorstandsvorsitzender der Teilnehmergemeinschaft
Schnepfenreuth-Schniegling und gemäß § 111 des
Flurbereinigungsgesetzes, lade ich Sie zur Teilnehmerversammlung 2016 ein.
Anträge an die Teilnehmerversammlung sollten bis
29. Januar 2016 an den Vorsitzenden des Vorstandes in schriftlicher Form gerichtet werden.
Diese findet statt am:
Freitag, den 5. Februar 2016 – 15:00 Uhr
in Nürnberg Schnepfenreuth, Gaststätte
„Zur Frischen Quelle“
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Bericht des Vorstandes
3. Bericht des Schriftführers
4. Bericht des Kassenführers und Entlastung
5. Wünsche und Anträge
6. Sonstiges
Peter Höfler jun.
1. Vorsitzender der
Flurbereinigungsteilnehmergemeinschaft

Änderung der Ergänzenden Bestimmungen Fernwärme und Ergänzenden
Bestimmungen – Fernwärme LINE
zum 27. Januar 2016
Die Ergänzenden Bestimmungen Fernwärme und
Ergänzenden Bestimmungen - Fernwärme LINE ändern sich in folgenden Punkten wie folgt:
Ergänzende Bestimmungen Fernwärme:
Ziffer 1 „Geltungsbereich“
- für alle bis zum 31.08.2007 abgeschlossenen Fernwärmeverträge bzw.
- für alle ab 01.09.2007 abgeschlossenen Fernwärmeverträge mit einem Anschlusswert über 15 kW
Ergänzende Bestimmungen Fernwärme:
Ziffer 8 „Preisänderungsklauseln“ Punkt (1.1) und
Ergänzende Bestimmungen - Fernwärme LINE:
Ziffer 8 „Preisänderungsklauseln“ Punkt (1)
- I0 = Investitionsgüterindex – Ausgangswert von
99,8 (Basis: 2010=100)
Ergänzende Bestimmungen Fernwärme:
Ziffer 13 „Zahlung, Verzug gemäß §27 AVBFernwärmeV und
Ergänzende Bestimmungen - Fernwärme LINE:
Ziffer 12 „Zahlung, Verzug gemäß §27 AVBFernwärmeV
Amtsblatt Nürnberg 2 / 27. Januar 2016
- Schriftliche Inkassoaufforderung
5,00 € (umsatzsteuerfrei)
N-ERGIE Aktiengesellschaft
Am Plärrer 43
90429 Nürnberg

Ergänzende Bestimmungen zu den
Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) der
N-ERGIE Aktiengesellschaft (N-ERGIE)
und Widerrufsbelehrung
Die N-ERGIE Aktiengesellschaft, Am Plärrer
43, 90429 Nürnberg – im folgenden N-ERGIE genannt – stellt aufgrund der jeweils geltenden „Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser
(AVBWasserV)“ und der jeweils geltenden „Ergänzenden Bestimmungen“ Wasser zu den öffentlich
bekannt gegebenen Preisen zur Verfügung.
1. Wasserpreis
(1) Der Wasserpreis wird errechnet aus dem Arbeitspreis und dem Grundpreis.
(2) Der Arbeitspreis ist der Preis, der für jeden gelieferten Kubikmeter (m³) Wasser zu bezahlen ist.
(3) Der Grundpreis ist ein Jahrespreis. Der Grundpreis ist für jeden eingebauten Zähler voll zu bezahlen, auch wenn in einem Abrechnungszeitraum kein
Wasser entnommen wird. Bei Verbundzählern ist für
jeden eingebauten Wasserzähler der Grundpreis entsprechend der Nenngröße zu entrichten.
(4) Die Wasserversorgung erfolgt zu den jeweils im
aktuellen Wasserpreisblatt der N-ERGIE öffentlich
bekannt gegebenen Preisen.
2. Abrechnung
(1) Einzelheiten der Verbrauchsfeststellung und Abrechnung sind in den Allgemeinen Bedingungen für
die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) geregelt.
(2) Der Abrechnungszeitraum läuft von Ablesung
zu Ablesung und beträgt in der Regel ein Jahr (365
Tage). Die Zahl der Abrechnungstage wird in der
Rechnung angegeben.
(3) Bei einem von einem Jahr abweichenden Abrechnungszeitraum wird der Grundpreis zeitanteilig in
Rechnung gestellt.
3. Baukostenzuschüsse (BKZ) gemäß
§9 AVBWasserV
(1) Der Baukostenzuschuss errechnet sich aus den
Kosten, die für die Erstellung oder Verstärkung der
örtlichen Verteilungsanlagen erforderlich sind. Die
örtlichen Verteilungsanlagen sind die der Erschließung des Versorgungsbereiches dienenden Versorgungs- und Hauptleitungen, Behälter, Druckerhöhungsanlagen und zugehörige Einrichtungen.
Der Versorgungsbereich richtet sich nach der versorgungsgerechten Ausbaukonzeption für die örtlichen
Verteilungsanlagen im Rahmen der behördlichen
Planungsvorgaben (z. B. Flächennutzungsplan, Be-
bauungsplan, Sanierungsplan).
(2) Von den Kosten gemäß Ziffer 3 Abs.1 werden vorweg die anteilig zuzurechnenden Kosten für Weiterverteiler und Kunden, für die Reserve-, Zusatz- oder
Löschwasser vorgehalten werden muss, abgesetzt.
(3) Als Baukostenzuschuss für die Erstellung oder
Verstärkung der örtlichen Verteilungsanlagen wird
ein Anteil von 70% dieser Kosten angesetzt.
Der Baukostenzuschuss setzt sich zusammen
– aus dem Anteil für die Erstellungskosten der Verteilungsanlagen,
– nach Inkrafttreten der AVBWasserV: aus den
Erstellungskosten der Verteilungsanlagen des
Versorgungsbereiches bzw.
–
vor Inkrafttreten der AVBWasserV: aus den
Erstellungskosten der Verteilungsanlagen im
Altgebiet
– und aus einem leistungsbezogenen Anteil für das
vorgelagerte Netz.
(3.1) B emessung der Erstellungskosten der Verteilungsanlagen
(3.1.1) Bemessung des Kostenanteils für die Erstellungskosten der Verteilungsanlagen eines
Versorgungsbereiches Die Berechnung des Kostenanteils für neue
Versorgungsbereiche erfolgt nach nachstehender Formel:
A
BKZ (in €) = 0,7 · K ·
kA
Hierbei gelten folgende Abkürzungen:
K: Kosten für die Erstellung der örtlichen Verteilungsanlagen innerhalb des Versorgungsbereiches
A: Grundstücksfläche des anzuschließenden
Grundstücks
kA: Summe der Grundstücksflächen aller
Grundstücke, die im betreffenden Versorgungsbereich an die Versorgungsanlagen
angeschlossen werden können.
Zu diesen Kosten wird der leistungsbezogene Anteil unter Ziffer 3 Abs. 3.2 hinzugerechnet. Sollte ein Anschluss an einen bereits
bestehenden Versorgungsbereich erfolgen, so
erfolgt die Berechnung des Kostenanteils nach
dem für diesen Versorgungsbereich geltenden
Berechnungsmaßstab.
(3.1.2) Bemessung des Kostenanteils für die Erstellungskosten der Verteilungsanlagen im
Altgebiet
Wird ein Anschluss an eine Verteilungsanlage hergestellt, die vor Inkrafttreten der AVBWasserV errichtet oder mit deren Errichtung
vor diesem Zeitpunkt begonnen worden ist,
und ist der Anschluss ohne Verstärkung der
örtlichen Verteilungsanlage möglich, bemisst
sich der Baukostenzuschuss, abweichend
von Ziffer 3 Abs. 3.1.1 nach der Straßenfrontlänge. Zu diesen Kosten wird der leistungsbezogene Anteil unter Ziffer 3 Abs. 3.2
hinzugerechnet.
(3.2) Bemessen des leistungsbezogenen Anteils
22
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
für das vorgelagerte Netz
Die Berechnung des leistungsbezogenen Kostenanteils erfolgt nach nachstehender Formel:
K
BKZ (in €) = 0,7 ·
· wm
WM
Hierbei gelten folgende Abkürzungen:
K: Kosten für die Erstellung oder Erweiterung
der Anlagen zur Erhöhung der Lieferkapazität
für Hochbehälter, Fall- und Transportleitungen
WM: erhöhte Wasserabgabe der N-ERGIE
am Spitzentag (m³/d)
wm: Leistung am Spitzentag für den Anschlussnehmer (m³/d) gemäß Antrag des
Anschlussnehmers auf Wasserbezug unter
Berücksichtigung statistischer Verbrauchswerte und der Regeln der Technik.
(4) Zur Wasserversorgung von Ackerflächen, Gartenkolonien, Grünflächen und vergleichbaren Gegebenheiten mit festem Anschluss bemisst sich der Baukostenzuschuss aus der Straßenfrontlänge. Dabei
wird die Mindestlänge von 15 m zugrunde gelegt.
Dies gilt in Gebieten, in denen vor Inkrafttreten der
AVBWasserV Verteileranlagen errichtet worden sind
oder mit deren Errichtung vor diesem Zeitpunkt begonnen worden ist.
Nach Inkrafttreten der AVBWasserV bemisst sich der
BKZ in Versorgungsbereichen
entsprechend der bebaubaren Fläche.
4. Hausanschlusskosten gemäß §10 AVBWasserV
(1) Der Anschlussnehmer hat die Kosten für die
Erstellung oder Veränderung des Hausanschlusses
zu tragen. Die N-ERGIE erstellt oder verändert den
Anschluss am Verteilungsnetz (ohne Grabarbeiten).
Der Anschlussnehmer zahlt die hierfür anfallenden
Kosten. Die Verbindung des Verteilungsnetzes mit
der Kundenanlage einschließlich aller erforderlichen
Grab- und Straßenbauarbeiten ist im Auftrag und
auf Kosten des Anschlussnehmers zu erstellen oder
zu verändern.
(2) Die N-ERGIE übernimmt die Kosten für den Unterhalt des Hausanschlusses, soweit sie hierzu gemäß §10 Abs. 3 AVBWasserV verpflichtet ist.
(3) Die Kosten für die endgültige Wiederherstellung
von Privatgrundstücken und öffentlich gewidmeten
Eigentümerwegen sind jedoch in jedem Falle vom
Anschlussnehmer zu tragen.
5. Wasserabgabe für Bau- oder weitere vorübergehende Zwecke gemäß § 22 Abs. 3 und
4 AVBWasserV
(1) Die Herstellung eines Wasseranschlusses für die
Wasserabgabe für Bau- oder weitere vorübergehende Zwecke (temporärer Wasseranschluss) ist gesondert zu beauftragen.
(2) Die Kosten für die Herstellung trägt der Anschlussnehmer pauschal wie folgt:
Herstellung eines temporären Wasseranschlusses
am Netzanschluss
Netto 255,00 €
Brutto 272,85 €
Amtsblatt Nürnberg 2 / 27. Januar 2016
Herstellung eines temporären Wasseranschlusses
am Hydrant
Netto 335,00 €
Brutto 358,45 €
(3) Standrohre für den Anschluss am Hydrant werden von der N-ERGIE vermietet. Die Kosten trägt der
Anschlussnehmer tagesscharf wie folgt:
Standrohr ohne Zähler QN 6 pro Kalenderjahr
Netto 182,50 €/Jahr
Brutto 195,28 €/Jahr
Standrohr ohne Zähler QN 10 pro Kalenderjahr
Netto 365,00 €/Jahr
Brutto 390,55 €/Jahr
(4) Die Bereitstellung des Zählers sowie die Wasserentnahme erfolgt zu den öffentlich bekannt gegebenen Allgemeinen Preisen der Wasserversorgung
der N-ERGIE.
(5) Die N-ERGIE wird den temporären Wasseranschluss nur dann erstellen, wenn die N-ERGIE
entsprechend den Angaben zum vorübergehenden
Wasserbezug das örtlich zuständige Wasserunternehmen ist.
6. Hauptabsperrvorrichtung und Hausanschluss
(1) Mit der Hauptabsperrvorrichtung (gleichbedeutend mit Hauptabsperreinrichtung = HAE) endet der
Hausanschluss. Nach dieser Hauptabsperrvorrichtung beginnt die Kundenanlage.
(2) Überschreitet die Anschlussleitung innerhalb eines Grundstückes eine Länge von 20 m, so kann die
N-ERGIE den Einbau der Hauptabsperrvorrichtung
gemäß § 10 Abs. 1 AVBWasserV an der Grundstücksgrenze verlangen.
(3) In allen anderen Fällen wird die Hauptabsperrvorrichtung unmittelbar nach der Mauerdurchführung eingebaut. Kann hier auch die Zähleranlage
installiert werden, ist das Zählereingangsventil
gleichzeitig auch die Hauptabsperrvorrichtung.
(4) Die Verlegung der Anschlussleitung erfolgt mit
elektrisch nicht leitenden Materialien. Durch den Anschlussnehmer muss ausgeschlossen werden, dass
die Anschlussleitung zu Erdungszwecken mitbenutzt
wird. Alte, bisher noch nicht geänderte elektrische
Schutzmaßnahmen sind auf Kosten des Anschlussnehmers entsprechend abzuändern und umzubauen.
weis versehenen Beauftragten der N-ERGIE den
Zutritt zu seinem Grundstück und seinen Räumen
zu gestatten, soweit dies für die Prüfung der technischen Einrichtungen und zur Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten nach dem Anschluss- und
Versorgungsvertrag und der AVBWasserV, insbesondere zur Ablesung oder zur Ermittlung preislicher
Bemessungsgrundlagen, erforderlich ist. Dieses Zutrittsrecht wird hiermit ausdrücklich vereinbart. Bei
Verweigerung des Zutrittsrechtes liegt eine Zuwiderhandlung gemäß § 33 Abs. 2 AVBWasserV vor.
(2) Wenn es aus den genannten Gründen erforderlich ist, die Räume eines Dritten zu betreten, ist der
Anschlussnehmer verpflichtet, der N-ERGIE hierzu
die Möglichkeit zu verschaffen.
9. Zahlung, Verzug gemäß § 27 AVBWasserV
(1) Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Kunde
der N-ERGIE die dadurch entstehenden Kosten in
folgender Höhe pauschal zu erstatten:
Für die Mahnung mit Sperrandrohung 5,00 € (umsatzsteuerfrei)
Schriftliche Inkassoaufforderung 5,00 € (umsatzsteuerfrei)
Sperrankündigung mit Ankündigung des Termins 10,00 € (umsatzsteuerfrei)
Für jeden Inkassogang 40,00 € (umsatzsteuerfrei)
Bei einem Abbuchungsversuch ohne ausreichende
Kontodeckung sowie Rückschecks werden dem Kunden die anfallenden Bankgebühren weiterverrechnet
zuzüglich einer pauschalen Bearbeitungsgebühr von
3,00 € (umsatzsteuerfrei)
(2) Der Kunde hat das Recht nachzuweisen, dass
Kosten in wesentlich geringerer Höhe entstanden
sind, als die Pauschale ausweist.
10. Wohnungseigentümergemeinschaften und
dergleichen
Ist der Anschlussnehmer eine Gemeinschaft von
Wohnungseigentümern im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG), so wird der Versorgungsvertrag mit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer abgeschlossen.
7. Inbetriebsetzung der Kundenanlage gemäß
§13 AVBWasserV
(1) Die Inbetriebsetzung der Kundenanlage erfolgt
durch die N-ERGIE bzw. deren Beauftragte. Unter Inbetriebsetzung im Sinne von §13 Abs. 1 AVBWasserV
fällt der Anschluss der Kundenanlage an das Verteilungsnetz und die Inbetriebnahme bis zum Zählerausgangsventil. Die Kosten hierfür werden dem
Kunden mit dem Verrechnungssatz für 1½ Monteurstunden in Rechnung gestellt.
(2) Ist eine beantragte Inbetriebsetzung der Kundenanlage aufgrund festgestellter Mängel an der Anlage nicht möglich, so zahlt der Anschlussnehmer für
alle etwaigen weiteren vergeblichen Inbetriebsetzungen jeweils den gleichen Betrag.
11. Einstellung der Versorgung, fristlose Kündigung gemäß §33 AVBWasserV
(1) Für die Unterbrechung und die Wiederherstellung der Wasserversorgung trägt der Kunde die entstehenden Kosten pauschal wie folgt:
Bei Durchführung der Maßnahmen an einer vorhandenen Trenneinrichtung für die Unterbrechung
40,00 € (umsatzsteuerfrei)
für die Wiederherstellung Netto 50,42 €
Brutto 60,00 €
für die Wiederherstellung außerhalb der Geschäftszeiten montags bis freitags von 20:00 Uhr bis 7:00
Uhr des folgenden Tages sowie samstags, sonntags
und an Feiertagen Netto 75,63 €
Brutto 90,00 €
8. Zutrittsrecht gemäß § 16 AVBWasserV
(1) Der Anschlussnehmer hat dem mit einem Aus-
(2) Bei physischer Trennung des Netzanschlusses
sowie beim Abbau der Messeinrichtung werden die
Kosten nach Aufwand berechnet. Dazu kommen die
23
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
Kosten, die durch die Veranlassung der Unterbrechung und Wiederherstellung entstanden sind (nach
Aufwand). Die Kosten für die Unterbrechung sind
umsatzsteuerfrei.
(3) Die Kosten für die Wiederherstellung der Wasserversorgung kann die N-ERGIE im Voraus verlangen.
(4) Sollte bei der Wiederherstellung der Wasserversorgung der Kunde trotz vorheriger Ankündigung
nicht anwesend sein, behält sich die N-ERGIE vor,
für zusätzliche Anfahrten die entstehenden Kosten
zu verrechnen.
(5) Der Kunde hat das Recht nachzuweisen, dass
Kosten in wesentlich geringerer Höhe entstanden
sind, als die Pauschale ausweist.
12. Beendigung der Versorgung
Werden über einen Hausanschluss ein oder mehrere
Kunden versorgt, so bewirkt die Beendigung des Anschluss- und Versorgungsvertrags mit dem Anschlussnehmer gleichzeitig auch die Beendigung der Wasserlieferung an den Kunden. Entsprechendes gilt,
wenn die N-ERGIE vom Eigentümer nicht mehr mit
der Wasserlieferung an die Nutzungsberechtigten
beauftragt ist.
13. Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)
Den vorgenannten Beträgen wird – mit Ausnahme
der als umsatzsteuerfrei gekennzeichneten Kosten –
die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der jeweiligen
gesetzlichen Höhe hinzugerechnet.
14. Auskünfte
Die N-ERGIE ist berechtigt, den Städten und Gemeinden für die Berechnung ihrer Entwässerungsgebühren den Wasserbezug des Kunden mitzuteilen.
15. Sonstige Bestimmungen
(1) Die N-ERGIE ist berechtigt, die „Ergänzenden
Bestimmungen“ zu ändern (§ 4 Abs. 2 AVBWasserV).
Die Änderungen werden erst durch öffentliche Bekanntgabe wirksam.
(2) Sämtliche für die Belieferung und Abrechnung
des Wassers benötigten Daten werden von der
N-ERGIE gespeichert. Den mit der Ablesung der
Messeinrichtungen und Erstellung der Abrechnung
beauftragten Fachfirmen werden die dafür erforderlichen Daten gemeldet. Die Vorschriften des Bundesdatenschutzes werden dabei beachtet.
16. Inkrafttreten
Mit Inkrafttreten dieser „Ergänzenden Bestimmungen“ zum 27. Januar 2016 wird die bisherige Fassung der „Ergänzenden Bestimmungen“ ersetzt.
N-ERGIE Aktiengesellschaft
Am Plärrer 43
90429 Nürnberg
Gläubiger ID: DE05NAG00000005699
Telefon: 0800 1008009
(kostenfrei innerhalb Deutschlands)
Fax: 0911 802-3668
E-Mail: [email protected]
www.n-ergie.de
Ergänzende Bestimmungen zu den Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) der N-ERGIE Aktiengesellschaft (N-ERGIE) und
Widerrufsbelehrung, Seite 3
Widerrufsbelehrung
Sofern Sie im Sinne des §13 BGB Wasser überwiegend zu privaten Zwecken beziehen, haben Sie ein
Widerrufsrecht.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne
Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag
des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (N-ERGIE Aktiengesellschaft,
Kundenservice, Am Plärrer 43, 90429 Nürnberg,
Telefon 0800 1008009, Telefax 0911 802-3668,
[email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, ein Telefax oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen
Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür
das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können
das Muster-Widerrufsformular oder eine andere
eindeutige Erklärung auch auf unserer Internetseite
www.n-ergie.de elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch,
so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail)
eine Bestätigung über den Eingang eines solchen
Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die
Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
rechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum
Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es
zurück an
N-ERGIE Aktiengesellschaft,
Kundenservice, Am Plärrer 43, 90429 Nürnberg
Fax: 0911 802-3668, E-Mail: [email protected]
Hiermit widerrufe ich/widerrufen wir* den von mir/
uns* abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der
folgenden Waren*/die Erbringung der folgenden
Dienstleistung*:
_____________________________________
_____________________________________
_____________________________________
_____________________________________
_____________________________________
_____________________________________
Bestellt am*/erhalten am*: ______________________________________
______________________________________
Name des/der Verbraucher/s: ______________________________________
______________________________________
Anschrift des/der Verbraucher/s: Folgen des Widerrufs
______________________________________
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ih- ______________________________________
nen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten ha- ______________________________________
ben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme ______________________________________
der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben,
dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von
Ort uns angebotene, günstigste Standardlieferung ge- ______________________________________
wählt haben), unverzüglich und spätestens binnen
vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem
Datum die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags ______________________________________
bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung
verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei
Unterschrift des/der Verbraucher/s
der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es
sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas ande- X ___________________________________
res vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen *Bitte unzutreffendes streichen.
dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie
verlangt, dass die Dienstleistungen oder Lieferung
von Wasser während der Widerrufsfrist beginnen
soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag

zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt,
zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufs-
www.zoells.de
- Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular
siehe unten –
Amtsblatt Nürnberg 2 / 27. Januar 2016
24
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
Vergabe von Bauleistungen und Leistungen durch die Stadt Nürnberg
Der Bau- und Vergabeausschuss hat am 17. November 2015 die Vergabe der nachstehend aufgeführten Lieferungen, Leistungen und Dienstleistungen beschlossen:
Art der Lieferung bzw. Leistung
Auftrag erteilt an Firma:
Beschaffung von 4 Friedhofsbaggern, straßentauglich mit Zulassung nach StVZO Henne Unimog GmbH, Neumeyerstr. 7-11, 90411 Nürnberg
zum Einsatz auf den Friedhöfen in Nürnberg, auf Leasingbasis
Beschaffung von weiteren Lizenzen der Software SAP im Rahmen der Einführung SAP Deutschland SE & Co. KG, Hasso-Plattner-Ring 7, 69190 Walldorf
einer elektronischen Arbeitszeiterfassung im Rathausbereich
Beratungsleistung „SAP Beratung und Customizing der Anwendungen SAP ESS ATOS IT Solutions and Services GmbH, Otto-Hahn-Ring 6, 81739 München
und SAP MSS“
Jahresausschreibung 2016/2017 für die Bauunterhaltsarbeiten der Baugewerke
für die Gebäude und Anlagen der Stadt Nürnberg
1. Erd-, Mauer- und Betonarbeiten
Bau Kaiser, Nürnberg
EDK Bausanierung, Nürnberg
Fr. Haussen, Nürnberg
Kasparak, Nürnberg
KS Baugeschäft, Nürnberg
Rothbau Nürnberg, Schwaig
H. Saueressig, Nürnberg
Schalk, Wendelstein
H. Wagner, Nürnberg
Werner Bau, Nürnberg
2. Bodenbelagsarbeiten
Horst Bär, Burgthann
Brochier Gebäudetechnik, Nürnberg
Lösch Bodencenter, Nürnberg
Ludwig Fußbodensysteme, Weißenburg
Markus Müller Raumausstattung, Nürnberg
3. Dachdeckungsarbeiten
Bruno Besold, Fürth
Goss, Nürnberg
R. Herold, Nürnberg
Schellhorn, Nürnberg
P.+E. Schmitt, Nürnberg
Scholl Dach, Nürnberg
Seiler, Bad Windsheim
Weidmann, Nürnberg
4. Metallbauarbeiten
Arnold, Nürnberg
Bau Kaiser Metallbau, Nürnberg
Draht Pietschmann, Nürnberg
Dümmelbeck, Stein
Fink Metallbau, Nürnberg
Joh. Huber, Nürnberg
Produktiv-Genossenschaft, Nürnberg
J. Schneider, Nürnberg
Steinhart, Schwabach
Hans Stoll, Nürnberg
5. Maler-, Lackier- und Tapezierarbeiten
W. Baier, Kalchreuth
Decker, Nürnberg
Dünfelder, Nürnberg
M.+Th. Fesel, Nürnberg
FIMA, Nürnberg
Grüneklee, Lauf
R. Keil, Nürnberg
K. Kellermann, Nürnberg
Rapp, Nürnberg
Richter, Nürnberg
Heinrich Schmid, Nürnberg
Egmont Seitz, Nürnberg
Amtsblatt Nürnberg 2 / 27. Januar 2016
25
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
Steger, Nürnberg
Trautmann, Nürnberg
Ulhaas, Nürnberg
Wittmann, Nürnberg
Stephan Wolf, Nürnberg
Wolfseher, Nürnberg
Zellner, Nürnberg
6. Putz- und Stuckarbeiten
Aksu Stuck, Zirndorf
EDK Bausanierung, Nürnberg
FIMA, Nürnberg
Krust-Schübel, Nürnberg
Laise + Ruhm, Nürnberg
Lehnert, Nürnberg
Leutner + Krebs, Nürnberg
Müller Stuck & Trockenbau, Nürnberg
Rothbau Nürnberg, Schwaig
Werner Bau, Nürnberg
Jahresausschreibung 2016/2017 für die Bauunterhaltsarbeiten der technischen
Gewerke für die Gebäude und Anlagen der Stadt Nürnberg
1. Elektrotechnik
Amtsblatt Nürnberg 2 / 27. Januar 2016
Ade & Hetz, Nürnberg
BF Bad Fachmann, Nürnberg
BGW, Schwaig
Bischoff & Himsel, Nürnberg
von Borries, Fürth
J. Braun, Nürnberg
Brochier Gebäudetechnik, Nürnberg
Dehn Instatec, Nürnberg
DH Elektrotechnik, Nürnberg
Dippel, Nürnberg
DoRo Fernmeldetechnik, Nürnberg
Dotzauer, Nürnberg
Dotzer, Möning
e:tech Elektroservice, Nürnberg
E. Engelhardt, Nürnberg
EOS LED Technologie, Nürnberg
ESS Elektrische Anlagen, Nürnberg
J. Fleischmann, Schwabach
Frank-SIEM, Nürnberg
GDS Sicherheitssysteme, Wolframs-Eschenbach
ges Gebäudetechnik und Elektroservice, Nürnberg
Groninger + Kahla, Lauf
Häberlein, Nürnberg
Hahn Haustechnik, Nürnberg
Hössbacher, Nürnberg
Jakob Haustechnik, Nürnberg
Ludwig Herrmann, Nürnberg
Meffert, Forchheim
Meyer & Vögele, Nürnberg
Gerh. Meyer, Nürnberg
Pruckner, Nürnberg
Rippel, Nürnberg
Rupprecht + Rochholz, Simmelsdorf
SAT, Nürnberg
Stadelmann, Nürnberg
Stiel, Nürnberg
Turban, Nürnberg
EW Wagner, Nürnberg
Weißbach, Postbauer-heng
Wild, Nürnberg
26
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
2. Sanitärinstallation Gas, Wasser
Baier Installation, Nürnberg
Bischoff & Himsel, Nürnberg
Brochier Gebäudetechnik, Nürnberg
Dippel, Nürnberg
E. Engelhardt, Nürnberg
Floßmann + Grünbeck, Nürnberg
Goss, Nürnberg
Hafner Sanitärtechnik, Nürnberg
AH Häusler, Nürnberg
Heizungsbau Nürnberg, Nürnberg
Herold, Nürnberg
KS Heizungstechnik, Nürnberg
Mandel, Nürnberg
Ortmann, Nürnberg
Rupprecht + Rochholz, Simmelsdorf
RWS Jaroslav Radl, Oberasbach
Sanitär-Union, Nürnberg
Scheckel, Nürnberg
P. + E. Schmitt, Nürnberg
Zecha, Nürnberg
Van-Gogh-Straße, Neubau Haus für Kinder
hier: Vergabe der Baumeisterarbeiten
Mickan, Wernher-von-Braun-Str. 24, 92224 Amberg
Königstraße 93, Künstlerhaus – Generalsanierung 3. BA
hier: Vergabe der Tragwerksplanerleistungen
Leonhardt, Andrä und Partner, Bucher Str. 103, 90419 Nürnberg
Königstraße 93, Künstlerhaus – Generalsanierung 3. BA
hier: Vergabe der Objektplanerleistungen
Florian Nagler Architekten, Theodor-Storm-Str. 15, 91245 München
Glogauer Straße 50, Gemeinschaftshaus Langwasser,
Generalsanierung 2. BA
hier: Vergabe der Objketplanerleistungen
Ing + Arch, Steinstr. 21, 90419 Nürnberg

Altauto-Entsorgung!
Die erste Adresse für
Autoverwertung mit
Bestpreisgarantie
AVF GmbH, Schwabach
Tel. 09122/634800
KFZ-Gebrauchtteileanfrage:
Tel. 09122/634801
www.bonns-autoscheune.de
Schrauben
Werkzeug
Dübel
Fürther Str. 338 | Nürnberg
Tel.:
l 0911 / 31 75 53
www.loesch-schrauben-gmbh.de
Amtsblatt Nürnberg 2 / 27. Januar 2016
Die Stadtverwaltung gedenkt ehrend ihrer Verstorbenen
im aktiven Dienst verstorben
04.12.2015
Kramer Klaus
im Ruhestand verstorben
06.12.2015
Groß Günter
07.12.2015
Reizammer Gerda
08.12.2015
Kerner Alfred
10.12.2015
Preissinger Karoline
10.12.2015
Zobel Philipp
12.12.2015
Mayer Kurt
12.12.2015
Reisenhauer Johannes
18.12.2015
Harder Georg
18.12.2015
Holzheimer Werner
19.12.2015
Jotz Peter
25.12.2015
Diehl Günther
26.12.2015
Herion Fritz
27.12.2015
Butz Fritz
27.12.2015
Dr. Comes Elisabeth
28.12.2015
Übelmesser Hans
29.12.2015
Moritz Helmut
30.12.2015
Nikologianni Ifigenia
31.12.2015
Dörnhöfer Peter
Angestellter
Verwaltungsangestellter
Badewärterin
Hausmeister
Klinik- und Institutsarbeiterin
Verwaltungsamtsinspektor
Technischer Angestellter
Verwaltungsamtsrat
Oberstudienrat
Müllauflader
Schlosser
Müllauflader
Verwaltungsangestellter
Verwaltungsdirektor
Obermedizinalrätin
Kesselwart
Studiendirektor
Reinigungskraft
Verwaltungsamtsrat
27
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
Interessenbekundungsverfahren
a) zur Angebotsabgabe auffordernde und den Zuschlag erteilende Stelle:
Stadt Nürnberg, Kirchenweg 56, 90429 Nürnberg
Telefon (0911) 231-33 14, Telefax: (0911) 231-24 14
E-Mail: [email protected]
Stelle, bei der die Teilnahmeanträge einzureichen
sind: Stadt Nürnberg, Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste,
Submission, Fünferplatz 2, (Erdgeschoss/Zi. 002),
90403 Nürnberg
b) Art der Vergabe: Interessenbekundungsverfahren
„Formloser Teilnahmewettbewerb außerhalb des
förmlichen Vergaberechts“ Ausschreibungsnummer: KuKuQ-01
c) Ort der Leistungserbringung: von/nach Nürnberg
d) Frist für den Eingang der Interessenbekundung:
29.02.2016, 12:00 Uhr
e) mit der Interessenbekundung einzureichende
Nachweise für die Beurteilung der Eignung:
1. P ersönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers,
erforderliche Erklärungen und Nachweise:
Aktuelle Kopie (nicht älter als 6 Monate,
bezogen auf die Bewerbungsfrist) des Nachweises über die Eintragung in das Verzeichnis
der zulassungsfreien Handwerksgewerbe
bzw. einer Kopie der Handwerkskarte oder
Kopie des Nachweises über die Eintragung
in das Berufs- und/oder Handelsregister nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes
der Gemeinschaft, in dem das Unternehmen
ansässig ist.
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Mindeststandards, Erklärungen
und Nachweise:
2.1 Angaben über den Gesamtumsatz des Bewerbers für die benötigten Leistungen in jedem
der letzten drei Geschäftsjahre (2013-2015)
2.2 Angaben/Mindestanforderungen zu Fuhrpark,
Verpackung, Personal und Serviceleistung
2.2.1 Fuhrpark: 18 t-Lkw mit ca. 45 Kubikmeter Ladevolumen, Ladehöhe ca. 285 cm, Hebebühne, klimatisiert, luftgefedert, alarmgesichert,
GPS zur Standortbestimmung. Anhänger mit
ca. 50 Kubikmeter Ladevolumen, Ladehöhe
ca. 305 cm, festem Koffer und Hebebühne,
klimatisiert, luftgefedert, alarmgesichert,
Nutzlast 6-7 Tonnen. Transporter: klimatisiert,
luftgefedert, alarmgesichert, Ladehöhe ca.
185 cm. Alle Fahrzeuge müssen immer mit
2 Fahrern besetzt sein.
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2.2.2 Verpackung: Herstellung von kunsttauglichen Transportverpackungen aller Art
gem. aktueller Verpackungsstandards,
auch kurzfristige Sonderanfertigungen
passgenauer Verpackungslösungen, u. a.
flugtaugliche Holzkisten für weltweiten
Versand, Panzerkartonkisten, Klimakisten,
Transportrahmen, Leihkisten und Leihcases.
2.2.3 Personal: Alle Kunstpacker/Transporteure/
Fahrer mit mindestens 3 Jahren Erfahrung
im Umgang mit Kunst und im Bewegen von
Kunst, inkl. Ein- und Auspacken, Installieren
und Verladen von Kunstwerken. Nachweis
von mindestens hausinternen Schulungen
zum Thema Kunstverpackung und Kunsttransport, polizeiliches Führungszeugnis
und Beherrschen der deutschen Sprache in
Wort und Schrift. Disponenten/Kontaktpersonen müssen die deutsche und englische
Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
2.2.4 Serviceleistung: Mind. 3 Jahre Erfahrung
im Kunsttransportwesen, Dependance und
alarmgesichertes, klimatisiertes Kunstlager inkl. Klima-Monitoring in Deutschland. Deutsch sprechende Kontaktperson,
komplette Zollabwicklung gem. geltender
Rechtsnormen im Nicht-EU-Leihverkehr,
Transportversicherungslösungen,
Flüge
nur mit IATA Fluglinien und Vorfeldüberwachung, Internationale Vernetzung mit
qualitativ und fachlich gleichwertigen Speditionspartnern.
3. Eigenerklärung, dass sich die Bewerberin nicht
im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet
4. Eigenerklärung, dass die Bewerberin ihre Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben erfüllt
5. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Sach- und Personenschäden von jeweils 3 Mio EUR
6. Zwingend erforderlich ist die Nennung von
mindestens 3 entsprechenden Referenzen mit
vergleichbaren Anforderungen und vergleichbarem Umfang in Deutschland.
7. Beginn und Ende der Auftragsausführung: Beginn frühestens: 01.09.2016, Ausführungszeit: 3 Jahre, Ende: 31.08.2019
f) Art und Umfang des Auftragsgegenstandes: Es ist
geplant, für den Zeitraum von 3 Jahren Kunsttransporte für Kunstausstellungen in Kunsthalle
und Kunsthaus des Kunstkulturquartiers der
Stadt Nürnberg durchführen zu lassen. Die Kunsttransporte sind häufig sehr kurzfristig zu organisieren. Neben der geeigneten Ausstattung des
Fuhrparks ist daher zeitliche Flexibilität ein wichtiger Aspekt. Die Transporte finden größtenteils
innerhalb Deutschlands und der EU statt.
Als Ansprechpartner für Auskünfte im Zusammenhang mit diesem Interessenbekundungsverfahren steht zur Verfügung:
Stadt Nürnberg, Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste, Bereich
Ressourcenmanagement, Alexandra Hintermaier,
Kirchenweg 56, 90429 Nürnberg,
Telefon: (0911) 231 - 33 14,
Telefax: (0911) 231 - 24 14,
E-Mail: [email protected]
Sollten Sie die Voraussetzungen für die Eignung
und das Firmenportfolio für den Auftragsgegenstand erfüllen, dann teilen Sie bitte Ihr Interesse
an einer Teilnahme unter dem Stichwort „Kunsttransporte für KuKuQ“ bis zum 29.02.2016,
12:00 Uhr schriftlich der Stadt Nürnberg, Amt
für Organisation, Informationsverarbeitung und
Zentrale Dienste, - Submission -, Fünferplatz 2
(Erdgeschoss/Zi. 002) 90403 Nürnberg mit. Auf
der Grundlage der eingereichten Unterlagen
werden in einem nächsten Schritt mindestens 3
Unternehmen zur Vorstellung aufgefordert.
g) Wertungsmerkmale für die Bewerberauswahl: Die
Bewerberin hat alle relevanten Informationen,
die aus ihrer Sicht für die Beurteilung im Rahmen
des nichtförmlichen Interessenbekundungsverfahrens zusätzlich maßgeblich sein könnten, mit
anzugeben und zur Eignung (vgl. e) sowie zu den
Anforderungen des Auftragsgegenstandes (vgl. f)
konkrete Aussagen zu treffen. Die Angaben zum
Buchstaben e) sind Mindestanforderungen.
h) Sonstige Angaben: Es besteht kein Anspruch auf
Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens. Jede Interessenbekundung wird in zweifacher Ausfertigung in Papierform und zusätzlich in
einfacher elektronischer Ausfertigung benötigt.
Ein Aufwandsersatz wird nicht gewährt.
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Amtsblatt Nürnberg 2 / 27. Januar 2016
28
ÖffentlicheAmtliche
Ausschreibungen
Bekanntmachungen
und Teilnahmewettbewerbe
der Stadt Nürnberg
der Stadt Nürnberg
I.1) Öffentlicher Auftraggeber:
Stadt Nürnberg, Hochbauamt,
Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg,
Telefon: 0911/231-3959, Telefax: 0911/231-5628,
E-Mail: [email protected],
Internet-Adresse (URL): www.nuernberg.de,
Anschrift für nähere Auskunft: Siehe oben, Anschrift für die Anforderung von Unterlagen:
Stadt Nürnberg Hochbauamt, z.Hd. Herrn
Merklein, Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg, Fax: 0911/2317642,
E-Mail [email protected].
Angebote sind zu richten an: Stadt Nürnberg,
Vergabemanagement, Bauhof 9, Nebeneingang, 90402 Nürnberg.
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers: Lokalbehörde
II.1.1, II.1.5)
Bezeichnung und Beschreibung bzw. Gegenstand des Auftrags: Neubau der Schule
Viatisstrasse mit Kinderhort u. Bolzplatz
Abbruch- und Entsorgungsarbeiten altes
Schulgebäude
II.1.2) Art des Bauauftrags: Ausführung,
Ort der Ausführung: 90480 Nürnberg,
Viatisstrasse 270
II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung:
Öffentlicher Auftrag
II.1.8) Aufteilung in Lose: nein
II.1.9) Nebenangebote, Änderungsvorschläge werden berücksichtigt: nein
II.2.1) Menge oder Umfang der Leistung:
Schadstoffsanierung der Bausubstanz inkl. geregelter Entsorgung (z.B. Asbest, KMF, PCP, etc.)
Total-Rückbau inkl. geregelter Entsorgung von
ca. 6.000 cbm Raum (Schulgebäude und Garage) Aufnahme von Resten an Oberflächenversiegelung (Asphalt und Pflaster)
II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der
Auftragsausführung: Ausführungsfrist: Beginn: 25.04.2016 Ende: 17.06.2016
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
gemäß § 17 VOB/B
III.1.2)
Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen:
gemäß § 16 VOB/B
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haftend)
IV.1.1)Verfahrensart: Offenes Verfahren nach VOB/A
IV.2.1)Zuschlagskriterien: Siehe Ausschreibungsunterlagen
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
H1144216
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen und zusätzlicher Unterlagen:
Erhältlich bis: 19.02.2016,
Höhe des Entgeltes: 20,00 EURO,
Zahlungsweise: Überweisung,
Empfänger: Stadt Nürnberg,
Kontonummer: 1010941, BLZ: 76050101,
Geldinstitut: Sparkasse Nürnberg,
IBAN: DE50760501010001010941,
BIC/Swift: SSKNDE77XXX,
Verwendungszweck: Kostenart 54150500,
Kosten-St. V111700001 LV H1144216.
Barzahlung und Schecks werden nicht angeAmtsblatt Nürnberg 2 / 27. Januar 2016
nommen. Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt, wenn der Nachweis der
Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt
wird nicht erstattet. Bei schriftlicher Anforderung eines Leistungsverzeichnisses sind
der Bewerbung zwei mit der Firmenadresse
beschriftete Aufkleber beizulegen. Ab dem
01.02.2016 ist zwischen 8:30 und 12:00 Uhr
auch eine persönliche Abholung gegen Vorlage des Einzahlungsbeleges möglich.
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote:
25.02.2016 Uhrzeit: 10:00, Anschrift:
siehe I.1), Anschrift für Angebote
IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: 08.04.2016
IV.3.8) Angebotseröffnung: Termin: siehe IV.3.4,
Ort: siehe I.1), Anschrift für Angebote, Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein
dürfen: Bieter und ihre Bevollmächtigten
VI.4.1)Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren:
Vergabekammer (§ 104 GWB):
Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Postfach 606,
91511 Ansbach, (Promenade 27),
Te.l: 0981/53-1277, Fax: 0981/53-1837
VI.4.2)
Einlegung von Rechtsbehelfen: (Auskünfte dazu siehe VI.4.1) Frist zur Anstrengung
eines Nachprüfverfahrens (VI.4.1) gemäß
§107 GWB im Falle der Nichtabhilfe einer
Rüge durch den Auftraggeber:
15 Kalendertage nach Eingang der Information des Auftraggebers beim Bieter/Bewerber
(§107 Abs.3 Nr.4 GWB) Auftragserteilung:
gemäß §101a GWB, 15 Tage nach Absendung der Mitteilung durch die Vergabestelle
oder 10 Tage nach Absendung der Mitteilung
durch die Vergabestelle per Fax oder E-Mail
VI.5) Tag der Absendung der Bekanntmachung an
das EU-Amtsblatt: 20.01.2016

a) Öffentlicher Auftraggeber:
Stadt Nürnberg, Hochbauamt,
Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg
Telefon: 0911/231-10726, Telefax: 0911/231-5628,
E-Mail: [email protected]
b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung
nach VOB/A Ausschreibungsnummer: H3650216
d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen
e) Ort der Ausführung:
Nürnberg-Eibach, Hopfengartenweg 25
f) Art und Umfang der Leistung
Maßnahme: Kernsanierung Kita und Erweiterung
um eine Hortgruppe
Gewerk: Bodenbelagsarbeiten
Art der Leistung: Bodenbelagsarbeiten-DIN 18365
Umfang der Leistung: Bodenbelag Linoleum
ca. 1.100 m² incl. Sockelleisten
g) Erbringen von Planungsleistungen, Nein
h) Aufteilung in Lose, Nein
i) Ausführungsfrist
Beginn der Ausführungsfrist: 31.03.2016
Ende der Ausführungsfrist: 22.04.2016
j) Nebenangebote sind nicht zugelassen
k) Anforderung der Verdingungsunterlagen bei:
Stadt Nürnberg Hochbauamt, z. Hd. Herrn Mer-
klein, Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg,
Fax: 0911/231-7642,
E-Mail: [email protected]
Anforderung bis: 16.02.2016, Auskünfte zum
Verfahren und zum technischen Inhalt erteilt:
Anschrift siehe a)
l) Entgelt für die Verdingungsunterlagen:
Höhe des Entgelts: 12,00 Euro,
zu überweisen an: Stadt Nürnberg,
IBAN DE50760501010001010941,
BIC-SWIFT SSKNDE77XXX,
Geldinstitut Sparkasse Nürnberg
Verwendungszweck: Kto 54150500,
KSt V111700001, LV H3650216,
Hopfengartenweg Bodenbelagsarbeiten
Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.
n) Frist für den Eingang der Angebote:
Datum: 19.02.2016, Uhrzeit: 09:30
o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind:
Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9,
Nebeneingang, 90402 Nürnberg
p) Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein.
q) Teilnehmer am Eröffnungstermin:
Bieter und ihre Bevollmächtigten
r) geforderte Sicherheiten: keine
s) wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: gemäß §16 VOB/B
t) Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach
der Auftragsvergabe haben muss: Gesellschaft
des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch
haftend)
u) Nachweise für die Beurteilung der Eignung des
Bieters: §16 VOB/A
v) Ablauf der Zuschlags-und Bindefrist: 16.03.2016
w) Sonstige Angaben:
Nachprüfung behaupteter Verstöße:
Nachprüfungsstelle (§21 VOB/A ):
Regierung von Mittelfranken, VOB-Stelle,
Promenade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach,
Tel.: 0981/53-1746, Fax: 0981/53-1739,
(Vergabekammer (§ 104 GWB):
Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung
von Mittelfranken, Promenade 27, Postfach 606,
91522 Ansbach, Tel.: 0981/53-1277,
Fax: 0981/53-1837

a) öffentlicher Auftraggeber:
Stadt Nürnberg, Hochbauamt,
Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg,
Telefon: 0911/231-4307, Telefax: 0911/231-4280,
E-Mail: [email protected]
b) Gewähltes Vergabeverfahren:
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
c) Das Vergabesystem der Deutschen eVergabe verwendet für die Verschlüsselung Ihrer Angebotsinhalte während der Übertragung zum Server ein
SSL-Verschlüsselungsverfahren mit einer Schlüsseltiefe von 128 Bit. [https-Übertragung]
d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen
e) Ort der Ausführung: 90408 Nürnberg, Pilotystr. 4
f) Art und Umfang der Leistung:
29
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Ausschreibungen
Bekanntmachungen
und Teilnahmewettbewerbe
der Stadt Nürnberg
der Stadt Nürnberg
Aktenzeichen 3320, Berufsschule B7, Umbau zu
einer Großküche, Raumlufttechnische Anlagen;
ausf. Beschreibung:
- 1 St. komb. Zu-/Abluftgerät, 9.450 m3/h
- 1 St Schulraumlüftungsgeräte
- 360 m² Luftkanal, verzinkt inkl. Befestigungsmaterial
- 150 m² Luftkanal, verzinkt, fettdicht, inkl. Befestigungsmaterial
- 35 m Wickelfalzrohr, DN 100- DN 350, inkl. Befestigungsmaterial
- 15 m Rundrohr, längsgefalzt, DN 100 – DN 400,
inkl. Befestigungsmaterial
- 10 St Brandschutzklappen
- 2 St Kanaleinbau-Kühlregister
- 8 St Volumenstromregler
- 4 St Absperrklappen
- 10 St Kanalschalldämpfer
- 1 St Zuluftansaugturm
- 1 St Deflektorhaube
- 114 m² Küchendecke
h) losweise Vergabe ist nicht vorgesehen
i) Dauer des Bauleistungsauftrags:
Von: 05.10.2016 Bis: 30.06.2017
j) Die Abgabe von Nebenangeboten ist nicht erlaubt.
k) Stelle, bei der die Vergabeunterlagen angefordert
und eingesehen werden können: Die Unterlagen
zum Verfahren stehen im Projekt-Safe der Deutschen eVergabe zur Verfügung. Anforderung der
Unterlagen per Post: Stadt Nürnberg Hochbauamt, Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg,
Telefon: 0911/231-4244, Fax: 0911/231-7642,
E-Mail: [email protected]
l) Aktivierung der Ausschreibung: Sie haben die
Möglichkeit, dieses Verfahren elektronisch zu
bearbeiten, mit der Vergabestelle online zu kommunizieren und die Unterlagen zum Vergabeverfahren herunter zu laden. Hierfür stellt Ihnen
Deutsche eVergabe ein Werkzeug zur Verfügung
- den Projekt-Safe. Die einmaligen Lizenzkosten
für dieses Verfahren betragen 14,00 EUR. Zur
Nutzung dieser Funktionen aktivieren Sie bitte
den Projekt-Safe des Vergabeportals der Deutschen eVergabe. Die Angebots/Antragsabgabe
erfolgt jedoch aufgrund der Vorgaben der Vergabestelle konventionell in Papierform. Näheres
entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Al-
www.maier-georgs.de
Amtsblatt Nürnberg 2 / 27. Januar 2016
ternative Anforderung der Unterlagen per Post,
Zahlungsbedingungen und -weise:
Überweisung an Stadt Nürnberg,
IBAN DE50760501010001010941,
BIC SSKNDE77,
Geldinstitut Sparkasse Nürnberg,
Verwendungszweck: Kto 54150500,
Kst V111700002, LV-B7-RLT, Barzahlung und
Schecks werden nicht angenommen. Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt, wenn
der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Persönliche Abholung zwischen 8:30 und 12:00 Uhr ist
gegen Vorlage des Einzahlungsbeleges möglich.
Die Bereitstellung und der Versand der Verdingungsunterlagen erfolgt ab dem 01.02.2016.
Zahlungsbetrag: 20,00 EUR
n) Angebotsfrist: Angebote können bis zum Submissionstermin abgegeben werden. Bitte beachten
Sie die entsprechenden Angaben von Submissionstermin und -ort in dieser Bekanntmachung.
o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind:
Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9,
Nebeneingang, 90402 Nürnberg
p) Sprache, in der die Angebote oder Teilnahmeanträge abgefasst sein müssen: Deutsch q) Datum,
Uhrzeit und Ort des Eröffnungstermins sowie Angabe, welche Personen bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: 24.02.2016 um 09:30:00 Uhr,
Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9,
Nebeneingang, 90402 Nürnberg; Bieter und ihre
Bevollmächtigten
r) geforderte Sicherheiten: siehe Ausschreibungsunterlagen
t) Rechtsform, die die Bietergemeinschaften nach
der Auftragsvergabe haben muss: Gesellschaft
des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch
haftend)
u) verlangte Nachweise für die Beurteilung der
Eignung des Bewerbers oder Bieters: siehe Ausschreibungsunterlagen
v) Die Zuschlagsfrist endet am 29.04.2016.
w) Name und Anschrift der Stelle, an die sich Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter
Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden
kann: Nachprüfstelle (§21 VOB/A): Regierung
von Mittelfranken, VOB-Stelle, Promenade 27
(Postfach 606), 91522 Ansbach,
Tel.: 0981/53-1746, Fax.: 0981/53-1739
Vergabekammer (§ 104 GWB) Vergabekammer bei
der Regierung von Mittelfranken, Promenade 27
(Postfach 606), 91522 Ansbach,
Tel.: 0981/53-1277, Fax.: 0981/53-1837

a) Öffentlicher Auftraggeber:
Stadt Nürnberg, Hochbauamt, H/B-1,
Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg,
Telefon: 0911/231-4252, Telefax: 0911/231-5628,
E-Mail: [email protected]
b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung
nach VOB/A
d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen
e) Ort der Ausführung: Nürnberg, Veilhofstraße34
f) Art und Umfang der Leistung Maßnahme:
Umbau und Sanierung der Hochschule für Musik
Gewerk: Schreinerarbeiten Türsanierung,
Umfang der Leistung: Innentüren:
- Holztüren mit Umfassungszargen und Beschlägen mit Schallschutzertüchtigung auf 32 db Rw,
R sanieren, Größe 101 cm x 213,5 cm
- ca. 14 St, Holzrahmentüren mit Seitenteilen und
Oberlicht sanieren, Größe bis 300 cm x 350 cm
- ca. 2.St, Außentüren: Holzrahmentüren aus Eiche
mit Beschlägen sanieren, Größe ca. 250 cmx350 cm
- ca. 3.0 St., Holzrahmentür aus Eiche zweiflg.
mit Beschlägen sanieren,
- ca. 3 St. VSG Verglasung als Ornamentglas
- ca. 14 m², Schlösser mit Zugangskontrolle ca. 3 St.
g) Erbringen von Planungsleistungen: Nein
h) Aufteilung in Lose: Nein
i) Ausführungsfrist:
Beginn: 04.04.2016 Ende: 01.06.2016
j) Nebenangebote sind nicht zugelassen
k) Anforderung der Verdingungsunterlagen bei:
Anschrift siehe a) Anforderung bis: 03.02.2016
Auskünfte zum Verfahren und zum technischen
Inhalt erteilt: Anschrift siehe a)
l) Entgelt für die Verdingungsunterlagen: Höhe des
Entgelts: 15,00 Euro, zu überweisen an:
Stadt Nürnberg,
IBAN DE50760501010001010941,
BIC-SWIFT SSKNDE77XXX,
Geldinstitut Sparkasse Nürnberg, Verwendungszweck: Kto 54150500, KSt V111700001,
LV Schreinerarbeiten Türsanierung ( HFM).
Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.
n) Frist für den Eingang der Angebote:
Datum: 09.02.2016 Uhrzeit: 09:50
o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind:
Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9,
Nebeneingang, 90402 Nürnberg
p) Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein.
q) Teilnehmer am Eröffnungstermin: Bieter und ihre
Bevollmächtigten
r) geforderte Sicherheiten: keine
s) wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: gemäß VOB/B §16
t) Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach
der Auftragsvergabe haben muss: Gesellschaft
30
ÖffentlicheAmtliche
Ausschreibungen
Bekanntmachungen
und Teilnahmewettbewerbe
der Stadt Nürnberg
der Stadt Nürnberg
des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch
haftend)
v) Ablauf der Zuschlags-und Bindefrist: 21.03.2016
w) Sonstige Angaben: Nachprüfung behaupteter
Verstöße: Nachprüfungsstelle (§21 VOB/A):
Regierung von Mittelfranken, VOB-Stelle,
Promenade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach,
Tel.: 0981/53-1746, Fax: 0981/53-1739
(Vergabekammer (§ 104 GWB): Vergabekammer
Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken,
Promenade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach,
Tel.: 0981/53-1277, Fax: 0981/53-1837

a) Öffentlicher Auftraggeber:
Stadt Nürnberg, Hochbauamt,
Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg,
Telefon: 0911/231-10726,
Telefax: 0911/231-5628,
E-Mail: [email protected]
b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung nach
VOB/A, Ausschreibungsnummer: H3650316
d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen
e) Ort der Ausführung: Nürnberg-Eibach,
Hopfengartenweg 25
f) Art und Umfang der Leistung
Maßnahme: Kernsanierung Kita und Erweiterung
um eine Hortgruppe
Gewerk: Tischlerarbeiten
Art der Leistung:
Tischlerarbeiten- Küchen DIN 18355
Umfang der Leistung: 2 Einbauküchen inkl. Geräte und Ausgabetheken
g) Erbringen von Planungsleistungen, Nein
h) Aufteilung in Lose, Nein
i) Ausführungsfrist:
Beginn der Ausführungsfrist: 16.03.2016
Ende der Ausführungsfrist: 13.05.2016
j) Nebenangebote sind nicht zugelassen
k) Anforderung der Verdingungsunterlagen bei:
Stadt Nürnberg Hochbauamt,
z. Hd. Herrn Merklein, Marientorgraben 11,
90402 Nürnberg, Fax: 0911/231-7642
E-Mail: [email protected]
Anforderung bis: 24.02.2016
Auskünfte zum Verfahren und zum technischen
Inhalt erteilt: Anschrift siehe a)
l) Entgelt für die Verdingungsunterlagen:
Höhe des Entgelts: 12,00 Euro, zu überweisen
an: Stadt Nürnberg,
IBAN DE50760501010001010941,
BIC-SWIFT SSKNDE77XXX,
Geldinstitut Sparkasse Nürnberg
Verwendungszweck: Kto 54150500,
KSt V111700001, LV H3650316 Hopfengartenweg Tischlerarbeiten- Küchen. Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt, wenn der
Nachweis der Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.
n) Frist für den Eingang der Angebote:
Datum: 01.03.2016, Uhrzeit: 09:30
o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind:
Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9,
Nebeneingang, 90402 Nürnberg
p) Das Angebot muss in deutscher Sprache abgeAmtsblatt Nürnberg 2 / 27. Januar 2016
fasst sein.
q) Teilnehmer am Eröffnungstermin: Bieter und ihre
Bevollmächtigten
r) geforderte Sicherheiten: keine
s) wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: gemäß §16 VOB/B
t) Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach
der Auftragsvergabe haben muss: Gesellschaft
des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch
haftend)
u) Nachweise für die Beurteilung der Eignung des
Bieters: §16 VOB/A
v) Ablauf der Zuschlags-und Bindefrist: 15.03.2016
w) Sonstige Angaben: Nachprüfung behaupteter
Verstöße: Nachprüfungsstelle (§21 VOB/A):
Regierung von Mittelfranken, VOB-Stelle,
Promenade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach,
Tel.: 0981/53-1746, Fax: 0981/53-1739,
Vergabekammer (§ 104 GWB): Vergabekammer
Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken,
Promenade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach,
Tel.: 0981/53-1277, Fax: 0981/53-1837

a) Öffentliche Ausschreibung
Stadt Nürnberg Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste,
Kirchenweg 56, 90419 Nürnberg,
Telefon +49 911/231-3319,
Telefax +49 911/231-2414,
E-Mail: [email protected]
Stelle, an die die konventionellen Angebote zu
richten sind: Stadt Nürnberg - Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale
Dienste / Submission Fünferplatz 2 / Zimmer 002
90403 Nürnberg
b) die Art der Vergabe: Beschränkte Ausschreibung
mit Teilnahmewettbewerb nach VOL/A
c) die Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Die digitale Abgabe eines
Angebotes wird nicht unterstützt. Bitte geben Sie
Ihr Angebot/Teilnahmeantrag in konventioneller
Papierform ab.
d) Art und Umfang der Leistung sowie den Ort der
Leistungserbringung:
Aktenzeichen OrgA/5-G-1/2017
Kurzbeschreibung: Gebäudereinigung
Teinahmewettbewerb 1/2017
ausf. Beschreibung Teilnahmewettbewerb für
künftige Beschränkte Ausschreibungen im
1. Halbjahr 2017. Gebäudereinigung (Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung, ggf. Außenreinigung) im Stadtgebiet Nürnberg (Verwaltungsgebäude, Schulen, Kindertagesstätten,
Kinder- und Jugendhäuser u.ä. Objekte):
Gebäudekategorie A: Reinigungsfläche Unterhaltsreinigung bis 2000 m² (ca. 2 Objekte);
Gebäudekategorie B: Reinigungsfläche Unterhaltsreinigung bis 4000 m² (ca. 2 Objekte);
Gebäudekategorie C: Reinigungsfläche Unterhaltsreinigung über 4000 m² (ca. 2 Objekte).
Bitte geben Sie in Ihren Bewerbungsunterlagen
an, für welche Gebäudekategorie/n Ihre Bewerbung gelten soll. Zur Angebotsabgabe aufgefordert werden mindestens 15 Unternehmen je
Gebäudekategorie.
Ort der Leistungserbringung: Nürnberg
e) gegebenenfalls die Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: losweise Vergabe ist nicht vorgesehen
f) gegebenenfalls die Zulassung von Nebenangeboten: Die Abgabe von Nebenangeboten ist nicht
erlaubt.
g) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist:
Von: 01.01.2017 Bis: 30.06.2017
Erläuterungen: Die Einzelvergaben erfolgen nach
Ablauf bzw. Kündigung derzeit noch laufender
Reinigungsverträge getrennt nach Gebäudekategorie und Reinigungsobjekt. Ende der Ausführungsfrist: Vertragsdauer unbefristet.
h) die Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die
die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie
eingesehen werden können: Digitale Unterlagen
zum Verfahren stehen nicht zur Verfügung. Anforderung der Unterlagen per Post: entfällt
i) die Teilnahme- oder Angebots- & Bindefrist: Teilnahmefrist Die Abgabefrist für den Teilnahmewettbewerb endet am 01.03.2016 um 23:59:00 Uhr.
j) die Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen:
keine allgemeinen Angaben
k) die wesentlichen Zahlungsbedingungen oder
Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten
sind: keine Angaben
l) die mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag
vorzulegenden Unterlagen, die die Auftraggeber
für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers
oder Bieters verlangen:
1. Aktuelle Kopie (nicht älter als 24 Monate
bezogen auf den Abgabefrist für den Teilnahmewett-bewerb) des Nachweises über die
Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerksgewerbe bzw. eine Kopie der
Handwerkskarte oder Kopie des Nachweises
über die Eintragung in das Berufs und/ oder
Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem
das Unternehmen ansässig ist.
2. Eigenerklärung, dass über das Vermögen des
Unternehmens das Insolvenzverfahren oder
ein vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht
eröffnet oder die Eröffnung nicht beantragt
oder dieser Antrag mangels Masse nicht abgelehnt worden ist.
3. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen
nicht in der Liquidation befindet.
4. Eigenerklärung, dass gegen das Unternehmen
keine strafrechtlichen Ermittlungen laufen
oder eingeleitet wurden.
5. Eigenerklärung, dass das Unternehmen nicht
wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften in den letzten 2 Jahren mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder mit
einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen
oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR
belegt worden ist.
6. Eigenerklärung, dass gegen das Unternehmen
kein Straf- oder Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeiter- oder Arbeitnehmerentsendegesetz anhängig ist.
7. Eigenerklärung zur ordnungsgemäßen Zahlung
von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur
Berufsgenossenschaft und zur gesetzlichen
31
ÖffentlicheAmtliche
Ausschreibungen
Bekanntmachungen
und Teilnahmewettbewerbe
der Stadt Nürnberg
der Stadt Nürnberg
Sozialversicherung.
8. Erklärung über den Umsatz in den letzten drei
Jahren bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist.
9. Erklärung der in den letzten drei Jahren durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter.
10. Referenzliste der wesentlichen in den letzten
drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der
zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit
folgenden Angaben: Ausführungsort, Anschrift
des Auftraggebers mit Ansprechpartner und
Telefonnummer, Auftragsumfang mit Reinigungsart und Reinigungsfläche, Auftragsdauer.
11. N
achweis (Kopie der Versicherungspolice) über
eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen:
Sachschäden 1.000.000 EUR,
Personenschäden 2.000.000 EUR,
Bearbeitungsschäden 250.000 EUR,
Schlüsselverlust 50.000 EUR.
Sofern die Versicherungssummen derzeit nicht
ausreichend sind, muss dem Teilnahmeantrag
eine Erklärung beigelegt werden, dass sie bei
Auftragserteilung angepasst werden. Unsere
Vergabestelle erklärt sich bereit, die Vorlage
eines Präqualifizierungszertifikats, welches in
der PQ-VOL-Datenbank eingetragen ist, zu
akzeptieren. Damit sind die Ziffern 1-10 der
geforderten Eigenerklärungen und Nachweise
automatisch mit abgedeckt und müssen daher
bei Vergabeverfahren oder Teilnahmewettbewerben unserer Vergabestelle nicht mehr gesondert nachgewiesen werden.
m) sofern verlangt, die Höhe der Kosten für Vervielfältigung der Vergabeunterlagen bei Öffentlichen
Ausschreibungen: Aktivierung der Ausschreibung
Digitale Unterlagen zum Verfahren stehen nicht
zur Verfügung. Alternative Anforderung der Unterlagen per Post Hinweise zur Zahlung.
Im Teilnahmewettbewerb stehen keine Unterlagen zur Verfügung. Bitte reichen Sie die unter I)
gewünschten Unterlagen bei der Stadt Nürnberg
- Amt für Organisation, Informationsverarbeitung
und Zentrale Dienste, Submission (siehe unter
a) ein. Nach § 11 der Vergabeordnung haben
wir uns dazu entschieden, die Übermittlung der
Vergabeunterlagen ausschließlich über die Deutsche eVergabe anzubieten. Aufforderungen zur
Angebotsabgabe werden spätestens versandt
ab Juli 2016 bis Mai 2017. Wir bitten zu beachten, dass die Übermittlung nur möglich ist, wenn
das Unternehmen bei Deutsche eVergabe oder
www.auftraege.bayern.de registriert ist. Details
zur Zahlung: keine Angaben
n) die Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese
nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden:
Die Zuschlagskriterien wurden bei der Publikation nicht angegeben. Sonstiges: Der Bewerber
unterliegt mit Abgabe seines Angebotes den
Bestimmungen über nicht berücksichtigte Bieter
gem. § 19 VOL/A. Bitte beachten Sie, dass es sich
hierbei noch nicht um eine Ausschreibung handelt, sondern um den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb.

Vergabe von Arbeiten
Vergaben der Stadtentwässerung und
Umweltanalytik Nürnberg
a) Öffentlicher Auftraggeber:
Stadtentwässerung und Umweltanalytik
Nürnberg,
Adolf-Braun-Straße 33, 90429 Nürnberg,
Telefon: 0911/231-7149, Telefax: 0911/231-4535,
E-Mail: [email protected]
b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
c) Das Vergabesystem der Deutschen eVergabe verwendet für die Verschlüsselung Ihrer Angebotsinhalte während der Übertragung zum Server ein
SSL-Verschlüsselungsverfahren mit einer Schlüsseltiefe von 128 Bit.[https-Übertragung]
d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen
e) Ort der Ausführung: 90478 Boelckestraße, Immelmannstraße, Birkenhof, Richthofenstraße,
Fliegerstraße (Rosenhofsiedlung)
f) Art und Umfang der Leistung: Aktenzeichen:
1181 Titel: Kanalrenovierung Boelckestraße
(Rosenhofsiedlung) Gebietssanierung mittels
Schlauchliner-Maßnahme, ca. 603 m DN 300
h) Eine Aufteilung ist nicht vorgesehen
i) Ausführungsfrist:
Vom: 23.05.2016 bis: 19.08.2016.
Die Arbeiten sind bis zum 19.08.2016 abzuschließen.
j) Die Abgabe von Nebenangeboten ist erlaubt.
Siehe Verdingungsunterlagen.
k) Anforderung der Vergabeunterlagen: Sie finden
das Verfahren bei der Deutschen eVergabe unter
folgendem Link: http://tinyurl.com/pdn3x7u, Anforderung per Post: Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg , Adolf-Braun-Straße 33,
90429 Nürnberg, Telefon: 0911 231-7149,
Amtsblatt Nürnberg 2 / 27. Januar 2016
Telefax: 0911 231-4535,
E-Mail: [email protected].
Spätester Zeitpunkt zur Anforderung der konventionellen Unterlagen: 17.02.2015
l) Lizenzkosten Deutsche eVergabe: 14,00 EUR.
Die Angebots-/Antragsabgabe erfolgt jedoch
aufgrund der Vorgaben der Vergabestelle konventionell in Papierform. Näheres entnehmen Sie
bitte den Vergabeunterlagen. Zahlungshinweis
für die konventionelle Anforderung: Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt, wenn
der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. Das Entgelt ist
zu überweisen an: Stadt Nürnberg,
Konto: 4410720, BLZ: 76050101,
Geldinstitut: Sparkasse Nürnberg,
IBAN: DE27760501010004410720,
BIC: SSKNDE77, Verwendungszweck:
1181, Kanalrenovierung Boelckestraße,
Zahlungsbetrag: 30,00 EUR o) Anschrift, an die
die Angebote/Anträge zu richten sind:
Stadt Nürnberg, Vergabemanagement , Bauhof 9
(Nebeneingang), 90402 Nürnberg
p) Sprache, in der die Angebote/Anträge abgefasst
sein müssen: Deutsch
q) Zeitpunkt und Ort der Eröffnung, sowie Angabe, welche Personen anwesend sein dürfen:
24.02.2016 um 10:05:00 Uhr, Stadt Nürnberg,
Vergabemanagement, Bauhof 9 (Nebeneingang),
90402 Nürnberg; Bieter und Ihre Bevollmächtigten
r) geforderte Sicherheiten: siehe Verdingungsunterlagen
s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: gemäß VOB/B § 16
t) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der
Auftragsvergabe haben muss: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haftend)
u) verlangte Nachweise: Der Bieter muss in Besitz
des Zertifikats der entsprechenden Gruppe gemäß
Gütesicherung RAL-GZ 961 der Gütegemeinschaft
„Herstellung und Instandhaltung von Abwasserleitungen und -kanälen e. V.“ sein. Der Nachweis
gilt als erbracht, wenn er im Besitz -der RAL Gütezeichen Gruppe S27.X ist oder - des Logos KOB
der „Fremdüberwachung im Kanalbau“ des Landesverbandes Bayerischer Bauinnungen, des Fachverbandes Bau Württemberg oder des Verbandes
Baugewerblicher Unternehmer Thüringen ist und
einschlägige Referenzen vorlegen kann. Ersatzweise gilt auch ein entsprechender Qualifikationsnachweis gemäß „Güte-und Prüfbestimmungen“ nach
RAL-GZ 961 mit gleichzeitiger Vorlage einschlägiger
Referenzen und anschließendem Fremdüberwachungsvertrag während der Baudurchführung.
v) Zuschlagsfrist: 24.03.2016.
w) Nachprüfungsstelle/zuständige Vergabekammer:
Nachprüfung behaupteter Verstöße:
Nachprüfstelle (§21 VOB/A): Regierung von Mittelfranken, VOB-Stelle, Promenade 27, Postfach 606,
91522 Ansbach, Tel: 0981/53-1746,
Fax: 0981/53-1739
Vergabekammer (§104 GWB): Vergabekammer
Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken,
Promenande 27, Postfach 606, 91522 Ansbach,
Tel: 0981/53-1277, Fax: 0981/53-1837

I.1) öffentlicher Auftraggeber:
Stadt Nürnberg, Stadtentwässerung
und Umweltanalytik Nürnberg,
Adolf-Braun-Straße 13, 90429 Nürnberg,
Telefon: 0911/231-4589, Fax: 0911/231-7320,
E-Mail:[email protected],
32
ÖffentlicheAmtliche
Ausschreibungen
Bekanntmachungen
Vergabe
und Teilnahmewettbewerbe
von Arbeiten
der Stadt Nürnberg
der Stadt Nürnberg
Techn. Rückfragen:
[email protected],
Internet-Adresse (URL):
http://www.sun.nuernberg.de,
Anschrift für nähere Auskunft, für Anforderung von Unterlagen: siehe oben, Angebote
sind zu richten an: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9 - Nebeneingang,
90402 Nürnberg
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers: Lokalbehörde
II.1.1, II.1.5)
Bezeichnung und Beschreibung bzw. Gegenstand des Auftrags: Übernahme, Transport
und Verwertung von Sandfangrückständen, Sieb- und Rechenrückständen
in speziellen Containern.
II.1.2) Art des Auftrags: Dienstleistung, Dienstleistungskategorie 16, Hauptort der Dienstleistung:
Die zu verwertenden Sandfangrückstände
fallen in den Sandfängen der Klärwerke 1
und 2 des SUN und bei der Kanalreinigung
als Kanalspülsand an.
II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung: Öffentlicher Auftrag
II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung: Rahmenvertrag: nein
II.1.8) Aufteilung in Lose: nein
II.1.9) Nebenangebote, Änderungsvorschläge werden berücksichtigt: nein
II.2.1) Menge oder Umfang der Leistung: Sieb- und
Rechenrückstände und Sandfangrückstände
fallen nicht gleichmäßig verteilt Über das
Jahr an; der Abfall schwankt von Monat zu
Monat und kann nicht beeinflusst werden.
Erfahrungsgemäß kann von folgenden Jahresmengen ausgegangen werden:
Sandfangrückstände: ca. 2.600t,
Sieb- u. Rechenrückstände: ca. 1.300 t.
II.3) Ausführungsfrist:
Beginn: 01.06.2016 Ende: 31.05.2019
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Siehe Ausschreibungsunterlagen
III.1.2)Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen:
Siehe Ausschreibungsbedingungen
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft:
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haftend)
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung: Angebote sollen nur solche
Firmen einreichen, die gründliche Erfahrung
für die zu erbringende Leistung nachweisen
können und bereits vergleichbare Leistungen
mit Erfolg ausgeführt haben. Die behördlichen
Genehmigungen für alle Anlagen, die verwendet werden sollen, müssen vorgelegt werden.
Zugelassen sind nur Entsorgungsfachbetriebe!
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, erforderliche
Erklärungen/Nachweise: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung
der Auflagen zu überprüfen: Bescheinigung,
dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
und Abgaben erfüllt wurde, Bescheinigung, dass
die Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur
gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt wurde.
Amtsblatt Nürnberg 2 / 27. Januar 2016
Der Auftragnehmer muss über die erforderlichen Genehmigungen nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sowie dem nachgeordneten Verordnungswerk verfügen.
III.2.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Mindeststandards, Erklärungen/
Nachweise: Siehe III.2.1
III.2.3)
Technische Leistungsfähigkeit, Mindeststandards, Erklärungen/Nachweise: Erklärung über
die Anzahl der im Betrieb beschäftigten Voll- u.
Teilzeitkräfte u. deren Einsatzgebiet, dem vorhandenen Fuhrpark, bzw. mit welchen Mitteln
und/oder Firmen die Leistung erbracht werden
soll. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass die in der Leistungsbeschreibung geforderten Genehmigungen und Bestätigungen dem
Angebot beigelegt werden müssen.
III.3.1)Juristische Personen müssen Namen und berufliche Qualifikation der für die Dienstleistung verantwortlichen Person angeben.
IV.1.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren nach VOL/A
IV.2.1) Zuschlagskriterien: Niedrigster Preis
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
10163/63839
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen und zusätzlicher Unterlagen: Erhältlich bis: 02.03.2016, Höhe des
Entgeltes: 15,00 EURO,
Zahlungsweise: Überweisung,
Empfänger: Stadt Nürnberg,
Kontonummer: 44 10 720, BLZ: 760 501 01,
IBAN: DE27 7605 0101 0004 4107 20,
BIC: SSKNDE77,
Geldinstitut: Sparkasse Nürnberg,
Verwendungszweck: Kto 54091, KSt 01000,
LV Übernahme, Transport u. Verwertung von
Sandfangrückständen etc. Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt, wenn der
Nachweis der Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote:
07.03.2016, Uhrzeit: 23:59, Anschrift: siehe
I.1), Anschrift für Angebote
IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: 03.05.2016
VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer (§ 104 GWB):
Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Postfach 606,
91511 Ansbach, (Promenade 27),
Tel: 0981/53-1277, Fax: 0981/53-1837
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen:
(Auskünfte dazu siehe VI.4.1) Frist zur Anstrengung eines Nachprüfverfahrens (VI.4.1)
gemäß §107 GWB im Falle der Nichtabhilfe
einer Rüge durch den Auftraggeber:
15 Kalendertage nach Eingang der Information des Auftraggebers beim Bieter/Bewerber
(§107 Abs. 3 Nr. 4 GWB) Auftragserteilung:
gemäß § 101a GWB, 15 Tage nach Absendung der Mitteilung durch die Vergabestelle
oder 10 Tage nach Absendung der Mitteilung
durch die Vergabestelle per Fax oder E-Mail
VI.5) Tag der Absendung der Bekanntmachung an
das EU-Amtsblatt: 18.01.2016
a) öffentlicher Auftraggeber:
Stadt Nürnberg, Stadtentwässerung und
Umweltanalytik Nürnberg,
Adolf-Braun-Straße 33, 90429 Nürnberg,
Telefon: 0911/231-3615, Telefax: 0911/231-2626,
E-Mail: [email protected], Stelle, bei der die Teilnahmeanträge einzureichen
sind: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9, Nebeneingang, 90402 Nürnberg
b) Art der Vergabe: Interessenbekundungsverfahren
für Freihändige Vergabe
Ausschreibungsnummer: 63823
d) Art und Umfang der Leistung: Erstellung eines
Wasserrechtsentwurfes, Ingenieurleistung für
Ingenieurbauwerk gemäß HOAI 2013 § 44 (teilweise Leistungsphase 3 und 4 HOAI). Zur wasserrechtlichen Genehmigung ist ein Wasserrechtsentwurf
für die Erstellung eines aktuellen Wasserrechtsbescheides erforderlich. Der Wasserrechtsentwurf soll
Folgendes beinhalten:
- Umweltverträglichkeitsprüfung
- Erläuterungen und Entwurfspläne
- Verfahrenstechnischer Nachweis aller Bauteile
der Kläranlage unter Berücksichtigung der betrieblichen notwendigen Änderungen
- hydraulischer Nachweis aller Bauteile der Kläranlage
- hydraulischer Längschnitt für den Wasserlauf
- Bauwerks- und Grundstücksverzeichnisse
-
Bauwerkspläne, Gefahrstoffkataster, BImSchund VAwS-Anlagen u.a.
Ort der Leistungserbringung: Klärwerk 2 Nürnberg
e) Aufteilung in Lose: Nein
f) Nebenangebote sind nicht zugelassen
g) Ausführungsfrist
Beginn der Ausführungsfrist: 01.09.2016
Ende der Ausführungsfrist: 01.01.2018
h) Anforderung der Verdingungsunterlagen bei:
Anschrift siehe a) Auskünfte zum Inhalt erteilt:
Anschrift siehe a)
i) Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge:
23.02.2016 um 23:59 Uhr
j) mit dem Teilnahmeantrag einzureichende Nachweise für die Beurteilung der Eignung: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Informationen.
- Erklärungen zum Gesamtumsatz ( Planungsleistungen) in den letzten 3 Geschäftsjahren
- Anzahl der im Ingenieurbüro angestellten Ingenieure/Architekten mit Berufserfahrung von
mind. 5 Jahren.
- Referenzliste mit vergleichbaren Planungsleistungen (Kläranlagen der GK 5) der letzten 5 Jahre mit
Kontaktdaten der jeweiligen Auftraggeber
- Angaben zur technische Ausstattung des Ingenieurbüros, Softwareprogramme für verfahrenstechnische und hydraulische Berechnungen.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dieser
Veröffentlichung noch nicht um die Vergabe eines
Planungsauftrages handelt. Die Auswahl der Ingenieurbüros für die Angebotsabgabe erfolgt anhand
der eingereichten Bewerbungsunterlagen.


33
ÖffentlicheAmtliche
Ausschreibungen
Bekanntmachungen
Vergabe
und Teilnahmewettbewerbe
von Arbeiten
der Stadt Nürnberg
der Stadt Nürnberg
a) öffentlicher Auftraggeber:
Stadt Nürnberg, Stadtentwässerung und
Umweltanalytik, Nürnberg,
Adolf-Braun-Straße 33, 90429 Nürnberg,
Telefon: 0911/231-3615, Telefax: 0911/231-2626,
E-Mail: [email protected]
Stelle, bei der die Teilnahmeanträge einzureichen
sind:Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9, Nebeneingang, 90402 Nürnberg
b) Art der Vergabe: Interessenbekundungsverfahren
für Freihändige Vergabe, Ausschreibungsnummer: 63824
d) Art und Umfang der Leistung: Erstellung eines
Wasserrechtsentwurfes, Ingenieurleistung
für Ingenieurbauwerk gemäß HOAI 2013 § 44
(teilweise Leistungsphase 3 und 4 HOAI). Zur
wasserrechtlichen Genehmigung ist ein Wasserrechtsentwurf für die Erstellung eines aktuellen
Wasserrechtsbescheides erforderlich. Der Wasserrechtsentwurf soll Folgendes beinhalten:
- Umweltverträglichkeitsprüfung
-
Abstimmung der Mischwasserbehandlung im
Kanalnetz mit der Kläranlage
- Erläuterungen und Entwurfspläne
- Verfahrenstechnischer Nachweis aller Bauteile
der Kläranlage unter Berücksichtigung der betrieblichen notwendigen Änderungen
- hydraulischer Nachweis aller Bauteile der Kläranlage
- hydraulischer Längschnitt für den Wasserlauf
der Kläranlage
- Bauwerks- und Grundstücksverzeichnisse
- Bauwerkspläne, Gefahrstoffkataster, BImSchVAwS-Anlagen u.a.
- Vorkehrungen und Maßnahmen wegen der Gefahrenquelle Niederschläge und Hochwasser
- Festlegung der Ausbaugröße unter Berücksichtigung einer Reserve für zukünftige Weiterentwicklung des Klärwerkes 1
Ort der Leistungserbringung:
Klärwerk 1 Nürnberg
e) Aufteilung in Lose: Nein
f) Nebenangebote sind nicht zugelassen
g) Ausführungsfrist:
Beginn der Ausführungsfrist: 01.09.2016
Ende der Ausführungsfrist: 01.01.2018
h) Anforderung der Verdingungsunterlagen bei:
Anschrift siehe a)
Auskünfte zum Inhalt erteilt: Anschrift siehe a)
i) Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge:
24.02.2016 um 23:59 Uhr
j) mit dem Teilnahmeantrag einzureichende Nachweise für die Beurteilung der Eignung: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Informationen.
- Erklärungen zum Gesamtumsatz ( Planungsleistungen) in den letzten 3 Geschäftsjahren
- Anzahl der im Ingenieurbüro angestellten Ingenieure/Architekten mit Berufserfahrung von
mind. 5 Jahren.
- Referenzliste mit vergleichbaren Planungsleistungen ( Kläranlagen GK 5) der der letzten 10 Jahre
mit Kontaktdaten der jeweiligen Auftraggeber
- Angaben zur technische Ausstattung des Ingenieurbüros, Softwareprogramme für verfahrenstechnische und hydraulische Berechnungen.
Amtsblatt Nürnberg 2 / 27. Januar 2016
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dieser Veröffentlichung noch nicht um die Vergabe
eines Planungsauftrages handelt. Die Auswahl
der Ingenieurbüros für die Angebotsabgabe erfolgt anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen.

Vergaben des Klinkums Nürnberg
a) Öffentlicher Auftraggeber: Klinikum Nürnberg, Bauabteilung Kh/VD-3/B,
Prof.-Ernst-Nathan-Straße 1, 90419 Nürnberg,
Telefon: 0911/398-3341, Telefax: 0911/398-3344,
E-Mail: [email protected]
b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung,
VOB/A Vergabenummer: LV 022 Außenanlagen
d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen
e) Ort der Ausführung: Klinikum Nürnberg Süd
Projekt: Neubau Haus F und Anbau an das HerzGefäßzentrum Art und Umfang der Leistung,
Allgemeine Merkmale der baulichen Anlage:
Allgemeine Bezeichnung der baulichen Anlage:
Neubau eines Krankenhausgebäudes Haus F
auf dem Gelände des Klinikums Nürnberg Süd,
mit den Hauptfunktionen - Medizinisches Versorgungszentrum, Psychiatrische Tagesklinik
für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychiatrische Institutsambulanz, Schule für Kranke der
Stadt Nürnberg sowie Neubau eines Krankenhausgebäudes Haus E als Anbau an das HerzGefäß-Zentrum KNS, mit den Hauptfunktionen
Operation, bildgebende Diagnostik. Die in einem Gesamtkomplex zu errichtenden Bauteile
gliedern sich vertikal mit den Ver- und Entsorgungswegen in der Untergeschossebene -2, einer offenen Tiefgarage/ Technikräumen im UG -1
sowie den Nutzflächen im EG und 1. OG.
Die raumlufttechnischen Zentralen sind als Dachzentralen vorgesehen. Bruttogrundfläche BGF
Haus F und Erweiterung Haus E: ca. 8.000 m².
Bruttorauminhalt BRI Haus F und Erweiterung
Haus E: ca. 31.000 m³
Gewerk: Außenanlagen
Art und Umfang der Leistung:
- Betonpflasterarbeiten, ca. 2.350 m2
- Betonrasengitter als Feuerwehrzufahrt, ca. 900 m2
- Allwetterplatz, ca. 100 mm2
- Asphaltstraßen/ -wege, ca. 600 mm2
- Zufahrtsrampe Ortbetonbelag, ca. 240 mm2
- Geländeplanie / Oberbodenauftrag, ca. 3.500 mm2
- Rasenarbeiten, ca. 3.500 mm2
- Zierbäume / Bepflanzung, ca. 70 Stk.
g) Erbringen von Planungsleistungen: Nein
h) Aufteilung in Lose: Nein
i) Ausführungsfrist:
Beginn: 21.03.2016 Ende: 26.08.2016
j) Nebenangebote sind nicht zugelassen
k) Anforderung der Verdingungsunterlagen:
Anforderung bis: 10.02.2016 bei: Anschrift siehe a)
l) Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen und zusätzlicher Unterlagen:
Erhältlich bis: 10.02.2016,
Höhe des Entgeltes: 30,00 EURO,
Zahlungsbedingungen und -weise:
Überweisung an Klinikum Nürnberg,
Konto 1.000.944, BLZ 760 501 01
Geldinstitut Sparkasse,
IBAN: DE18760501010001000944,
BIC: SSKNDE77, Nürnberg Verwendungszweck
Projekt: Neubau Haus F + Anbau Haus E,
KSt 800840, LV 022 Außenanlagen.
Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt,
wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Barzahlungen und Schecks werden nicht angenommen. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.
m),n),o)
Einreichungsfrist, -anschrift, Angebotseröffnung
Datum: 11.02.2016, Uhrzeit: 09:45, Ort:
Stadt Nürnberg, Vergabemanagement VMN,
Bauhof 9, Nebeneingang (Erdgeschoss), 90402
Nürnberg
q) Teilnehmer am Eröffnungstermin: Bieter und ihre
Bevollmächtigten
p), r)- u)
weitere Angaben: siehe Vergabeunterlagen
v) Ablauf der Zuschlags-und Bindefrist: 12.03.2016
w) Sonstige Angaben Auskünfte zum Verfahren und
zum technischen Inhalt erteilt: Anschrift siehe a);
Nachprüfung behaupteter Verstöße: Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Regierung von Mittelfranken, VOB-Stelle, Promenade 27,
Postfach 606, 91522 Ansbach, Tel.: 0981/53-0,
Fax: 0981/53-1772
Vergabekammer (§ 104 GWB): Vergabekammer
Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken,
Promenade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach,
Tel 0981/53-0 (-1277)

a) Öffentlicher Auftraggeber: Klinikum Nürnberg,
Bauabteilung Kh/VD-3/B,
Prof.-Ernst-Nathan-Straße 1, 90419 Nürnberg,
Telefon: 0911/398-3341, Telefax: 0911/398-3344,
E-Mail: [email protected]
b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung,
VOB/A Vergabenummer VMN: 63837
d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen
e) Ort der Ausführung: Klinikum Nürnberg Nord,
Haus 57 (ehem. 24)
f) Art und Umfang der Leistung, Allgemeine Merkmale der baulichen Anlage: Allgemeine Bezeichnung der baulichen Anlage: PMU Nürnberg mit
Pathologie
g) Gewerk: LV 30 – Freianlagen
Umfang der Leistung:
ca. 1.500 m² Oberbodenarbeiten, Ansaat
ca. 20 m Winkelstützelemente
ca. 200 m² Pflasterarbeiten
ca. 500 m² Asphaltarbeiten
ca. 50 m² Umfüllplatz (Beton mit bes. Eigenschaften)
ca. 10 Stück Fahrradbügel
ca. 15 m Zaunarbeiten Pflanzungen
Erbringen von Planungsleistungen: Nein
h) Aufteilung in Lose: Nein
i) Ausführungsfrist
Beginn: 18.04.2016 Ende: 30.09.2016
j) Nebenangebote sind nicht zugelassen
k) Anforderung der Verdingungsunterlagen:
Anforderung bis: 18.02.2016 bei: Anschrift siehe a)
34
ÖffentlicheAmtliche
Ausschreibungen
Bekanntmachungen
Vergabe
und Teilnahmewettbewerbe
von Arbeiten
der Stadt Nürnberg
der Stadt Nürnberg
l) Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen und zusätzlicher Unterlagen:
Erhältlich bis: 18.02.2016,
Höhe des Entgeltes: 20,00 EURO,
Zahlungsbedingungen und -weise:
Überweisung an Klinikum Nürnberg,
Konto 1.000.944, BLZ 760 501 01,
Geldinstitut Sparkasse Nürnberg,
IBAN: DE18760501010001000944,
BIC: SSKNDE77 Verwendungszweck
Projekt Haus 57 PMU/Pathologie, KSt 900344,
LV 30 – Freianlagen. Die Verdingungsunterlagen
werden nur übersandt, wenn der Nachweis der
Einzahlung vorliegt. Barzahlungen und Schecks
werden nicht angenommen. Das eingezahlte
Entgelt wird nicht erstattet.
m), n), o)
Einreichungsfrist, -anschrift, Angebotseröffnung
Datum: 19.02.2016 Uhrzeit: 9:50 Uhr
Ort: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement VMN,
Bauhof 9 - Nebeneingang (Erdgeschoss),
90402 Nürnberg
q) Teilnehmer am Eröffnungstermin: Bieter und ihre
Bevollmächtigten
p), r), t)
weitere Angaben: siehe Vergabeunterlagen
u) geforderte Nachweise: gemäß VOB/A §6 (3) 2 a)-i)
v) Ablauf der Zuschlags-und Bindefrist: 19.03.2016
w) Sonstige Angaben Auskünfte zum Verfahren und
zum technischen Inhalt erteilt:
Anschrift siehe a) Nachprüfung behaupteter Verstöße: Nachprüfungsstelle (§21 VOB/A):
Regierung von Mittelfranken, VOB-Stelle, Promenade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach,
Tel.: 0981/53-0, Fax: 0981/53-1772
Vergabekammer (§ 104 GWB): Vergabekammer
Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken,
Promenade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach,
Tel 0981/53-0 (-1277)

a) Öffentlicher Auftraggeber: Klinikum Nürnberg,
Bauabteilung Kh/VD-3/B,
Prof.-Ernst-Nathan-Straße 1, 90419 Nürnberg,
Telefon: 0911/398-3341, Telefax: 0911/398-3344,
E-Mail: [email protected]
b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung,
VOB/A Vergabenummer VMN: 63833
d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen
e) Ort der Ausführung: Klinikum Nürnberg Nord,
Haus 57 (ehem. 24)
f) Art und Umfang der Leistung, Allgemeine Merkmale der baulichen Anlage:
Allgemeine Bezeichnung der baulichen Anlage:
PMU Nürnberg mit Pathologie
g) Gewerk: LV 22 - Gehweiche Bodenbeläge
Umfang der Leistung:
ca. 1.800 m² PVC-Belag
ca. 1.200 m PVC-Hohlkehlsockel
ca. 230 m Alu-Sockelleiste
ca. 200 m² Beschichtung PVC-Belag
Erbringen von Planungsleistungen: Nein
h) Aufteilung in Lose: Nein
i) Ausführungsfrist:
Beginn: 04.04.2016 Ende: 30.09.2016
j) Nebenangebote sind nicht zugelassen
k) Anforderung der Verdingungsunterlagen:
Anforderung bis: 17.02.2016 bei: Anschrift siehe a)
l) Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen und zusätzlicher Unterlagen:
Erhältlich bis: 17.02.2016,
Gärtnerweg 1a
Höhe des Entgeltes: 20,00 EURO,
Zahlungsbedingungen und -weise:
Überweisung an Klinikum Nürnberg,
Konto 1.000.944, BLZ 760 501 01,
Geldinstitut Sparkasse Nürnberg,
IBAN: DE18760501010001000944,
BIC: SSKNDE77, Verwendungszweck Projekt
Haus 57 PMU/Pathologie, KSt 900344,
LV 22 - Gehweiche Bodenbeläge.
Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt,
wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Barzahlungen und Schecks werden nicht angenommen. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.
m), n), o)
Einreichungsfrist, -anschrift, Angebotseröffnung
Datum: 18.02.2016 Uhrzeit: 09:45 Uhr Ort: Stadt
Nürnberg, Vergabemanagement VMN, Bauhof 9,
Nebeneingang (Erdgeschoss), 90402 Nürnberg
q) Teilnehmer am Eröffnungstermin: Bieter und ihre
Bevollmächtigten
p), r), t) weitere Angaben: siehe Vergabeunterlagen
u) geforderte Nachweise: gemäß VOB/A §6 (3) 2 a)-i)
v) Ablauf der Zuschlags-und Bindefrist: 18.03.2016
w) Sonstige Angaben Auskünfte zum Verfahren und
zum technischen Inhalt erteilt: Anschrift siehe a)
Nachprüfung behaupteter Verstöße: Nachprüfungsstelle (§21 VOB/A): Regierung von Mittelfranken, VOB-Stelle, Promenade 27,
Postfach 606, 91522 Ansbach,
Tel.: 0981/53-0, Fax: 0981/53-1772
Vergabekammer (§ 104 GWB): Vergabekammer
Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken,
Promenade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach,
Tel 0981/53-0 (-1277)

/ 90530 Wendelstein
Tel. (0 91 29) 40 68 0 - Fax (0 91 29 ) 40 68 19
www.karl-wendelstein.de
Öffnungszeiten:
Mo.-Fr.: 7:00 – 17:00 Uhr
9:00 – 13:00 Uhr
Sa.:
Annahme von Abfällen
* Grünabfälle, Wurzelstöcke
* Altholz A I – A IV
* Bauschutt, Erdaushub
* Asphalt, teerfrei / teerhaltig
* Gemischte Gewerbeabfälle
* Rigips, Straßenkehricht
* Dachpappen
Amtsblatt Nürnberg 2 / 27. Januar 2016
Verkauf (ab Lager oder Lieferung) Transportunternehmen
•Kompost, Oscorna-Dünger
•Pflanzhumus, Pflanz-Substrate
•Rasensamen
•Rindenmulch, Rindenhumus
•Hackschnitzel
•Mineralbeton, Splitt, Kies, Schotter
•Recycling-Sand und -schotter
•Abbrucharbeiten
•Erdbau- u. Baggerarbeiten
•Abfalltransporte
•Schuttabfuhr
•LKW mit Ladekran und
Greifer
•Lieferung von Humus, etc.
Baumaschinenverleih
•Bagger, Minibagger
•Kleinlader
•Rüttelplatten
•Containerverleih
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Amtliche Bekanntmachungen
Amtsblatt der Stadt Nürnberg
der Stadt Nürnberg
InhaltSeite
Datenübermittlung Freiwilliger Wehrdienst
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Umlegung Tiefes Feld - Berichtigung
15
Umlegung Tiefes Feld – Bekanntmachung
15
Bucher Str. 123, Gem./Fl.-Nr.: Thon 100 / 8
16
B 1228 B
Verlag und Geschäftsstelle: Stadt Nürnberg, Presse- und Informationsamt, Rathaus, Fünferplatz 2,
Zimmer 201, 90403 Nürnberg, Telefon 09 11 / 2 31-23 72; Anzeigenverwaltung: Presseamt Stadt Nürnberg,
Telefon 09 11 / 2 31-53 19, Druck: noris inklusion gGmbH, Dorfäckerstraße 37, 90427 Nürnberg. Bestellungen
können per E-Mail oder schriftlich an die Geschäftsstelle gerichtet werden. Preis pro Einzelnummer 2 Euro zuzüglich 1,45 Euro Versandkosten inkl. MwSt.
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Frankenstr. 141, Gem./Fl.-Nr.:
Gibitzenhof 361 / 20
16
Lenaustr. 16, Gem./Fl-Nr.: Sündersbühl 193
16
Marienstr. 16, Gem./Fl.-Nr.: St. Peter 50 / 5
17
Moltkestr. 25, Gem./Fl.-Nr.:
Kleinweidenmühle 50 / 2
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Anzeigenschluss
Peyerstr. 36 - 38, Gem./Fl.-Nr.:
Sündersbühl 202 / 66
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GROSSAUSWAHL AN „TOP“-PFLANZEN
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Tassilostr. 15, Gem./Fl.-Nr.: Höfen 1033 / 2
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Öffentlichkeitsbeteiligung Lärmaktionsplan
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Ausgabe vom
10.02.2016 ist
Anmeldung für weiterführende
Schulen 2016/2017
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der 03.02.2016
Teilnehmerversammlung Flurbereinigung
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N-ERGIE - Änderung der Ergänzenden
Bestimmungen Fernwärme
22
N-ERGIE - Ergänzende Bestimmungen
Wasserversorgung22
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Vergabe von Bauleistungen und
Leistungen durch die Stadt Nürnberg
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Nachruf für Dezember 2015
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Interessenbekundungsverfahren Kunsttransporte für KuKuQ
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Vergaben der Stadt Nürnberg
29
Vergaben der Stadtentwässerung und
Umweltanalytik Nürnberg 33
Vergaben des Klinikums Nürnberg 35
Amtsblatt Nürnberg 2 / 27. Januar 2016
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