- Münchener Hypothekenbank eG

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Münchener Hypothekenbank eG
Karl-Scharnagl-Ring 10
80539 München
Kreditfibel
Sehr geehrte Vertriebspartner,
die vorliegende Kreditfibel enthält die Regeln (‚R:‘), zu denen die Münchener
Hypothekenbank eG Immobilien finanziert. Ergänzend können Definitionen (‚D:‘) und
Hinweise (‚H:‘) enthalten sein. Es werden sowohl unsere Bedingungen, unsere
Finanzierungsprodukte wie auch die dazu gehörigen Konditionsbausteine aufgeführt.
Wir tragen dafür Sorge, die hier definierten Kriterien möglichst vollständig und
detailgetreu auf den elektronischen Vertriebsplattformen in Form von Ampelscores
und Hinweisen abzubilden. Wir bitten Sie aber dennoch, im Zweifelsfall die Kriterien
dieser Kreditfibel zu Rate zu ziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr MünchenerHyp-Team
Kreditfibel
Inhaltsverzeichnis
Kapitel
Seite
2
1 Persönliche Voraussetzungen
1-1 Beschäftigungsverhältnis
2
1-2 Altersgrenzen
3
1-3 Nationalität, Wohnsitz und Beschäftigungsort
3
1-4 Mitverpflichtung Ehepartner
4
1-5 Bonität
4
1-6 Schufa, Crefo und Bankauskunft
7
2 Objekt
8
2-1 Allgemeine Objektanforderungen
8
2-2 Objektarten
8
2-3 Bauweisen
9
2-4 Objektlage
9
2-5 Objektbewertung
9
2-6 Grundbuch
12
2-7 Erbbau
13
2-8 Zusatzsicherheiten
14
3 Finanzierung
15
3-1 Verwendungszweck und Auszahlungsvarianten
15
3-2 Nutzungsart
16
3-3 Finanzierungsstruktur
16
3-4 Konditionen
19
3-5 Besondere Produkte
20
3-6 Auszahlung
22
3-7 Fristen und Prozesszeiten
23
4 Unterlagen
24
4-1 Unterlagen zur Immobilie
24
4-2 Unterlagen zur Bonität und sonstige Unterlagen
24
4-3 Unterlagen vor Auszahlung
25
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1 Persönliche Voraussetzungen
1-1 Beschäftigungsverhältnis
1-1-1 Probezeit
R.:
· Personen in Probezeit sind als (Mit-)Darlehensnehmer generell zugelassen
· Falls die Anrechnung des Einkommens aus dieser Beschäftigung erforderlich ist, ist eine
Finanzierung möglich wenn:
o die Auszahlung nach positivem Ablauf der Probezeit erfolgt
o die Probezeit vorzeitig mit positivem Ergebnis beendet wird
1-1-2 Befristete Arbeitsverhältnisse
R.:
· Personen mit befristetem Arbeitsverhältnis sind als (Mit-)Darlehensnehmer generell
zugelassen
· Das Einkommen aus dieser Beschäftigung kann - unabhängig von der Berufsgruppe angesetzt werden, wenn die Restlaufzeit noch mehr als 6 Monate beträgt oder ein
Anschlussvertrag vorliegt
1-1-3 Arbeitslose
R.:
· Arbeitslose bzw. -suchende sind als (Mit-)Darlehensnehmer generell zugelassen
· Der Kapitaldienst muss aus anderen nachhaltigen, nachgewiesenen Einkunftsarten (z.B.
Vermietung und Verpachtung, Einkommen des Mitantragstellers) getragen werden können
· Kein Ansatz von Arbeitslosengeld
1-1-4 Auszubildende
R.:
· Auszubildende sind als (Mit-)Darlehensnehmer generell zugelassen
· Der Kapitaldienst muss aus anderen nachhaltigen, nachgewiesenen Einkunftsarten (z.B.
Vermietung und Verpachtung, Einkommen des Mitantragstellers) getragen werden können
· Kein Ansatz von Ausbildungsvergütung
1-1-5 Studenten, Schüler und Praktikanten
R.:
· Studenten, Schüler und Praktikanten sind als (Mit-)Darlehensnehmer generell zugelassen
· Der Kapitaldienst muss aus anderen nachhaltigen, nachgewiesenen Einkunftsarten (z.B.
Vermietung und Verpachtung, Einkommen des Mitantragstellers) getragen werden können.
Kein Ansatz von Bafög, Praktikantenlohn, etc.
1-1-6 Selbstständige / Freiberufler / Geschäftsführender Gesellschafter
R.:
· Sofern nur ein Gewerbe bzw. nur eine selbständige Tätigkeit und keine weiteren Firmen und/
oder Beteiligungen vorhanden
· Anteile an steuerlichen Kapitalanlagen möglich (z.B. Solarparks, Immobilienfonds usw.)
· Nachweis von 3 Jahren Selbständigkeit erforderlich
· Keine Finanzierung, wenn Firmensitz im Ausland oder bei negativem Eigenkapital
· Keine Ltd. (Limited) oder UG (Unternehmergesellschaft) als Rechtsform
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1-2 Altersgrenzen
R.:
Mindestalter
18 Jahre
Alter Darlehensnehmer >55 und <=65
Es werden nur 75% der Nettoeinkünfte aus nichtselbständiger und selbständiger Tätigkeit angesetzt
Alter Darlehensnehmer >65
Generell 5% Mindesttilgung
Alter Darlehensnehmer >75
Rückführung innerhalb von 5 Jahren
1-3 Nationalität, Wohnsitz und Beschäftigungsort
1-3-1 Finanzierung von Deutschen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben und im Inland
arbeiten
R.:
· Ab einem Beleihungsauslauf von 80% ist eine Zustellungsvollmacht erforderlich,
siehe '1-3-6 Zustellungsbevollmächtigte'
· Legitimation: Durch die deutsche Botschaft in deutscher Sprache (Kosten trägt Kunde) oder
PostIdent
1-3-2 Finanzierung von Ausländern, die ihren Wohnsitz im Ausland haben
R.:
Nicht machbar
1-3-3 Finanzierung von Deutschen, die im Ausland arbeiten
R.:
· Gehaltsabrechnung ist in deutscher oder englischer Sprache geschrieben (Ansatz des
Einkommens nach deutschen Steuer- und Sozialversicherungsrichtlinien, 15% Währungsrisiko
abgezogen sofern nicht Euro)
· Ab einem Beleihungsauslauf von 80% ist eine Zustellungsvollmacht erforderlich (sofern
Wohnsitz im Ausland), siehe '1-3-6 Zustellungsbevollmächtigte'
· Legitimation: Durch PostIdent oder die deutsche Botschaft in deutscher Sprache (sofern
Wohnsitz im Ausland)
1-3-4 Finanzierung von Ausländern, die im Ausland arbeiten
R.:
Nicht machbar
1-3-5 Finanzierung von Ausländern, die im Inland arbeiten
R.:
· Der Darlehensnehmer soll der deutschen Sprache mächtig sein; sonst Übersetzung des
Darlehensvertrags durch vereidigten Dolmetscher erforderlich
· Eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung ist erforderlich (sofern nicht EU-Bürger)
· Mitverpflichtung des Ehepartners bei Eheleuten nach ausländischem Eherecht erforderlich
· Ab einem Beleihungsauslauf von 80% ist eine Zustellungsvollmacht erforderlich,
siehe '1-3-6 Zustellungsbevollmächtigte'
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1-3-6 Zustellungsbevollmächtigte
R.:
Mögliche Zustellungsbevollmächtigte:
• Bank mit Sitz in Deutschland
• Notar
• Natürliche Personen, sofern sie deutsche Staatsangehörige sind, ihren Wohnsitz in
Deutschland haben und weder Ehepartner, Elternteil noch Kind des Darlehensnehmers sind.
Der Bevollmächtigte darf kein Mitantragsteller sein. Der Bevollmächtigte muss sich legitimieren
1-4 Mitverpflichtung Ehepartner
R.:
Verheiratete Darlehensnehmer nach:
· Deutschem Eherecht: Mitverpflichtung des Ehepartners nicht erforderlich
· Ausländischem Eherecht: Mitverpflichtung des Ehepartners erforderlich
1-5 Bonität
1-5-1 Einkünfte
R.:
Die (Gesamt-)Einkünfte müssen überwiegend in Euro erzielt werden.
1-5-1-1 Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit
R.:
Nettoeinkünfte aus Lohn und Gehalt:
· Ansatz 100%; Freibeträge müssen herausgerechnet werden
· 13. Monatsgehalt wird zu 100% angesetzt, wenn nachgewiesen
Tantiemen, Bonus, Provisionen:
· Ansatz 100% des Durchschnitts der letzten 2 Jahre
Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Schichtzuschläge:
· Ansatz 100%, wenn nachgewiesen
Einkünfte aus geringfügiger Beschäftigung oder nebenberufliche Einkünfte:
· Ansatz: 100 % bei dauerhafter Tätigkeit
· Wenn nachhaltig und nachweisbar über mind. 6 Monate
· Max. 1 Nebentätigkeit pro Darlehensnehmer
· Darlehensnehmer ist nicht älter als 65 Jahre
Einkünfte aus Kurzarbeit:
· Niedrigstes Einkommen der letzten 3 Monate
1-5-1-2 Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit
R.:
Ansatz:
· 100% des Durchschnitts der letzten 3 Jahre. Bei fallender Tendenz: Schlechtestes Jahr der
letzten 3 Jahre, bei Schwankungen: Durchschnitt der letzten 3 Jahre
· Einkommensteuer ist zu berücksichtigen
· Vorsorgeaufwendungen werden mit 10 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens (mind.
200 EUR monatlich) angesetzt. Die private Krankenversicherung ist zusätzlich zu
berücksichtigen
· Hinweis: Außerordentliche Einnahmen müssen herausgerechnet werden
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1-5-1-3 Sonstige ansetzbare Einkünfte
R.:
Renten
· Altersrente, Gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente und gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente
wenn unbefristet
· Waisenrente nur bis zum 14. Lebensjahr
Kindesunterhalt nur bis zum 14. Lebensjahr
Kindergeld
Mieteinnahmen
· Ansatz 75% der Nettokaltmiete
· Garantiemieten und Mietpoolzahlungen werden nicht anerkannt
Elterngeld - bezieht der Antragsteller das Elterngeld für:
· Maximal 2 Monate, wird sein Gehalt vor Bezug Elterngeld zu 100% angesetzt
· Mehr als 2 Monate, wird sein Gehalt vor Bezug Elterngeld zu 25% angesetzt
1-5-1-4 Sonstige nichtansetzbare Einkünfte
R.:
Nicht ansetzbar sind:
· Überstunden
· Krankengeld
· Spesen
· 14. Monatsgehalt
· Private Berufsunfähigkeits- und Unfallrenten
· Betreuungsgeld
· Arbeitslosengeld und ALG II
· Wohngeld
· Pflegegeld
· BaföG
· Stipendien
· Einkünfte Minderjähriger
· Ausbildungsvergütung
· Unterstützung durch Verwandte
· Ehegattenunterhalt
· Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Beteiligungen
· Steuerliche Vorteile und Freibeträge
· Erwerbsunfähigkeitsrente befristet
1-5-2 Ausgaben
1-5-2-1 Rate aus beantragter Finanzierung, ggf. mit Förderdarlehen,
Nachrangfinanzierungen, etc.
R.:
Ansatz 100% folgender Verpflichtungen:
· Rate aus beantragter Finanzierung
· Rate aus beantragten Förderdarlehen
· Rate aus Nachrangfinanzierungen
· Beiträge für Tilgungssurrogate
· Rate aus anderen Immobilienfinanzierungen
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1-5-2-2 Sonstige anzusetzende Ausgaben
R.:
Miete
· Die Eigenmiete von Kapitalanlegern wird zu 100% angesetzt
· Für Kapitalanleger, die weder im Eigentum noch zur Miete wohnen (z. B. im Elternhaus oder
bei Verwandten), werden pauschale Mindestwohnkosten von 300 EUR angesetzt, ebenso bei
Kapitalanlegern, die eine Eigenmiete unter 300 EUR angeben
Mietkauf / Leasing - Ansatz 100%
Rate aus Konsumenten-/ Ratenkrediten
· Wenn Restlaufzeit kleiner als 6 Monate, dann kein Ansatz, sonst Ansatz 100%
Raten aus anderen Immobilienfinanzierungen
· 100% der Finanzierungsrate (alle Bausteine), ggf. inklusive Tilgungssurrogat
Rate aus Rahmenkrediten
· Ansatz der Rate mit mindestens 2% p. m. des Kreditrahmens
Übernommene Bürgschaftsverpflichtungen
· Die Annuität aus den zugrunde liegenden Forderungen wird zu 100% angerechnet
1-5-2-3 Bedingt anzusetzende Ausgaben
R.:
Beiträge für bestehende Lebensversicherungen und Sparpläne
· Kein Ansatz
· Ausnahme: Bei Selbständigen/Freiberufler Ansatz 10 % des durchschnittlichen
Nettoeinkommens, unabhängig davon ob diese tatsächlich aufgewendet werden. Mindestens
aber 200 EUR p. m..
Beiträge zur privaten Krankenversicherung
· Ansatz 100% (Krankenvollversicherungen)
· Ansatz 0% (priv. Zusatzversicherungen zur gesetzlichen KV)
1-5-2-4 Sonstige nicht anzusetzende Ausgaben
R.:
Bewirtschaftungskosten
· Für eigengenutzte Objekte in den Lebenshaltungskosten, für Kapitalanlagen im Mietabschlag
enthalten
1-5-3 Haushaltsrechnung
1-5-3-1 Lebenshaltungskosten
R.:
Pauschalen je Person bzw. Konstellation:
700 EUR Erster Darlehensnehmer / Einzelperson
300 EUR Ehe- / Lebenspartner im gleichen Haushalt
200 EUR je Kind
300 EUR Selbständigkeit und / oder Kapitalanleger (wird nur einmal angesetzt)
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1-5-4 Kapitalanlegerregeln
R.:
· Finanzierung von Kapitalanlageobjekten ausschließlich in Prognosklassen 1 bis 5
· In der Haushaltsrechnung wird ein Zuschlag gemäß 1-5-3-1 Lebenshaltungskosten angesetzt
· Sofern der BLA > 80% ist, gilt zusätzlich folgende Anforderung:
o Mindesteinkommen für Ledige, getrennt Lebende, Geschiedene und Verwitwete:
50.000 EUR (brutto) oder 30.000 EUR (netto) ansetzbares Einkommen
o Mindesteinkommen für Verheiratete, eingetragene Lebensgemeinschaft, nicht eheliche
Lebensgemeinschaft: 70.000 EUR (brutto) oder 50.000 EUR (netto) ansetzbares
Einkommen
o Nachweis des Mindesteinkommens durch aktuellsten Steuerbescheid (maximal 2
Jahre alt)
1-6 Schufa, Crefo und Bankauskunft
1-6-1 SCHUFA-Score "M"
R.:
HypothekenScore M nicht machbar
1-6-2 Negative SCHUFA
R.:
· Nicht machbar, solange mindestens ein negativer Eintrag bei einem Darlehensnehmer
vorhanden ist - auch bei Erledigungsmerkmal
· Auch bei negativer Schufa-Nachmeldung vor Auszahlung tritt die Bank vom Darlehensvertrag
gegen Stellung der Nichtabnahmeentschädigung zurück
1-6-3 Creditreform-Score Antragssteller
R.:
Bei Selbständigen / Gewerbetreibenden sowie kleineren und mittleren Unternehmen:
· bis Creditreform-Score 349 zulässig
1-6-4 Rücklastschriften oder negative Bankauskunft
R.:
Auch bei Bekanntwerden von Rücklastschriften vor Auszahlung tritt die Bank vom Darlehensvertrag
gegen Stellung der Nichtabnahmeentschädigung zurück
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2 Objekt
2-1 Allgemeine Objektanforderungen
2-1-1 Grundsatz
R.:
Das Objekt darf keine eingeschränkte Verwertbarkeit aufweisen
2-1-2 Mindestwohnfläche
R.:
Mindestens 40 qm je Wohneinheit (Bewertung über Vergleichswert)
2-1-3 Objektausstattung bei höherem Objektalter bzw. älterem Baujahr
R.:
· Immobilie muss laufend instand gehalten worden sein
· Immobilie muss heutigen Wohnansprüchen genügen (Zentralheizung, isolierverglaste Fenster,
zeitgemäße Sanitäranlagen)
2-2 Objektarten
2-2-1 Eigentumswohnung im Zweifamilienhaus
R.:
· Größere Einheit hinsichtlich Fläche und Miteigentumsanteil
· Teilungserklärung ohne Einschränkung für den Fall der Zwangsvollstreckung
2-2-2 Objekte mit Gewerbeanteil
R.:
· Gewerblich genutzte Fläche muss kleiner als 50% der gesamten Nutzfläche sein
· Ist die Kellerfläche (oder ein Teil davon) explizit einer Gewerbeeinheit zugeordnet, zählt diese
als gewerbliche Nutzfläche. Ansonsten findet Kellerfläche keine Berücksichtigung
· Siehe auch 3-4-3 Konditionsbausteine III
2-2-3 Betreutes Wohnen / Seniorenresidenzen
R.:
Nicht machbar
2-2-4 Ferienhäuser / Ferienwohnungen
R.:
Nicht machbar
2-2-5 Baugrundstücke
R.:
Nicht machbar
2-2-6 Zu vermessende Grundstücke oder Teilflächen
R.:
Nicht machbar
2-2-7 Objekterwerb aus Zwangsversteigerungen
R.:
Nicht machbar
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2-2-8 Objekte mit Altlasten
R.:
Nicht machbar
2-2-9 Zu sanierende Objekte
R.:
Nicht machbar
2-2-10 (Ehemals) Landwirtschaftliche Objekte
R.:
· Das Objekt kann beliehen werden, sofern keine aktive Landwirtschaft betrieben wird und das
Objekt heutigen Wohnansprüchen entspricht
· Ausschließlich in Prognosklassen 1-5
2-3 Bauweisen
2-3-1 Fertighäuser / Holzständerbauweise / Holzhäuser
R.:
Objekt nicht älter als 25 Jahre (Berechnungsgrundlage ist das ursprüngliche Baujahr)
2-3-2 Blockhäuser
R.:
· Objekt nicht älter als 25 Jahre (Berechnungsgrundlage ist das ursprüngliche Baujahr)
· Nur Bestandsobjekte
2-4 Objektlage
2-4-1 Makrolagen für Objekte zur Kapitalanlage
R.:
Nur Objektstandorte der Prognosklassen 1-5
2-4-2 Auslandsimmobilien
R.:
Nicht machbar
2-4-3 Lage im Gewerbegebiet
R.:
Nicht machbar
2-4-4 Lage außerhalb geschlossener Ortschaften
R.:
Machbar in Prognosklassen 1-5
2-5 Objektbewertung
2-5-1 Verwendungszweck
2-5-1-1 Bestandskauf
R.:
· Kaufpreis (abzgl. mitverkauftes Inventar, bei zusätzlicher Modernisierung zuzüglich 30% der
gesamten Modernisierungskosten) minus Risikoabschlag von 10%
· Der Kaufpreis muss marktüblich sein
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2-5-1-2 Neubau
R.:
· Kaufpreis bzw. Gestehungskosten (abzgl. mitverkauftes Inventar) minus Risikoabschlag von
15%
· Kaufpreis bzw. Gestehungskosten müssen marktüblich sein
2-5-1-3 Umschuldung
R.:
· Einfamilienhaus/Zweifamilienhaus: Sachwert
· Eigennutzungsfähige ETW: Vergleichswert
2-5-1-4 Umschuldung plus Modernisierung
R.:
· Einfamilienhaus: Sachwert mit erhöhter Restnutzungsdauer zzgl. separatem Zuschlag von
30% der gesamten Modernisierungskosten
· Eigennutzungsfähige ETW: Vergleichswert zzgl. 30% der gesamten Modernisierungskosten
· in beiden Fällen: Risikoabschlag von 10% auf den so ermittelten Wert
2-5-2 Anwendungsbereich Sachwert
R.:
· Reine Wohnimmobilien ohne Gewerbeanteil
· Ein- und Zweifamilienhäuser
2-5-2-1 Ansatz Risikoabschlag
R.:
· Bei Neubau 15%
· Alle anderen Verwendungszwecke 10%
2-5-2-2 Ansatz Baukosten
R.:
Zwischen 204 und 312 EUR pro m3 umbauter Raum in Abhängigkeit von der Prognosklasse des
Objektstandortes
2-5-2-3 Ansatz Bauland
R.:
Maximal 1000 qm
2-5-2-4 Ansatz Gartenland
R.:
· Gartenland ist der Teil des Grundstückes, der das Bauland übersteigt
· Ansatz zu 10% des Baulandpreises
2-5-2-5 Ansatz Gesamtnutzungsdauer
R.:
Wohnwirtschaftliche Objekte: 80 Jahre
2-5-2-6 Ansatz Baunebenkosten
R.:
· Maximal 12% der Gestehungskosten
· Zu den Nebenkosten nach § 22 Abs.2 WertV zählen:
o Planungskosten für Architekt, Statiker, Ingenieure und Sachverständige
o Gebühren für Baugenehmigungen
o Telefon-, Kopiergebühren etc.
o Versicherungsgebühren (Bauversicherungen)
o Sowie anfallende Finanzierungskosten
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2-5-2-7 Ansatz Außenanlagen
R.:
Maximal 5% der Gestehungskosten
2-5-2-8 Ansatz Parkmöglichkeiten
R.:
·
·
·
·
·
·
0,- EUR
8.750,- EUR
5.000,- EUR
3.750,- EUR
8.750,- EUR
16.000,- EUR
Stellplatz
Tiefgaragen-Stellplatz
Duplex-Stellplatz
Carport
Einzelgarage
Doppelgarage
2-5-2-9 Wertsteigernde Modernisierungsmaßnahmen
R.:
Ausschließlich folgende Modernisierungsmaßnahmen werden als wertsteigernd gewertet:
· Dacherneuerung
· Fenstererneuerung (vollständiger Austausch)
· Installation neuer Leitungen (Strom, Gas, Wasser, Abwasser)
· Neue Heizungsanlage
· Wärmedämmung der Außenwände
· Vollständige Badmodernisierung (komplette Neuinstallationen, Fliesenarbeiten usw.)
2-5-2-10 Ansatz vergangener Modernisierungen
R.:
· Für den Verwendungszweck 2-5-1-1 Bestandskauf ist dieser Ansatz unwesentlich, weil wir im
Rahmen der Vereinfachten Auslaufprüfung davon ausgehen, dass vergangene
Modernisierungen angemessen im Kaufpreis berücksichtigt sind
· Für alle anderen Verwendungszwecke, für die die Machbarkeit nach dem Sachwert überprüft
wird, ist ein angemessenes fiktives Baujahr anzusetzen. Hierfür ist eine detaillierte Aufstellung
der in der Vergangenheit durchgeführten Maßnahmen einzureichen
2-5-2-11 Ansatz künftiger Modernisierungen
R.:
· Die wertsteigernden Modernisierungen werden pauschal angesetzt durch
o die Erhöhung der Restnutzungsdauer und
o Ansatz der Gesamtmodernisierungskosten in Höhe von 30% als separatem Zuschlag
auf den Sachwert/Verkehrswert.
· Der Marktwert darf jedoch den Kaufpreis zzgl. 30% der Gesamtmodernisierungskosten nicht
übersteigen
2-5-3 Anwendungsbereich Vergleichswert
R.:
Eigennutzungsfähige Eigentumswohnungen
2-5-4 Anwendungsbereich Ertragswert
R.:
· Mehrfamilienhäuser ab 3 Wohneinheiten
· Gemischt genutzte Objekte
2-5-4-1 Ansatz Kapitalisierungszins
R.:
· Kapitalisierungszins = Kapitalisierungszinssatz x Ertragswertfaktor
· Kapitalisierungszinssatz:
o Wohnwirtschaftliche Nutzung: 6%
o Gewerbliche Nutzung: 7%
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2-5-4-2 Ansatz Bewirtschaftungskosten
R.:
Für wohnwirtschaftlich genutzte Objekte:
· Nettokaltmiete unter 4 EUR: 30%
· Zwischen 4 und 6 EUR: 25 %
· Über 6 EUR: 20 %
Für gewerblich genutzte Objekte:
· Nettokaltmiete unter 4 EUR: 30%
· Zwischen 4 und 8 EUR: 22 %
· Über 8 EUR: 15 %
2-5-5 Allgemeine Bewertungsrichtlinien
2-5-5-1 Beleihungswert höher als Kaufpreis
R.:
Nur bei Erwerb innerhalb der Familie, jedoch keine Familiensanierungen
2-5-5-2 Erstellung eines Wertgutachtens
R.:
Erfordernis eines Wertgutachtens:
· Dingliche Beleihungen > 400.000 EUR inkl. Vorlasten
· Bei Objekten mit einem Anteil der Gewerbemieten an den Gesamtmieteinnahmen größer
als 1/3
· Bei besonderen Gegebenheiten behalten wir uns das Recht vor, ein Gutachten zu beauftragen
Weitere Hinweise:
· Das Gutachten wird nach Eingang der Unterlagen von der MünchenerHyp beauftragt
· Bitte berücksichtigen Sie, dass wir mit der Gutachtenerstellung erst nach Eingang der
vollständigen Bauunterlagen beginnen können
· Dauer der Gutachtenerstellung: 10 Bankarbeitstage nach Besichtigung
· Das Gutachten muss zur Kreditentscheidung vorliegen
· Dem Kunden entstehen keine Kosten
· Eine Übermittlung des Gutachtens an den Kunden ist ausgeschlossen
2-5-5-3 Erfordernis einer Besichtigung vor Zusage
R.:
Bei besonderen Gegebenheiten behalten wir uns das Recht vor, das Objekt vor Zusage zu
besichtigen.
2-5-5-4 Erfordernis einer Besichtigung nach Zusage
R.:
· Innen und Außenbesichtigung grundsätzlich erforderlich, sofern nicht bereits vor Zusage
geschehen
· Verzicht auf Innenbesichtigung möglich, wenn
o Objektalter <= 10 Jahre oder
o Beleihungsauslauf <= 50% des Beleihungswertes
2-6 Grundbuch
2-6-1 Art der Grundschuld
R.:
Normalerweise Buchgrundschuld; Briefgrundschuld möglich
2-6-2 Grundschuldzins
R.:
Mindestens 15%
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2-6-3 §800 ZPO
R.:
· Die Zwangsvollstreckungsklausel nach §800 ZPO muss zwingend eingetragen sein
· Dingliche und persönliche Haftung
2-6-4 Grundschuldabtretungen
R.:
·
·
·
·
Mindest-Grundschuldzins bei Abtretungen 8%
Abtretung von Beginn der Eintragung ins Grundbuch an
Vollzug erforderlich
Bei bereits erteilter Löschungsbewilligung ist eine Löschung des Rechts und eine
Neueintragung erforderlich
2-6-5 Verpfändung der Auflassungsvormerkung
R.:
Nicht möglich
2-6-6 Eigentumsrechte in Abt. I
R.:
Der Verkäufer muss Eigentümer sein
2-6-7 Rechte in Abt. II
R.:
Siehe Analge 3 'Tabelle Rechte in Abt. II'. Unterschieden werden:
· Rechte in Abt. II, die als nicht wertmindernd eingestuft werden und ohne Einschränkung
machbar sind (Spalte 2)
· Rechte in Abt. II, die wertmindernd sind und die nur machbar sind, wenn sie der
MünchenerHyp-Grundschuld im Rang nachfolgen (Spalte 3)
· Rechte in Abt. II, die einer detaillierten Prüfung bedürfen (Spalte 4)
· Rechte in Abt. II, die wertmindernd und für die MünchenerHyp nicht machbar sind (Spalte 5)
2-6-8 Fremde Vorränge in Abt. III
R.:
· Die fremde Vorlast soll nicht > 40% des Beleihungswertes liegen (1).
· Bestehende Vorlasten und beantragtes Darlehen sollen zusammen nicht > 80% des
Beleihungswertes liegen (2).
· Für Nachrangfinanzierungen der MHB wird ein Nachrangzuschlag gemäß Konditionstableau
(s. '3-4-1 Konditionsbausteine I') erhoben (3).
· Darlehenstranchen, die im Rahmen der Forward-Umschuldung zu einem späteren Zeitpunkt
valutieren und deshalb als zeitweilige Vorlasten auftreten, sind von den obigen Regeln (1) bis
(3) ausgenommen.
· Für sofort zu valutierende Darlehen zur wohnwirtschaftlichen Verwendung gilt die AusnahmeRegel ebenso.
· Folgende Abtretungen und Bestätigungen sind erforderlich:
o Der Darlehensnehmer tritt seine Ansprüche auf Rückgewähr an die MHB ab, und
o die Vorranggläubigerin bestätigt die Abtretung vorbehaltlos und
o stellt eine Valutenbescheinigung aus und
o gibt eine Einmalvalutierungserklärung ab.
2-7 Erbbau
2-7-1 Öffentliches und kirchliches Erbbaurecht
R.:
Stillhalteerklärung wird nur von öffentlichen oder kirchlichen Stellen akzeptiert
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2-7-2 Privates Erbbaurecht
R.:
Nicht machbar
2-7-3 Restlaufzeit Erbbaurecht
R.:
Darlehenslaufzeit plus 10 Jahre
2-7-4 Kapitalisierung Erbbaurecht
R.:
Ansatz des 20-fachen des jährlichen Erbbauzinses
2-7-5 Bewertung des Vorkaufsrechts
R.:
Ansatz 2% des Verkehrswertes
2-8 Zusatzsicherheiten
R.:
Keine Anrechnung von Zusatzsicherheiten, die keine Immobilien sind
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3 Finanzierung
3-1 Verwendungszweck und Auszahlungsvarianten
3-1-1 Umschuldung
R.:
· Die MünchenerHyp löst ausschließlich Kreditinstitute ab. Eine Ablösung von Darlehen bei VR
Banken ist ausgeschlossen
· Gegen notarielle Abtretung der Grundschuld oder gegen Vorlage einer Löschungsbewilligung
· Privatschriftliche Abtretung mit Übergabe des Grundschuldbriefs nicht möglich
· Keine Umschuldungen bei Rücklastschriften
· Die MünchenerHyp löst keine ausländischen Kreditinstitute ab
· Zum Ende der Zinsbindung des abzulösenden Darlehens bzw. zum Kündigungstermin nach §
489 BGB möglich
3-1-2 Prolongation
R.:
· Konditionen und Provisionen wie Neugeschäft
· Erforderliche Unterlagen: Konditionsangebot und ggf. Betreuerwechselformular
· Bitte an Abteilung IFP-B adressieren: [email protected]
3-1-3 Kauf eines bestehenden Objekts
R.:
Das Datum der Beurkundung des Kaufvertrages darf nicht länger als 3 Monate zurückliegen (bezogen
auf die Antragsstellung der Finanzierung)
3-1-4 Neubau als Kauf vom Bauträger
R.:
Wird derzeit nicht angeboten.
3-1-5 Neubau nach Werkvertrag
R.:
· Das zu beleihende Grundstück muss vermessen und eine Besicherung auf der neu gebildeten
Teilfläche möglich sein
· Lösungsmöglichkeiten:
o Der Grundstückskaufvertrag muss den Vollzug der Vermessung des Grundstücks als
Voraussetzung für die Fälligkeit der Kaufpreiszahlung enthalten
o Im Grundstückskaufvertrag muss die Bildung des Einzelgrundbuches (nicht die
Eintragung im Gesamtgrundbuch) des vermessenen Flurstückes als Voraussetzung
für die Fälligkeit der Kaufpreiszahlung aufgeführt sein
· Auszahlung erfolgt nach Bautenstand
· Einsatz von Eigenkapital vor Fremdkapital
· Bautenstands- und Fertigstellungsnachweis durch Generalunternehmer / Architekt
· Crefo-Score des Bauträgers darf keine Negativmerkmale enthalten
3-1-6 Neubau in Einzelgewerkvergabe
R.:
Nicht machbar
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24. Februar 2016
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Kreditfibel
3-1-7 Modernisierung
R.:
· Die MünchenerHyp finanziert Modernisierungskosten im Gesamtumfang bis maximal 30% des
Verkehrswertes
· Für die Modernisierungsmaßnahmen muss eine plausible Kostenschätzung auf Basis der
Einzelgewerke vorliegen
· Die Kosten der Modernisierung sind vollständig durch Rechnungen zu belegen
· Die Auszahlung erfolgt nach Baufortschritt
Besondere Bedingungen für Finanzierungen > 50.000 EUR:
· Die Kostenschätzung wurde von einem Sachverständigen (z.B. Architekten) vorgenommen.
Die Kostenschätzung des Sachverständigen muss belastbar sein und mindestens einen
Detaillierungsgrad aufweisen, der die Kosten je Einzelgewerk aufführt
· "Daumenpeilungen" werden nicht akzeptiert
· Die Bauleitung wird durch einen Sachverständigen vorgenommen. Eine Bauleitung in
Eigenregie des Bauherrn wird nicht akzeptiert
· Bautenstands- und Fertigstellungsnachweise erfolgen durch bauleitenden Sachverständigen
3-1-8 Nicht wohnwirtschaftliche Kapitalbeschaffung
R.:
· Kein Verwendungsnachweis erforderlich, jedoch Angabe eines plausiblen
Verwendungszwecks
· Auch als Nachrangfinanzierung möglich (siehe hierzu '2-6-8 Fremde Vorränge in Abt. III')
· Abweichend von der allgemeinen Regel '3-3-5 Darlehensbeträge' sind Finanzierungen bereits
ab 20.000 EUR möglich
· Alle Details dieses Produktes unter '3-5-3 Münchener Kapitalbeschaffer'
3-1-9 Nachfinanzierung
R.:
Es gelten die Bedingungen des Verwendungszeckes des beantragten Darlehens
3-2 Nutzungsart
3-2-1 Kapitalanlage
R.:
· Kapitalanlage = Objekt, von dem mehr als 50% der Gesamtfläche zur Vermietung vorgesehen
ist
· Beachten Sie auch die Kapitalanlegerregeln in 1-5-4
3-3 Finanzierungsstruktur
3-3-1 Zinsbindungen
R.:
· von 5 bis maximal 40 Jahren
· Ausnahmen bei
o 3-5-3 Münchener Kapitalbeschaffer
o 3-5-1 Münchener Freiheit
3-3-2 Maximale Darlehenslaufzeit
R.:
Unabhängig von der Tilgungsart (Annuität, Tilgungsaussetzung) muss die vollständige
Darlehensrückzahlung vor Ablauf der Restnutzungsdauer des Beleihungsobjektes erfolgen
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24. Februar 2016
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Kreditfibel
3-3-3 Münchener Forward
R.:
· Forward-Zeiträume von 1 bis zu 66 Monaten
· Forward-Zinsbindungen von 5 bis 30 Jahren
· Bei Forwards mit Auslauf > 80% des Beleihungswertes weitere Bonitätsprüfung 3 Monate vor
Auszahlung
· Bei Verschlechterung der Bonitat bis unter die Mindestanforderungen erfolgt eine Kündigung
des Darlehens gegen Stellung einer Nichtabnahmeentschädigung
· Maximal 3 Forward-Tranchen
3-3-4 Beleihungsregeln
3-3-4-1 Beleihungsauslauf <= 80%
R.:
Keine Einschränkungen
3-3-4-2 Beleihungsauslauf > 80% und <= 112%
R.:
· Mindestregeltilgung von 2% anfänglich (gilt nicht für KfW-Darlehen)
· Keine wertmindernden Vorlasten in Abt. II und keine dauerhaften Vorlasten in Abt. III
· Keine befristeten Arbeitsverhältnisse bei Kapitalanlegern
3-3-4-3 Beleihungsauslauf > 112%
R.:
Über 112% bzw. über Kaufpreis: keine Finanzierungen darstellbar
3-3-5 Darlehensbeträge
R.:
Finanzierungen von 40.000 EUR bis 1 Mio. EUR
· Maximal 5 Darlehenstranchen zulässig (inkl. KfW-Tranchen).
· Ausnahme: Forwarddarlehen mit max. 3 Tranchen
· Rundung auf volle Eurobeträge
Ausnahme: siehe 3-5-3 Münchener Kapitalbeschaffer
3-3-6 Darlehen mit annuitätischer Tilgung
R.:
Mindestregeltilgung: 1% (höhere Mindesttilgung bei hohen Beleihungsausläufen, älteren
Darlehensnehmern, geringer Restnutzungsdauer des Beleihungsobjektes und ggf. bei öffentlichen
Nachranggläubigern)
Höchstregeltilgung: unbeschränkt (Zinsbindung darf jedoch nicht über den Zeitpunkt hinausreichen,
zu dem das Darlehen kalkulatorisch zurückgeführt ist.)
Ausnahme: siehe 3-5-1 Münchener Freiheit
Tilgungssatzwechselrecht: dreimalige kostenlose Änderung der Regeltilgung zwischen
Mindesttilgung und 5%, sofern der Anfangstilgungssatz maximal 5% betragen hat
Ausnahme: siehe 3-5-1 Münchener Freiheit
Frühester Tilgungsbeginn: 1 Monat nach Darlehensvollauszahlung
Spätester Tilgungsbeginn:
· 3 Jahre nach Zusage (gilt nicht für Forwarddarlehen)
· Prolongationen von zeitweilig tilgungsfrei gestellten Darlehen müssen mindestens 1%
Regeltilgung haben
3-3-7 Darlehen mit Tilgungsaussetzung
3-3-7-1 Tilgungsaussetzung gegen Abtretung von Versicherungen
R.:
Wird derzeit nicht angeboten.
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Kreditfibel
3-3-7-2 Tilgungsfreie Darlehen gegen Abtretung eines Bausparvertrages
R.:
Wird derzeit nicht angeboten.
3-3-8 Sondertilgung
R.:
·
·
·
·
·
Ab dem zweiten Jahr nach Vollauszahlung
Höchstens 5 % p. a. des Darlehensbetrages
Mindestbetrag pro Sondertilgung: 200,00 EUR
Die monatliche Rate bleibt unverändert
Keine Sondertilgung bei tilgungsfreien Darlehen gegen Abtretung von Kapital-LV oder
Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht möglich
· Wiederauszahlbare Sondertilgungen siehe 3-5-2 Münchener Reverse
3-3-9 Nachrangdarlehen
R.:
Werden nur akzeptiert, wenn direkte Finanzierungskosten (Nebenkosten etc.) finanziert und nicht
bestehende Ratenkredite abgelöst werden
3-3-10 Eigenkapital
3-3-10-1 Eigenkapital
R.:
Nachweis durch Konto- / Depotauszug
3-3-10-2 Schenkung
R.:
· Schriftliche Bestätigung der Schenkung im Original und
· Nachweis des Kapitals des Schenkers durch Konto- / Depotauszug
3-3-10-3 Privatdarlehen
R.:
· Schriftliche Bestätigung des Privatdarlehensgebers im Original und
· Nachweis des Kapitals des Privatdarlehensgebers durch Konto- / Depotauszug
3-3-10-4 Bauspardarlehen
R.:
Nachweis durch Zuteilungsschreiben oder Vertrag inkl. Jahreskontoauszug
3-3-10-5 Landesfördermittel
R.:
· Antrag muss vor Zusage gestellt sein; bitte Kopie beilegen
· Nachweis durch Bewilligungsbescheid in Kopie muss vor Auszahlung vorliegen
3-3-10-6 Eigenleistungen
R.:
· Eigenleistungen werden bis maximal 30 TEUR angesetzt
· In der Prüfung der Kapitaldienstfähigkeit werden Eigenleistungen mit einem Zins- und
Kapitaldienst von 6% angesetzt
3-3-11 Disagio
R.:
Wird derzeit nicht angeboten.
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3-3-12 Zwischenfinanzierung
R.:
Wird derzeit nicht angeboten
3-3-13 Zinszahlungsmodalitäten
R.:
Monatlich nachschüssig mit sofortiger Tilgungsverrechnung auf Basis der Tageszählmethode 30/360
3-4 Konditionen
3-4-1 Konditionsbausteine I
R.:
Zinsaufschlag nach Beleihungsauslauf:
· 0,00% <= 60% BLA (Standardzinssatz)
· 0,05% > 60% bis <= 70%
· 0,20% > 70% bis <= 80%
· 0,37% > 80% bis <= 90% (score-abhängig)
· 0,82% > 90% bis <= 100% (score-abhängig)
· 1,07% > 100% bis <= 112% (score-abhängig)
Konditionsbausteine nach Antragsvolumen (nicht Tranchenvolumen):
· +0,70% bis unter 40 TEUR
· 0,00% ab 40 TEUR bis unter 150 TEUR
· -0,05% ab 150 TEUR bis unter 200 TEUR
· -0,07% ab 200 TEUR bis unter 250 TEUR
· -0,09% ab 250 TEUR bis unter 400 TEUR
· -0,05% ab 400 TEUR
Sicherung:
· 0,00% ein Objekt mit = 2 Grundschulden
· 0,02% ein Objekt mit > 2 Grundschulden
· 0,03% mehrere Beleihungsobjekte
3-4-2 Konditionsbausteine II
R.:
Selbständige / Freiberufler:
· 0,05% Selbstständige bilanzierend / geschäftsführende Gesellschafter
· 0,05% Freiberufler / nicht bilanzierende Selbstständige
Anzahl Auszahlungen (siehe auch '3-6-1 Auszahlung' und '3-6-3 Anzahl der Auszahlungen'):
· -0,02% Auszahlung in einer Summe
· 0,00% bei 2 bis 4 Teilauszahlungen
· 0,02% bei 5 bis 7 Teilauszahlungen
· 0,04% bei mehr als 7 Teilauszahlungen
Sondertilgung:
· 0,00% ohne Sondertilgung
· 0,04% bei 5% p.a.
· 0,04% bei 5% mit Münchener Reverse
· 0,28% Münchener Freiheit
Rechte in Abt. II (Tabelle "Abt. II", Spalte 3):
· 0,00% Keine wertmindernden Rechte in Abt. II
· 0,05% wertmindernde Rechte in Abt. II
Grundpfandrechte in Abt. III
· 0,00% keine vor- oder gleichrangigen Grundpfandrechte
· 0,06% gleichrangige oder vorrangige Grundpfandrechte
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3-4-3 Konditionsbausteine III
R.:
Bereitstellungszinsfreiheit:
· 0,00% bis 3 Monate nach Einstand
· 0,05% bis 6 Monate nach Einstand
· 0,07% bis 9 Monate nach Einstand
· 0,09% bis 12 Monate nach Einstand
· 0,00% VWZ Neubau: 12 Monate frei
Nach Ende der freien Zeit fallen Bereitstellungszinsen in Höhe von 0,25% p.m. an.
Münchener Forward:
Die Forwardaufschläge sind abhängig sowohl von der Forwardzeit wie von der Zinsbindung.
Siehe Forwardmatrix.
Verwendungszweck:
· Alle wohnwirtschaftlichen Verwendungszwecke: 0,00%
· Nicht wohnwirtschaftliche Kapitalbeschaffung:
barwertig in den Zins eingerechnete Gebühr von 1.000 EUR.
Volltilgungsabschlag:
· -0,10% Zinsbindung ab 15 Jahre
· -0,15% Zinsbindung 25 bis 30 Jahre
Objekte mit Gewerbeanteil:
· 0,05% Aufschlag
3-4-4 Provision MünchenerHyp-Finanzierung
R.:
· Provision max. 3,00%, barwertig auf den Sollzins umgerechnet
· Fällig nach Ablauf der Widerrufsfrist
3-4-5 Provision KfW-Finanzierung
R.:
· Zinsbindung 10 Jahre = Provision 2%
· Zinsbindung 5 Jahre = Provision 1%
3-5 Besondere Produkte
3-5-1 Münchener Freiheit
R.:
· Für Darlehensnehmer, die in der Zukunft höhere Geldzuflusse erwarten, renditeorientierte
Geldanlagen nicht für die Finanzierung einsetzen wollen, derzeit ihr Eigenkapital noch in
Immobilien gebunden haben
· Zinsfestschreibung ausschließlich 10 Jahre
· Ab dem 3ten Jahr 1x p. a. Sondertilgung in beliebiger Hohe (ab 10.000 EUR) zum
Quartalsultimo bis zur vollständigen Ablösung des Darlehens während der Zinsbindung
möglich
· Für alle wohnwirtschaftlichen Darlehen bis zu 400.000 EUR
· Regeltilgung: 1% bis max. 4% p. a. zzgl. ersparter Zinsen (0% bei Tilgungsaussetzung gegen
Abtretung Bausparvertrag)
· Kann nicht mit Forwarddarlehen und Tilgungssatzänderungen kombiniert werden
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3-5-2 Münchener Reverse
R.:
· Darlehen für wohnwirtschaftliche Finanzierungen mit Wiederauszahlung der geleisteten
Sondertilgung
· Ausschließlich für Eigennutzer
· Zinsbindung >= 10 Jahre
· Ausschließlich Tilgungsdarlehen mit mindestens 1 % Tilgung.
· Nur in Kombination mit Baustein "Sondertilgung" wählbar
· Mind. 5.000 EUR pro Wiederauszahlung, max. 3 Wiederauszahlungen möglich.
· Bei Wiederauszahlung ab dem 11. Jahr ist eine neue Bonitäts- und Objektprüfung erforderlich
· Kann bis max. 9 Monate vor Ablauf der Zinsbindung ausgeübt werden
· Maximaler Beleihungsauslauf 80% bei Darlehensabschluss
· Ordnungsgemäße Bedienung des Darlehens wird vorausgesetzt
· Möglich auch für Forwarddarlehen. Keine Kombination mit Disagio
· Abgabe einer Einmalvalutierungserklärung nicht möglich (Ausnahme: Kunde übt das Recht auf
Widerauszahlung nicht mehr aus)
· nicht möglich für Prolongationen
3-5-3 Münchener Kapitalbeschaffer
R.:
Beschreibung:
Unter dem Verwendungszweck "nicht wohnwirtschaftliche Kapitalbeschaffung" bieten wir Ihren Kunden
einen grundpfandrechtlich besicherten Allround-Kredit zur freien Verwendung* ab einer Summe von 20
TEUR bis 300 TEUR an. Unser Kapitalbeschaffer ist eine Erst- oder Nachrangfinanzierung auf die
Immobilie Ihrer Kunden.
*z. B. Finanzierungen von Pkw, Wohnmobilen, Motorrädern, Sport- und Segelbooten
Bedingungen:
· Kein Verwendungsnachweis erforderlich; jedoch Angabe eines plausiblen
Verwendungszwecks
· Sollen Ratenkredite von uns beim Ratenkreditgeber abgelöst werden, ist vom Kunden eine
Kopie des Kreditvertrags und der von der abzulösende Bank bestätigte Ablösesaldo und
Ablösetermin bei Beantragung einzureichen. Die Rate des abzulösenden Kredites wird dann
nicht in der Tragfähigkeit berücksichtigt
· Beabsichtigt der Kunde, seinen Ratenkredit - nach Auszahlung unserer Finanzierungsmittel
auf sein Konto - selbständig beim Ratenkreditgeber zu tilgen, sind die o.g. Unterlagen nicht
erforderlich. Die Rate des abzulösenden Kredites wird dann zusätzlich zur Belastung aus
unserem Kapitalbeschaffer als Ausgabe berücksichtigt
· Nicht für Privatiers, Selbständige, Freiberufler oder geschäftsführende Gesellschafter
· Bis zu einem Gesamtauslauf von 80%
· Bis zu einer Gesamtlaufzeit von 20 Jahren. Entsprechend ergibt sich daraus die MindestRegeltilgung.
· Auszahlung in einer Summe auf das Kundenkonto in max. eine Darlehenstranche oder an die
abzulösende Bank (siehe 1.)
· Das Sicherungsobjekt wird im Ist-Zustand eingewertet
· Zur Konditionierung: siehe 3-4-3 Konditionsbausteine III
3-5-4 KfW-Programme
R.:
· Nur in Verbindung mit MünchenerHyp-Finanzierung - Ausnahme: KfW-Energieeffizient
Sanieren (151/152)
· KfW-Darlehen werden für die Konditionierung in den Beleihungsauslauf eingerechnet
· Vom DN unterschriebene KfW-Anträge werden durch uns nach Kreditentscheidung bei der
KfW eingereicht
· Wird der Antrag durch die KfW abgelehnt, so wird das Darlehen aus MünchenerHyp-Mitteln
zur Verfügung gestellt, wenn der Kapitaldienst tragbar ist
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Kreditfibel
3-5-4-1 KfW-Wohneigentum (124)
R.:
Wird derzeit nicht angeboten.
3-5-4-2 KfW-Energieeffizient Bauen (153)
R.:
Wird derzeit nicht angeboten.
3-5-4-3 KfW-Energieeffizient Sanieren - Kredit (151/152)
R.:
Wird derzeit nicht angeboten.
3-6 Auszahlung
3-6-1 Auszahlung
R.:
· Als Auszahlung gilt jede Auszahlung vom Darlehenskonto. Die Zahl der Zahlungsempfänger ist
irrelevant
· Mindestbetrag pro Auszahlung: 10.000 EUR
· Reguläre Bearbeitungszeit einer Auszahlung: max. 3 Tage
3-6-2 Auszahlungsauftrag
R.:
Gemäß Formular der MünchenerHyp, das mit dem Darlehensvertrag versandt wird
3-6-3 Anzahl der Auszahlungen
R.:
Max. 10 Auszahlungen
3-6-4 Abnahmefrist der Finanzierung
R.:
Vollauszahlung innerhalb des ersten Jahres nach Zusage, es sei denn, eine längere
bereitstellungszinsfreie Zeit wurde vereinbart
3-6-5 Nichtabnahme von Darlehensteilen
R.:
Gegen Zahlung einer Nichtabnahmeentschädigung
3-6-6 Zurückhaltung von Eigenkapital durch den Kunden
R.:
Nicht möglich
3-6-7 Abgabe einer Bankbürgschaft oder Abgabe einer Finanzierungsbestätigung
R.:
· Nicht möglich
· Jedoch bestätigen wir die Abtretung der Auszahlungsansprüche des Kunden an die Baufirma
(MünchenerHyp-Vordruck) und zahlen auf das Konto der Baufirma aus
3-6-8 Auszahlung auf Grundstück
R.:
Bis zu 100% des Grundstückswertes
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Kreditfibel
3-7 Fristen und Prozesszeiten
R.:
Siehe auch Anlage 1
3-7-1 Antragseingang
R.:
· Spätester Zeitpunkt, zu dem die entscheidungsrelevanten Unterlagen eingegangen sein
müssen. Die MünchenerHyp behält sich vor, weitere Unterlagen für die Kreditprüfung
anzufordern (siehe 3-7-3)
· Sind die entscheidungsrelevanten Unterlagen bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingegangen,
kann die im Konditionsangebot gestellte Kondition nicht aufrechterhalten werden
3-7-2 Konditionsgültigkeit
R.:
· Konditionsreservierungen gelten bis zum Zeitpunkt der Kreditzusage
· Zwischen Antragseingang und Kreditzusage können die Konditionen einer Finanzierung auf
Betreiben des Vermittlers oder des Kunden höchstens ein Mal angepasst werden
· Verzögern sich Kreditbearbeitung und demzufolge auch Kreditzusage, weil Unterlagen
unvollständig oder verspätet eingereicht wurden, behalten wir uns grundsätzlich vor, das
Darlehen bei Verschlechterung unseres Einstands neu zu konditionieren
3-7-3 Spätester Unterlageneingang
R.:
· Spätester Zeitpunkt, zu dem die ggf. angeforderten weiteren Unterlagen eingegangen sein
müssen
· Sonst neue Kondition
3-7-4 Vertragserstellung
R.:
· Vertragserstellung in der MünchenerHyp
· Vertragsversand an die Darlehensnehmer durch MünchenerHyp
· Bereitstellung der von der MünchenerHyp unterzeichneten Vertragsdokumente in
elektronischer Form auf den Vertriebsplattformen ehyp und Europace
3-7-5 Rücklauf Vertragsunterlagen
R.:
· Spätester Zeitpunkt, zu dem der vom Darlehensnehmer unterschriebene Darlehensvertrag an
die MünchenerHyp zurückgegangen sein muss
· Bei Nichtvorlage kann die Kondition u. U. nicht aufrechterhalten werden
3-7-6 Ablauf Widerrufsfrist
R.:
Nach diesem Zeitpunkt kann die Provision ausgezahlt werden
3-7-7 Neu- und Doppeleinreichungen
R.:
· Neueinreichungen nach Nichtannahmen und Widerrufen werden nicht akzeptiert
· Im Falle von Kunden, die mehrere Vermittler parallel für sich arbeiten lassen und deren
Anträge zufällig über verschiedene Vermittler bei der MünchenerHyp platziert werden, wird nur
der zuerst eingereichte Antrag berücksichtigt
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4 Unterlagen
4-1 Unterlagen zur Immobilie
R.:
Siehe Anlage 2
4-2 Unterlagen zur Bonität und sonstige Unterlagen
4-2-1 Allgemeine Unterlagen zur Bonität
R.:
· Selbstauskunft im Original, von allen Darlehensnehmern ausgefüllt und unterzeichnet
· Einverständniserklärung zur Einholung einer SCHUFA-Auskunft im Original und von allen
Darlehensnehmern unterzeichnet
· Nachweis des Eigenkapitals durch Konto- / Depotauszug in Kopie bzw. bei Schenkung
zusätzlich schriftliche Bestätigung des Schenkungsgebers
4-2-2 zusätzlich bei KfW-Darlehen
R.:
· Original KfW-Antrag, von allen Darlehensnehmern ausgefüllt und unterzeichnet
· Original Online-Bestätigung zum Antrag "Energieeffizient Bauen" /"Energieeffizient sanieren",
von allen Darlehensnehmern ausgefüllt und unterzeichnet
4-2-3 zusätzlich für Angestellte, Arbeiter
R.:
· Gehaltsnachweise der letzten drei Monate aller Antragsteller
· Nachweis des Jahreseinkommens durch Lohnsteuerbescheinigung oder
Einkommensteuerbescheid oder Gehaltsabrechnung aus dem Monat Dezember
· Bei Ansatz 13.Gehalt, Urlaubs-/Weihnachtsgeld, Tantieme: Gehaltsabrechnung aus dem die
Sonderzahlungen ersichtlich sind
· Bei Ansatz von Provisionen: Gehaltsabrechnungen der letzten 2 Jahre
4-2-4 zusätzlich für Beamte, Angestellte im öffentlichen Dienst
R.:
Aktuelle Bezügemitteilung
4-2-5 zusätzlich für Rentner
R.:
Aktueller Rentenbescheid
4-2-6 zusätzlich für Selbständige, Freiberufler, geschäftsführende Gesellschafter
R.:
· Einnahmen-Überschuss-Rechnungen oder Bilanzen mit Gewinn-und-Verlustrechnung der
letzten drei Jahre in Kopie, vom Kunden oder vom Steuerberater unterschrieben, inklusive der
Kontennachweise
· Hinweis: Ab dem 01.07. eines lfd. Jahres muss der endgültige Abschluss des Vorjahres
eingereicht werden
· Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung inklusive der Summen- und Saldenlisten
· Letzter vorliegender Einkommensteuerbescheid und -erklärung
· Nachweis der privaten Krankenversicherung
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Kreditfibel
4-2-7 zusätzlich für Privatiers/ Kapitalanleger
R.:
· Einkommensteuererklärung und Einkommensteuerbescheid
· Nachweis der Mieteinkünfte, die angesetzt werden sollen, durch unterschriebene
Mieteraufstellung (ab 3 Wohneinheiten in einem Haus) bzw. Mietverträge (bis 2 Wohneinheiten
in einem Haus oder einzelne Wohnungen) und Kontoauszug mit aktuellem Mieteingang in
Kopie
· Nachweis eigener Mietzahlung durch Kontoauszug, wenn Kapitalanleger selber zur Miete
wohnt
4-2-8 zusätzlich bei Umschuldungen
R.:
· Kontoauszug / Saldenmitteilung des abzulösenden Darlehenskontos des Vorjahres
· Darlehensvertrag des abzulösenden Darlehens
4-2-9 Fallweise Unterlagen
R.:
· Bei zusätzlichem Immobilienvermögen:
o Immobilienaufstellung
o Die Mietzahlung muss anhand von Kontoauszügen nachgewiesen werden
· Im Falle von Neubau mit Werkvertrag:
o Gesamtkostenaufstellung gemäß MünchenerHyp-Formular
· Bei Bestandskunden, die ursprünglich über einen anderen Vermittler eingereicht wurden:
o von allen Darlehensnehmern unterzeichneter Betreuungswechselauftrag
· Bei Ansatz von Einnahmen aus Unterhaltszahlungen an Kinder:
o Nachweis durch Kontoauszug
o Bei beurkundeter Unterhaltsverpflichtung Unterhaltstitel
o Bei gerichtlich erwirkter Unterhaltsverpflichtung Gerichtsurteil
· Bei Bezug von Elterngeld
o Bewilligungsbescheid in Kopie
o die letzten 3 Gehaltsabrechnungen vor Elternzeit
· Nachweis über weitere Verbindlichkeiten (Kopie Kredit-/Leasingvertrag)
· Unterhaltsverpflichtung an geschiedenen/getrennt lebende Partner:
o Kontoauszüge
o notarielle Scheidungsfolgevereinbarung
· Unterhaltsverpflichtung an unterhaltspflichtige Kinder:
o Kontoauszüge
o Bei beurkundeten Unterhaltsverpflichtungen zusätzlich den Unterhaltstitel
· Im Falle von Partnern, die getrennt leben:
o notarielle Trennungsvereinbarung
4-3 Unterlagen vor Auszahlung
4-3-1 Allgemeine Unterlagen
R.:
Grundschuldbestellungsurkunde, vollstreckbar nach §800 ZPO, im Original
4-3-2 Umschuldung
R.:
· Nachweis über den Vollzug der Löschung
· Ablösevollmacht und Auskunftsermächtigung
· Valutenbescheinigung und Forderungsaufstellung im Original
4-3-3 Nachrangfinanzierung
R.:
· Einmalvalutierungserklärung bei Nachrangfinanzierungen im Original
· Abtretung der Rückgewähransprüche bei Nachrangfinanzierungen im Original
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Kreditfibel
4-3-4 Neubau
R.:
·
·
·
·
Baugenehmigung in Kopie
Bautenstandsbericht in Kopie
Nachweis der bereits geleisteten Zahlungen oder Rechnungsbestätigung in Kopie
Werkvertrag mit Auszahlungsplan in Kopie
4-3-5 Bestandskauf, Bestandskauf mit Modernisierung, Kauf vom Bauträger
R.:
Fälligkeitsmitteilung in Kopie
4-3-6 Fallweise Unterlagen
R.:
· Im Falle eines Erbbaurechts, Zustimmung des Erbbaurechtsgebers zur Veräußerung im Wege
der Zwangsversteigerung (sofern nicht im Erbbauvertrag festgelegt)
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Anlage 1
Fristen und Prozesszeiten
Anlage 2
Unterlagen zur Immobilie
Haus
ETW
x
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x
x
x
x
x
x
Allgemeine Objektunterlagen
Grundriss mit Bemaßung
Aktuelle Lichtbilder der Immobilie
Flurkarte / Amtlicher Lageplan
Teilungserklärung (bei Objekten mit bis zu 3 Wohneinheiten)
Berechnung des umbauten Raums
Seitenriss
Wohnflächenberechnung
Aufstellung der Modernisierungs-/Renovierungsmaßnahmen. Einfache Angabe, welche
Gewerke durchgeführt wurden, vom Kunden unterzeichnet. Keine Angabe der Kosten
oder Kostennachweise erforderlich
zusätzlich bei Kauf
Notarieller Kaufvertrag / Kaufvertragsentwurf1
zusätzlich bei Neubau
Notarieller Grundstückskaufvertrag/ Kaufvertragsentwurf1
Werkvertrag / Entwurf Werkvertrag
Baukostenzusammenstellung (Formular MünchenerHyp)
zusätzlich bei Umschuldung
Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate)
zusätzlich bei Modernisierung
Kostenvoranschlag oder Kostenaufstellung der geplanten Maßnahmen
zusätzlich bei Erbbaurechten
Erbbaurechtsvertrag/ Entwurf des Erbbaurechtsvertrages
zusätzliche Unterlagen für die Erstellung von Wertgutachten (dies ist bei
Darlehensanfragen > TEUR 400 notwendig)
eine Baubeschreibung
die Bewilligungsurkunden für wertmindernde Rechte in Abt. II
1 Der Kaufvertrag muss „qualifiziert“ sein, d. h. es müssen die Eigentumsverhältnisse aus Abt. I, die Lasten und
Beschränkungen in Abt. II und die Grundpfandrechte in Abt. III daraus ablesbar sein
Verfügungsbeschränkungen
Bodenschutzvermerk
Denkmalschutzvermerk
Enteignungsvermerk
Entwicklungsvermerk
Konkursvermerk (Antragsteller = Eigentümer)
Konkursvermerk (Antragsteller = Erwerber)
Nacherbenvermerk
Nachfolgevermerk
Nachlassverwaltungsvermerk (Antragsteller = Erwerber / Löschung ist aber zu bedingen)
Nachlassverwaltungsvermerk (Antragsteller = Erwerber)
Sanierungsvermerk / -verfahren
Testamentsvollstreckungsvermerk
Umlegungsvermerk / -verfahren
Veräußerungs- / Belastungsbeschränkung für LVA
Verfügungsbeschränkung, z. B. aufgrund einer einstweiligen Verfügung
Vergleichsvermerk (Antragsteller = Eigentümer)
Vergleichsvermerk (Antragsteller = Erwerber)
Zwangsverwaltungsvermerk
Zwangsversteigerungsvermerk
Vormerkungen
Auflassungsvormerkung
Rückauflassungsvormerkung
Rückauflassungsvormerkung für die Gemeinde
Vorkaufsrecht (als schuldrechtliches Recht nach §§ 504 ff BGB)
Rückkaufsrecht
Vormerkung wegen Änderung Erbbauzins
Reallasten
Erbbauzins
Leibrente (Einreichung Eintragungsurkunde erforderlich)
Benutzungsdienstbarkeiten
Abbruchrecht
Abwässer
Anbaurecht (Einreichung Eintragungsurkunde erforderlich)
Ausbeuten von Bodenbestandsteilen
Bahngleis
Benutzungsrecht (Einreichung Eintragungsurkunde erforderlich)
Bohr- und Schürfrecht
Brandmauer
Brauereirecht
Durchfahrts- und Durchgangsrecht
Einstellrecht / Stellplatzrecht
Fensterrecht
Fensterschließrecht
Fernsehantennenrecht
Fischereirecht, Forstnutzungsrecht
Garagenbenutzungsrecht
Gaststättenbetriebsrecht
Gebäudenutzungsrecht (Einreichung Eintragungsurkunde erforderlich)
Gewerbebetriebsbeschränkung, -verbot
Grenzabstandsrecht
Grenzzaun (Recht zum Halten eine Grenzzaunes)
Hammerschlagsrecht, Leiterrecht
Hochspannungsleitungsrecht
Leibgeding (Einreichung Eintragungsurkunde erforderlich)
Leitungsrecht (Recht zum Legen und Halten einer Leitung, z.B. elektrische Kabel, Telefonund Telegrafenkabel, Gasleitung, Wasserleitung etc.)
Lichtrecht
Mülltonnenabstellrecht
Nießbrauch (Einreichung Eintragungsurkunde erforderlich)
Stauanlage (Recht zum Halten einer Stauanlage in einem Fluss)
Straßenunterhaltsverpflichtung
Stützrecht (Recht zum Stützen eine Bauwerks oder eines Teiles davon)
Nicht möglich
Detaillierte Prüfung
nötig
Nur im Nachrang
möglich
Art des Rechts in Abt. II
Auch im Vorrang
möglich
Anlage 3
Rechte in Abt. II
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Tankstellenrecht
Trafostationsrecht
Traufrecht (Recht zur Ableitung des Tropfenfalls aus einer Dachtraufe auf das dienende
Grundstück)
Überbaurecht (Einreichung Eintragungsurkunde erforderlich)
Überfahrtsrecht, Überwegerecht
Viehtränkrecht
Vorkaufsrecht (als dingliches Recht nach § 1094 BGB)
Wärmebezugsrecht / Wärmelieferungsrecht
Wasserrecht, Wasserschöpfrecht
Wegerecht (Recht zum Gehen, Fahren, Reiten, Viehtreiben etc.)
Weiderecht
Wohnrecht
Wohnungsbelegungsrecht (Wohnungsbesetzungsrecht)
Zaunrecht, Zaunerrichtungsrecht
Verbotsdienstbarkeiten
Baubeschränkung (Einreichung Eintragungsurkunde erforderlich)
Bebauungsverbot
Benutzungsbeschränkung
Gewerbebetriebsbeschränkung (bei Wohnobjekten)
Gewerbebetriebsbeschränkung (bei gemischt genutzten Objekten)
Verbot der Aufhebung der Gemeinschaft
Ausschließungsdienstbarkeiten
Bergschadenverzicht
Duldung zur Entnahme von Heizungswärme
Verzicht auf Abwehrrechte gegenüber Immissionen
Verzicht auf nachbarrechtliche Befugnisse
Nicht möglich
Detaillierte
Prüfung nötig
Nur im Nachrang
möglich
Auch im Vorrang
möglich
Art des Rechts in Abt. II
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