Unsere Services für Sie! Stand 02/2016 16.-17. april 2016 Messe Graz www.trendsofbeauty.at/downloads www.trendsofbeauty.at Herzlich willkommen in Graz! Sehr geehrte Aussteller! Herzlich Willkommen auf der Messe Graz! Ein professioneller Messeauftritt verlangt nach einer ebenso professionellen Vorbereitung. Wir haben für Sie eine Servicemappe zusammengestellt, die Sie dabei bestmöglichst unterstützen soll. Neben allgemeinen Inhalten zum Messestandort Graz bieten wir Ihnen auch technische sowie organisatorische Serviceleistungen an. Beachten Sie auch das breite Angebot unserer Marketingaktivitäten, um vor und während der Messe bestmöglich auf Ihren Messeauftritt aufmerksam zu machen! Wir wünschen Ihnen schon heute einen erfolgreichen Messeverlauf! Ihr Team der Trends of Beauty PROJEKTLEITUNG Cornelia Derler T. 0043 316 8088 - 242, F. DW - 249 M.0043 664 8088 2242 E. [email protected] Projektassistenz / PROGRAMM DAS TEAM DER TRENDS OF BEAUTY GRAZ Silvia Reiter T. 0043 316 8088 - 241, F. DW - 249 M.0043 664 8088 2241 E. [email protected] Julia Brauchard, B.A. T. 0043 316 8088 - 265, F. DW - 249 M.0043 664 8088 2265 E. [email protected] MARKETING / PR Mag. Christiane Schnabl T. 0043 316 8088 - 213, F. DW - 249 E. [email protected] Standbau / Mietmobiliar AMB Ausstellungsservice und Messebau GmbH Martin Hansemann T. 0043 316 831 000 14 M.0043 664 3855 552 E. [email protected] Aufbau: AUF- UND ABBAUZEITEN Donnerstag, 14. April 2016 Freitag, 15. April 2016 Abbau: Sonntag, 17. April 2016 Montag, 15. April 2016 7:30 bis 22:00 Uhr 7:30 bis 24:00 Uhr 17:30 bis 24:00 Uhr 7:30 bis 10:00 Uhr Stand 02/2016 . Irrtum und Änderungen vorbehalten Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H. A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at 2 ÜBERSICHT & CHECKLISTE Serviceleistungen der Messe Graz 1. Informationen Seite A.1 Allgemeine Informationen 4 A.2 Anreise, Anfahrt 7 A.3 Kontakte Dienstleister 11 2. Marketingservice B.1 Übersicht Presse- und Marketingaktivitäten 12 B.2 Marken 13 B.3 Hervorhebung Logo im Hallenplan 14 B.4 Web: www.trendsofbeauty.at 15 B.5 Messebooklet 16 B.6 Werbung im BEAUTY JOURNAL - das Messespecial 17 B.7 Gutschein im Messebooklet 19 B.8 Logo und Beilage Eintrittskarte 20 B.9 A1 Ständer, Rollup 21 B.10 Verteilung von Werbemitteln, Individulle Pakete und Sponsoring 22 B.11 Briefkleber, A2 Plakate, Einladungskarten 23 B.12 Rahmenprogramm 24 3. Bestellformulare C.1 Ausstellerausweise 25 C.2 Ausstellerparkplätze 26 C.3 EDV – Internet-Service 27 C.4 Logistik und Leergut 29 C.5 Technische Richtlinien / Hängepunkte 31 C.6 Strom 32 C.7 Wasser 34 C.8 Messestand, Planskizze 35 C.9 Komplettstand 36 4. D.1 Richtlinien & AGBs Allgemeine Messe- und Betriebsordnung 39 Stand 02/2016 . Irrtum und Änderungen vorbehalten Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H. A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at 3 A.1 Informationen Allgemeine Informationen Ein-/Ausfahrtsregelung Einfahrt/Ausfahrt während der Aufbauzeit: Fröhlichgasse 35, 8010 Graz Einfahrt/Ausfahrt Abbau letzter Messetag: ca. 30 Minuten nach Messeschluss, Fröhlichgasse 35, 8010 Graz Abfalltrennung Alle Aussteller müssen lt. ST AWG 2004 Verpackungsmaterial wieder mitnehmen. Achten Sie während des Messebetriebes bitte unbedingt auf die entsprechende Mülltrennung. Zu diesem Zweck stehen Sammelstellen, so genannte „Müllinseln”, rund um die Hallen bereit. Sollte diesem wichtigen Umweltschutzgedanken nachweislich nicht entsprochen werden, behalten wir uns das Recht vor, die Entsorgung auf Ihre Kosten zu veranlassen. Die Lagerung von Verpackungsmaterialien in den Hallen ist nicht gestattet. Parken im Gelände während der Auf-/Abbauzeit Die Verkehrswege auf dem Messegelände müssen unbedingt frei bleiben. Parkende Autos behindern in diesem Bereich Lieferanten oder Einsatzfahrzeuge und müssen daher kostenpflichtig abgeschleppt werden. Die Einfahrt von PKW, Kleinlastern und LKW zu Ent-/Beladezwecken in die Hallen ist aus feuerpolizeilichen Gründen verboten. Wir können keine Verantwortung für Ausstellungsgut, Standbaumaterial, etc. übernehmen. Verschließen Sie daher stets Ihr Fahrzeug und lassen Sie Ausstellungsgut nicht unbeaufsichtigt. Kautionsregelung Die Zulieferung von Lebensmitteln, Getränken und anderen Waren für Aussteller und Lieferanten ist bis zu 2 Stunden vor den offiziellen Öffnungszeiten einer Messe und bis zu 2 Stunden nach offiziellem Messeende möglich. Nach 20 Uhr ist jede Zufahrt gesperrt. Für Lieferanten, die während der Messezeit Lebensmittel und Getränke an verschiedene Versorgungsbetriebe zu liefern haben, ist eine Lieferplakette erforderlich, die in der Technikabteilung erhältlich ist. Diese Plakette ist an der Windschutzscheibe deutlich anzubringen. Mit dieser Lieferplakette erhalten Lieferanten bei der Einfahrt ins Messegelände eine Lieferantenzeitkarte, für die eine Kaution von € 50,-- (1 Stunde Aufenthalt PKW, 2 Stunden Aufenthalt LKW) hinterlegt werden muss. Sollte diese Zeit überschritten werden, gilt dieser Betrag als vereinnahmt. Für alle anderen Fahrzeuge, die während der Messe zum Zweck der Nachlieferung, des Austausches oder der Servicetätigkeit das Gelände befahren müssen, wird bei der Einfahrt eine Zeitkarte gegen eine Kaution von € 50,-- ausgefolgt; sollte die vorgesehene Zeit überschritten werden, gilt dieser Betrag als vereinnahmt. Am letzten Veranstaltungstag wird eine Kaution von € 150,-- eingehoben. Bei Überschreitung der Verweildauer wird dieser Betrag als Parkgebühr einbehalten. Ab 15 Uhr gibt es am letzten Veranstaltungstag keine Einfahrt mehr. Einsatz von Musik am Messestand Höflich machen wir auch darauf aufmerksam, dass der Einsatz von Musik am Messestand (Radio/TV, Tonträger, Live-Musik usw.) bei der AKM anzumelden ist. Den Kontakt der AKM Graz finden Sie auf Seite 11. Stand 02/2016 . Irrtum und Änderungen vorbehalten Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H. A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at 4 A.1 Informationen Auflagen – Brandschutz und Sicherheit Auszug aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Die brandschutztechnischen Einrichtungen im gesamten Ausstellungsbereich wie Feuermelder, Feuerlöscher, Wandhydranten, Hydrantenkästen müssen jederzeit erkennbar und für Jedermann frei zugängig gehalten werden. Die Erreichbarkeit dieser Einrichtungen über Standflächen bedarf einer rechtzeitigen Abklärung und Plangenehmigung. Diese Regelung gilt nicht für zusätzlich, von der Behörde angeordnete Feuerlöscher, innerhalb einzelner Stände. Die Ausstellungsflächen in der Stadthalle und der Halle A sind flächendeckend mit einer automatischen Löschanlage (Sprinkleranlage) ausgestattet. Bei Standaufbauten ist daher zu beachten: • Geschlossene Decken sind nicht zulässig (auch keine Marktschirme). Alle geschlossenen Flächen, die größer als 1m x 1m sind, müssen mit Sprinklern ausgestattet werden. Stoffe, die als horizontal abgespannte Decke verwendet werden, müssen sprinklertauglich sein. Der entsprechende Nachweis ist vom Aussteller zu erbringen. Ausnahmen können nur in besonders begründeten Ausnahmefällen und nach rechtzeitig (2 Wochen vor Aufbaubeginn) eingeholter, behördlicher Genehmigung gestattet werden. • Bei Standhöhen ab 2,50 m sind die Pläne rechtzeitig von der MCG genehmigen zu lassen. • In der Stadthalle und der Halle A besteht aufgrund der lichten Raumhöhe die Möglichkeit, zweigeschoßige Stände zu bauen, wobei folgende Richtlinien einzuhalten sind: - Planvorlage an die MCG zur Prüfung und Abstimmung mit der Behörde. Im Zuge dieser Überprüfung wird festgelegt, ob ein zusätzlicher Einbau einer Sprinkleranlage erforderlich ist. - Bei der Planung ist das „Steiermärkische Baugesetz“ zu berücksichtigen (Stiegen, Geländer etc.) Bei Genehmigung des Standes bitte für die Überprüfung vor Ort zusätzlich vorbereiten: - Statisches Attest und Bestätigung über „ordnungsgemäßen Aufbau“ durch die ausführende(n) Firma(en) - Erforderliche Zertifikate für Bauabnahme Wärmeentwickelnde Geräte (z.B. Scheinwerfer auf Türmen etc.) müssen mit ausreichendem Abstand so angebracht werden, dass die automatische Sprinkleranlage nicht ausgelöst wird. Alle Materialen und Dekorationsgegenstände müssen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen (derzeit die Önorm 3822 sowie die in der TRVB-N 136-79 unter Punkt 7 geregelte Brennbarkeitsklasse 1, Qualmbildungsklasse 1, Tropfbildungsklasse 1) Entsprechende Prüfzeugnisse/Zertifikate sind für die Prüfung vor Ort bereitzuhalten. Packmaterial und sonstiges leicht brennbares Material darf nicht direkt in der Ausstellungshalle (auch nicht hinter dem Standbereich) gelagert werden. Werden Fahrzeuge präsentiert, bitten wir folgende behördlichen Auflagen zu berücksichtigen: • Der Tank ist vollständig zu entleeren. • Unter das Fahrzeug ist eine Schutzmatte zu legen. • Die Fahrzeugbatterie ist abzuklemmen. (Können diese Bedingungen nicht eingehalten werden, so sind andere geeignete Maßnahmen rechtzeitig mit der Betriebsfeuerwehr der MCG abzuklären). Helium und CO2 sind nicht brennbare Gase und dürfen in den Hallen verwendet werden. Achtung: Die Druckflaschen, in der die Gase abgefüllt sind, müssen dauerhaft gegen Umfallen gesichert sein. Die Verwendung von brennbaren Gasen (z.B. Propan, Butan, auch Sauerstoff) ist nur in besonderen Einzelfällen (bei Fachmessen) zulässig. Die Genehmigung hiefür ist rechtzeitig unter Darlegung des Verwendungszweckes sowie vorhandener bzw. vorgesehener Sicherheitsmaßnahmen bei der Feuerwehr der Stadt Graz, Feuerpolizei einzuholen. Im Falle einer Genehmigung bitten wir zu beachten: • Das Lagern von Reserveflaschen ist in der Ausstellungshalle strikt untersagt. • Absperrhähne von Druckluftflaschen müssen nach Veranstaltungsende geschlossen und gegen Manipulation Betriebsfremder gesichert werden. • Die gesetzlichen Vorschriften im Umgang mit Druckgasen sind einzuhalten. Stand 02/2016 . Irrtum und Änderungen vorbehalten Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H. A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at 5 A.1 Informationen Elektrische Anlagen auf Ausstellungsständen müssen nach ÖVE EN 1 ausgeführt sein. In Betrieb befindliche elektrische Bügeleisen, Kochplatten, Kaffeemaschinen u.ä. Heizquellen sind auf nicht brennbare, schlecht wärmeleitende Unterlagen zu stellen. Die Verwendung von offenem Feuer und offenem Licht ist untersagt. Scheinwerfer und sonstige Abhängungen über Kopfhöhe sind doppelt gegen herab fallen zu sichern. Das Rauchen ist seit 1. 1. 2009 in Veranstaltungshallen generell gesetzlich verboten. Dies gilt auch für in der Halle situierte Gastronomiebereiche. Die Betriebsfeuerwehr der MCG ist auf Grund gesetzlicher Vorschriften befugt und verpflichtet, notwendige Anordnungen zu treffen, die zur Verhütung und Bekämpfung von Brandgefahren sowie der Sicherheit der Rettungs- und Angriffswege erforderlich sind. Den Anweisungen der Betriebsfeuerwehr der MCG ist unverzüglich Folge zu leisten. Bei einem erforderlichen Einsatz oder/und Schaffen von Rettungs- und Angriffswegen wird keine Haftung für eventuelle Schäden an Ausstellungsgütern oder Ausstellungsständen übernommen. Aufgelegte Läufer (Teppiche), Kabelführungen etc. sind stolpersicher zu verlegen und dürfen die Verkehrswege nicht behindern. Bauliche oder sonstige Veränderungen, (Bohrungen etc.) des Bestandsobjekts oder seiner Einrichtungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der MCG und dürfen nur zu Lasten und auf Kosten des Vertragspartners vorgenommen werden. Dies trifft zu, wenn von der MCG eine entsprechende Zustimmung zur Veränderung gegeben wurde. Die Wiederherstellung wird von der MCG an ein konzessioniertes Unternehmen beauftragt und ist vom Vertragspartner nach Rechnungslegung zu begleichen. Der Vertragspartner haftet auch für solche Veränderungen, welche durch von ihm beauftragte Personen verursacht werden. Registrierung von Schaugeschäften nach § 26 StVAG (1) Die Landesregierung führt ein öffentliches Register für 1. Bewilligungen nach § 10; 2. Veranstaltungseinrichtungen, die in der Steiermark verwendet werden dürfen, und die darüber Verfügungsberechtigten. (2) Veranstaltungseinrichtungen, die in der Steiermark verwendet werden sollen und nicht von einer Veranstaltungs stättenbewilligung umfasst sind, bedürfen einer Aufnahme in das Register, es sei denn, sie werden im Rahmen einer Veranstaltungsstättenbewilligung mitgenehmigt und nur dort eingesetzt. Die Registrierung berechtigt zur Aufstellung und zum Betrieb der Einrichtung auf Kosten und Gefahr der Verfügungsberechtigten/des Verfügungsberechtigten. (3) Für die Aufnahme in das Register sind folgende Angaben erforderlich: 1. Name, Anschrift (Hauptwohnsitz oder Firmensitz) und Telefonnummer, gegebenenfalls auch eine E-Mail Adresse des über die Veranstaltungseinrichtung Verfügungsberechtigten; 2. eine genaue Bezeichnung, Beschreibung und nähere technische Angaben über die Veranstaltungseinrichtung; 3. der letzte Überprüfungsbefund, der nicht älter als 2 Jahre sein darf. (4) Die Landesregierung kann Inhalt und Form der Registrierung sowie beizulegende Unterlagen durch Verordnung festsetzen. (5) Die Landesregierung hat die Registrierung schriftlich zu bestätigen und die Registernummern für die Veranstaltungs einrichtungen mitzuteilen. (6) Registrierte Veranstaltungseinrichtungen sind längstens alle 2 Jahre unter sinngemäßer Anwendung des § 20 überprüfen zu lassen. (7) Die Veranstaltungseinrichtung ist aus dem Register zu streichen, wenn der Landesregierung innerhalb der Prüffrist keine Prüfbescheinigung (§ 20 Abs. 4) vorgelegt wird. (8) Die Verfügungsberechtigte/Der Verfügungsberechtigte hat der Landesregierung jede wesentliche Änderung unverzüglich bekannt zu geben. (9) Die Landesregierung ist berechtigt, das gemäß Abs. 1 und 2 einzurichtende Register automationsunterstützt zu führen. Sie hat bei der Führung des Registers auf die Wahrung des Grundrechts auf Datenschutz im Sinn des Datenschutzgesetzes 2000 zu achten und die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit und des Datengeheimnisses zu treffen. Stand 02/2016 . Irrtum und Änderungen vorbehalten Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H. A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at 6 A.2 Informationen Anreise, Anfahrt und Aufenthalt Anfahrt per PKW Anreise über A2 Abfahrt Graz Ost (1,5 km) Adresse für Anlieferungen Fröhlichgasse 35 8010 Graz Zentrum ie 6 nlin bah ßen aße Stra nstr abe zgr Mün ie 4 traß rf-S ndo ötze nlin bah H von ßen rad Stra Con e l ürte rettg Mur Laza ahnlinie Straßenb alzburg A9 von S d kommen Karlauer 5 l M rte gü ini om Jak sse fga rho e os ürtel Schönaug Gürtel se as hg lic h Frö na hö Sc e lda 4 inie hnl nba aße Str aße rfStr ndo tze Hö e Münzgrabenstraß ße ße hof tra hn ns tba ise Os iffe Ra raße tra rns se Ka st Triester on d-v nra Co sse uga r Mu ass uho ug Ne e ss ga ch hli Frö A2 r Mu UPC-Arena Abfahrt Graz-Ost A2 von Wien bzw. Klagenfurt kommend Stand 02/2016 . Irrtum und Änderungen vorbehalten Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H. A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at 7 A.2 Informationen Anreise, Anfahrt und Aufenthalt Anreise mit der Bahn Umweltfreundlich und bequem kommen Sie mit der Bahn oder dem Bus nach Graz. Direkte Bahn- oder Bus-Verbindungen gibt es z.B. von Wien, Salzburg, Linz, Innsbruck, Klagenfurt, München, Stuttgart, Frankfurt, Budapest. Anreise per Flugzeug Der internationale Flughafen Graz-Thalerhof ist nur 10 km von der Stadt und vom Messe Congress Graz entfernt. Er wird von den Flughäfen Wien, Frankfurt/Main, München, Zürich, Stuttgart, Berlin, Düsseldorf u.a. angeflogen. Öffentlicher Verkehr Straßenbahn- Haltestellen für die Linien 4, 5, 6 (13): • Jakominigürtel/Messe • Stadthalle • Fröhlichgasse/Messe • Münzgrabenstraße/Messe Stadthalle & Messe - Parkplätze Je nach Veranstaltung stehen folgende messeeigene Parkplätze zur Verfügung: P1 Fröhlichgasse 1200 Pkw bei jeder Messe P2 Raiffeisenstraße 250 Pkw P3 Messegelände 400 Pkw fallweise Tiefgarage 212 Pkw Fröhlichgasse, Conrad-von-Hötzendorf-Straße, Raiffeisenstraße (alle bewacht). Parkplätze für Behinderte Gekennzeichnete und fix reservierte Behinderten-Parkplätze bei jeder Messe. Diese befinden sich in der Conrad-von-Hötzendorf-Straße gegenüber der Stadthalle (nördlich des Zebrastreifens), in der Fröhlichgasse (Nordseite bei Eingang 2 in die Halle A) sowie am Besucherparkplatz in der Fröhlichgasse und in der Tiefgarage. Bei Veranstaltungen in der Stadthalle bieten wir die Möglichkeit, im Messegelände zu parken. Stand 02/2016 . Irrtum und Änderungen vorbehalten Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H. A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at 8 A.2 Informationen Anreise, Anfahrt und Aufenthalt Hotels in Graz Graz verfügt über eine Vielzahl an Unterkünften, von der Pension bis hin zu Businessund Design Hotels. Das Team von Graz Tourismus unterstützt Sie gerne bei der Auswahl eines Hotels. Graz-Tourismus und Stadtmarketing GmbH T. 0043 316 8075 – 0 F. 0043 316 8075 – 55 E. [email protected] Gerne können Sie sich auch direkt an eines unserer Partnerhotels wenden damit profitieren Sie von den jeweiligen Messetarifen. Roomz Graz Conrad-von-Hötzendorf-Straße 92-96 8010 Graz T. 0043 316 902090 F. 0043 316 902090 – 99 E. [email protected] I. www.roomz-graz.com Harry‘s Home Graz Pachern Hauptstraße 95 8075 Hart bei Graz T. 0043 316 493900 - 91 F. 0043 316 493900 - 99 E. [email protected] I. www.harrys-home.com/graz Palais Hotel Erzherzog Johann Sackstraße 3-5 8010 Graz T. 0043 316 811616 F. 0043 316 811515 E. [email protected] I. www.erzherzog-johann.com/ Weitzer Hotels Das Weitzer Grieskai 12-16 8020 Graz T. 0043 316 703400 F. 0043 316 703629 E. [email protected] I. www.hotelweitzer.com Hotel Daniel Graz Europaplatz 1 8020 Graz T. 0043 316 711080 F. 0043 316 711085 E. [email protected] I. www.hoteldaniel.com/de/graz Hotel Wiesler Grieskai 4-8 8020 Graz T. 0043 316 70660 E. [email protected] I. www.hotelwiesler.com Messespedition Schenker & Co AG Alte Poststraße 452, 8055 Graz Patrick Görgl T. 05 7686 – 231 526 F. 05 7686 – 231 529 E. [email protected] I. www.dbschenker.com/at Das Formular finden Sie auf Seite 28. Stand 02/2016 . Irrtum und Änderungen vorbehalten Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H. A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at 9 A.2 Informationen Geländeplan Trends of Beauty Graz 2016 Straßenbahn 6 Münzgrabenstraße Bitte beachten Sie, dass laut den gesetzlichen Bestimmungen seit 1.1.2009 in den Messehallen ein absolutes Rauchverbot herrscht. Adresse für Anlieferung: Fröhlichgasse 35 Bitte beachten Sie, dass die Mitnahme von Hunden aufs Gelände und in die Hallen behördlich untersagt ist. LKW-Abstellplatz 2 Halle D OG Halle C Freigelände freiluftarena B Freigelände Halle D EG Jakominigürtel messecongress nord Halle F Messepark Ladenstein UPC Stadiongarage Straßenbahn 4 Conrad-von-Hötzendorf-Straße Straßenbahn 5 Conrad-von-Hötzendorf-Straße Schönaugürtel Halle A EG STADTHALLE Messeturm Straßenbahn 4/5 Halle A OG Freigelände Parkplatz hgasse Halle E EG Fröhlic 4 Einfahrt Gelände und Tiefgarage Parkplatz Raiffeisenstraße Stand 02/2016 . Irrtum und Änderungen vorbehalten Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H. A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at 10 A.3 Informationen Kontakte Veranstalter Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H. Messeplatz 1 / Messeturm, 8010 Graz T.0043 316 8088 – 0 F.0043 316 8088 – 249 [email protected] I. www.mcg.at www.facebook.com/messegraz Standbau, Elektroinstallationen AMB Ausstellungsservice u. Messebau GmbH Messeplatz 1, 8010 Graz T. 0043 316 831000 F. 0043 316 831000 – 10 E. [email protected] I. www.amb.at Bewachung ÖWD - Steiermark Conrad-von-Hötzendorfstraße 127 8010 Graz T. 0043 316 8024 – 0 F. 0043 316 8024 – 16 E. [email protected] T. 0043 316 8088 – 254 (während der Messe) Catering Toni Legenstein Catering c/o Hotel Restaurant „Häuserl im Wald“ Roseggerweg 105, 8044 Graz T. 0043 316 391165 F. 0043 316 392277 E. [email protected] Hostessenservice BRAND EMBASSY Promotionagentur GmbH Wienerstraße 324, 8051 Graz T. 0043 316 36 5577 F. 0043 316 231123 5577 I. www.brandembassy.at Messespedition Partnerhotels Schenker & Co AG Alte Poststraße 452, 8055 Graz Patrick Görgl T. 05 7686 – 231 526 F. 05 7686 – 231 529 E. [email protected] I. www.dbschenker.com/at Roomz Graz Conrad-von-Hötzendorf-Straße 92-96 8010 Graz T. 0043 316 902090 F. 0043 316 902090 – 99 E. [email protected] I. www.roomz-graz.com Messeversicherung Grazer Wechselseitige Versicherung Aktiengesellschaft Herrengasse 18-20, 8011 Graz Sandra Schwarz T. 0043 316 8037 – 6394 F. 0043 316 8037 – 6469 E. [email protected] Musik AKM Graz, Staatlich genehmigte Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger Korösistraße 64/1, 8010 Graz Daniela Kaufmann T. 050 717 16525 F. 050 717 96525 E. [email protected] Zimmerreservierung Graz-Tourismus und Stadtmarketing GmbH T. 0043 316 8075 – 0 F. 0043 316 8075 – 55 E. [email protected] Harry‘s Home Graz Pachern Hauptstraße 95 8075 Hart bei Graz T. 0043 316 493900 - 91 F. 0043 316 493900 - 99 E. [email protected] I. www.harrys-home.com/graz Palais Hotel Erzherzog Johann Sackstraße 3-5, 8010 Graz T 0043 316 811616 F. 0043 316 811515 E. [email protected] I. www.erzherzog-johann.com/ Das Weitzer Grieskai 12-16, 8020 Graz T. 0043 316 703400 F. 0043 316 703629 E. [email protected] I. www.hotelweitzer.com Hotel Daniel Graz Europaplatz 1, 8020 Graz T. 0043 316 711080 F. 0043 316 711085 E. [email protected] I. www.hoteldaniel.com/de/graz Hotel Wiesler Grieskai 4-8, 8020 Graz T. 0043 316 70660 E. [email protected] I. www.hotelwiesler.com Stand 02/2016 . Irrtum und Änderungen vorbehalten Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H. A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at 11 B.1 Marketingservice Übersicht Presse- und Marketingaktivitäten Produkt Internet Portal Messebooklet* Beauty Journal (Messeausgabe)** Briefkleber A1 und A2 Plakate Kundenkarten Basis Eintrag • • Hervorhebung Basiseintrag Logo im Ausstellerverzeichnis Logo im Hallenplan Marken • • • • • • • kostenlos – kostenlos – kostenlos – kostenlos – 49,- 26.02.2016 89,- 26.02.2016 145,- 26.02.2016 kostenlos 26.02.2016 kostenlos 26.02.2016 2.890,- 26.02.2016 1.850,- 26.02.2016 1.050,- 26.02.2016 690,- 26.02.2016 550,- 26.02.2016 290,- 26.02.2016 125,- 11.03.2016 285,- / 415,- 11.03.2016 310,- / 490,- 11.03.2016 590,- 11.03.2016 490,- 11.03.2016 270,- 11.03.2016 210,- 11.03.2016 170,- 11.03.2016 49,- / 69,- 18.03.2016 490,- 26.02.2016 490,- 18.03.2016 115,- 01.04.2016 145,- 01.04.2016 215,- 01.04.2016 • • • • • • Inserat 1/1 Inserat 1/2 quer od. hoch Inserat 1/3 hoch Inserat 1/4 quer Inserat 1/8 quer Kombipaket Bestellung bis: • Inserat 2/1 Webbanner Preis EUR • • • • • Rahmenprogramm Messeneuheiten Sonstiges • • • Inserat 1/1 TOP Inserat 1/1 Inserat 1/2 quer od. hoch Inserat 1/3 Inserat 1/4 • • • • • Gutschein im Messebooklet Logo auf der Eintrittskarte Beilage zur Eintrittskarte A1 Ständer Rollup Verteilung von Werbemitteln • • • • • • * Format A5, Auflage 4.000 Stück, wird vor Ort an jeden Fachbesucher ausgegeben. ** Format A4, Auflage 17.000 Stück, Versand an Abonennten, liegt vor Ort auf. Stand 02/2016 . Irrtum und Änderungen vorbehalten Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H. A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at 12 B.2 Marketingservice Marken Für termingerechte Ausführung bitte bis 26. Februar 2016 per Fax 0043 316 8088 - 249 oder [email protected] TRENDS OF BEAUTY Graz Veranstaltung Halle / Stand-Nr. Ansprechpartner Firma Straße PLZ-Ort Telefon Fax-DW E-Mail Bitte teilen Sie uns mit, mit welchen Marken Sie auf der TRENDS OF BEAUTY Graz 2016 vertreten sind. (Diese Marken werden ins Ausstellerverzeichnis übernommen) Deadline: 26. Februar 2016 Bestellformular bis 26. Februar an: 0043 316 8088 - 249 oder julia.brauchard @mcg.at Wir vertreten folgende Marken: DatumOrt Firmenstempel und Unterschrift Stand 02/2016 . Irrtum und Änderungen vorbehalten Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H. A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at 13 B.3 Marketingservice Hervorhebung Logo im Hallenplan Für termingerechte Ausführung bitte bis 26. Februar 2016 per Fax 0043 316 8088 - 249 oder [email protected] TRENDS OF BEAUTY Graz Veranstaltung Halle / Stand-Nr. Ansprechpartner Firma Straße PLZ-Ort Telefon Fax-DW E-Mail Hervorhebung Basiseintrag Stechen Sie aus der Masse hervor und lassen Sie Ihren Firmeneintrag im Ausstellerverzeichnis farblich hervorheben! Preis: Kontakt: Deadline: Bestellformular bis 26. Februar an: 0043 316 8088 - 249 oder julia.brauchard @mcg.at € 49,-- + USt. + Abgaben [email protected] 26. Februar 2016 Ihr Logo im Ausstellerverzeichnis Das Logo wird direkt bei Ihrem Firmeneintrag im Ausstellerverzeichnis platziert. Dies erscheint im Beauty Journal sowie im Messebooklet. Preis: Kontakt: Format: Deadline: € 89,-- + USt. + Abgaben [email protected] pdf- oder jpeg-Datei in Druckqualität (300 dpi) 26. Februar 2016 Ihr Logo im Hallenplan Ihr Logo wird im Hallenplan direkt bei Ihrem Stand eingetragen. Der Hallenplan erscheint im Ausstellerverzeichnis (BEAUTY JOURNAL, Ausgabe 01/2016, Auflage 17.000 Stück) und im Messebooklet (Auflage 4.000 Stück) der direkt bei der Messe ausgegeben wird. Preis: Kontakt: Format: Deadline: € 145,-- + USt. + Abgaben [email protected] pdf- oder jpeg-Datei in Druckqualität (300 dpi) 26. Februar 2016 DatumOrt Firmenstempel und Unterschrift Stand 02/2016 . Irrtum und Änderungen vorbehalten Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H. A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at 14 B.4 Marketingservice Web: www.trendsofbeauty.at Für termingerechte Ausführung bitte bis 11. März 2016 per Fax 0043 316 8088 - 249 oder [email protected] TRENDS OF BEAUTY Graz Veranstaltung Halle / Stand-Nr. Ansprechpartner Firma Straße PLZ-Ort Telefon Fax-DW E-Mail Messeneuheiten Sie schicken uns Ihre Messeneuheit - wir stellen sie auf www.trendsofbeauty.at. Die Messeneuheiten werden direkt im Besucherbereich online gestellt - so erreichen Sie jeden interessierten Fachbesucher mit nur wenigen Klicks. Profitieren Sie von der Informationseinholungsphase vor der Messe! Schicken Sie uns: - 2 Fotos pro Messeneuheit - Ihre Messeneuheit (max. 3.000 Zeichen) - Ihr Firmenlogo Das Firmenlogo wird mit Ihrer Website verlinkt. Die Bilder und Texte werden nicht gelöscht, sondern bleiben abrufbar bis die Folgemesseseite startet. Preis: Kontakt: Deadline: € 125,-- + USt. + Abgaben [email protected] 11. März 2016 Webbanner Promoten Sie Gewinnspiele, Messeaktionen, Messeneuheiten mit einem Webbannerauf der Startseite oder nutzen Sie diese Fläche für Imagewerbung. Banner 460 x 220 pixel inkl. Verlinkung zu Ihrer Website Bestellformular bis 11. März an: 0043 316 8088 - 249 oder christiane.schnabl @mcg.at Preis: € 415,-- + USt. + Abgaben Kontakt: [email protected] Deadline: 11. März 2016 Banner 220 x 220 pixel inkl. Verlinkung zu Ihrer Website Preis: € 285,-- + USt. + Abgaben Kontakt: [email protected] Deadline: 11. März 2016 220 x 220 pixel 460 x 220 pixel Kombipaket Messeneuheit + Webbanner Messeneuheit + Webbanner 460 x 220 pixel Preis: € 490,-- + USt. + Abgaben Kontakt: [email protected] Deadline: 11. März 2016 DatumOrt Messeneuheit + Webbanner 220 x 220 pixel Preis: € 310,-- + USt. + Abgaben Kontakt: [email protected] Deadline: 11. März 2016 Firmenstempel und Unterschrift Stand 02/2016 . Irrtum und Änderungen vorbehalten Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H. A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at 15 B.5 Marketingservice Messebooklet Für termingerechte Ausführung bitte bis 11. März 2016 per Fax 0043 316 8088 - 249 oder [email protected] TRENDS OF BEAUTY Graz Veranstaltung Halle / Stand-Nr. Ansprechpartner Firma Straße PLZ-Ort Telefon Fax-DW E-Mail Inserieren Sie im Messebooklet! Das Messebooklet wird beim Eingang jedem Besucher in die Hand gegeben und enthält alles Wissenswerte zur TRENDS OF BEAUTY Graz 2016: Neben dem Vortragsprogramm sowie einem Ablauf zur Meisterschaft sind der Hallenplan, das Aussteller-, Marken- und Branchenverzeichnis im Messebooklet zu finden. Seien Sie mit einem Inserat präsent und ziehen Sie die Aufmerksamkeit auf Ihre Produkte und Dienstleistungen! Bestellformular bis 11. März an: 0043 316 8088 - 249 oder christiane.schnabl @mcg.at Messebooklet Auflage: 4.000 Stück Format: A5 Daten: Datenübermittlung einer druckfähigen pdf-Datei oder jpeg, eps oder tiff in Druckqualität (300 dpi) Kontakt: [email protected] Deadline: 11. März 2016 1/1 Seite TOP: 148 x 210 Sonderplatzierung U2, U3, U4 (+3 mm Überfüller) Preis: € 590,- + USt. + Abgaben 1/1 Seite: 1/2 Seite quer: 1/3 Seite: 148 x 105 (+3 mm Überfüller) 148 x 70 (+3 mm Überfüller) Preis: € 270,- + USt. + Abgaben Preis: € 210,- + USt. + Abgaben 1/2 Seite hoch: 1/4 Seite: 148 x 210 (+3 mm Überfüller) 74 x 210 (+3 mm Überfüller) 74 x 1105 (+3 mm Überfüller) Preis: € 490,- + USt. + Abgaben Preis: € 270,- + USt. + Abgaben Preis: € 170,- + USt. + Abgaben Kombinieren Sie online und print für eine größere Reichweite. Für Ihr persönliches Werbepaket kontaktieren Sie bitte Mag. Christiane Schnabl +43 316 8088 213, [email protected] DatumOrt Firmenstempel und Unterschrift Stand 02/2016 . Irrtum und Änderungen vorbehalten Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H. A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at 16 Marketingservice Werbung im BEAUTY JOURNAL - das Messespecial BESTELLUNG Hiermit bestellen wir rechtsverbindlich eine Insertion im BEAUTY JOURNAL Bitte gewünschtes Format und Ausgabe ankreuzen: Formate färbig 4c ❑ Ausgabe 1/2016 ❑ Ausgabe 2/2016 ❑ Ausgabe 3/2016 ❑ Ausgabe 4/2016 Bestellformular bis 26. Februar an: 0043 2742 32181 - 33 oder sich auch e Si n re ie rm ingrid.grabner Info se PR-Artikel über kostenlo @henzl-media.at ärksten im auflagenst Österreichs! Fachmagazin Satzspiegel Preise Breite x Höhe in mm Aufl. 16.000 Stk.1 ❑ 2/1 420 x 240 mm oder abfallend* 460 x 297 mm € 2.990,– ❑ 1/1 190 x 240 mm oder abfallend* 230 x 297 mm € 1.990,– ❑ 1/2 quer 190 x 118 mm oder abfallend* 230 x 140 mm € 1.190,– ❑ 1/2 hoch 112 x 287 mm oder abfallend* 112 x 297 mm € 1.190,– ❑ 1/3 hoch 60 x 240 mm oder abfallend* 80 x 297 mm € 750,– ❑ 1/4 quer 190 x 57 mm € 590,– ❑ 1/8 quer 92 x 57 mm € 320,– € 290,– ❑ Splitter NEU 92 x 116 mm, 650 Zeichen PR-Text, 1 Bild, Firmendaten ❑ Advertorial – Redaktioneller Bericht / Firmenvorstellung – 1/1 Seite Sonderplatzierungen auf den Umschlagseiten -3% € 2.390,– ❑ Buchung in 4 Ausgaben -5% € 2.590,– Der Rabatt gilt nur bei Anzeigen in gleicher Formatgröße und bei der Buchung in einem Kalenderjahr. abfallend* 230 x 297 mm € 2.390,– U3 abfallend* 230 x 297 mm abfallend* 230 x 297 mm Rabatte bei Mehrfachbuchung ❑ Buchung in 3 Ausgaben U2 U4 € 1.390,– Platzierungswünsche unterliegen einem Aufschlag von 15 % und können nur nach Absprache vergeben werden. Alle Preise verstehen sich zuzüglich 5% Werbeabgabe und 20% Mehrwertsteuer. Kein Agenturrabatt möglich. * Bei abfallenden Inseraten bitten wir um die Zugabe von 3 mm Überfüller. 1 ausgenommen Messeausgabe: Auflage 18.000 Stk. B.6 ACHT UNG: ausgenommen Trends of BeautySplitter Anmerkungen: Datenübermittlung: Firmenname ❑ ❑ Wir bitten um ein Angebot für die grafische Gestaltung Adresse PLZ ❑ druckfähige pdf-Daten per Mail Ort Tel. E-Mail Ansprechpartner Unterschrift / Firmenstempel Stand 02/2016 . Irrtum und Änderungen vorbehalten Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H. A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at 17 B.6 Marketingservice MEDIA DATEN FACH www.beauty-journal.at Gültig ab 1. 1. 2016 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1 Alle Anzeigenaufträge sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb eines Jahres nach Abschluss abzuwickeln. 2 Anspruch auf Rabatt besteht nur nach Maßgabe des gültigen Anzeigentarifes (Sofortbucher-Mengenbonus) und bei schriftlichem Abschluss innerhalb des Kalenderjahres. Wird das Abschlussziel nicht erreicht, ist die Nachbelastung sofort fällig. Anzeigenrabattierungen können nicht rückwirkend erteilt werden. 3 Platzierungswünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, stellen jedoch für den Verlag keine Verpflichtung dar. 4 Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeigen, sofern die ihm überlassenen Druckunterlagen dies zulassen. Für Mängel und Schäden an den Druckunterlagen, die sich erst während des Druckvorganges bemerkbar machen, haftet der Verlag nicht. 5 Der Ausschluss von Mitbewerbern kann nur für die gleiche Seite vereinbart werden. 6 Für den Wort- und Bildinhalt der Anzeigen haftet der Auftraggeber. Die Annahme des Auftrages erfolgt Proofs gehen zu Lasten des Kunden. Bei nicht fristgerechter Druckfreigabe / Mitteilung von Änderungswünschen gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. nach einheitlichen Grundsätzen. Ein Auftrag kann wegen des Inhaltes, der Herkunft oder der technischen Form abgelehnt werden. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 7 Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen oder fernmündlich veranlassten Änderungen sowie bei mangelhaften Unterlagen übernimmt der Verlag keine Gewähr für die Richtigkeit der Wiedergabe. 8 Liegt der Grund für erhebliche Druckmängel beim Verlag, besteht Schadensersatzanspruch in Form einer Ersatzeinschaltung oder wenn der Zweck der Anzeige dadurch nicht mehr erfüllt werden kann, durch Gewährung eines angemessenen Preisnachlasses. Für Druckfehler, die den Sinn des Inserates oder einer Texteinschaltung nicht wesentlich beeinträchtigen, wird kein Ersatz geleistet. Weitergehende Haftungen des Verlages, insbesondere weitere Schadensersatzansprüche, sind ausdrücklich ausgeschlossen. 9 Vor Druck erhält der Kunde eine pdfDatei zur Ansicht. Digitale Farbausdrucke sind nicht farbverbindlich. Farbverbindliche Proofs werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden hergestellt. Die Kosten des 10 Kosten für Lieferung bestellter Entwürfe, Zeichnungen, Filme und sonstige Druckunterlagen sowie erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen trägt der Auftraggeber. Die Pflicht zur Aufbewahrung von beigestellten Druckunterlagen endet drei Monate nach Erscheinen der letzten Anzeige, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist. 11 Die Rechnungen sind 14 Tage netto ab Faktureneingang zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in der Höhe von 1% pro Monat und die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann die Ausführung des Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen. Ab einer erfolgten schriftlichen oder telefonischen Mahnung einer fälligen Rechnung behält der Verlag sich rechtliche Schritte vor. 13 Soferne keine besonderen Größenvorschriften erteilt wurden, wird der Preis nach der tatsächlichen Abdruckhöhe berechnet. 14 Der Verlag ist auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses berechtigt, das Erscheinen weiterer Anzeigen von der Vorauszahlung des Betrages und vom Ausgleich offenstehender Rechnungen abhängig zu machen, und zwar ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel und ohne dass dadurch dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen den Verlag erwachsen. 15 Beanstandungen aller Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung zu erheben. 16 Entgeltliche Textnotizen werden mit „Anzeige“ oder „Werbung“ gekennzeichnet. 17 Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist St. Pölten, Österreich. 12 Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung, wenn zumindest 75% der Auflage ausgeliefert sind. Anzeigenverwaltung: Henzl Media GmbH Ochsenburger Straße 2 A-3151 St. Pölten – St. Georgen. Tel. +43 (0) 27 42 / 321 81-0, Fax-DW 33 Fax-DW 33 Medieninhaber: Henzl Media GmbH Ochsenburger Straße 2 A-3151 St. Pölten – St. Georgen. Tel. +43 (0) 27 42 / 321 81-0, Fax-DW 33 Zahlungsbedingungen: Zahlbar 14 Tage dato Faktura netto Kassa, danach bankmäßige Verzinsung. Nach 2. Mahnung Inkasso durch Rechtsanwalt. Zahlbar und klagbar in St. Pölten. Anzeigenbetreuerin: Ingrid Grabner Tel. +43 (0) 27 42 / 321 81-400 Mobil +43 (0)676 / 44 28 125 [email protected] Herausgeber: Henzl Media GmbH Ochsenburger Straße 2, A-3151 St. Pölten – St. Georgen. Tel. +43 (0) 27 42 / 321 81-0, Fax-DW 33 Storno: 1. Bei Zurückziehung von Aufträgen werden 25% des Inseratenwertes in Rechnung gestellt. 2. Die Stornierung eines Auftrages kann nur schriftlich bis zum Anzeigenschluss erfolgen. Sekretariat: Tel. +43 (0)27 42 / 321 81-0 Redaktion: Sandra Gruberbauer [email protected] Technische Details: Vorzugsweise bitten wir um Übermittlung von Druck-pdfs. Folgende weitere digitale Formate können wir verarbeiten: Xpress, Photoshop, Freehand, Illustrator. Bei diesen Formaten unbedingt beachten: alle Schriften mitschicken oder in Zeichenwege umwandeln. Formate wie Word, Excel, CorelDraw, PageMaker, ... werden nur gegen Aufwand, € 55,– pro Stunde, bearbeitet. Stand 02/2016 . Irrtum und Änderungen vorbehalten Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H. A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at 18 B.7 Marketingservice Gutschein im Messebooklet Für termingerechte Ausführung bitte bis 18. März 2016 per Fax 0043 316 8088 - 249 oder [email protected] TRENDS OF BEAUTY Graz Veranstaltung Halle / Stand-Nr. Ansprechpartner Firma Straße PLZ-Ort Telefon Fax-DW E-Mail Präsentieren Sie Ihr Messeangebot in unserem Messebooklet! Die TRENDS OF BEAUTY Graz 2016 bietet allen Besuchern besondere Vorteile: beim Eingang erhalten alle Fachbesucher ein Messebooklet, das Ihre speziellen Messeangebote enthält. Um das Heft mit attraktiven Angeboten zu füllen, würden wir uns freuen, wenn auch Sie mit Ihrer speziellen Messeaktion vertreten sind. Nutzen Sie diese einzigartige Möglichkeit für Rabattaktionen, Gratis Produktproben, Gewinnspiele uvm. Bestellformular bis 18. März an: 0043 316 8088 - 249 oder christiane.schnabl @mcg.at Ich gestalte die Vorderseite des Gutscheines selbst und liefere die Druckdaten bis 18. März 2016 an [email protected]. Die Gestaltung der Rückseite übernimmt die Messe Graz, dafür stelle ich mein Firmenlogo (300 dpi) zur Verfügung! Preis: € 49,-- + USt. + Abgaben Kontakt: [email protected] Format: 60 x 77 mm, 300 dpi, druckfähige pdf-Datei Halle Stand 000 Deadline: 18. März 2016 oder Die Gestaltung des Gutscheines (Vorder- und Rückseite) erfolgt durch die Messe Graz. Ich schicke dafür: - den genauen Wortlaut der Aktion - Firmenlogo (300 dpi, Druckqualität) - Foto des Produktes (jpeg, eps oder tiff in Druckqualität, 300 dpi) Preis: Kontakt: Deadline: Der genaue Wortlaut unserer Aktion: Platz für gestaltung: 60 x 77 mm Stand 000 Halle Das ist ein Blindtext Das ist ein Blindtext. Das ist ein Blindtext. statt EUR 000,00 € 000,00 Gratis XYZ sample Text € 69,-- + USt. + Abgaben [email protected] 18. März 2016 DatumOrt Firmenstempel und Unterschrift Stand 02/2016 . Irrtum und Änderungen vorbehalten Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H. A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at 19 B.8 Marketingservice Logo und Beilage Eintrittskarte Für termingerechte Ausführung bitte bis 26. Februar 2016 per Fax 0043 316 8088 - 249 oder [email protected] TRENDS OF BEAUTY Graz Veranstaltung Halle / Stand-Nr. Ansprechpartner Firma Straße PLZ-Ort Telefon Fax-DW E-Mail Ihr Logo auf der Eintrittskarte! Sie haben die Möglichkeit, mit Ihrem Logo auf der Eintrittskarte präsent zu sein und somit gleich zu Beginn „Flagge“ zu zeigen! Es sind insgesamt 3 verschiedene Logos möglich! Preis: Kontakt: Format: Deadline: € 490,-- + USt. + Abgaben [email protected] pdf- oder jpeg-Datei in Druckqualität (300 dpi) mit 190 x 140 pixel in 1c (schwarz) 26. Februar 2016 Bestellformular bis 26. Februar an: 0043 316 8088 - 249 oder christiane.schnabl @mcg.at Herbstmesse 2015 KOMBI-TICKET Grazer herbstmesse + Terrakotta Armee! Gultig fur 1 Messe & 1 Austellungsbesuch LOGO: 190 x 140 pixel Bitte senden Sie uns Ihr Logo in 1c (schwarz) als pdf- oder jpeg-Datei! EUR 10,00 Kombi Messe-Terrakotta Inklusive Gebuhren Donnerstag 01.Okt.15 46 Beilage zur Eintrittskarte Nutzen Sie die Möglichkeit, den Besuchern Information zu Ihren Produkten und Dienstleistungen „in die Hand“ zu geben. Durch die begrenzte Stückzahl ist Ihnen die Aufmerksamkeit sicher, da in Summe max. zwei Beilagen möglich sind. Preis: Kontakt: Deadline: € 490,-- + USt. + Abgaben [email protected] 26. Februar 2016 DatumOrt Firmenstempel und Unterschrift Stand 02/2016 . Irrtum und Änderungen vorbehalten Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H. A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at 20 B.9 Marketingservice A1 Ständer, Rollup Für termingerechte Ausführung bitte bis 01. April 2016 per Fax 0043 316 8088 - 249 [email protected] TRENDS OF BEAUTY Graz Veranstaltung Halle / Stand-Nr. Ansprechpartner Firma Straße PLZ-Ort Telefon Fax-DW E-Mail A-Ständer Mit diesem Werbemittel haben Sie die Möglichkeit, Ihr Unternehmen prominent in Aufstellern im A1-Format zu präsentieren. Kosten: p 145,-- + USt. + Abgaben pro A1-Ständer (= 2 Sichtflächen) für die gesamte Messedauer Kontakt: Julia Brauchard, B.A. T. 0043 316 8088 – 265 E. [email protected] Deadline: Liefertermin: Der Preis versteht sich exkl. Montage- und Produktionskosten. Bestellformular bis 01. April an: 0043 316 8088 - 249 oder julia.brauchard @mcg.at 01. April 2016 Bitte bringen Sie Ihre Plakate im Format A1 am letzten Aufbautag mit. Rollup Sie können Ihr Unternehmen mit Werbeaufstellern präsentieren. Eine Platzierung ist immer mit Rücksprache des Projektleiters möglich. Kosten: Kontakt: p 145,-- + USt. + Abgaben pro Rollup für die gesamte Messedauer Julia Brauchard, B.A. T. 0043 316 8088 – 265 E. [email protected] Deadline: Liefertermin: 01. April 2016 Bitte bringen Sie Ihr Rollup am letzten Aufbautag mit. Der Preis versteht sich exkl. Montage- und Produktionskosten. DatumOrt Firmenstempel und Unterschrift Stand 02/2016 . Irrtum und Änderungen vorbehalten Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H. A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at 21 B.10 Marketingservice Verteilung von Werbemitteln, Individulle Pakete und Sponsoring Für termingerechte Ausführung bitte bis 01. April 2016 per Fax 0043 316 8088 - 249 oder [email protected] TRENDS OF BEAUTY Graz Veranstaltung Halle / Stand-Nr. Ansprechpartner Firma Straße PLZ-Ort Telefon Fax-DW E-Mail Verteilung von Werbemitteln Sie haben die einmalige Gelegenheit, Werbemittel im Foyer-Bereich der Messe Graz zu verteilen. Prospekte und/oder Produktproben werden dabei von Ihrem Personal an die Besucher ausgegeben (Verteilpersonal wird von Ihnen gestellt). Bitte tragen Sie Sorge, dass Ihr Personal sich mit einer Verteilergenehmigung ausweist. Die Genehmigung erhalten Sie einen Tag vor Messebeginn und diese muss gut sichtbar getragen werden. Kosten: p 215,-- + USt. + Abgaben pro Person pro Tag Kontakt: Julia Brauchard, B.A. T. 0043 316 8088 – 265 F. 0043 316 8088 - 249 E. [email protected] Deadline: Bestellformular bis 01. April an: 0043 316 8088 - 249 oder julia.brauchard @mcg.at 01. April 2016 Individuelle Pakete und Sponsoring Auf Wunsch schnüren wir Ihnen gerne Ihr individuelles Werbepaket. Kombinieren Sie online und print sowie eine Bewerbung im Vorfeld und während der Messe! Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen einfach an uns. Kosten: Kontakt: auf Anfrage Mag. Christiane Schnabl T. 0043 316 8088 - 213 F. 0043 316 8088 - 249 E. [email protected] DatumOrt Firmenstempel und Unterschrift Stand 02/2016 . Irrtum und Änderungen vorbehalten Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H. A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at 22 B.11 Marketingservice Briefkleber, A2 Plakate, Einladungskarten Für termingerechte Ausführung bitte bis 4 Wochen vor der Messe per Fax 0043 316 8088 - 249 oder [email protected] TRENDS OF BEAUTY Graz Veranstaltung Halle / Stand-Nr. Ansprechpartner Firma Straße PLZ-Ort Telefon Fax-DW E-Mail Laden Sie gezielt Kunden auf Ihren Messestand ein! Wir freuen uns darauf, Sie bei Ihrem Messeauftritt auf der TRENDS OF BEAUTY Graz 2016 unterstützen zu können. Dafür stellen wir Ihnen wieder Werbemittel kostenlos zur Verfügung! Nützen Sie auch die Einladungskarten mit GRATIS-Code für den Besuch der TRENDS OF BEAUTY Graz 2016! EINLADUNG Mit der TRENDS OF BEAUTY ziehen wieder die Frühjahrstrends sowie zahlreiche Messeneuheiten in Graz ein! Am 5. und 6. April 2014 steht eine einzigartige Angebotsvielfalt im Rampenlicht! Verpassen Sie nicht diese Gelegenheit, sich Expertentipps und Informationen über die „MustHaves“ der Branche einzuholen! Wir sind bei der TRENDS OF BEAUTY Graz mit dabei und würden uns freuen, Sie auf unserem Messestand begrüßen zu dürfen! Firma: Halle, Stand: mit GRATISCode 5. - 6. APRIL 2014 MESSE GRAZ, HALLE A EG SAMSTAG 10 BIS 18 UHR SONNTAG 10 BIS 17 UHR www.trendsofbeauty.at Menge DER BRANCHENTREFF IM SÜDEN ÖSTERREICHS Bestellformular an: 0043 316 8088 - 249 oder julia.brauchard @mcg.at MIT IHREM PERSÖNLICHEN GRATIS-CODE KÖNNEN SIE DIE TRENDS OF BEAUTY GRAZ KOSTENLOS BESUCHEN!* Einfach auf www.trendsofbeauty.at/tickets die Anzahl der FREIKARTEN auswählen (max. 2 möglich), den GRATIS-Code eingeben und Ihre FREIKARTE ausdrucken. *gilt für Sie und 1 Begleitperson. Es sind max. 2 Tickets/Code möglich! Gratis Code: Nach Vorweis dieser Einladung erhalten Sie Ihre FREIKARTE auch vor Ort! Messe Graz | Messeplatz 1 | 8010 Graz | T: 0316 8088 0 www.facebook.com/Kosmetikfachmesse Werbemittel www.trendsofbeauty.at Preis Erhältlich ab Briefaufkleber (Blätter à 21 Stk.) Kostenlos ab sofort A2-Plakat(e) Kostenlos ab sofort Kostenlos Mitte Februar 2016 Einladungskarten mit GRATIS-Code für Ihre Kunden Mit diesen Karten können Sie Ihre Kunden auf die TRENDS OF BEAUTY Graz einladen - die Besucher können damit die Fachmesse kostenlos besuchen! DatumOrt Firmenstempel und Unterschrift Stand 02/2016 . Irrtum und Änderungen vorbehalten Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H. A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at 23 B.12 Marketingservice Rahmenprogramm Für termingerechte Ausführung bitte bis 26. Februar 2016per Fax 0043 316 8088 - 249 oder [email protected] TRENDS OF BEAUTY Graz Veranstaltung Halle / Stand-Nr. Ansprechpartner Firma Straße PLZ-Ort Telefon Fax-DW E-Mail Präsentieren Sie kostenlos Ihre Angebote und Dienstleistungen! Ja, ich interessiere mich für eine Präsentationsmöglichkeit im Rahmen der TRENDS OF BEAUTY Graz 2016. Bitte beachten Sie, dass die Vortragseinheiten zur TRENDS OF BEAUTY Graz 2016 begrenzt verfügbar sind. Eine Anmeldung ist bis Freitag, den 26. Februar 2016 möglich. Sie können uns gerne Ihre Präferenzen bezüglich Tag und Zeitpunkt bekanntgeben. Wir werden versuchen, diese bestmöglich zu berücksichtigen. Melden Sie sich gleich an, denn die Teilnahme am Programm wird nach Eingangsdatum der Anmeldung berücksichtigt! Folgende technische Grundausstattung finden Sie bei der Beauty Bühne vor: 1 Leinwand, 1 Mikrofon, 1 Headset, Beamer, Flipchart, Kosmetikliege/-tisch, Laptop. Bitte bringen Sie Ihre Präsentation auf einem USB-Stick mit. Samstag, 16. April 2016 SHOW WORKSHOP Sonntag, 17. April 2016 SHOW WORKSHOP vormittags (Dauer 30 min.) Bestellformular bis 26. Februar an: 0043 316 8088 - 249 oder julia.brauchard @mcg.at nachmittags (Dauer 30 min.) PRODUKTPRÄSENTATION vormittags (Dauer 30 min.) nachmittags (Dauer 30 min.) PRODUKTPRÄSENTATION Name des Referenten / Speaker: Ein Foto des Referenten / Speaker wird in den Besucherfolder übernommen sowie auf die Website gestellt. Bitte senden Sie Ihr Foto (Auflösung 300 dpi) an [email protected]. Titel: Programmbeschreibung: (dies wird in den Besucherfolder übernommen sowie auf die Website gestellt). DatumOrt Firmenstempel und Unterschrift Stand 02/2016 . Irrtum und Änderungen vorbehalten Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H. A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at 24 C.1 Bestellformulare Ausstellerausweise Für termingerechte Ausführung bitte bis 01. April 2016 per Fax 0043 316 8088 - 249 oder [email protected] TRENDS OF BEAUTY Graz Veranstaltung Halle / Stand-Nr. Ansprechpartner Firma Straße PLZ-Ort Telefon Fax-DW E-Mail Die Anzahl der kostenlosen Ausstellerausweise richtet sich nach den jeweils belegten Quadratmetern. Ihr Ausstellerpaket beinhaltet: bis 30 m2 31 bis 60 m2 ab 61 m2 4 Stück 6 Stück 10 Stück Bestellformular bis 01. April an: 0043 316 8088 - 249 oder julia.brauchard @mcg.at Besteht darüber hinaus ein Bedarf an Ausstellerausweisen, können Sie diese hier bestellen. Bestellung Stück Ausstellerausweise à p 8,-- (exkl. MwSt.) DatumOrt Firmenstempel und Unterschrift Stand 02/2016 . Irrtum und Änderungen vorbehalten Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H. A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at 25 C.2 Bestellformulare Ausstellerparkplätze Für termingerechte Ausführung bitte bis 01. April 2016 per Fax 0043 316 8088 - 249 oder [email protected] TRENDS OF BEAUTY Graz Veranstaltung Halle / Stand-Nr. Ansprechpartner Firma Straße PLZ-Ort Telefon Fax-DW E-Mail Stück Parkplätze à p 12,-- (exkl. MwSt.) im Freigelände in der Fröhlichgasse Freigelände Tiefgarage Bestellformular bis 01. April an: 0043 316 8088 - 249 oder julia.brauchard @mcg.at Stück Parkplätze à p 16,-- (exkl. MwSt.) in der Tiefgarage 1 Parkplatz in der Tiefgarage ist kostenlos und wird mit der Rechnung mitgeschickt. Die Preise gelten von Donnerstag, 14. April bis Montag, 18. April 2016 DatumOrt Firmenstempel und Unterschrift Stand 02/2016 . Irrtum und Änderungen vorbehalten Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H. A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at 26 C.3 Bestellformulare EDV – Internet-Service Für termingerechte Ausführung bitte bis 01. April 2016 per Fax 0043 316 8088 - 249 oder [email protected] TRENDS OF BEAUTY Graz Veranstaltung Halle / Stand-Nr. Ansprechpartner Firma Straße PLZ-Ort Telefon Fax-DW E-Mail ANMELDUNG – Bereitstellung Internetzugang über die Messe Graz „WLAN” Anschluss: kostenlos (Zugangsdaten sind im Messeleiterbüro abzuholen) „LAN” Anschluss: p 120,-- (exkl. MwSt.) Bestellformular bis 01. April an: 0043 316 8088 - 249 oder julia.brauchard @mcg.at Anzahl: Technischer Support für die Installation und Inbetriebnahme (kleinste Einheit 15 Minuten): p 29,-- (exkl. MwSt.) Reservierung für WLAN „PCMCIA -WLAN -Komponenten”: Kaution pro Karte: p 50,-- (exkl. MwSt.) Anzahl: „USB – Adapter -WLAN -Komponenten“: Kaution pro Karte: p 50,-- (exkl. MwSt.) Anzahl: DatumOrt Firmenstempel und Unterschrift Stand 02/2016 . Irrtum und Änderungen vorbehalten Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H. A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at 27 C.3 Bestellformulare Allgemeine Nutzungsbedingungen WLAN/LAN Allgemeine WLAN/LAN Richtlinien • Im Benutzergerät muss eine Netzwerkkarte vorinstalliert sein. (LAN/WLAN) • Falls kein WLAN-Adapter im Gerät integriert ist, wird dem Nutzer ein Adapter in Form einer PCMCIA-Karte oder eines USB-Adapters gegen eine Kaution beigestellt. • Gesicherte Zugänge zu Firmennetzen (VPN) über WLAN werden nicht unterstützt. • Für die Benutzer des LAN/WLAN Internetzuganges im Rahmen einer Vera staltung wird eine gemeinsam genutzte Bandbreite bereitgestellt. • Dem Benutzer wird ein limitiertes Downloadvolumen zur Verfügung gestellt. • Der Benutzer erhält seine Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) eine Woche vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail/Fax zugesandt. 1. Gegenstand Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Nutzung des WLAN (Wireless Local Area Network)-Dienstes der Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H. (im Folgenden Messe Graz genannt) durch den Nutzer. 2. Leistungen der Messe Graz, Dienstebeschreibung 2.1 Messe Graz stellt dem Nutzer an ausgewählten Orten im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten einen kostenpflichtigen Zugang zum Internet über WLAN oder LAN zu Verfügung. Bei WLAN handelt es sich um eine Technologie zur drahtlosen Datenübertragung. Es sind damit Netto-Datenraten von bis zu 5 bis 6 Mbit/s erreichbar. Diese Datenrate stellt den Maximalwert dar und kann je nach Auslastung divergieren. Eine Zusicherung über eine Mindestdatenrate erfolgt nicht. Der vom WLAN genutzte Frequenzbereich ist lizenzfrei und wird auch für andere Zwecke (z.B. Bluetooth) genutzt – daher kann keine Gewähr für die Störungsfreiheit oder eine Mindestqualität des Funkverkehrs übernommen werden. 2.2 Die Versorgung mit dem WLAN/LAN System der Messe Graz erfolgt grundsätzlich in folgenden Messehallen: Stadthalle, messecongress, Halle A und Halle C. Aufgrund der WLAN-Technik kann eine vollständige Ausleuchtung aller Bereiche nicht garantiert werden. Die Messe bemüht sich im Rahmen des technisch und betrieblich zumutbaren um eine möglichst flächendeckende Ausleuchtung. 2.3 Der Nutzer kann mit Hilfe eines WLAN-fähigen Endgerätes (WiFi-Standard) nach dem IEEE 802.11b-Standard über WLAN-Zugriff auf das Internet nehmen. Es ist absolut verboten, Besuchern über ein öffentliches WLAN-System (HOTSPOT) Zugang zum Internet zu ermöglichen. Verstöße gegen diese Regelung führen zum sofortigen Entzug der Erlaubnis, WLAN-Technologie auf dem Messegelände zu nutzen und können zu weiterführenden Schadensersatzansprüchen führen. 2.4 Für die Inanspruchnahme der unter 2.1 genannten Dienstleistungen gelten die Preise gemäß der derzeit gültigen Ausstellerservicemappe. 5.2 Es obliegt dem Nutzer, für die Sicherung (z.B. VPN Client oder SSL Verschlüsselung) Sorge zu tragen. Eine etwaige Haftung der Messe Graz ist abschließend in Ziffer 6 geregelt. 5.3 Die Nutzung des öffentlichen Internets erfolgt auf eigenes Risiko des Nutzers. Für Schäden, die auf eine Nutzung des WLAN- Dienstes zurückzuführen sind, insbesondere für Schäden an seiner Hard- oder Software sowie für Schäden wegen des Verlustes von Daten, ist der Nutzer selbst verantwortlich, soweit die Messe Graz nicht nach Ziffer 6 haftet. 5.4 Die Messe Graz stellt dem Nutzer transparente Internet-Anschlüsse zur Verfügung. Es dürfen nur Endgeräte angeschaltet werden, bei denen sichergestellt ist, dass eine negative Beeinträchtigung des Betriebs der Internetplattform ausgeschlossen ist. Der Nutzer ist verpflichtet, seine Hardware auf die aktuellen Sicherheitspatches zu prüfen bzw. die von den Herstellern empfohlenen Sicherheitseinstellungen an seinem System zu aktivieren sowie für weitere Sicherungsmittel (Firewall, Virenschutz, etc.) zu sorgen. Hierzu sind u.a. die neuesten Herstellerempfehlungen bzgl. Service- und Securitylevels einzuhalten. Der Nutzer haftet für Schäden aus Verletzung dieser Sicherungspflichten. 5.5 Die Messe Graz behält sich vor, Ports und Sockets bzw. komplette Anschlüsse vom Netz zu trennen, falls die angeschlossenen Geräte den störungsfreien Betrieb der Plattform gefährden. Bei akuter Gefährdung der Betriebsfähigkeit der Internetplattform kann die Abschaltung auch ohne vorherige Ansage geschehen. 6. Haftung 6.1 Die Messe Graz stellt über WLAN/LAN lediglich einen Zugang zum Internet zur Verfügung. Die hierüber abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch die Messe Graz. Insbesondere überprüft die Messe Graz nicht, ob eine schadensverursachende Software (z. B. Viren) enthalten ist. Die Messe Graz übernimmt für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihr selbst oder Dritten angebotenen Informationen keine Gewährleistung oder Haftung. 6.2 Vorbehaltlich der Regelungen in Ziff. 6.3 – 7.3 haftet die Messe Graz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Schäden, die sie vorsätzlich oder durch ihre gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten grob fahrlässig verursacht hat. 6.3 Für den Verlust von Daten wird nicht gehaftet. 6.4 Die verschuldensunabhängige Haftung der Messe Graz für anfängliche Mängel der Mietsache (Garantiehaftung) ist ausgeschlossen. 6.5 Die Messe Graz haftet nicht für Schäden, welche durch höhere Gewalt und aufgrund unvorhersehbarer, vorübergehender, von der Messe Graz nicht zu vertretender Umstände entstehen, insbesondere aufgrund behördlicher Anordnungen, Ausfall von Kommunikationsnetzen sowie Streik und Aussperrung. 2.5 Der Zugang über die Access Points gewährleistet den Zugriff auf das Internet. Die Kommunikation zwischen Clients an einem oder zwischen zwei Access Points ist grundsätzlich nicht möglich. 6.6 Diese Haftungsregeln gelten auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen. 2.6 Ein Roaming zwischen den Access Points erfolgt nur innerhalb einer Messehalle. 7. Datenschutz 2.7 Das Netz wird vom Betreiber im Rahmen der technischen Möglichkeiten ständig verfügbar gehalten. Kurzfristige Störungen werden bei Bekanntwerden umgehend beseitigt. Einschränkungen, die durch höhere Gewalt oder Dritte verursacht werden, liegen außerhalb der Verantwortung des Betreibers. 3. Pflichten und Obliegenheiten des Nutzers 3.1 Der Nutzer ist verpflichtet, bei Bestellung eines WLAN Zuganges die von ihm verlangten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. 3.2 Der Nutzer ist allein für die Sicherheit und die Geheimhaltung des/der ihm für das Login zugewiesenen Zugangsdaten, wie Benutzername und Passwortkombination, verantwortlich. 4. Laufzeit 4.1 Messe Graz behält sich vor, eine bestehende WLAN-Verbindung zu sperren, sofern der Nutzer diese vertragswidrig oder entgegen gesetzlicher Vorgaben verwendet. Nach Sperrung des Zugangs bleibt der Zahlungsanspruch von der Messe Graz für das begonnene Zugangsintervall in vollem Umfang bestehen. Die vom Teilnehmer zur Bestellung der Benutzername-/Kennwortkombination angegebenen Daten werden nur zum Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung oder Änderung des in diesen Teilnahmebedingungen beschriebenen Dienstes erhoben. Insbesondere erfolgt keine Weitergabe dieser Daten an Dritte. Der Nutzer ist berechtigt, jederzeit die zu seiner Person gespeicherten Daten unentgeltlich beim Dienstanbieter abzufragen. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden die Daten des Teilnehmers unverzüglich gelöscht, sobald sie für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses nicht mehr notwendig sind. Darüber hinaus bei der Nutzung des öffentlich zugänglichen Internets verbreitete Daten fallen nicht in den Schutzbereich der Messe Graz. 8. Sonstige Bestimmungen 8.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. 8.2 Eine Übertragung der Rechte und Pflichten von der Messe Graz aus diesem Vertragsverhältnis auf eine Beteiligungsgesellschaft ist auch ohne Zustimmung des Teilnehmers zulässig. Dem Teilnehmer steht für diesen Fall das Recht zu, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. 8.3 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 5. Sicherheit und Systemintegrität 5.1 Der nach Anmeldung generierte Datenverkehr zwischen Laptop/PDA des Nutzers und Access Points der Messe Graz wird unverschlüsselt übertragen. Daten der zwischen dem Laptop/PDA und dem Messe Graz WLAN-Netz aufgebauten Verbindung können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Eine Sicherung des Datenverkehrs innerhalb der WLAN Versorgung erfolgt NICHT durch die Messe Graz. Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H. Messeturm | Messeplatz 1 | A-8010 Graz Stand 02/2016 . Irrtum und Änderungen vorbehalten Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H. A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at 28 C.4 Bestellformulare Logistik und Leergut F. 0043 5 7686 231529 Retour an: Schenker & Co AG, Herr Patrick Görgl, Alte Poststraße 452, A-8055 Graz, E. [email protected] TRENDS OF BEAUTY Graz Veranstaltung Halle / Stand-Nr. Ansprechpartner Firma Straße PLZ-Ort Telefon Fax-DW E-Mail Offizieller Spediteur auf dem Messegelände in Graz und Partner der Messe Graz Messelogistik Transporte Lagerungen Zollabfertigungen nAblaufplanung nLandtransporte nLeergüter nEinfuhren n Be- und Entladungen nSeefrachten n Vollgüter nAusfuhren Auftrag Anfrage Wir sind: Aussteller Standbauer n Beistellung von nLuftfrachten nMessestände Spediteur Gerät n Verleih von Gerät nSpezialtransporte andere Transport von: (Bitte Art der Ware, Anzahl und Art der Packstücke, Gewicht und Lademeter bzw. Kubikmeter angeben) Beladeort: (Land, Postleitzahl und Ortsname) Ladetermin: Zustellung an folgenden Messestand: Halle Nr.: Stand: Freigelände: Stand: (Bitte unbedingt angeben) Eintrefftermin am Messestand: Datum: Retourtransport nach der Messe? ja nein Staplerbeistellung inkl. Fahrer: bis 4 t Hubkraft bis 5 t Hubkraft Leerguteinlagerung: ja (Wenn ja, bitte Kubikmeter angeben) Transportversicherung: Uhrzeit: bis 10 t Hubkraft m3 (Schätzung) (Wenn ja, bitte Warenwert angeben) Zollabfertigung(en): Import Export Carnet nein Sonstige Bemerkungen oder Fragen: Ansprechpartner: E-Mail: Messespediteur SCHENKER vor Ort: Vorbestellungen ab: Wir arbeiten ausschließlich aufgrund der „Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen (AÖSp)“ in der nach der jeweiligen Kundmachung in der „Wiener Zeitung“ geltenden und bei uns zur Einsicht aufliegenden Fassung. Zahlbar und klagbar in Graz. www.dbschenker.com Stand 02/2016 . Irrtum und Änderungen vorbehalten Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H. A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at 29 C.4 Bestellformulare Allgemeine Hinweise Der Messe- und Ausstellungsspeditionstarif gilt für alle Leistungen, die durch den offiziellen Spediteur beim An- und Abtransport der Messegüter für die Aussteller auf Messen und Veranstaltungen auf dem Messe Congress Graz erbracht werden. Der Messe- und Ausstellungstarif ist nach den derzeit gültigen Bestimmungen, Löhnen und Tarifen aufgebaut, unter Zugrundelegung der 5-Tage-Woche. Die Tarifsätze sind auf Nettobasis kalkuliert. Die Mehrwertsteuer wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auf den Speditionsrechnungen separat hinzugerechnet. Die Haftung des Spediteurs endet mit dem Abstellen der Messegüter am Messestand des Ausstellers, auch wenn der Aussteller oder dessen Beauftragte/r noch nicht anwesend ist. Die Zustellung erfolgt vom ersten offiziellen Aufbautag an zu den gekennzeichneten Messeständen. Beim Rücktransport beginnt die Haftung erst mit der Abholung vom Messestand, auch wenn die Versandaufträge schon vorher im Büro des Messe- und Ausstellungsspediteurs abgegeben wurden. Die Übernahme und Lagerung der Leergüter erfolgt aufgrund eines separaten Auftrages. Verpackung mit Inhalt (Vollgut) ist bei Auftragserteilung separat anzugeben. Eine Versicherung für die Lagerung von Leer- und Vollgütern erfolgt nur auf gesonderten Auftrag. Befindet sich Leergut oder Vollgut nach Beendigung der offiziellen Auf- und Abbauzeit noch in den Messehallen, so kann es vom Messe- und Veranstaltungsspediteur aufgrund einer Anweisung des Veranstalters auf Kosten des Ausstellers abtransportiert werden, auch wenn keine Bestellung des Ausstellers vorliegt. Reklamationen müssen unmittelbar nach Erhalt der Güter schriftlich im Büro des Messe- und Veranstaltungsspediteurs eingebracht werden, mündliche Anzeigen genügen nicht. Wir arbeiten ausschließlich aufgrund der Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen (AÖSp) in der jeweils gültigen und im Büro des Messeund Veranstaltungsspediteurs aufliegenden Fassung. Gerichtsstand ist für beide Teile Graz. Stand 02/2016 . Irrtum und Änderungen vorbehalten Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H. A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at 30 C.5 Bestellformulare Technische Richtlinien / Hängepunkte Für termingerechte Ausführung bitte bis 4 Wochen vor der Messe per Fax 0043 316 8088 - 249 oder [email protected] TRENDS OF BEAUTY Graz Veranstaltung Halle / Stand-Nr. Ansprechpartner Firma Straße PLZ-Ort Telefon Fax-DW E-Mail Wichtige Informationen: Deckenabhängungen dürfen ausschließlich von Mitarbeitern bzw. Partnerfirmen der Messe Graz ausgeführt werden. Alle Aussteller benötigen ein statisches Gutachten für Konstruktionen, die von der Decke hängen. Dieses muss von einem Zivilingenieur (bzw. Ingenieurkonsulenten) vor Ort erstellt werden – und ein dementsprechend ausgestellter Bescheid vor Messebeginn für die Behörde zur Einsicht vorliegen. Kosten: pro Hängepunkt p 195,-Kontakt: Alois Hofer, Veranstaltungs- und Haustechnik T. 0043 316 8088 - 283, F. DW - 244 E. [email protected] Bestellformular an: 0043 316 8088 - 249 oder julia.brauchard @mcg.at Bitte beachten Sie, dass Ihre Bestellung mindestens vier Wochen vor Messebeginn bei uns eingehen muss. Für spätere Aufträge werden zusätzliche Gebühren fällig. Diverse Extraleistungen, wie z.B. Kettenzüge, Rigg-Fahrten, Sonderkonstruktionen etc. werden je nach Aufwand zusätzlich verrechnet. Für eine termingerechte Ausführung Ihrer Bestellung benötigen wir folgende Grundinformationen: • genaue Position • Hängepunkthöhe • Gewichtsangabe Als Hängepunkt wird eine exakt definierte Position in einer bestimmten Höhe festgelegt. Hier dürfen z.B. Fahnen, Dekorationen, Beleuchtungen etc. angebracht werden. Es gibt die Möglichkeit, den Hängepunkt in der Höhe variabel zu gestalten. Dies ist im Vorfeld zu vereinbaren. Wir bestellen Stk. Hängepunkte. Wir erklären, dass unser Stand gemäß nachstehenden Angaben einem EINFACHEN MESSESTAND entspricht. • • • • In der Halle errichtet aus vorgefertigten Standbauelementen (Syma, Octanorm, Meroform etc.) maximale Höhe 2,50 m Alle Standbaumaterialien und Dekorteile müssen die Qualifikation C-s1,dØ, Bodenbelege die Qualifikation Cfl-s1 nach EN 13501 – 1 haben. Das entspricht der ehemaligen Bezeichnung B1,Q1, Tr1 nach ÖNorm B3900-1. Unser Standaufbau wird in einigen Punkten von den Richtlinien für die Standgestaltung abweichen. Bei Überschreitung der Aufbauhöhe über das Normalmaß von 2,50 m sowie für sämtliche zweigeschoßige Standbauten ist eine Planeinreichung (Grundriss, Vorder- und Seitenansicht) an die Abteilung Technik unbedingt erforderlich. Zur Standbaugenehmigung legen wir folgende Dokumente in einfacher Ausfertigung bei: Grundriss Vorderansicht Seitenansicht Statikplan Schaltplan Technische Leistungsbeschreibung Eine Standbaugenehmigung erfolgt nur dann, wenn spätestens am ersten Messeaufbautag alle fälligen Rechnungen bezahlt sind. Eine Überschreitung der Auf- und Abbauzeiten ist ausschließlich an eine Genehmigung durch den Veranstalter gebunden, die zeitgerecht (mindestens 8 Tage vorher) erwirkt werden muss. Der Veranstalter ist berechtigt, dem Aussteller die dadurch entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Aussteller die erweiterten Teilnahmebedingungen, die Hausordnung und die Vorgaben des steiermärkischen Baugesetzes, des Steiermärkischen Veranstaltungsgesetzes 2012, der Technischen Richtlinien Vorbeugender Brandschutz (TRVB) bzw. die Vorschreibungen der Behörden betreffend ortspolizeiliche Vorschriften für Messen vorbehaltlos zur Kenntnis genommen zu haben. DatumOrt Firmenstempel und Unterschrift Stand 02/2016 . Irrtum und Änderungen vorbehalten Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H. A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at 31 C.6 Bestellformulare - HAUPTANSCHLUSS 2.1. STROMANSCHLUSS POWER SUPPLY - MAIN CONNECTION Die Herstellung der Zuleitung erfolgt über CEE-Stecker und Kupplungen 32 A oder 16 A – je nach Halle. Ein FI-Schutzschalter 0,03 A ist lt. SNT-/ÖVE-Vorschriften bindend vorgeschrieben. Alle Positionen sind Leihanlagen für die Dauer der Veranstaltung inkl. einmaliger Montage und Demontage. Ausstellereigene Geräte (FI-Schutzschalter, Spots, elektr. Geräte) müssen den geltenden SNT-/ÖVE-Vorschriften entsprechen und geprüft sein. The electricity supply comes with CEE and 32 A or 16 A plugs depending on the exhibition hall. In accordance with SNT/ÖVE regulations, a 0.03 A ELCB circuit breaker is obligatory. All items refer to rental equipment for the duration of the event and refer to a single assembly and dismantling. Exhibitor-owned equipment (ELCB circuit breakers, spots, electrical appliances) must comply with, and be tested, according to current SNT/ÖVE regulations. TURN TO RETOUR AN / RE ngsservice u. AMB Ausstellu bH Gm u ba Messe 8010 Graz Messeplatz 1, A- 1000-0 83 6 Phone: 0043 31 00-10 10 83 6 31 43 Fax: 00 raz.at bg am e@ E-Mail: offic www.amb.at 2,5 kW Hauptanschluss / 2.5 kW main connection 230 V, Anschlussleistung bis 2.500 W / 230 V, power rating up to 2,500 W Leihanlage zur Herstellung der Zuleitung über CEE-Stecker, Sicherungsverteiler mit FI-Schutzschalter und Schukosteckdose. Betriebsfertige Montage und Einschaltung der Stromversorgung. Der Stromverbrauch wird pauschal mit € 6,– je Veranstaltungstag von AMB verrechnet. / Rental equipment for setting up the power supply via CEE plugs, fuse box with ELCB circuit breaker and earthed safety socket. Ready to use installation and switching on of the power supply AMB charges a lump sum of € 6 for the power supply per day of the event. Menge (Stk.) / quantity (pcs.) € 89,- 9 kW Hauptanschluss / 9 kW main connection 230 V, Anschlussleistung bis 3 x 3.000 W / 230 V, power rating up to 3 x 3,000 W Leihanlage zur Herstellung der Zuleitung über CEE-Stecker. Sicherungsverteiler mit FI-Schutzschalter, Leitungsschutzschaltern, 3 Stück Schukosteckdosen und 1 CEE-Kupplung 5-polig 400 V/16 A. Betriebsfertige Montage und Einschaltung der Stromversorgung. Der Stromverbrauch wird mit € 0,50 zzgl. 20 % MwSt. je Kilowattstunde von der Messe Graz nach der Veranstaltung verrechnet. / Rental equipment for setting up the power supply via CEE plugs. Fuse box with ELCB circuit breaker, circuit breakers, 3 earthed safety sockets and 1 CEE plug, five pins, 400 V/16 A. Ready to use installation and switching on of the power supply. Messe Graz charges € 0.50/kWh plus 20% VAT for power consumption at the end of the event. € 169,- Menge (Stk.) / quantity (pcs.) 18 kW Hauptanschluss / 18 kW main connection 230/400 V, Anschlussleistung bis 6 x 3.000 W / 230/400 V, power rating up to 6 x 3,000 W Leihanlage zur Herstellung der Zuleitung über CEE-Stecker. Sicherungsverteiler mit FI-Schutzschalter, Leitungsschutzschaltern, 6 Stück Schukosteckdosen und 1 CEEKupplung 5-polig 400 V/16 A. Betriebsfertige Montage und Einschaltung der Stromversorgung. Der Stromverbrauch wird mit € 0,50 zzgl. 20 % MwSt. je Kilowattstunde von der Messe Graz nach der Veranstaltung verrechnet. / Rental equipment for setting up the power supply via CEE plugs. Fuse box with ELCB circuit breaker, circuit breakers, 6 earthed safety sockets and 1 CEE plug, five pins, 400 V/16 A. Ready to use installation and switching on of the power supply. At the end of the event, Messe Graz charges € 0.50/kWh plus 20% VAT for power consumption. € 215,- Menge (Stk.) / quantity (pcs.) Bestätigung / Confirmation Der Auftrag wird nur dann angenommen, wenn er vom Auftraggeber mit rechtsgültiger Unterschrift und Firmenstempel versehen ist. Es gelten die Geschäftsbedingungen der AMB Ausstellungsservice und Messebau GmbH. / Orders are only accepted when they are duly signed and stamped by the Principal. The General Terms and Conditions of AMB Ausstellungsservice und Messebau GmbH. apply. Firma / company Ort, Datum / Place, date Halle - Stand Nr. /hall - stand no. Stempel und Unterschrift des Zeichnungsberechtigten / company stamp and authorised signature 32 C.6 Bestellformulare - INBETRIEBNAHME 2.1. STROMANSCHLUSS POWER SUPPLY - START-UP Die Herstellung der Zuleitung erfolgt über CEE-Stecker und Kupplungen 32 A oder 16 A – je nach Halle. Ein FI-Schutzschalter 0,03 A ist lt. SNT-/ÖVE-Vorschriften bindend vorgeschrieben. Alle Positionen sind Leihanlagen für die Dauer der Veranstaltung inkl. einmaliger Montage und Demontage. Ausstellereigene Geräte (FI-Schutzschalter, Spots, elektr. Geräte) müssen den geltenden SNT-/ÖVE-Vorschriften entsprechen und geprüft sein. The electricity supply comes with CEE and 32 A or 16 A plugs depending on the exhibition hall. In accordance with SNT/ÖVE regulations, a 0.03 A ELCB circuit breaker is obligatory. All items refer to rental equipment for the duration of the event and refer to a single assembly and dismantling. Exhibitor-owned equipment (ELCB circuit breakers, spots, electrical appliances) must comply with, and be tested, according to current SNT/ÖVE regulations. TURN TO RETOUR AN / RE gsservice u. AMB Ausstellun bH Gm u Messeba 8010 Graz Messeplatz 1, A831000-0 6 31 Phone: 0043 831000-10 Fax: 0043 316 ambgraz.at E-Mail: office@ t b.a am www. Inbetriebnahme eines ausstellereigenen und funktionsfähigen Verteilers / Starting up a functioning, exhibitor-owned distributor Zählerbeschriftung überprüfen und Einsichern des Ausstellerverteilers / Checking the electricity meter label and safely connecting the exhibitor-owned distributor Inbetriebnahme bis 2,5 kW / Start-up, up to 2,5 kW Der Stromverbrauch wird pauschal mit € 6,– je Veranstaltungstag von AMB verrechnet. / AMB charges a lump sum of € 6 for the supply of energy per day of the event. Menge (Stk.) / quantity (pcs.) € 60,- (Stk. / pcs.) Inbetriebnahme bis 9 kW / Start-up, up to 9 kW Der Stromverbrauch (9/18 kW) wird mit € 0,50 zzgl. 20 % MwSt. je Kilowattstunde von der Messe Graz nach der Veranstaltung verrechnet. / Messe Graz charges € 0.50/kWh plus 20% VAT for power consumption (9/18 kW) at the end of the event. Menge (Stk.) / quantity (pcs.) € 108,- (Stk. / pcs.) Inbetriebnahme bis 18 kW / Start-up, up to 18 kW Der Stromverbrauch (9/18 kW) wird mit € 0,50 zzgl. 20 % MwSt. je Kilowattstunde von der Messe Graz nach der Veranstaltung verrechnet. / Messe Graz charges € 0.50/kWh plus 20% VAT for power consumption (9/18 kW) at the end of the event. Menge (Stk.) / quantity (pcs.) € 142,- (Stk. / pcs.) Inbetriebnahme bis 40 kW / Start-up, up to 40 kW Der Stromverbrauch wird mit € 0,50 zzgl. 20 % MwSt. je Kilowattstunde von der Messe Graz nach der Veranstaltung verrechnet. / Messe Graz charges € 0.50/kWh plus 20% VAT for power consumption at the end of the event. Menge (Stk.) / quantity (pcs.) € 192,- (Stk. / pcs.) Elektrik-Regiearbeiten / Additional electrical work Überstundenzuschläge laut Gesetz / Surcharge for extra hours according to law € 79,- (pro Stunde / per hour) Menge (h) / quantity (h.) Bestätigung / Confirmation Der Auftrag wird nur dann angenommen, wenn er vom Auftraggeber mit rechtsgültiger Unterschrift und Firmenstempel versehen ist. Es gelten die Geschäftsbedingungen der AMB Ausstellungsservice und Messebau GmbH. / Orders are only accepted when they are duly signed and stamped by the Principal. The General Terms and Conditions of AMB Ausstellungsservice und Messebau GmbH. apply. Firma / company Ort, Datum / Place, date Halle - Stand Nr. /hall - stand no. Stempel und Unterschrift des Zeichnungsberechtigten / company stamp and authorised signature 33 C.7 Bestellformulare WASSERINSTALLATION WASSERINSTALLATION 2.3. WATER SUPPLY 2.3. WATER SUPPLY Wasseranschluss ohne Geräteinstallation von einem Wasserzulauf und -ablauf mit einem Anschluss inkl. Zuleitung bis max. 2 m. Bei erforderlicher längerer Zuleitung wird ein AufWasseranschluss Geräteinstallation vonDas einem Wasserzulauf und -ablauf mit preis von € 20,– ohne pro Laufmeter verrechnet. verwendete Installationsmaterial ist einem AMBAnschluss inkl. Zuleitung bisDauer max. 2der m.Veranstaltung Bei erforderlicher längerer Zuleitung Aufeigenes Leihmaterial für die inkl. einmaliger Montagewird undein Demonpreis von 20,– proGeräteanschluss Laufmeter verrechnet. Installationsmaterial istmüssen AMBtage. Jeder€weitere kostet € Das 50,–verwendete pro Stück. Ausstellereigene Geräte eigenes Leihmaterial für die Dauer der funktionsfähig Veranstaltung inkl. den Vorschriften entsprechen und voll sein.einmaliger Montage und Demontage. Jeder weitere Geräteanschluss kostet € 50,– pro Stück. Ausstellereigene Geräte müssen Water connectionentsprechen without the und installation of appliances, of one water inlet and outlet, includden Vorschriften voll funktionsfähig sein. ing connection, max. 2 m supply pipe. Each additional metre of supply pipe will be charged at connection without the installation of appliances, water andforoutlet, includ€Water 20 per linear metre. The installation material is owned of byone AMB and inlet rented the duration ingthe connection, supplysingle pipe. Each additional metre of supply will be connection charged at of event. Themax. price2 m includes assembly and dismantling. Eachpipe additional € 20appliances per linearwill metre. The installation is owned equipment by AMB andmust rented forallthe duration for be charged at € 50.material Exhibitor-owned fulfil regulations of the The price includes single assembly and dismantling. Each additional connection and be event. fully functional. for appliances will be charged at € 50. Exhibitor-owned equipment must fulfil all regulations and be fully functional. Wasserzulauf und -ablauf / water inlet and outlet Wasserzulauf € 185,- (1 Stk. / 1 pcs.)und -ablauf / water inlet and outlet € 185,- (1 Stk. / 1 pcs.) Jeder weitere Geräteanschluss / Each additional appliance connection Jeder weitere Geräteanschluss / Each appliance connection € 50,-additional (1 Stk. / 1 pcs.) Menge (Stk.) / quantity (pcs.) Menge (Stk.) / quantity (pcs.) Menge (Stk.) / quantity (pcs.) Menge (Stk.) / quantity (pcs.) € 50,- (1 Stk. / 1 pcs.) Folgende ausstellereigene Geräte werden angeschlossen / the following exhibitor-owned appliances will be connected Folgende ausstellereigene Geräte werden angeschlossen / Messeküche / fair kitchen appliances will be connected Espressomaschine / espresso machine the following exhibitor-owned Geschirrspüler / dishwasher Messeküche / fair kitchen Gläserspüler / glass/ washer Espressomaschine espresso machine Geschirrspüler / dishwasher Gläserspüler / glass washer TURN TO RETOUR AN / RE TO u. rvice RN TUse REgs ANell/ un Ausst BUR AMTO RE bH u Gmungsservice u. Messebasst ell1, A-8010 Graz AMesBseAu platzGm M seba bH6 831000-0 u 43 31 Mesone: 00 Graz Ph seplatz 1, A-8010 0 1000-1 Mes 6 31 -0t 43 3183 00z.a 10 Fax: 00 83 6 43 e@ambgra e::00 Phon offic 6 831000-10 E-Mail 31 43 00 x: Fa w.amb.at ww ambgraz.at E-Mail: office@ t b.a www.am Sanitär-Regiearbeiten / additional plumbing work / Sanitär-Regiearbeiten Überstundenzuschläge laut Gesetz / additional plumbing work surcharge for extra hours according to law Überstundenzuschläge laut Gesetz / € 72,- (pro Stunde / per hour) surcharge for extra hours according to law € 72,- (pro Stunde / per hour) Gewünschtes Anschlussdatum / requested connection date Gewünschtes Anschlussdatum / requested connection date Bestätigung / Confirmation Der Auftrag wird nur dann angenommen, wenn er vom Auftraggeber mit rechtsgültiger Unterschrift und Firmenstempel versehen ist. Es gelten die Geschäftsbedingungen der AMB Ausstellungsservice Bestätigung / Confirmation und Messebau GmbH. / Orders are only accepted when they are duly signed and stamped by the Principal. The General Terms and Conditions of AMB Ausstellungsservice und Messebau GmbH. apply. Der Auftrag wird nur dann angenommen, wenn er vom Auftraggeber mit rechtsgültiger Unterschrift und Firmenstempel versehen ist. Es gelten die Geschäftsbedingungen der AMB Ausstellungsservice und Messebau GmbH. / Orders are only accepted when they are duly signed and stamped by the Principal. The General Terms and Conditions of AMB Ausstellungsservice und Messebau GmbH. apply. Firma / company Halle - Stand Nr. /hall - stand no. Firma / company Halle - Stand Nr. /hall - stand no. Ort, Datum / Place, date Ort, Datum / Place, date Stempel und Unterschrift des Zeichnungsberechtigten / company stamp and authorised signature Stempel und Unterschrift des Zeichnungsberechtigten / company stamp and authorised signature 34 C.8 Bestellformulare 2.4. STANDSKIZZE STAND PLAN 2.4. STANDSKIZZE STAND PLAN Wir bitten Sie, den Grundriss, Ihre technischen Wünsche (Strom- und Wasseranschluss, Elektrik, Einbauten, Mietmobiliar etc.) an der gewünschten Stelle in diesen Plan einzutragen. Wir bitten Sie, den Grundriss, Ihre technischen Wünsche (Strom- und WasPlease draw aElektrik, floor plan showing Mietmobiliar your technicaletc.) requirements (power and seranschluss, Einbauten, an der gewünschten water supply, electrics, fittings, rental furniture etc.) using the following grid. Stelle in diesen Plan einzutragen. Please draw a floor plan showing your technical requirements (power and water supply, electrics, fittings, rental furniture etc.) using the following grid. Maßstab 1:50 / scale 1:50 (2 cm = 1 m) Maßstab 1:100 / scale 1:100 (1 cm = 1 m) Maßstab 1:50 / scale 1:50 (2 cm = 1 m) Maßstab 1:100 / scale 1:100 (1 cm = 1 m) Stromanschluss / power supply Strahler / spots Stromanschluss / power supply 3-fach-Schukostecker / triple earthed safety socket Strahler / spots Wasseranschluss / water supply 3-fach-Schukostecker / triple earthed safety socket TURN TO RETOUR AN / RE gsservice u. AMB Ausstellun bH RE Gm u / TURN TO baAN UR esse MTO RE 10 Graz atz 1, A-gs80 ice u. Messeplsst se ellun 83rv1000-0 Au 6 B 31 AM 43 00 e: Phon bau GmbH 00-10 se 43 316 8310 Graz M Faesx: 00 1, A-8010 bgraz.at seplat M ofzfice@6am E-esMail:00 831000-0 31 43 e: on Ph www.amb.at 831000-10 Fax: 0043 316 ambgraz.at E-Mail: office@ www.amb.at Wasseranschluss / water supply Nachbarstand-Nr. / Adjoining stand No. Nachbarstand-Nr. Nachbarstand-Nr. / / Adjoining stand Adjoining No. stand No. Nachbarstand-Nr. Nachbarstand-Nr. / / Adjoining stand Adjoining No. stand No. Nachbarstand-Nr. / Adjoining stand No. Nachbarstand-Nr. / Adjoining stand No. Bestätigung / Confirmation Nachbarstand-Nr. / Adjoining stand No. Der Auftrag wird nur dann angenommen, wenn er vom Auftraggeber mit rechtsgültiger Unterschrift und Firmenstempel versehen ist. Es gelten die Geschäftsbedingungen der AMB Ausstellungsservice und Messebau GmbH. / Orders are only accepted when they are duly signed and stamped by the Principal. The General Terms and Conditions of AMB Ausstellungsservice und Messebau GmbH. apply. Bestätigung / Confirmation Der Auftrag wird nur dann angenommen, wenn er vom Auftraggeber mit rechtsgültiger Unterschrift und Firmenstempel versehen ist. Es gelten die Geschäftsbedingungen der AMB Ausstellungsservice und Messebau GmbH. / Orders are only accepted when they are duly signed and stamped by the Principal. The General Terms and Conditions of AMB Ausstellungsservice und Messebau GmbH. apply. Firma / company Firma / company Halle - Stand Nr. /hall - stand no. Halle - Stand Nr. /hall - stand no. Ort, Datum / Place, date Stempel und Unterschrift des Zeichnungsberechtigten / company stamp and authorised signature Ort, Datum / Place, date Stempel und Unterschrift des Zeichnungsberechtigten / company stamp and authorised signature 35 C.9 Bestellformulare KOMPLETTSTAND AMB 01 EUR 49,-- PER M2 ACT KONTAKT / CONT gsservice u. AMB Ausstellun bH Messebau Gm 8010 Graz Messeplatz 1, A- 1000-0 83 6 31 43 00 Phone: 831000-10 Fax: 0043 316 ambgraz.at E-Mail: office@ t b.a am w. ww Mietpreis exklusive Platzmiete, Stromanschluss und Stromverbrauch Mindeststandgröße 6 m2, als Eck-, Reihen- oder Kopfstand möglich (Abbildungsbeispiel = 4 x 3 m) m2 Breite X Tiefe Leistungsbeschreibung: • • • • • • Wände weiß, Höhe 250 cm Zargenspange Höhe 10 cm 1 Designblende weiß, 200 cm x 40 cm inkl.15 Klebebuchstaben oder gegen Aufpreis mit Firmenlogo* Teppich farbig inkl. PE-Folie 1 Halogenstrahler 100 W je 4 m2 Ausstellungsfläche 1 Schukosteckdose 3-fach Teppichfarben bitte hier ankreuzen: Text für Designbelnde (15 Buchstaben) * Für die Digitalprints benötigen wir eine druckfertige eps- Datei (Vektorgrafik) Auswahl Stromanschluss 2,5 kW Hauptanschluss Zusatzausstattung gegen Aufpreis € 89,- / Stk. inkl. FI-Schutzschalter und Schukosteckdose Menge (Stk.) / quantity (pcs.) Der Stromverbrauch wird pauschal mit € 6,- je VA-Tag von AMB verrechnet. 9 kW Hauptanschluss € 169,- / Stk. inkl. FI-Schutzschalter, 3 Stk. Schukosteckdosen und 1 CEE-Kupplung Menge (Stk.) / quantity (pcs.) Der Stromverbrauch wird mit € 0,50 je Kilowattstunde von der Messe Graz nach der VA verrechnet. 18 kW Hauptanschluss € 215,- / Stk. inkl. FI-Schutzschalter, 6 Stk. Schukosteckdosen und 1 CEE-Kupplung O LOG Pult Standard weiß € 85,- / Stk. Pult farbig bitte ankreuzen € 99,- / Stk. Firmenlogo* 98 x 85 cm auf Pultfront Firmenlogo* auf Designblende € 65,- / Stk. Palme Kentia Höhe bis 150 cm € 45,- / Stk. € 35,- / Stk. Menge (Stk.) / quantity (pcs.) Menge (Stk.) / quantity (pcs.) Menge (Stk.) / quantity (pcs.) Menge (Stk.) / quantity (pcs.) Menge (Stk.) / quantity (pcs.) Der Stromverbrauch wird mit € 0,50 je Kilowattstunde von der Messe Graz nach der VA verrechnet. Veranstaltung / event Halle / hall Stand-Nr. / stand No. Firma / company Kontaktperson / contact person E-Mail / e-mail Adresse / address PLZ, Ort / postcode, town Land / country Telefon / telephone Fax / fax UID / VAT ID WICHTIG – BESTELLFRIST! Alle Preise verstehen sich für die einmalige betriebsfertige Montage, Leihgebühr für Material inkl. Montage und Demontage. Alle Installationen müssen den behördlichen Vorschriften entsprechen und unterliegen einer behördlichen Überprüfung. Der Auftraggeber haftet für das gemietete Mietmobiliar bis zur ordnungsgemäßen Übergabe nach Veranstaltungsende. Für Bestellungen, die nicht bis spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei AMB einlangen, wird aus organisatorischen Gründen ein Spätbestellerzuschlag von 15 % auf die angeführten Preise verrechnet und auf alle Bestellungen, die nicht bis spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn bei AMB einlangen, ein Spätbestellerzuschlag von 20 %. Der Auftrag wird nur dann angenommen, wenn er vom Auftraggeber mit rechtsgültiger Unterschrift und Firmenstempel versehen ist. Es gelten die Geschäftsbedingungen der AMB Ausstellungsservice und Messebau GmbH. Diese werden vom Auftraggeber durch seine Unterschrift auf dem Bestellformular anerkannt und akzeptiert. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine Firmendaten ausschließlich für Ausstellungs- und Messezwecke zwischen der AMB und dem Messe Congress Graz ausgetauscht werden. Alle Preise verstehen sich zuzüglich 20 % MwSt. und 1 % Vertragsgebühr bis zu einer Ausstellungsdauer von maximal fünf Tagen. IMPORTANT - ORDER DEADLINE! All prices refer to a single, ready to use assembly and the rental fees for materials including assembly and dismantling. All installations must comply with official regulations and are subject to review by the concerned authorities. The Principal is liable for all rented items until they have been duly returned to AMB at the end of the event. Orders that reach AMB later than 2 weeks before the start of an exhibition will be subject to a late order surcharge of 15% for organisational reasons, and orders reaching AMB later than 1 week before the start of an exhibition will be subject to a surcharge of 20% on the respective prices. Orders are only accepted when they are duly signed and stamped by the Principal. The General Terms and Conditions of AMB Ausstellungsservice u. Messebau GmbH., which are attached hereto, apply. By signing the order form, the Principal acknowledges and accepts these General Terms and Conditions. The Principal accepts and agrees that his company data are exchanged between AMB and Messe Congress Graz exclusively for fair and exhibition purposes. All prices are subject to 20% VAT and a 1% Contract Fee for exhibitions not exceeding a duration of 5 days. 07-2013 Menge (Stk.) / quantity (pcs.) Ort, Datum / Place, date Stempel und Unterschrift des Zeichnungsberechtigten / Company stamp and authorised signature 36 C.9 Bestellformulare KOMPLETTSTAND AMB 04 EUR 87,-- PER M2 ACT KONTAKT / CONT gsservice u. AMB Ausstellun bH Gm u Messeba 8010 Graz Messeplatz 1, A- 1000-0 83 6 31 43 Phone: 00 831000-10 Fax: 0043 316 ambgraz.at E-Mail: office@ t www.amb.a Mietpreis exklusive Platzmiete, Stromanschluss und Stromverbrauch Mindeststandgröße 6 m2, als Eck-, Reihen- oder Kopfstand möglich (Abbildungsbeispiel = 4 x 3 m) m2 Breite X Tiefe Leistungsbeschreibung: • • • • • • • • • • • Wände weiß, Höhe 250 cm Einschubblende farbig 1 Designblende weiß, 200 cm x 40 cm inkl. 15 Klebebuchstaben oder gegen Aufpreis mit Firmenlogo* Kabine 1,5 m x 1 m inkl. Flügeltür versperrbar Teppich farbig inkl. PE-Folie 1 Kunststoffregal mit 4 Fächern in Kabine 1 Hängegarderobe 1 Pult Standard weiß 100 x 50 cm x Höhe 110 cm je 6 m2 Ausstellungsfläche 1 Set Office (1 Tisch 80 x 80 cm, 4 Sessel schwarz) 1 Halogenstrahler 100W je 4 m2 Ausstellungsfläche 1 Schukosteckdose 3-fach Teppichfarben bitte hier ankreuzen: Farbe für Einschubblende bitte hier ankreuzen: Text für Designbelnde (15 Buchstaben) * Für die Digitalprints benötigen wir eine druckfertige eps- Datei (Vektorgrafik) Auswahl Stromanschluss 2,5 kW Hauptanschluss Zusatzausstattung gegen Aufpreis € 89,- / Stk. inkl. FI-Schutzschalter und Schukosteckdose Menge (Stk.) / quantity (pcs.) Der Stromverbrauch wird pauschal mit € 6,- je VA-Tag von AMB verrechnet. 9 kW Hauptanschluss € 169,- / Stk. inkl. FI-Schutzschalter, 3 Stk. Schukosteckdosen und 1 CEE-Kupplung Menge (Stk.) / quantity (pcs.) Der Stromverbrauch wird mit € 0,50 je Kilowattstunde von der Messe Graz nach der VA verrechnet. 18 kW Hauptanschluss € 215,- / Stk. inkl. FI-Schutzschalter, 6 Stk. Schukosteckdosen und 1 CEE-Kupplung Menge (Stk.) / quantity (pcs.) GO LO ung nig i e R Der Stromverbrauch wird mit € 0,50 je Kilowattstunde von der Messe Graz nach der VA verrechnet. Pult Standard weiß € 85,- / Stk. Pult farbig bitte ankreuzen € 99,- / Stk. Firmenlogo* 98 x 85 cm auf Pultfront € 65,- / Stk. Firmenlogo* auf Designblende € 35,- / Stk. tägliche Standreinigung € 2,90,- / m2 Ficus Benjamin Höhe bis 150 cm € 45,- / Stk. Veranstaltung / event Halle / hall Stand-Nr. / stand No. Firma / company Kontaktperson / contact person E-Mail / e-mail Adresse / address PLZ, Ort / postcode, town Land / country Telefon / telephone Fax / fax UID / VAT ID WICHTIG – BESTELLFRIST! Alle Preise verstehen sich für die einmalige betriebsfertige Montage, Leihgebühr für Material inkl. Montage und Demontage. Alle Installationen müssen den behördlichen Vorschriften entsprechen und unterliegen einer behördlichen Überprüfung. Der Auftraggeber haftet für das gemietete Mietmobiliar bis zur ordnungsgemäßen Übergabe nach Veranstaltungsende. Für Bestellungen, die nicht bis spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei AMB einlangen, wird aus organisatorischen Gründen ein Spätbestellerzuschlag von 15 % auf die angeführten Preise verrechnet und auf alle Bestellungen, die nicht bis spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn bei AMB einlangen, ein Spätbestellerzuschlag von 20 %. Der Auftrag wird nur dann angenommen, wenn er vom Auftraggeber mit rechtsgültiger Unterschrift und Firmenstempel versehen ist. Es gelten die Geschäftsbedingungen der AMB Ausstellungsservice und Messebau GmbH. Diese werden vom Auftraggeber durch seine Unterschrift auf dem Bestellformular anerkannt und akzeptiert. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine Firmendaten ausschließlich für Ausstellungs- und Messezwecke zwischen der AMB und dem Messe Congress Graz ausgetauscht werden. Alle Preise verstehen sich zuzüglich 20 % MwSt. und 1 % Vertragsgebühr bis zu einer Ausstellungsdauer von maximal fünf Tagen. IMPORTANT - ORDER DEADLINE! All prices refer to a single, ready to use assembly and the rental fees for materials including assembly and dismantling. All installations must comply with official regulations and are subject to review by the concerned authorities. The Principal is liable for all rented items until they have been duly returned to AMB at the end of the event. Orders that reach AMB later than 2 weeks before the start of an exhibition will be subject to a late order surcharge of 15% for organisational reasons, and orders reaching AMB later than 1 week before the start of an exhibition will be subject to a surcharge of 20% on the respective prices. Orders are only accepted when they are duly signed and stamped by the Principal. The General Terms and Conditions of AMB Ausstellungsservice u. Messebau GmbH., which are attached hereto, apply. By signing the order form, the Principal acknowledges and accepts these General Terms and Conditions. The Principal accepts and agrees that his company data are exchanged between AMB and Messe Congress Graz exclusively for fair and exhibition purposes. All prices are subject to 20% VAT and a 1% Contract Fee for exhibitions not exceeding a duration of 5 days. 07-2013 Menge (Stk.) / quantity (pcs.) Menge (Stk.) / quantity (pcs.) Menge (Stk.) / quantity (pcs.) Menge (Stk.) / quantity (pcs.) Standfläche (m2) Menge (Stk.) / quantity (pcs.) Ort, Datum / Place, date Stempel und Unterschrift des Zeichnungsberechtigten / Company stamp and authorised signature 37 C.9 1.2. Bestellformulare ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GENERAL TERMS AND CONDITIONS 1. Für alle Verträge über die Überlassung von beweglichen Sachen gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AMB Ausstellungsservice und Messebau GmbH (im Folgenden kurz AMB genannt). Entgegenstehende und abweichende Vertragsbedingungen des Vertragspartners (im Folgenden Auftraggeber genannt) haben nur dann Gültigkeit, wenn die AMB diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Erfüllungshandlungen der AMB gelten somit nicht als Zustimmung. 1. The following General Terms and Conditions apply to all agreements under which movable items are rented from AMB Ausstellungsservice und Messebau GmbH (hereinafter called AMB). Any contradictory or deviating conditions of the contract partner (hereafter called the Principal) shall only be effective when they have been explicitly confirmed in writing by AMB, and no performance of any service by AMB shall be construed as AMB giving its consent to such conditions. 2. Die Angebote der AMB gelten jeweils für 14 Tage ab Absendung des Angebotes und sind danach als gegenstandlos zu betrachten. 2. The offers of AMB are only valid for 14 days from the offer dispatch date and are invalid thereafter. 3. Die vorliegende Bestellung wird für den Auftraggeber durch dessen Unterschrift verbindlich. Getroffene Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von der AMB schriftlich bestätigt werden. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine Firmendaten für Ausstellungs- und Messezwecke zwischen der AMB und der Messe Congress Graz ausgetauscht werden. 3. This order becomes legally binding when the Principal has signed it. Any agreements made shall only be valid when they have been confirmed in writing by AMB. The Principal agrees and accepts that his company data can be exchanged between AMB and Messe Congress Graz for fair and exhibition purposes. 4. Mit der Unterschrift der Bestellung übernimmt der Auftraggeber auch die Verpflichtung, die für die ordnungsgemäße Ausführung der Bestellung notwendigen Unterlagen (Pläne, Modelle etc.) termingerecht zur Verfügung zu stellen. Diese Unterlagen müssen so beschaffen sein, dass eine auftragsgemäße Ausführung der Bestellung möglich ist. Die Ausführung von Standentwürfen kann auch AMB übertragen werden, wobei hierfür eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung notwendig ist. Die dafür anfallenden Kosten werden vom Auftraggeber getragen. Ausführungsmuster (Pläne, Modelle etc.) werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert, wobei diese lediglich (vor allem im Hinblick auf Farbtöne etc.) unverbindliche Beispiele darstellen. Zur Begutachtung vorgelegte Ausführungsmuster müssen fristgerecht retourniert werden, andernfalls gelten sie als „ohne Korrektur genehmigt“. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei den Ausführungsmustern vor allem Farbtöne, Modell des überlassenen Mobiliars etc. betreffend um unverbindliche Beispieldarstellungen handelt und die tatsächliche Ausführung von den Ausführungsmustern abweichen kann. 4. By signing an order, the Principal assumes an obligation to provide all documents (plans, models, etc.) required for the orderly and timely execution of the order. These documents must be of such a kind that they permit the proper fulfilment in accordance with the order. AMB may also be entrusted with the stand design; this service requires explicit written agreement. All related charges are for the account of the Principal. Design samples (plans, models etc.) shall only be supplied on specific request and are deemed non-binding examples (especially as regards colour shades etc.). Any designs samples provided by us for inspection must be returned within the stipulated time as otherwise they are considered to be ‘accepted without changes’. The Principal recognises and accepts that the design samples are non-binding samples especially as regards colour shades, furniture models to be supplied etc. and that the actual items supplied may differ from these design samples. 5. Der Auftraggeber haftet für sämtliches ihm überlassenes Material bzw. Mobiliar bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe an AMB. Bei nicht ordnungsgemäßer Rückgabe des Materials bzw. Mobiliars ist AMB berechtigt, fehlende bzw. beschädigte Gegenstände zum Neupreis in Rechnung zu stellen. Ist der Messestand bei Anlieferung nicht besetzt, so gilt das vertragsgegenständliche Material bzw. Mobiliar mit dem Abstellen auf dem Messestand als ordnungsgemäß übergeben und angenommen. 6. Der Auftraggeber hat sich bei der Übergabe vom ordnungsgemäßen Zustand, der Verkehrssicherheit und der Vollständigkeit des überlassenen Materials bzw. Mobiliars zu überzeugen. Mit deren Entgegennahme bestätigt der Auftraggeber den mangelfreien Zustand der ihm überlassenen Sachen, es sei denn, er erhebt unverzüglich schriftliche Mängelrüge gegenüber AMB. Hat der Auftraggeber die Mängelrüge zu Recht erhoben, so ist die Gewährleistungspflicht von AMB und ihr zurechenbaren Erfüllungsgehilfen auf Verbesserung beschränkt, soweit es sich bei der mangelhaften Sache um eine bereits gebrauchte handelt. AMB steht der Austausch und die Lieferung von Ersatz jederzeit frei. Reklamationen jedweder Art können nur vor Veranstaltungsbeginn anerkannt werden. 7. Die Auslieferung der termingerecht eingegangenen Bestellungen erfolgt so rechtzeitig, dass das vertragsgegenständliche Material bzw. Mobiliar zu Beginn der Veranstaltung zur Verfügung steht. 8. Für Bestellungen und Aufträge, die nicht bis spätestens zwei Wochen vor Ausstellungsbeginn einlangen, kann keine Gewähr für die rechtzeitige und komplette Anlieferung sowie die optimale Ausführung übernommen werden. Für Bestellungen, die nicht bis spätestens zwei Wochen vor Messebeginn bei AMB einlangen, wird aus organisatorischen Gründen ein Spätbestellerzuschlag von 15 %, bei Bestellungen, die nicht bis spätestens eine Woche vor Messebeginn bei AMB einlangen, von 20 % auf den jeweiligen Preis verrechnet. 9. AMB ist nur verpflichtet die in der Leistungsbeschreibung aufgelisteten Arbeiten und Leistungen zu erbringen. 10. Der Standaufbau wird mit Aluminiumstehern (250 cm hoch, entsprechend den Messebedingungen) sowie Aluminiumzargen für den Abschluss und eingeschobenen 4-mm-Homogenplatten als Systembauwand erstellt. Auf dem überlassenen Material bzw. Mobiliar darf unter keinen Umständen genagelt, gestrichen oder geklebt werden. Das Übermalen von Wänden sowie das Bekleben mit Doppelklebebändern, Aufklebern und das Tapezieren mit nicht mehr lösbaren Tapeten ist nicht gestattet. Tapeten und Aufkleber sind unmittelbar nach der Veranstaltung vom Aussteller zu entfernen. Bei Beschädigung wird der Neupreis pro Laufmeter in Rechnung gestellt. NICHT bestellte, aber vom Aussteller verwendete Wände werden zum Vollpreis verrechnet. 11. Die Haftung des Auftraggebers für Beschädigung und Verluste der ihm mietweise überlassenen Gegenstände beginnt mit der Übergabe und endet mit der Rückgabe. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Veränderungen ohne vorherige Zustimmung von AMB an den ihm überlassenen Sachen vorzunehmen. Stellt AMB Mängel am rückgelieferten Material bzw. Mobiliar fest, werden diese dem Auftraggeber binnen angemessener Frist bekanntgegeben. Die Mängel gelten als anerkannt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb einer Woche ab Verständigung widerspricht. 12. AMB ist berechtigt, von einem übernommenen Auftrag auch nach bereits erteilter Auftragsbestätigung insbesondere auch dann zurückzutreten, wenn ein Ausgleichs- oder Insolvenzverfahren über das Vermögen des Auftraggebers eröffnet wurde oder droht oder wenn Forderungen aus früheren Lieferungen und Leistungen noch nicht beglichen wurden sowie bei Annahmeverzug und Zahlungsverzug. Bei Rücktritt durch die AMB hat diese das Recht, dem Auftraggeber entweder die Stornogebühr laut Punkt 13 oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu verrechnen. 13. Stornobedingungen: Wird der Auftrag vom Aussteller vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn storniert, so stehen AMB 30 % des Auftragswertes als pauschalierter Schadenersatz zu. Ab zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn beträgt die Stornogebühr 50 % des Auftragswertes. Ab einer Woche vor Veranstaltungsbeginn ist der gesamte Auftragswert als Stornogebühr zu begleichen. 14. Zahlungsbedingungen: 50 % des Auftragswertes sind als Anzahlung bei Auftragserteilung, die Restsumme, wenn nicht schriftlich anders vereinbart, nach Erhalt der Rechnung netto Kassa zu bezahlen. Beanstandungen, die allein die Verrechnung betreffen, sind, damit diese wirksam sind, binnen acht Tagen nach Rechnungserhalt zu erheben. AMB nimmt keine Wechsel an. Der Kunde ist nicht berechtigt, Gegenforderungen – welcher Art auch immer – mit Forderungen der AMB aufzurechnen oder die Zahlung fälliger Rechnungen zu verweigern. AMB ist berechtigt, sämtliche Rechnungen für Lieferungen und Leistungen direkt am Messeort vor, während oder nach der Veranstaltung einzuheben. Für die Änderung von ausgestellten Rechnungen wird ein Betrag von € 45,– zzgl. 20 % MwSt. pro Änderung in Rechnung gestellt. 15. Gerät der Auftraggeber mit der Leistung der Anzahlung in Verzug, so ist die Gesamtauftragssumme vor Messebeginn fällig. AMB ist im Falle von nicht geleisteter Anzahlung von jeder Lieferung/Leistungsverpflichtung befreit. Sind die vom Auftraggeber bestellten Materialien/das Mobiliar trotz nicht geleisteter Anzahlung bereits am Mietort angeliefert, so kann AMB diese gelieferten Gegenstände ohne weitere Benachrichtigung des Auftraggebers auf dessen Kosten und Gefahr wieder entfernen. Dem Auftraggeber stehen in diesem Fall keine Ansprüche, welcher Art auch immer, zu. 16. AMB haftet nicht für Personen- und/oder Sachschäden, es sei denn, AMB oder ihr zurechenbare Dritte haben den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. AMB übernimmt keine Haftung für eingesandte Materialmuster (Logos, Fotos, Pläne). AMB empfiehlt daher, keine Originale zu versenden. AMB haftet nicht für die Abwicklung des Aufbaus mit dem Veranstalter. Die Genehmigung diverser Standpläne hat der Auftraggeber bei der jeweiligen Messeleitung/Behörde zu beantragen. Kommen AMB und ihr zurechenbare Dritte mit einer Leistung in Verzug, so haftet AMB nicht wegen leichter Fahrlässigkeit. Das Gleiche gilt bei Unmöglichkeit der Leistungserbringung. 17. AMB behält sich ausdrücklich vor, aus technischen oder anderen Gründen andere als die angebotenen Artikel zur Auslieferung zu bringen. 18. Bei Tarifänderungen treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden oder erst später beginnenden Bestellungen sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. 19. Sämtliche Steuern und Abgaben, die aus der Durchführung des vorliegenden Auftrages resultieren, werden an den Auftraggeber weiterverrechnet. Bei Änderung des Mehrwertsteuersatzes kommt der jeweils gesetzlich vorgeschriebene Satz zur Anwendung. Sämtliche Preisangaben gelten im Fall eines Gesamtaufbaues einer Veranstaltung durch AMB. In anderen Fällen werden Spesen, Diäten, Bearbeitungs- und Transportkosten separat verrechnet. 20. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass das überlassene Material/Mobiliar in der Regel mehrfach zu Ausstellungszwecken verwendet wird und daher nicht immer neuwertig ist. Es wird nur zum vereinbarten Zweck und für die Dauer der Veranstaltung zur ausschließlichen Nutzung durch den Auftraggeber am vereinbarten Ort zur Verfügung gestellt. 21. Der Auftraggeber erteilt seine Zustimmung, dass Aufnahmen sowie sein Firmenlogo unentgeltlich von AMB für deren Referenzliste verwendet werden können. 5. The Principal shall be liable for all materials and/or furnishings rented until these are returned to AMB in good condition. In the event of materials and/or furnishings not being returned in a good condition, AMB reserves the right to invoice any and all items at their cost when new. Should the stand not be occupied at the time of delivery, the materials and/or furnishings which are the subject of this contract are deemed correctly delivered and duly accepted when they are deposited at the stand. 6. The Principal shall be obliged to satisfy himself of the good condition of the materials and/or furnishings at the time of handover, as well as of their safety for the intended use and their completeness. By accepting the materials and/or furnishings, the Principal confirms their orderly receipt, unless he immediately notifies AMB of any defects. If a claim of defect is justified, and provided the defective articles are second-hand, the warranties of AMB and its vicarious agents shall be limited to improvement. AMB reserves the right to exchange and replace the said articles at any time. Complaints of any kind shall only be accepted prior to the commencement of the event. 7. The delivery of articles that have been ordered in time shall be effected in such a way that the contractually agreed materials and/ or furnishings are available at the start of the event. 8. No guarantee of timely and complete delivery and optimum performance can be given for orders that are received later than 2 weeks before the start of an exhibition. Orders that reach AMB later than 2 weeks before the start of an exhibition shall be subject to a late order surcharge of 15% for organisational reasons, and orders reaching AMB later than 1 week before the start of an exhibition shall be subject to a surcharge of 20% on the respective prices. 9. AMB shall only be obliged to perform the work and services listed in the statement of work. 10. The stands are constructed with aluminium poles (250 cm high, in accordance with the trade fair terms and conditions) as well as aluminium frames with inserted 4 mm fibreboard panels which form the stand system's walls. Nailing, painting or gluing the rented materials and/or furnishings is strictly prohibited. Painting the walls and using double-adhesive tape, adhesive stickers or non-removable wallpaper is not allowed. The exhibitor shall remove all wallpaper and labels immediately after the end of the event. In the event of damage, the cost per running metre when new shall be charged. Walls NOT ordered but used by the exhibitor shall be invoiced at full price. 11. The Principal's liability for damage or loss of rented items starts with the handover and ends with their return, The Principal shall not be entitled to make any changes to the items provided to him without the prior consent of AMB. In the event that AMB identifies damage to the materials and/or furnishings provided, the Principal shall be informed within a reasonable period. Such damage shall be considered accepted, unless the Principal objects within a week of having received the corresponding notification. 12. AMB shall be entitled to withdraw from an accepted order even when an order confirmation has been issued, especially when settlement or insolvency proceedings have been initiated over the Principal's assets or such proceedings are expected or when accounts receivable from previous supplies of goods and services have not yet been paid or in the event of default of acceptance or payment delays. When AMB withdraws from the contract, it shall be entitled to charge the Principal a cancellation fee in accordance with clause 13. or invoice the amount of the actual damage. 13. Cancellation terms: When the Principal cancels an order 4 weeks before the start of an event, AMB shall be entitled to lump sum damages amounting to 30% of the order value. Cancellations within 2 weeks prior to the start of an event are subject to a cancellation fee of 50% of the order value. Cancellation within one week prior to the start of an event results in the entire order value becoming due for payment. 14. Payment conditions: 50% of the order value must be paid as advance payment when the order is placed and, unless otherwise agreed, the remainder shall be payable without deductions upon receipt of the respective invoice. In order to become effective, complaints that relate to the actual invoicing must be raised within 8 days after having received the invoice. AMB does not accept bills of exchange. The customer shall not be entitled to offset counter-claims of any kind against receivables from AMB or refuse the payment of due invoices. AMB shall be entitled to collect all invoices for goods and services directly at the fair site, before, during or after the event. For any changes to invoices that have been issued, an amount of € 45 plus 20% VAT per change shall be invoiced. 15. In the event of the Principal being in default with an advance payment, the entire amount of the order becomes due prior to the start of the fair. AMB shall be released from an obligation to supply goods or services when advance payments are not effected. When the materials/furnishings ordered by the Principal have already been delivered to the rental site, in spite of not having first received the agreed advance payment, AMB shall be entitled to remove these items without giving notice to the Principal and do so at the Principal's cost and risk. In such a case, the Principal shall not be entitled to assert any claim of whatever nature. 16. AMB shall not be liable for any injuries to persons and/or damage to property, unless AMB or its vicarious agents have caused such damage intentionally or as a result of gross negligence. AMB assumes no liability for samples of materials it has been sent (logos, photos, plans). Therefore, AMB recommends that no originals be sent. AMB does not assume any liability towards the organiser concerning the stand construction. The Principal must apply for the authorisation of any stand plans with the exhibition management/authorities. In the event of AMB or its vicarious agents falling behind schedule in their performance, AMB shall not be liable for minor negligence. The same applies when the performance of the service becomes impossible. 17. AMB explicitly reserves the right, due to technical or other reasons, to supply other than the offered articles. 18. In the event of price changes, the revised conditions apply with immediate effect, also to current orders or orders that start at a later time, unless other agreements have explicitly been made. 19. Any and all taxes and duties resulting from the performance of an order shall be charged on to the Principal. In the event of change to the VAT rate, the legally required rate shall be applied. All price quotations apply to cases where AMB is responsible for the set-up of the entire event. In all other cases, expenses, daily allowances, handling- and transport charges shall be invoiced separately. 20. The Principal acknowledges and accepts that materials supplied to him are generally used several times in different exhibitions and, therefore, not always new. The materials are made available only for the agreed purpose, for the duration of the event, and for the sole use by the Principal at the agreed location. 21. The Principal agrees that AMB is entitled to use photographs and his company logo in its reference list without any charge. 22. The validity of these Terms and Conditions remains in force even when individual clauses or provisions thereof become ineffective. The place of performance and legal venue shall be Graz. Austrian Law applies. 07-2013 ACT KONTAKT / CONT gsservice u. AMB Ausstellun bH Gm Messebau 8010 Graz Messeplatz 1, A- 1000-0 6 83 31 43 00 e: on Ph 831000-10 Fax: 0043 316 ambgraz.at e@ fic E-Mail: of www.amb.at 22. Die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Klauseln oder Bestimmungen unberührt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Graz. Es gilt österreichisches Recht. 38 D.1 Richtlinien & AGBs Allgemeine Messe- & Betriebsordnung für die Durchführung der in Wien stattfindenden „Trends of Beauty“ der Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft mbH, im folgenden kurz als „Veranstalter“ bezeichnet. 1.AnmeLdung Die Anmeldung ist für den Aussteller ein rechtsverbindliches und unwiderrufliches Anbot. Anmeldungen mit Vorbehalt sind gegenstandslos. Streichungen, Ergänzungen und Abänderungen im Anmeldeformular und in den Teilnahmebedingungen sind unwirksam. Mit Abgabe der Anmeldung wird die Messe- und Betriebsordnung (Teilnahmebedingungen) vom Austeller vollinhaltlich anerkannt. Mit dem Eingang (Post, Fax, oder als pdf-Anhang zur E-Mail) der Anmeldung beim Veranstalter ist der Aussteller vorbehaltlich der Annahme durch den Veranstalter zur Teilnahme an der Messe verpflichtet. Anmeldungen als formloser Email-Text sind unwirksam und werden nicht angenommen. Das Anmeldeformular ist vollständig auszufüllen, werden einzelne Rubriken nicht oder nicht vollständig ausgefüllt, gilt das für den Veranstalter Günstigste als vereinbart. Für jeden Ausstellungsplatz ist eine ordnungsgemäß (durch die für die Wirksamkeit erforderliche Zahl von Organen) unterzeichnete und mit Firmenstempel versehene Anmeldung erforderlich. Bei Gesellschaften sind zusätzlich die Firmenbuchnummer/Vereinsnummer und die UID anzugeben. Eine Akontozahlung auf den Beteiligungsbeitrag gilt nicht als Anmeldung. Die Teilnahmebedingungen gelten sinngemäß auch für Nebenleistungen bzw. Zusatzaufträge, z.B. Inserate, Werbungen und Anzeigen im Katalog/Magazin, Aufbau und Abbau des Messestandes, Miete von Messeausrüstungsgegenständen, Bereitstellung von Strom, Wasser, Telefon und sonstigen Einrichtungen. 2. ZULASSUNG / STANDZUTEILUNG Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die Anmeldung anzunehmen. Über die Zulassung von Ausstellern (Annahme der Anmeldung) sowie die konkrete Platzzuteilung entscheidet ausschließlich der Veranstalter. Der Veranstalter kann Anmeldungen auf Zulassung zur Ausstellung ohne Begründung jederzeit ablehnen. Der Veranstalter kann das vom Aussteller in der Anmeldung angegebene Ausstellungsgut und/oder die Ausstellungsflächen ohne Angabe von Gründen beschränken. Eine derartige Beschränkung lässt den Vertrag mit dem vom Veranstalter geänderten Inhalt zustande kommen. Als Ausstellungsplätze stehen Flächen und Räume in den Ausstellungshallen und Objekten sowie im Freigelände zur Verfügung. Die Aussteller werden möglichst nach Branchen geordnet eingeteilt. Die Zuweisung des Ausstellungsplatzes erfolgt ausschließlich jeweils nur für eine Messe und kann vom Veranstalter auch nach Zuweisung noch einseitig in Bezug auf Lage und Fläche abgeändert werden, Ausgänge und Durchgänge können vom Veranstalter auch nach Zuweisung verlegt werden. Derartige Änderungen berechtigen den Aussteller nicht zum Vertragsrücktritt. Aus der Annahme des Anbotes (aus der Zulassung des Austellers zu einer Messe) kann kein Rechtsanspruch auf die Zulassung zu einer weiteren Messe (Annahme eines Anbotes) abgeleitet werden. Ebenso kann aus der Standzuteilung bei einer Messe kein Rechtsanspruch auf Zuteilung desselben Ausstellungsplatzes auch für künftige Messen/Veranstaltungen abgeleitet werden. Kann der zugeteilte Platz dem Austeller aus Gründen, die in der Sphäre des Veranstalters liegen, nicht überlassen werden und kann ihm auch kein Ersatzplatz zur Verfügung gestellt werden, hat der Aussteller lediglich Anspruch auf Erstattung der tatsächlich bezahlten Standmiete. Eine teilweise oder gänzliche Untervermietung oder Weitergabe des zugewiesenen Ausstellungsplatzes ist unzulässig. Die Aufstellung eigener Baulichkeiten (Pavillons) durch Aussteller ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung durch den Veranstalter zulässig. Dem Veranstalter ist eine Planskizze in doppelter Ausfertigung vorzulegen. Für die Erteilung sämtlicher erforderlicher behördlicher Genehmigungen hat der Aussteller selbst Sorge zu tragen. Die Zulassung und damit Annahme der Anmeldung erfolgt mittels schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter, ebenso die Standzuteilung, die gleichzeitig mit oder nach der Annahme der Anmeldung erfolgen kann. Inländische und internationale Aussteller, deren Ausstellungsgüter dem Thema entsprechen, können zugelassen werden. Handelsvertreter und Importeure können für die von ihnen vertretenen Firmen ausstellen. Nimmt der Aussteller als Vertreter eines Produzenten an der Messe teil, hat er dies dem Veranstalter gleichzeitig mit der Anmeldung bekanntzugeben. Der Veranstalter kann vom Aussteller die Vorlage eines Warenverzeichnisses und eines Eigentumsnachweises für die ausgestellten Exponate verlangen. Die Angabe der Ausstellungsgüter laut Warenverzeichnis ist die Voraussetzung für die Bearbeitung der Anmeldung. Andere Produkte als die im Warenverzeichnis angeführten dürfen nicht ausgestellt werden. Gebrauchte Waren aller Art sind als Ausstellungsgüter nur zulässig, wenn sie vorab vom Veranstalter schriftlich genehmigt wurden. Der Aussteller ist verpflichtet, die angemeldeten Produkte während der gesamten Messedauer uneingeschränkt auszustellen. Eine vorzeitige Schließung des Messestandes bzw. ein vorzeitiger Abbau des Messe- standes ist ausgeschlossen. Der Aussteller verpflichtet sich bei Verletzung dieser Verpflichtung einen Schadenersatzbetrag in Höhe von 25 % der verrechneten Standmiete – vorbehaltlich eines darüber hinaus gehenden Schadens - zu bezahlen. Der Aussteller hat sich jeder politischen Propaganda zu enthalten, auch jegliche Bezugnahme auf religiöse Inhalte ist untersagt. 3. STORNIERUNG / ZURÜCKZIEHUNG DER ANMELDUNG / STORNOBEDINGUNGEN Der Veranstalter hat das Recht auch bereits erfolgte Standzuweisungen ohne Angabe von Gründen jederzeit abzuändern oder zu stornieren. Eine Stornierung bereits erfolgter Standzuweisungen erfolgt auch dann, wenn der Aussteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommt, über das Unternehmen eines Ausstellers der gerichtliche Ausgleich oder ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, noch offene Forderungen aus vorangegangen Messen vorliegen oder die Exponate nicht dem Messethema entsprechen. Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, Streik, politischer Ereignisse, oder sonstiger wichtiger Gründe nicht durchgeführt werden oder muss sie verschoben werden bzw. verkürzt oder verlängert werden, sind jegliche Schadenersatzansprüche des Ausstellers dem Veranstalter gegenüber ausgeschlossen. Ein Vertragsrücktritt des Ausstellers ist nur bis zum Absenden der Zulassung durch den Veranstalter zulässig. Bei Stornierung (Zurückziehung) der Anmeldung hat der Aussteller an den Veranstalter folgende Stornogebühren zu bezahlen: Bis 8 Wochen vor Messebeginn 50 % der vereinbarten Standmiete, ab 8 Wochen vor Messebeginn 100 % der vereinbarten Standmiete, jeweils zuzüglich Steuern, Abgaben, sonstiger Nebenkosten und der allfälligen bereits entstandenen Kosten für bestellte Technik- und Serviceleistungen. Die Stornogebühr ist als pauschalierter Schadenersatz unabhängig von einem Verschulden zu bezahlen, wobei der Aussteller auf eine Minderung, aus welchen Gründen auch immer, insbesondere auch auf das richterliche Mäßigungsrecht, verzichtet. Der Aussteller nimmt zur Kenntnis, dass die Stornogebühr auch dann zu bezahlen ist, wenn es dem Veranstalter gelingt, den Messestand an einen Dritten zu vermieten oder zu verkaufen. Die Geltendmachung eines Schadenersatzes, welcher über die vereinbarten Stornogebühren hinausgeht, bleibt davon unberührt. Die Fälligkeit der Stornogebühr zzgl. der darüber hinausgehenden Zahlungen richtet sich nach der Stornorechnung. Nach dem Storno stehen dem Aussteller – unabhängig von den zu entrichtenden Gebühren – keinerlei Rechte auf jenen Ausstellungsplatz zu, für den das Storno erfolgt. Als Storno gilt auch die Zurücknahme einer Anmeldung für den Fall, dass der Veranstalter die mit der Anmeldung vorgebrachten Wünsche hinsichtlich Beschaffenheit des Ausstellungsplatzes (Größe, Lage, etc.) nicht zu erfüllen vermag. Der Wunsch nach Anschlussmöglichkeit an eine Wasser-, Licht- und Kraftstromversorgung ist entsprechend dem Anmeldeformular bei der Anmeldung anzugeben. 4. STANDMIETE / MITAUSSTELLERGEBÜHR / FAKTURIERUNG / ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Mit dem Eingang der Anmeldung beim Veranstalter ist der Aussteller vorbehaltlich der Annahme durch den Veranstalter zur Teilnahme an der Messe verpflichtet. Es gelten die jeweils am Anmeldeformular angeführten Quadratmeterpreise für die Dauer der Veranstaltung. Jeder aufgrund ordnungsgemäß ausgefüllter Mitausstellerunterlagen zugelassene Mitaussteller oder Untermieter hat eine durch die Messeleitung festgesetzte Mitausstellergebühr zu entrichten. Jeder angefangene Quadratmeter (inkl. etwaiger Säulen, Stromkästen etc.) wird als voll berechnet. Sämtliche Mietpreise verstehen sich exklusive Steuern und Abgaben. Da die Verträge mit den Ausstellern gebührenpflichtig sind, wird zu der angeführten Beteiligungsgebühr, inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, die 1%ige staatliche Rechtsgeschäftsgebühr hinzugerechnet. Circa 4 Wochen vor Messebeginn erhält der Aussteller die Rechnung, die so rechtzeitig zu bezahlen ist, dass der Rechnungsbetrag jedenfalls 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung in voller Höhe ohne jeden Abzug auf dem Konto des Veranstalters gutgeschrieben ist. Nach diesem Termin ausgestellte Rechnungen sind sofort fällig. Der Aussteller ist verpflichtet, sämtliche Kosten für Nebenleistungen bei Rechnungslegung zu bezahlen, wobei der Veranstalter auch berechtigt ist, für diese Leistungen Vorauszahlungen zu verlangen. Eine Rechnung kann abweichende Zahlungsbedingungen und –termine festlegen, die für den Aussteller verbindlich sind. Die termingerechte Zahlung der Rechnungen und einer allfälligen Anmeldepauschale sowie die Begleichung allfälliger offener Forderungen aus früheren Veranstaltungen sind Voraussetzungen für die Übergabe des zugewiesenen Standes/ Stand 02/2016 . Irrtum und Änderungen vorbehalten Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H. A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at 39 D.1 Richtlinien & AGBs Standplatzes. Beanstandungen der Rechnung sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt vorzunehmen. Nach diesem Zeitpunkt gilt die Rechnung als genehmigt, später eingehende Beanstandungen sind unwirksam. Für den Fall des Zahlungsverzuges werden 10 % Zinsen p.a. ab Fälligkeit sowie EUR 7,00 je Mahnschreiben vereinbart. Der Aussteller ist verpflichtet, die dem Veranstalter entstehenden oder dem Veranstalter von Dritten verrechneten Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen. Davon unberührt bleiben die von den Gerichten zu bestimmenden bzw. bestimmten Klags- und Exekutionskosten. Der Aussteller ist nicht berechtigt, wegen Gegenforderungen welcher Art auch immer die Zahlung fälliger Rechnungen zurückzubehalten, die Zahlung zu verweigern oder dagegen aufzurechnen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Beginn und die Dauer der Messe/Veranstaltung, aus welchen Gründen auch immer, abzuändern, ohne dass der Aussteller daraus irgendwelche Ansprüche gegen den Veranstalter (Rücktritt, Schadenersatz etc.) ableiten könnte. Während der Messeveranstaltung festgestellte, unbefugte Standvergrößerungen werden mit dem doppelten Quadratmeterpreis für diese Fläche nachverrechnet. 5. STANDBAU / GESTALTUNG DER STÄNDE Jeder Aussteller hat für die Gestaltung des Ausstellungs- bzw. Veranstaltungsplatzes selbst zu sorgen. Alle Aufbauten sind so auszubilden, dass weder das Gesamtbild der Halle bzw. des Messegeländes noch die Interessen der angrenzenden Aussteller beeinträchtigt werden. Die Ausstellungsplätze verstehen sich grundsätzlich ohne Kojenwände und ohne Einrichtung, außer bei Bestellung eines Komplettstandes und/oder schriftlichen Sondervereinbarung mit dem Veranstalter. Die Standaufbauten der Aussteller dürfen eine Höhe von 250 cm nicht überschreiten (Standardaufbauhöhe). Höhere Standaufbauten sind nur nach Vorlage von Bauplänen und schriftlicher Vereinbarung mit dem Veranstalter möglich. Entsprechende Baupläne sind bis spätestens 2 Monate vor Messebeginn beim Veranstalter einzureichen. Für eine eventuelle zweigeschossige Standbauweise wird ein Aufschlag von 50 % auf die Platzgebühr pro m2 überbauter Fläche berechnet. Vor der Errichtung solcher Stände, ausgenommen Inselstände, müssen ferner die schriftliche Zustimmung der benachbarten Aussteller sowie ein Gutachten eines Zivilingenieurs bezüglich der statischen Festigkeit und eine Bestätigung des sachund fachgerechten Aufbaus durch den Erbauer vorliegen. Glasaufbauten dürfen aus Sicherheitsgründen nur mit einem Abstand von 50 cm von der Standgrenze platziert sein. Sicherheitsglas ist von dieser Regel ausgenommen. Auf Verkehrsflächen darf überhaupt nur Sicherheitsglas verwendet werden. Mit dem „AMB Bestellheft für Technische Dienstleistungen“ kann jeder Aussteller zusätzliche Leistungen (Elektro- oder Wasseranschluss, Grafik, Pflanzen, Reinigung sowie Mietmobiliar bis hin zum kompletten Messestand) von AMB Ausstellungsservice u. Messebau GmbH, Messeplatz 1 bestellen. Das AMB Bestellheft steht auf der Homepage der jeweiligen Messe zur Verfügung. Jeder Aussteller hat den ihm zugewiesenen Ausstellungsplatz mit seiner vollständigen Firmenanschrift zu versehen. Sofern in einem Stand fremdsprachige Aufschriften angebracht werden, ist an erster Stelle dieser Text in gleicher Druckgröße in deutscher Sprache ersichtlich zu machen. Fenster und Türen der Ausstellungshallen dürfen nur mit Bewilligung des Veranstalters verdeckt, abgeschlossen oder geöffnet werden. Gestaltungen, die dem guten Geschmack oder dem vom Veranstalter angestrebten Stil widersprechen, sind auf Anordnung des Veranstalters zu ändern. Im Weigerungsfall steht dem Veranstalter das Recht zu, die Änderungen auf Kosten des Ausstellers durchführen zu lassen. Die Trennwände zwischen den nachbarlichen Ausstellungsplätzen müssen gleich hoch sein. Teppiche, Bodenbespannungen und Bilder sind in allen dem Verkehr dienenden Räumen möglichst unverrückbar zu befestigen. Die Verwendung von offenem Feuer sowie von gasbetriebenen Geräten, wenn sie nicht fix eingebaut und an behördlich kommissionierte Gasanlagen (feste Anlagen) angeschlossen sind, ist in allen Hallen generell verboten. Die Verwendung von nicht brennbaren Gasen in Druckbehältern ist unter Einhaltung aller gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen gestattet. Druckgasflaschen müssen ständig gegen Umfallen gesichert sein. Bei allen Standaufbauten muss dafür Sorge getragen werden, dass Licht- und Wasseranschlüsse jederzeit zugänglich sind. Bei der Aufstellung von festen oder transportablen Besprechungspavillons bzw. Zelten im Freigelände des Veranstalters ist diesem gleichzeitig mit der Platzanmeldung eine Skizze mit den genauen Ausmaßen zu überreichen. Der Veranstalter entscheidet sodann, ob die Aufstellung eines solchen Pavillons bzw. Zeltes möglich ist. Grab- und Stemmarbeiten sowie bauliche oder sonstige Veränderungen an den messeeigenen Anlagen in Hallen oder im Freigelände sind ausnahmslos an die schriftliche Genehmigung des Veranstalters gebunden. Die Aussteller bzw. Veranstalter haben alle orts-, bau- und feuerpolizeilichen, gewerbebehördlichen und sonstige gesetzliche Bestimmungen zu erfüllen und insbesondere den bei den behördlichen Kommissionierungen getroffenen Verfügungen sofort nachzukommen, widrigenfalls ist der Veranstalter berechtigt, aber nicht verpflichtet, derartige Mängel auf Kosten der Aussteller sofort zu beheben. Die Einholung aller behördlichen Genehmigungen liegt im Verantwortungsbereich der Aussteller. Der Aussteller bzw. der Veranstalter verpflichtet sich, sämtliche Arbeiten auf der Ausstellungs- bzw. Veranstaltungsfläche durch befugte Unternehmer durchführen zu lassen, sofern sie der Aussteller nicht selbst durchführt. Die Gestaltung der Ausstellungsfläche muss unbedingt den bau- und feuerpolizeilichen Bestimmungen entsprechen. Die Firma, welche die Werbegestaltung der Ausstellungsfläche vornimmt, hat dem Aussteller schriftlich zu bescheinigen, dass bei der Werbegestaltung nur Materialien verwendet wurden, die den feuerpolizeilichen Bestimmungen entsprechen. Führt der Aussteller bzw. der Veranstalter die Gestaltung der Ausstellungs- bzw. Veranstaltungsfläche selbst aus, trägt er selbst die Verantwortung gegenüber Dritten und auch insbesondere den Behörden. Dekorationen und Ausstattungen müssen mindestens schwer brennbar (B1), schwach qualmend (Q1) und nicht tropfend (TR1) ausgestattet sein. Sollten diese Kriterien nicht erfüllt sein, sind die beanstandeten Teile unverzüglich zu entfernen. Es gilt Rauchverbot in allen Hallen. Der Aussteller hält den Veranstalter hinsichtlich sämtlicher Schäden und Forderungen, die aus der Verletzung des Rauchverbotes durch ihn, seine Mitarbeiter oder von ihm beauftragte Dritte resultieren schad- und klaglos. 6. INSTALLATIONEN / ELEKTROINSTALLATIONEN / AUFSTELLEN VON MASCHINEN / LÄRMSCHUTZ / EDV Der Aussteller ist verpflichtet, beim Aufstellen und dem Betrieb von Maschinen und Geräten die allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie die Arbeitsschutzund Unfallverhütungsvorschriften zu beachten, insbesonders müssen Maschinen mit einem CE-Prüfzeichen versehen sein und der Maschinensicherheitsverordnung idgF entsprechen. Werden Schutzvorrichtungen an Maschinen entfernt, um die Funktion des Gerätes ersichtlich zu machen, so sind Gefahrenstellen durch transparente Sicherungsvorrichtungen mit ausreichender Festigkeit zu sichern. Die erforderlichen Original-Schutzvorrichtungen sind mit auszustellen. Bei lärmerzeugenden Vorführungen über 75 dBA durch den Aussteller ist eine Lärmschutzkabine zwingend vorgeschrieben. Lautsprecher müssen immer zum eigenen Stand gedreht sein. Nachbarstände dürfen durch die Lautstärke nicht gestört werden. Bei Zuwiderhandlung ist der Veranstalter berechtigt, nach Abmahnung ohne irgendwelche Ersatzansprüche des Ausstellers die Vorführungen zu untersagen bzw. erforderlichenfalls den Stand zu schließen. Der Aussteller ist beim Einsatz von EDV auf dem Ausstellungsstand verpflichtet, strahlengeschützte Hardware einzusetzen. Hält sich der Aussteller nicht an diese Auflage und wird der Betrieb seiner Anlage durch elektronische Störfelder beeinträchtigt oder unmöglich, kann er den Veranstalter dafür nicht haftbar machen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, wenn der Veranstalter grob fahrlässig oder vorsätzlich ihm bekannte elektrische Störfelder bei der Standvergabe nicht beachtet hat. Grundinstallationen an den Versorgungsstraßen für Strom und Wasser dürfen ausschließlich von Vertragspartnern des Veranstalters durchgeführt werden. Strom-, Wasser-, und sonstige technische Anschlüsse sind über AMB Ausstellungsservice u. Messebau GesmbH, Messeplatz 1, gegen Entrichtung von Anschluss- und Nutzungsgebühren möglich. Sämtliche elektrische Geräte, Anlagen und Installationen müssen den Vorschriften des ÖVE und den ortsüblichen und veranstaltungsrechtlichen Vorschriften und Auflagen entsprechen. Elektrische Installationen dürfen nur von konzessionierten Firmen ausgeführt werden. Der Anschluss und die Überprüfung erfolgen ausschließlich durch den konzessionierten Messeelektriker. Die technischen Richtlinien für Aussteller und Standbauer sind integrierter Bestandteil dieser Vereinbarung. Befinden sich im Bereich des Ausstellers bzw. seines Messestandes Elektroverteiler, Wandhydranten oder Druckknopfmelder der Brandmeldeanlage, so dürfen diese keinesfalls verbaut werden und muss die ständige volle Zugänglichkeit gegeben sein. Auf Standaufbauten, welche die Sicht auf den Hydranten verstellen, muss das Hinweispiktogramm „Wandhydrant“ aufgeklebt werden. 7. AUF-/ ABBAU Die in der vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Servicemappe bekanntgegebenen Auf- und Abbauzeiten sind genauestens einzuhalten. Überschreitungen dieser fixen Zeiten werden gesondert in Rechnung gestellt. Der Beginn des Aufbaues der Standeinrichtung muss, wenn in der Servicemappe kein anderer Zeitpunkt angegeben ist, spätestens einen Tag vor Messebeginn 12.00 Uhr mittags erfolgen. Ist die gemietete Fläche bis zu diesem Zeitpunkt nicht belegt oder erfolgt keine Benachrichtigung, so behält sich der Veranstalter das Recht vor, ab diesem Zeitpunkt, ohne weitere Verständigung über die Fläche anderweitig zu verfügen, wobei jedoch die gesamte Standmiete zuzüglich Anmeldepauschale zu bezahlen ist. Die Aufbauarbeiten müssen entsprechend den Angaben des Veranstalters für Auf- und Abbauzeiten beendet sein. Die Gestaltung des gemieteten Ausstellungsplatzes und die Aufstellung der entsprechenden Exponate muss am Tage vor Messebeginn bis 18.00 Uhr vollendet sein, es sei denn, die messespezifische Servicemappe sieht einen anderen Zeitpunkt dafür vor. Nach dem Abbau ist der ursprüngliche Zustand wieder herzustellen. Der Aussteller verpflichtet sich, den Ausstellungsplatz im gleichen Zustand zu verlassen, in dem er ihn übernommen hat. Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung verursacht werden, hat der Aussteller dem Veranstalter zu ersetzen. Bei Überschreitung der Abbauzeit ist der Veranstalter berechtigt, die Räumung der Standaufbauten und deren Lagerung Stand 02/2016 . Irrtum und Änderungen vorbehalten Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H. A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at 40 D.1 Richtlinien & AGBs auf Kosten und Gefahr des Ausstellers durchführen zu lassen. Der Ab- und Zutransport von Exponaten ist während der Ausstellungsdauer nicht gestattet. Während der Dauer der Messe muss sich auf dem Ausstellungsplatz eine Fachkraft befinden, die in der Lage ist, ausreichend einschlägige Auskünfte zu geben. Der Veranstalter ist berechtigt, Stand- und Werbegestalter ohne Angabe von Gründen nicht zuzulassen. Das der Messe zur Verfügung stehende Gelände, die Hallen und Objekte sind, wenn nicht in der Information für Aussteller anders angegeben, zwecks Räumung der Ausstellungsplätze und Pavillons entsprechend den Abbauzeiten geöffnet und bewacht. Der Veranstalter ist berechtigt aus organisatorischen Gründen die Abbaufrist ohne Angabe von Gründen zu verkürzen. 8.REINIGUNG Die Aussteller sind verpflichtet, die Ausstellungsplätze, ihre Einrichtungen und Exponate sauber zu halten bzw. zu reinigen. Die Reinigung ist nach Messeschluss durchzuführen. Sie untersteht den Anordnungen des Messewachdienstes. Bei Vernachlässigung der Verpflichtung zur Reinhaltung kann der Veranstalter die Reinigungsarbeiten auf Kosten der säumigen Aussteller vornehmen lassen. Die Standreinigung kann bei der AMB Ausstellungsservice und Messebau GmbH in Auftrag gegeben werden. Die Aussteller sind verpflichtet, ihren Müll während der Veranstaltung, dies gilt auch für die Zeiten des Auf- und Abbaus, selbst zu entsorgen. Für Mülltrennung ist Sorge zu tragen. 9.BEWACHUNG Die der Messe zur Verfügung festgelegten Ausstellungshallen und das Freigelände sind frühestens ab Beginn der festgelegten Aufbauzeit bewacht. Die Bewachung endet mit der festgelegten Abbauzeit. Privatwachen und ein privater Reinigungsdienst können nur im Einvernehmen mit dem Messewachdienst bestellt werden. 10.AUSSTELLUNGSWAREN Auf der Messe Graz dürfen, mit Ausnahme von Antiquitäten und Kunstgegenständen, nur neue Waren ausgestellt werden, und zwar nur die angemeldeten und vom Veranstalter zur Ausstellung zugelassenen Waren. Mit der Einbringung der Standeinrichtung und der Ausstellungsgüter hat der Veranstalter an diesen Gegenständen ein Pfandrecht, zur Befriedigung welcher Forderungen aus diesem Vertrag auch immer, erworben. Den Veranstalter treffen jedoch keine wie immer gearteten Verpflichtungen zur Verwahrung der Güter; der Veranstalter haftet nicht für Schäden an Personen oder Sachen, die im Zuge des Auf- und Abbaus, des Abtransportes und der Lagerung der Güter auftreten. Erhält ein Aussteller die Genehmigung des Veranstalters, die Aufbauten auf dem Ausstellungsplatz bis zur nächsten Messe zu belassen, so übernimmt der Veranstalter für etwaige Beschädigungen, Entwendungen, usw. keine Haftung. Sollte sich trotz dieser Genehmigung die Notwendigkeit einer Räumung des Ausstellungsplatzes ergeben, hat diese – außer bei Gefahr in Verzug - 14 Tage nach Verständigung beendet zu sein, widrigenfalls verfallen die Aufbauten bzw. werden diese auf Kosten des Ausstellers abgebaut. Bei Gefahr in Verzug können Aufbauten auch ohne Verständigung sofort auf Kosten des Ausstellers abgebaut werden. Die Preisauszeichnung unterliegt den einschlägigen Bestimmungen. 11.VERKAUFSREGELUNG Dem Aussteller ist es gestattet unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen Waren direkt zu verkaufen und die Waren dem Käufer sofort auszufolgen. Die Aussteller haben die Regeln eines lauteren Wettbewerbes einzuhalten, insbesondere Hausieren, marktschreierisches Anbieten, Offertangebote von Nichtausstellern sind strengstens verboten. Die Waren dürfen nur innerhalb des zugewiesenen Ausstellungsplatzes angeboten werden. Bei Zuwiderhandeln ist der Veranstalter berechtigt, den Stand nach vorausgehender kurzfristiger Aufforderung zu schließen. Feuergefährliche, übelriechende oder die Umgebung belästigende Exponate sind von der Ausstellung ausgeschlossen. Werden vom Aussteller alkoholische Getränke ausgeschenkt oder verkauft, ist der Aussteller verpflichtet zumindest zwei Sorten kalter nichtalkoholischer Getränke zu einem nicht höheren Preis auszuschenken als das am billigsten angebotene kalte alkoholische Getränk und diese besonders zu kennzeichnen. 12.AUSSTELLERAUSWEISE Jeder Aussteller erhält je nach bezahlter Ausstellungsfläche Ausstellerausweise kostenlos. Die Bedingungen für weitere Ausweise sind in den Serviceunterlagen angeführt. Für Angestellte – und zwar nur für die tatsächlich am Stand beschäftigten – stehen kostenpflichtige Ausstellerausweise zur Verfügung. Preise siehe Serviceunterlagen der jeweiligen Messe. Kostenlose sowie kostenpflichtige Ausstellerausweise werden zusammen mit der Beteiligungsgebühr in Rechnung gestellt und mit der Rechnung verschickt. Weitere Ausstellerausweise sind mit schriftlicher Bestellung und gegen gesondertes Entgelt erhältlich. Sowohl kostenlose Ausstellerausweise als auch kostenpflichtige Ausstellerausweise sind nur dann gültig, wenn diese mit dem Firmenstempel des Ausstellers und dem Namen des Kartenbenützers versehen sind. Diese -Ausweise sind nicht übertragbar, bei Missbrauch erfolgt der Entzug. Für die Auf- und Abbauarbeiten vor und nach der Messe werden den Ausstellern für ihre eigenen bzw. von ihnen hiefür beauftragte Mitarbeiter kostenlose Auf- und Abbauausweise zur Verfügung gestellt. Für die Beschäftigung von Arbeitern und Angestellten auf Messen wird auf die entsprechenden Bestimmungen des Arbeitsrechtes, des Arbeitsruhegesetzes, Sonn- und Feiertagsruhegesetzes und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen hingewiesen. 13.VORFÜHRUNGEN Vorführungen von Maschinen und Geräten aller Art sind in der Anmeldung anzugeben. Der Veranstalter kann Vorführungen an gewissen Tageszeiten festsetzen. Offenes Feuer, die Verwendung von feuergefährlichen, leicht brennbaren oder explosiven Materialien ist in allen Hallen und im Freigelände ausnahmslos verboten. In den Hallen sind außerdem Vorführungen mit Gas jeder Art, Öl, Benzin, Petroleum sowie allen anderen Brennstoffen grundsätzlich verboten. Derartige Vorführungen im Freigelände sind gestattet, wenn die Geräte den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und die Anlage von der Bau- und Anlagenbehörde kommissioniert und genehmigt wurde. 14.MUSIKVORFÜHRUNGEN Es wird seitens des Veranstalters darauf aufmerksam gemacht, dass der Einsatz von Musik am Messestand (Radio/TV, Tonträger, Live-Musik, usw.) bei der AKM anzumelden ist. Genaue Informationen erhalten die Aussteller bei der AKM-Graz, Staatlich genehmigte Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger. Auf die Einhaltung der vorgeschriebenen Lautstärke ist zu achten. 15.VERSICHERUNG Die Versicherung der Aufbauten, Ausstattungsgegenstände, Ausstellungswaren u. dgl. gegen Feuer-, Diebstahl-, Einbruch- und Haftpflichtschäden obliegt dem Aussteller. Eine solche Versicherung wird dringend empfohlen. Diese kann mit Hilfe der Serviceunterlagen bei der Partnerfirma des Veranstalters bestellt werden. Aussteller, deren Standaufbauten in der messefreien Zeit stehen bleiben, wird der Abschluss einer Versicherung gegen Feuer-, Diebstahl-, Einbruch- und Haftpflichtschäden für die messefreie Zeit dringend empfohlen. 16.HAFTUNG Der Aussteller haftet für jeden Schaden, den er oder seine Beauftragten, Angestellten oder von ihm beauftragten Firmen an Personen und Sachwerten des Veranstalters oder anderen verursachen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch Missachtung der einschlägigen orts-, bau- und feuerpolizeilichen, gewerbebehördlichen, veranstaltungs-rechtlichen und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen, die Aussteller betreffen, entstehen. Der Aussteller haftet insbesondere auch für alle Schäden, die durch die unberechtigte Entnahme von Strom, Gas und Wasser und unberechtigte Einleitung von Abwasser sowie sonstige Kontaminationen – insbesondere nach den einschlägigen Bestimmungen des WRG und Abfallwirtschaftsgesetz – entstehen. Er haftet weiters für Unfälle, die durch sein eigenes, seiner Bevollmächtigten oder seiner Angestellten Verschulden entstehen, zur Gänze. Zur Deckung dieser Schäden ist der Veranstalter berechtigt, gegebenenfalls die Ausstellungsgüter zurückzubehalten. Der Veranstalter ist vom Aussteller in jedem Fall schad- und klaglos zu halten. 17.HAFTUNGSAUSSCHLUSS Der Veranstalter übernimmt keinerlei Verantwortung und Haftung für Veränderungen, Beschädigungen, Diebstahl, Abhandenkommen und Entwendungen von Ausstellungsgegenständen, Aufbauten und Ausstattungsstücken sowie für sonstige Schadensfälle. Für Schäden, die Personen und Sachen während des Aufenthaltes bzw. während der Unterbringung im Messegelände erleiden, übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Dies gilt auch für die Zeit zwischen den einzelnen Messen. Desgleichen haftet der Veranstalter nicht für Ereignisse, welche durch höhere Gewalt, politische Geschehnisse oder behördliche Verfügungen verursacht werden. Für den Fall, als durch solche Ereignisse eine Unterbrechung oder eine vorzeitige Schließung der Messe verursacht wird, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Erlass der Beteiligungsgebühr. Der Veranstalter ist nicht zum Abschluss von Versicherungen verpflichtet. In der Auf- bzw. Abbauzeit hat jeder Aussteller eine erhöhte Sorgfaltspflicht für die Sicherheit seiner Güter. Wertvolle und leicht bewegliche Ausstellungsgegenstände sind außerhalb der Messeöffnungszeiten (insbesondere nachts) vom Messestand zu entfernen und vom Aussteller selbst auf eigenes Risiko zu verwahren. Der Veranstalter haftet nicht für Vermögens-, Gesundheits- oder sonstige Schäden welcher Art auch immer, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung oder Abwicklung einer Ausstellung dem Aussteller selbst, dessen Bediensteten oder dritten Personen aus welchem Grund auch immer entstehen. Der Veranstalter haftet nicht für entgangenen Gewinn. Dieser Haftungsausschluss gilt auch, wenn Schäden durch Mängel an Gebäuden oder Einrichtungen des Veranstalters verursacht werden. Der Veranstalter haftet überhaupt nur dann, wenn Schäden durch ihn oder seine Leute vorsätzlich herbeigeführt wurden. Es obliegt dem Geschädigten, diese Voraussetzung zu beweisen. Aus dem Handeln oder Unterlassen anderer Aussteller, deren Arbeitnehmer, Erfüllungsgehilfen oder Vertragspartnern etc. kann der Aussteller keinen Stand 02/2016 . Irrtum und Änderungen vorbehalten Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H. A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at 41 D.1 Richtlinien & AGBs wie immer gearteten Anspruch gegen den Veranstalter ableiten. Der Aussteller hat allfällige Mängel bei sonstigem Verzicht unverzüglich schriftlich zu rügen und dem Veranstalter die Möglichkeit zur Mängelbehebung zu geben. Etwaige Ansprüche des Ausstellers sind sofort schriftlich dem Veranstalter zu melden, widrigenfalls gelten sie als verwirkt. Der Veranstalter nimmt für den Aussteller bestimmte Sendungen nicht in Empfang und haftet nicht für eventuelle Verluste, für unrichtige oder verspätete Zustellung. Der Messespediteur lagert auf Kosten und Risiko des Ausstellers Ausstellungs- und Verpackungsgut ein. Das Übernachten in den Hallen und im Freigelände ist verboten. 18.KOMMISSIONIERUNGEN Vor Eröffnung der Messe werden sämtliche Ausstellungs- und Veranstaltungsplätze nach orts-, bau-, feuerpolizeilichen, gewerberechtlichen, arbeitsrechtlichen, wenn notwendig veranstaltungsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen überprüft. Die Bestimmungen der Messe- und Betriebsordnung werden vom Aussteller bzw. Veranstalter anerkannt, und es wird weiters zur Kenntnis genommen, dass mit Rücksicht auf alle behördlichen Bestimmungen und Vorschriften eine behördliche Kommissionierung der Ausstellungs- bzw. Veranstaltungsflächen durchgeführt werden kann. Aufbauten oder Teile hiervon, die nicht den bau- und feuerpolizeilichen Bestimmungen entsprechen oder sonstige Mängel aufweisen, müssen sofort abgetragen werden. Stellt die Kommission fest, dass Licht- und elektrische Betriebsanlagen (Scheinwerfer, Lampen, Leitungen, Elektromotore, etc.) den bau- und feuerpolizeilichen und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen widersprechen, so muss die Stromzufuhr gesperrt werden. Für die im Besitz des Veranstalters befindlichen Gebäude, Flächen und Betriebseinrichtungen auf dem Gelände des Veranstalters sucht der Veranstalter im eigenen Namen um die notwendigen behördlichen Genehmigungen an. 19.AUSSTELLERVERZEICHNIS Je nach Art der Messe wird entweder ein alphabetisches Ausstellerverzeichnis oder ein Ausstellerverzeichnis mit alphabethischer und branchenspezifischer Gliederung erstellt. Ist eine Branchengliederung vorgesehen, ist der Messeausschreibung oder den Serviceunterlagen ein Branchenverzeichnis beigelegt, bei dem die Branchenzugehörigkeit angekreuzt werden kann. Wird dies vom Aussteller unterlassen, erfolgt die Brancheneinteilung für das Verzeichnis entweder durch den Veranstalter oder unterbleibt gänzlich. Die Grundeinschaltung wird kostenlos vorgenommen, für Zusatzschaltungen erfolgt eine gesonderte Berechnung. Nähere Daten entnehmen Sie bitte dem Anmeldeformular. Für Satz- und Druckfehler, die durch unleserlich geschriebene Anmeldeformulare und Textangaben entstehen, trägt der Veranstalter keinerlei Verantwortung. Die Vorlage von Bürstenabzügen ist nicht möglich. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Textierung und die Einreihung in eine bestimmte Rubrik, sie erfolgt auf Grund der Angaben des Ausstellers. Wenn durch den Auftraggeber (Aussteller) die zeitgerechte Übersendung des Anmeldeformulars, aus welchen Gründen auch immer, unterlassen wurde, erfolgt keine Einschaltung im alphabethischen Ausstellerverzeichnis und im Branchenverzeichnis. Bei Stornierung der Platzanmeldung nach der offiziellen Platzzuweisung bleibt die Einschaltung wegen drucktechnischer Notwendigkeit aufrecht. Termin für die Einsendung des unterschriebenen Anmeldeformulars ist der jeweilige Anmeldeschluss. Jedem Aussteller wird vom Veranstalter ein Ausstellerverzeichnis gratis ausgefolgt. Wurde ein Aussteller aus Verschulden des Veranstalters nicht im Ausstellerverzeichnis aufgenommen, erhält er die Anmeldegebühr refundiert, weitergehende Ansprüche, aus welchem Titel auch immer, sind ausgeschlossen. Mit der Anmeldung zur Teilnahme an der Messeveranstaltung erteilt der Aussteller auch das Einverständnis zur Veröffentlichung der notwendigen Daten (Firmenadresse, Produkte, eventuelle Vertretungen) im Ausstellerverzeichnis, in Ausstellerlisten und ist auch einverstanden, dass Produktinformationen weitergegeben werden, außer es erfolgt seitens des Ausstellers eine ausdrückliche schriftliche Verständigung an die Messeleitung (Marketing & Werbung), eine solche Veröffentlichung nicht durchzuführen. 20.WERBUNG Die verschiedenen Werbemöglichkeiten und Arten der Verteilung von Werbematerialien (wie z.B. Flyer, Broschüren, Luftballons und dgl.) sind in der Servicemappe enthalten und gegen Entgelt zu bestellen. Das Anbringen von Lautsprechern, akustische Werbung ist untersagt. Rundfunk-, Fernseh-, Tonband- und Videogeräte sowie Plattenspieler CD-/DVD-Player dürfen nur als Ausstellungsware auf den hierfür bestimmten Ausstellungsplätzen aufgestellt und für Vorführzwecke in Betrieb genommen werden. Einrichtungen und Darbietungen aller Art, welche Nachbarn oder Besucher (= Teilnehmer iSd Stmk. Veranstaltungsgesetzes) offensichtlich stören, insbesondere Inanspruchnahme des Raumes vor dem Stand, (z.B. Werbemittelverteilung, Muster etc.) sind nicht gestattet. 21.EINFAHRTSGENEHMIGUNG Die Zulieferung von Lebensmitteln, Getränken und anderen Waren für Aussteller und Lieferanten ist bis zu 2 Stunden vor den offiziellen Öffnungszeiten einer Messe und bis zu 2 Stunden nach offiziellem Messeende möglich. Nach 20.00 Uhr ist jede Zufahrt gesperrt. Für Lieferanten, die während der Messezeit Lebensmittel und Getränke an verschiedene Versorgungsbetriebe zu liefern haben, ist eine Lieferplakette erforderlich, die in der Technikabteilung erhältlich ist. Diese Plakette ist an der Windschutzscheibe deutlich anzubringen. Mit dieser Lieferplakette erhalten Lieferanten bei der Einfahrt ins Messegelände eine Lieferantenzeitkarte, für die eine Kaution von EUR 50,00 (eine Stunde Aufenthalt PKW, 2 Stunden Aufenthalt LKW) hinterlegt werden muss. Sollte diese Zeit überschritten werden, gilt dieser Betrag als vereinnahmt. Für alle anderen Fahrzeuge, die während der Messe zum Zweck der Nachlieferung, des Austausches oder der Servicetätigkeit das Gelände befahren müssen, wird bei der Einfahrt eine Zeitkarte gegen eine Kaution von EUR 50,00 ausgefolgt; sollte die vorgesehene Zeit überschritten werden, gilt dieser Betrag als vereinnahmt. Am letzten Veranstaltungstag wird eine Kaution von EUR 150,00 eingehoben. Bei Überschreitung der Verweildauer wird dieser Betrag als Parkgebühr einbehalten. Am letzten Veranstaltungstag ist ab 15.00 Uhr die Einfahrt nicht mehr möglich. 22.VERKEHRSBESTIMMUNGEN Um zu gewährleisten, dass Lastfahrzeuge an die Ausstellungsplätze in den Hallen oder im Freigelände herankommen können, muss eine Verparkung der Verkehrswege auf dem Messegelände durch PKW verhindert werden. 2 Tage vor Messebeginn ist vom Aussteller eine Kaution für die Einfahrt in das Messegelände zu bezahlen. Es ist vorgesehen, dass PKW für eine Kaution von EUR 50,00 eine Stunde im Messegelände verbleiben dürfen. LKW dürfen für dieselbe Kaution 3 Stunden im Messegelände verbleiben. Sollte diese Zeit überschritten werden, gelten die Kautionen als Parkgebühren für vereinnahmt. Am letzten Messetag bleibt das Gelände für sämtliche Fahrzeuge einschließlich Lieferanten bis eine Stunde nach dem jeweiligen Veranstaltungsende gesperrt. Der Einlass der zum Abtransport benötigten Fahrzeuge beginnt am letzten Messetag ausnahmslos eine Stunde nach Veranstaltungsende. 23.GARAGENORDNUNG – TIEFGARAGE HALLE A a. Die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung sind auch im Verkehr innerhalb der Garage genau zu befolgen. Dabei sind Lichtsignale, Verkehrszeichen, Hinweistafeln und Bodenmarkierungen, ins-besondere beim Abstellen der Kraftfahrzeuge zu beachten. In der Garage darf nur im Schritttempo mit erhöhter Aufmerksamkeit gefahren werden. b. Werden Fahrzeuge so geparkt, dass angrenzende Parkflächen nicht entsprechend den Markierungen benützt werden können, ist für sämtliche in Anspruch genommene Parkplätze das Entgelt zu entrichten. c. Verbindungs- und Fußgängerwege, Fahrstreifen, sowie Ausgänge und Fluchtwege dürfen nicht durch Fahrzeuge oder auf andere Weise verstellt werden. d. Die Einfahrt mit einem Kraftfahrzeug, dessen Vergaser bzw. Einspritzaggregat , Treibstoffleitung oder Treibstoffbehälter undicht ist oder dessen Motor mit Flüssiggas betrieben wird, ist unzulässig. Parken mit Kraftfahrzeugen ohne polizeiliches Kennzeichen ist vorher der Betriebsleitung anzuzeigen. e. Den Anordnungen des Garagenpersonals ist im Interesse eines reibungslosen Betriebes Folge zu leisten. Der Zutritt alkoholisierter Personen kann untersagt werden. f. Der Kunde verpflichtet sich, das abgestellte Fahrzeug gegen Wegrollen zu sichern und abzusperren. Gegenstände, die üblicherweise nicht in Kraftfahrzeugen aufbewahrt werden, wie z.B. Dokumente, Wertpapiere, Schmuck, Schlüssel, Geld und sonstige Wertgegenstände, dürfen nicht im Fahrzeug zurückgelassen werden. Die Unterbringung dieser Sachen erfolgt auf eigene Gefahr. Wird vom Garagenpersonal verlangt, dass das Fahrzeug unversperrt geparkt wird, sind sämtliche beweglichen Gegenstände aus dem Fahrgastraum zu entfernen und sind im Kofferraum zu deponieren. Dieser ist sodann zu verschließen. g. Der Gebrauch von offenem Licht und Feuer, das Rauchen, sowie alle anderen feuergefährlichen Handlungen sind in der Garage und den brandgefährdeten Nebenräumen polizeilich strengstens verboten. h. Vorsicht beim Laufenlassen der Motoren, Vergiftungsgefahr. Das geräuschvolle oder nicht notwendige Laufenlassen der Motoren (auch im Leerlauf) ist zu vermeiden. i. Der durch Lautsprecher oder aufleuchtende Warntafeln verlautbarten Aufforderung „Zufahrt bzw. Zutritt verboten“ oder „Motor abstellen, Garage verlassen“, ist unbedingt Folge zu leisten. j. Brennbare oder explosive Stoffe, wie Treibstoffe, Flüssiggasflaschen, dürfen weder in den abgestellten Fahrzeugen, noch sonst in den Garagenräumen aufbewahrt werden. Im Fahrzeug darf jedoch ein leerer oder gefüllter, explosionssicherer, dicht verschlossener Reservetreibstoffbehälter bis max. 10 l Fassungsvermögen untergebracht werden. k. Es ist unzulässig, in die Entwässerungsanlage Benzin, Dieselöl, Schmieröl oder sonstige Wasser gefährdende Stoffe einzuleiten. l. Reinigungs- und Instandsetzungsarbeiten an geparkten Fahrzeugen und das Nachfüllen von Treibstoff aus mitgebrachten Kanistern sind verboten. Stand 02/2016 . Irrtum und Änderungen vorbehalten Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H. A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at 42 D.1 Richtlinien & AGBs m. Die Abgabe akustischer Warnzeichen vor der Garageneinfahrt und in den Betriebsräumlichkeiten ist bloß im Notfall erlaubt. n. Im Falle eines Brandes sind sofort eigene Löschversuche mit geeigneten Feuerlöschgeräten der Brandklasse II (keine Halogen- oder Nasslöscher verwenden) zu unternehmen und sowohl die Feuerwehr (Notruf 122) als auch die Betriebsleitung zu informieren. Personen, die nicht mit der Brandbekämpfung befasst sind, haben die Garage auf schnellstem Wege zu Fuß zu verlassen. Aufzüge dürfen dabei nicht benützt werden. o. Wir ersuchen, jede vermeidbare Verunreinigung der Garagenräume zu unterlassen. Gegenstände dürfen nicht außerhalb des Fahrzeuges deponiert werden. Abfälle sind selbst zu beseitigen. p. Ein nicht unbedingt erforderlicher Aufenthalt in der Garage, wie z.B. ein Ausruhen in dem Fahrzeug, ist nicht gestattet. q. Hat der Kunde Einrichtungen der Garage oder fremde Fahrzeuge beschädigt, ist dies sofort der Betriebsleitung zu melden, ebenso festgestellte Schäden am eigenen Fahrzeug. r. Anlässlich der Ausfahrt aus der Garage bzw. vor der Abholung des Fahrzeuges ist an der Kasse (Kassenautomat) die Parkgebühr gegen Ausfolgung des Ausfahrtscheines zu entrichten. Dieser berechtigt nur innerhalb einer begrenzten Zeitspanne (10 Minuten) zur Ausfahrt. Wurde der Parkschein verloren, ist die Berechtigung zu Abholung des Fahrzeuges nachzuweisen und wird der Ermittlung der Gebühr eine Einstelldauer von 3 Tagen zugrunde gelegt. Werden fällige Entgelte nicht bezahlt, kann die Betriebsleitung auf Grund eines gesetzlichen Zurückbehaltungsrechtes die Ausfahrt verweigern und verhindern. s. Fahrzeuge, die in die Garage bzw. in das Parkhaus eingebracht werden, müssen verkehrs- und betriebssicher und zum Verkehr zugelassen sein. Jede Entfernung von Kennzeichentafeln, z.B. zum Zwecke der Ummeldung, ist unbedingt vorher der Betriebsleitung zu melden. Ein geringwertiges Fahrzeug ohne Kennzeichentafeln geht, sofern wegen des Erhaltungszustandes oder des Umfanges an Beschädigungen mit Grund angenommen werden kann, dass sich der Eigentümer dessen entledigen wollte, nach Verständigung der zuständigen Polizeiinspektion in den Besitz der Garage bzw. des Parkhausunternehmens über, das berechtigt ist (§ 329 ABGB), alle sich aus dem redlichen Besitz ergebenden Rechte und Befugnisse, insbesondere zur Entfernung und Verwertung des Fahrzeuges, auszuüben. Ansprüche allfälliger Vorbesitzer beschränken sich auf den Verwertungserlös (gem. § 471 ABGB nach Abzug aller Kosten), der innerhalb von 2 Monaten dem nachweisbar Berechtigten ausgefolgt wird. t. Wird die Einstellung des Fahrzeuges über mehr als einen Tag beabsichtigt, wird empfohlen, mit der Betriebsleitung eine Vereinbarung über die Anwendung des entsprechenden Tarifes zu treffen. u. Der Garagen- bzw. Parkhausunternehmer haftet nur dann für die Beschädigung, Zerstörung oder den Diebstahl des Fahrzeuges, sowie für die Beschädigung und Verlust von Ausrüstungsgegenständen oder des Fahrzeuginhaltes wenn der Schaden von ihm selbst oder seinen Gehilfen verschuldet wurde. Für Schäden durch Dritte wird nicht gehaftet. Keine Haftung für den Verlust von wertvollen Gegenständen, Kostbarkeiten, Geld und Wertpapieren, ebenso wenig für Schäden, die durch höhere Gewalt (Brandschäden) verursacht werden. v. Bietet das Garagen- bzw. Parkhausunternehmen den Abschluss einer Versicherung des Fahrzeuges für fremde Rechnung an, so hat der Kunde seine Rechte als Versicherter direkt bei der Versicherungsanstalt gemäß den Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes 1958 über die Schadensversicherung geltend zu machen. Die Betriebsleitung wird dem Kunden die erforderlichen Hinweise und Unterlagen zur Verfügung stellen. 24.GEWERBERECHT Der Aussteller erklärt, dass die Anmietung des Ausstellungsplatzes im Rahmen seines Gewerbebetriebes (Unternehmens) erfolgt und somit ein Unternehmensgeschäft darstellt. 25.ANSPRÜCHE Etwaige Forderungen des Ausstellers gegen den Veranstalter sind unverzüglich, spätestens jedoch 3 Tage nach Messeschluss bei der Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H. schriftlich anzumelden. Später erhobene Forderungen gelten als verwirkt. 27.FOTOGRAFIEREN Das Fotografieren, Filmen oder Zeichnen in den Hallen und im Messegelände ist Personen außer dem Veranstalter oder von diesem Beauftragten Dritten untersagt. Der Aussteller erteilt seine Zustimmung, dass derartige Aufnahmen vom Veranstalter bearbeitet, veröffentlicht, vervielfältigt und verbreitet werden dürfen. Der Aussteller verzichtet auf alle Einwendungen aus den gewerblichen Schutzrechten, insbesondere dem Urheberrechtsgesetz und dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Sollte der Aussteller nicht wünschen, dass derartige Aufnahmen seiner Person veröffentlicht werden, hat er die Veröffentlichung ausdrücklich schriftlich zu untersagen. 28.DAS MITNEHMEN VON TIEREN Das Mitnehmen von Tieren auf das der Messe zur Verfügung stehende Gelände, in die Hallen und Objekte ist für Aussteller und Besucher (= Teilnehmer) verboten. Dieser Bescheid ist vom Magistrat Graz, Baurechtsamt mit der GZ A17 – K-25.267/4-1984 auf der Basis des Stmk. Veranstaltungsgesetzes erstellt worden. Eventuell bestehende Ausnahmen sind dem Bescheid zu entnehmen. 29.NICHTRAUCHERSCHUTZ IN RÄUMEN ÖFFENTLICHER ORTE Seit 1. Jänner 2009 gilt laut Tabakgesetz § 12 und § 13 ein generelles Rauchverbot in Räumen der Gastronomie und in Räumen, die öffentliche Orte sind. Dies gilt hiermit auch für sämtliche Ausstellungsräume und zwar auch während der Auf- und Abbauzeiten. Dementsprechend gibt es ein strenges Rauchverbot und das Rauchen ist ausschließlich in den eigens gekennzeichneten Raucherzonen gestattet. 30.DATENSCHUTZ Der Aussteller erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass die dem Veranstalter bekannt gegebenen persönlichen Daten des Ausstellers automationsunterstützt verarbeitet und für Zwecke der Direktwerbung im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen auch durch andere Unternehmen verwendet werden dürfen. Mit seiner Unterschrift auf der Anmeldung stimmt der Aussteller der Zusendung von elektronischer Post zu Werbezwecken durch den Veranstalter zu. 31.ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN, GERICHTSSTAND UND ERFÜLLUNGSORT Erfüllungsort für alle gegenseitigen Verpflichtungen ist Graz. Es kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung. Für etwaige Streitigkeiten gilt gemäß § 104 JN die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Graz als vereinbart. 32.ALLGEMEINES Die Ungültigkeit einzelner Messebedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Der Vertrag wird deshalb nicht aufgelöst. 33.SCHRIFTLICHKEIT, GEWOHNHEITSRECHT Abänderungen, Ergänzungen und Zusätze bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Aus vorausgehenden Veranstaltungen bzw. Verträgen kann der Aussteller Rechte welcher Art auch immer nicht ableiten 34. SCHLUSSBESTIMMUNGEN sich der Veranstalter das Recht vor, den Ausstellungsplatz sofort zu sperren und den Aussteller von einer künftigen Teilnahme an den Messen – vorbehaltlich der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen – auszuschließen. Bei Anordnung der Sperre des Ausstellungsplatzes durch den Veranstalter hat der Aussteller den Ausstellungsplatz auf Aufforderung des Veranstalters unverzüglich zu räumen. Bei Nichtbefolgung der Aufforderung ist der Veranstalter berechtigt, den Stand auf Kosten und Gefahr des Ausstellers zu räumen. Durch einen solchen Vorgang entstehen keinesfalls Verpflichtungen im Sinne eines Verwahrungsvertrages. Das Recht auf Rückzahlung allenfalls auch nur anteiliger Beteiligungsgebühren samt Nebengebühren ist in diesem Fall ausgeschlossen. Stand: Juli 2014 26.ORDNUNGSMASSNAHMEN Innerhalb des gesamten dem Veranstalter zur Verfügung stehenden Geländes besitzt der Veranstalter das Hausrecht. Den Anordnungen des Veranstalters, dessen Bevollmächtigten sowie der Polizei etc. ist von den Besuchern (= Teilnehmern) sowie den Ausstellern oder deren Bevollmächtigten und Angestellten Folge zu leisten. Den Bevollmächtigten des Veranstalters ist der freie Zutritt zu den Ausstellungsplätzen während der Dauer der Messe von den Ausstellern jederzeit zu gestatten. Stand 02/2016 . Irrtum und Änderungen vorbehalten Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H. A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at 43
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