Unsere services für sie!

Unsere Services
für Sie!
Stand 02/2016
16.-17.
april 2016
Messe Graz
www.trendsofbeauty.at/downloads
www.trendsofbeauty.at
Herzlich willkommen in Graz!
Sehr geehrte Aussteller!
Herzlich Willkommen auf der Messe Graz! Ein professioneller Messeauftritt verlangt nach einer
ebenso professionellen Vorbereitung. Wir haben für Sie eine Servicemappe zusammengestellt,
die Sie dabei bestmöglichst unterstützen soll. Neben allgemeinen Inhalten zum Messestandort Graz
bieten wir Ihnen auch technische sowie organisatorische Serviceleistungen an. Beachten Sie auch
das breite Angebot unserer Marketingaktivitäten, um vor und während der Messe bestmöglich auf
Ihren Messeauftritt aufmerksam zu machen!
Wir wünschen Ihnen schon heute einen erfolgreichen Messeverlauf!
Ihr Team der Trends of Beauty
PROJEKTLEITUNG
Cornelia Derler
T. 0043 316 8088 - 242, F. DW - 249
M.0043 664 8088 2242
E. [email protected]
Projektassistenz / PROGRAMM
DAS TEAM DER
TRENDS OF
BEAUTY GRAZ
Silvia Reiter
T. 0043 316 8088 - 241, F. DW - 249
M.0043 664 8088 2241
E. [email protected]
Julia Brauchard, B.A.
T. 0043 316 8088 - 265, F. DW - 249
M.0043 664 8088 2265
E. [email protected]
MARKETING / PR
Mag. Christiane Schnabl
T. 0043 316 8088 - 213, F. DW - 249
E. [email protected]
Standbau / Mietmobiliar
AMB Ausstellungsservice und Messebau GmbH
Martin Hansemann
T. 0043 316 831 000 14
M.0043 664 3855 552
E. [email protected]
Aufbau:
AUF- UND
ABBAUZEITEN
Donnerstag, 14. April 2016
Freitag, 15. April 2016
Abbau:
Sonntag, 17. April 2016
Montag, 15. April 2016
7:30 bis 22:00 Uhr
7:30 bis 24:00 Uhr
17:30 bis 24:00 Uhr
7:30 bis 10:00 Uhr
Stand 02/2016 . Irrtum und Änderungen vorbehalten
Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H.
A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at
2
ÜBERSICHT & CHECKLISTE
Serviceleistungen der Messe Graz
1.
Informationen
Seite
A.1
Allgemeine Informationen
4
A.2
Anreise, Anfahrt
7
A.3
Kontakte Dienstleister
11
2.
Marketingservice
B.1
Übersicht Presse- und Marketingaktivitäten
12
B.2
Marken
13
B.3
Hervorhebung Logo im Hallenplan
14
B.4
Web: www.trendsofbeauty.at
15
B.5
Messebooklet
16
B.6
Werbung im BEAUTY JOURNAL - das Messespecial
17
B.7
Gutschein im Messebooklet
19
B.8
Logo und Beilage Eintrittskarte
20
B.9
A1 Ständer, Rollup
21
B.10
Verteilung von Werbemitteln, Individulle Pakete und Sponsoring
22
B.11
Briefkleber, A2 Plakate, Einladungskarten
23
B.12
Rahmenprogramm
24
3.
Bestellformulare
C.1
Ausstellerausweise
25
C.2
Ausstellerparkplätze
26
C.3
EDV – Internet-Service
27
C.4
Logistik und Leergut
29
C.5
Technische Richtlinien / Hängepunkte
31
C.6
Strom
32
C.7
Wasser
34
C.8
Messestand, Planskizze
35
C.9
Komplettstand
36
4.
D.1
Richtlinien & AGBs
Allgemeine Messe- und Betriebsordnung
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Stand 02/2016 . Irrtum und Änderungen vorbehalten
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A.1
Informationen
Allgemeine Informationen
Ein-/Ausfahrtsregelung
Einfahrt/Ausfahrt während der Aufbauzeit: Fröhlichgasse 35, 8010 Graz
Einfahrt/Ausfahrt Abbau letzter Messetag: ca. 30 Minuten nach Messeschluss, Fröhlichgasse 35, 8010 Graz
Abfalltrennung
Alle Aussteller müssen lt. ST AWG 2004 Verpackungsmaterial wieder mitnehmen. Achten Sie während des Messebetriebes bitte
unbedingt auf die entsprechende Mülltrennung. Zu diesem Zweck stehen Sammelstellen, so genannte „Müllinseln”, rund um
die Hallen bereit. Sollte diesem wichtigen Umweltschutzgedanken nachweislich nicht entsprochen werden, behalten wir uns
das Recht vor, die Entsorgung auf Ihre Kosten zu veranlassen. Die Lagerung von Verpackungsmaterialien in den Hallen ist nicht
gestattet.
Parken im Gelände während der Auf-/Abbauzeit
Die Verkehrswege auf dem Messegelände müssen unbedingt frei bleiben. Parkende Autos behindern in diesem Bereich
Lieferanten oder Einsatzfahrzeuge und müssen daher kostenpflichtig abgeschleppt werden.
Die Einfahrt von PKW, Kleinlastern und LKW zu Ent-/Beladezwecken in die Hallen ist aus feuerpolizeilichen Gründen verboten.
Wir können keine Verantwortung für Ausstellungsgut, Standbaumaterial, etc. übernehmen. Verschließen Sie daher stets Ihr
Fahrzeug und lassen Sie Ausstellungsgut nicht unbeaufsichtigt.
Kautionsregelung
Die Zulieferung von Lebensmitteln, Getränken und anderen Waren für Aussteller und Lieferanten ist bis zu 2 Stunden vor den
offiziellen Öffnungszeiten einer Messe und bis zu 2 Stunden nach offiziellem Messeende möglich. Nach 20 Uhr ist jede Zufahrt
gesperrt. Für Lieferanten, die während der Messezeit Lebensmittel und Getränke an verschiedene Versorgungsbetriebe zu liefern
haben, ist eine Lieferplakette erforderlich, die in der Technikabteilung erhältlich ist. Diese Plakette ist an der Windschutzscheibe
deutlich anzubringen. Mit dieser Lieferplakette erhalten Lieferanten bei der Einfahrt ins Messegelände eine Lieferantenzeitkarte,
für die eine Kaution von € 50,-- (1 Stunde Aufenthalt PKW, 2 Stunden Aufenthalt LKW) hinterlegt werden muss. Sollte diese Zeit
überschritten werden, gilt dieser Betrag als vereinnahmt. Für alle anderen Fahrzeuge, die während der Messe zum Zweck der
Nachlieferung, des Austausches oder der Servicetätigkeit das Gelände befahren müssen, wird bei der Einfahrt eine Zeitkarte
gegen eine Kaution von € 50,-- ausgefolgt; sollte die vorgesehene Zeit überschritten werden, gilt dieser Betrag als vereinnahmt.
Am letzten Veranstaltungstag wird eine Kaution von € 150,-- eingehoben. Bei Überschreitung der Verweildauer wird dieser
Betrag als Parkgebühr einbehalten. Ab 15 Uhr gibt es am letzten Veranstaltungstag keine Einfahrt mehr.
Einsatz von Musik am Messestand
Höflich machen wir auch darauf aufmerksam, dass der Einsatz von Musik am Messestand (Radio/TV, Tonträger, Live-Musik usw.)
bei der AKM anzumelden ist. Den Kontakt der AKM Graz finden Sie auf Seite 11.
Stand 02/2016 . Irrtum und Änderungen vorbehalten
Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H.
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A.1
Informationen
Auflagen – Brandschutz und Sicherheit
Auszug aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die brandschutztechnischen Einrichtungen im gesamten Ausstellungsbereich wie Feuermelder, Feuerlöscher, Wandhydranten,
Hydrantenkästen müssen jederzeit erkennbar und für Jedermann frei zugängig gehalten werden.
Die Erreichbarkeit dieser Einrichtungen über Standflächen bedarf einer rechtzeitigen Abklärung und Plangenehmigung.
Diese Regelung gilt nicht für zusätzlich, von der Behörde angeordnete Feuerlöscher, innerhalb einzelner Stände.
Die Ausstellungsflächen in der Stadthalle und der Halle A sind flächendeckend mit einer automatischen Löschanlage
(Sprinkleranlage) ausgestattet. Bei Standaufbauten ist daher zu beachten:
• Geschlossene Decken sind nicht zulässig (auch keine Marktschirme).
Alle geschlossenen Flächen, die größer als 1m x 1m sind, müssen mit Sprinklern ausgestattet werden.
Stoffe, die als horizontal abgespannte Decke verwendet werden, müssen sprinklertauglich sein. Der entsprechende Nachweis
ist vom Aussteller zu erbringen. Ausnahmen können nur in besonders begründeten Ausnahmefällen und nach rechtzeitig
(2 Wochen vor Aufbaubeginn) eingeholter, behördlicher Genehmigung gestattet werden.
• Bei Standhöhen ab 2,50 m sind die Pläne rechtzeitig von der MCG genehmigen zu lassen.
• In der Stadthalle und der Halle A besteht aufgrund der lichten Raumhöhe die Möglichkeit, zweigeschoßige Stände zu bauen,
wobei folgende Richtlinien einzuhalten sind:
- Planvorlage an die MCG zur Prüfung und Abstimmung mit der Behörde. Im Zuge dieser Überprüfung wird festgelegt,
ob ein zusätzlicher Einbau einer Sprinkleranlage erforderlich ist.
- Bei der Planung ist das „Steiermärkische Baugesetz“ zu berücksichtigen (Stiegen, Geländer etc.)
Bei Genehmigung des Standes bitte für die Überprüfung vor Ort zusätzlich vorbereiten:
- Statisches Attest und Bestätigung über „ordnungsgemäßen Aufbau“ durch die ausführende(n) Firma(en)
- Erforderliche Zertifikate für Bauabnahme
Wärmeentwickelnde Geräte (z.B. Scheinwerfer auf Türmen etc.) müssen mit ausreichendem Abstand so angebracht werden,
dass die automatische Sprinkleranlage nicht ausgelöst wird.
Alle Materialen und Dekorationsgegenstände müssen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen (derzeit die Önorm 3822
sowie die in der TRVB-N 136-79 unter Punkt 7 geregelte Brennbarkeitsklasse 1, Qualmbildungsklasse 1, Tropfbildungsklasse 1)
Entsprechende Prüfzeugnisse/Zertifikate sind für die Prüfung vor Ort bereitzuhalten.
Packmaterial und sonstiges leicht brennbares Material darf nicht direkt in der Ausstellungshalle (auch nicht hinter dem Standbereich) gelagert werden.
Werden Fahrzeuge präsentiert, bitten wir folgende behördlichen Auflagen zu berücksichtigen:
• Der Tank ist vollständig zu entleeren.
• Unter das Fahrzeug ist eine Schutzmatte zu legen.
• Die Fahrzeugbatterie ist abzuklemmen.
(Können diese Bedingungen nicht eingehalten werden, so sind andere geeignete Maßnahmen rechtzeitig mit der Betriebsfeuerwehr der MCG abzuklären).
Helium und CO2 sind nicht brennbare Gase und dürfen in den Hallen verwendet werden. Achtung: Die Druckflaschen, in der die
Gase abgefüllt sind, müssen dauerhaft gegen Umfallen gesichert sein.
Die Verwendung von brennbaren Gasen (z.B. Propan, Butan, auch Sauerstoff) ist nur in besonderen Einzelfällen (bei Fachmessen) zulässig. Die Genehmigung hiefür ist rechtzeitig unter Darlegung des Verwendungszweckes sowie vorhandener bzw. vorgesehener Sicherheitsmaßnahmen bei der Feuerwehr der Stadt Graz, Feuerpolizei einzuholen.
Im Falle einer Genehmigung bitten wir zu beachten:
• Das Lagern von Reserveflaschen ist in der Ausstellungshalle strikt untersagt.
• Absperrhähne von Druckluftflaschen müssen nach Veranstaltungsende geschlossen und gegen Manipulation Betriebsfremder
gesichert werden.
• Die gesetzlichen Vorschriften im Umgang mit Druckgasen sind einzuhalten.
Stand 02/2016 . Irrtum und Änderungen vorbehalten
Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H.
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A.1
Informationen
Elektrische Anlagen auf Ausstellungsständen müssen nach ÖVE EN 1 ausgeführt sein.
In Betrieb befindliche elektrische Bügeleisen, Kochplatten, Kaffeemaschinen u.ä. Heizquellen sind auf nicht brennbare, schlecht
wärmeleitende Unterlagen zu stellen.
Die Verwendung von offenem Feuer und offenem Licht ist untersagt.
Scheinwerfer und sonstige Abhängungen über Kopfhöhe sind doppelt gegen herab fallen zu sichern.
Das Rauchen ist seit 1. 1. 2009 in Veranstaltungshallen generell gesetzlich verboten. Dies gilt auch für in der Halle situierte
Gastronomiebereiche.
Die Betriebsfeuerwehr der MCG ist auf Grund gesetzlicher Vorschriften befugt und verpflichtet, notwendige Anordnungen zu
treffen, die zur Verhütung und Bekämpfung von Brandgefahren sowie der Sicherheit der Rettungs- und Angriffswege erforderlich
sind.
Den Anweisungen der Betriebsfeuerwehr der MCG ist unverzüglich Folge zu leisten. Bei einem erforderlichen Einsatz
oder/und Schaffen von Rettungs- und Angriffswegen wird keine Haftung für eventuelle Schäden an Ausstellungsgütern oder
Ausstellungsständen übernommen.
Aufgelegte Läufer (Teppiche), Kabelführungen etc. sind stolpersicher zu verlegen und dürfen die Verkehrswege nicht behindern.
Bauliche oder sonstige Veränderungen, (Bohrungen etc.) des Bestandsobjekts oder seiner Einrichtungen bedürfen der
vorherigen schriftlichen Zustimmung der MCG und dürfen nur zu Lasten und auf Kosten des Vertragspartners vorgenommen
werden. Dies trifft zu, wenn von der MCG eine entsprechende Zustimmung zur Veränderung gegeben wurde.
Die Wiederherstellung wird von der MCG an ein konzessioniertes Unternehmen beauftragt und ist vom Vertragspartner nach
Rechnungslegung zu begleichen. Der Vertragspartner haftet auch für solche Veränderungen, welche durch von ihm beauftragte
Personen verursacht werden.
Registrierung von Schaugeschäften nach § 26 StVAG
(1) Die Landesregierung führt ein öffentliches Register für
1. Bewilligungen nach § 10;
2. Veranstaltungseinrichtungen, die in der Steiermark verwendet werden dürfen, und die darüber Verfügungsberechtigten.
(2) Veranstaltungseinrichtungen, die in der Steiermark verwendet werden sollen und nicht von einer Veranstaltungs stättenbewilligung umfasst sind, bedürfen einer Aufnahme in das Register, es sei denn, sie werden im Rahmen einer
Veranstaltungsstättenbewilligung mitgenehmigt und nur dort eingesetzt. Die Registrierung berechtigt zur Aufstellung und
zum Betrieb der Einrichtung auf Kosten und Gefahr der Verfügungsberechtigten/des Verfügungsberechtigten.
(3) Für die Aufnahme in das Register sind folgende Angaben erforderlich:
1. Name, Anschrift (Hauptwohnsitz oder Firmensitz) und Telefonnummer, gegebenenfalls auch eine E-Mail Adresse des über die Veranstaltungseinrichtung Verfügungsberechtigten;
2. eine genaue Bezeichnung, Beschreibung und nähere technische Angaben über die Veranstaltungseinrichtung;
3. der letzte Überprüfungsbefund, der nicht älter als 2 Jahre sein darf.
(4) Die Landesregierung kann Inhalt und Form der Registrierung sowie beizulegende Unterlagen durch Verordnung festsetzen.
(5) Die Landesregierung hat die Registrierung schriftlich zu bestätigen und die Registernummern für die Veranstaltungs einrichtungen mitzuteilen.
(6) Registrierte Veranstaltungseinrichtungen sind längstens alle 2 Jahre unter sinngemäßer Anwendung des § 20 überprüfen zu lassen.
(7) Die Veranstaltungseinrichtung ist aus dem Register zu streichen, wenn der Landesregierung innerhalb der Prüffrist keine Prüfbescheinigung (§ 20 Abs. 4) vorgelegt wird.
(8) Die Verfügungsberechtigte/Der Verfügungsberechtigte hat der Landesregierung jede wesentliche Änderung unverzüglich bekannt zu geben.
(9) Die Landesregierung ist berechtigt, das gemäß Abs. 1 und 2 einzurichtende Register automationsunterstützt zu führen.
Sie hat bei der Führung des Registers auf die Wahrung des Grundrechts auf Datenschutz im Sinn des Datenschutzgesetzes 2000 zu achten und die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit und des Datengeheimnisses
zu treffen.
Stand 02/2016 . Irrtum und Änderungen vorbehalten
Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H.
A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at
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A.2
Informationen
Anreise, Anfahrt und Aufenthalt
Anfahrt per PKW
Anreise über A2
Abfahrt Graz Ost (1,5 km)
Adresse für Anlieferungen
Fröhlichgasse 35
8010 Graz
Zentrum
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UPC-Arena
Abfahrt Graz-Ost
A2 von Wien bzw.
Klagenfurt kommend
Stand 02/2016 . Irrtum und Änderungen vorbehalten
Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H.
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A.2
Informationen
Anreise, Anfahrt und Aufenthalt
Anreise mit der Bahn
Umweltfreundlich und bequem kommen Sie mit der Bahn oder dem Bus nach Graz.
Direkte Bahn- oder Bus-Verbindungen gibt es z.B. von Wien, Salzburg, Linz, Innsbruck,
Klagenfurt, München, Stuttgart, Frankfurt, Budapest.
Anreise per Flugzeug
Der internationale Flughafen Graz-Thalerhof ist nur 10 km von der Stadt und vom Messe
Congress Graz entfernt. Er wird von den Flughäfen Wien, Frankfurt/Main, München,
Zürich, Stuttgart, Berlin, Düsseldorf u.a. angeflogen.
Öffentlicher Verkehr
Straßenbahn- Haltestellen für die Linien 4, 5, 6 (13):
• Jakominigürtel/Messe
• Stadthalle
• Fröhlichgasse/Messe
• Münzgrabenstraße/Messe
Stadthalle & Messe - Parkplätze
Je nach Veranstaltung stehen folgende messeeigene Parkplätze zur Verfügung:
P1 Fröhlichgasse
1200 Pkw bei jeder Messe
P2 Raiffeisenstraße
250 Pkw
P3 Messegelände
400 Pkw fallweise
Tiefgarage
212 Pkw
Fröhlichgasse, Conrad-von-Hötzendorf-Straße, Raiffeisenstraße (alle bewacht).
Parkplätze für Behinderte
Gekennzeichnete und fix reservierte Behinderten-Parkplätze bei jeder Messe.
Diese befinden sich in der Conrad-von-Hötzendorf-Straße gegenüber der Stadthalle
(nördlich des Zebrastreifens), in der Fröhlichgasse (Nordseite bei Eingang 2 in die Halle A)
sowie am Besucherparkplatz in der Fröhlichgasse und in der Tiefgarage.
Bei Veranstaltungen in der Stadthalle bieten wir die Möglichkeit,
im Messegelände zu parken.
Stand 02/2016 . Irrtum und Änderungen vorbehalten
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A.2
Informationen
Anreise, Anfahrt und Aufenthalt
Hotels in Graz
Graz verfügt über eine Vielzahl an Unterkünften, von der Pension bis hin zu Businessund Design Hotels. Das Team von Graz Tourismus unterstützt Sie gerne bei der Auswahl
eines Hotels.
Graz-Tourismus und
Stadtmarketing GmbH
T. 0043 316 8075 – 0
F. 0043 316 8075 – 55
E. [email protected]
Gerne können Sie sich auch direkt an eines unserer Partnerhotels wenden damit profitieren Sie von den jeweiligen Messetarifen.
Roomz Graz
Conrad-von-Hötzendorf-Straße 92-96
8010 Graz
T. 0043 316 902090
F. 0043 316 902090 – 99
E. [email protected]
I. www.roomz-graz.com
Harry‘s Home Graz
Pachern Hauptstraße 95
8075 Hart bei Graz
T. 0043 316 493900 - 91
F. 0043 316 493900 - 99
E. [email protected]
I. www.harrys-home.com/graz
Palais Hotel Erzherzog Johann
Sackstraße 3-5
8010 Graz
T. 0043 316 811616
F. 0043 316 811515
E. [email protected]
I. www.erzherzog-johann.com/
Weitzer Hotels
Das Weitzer
Grieskai 12-16
8020 Graz
T. 0043 316 703400
F. 0043 316 703629
E. [email protected]
I. www.hotelweitzer.com
Hotel Daniel Graz
Europaplatz 1
8020 Graz
T. 0043 316 711080
F. 0043 316 711085
E. [email protected]
I. www.hoteldaniel.com/de/graz
Hotel Wiesler
Grieskai 4-8
8020 Graz
T. 0043 316 70660
E. [email protected]
I. www.hotelwiesler.com
Messespedition
Schenker & Co AG
Alte Poststraße 452, 8055 Graz
Patrick Görgl
T. 05 7686 – 231 526
F. 05 7686 – 231 529
E. [email protected]
I. www.dbschenker.com/at
Das Formular finden Sie auf Seite 28.
Stand 02/2016 . Irrtum und Änderungen vorbehalten
Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H.
A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at
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A.2
Informationen
Geländeplan Trends of Beauty Graz 2016
Straßenbahn 6
Münzgrabenstraße
Bitte beachten Sie, dass laut den
gesetzlichen Bestimmungen seit
1.1.2009 in den Messehallen ein
absolutes Rauchverbot herrscht.
Adresse für Anlieferung:
Fröhlichgasse 35
Bitte beachten Sie, dass die
Mitnahme von Hunden aufs
Gelände und in die Hallen
behördlich untersagt ist.
LKW-Abstellplatz
2
Halle D OG
Halle C
Freigelände
freiluftarena B
Freigelände
Halle D EG
Jakominigürtel
messecongress
nord
Halle F
Messepark
Ladenstein
UPC
Stadiongarage
Straßenbahn 4
Conrad-von-Hötzendorf-Straße
Straßenbahn 5
Conrad-von-Hötzendorf-Straße
Schönaugürtel
Halle
A EG
STADTHALLE
Messeturm
Straßenbahn 4/5
Halle A OG
Freigelände
Parkplatz
hgasse
Halle E EG
Fröhlic
4
Einfahrt Gelände
und Tiefgarage
Parkplatz
Raiffeisenstraße
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A.3
Informationen
Kontakte
Veranstalter
Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H.
Messeplatz 1 / Messeturm, 8010 Graz
T.0043 316 8088 – 0
F.0043 316 8088 – 249
[email protected]
I. www.mcg.at
www.facebook.com/messegraz
Standbau,
Elektroinstallationen
AMB Ausstellungsservice u.
Messebau GmbH
Messeplatz 1, 8010 Graz
T. 0043 316 831000
F. 0043 316 831000 – 10
E. [email protected]
I. www.amb.at
Bewachung
ÖWD - Steiermark
Conrad-von-Hötzendorfstraße 127
8010 Graz
T. 0043 316 8024 – 0
F. 0043 316 8024 – 16
E. [email protected]
T. 0043 316 8088 – 254
(während der Messe)
Catering
Toni Legenstein Catering
c/o Hotel Restaurant „Häuserl im Wald“
Roseggerweg 105, 8044 Graz
T. 0043 316 391165
F. 0043 316 392277
E. [email protected]
Hostessenservice
BRAND EMBASSY
Promotionagentur GmbH
Wienerstraße 324, 8051 Graz
T. 0043 316 36 5577
F. 0043 316 231123 5577
I. www.brandembassy.at
Messespedition
Partnerhotels
Schenker & Co AG
Alte Poststraße 452, 8055 Graz
Patrick Görgl
T. 05 7686 – 231 526
F. 05 7686 – 231 529
E. [email protected]
I. www.dbschenker.com/at
Roomz Graz
Conrad-von-Hötzendorf-Straße 92-96
8010 Graz
T. 0043 316 902090
F. 0043 316 902090 – 99
E. [email protected]
I. www.roomz-graz.com
Messeversicherung
Grazer Wechselseitige
Versicherung Aktiengesellschaft
Herrengasse 18-20, 8011 Graz
Sandra Schwarz
T. 0043 316 8037 – 6394
F. 0043 316 8037 – 6469
E. [email protected]
Musik
AKM Graz, Staatlich genehmigte
Gesellschaft der Autoren,
Komponisten und Musikverleger
Korösistraße 64/1, 8010 Graz
Daniela Kaufmann
T. 050 717 16525
F. 050 717 96525
E. [email protected]
Zimmerreservierung
Graz-Tourismus und
Stadtmarketing GmbH
T. 0043 316 8075 – 0
F. 0043 316 8075 – 55
E. [email protected]
Harry‘s Home Graz
Pachern Hauptstraße 95
8075 Hart bei Graz
T. 0043 316 493900 - 91
F. 0043 316 493900 - 99
E. [email protected]
I. www.harrys-home.com/graz
Palais Hotel Erzherzog Johann
Sackstraße 3-5, 8010 Graz
T 0043 316 811616
F. 0043 316 811515
E. [email protected]
I. www.erzherzog-johann.com/
Das Weitzer
Grieskai 12-16, 8020 Graz
T. 0043 316 703400
F. 0043 316 703629
E. [email protected]
I. www.hotelweitzer.com
Hotel Daniel Graz
Europaplatz 1, 8020 Graz
T. 0043 316 711080
F. 0043 316 711085
E. [email protected]
I. www.hoteldaniel.com/de/graz
Hotel Wiesler
Grieskai 4-8, 8020 Graz
T. 0043 316 70660
E. [email protected]
I. www.hotelwiesler.com
Stand 02/2016 . Irrtum und Änderungen vorbehalten
Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H.
A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at
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B.1
Marketingservice
Übersicht Presse- und Marketingaktivitäten
Produkt
Internet
Portal
Messebooklet*
Beauty
Journal
(Messeausgabe)**
Briefkleber
A1 und A2 Plakate
Kundenkarten
Basis Eintrag
•
•
Hervorhebung Basiseintrag
Logo im Ausstellerverzeichnis
Logo im Hallenplan
Marken
•
•
•
•
•
•
•
kostenlos
–
kostenlos
–
kostenlos
–
kostenlos
–
49,-
26.02.2016
89,-
26.02.2016
145,-
26.02.2016
kostenlos
26.02.2016
kostenlos
26.02.2016
2.890,-
26.02.2016
1.850,-
26.02.2016
1.050,-
26.02.2016
690,-
26.02.2016
550,-
26.02.2016
290,-
26.02.2016
125,-
11.03.2016
285,- / 415,-
11.03.2016
310,- / 490,-
11.03.2016
590,-
11.03.2016
490,-
11.03.2016
270,-
11.03.2016
210,-
11.03.2016
170,-
11.03.2016
49,- / 69,-
18.03.2016
490,-
26.02.2016
490,-
18.03.2016
115,-
01.04.2016
145,-
01.04.2016
215,-
01.04.2016
•
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•
Inserat 1/1
Inserat 1/2 quer od. hoch
Inserat 1/3 hoch
Inserat 1/4 quer
Inserat 1/8 quer
Kombipaket
Bestellung
bis:
•
Inserat 2/1
Webbanner
Preis EUR
•
•
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•
Rahmenprogramm
Messeneuheiten
Sonstiges
•
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Inserat 1/1 TOP
Inserat 1/1
Inserat 1/2 quer od. hoch
Inserat 1/3
Inserat 1/4
•
•
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•
•
Gutschein im Messebooklet
Logo auf der Eintrittskarte
Beilage zur Eintrittskarte
A1 Ständer
Rollup
Verteilung von Werbemitteln
•
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* Format A5, Auflage 4.000 Stück, wird vor Ort an jeden Fachbesucher ausgegeben.
** Format A4, Auflage 17.000 Stück, Versand an Abonennten, liegt vor Ort auf.
Stand 02/2016 . Irrtum und Änderungen vorbehalten
Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H.
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B.2
Marketingservice
Marken
Für termingerechte Ausführung bitte bis 26. Februar 2016 per Fax 0043 316 8088 - 249 oder [email protected]
TRENDS OF BEAUTY Graz
Veranstaltung
Halle / Stand-Nr.
Ansprechpartner
Firma
Straße
PLZ-Ort
Telefon
Fax-DW
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Bitte teilen Sie uns mit, mit welchen Marken Sie
auf der TRENDS OF BEAUTY Graz 2016 vertreten sind.
(Diese Marken werden ins Ausstellerverzeichnis übernommen)
Deadline: 26. Februar 2016
Bestellformular
bis 26. Februar an:
0043 316 8088 - 249
oder
julia.brauchard
@mcg.at
Wir vertreten folgende Marken:
DatumOrt
Firmenstempel und Unterschrift
Stand 02/2016 . Irrtum und Änderungen vorbehalten
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B.3
Marketingservice
Hervorhebung Logo im Hallenplan
Für termingerechte Ausführung bitte bis 26. Februar 2016 per Fax 0043 316 8088 - 249 oder [email protected]
TRENDS OF BEAUTY Graz
Veranstaltung
Halle / Stand-Nr.
Ansprechpartner
Firma
Straße
PLZ-Ort
Telefon
Fax-DW
E-Mail
Hervorhebung Basiseintrag
Stechen Sie aus der Masse hervor und lassen Sie Ihren Firmeneintrag im
Ausstellerverzeichnis farblich hervorheben!
Preis:
Kontakt:
Deadline:
Bestellformular
bis 26. Februar an:
0043 316 8088 - 249
oder
julia.brauchard
@mcg.at
€ 49,-- + USt. + Abgaben
[email protected]
26. Februar 2016
Ihr Logo im Ausstellerverzeichnis
Das Logo wird direkt bei Ihrem Firmeneintrag im Ausstellerverzeichnis platziert.
Dies erscheint im Beauty Journal sowie im Messebooklet.
Preis:
Kontakt:
Format:
Deadline:
€ 89,-- + USt. + Abgaben
[email protected]
pdf- oder jpeg-Datei in Druckqualität (300 dpi)
26. Februar 2016
Ihr Logo im Hallenplan
Ihr Logo wird im Hallenplan direkt bei Ihrem Stand eingetragen. Der Hallenplan erscheint im Ausstellerverzeichnis
(BEAUTY JOURNAL, Ausgabe 01/2016, Auflage 17.000 Stück) und im Messebooklet (Auflage 4.000 Stück) der direkt
bei der Messe ausgegeben wird.
Preis:
Kontakt:
Format:
Deadline:
€ 145,-- + USt. + Abgaben
[email protected]
pdf- oder jpeg-Datei in Druckqualität (300 dpi)
26. Februar 2016
DatumOrt
Firmenstempel und Unterschrift
Stand 02/2016 . Irrtum und Änderungen vorbehalten
Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H.
A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at
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B.4
Marketingservice
Web: www.trendsofbeauty.at
Für termingerechte Ausführung bitte bis 11. März 2016 per Fax 0043 316 8088 - 249 oder [email protected]
TRENDS OF BEAUTY Graz
Veranstaltung
Halle / Stand-Nr.
Ansprechpartner
Firma
Straße
PLZ-Ort
Telefon
Fax-DW
E-Mail
Messeneuheiten
Sie schicken uns Ihre Messeneuheit - wir stellen sie auf www.trendsofbeauty.at.
Die Messeneuheiten werden direkt im Besucherbereich online gestellt - so erreichen
Sie jeden interessierten Fachbesucher mit nur wenigen Klicks. Profitieren Sie von der
Informationseinholungsphase vor der Messe!
Schicken Sie uns:
- 2 Fotos pro Messeneuheit
- Ihre Messeneuheit (max. 3.000 Zeichen)
- Ihr Firmenlogo
Das Firmenlogo wird mit Ihrer Website verlinkt. Die Bilder und Texte werden
nicht gelöscht, sondern bleiben abrufbar bis die Folgemesseseite startet.
Preis:
Kontakt:
Deadline:
€ 125,-- + USt. + Abgaben
[email protected]
11. März 2016
Webbanner
Promoten Sie Gewinnspiele, Messeaktionen, Messeneuheiten mit einem
Webbannerauf der Startseite oder nutzen Sie diese Fläche für Imagewerbung.
Banner 460 x 220 pixel
inkl. Verlinkung zu Ihrer Website
Bestellformular
bis 11. März an:
0043 316 8088 - 249
oder
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@mcg.at
Preis:
€ 415,-- + USt. + Abgaben
Kontakt: [email protected]
Deadline: 11. März 2016
Banner 220 x 220 pixel
inkl. Verlinkung zu Ihrer Website
Preis:
€ 285,-- + USt. + Abgaben
Kontakt: [email protected]
Deadline: 11. März 2016
220 x 220
pixel
460 x 220
pixel
Kombipaket Messeneuheit + Webbanner
Messeneuheit
+ Webbanner 460 x 220 pixel
Preis:
€ 490,-- + USt. + Abgaben
Kontakt: [email protected]
Deadline: 11. März 2016
DatumOrt
Messeneuheit
+ Webbanner 220 x 220 pixel
Preis:
€ 310,-- + USt. + Abgaben
Kontakt: [email protected]
Deadline: 11. März 2016
Firmenstempel und Unterschrift
Stand 02/2016 . Irrtum und Änderungen vorbehalten
Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H.
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B.5
Marketingservice
Messebooklet
Für termingerechte Ausführung bitte bis 11. März 2016 per Fax 0043 316 8088 - 249 oder [email protected]
TRENDS OF BEAUTY Graz
Veranstaltung
Halle / Stand-Nr.
Ansprechpartner
Firma
Straße
PLZ-Ort
Telefon
Fax-DW
E-Mail
Inserieren Sie im Messebooklet!
Das Messebooklet wird beim Eingang jedem Besucher in die Hand gegeben und enthält alles
Wissenswerte zur TRENDS OF BEAUTY Graz 2016: Neben dem Vortragsprogramm sowie einem
Ablauf zur Meisterschaft sind der Hallenplan, das Aussteller-, Marken- und Branchenverzeichnis
im Messebooklet zu finden.
Seien Sie mit einem Inserat präsent und ziehen Sie die Aufmerksamkeit auf Ihre Produkte und
Dienstleistungen!
Bestellformular
bis 11. März an:
0043 316 8088 - 249
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christiane.schnabl
@mcg.at
Messebooklet
Auflage:
4.000 Stück
Format:
A5
Daten:
Datenübermittlung einer druckfähigen pdf-Datei oder jpeg, eps oder tiff in Druckqualität (300 dpi)
Kontakt:
[email protected]
Deadline:
11. März 2016
1/1 Seite TOP:
148 x 210
Sonderplatzierung
U2, U3, U4
(+3 mm Überfüller)
Preis: € 590,- + USt. + Abgaben
1/1 Seite:
1/2 Seite quer:
1/3 Seite:
148 x 105
(+3 mm Überfüller)
148 x 70
(+3 mm Überfüller)
Preis: € 270,- + USt. + Abgaben
Preis: € 210,- + USt. + Abgaben
1/2 Seite hoch:
1/4 Seite:
148 x 210
(+3 mm Überfüller)
74 x 210
(+3 mm Überfüller)
74 x 1105
(+3 mm Überfüller)
Preis: € 490,- + USt. + Abgaben
Preis: € 270,- + USt. + Abgaben
Preis: € 170,- + USt. + Abgaben
Kombinieren Sie online und print für eine größere Reichweite.
Für Ihr persönliches Werbepaket kontaktieren Sie bitte Mag. Christiane Schnabl
+43 316 8088 213, [email protected]
DatumOrt
Firmenstempel und Unterschrift
Stand 02/2016 . Irrtum und Änderungen vorbehalten
Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H.
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Marketingservice
Werbung im BEAUTY JOURNAL - das Messespecial
BESTELLUNG
Hiermit bestellen wir rechtsverbindlich
eine Insertion im BEAUTY JOURNAL
Bitte gewünschtes Format und Ausgabe ankreuzen:
Formate
färbig 4c
❑ Ausgabe 1/2016
❑ Ausgabe 2/2016
❑ Ausgabe 3/2016
❑ Ausgabe 4/2016
Bestellformular
bis 26. Februar an:
0043 2742 32181 - 33
oder
sich auch
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Si
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re
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ingrid.grabner
Info
se PR-Artikel
über kostenlo
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ärksten
im auflagenst
Österreichs!
Fachmagazin
Satzspiegel
Preise
Breite x Höhe in mm
Aufl. 16.000 Stk.1
❑ 2/1
420 x 240 mm
oder abfallend* 460 x 297 mm
€ 2.990,–
❑ 1/1
190 x 240 mm
oder abfallend* 230 x 297 mm
€ 1.990,–
❑ 1/2 quer
190 x 118 mm
oder abfallend* 230 x 140 mm
€ 1.190,–
❑ 1/2 hoch
112 x 287 mm
oder abfallend* 112 x 297 mm
€ 1.190,–
❑ 1/3 hoch
60 x 240 mm
oder abfallend* 80 x 297 mm
€
750,–
❑ 1/4 quer
190 x 57 mm
€
590,–
❑ 1/8 quer
92 x 57 mm
€
320,–
€
290,–
❑ Splitter
NEU
92 x 116 mm, 650 Zeichen PR-Text, 1 Bild, Firmendaten
❑ Advertorial – Redaktioneller Bericht / Firmenvorstellung – 1/1 Seite
Sonderplatzierungen auf den Umschlagseiten
-3%
€ 2.390,–
❑ Buchung in 4 Ausgaben
-5%
€ 2.590,–
Der Rabatt gilt nur bei Anzeigen in gleicher Formatgröße und
bei der Buchung in einem Kalenderjahr.
abfallend* 230 x 297 mm
€ 2.390,–
U3
abfallend* 230 x 297 mm
abfallend* 230 x 297 mm
Rabatte bei Mehrfachbuchung
❑ Buchung in 3 Ausgaben
U2
U4
€ 1.390,–
Platzierungswünsche unterliegen einem Aufschlag von 15 % und können nur nach Absprache vergeben werden.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich 5% Werbeabgabe und 20% Mehrwertsteuer. Kein Agenturrabatt möglich.
* Bei abfallenden Inseraten bitten wir um die Zugabe von 3 mm Überfüller. 1 ausgenommen Messeausgabe: Auflage 18.000 Stk.
B.6
ACHT UNG:
ausgenommen
Trends of BeautySplitter
Anmerkungen:
Datenübermittlung:
Firmenname
❑
❑ Wir bitten um ein Angebot für die grafische Gestaltung
Adresse
PLZ
❑ druckfähige pdf-Daten per Mail
Ort
Tel.
E-Mail
Ansprechpartner
Unterschrift / Firmenstempel
Stand 02/2016 . Irrtum und Änderungen vorbehalten
Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H.
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17
B.6
Marketingservice
MEDIA
DATEN
FACH
www.beauty-journal.at
Gültig ab 1. 1. 2016
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1 Alle Anzeigenaufträge sind, wenn
nicht anders vereinbart, innerhalb
eines Jahres nach Abschluss abzuwickeln.
2 Anspruch auf Rabatt besteht nur
nach Maßgabe des gültigen Anzeigentarifes (Sofortbucher-Mengenbonus) und bei schriftlichem Abschluss
innerhalb des Kalenderjahres. Wird
das Abschlussziel nicht erreicht, ist
die Nachbelastung sofort fällig. Anzeigenrabattierungen können nicht
rückwirkend erteilt werden.
3 Platzierungswünsche werden nach
Möglichkeit berücksichtigt, stellen
jedoch für den Verlag keine Verpflichtung dar.
4 Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe
der Anzeigen, sofern die ihm überlassenen Druckunterlagen dies zulassen. Für Mängel und Schäden an den
Druckunterlagen, die sich erst während des Druckvorganges bemerkbar
machen, haftet der Verlag nicht.
5 Der Ausschluss von Mitbewerbern
kann nur für die gleiche Seite vereinbart werden.
6 Für den Wort- und Bildinhalt der
Anzeigen haftet der Auftraggeber.
Die Annahme des Auftrages erfolgt
Proofs gehen zu Lasten des Kunden.
Bei nicht fristgerechter Druckfreigabe / Mitteilung von Änderungswünschen gilt die Genehmigung zum
Druck als erteilt.
nach einheitlichen Grundsätzen. Ein
Auftrag kann wegen des Inhaltes, der
Herkunft oder der technischen Form
abgelehnt werden. Die Ablehnung
wird dem Auftraggeber unverzüglich
mitgeteilt.
7 Bei fernmündlich aufgegebenen
Anzeigen oder fernmündlich veranlassten Änderungen sowie bei mangelhaften Unterlagen übernimmt der
Verlag keine Gewähr für die Richtigkeit der Wiedergabe.
8 Liegt der Grund für erhebliche
Druckmängel beim Verlag, besteht
Schadensersatzanspruch in Form
einer Ersatzeinschaltung oder wenn
der Zweck der Anzeige dadurch nicht
mehr erfüllt werden kann, durch Gewährung eines angemessenen Preisnachlasses. Für Druckfehler, die den
Sinn des Inserates oder einer Texteinschaltung nicht wesentlich beeinträchtigen, wird kein Ersatz geleistet.
Weitergehende Haftungen des Verlages, insbesondere weitere Schadensersatzansprüche, sind ausdrücklich
ausgeschlossen.
9 Vor Druck erhält der Kunde eine pdfDatei zur Ansicht. Digitale Farbausdrucke sind nicht farbverbindlich.
Farbverbindliche Proofs werden
nur auf ausdrücklichen Wunsch des
Kunden hergestellt. Die Kosten des
10 Kosten für Lieferung bestellter Entwürfe, Zeichnungen, Filme und
sonstige Druckunterlagen sowie erhebliche Änderungen ursprünglich
vereinbarter Ausführungen trägt der
Auftraggeber. Die Pflicht zur Aufbewahrung von beigestellten Druckunterlagen endet drei Monate nach
Erscheinen der letzten Anzeige, sofern nicht ausdrücklich eine andere
Vereinbarung getroffen worden ist.
11 Die Rechnungen sind 14 Tage netto ab Faktureneingang zu bezahlen.
Bei Zahlungsverzug oder Stundung
werden Zinsen in der Höhe von 1%
pro Monat und die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann
die Ausführung des Auftrages bis zur
Bezahlung zurückstellen. Ab einer
erfolgten schriftlichen oder telefonischen Mahnung einer fälligen Rechnung behält der Verlag sich rechtliche Schritte vor.
13 Soferne keine besonderen Größenvorschriften erteilt wurden, wird der
Preis nach der tatsächlichen Abdruckhöhe berechnet.
14 Der Verlag ist auch während der
Laufzeit eines Anzeigenabschlusses
berechtigt, das Erscheinen weiterer
Anzeigen von der Vorauszahlung des
Betrages und vom Ausgleich offenstehender Rechnungen abhängig zu
machen, und zwar ohne Rücksicht
auf ein ursprünglich vereinbartes
Zahlungsziel und ohne dass dadurch
dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen den Verlag erwachsen.
15 Beanstandungen aller Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt
der Rechnung zu erheben.
16 Entgeltliche Textnotizen werden mit
„Anzeige“ oder „Werbung“ gekennzeichnet.
17 Erfüllungsort und Gerichtsstand für
beide Teile ist St. Pölten, Österreich.
12 Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung,
wenn zumindest 75% der Auflage
ausgeliefert sind.
Anzeigenverwaltung:
Henzl Media GmbH
Ochsenburger Straße 2
A-3151 St. Pölten – St. Georgen.
Tel. +43 (0) 27 42 / 321 81-0, Fax-DW 33
Fax-DW 33
Medieninhaber:
Henzl Media GmbH
Ochsenburger Straße 2
A-3151 St. Pölten – St. Georgen.
Tel. +43 (0) 27 42 / 321 81-0,
Fax-DW 33
Zahlungsbedingungen:
Zahlbar 14 Tage dato Faktura netto Kassa,
danach bankmäßige Verzinsung.
Nach 2. Mahnung Inkasso durch Rechtsanwalt.
Zahlbar und klagbar in St. Pölten.
Anzeigenbetreuerin:
Ingrid Grabner
Tel. +43 (0) 27 42 / 321 81-400
Mobil +43 (0)676 / 44 28 125
[email protected]
Herausgeber:
Henzl Media GmbH
Ochsenburger Straße 2,
A-3151 St. Pölten – St. Georgen.
Tel. +43 (0) 27 42 / 321 81-0,
Fax-DW 33
Storno:
1. Bei Zurückziehung von Aufträgen werden
25% des Inseratenwertes in Rechnung gestellt.
2. Die Stornierung eines Auftrages kann
nur schriftlich bis zum Anzeigenschluss
erfolgen.
Sekretariat:
Tel. +43 (0)27 42 / 321 81-0
Redaktion:
Sandra Gruberbauer
[email protected]
Technische Details:
Vorzugsweise bitten wir um Übermittlung von Druck-pdfs. Folgende weitere digitale Formate können wir verarbeiten: Xpress, Photoshop, Freehand, Illustrator. Bei diesen Formaten unbedingt beachten: alle Schriften mitschicken oder in Zeichenwege umwandeln. Formate wie Word, Excel, CorelDraw, PageMaker, ... werden nur gegen Aufwand, € 55,– pro Stunde, bearbeitet.
Stand 02/2016 . Irrtum und Änderungen vorbehalten
Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H.
A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at
18
B.7
Marketingservice
Gutschein im Messebooklet
Für termingerechte Ausführung bitte bis 18. März 2016 per Fax 0043 316 8088 - 249 oder [email protected]
TRENDS OF BEAUTY Graz
Veranstaltung
Halle / Stand-Nr.
Ansprechpartner
Firma
Straße
PLZ-Ort
Telefon
Fax-DW
E-Mail
Präsentieren Sie Ihr Messeangebot in unserem Messebooklet!
Die TRENDS OF BEAUTY Graz 2016 bietet allen Besuchern besondere Vorteile: beim Eingang
erhalten alle Fachbesucher ein Messebooklet, das Ihre speziellen Messeangebote enthält.
Um das Heft mit attraktiven Angeboten zu füllen, würden wir uns freuen, wenn auch Sie mit
Ihrer speziellen Messeaktion vertreten sind. Nutzen Sie diese einzigartige Möglichkeit für
Rabattaktionen, Gratis Produktproben, Gewinnspiele uvm.
Bestellformular
bis 18. März an:
0043 316 8088 - 249
oder
christiane.schnabl
@mcg.at
Ich gestalte die Vorderseite des Gutscheines selbst und liefere die Druckdaten bis 18. März 2016 an
[email protected]. Die Gestaltung der Rückseite übernimmt die Messe Graz, dafür stelle ich
mein Firmenlogo (300 dpi) zur Verfügung!
Preis:
€ 49,-- + USt. + Abgaben
Kontakt:
[email protected]
Format:
60 x 77 mm, 300 dpi, druckfähige pdf-Datei
Halle
Stand 000
Deadline:
18. März 2016
oder
Die Gestaltung des Gutscheines (Vorder- und Rückseite)
erfolgt durch die Messe Graz.
Ich schicke dafür: - den genauen Wortlaut der Aktion
- Firmenlogo (300 dpi, Druckqualität)
- Foto des Produktes (jpeg, eps oder tiff
in Druckqualität, 300 dpi)
Preis:
Kontakt:
Deadline:
Der genaue Wortlaut unserer Aktion:
Platz für
gestaltung:
60 x 77 mm
Stand 000
Halle
Das ist ein
Blindtext
Das ist ein
Blindtext. Das ist
ein Blindtext.
statt EUR 000,00
€ 000,00
Gratis
XYZ
sample
Text
€ 69,-- + USt. + Abgaben
[email protected]
18. März 2016
DatumOrt
Firmenstempel und Unterschrift
Stand 02/2016 . Irrtum und Änderungen vorbehalten
Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H.
A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at
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B.8
Marketingservice
Logo und Beilage Eintrittskarte
Für termingerechte Ausführung bitte bis 26. Februar 2016 per Fax 0043 316 8088 - 249 oder [email protected]
TRENDS OF BEAUTY Graz
Veranstaltung
Halle / Stand-Nr.
Ansprechpartner
Firma
Straße
PLZ-Ort
Telefon
Fax-DW
E-Mail
Ihr Logo auf der Eintrittskarte!
Sie haben die Möglichkeit, mit Ihrem Logo auf der Eintrittskarte präsent zu sein und somit
gleich zu Beginn „Flagge“ zu zeigen! Es sind insgesamt 3 verschiedene Logos möglich!
Preis:
Kontakt:
Format:
Deadline:
€ 490,-- + USt. + Abgaben
[email protected]
pdf- oder jpeg-Datei in Druckqualität (300 dpi)
mit 190 x 140 pixel in 1c (schwarz)
26. Februar 2016
Bestellformular
bis 26. Februar an:
0043 316 8088 - 249
oder
christiane.schnabl
@mcg.at
Herbstmesse 2015
KOMBI-TICKET
Grazer herbstmesse +
Terrakotta Armee! Gultig fur 1
Messe & 1 Austellungsbesuch
LOGO: 190 x 140 pixel
Bitte senden Sie uns Ihr Logo
in 1c (schwarz) als
pdf- oder jpeg-Datei!
EUR
10,00
Kombi Messe-Terrakotta Inklusive Gebuhren
Donnerstag
01.Okt.15
46
Beilage zur Eintrittskarte
Nutzen Sie die Möglichkeit, den Besuchern Information zu Ihren Produkten und Dienstleistungen „in die Hand“ zu geben.
Durch die begrenzte Stückzahl ist Ihnen die Aufmerksamkeit sicher, da in Summe max. zwei Beilagen möglich sind.
Preis:
Kontakt:
Deadline:
€ 490,-- + USt. + Abgaben
[email protected]
26. Februar 2016
DatumOrt
Firmenstempel und Unterschrift
Stand 02/2016 . Irrtum und Änderungen vorbehalten
Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H.
A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at
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Marketingservice
A1 Ständer, Rollup
Für termingerechte Ausführung bitte bis 01. April 2016 per Fax 0043 316 8088 - 249 [email protected]
TRENDS OF BEAUTY Graz
Veranstaltung
Halle / Stand-Nr.
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Firma
Straße
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A-Ständer
Mit diesem Werbemittel haben Sie die Möglichkeit, Ihr Unternehmen prominent in
Aufstellern im A1-Format zu präsentieren.
Kosten:
p 145,-- + USt. + Abgaben
pro A1-Ständer (= 2 Sichtflächen) für die gesamte Messedauer
Kontakt:
Julia Brauchard, B.A.
T. 0043 316 8088 – 265
E. [email protected]
Deadline: Liefertermin:
Der Preis versteht sich exkl. Montage- und Produktionskosten.
Bestellformular
bis 01. April an:
0043 316 8088 - 249
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01. April 2016
Bitte bringen Sie Ihre Plakate im Format A1 am letzten Aufbautag mit.
Rollup
Sie können Ihr Unternehmen mit Werbeaufstellern präsentieren.
Eine Platzierung ist immer mit Rücksprache des Projektleiters möglich.
Kosten:
Kontakt:
p 145,-- + USt. + Abgaben
pro Rollup für die gesamte Messedauer
Julia Brauchard, B.A.
T. 0043 316 8088 – 265
E. [email protected]
Deadline: Liefertermin:
01. April 2016
Bitte bringen Sie Ihr Rollup am letzten Aufbautag mit.
Der Preis versteht sich exkl. Montage- und Produktionskosten.
DatumOrt
Firmenstempel und Unterschrift
Stand 02/2016 . Irrtum und Änderungen vorbehalten
Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H.
A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at
21
B.10 Marketingservice
Verteilung von Werbemitteln, Individulle Pakete und Sponsoring
Für termingerechte Ausführung bitte bis 01. April 2016 per Fax 0043 316 8088 - 249 oder [email protected]
TRENDS OF BEAUTY Graz
Veranstaltung
Halle / Stand-Nr.
Ansprechpartner
Firma
Straße
PLZ-Ort
Telefon
Fax-DW
E-Mail
Verteilung von Werbemitteln
Sie haben die einmalige Gelegenheit, Werbemittel im Foyer-Bereich der Messe Graz
zu verteilen. Prospekte und/oder Produktproben werden dabei von Ihrem Personal an
die Besucher ausgegeben (Verteilpersonal wird von Ihnen gestellt).
Bitte tragen Sie Sorge, dass Ihr Personal sich mit einer Verteilergenehmigung ausweist.
Die Genehmigung erhalten Sie einen Tag vor Messebeginn und diese muss gut sichtbar
getragen werden.
Kosten:
p 215,-- + USt. + Abgaben
pro Person pro Tag
Kontakt:
Julia Brauchard, B.A.
T. 0043 316 8088 – 265
F. 0043 316 8088 - 249
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Deadline: Bestellformular
bis 01. April an:
0043 316 8088 - 249
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01. April 2016
Individuelle Pakete und Sponsoring
Auf Wunsch schnüren wir Ihnen gerne Ihr individuelles Werbepaket. Kombinieren Sie online und print sowie eine Bewerbung
im Vorfeld und während der Messe! Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen einfach an uns.
Kosten:
Kontakt:
auf Anfrage
Mag. Christiane Schnabl
T. 0043 316 8088 - 213
F. 0043 316 8088 - 249
E. [email protected]
DatumOrt
Firmenstempel und Unterschrift
Stand 02/2016 . Irrtum und Änderungen vorbehalten
Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H.
A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at
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B.11 Marketingservice
Briefkleber, A2 Plakate, Einladungskarten
Für termingerechte Ausführung bitte bis 4 Wochen vor der Messe per Fax 0043 316 8088 - 249 oder [email protected]
TRENDS OF BEAUTY Graz
Veranstaltung
Halle / Stand-Nr.
Ansprechpartner
Firma
Straße
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Telefon
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Laden Sie gezielt Kunden auf Ihren Messestand ein!
Wir freuen uns darauf, Sie bei Ihrem
Messeauftritt auf der TRENDS OF BEAUTY
Graz 2016 unterstützen zu können.
Dafür stellen wir Ihnen wieder
Werbemittel kostenlos zur Verfügung!
Nützen Sie auch die Einladungskarten
mit GRATIS-Code für den Besuch der
TRENDS OF BEAUTY Graz 2016!
EINLADUNG
Mit der TRENDS OF BEAUTY ziehen wieder die Frühjahrstrends sowie
zahlreiche Messeneuheiten in Graz ein! Am 5. und 6. April 2014 steht
eine einzigartige Angebotsvielfalt im Rampenlicht! Verpassen Sie nicht
diese Gelegenheit, sich Expertentipps und Informationen über die „MustHaves“ der Branche einzuholen!
Wir sind bei der TRENDS OF BEAUTY Graz mit dabei und würden
uns freuen, Sie auf unserem Messestand begrüßen zu dürfen!
Firma:
Halle, Stand:
mit
GRATISCode
5. - 6. APRIL 2014
MESSE GRAZ,
HALLE A EG
SAMSTAG 10 BIS 18 UHR
SONNTAG 10 BIS 17 UHR
www.trendsofbeauty.at
Menge
DER BRANCHENTREFF
IM SÜDEN ÖSTERREICHS
Bestellformular
an:
0043 316 8088 - 249
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MIT IHREM PERSÖNLICHEN GRATIS-CODE KÖNNEN SIE
DIE TRENDS OF BEAUTY GRAZ KOSTENLOS BESUCHEN!*
Einfach auf www.trendsofbeauty.at/tickets die Anzahl der FREIKARTEN
auswählen (max. 2 möglich), den GRATIS-Code eingeben und Ihre
FREIKARTE ausdrucken.
*gilt für Sie und 1 Begleitperson.
Es sind max. 2 Tickets/Code möglich!
Gratis Code:
Nach Vorweis dieser Einladung erhalten Sie Ihre FREIKARTE auch vor Ort!
Messe Graz | Messeplatz 1 | 8010 Graz | T: 0316 8088 0
www.facebook.com/Kosmetikfachmesse
Werbemittel
www.trendsofbeauty.at
Preis
Erhältlich ab
Briefaufkleber (Blätter à 21 Stk.)
Kostenlos
ab sofort
A2-Plakat(e)
Kostenlos
ab sofort
Kostenlos
Mitte Februar 2016
Einladungskarten mit GRATIS-Code für Ihre Kunden
Mit diesen Karten können Sie Ihre Kunden auf die
TRENDS OF BEAUTY Graz einladen - die Besucher
können damit die Fachmesse kostenlos besuchen!
DatumOrt
Firmenstempel und Unterschrift
Stand 02/2016 . Irrtum und Änderungen vorbehalten
Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H.
A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at
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B.12 Marketingservice
Rahmenprogramm
Für termingerechte Ausführung bitte bis 26. Februar 2016per Fax 0043 316 8088 - 249 oder [email protected]
TRENDS OF BEAUTY Graz
Veranstaltung
Halle / Stand-Nr.
Ansprechpartner
Firma
Straße
PLZ-Ort
Telefon
Fax-DW
E-Mail
Präsentieren Sie kostenlos
Ihre Angebote und Dienstleistungen!
Ja, ich interessiere mich für eine Präsentationsmöglichkeit im Rahmen der
TRENDS OF BEAUTY Graz 2016.
Bitte beachten Sie, dass die Vortragseinheiten zur TRENDS OF BEAUTY Graz 2016 begrenzt
verfügbar sind. Eine Anmeldung ist bis Freitag, den 26. Februar 2016 möglich. Sie können uns
gerne Ihre Präferenzen bezüglich Tag und Zeitpunkt bekanntgeben. Wir werden versuchen,
diese bestmöglich zu berücksichtigen. Melden Sie sich gleich an, denn die Teilnahme am
Programm wird nach Eingangsdatum der Anmeldung berücksichtigt!
Folgende technische Grundausstattung finden Sie bei der Beauty Bühne vor:
1 Leinwand, 1 Mikrofon, 1 Headset, Beamer, Flipchart, Kosmetikliege/-tisch, Laptop.
Bitte bringen Sie Ihre Präsentation auf einem USB-Stick mit.
Samstag, 16. April 2016
SHOW
WORKSHOP
Sonntag, 17. April 2016
SHOW
WORKSHOP
vormittags (Dauer 30 min.)
Bestellformular
bis 26. Februar an:
0043 316 8088 - 249
oder
julia.brauchard
@mcg.at
nachmittags (Dauer 30 min.)
PRODUKTPRÄSENTATION
vormittags (Dauer 30 min.)
nachmittags (Dauer 30 min.)
PRODUKTPRÄSENTATION
Name des Referenten / Speaker:
Ein Foto des Referenten / Speaker wird in den Besucherfolder übernommen sowie auf die Website gestellt.
Bitte senden Sie Ihr Foto (Auflösung 300 dpi) an [email protected].
Titel:
Programmbeschreibung: (dies wird in den Besucherfolder übernommen sowie auf die Website gestellt).
DatumOrt
Firmenstempel und Unterschrift
Stand 02/2016 . Irrtum und Änderungen vorbehalten
Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H.
A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at
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C.1
Bestellformulare
Ausstellerausweise
Für termingerechte Ausführung bitte bis 01. April 2016 per Fax 0043 316 8088 - 249 oder [email protected]
TRENDS OF BEAUTY Graz
Veranstaltung
Halle / Stand-Nr.
Ansprechpartner
Firma
Straße
PLZ-Ort
Telefon
Fax-DW
E-Mail
Die Anzahl der kostenlosen Ausstellerausweise richtet sich nach den jeweils belegten Quadratmetern.
Ihr Ausstellerpaket beinhaltet:
bis 30 m2
31 bis 60 m2
ab 61 m2
4 Stück
6 Stück
10 Stück
Bestellformular
bis 01. April an:
0043 316 8088 - 249
oder
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@mcg.at
Besteht darüber hinaus ein Bedarf an Ausstellerausweisen, können Sie diese hier bestellen.
Bestellung
Stück Ausstellerausweise à p 8,-- (exkl. MwSt.)
DatumOrt
Firmenstempel und Unterschrift
Stand 02/2016 . Irrtum und Änderungen vorbehalten
Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H.
A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at
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C.2
Bestellformulare
Ausstellerparkplätze
Für termingerechte Ausführung bitte bis 01. April 2016 per Fax 0043 316 8088 - 249 oder [email protected]
TRENDS OF BEAUTY Graz
Veranstaltung
Halle / Stand-Nr.
Ansprechpartner
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Straße
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Fax-DW
E-Mail
Stück Parkplätze à p 12,-- (exkl. MwSt.) im Freigelände in der Fröhlichgasse
Freigelände
Tiefgarage
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bis 01. April an:
0043 316 8088 - 249
oder
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Stück Parkplätze à p 16,-- (exkl. MwSt.) in der Tiefgarage
1 Parkplatz in der Tiefgarage ist kostenlos und wird mit der Rechnung mitgeschickt.
Die Preise gelten von Donnerstag, 14. April bis Montag, 18. April 2016
DatumOrt
Firmenstempel und Unterschrift
Stand 02/2016 . Irrtum und Änderungen vorbehalten
Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H.
A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at
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C.3
Bestellformulare
EDV – Internet-Service
Für termingerechte Ausführung bitte bis 01. April 2016 per Fax 0043 316 8088 - 249 oder [email protected]
TRENDS OF BEAUTY Graz
Veranstaltung
Halle / Stand-Nr.
Ansprechpartner
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PLZ-Ort
Telefon
Fax-DW
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ANMELDUNG –
Bereitstellung Internetzugang über die Messe Graz
„WLAN” Anschluss: kostenlos (Zugangsdaten sind im Messeleiterbüro abzuholen)
„LAN” Anschluss: p 120,-- (exkl. MwSt.)
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bis 01. April an:
0043 316 8088 - 249
oder
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Anzahl:
Technischer Support für die Installation und Inbetriebnahme (kleinste Einheit 15 Minuten): p 29,-- (exkl. MwSt.)
Reservierung für WLAN
„PCMCIA -WLAN -Komponenten”: Kaution pro Karte: p 50,-- (exkl. MwSt.)
Anzahl:
„USB – Adapter -WLAN -Komponenten“: Kaution pro Karte: p 50,-- (exkl. MwSt.)
Anzahl:
DatumOrt
Firmenstempel und Unterschrift
Stand 02/2016 . Irrtum und Änderungen vorbehalten
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A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at
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C.3
Bestellformulare
Allgemeine Nutzungsbedingungen WLAN/LAN
Allgemeine WLAN/LAN Richtlinien
• Im Benutzergerät muss eine Netzwerkkarte vorinstalliert sein. (LAN/WLAN)
• Falls kein WLAN-Adapter im Gerät integriert ist, wird dem Nutzer ein Adapter in
Form einer PCMCIA-Karte oder eines USB-Adapters gegen eine Kaution beigestellt.
• Gesicherte Zugänge zu Firmennetzen (VPN) über WLAN werden nicht unterstützt.
• Für die Benutzer des LAN/WLAN Internetzuganges im Rahmen einer Vera staltung wird eine gemeinsam genutzte Bandbreite bereitgestellt.
• Dem Benutzer wird ein limitiertes Downloadvolumen zur Verfügung gestellt.
• Der Benutzer erhält seine Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) eine Woche vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail/Fax zugesandt.
1. Gegenstand
Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Nutzung des WLAN (Wireless Local
Area Network)-Dienstes der Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H. (im
Folgenden Messe Graz genannt) durch den Nutzer.
2. Leistungen der Messe Graz, Dienstebeschreibung
2.1 Messe Graz stellt dem Nutzer an ausgewählten Orten im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten einen kostenpflichtigen Zugang zum
Internet über WLAN oder LAN zu Verfügung. Bei WLAN handelt es sich um eine
Technologie zur drahtlosen Datenübertragung. Es sind damit Netto-Datenraten
von bis zu 5 bis 6 Mbit/s erreichbar. Diese Datenrate stellt den Maximalwert dar
und kann je nach Auslastung divergieren. Eine Zusicherung über eine Mindestdatenrate erfolgt nicht. Der vom WLAN genutzte Frequenzbereich ist lizenzfrei
und wird auch für andere Zwecke (z.B. Bluetooth) genutzt – daher kann keine
Gewähr für die Störungsfreiheit oder eine Mindestqualität des Funkverkehrs
übernommen werden.
2.2 Die Versorgung mit dem WLAN/LAN System der Messe Graz erfolgt grundsätzlich in folgenden Messehallen: Stadthalle, messecongress, Halle A und Halle C.
Aufgrund der WLAN-Technik kann eine vollständige Ausleuchtung aller Bereiche
nicht garantiert werden. Die Messe bemüht sich im Rahmen des technisch und
betrieblich zumutbaren um eine möglichst flächendeckende Ausleuchtung.
2.3 Der Nutzer kann mit Hilfe eines WLAN-fähigen Endgerätes (WiFi-Standard)
nach dem IEEE 802.11b-Standard über WLAN-Zugriff auf das Internet nehmen.
Es ist absolut verboten, Besuchern über ein öffentliches WLAN-System (HOTSPOT) Zugang zum Internet zu ermöglichen. Verstöße gegen diese Regelung führen zum sofortigen Entzug der Erlaubnis, WLAN-Technologie auf dem Messegelände zu nutzen und können zu weiterführenden Schadensersatzansprüchen
führen.
2.4 Für die Inanspruchnahme der unter 2.1 genannten Dienstleistungen gelten die
Preise gemäß der derzeit gültigen Ausstellerservicemappe.
5.2 Es obliegt dem Nutzer, für die Sicherung (z.B. VPN Client oder SSL Verschlüsselung) Sorge zu tragen. Eine etwaige Haftung der Messe Graz ist abschließend in
Ziffer 6 geregelt.
5.3 Die Nutzung des öffentlichen Internets erfolgt auf eigenes Risiko des Nutzers.
Für Schäden, die auf eine Nutzung des WLAN- Dienstes zurückzuführen sind,
insbesondere für Schäden an seiner Hard- oder Software sowie für Schäden
wegen des Verlustes von Daten, ist der Nutzer selbst verantwortlich, soweit die
Messe Graz nicht nach Ziffer 6 haftet.
5.4 Die Messe Graz stellt dem Nutzer transparente Internet-Anschlüsse zur Verfügung. Es dürfen nur Endgeräte angeschaltet werden, bei denen sichergestellt
ist, dass eine negative Beeinträchtigung des Betriebs der Internetplattform
ausgeschlossen ist. Der Nutzer ist verpflichtet, seine Hardware auf die aktuellen Sicherheitspatches zu prüfen bzw. die von den Herstellern empfohlenen
Sicherheitseinstellungen an seinem System zu aktivieren sowie für weitere Sicherungsmittel (Firewall, Virenschutz, etc.) zu sorgen. Hierzu sind u.a. die neuesten Herstellerempfehlungen bzgl. Service- und Securitylevels einzuhalten.
Der Nutzer haftet für Schäden aus Verletzung dieser Sicherungspflichten.
5.5 Die Messe Graz behält sich vor, Ports und Sockets bzw. komplette Anschlüsse
vom Netz zu trennen, falls die angeschlossenen Geräte den störungsfreien Betrieb der Plattform gefährden. Bei akuter Gefährdung der Betriebsfähigkeit der
Internetplattform kann die Abschaltung auch ohne vorherige Ansage geschehen.
6. Haftung
6.1 Die Messe Graz stellt über WLAN/LAN lediglich einen Zugang zum Internet zur
Verfügung. Die hierüber abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung
durch die Messe Graz. Insbesondere überprüft die Messe Graz nicht, ob eine
schadensverursachende Software (z. B. Viren) enthalten ist. Die Messe Graz
übernimmt für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihr selbst
oder Dritten angebotenen Informationen keine Gewährleistung oder Haftung.
6.2 Vorbehaltlich der Regelungen in Ziff. 6.3 – 7.3 haftet die Messe Graz – gleich aus
welchem Rechtsgrund – nur für Schäden, die sie vorsätzlich oder durch ihre gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten grob fahrlässig verursacht hat.
6.3 Für den Verlust von Daten wird nicht gehaftet.
6.4 Die verschuldensunabhängige Haftung der Messe Graz für anfängliche Mängel
der Mietsache (Garantiehaftung) ist ausgeschlossen.
6.5 Die Messe Graz haftet nicht für Schäden, welche durch höhere Gewalt und aufgrund unvorhersehbarer, vorübergehender, von der Messe Graz nicht zu vertretender Umstände entstehen, insbesondere aufgrund behördlicher Anordnungen,
Ausfall von Kommunikationsnetzen sowie Streik und Aussperrung.
2.5 Der Zugang über die Access Points gewährleistet den Zugriff auf das Internet.
Die Kommunikation zwischen Clients an einem oder zwischen zwei Access
Points ist grundsätzlich nicht möglich.
6.6 Diese Haftungsregeln gelten auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen
Vertreter, Mitarbeiter, Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.
2.6 Ein Roaming zwischen den Access Points erfolgt nur innerhalb einer Messehalle.
7. Datenschutz
2.7 Das Netz wird vom Betreiber im Rahmen der technischen Möglichkeiten ständig
verfügbar gehalten. Kurzfristige Störungen werden bei Bekanntwerden umgehend beseitigt. Einschränkungen, die durch höhere Gewalt oder Dritte verursacht werden, liegen außerhalb der Verantwortung des Betreibers.
3. Pflichten und Obliegenheiten des Nutzers
3.1 Der Nutzer ist verpflichtet, bei Bestellung eines WLAN Zuganges die von ihm
verlangten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben.
3.2 Der Nutzer ist allein für die Sicherheit und die Geheimhaltung des/der ihm für
das Login zugewiesenen Zugangsdaten, wie Benutzername und Passwortkombination, verantwortlich.
4. Laufzeit
4.1 Messe Graz behält sich vor, eine bestehende WLAN-Verbindung zu sperren,
sofern der Nutzer diese vertragswidrig oder entgegen gesetzlicher Vorgaben
verwendet. Nach Sperrung des Zugangs bleibt der Zahlungsanspruch von der
Messe Graz für das begonnene Zugangsintervall in vollem Umfang bestehen.
Die vom Teilnehmer zur Bestellung der Benutzername-/Kennwortkombination angegebenen Daten werden nur zum Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung oder Änderung des in diesen Teilnahmebedingungen beschriebenen Dienstes
erhoben. Insbesondere erfolgt keine Weitergabe dieser Daten an Dritte. Der Nutzer
ist berechtigt, jederzeit die zu seiner Person gespeicherten Daten unentgeltlich beim
Dienstanbieter abzufragen. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden die
Daten des Teilnehmers unverzüglich gelöscht, sobald sie für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses nicht mehr notwendig sind. Darüber hinaus bei der Nutzung des
öffentlich zugänglichen Internets verbreitete Daten fallen nicht in den Schutzbereich
der Messe Graz.
8. Sonstige Bestimmungen
8.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
8.2 Eine Übertragung der Rechte und Pflichten von der Messe Graz aus diesem Vertragsverhältnis auf eine Beteiligungsgesellschaft ist auch ohne Zustimmung des
Teilnehmers zulässig. Dem Teilnehmer steht für diesen Fall das Recht zu, das
Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
8.3 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
5. Sicherheit und Systemintegrität
5.1 Der nach Anmeldung generierte Datenverkehr zwischen Laptop/PDA des Nutzers und Access Points der Messe Graz wird unverschlüsselt übertragen. Daten
der zwischen dem Laptop/PDA und dem Messe Graz WLAN-Netz aufgebauten
Verbindung können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Eine
Sicherung des Datenverkehrs innerhalb der WLAN Versorgung erfolgt NICHT
durch die Messe Graz.
Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H.
Messeturm | Messeplatz 1 | A-8010 Graz
Stand 02/2016 . Irrtum und Änderungen vorbehalten
Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H.
A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at
28
C.4
Bestellformulare
Logistik und Leergut
F. 0043 5 7686 231529
Retour an: Schenker & Co AG, Herr Patrick Görgl, Alte Poststraße 452, A-8055 Graz, E. [email protected]
TRENDS OF BEAUTY Graz
Veranstaltung
Halle / Stand-Nr.
Ansprechpartner
Firma
Straße
PLZ-Ort
Telefon
Fax-DW
E-Mail
Offizieller Spediteur auf dem Messegelände in Graz
und Partner der Messe Graz
Messelogistik
Transporte
Lagerungen
Zollabfertigungen
nAblaufplanung
nLandtransporte
nLeergüter
nEinfuhren
n Be- und Entladungen
nSeefrachten
n Vollgüter
nAusfuhren
Auftrag
Anfrage
Wir sind:
Aussteller
Standbauer
n Beistellung von
nLuftfrachten
nMessestände
Spediteur
Gerät
n Verleih von Gerät
nSpezialtransporte
andere
Transport von:
(Bitte Art der Ware, Anzahl und Art der Packstücke, Gewicht und Lademeter bzw. Kubikmeter angeben)
Beladeort:
(Land, Postleitzahl und Ortsname)
Ladetermin:
Zustellung an folgenden Messestand:
Halle Nr.:
Stand:
Freigelände:
Stand:
(Bitte unbedingt angeben)
Eintrefftermin am Messestand:
Datum:
Retourtransport nach der Messe?
ja
nein
Staplerbeistellung inkl. Fahrer:
bis 4 t Hubkraft
bis 5 t Hubkraft
Leerguteinlagerung:
ja (Wenn ja, bitte Kubikmeter angeben)
Transportversicherung:
Uhrzeit:
bis 10 t Hubkraft
m3 (Schätzung)
(Wenn ja, bitte Warenwert angeben)
Zollabfertigung(en):
Import Export
Carnet
nein
Sonstige Bemerkungen oder Fragen:
Ansprechpartner:
E-Mail:
Messespediteur SCHENKER vor Ort:
Vorbestellungen ab:
Wir arbeiten ausschließlich aufgrund der „Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen (AÖSp)“ in der nach der jeweiligen
Kundmachung in der „Wiener Zeitung“ geltenden und bei uns zur Einsicht aufliegenden Fassung. Zahlbar und klagbar in Graz.
www.dbschenker.com
Stand 02/2016 . Irrtum und Änderungen vorbehalten
Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H.
A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at
29
C.4
Bestellformulare
Allgemeine Hinweise
Der Messe- und Ausstellungsspeditionstarif gilt für alle Leistungen, die durch
den offiziellen Spediteur beim An- und Abtransport der Messegüter für die
Aussteller auf Messen und Veranstaltungen auf dem Messe Congress Graz erbracht werden. Der Messe- und Ausstellungstarif ist nach den derzeit gültigen
Bestimmungen, Löhnen und Tarifen aufgebaut, unter Zugrundelegung der
5-Tage-Woche.
Die Tarifsätze sind auf Nettobasis kalkuliert. Die Mehrwertsteuer wird gemäß
den gesetzlichen Bestimmungen auf den Speditionsrechnungen separat hinzugerechnet.
Die Haftung des Spediteurs endet mit dem Abstellen der Messegüter am
Messestand des Ausstellers, auch wenn der Aussteller oder dessen Beauftragte/r noch nicht anwesend ist. Die Zustellung erfolgt vom ersten offiziellen
Aufbautag an zu den gekennzeichneten Messeständen. Beim Rücktransport
beginnt die Haftung erst mit der Abholung vom Messestand, auch wenn die
Versandaufträge schon vorher im Büro des Messe- und Ausstellungsspediteurs abgegeben wurden.
Die Übernahme und Lagerung der Leergüter erfolgt aufgrund eines separaten
Auftrages. Verpackung mit Inhalt (Vollgut) ist bei Auftragserteilung separat anzugeben. Eine Versicherung für die Lagerung von Leer- und Vollgütern erfolgt
nur auf gesonderten Auftrag.
Befindet sich Leergut oder Vollgut nach Beendigung der offiziellen Auf- und
Abbauzeit noch in den Messehallen, so kann es vom Messe- und Veranstaltungsspediteur aufgrund einer Anweisung des Veranstalters auf Kosten
des Ausstellers abtransportiert werden, auch wenn keine Bestellung des
Ausstellers vorliegt.
Reklamationen müssen unmittelbar nach Erhalt der Güter schriftlich im Büro
des Messe- und Veranstaltungsspediteurs eingebracht werden, mündliche Anzeigen genügen nicht.
Wir arbeiten ausschließlich aufgrund der Allgemeinen Österreichischen
Spediteurbedingungen (AÖSp) in der jeweils gültigen und im Büro des Messeund Veranstaltungsspediteurs aufliegenden Fassung.
Gerichtsstand ist für beide Teile Graz.
Stand 02/2016 . Irrtum und Änderungen vorbehalten
Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H.
A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at
30
C.5
Bestellformulare
Technische Richtlinien / Hängepunkte
Für termingerechte Ausführung bitte bis 4 Wochen vor der Messe per Fax 0043 316 8088 - 249 oder [email protected]
TRENDS OF BEAUTY Graz
Veranstaltung
Halle / Stand-Nr.
Ansprechpartner
Firma
Straße
PLZ-Ort
Telefon
Fax-DW
E-Mail
Wichtige Informationen: Deckenabhängungen dürfen ausschließlich von Mitarbeitern bzw.
Partnerfirmen der Messe Graz ausgeführt werden. Alle Aussteller benötigen ein statisches
Gutachten für Konstruktionen, die von der Decke hängen. Dieses muss von einem Zivilingenieur
(bzw. Ingenieurkonsulenten) vor Ort erstellt werden – und ein dementsprechend ausgestellter
Bescheid vor Messebeginn für die Behörde zur Einsicht vorliegen.
Kosten: pro Hängepunkt p 195,-Kontakt: Alois Hofer, Veranstaltungs- und Haustechnik
T. 0043 316 8088 - 283, F. DW - 244
E. [email protected]
Bestellformular
an:
0043 316 8088 - 249
oder
julia.brauchard
@mcg.at
Bitte beachten Sie, dass Ihre Bestellung mindestens vier Wochen vor Messebeginn bei uns eingehen muss.
Für spätere Aufträge werden zusätzliche Gebühren fällig. Diverse Extraleistungen, wie z.B. Kettenzüge,
Rigg-Fahrten, Sonderkonstruktionen etc. werden je nach Aufwand zusätzlich verrechnet.
Für eine termingerechte Ausführung Ihrer Bestellung benötigen wir folgende Grundinformationen:
• genaue Position
• Hängepunkthöhe
• Gewichtsangabe
Als Hängepunkt wird eine exakt definierte Position in einer bestimmten Höhe festgelegt. Hier dürfen z.B. Fahnen, Dekorationen,
Beleuchtungen etc. angebracht werden. Es gibt die Möglichkeit, den Hängepunkt in der Höhe variabel zu gestalten.
Dies ist im Vorfeld zu vereinbaren.
Wir bestellen
Stk. Hängepunkte.
Wir erklären, dass unser Stand gemäß nachstehenden Angaben einem EINFACHEN MESSESTAND entspricht.
•
•
•
•
In der Halle errichtet
aus vorgefertigten Standbauelementen (Syma, Octanorm, Meroform etc.)
maximale Höhe 2,50 m
Alle Standbaumaterialien und Dekorteile müssen die Qualifikation C-s1,dØ, Bodenbelege die Qualifikation Cfl-s1 nach
EN 13501 – 1 haben. Das entspricht der ehemaligen Bezeichnung B1,Q1, Tr1 nach ÖNorm B3900-1.
Unser Standaufbau wird in einigen Punkten von den Richtlinien für die Standgestaltung abweichen.
Bei Überschreitung der Aufbauhöhe über das Normalmaß von 2,50 m sowie für sämtliche zweigeschoßige Standbauten
ist eine Planeinreichung (Grundriss, Vorder- und Seitenansicht) an die Abteilung Technik unbedingt erforderlich.
Zur Standbaugenehmigung legen wir folgende Dokumente in einfacher Ausfertigung bei:
Grundriss
Vorderansicht
Seitenansicht
Statikplan
Schaltplan
Technische Leistungsbeschreibung
Eine Standbaugenehmigung erfolgt nur dann, wenn spätestens am ersten Messeaufbautag alle fälligen Rechnungen bezahlt sind. Eine Überschreitung der Auf- und Abbauzeiten ist
ausschließlich an eine Genehmigung durch den Veranstalter gebunden, die zeitgerecht (mindestens 8 Tage vorher) erwirkt werden muss. Der Veranstalter ist berechtigt, dem Aussteller
die dadurch entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Aussteller die erweiterten Teilnahmebedingungen, die Hausordnung und die Vorgaben des steiermärkischen Baugesetzes, des Steiermärkischen Veranstaltungsgesetzes 2012, der Technischen Richtlinien Vorbeugender Brandschutz (TRVB) bzw. die Vorschreibungen der Behörden betreffend
ortspolizeiliche Vorschriften für Messen vorbehaltlos zur Kenntnis genommen zu haben.
DatumOrt
Firmenstempel und Unterschrift
Stand 02/2016 . Irrtum und Änderungen vorbehalten
Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H.
A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at
31
C.6
Bestellformulare
- HAUPTANSCHLUSS
2.1. STROMANSCHLUSS
POWER SUPPLY - MAIN CONNECTION
Die Herstellung der Zuleitung erfolgt über CEE-Stecker und Kupplungen 32 A oder 16 A – je nach Halle.
Ein FI-Schutzschalter 0,03 A ist lt. SNT-/ÖVE-Vorschriften bindend vorgeschrieben. Alle Positionen sind
Leihanlagen für die Dauer der Veranstaltung inkl. einmaliger Montage und Demontage. Ausstellereigene
Geräte (FI-Schutzschalter, Spots, elektr. Geräte) müssen den geltenden SNT-/ÖVE-Vorschriften entsprechen und geprüft sein.
The electricity supply comes with CEE and 32 A or 16 A plugs depending on the exhibition hall. In accordance with SNT/ÖVE
regulations, a 0.03 A ELCB circuit breaker is obligatory. All items refer to rental equipment for the duration of the event and
refer to a single assembly and dismantling. Exhibitor-owned equipment (ELCB circuit breakers, spots, electrical appliances) must
comply with, and be tested, according to current SNT/ÖVE regulations.
TURN TO
RETOUR AN / RE
ngsservice u.
AMB Ausstellu
bH
Gm
u
ba
Messe
8010 Graz
Messeplatz 1, A- 1000-0
83
6
Phone: 0043 31
00-10
10
83
6
31
43
Fax: 00
raz.at
bg
am
e@
E-Mail: offic
www.amb.at
2,5 kW Hauptanschluss / 2.5 kW main connection
230 V, Anschlussleistung bis 2.500 W / 230 V, power rating up to 2,500 W
Leihanlage zur Herstellung der Zuleitung über CEE-Stecker, Sicherungsverteiler mit FI-Schutzschalter und
Schukosteckdose. Betriebsfertige Montage und Einschaltung der Stromversorgung. Der Stromverbrauch
wird pauschal mit € 6,– je Veranstaltungstag von AMB verrechnet. /
Rental equipment for setting up the power supply via CEE plugs, fuse box with ELCB circuit breaker and earthed safety
socket. Ready to use installation and switching on of the power supply AMB charges a lump sum of € 6 for the power
supply per day of the event.
Menge (Stk.) /
quantity (pcs.)
€ 89,-
9 kW Hauptanschluss / 9 kW main connection
230 V, Anschlussleistung bis 3 x 3.000 W / 230 V, power rating up to 3 x 3,000 W
Leihanlage zur Herstellung der Zuleitung über CEE-Stecker. Sicherungsverteiler mit FI-Schutzschalter, Leitungsschutzschaltern, 3 Stück Schukosteckdosen und 1 CEE-Kupplung 5-polig 400 V/16 A. Betriebsfertige
Montage und Einschaltung der Stromversorgung. Der Stromverbrauch wird mit € 0,50 zzgl. 20 % MwSt. je
Kilowattstunde von der Messe Graz nach der Veranstaltung verrechnet. /
Rental equipment for setting up the power supply via CEE plugs. Fuse box with ELCB circuit breaker, circuit breakers, 3
earthed safety sockets and 1 CEE plug, five pins, 400 V/16 A. Ready to use installation and switching on of the power supply. Messe Graz charges € 0.50/kWh plus 20% VAT for power consumption at the end of the event.
€ 169,-
Menge (Stk.) /
quantity (pcs.)
18 kW Hauptanschluss /
18 kW main connection
230/400 V, Anschlussleistung bis 6 x 3.000 W /
230/400 V, power rating up to 6 x 3,000 W
Leihanlage zur Herstellung der Zuleitung über CEE-Stecker.
Sicherungsverteiler mit FI-Schutzschalter, Leitungsschutzschaltern, 6 Stück Schukosteckdosen und 1 CEEKupplung 5-polig 400 V/16 A. Betriebsfertige Montage und Einschaltung der Stromversorgung. Der Stromverbrauch wird mit € 0,50 zzgl. 20 % MwSt. je Kilowattstunde von der Messe Graz nach der Veranstaltung
verrechnet. /
Rental equipment for setting up the power supply via CEE plugs. Fuse box with ELCB circuit breaker, circuit
breakers, 6 earthed safety sockets and 1 CEE plug, five pins, 400 V/16 A. Ready to use installation and
switching on of the power supply. At the end of the event, Messe Graz charges € 0.50/kWh plus 20% VAT
for power consumption.
€ 215,-
Menge (Stk.) /
quantity (pcs.)
Bestätigung / Confirmation
Der Auftrag wird nur dann angenommen, wenn er vom Auftraggeber mit rechtsgültiger Unterschrift und Firmenstempel versehen ist. Es gelten die Geschäftsbedingungen der AMB Ausstellungsservice
und Messebau GmbH. / Orders are only accepted when they are duly signed and stamped by the Principal. The General Terms and Conditions of AMB Ausstellungsservice und Messebau GmbH. apply.
Firma / company
Ort, Datum / Place, date
Halle - Stand Nr. /hall - stand no.
Stempel und Unterschrift des Zeichnungsberechtigten /
company stamp and authorised signature
32
C.6
Bestellformulare
- INBETRIEBNAHME
2.1. STROMANSCHLUSS
POWER SUPPLY - START-UP
Die Herstellung der Zuleitung erfolgt über CEE-Stecker und Kupplungen 32 A oder 16 A – je nach Halle.
Ein FI-Schutzschalter 0,03 A ist lt. SNT-/ÖVE-Vorschriften bindend vorgeschrieben. Alle Positionen sind
Leihanlagen für die Dauer der Veranstaltung inkl. einmaliger Montage und Demontage. Ausstellereigene
Geräte (FI-Schutzschalter, Spots, elektr. Geräte) müssen den geltenden SNT-/ÖVE-Vorschriften entsprechen
und geprüft sein.
The electricity supply comes with CEE and 32 A or 16 A plugs depending on the exhibition hall. In accordance with SNT/ÖVE
regulations, a 0.03 A ELCB circuit breaker is obligatory. All items refer to rental equipment for the duration of the event and refer
to a single assembly and dismantling. Exhibitor-owned equipment (ELCB circuit breakers, spots, electrical appliances) must comply
with, and be tested, according to current SNT/ÖVE regulations.
TURN TO
RETOUR AN / RE
gsservice u.
AMB Ausstellun
bH
Gm
u
Messeba
8010 Graz
Messeplatz 1, A831000-0
6
31
Phone: 0043
831000-10
Fax: 0043 316
ambgraz.at
E-Mail: office@
t
b.a
am
www.
Inbetriebnahme eines ausstellereigenen und funktionsfähigen Verteilers / Starting up a functioning, exhibitor-owned distributor
Zählerbeschriftung überprüfen und Einsichern des Ausstellerverteilers / Checking the electricity meter label and safely connecting the exhibitor-owned distributor
Inbetriebnahme bis 2,5 kW / Start-up, up to 2,5 kW
Der Stromverbrauch wird pauschal mit € 6,– je Veranstaltungstag von AMB verrechnet. / AMB charges a
lump sum of € 6 for the supply of energy per day of the event.
Menge (Stk.) /
quantity (pcs.)
€ 60,- (Stk. / pcs.)
Inbetriebnahme bis 9 kW / Start-up, up to 9 kW
Der Stromverbrauch (9/18 kW) wird mit € 0,50 zzgl. 20 % MwSt. je Kilowattstunde von der Messe
Graz nach der Veranstaltung verrechnet. / Messe Graz charges € 0.50/kWh plus 20% VAT for power
consumption (9/18 kW) at the end of the event.
Menge (Stk.) /
quantity (pcs.)
€ 108,- (Stk. / pcs.)
Inbetriebnahme bis 18 kW / Start-up, up to 18 kW
Der Stromverbrauch (9/18 kW) wird mit € 0,50 zzgl. 20 % MwSt. je Kilowattstunde von der Messe
Graz nach der Veranstaltung verrechnet. / Messe Graz charges € 0.50/kWh plus 20% VAT for power
consumption (9/18 kW) at the end of the event.
Menge (Stk.) /
quantity (pcs.)
€ 142,- (Stk. / pcs.)
Inbetriebnahme bis 40 kW / Start-up, up to 40 kW
Der Stromverbrauch wird mit € 0,50 zzgl. 20 % MwSt. je Kilowattstunde von der Messe Graz nach der
Veranstaltung verrechnet. / Messe Graz charges € 0.50/kWh plus 20% VAT for power consumption at
the end of the event.
Menge (Stk.) /
quantity (pcs.)
€ 192,- (Stk. / pcs.)
Elektrik-Regiearbeiten /
Additional electrical work
Überstundenzuschläge laut Gesetz / Surcharge for
extra hours according to law
€ 79,- (pro Stunde / per hour)
Menge (h) /
quantity (h.)
Bestätigung / Confirmation
Der Auftrag wird nur dann angenommen, wenn er vom Auftraggeber mit rechtsgültiger Unterschrift und Firmenstempel versehen ist. Es gelten die Geschäftsbedingungen der AMB Ausstellungsservice
und Messebau GmbH. / Orders are only accepted when they are duly signed and stamped by the Principal. The General Terms and Conditions of AMB Ausstellungsservice und Messebau GmbH. apply.
Firma / company
Ort, Datum / Place, date
Halle - Stand Nr. /hall - stand no.
Stempel und Unterschrift des Zeichnungsberechtigten /
company stamp and authorised signature
33
C.7
Bestellformulare
WASSERINSTALLATION
WASSERINSTALLATION
2.3.
WATER
SUPPLY
2.3. WATER SUPPLY
Wasseranschluss ohne Geräteinstallation von einem Wasserzulauf und -ablauf mit einem
Anschluss inkl. Zuleitung bis max. 2 m. Bei erforderlicher längerer Zuleitung wird ein AufWasseranschluss
Geräteinstallation
vonDas
einem
Wasserzulauf
und -ablauf mit
preis
von € 20,– ohne
pro Laufmeter
verrechnet.
verwendete
Installationsmaterial
ist einem
AMBAnschluss
inkl. Zuleitung
bisDauer
max. 2der
m.Veranstaltung
Bei erforderlicher
längerer Zuleitung
Aufeigenes
Leihmaterial
für die
inkl. einmaliger
Montagewird
undein
Demonpreis von
20,– proGeräteanschluss
Laufmeter verrechnet.
Installationsmaterial
istmüssen
AMBtage.
Jeder€weitere
kostet € Das
50,–verwendete
pro Stück. Ausstellereigene
Geräte
eigenes
Leihmaterial
für die Dauer
der funktionsfähig
Veranstaltung inkl.
den
Vorschriften
entsprechen
und voll
sein.einmaliger Montage und Demontage. Jeder weitere Geräteanschluss kostet € 50,– pro Stück. Ausstellereigene Geräte müssen
Water
connectionentsprechen
without the und
installation
of appliances,
of one water inlet and outlet, includden Vorschriften
voll funktionsfähig
sein.
ing connection, max. 2 m supply pipe. Each additional metre of supply pipe will be charged at
connection
without
the installation
of appliances,
water
andforoutlet,
includ€Water
20 per
linear metre.
The installation
material
is owned of
byone
AMB
and inlet
rented
the duration
ingthe
connection,
supplysingle
pipe. Each
additional
metre of supply
will be connection
charged at
of
event. Themax.
price2 m
includes
assembly
and dismantling.
Eachpipe
additional
€ 20appliances
per linearwill
metre.
The installation
is owned equipment
by AMB andmust
rented
forallthe
duration
for
be charged
at € 50.material
Exhibitor-owned
fulfil
regulations
of the
The price includes single assembly and dismantling. Each additional connection
and
be event.
fully functional.
for appliances will be charged at € 50. Exhibitor-owned equipment must fulfil all regulations
and be fully functional.
Wasserzulauf und -ablauf / water inlet and outlet
Wasserzulauf
€
185,- (1 Stk. / 1 pcs.)und -ablauf / water inlet and outlet
€ 185,- (1 Stk. / 1 pcs.)
Jeder weitere Geräteanschluss /
Each additional appliance connection
Jeder weitere Geräteanschluss /
Each
appliance connection
€
50,-additional
(1 Stk. / 1 pcs.)
Menge (Stk.) /
quantity (pcs.)
Menge (Stk.) /
quantity (pcs.)
Menge (Stk.) /
quantity (pcs.)
Menge (Stk.) /
quantity (pcs.)
€ 50,- (1 Stk. / 1 pcs.)
Folgende ausstellereigene Geräte werden angeschlossen /
the following exhibitor-owned appliances will be connected
Folgende ausstellereigene Geräte werden angeschlossen /
Messeküche
/ fair kitchen appliances will be connected
Espressomaschine / espresso machine
the following
exhibitor-owned
Geschirrspüler
/ dishwasher
Messeküche / fair
kitchen
Gläserspüler
/ glass/ washer
Espressomaschine
espresso machine
Geschirrspüler / dishwasher
Gläserspüler / glass washer
TURN TO
RETOUR AN / RE
TO u.
rvice
RN
TUse
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ANell/ un
Ausst
BUR
AMTO
RE
bH
u Gmungsservice u.
Messebasst
ell1, A-8010 Graz
AMesBseAu
platzGm
M seba
bH6 831000-0
u 43 31
Mesone: 00
Graz
Ph seplatz 1, A-8010
0
1000-1
Mes
6
31
-0t
43 3183
00z.a
10
Fax: 00
83
6
43 e@ambgra
e::00
Phon
offic 6 831000-10
E-Mail
31
43
00
x:
Fa w.amb.at
ww
ambgraz.at
E-Mail: office@
t
b.a
www.am
Sanitär-Regiearbeiten /
additional
plumbing work /
Sanitär-Regiearbeiten
Überstundenzuschläge
laut Gesetz /
additional plumbing work
surcharge for extra hours according to law
Überstundenzuschläge laut Gesetz /
€
72,- (pro Stunde
/ per hour)
surcharge
for extra
hours according to law
€ 72,- (pro Stunde / per hour)
Gewünschtes Anschlussdatum /
requested
connection
date
Gewünschtes
Anschlussdatum
/
requested connection date
Bestätigung / Confirmation
Der Auftrag wird nur dann angenommen, wenn er vom Auftraggeber mit rechtsgültiger Unterschrift und Firmenstempel versehen ist. Es gelten die Geschäftsbedingungen der AMB Ausstellungsservice
Bestätigung / Confirmation
und Messebau GmbH. / Orders are only accepted when they are duly signed and stamped by the Principal. The General Terms and Conditions of AMB Ausstellungsservice und Messebau GmbH. apply.
Der Auftrag wird nur dann angenommen, wenn er vom Auftraggeber mit rechtsgültiger Unterschrift und Firmenstempel versehen ist. Es gelten die Geschäftsbedingungen der AMB Ausstellungsservice
und Messebau GmbH. / Orders are only accepted when they are duly signed and stamped by the Principal. The General Terms and Conditions of AMB Ausstellungsservice und Messebau GmbH. apply.
Firma / company
Halle - Stand Nr. /hall - stand no.
Firma / company
Halle - Stand Nr. /hall - stand no.
Ort, Datum / Place, date
Ort, Datum / Place, date
Stempel und Unterschrift des Zeichnungsberechtigten /
company stamp and authorised signature
Stempel und Unterschrift des Zeichnungsberechtigten /
company stamp and authorised signature
34
C.8
Bestellformulare
2.4. STANDSKIZZE
STAND PLAN
2.4. STANDSKIZZE
STAND PLAN
Wir bitten Sie, den Grundriss, Ihre technischen Wünsche (Strom- und Wasseranschluss, Elektrik, Einbauten, Mietmobiliar etc.) an der gewünschten
Stelle in diesen Plan einzutragen.
Wir bitten Sie, den Grundriss, Ihre technischen Wünsche (Strom- und WasPlease
draw aElektrik,
floor plan
showing Mietmobiliar
your technicaletc.)
requirements
(power and
seranschluss,
Einbauten,
an der gewünschten
water supply,
electrics,
fittings, rental furniture etc.) using the following grid.
Stelle
in diesen
Plan einzutragen.
Please draw a floor plan showing your technical requirements (power and
water supply, electrics, fittings, rental furniture etc.) using the following grid.
Maßstab 1:50 / scale 1:50 (2 cm = 1 m)
Maßstab 1:100 / scale 1:100 (1 cm = 1 m)
Maßstab 1:50 / scale 1:50 (2 cm = 1 m)
Maßstab 1:100 / scale 1:100 (1 cm = 1 m)
Stromanschluss / power supply
Strahler / spots
Stromanschluss / power supply
3-fach-Schukostecker / triple earthed safety socket
Strahler / spots
Wasseranschluss / water supply
3-fach-Schukostecker / triple earthed safety socket
TURN TO
RETOUR AN / RE
gsservice u.
AMB Ausstellun
bH
RE
Gm
u / TURN TO
baAN
UR
esse
MTO
RE
10 Graz
atz 1, A-gs80
ice u.
Messeplsst
se
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83rv1000-0
Au
6
B
31
AM
43
00
e:
Phon bau GmbH 00-10
se 43 316 8310 Graz
M
Faesx: 00
1, A-8010
bgraz.at
seplat
M
ofzfice@6am
E-esMail:00
831000-0
31
43
e:
on
Ph
www.amb.at 831000-10
Fax: 0043 316
ambgraz.at
E-Mail: office@
www.amb.at
Wasseranschluss / water supply
Nachbarstand-Nr. /
Adjoining stand No.
Nachbarstand-Nr.
Nachbarstand-Nr.
/
/
Adjoining stand
Adjoining
No. stand No.
Nachbarstand-Nr.
Nachbarstand-Nr.
/
/
Adjoining stand
Adjoining
No. stand No.
Nachbarstand-Nr. /
Adjoining stand No.
Nachbarstand-Nr. /
Adjoining stand No.
Bestätigung / Confirmation
Nachbarstand-Nr. /
Adjoining stand No.
Der Auftrag wird nur dann angenommen, wenn er vom Auftraggeber mit rechtsgültiger Unterschrift und Firmenstempel versehen ist. Es gelten die Geschäftsbedingungen der AMB Ausstellungsservice
und Messebau GmbH. / Orders are only accepted when they are duly signed and stamped by the Principal. The General Terms and Conditions of AMB Ausstellungsservice und Messebau GmbH. apply.
Bestätigung / Confirmation
Der Auftrag wird nur dann angenommen, wenn er vom Auftraggeber mit rechtsgültiger Unterschrift und Firmenstempel versehen ist. Es gelten die Geschäftsbedingungen der AMB Ausstellungsservice
und Messebau GmbH. / Orders are only accepted when they are duly signed and stamped by the Principal. The General Terms and Conditions of AMB Ausstellungsservice und Messebau GmbH. apply.
Firma / company
Firma / company
Halle - Stand Nr. /hall - stand no.
Halle - Stand Nr. /hall - stand no.
Ort, Datum / Place, date
Stempel und Unterschrift des Zeichnungsberechtigten /
company stamp and authorised signature
Ort, Datum / Place, date
Stempel und Unterschrift des Zeichnungsberechtigten /
company stamp and authorised signature
35
C.9
Bestellformulare
KOMPLETTSTAND AMB 01
EUR 49,-- PER M2
ACT
KONTAKT / CONT
gsservice u.
AMB Ausstellun
bH
Messebau Gm
8010 Graz
Messeplatz 1, A- 1000-0
83
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43
00
Phone:
831000-10
Fax: 0043 316
ambgraz.at
E-Mail: office@
t
b.a
am
w.
ww
Mietpreis exklusive Platzmiete, Stromanschluss und Stromverbrauch
Mindeststandgröße 6 m2, als Eck-, Reihen- oder Kopfstand möglich
(Abbildungsbeispiel = 4 x 3 m)
m2 Breite
X
Tiefe
Leistungsbeschreibung:
•
•
•
•
•
•
Wände weiß, Höhe 250 cm
Zargenspange Höhe 10 cm
1 Designblende weiß, 200 cm x 40 cm inkl.15 Klebebuchstaben oder
gegen Aufpreis mit Firmenlogo*
Teppich farbig inkl. PE-Folie
1 Halogenstrahler 100 W je 4 m2 Ausstellungsfläche
1 Schukosteckdose 3-fach
Teppichfarben bitte hier ankreuzen:
Text für Designbelnde (15 Buchstaben)
* Für die Digitalprints benötigen wir eine druckfertige eps- Datei (Vektorgrafik)
Auswahl Stromanschluss
2,5 kW Hauptanschluss
Zusatzausstattung gegen Aufpreis
€ 89,- / Stk.
inkl. FI-Schutzschalter und Schukosteckdose
Menge (Stk.) /
quantity (pcs.)
Der Stromverbrauch wird pauschal mit € 6,- je VA-Tag
von AMB verrechnet.
9 kW Hauptanschluss
€ 169,- / Stk.
inkl. FI-Schutzschalter, 3 Stk. Schukosteckdosen und 1
CEE-Kupplung
Menge (Stk.) /
quantity (pcs.)
Der Stromverbrauch wird mit € 0,50 je Kilowattstunde
von der Messe Graz nach der VA verrechnet.
18 kW Hauptanschluss
€ 215,- / Stk.
inkl. FI-Schutzschalter, 6 Stk. Schukosteckdosen und 1
CEE-Kupplung
O
LOG
Pult Standard weiß
€ 85,- / Stk.
Pult farbig bitte ankreuzen
€ 99,- / Stk.
Firmenlogo* 98 x 85 cm
auf Pultfront
Firmenlogo* auf Designblende
€ 65,- / Stk.
Palme Kentia Höhe bis
150 cm
€ 45,- / Stk.
€ 35,- / Stk.
Menge (Stk.) /
quantity (pcs.)
Menge (Stk.) /
quantity (pcs.)
Menge (Stk.) /
quantity (pcs.)
Menge (Stk.) /
quantity (pcs.)
Menge (Stk.) /
quantity (pcs.)
Der Stromverbrauch wird mit € 0,50 je Kilowattstunde
von der Messe Graz nach der VA verrechnet.
Veranstaltung / event
Halle / hall
Stand-Nr. / stand No.
Firma / company
Kontaktperson / contact person
E-Mail / e-mail
Adresse / address
PLZ, Ort / postcode, town
Land / country
Telefon / telephone
Fax / fax
UID / VAT ID
WICHTIG – BESTELLFRIST! Alle Preise verstehen sich für die einmalige betriebsfertige Montage, Leihgebühr für Material inkl. Montage und Demontage. Alle
Installationen müssen den behördlichen Vorschriften entsprechen und unterliegen einer behördlichen Überprüfung. Der Auftraggeber haftet für das gemietete
Mietmobiliar bis zur ordnungsgemäßen Übergabe nach Veranstaltungsende. Für Bestellungen, die nicht bis spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn
bei AMB einlangen, wird aus organisatorischen Gründen ein Spätbestellerzuschlag von 15 % auf die angeführten Preise verrechnet und auf alle Bestellungen,
die nicht bis spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn bei AMB einlangen, ein Spätbestellerzuschlag von 20 %. Der Auftrag wird nur dann angenommen,
wenn er vom Auftraggeber mit rechtsgültiger Unterschrift und Firmenstempel versehen ist. Es gelten die Geschäftsbedingungen der AMB Ausstellungsservice
und Messebau GmbH. Diese werden vom Auftraggeber durch seine Unterschrift auf dem Bestellformular anerkannt und akzeptiert. Der Auftraggeber erklärt
sich einverstanden, dass seine Firmendaten ausschließlich für Ausstellungs- und Messezwecke zwischen der AMB und dem Messe Congress Graz ausgetauscht
werden. Alle Preise verstehen sich zuzüglich 20 % MwSt. und 1 % Vertragsgebühr bis zu einer Ausstellungsdauer von maximal fünf Tagen.
IMPORTANT - ORDER DEADLINE! All prices refer to a single, ready to use assembly and the rental fees for materials including assembly and dismantling. All
installations must comply with official regulations and are subject to review by the concerned authorities. The Principal is liable for all rented items until they
have been duly returned to AMB at the end of the event. Orders that reach AMB later than 2 weeks before the start of an exhibition will be subject to a late
order surcharge of 15% for organisational reasons, and orders reaching AMB later than 1 week before the start of an exhibition will be subject to a surcharge
of 20% on the respective prices. Orders are only accepted when they are duly signed and stamped by the Principal. The General Terms and Conditions of AMB
Ausstellungsservice u. Messebau GmbH., which are attached hereto, apply. By signing the order form, the Principal acknowledges and accepts these General
Terms and Conditions. The Principal accepts and agrees that his company data are exchanged between AMB and Messe Congress Graz exclusively for fair and
exhibition purposes. All prices are subject to 20% VAT and a 1% Contract Fee for exhibitions not exceeding a duration of 5 days.
07-2013
Menge (Stk.) /
quantity (pcs.)
Ort, Datum / Place, date
Stempel und Unterschrift des Zeichnungsberechtigten / Company stamp and authorised signature
36
C.9
Bestellformulare
KOMPLETTSTAND AMB 04
EUR 87,-- PER M2
ACT
KONTAKT / CONT
gsservice u.
AMB Ausstellun
bH
Gm
u
Messeba
8010 Graz
Messeplatz 1, A- 1000-0
83
6
31
43
Phone: 00
831000-10
Fax: 0043 316
ambgraz.at
E-Mail: office@
t
www.amb.a
Mietpreis exklusive Platzmiete, Stromanschluss und Stromverbrauch
Mindeststandgröße 6 m2, als Eck-, Reihen- oder Kopfstand möglich
(Abbildungsbeispiel = 4 x 3 m)
m2 Breite
X
Tiefe
Leistungsbeschreibung:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Wände weiß, Höhe 250 cm
Einschubblende farbig
1 Designblende weiß, 200 cm x 40 cm inkl. 15 Klebebuchstaben oder gegen
Aufpreis mit Firmenlogo*
Kabine 1,5 m x 1 m inkl. Flügeltür versperrbar
Teppich farbig inkl. PE-Folie
1 Kunststoffregal mit 4 Fächern in Kabine
1 Hängegarderobe
1 Pult Standard weiß 100 x 50 cm x Höhe 110 cm je 6 m2 Ausstellungsfläche
1 Set Office (1 Tisch 80 x 80 cm, 4 Sessel schwarz)
1 Halogenstrahler 100W je 4 m2 Ausstellungsfläche
1 Schukosteckdose 3-fach
Teppichfarben bitte hier ankreuzen:
Farbe für Einschubblende bitte hier ankreuzen:
Text für Designbelnde (15 Buchstaben)
* Für die Digitalprints benötigen wir eine druckfertige eps- Datei (Vektorgrafik)
Auswahl Stromanschluss
2,5 kW Hauptanschluss
Zusatzausstattung gegen Aufpreis
€ 89,- / Stk.
inkl. FI-Schutzschalter und Schukosteckdose
Menge (Stk.) /
quantity (pcs.)
Der Stromverbrauch wird pauschal mit € 6,- je VA-Tag
von AMB verrechnet.
9 kW Hauptanschluss
€ 169,- / Stk.
inkl. FI-Schutzschalter, 3 Stk. Schukosteckdosen und 1
CEE-Kupplung
Menge (Stk.) /
quantity (pcs.)
Der Stromverbrauch wird mit € 0,50 je Kilowattstunde
von der Messe Graz nach der VA verrechnet.
18 kW Hauptanschluss
€ 215,- / Stk.
inkl. FI-Schutzschalter, 6 Stk. Schukosteckdosen und 1
CEE-Kupplung
Menge (Stk.) /
quantity (pcs.)
GO
LO
ung
nig
i
e
R
Der Stromverbrauch wird mit € 0,50 je Kilowattstunde
von der Messe Graz nach der VA verrechnet.
Pult Standard weiß
€ 85,- / Stk.
Pult farbig bitte ankreuzen
€ 99,- / Stk.
Firmenlogo* 98 x 85 cm auf
Pultfront
€ 65,- / Stk.
Firmenlogo* auf Designblende
€ 35,- / Stk.
tägliche Standreinigung
€ 2,90,- / m2
Ficus Benjamin Höhe bis 150 cm
€ 45,- / Stk.
Veranstaltung / event
Halle / hall
Stand-Nr. / stand No.
Firma / company
Kontaktperson / contact person
E-Mail / e-mail
Adresse / address
PLZ, Ort / postcode, town
Land / country
Telefon / telephone
Fax / fax
UID / VAT ID
WICHTIG – BESTELLFRIST! Alle Preise verstehen sich für die einmalige betriebsfertige Montage, Leihgebühr für Material inkl. Montage und Demontage. Alle
Installationen müssen den behördlichen Vorschriften entsprechen und unterliegen einer behördlichen Überprüfung. Der Auftraggeber haftet für das gemietete
Mietmobiliar bis zur ordnungsgemäßen Übergabe nach Veranstaltungsende. Für Bestellungen, die nicht bis spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn
bei AMB einlangen, wird aus organisatorischen Gründen ein Spätbestellerzuschlag von 15 % auf die angeführten Preise verrechnet und auf alle Bestellungen,
die nicht bis spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn bei AMB einlangen, ein Spätbestellerzuschlag von 20 %. Der Auftrag wird nur dann angenommen,
wenn er vom Auftraggeber mit rechtsgültiger Unterschrift und Firmenstempel versehen ist. Es gelten die Geschäftsbedingungen der AMB Ausstellungsservice
und Messebau GmbH. Diese werden vom Auftraggeber durch seine Unterschrift auf dem Bestellformular anerkannt und akzeptiert. Der Auftraggeber erklärt
sich einverstanden, dass seine Firmendaten ausschließlich für Ausstellungs- und Messezwecke zwischen der AMB und dem Messe Congress Graz ausgetauscht
werden. Alle Preise verstehen sich zuzüglich 20 % MwSt. und 1 % Vertragsgebühr bis zu einer Ausstellungsdauer von maximal fünf Tagen.
IMPORTANT - ORDER DEADLINE! All prices refer to a single, ready to use assembly and the rental fees for materials including assembly and dismantling. All
installations must comply with official regulations and are subject to review by the concerned authorities. The Principal is liable for all rented items until they
have been duly returned to AMB at the end of the event. Orders that reach AMB later than 2 weeks before the start of an exhibition will be subject to a late
order surcharge of 15% for organisational reasons, and orders reaching AMB later than 1 week before the start of an exhibition will be subject to a surcharge
of 20% on the respective prices. Orders are only accepted when they are duly signed and stamped by the Principal. The General Terms and Conditions of AMB
Ausstellungsservice u. Messebau GmbH., which are attached hereto, apply. By signing the order form, the Principal acknowledges and accepts these General
Terms and Conditions. The Principal accepts and agrees that his company data are exchanged between AMB and Messe Congress Graz exclusively for fair and
exhibition purposes. All prices are subject to 20% VAT and a 1% Contract Fee for exhibitions not exceeding a duration of 5 days.
07-2013
Menge (Stk.) /
quantity (pcs.)
Menge (Stk.) /
quantity (pcs.)
Menge (Stk.) /
quantity (pcs.)
Menge (Stk.) /
quantity (pcs.)
Standfläche (m2)
Menge (Stk.) /
quantity (pcs.)
Ort, Datum / Place, date
Stempel und Unterschrift des Zeichnungsberechtigten / Company stamp and authorised signature
37
C.9
1.2.
Bestellformulare
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
GENERAL TERMS AND CONDITIONS
1. Für alle Verträge über die Überlassung von beweglichen Sachen gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AMB
Ausstellungsservice und Messebau GmbH (im Folgenden kurz AMB genannt). Entgegenstehende und abweichende Vertragsbedingungen des Vertragspartners (im Folgenden Auftraggeber genannt) haben nur dann Gültigkeit, wenn die AMB diesen ausdrücklich
schriftlich zustimmt. Erfüllungshandlungen der AMB gelten somit nicht als Zustimmung.
1. The following General Terms and Conditions apply to all agreements under which movable items are rented from AMB Ausstellungsservice und Messebau GmbH (hereinafter called AMB). Any contradictory or deviating conditions of the contract partner (hereafter called the Principal) shall only be effective when they have been explicitly confirmed in writing by AMB, and no performance
of any service by AMB shall be construed as AMB giving its consent to such conditions.
2. Die Angebote der AMB gelten jeweils für 14 Tage ab Absendung des Angebotes und sind danach als gegenstandlos zu betrachten.
2. The offers of AMB are only valid for 14 days from the offer dispatch date and are invalid thereafter.
3. Die vorliegende Bestellung wird für den Auftraggeber durch dessen Unterschrift verbindlich. Getroffene Vereinbarungen haben nur
Gültigkeit, wenn sie von der AMB schriftlich bestätigt werden. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine Firmendaten
für Ausstellungs- und Messezwecke zwischen der AMB und der Messe Congress Graz ausgetauscht werden.
3. This order becomes legally binding when the Principal has signed it. Any agreements made shall only be valid when they have been
confirmed in writing by AMB. The Principal agrees and accepts that his company data can be exchanged between AMB and Messe
Congress Graz for fair and exhibition purposes.
4. Mit der Unterschrift der Bestellung übernimmt der Auftraggeber auch die Verpflichtung, die für die ordnungsgemäße Ausführung
der Bestellung notwendigen Unterlagen (Pläne, Modelle etc.) termingerecht zur Verfügung zu stellen. Diese Unterlagen müssen so
beschaffen sein, dass eine auftragsgemäße Ausführung der Bestellung möglich ist. Die Ausführung von Standentwürfen kann auch
AMB übertragen werden, wobei hierfür eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung notwendig ist. Die dafür anfallenden Kosten
werden vom Auftraggeber getragen. Ausführungsmuster (Pläne, Modelle etc.) werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert,
wobei diese lediglich (vor allem im Hinblick auf Farbtöne etc.) unverbindliche Beispiele darstellen. Zur Begutachtung vorgelegte
Ausführungsmuster müssen fristgerecht retourniert werden, andernfalls gelten sie als „ohne Korrektur genehmigt“. Der Auftraggeber
nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei den Ausführungsmustern vor allem Farbtöne, Modell des überlassenen Mobiliars etc. betreffend
um unverbindliche Beispieldarstellungen handelt und die tatsächliche Ausführung von den Ausführungsmustern abweichen kann.
4. By signing an order, the Principal assumes an obligation to provide all documents (plans, models, etc.) required for the orderly and
timely execution of the order. These documents must be of such a kind that they permit the proper fulfilment in accordance with
the order. AMB may also be entrusted with the stand design; this service requires explicit written agreement. All related charges
are for the account of the Principal. Design samples (plans, models etc.) shall only be supplied on specific request and are deemed
non-binding examples (especially as regards colour shades etc.). Any designs samples provided by us for inspection must be returned
within the stipulated time as otherwise they are considered to be ‘accepted without changes’. The Principal recognises and accepts
that the design samples are non-binding samples especially as regards colour shades, furniture models to be supplied etc. and that
the actual items supplied may differ from these design samples.
5. Der Auftraggeber haftet für sämtliches ihm überlassenes Material bzw. Mobiliar bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe an AMB. Bei
nicht ordnungsgemäßer Rückgabe des Materials bzw. Mobiliars ist AMB berechtigt, fehlende bzw. beschädigte Gegenstände zum
Neupreis in Rechnung zu stellen. Ist der Messestand bei Anlieferung nicht besetzt, so gilt das vertragsgegenständliche Material bzw.
Mobiliar mit dem Abstellen auf dem Messestand als ordnungsgemäß übergeben und angenommen.
6. Der Auftraggeber hat sich bei der Übergabe vom ordnungsgemäßen Zustand, der Verkehrssicherheit und der Vollständigkeit des
überlassenen Materials bzw. Mobiliars zu überzeugen. Mit deren Entgegennahme bestätigt der Auftraggeber den mangelfreien
Zustand der ihm überlassenen Sachen, es sei denn, er erhebt unverzüglich schriftliche Mängelrüge gegenüber AMB. Hat der Auftraggeber die Mängelrüge zu Recht erhoben, so ist die Gewährleistungspflicht von AMB und ihr zurechenbaren Erfüllungsgehilfen auf
Verbesserung beschränkt, soweit es sich bei der mangelhaften Sache um eine bereits gebrauchte handelt. AMB steht der Austausch
und die Lieferung von Ersatz jederzeit frei. Reklamationen jedweder Art können nur vor Veranstaltungsbeginn anerkannt werden.
7. Die Auslieferung der termingerecht eingegangenen Bestellungen erfolgt so rechtzeitig, dass das vertragsgegenständliche Material
bzw. Mobiliar zu Beginn der Veranstaltung zur Verfügung steht.
8. Für Bestellungen und Aufträge, die nicht bis spätestens zwei Wochen vor Ausstellungsbeginn einlangen, kann keine Gewähr für
die rechtzeitige und komplette Anlieferung sowie die optimale Ausführung übernommen werden. Für Bestellungen, die nicht bis
spätestens zwei Wochen vor Messebeginn bei AMB einlangen, wird aus organisatorischen Gründen ein Spätbestellerzuschlag von
15 %, bei Bestellungen, die nicht bis spätestens eine Woche vor Messebeginn bei AMB einlangen, von 20 % auf den jeweiligen Preis
verrechnet.
9. AMB ist nur verpflichtet die in der Leistungsbeschreibung aufgelisteten Arbeiten und Leistungen zu erbringen.
10. Der Standaufbau wird mit Aluminiumstehern (250 cm hoch, entsprechend den Messebedingungen) sowie Aluminiumzargen für den
Abschluss und eingeschobenen 4-mm-Homogenplatten als Systembauwand erstellt. Auf dem überlassenen Material bzw. Mobiliar
darf unter keinen Umständen genagelt, gestrichen oder geklebt werden. Das Übermalen von Wänden sowie das Bekleben mit Doppelklebebändern, Aufklebern und das Tapezieren mit nicht mehr lösbaren Tapeten ist nicht gestattet. Tapeten und Aufkleber sind
unmittelbar nach der Veranstaltung vom Aussteller zu entfernen. Bei Beschädigung wird der Neupreis pro Laufmeter in Rechnung
gestellt. NICHT bestellte, aber vom Aussteller verwendete Wände werden zum Vollpreis verrechnet.
11. Die Haftung des Auftraggebers für Beschädigung und Verluste der ihm mietweise überlassenen Gegenstände beginnt mit der Übergabe und endet mit der Rückgabe. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Veränderungen ohne vorherige Zustimmung von AMB an
den ihm überlassenen Sachen vorzunehmen. Stellt AMB Mängel am rückgelieferten Material bzw. Mobiliar fest, werden diese dem
Auftraggeber binnen angemessener Frist bekanntgegeben. Die Mängel gelten als anerkannt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb
einer Woche ab Verständigung widerspricht.
12. AMB ist berechtigt, von einem übernommenen Auftrag auch nach bereits erteilter Auftragsbestätigung insbesondere auch dann
zurückzutreten, wenn ein Ausgleichs- oder Insolvenzverfahren über das Vermögen des Auftraggebers eröffnet wurde oder droht
oder wenn Forderungen aus früheren Lieferungen und Leistungen noch nicht beglichen wurden sowie bei Annahmeverzug und
Zahlungsverzug. Bei Rücktritt durch die AMB hat diese das Recht, dem Auftraggeber entweder die Stornogebühr laut Punkt 13 oder
den tatsächlich entstandenen Schaden zu verrechnen.
13. Stornobedingungen: Wird der Auftrag vom Aussteller vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn storniert, so stehen AMB 30 % des
Auftragswertes als pauschalierter Schadenersatz zu. Ab zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn beträgt die Stornogebühr 50 % des
Auftragswertes. Ab einer Woche vor Veranstaltungsbeginn ist der gesamte Auftragswert als Stornogebühr zu begleichen.
14. Zahlungsbedingungen: 50 % des Auftragswertes sind als Anzahlung bei Auftragserteilung, die Restsumme, wenn nicht schriftlich
anders vereinbart, nach Erhalt der Rechnung netto Kassa zu bezahlen. Beanstandungen, die allein die Verrechnung betreffen, sind,
damit diese wirksam sind, binnen acht Tagen nach Rechnungserhalt zu erheben. AMB nimmt keine Wechsel an. Der Kunde ist nicht
berechtigt, Gegenforderungen – welcher Art auch immer – mit Forderungen der AMB aufzurechnen oder die Zahlung fälliger Rechnungen zu verweigern. AMB ist berechtigt, sämtliche Rechnungen für Lieferungen und Leistungen direkt am Messeort vor, während
oder nach der Veranstaltung einzuheben. Für die Änderung von ausgestellten Rechnungen wird ein Betrag von € 45,– zzgl. 20 %
MwSt. pro Änderung in Rechnung gestellt.
15. Gerät der Auftraggeber mit der Leistung der Anzahlung in Verzug, so ist die Gesamtauftragssumme vor Messebeginn fällig. AMB ist
im Falle von nicht geleisteter Anzahlung von jeder Lieferung/Leistungsverpflichtung befreit. Sind die vom Auftraggeber bestellten
Materialien/das Mobiliar trotz nicht geleisteter Anzahlung bereits am Mietort angeliefert, so kann AMB diese gelieferten Gegenstände ohne weitere Benachrichtigung des Auftraggebers auf dessen Kosten und Gefahr wieder entfernen. Dem Auftraggeber stehen in
diesem Fall keine Ansprüche, welcher Art auch immer, zu.
16. AMB haftet nicht für Personen- und/oder Sachschäden, es sei denn, AMB oder ihr zurechenbare Dritte haben den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. AMB übernimmt keine Haftung für eingesandte Materialmuster (Logos, Fotos, Pläne).
AMB empfiehlt daher, keine Originale zu versenden. AMB haftet nicht für die Abwicklung des Aufbaus mit dem Veranstalter. Die
Genehmigung diverser Standpläne hat der Auftraggeber bei der jeweiligen Messeleitung/Behörde zu beantragen. Kommen AMB
und ihr zurechenbare Dritte mit einer Leistung in Verzug, so haftet AMB nicht wegen leichter Fahrlässigkeit. Das Gleiche gilt bei
Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
17. AMB behält sich ausdrücklich vor, aus technischen oder anderen Gründen andere als die angebotenen Artikel zur Auslieferung zu
bringen.
18. Bei Tarifänderungen treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden oder erst später beginnenden Bestellungen sofort in
Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
19. Sämtliche Steuern und Abgaben, die
aus der Durchführung des vorliegenden
Auftrages resultieren, werden an den
Auftraggeber weiterverrechnet. Bei Änderung des Mehrwertsteuersatzes kommt
der jeweils gesetzlich vorgeschriebene Satz
zur Anwendung. Sämtliche Preisangaben
gelten im Fall eines Gesamtaufbaues einer
Veranstaltung durch AMB. In anderen Fällen
werden Spesen, Diäten, Bearbeitungs- und
Transportkosten separat verrechnet.
20. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass das
überlassene Material/Mobiliar in der Regel
mehrfach zu Ausstellungszwecken verwendet
wird und daher nicht immer neuwertig ist. Es
wird nur zum vereinbarten Zweck und für die
Dauer der Veranstaltung zur ausschließlichen
Nutzung durch den Auftraggeber am vereinbarten Ort zur Verfügung gestellt.
21. Der Auftraggeber erteilt seine Zustimmung,
dass Aufnahmen sowie sein Firmenlogo unentgeltlich von AMB für deren Referenzliste
verwendet werden können.
5. The Principal shall be liable for all materials and/or furnishings rented until these are returned to AMB in good condition. In the
event of materials and/or furnishings not being returned in a good condition, AMB reserves the right to invoice any and all items at
their cost when new. Should the stand not be occupied at the time of delivery, the materials and/or furnishings which are the subject
of this contract are deemed correctly delivered and duly accepted when they are deposited at the stand.
6. The Principal shall be obliged to satisfy himself of the good condition of the materials and/or furnishings at the time of handover,
as well as of their safety for the intended use and their completeness. By accepting the materials and/or furnishings, the Principal
confirms their orderly receipt, unless he immediately notifies AMB of any defects. If a claim of defect is justified, and provided the
defective articles are second-hand, the warranties of AMB and its vicarious agents shall be limited to improvement. AMB reserves the
right to exchange and replace the said articles at any time. Complaints of any kind shall only be accepted prior to the commencement of the event.
7. The delivery of articles that have been ordered in time shall be effected in such a way that the contractually agreed materials and/
or furnishings are available at the start of the event.
8. No guarantee of timely and complete delivery and optimum performance can be given for orders that are received later than 2 weeks
before the start of an exhibition. Orders that reach AMB later than 2 weeks before the start of an exhibition shall be subject to a
late order surcharge of 15% for organisational reasons, and orders reaching AMB later than 1 week before the start of an exhibition
shall be subject to a surcharge of 20% on the respective prices.
9. AMB shall only be obliged to perform the work and services listed in the statement of work.
10. The stands are constructed with aluminium poles (250 cm high, in accordance with the trade fair terms and conditions) as well
as aluminium frames with inserted 4 mm fibreboard panels which form the stand system's walls. Nailing, painting or gluing the
rented materials and/or furnishings is strictly prohibited. Painting the walls and using double-adhesive tape, adhesive stickers or
non-removable wallpaper is not allowed. The exhibitor shall remove all wallpaper and labels immediately after the end of the event.
In the event of damage, the cost per running metre when new shall be charged. Walls NOT ordered but used by the exhibitor shall
be invoiced at full price.
11. The Principal's liability for damage or loss of rented items starts with the handover and ends with their return, The Principal shall not
be entitled to make any changes to the items provided to him without the prior consent of AMB. In the event that AMB identifies
damage to the materials and/or furnishings provided, the Principal shall be informed within a reasonable period. Such damage shall
be considered accepted, unless the Principal objects within a week of having received the corresponding notification.
12. AMB shall be entitled to withdraw from an accepted order even when an order confirmation has been issued, especially when settlement or insolvency proceedings have been initiated over the Principal's assets or such proceedings are expected or when accounts
receivable from previous supplies of goods and services have not yet been paid or in the event of default of acceptance or payment
delays. When AMB withdraws from the contract, it shall be entitled to charge the Principal a cancellation fee in accordance with
clause 13. or invoice the amount of the actual damage.
13. Cancellation terms: When the Principal cancels an order 4 weeks before the start of an event, AMB shall be entitled to lump sum
damages amounting to 30% of the order value. Cancellations within 2 weeks prior to the start of an event are subject to a cancellation fee of 50% of the order value. Cancellation within one week prior to the start of an event results in the entire order value
becoming due for payment.
14. Payment conditions: 50% of the order value must be paid as advance payment when the order is placed and, unless otherwise
agreed, the remainder shall be payable without deductions upon receipt of the respective invoice. In order to become effective,
complaints that relate to the actual invoicing must be raised within 8 days after having received the invoice. AMB does not accept
bills of exchange. The customer shall not be entitled to offset counter-claims of any kind against receivables from AMB or refuse the
payment of due invoices. AMB shall be entitled to collect all invoices for goods and services directly at the fair site, before, during or
after the event. For any changes to invoices that have been issued, an amount of € 45 plus 20% VAT per change shall be invoiced.
15. In the event of the Principal being in default with an advance payment, the entire amount of the order becomes due prior to the
start of the fair. AMB shall be released from an obligation to supply goods or services when advance payments are not effected.
When the materials/furnishings ordered by the Principal have already been delivered to the rental site, in spite of not having first
received the agreed advance payment, AMB shall be entitled to remove these items without giving notice to the Principal and do so
at the Principal's cost and risk. In such a case, the Principal shall not be entitled to assert any claim of whatever nature.
16. AMB shall not be liable for any injuries to persons and/or damage to property, unless AMB or its vicarious agents have caused such
damage intentionally or as a result of gross negligence. AMB assumes no liability for samples of materials it has been sent (logos,
photos, plans). Therefore, AMB recommends that no originals be sent. AMB does not assume any liability towards the organiser
concerning the stand construction. The Principal must apply for the authorisation of any stand plans with the exhibition management/authorities. In the event of AMB or its vicarious agents falling behind schedule in their performance, AMB shall not be liable
for minor negligence. The same applies when the performance of the service becomes impossible.
17. AMB explicitly reserves the right, due to technical or other reasons, to supply other than the offered articles.
18. In the event of price changes, the revised conditions apply with immediate effect, also to current orders or orders that start at a later
time, unless other agreements have explicitly been made.
19. Any and all taxes and duties resulting from the performance of an order shall be charged on to the Principal. In the event of change
to the VAT rate, the legally required rate shall be applied. All price quotations apply to cases where AMB is responsible for the set-up
of the entire event. In all other cases, expenses, daily allowances, handling- and transport charges shall be invoiced separately.
20. The Principal acknowledges and accepts that materials supplied to him are generally used several times in different exhibitions and,
therefore, not always new. The materials are made available only for the agreed purpose, for the duration of the event, and for the
sole use by the Principal at the agreed location.
21. The Principal agrees that AMB is entitled to use photographs and his company logo in its reference list without any charge.
22. The validity of these Terms and Conditions remains in force even when individual clauses or provisions thereof become ineffective.
The place of performance and legal venue shall be Graz. Austrian Law applies.
07-2013
ACT
KONTAKT / CONT
gsservice u.
AMB Ausstellun
bH
Gm
Messebau
8010 Graz
Messeplatz 1, A- 1000-0
6 83
31
43
00
e:
on
Ph
831000-10
Fax: 0043 316
ambgraz.at
e@
fic
E-Mail: of
www.amb.at
22. Die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Klauseln oder Bestimmungen unberührt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Graz. Es gilt österreichisches Recht.
38
D.1
Richtlinien & AGBs
Allgemeine Messe- & Betriebsordnung
für die Durchführung der in Wien stattfindenden „Trends of Beauty“ der Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft mbH,
im folgenden kurz als „Veranstalter“ bezeichnet.
1.AnmeLdung
Die Anmeldung ist für den Aussteller ein rechtsverbindliches und unwiderrufliches Anbot. Anmeldungen mit Vorbehalt sind gegenstandslos. Streichungen,
Ergänzungen und Abänderungen im Anmeldeformular und in den Teilnahmebedingungen sind unwirksam. Mit Abgabe der Anmeldung wird die Messe- und Betriebsordnung (Teilnahmebedingungen) vom Austeller vollinhaltlich anerkannt. Mit
dem Eingang (Post, Fax, oder als pdf-Anhang zur E-Mail) der Anmeldung beim
Veranstalter ist der Aussteller vorbehaltlich der Annahme durch den Veranstalter
zur Teilnahme an der Messe verpflichtet. Anmeldungen als formloser Email-Text
sind unwirksam und werden nicht angenommen. Das Anmeldeformular ist vollständig auszufüllen, werden einzelne Rubriken nicht oder nicht vollständig ausgefüllt, gilt das für den Veranstalter Günstigste als vereinbart. Für jeden Ausstellungsplatz ist eine ordnungsgemäß (durch die für die Wirksamkeit erforderliche
Zahl von Organen) unterzeichnete und mit Firmenstempel versehene Anmeldung
erforderlich. Bei Gesellschaften sind zusätzlich die Firmenbuchnummer/Vereinsnummer und die UID anzugeben. Eine Akontozahlung auf den Beteiligungsbeitrag
gilt nicht als Anmeldung. Die Teilnahmebedingungen gelten sinngemäß auch für
Nebenleistungen bzw. Zusatzaufträge, z.B. Inserate, Werbungen und Anzeigen im
Katalog/Magazin, Aufbau und Abbau des Messestandes, Miete von Messeausrüstungsgegenständen, Bereitstellung von Strom, Wasser, Telefon und sonstigen
Einrichtungen.
2. ZULASSUNG / STANDZUTEILUNG
Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die Anmeldung anzunehmen. Über die Zulassung von Ausstellern (Annahme der Anmeldung) sowie die konkrete Platzzuteilung
entscheidet ausschließlich der Veranstalter. Der Veranstalter kann Anmeldungen
auf Zulassung zur Ausstellung ohne Begründung jederzeit ablehnen. Der Veranstalter kann das vom Aussteller in der Anmeldung angegebene Ausstellungsgut
und/oder die Ausstellungsflächen ohne Angabe von Gründen beschränken. Eine
derartige Beschränkung lässt den Vertrag mit dem vom Veranstalter geänderten
Inhalt zustande kommen.
Als Ausstellungsplätze stehen Flächen und Räume in den Ausstellungshallen und
Objekten sowie im Freigelände zur Verfügung. Die Aussteller werden möglichst
nach Branchen geordnet eingeteilt. Die Zuweisung des Ausstellungsplatzes erfolgt ausschließlich jeweils nur für eine Messe und kann vom Veranstalter auch
nach Zuweisung noch einseitig in Bezug auf Lage und Fläche abgeändert werden,
Ausgänge und Durchgänge können vom Veranstalter auch nach Zuweisung verlegt
werden. Derartige Änderungen berechtigen den Aussteller nicht zum Vertragsrücktritt. Aus der Annahme des Anbotes (aus der Zulassung des Austellers zu einer Messe) kann kein Rechtsanspruch auf die Zulassung zu einer weiteren Messe
(Annahme eines Anbotes) abgeleitet werden. Ebenso kann aus der Standzuteilung
bei einer Messe kein Rechtsanspruch auf Zuteilung desselben Ausstellungsplatzes
auch für künftige Messen/Veranstaltungen abgeleitet werden. Kann der zugeteilte
Platz dem Austeller aus Gründen, die in der Sphäre des Veranstalters liegen, nicht
überlassen werden und kann ihm auch kein Ersatzplatz zur Verfügung gestellt
werden, hat der Aussteller lediglich Anspruch auf Erstattung der tatsächlich bezahlten Standmiete.
Eine teilweise oder gänzliche Untervermietung oder Weitergabe des zugewiesenen
Ausstellungsplatzes ist unzulässig.
Die Aufstellung eigener Baulichkeiten (Pavillons) durch Aussteller ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung durch den Veranstalter zulässig. Dem Veranstalter ist eine Planskizze in doppelter Ausfertigung vorzulegen. Für die Erteilung
sämtlicher erforderlicher behördlicher Genehmigungen hat der Aussteller selbst
Sorge zu tragen. Die Zulassung und damit Annahme der Anmeldung erfolgt mittels
schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter, ebenso die Standzuteilung, die
gleichzeitig mit oder nach der Annahme der Anmeldung erfolgen kann. Inländische
und internationale Aussteller, deren Ausstellungsgüter dem Thema entsprechen,
können zugelassen werden. Handelsvertreter und Importeure können für die von
ihnen vertretenen Firmen ausstellen. Nimmt der Aussteller als Vertreter eines
Produzenten an der Messe teil, hat er dies dem Veranstalter gleichzeitig mit der
Anmeldung bekanntzugeben. Der Veranstalter kann vom Aussteller die Vorlage
eines Warenverzeichnisses und eines Eigentumsnachweises für die ausgestellten
Exponate verlangen. Die Angabe der Ausstellungsgüter laut Warenverzeichnis ist
die Voraussetzung für die Bearbeitung der Anmeldung. Andere Produkte als die im
Warenverzeichnis angeführten dürfen nicht ausgestellt werden. Gebrauchte Waren
aller Art sind als Ausstellungsgüter nur zulässig, wenn sie vorab vom Veranstalter
schriftlich genehmigt wurden. Der Aussteller ist verpflichtet, die angemeldeten
Produkte während der gesamten Messedauer uneingeschränkt auszustellen. Eine
vorzeitige Schließung des Messestandes bzw. ein vorzeitiger Abbau des Messe-
standes ist ausgeschlossen. Der Aussteller verpflichtet sich bei Verletzung dieser Verpflichtung einen Schadenersatzbetrag in Höhe von 25 % der verrechneten
Standmiete – vorbehaltlich eines darüber hinaus gehenden Schadens - zu bezahlen.
Der Aussteller hat sich jeder politischen Propaganda zu enthalten, auch jegliche
Bezugnahme auf religiöse Inhalte ist untersagt.
3. STORNIERUNG / ZURÜCKZIEHUNG DER ANMELDUNG /
STORNOBEDINGUNGEN
Der Veranstalter hat das Recht auch bereits erfolgte Standzuweisungen ohne Angabe
von Gründen jederzeit abzuändern oder zu stornieren. Eine Stornierung bereits
erfolgter Standzuweisungen erfolgt auch dann, wenn der Aussteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommt, über das Unternehmen eines
Ausstellers der gerichtliche Ausgleich oder ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde,
noch offene Forderungen aus vorangegangen Messen vorliegen oder die Exponate
nicht dem Messethema entsprechen. Kann die Veranstaltung aufgrund höherer
Gewalt, Streik, politischer Ereignisse, oder sonstiger wichtiger Gründe nicht durchgeführt werden oder muss sie verschoben werden bzw. verkürzt oder verlängert
werden, sind jegliche Schadenersatzansprüche des Ausstellers dem Veranstalter
gegenüber ausgeschlossen.
Ein Vertragsrücktritt des Ausstellers ist nur bis zum Absenden der Zulassung
durch den Veranstalter zulässig. Bei Stornierung (Zurückziehung) der Anmeldung
hat der Aussteller an den Veranstalter folgende Stornogebühren zu bezahlen: Bis 8
Wochen vor Messebeginn 50 % der vereinbarten Standmiete, ab 8 Wochen vor Messebeginn 100 % der vereinbarten Standmiete, jeweils zuzüglich Steuern, Abgaben,
sonstiger Nebenkosten und der allfälligen bereits entstandenen Kosten für bestellte Technik- und Serviceleistungen. Die Stornogebühr ist als pauschalierter Schadenersatz unabhängig von einem Verschulden zu bezahlen, wobei der Aussteller
auf eine Minderung, aus welchen Gründen auch immer, insbesondere auch auf das
richterliche Mäßigungsrecht, verzichtet. Der Aussteller nimmt zur Kenntnis, dass
die Stornogebühr auch dann zu bezahlen ist, wenn es dem Veranstalter gelingt,
den Messestand an einen Dritten zu vermieten oder zu verkaufen. Die Geltendmachung eines Schadenersatzes, welcher über die vereinbarten Stornogebühren
hinausgeht, bleibt davon unberührt. Die Fälligkeit der Stornogebühr zzgl. der darüber hinausgehenden Zahlungen richtet sich nach der Stornorechnung. Nach dem
Storno stehen dem Aussteller – unabhängig von den zu entrichtenden Gebühren
– keinerlei Rechte auf jenen Ausstellungsplatz zu, für den das Storno erfolgt. Als
Storno gilt auch die Zurücknahme einer Anmeldung für den Fall, dass der Veranstalter die mit der Anmeldung vorgebrachten Wünsche hinsichtlich Beschaffenheit
des Ausstellungsplatzes (Größe, Lage, etc.) nicht zu erfüllen vermag.
Der Wunsch nach Anschlussmöglichkeit an eine Wasser-, Licht- und Kraftstromversorgung ist entsprechend dem Anmeldeformular bei der Anmeldung anzugeben.
4. STANDMIETE / MITAUSSTELLERGEBÜHR / FAKTURIERUNG /
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Mit dem Eingang der Anmeldung beim Veranstalter ist der Aussteller vorbehaltlich
der Annahme durch den Veranstalter zur Teilnahme an der Messe verpflichtet. Es
gelten die jeweils am Anmeldeformular angeführten Quadratmeterpreise für die
Dauer der Veranstaltung. Jeder aufgrund ordnungsgemäß ausgefüllter Mitausstellerunterlagen zugelassene Mitaussteller oder Untermieter hat eine durch die
Messeleitung festgesetzte Mitausstellergebühr zu entrichten.
Jeder angefangene Quadratmeter (inkl. etwaiger Säulen, Stromkästen etc.) wird
als voll berechnet. Sämtliche Mietpreise verstehen sich exklusive Steuern und
Abgaben. Da die Verträge mit den Ausstellern gebührenpflichtig sind, wird zu der
angeführten Beteiligungsgebühr, inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, die 1%ige
staatliche Rechtsgeschäftsgebühr hinzugerechnet.
Circa 4 Wochen vor Messebeginn erhält der Aussteller die Rechnung, die so rechtzeitig zu bezahlen ist, dass der Rechnungsbetrag jedenfalls 14 Tage vor Beginn der
Veranstaltung in voller Höhe ohne jeden Abzug auf dem Konto des Veranstalters
gutgeschrieben ist. Nach diesem Termin ausgestellte Rechnungen sind sofort fällig.
Der Aussteller ist verpflichtet, sämtliche Kosten für Nebenleistungen bei Rechnungslegung zu bezahlen, wobei der Veranstalter auch berechtigt ist, für diese
Leistungen Vorauszahlungen zu verlangen. Eine Rechnung kann abweichende
Zahlungsbedingungen und –termine festlegen, die für den Aussteller verbindlich
sind. Die termingerechte Zahlung der Rechnungen und einer allfälligen Anmeldepauschale sowie die Begleichung allfälliger offener Forderungen aus früheren Veranstaltungen sind Voraussetzungen für die Übergabe des zugewiesenen Standes/
Stand 02/2016 . Irrtum und Änderungen vorbehalten
Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H.
A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at
39
D.1
Richtlinien & AGBs
Standplatzes. Beanstandungen der Rechnung sind innerhalb von 10 Tagen nach
Erhalt vorzunehmen. Nach diesem Zeitpunkt gilt die Rechnung als genehmigt,
später eingehende Beanstandungen sind unwirksam. Für den Fall des Zahlungsverzuges werden 10 % Zinsen p.a. ab Fälligkeit sowie EUR 7,00 je Mahnschreiben
vereinbart. Der Aussteller ist verpflichtet, die dem Veranstalter entstehenden oder
dem Veranstalter von Dritten verrechneten Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen.
Davon unberührt bleiben die von den Gerichten zu bestimmenden bzw. bestimmten
Klags- und Exekutionskosten. Der Aussteller ist nicht berechtigt, wegen Gegenforderungen welcher Art auch immer die Zahlung fälliger Rechnungen zurückzubehalten, die Zahlung zu verweigern oder dagegen aufzurechnen. Der Veranstalter
behält sich das Recht vor, den Beginn und die Dauer der Messe/Veranstaltung,
aus welchen Gründen auch immer, abzuändern, ohne dass der Aussteller daraus
irgendwelche Ansprüche gegen den Veranstalter (Rücktritt, Schadenersatz etc.)
ableiten könnte.
Während der Messeveranstaltung festgestellte, unbefugte Standvergrößerungen
werden mit dem doppelten Quadratmeterpreis für diese Fläche nachverrechnet.
5. STANDBAU / GESTALTUNG DER STÄNDE
Jeder Aussteller hat für die Gestaltung des Ausstellungs- bzw. Veranstaltungsplatzes selbst zu sorgen. Alle Aufbauten sind so auszubilden, dass weder das Gesamtbild der Halle bzw. des Messegeländes noch die Interessen der angrenzenden
Aussteller beeinträchtigt werden. Die Ausstellungsplätze verstehen sich grundsätzlich ohne Kojenwände und ohne Einrichtung, außer bei Bestellung eines Komplettstandes und/oder schriftlichen Sondervereinbarung mit dem Veranstalter.
Die Standaufbauten der Aussteller dürfen eine Höhe von 250 cm nicht überschreiten (Standardaufbauhöhe). Höhere Standaufbauten sind nur nach Vorlage von
Bauplänen und schriftlicher Vereinbarung mit dem Veranstalter möglich. Entsprechende Baupläne sind bis spätestens 2 Monate vor Messebeginn beim Veranstalter einzureichen. Für eine eventuelle zweigeschossige Standbauweise wird
ein Aufschlag von 50 % auf die Platzgebühr pro m2 überbauter Fläche berechnet.
Vor der Errichtung solcher Stände, ausgenommen Inselstände, müssen ferner die
schriftliche Zustimmung der benachbarten Aussteller sowie ein Gutachten eines
Zivilingenieurs bezüglich der statischen Festigkeit und eine Bestätigung des sachund fachgerechten Aufbaus durch den Erbauer vorliegen. Glasaufbauten dürfen
aus Sicherheitsgründen nur mit einem Abstand von 50 cm von der Standgrenze
platziert sein. Sicherheitsglas ist von dieser Regel ausgenommen. Auf Verkehrsflächen darf überhaupt nur Sicherheitsglas verwendet werden.
Mit dem „AMB Bestellheft für Technische Dienstleistungen“ kann jeder Aussteller
zusätzliche Leistungen (Elektro- oder Wasseranschluss, Grafik, Pflanzen, Reinigung sowie Mietmobiliar bis hin zum kompletten Messestand) von AMB Ausstellungsservice u. Messebau GmbH, Messeplatz 1 bestellen. Das AMB Bestellheft
steht auf der Homepage der jeweiligen Messe zur Verfügung.
Jeder Aussteller hat den ihm zugewiesenen Ausstellungsplatz mit seiner vollständigen Firmenanschrift zu versehen. Sofern in einem Stand fremdsprachige Aufschriften angebracht werden, ist an erster Stelle dieser Text in gleicher Druckgröße
in deutscher Sprache ersichtlich zu machen. Fenster und Türen der Ausstellungshallen dürfen nur mit Bewilligung des Veranstalters verdeckt, abgeschlossen oder
geöffnet werden. Gestaltungen, die dem guten Geschmack oder dem vom Veranstalter angestrebten Stil widersprechen, sind auf Anordnung des Veranstalters zu
ändern. Im Weigerungsfall steht dem Veranstalter das Recht zu, die Änderungen
auf Kosten des Ausstellers durchführen zu lassen. Die Trennwände zwischen den
nachbarlichen Ausstellungsplätzen müssen gleich hoch sein. Teppiche, Bodenbespannungen und Bilder sind in allen dem Verkehr dienenden Räumen möglichst
unverrückbar zu befestigen.
Die Verwendung von offenem Feuer sowie von gasbetriebenen Geräten, wenn sie
nicht fix eingebaut und an behördlich kommissionierte Gasanlagen (feste Anlagen)
angeschlossen sind, ist in allen Hallen generell verboten. Die Verwendung von nicht
brennbaren Gasen in Druckbehältern ist unter Einhaltung aller gesetzlichen und
behördlichen Bestimmungen gestattet. Druckgasflaschen müssen ständig gegen
Umfallen gesichert sein.
Bei allen Standaufbauten muss dafür Sorge getragen werden, dass Licht- und
Wasseranschlüsse jederzeit zugänglich sind.
Bei der Aufstellung von festen oder transportablen Besprechungspavillons bzw.
Zelten im Freigelände des Veranstalters ist diesem gleichzeitig mit der Platzanmeldung eine Skizze mit den genauen Ausmaßen zu überreichen. Der Veranstalter
entscheidet sodann, ob die Aufstellung eines solchen Pavillons bzw. Zeltes möglich
ist.
Grab- und Stemmarbeiten sowie bauliche oder sonstige Veränderungen an den
messeeigenen Anlagen in Hallen oder im Freigelände sind ausnahmslos an die
schriftliche Genehmigung des Veranstalters gebunden. Die Aussteller bzw. Veranstalter haben alle orts-, bau- und feuerpolizeilichen, gewerbebehördlichen und
sonstige gesetzliche Bestimmungen zu erfüllen und insbesondere den bei den behördlichen Kommissionierungen getroffenen Verfügungen sofort nachzukommen,
widrigenfalls ist der Veranstalter berechtigt, aber nicht verpflichtet, derartige Mängel auf Kosten der Aussteller sofort zu beheben.
Die Einholung aller behördlichen Genehmigungen liegt im Verantwortungsbereich
der Aussteller. Der Aussteller bzw. der Veranstalter verpflichtet sich, sämtliche
Arbeiten auf der Ausstellungs- bzw. Veranstaltungsfläche durch befugte Unternehmer durchführen zu lassen, sofern sie der Aussteller nicht selbst durchführt.
Die Gestaltung der Ausstellungsfläche muss unbedingt den bau- und feuerpolizeilichen Bestimmungen entsprechen. Die Firma, welche die Werbegestaltung der
Ausstellungsfläche vornimmt, hat dem Aussteller schriftlich zu bescheinigen, dass
bei der Werbegestaltung nur Materialien verwendet wurden, die den feuerpolizeilichen Bestimmungen entsprechen. Führt der Aussteller bzw. der Veranstalter die
Gestaltung der Ausstellungs- bzw. Veranstaltungsfläche selbst aus, trägt er selbst
die Verantwortung gegenüber Dritten und auch insbesondere den Behörden. Dekorationen und Ausstattungen müssen mindestens schwer brennbar (B1), schwach
qualmend (Q1) und nicht tropfend (TR1) ausgestattet sein. Sollten diese Kriterien
nicht erfüllt sein, sind die beanstandeten Teile unverzüglich zu entfernen.
Es gilt Rauchverbot in allen Hallen. Der Aussteller hält den Veranstalter hinsichtlich sämtlicher Schäden und Forderungen, die aus der Verletzung des Rauchverbotes durch ihn, seine Mitarbeiter oder von ihm beauftragte Dritte resultieren
schad- und klaglos.
6. INSTALLATIONEN / ELEKTROINSTALLATIONEN /
AUFSTELLEN VON MASCHINEN / LÄRMSCHUTZ / EDV
Der Aussteller ist verpflichtet, beim Aufstellen und dem Betrieb von Maschinen und
Geräten die allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie die Arbeitsschutzund Unfallverhütungsvorschriften zu beachten, insbesonders müssen Maschinen
mit einem CE-Prüfzeichen versehen sein und der Maschinensicherheitsverordnung idgF entsprechen. Werden Schutzvorrichtungen an Maschinen entfernt, um
die Funktion des Gerätes ersichtlich zu machen, so sind Gefahrenstellen durch
transparente Sicherungsvorrichtungen mit ausreichender Festigkeit zu sichern.
Die erforderlichen Original-Schutzvorrichtungen sind mit auszustellen. Bei lärmerzeugenden Vorführungen über 75 dBA durch den Aussteller ist eine Lärmschutzkabine zwingend vorgeschrieben. Lautsprecher müssen immer zum eigenen Stand
gedreht sein. Nachbarstände dürfen durch die Lautstärke nicht gestört werden.
Bei Zuwiderhandlung ist der Veranstalter berechtigt, nach Abmahnung ohne irgendwelche Ersatzansprüche des Ausstellers die Vorführungen zu untersagen
bzw. erforderlichenfalls den Stand zu schließen. Der Aussteller ist beim Einsatz von
EDV auf dem Ausstellungsstand verpflichtet, strahlengeschützte Hardware einzusetzen. Hält sich der Aussteller nicht an diese Auflage und wird der Betrieb seiner
Anlage durch elektronische Störfelder beeinträchtigt oder unmöglich, kann er den
Veranstalter dafür nicht haftbar machen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht,
wenn der Veranstalter grob fahrlässig oder vorsätzlich ihm bekannte elektrische
Störfelder bei der Standvergabe nicht beachtet hat. Grundinstallationen an den
Versorgungsstraßen für Strom und Wasser dürfen ausschließlich von Vertragspartnern des Veranstalters durchgeführt werden. Strom-, Wasser-, und sonstige
technische Anschlüsse sind über AMB Ausstellungsservice u. Messebau GesmbH,
Messeplatz 1, gegen Entrichtung von Anschluss- und Nutzungsgebühren möglich.
Sämtliche elektrische Geräte, Anlagen und Installationen müssen den Vorschriften
des ÖVE und den ortsüblichen und veranstaltungsrechtlichen Vorschriften und Auflagen entsprechen. Elektrische Installationen dürfen nur von konzessionierten Firmen ausgeführt werden. Der Anschluss und die Überprüfung erfolgen ausschließlich durch den konzessionierten Messeelektriker. Die technischen Richtlinien für
Aussteller und Standbauer sind integrierter Bestandteil dieser Vereinbarung.
Befinden sich im Bereich des Ausstellers bzw. seines Messestandes Elektroverteiler, Wandhydranten oder Druckknopfmelder der Brandmeldeanlage, so dürfen
diese keinesfalls verbaut werden und muss die ständige volle Zugänglichkeit gegeben sein. Auf Standaufbauten, welche die Sicht auf den Hydranten verstellen, muss
das Hinweispiktogramm „Wandhydrant“ aufgeklebt werden.
7. AUF-/ ABBAU
Die in der vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Servicemappe bekanntgegebenen Auf- und Abbauzeiten sind genauestens einzuhalten. Überschreitungen
dieser fixen Zeiten werden gesondert in Rechnung gestellt.
Der Beginn des Aufbaues der Standeinrichtung muss, wenn in der Servicemappe kein
anderer Zeitpunkt angegeben ist, spätestens einen Tag vor Messebeginn 12.00 Uhr
mittags erfolgen. Ist die gemietete Fläche bis zu diesem Zeitpunkt nicht belegt
oder erfolgt keine Benachrichtigung, so behält sich der Veranstalter das Recht vor,
ab diesem Zeitpunkt, ohne weitere Verständigung über die Fläche anderweitig zu
verfügen, wobei jedoch die gesamte Standmiete zuzüglich Anmeldepauschale zu
bezahlen ist. Die Aufbauarbeiten müssen entsprechend den Angaben des Veranstalters für Auf- und Abbauzeiten beendet sein. Die Gestaltung des gemieteten
Ausstellungsplatzes und die Aufstellung der entsprechenden Exponate muss am
Tage vor Messebeginn bis 18.00 Uhr vollendet sein, es sei denn, die messespezifische Servicemappe sieht einen anderen Zeitpunkt dafür vor. Nach dem Abbau ist
der ursprüngliche Zustand wieder herzustellen. Der Aussteller verpflichtet sich,
den Ausstellungsplatz im gleichen Zustand zu verlassen, in dem er ihn übernommen hat. Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung verursacht werden, hat
der Aussteller dem Veranstalter zu ersetzen. Bei Überschreitung der Abbauzeit ist
der Veranstalter berechtigt, die Räumung der Standaufbauten und deren Lagerung
Stand 02/2016 . Irrtum und Änderungen vorbehalten
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Richtlinien & AGBs
auf Kosten und Gefahr des Ausstellers durchführen zu lassen. Der Ab- und Zutransport von Exponaten ist während der Ausstellungsdauer nicht gestattet. Während der Dauer der Messe muss sich auf dem Ausstellungsplatz eine Fachkraft
befinden, die in der Lage ist, ausreichend einschlägige Auskünfte zu geben. Der
Veranstalter ist berechtigt, Stand- und Werbegestalter ohne Angabe von Gründen
nicht zuzulassen. Das der Messe zur Verfügung stehende Gelände, die Hallen
und Objekte sind, wenn nicht in der Information für Aussteller anders angegeben,
zwecks Räumung der Ausstellungsplätze und Pavillons entsprechend den Abbauzeiten geöffnet und bewacht. Der Veranstalter ist berechtigt aus organisatorischen
Gründen die Abbaufrist ohne Angabe von Gründen zu verkürzen.
8.REINIGUNG
Die Aussteller sind verpflichtet, die Ausstellungsplätze, ihre Einrichtungen und Exponate sauber zu halten bzw. zu reinigen. Die Reinigung ist nach Messeschluss
durchzuführen. Sie untersteht den Anordnungen des Messewachdienstes. Bei
Vernachlässigung der Verpflichtung zur Reinhaltung kann der Veranstalter die
Reinigungsarbeiten auf Kosten der säumigen Aussteller vornehmen lassen. Die
Standreinigung kann bei der AMB Ausstellungsservice und Messebau GmbH in
Auftrag gegeben werden. Die Aussteller sind verpflichtet, ihren Müll während der
Veranstaltung, dies gilt auch für die Zeiten des Auf- und Abbaus, selbst zu entsorgen. Für Mülltrennung ist Sorge zu tragen.
9.BEWACHUNG
Die der Messe zur Verfügung festgelegten Ausstellungshallen und das Freigelände
sind frühestens ab Beginn der festgelegten Aufbauzeit bewacht. Die Bewachung
endet mit der festgelegten Abbauzeit. Privatwachen und ein privater Reinigungsdienst können nur im Einvernehmen mit dem Messewachdienst bestellt werden.
10.AUSSTELLUNGSWAREN
Auf der Messe Graz dürfen, mit Ausnahme von Antiquitäten und Kunstgegenständen, nur neue Waren ausgestellt werden, und zwar nur die angemeldeten und
vom Veranstalter zur Ausstellung zugelassenen Waren. Mit der Einbringung der
Standeinrichtung und der Ausstellungsgüter hat der Veranstalter an diesen Gegenständen ein Pfandrecht, zur Befriedigung welcher Forderungen aus diesem Vertrag
auch immer, erworben. Den Veranstalter treffen jedoch keine wie immer gearteten
Verpflichtungen zur Verwahrung der Güter; der Veranstalter haftet nicht für Schäden an Personen oder Sachen, die im Zuge des Auf- und Abbaus, des Abtransportes und der Lagerung der Güter auftreten. Erhält ein Aussteller die Genehmigung des Veranstalters, die Aufbauten auf dem Ausstellungsplatz bis zur nächsten
Messe zu belassen, so übernimmt der Veranstalter für etwaige Beschädigungen,
Entwendungen, usw. keine Haftung. Sollte sich trotz dieser Genehmigung die Notwendigkeit einer Räumung des Ausstellungsplatzes ergeben, hat diese – außer bei
Gefahr in Verzug - 14 Tage nach Verständigung beendet zu sein, widrigenfalls verfallen die Aufbauten bzw. werden diese auf Kosten des Ausstellers abgebaut. Bei
Gefahr in Verzug können Aufbauten auch ohne Verständigung sofort auf Kosten des
Ausstellers abgebaut werden. Die Preisauszeichnung unterliegt den einschlägigen
Bestimmungen.
11.VERKAUFSREGELUNG
Dem Aussteller ist es gestattet unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen
Bestimmungen Waren direkt zu verkaufen und die Waren dem Käufer sofort auszufolgen. Die Aussteller haben die Regeln eines lauteren Wettbewerbes einzuhalten, insbesondere Hausieren, marktschreierisches Anbieten, Offertangebote von
Nichtausstellern sind strengstens verboten. Die Waren dürfen nur innerhalb des
zugewiesenen Ausstellungsplatzes angeboten werden. Bei Zuwiderhandeln ist der
Veranstalter berechtigt, den Stand nach vorausgehender kurzfristiger Aufforderung zu schließen. Feuergefährliche, übelriechende oder die Umgebung belästigende Exponate sind von der Ausstellung ausgeschlossen. Werden vom Aussteller
alkoholische Getränke ausgeschenkt oder verkauft, ist der Aussteller verpflichtet
zumindest zwei Sorten kalter nichtalkoholischer Getränke zu einem nicht höheren
Preis auszuschenken als das am billigsten angebotene kalte alkoholische Getränk
und diese besonders zu kennzeichnen.
12.AUSSTELLERAUSWEISE
Jeder Aussteller erhält je nach bezahlter Ausstellungsfläche Ausstellerausweise
kostenlos. Die Bedingungen für weitere Ausweise sind in den Serviceunterlagen angeführt. Für Angestellte – und zwar nur für die tatsächlich am Stand beschäftigten – stehen kostenpflichtige Ausstellerausweise zur Verfügung. Preise
siehe Serviceunterlagen der jeweiligen Messe. Kostenlose sowie kostenpflichtige
Ausstellerausweise werden zusammen mit der Beteiligungsgebühr in Rechnung
gestellt und mit der Rechnung verschickt. Weitere Ausstellerausweise sind mit
schriftlicher Bestellung und gegen gesondertes Entgelt erhältlich. Sowohl kostenlose Ausstellerausweise als auch kostenpflichtige Ausstellerausweise sind nur
dann gültig, wenn diese mit dem Firmenstempel des Ausstellers und dem Namen
des Kartenbenützers versehen sind. Diese -Ausweise sind nicht übertragbar, bei
Missbrauch erfolgt der Entzug. Für die Auf- und Abbauarbeiten vor und nach der
Messe werden den Ausstellern für ihre eigenen bzw. von ihnen hiefür beauftragte
Mitarbeiter kostenlose Auf- und Abbauausweise zur Verfügung gestellt. Für die
Beschäftigung von Arbeitern und Angestellten auf Messen wird auf die entsprechenden Bestimmungen des Arbeitsrechtes, des Arbeitsruhegesetzes, Sonn- und
Feiertagsruhegesetzes und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen hingewiesen.
13.VORFÜHRUNGEN
Vorführungen von Maschinen und Geräten aller Art sind in der Anmeldung anzugeben. Der Veranstalter kann Vorführungen an gewissen Tageszeiten festsetzen. Offenes Feuer, die Verwendung von feuergefährlichen, leicht brennbaren oder explosiven Materialien ist in allen Hallen und im Freigelände ausnahmslos verboten. In
den Hallen sind außerdem Vorführungen mit Gas jeder Art, Öl, Benzin, Petroleum
sowie allen anderen Brennstoffen grundsätzlich verboten. Derartige Vorführungen
im Freigelände sind gestattet, wenn die Geräte den gesetzlichen Bestimmungen
entsprechen und die Anlage von der Bau- und Anlagenbehörde kommissioniert
und genehmigt wurde.
14.MUSIKVORFÜHRUNGEN
Es wird seitens des Veranstalters darauf aufmerksam gemacht, dass der Einsatz
von Musik am Messestand (Radio/TV, Tonträger, Live-Musik, usw.) bei der AKM
anzumelden ist. Genaue Informationen erhalten die Aussteller bei der AKM-Graz,
Staatlich genehmigte Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger.
Auf die Einhaltung der vorgeschriebenen Lautstärke ist zu achten.
15.VERSICHERUNG
Die Versicherung der Aufbauten, Ausstattungsgegenstände, Ausstellungswaren
u. dgl. gegen Feuer-, Diebstahl-, Einbruch- und Haftpflichtschäden obliegt dem
Aussteller. Eine solche Versicherung wird dringend empfohlen. Diese kann mit
Hilfe der Serviceunterlagen bei der Partnerfirma des Veranstalters bestellt werden. Aussteller, deren Standaufbauten in der messefreien Zeit stehen bleiben, wird
der Abschluss einer Versicherung gegen Feuer-, Diebstahl-, Einbruch- und Haftpflichtschäden für die messefreie Zeit dringend empfohlen.
16.HAFTUNG
Der Aussteller haftet für jeden Schaden, den er oder seine Beauftragten, Angestellten oder von ihm beauftragten Firmen an Personen und Sachwerten des
Veranstalters oder anderen verursachen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die
durch Missachtung der einschlägigen orts-, bau- und feuerpolizeilichen, gewerbebehördlichen, veranstaltungs-rechtlichen und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen, die Aussteller betreffen, entstehen. Der Aussteller haftet insbesondere
auch für alle Schäden, die durch die unberechtigte Entnahme von Strom, Gas und
Wasser und unberechtigte Einleitung von Abwasser sowie sonstige Kontaminationen – insbesondere nach den einschlägigen Bestimmungen des WRG und Abfallwirtschaftsgesetz – entstehen. Er haftet weiters für Unfälle, die durch sein eigenes,
seiner Bevollmächtigten oder seiner Angestellten Verschulden entstehen, zur Gänze. Zur Deckung dieser Schäden ist der Veranstalter berechtigt, gegebenenfalls die
Ausstellungsgüter zurückzubehalten. Der Veranstalter ist vom Aussteller in jedem
Fall schad- und klaglos zu halten.
17.HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Der Veranstalter übernimmt keinerlei Verantwortung und Haftung für Veränderungen, Beschädigungen, Diebstahl, Abhandenkommen und Entwendungen von
Ausstellungsgegenständen, Aufbauten und Ausstattungsstücken sowie für sonstige Schadensfälle. Für Schäden, die Personen und Sachen während des Aufenthaltes bzw. während der Unterbringung im Messegelände erleiden, übernimmt
der Veranstalter keine Haftung. Dies gilt auch für die Zeit zwischen den einzelnen
Messen. Desgleichen haftet der Veranstalter nicht für Ereignisse, welche durch
höhere Gewalt, politische Geschehnisse oder behördliche Verfügungen verursacht werden. Für den Fall, als durch solche Ereignisse eine Unterbrechung oder
eine vorzeitige Schließung der Messe verursacht wird, besteht kein Anspruch auf
Rückzahlung oder Erlass der Beteiligungsgebühr. Der Veranstalter ist nicht zum
Abschluss von Versicherungen verpflichtet. In der Auf- bzw. Abbauzeit hat jeder
Aussteller eine erhöhte Sorgfaltspflicht für die Sicherheit seiner Güter. Wertvolle
und leicht bewegliche Ausstellungsgegenstände sind außerhalb der Messeöffnungszeiten (insbesondere nachts) vom Messestand zu entfernen und vom Aussteller selbst auf eigenes Risiko zu verwahren. Der Veranstalter haftet nicht für
Vermögens-, Gesundheits- oder sonstige Schäden welcher Art auch immer, die im
Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung oder Abwicklung einer Ausstellung dem Aussteller selbst, dessen Bediensteten oder dritten Personen aus
welchem Grund auch immer entstehen. Der Veranstalter haftet nicht für entgangenen Gewinn. Dieser Haftungsausschluss gilt auch, wenn Schäden durch Mängel
an Gebäuden oder Einrichtungen des Veranstalters verursacht werden. Der Veranstalter haftet überhaupt nur dann, wenn Schäden durch ihn oder seine Leute vorsätzlich herbeigeführt wurden. Es obliegt dem Geschädigten, diese Voraussetzung
zu beweisen. Aus dem Handeln oder Unterlassen anderer Aussteller, deren Arbeitnehmer, Erfüllungsgehilfen oder Vertragspartnern etc. kann der Aussteller keinen
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Richtlinien & AGBs
wie immer gearteten Anspruch gegen den Veranstalter ableiten. Der Aussteller hat
allfällige Mängel bei sonstigem Verzicht unverzüglich schriftlich zu rügen und dem
Veranstalter die Möglichkeit zur Mängelbehebung zu geben. Etwaige Ansprüche
des Ausstellers sind sofort schriftlich dem Veranstalter zu melden, widrigenfalls
gelten sie als verwirkt. Der Veranstalter nimmt für den Aussteller bestimmte Sendungen nicht in Empfang und haftet nicht für eventuelle Verluste, für unrichtige
oder verspätete Zustellung. Der Messespediteur lagert auf Kosten und Risiko des
Ausstellers Ausstellungs- und Verpackungsgut ein. Das Übernachten in den Hallen
und im Freigelände ist verboten.
18.KOMMISSIONIERUNGEN
Vor Eröffnung der Messe werden sämtliche Ausstellungs- und Veranstaltungsplätze nach orts-, bau-, feuerpolizeilichen, gewerberechtlichen, arbeitsrechtlichen, wenn notwendig veranstaltungsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen
Bestimmungen überprüft. Die Bestimmungen der Messe- und Betriebsordnung
werden vom Aussteller bzw. Veranstalter anerkannt, und es wird weiters zur
Kenntnis genommen, dass mit Rücksicht auf alle behördlichen Bestimmungen
und Vorschriften eine behördliche Kommissionierung der Ausstellungs- bzw. Veranstaltungsflächen durchgeführt werden kann. Aufbauten oder Teile hiervon, die
nicht den bau- und feuerpolizeilichen Bestimmungen entsprechen oder sonstige
Mängel aufweisen, müssen sofort abgetragen werden. Stellt die Kommission fest,
dass Licht- und elektrische Betriebsanlagen (Scheinwerfer, Lampen, Leitungen,
Elektromotore, etc.) den bau- und feuerpolizeilichen und sonstigen gesetzlichen
Bestimmungen widersprechen, so muss die Stromzufuhr gesperrt werden. Für
die im Besitz des Veranstalters befindlichen Gebäude, Flächen und Betriebseinrichtungen auf dem Gelände des Veranstalters sucht der Veranstalter im eigenen
Namen um die notwendigen behördlichen Genehmigungen an.
19.AUSSTELLERVERZEICHNIS
Je nach Art der Messe wird entweder ein alphabetisches Ausstellerverzeichnis
oder ein Ausstellerverzeichnis mit alphabethischer und branchenspezifischer Gliederung erstellt. Ist eine Branchengliederung vorgesehen, ist der Messeausschreibung oder den Serviceunterlagen ein Branchenverzeichnis beigelegt, bei dem die
Branchenzugehörigkeit angekreuzt werden kann. Wird dies vom Aussteller unterlassen, erfolgt die Brancheneinteilung für das Verzeichnis entweder durch den
Veranstalter oder unterbleibt gänzlich. Die Grundeinschaltung wird kostenlos vorgenommen, für Zusatzschaltungen erfolgt eine gesonderte Berechnung. Nähere
Daten entnehmen Sie bitte dem Anmeldeformular. Für Satz- und Druckfehler, die
durch unleserlich geschriebene Anmeldeformulare und Textangaben entstehen,
trägt der Veranstalter keinerlei Verantwortung. Die Vorlage von Bürstenabzügen
ist nicht möglich. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Textierung
und die Einreihung in eine bestimmte Rubrik, sie erfolgt auf Grund der Angaben
des Ausstellers. Wenn durch den Auftraggeber (Aussteller) die zeitgerechte Übersendung des Anmeldeformulars, aus welchen Gründen auch immer, unterlassen
wurde, erfolgt keine Einschaltung im alphabethischen Ausstellerverzeichnis und
im Branchenverzeichnis. Bei Stornierung der Platzanmeldung nach der offiziellen
Platzzuweisung bleibt die Einschaltung wegen drucktechnischer Notwendigkeit
aufrecht. Termin für die Einsendung des unterschriebenen Anmeldeformulars ist
der jeweilige Anmeldeschluss. Jedem Aussteller wird vom Veranstalter ein Ausstellerverzeichnis gratis ausgefolgt. Wurde ein Aussteller aus Verschulden des Veranstalters nicht im Ausstellerverzeichnis aufgenommen, erhält er die Anmeldegebühr refundiert, weitergehende Ansprüche, aus welchem Titel auch immer, sind
ausgeschlossen. Mit der Anmeldung zur Teilnahme an der Messeveranstaltung erteilt der Aussteller auch das Einverständnis zur Veröffentlichung der notwendigen
Daten (Firmenadresse, Produkte, eventuelle Vertretungen) im Ausstellerverzeichnis, in Ausstellerlisten und ist auch einverstanden, dass Produktinformationen weitergegeben werden, außer es erfolgt seitens des Ausstellers eine ausdrückliche
schriftliche Verständigung an die Messeleitung (Marketing & Werbung), eine solche
Veröffentlichung nicht durchzuführen.
20.WERBUNG
Die verschiedenen Werbemöglichkeiten und Arten der Verteilung von Werbematerialien (wie z.B. Flyer, Broschüren, Luftballons und dgl.) sind in der Servicemappe enthalten und gegen Entgelt zu bestellen. Das Anbringen von Lautsprechern,
akustische Werbung ist untersagt. Rundfunk-, Fernseh-, Tonband- und Videogeräte sowie Plattenspieler CD-/DVD-Player dürfen nur als Ausstellungsware auf
den hierfür bestimmten Ausstellungsplätzen aufgestellt und für Vorführzwecke
in Betrieb genommen werden. Einrichtungen und Darbietungen aller Art, welche
Nachbarn oder Besucher (= Teilnehmer iSd Stmk. Veranstaltungsgesetzes) offensichtlich stören, insbesondere Inanspruchnahme des Raumes vor dem Stand, (z.B.
Werbemittelverteilung, Muster etc.) sind nicht gestattet.
21.EINFAHRTSGENEHMIGUNG
Die Zulieferung von Lebensmitteln, Getränken und anderen Waren für Aussteller
und Lieferanten ist bis zu 2 Stunden vor den offiziellen Öffnungszeiten einer Messe
und bis zu 2 Stunden nach offiziellem Messeende möglich. Nach 20.00 Uhr ist jede
Zufahrt gesperrt. Für Lieferanten, die während der Messezeit Lebensmittel und
Getränke an verschiedene Versorgungsbetriebe zu liefern haben, ist eine Lieferplakette erforderlich, die in der Technikabteilung erhältlich ist. Diese Plakette ist
an der Windschutzscheibe deutlich anzubringen. Mit dieser Lieferplakette erhalten
Lieferanten bei der Einfahrt ins Messegelände eine Lieferantenzeitkarte, für die
eine Kaution von EUR 50,00 (eine Stunde Aufenthalt PKW, 2 Stunden Aufenthalt
LKW) hinterlegt werden muss. Sollte diese Zeit überschritten werden, gilt dieser
Betrag als vereinnahmt. Für alle anderen Fahrzeuge, die während der Messe zum
Zweck der Nachlieferung, des Austausches oder der Servicetätigkeit das Gelände befahren müssen, wird bei der Einfahrt eine Zeitkarte gegen eine Kaution von
EUR 50,00 ausgefolgt; sollte die vorgesehene Zeit überschritten werden, gilt dieser
Betrag als vereinnahmt. Am letzten Veranstaltungstag wird eine Kaution von EUR
150,00 eingehoben. Bei Überschreitung der Verweildauer wird dieser Betrag als
Parkgebühr einbehalten. Am letzten Veranstaltungstag ist ab 15.00 Uhr die Einfahrt
nicht mehr möglich.
22.VERKEHRSBESTIMMUNGEN
Um zu gewährleisten, dass Lastfahrzeuge an die Ausstellungsplätze in den Hallen
oder im Freigelände herankommen können, muss eine Verparkung der Verkehrswege auf dem Messegelände durch PKW verhindert werden. 2 Tage vor Messebeginn ist vom Aussteller eine Kaution für die Einfahrt in das Messegelände zu
bezahlen. Es ist vorgesehen, dass PKW für eine Kaution von EUR 50,00 eine Stunde
im Messegelände verbleiben dürfen. LKW dürfen für dieselbe Kaution 3 Stunden
im Messegelände verbleiben. Sollte diese Zeit überschritten werden, gelten die
Kautionen als Parkgebühren für vereinnahmt. Am letzten Messetag bleibt das
Gelände für sämtliche Fahrzeuge einschließlich Lieferanten bis eine Stunde nach
dem jeweiligen Veranstaltungsende gesperrt. Der Einlass der zum Abtransport benötigten Fahrzeuge beginnt am letzten Messetag ausnahmslos eine Stunde nach
Veranstaltungsende.
23.GARAGENORDNUNG – TIEFGARAGE HALLE A
a. Die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung sind auch im Verkehr innerhalb
der Garage genau zu befolgen. Dabei sind Lichtsignale, Verkehrszeichen, Hinweistafeln und Bodenmarkierungen, ins-besondere beim Abstellen der Kraftfahrzeuge zu beachten. In der Garage darf nur im Schritttempo mit erhöhter
Aufmerksamkeit gefahren werden.
b. Werden Fahrzeuge so geparkt, dass angrenzende Parkflächen nicht entsprechend den Markierungen benützt werden können, ist für sämtliche in Anspruch
genommene Parkplätze das Entgelt zu entrichten.
c. Verbindungs- und Fußgängerwege, Fahrstreifen, sowie Ausgänge und Fluchtwege dürfen nicht durch Fahrzeuge oder auf andere Weise verstellt werden.
d. Die Einfahrt mit einem Kraftfahrzeug, dessen Vergaser bzw. Einspritzaggregat
, Treibstoffleitung oder Treibstoffbehälter undicht ist oder dessen Motor mit
Flüssiggas betrieben wird, ist unzulässig. Parken mit Kraftfahrzeugen ohne
polizeiliches Kennzeichen ist vorher der Betriebsleitung anzuzeigen.
e. Den Anordnungen des Garagenpersonals ist im Interesse eines reibungslosen
Betriebes Folge zu leisten. Der Zutritt alkoholisierter Personen kann untersagt
werden.
f. Der Kunde verpflichtet sich, das abgestellte Fahrzeug gegen Wegrollen zu
sichern und abzusperren. Gegenstände, die üblicherweise nicht in Kraftfahrzeugen aufbewahrt werden, wie z.B. Dokumente, Wertpapiere, Schmuck,
Schlüssel, Geld und sonstige Wertgegenstände, dürfen nicht im Fahrzeug zurückgelassen werden. Die Unterbringung dieser Sachen erfolgt auf eigene Gefahr. Wird vom Garagenpersonal verlangt, dass das Fahrzeug unversperrt geparkt wird, sind sämtliche beweglichen Gegenstände aus dem Fahrgastraum
zu entfernen und sind im Kofferraum zu deponieren. Dieser ist sodann zu verschließen.
g. Der Gebrauch von offenem Licht und Feuer, das Rauchen, sowie alle anderen
feuergefährlichen Handlungen sind in der Garage und den brandgefährdeten
Nebenräumen polizeilich strengstens verboten.
h. Vorsicht beim Laufenlassen der Motoren, Vergiftungsgefahr. Das geräuschvolle
oder nicht notwendige Laufenlassen der Motoren (auch im Leerlauf) ist zu vermeiden.
i. Der durch Lautsprecher oder aufleuchtende Warntafeln verlautbarten Aufforderung „Zufahrt bzw. Zutritt verboten“ oder „Motor abstellen, Garage verlassen“, ist unbedingt Folge zu leisten.
j. Brennbare oder explosive Stoffe, wie Treibstoffe, Flüssiggasflaschen, dürfen
weder in den abgestellten Fahrzeugen, noch sonst in den Garagenräumen
aufbewahrt werden. Im Fahrzeug darf jedoch ein leerer oder gefüllter, explosionssicherer, dicht verschlossener Reservetreibstoffbehälter bis max. 10 l Fassungsvermögen untergebracht werden.
k. Es ist unzulässig, in die Entwässerungsanlage Benzin, Dieselöl, Schmieröl
oder sonstige Wasser gefährdende Stoffe einzuleiten.
l. Reinigungs- und Instandsetzungsarbeiten an geparkten Fahrzeugen und das
Nachfüllen von Treibstoff aus mitgebrachten Kanistern sind verboten.
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m. Die Abgabe akustischer Warnzeichen vor der Garageneinfahrt und in den Betriebsräumlichkeiten ist bloß im Notfall erlaubt.
n. Im Falle eines Brandes sind sofort eigene Löschversuche mit geeigneten
Feuerlöschgeräten der Brandklasse II (keine Halogen- oder Nasslöscher verwenden) zu unternehmen und sowohl die Feuerwehr (Notruf 122) als auch die
Betriebsleitung zu informieren. Personen, die nicht mit der Brandbekämpfung
befasst sind, haben die Garage auf schnellstem Wege zu Fuß zu verlassen. Aufzüge dürfen dabei nicht benützt werden.
o. Wir ersuchen, jede vermeidbare Verunreinigung der Garagenräume zu unterlassen. Gegenstände dürfen nicht außerhalb des Fahrzeuges deponiert werden. Abfälle sind selbst zu beseitigen.
p. Ein nicht unbedingt erforderlicher Aufenthalt in der Garage, wie z.B. ein Ausruhen in dem Fahrzeug, ist nicht gestattet.
q. Hat der Kunde Einrichtungen der Garage oder fremde Fahrzeuge beschädigt,
ist dies sofort der Betriebsleitung zu melden, ebenso festgestellte Schäden am
eigenen Fahrzeug.
r. Anlässlich der Ausfahrt aus der Garage bzw. vor der Abholung des Fahrzeuges
ist an der Kasse (Kassenautomat) die Parkgebühr gegen Ausfolgung des Ausfahrtscheines zu entrichten. Dieser berechtigt nur innerhalb einer begrenzten
Zeitspanne (10 Minuten) zur Ausfahrt. Wurde der Parkschein verloren, ist die
Berechtigung zu Abholung des Fahrzeuges nachzuweisen und wird der Ermittlung der Gebühr eine Einstelldauer von 3 Tagen zugrunde gelegt. Werden
fällige Entgelte nicht bezahlt, kann die Betriebsleitung auf Grund eines gesetzlichen Zurückbehaltungsrechtes die Ausfahrt verweigern und verhindern.
s. Fahrzeuge, die in die Garage bzw. in das Parkhaus eingebracht werden, müssen verkehrs- und betriebssicher und zum Verkehr zugelassen sein. Jede Entfernung von Kennzeichentafeln, z.B. zum Zwecke der Ummeldung, ist unbedingt vorher der Betriebsleitung zu melden. Ein geringwertiges Fahrzeug ohne
Kennzeichentafeln geht, sofern wegen des Erhaltungszustandes oder des Umfanges an Beschädigungen mit Grund angenommen werden kann, dass sich
der Eigentümer dessen entledigen wollte, nach Verständigung der zuständigen
Polizeiinspektion in den Besitz der Garage bzw. des Parkhausunternehmens
über, das berechtigt ist (§ 329 ABGB), alle sich aus dem redlichen Besitz ergebenden Rechte und Befugnisse, insbesondere zur Entfernung und Verwertung
des Fahrzeuges, auszuüben. Ansprüche allfälliger Vorbesitzer beschränken
sich auf den Verwertungserlös (gem. § 471 ABGB nach Abzug aller Kosten),
der innerhalb von 2 Monaten dem nachweisbar Berechtigten ausgefolgt wird.
t. Wird die Einstellung des Fahrzeuges über mehr als einen Tag beabsichtigt,
wird empfohlen, mit der Betriebsleitung eine Vereinbarung über die Anwendung des entsprechenden Tarifes zu treffen.
u. Der Garagen- bzw. Parkhausunternehmer haftet nur dann für die Beschädigung, Zerstörung oder den Diebstahl des Fahrzeuges, sowie für die Beschädigung und Verlust von Ausrüstungsgegenständen oder des Fahrzeuginhaltes
wenn der Schaden von ihm selbst oder seinen Gehilfen verschuldet wurde. Für
Schäden durch Dritte wird nicht gehaftet. Keine Haftung für den Verlust von
wertvollen Gegenständen, Kostbarkeiten, Geld und Wertpapieren, ebenso wenig für Schäden, die durch höhere Gewalt (Brandschäden) verursacht werden.
v. Bietet das Garagen- bzw. Parkhausunternehmen den Abschluss einer Versicherung des Fahrzeuges für fremde Rechnung an, so hat der Kunde seine
Rechte als Versicherter direkt bei der Versicherungsanstalt gemäß den Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes 1958 über die Schadensversicherung geltend zu machen. Die Betriebsleitung wird dem Kunden die erforderlichen Hinweise und Unterlagen zur Verfügung stellen.
24.GEWERBERECHT
Der Aussteller erklärt, dass die Anmietung des Ausstellungsplatzes im Rahmen
seines Gewerbebetriebes (Unternehmens) erfolgt und somit ein Unternehmensgeschäft darstellt.
25.ANSPRÜCHE
Etwaige Forderungen des Ausstellers gegen den Veranstalter sind unverzüglich, spätestens jedoch 3 Tage nach Messeschluss bei der Messe Congress Graz
Betriebsgesellschaft m.b.H. schriftlich anzumelden. Später erhobene Forderungen gelten als verwirkt.
27.FOTOGRAFIEREN
Das Fotografieren, Filmen oder Zeichnen in den Hallen und im Messegelände ist
Personen außer dem Veranstalter oder von diesem Beauftragten Dritten untersagt.
Der Aussteller erteilt seine Zustimmung, dass derartige Aufnahmen vom Veranstalter bearbeitet, veröffentlicht, vervielfältigt und verbreitet werden dürfen. Der
Aussteller verzichtet auf alle Einwendungen aus den gewerblichen Schutzrechten,
insbesondere dem Urheberrechtsgesetz und dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Sollte der Aussteller nicht wünschen, dass derartige Aufnahmen seiner
Person veröffentlicht werden, hat er die Veröffentlichung ausdrücklich schriftlich
zu untersagen.
28.DAS MITNEHMEN VON TIEREN
Das Mitnehmen von Tieren auf das der Messe zur Verfügung stehende Gelände, in die
Hallen und Objekte ist für Aussteller und Besucher (= Teilnehmer) verboten. Dieser
Bescheid ist vom Magistrat Graz, Baurechtsamt mit der GZ A17 – K-25.267/4-1984
auf der Basis des Stmk. Veranstaltungsgesetzes erstellt worden. Eventuell bestehende Ausnahmen sind dem Bescheid zu entnehmen.
29.NICHTRAUCHERSCHUTZ IN RÄUMEN ÖFFENTLICHER ORTE
Seit 1. Jänner 2009 gilt laut Tabakgesetz § 12 und § 13 ein generelles Rauchverbot in Räumen der Gastronomie und in Räumen, die öffentliche Orte sind. Dies
gilt hiermit auch für sämtliche Ausstellungsräume und zwar auch während der
Auf- und Abbauzeiten. Dementsprechend gibt es ein strenges Rauchverbot und
das Rauchen ist ausschließlich in den eigens gekennzeichneten Raucherzonen
gestattet.
30.DATENSCHUTZ
Der Aussteller erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass die dem Veranstalter
bekannt gegebenen persönlichen Daten des Ausstellers automationsunterstützt
verarbeitet und für Zwecke der Direktwerbung im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen auch durch andere Unternehmen verwendet werden dürfen. Mit seiner
Unterschrift auf der Anmeldung stimmt der Aussteller der Zusendung von elektronischer Post zu Werbezwecken durch den Veranstalter zu.
31.ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN, GERICHTSSTAND UND ERFÜLLUNGSORT
Erfüllungsort für alle gegenseitigen Verpflichtungen ist Graz. Es kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung. Für etwaige Streitigkeiten gilt gemäß
§ 104 JN die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Graz als vereinbart.
32.ALLGEMEINES
Die Ungültigkeit einzelner Messebedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht. Der Vertrag wird deshalb nicht aufgelöst.
33.SCHRIFTLICHKEIT, GEWOHNHEITSRECHT
Abänderungen, Ergänzungen und Zusätze bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch
für das Abgehen von der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
Aus vorausgehenden Veranstaltungen bzw. Verträgen kann der Aussteller Rechte
welcher Art auch immer nicht ableiten
34. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
sich der Veranstalter das Recht vor, den Ausstellungsplatz sofort zu sperren und
den Aussteller von einer künftigen Teilnahme an den Messen – vorbehaltlich der
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen – auszuschließen. Bei Anordnung der Sperre des Ausstellungsplatzes durch den Veranstalter hat der Aussteller
den Ausstellungsplatz auf Aufforderung des Veranstalters unverzüglich zu räumen.
Bei Nichtbefolgung der Aufforderung ist der Veranstalter berechtigt, den Stand
auf Kosten und Gefahr des Ausstellers zu räumen. Durch einen solchen Vorgang
entstehen keinesfalls Verpflichtungen im Sinne eines Verwahrungsvertrages. Das
Recht auf Rückzahlung allenfalls auch nur anteiliger Beteiligungsgebühren samt
Nebengebühren ist in diesem Fall ausgeschlossen.
Stand: Juli 2014
26.ORDNUNGSMASSNAHMEN
Innerhalb des gesamten dem Veranstalter zur Verfügung stehenden Geländes besitzt der Veranstalter das Hausrecht. Den Anordnungen des Veranstalters, dessen
Bevollmächtigten sowie der Polizei etc. ist von den Besuchern (= Teilnehmern)
sowie den Ausstellern oder deren Bevollmächtigten und Angestellten Folge zu
leisten. Den Bevollmächtigten des Veranstalters ist der freie Zutritt zu den Ausstellungsplätzen während der Dauer der Messe von den Ausstellern jederzeit zu
gestatten.
Stand 02/2016 . Irrtum und Änderungen vorbehalten
Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H.
A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at
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