TAGUNG Von der TVA zur VVEA: Die neue Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen DIENSTAG, 15. MÄRZ 2016 RADISSON BLU, LUZERN Von der TVA zur VVEA: Die neue Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen Das neue Jahr bringt wichtige rechtliche Neuerungen für die Entsorgungs- und Recyclingbranche. Am 1. Januar ist die Verordnung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (VVEA) in Kraft getreten, die unter den Betroffenen kontrovers diskutiert wird. Die neue Verordnung ersetzt die bisherige Technische Verordnung über Abfälle (TVA). Mit ihr will der Bundesrat dazu beitragen, die natürlichen Ressourcen weiter zu schonen und die Abfallwirtschaft zu einer Kreislaufwirtschaft weiterzuentwickeln. Zu den wichtigsten Neuerungen gehört eine Vielzahl konkreter neuer Regelungen über die Verwertung. So ist eine klare Priorisierung der stofflichen Verwertung gegenüber der energetischen vorgesehen. Dies führt zur separaten Sammlung von Lebensmitteln und Holzabfällen, die in Zukunft primär stofflich oder durch Vergären verwertet werden sollen. Hinzu treten Vorgaben für die energetische Verwertung. Ferner wird die Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm sowie aus Tier- und Knochenmehl konkretisiert. Neu präzisiert die VVEA, wie Abfälle in Zementwerken verwertet werden dürfen. Die unmittelbar der Baubranche auferlegten Pflichten für Entsorgungskonzepte und Entsorgungspflichten bieten ferner Bedarf für eine Abstimmung mit den Unternehmen der Entsorgungs- und Recyclingbranche. Aus der Vielzahl von Detailregelungen sticht vor allem die Regelung des Standes der Technik hervor, die für alle Verwertungsvorgänge gilt. Dieses Regelungskonzept wird in der VVEA ausgebaut und führt zu zahlreichen Auswirkungen auf die Recycling- und Abfallbranche. Des Weiteren kommt das Konzept des Standes der Technik bei Abfallanlagen stärker zum Einsatz und hat Auswirkungen auf die Aus- und Weiterbildung. Diese regulatorischen Eingriffe in den Abfall- und Recyclingmarkt sind zudem vor dem Hintergrund der Neuregelung der Definition der Siedlungsabfälle zu sehen, die konkrete Auswirkungen auf die betroffenen Unternehmen und Gemeinden bzw. Kantone hat. In der derzeit kontroversen Diskussion um die VVEA will die Tagung einen Beitrag leisten, indem sie einen strukturierten Rahmen für eine umfassende Würdigung der rechtlichen Neuerungen, auch im Vergleich mit anderen Regelungsansätzen, zur Verfügung stellt und eine Orientierung zu den möglichen Folgen der Betonung des Standes der Technik für die erfassten Verwertungstätigkeiten bietet. Zu diesem Zweck wird die Problematik der Bestimmung des Standes der Technik erläutert. Dabei wird auf die konkreten Auswirkungen auf die Praxis der Entsorgungs- und Recyclingunternehmen, der Anlagenbetreiber, sowie der Bauunternehmungen eingegangen. Wir würden uns freuen, Sie am 15. März in Luzern begrüssen zu dürfen. Für Rückfragen zum Programm stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Universität Luzern Center for Law and Sustainability Universität Luzern Center for Law and Sustainability Prof. Dr. Sebastian Heselhaus Tagungsleitung Dr. Nadja Germann Tagungskonzeption Adressatenkreis Die Tagung richtet sich an Führungskräfte und Fachspezialisten/innen von Entsorgungs- und Recyclingunternehmen, von Unternehmen der Energiebranche sowie von Verbänden und öffentlichen Verwaltungen, die sich mit dem Vermeiden, dem Recyceln und Entsorgen sowie der energetischen Verwertung von Abfällen befassen. Besonders angesprochen werden die Betreiber entsprechender Anlagen, Entsorgungs- und Recyclingunternehmen sowie Vertreter/ innen weiterer betroffener Branchen, wie dem Baugewerbe. Programmübersicht Die Teilnehmer/innen befassen sich mit der VVEA im Gesamtrahmen der Kreislaufwirtschaft. Sie lernen die wichtigsten Neuerungen der Verordnung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen VVEA sowie verschiedene Beispiele der Umsetzung im Rahmen der Diskussion um den Stand der Technik kennen. Gemeinsam mit den Referenten diskutieren sie die Bedeutung der Umsetzung der VVEA in den Unternehmen und Bereichen der Entsorgungs- und Recyclingindustrie. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Programminhalte: 09.00 – 09.05 Begrüssung Prof. Dr. B. Rütsche RECHTLICHE NEUERUNGEN UND GESAMTRAHMEN 09.05 – 09.45 Die neue VVEA im Rahmen der Kreislaufwirtschaft: Rechtliche Standortbestimmung und Darstellung des Gesamtrahmens Prof. Dr. S. Heselhaus 09.45 – 10.30 Die Neuerungen der VVEA im Rechtsvergleich: Erfahrungen aus der Kontroverse in der Europäischen Union und in Deutschland Prof. Dr. S. Heselhaus 10.30 – 11.00Kaffeepause STAND DER TECHNIK – RECHTLICHER RAHMEN UND BEISPIELE Der Stand der Technik: 11.00 – 11.45 • Stand der Technik − Zum Umgang des Dr. Dr. h.c. Ursula Brunner Umweltrechts mit der Dynamik der Technik 11.45 – 12.15 • Vorgehen und Erfahrungen beim Ermitteln des Standes der Technik für Abfallbehandlungen Dr. Dr. h.c. Ursula Brunner 12.15 – 13.30 Networking Lunch Der Stand der Technik und spezifische Entsorgungspflichten, -konzepte und Verwertungsmethoden 13.30 – 14.30 • Die Einbringung von Abfällen in Zement- Prof. Dr. H. Raupenstrauch werken als Rohmaterial bzw. Rohmehl korrekturstoffe als Brennstoffe und/oder als Klinkerzumahlstoffe • Thermische Verwertung von Holz und Biomasse in Zementwerken • Die Verwertung von Elektroofenschlacke • Die Rückgewinnung von Metallen aus Metallabfällen • Die Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm 14.30 – 15.00 • Praxisreferat: Neue Entwicklungen in der Metallrückgewinnung Stefan Eberhard 15.00 – 15.30 Kaffeepause Möglichkeiten der Behandlung organischer Abfälle 15.30 – 16.00 • Energetische und stoffliche Verwertung Roman Maletz 16.00 – 16.30 • Praxisreferat: Die Sicherung von Ulrich Trümpi zukünftigem Brennstoff aus der Sicht eines Fernwärmebetreibers – im Dialog mit der Entsorgungs- und Recyclingbranche PERSPEKTIVENWECHSEL Neue Regelungen für Siedlungsabfälle: 16.30 – 16.45 • Definition und Entsorgungspflichten Prof. Dr. S. Heselhaus 16.45 – 17.00 Perspektiven für die Weiterbildung Dr. Nadja Germann 17.00 Verabschiedung anschliessend Networking-Apéro Prof. Dr. S. Heselhaus Dr. Nadja Germann Moderation der Tagung Dr. Nadja Germann Referierende Dr. Dr. h.c. Ursula Brunner Rechtsanwältin, Spezialistin für Umweltschutzrecht (insbesondere Abfälle, Altlasten, Luftreinhaltung, Vollzug und Instrumente, Begriffe, Rechtsetzungsfragen), Gewässer- und Naturschutzrecht Stefan Eberhard Geschäftsführer DHZ AG, Stellvertretender CEO Eberhard Unternehmungen Dr. Nadja Germann Geschäftsleiterin Center for Law and Sustainability und Leiterin Competence Center Verwaltungsunternehmen, Universität Luzern Prof. Dr. Sebastian Heselhaus Professor für Europarecht, Völkerrecht, Öffentliches Recht und Rechtsvergleichung, Center for Law and Sustainability, Universität Luzern Dipl.-Ing. Roman Maletz Wissenschaftlicher Mitarbeiter Technische Universität Dresden, Fakultät Umweltwissenschaften, Institut für Abfall- und Kreislaufwirtschaft Prof. Dr. Harald Raupenstrauch Inhaber des Lehrstuhls für Thermoprozesstechnik, Departement für Umwelt- und Energieverfahrenstechnik, Montanuniversität Leoben Prof. Dr. Bernhard Rütsche Ordinarius für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie, Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern Dipl.-Ing. ETHZ Ulrich Trümpi Bereichsleiter Wärme, Sankt Galler Stadtwerke 5. Februar 2016 / 09.00 – 17.00 Uhr, anschliessend Networking-Apéro Datum/Uhrzeit Tagungsort Kongresshaus 15. März 2016 I Zürich, 09.00 –Seezimmer 17.00 Uhr 3, Gotthardstrasse 5, 8022 Zürich Tagungsort Teilnahmegebühren Radisson 12, Lakefront Center, 6002 Luzern. Das Radisson Blu befindet sich CHF 750.–Blu, proInseliquai Teilnehmer/in (Seminargebühr inkl. Kursunterlagen und Verpflegung). hinter der Universität, in nächster Nähe zum Hauptbahnhof Luzern. Parkplätze stehen ebenfalls in unmittelbarer Nähe, im Bahnhofparking, zur Verfügung. Anmeldung und weitere Informationen Teilnahmegebühren Anmeldungen bitte an: Simone Stieger, IFU I BLI Institut für Unternehmensrecht an der Universität Luzern, CHF 650.– pro Teilnehmer/in (Seminargebühr inkl. Kursunterlagen und Tagungsverpflegung). Frohburgstrasse 3, Postfach 4466, 6002 Luzern [email protected], T +41 41 229 53 28 I Fax +41 41 229 53 35 Anmeldung undzumweitere Informationen Weitere Informationen Programm: Prof.(FH) Dr. Alexander Jungmeister: [email protected], Anmeldungen an: T +41 41 229 bitte 53 28 Simone Stieger I Universität Luzern I Frohburgstrasse 3 I Postfach 4466 I 6002 Luzern [email protected] I Tel.: +41 41 229 53 27 I Fax: +41 41 229 53 35 Weitere Informationen zum Programm: Dr. Nadja Germann: [email protected] I Tel.: +41 41 229 54 94 mitglied Anmeldung Von der TVA zur VVEA: Die neue Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen 15. März 2016 | Radisson Blu, Luzern Frau Herr Vorname: Name: Firma | Organisation: Funktion: Strasse: PLZ | Ort: E-Mail: Telefon: Datum: Unterschrift: Bitte einsenden an: [email protected] | Fax +41 41 229 53 35
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