Flyer VVEA.indd - Universität Luzern

TAGUNG
Von der TVA zur VVEA:
Die neue Verordnung über die Vermeidung
und die Entsorgung von Abfällen
DIENSTAG, 15. MÄRZ 2016
RADISSON BLU, LUZERN
Von der TVA zur VVEA: Die neue
Verordnung über die Vermeidung und die
Entsorgung von Abfällen
Das neue Jahr bringt wichtige rechtliche Neuerungen für die Entsorgungs- und Recyclingbranche.
Am 1. Januar ist die Verordnung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (VVEA) in Kraft
getreten, die unter den Betroffenen kontrovers diskutiert wird. Die neue Verordnung ersetzt die bisherige Technische Verordnung über Abfälle (TVA). Mit ihr will der Bundesrat dazu beitragen, die
natürlichen Ressourcen weiter zu schonen und die Abfallwirtschaft zu einer Kreislaufwirtschaft
weiterzuentwickeln. Zu den wichtigsten Neuerungen gehört eine Vielzahl konkreter neuer
Regelungen über die Verwertung. So ist eine klare Priorisierung der stofflichen Verwertung gegenüber der energetischen vorgesehen. Dies führt zur separaten Sammlung von Lebensmitteln und
Holzabfällen, die in Zukunft primär stofflich oder durch Vergären verwertet werden sollen. Hinzu
treten Vorgaben für die energetische Verwertung. Ferner wird die Rückgewinnung von Phosphor aus
Klärschlamm sowie aus Tier- und Knochenmehl konkretisiert. Neu präzisiert die VVEA, wie Abfälle
in Zementwerken verwertet werden dürfen. Die unmittelbar der Baubranche auferlegten Pflichten
für Entsorgungskonzepte und Entsorgungspflichten bieten ferner Bedarf für eine Abstimmung mit
den Unternehmen der Entsorgungs- und Recyclingbranche.
Aus der Vielzahl von Detailregelungen sticht vor allem die Regelung des Standes der Technik hervor,
die für alle Verwertungsvorgänge gilt. Dieses Regelungskonzept wird in der VVEA ausgebaut und
führt zu zahlreichen Auswirkungen auf die Recycling- und Abfallbranche. Des Weiteren kommt das
Konzept des Standes der Technik bei Abfallanlagen stärker zum Einsatz und hat Auswirkungen auf
die Aus- und Weiterbildung. Diese regulatorischen Eingriffe in den Abfall- und Recyclingmarkt sind
zudem vor dem Hintergrund der Neuregelung der Definition der Siedlungsabfälle zu sehen, die konkrete Auswirkungen auf die betroffenen Unternehmen und Gemeinden bzw. Kantone hat.
In der derzeit kontroversen Diskussion um die VVEA will die Tagung einen Beitrag leisten, indem sie
einen strukturierten Rahmen für eine umfassende Würdigung der rechtlichen Neuerungen, auch im
Vergleich mit anderen Regelungsansätzen, zur Verfügung stellt und eine Orientierung zu den möglichen Folgen der Betonung des Standes der Technik für die erfassten Verwertungstätigkeiten bietet.
Zu diesem Zweck wird die Problematik der Bestimmung des Standes der Technik erläutert. Dabei
wird auf die konkreten Auswirkungen auf die Praxis der Entsorgungs- und Recyclingunternehmen,
der Anlagenbetreiber, sowie der Bauunternehmungen eingegangen.
Wir würden uns freuen, Sie am 15. März in Luzern begrüssen zu dürfen. Für Rückfragen zum
Programm stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Universität Luzern
Center for Law
and Sustainability
Universität Luzern
Center for Law
and Sustainability
Prof. Dr. Sebastian Heselhaus
Tagungsleitung
Dr. Nadja Germann
Tagungskonzeption
Adressatenkreis
Die Tagung richtet sich an Führungskräfte und Fachspezialisten/innen von Entsorgungs- und
Recyclingunternehmen, von Unternehmen der Energiebranche sowie von Verbänden und
öffentlichen Verwaltungen, die sich mit dem Vermeiden, dem Recyceln und Entsorgen sowie
der energetischen Verwertung von Abfällen befassen. Besonders angesprochen werden die
Betreiber entsprechender Anlagen, Entsorgungs- und Recyclingunternehmen sowie Vertreter/
innen weiterer betroffener Branchen, wie dem Baugewerbe.
Programmübersicht
Die Teilnehmer/innen befassen sich mit der VVEA im Gesamtrahmen der Kreislaufwirtschaft.
Sie lernen die wichtigsten Neuerungen der Verordnung über die Vermeidung und Entsorgung
von Abfällen VVEA sowie verschiedene Beispiele der Umsetzung im Rahmen der Diskussion
um den Stand der Technik kennen. Gemeinsam mit den Referenten diskutieren sie die
Bedeutung der Umsetzung der VVEA in den Unternehmen und Bereichen der Entsorgungs- und
Recyclingindustrie. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Programminhalte:
09.00 – 09.05 Begrüssung Prof. Dr. B. Rütsche
RECHTLICHE NEUERUNGEN UND
GESAMTRAHMEN
09.05 – 09.45 Die neue VVEA im Rahmen der Kreislaufwirtschaft: Rechtliche Standortbestimmung und
Darstellung des Gesamtrahmens
Prof. Dr. S. Heselhaus
09.45 – 10.30 Die Neuerungen der VVEA im Rechtsvergleich: Erfahrungen aus der Kontroverse in der
Europäischen Union und in Deutschland
Prof. Dr. S. Heselhaus
10.30 – 11.00Kaffeepause
STAND DER TECHNIK – RECHTLICHER
RAHMEN UND BEISPIELE
Der Stand der Technik: 11.00 – 11.45 • Stand der Technik − Zum Umgang des Dr. Dr. h.c. Ursula Brunner
Umweltrechts mit der Dynamik der Technik
11.45 – 12.15 • Vorgehen und Erfahrungen beim Ermitteln des Standes der Technik für
Abfallbehandlungen
Dr. Dr. h.c. Ursula Brunner
12.15 – 13.30 Networking Lunch
Der Stand der Technik und spezifische
Entsorgungspflichten, -konzepte und
Verwertungsmethoden
13.30 – 14.30 • Die Einbringung von Abfällen in Zement- Prof. Dr. H. Raupenstrauch
werken als Rohmaterial bzw. Rohmehl korrekturstoffe als Brennstoffe
und/oder als Klinkerzumahlstoffe
• Thermische Verwertung von Holz und
Biomasse in Zementwerken
• Die Verwertung von Elektroofenschlacke
• Die Rückgewinnung von Metallen aus
Metallabfällen
• Die Rückgewinnung von Phosphor aus
Klärschlamm
14.30 – 15.00 • Praxisreferat: Neue Entwicklungen in der Metallrückgewinnung
Stefan Eberhard
15.00 – 15.30 Kaffeepause
Möglichkeiten der Behandlung
organischer Abfälle
15.30 – 16.00 • Energetische und stoffliche Verwertung Roman Maletz
16.00 – 16.30 • Praxisreferat: Die Sicherung von Ulrich Trümpi
zukünftigem Brennstoff aus der Sicht
eines Fernwärmebetreibers – im Dialog
mit der Entsorgungs- und Recyclingbranche
PERSPEKTIVENWECHSEL
Neue Regelungen für Siedlungsabfälle: 16.30 – 16.45 • Definition und Entsorgungspflichten
Prof. Dr. S. Heselhaus
16.45 – 17.00 Perspektiven für die Weiterbildung Dr. Nadja Germann
17.00
Verabschiedung anschliessend Networking-Apéro
Prof. Dr. S. Heselhaus
Dr. Nadja Germann
Moderation der Tagung
Dr. Nadja Germann
Referierende
Dr. Dr. h.c. Ursula Brunner
Rechtsanwältin, Spezialistin für Umweltschutzrecht (insbesondere
Abfälle, Altlasten, Luftreinhaltung, Vollzug und Instrumente, Begriffe,
Rechtsetzungsfragen), Gewässer- und Naturschutzrecht
Stefan Eberhard
Geschäftsführer DHZ AG, Stellvertretender CEO Eberhard Unternehmungen
Dr. Nadja Germann
Geschäftsleiterin Center for Law and Sustainability und Leiterin
Competence Center Verwaltungsunternehmen, Universität Luzern
Prof. Dr. Sebastian Heselhaus
Professor für Europarecht, Völkerrecht, Öffentliches Recht und
Rechtsvergleichung, Center for Law and Sustainability, Universität Luzern
Dipl.-Ing. Roman Maletz
Wissenschaftlicher Mitarbeiter Technische Universität Dresden, Fakultät
Umweltwissenschaften, Institut für Abfall- und Kreislaufwirtschaft
Prof. Dr. Harald Raupenstrauch
Inhaber des Lehrstuhls für Thermoprozesstechnik, Departement für
Umwelt- und Energieverfahrenstechnik, Montanuniversität Leoben
Prof. Dr. Bernhard Rütsche
Ordinarius für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie,
Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern
Dipl.-Ing. ETHZ Ulrich Trümpi
Bereichsleiter Wärme, Sankt Galler Stadtwerke
5. Februar 2016 / 09.00 – 17.00 Uhr, anschliessend Networking-Apéro
Datum/Uhrzeit
Tagungsort
Kongresshaus
15.
März 2016 I Zürich,
09.00 –Seezimmer
17.00 Uhr 3, Gotthardstrasse 5, 8022 Zürich
Tagungsort
Teilnahmegebühren
Radisson
12, Lakefront
Center, 6002
Luzern. Das Radisson
Blu befindet sich
CHF 750.–Blu,
proInseliquai
Teilnehmer/in
(Seminargebühr
inkl. Kursunterlagen
und Verpflegung).
hinter der Universität, in nächster Nähe zum Hauptbahnhof Luzern. Parkplätze stehen ebenfalls in unmittelbarer Nähe, im Bahnhofparking, zur Verfügung.
Anmeldung und weitere Informationen
Teilnahmegebühren
Anmeldungen bitte an:
Simone
Stieger,
IFU I BLI Institut
für Unternehmensrecht
an der
Universität
Luzern,
CHF
650.–
pro Teilnehmer/in
(Seminargebühr
inkl. Kursunterlagen
und
Tagungsverpflegung).
Frohburgstrasse 3, Postfach 4466, 6002 Luzern
[email protected], T +41 41 229 53 28 I Fax +41 41 229 53 35
Anmeldung
undzumweitere
Informationen
Weitere Informationen
Programm:
Prof.(FH) Dr. Alexander Jungmeister: [email protected],
Anmeldungen
an: T +41 41 229 bitte
53 28
Simone Stieger I Universität Luzern I Frohburgstrasse 3 I Postfach 4466 I 6002 Luzern
[email protected] I Tel.: +41 41 229 53 27 I Fax: +41 41 229 53 35
Weitere Informationen zum Programm:
Dr. Nadja Germann: [email protected] I Tel.: +41 41 229 54 94
mitglied
Anmeldung
Von der TVA zur VVEA:
Die neue Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen
15. März 2016 | Radisson Blu, Luzern
Frau
Herr
Vorname:
Name:
Firma | Organisation:
Funktion:
Strasse:
PLZ | Ort:
E-Mail:
Telefon:
Datum:
Unterschrift:
Bitte einsenden an: [email protected] | Fax +41 41 229 53 35