Erläuterungen zum Innenstadtfonds

Innenstadtfonds Karlsruhe 2016
1. Was ist der Innenstadtfonds?
Der Innenstadtfonds fördert die aktive Mitwirkung der Unternehmen sowie der Akteurinnen
und Akteure vor Ort an der Attraktivitätssteigerung der Karlsruher Innenstadt. Der Fonds soll
dazu beitragen, zusätzliche wirkungsvolle und vielfältige Projekte in der Karlsruher
Innenstadt zu realisieren und zum Erhalt bzw. zur Steigerung der Kundenfrequenz beitragen.
Träger des Innenstadtfonds ist das Kooperationsmarketing, ein Zusammenschluss der
Karlsruher Schieneninfrastruktur-Gesellschaft mbH (KASIG), der City Initiative Karlsruhe
(CIK) und der Stadtmarketing Karlsruhe GmbH (StaMa). Die Mittel des Innstadtfonds werden
durch die KASIG zur Verfügung gestellt und aus dem Gesamtetat des
Kooperationsmarketings entnommen.
Die gesamte Fördersumme des Innenstadtfonds beläuft sich auf 100.000 € im Jahr 2016.
Die Mittel werden in zwei Vergaberunden an die Antragsteller vergeben. Für jede
Vergaberunde stehen 50.000 € zur Verfügung. Die Vergabe erfolgt nach den hier genannten
Regelungen.
2. Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um Gelder aus dem
Innenstadtfonds zu erhalten?
Wenn Sie eine Idee für ein Projekt haben, das zum Erhalt oder zur Steigerung der
Kundenfrequenz in der Karlsruher Innenstadt beitragen kann und das Engagement von
Interessengemeinschaften, Gruppierungen, Vereinen und anderen Akteurinnen und
Akteuren fördert, dann können Sie einen schriftlichen Antrag einreichen und Gelder aus dem
Innenstadtfonds beantragen. Zwei Bedingungen müssen dafür grundsätzlich erfüllt
werden:

Ihr Projekt muss in der Innenstadt umgesetzt werden (Abgrenzung Gültigkeitsbereich
s. Anlage 1a) und den Kundinnen und Kunden der Innenstadt zugutekommen.

Es müssen mindestens fünf verschiedene Unternehmen der Innenstadt an der
Maßnahme beteiligt sein.
3. Welche Projekte können durch den Innenstadtfonds finanziert werden?
Thematisch gibt es grundsätzlich keine Einschränkungen Förderung der Projekte. Wichtig
ist, dass Sie die hier genannten Voraussetzungen für die Vergabe der Fördermittel erfüllen.
Finanziert werden können aus den Mitteln des Innenstadtfonds daher u.a.

Veranstaltungen


Werbekampagnen
Maßnahmen zur Kundenbindung wie Gewinnspiele, Rabattaktionen
4. Was wird nicht gefördert?
Projekte, insbesondere Veranstaltungen, die für einen begrenzten Teilnehmerkreis konzipiert
und nicht öffentlich zugänglich sind, können nicht gefördert werden.
Die beantragten Projekte dürfen den Antragstellerinnen und Antragstellern keinen Gewinn
bringen (der Gewinn durch Umsatzsteigerung der Unternehmen ist davon selbstverständlich
ausgenommen) und die Förderung darf nicht für laufende Betriebs- und Personalkosten
eingesetzt werden. Auch unbefristete Projekte können nicht über den Innenstadtfonds
finanziert werden.
5. Wie hoch ist die Fördersumme pro Projekt?
Um dem Ziel der Förderung vielfältiger Projekte gerecht zu werden, soll die Förderung einer
möglichst hohen Anzahl an Projekten zugutekommen. Daher werden zwei Kriterien bei der
Begrenzung der Fördersumme herangezogen:
1. Es können pro Projekt einmalig maximal 5.000 € (netto) beantragt werden.
2. Es können pro Projekt einmalig maximal 75% der Gesamtkosten des Projektes
beantragt werden.
Somit verbleibt bei den Antragsstellern grundsätzlich ein Eigenanteil von mindestens
25% der Gesamtkosten.
Beispiel 1: Begrenzung durch die maximale Fördersumme
Gesamtkosten der Maßnahme: 10.000 €
Förderung max. 75 %: 7.500 €, wird begrenzt auf max. 5.000 €
Eigenanteil der Antragssteller: 5.000 € (50%)
Beispiel 2: Begrenzung durch die 75 %-Regel
Gesamtkosten der Maßnahme: 5.000€
Förderung max. 75%: 3.750 €
Eigenanteil der Antragsteller: 1.250 € (25%)
Wichtig: Bewilligte Maßnahmenförderungen werden erst nach Abschluss der
Maßnahmen und nach Prüfung der Verwendungsnachweise (s. Anlage 1b) ausgezahlt.
6. Welche Fristen sind zu beachten?
Für die erste Vergaberunde können Projekte eingereicht werden, die

bis einschließlich Juli 2016 umgesetzt werden sollen.
Die Förderanträge für die erste Vergaberunde müssen bis zum 29. Februar 2016 um 12
Uhr beim Kooperationsmarketing bzw. stellvertretend bei der Stadtmarketing Karlsruhe
GmbH, Kaiserstr. 142-144, 76133 Karlsruhe, eingereicht werden.
Für die zweite Vergaberunde können Projekte eingereicht werden, die

zwischen August und Dezember 2016 umgesetzt werden sollen.
Die Förderanträge für die zweite Vergaberunde müssen zwischen dem 1. Mai und dem
30. Mai 2016 um 12 Uhr beim Kooperationsmarketing bzw. stellvertretend bei der
Stadtmarketing Karlsruhe GmbH, Kaiserstr. 142-144, 76133 Karlsruhe eingegangen sein.
Die Entscheidung über die Vergabe (s. Nr. 8) erfolgt jeweils im Anschluss an die genannten
Termine. Die Information der Projekteinreicher erfolgt schnellstmöglich.
7. Wie erhalte ich eine Förderung aus dem Innenstadtfonds?
Um eine Projektfinanzierung aus dem Innenstadtfonds zu erhalten, müssen Sie bei der
Stadtmarketing Karlsruhe GmbH einen schriftlichen Antrag einreichen. Für die Beantragung
steht ein Formular im pdf-Format zum Download im Internet zur Verfügung (s. Anlage 1c).
Das Antragsformular ist mit allen anderen Informationen im Internet unter
http://www.karlsruhe.de/b1/stadtmarketing/citymanagement/innenstadtfonds.de
abrufbar oder wird auf Anfrage beim Stadtmarketing (E-Mail: [email protected]) verschickt.
8. Wer entscheidet über die Vergabe der Förderung?
Die Förderanträge werden durch die Stadtmarketing Karlsruhe GmbH formal vorgeprüft. Alle
formal korrekten Anträge werden bis zum festgelegten Stichtag (s .Nr. 6 oben.) gesammelt.
Anschließend erfolgt die Entscheidung über die Bewilligung der Anträge.
Wichtig: Sollten die beantragten Fördermittel in Summe das Budget der jeweiligen
Vergaberunde des Innenstadtfonds übersteigen, entscheidet eine unabhängige Jury
über die Auswahl der Projekte.
Formale Regelungen für die Antragstellung und Bewilligung der
Projektförderung

Die Förderung wird zweckgebunden für die im Projektantrag dargestellten Kosten
bewilligt. Der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller wird gestattet,
innerhalb der geförderten Maßnahme, Mehrausgaben einzelner Kostenpositionen
durch Minderausgaben bei anderen Kostenpositionen auszugleichen. Die Höhe der
Zuwendung bleibt davon unberührt.

Antragstellerin/Antragssteller können in der Karlsruher Innenstadt tätige juristische
und natürliche Personen sein (Abgrenzung Gültigkeitsbereich s. Plan Anlage 1a).

Innerhalb eines Jahres können maximal zwei Maßnahmen je
Antragstellerin/Antragssteller gefördert werden.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Die zur
Verfügung stehenden Mittel sind freiwillige Leistungen des Kooperationsmarketings.
Eine Förderung durch den Innenstadtfonds erfolgt nur vorbehaltlich der zur
Verfügung stehenden Mittel des Kooperationsmarketings.

Bei der Planung der Maßnahmenanträge ist insbesondere die Anlage 1b: „Allgemeine
Bedingungen für die Zuwendungen des Kooperationsmarketings zur Projektförderung
im Rahmen des Karlsruher Innenstadtfonds 2016“ anzuwenden.

Begrenzung von Anträgen für gleichartige Maßnahmen:
Mit dem Innenstadtfonds sollen möglichst vielfältige Maßnahmen gefördert werden.
Um dies zu gewährleisten, wird die Anzahl für die Zulassung von Anträgen für
gleichartige Maßnahmen formal eingeschränkt.
o Insgesamt können maximal zwei gleichartige Anträge für Maßnahmen
bewilligt werden.
o Gleichartige Maßnahmen sind insbesondere Maßnahmen, die einen Bezug
zueinander aufweisen. Weitere Merkmale sind u.a. die Vergleichbarkeit
hinsichtlich des Inhalts oder dem Umsetzungszeitraum oder dem
Umsetzungsort oder dem Maßnahmenumfang.
o Werden mehr als zwei gleichartige und formal zulässige Anträge eingereicht,
entscheidet das Eingangsdatum (Poststempel bzw. Eingangsstempel) über
die Zulassung zur Vergabeentscheidung.

Die Anträge können im Jahr 2016 zu den unter Nr. 6 genannten Fristen beim
Kooperationsmarketing bzw. stellvertretend bei der Stadtmarketing Karlsruhe GmbH,
Kaiserstr. 142-144, 76133 Karlsruhe, eingereicht werden.

Die Anträge werden bis zum letztmöglichen Eingangsdatum gesammelt.
Anschließend erfolgen die formale Vorprüfung aller Anträge und die Entscheidung
über die Bewilligung.

Sollten die beantragten Fördermittel in Summe das Gesamtbudget des
Innenstadtfonds übersteigen, erfolgt die Weitergabe der Anträge an eine
unabhängige Jury zur Entscheidung über die Bewilligung.

Für den Antrag steht ein Musterformular zur Verfügung. Der Antrag muss Angaben
zur Antragstellerin beziehungsweise zum Antragsteller beinhalten, Zeitpunkt oder
Zeitraum der Maßnahme sowie Ziele und Inhalte benennen, Nutzen und
Auswirkungen für die Innenstadt definieren und die Kosten der Maßnahme darstellen.

Aus dem Antrag muss hervorgehen, welche Werbemaßnahmen eingesetzt werden
und wie hoch der Aufwand für die Werbemaßnahmen ist.

Die Anträge werden durch die Stadtmarketing Karlsruhe GmbH auf ihre
grundsätzliche Förderfähigkeit vorgeprüft. Eine Nichtübereinstimmung mit den
Regelungen und Richtlinien für die Antragstellung von Förderungen aus dem
Innenstadtfonds führt zum Ausschluss. Nichtübereinstimmungen werden, wenn
Zeitlich möglich, den Projekteinreichern mitgeteilt und können innerhalb der
genannten Fristen korrigiert werden.
Bewilligungs- und Verwendungsnachweisverfahren

Die Antragstellerin beziehungsweise der Antragsteller erhält vom
Kooperationsmarketing, bzw. stellvertretend von der Stadtmarketing Karlsruhe
GmbH, einen schriftlichen Bewilligungsbescheid, der die Höhe der Förderung, den
Förderzweck, ggf. erforderliche Auflagen und den Rückforderungsvorbehalt bei nicht
dem Antrag entsprechender Mittelverwendung beziehungsweise Nichteinhaltung der
Zweckbindungsfrist und die Verpflichtung auf einen zu erstellenden
Verwendungsnachweis sowie Sachbericht enthält.

Die von der Förderungsempfängerin beziehungsweise vom Förderungsempfänger zu
beachtenden vergaberechtlichen Vorschriften (s. Anlage 1b) werden ausdrücklich im
Bescheid benannt.

Der Verwendungsnachweis einschließlich Sachbericht ist spätestens 12 Wochen
nach Beendigung der Maßnahme bzw. bis spätestens 31.12.2016 an das
Kooperationsmarketing, bzw. stellvertretend an die Stadtmarketing Karlsruhe GmbH,
Kaiserstr. 142-144, 76133 Karlsruhe zu senden.

Mit dem Nachweis müssen alle Vergabe-, Auftrags-, Rechnungs- und
Einnahmeunterlagen in Kopie zur Archivierung eingereicht werden. Nach
Überprüfung der Kosten- und Einnahmebelege und der zweckentsprechenden
Verwendung der Mittel des Innenstadtfonds wird die sich daraus ergebende
Förderung ausgezahlt. Sind die nachgewiesenen Kosten geringer als die mit dem
Bewilligungsbescheid anerkannten Kosten, reduziert sich die Zuwendung
entsprechend. Eine nachträgliche Erhöhung der Förderung bei Überschreitung der
veranschlagten Kosten ist ausgeschlossen.
Erstattung der Zuwendung

Die Förderung ist unverzüglich zu erstatten, soweit ein Förderungsbescheid mit
Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen oder widerrufen oder sonst
unwirksam wird.
Publizitätsvorschriften

Bei der Erstellung von Medien zur Publizität (Internet, Broschüren, Faltblätter,
Postkarten, Postern, Plakaten, Präsentationen, Hinweisschildern und Ähnliches) im
Rahmen von Maßnahmen, die mit Mitteln des Innenstadtfonds gefördert werden, ist
das offizielle Logo des Kooperationsmarketings einzubinden. Die Vorlagen für
das zu verwendende Logo werden von der Stadtmarketing Karlsruhe GmbH als
Muster zur Verfügung gestellt.
Anlage 1a: Abgrenzung des Gültigkeitsbereichs für den Karlsruher Innenstadtfonds
2016
Quelle: Eigene Darstellung