Innenstadtfonds Karlsruhe 2016 1. Was ist der Innenstadtfonds? Der Innenstadtfonds fördert die aktive Mitwirkung der Unternehmen sowie der Akteurinnen und Akteure vor Ort an der Attraktivitätssteigerung der Karlsruher Innenstadt. Der Fonds soll dazu beitragen, zusätzliche wirkungsvolle und vielfältige Projekte in der Karlsruher Innenstadt zu realisieren und zum Erhalt bzw. zur Steigerung der Kundenfrequenz beitragen. Träger des Innenstadtfonds ist das Kooperationsmarketing, ein Zusammenschluss der Karlsruher Schieneninfrastruktur-Gesellschaft mbH (KASIG), der City Initiative Karlsruhe (CIK) und der Stadtmarketing Karlsruhe GmbH (StaMa). Die Mittel des Innstadtfonds werden durch die KASIG zur Verfügung gestellt und aus dem Gesamtetat des Kooperationsmarketings entnommen. Die gesamte Fördersumme des Innenstadtfonds beläuft sich auf 100.000 € im Jahr 2016. Die Mittel werden in zwei Vergaberunden an die Antragsteller vergeben. Für jede Vergaberunde stehen 50.000 € zur Verfügung. Die Vergabe erfolgt nach den hier genannten Regelungen. 2. Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um Gelder aus dem Innenstadtfonds zu erhalten? Wenn Sie eine Idee für ein Projekt haben, das zum Erhalt oder zur Steigerung der Kundenfrequenz in der Karlsruher Innenstadt beitragen kann und das Engagement von Interessengemeinschaften, Gruppierungen, Vereinen und anderen Akteurinnen und Akteuren fördert, dann können Sie einen schriftlichen Antrag einreichen und Gelder aus dem Innenstadtfonds beantragen. Zwei Bedingungen müssen dafür grundsätzlich erfüllt werden: Ihr Projekt muss in der Innenstadt umgesetzt werden (Abgrenzung Gültigkeitsbereich s. Anlage 1a) und den Kundinnen und Kunden der Innenstadt zugutekommen. Es müssen mindestens fünf verschiedene Unternehmen der Innenstadt an der Maßnahme beteiligt sein. 3. Welche Projekte können durch den Innenstadtfonds finanziert werden? Thematisch gibt es grundsätzlich keine Einschränkungen Förderung der Projekte. Wichtig ist, dass Sie die hier genannten Voraussetzungen für die Vergabe der Fördermittel erfüllen. Finanziert werden können aus den Mitteln des Innenstadtfonds daher u.a. Veranstaltungen Werbekampagnen Maßnahmen zur Kundenbindung wie Gewinnspiele, Rabattaktionen 4. Was wird nicht gefördert? Projekte, insbesondere Veranstaltungen, die für einen begrenzten Teilnehmerkreis konzipiert und nicht öffentlich zugänglich sind, können nicht gefördert werden. Die beantragten Projekte dürfen den Antragstellerinnen und Antragstellern keinen Gewinn bringen (der Gewinn durch Umsatzsteigerung der Unternehmen ist davon selbstverständlich ausgenommen) und die Förderung darf nicht für laufende Betriebs- und Personalkosten eingesetzt werden. Auch unbefristete Projekte können nicht über den Innenstadtfonds finanziert werden. 5. Wie hoch ist die Fördersumme pro Projekt? Um dem Ziel der Förderung vielfältiger Projekte gerecht zu werden, soll die Förderung einer möglichst hohen Anzahl an Projekten zugutekommen. Daher werden zwei Kriterien bei der Begrenzung der Fördersumme herangezogen: 1. Es können pro Projekt einmalig maximal 5.000 € (netto) beantragt werden. 2. Es können pro Projekt einmalig maximal 75% der Gesamtkosten des Projektes beantragt werden. Somit verbleibt bei den Antragsstellern grundsätzlich ein Eigenanteil von mindestens 25% der Gesamtkosten. Beispiel 1: Begrenzung durch die maximale Fördersumme Gesamtkosten der Maßnahme: 10.000 € Förderung max. 75 %: 7.500 €, wird begrenzt auf max. 5.000 € Eigenanteil der Antragssteller: 5.000 € (50%) Beispiel 2: Begrenzung durch die 75 %-Regel Gesamtkosten der Maßnahme: 5.000€ Förderung max. 75%: 3.750 € Eigenanteil der Antragsteller: 1.250 € (25%) Wichtig: Bewilligte Maßnahmenförderungen werden erst nach Abschluss der Maßnahmen und nach Prüfung der Verwendungsnachweise (s. Anlage 1b) ausgezahlt. 6. Welche Fristen sind zu beachten? Für die erste Vergaberunde können Projekte eingereicht werden, die bis einschließlich Juli 2016 umgesetzt werden sollen. Die Förderanträge für die erste Vergaberunde müssen bis zum 29. Februar 2016 um 12 Uhr beim Kooperationsmarketing bzw. stellvertretend bei der Stadtmarketing Karlsruhe GmbH, Kaiserstr. 142-144, 76133 Karlsruhe, eingereicht werden. Für die zweite Vergaberunde können Projekte eingereicht werden, die zwischen August und Dezember 2016 umgesetzt werden sollen. Die Förderanträge für die zweite Vergaberunde müssen zwischen dem 1. Mai und dem 30. Mai 2016 um 12 Uhr beim Kooperationsmarketing bzw. stellvertretend bei der Stadtmarketing Karlsruhe GmbH, Kaiserstr. 142-144, 76133 Karlsruhe eingegangen sein. Die Entscheidung über die Vergabe (s. Nr. 8) erfolgt jeweils im Anschluss an die genannten Termine. Die Information der Projekteinreicher erfolgt schnellstmöglich. 7. Wie erhalte ich eine Förderung aus dem Innenstadtfonds? Um eine Projektfinanzierung aus dem Innenstadtfonds zu erhalten, müssen Sie bei der Stadtmarketing Karlsruhe GmbH einen schriftlichen Antrag einreichen. Für die Beantragung steht ein Formular im pdf-Format zum Download im Internet zur Verfügung (s. Anlage 1c). Das Antragsformular ist mit allen anderen Informationen im Internet unter http://www.karlsruhe.de/b1/stadtmarketing/citymanagement/innenstadtfonds.de abrufbar oder wird auf Anfrage beim Stadtmarketing (E-Mail: [email protected]) verschickt. 8. Wer entscheidet über die Vergabe der Förderung? Die Förderanträge werden durch die Stadtmarketing Karlsruhe GmbH formal vorgeprüft. Alle formal korrekten Anträge werden bis zum festgelegten Stichtag (s .Nr. 6 oben.) gesammelt. Anschließend erfolgt die Entscheidung über die Bewilligung der Anträge. Wichtig: Sollten die beantragten Fördermittel in Summe das Budget der jeweiligen Vergaberunde des Innenstadtfonds übersteigen, entscheidet eine unabhängige Jury über die Auswahl der Projekte. Formale Regelungen für die Antragstellung und Bewilligung der Projektförderung Die Förderung wird zweckgebunden für die im Projektantrag dargestellten Kosten bewilligt. Der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller wird gestattet, innerhalb der geförderten Maßnahme, Mehrausgaben einzelner Kostenpositionen durch Minderausgaben bei anderen Kostenpositionen auszugleichen. Die Höhe der Zuwendung bleibt davon unberührt. Antragstellerin/Antragssteller können in der Karlsruher Innenstadt tätige juristische und natürliche Personen sein (Abgrenzung Gültigkeitsbereich s. Plan Anlage 1a). Innerhalb eines Jahres können maximal zwei Maßnahmen je Antragstellerin/Antragssteller gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Die zur Verfügung stehenden Mittel sind freiwillige Leistungen des Kooperationsmarketings. Eine Förderung durch den Innenstadtfonds erfolgt nur vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Mittel des Kooperationsmarketings. Bei der Planung der Maßnahmenanträge ist insbesondere die Anlage 1b: „Allgemeine Bedingungen für die Zuwendungen des Kooperationsmarketings zur Projektförderung im Rahmen des Karlsruher Innenstadtfonds 2016“ anzuwenden. Begrenzung von Anträgen für gleichartige Maßnahmen: Mit dem Innenstadtfonds sollen möglichst vielfältige Maßnahmen gefördert werden. Um dies zu gewährleisten, wird die Anzahl für die Zulassung von Anträgen für gleichartige Maßnahmen formal eingeschränkt. o Insgesamt können maximal zwei gleichartige Anträge für Maßnahmen bewilligt werden. o Gleichartige Maßnahmen sind insbesondere Maßnahmen, die einen Bezug zueinander aufweisen. Weitere Merkmale sind u.a. die Vergleichbarkeit hinsichtlich des Inhalts oder dem Umsetzungszeitraum oder dem Umsetzungsort oder dem Maßnahmenumfang. o Werden mehr als zwei gleichartige und formal zulässige Anträge eingereicht, entscheidet das Eingangsdatum (Poststempel bzw. Eingangsstempel) über die Zulassung zur Vergabeentscheidung. Die Anträge können im Jahr 2016 zu den unter Nr. 6 genannten Fristen beim Kooperationsmarketing bzw. stellvertretend bei der Stadtmarketing Karlsruhe GmbH, Kaiserstr. 142-144, 76133 Karlsruhe, eingereicht werden. Die Anträge werden bis zum letztmöglichen Eingangsdatum gesammelt. Anschließend erfolgen die formale Vorprüfung aller Anträge und die Entscheidung über die Bewilligung. Sollten die beantragten Fördermittel in Summe das Gesamtbudget des Innenstadtfonds übersteigen, erfolgt die Weitergabe der Anträge an eine unabhängige Jury zur Entscheidung über die Bewilligung. Für den Antrag steht ein Musterformular zur Verfügung. Der Antrag muss Angaben zur Antragstellerin beziehungsweise zum Antragsteller beinhalten, Zeitpunkt oder Zeitraum der Maßnahme sowie Ziele und Inhalte benennen, Nutzen und Auswirkungen für die Innenstadt definieren und die Kosten der Maßnahme darstellen. Aus dem Antrag muss hervorgehen, welche Werbemaßnahmen eingesetzt werden und wie hoch der Aufwand für die Werbemaßnahmen ist. Die Anträge werden durch die Stadtmarketing Karlsruhe GmbH auf ihre grundsätzliche Förderfähigkeit vorgeprüft. Eine Nichtübereinstimmung mit den Regelungen und Richtlinien für die Antragstellung von Förderungen aus dem Innenstadtfonds führt zum Ausschluss. Nichtübereinstimmungen werden, wenn Zeitlich möglich, den Projekteinreichern mitgeteilt und können innerhalb der genannten Fristen korrigiert werden. Bewilligungs- und Verwendungsnachweisverfahren Die Antragstellerin beziehungsweise der Antragsteller erhält vom Kooperationsmarketing, bzw. stellvertretend von der Stadtmarketing Karlsruhe GmbH, einen schriftlichen Bewilligungsbescheid, der die Höhe der Förderung, den Förderzweck, ggf. erforderliche Auflagen und den Rückforderungsvorbehalt bei nicht dem Antrag entsprechender Mittelverwendung beziehungsweise Nichteinhaltung der Zweckbindungsfrist und die Verpflichtung auf einen zu erstellenden Verwendungsnachweis sowie Sachbericht enthält. Die von der Förderungsempfängerin beziehungsweise vom Förderungsempfänger zu beachtenden vergaberechtlichen Vorschriften (s. Anlage 1b) werden ausdrücklich im Bescheid benannt. Der Verwendungsnachweis einschließlich Sachbericht ist spätestens 12 Wochen nach Beendigung der Maßnahme bzw. bis spätestens 31.12.2016 an das Kooperationsmarketing, bzw. stellvertretend an die Stadtmarketing Karlsruhe GmbH, Kaiserstr. 142-144, 76133 Karlsruhe zu senden. Mit dem Nachweis müssen alle Vergabe-, Auftrags-, Rechnungs- und Einnahmeunterlagen in Kopie zur Archivierung eingereicht werden. Nach Überprüfung der Kosten- und Einnahmebelege und der zweckentsprechenden Verwendung der Mittel des Innenstadtfonds wird die sich daraus ergebende Förderung ausgezahlt. Sind die nachgewiesenen Kosten geringer als die mit dem Bewilligungsbescheid anerkannten Kosten, reduziert sich die Zuwendung entsprechend. Eine nachträgliche Erhöhung der Förderung bei Überschreitung der veranschlagten Kosten ist ausgeschlossen. Erstattung der Zuwendung Die Förderung ist unverzüglich zu erstatten, soweit ein Förderungsbescheid mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen oder widerrufen oder sonst unwirksam wird. Publizitätsvorschriften Bei der Erstellung von Medien zur Publizität (Internet, Broschüren, Faltblätter, Postkarten, Postern, Plakaten, Präsentationen, Hinweisschildern und Ähnliches) im Rahmen von Maßnahmen, die mit Mitteln des Innenstadtfonds gefördert werden, ist das offizielle Logo des Kooperationsmarketings einzubinden. Die Vorlagen für das zu verwendende Logo werden von der Stadtmarketing Karlsruhe GmbH als Muster zur Verfügung gestellt. Anlage 1a: Abgrenzung des Gültigkeitsbereichs für den Karlsruher Innenstadtfonds 2016 Quelle: Eigene Darstellung
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