Postwurf - Liebenfels

Marktgemeinde
A-9556 Liebenfels, Hauptplatz 9,
Tel.: 04215 / 2216
http://www.liebenfels.at
Liebenfels
Bezirk St. Veit an der Glan – Kärnten
Fax: 04215 / 2216-33
e-mail: [email protected]
Amtliche Mitteilung !
Zugestellt durch Post.at
Abbrennen von Osterfeuern
Es gelten die Bestimmungen des Bundesluftreinhaltegesetzes i.d.g.F., der Kärntner
Verbrennungsverbot-Ausnahmeverordnung i.d.g.F. und die Kärntner Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiverordnung i.d.g.F.
Osterfeuer im unverbauten Gebiet:
 Sind Mitteilungspflichtig!
 Die Mitteilung ist gebührenfrei und schriftlich, bis spätestens Montag,
21.03.2016, 15:00 Uhr beim Marktgemeindeamt einzubringen.
Osterfeuer im verbauten Gebiet:
 Dürfen nur mit einer Ausnahmegenehmigung (Bescheid des Bürgermeisters)
abgebrannt werden.
 Es muss schriftlich um Genehmigung angesucht werden.
 Die Anträge müssen bis spätestens Freitag, 18. März 2016, 12:00 Uhr, bei der
Marktgemeinde Liebenfels eingebracht werden.
Später einlangende Anträge werden grundsätzlich nicht behandelt.
 Antrag und Genehmigung unterliegen der Gebührenpflicht (Bundesgebühr:
€ 14,30 für den Antrag und Verwaltungsabgabe: € 5,10 für die Bewilligung)
Weiters gilt:
 Die Osterfeuer dürfen nur am Karsamstag zwischen 17:00 und 24:00 Uhr
abgebrannt werden. (bei Schlechtwetter auch am darauffolgenden Wochenende)
 Es dürfen ausschließlich unbehandelte, biogene Materialien verheizt werden.
 Der Abstand des zum Verbrennen vorgesehenen Osterhaufens ist so zu wählen,
dass keine Gefährdung brennbarer Gegenstände eintreten kann.
 Richtwert: rd. 50 Meter Abstand zu baulichen Anlagen und Waldrändern.
 Die Formulare liegen beim Marktgemeindeamt auf bzw. stehen zum
Download unter: www.liebenfels.at/buergerservice/formulare-vorlagen/ zur
Verfügung
Auskünfte bei Hrn. Grojer (04215 / 22 16-17)
Zögern Sie bei Bedarf nicht, sofort die Feuerwehr (Notruf 122) zu verständigen!