Marktgemeinde A-9556 Liebenfels, Hauptplatz 9, Tel.: 04215 / 2216 http://www.liebenfels.at Liebenfels Bezirk St. Veit an der Glan – Kärnten Fax: 04215 / 2216-33 e-mail: [email protected] Amtliche Mitteilung ! Zugestellt durch Post.at Abbrennen von Osterfeuern Es gelten die Bestimmungen des Bundesluftreinhaltegesetzes i.d.g.F., der Kärntner Verbrennungsverbot-Ausnahmeverordnung i.d.g.F. und die Kärntner Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiverordnung i.d.g.F. Osterfeuer im unverbauten Gebiet: Sind Mitteilungspflichtig! Die Mitteilung ist gebührenfrei und schriftlich, bis spätestens Montag, 21.03.2016, 15:00 Uhr beim Marktgemeindeamt einzubringen. Osterfeuer im verbauten Gebiet: Dürfen nur mit einer Ausnahmegenehmigung (Bescheid des Bürgermeisters) abgebrannt werden. Es muss schriftlich um Genehmigung angesucht werden. Die Anträge müssen bis spätestens Freitag, 18. März 2016, 12:00 Uhr, bei der Marktgemeinde Liebenfels eingebracht werden. Später einlangende Anträge werden grundsätzlich nicht behandelt. Antrag und Genehmigung unterliegen der Gebührenpflicht (Bundesgebühr: € 14,30 für den Antrag und Verwaltungsabgabe: € 5,10 für die Bewilligung) Weiters gilt: Die Osterfeuer dürfen nur am Karsamstag zwischen 17:00 und 24:00 Uhr abgebrannt werden. (bei Schlechtwetter auch am darauffolgenden Wochenende) Es dürfen ausschließlich unbehandelte, biogene Materialien verheizt werden. Der Abstand des zum Verbrennen vorgesehenen Osterhaufens ist so zu wählen, dass keine Gefährdung brennbarer Gegenstände eintreten kann. Richtwert: rd. 50 Meter Abstand zu baulichen Anlagen und Waldrändern. Die Formulare liegen beim Marktgemeindeamt auf bzw. stehen zum Download unter: www.liebenfels.at/buergerservice/formulare-vorlagen/ zur Verfügung Auskünfte bei Hrn. Grojer (04215 / 22 16-17) Zögern Sie bei Bedarf nicht, sofort die Feuerwehr (Notruf 122) zu verständigen!
© Copyright 2024 ExpyDoc