Altenpflegeberufe im Landkreis Ludwigsburg Herausgeber: Landratsamt Ludwigsburg Dezernat für Arbeit, Jugend und Soziales Hindenburgstraße 40 71638 Ludwigsburg In Zusammenarbeit mit: (alphabetisch geordnet) • Agentur für Arbeit Ludwigsburg • Altenpflegeschulen im Landkreis Ludwigsburg und in den angrenzenden Landkreisen • Ambulante Dienste im Landkreis Ludwigsburg • Ausbildungsförderung (BAföG) Landkreis Ludwigsburg • Evangelische Hochschule Ludwigsburg – Studiengang Pflege • Forum der stationären Altenpflege im Landkreis Ludwigsburg • Jobcenter Landkreis Ludwigsburg • Mathilde-Planck-Schule Ludwigsburg, Berufsfachschule für Altenpflege Bezugsadresse: Landratsamt Ludwigsburg Altenhilfe-Fachberatung 71631 Ludwigsburg Telefon 07141 144-5103 Fax 07141 144-9971 E-Mail [email protected] Internet www.Landkreis-Ludwigsburg.de Stand: Februar 2016 Titelfoto: © Kleeblatt Pflegeheime gGmbH/Michael Fuchs ALTENPFLEGEBERUFE - AUSBILDUNG IN BERUFEN MIT ZUKUNFT Inhalt 1. ALLGEMEINE INFORMATION ................................................................................................ 4 2. SCHEMA DER AUSBILDUNGSWEGE IN DER ALTENPFLEGE ............................................ 5 3. ALTENPFLEGERIN/ALTENPFLEGER .................................................................................... 6 4. AUSBILDUNGSSTRUKTUR IN DER ALTENPFLEGEAUSBILDUNG...................................... 9 5. ALTENPFLEGEHELFERIN/ALTENPFLEGEHELFER ............................................................. 9 6. ALTENPFLEGEHILFE FÜR NICHTMUTTERSPRACHLER ....................................................10 7. ALLTAGSBETREUERIN/ALLTAGSBETREUER ....................................................................12 8. FÖRDERMÖGLICHKEITEN BEI AUSBILDUNGEN ................................................................13 9. FREIWILLIGES SOZIALES JAHR (FSJ)/JAHRESPRAKTIKANTEN ......................................16 10. BUNDESFREIWILLIGENDIENST (BFD) ................................................................................16 11. STUDIENGANG PFLEGE ......................................................................................................17 12. ALTENPFLEGESCHULEN .....................................................................................................19 12.1 Altenpflegeschulen im Landkreis Ludwigsburg ...............................................................20 12.2 Altenpflegeschulen in den angrenzenden Landkreisen ...................................................21 13. AUSBILDUNGSPLÄTZE DER AMBULANTEN DIENSTE IM LANDKREIS .............................27 14. AUSBILDUNGSPLÄTZE IN STATIONÄREN PFLEGEEINRICHTUNGEN IM LANDKREIS ....30 15. EINRICHTUNGEN DER ALTENHILFE ...................................................................................36 16. HILFREICHE FÄHIGKEITEN UND EIGENSCHAFTEN DER AUSZUBILDENDEN.................36 17. ALTENPFLEGEAUSBILDUNG - NUR "SATT UND SAUBER" ODER DOCH MEHR? ............37 18. DERZEITIGER STAND ZUR WEITERENTWICKLUNG DER PFLEGEBERUFE ...................38 3 1. ALLGEMEINE INFORMATION Pflegeberufe - Ausbildung in Berufen mit Zukunft Wenn Sie ∗ kontaktfreudig, aufgeschlossen und verantwortungsbewusst sind, ∗ Spaß und Freude am Umgang mit Menschen haben und gerne organisieren, ∗ gut drauf sind im Umgang mit dem PC, ∗ gerne im Team arbeiten und eine abwechslungsreiche und sinnvolle Tätigkeit erlernen möchten, dann ist vielleicht die Altenpflege genau das Richtige für Sie! Pflegeberufe sind Berufe mit Zukunft. Klicken Sie auch auf unsere Homepage www.forum-altenpflege-lb.de Informationen finden Sie ebenfalls auf folgenden Websites www.vom-fach-fuer-menschen.de Eine Initiative des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg www.altenpflegeausbildung.net Die "Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege" der Bundesregierung 4 2. SCHEMA DER AUSBILDUNGSWEGE IN DER ALTENPFLEGE Altenpflegehelferin/ Altenpflegehelfer Altenpflegerin/Altenpfleger Berufsfachschule für Altenpflege Möglichkeiten der Ausbildungsverkürzung, siehe unter 3. Altenpfleger/in 3. Jahr Notendurchschnitt 2,5* 2. Jahr Berufsfachschule für Altenpflegehilfe 1. Jahr 2-jährige Berufsausbildung oder Krankenpflegehelfer/in oder Altenpflegehelfer/in Realschulabschluss Hauptschulabschluss (mittlerer Abschluss) 5 1 Jahr 3. ALTENPFLEGERIN/ALTENPFLEGER Altenpfleger/innen sind in stationären Pflegeeinrichtungen, in Krankenhäusern, in Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen, in Kurzzeitpflegeeinrichtungen, Seniorenbegegnungsstätten, Seniorenwohnanlagen, Rehabilitationseinrichtungen, geriatrischen Zentren, sowie in der häuslichen Pflege tätig. Ausbildungsdauer: 3 Jahre Abschluss: Staatlich examinierte Altenpflegerin, staatlich examinierter Altenpfleger Zugangsvoraussetzungen: 1. Schulische Vorbedingungen: a) Realschulabschluss oder b) einen anderen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss oder c) eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert oder d) Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss und eine mindestens zweijährige Berufsausbildung oder e) Hauptschulabschluss und anerkannter Abschluss einer Ausbildung in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe, Nachweis der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Berufs durch ein ärztliches Zeugnis und 2. Es muss mit einer von der Schule genehmigten Ausbildungsstelle ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen werden. 3. Von ausländischen Bewerbern, die ihren Schulabschluss nicht an einer deutschen Schule erworben haben, sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse erforderlich. Ausbildungsziel: Die Ausbildung in der Altenpflege soll die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln, die zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Pflege einschließlich der Beratung, Begleitung und Betreuung alter Menschen erforderlich sind. Diese umfassen insbesondere: 1. die sach- und fachkundige, den allgemein anerkannten pflegewissenschaftlichen, insbesondere den medizinisch-pflegerischen Erkenntnissen entsprechende, umfassende und geplante Pflege, 2. die Mitwirkung bei der Behandlung kranker alter Menschen einschließlich der Ausführung ärztlicher Verordnungen, 3. die Erhaltung und Wiederherstellung individueller Fähigkeiten im Rahmen geriatrischer und gerontopsychiatrischer Rehabilitationskonzepte, 4. die Mitwirkung an qualitätssichernden Maßnahmen in der Pflege, der Betreuung und Behandlung, 5. die Gesundheitsvorsorge einschließlich Ernährungsberatung, 6. die umfassende Begleitung Sterbender, 7. die Anleitung, Beratung und Unterstützung von Pflegekräften, die nicht Pflegefachkräfte sind, 8. die Betreuung und Beratung alter Menschen in ihren persönlichen und sozialen Angelegenheiten, 9. die Hilfe zur Erhaltung und Aktivierung der eigenständigen Lebensführung einschließlich der Förderung sozialer Kontakte und 10. die Anregung und Begleitung von Familien- und Nachbarschaftshilfe und die Beratung pflegender Angehöriger. 6 Darüber hinaus soll die Ausbildung dazu befähigen, mit anderen in der Altenpflege tätigen Personen zusammenzuarbeiten und diejenigen Verwaltungsarbeiten zu erledigen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den Aufgaben in der Altenpflege stehen. Ausbildungsinhalte: Theoretischer Unterricht an der Berufsfachschule für Altenpflege mit praktischen Übungen (u.a. Aufgaben und Konzepte in der Altenpflege, Unterstützung bei der Lebensgestaltung, Altenpflege als Beruf). Der überwiegende Teil ist die praktische Ausbildung im Ausbildungsbetrieb An staatlichen Berufsfachschulen für Altenpflege besteht die Möglichkeit während der Altenpflegeausbildung die Fachhochschulreife zu erlangen. Vergütung: Der Träger der praktischen Ausbildung hat dem Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu zahlen. In der Regel ist diese Vergütung in einem Tarifvertrag geregelt. Da es in der Altenpflege keinen allgemein verbindlichen Tarifvertrag gibt, kann die Vergütung zwischen den einzelnen Trägern der praktischen Ausbildung unterschiedlich ausfallen. Im Folgenden werden die Ausbildungsvergütungen nach dem TVAöD besonderer Teil Pflege (West) (=Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes) dargestellt. Sie beschreiben die Vergütungen, wie sie nach der Tarifeinigung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes vom 31.03.2012 veröffentlicht worden sind: 1. Ausbildungsjahr: 2. Ausbildungsjahr: 3. Ausbildungsjahr: Bis 29.02.2016 975,69 € 1.037,07 € 1.138,38 € Zusätzlich sind Jahressonderzahlungen möglich (Stand 01/2016). Ab März 2016 werden Tarifverhandlungen geführt. Die aktuellen Verdienste entnehmen Sie bitte: http://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/bund/azubi.html Verdienstmöglichkeiten als ausgebildete Altenpflegerin/Altenpfleger finden Sie auf unserer Homepage www.forum-altenpflege-lb.de (Stand 01/2016). Praxisanleitung in der Einrichtung und Praxisbesuche der Fachlehrer: Für die Ausbildungszeit steht jedem Auszubildenden eine Praxisanleitung in der Einrichtung zur Verfügung. Diese hat die Aufgabe, die Ausbildung praktisch zu begleiten. Der Fachlehrer der Berufsfachschule für Altenpflege besucht den Schüler regelmäßig in der Einrichtung und gewährleistet somit den Theorie-Praxis-Transfer. Karrierechancen in der Altenpflege: Die Altenpflege stellt hohe fachliche Ansprüche; pflegerisches und gerontologisches Wissen entwickeln sich ständig weiter. Die Wahrnehmung von Fortbildung, die Aktualisierung des Wissens, auch in der praktischen Anwendung von speziellen Pflegemethoden, und des konzeptionellen Denkens gehören deshalb zu den Aufgaben staatlich anerkannter Altenpfleger/innen. 7 Als Weiterbildung im Sinne beruflicher Weiterqualifizierung bestehen u.a. folgende Möglichkeiten, in den Bereichen: Außerdem bestehen Möglichkeiten des Studiums im Bereich der Pflege an Hochschulen und Universitäten, wie z.B. • Gerontopsychiatrie • Pflegemanagement • Geriatrische Rehabilitation • Gerontologie • Palliative Care • Pflegewissenschaft • Praxisanleitung • Pflegepädagogik • Qualitätsmanagement • Hygiene • Wohnbereichsleitung • Pflegedienstleitung • Heimleitung • Leitung ambulanter Pflegedienst • Casemanager im Gesundheits- und Sozialwesen Verkürzung der Ausbildung: Auf Antrag bei Berufsfachschulen für Altenpflege kann die 3-jährige Ausbildungszeit um bis zu zwei Jahre gekürzt werden, wenn bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Krankenschwester/-pfleger, Kinderkrankenschwester/-pfleger, Heilerziehungspfleger/in vorliegt. Bei Vorliegen eines Notendurchschnitts von 2,5 oder einer abgeschlossenen Ausbildung als Altenpflegehelfer/in, Krankenpflegehelfer/in und Heilerziehungshelfer/in kann die 3-jährige Ausbildungszeit auf Antrag um bis zu einem Jahr verkürzt werden. Des Weiteren kann die Dauer der Ausbildung im Umfang der fachlichen Gleichwertigkeit auf Antrag um bis zu zwei Jahre verkürzt werden, wenn eine andere abgeschlossene Berufsausbildung nachgewiesen wird. Die Bundesagentur für Arbeit empfiehlt dazu Berufe mit hohem Anteil an sozialpflegerischen, medizinischen bzw. sozialpädagogischen Elementen. Die weiteren Regelungen betreffen Verkürzungsmöglichkeiten bei Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung nach Sozialgesetzbuch III. Wenn dort eine abgeschlossenen Berufsausbildung als Krankenschwester/-pfleger, Kinderkrankenschwester/-pfleger, Heilerziehungspfleger/in, Altenpflegehelfer/in, Krankenpflegehelfer/in und Heilerziehungspflegehelfer/in vorliegt, soll die Ausbildungszeit um bis zu zwei Drittel gekürzt werden. Personen, die in Vollzeitbeschäftigung von mindestens zwei Jahren in einer Pflegeinrichtung Aufgaben im Bereich der Pflege oder Betreuung wahrgenommen haben, können auf Grundlage einer Kompetenzfeststellung um ein Drittel der Ausbildungszeit gegenüber der Regelausbildung gekürzt werden. Der § 7 des Altenpflegegesetzes bietet die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Verkürzungsmöglichkeiten der Ausbildung. Im „Gesetz zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildungen in der Altenpflege“ sind die Neuerungen des § 7 festgehalten. Zu finden ist dies im Bundesgesetzblatt - BGBl. I Nr. 13 vom 18.03.2013, S. 446, unter www.bgbl.de (Bürgerzugang). Teilzeitausbildung: Die notwendigen Theorie- und Praxisstunden werden auf einen längeren Zeitraum aufgeteilt. Dabei sind verschiedene Modelle denkbar. Die Ausbildungszeit verlängert sich auf maximal 5 Jahre. Einzelheiten erfahren Sie bei den Altenpflegeschulen direkt. 8 4. AUSBILDUNGSSTRUKTUR IN DER ALTENPFLEGEAUSBILDUNG Die Altenpflegeausbildung dauert grundsätzlich drei Jahre (bei der Ausbildung in Teilzeit entsprechend länger). Es besteht ein duales Ausbildungssystem, das bedeutet es gibt eine schulische und eine praktische Ausbildung. Beide Bereiche werden aufeinander abgestimmt. Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung trägt die Altenpflegeschule. Die Verantwortung für die praktische Ausbildung übernimmt der Träger der praktischen Ausbildung (z.B. eine stationäre Pflegeeinrichtung, ein ambulanter Dienst). Der Träger der praktischen Ausbildung hat einen Kooperationsvertrag mit der jeweiligen Berufsfachschule für Altenpflege, der an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist. Der praktische Ausbildungsträger schließt mit den Auszubildenden einen Ausbildungsvertrag und ist verpflichtet, für die gesamte Dauer der Ausbildung (auch während der Schulzeit und den Außeneinsätzen) die Ausbildungsvergütung zu bezahlen. Weitere Einsätze während der Ausbildungszeit können z.B. in den Arbeitsfeldern Gerontopsychiatrie und Allgemeinkrankenhaus stattfinden, und je nachdem in welcher Stammeinrichtung man seinen Ausbildungsvertrag hat, im ambulanten Bereich bzw. in einer stationären Pflegeeinrichtung. Sinn solcher Einsätze ist es, die jeweils besonderen Bedingungen und Gegebenheiten kennenzulernen. 5. ALTENPFLEGEHELFERIN/ALTENPFLEGEHELFER Altenpflegehelfer/innen sind in stationären Pflegeeinrichtungen, in Krankenhäusern, in Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen, in Kurzzeitpflegeeinrichtungen, Seniorenbegegnungsstätten, Seniorenwohnanlagen, Rehabilitationseinrichtungen, geriatrischen Zentren, sowie in der häuslichen Pflege tätig. Sie arbeiten unter der Anleitung einer Altenpflegerin/eines Altenpflegers. Ausbildungsdauer: 1 Jahr Abschluss: Staatlich examinierte Altenpflegehelferin, staatlich examinierter Altenpflegehelfer Zugangsvoraussetzungen: 1. Hauptschulabschluss oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes 2. Nachweis der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Berufs durch ein ärztliches Zeugnis und 3. Es muss mit einer von der Schule genehmigten Ausbildungsstelle ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen werden. Von ausländischen Bewerbern, die ihren Schulabschluss nicht an einer deutschen Schule erworben haben sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse erforderlich. Ausbildungsziel: Die Ausbildung vermittelt Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten für eine qualifizierte Mitwirkung und Mithilfe bei der Betreuung, Versorgung und Pflege gesunder und kranker älterer Menschen. Ausbildungsinhalte: Theoretischer Unterricht an der Berufsfachschule für Altenpflegehilfe mit praktischen Übungen, z.B. Pflege gesunder alter Menschen, Unterstützung bei der Lebensgestaltung alter Menschen, Altenpflegehilfe als Beruf. Der überwiegende Teil ist die praktische Ausbildung im Ausbildungsbetrieb. 9 Vergütung: Der Träger der praktischen Ausbildung hat dem Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu zahlen. In der Regel ist diese Vergütung in einem Tarifvertrag geregelt. Im Folgenden wird die Ausbildungsvergütung nach dem TVAöD besonderer Teil Pflege (=Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes) dargestellt. Im Allgemeinen entspricht die Ausbildungsvergütung der Altenpflegehilfe dem 1. Ausbildungsjahr der Altenpflegeausbildung. Während der einjährigen Ausbildung wird derzeit 975,69 € monatlich bezahlt, zuzüglich mögliche Jahressonderzahlungen (Stand 01/2016). Ab März 2016 werden Tarifverhandlungen geführt. Die aktuellen Verdienste entnehmen Sie bitte: http://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/bund/azubi.html Praxisanleitung in der Einrichtung und Praxisbesuche der Fachlehrer: Für die Ausbildungszeit steht jedem Auszubildenden eine Praxisanleitung in der Einrichtung zur Verfügung. Diese hat die Aufgabe die Ausbildung praktisch zu begleiten. Der Fachlehrer der Berufsfachschule für Altenpflegehilfe besucht den Schüler regelmäßig in der Einrichtung und gewährleistet somit den Theorie-Praxis-Transfer. Berufliche Perspektive: 1. Eingangsvoraussetzung für Hauptschulabsolventen in die 3-jährige Altenpflegeausbildung 2. Bei einem Notendurchschnitt von 2,5 und besser - Aufnahme in das 2. Ausbildungsjahr der 3-jährigen Altenpflegeausbildung nach Beratung möglich. Teilzeitausbildung: Die notwendigen Theorie- und Praxisstunden werden auf einen längeren Zeitraum aufgeteilt. Dabei sind verschiedene Modelle denkbar, z. B. eine Ausbildungsdauer von insgesamt 1,5 Jahren, wobei 30 Wochen theoretischer Unterricht und 52 Wochen praktische Ausbildung stattfinden. Nähere Informationen sind bei den Altenpflegeschulen erhältlich. 6. ALTENPFLEGEHILFE FÜR NICHTMUTTERSPRACHLER Altenpflegehelfer/innen sind in stationären Pflegeeinrichtungen, in Krankenhäusern, in Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen, in Kurzzeitpflegeeinrichtungen, Seniorenbegegnungsstätten, Seniorenwohnanlagen, Rehabilitationseinrichtungen, geriatrischen Zentren, sowie in der häuslichen Pflege tätig. Sie arbeiten unter der Anleitung einer Altenpflegerin/eines Altenpflegers. Ausbildungsdauer: 2 Jahre. Die Schulart beginnt mit einem Unterrichtsblock. In der anschließenden Praxisphase findet an zwei Schultagen Unterricht statt. Abschluss: Staatlich examinierte Altenpflegehelferin, staatlich examinierter Altenpflegehelfer Zugangsvoraussetzungen: 1. Hauptschulabschluss oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes oder 2. Nachweis der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Berufs durch ein ärztliches Zeugnis oder, sofern eine Versetzung nicht erfolgen konnte, 3. Die Erklärung einer von der Schule genehmigten Einrichtung der Altenhilfe (stationäre/ambulante Pflegeeinrichtung), dass sie den Bewerber praktisch ausbildet 10 Zu Beginn der Ausbildung erfolgt eine Prüfung der deutschen Sprachkenntnisse (Niveau A2) durch die Schule. Ausbildungsziel: Die Ausbildung vermittelt berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, um bei der Betreuung, Versorgung und Pflege gesunder und kranker älterer Menschen mithelfen zu können. Sie befähigt dazu, in der stationären, teilstationären, ambulanten und offenen Altenhilfe vor allem pflegerische und soziale Aufgaben unter Anleitung einer Pflegefachkraft wahrzunehmen. Neben der beruflichen Ausbildung geht es um die Verbesserung der deutschen Sprachkenntnisse. Ausbildungsinhalte: Theoretischer Unterricht an der Berufsfachschule für Altenpflegehilfe mit praktischen Übungen, z.B. Pflege gesunder alter Menschen, Unterstützung bei der Lebensgestaltung alter Menschen, Altenpflegehilfe als Beruf. Der überwiegende Teil ist die praktische Ausbildung im Ausbildungsbetrieb. Vergütung: Der Träger der praktischen Ausbildung hat dem Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu zahlen. In der Regel ist diese Vergütung in einem Tarifvertrag geregelt. Im Folgenden wird die Ausbildungsvergütung nach dem TVAöD besonderer Teil Pflege (=Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes) dargestellt. Im Allgemeinen entspricht die Ausbildungsvergütung der Altenpflegehilfe dem 1. Ausbildungsjahr der Altenpflegeausbildung. Während der einjährigen Ausbildung wird derzeit 975,69 € monatlich bezahlt, zuzüglich mögliche Jahressonderzahlungen (Stand 01/2016). Ab März 2016 werden Tarifverhandlungen geführt. Die aktuellen Verdienste entnehmen Sie bitte: http://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/bund/azubi.html Praxisanleitung in der Einrichtung und Praxisbesuche der Fachlehrer: Für die Ausbildungszeit steht jedem Auszubildenden eine Praxisanleitung in der Einrichtung zur Verfügung. Diese hat die Aufgabe die Ausbildung praktisch zu begleiten. Der Fachlehrer der Berufsfachschule für Altenpflegehilfe besucht den Schüler regelmäßig in der Einrichtung und gewährleistet somit den Theorie-Praxis-Transfer. Berufliche Perspektive: 1. Eingangsvoraussetzung für Hauptschulabsolventen in die 3-jährige Altenpflegeausbildung 2. Bei einem Notendurchschnitt von 2,5 und besser - Aufnahme in das 2. Ausbildungsjahr der 3-jährigen Altenpflegeausbildung nach Beratung möglich. 11 7. ALLTAGSBETREUERIN/ALLTAGSBETREUER Alltagsbetreuer/innen sind in stationären Pflegeeinrichtungen, in Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen, in Kurzzeitpflegeeinrichtungen, Seniorenwohnanlagen sowie in der häuslichen Pflege tätig. Sie erbringen eine pflegenahe Dienstleistung und eine qualifizierte Alltagsbegleitung für die Bewohner bzw. die Gäste. Die Alltagsbetreuer werden von Fachkräften angeleitet. Seit dem Jahr 2008 gibt es verschiedene Ausbildungsmodelle als auch verschiedene Abschlussbezeichnungen (z.B. Alltagsbetreuer, Alltagsbegleiter, Servicekraft). Ausbildungsdauer: Unterschiedlich je nach Ausbildungsangebot. • Im Rahmen der Berufsfachschule für Alltagsbetreuung dauert die Ausbildung zwei Jahre. Der Schulleiter kann im Einzelfall Bewerber, die einen anderen einschlägigen Bildungsgang besucht haben oder einschlägige praktische Vorerfahrungen nachweisen, in das zweite Ausbildungsjahr aufnehmen. • Die Mindestqualifikation orientiert sich nach den Richtlinien des § 87 b SGB XI. Danach muss eine Qualifizierungsmaßnahme zumindest aus drei Modulen bestehen (Basiskurs, Betreuungspraktikum und Aufbaukurs) und hat einen Gesamtumfang von mindestens 160 Unterrichtsstunden sowie ein zweiwöchiges Betreuungspraktikum. Zugangsvoraussetzungen: • Voraussetzung für die Aufnahme in die Berufsfachschule für Alltagsbetreuung sind: o Bewerber mit und ohne Hauptschulabschluss, o der Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse, o eine ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes, o Praktikumsvertrag mit dem Ausbildungsträger (stationäre Einrichtungen der Altenhilfe, der Behindertenhilfe und Krankenpflege). • Voraussetzungen für die Mindestqualifikation nach den Richtlinien des § 87 b SGB XI o eine positive Haltung gegenüber kranken, behinderten und alten Menschen, o soziale Kompetenz und kommunikative Fähigkeiten, o Empathie- und Beziehungsfähigkeit, o psychische Stabilität, Fähigkeit zur Reflexion des eigenen Handelns, Fähigkeit sich abzugrenzen u.a. (Auszug aus § 3 „Anforderung an die Betreuungskräfte“ aus Betreuungskräfte-Rl vom 19. August 2008) Ausbildungsziel: • Ausbildungsziel in der Berufsfachschule für Alltagsbetreuung: Die Ausbildung vermittelt Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten für die begleitende Unterstützung von Menschen, die bei Alltagsverrichtungen und der Gestaltung des persönlichen Lebensumfeldes Hilfe benötigen. o Schüler/innen ohne Hauptschulabschluss erwerben diesen mit bestandener Abschlussprüfung. • Ausbildungsziel für die Mindestqualifikation nach den Richtlinien des § 87 b SGB XI: Den zu Betreuenden soll durch mehr Zuwendung, zusätzliche Betreuung und Aktivierung eine entsprechende Wertschätzung entgegengebracht, der Austausch mit anderen Menschen und die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht werden. 12 Ausbildungsinhalte: • Ausbildungsinhalte in der Berufsfachschule für Alltagsbetreuung: Ca. zwei Fünftel theoretische Ausbildung in der Berufsfachschule für Alltagsbetreuung (z.B. haushaltsnahe Dienstleistung, Aktivierung, rechtliche Rahmenbedingungen) Ca. drei Fünftel praktische Ausbildung im Ausbildungsbetrieb. • Ausbildungsinhalte bei der Mindestqualifikation nach den Richtlinien des § 87 b SGB XI: 100 Stunden Basiskurs Betreuungsarbeit in stationären Pflegeeinrichtungen (z.B. Grundkenntnisse der Kommunikation, Grundkenntnisse über Demenzerkrankungen, Grundkenntnisse der Pflege und Pflegedokumentation). Zwei Wochen Betreuungspraktikum in einer stationären Pflegeeinrichtung und 60 Stunden Aufbaukurs in der Betreuungsarbeit in einer stationären Pflegeeinrichtung (z.B. Vertiefen der Kenntnisse, Rechtskunde, Beschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung für Menschen mit Demenzerkrankungen) Vergütung: Es lässt sich keine einheitliche Vergütung darstellen. Die Berufsfachschule empfiehlt eine monatliche Vergütung zwischen 300 € und 400 €. Fragen Sie beim Ausbildungsbetrieb nach. Ausbildungskosten: • In der Berufsfachschule für Alltagsbetreuung besteht Schulgeld- und Lernmittelfreiheit. Materialkosten sind teilweise zu tragen. • Für die Mindestqualifikation nach den Richtlinien des § 87 b SGB XI werden Kursgebühren fällig (ca. zwischen € 900,00 und € 1.500,00). Zusätzliche Information: Die Berufsfachschule für Alltagsbetreuung kann nur bei ausreichender Schülerzahl einen Ausbildungsgang anbieten. 8. FÖRDERMÖGLICHKEITEN BEI AUSBILDUNGEN Für alle Fördermöglichkeiten ist es wichtig sich im Vorfeld, also vor Aufnahme der Ausbildung, bei den zuständigen Stellen zu informieren und detailliert beraten zu lassen. Bildungsgutschein (Jobcenter des Landkreises Ludwigsburg): Personen, die Leistungen zur Grundsicherung nach dem zweiten Sozialgesetzbuch beziehen, arbeitslos sind, einen in Deutschland anerkannten Berufsabschluss haben oder drei Jahre beruflich tätig waren (ausgenommen geringfügig Beschäftigte) oder mindestens drei Jahre eigene Kinder betreut haben und bei denen eine berufliche Eingliederung notwendig ist, haben die Möglichkeit beim Jobcenter des Landkreises Ludwigsburg einen Bildungsgutschein zu erhalten. Förderfähig sind Schulungen bzw. Ausbildungen, für die nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist. Im Rahmen des Bildungsgutscheines werden anfallende Kosten (Fahrt-, Lehrgangs-, Kinderbetreuungskosten) übernommen und das Arbeitslosengeld II (ALG II) unter Anrechnung der Ausbildungsvergütung weitergewährt. Bei Alleinerziehenden bleiben der Mehrbedarf für Alleinerziehende und die Leistungen für Kinder weiterhin bestehen. In einer Bedarfsgemeinschaft beziehen die Partnerin/der Partner und die Kinder weiterhin Leistungen. Kontakt: Jobcenter Landkreis Ludwigsburg Barbara Schilling Telefon: 07141-144 8609 13 BAföG: Da Schüler, Auszubildende oder Studenten keine Förderung mittels eines Bildungsgutscheines vom Jobcenter erhalten können, kommt in diesen Fällen evtl. die Ausbildungsförderung durch BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) zum Tragen. Beim Besuch einer berufsqualifizierenden Schule besteht unter Vorliegen der Fördervoraussetzungen die Möglichkeit, beim Landratsamt Ludwigsburg BAföG zu beantragen. Eine Voraussetzung ist, dass bei Ausbildungsbeginn das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet wurde (Ausnahmen regelt das Gesetz). Außerdem wird der Besitz der deutschen oder der Staatsangehörigkeit eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union vorausgesetzt. Bei dem Besuch von Berufsfachschulen wird eine Förderung nur bei notwendiger auswärtiger Unterbringung gewährt. Unterschieden wird in eine elternabhängige und elternunabhängige Förderung. Elternunabhängiges BAföG erhalten die Personen, die bereits eine 3-jährige Ausbildung absolviert und in diesem Beruf drei Jahre gearbeitet haben. Der Bedarfssatz richtet sich nach bestimmten Parametern und wird individuell berechnet. Kontakt: Ausbildungsförderung (BAföG) Landkreis Ludwigsburg Hindenburgstraße 46, 71638 Ludwigsburg (2. Stock, Zimmer 216 - 220) Zuständigkeiten siehe Homepage des Landratsamtes Ludwigsburg www.landkreis-ludwigsburg.de E-Mail: [email protected] Förderung der beruflichen Weiterbildung (Agentur für Arbeit): § 81 (SGB III) (1) Arbeitnehmer/innen können bei beruflicher Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden, wenn 1. die Weiterbildung notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine ihnen drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder weil bei ihnen wegen fehlenden Berufsabschlusses die Notwendigkeit der Weiterbildung anerkannt ist, 2. die Agentur für Arbeit sie vor Beginn der Teilnahme beraten hat und 3. die Maßnahme und der Träger der Maßnahme für die Förderung zugelassen sind. (…) (2) Anerkannt wird die Notwendigkeit der Weiterbildung bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wegen fehlenden Berufsabschlusses, wenn sie 1. über einen Berufsabschluss verfügen, jedoch auf Grund einer mehr als vier Jahre ausgeübten Beschäftigung in an- oder ungelernter Tätigkeit eine dem Berufsabschluss entsprechende Beschäftigung voraussichtlich nicht mehr ausüben können, oder 2. nicht über einen Berufsabschluss verfügen, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist. Arbeitnehmer/innen ohne einen solchen Berufsabschluss, die noch nicht drei Jahre beruflich tätig gewesen sind, können nur gefördert werden, wenn eine Berufsausbildung oder eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme aus in ihrer Person liegenden Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Zeiten der Arbeitslosigkeit, der Kindererziehung und der Pflege eines Angehörigen der Pflegestufen I bis III stehen Zeiten einer Beschäftigung nach Satz 1 Nummer 1 gleich. (…) (3) Der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer wird das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Förderung bescheinigt (Bildungsgutschein). Der Bildungsgutschein kann zeitlich befristet sowie regional und auf bestimmte Bildungsziele beschränkt werden. Der von der Arbeitnehmerin oder vom Arbeitnehmer ausgewählte Träger hat der Agentur für Arbeit den Bildungsgutschein vor Beginn der Maßnahme vorzulegen. (…) 14 Förderfähig sind die Weiterbildungskosten, die durch die Weiterbildung unmittelbar entstehenden: 1. Lehrgangskosten und Kosten für die Eignungsfeststellung, 2. Fahrtkosten, 3. Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung, 4. Kosten für die Betreuung von Kindern. Kontakt: Agentur für Arbeit Ludwigsburg Stuttgarter Straße 53 71638 Ludwigsburg Telefon: 0800 4 5555 00 (Alle Anrufe sind gebührenfrei) Berufsausbildungsbeihilfe BAB (Agentur für Arbeit): Personen, die eine betrieblich durchgeführte Altenpflegeausbildung nach dem Altenpflegegesetz absolvieren möchten und nicht per Bildungsgutschein förderfähig sind, haben evtl. die Möglichkeit Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) von der Agentur für Arbeit zu beziehen. BAB wird grundsätzlich nur für die erste Berufsausbildung geleistet, in wenigen Fällen kann BAB auch für eine zweite Berufsausbildung gewährt werden. Auszubildende können BAB erhalten, wenn sie während der Berufsausbildung nicht bei den Eltern oder einem Elternteil wohnen können, weil tägliches Pendeln zwischen Ausbildungsstätte und Wohnung der Eltern oder eines Elternteils nicht zumutbar ist. Sind Auszubildende über 18 Jahre alt oder verheiratet bzw. in einer Lebenspartnerschaft verbunden oder haben mindestens ein Kind, können sie auch BAB erhalten, wenn sie in erreichbarer Nähe zum Elternhaus wohnen. Eine Berufsausbildung wird nur dann mit BAB gefördert, wenn die erforderlichen Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts, für die Fahrtkosten und die sonstigen Aufwendungen nicht anderweitig zur Verfügung stehen. Die Höhe der BAB richtet sich nach der Art der Unterbringung. Eigenes Einkommen der oder des Auszubildenden wird grundsätzlich voll angerechnet, das der Person, mit der er oder sie verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden ist, und der Eltern nur, soweit es bestimmte Freibeträge übersteigt. Kontakt: Agentur für Arbeit Ludwigsburg Stuttgarter Straße 53 71638 Ludwigsburg Telefon: 0800 4 5555 00 (Alle Anrufe sind gebührenfrei) WeGebAU (Agentur für Arbeit): Das Programm WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen) besteht seit 2006. Gefördert werden können Personen, die von ihren Arbeitgebern für die Dauer einer Qualifizierung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dem Arbeitgeber ein Arbeitsentgeltzuschuss gewährt werden. Der Arbeitnehmerin/ dem Arbeitnehmer können die notwendigen Lehrgangskosten ganz oder teilweise erstattet werden. Darüber hinaus kann ein Zuschuss zu den zusätzlich entstehenden übrigen Weiterbildungskosten (z. B. Fahrtkosten) gewährt werden. Die Arbeitnehmer/innen erhalten für die Förderung einen Bildungsgutschein. Damit können sie unter zugelassenen Weiterbildungsangeboten wählen. Auf die Ausstellung eines Bildungsgutscheins kann verzichtet werden, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmerin/ Arbeitnehmer damit einverstanden sind. Kontakt: Agentur für Arbeit Ludwigsburg Stuttgarter Straße 53 71638 Ludwigsburg Frau Berzins: Telefon 07141 137-161 Frau Deimel: Telefon 07141 137-233 15 9. FREIWILLIGES SOZIALES JAHR (FSJ)/JAHRESPRAKTIKANTEN Das FSJ bietet jungen Menschen zwischen 16 und 26 Jahren die Chance, sich mit dem Berufsbild der Altenpflege vertraut zu machen. Durch die Einbettung des FSJ in das Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG) bietet das FSJ eine umfassende gesetzliche Grundlage. Das FSJ bietet: • eine Chance, seine Persönlichkeit weiterzuentwickeln, • die Begegnung mit Menschen, • das Erfahren von Gemeinschaft, • die Möglichkeit die Gesellschaft mitzugestalten, • berufliche Orientierung und das Kennenlernen sozialer Berufsfelder, • eine Chance, die persönliche Eignung für einen sozialen Beruf zu prüfen. Das FSJ dauert in der Regel 12 Monate und beginnt am 1. August oder am 1. September eines Jahres. Die Mindestdauer beträgt 6 Monate, die Höchstdauer beträgt 18 Monate, in Ausnahmefällen bis zu 24 Monaten. Das FSJ kann auch zwischen verschiedenen Einrichtungen aufgeteilt werden, Auslandseinsätze sind ebenfalls möglich. Wichtig ist, dass die verschiedenen Möglichkeiten rechtzeitig mit dem jeweiligen Träger abgeklärt werden. Das FSJ wird ganztägig als überwiegend praktische Tätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen, insbesondere in Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, der Kinder- und Jugendhilfe, einschließlich der Einrichtungen für außerschulische Jugendbildung und Einrichtungen für Jugendarbeit oder der Gesundheitspflege und kulturellen Einrichtungen (Einsatzstellen) geleistet. Während des FSJ erhalten die Freiwilligen • Taschengeld, • Unterkunft und Verpflegung, • eine beitragsfreie Versicherung in der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Unfall-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, • die Zeit des Dienstes wird bei der Altersvorsorge angerechnet, • Kindergeld und alle daran geknüpften staatlichen und tariflichen Folgeleistungen. Das FSJ bietet somit eine Möglichkeit, beispielsweise den Beruf der Altenpflege kennenzulernen, um dadurch eine Entscheidung für die Berufswahl treffen zu können. Manche Einrichtungen bieten die Möglichkeit, den Arbeitsbereich der Pflege kennenzulernen, auch in Form von Jahrespraktika. Im Landkreis Ludwigsburg werden sowohl in ambulanten als auch in stationären Einrichtungen Praktikumstellen für FSJ oder Jahrespraktikanten angeboten. Nähere Informationen zum FSJ unter www.pro-fsj.de und www.fsj-baden-wuerttemberg.de 10. BUNDESFREIWILLIGENDIENST (BFD) Der Bundesfreiwilligendienst wurde von der Bundesregierung als ein neuartiges Angebot zur Ergänzung der Jugendfreiwilligendienste eingeführt. Der Bundesfreiwilligendienst soll eine neue Kultur der Freiwilligkeit in Deutschland schaffen und möglichst vielen Menschen ein Engagement für die Allgemeinheit möglich machen. Die Aussetzung des Wehrdienstes und damit auch des Zivildienstes zum 1. Juli 2011 war eine große gesellschaftliche Herausforderung. Der Bundesfreiwilligendienst sollte helfen, die Folgen der Aussetzung des Zivildienstes zumindest teilweise zu kompensieren. Am BFD dürfen alle teilnehmen, die bereits die Vollschulzeitpflicht erfüllt haben, nach oben gibt es keine Altersgrenze. Damit schafft der Bundesfreiwilligendienst die erste geförderte Freiwilligen- 16 form auch für ältere Menschen, welche sich sozial für die Gesellschaft engagieren wollen. Auch bei den Arbeitszeiten wurde auf die Bedürfnisse der verschiedenen Altersgruppen Rücksicht genommen. Da Jugendliche oft noch keine familiären Verpflichtungen haben, müssen diese den BFD grundsätzlich im Rahmen einer Vollzeitbeschäftigung ablegen, während für Freiwillige über 27 Jahre auch ein Teilzeitdienst von mehr als 20 Stunden wöchentlich möglich ist. In der Regel dauert der Bundesfreiwilligendienst 12 Monate, mindestens jedoch 6 und höchstens 18 Monate. In Ausnahmefällen kann er bis zu 24 Monate geleistet werden. Der BFD orientiert sich gesetzlich an den Grundlagen des FSJ. Siehe unter Punkt 9. Im Landkreis Ludwigsburg werden sowohl in ambulanten als auch in stationären Einrichtungen Praktikumstellen für den BFD angeboten. Der BFD bietet somit ebenfalls eine Möglichkeit, beispielsweise den Beruf der Altenpflege kennenzulernen, um dadurch eine Entscheidung für die Berufswahl treffen zu können. Nähere Informationen zum BFD unter www.bundesfreiwilligendienst.de 11. STUDIENGANG PFLEGE Der Bachelor-Studiengang Pflege an der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg verknüpft eine staatlich anerkannte Berufsausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege oder Altenpflege mit einem Hochschulstudium. Damit werden zwei Abschlüsse erworben: Staatlich anerkannte Gesundheits- und Krankenpflege bzw. Altenpflege und Bachelor of Arts. Das Studium dauert insgesamt 4,5 Jahre, in denen 180 Leistungspunkte erworben werden. Studiengangstruktur: Die erste Studienphase umfasst sechs Semester (drei Jahre) und schließt mit dem Staatsexamen (Gesundheits- und Krankenpflege oder Altenpflege) ab. Während dieser Zeit erfolgt die praktische Ausbildung in unterschiedlichen Pflegeeinrichtungen und die Studierenden erhalten eine Ausbildungsvergütung. Berufsausbildung und Studium werden inhaltlich und zeitlich miteinander verknüpft. Die Lehrveranstaltungen an der Hochschule finden in Blockseminaren statt (i.d.R. Donnerstag bis Samstag). Die zweite Studienphase umfasst weitere drei Semester (1,5 Jahre) und kann nach dem Staatsexamen begonnen werden. Sie findet ausschließlich an der Hochschule als berufsbegleitendes Teilzeitstudium statt und wird mit dem akademischen Grad Bachelor of Arts beendet. Zugangsvoraussetzungen: • • • • Hochschulzugangsberechtigung (Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife, fachgebundene Hochschulreife oder Hochschulzugangsberechtigung für besonders qualifizierte Berufstätige gemäß § 58 LHG - Landeshochschulgesetz) Ausbildungs- bzw. Schulvertrag mit einer Kooperationsschule der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg für Gesundheits- und Krankenpflege oder Altenpflege Nachweis deutscher Sprachkenntnisse für ausländische Studienbewerber/innen Teilnahme am Online-Bewerbungsverfahren der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg Bewerbung: Die Bewerbung zum Studiengang erfolgt in zwei Schritten: 1. Bewerbung an einer der folgenden Kooperationsschulen: • Diakonisches Institut für Soziale Berufe Berufsfachschulen für Altenpflege in Calw, Dornstadt, Esslingen, Friedrichshafen, Göppingen, Heilbronn, Lorch, Reutlingen, Stuttgart, Schwäbisch-Hall, Tübingen www.diakonisches-institut.de 17 • • • • EBZ – Evangelisches Bildungszentrum Schule für Gesundheits- und Krankenpflege in Stuttgart www.ebz-pflege.de Ludwig Schlaich Akademie GmbH, Diakonie Stetten Fachschule für Altenpflege [email protected] Oberlinhaus Freudenstadt e.V. Evangelische Fachschule für Altenpflege [email protected] Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Kreisverband Main-Tauber, Kreisgeschäftsstelle Fachschule für Altenpflege [email protected] 2. Bewerbung an der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg: • Bewerbungen sind jeweils zum Wintersemester möglich • für den Studiengang werden derzeit keine Studienbeiträge erhoben www.eh-ludwigsburg.de/studium/bewerbung.html Ziele und Inhalte des Studiums: „Pflege umfasst die eigenverantwortliche Versorgung und Betreuung ( … ) von Menschen aller Altersgruppen, von Familien oder Lebensgemeinschaften, sowie von Gruppen und sozialen Gemeinschaften, ob krank oder gesund, in allen Lebenssituationen (Settings). Pflege schließt die Förderung der Gesundheit, Verhütung von Krankheiten und die Versorgung und Betreuung kranker, behinderter und sterbender Menschen ein.“ (International Council of Nursing). Der Bachelorstudiengang Pflege an der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg befähigt Studierende dazu, hochkomplexe Pflegeprozesse in unterschiedlichen Settings zu gestalten und verantwortlich zu steuern. Unter Einbeziehung wissenschaftlicher Methoden und Forschungsergebnisse lernen die Studierenden: • den Pflegebedarf mit begründet ausgewählten Methoden und Instrumenten zu erheben, • Ziele und Maßnahmen mit Betroffenen, Angehörigen, sozialen Netzwerken oder anderen Berufsgruppen abzustimmen, • die geplanten Interventionen klientenorientiert umzusetzen und • den Zielerreichungsgrad fortlaufend zu evaluieren, • an diesem Prozess Beteiligte selbstständig zu beraten, längerfristig zu begleiten, zu schulen und damit • zur Alltagsbewältigung und Lebensqualität beizutragen. Im Studium wird besonderen Wert auf die Vermittlung wissenschaftlicher Kompetenzen gelegt. Die Recherche, Analyse und kritische Bewertung pflegerelevanter Forschungsergebnisse ist dabei von Bedeutung. Die Studierenden werden in die Lage versetzt forschungsfundierte Problemlösungen in der Pflegepraxis nutzbar zu machen. Ebenso können sie zum Transfer der Befunde aus der Pflegepraxis in die Pflegewissenschaft beitragen. Darüber hinaus sind die Ausbildung eines ethisch-reflexiven Pflegeverständnisses, Neuerungen und Entwicklungen im Professionalisierungsprozess der Pflege sowie bezugswissenschaftliche Lehrinhalte an der Hochschule von besonderem Interesse. Arbeitsfelder und Karrierechancen: Der Studiengang eröffnet vielfältige Möglichkeiten komplexe Aufgaben in der Versorgung von Pflegebedürftigen in ihren unterschiedlichen Lebenssituationen zu übernehmen. Vielschichtige, teils interdependente oder unübersichtliche Ressourcen und Probleme werden bearbeitet. Dazu werden die Absolventinnen und -absolventen in intra- und interdisziplinären Teams oder auf Stabsstellen eingesetzt. Der Abschluss Bachelor of Arts berechtigt zudem zur Aufnahme eines 18 pflegebezogenen Masterstudiums. Der Studienabschluss kann zu einer erweiterten beruflichen Mobilität auf dem europäischen und internationalen Arbeitsmarkt führen. Kontakt: Ansprechpartnerin für Fragen der Studieninhalte: Prof. Dr. Constanze Eylmann E-Mail: [email protected] Ansprechpartner für Fragen zur Bewerbung und Zulassung: Markus Romano Telefon: 07141 9745-264 Fax: 07141 9745-411 E-Mail: [email protected] 12. ALTENPFLEGESCHULEN In der nachfolgenden Liste werden Schulen aufgeführt, die im Landkreis Ludwigsburg, bzw. in den angrenzenden Landkreisen ansässig sind (Sortierung nach Postleitzahl). Diese bieten alle die Ausbildungsberufe Altenpfleger/in und Altenpflegehelfer/in an. Daneben gibt es weitere Bildungsträger, die eine Qualifizierungsmaßnahme für Betreuungskräfte nach § 87 b SGB XI-Qualifikation (160 Stunden) anbieten, aber nicht gleichzeitig die Ausbildungen Altenpflegerin/Altenpfleger oder Altenpflegehelferin/Altenpflegehelfer. Diese Bildungsträger werden in dieser Broschüre nicht aufgeführt. Sollten Sie nach solchen suchen, fragen Sie bei der Agentur für Arbeit nach. Erklärungen zur Tabelle: In der Spalte „Unterrichtsbeginn“ finden Sie, den jeweiligen Ausbildungsbeginn. Es gibt Schulen, bei denen die Ausbildungen einmal jährlich beginnen, bei anderen kann es auch zweimal im Jahr sein. Den genauen Unterrichtsbeginn erfragen Sie bei den Schulen direkt. Unter „Unterrichtssystem“ wird beschrieben, wie sich die dualen Module aufeinander abstimmen. Beim Unterrichtstagessystem befindet sich der Schüler zwei Tage die Woche in der Schule und drei Tage in der Praxiseinrichtung. Beim Blocksystem wechseln sich Wochenblöcke Theorie und Wochenblöcke Praxis ab. In der Spalte „Weitere Ausbildungen/Zusatzinformationen“ finden Sie verschiedene Informationen, z.B. Weiterbildungen, Ausbildung zur Alltagsbetreuerin, zum Alltagsbetreuer. Hier finden Sie auch, ob an der Schule eine Teilzeitausbildung möglich ist. Unter „Art der Schule“ ist vermerkt ob die genannte Schule eine öffentliche oder eine private Schule (in freier Trägerschaft) ist. In beiden Schultypen und selbst wenn die Schule (noch) keine staatliche Anerkennung hat, können die Schüler die Ausbildung zur/zum „Staatlich anerkannten Krankenpfleger/in“ und „Staatlich anerkannten Krankenpflegehelfer/in“, sowie zur/zum „Staatlich anerkannten Alltagsbetreuer/in“ absolvieren. Bei welchen Altenpflegeschulen eine Förderung durch Bildungsgutschein möglich ist erfahren Sie auf www.kursnet.arbeitsagentur.de unter dem Punkt „Kosten-Bemerkungen“ bzw. „Förderung“ (Förderung mit Bildungsgutschein). Alle Angaben sind so aufgeführt, wie sie uns von den Schulen mitgeteilt wurden, sie wurden nicht im Einzelfall überprüft. 19 12.1 ALTENPFLEGESCHULEN IM LANDKREIS LUDWIGSBURG Schulname und Adresse Mathilde-Planck-Schule Ludwigsburg Römerhügelweg 53 71636 Ludwigsburg Tel 07141 4449-200 Fax 07141 4449-299 Unterrichtsbeginn Unterrichtssystem [email protected] www.mps-lb.de PFLEGEAKADEMIE USS|impuls Berufsfachschule für Altenpflege und Altenpflegehilfe Eglosheimer Straße 41 71636 Ludwigsburg Tel 07141 99106-12 Fax 07141 99106-13 [email protected] www.pflegeakademie-uss.de September April September Unterrichtstagesystem Blocksystem 20 Weitere Ausbildungen - Berufsfachschule für Alltagsbetreuung 2-jährig - Berufsfachschule für Altenpflegehilfe 2-jährig für Nichtmuttersprachler (Schwerpunkt Sprachkompetenz) - gleichzeitig zum Abschluss der Altenpflegehilfeausbildung erhalten die Absolventen eine Bescheinigung über die Qualifikation zur Betreuungskraft nach § 87 b SGB XI Altenpflege-Ausbildung in Teilzeit möglich - Betreuungskraft nach § 87 b SGB XI (160 Stunden) Art der Schule Öffentliche Schule Private Berufsfachschule 12.2 ALTENPFLEGESCHULEN IN DEN ANGRENZENDEN LANDKREISEN Schulname und Adresse Bildungszentrum Wohlfahrtswerk Berufsfachschule für Altenpflege und Altenpflegehilfe Silberburgstraße 93 70176 Stuttgart Tel 0711 61926-145 Fax 0711 61926-149 Unterrichtsbeginn Unterrichtssystem [email protected] www.wohlfahrtswerk.de/bildungszentrum.html Diakonisches Institut für Soziale Berufe Berufsfachschule für Altenpflege Nordbahnhofstraße 131 70191 Stuttgart Tel 0711 997992-500 Fax 0711 997992-590 Oktober [email protected] www.diakonisches-institut.de Frühjahr Herbst [email protected] www.kolping-bildungswerk.de Frühjahr Herbst Kolping Bildung Nordwürttemberg gGmbH Private Berufsfachschule für Altenpflege und Altenpflegehilfe Stuttgart Rosensteinstraße 30 70191 Stuttgart Tel 0711 955903-70 Fax 0711 955903-72 Blocksystem Blocksystem Blocksystem 21 Weitere Ausbildungen - Weiterbildung zur staatl. anerkannten Fachkraft für Gerontopsychiatrie - Weiterbildung zur Pflegedienstleitung (PDL) bzw. verantwortl. Pflegefachkraft (nach § 71 SGB XI) - Praxisanleiter in der Pflege - Qualifizierung zur Betreuungsassistenz nach § 87 b Abs. 3 SGB XI - Basisqualifikation Alltagsbegleiter/-in - Koordinator/in Betreutes Wohnen, Qualifikation nach DIN 77800 - Qualifikation zur/zum Qualitätsmanagementbeauftragten - Einzelfortbildungen für Führungskräfte - Bachelorstudiengang Pflege in Zusammenarbeit mit der Evangelischen Hochschule in Ludwigsburg - Betreuungskraft nach § 87 b SGB XI (160 Stunden) Altenpflege-Ausbildung in Teilzeit möglich - Berufsfachschule für Altenpflegehilfe 2-jährig für Migranten - Praxisanleiter in der Pflege (ab Mai 2016) Art der Schule Private Berufsfachschule Private Schule mit staatlicher Anerkennung Private Berufsfachschule Schulname und Adresse Bildungszentrum für Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen am Berufsfortbildungswerk (bfw) Kleemannstraße 8 70372 Stuttgart Tel 0711 55388-30 Fax 0711 55388-40 Unterrichtsbeginn Unterrichtssystem [email protected] www.bfw.de Robert-Bosch-Krankenhaus Bildungszentrum Auerbachstraße 110 70376 Stuttgart Tel 0711 8101-3556 Fax 0711 8101-3777 [email protected] www.rbk.de Frühjahr Herbst Oktober Blocksystem Blocksystem 22 Weitere Ausbildungen - Alltagsbetreuer 2-jährig - Podologe (staatlich anerkannt) berufsbegleitend - Betreuungskraft nach § 87 b SGB XI (160 Stunden) Fachschule für Weiterbildung in der Pflege: - Praxisanleiter - Leitung einer Pflege- und Funktionseinheit - Pflegemanagement - Case Management Altenpflege-Ausbildung in Teilzeit möglich - Integrative Ausbildung zur Gesundheitsund Krankenpflege, sowie Altenpflege (Erwerb beider Berufsabschlüsse) Art der Schule Private Schule mit staatlicher Anerkennung Private Schule mit staatlicher Anerkennung Schulname und Adresse Berufsfachschule für Altenpflege und Altenpflegehilfe des Eigenbetriebes Leben und Wohnen, Landeshauptstadt Stuttgart Industriestraße 28 70565 Stuttgart-Vaihingen Tel 0711 216 80511 Fax 0711 216 80515 Unterrichtsbeginn Unterrichtssystem [email protected] www.leben-und-wohnen.de Katholische Berufsfachschule für Altenpflege und Altenpflegehilfe Schöttlestraße 32 70597 Stuttgart Tel 0711 719179-130 Fax 0711 719179-193 [email protected] www.schulenfuersozialeberufe.de Berufsfachschule für Altenpflege und Altenpflegehilfe der Camphill-Ausbildungen Törlesäckerstraße 9 70599 Stuttgart-Birkach Tel 0711 4583934 Fax 07554 9898-37 [email protected] www.camphill-ausbildungen.de April Oktober Herbst Oktober Blocksystem Blocksystem Blocksystem 23 Weitere Ausbildungen - Betreuungskraft nach § 87 b SGB XI (160 Stunden) - Alltagsbetreuer - Praxisanleiter (200 Stunden) - 2-jährige Altenpflegehilfe mit integriertem Deutsch-, Integrations- und Orientierungskurs für MigrantInnen - 3-jährige Umschulung ausländischer Krankenpflegekräfte - Leitung einer Funktionseinheit (720 Stunden) - Kooperation mit der DHBW - Examen und Bachelor in der Pflege (4 Jahre) - für Abiturienten Art der Schule Altenpflege-Ausbildung in Teilzeit möglich Altenpflegehilfe-Ausbildung in Teilzeit möglich Private Schule mit staatlicher Anerkennung Altenpflege-Ausbildung in Teilzeit möglich Private Schule mit staatlicher Anerkennung Private Schule mit staatlicher Anerkennung Schulname und Adresse Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Württemberg e.V. Berufsfachschule für Altenpflege und Altenpflegehilfe Tilsiter Straße 8 71065 Sindelfingen Tel 07031 681300 Fax 07031 659554 Unterrichtsbeginn Unterrichtssystem [email protected] www.awo-wuerttemberg.de Herbst Blocksystem [email protected] www.hilde-domin-schule.de Herbst Blocksystem [email protected] www.samariterstiftung.de Frühjahr Herbst Blocksystem Oktober Unterrichtstagesystem Hilde-Domin-Schule Haus- und landwirtschaftliche Schule Längenholz 8 71083 Herrenberg Tel 07032 9471-0 Fax 07032 9471-40 Evangelische Berufsfachschule für Altenpflege Mollenbachstraße 19 71229 Leonberg Tel 07152 906308-0 Fax 07152 906308-29 Ludwig Schlaich Akademie GmbH Berufsfachschule für Altenpflege und Altenpflegehilfe Devizesstraße 9 71332 Waiblingen Tel 07151 9531-4677 Fax 07151 940-994677 [email protected] www.ludwig-schlaich-akademie.de 24 Weitere Ausbildungen - Betreuungskraft nach § 87 b SGB XI (160 Stunden) - Berufspädagogische Weiterbildung zur/zum Praxisanleiter/in (200 Stunden) - FADA - Fachsprache Deutsch in der Altenpflege (100 Stunden) Fachschule für Weiterbildung in der Altenpflege: - Leitung einer Funktionseinheit - Praxisanleitung Altenpflege-Ausbildung in Teilzeit möglich Altenpflege-Ausbildung in Teilzeit möglich - Betreuungskraft nach § 87 b SGB XI (160 Stunden) - Praxisanleiter Art der Schule Private Schule mit staatlicher Anerkennung Öffentliche Schule Private Schule mit staatlicher Anerkennung Private Schule mit staatlicher Anerkennung Schulname und Adresse Maria-Merian-Schule Hauswirtschaftliche Schule (mit Altenpflege) Steinbeisstraße 4 71332 Waiblingen Tel 07151 5003-200 Fax 07151 5003-581 [email protected] www.maria-merian-schule.de Evang. Altenpflegeschule der Großheppacher Schwesternschaft Oberlinstraße 4 71384 Weinstadt-Beutelsbach Tel 07151 9934-246 Fax 07151 9934-50 [email protected] www.grossheppacher-schwesternschaft.de Altenpflegeschule Backnang Ev. Fachschule für Altenpflege Staigacker 3 71522 Backnang Tel 07191 146-200 Fax 07191 146-211 Unterrichtsbeginn Unterrichtssystem Herbst Frühjahr Unterrichtstagesystem Blocksystem [email protected] www.staigacker.de Oktober Blocksystem [email protected] www.pbs-hn.de September Unterrichtstagesystem Peter-Bruckmann-Schule Alfred-Finkbeiner-Straße 2 74072 Heilbronn Tel 07131 39043-300 Fax 07131 39043-305 TÜV Rheinland Akademie GmbH Private Berufsfachschule für Altenpflege und Altenpflegehilfe Heilbronn Herbststraße 9 74072 Heilbronn Tel 07131 2787720 Fax 07131 644-2363 [email protected] www.tuv.com/akademie-heilbronn September Blocksystem 25 Weitere Ausbildungen - 2-jährige Fachschule für Weiterbildung in der Pflege mit Schwerpunkt 1: Leitung einer Pflege- und Funktionseinheit und Schwerpunkt 2: Gerontopsychiatrie Altenpflege-Ausbildung in Teilzeit möglich - Betreuungskraft nach § 87 b SGB XI (160 Stunden) - Praxisanleiter Fachschule für Weiterbildung in der Altenpflege (Ausbildungseinrichtungen müssen im Stadt- und Landkreis Heilbronn sein) - Betreuungskraft nach § 87 b SGB XI (160 Stunden) Altenpflegehilfe-Ausbildung in Teilzeit möglich Art der Schule Öffentliche Schule Private Schule mit staatlicher Anerkennung Private Schule mit staatlicher Anerkennung Öffentliche Schule Private Berufsfachschule Schulname und Adresse Pflegeakademie USS|impuls gGmbH Berufsfachschule für Altenpflege und Altenpflegehilfe Etzelstraße 34 74076 Heilbronn Tel 07131 15533-15 Fax 07131 15533-10 [email protected] www.pflegeakademie-uss.de Diakonisches Institut für Soziale Berufe Berufsfachschule für Altenpflege Fritz-Haber-Straße 34/1 74081 Heilbronn Tel 07131 175041 Fax 07131 174332 [email protected] www.diakonisches-institut.de Johanna-Wittum-Schule Kaulbachstraße 34 75175 Pforzheim Tel 07231 39-2363 07231 39-1730 Fax 07231 392579 [email protected] www.johanna-wittum-schule.de Fachschule für Altenpflege und Altenpflegehilfe Siloah Wilferdinger Straße 67 75179 Pforzheim Tel 07231 498-5740 Fax 07231 498-5748 [email protected] www.siloah.de Unterrichtsbeginn Unterrichtssystem September Blocksystem Weitere Ausbildungen - Betreuungskraft nach § 87 b SGB XI 160 Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten) - Fort- und Weiterbildungen Frühjahr Herbst Blocksystem Altenpflege-Ausbildung in Teilzeit möglich September Unterrichtstagesystem Altenpflege-Ausbildung in Teilzeit möglich Oktober Blocksystem 26 Fachschule für Weiterbildung in der Altenpflege: Schwerpunkt Leitung einer Pflege- und Funktionseinheit sowie Schwerpunkt Gerontopsychiatrie - Qualifizierung zusätzlicher Betreuungskräfte im Pflegeheim nach § 87 b SGB XI (160 Stunden) Art der Schule Private Berufsfachschule Private Schule mit staatlicher Anerkennung Öffentliche Schule Private Schule mit staatlicher Anerkennung 13. AUSBILDUNGSPLÄTZE DER AMBULANTEN DIENSTE IM LANDKREIS Ambulanter Pflegedienst Besigheim Evangelische Heimstiftung Mobile Dienste RobertBreuning-Stift Bietigheim-Bissingen Ev. Diakoniestation Bietigheim-Bissingen e.V. Bietigheim-Bissingen Häusliche Krankenversorgung I. Zeller GmbH Bietigheim-Bissingen Mobile Dienste Pflegezentrum an der Metter Bönnigheim Sozialstation Bönnigheim e.V. Bönnigheim Häusliche Alten- und Krankenpflege Tanja Dzoja Ditzingen SO.DI Sozialstation Ditzingen gGmbH Freiberg/Neckar Sozialstation Freiberg/Neckar Gerlingen Sozialstation Gerlingen Ingersheim Sozialstation Ingersheim AusbilAusbil- dungsdungs- plätze plätze für gesamt 2016 Ausbildung in Teilzeit Ansprechperson für möglich Ausbildung Rita Held Telefonnummer Zentrale Telefonnummer Durchwahl E-Mail [email protected] Homepage 07143 801306 1 keine Sabine Schulz Angabe Tina Fellger 07142 44112 6 2 Andrea Riedel auf Anfrage Ute Epple 3 1 3 1 keine Angabe Connie Behrendt 07142 962-296 2 Monika Weber keine Angabe Edith Romanowski 07143 405550 [email protected] www.sozialstationboennigheim.de 07143 9622823 [email protected] www.dzojapflegedienst.de 1 6 nein Ingrid Zeller Tanja Dzoja 2 2 6 nach Bedarf nein Ronnie Biedermann Angelika Lieb ja Simone Döring mobile-dienste.robert-breuningwww.evangelische [email protected] -heimstiftung.de 07142 7886820 [email protected] 07147 271225 [email protected] 07142 962-102 1 nein [email protected] 07156 1656-600 Müller Ursula [email protected] 07141 271690 2 nein 1 1 ja Natalie Heydegger Marlene Conte Timo Holzwarth www.so-di.de www.sozialstationfreiberg.de 07152 9203-0 07152 9203-50 [email protected] [email protected] [email protected] 07142 974551 www.ingersheim. [email protected] de Kim Hoffmann 6 www.hkv-zeller.de [email protected] heimstiftung.de Annette König 1 www.diakonista tion-bibi.de 27 www.sozialstationgerlingen.de Ambulanter Pflegedienst Korntal-Münchingen Ambulanter Pflegedienst ALLEN Kornwestheim Häusliche Pflege Krastel Kornwestheim Kirchliche Sozialstation Kornwestheim Kornwestheim Mobile Dienste Wohlfahrtswerk Jakob-Sigle-Heim Ludwigsburg Ambulante Pflege Senioren-Zentrum Haus Edelberg Ludwigsburg Diakonie- und Sozialstation Ludwigsburg gGmbH Ludwigsburg Katholische Sozialstation Wilhelminenpflege Markgröningen Sozialstation Markgröningen gGmbH Murr Ambulante Pflege Altenpflege, Kinderpflege, Krankenpflege Murr Diakoniestation Bottwartal e.V. AusbilAusbil- dungsdungs- plätze plätze für gesamt 2016 Ausbildung in Teilzeit Ansprechperson für möglich Ausbildung Lena Peschanska 2 2 ja 2 1 ja Elena Pecherkin Leposava Krastel Jutta Bolten 3 1 ja Claudia Hellinger Renate Schwaderer 2 1 Stefan Häußler keine Angabe Beate Dornbusch Telefonnummer Zentrale Telefonnummer Durchwahl E-Mail 0711 81070220 07154 8081-33 0711 81070221 [email protected] [email protected] hellinger-kornwestheim@ 07154 8220-21 t-online.de 07154 8220-0 07154 8220-11 [email protected] stefan.haeussler@wohlfahrts werk.de jakob-sigle07154 1325-0 07154 1325-46 [email protected] Homepage www.haeuslichepflege-krastel.de www.kirchlichesozialstationkornwestheim.de www.wohlfahrts werk.de [email protected] 6 15 2 2 5 1 keine Angabe Silke Lehner bei Alten- Boas Frei pflegeausbildung Angelika Herrmann ja Irena Paszek Peggy MaslinskiEichinger 07141 568-430 0171 2067197 07141 9542-18 07141 9542-800 [email protected] [email protected] 07141 9542-46 lb.de tion-lb.de 07141 9322-0 07141 9322-22 Rolf Kufferath 2 2 3 1 1 1 nein Cornelia Sghaier ja Yvonne Kraft bei Altenpflegeausbildung Elisabeth Nentwig 07145 4669 [email protected] [email protected] 07145 930070 [email protected] 07145 4669 [email protected] 07144 8133-0 07144 8133-11 [email protected] 07144 821073 07144 821521 Diakoniestation.Bottwartal@ t-online.de 28 www.hausedelberg.de www.somahome.de www.diakoniesta tion-bottwartal.de Ambulanter Pflegedienst Sachsenheim Kirchliche Sozialstation Sachsenheim Schwieberdingen Ökumenische Sozialstation Nördliches Strohgäu gGmbH Steinheim/Murr Die Pflegeengel Vaihingen/Enz Ambulanter Pflegeservice I. Zeller AusbilAusbil- dungsdungs- plätze plätze für gesamt 2016 Ausbildung in Teilzeit Ansprechperson für möglich Ausbildung Hannes Berghold 4 2 keine Angabe Uta Büchner Telefonnummer Zentrale 07147 92101-0 Simone Bosch 6 2 2 0 ja Simone Kunz keine Angabe Erna Cigdem Telefonnummer Durchwahl E-Mail [email protected] [email protected] 1 nein Nadine Kaay www.sozialstationsachsenheim.de 07150 31235 07150 31280 07150 31280 [email protected] www.oessggmbh.de 07144 278605 [email protected] www.diepflegeengel.de 07147 271225 07042 371911 [email protected] [email protected] Ingrid Zeller 3 Homepage 29 14. AUSBILDUNGSPLÄTZE IN STATIONÄREN PFLEGEEINRICHTUNGEN IM LANDKREIS stationäre Pflegeeinrichtung 25 Pflegeheime im Landkreis Kleeblatt-Pflegeheime gGmbH Benningen/Neckar ASB Seniorenresidenz Neckarblick Benningen Besigheim Robert-Breuning-Stift Bietigheim-Bissingen Pflegezentrum an der Metter Bietigheim-Bissingen Pro Seniore Residenz Ellental Bietigheim-Bissingen Seniorendomizil Haus Caspar Ausbildungsplätze gesamt Alten2-jährige pflegeAusbil- Ausbil- Ausbild. hilfe dungs- dung in Alltags- Ausbilplätze für Teilzeit betreuer dung Ansprechperson(en) 2016 möglich möglich möglich für Ausbildung Siegmund Makein 70 4 20 3 ja ja nein nein ja Rebecca Stucky Christiane Köhlerschmidt nein Martin Malki Sabrina Fenzl 15 5 ja nein ja Julia Götz Birgit Mühlich 7 2 nein nein ja Ursula Uhlig Severin Schindler 24 5 ja ja ja Stella Cumia Gerd Olinger 20 6 ja nein ja Ebru Kablan 30 Telefon Zentrale Telefon Durchwahl 07141 968-321 07141 07141 968-200 968-214 07144 89734-4253 07144 07144 89734-0 89734-4250 07143 67-162 07143 67- 07143 0 67-134 07142 962-104 07142 07142 962-0 962-111 07142 957-0 07142 469-0 07142 469-141 07142 469-143 E-Mail siegmund.makein@ kleeblatt-ggmbh.de rebecca.stucky@ kleeblatt-ggmbh.de Homepage www.kleeblattggmbh.de www.asbchristiane.koehlerschmidt@ ludwigsburg. asb-ludwigsburg.com com [email protected] [email protected] heimstiftung.de [email protected] [email protected] heimstiftung.de [email protected] [email protected] seniore.com www. [email protected] compassio.de Stationäre Pflegeeinrichtung Bietigheim-Bissingen Haus am Enzpark Ausbildungsplätze gesamt 10 Alten2-jährige pflegeAusbil- Ausbil- Ausbild. hilfe dungs- dung in Alltags- Ausbilplätze für Teilzeit betreuer dung Ansprechperson(en) 2016 möglich möglich möglich für Ausbildung 3 Ditzingen Haus Friederike 9 4 Ditzingen Haus Guldenhof 12 4 Eberdingen Seniorenstift Haus im Schlösslesgarten GmbH Gerlingen Breitwiesenhaus Großbottwar-Winzerhausen Haus am Wunnenstein Großbottwar Pflegeheim Haus im Bottwartal Ingersheim Karl-Ehmer-Stift GmbH bei der Altenpflegeausbildung keine Angabe bei der Altenpflegeausbildung nein ja Birgit Mühlich Margot Köcher nein nein ja Petra Essling nein Levin Kalmbach 2 ja nein nein Sybille Freitag Denis Rathfelder 9 - 11 3-4 nein nein nein Berit Kuleßa Dunja Albrecht-Grau 9 3 ja ja ja Ute Mosch Sindy Eckardt 6 2 nein nein ja Johanna Elmer Kerstin Wulle 6 2 nein nein ja Maria Nass 31 Telefon Durchwahl E-Mail Homepage 07142 91434-102 [email protected] Petra Drenk Jan-Ole Meyer 6 Telefon Zentrale 07142 91434-0 07142 b.muehlich@ev91434-203 heimstiftung.de www.evheimstiftung.de 07156 93711-0 07156 93711-60 [email protected] www.hausfriederike.de 07156 30900-0 07156 30900-11 07042 28920-18 07042 28920-11 07156 4301-538 07156 4301-537 07148 9621-29 07148 9621-25 07148 16054-5308 07148 160545305 07142 91534-101 07142 91534-105 [email protected] www.hausguldenhof.de 07042 28920-0 07156 4301-0 07148 9621-0 07148 16054-0 07142 91534-0 [email protected] [email protected] heimstiftung.de rathfelder@breitwiesen haus.de www.breitwiese kuleß[email protected] nhaus.de [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] www.haus-amwunnenstein.de www.asbstuttgart.de [email protected] ehmer-stift.de Stationäre Pflegeeinrichtung Ausbildungsplätze gesamt Alten2-jährige pflegeAusbil- Ausbil- Ausbild. hilfe dungs- dung in Alltags- Ausbilplätze für Teilzeit betreuer dung Ansprechperson(en) 2016 möglich möglich möglich für Ausbildung Telefon Zentrale Telefon Durchwahl Kirchheim/Neckar Haus am Mühlbach 6 2 07143 9620-30 07143 9620-32 0711 83630-995 0711 83630-994 Korntal-Münchingen Altenzentrum Korntal nein 4-6 1- 2 ja nein nein Korntal-Münchingen Pflegeheim auf dem Roßbühl 6 2 Korntal-Münchingen Seniorenzentrum Spitalhof Münchingen 7 1-2 nein Kornwestheim Alloheim Senioren-Residenz Haus "Leonardis" Kornwestheim Seniorenzentrum Haus am Stadtgarten Ludwigsburg Albert-Knapp-Heim, Gerokheim, GeschwisterCluss-Heim ja Sandra Unverhau Angret Dinse bei Altenpflegeausbildung Kornwestheim Jakob-Sigle-Heim nein nein 0711 nein Esther Zimmermann 83630-0 Daniela Bok nein Stefan Ramm Beate Dornbusch 12 4 nein nein ja Aljosa Stankovic 4 nein 8 4 bei Altenpflegeausbildung 18 1-2 für Herbst nein ja ja Karolin Hanczuk wenn 3-jhr. Andreas Haas Ausb. geplant Dirk Fahrin Petra Zebrowski ja nein ja Ute Jetter 32 [email protected] www.awopflege.net [email protected] [email protected] www.altenzen trum-korntal.de 07032 07032 206206-2000 2000 [email protected] www.evdiak.de 07150 91986-0 www.seah.de [email protected] beate.dornbusch@wohl fahrtswerk.de aljosa.stankovic@wohl fahrtswerk.de 07154 1325-0 Carmen Zahner 12 Homepage 07032 2062024 [email protected] Dorothee Bauer ja E-Mail 07154 8082-0 www.wohlfahrts werk.de 07154 8082-0 [email protected] carmen.zahner@allo heim.de 07154 8082-253 karolin.hanczuk@alloheim. www.leonardis. de de [email protected] 07154 808890 07141 9306-0 07141 9306-152 07141 9306-128 [email protected] [email protected] [email protected] www.awopflegeteam.net www.stiftungevaltenheim.de Stationäre Pflegeeinrichtung Ausbildungsplätze gesamt Ludwigsburg Alexander-Stift Eglosheim 1 Ludwigsburg Alloheim Senioren-Residenz Anna Maria 10 Ludwigsburg AWO-Pflegezentrum Hans-Klenk-Haus Alten2-jährige pflegeAusbil- Ausbil- Ausbild. hilfe dungs- dung in Alltags- Ausbilplätze für Teilzeit betreuer dung Ansprechperson(en) 2016 möglich möglich möglich für Ausbildung Karina Vogel 1 keine Angabe nein 3 ja nein ja Simone Eckstein Alexander nein Decker-Weimer Britta Schaaf 9 3 nein nein nein Juliana Hecimociv Telefon Zentrale Elke Eckert 12 4 nein nein ja Annette Jüngling Ludwigsburg Pflegeheim Haus am Römerhügel Ludwigsburg Seniorenpflegeheim "Walckerhof" 10 4 6 6 nein 2 ja 4 bei Altenpflegeausbildung nein nein ja Doris Linhart-Beck Christiane Köhlerschmidt nein Monika Schneider 07141 9902-0 www.allo heim.de 07141 2849-0 07141 965-302 07141 957-7 07141 4747-0 07141 9902-581 07141 2849-13 07141 2849-30 07141 965-301 07141 965-303 07141 965-334 ja Heike Schwebel 33 07141 957-383 07141 4747-251 07141 4747-131 07141 9910-122 Nina Lambacher ja Homepage www.alexan der-stift.de Christoph Kiderlen Ludwigsburg mC Seniorenstift Ludwigsburg E-Mail 07141 07141 haus.eglosheim@alexan 913078-0 913078-28 der-stift.de Sebastian Köbbert Ludwigsburg Haus am Salon - Karlshöhe Telefon Durchwahl 07141 9910-0 07141 9910-111 [email protected] [email protected] [email protected] www.awoludwigsburg.de [email protected] [email protected] annette.juengling@karls hoehe.de [email protected] [email protected] christiane.koehlerschmidt@ asb-ludwigsburg.com [email protected] www.karls hoehe.de www.senioren stiftludwigsburg.de www.asbludwigs burg.com [email protected] www.pflege [email protected] walckerhof.de Stationäre Pflegeeinrichtung Ludwigsburg Senioren-Zentrum Haus Edelberg Ausbildungsplätze gesamt 12 Alten2-jährige pflegeAusbil- Ausbil- Ausbild. hilfe dungs- dung in Alltags- Ausbilplätze für Teilzeit betreuer dung Ansprechperson(en) 2016 möglich möglich möglich für Ausbildung 5 Ludwigsburg Walter und Emilie RäuchleStift 5 2 Ludwigsburg Pflegewohnhaus Wittumhof 6 2 bei Altenpflegeausbildung bei Altenpflegeausbildung bei Altenpflegeausbildung Sihem Mody nein ja Achim Köster 15 5 Markgröningen Pflegeheim Markgröninger Sonnenhof 6 Mundelsheim Alexander-Stift Mundelsheim 4 1 [email protected] www.hausedelberg.de 07144 n.muenichsdorfner@ev88756-101 heimstiftung.de www.evheimstiftung.de nein nein Sabine Fuchs 07141 64837-0 [email protected] [email protected] [email protected] www.evheimstiftung.de 07144 8461-0 07141 64837-101 07144 8461-11 07144 8461-30 07145804370 0714580437410 [email protected] nein 2 07141 568-400 [email protected] ja Pleidelsheim Haus am Bachgarten [email protected] 07144 88756-0 2 2 07141 568-418 Homepage 07144 88756-0 2 5 E-Mail nein Gabrielle Müller nein keine Angabe bei Altenpflegeausbildung Telefon Durchwahl nein nein bei Altenpflegeausbildung Pleidelsheim Johanniter-Haus Pleidelsheim 07141 568-0 Natalie Münichsdorfner Helmut Wiedenhöfer Marbach/Neckar Seniorenstift Schillerhöhe Telefon Zentrale nein ja Heiko Lorenz nein Kris Siegers ja Diana Zitterbart Mirjana Androic nein nein ja Ulrich Achilles nein Nik Friedel 34 07143 07143 401802-0 401802-16 07144 8001-402 07144 07144 8001-0 8001-403 [email protected] [email protected] hanniter.de [email protected] ter.de 07144 894923 [email protected] www.senioren stiftmarbach.de www.asbregionalver bandstuttgart.de www.alexan der-stift.de www.johanniter .de www.hausbachgarten.de Stationäre Pflegeeinrichtung Ausbildungsplätze gesamt Alten2-jährige pflegeAusbil- Ausbil- Ausbild. hilfe dungs- dung in Alltags- Ausbilplätze für Teilzeit betreuer dung Ansprechperson(en) 2016 möglich möglich möglich für Ausbildung Remseck/Neckar Haus am Remsufer GmbH 6 2 für einen Ausbildungsplatz möglich Remseck/Neckar Haus Kastanienblüte 6 2 nein Telefon Zentrale Telefon Durchwahl E-Mail Homepage [email protected] Katrin Tabbert nein ja Gabrielle Müller 07146 99257-0 07146 g.mueller02@ev99257-122 heimstiftung.de nein ja Daniela Dietzig 07146 99258-0 07146 99258-406 07042 28929-12 07042 28929-14 pdl.kastanienbluete@bene www.benevitvit.net pflege.de Jan-Ole Meyer www.evheimstiftung.de [email protected] [email protected] heimstiftung.de Sersheim Haus am Schlösslesbrunnen GmbH 6 2 ja nein ja Christine Pfleger 07042 28929-0 Steinheim/Murr Seniorenzentrum "An der Bottwar" 7 3 nein ja Christine Bäßler 07144 89735-0 0178 5846123 [email protected] Vaihingen/Enz Karl-Gerok-Stift 15 3 nein bei Altenpflegeausbildung nein ja Stephanie Gast 07042 9739-0 07042 9739-167 [email protected] gerok-stift.de 3 bei Altenpflegeausbildung Vaihingen/Enz Kursana Domizil Vaihingen Walheim Haus am Bürgergarten 9 Carola Frasch nein ja Nicole Conrad Kerstin Wulle 3 2 nein www.asbstuttgart.de nein ja Verena Gruber 35 07042 37670-0 [email protected] www.kursana. de/vaihingen 07143 40296-101 [email protected] www.haus-am07143 07143 v.gruber@evbuergergarten. 40296-100 40296-105 heimstiftung.de de 15. EINRICHTUNGEN DER ALTENHILFE Stationäre Einrichtungen ⇒ Stationäre Pflegeeinrichtung ⇒ geriatrische Kliniken ⇒ Krankenhäuser ⇒ Gerontopsychiatrische Einrichtungen ⇒ Hospize ⇒ Behindertenheime Teilstationäre Einrichtungen ⇒ Tagespflege ⇒ Tagesstätte ⇒ Tagesklinik ⇒ Kurzzeitpflegeeinrichtungen Ambulanter Bereich ⇒ Ambulante Pflegedienste ⇒ Haus- und Nachbarschaftshilfe ⇒ Mahlzeitendienste ⇒ Mobile soziale Dienste ⇒ Betreutes Wohnen ⇒ Hospiz- und Sitzwachengruppen ⇒ Altenerholung ⇒ Beratung Offene Einrichtungen ⇒ Seniorenclubs ⇒ Begegnungsstätten ⇒ Selbsthilfegruppen ⇒ Pflegehotels ⇒ Beratungsstellen 16. HILFREICHE FÄHIGKEITEN UND EIGENSCHAFTEN DER AUSZUBILDENDEN Die im Folgenden dargestellten Eigenschaften wurden von Schülern der Berufsfachschule für Altenpflege der Mathilde-Planck-Schule zusammengetragen. Diese Zusammenstellung kann Ihnen helfen, sich zu prüfen, ob Sie über folgende persönliche Eigenschaften verfügen und sie im Beruf ausbauen wollen. • fähig sein, zusammenhängend und verknüpft zu denken, d.h. erst denken und dann handeln • beobachten können, d.h. alle Sinne nutzen (waches Auge, Zuhören, etc.) • anpacken können, beherzt handeln • keine Berührungsängste haben • gute Umgangs- und Benimmformen • immer gepflegt aussehen, damit die Bewohner nicht wegen des ungepflegten Aussehens möglicherweise Abstand nehmen (Körpergeruch, lange Fingernägel, Schmuck, etc. Verletzungsgefahr) • sich wirklich für das Wohl der Bewohner interessieren und sich der Verantwortung bewusst sein • pünktlich und zuverlässig sein • selbstbewusst und couragiert sein, um zu erkennen, wann man selbst Unterstützung benötigt • sich selbst Fehler eingestehen können • mit den Persönlichkeiten verschiedener Menschen und deren Eigenarten zurechtkommen • Kritik als Möglichkeit der Weiterentwicklung ansehen • eigene Wahrnehmung gut beschreiben können • nach der Arbeit abschalten können • bei Unsicherheit zuerst fragen, dann handeln • Teamfähigkeit (nicht nur erwarten sondern leben) • Flexibilität (z.B. Schichttausch etc.) • Psychische Belastbarkeit • Geduld mit anderen, aber auch mit sich selbst 36 17. ALTENPFLEGEAUSBILDUNG - NUR "SATT UND SAUBER" ODER DOCH MEHR? Entgegen der weit verbreiteten Meinung, der Beruf des Altenpflegers würde sich ausschließlich auf das „satt und sauber-Prinzip“ beschränken, zeigt die Ausbildung zum Altenpfleger, dass das Tätigkeitsfeld viel breiter gefächert ist, als allgemein angenommen wird. Neben solchen Tätigkeiten wie zum Beispiel der Unterstützung bei der Körperpflege oder der Nahrungsaufnahme, welche hinsichtlich der zunehmenden Unselbstständigkeit aufgrund der Multimorbidität von älteren Menschen sicherlich notwendig und unerlässlich sind, nimmt die zwischenmenschliche Interaktion, gemeint ist hier der Umgang der Menschen miteinander und das Verständnis beziehungsweise die Akzeptanz für menschliches Verhalten, einen sehr hohen Stellenwert ein. Somit gehört zu einer qualitativ hochwertigen Pflege weit mehr, als das Wissen um eine gute Körperpflege. Ganz im Gegenteil, man kann sogar sagen, dass man seine eigenen Vorstellungen von Körperpflege neu überdenken muss. Den hohen Stellenwert, den die Körperpflege in der heutigen Zeit einnimmt – was ja wohl schon mehr einem Körperkult gleichkommt gab es zu Großmutters Zeiten oftmals nicht. Und da es in der Altenpflege darum geht, einen Menschen ganzheitlich zu pflegen, d.h. unter Einbeziehung all seiner noch vorhandenen Fähigkeiten, Vorstellungen und Wünsche (allgemein als Ressourcen bezeichnet) bedeutet dies, man muss sich in seinem Tun an den älteren Menschen anpassen. Pflegerische Tätigkeiten werden so durchgeführt, wie es der Betroffene auch getan hätte, wenn er dazu in der Lage gewesen wäre. Da sich viele in Heimen lebende ältere Menschen jedoch nicht mehr in ausreichendem Maße äußern können, nimmt z. B. auch die Biografiearbeit einen sehr hohen Stellenwert ein. Biografiearbeit heißt zum einen über direkte Fragen an den älteren Menschen Informationen in Bezug auf die Gestaltung seines bisherigen Lebens zu erhalten. Hierbei sind unter anderem auch Gespräche mit Angehörigen, Verwandten und Freunden wichtig und hilfreich. Sie können Aufschluss drüber geben, was dem älteren Menschen in seinem Leben wichtig war, worauf er besonderen Wert gelegt hat, was ihm Freude bereitet hat, aber auch, welche Krisen er in seiner Vergangenheit durchleben musste. Zum anderen hilft uns, was wir aus unseren täglichen Erfahrungen im Umgang mit älteren Menschen und in der gezielten Beobachtung ihrer Eigenheiten von ihnen lernen können. So können wir ihr Wesen und ihre Verhaltensweisen besser verstehen und besser darauf eingehen. Es erfordert also ein hohes Maß an Beobachtungsgabe und Einfühlungsvermögen, einen älteren Menschen optimal zu pflegen. In Anbetracht der Tatsache, dass wir von einer optimalen Pflege noch weit entfernt sind und dass die Zahl der betagten und hinsichtlich der sich ständig verbessernden medizinischen Versorgung auch der hochbetagten Menschen in den nächsten Jahren noch weiter steigen wird, bietet die Ausbildung zum Altenpfleger eine gute Basis für eine berufliche Laufbahn in einem Bereich, der in Zukunft mehr und mehr gefragt sein wird. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass die Tendenz hinsichtlich der ständig steigenden Kosten von Heimplätzen dahin geht, ältere Menschen so lange wie möglich zu Hause von Angehörigen pflegen zu lassen. Denn gerade pflegende Angehörige brauchen in zunehmendem Maße Beratung, Schulung, Anleitung und Unterstützung bei der Betreuung und Pflege unserer älteren Mitmenschen. Das heißt natürlich auch, dass ein entsprechendes medizinisches, psychologisches und pflegerisches Grundwissen für einen qualifizierten, professionellen Altenpfleger unerlässlich ist. Gerade in der häuslichen Pflege hat man, anders als in einem Krankenhaus, selten gleich einen Arzt zur Hand, den man im Notfall fragen könnte. Man ist vielmehr auf eigenverantwortliches Arbeiten angewiesen. Was natürlich auch nicht heißen soll, dass man mit sämtlichen Entscheidungen alleine dasteht. Vielmehr kommt es darauf an, im interdisziplinären Team (also gemeinsam mit allen Berufsgruppen, die direkt oder indirekt mit Pflege zu tun haben), regelmäßige, genaue und für alle verbindliche Absprachen zu treffen, um eine optimale Pflege anzustreben. Dadurch eröffnen sich der/dem 37 ausgebildeten Altenpfleger/in viele Tätigkeitsfelder, die des weiteren Ausbaus und der Verbesserung bedürfen. Es gibt also viel zu tun! Darüber hinaus kann die Ausbildung zum Altenpfleger einen Selbsterfahrungscharakter annehmen. Manch einer dürfte erstaunt sein darüber, was er über sich erfahren kann. Voraussetzung ist hierbei natürlich die Bereitschaft, sich diesen Erfahrungen auch zu stellen und damit sich selbst gegenüber ehrlich umgehen zu können. Man lernt nicht nur viel über den eigenen Körper, sondern auch, dass Körper und Geist in einem engen Zusammenhang stehen und sich gegenseitig auf vielfältige Art und Weise beeinflussen. Wenn wir dieses komplizierte Wechselspiel zwischen Körper und Geist in seinen Grundzügen, auch in Bezug auf die eigene Person, besser verstehen, kann die Ausbildung zur/zum Altenpfleger/in nützlich und hilfreich sein, um einen Grundstein für zahlreiche Fort,- und Weiterbildungen, wie z.B. in der Kinästhetik oder der basalen Stimulation, sowie Zusatzqualifikationen wie der Stomatherapie zu legen. Neugierig, was das wohl heißen mag? Entscheidet Euch für Ausbildung und Ihr erfahrt mehr! Auch zwischenmenschliche Beziehungsgeflechte werden in dieser Ausbildung genau betrachtet und auf ihre Wirkmechanismen hin untersucht, was ganz allgemein zu einem besseren Verständnis der Menschen untereinander führen kann. Es hilft auch im privaten Alltag, wenn man gelernt hat, menschliches Verhalten aus verschiedenen Blickwinkeln zu betrachten und je nachdem zu unterschiedlichen Bewertungen zu kommen. Alles in Allem lässt sich sagen, dass die Ausbildung sowohl für die berufliche Laufbahn, als auch für die persönliche Weiterentwicklung eine Vielzahl an Möglichkeiten bietet und einem aufgeweckten interessierten Menschen viele neue Sichtweisen für das menschliche Miteinander eröffnet. Thomas Keim (3BFA3) Altenpflegeschüler in der Mathilde-Planck-Schule – Berufsfachschule für Altenpflege Geschrieben im Februar 2006 18. DERZEITIGER STAND ZUR WEITERENTWICKLUNG DER PFLEGEBERUFE Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung für die 17. Legislaturperiode (2009 - 2013) wurde erstmals beabsichtigt, die Pflegeausbildungen (Altenpflegeausbildung, die Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung sowie die Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeausbildung) grundlegend zu modernisieren und zusammenzuführen. Eine zukunftsgerechte Berufsausbildung soll Pflegefachkräfte für ein präventives, kuratives, rehabilitatives, palliatives und sozial-pflegerisches Handeln qualifizieren. Sie sollte zur Pflege von Menschen aller Altersgruppen in allen Versorgungsformen befähigen. Im März 2010 wurde dazu eine gemeinsame Arbeitsgruppe „Weiterentwicklung der Pflegeberufe“ aus Vertretern des Bundes und der Länder (Bund-Länder-Arbeitsgruppe) eingesetzt. Sie entwickelte Eckpunkte mit wesentlichen Aspekten eines neuen Pflegeberufegesetzes, die im März 2012 vorgestellt wurden. Im Juni 2013 erschien der Ergebnisbericht der vom Bundesministerium für Gesundheit und vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beauftragten Forschungsgruppe zur Finanzierung eines neuen Pflegeberufsgesetzes. www.bmfsfj.de/BMFSFJ/aelteremenschen,did=194274.html 38 Im Koalitionsvertrag vom November 2013 der 18. Wahlperiode des Bundestages wurde das Thema erneut aufgegriffen: „Der Wechsel zwischen den Berufen in der Pflege muss erleichtert werden. Wir wollen die Pflegeausbildung reformieren, indem wir mit einem Pflegeberufegesetz ein einheitliches Berufsbild mit einer gemeinsamen Grundausbildung und einer darauf aufbauenden Spezialisierung für die Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege etablieren. (…) Wir prüfen ein verbindliches Verfahren zur Refinanzierung der Ausbildungskosten, um die Kostenbeteiligung aller Einrichtungsträger zu gewährleisten. Der dualen Ausbildung mit Ausbildungsbetrieb und Schule wird zukünftig eine zentrale Bedeutung zukommen. Die Ausbildung muss für jeden Auszubildenden kostenfrei sein. (…).“ Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig haben am 27. November 2015 einen gemeinsamen Entwurf (Referentenentwurf) zur Reform der Pflegeausbildung vorgestellt, der am 13. Januar 2016 von der Bundesregierung beschlossen wurde. In dem Entwurf wurde das Ziel formuliert, eine zukunftsfähige Pflegeausbildung zur Steigerung der Qualität der Pflege und Erhöhung der Attraktivität des Pflegeberufs zu schaffen. Der Entwurf beinhaltet: 1. eine neue generalistische berufliche Pflegeausbildung mit einem einheitlichen Berufsabschluss, 2. eine einheitliche Finanzierung mit Schulgeldfreiheit und Ausbildungsvergütung und 3. die erstmalige Einführung eines Pflegestudiums als Ergänzung zur beruflichen Pflegeausbildung. www.bmg.bund.de/ministerium/meldungen/2015/pflegeberufsgesetz.html Im Januar 2016 wurde weiterhin der entsprechende Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgelegt. 39
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