Versand von Lithium-Ionen-Batterien für Elektrowerkzeuge und elektrische Gartengeräte: Umsetzung der Gefahrgut-Regelungen Lithium-Ionen-Batterien sind im internationalen Transportrecht als „Gefahrgut“ eingestuft. Damit sind für sie die vielfältigen Vorschriften für Gefahrgut-Beförderung relevant. Die sichere Beförderung gefährlicher Güter liegt im Interesse der verladenden Wirtschaft, der beauftragten Transportunternehmen sowie aller weiteren Beteiligten innerhalb der Transportkette von Lithium-Ionen-Batterien. 100 Wh sind dagegen immer als Gefahrgut der Klasse 9 zu behandeln. Dieser Leitfaden behandelt den gewerblichen Transport auf • Straße / Schiene (ADR/RID) • Seefracht (IMDG) • Luftfracht (IATA). Die folgenden Hinweise beruhen auf Empfehlungen der EPTA und des ZVEI. Diese sollen eine erste praktische Orientierung zu den Vorschriften für die Beförderung der Lithium-Ionen-Batterien für Elektrowerkzeuge und elektrische Gartengeräte liefern. Lithium-Ionen-Batterien werden wie folgt eingestuft: • UN3480 Lithium-Ionen-Batterien • UN3481 Lithium-Ionen-Batterien in Ausrüstungen • UN3481 Lithium-Ionen-Batterien mit Ausrüstungen verpackt Diese Vorgaben müssen vom Versender bei jedem gewerblichen Versand von Lithium-Ionen-Batterien in eigener Verantwortung eingehalten werden. Im Einzelfall kann die Einbeziehung eines Gefahrgut-Experten erforderlich sein. Dieses Dokument stellt den Stand 1. Januar 2015 dar. Für die Auslegung und den Vollzug der einschlägigen Vorschriften sind die Länderbehörden zuständig, die im Rahmen ihres Ermessens eigene, auch von diesen Hinweisen abweichende, Entscheidungen treffen können. Trotz größtmöglicher Sorgfalt bei der Bearbeitung und Abfassung dieser Empfehlungen kann deshalb für den Inhalt und die Vollständigkeit dieser Ausführungen keine Haftung übernommen werden. Insbesondere der Energiegehalt ist neben weiteren Kriterien ausschlaggebend für die Entscheidung darüber, welche Gefahrgutregelungen für den Transport von Lithium-IonenBatterien berücksichtigt werden müssen. Für Batterien mit einer Energie bis zu 100 Wh gelten aufgrund einer Ausnahmeregelung des Gefahrgutrechts vereinfachte Anforderungen. Lithium-Ionen-Batterien mit einer Energie von mehr als Begriffsbestimmungen EPTA ZVEI IVG ADR European Power Tool Association Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. Industrieverband Garten e.V. Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road) RID Règlement concernant le transport international ferroviaire de marchandises dangereuses (Regulations concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Rail) IMDG International Maritime Code for Dangerous Goods IATA International Air Transport Association 1 Flussschema zur Ermittlung der richtigen Packanweisung Batterie soll verschickt werden Batterie defekt/beschädigt? (S. 8, oben links) ja nein Batterie zur Entsorgung oder Recycling? Batterie „kritisch“? (S. 8) ja nein Transport nur mit Genehmigung durch Behörde (S. 8 rechts); Hersteller kontaktieren Versand gemäß SV376, P908 (S. 8 links) ja Versand gemäß SV377, P909 (S. 9); lokale Batteriesammelstelle oder Entsorger kontaktieren nein Energie ≤ 100 Wh*? ja nein Energie > 100 Wh*? Transport als Luftfracht? ja nein ja Versand gemäß PI965 Section IB, II PI966 Section II, PI967 Section II (S. 5) „freigestelltes“ Gefahrgut Versand gemäß SV188 (S. 3) Transport als Luftfracht? nein ja Versand gemäß PI965 Section 1A PI966 Section I, PI967 Section I (S. 6) „voll-geregeltes“ Gefahrgut Versand gemäß PA903 (S. 4) * Wh = Kapazität [Ah] x Spannung [V] (s. Typenschild) 2 Straße / Schiene (ADR / RID), Seefracht (IMDG) Transportfall ≤ 100 Wh (pro Batterie) Batterien (ohne Gerät) Batterien mit Ausrüstungen verpackt (mindestens 1 Batterie beigelegt) Batterien in Ausrüstungen (in Gerät eingesteckt/eingebaut) Verpackungsvorschrift ADR/RID SV188, IMDG SP188 Max. Stückzahl frei Gewichtsbegrenzung 30 kg brutto / Versandstück Verpackung Innenverpackungen müssen die Batterien komplett umschließen, die Batterien sind gegen Kurzschluss zu sichern, starke Außenverpackung, z. B. Versandkarton (Falltest erfüllt: Inhalt darf nicht beschädigt werden oder verrutschen) nein Kennzeichnung Versandstück Sprache: variabel nein frei oder „Lieferung enthält Lithium-Ionen-Batterien Beförderung nach SV188. Packstück sorgsam behandeln, bei Beschädigung besteht Entzündungsgefahr. Wird das Packstück beschädigt, muss es isoliert, überprüft und neu verpackt werden. Weitere Informationen unter ... (Tel.-Nummer)“ Kennzeichnung Seefracht-Container nein Transportdokument ADR: allg. Warnhinweis (Sprache: variabel formlos, z.B. Lieferschein) „Lieferung enthält Lithium-Ionen-Batterien, Beförderung nach SV188. Packstück sorgsam behandeln, bei Beschädigung besteht Entzündungsgefahr. Wird das Packstück beschädigt, muss es isoliert, überprüft und neu verpackt werden. Weitere Informationen unter … (Tel.-Nummer)“ IMDG: (Sprache: Englisch, formlos, z. B. Lieferschein) “Shipment contains Lithium-Ion Batteries - Transport acc. SP188 - package shall be handle with care, flammability exist if the package is damaged. If the package is damaged, it must be qua- rantined, inspected and repacked. For more information please call …. (Tel.-Nummer)” Sonstiges Unterweisung der beteiligten Mitarbeiter gemäß Arbeitsanweisung 3 nein Straße / Schiene (ADR / RID), Seefracht (IMDG) Transportfall > 100 Wh (pro Batterie) Batterien (ohne Gerät) Batterien mit Ausrüstungen verpackt (mindestens 1 Batterie beigelegt) Batterien in Ausrüstungen (in Gerät eingesteckt / eingebaut) Verpackungsvorschrift ADR/RID P903 IMDG P903 Max. Stückzahl frei Gewichtsbegrenzung ADR 1.1.3.6: max. 333 kg /Transporteinheit (LKW inkl. Anhänger) bei Überschreitung weitere Anforderungen an Spedition Verpackung Innenverpackungen müssen die Batterien komplett umschließen, die Batterien sind gegen Kurzschluss zu sichern. starke Aussenverpackung Batterien müssen gegen unbeabsichtigte Bewegung gesichert werden Schutz gegen Kurzschluss Schutz gegen unbeabsichtigte Aktivierung UN geprüfte Verpackung, Verpackungsgruppe II (z. B. UN/4G/Y30/…) Kennzeichnung Versandstück Gefahrenzettel (10 x10 cm) Gefahrenzettel (10x10 cm) ADR: UN 3480 ADR: UN 3481 IMDG: UN 3480 LITHIUM-ION BATTERIES IMDG: UN 3481 LITHIUM-ION BATTERIES PACKED WITH EQUIPMENT or UN 3481 LITHIUM-ION BATTERIES CONTAINED IN EQUIPMENT Kennzeichnung Seefracht-Container Container-Placards (mind. 25x25 cm) Beförderungspapier UN 3480, LITHIUM-IONEN-BATTERIEN, 9, (E), Anzahl und Beschreibung Versandstücke (z. B. eine Kiste aus Pappe)) Gewicht Batterien (z. B. xx kg) Beförderungskategorie 2 Adresse von Absender und Empfänger Seefracht (IMDG): (Sprache Englisch) IMO-DANGEROUS GOODS DECLARATION (SOLAS 74, KAP. VII, REG 5, MARPOL 73/79, ANNEX III REG. 4 OF IMDG-CODE) Sonstiges UN 3481, LITHIUM-IONEN-BATTERIEN MIT AUSTRÜSTUNGEN VERPACKT, 9, (E), Anzahl und Beschreibung Versandstücke (z.B. eine Kiste aus Pappe) Gewicht Batterien (z.B. xx kg) Beförderungskategorie 2 Adresse von Absender und Empfänger UN 3481, LITHIUM-IONEN-BATTERIEN IN AUSTRÜSTUNGEN, 9, (E), Anzahl und Beschreibung Versandstücke (z.B. eine Kiste aus Pappe) Gewicht Batterien (z.B. xx kg) Beförderungskategorie 2 Adresse von Absender und Empfänger Seefracht (IMDG): (Sprache Englisch) IMO-DANGEROUS GOODS DECLARATION (SOLAS 74, KAP. VII, REG 5, MARPOL 73/79, ANNEX III REG. 4 OF IMDE-CODE) Seefracht (IMDG): (Sprache Englisch) IMO-DANGEROUS GOODS DECLARATION (SOLAS 74, KAP. VII, REG 5, MARPOL 73/79, ANNEX III REG. 4 OF IMDE-CODE) Work instruction of involved staff 4 Luftverkehr (IATA) Transportfall ≤ 100 Wh (pro Batterie) Batterien (ohne Gerät) Batterien mit Ausrüstungen verpackt (mind. 1 Batterie beigelegt) Batterien in Ausrüstungen (in Gerät eingesteckt / eingebaut) Verpackungsvorschrift IATA PI965 Section IB IATA PI965 Section II IATA PI966 Section II IATA PI967 Section II Max. Stückzahl frei (mehr als 2 Batterien pro Versandstück) 2 Batterien pro Versandstück Anzahl wie für Betrieb erforderlich, plus 2 Ersatz frei Gewichtsbegrenzung 10 kg Netto-Batteriegewicht pro Versandstück frei PAX/CAO: 5 kg netto Batteriegewicht pro Versandstück Verpackung Innenverpackungen müssen die Batterien komplett umschließen, die Batterien sind gegen Kurzschluss zu sichern (nur Batterien, Batterien mit Ausrüstungen verpackt); Sichern gegen unbeabsichtigtes Bewegen innerhalb der Verpackung Bei eingesteckten oder eingebauten Batterien muss das Gerät so gesichert sein, dass eine unbeabsichtigte Inbetriebnahme während der Beförderung verhindert wird Batterien müssen so verpackt oder geschützt sein, dass ein Kontakt mit leitfähigen Werkstoffen innerhalb derselben Verpackung nicht zu einem Kurzschluss führen kann. Starke Aussenverpackung (Versandkarton) Kennzeichnung Versandstück UN 3480 Lithium-Ionen-Batterien, Batteriegewicht (z. B. Netto-Gewicht xx kg) Anschrift Absender/Empfänger falls max. 2 Batterien pro Versandstück keine Kennzeichnung erforderlich; falls mehr als 2 Batterien pro Versandstück: Kennzeichnung erforderlich Beförderungspapier Allgemeiner Warnhinweis: (Sprache Englisch) “Transport according IATA-DGR, PI965 Section IB package shall be handled carefully, in case of damage a risk of flammability exists. If the package is damaged, it must be quarantined, inspected and repacked. For more information, please call ... (phone number)” Eintrag in Luftfrachtbtrief (Air Waybill) Shipper’s Declaration for Dangerous Goods: Sonstiges Offizielle IATA-Schulung durch zugelassenen Trainer erforderlich. UN 3480 Lithium ion batteries, 9, //......... Fibreboard box(es) x ......... kg // 965 // IB Falls nicht vorhanden, externer Experte erforderlich Allgemeiner Warnhinweis: (Sprache Englisch) Allgemeiner Warnhinweis: (Sprache Englisch) “Transport according IATADGR, PI965 Section II – package shall be handled carefully, in case of damage a risk of flammability exists. If the package is damaged, it must be quarantined, inspected and repacked. For more information, please call ... (phone number)” “Transport according IATADGR, PI966 Section IIpackage shall be handled carefully, in case of damage a risk of flammability exists. If the package is damaged, it must be quarantined, inspected and repacked. For more information, please call ... (phone number)” ”Lithium ion batteries in compliance with Section II of PI965” „Lithium ion batteries in compliance with Section II of PI966” Bis 2 Batterien pro Versandstück: kein Warnhinweis notwendig. Mehr als 2 Batterien pro Versandstück, allg. Warnhinweis (Sprache Englisch) “Transport according IATADGR, PI967 Section II package shall be handled carefully, in case of damage a risk of flammability exists. If the package is damaged, it must be quarantined, inspected and repacked. For more information, please call ... (phone number)” nur falls mehr als 2 Batterien je Versandstück: „Lithium ion batteries in compliance with Section II of PI967” Unterweisung der beteiligten Mitarbeiter gemäß Arbeitsanweisung, Batterien ≤ 2.7Wh können unter der PI965 Section II in unlimitierter Menge transportiert werden. Max. Gewicht pro Packstück 2.5 kg (Batteriegewicht) Spezielle Anforderungen: A88, A99, A154, A164, A181, A182, A183, A185 5 Luftverkehr (IATA) Transportfall > 100 Wh (pro Batterie) Batterien (ohne Werkzeug) Batterien mit Ausrüstungen verpackt (mindestens 1 Batterie beigelegt) Batterien in Ausrüstungen (in Gerät eingesteckt/eingebaut) Verpackungsvorschrift IATA PI965 Section IA IATA PI966 Section I IATA PI967 Section I IATA Sondervorschrift A48 Max. Stückzahl frei Anzahl wie für Betrieb erforderlich, plus 2 Ersatz frei Gewichtsbegrenzung PAX: 5 kg netto Batteriegewicht pro Versandstück CAO: 35 kg netto Batteriegewicht pro Versandstück Verpackung Innenverpackungen müssen die Batterien komplett umschließen, die Batterien sind gegen Kurzschluss zu sichern Innenverpackungen müssen die Batterien komplett umschließen, die Batterien sind gegen Kurzschluss zu sichern UN-geprüfte Verpackung Verpackungsgruppe II (z.B. N 4G/Y30/…) UN-geprüfte Verpackung Verpackungsgruppe II (z.B. UN 4G/Y30/…) Bei eingesteckten oder eingesetzten Batterien muss das Gerät so gesichert sein, dass eine versehentliche Betätigung nicht möglich ist Batterien müssen so geschützt sein, dass ein Kontakt mit leitfähigen Werkstoffen innerhalb derselben Verpackung nicht zu einem Kurzschluss führen kann Starke Außenverpackung (Versandkarton) UN-geprüfte Verpackung nicht notwendig Kennzeichnung Versandstück PAX UN 3480, Lithium ion batteries Net weight (NET QTY) Anschrift Absender/Empfänger PAX UN 3481, Lithium ion batteries packed with equipment Net weight (NET QTY) Anschrift Absender/Empfänger PAX UN 3481, Lithium ion batteries contained in equipment Net weight (NET QTY) Anschrift Absender/Empfänger Beförderungspapier Shipper’s Declaration for Dangerous Goods: Shipper’s Declaration for Dangerous Goods: Shipper’s Declaration for Dangerous Goods: UN 3480 Lithium ion batteries, 9 // 965 UN 3481 Lithium ion batteries packed with equipment, 9 // 966 UN 3481 Lithium ion batteries contained in equipment, 9 // 967 Eintrag in Luffrachtbtrief (Air Waybill) “Dangerous Goods as per Shipper’s Declaration” Sonstiges Formelle IATA Schulung durch zugelassenen Trainer erforderlich. Falls nicht vorhanden, externer Experte erforderlich. 6 Transportfall Prototypen Straße / Schiene / See Prototypen Luft Prototypen: Batterien, die nicht nach UN Test 38.3 getestet sind Transport ausschließlich von: • kleinen Produktionsserien von max. 100 Batterien (IATA: p.a.) • Prototypen für Testzwecke Verpackungsvorschrift ADR/RID/IMDG SV310 A88 (nur mit Genehmigung der Luftfahrtbehörde des Versandlandes) Bemerkung: nach/über/via USA zusätzlich Importgenehmigung der Behörde (DOT) notwendig Max. Stückzahl keine wie in Genehmigung definiert Gewichtsbegrenzung keine wie in Genehmigung definiert Verpackung UN-geprüfte Verpackung: (Verpackungsgruppe I) UN-geprüfte Verpackung: (Verpackungsgruppe I) • jede Batterie einzeln in Plastikbeutel verpacken • jede Batterie einzeln in Plastikbeutel verpacken • Box mit Vermikulit auspolstern • Box mit Vermikulit auspolstern • ADR/RID/IDMG: SV230 beachten • Sicherung gegen Bewegung durch Füllstoff (Bemerkung: Das deutsche Luftfahrtbundesamt LBA akzeptiert nur Metall-Verpackungen und bewilligt nur CAO Transporte) Kennzeichnung Versandstück ADR/RID: UN 3480 UN 3480 Lithium ion batteries IMDG: UN 3480 LITHIUM ION BATTERIES (100 x 100 mm) Net weight (NET QTY) Anschrift Absender/Empfänger Beförderungspapier Anschrift Absender/Empfänger: UN 3480 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN, 9, (E) Anzahl Verpackungen und Verpackungstyp (z. B. 1 Aluminiumbox) Batteriegewicht (z. B. xx kg) Transportkategorie 2 Sondervorschrift 310 Shipper´s Declaration for Hazardous Goods: UN 3480 Lithium ion batteries, 9, PI 965 // A88 Kopie der A88 Genehmigung UN 3481, Lithium ion batteries packed with equipment, 9, (E) IMDG: IMO-DANGEROUS GOODS DECLARATION (SOLAS 74, KAP. VII), REG 5, MARPOL 73/79, ANNEX III REG. 4 OF IMDG-CODE Sonstiges z. B Alu-Box Unterweisung der beteiligten Mitarbeiter gemäß Arbeitsanweisung Kennzeichnung Verpackungsgruppe I 7 Formelle IATA Schulung bei zugelassenem Trainer erforderlich, falls nicht vorhanden, externer Experte erforderlich Kissen mit Vermikulit zum Auspolstern Transportfall Beschädigte oder defekte Batterien Straße /Schiene /See (würden UN-Test 38.3 nicht mehr bestehen) Verpackungsvorschrift SV376 P908 Kriterien für “beschädigt oder defekt” “Nicht kritisch” (voraussichtlich keine Gefahr während Transport) “Kritisch” (voraussichtlich Gefahr während Transport) Solche Batterien sind nicht konform mit dem getesteten Typ nach der anzuwendenden Anforderung des UN Handbuchs über Prüfungen und Kriterien, 38.3 • Batterien, die zu einer schnellen Zerlegung neigen • Batterien die zu gefährlichen Reaktionen und Flammenbildung neigen • Batterien zeigen starke Wärmeentwicklung • Batterien neigen zu Ausstoß giftiger, ätzender oder entzündbare Gase Das beinhaltet: • Batterien, die aus Sicherheitsgründen als defekt identifiziert worden sind • ausgelaufene oder entgaste Batterien, • Batterien, die vor der Beförderung nicht diagnostiziert werden können, oder • Batterien, die eine äußerliche oder mechanische Beschädigung erlitten haben Falls keine Gefahr beim Transport entstehen kann (siehe Kriterien für „kritische“ beschädigte oder defekte Batterien in der rechten Tabellenspalte), gelten die unten aufgeführten Transportanforderungen wie unten dargestellt Max. Stückzahl keine Gewichtsbegrenzung keine Verpackung • Jede Batterie einzeln in dichte Innenverpackung (Auslaufschutz und Schutz vor Kurzschluss) • UN geprüft (Verpackungsgruppe II), z. B. Kiste aus Pappe, für alle Batterietypen • Sichern gegen Bewegung innerhalb der Außenverpackung durch Füllstoff • wenn luftdicht, dann Entlüftungseinrichtung • gefüllt mit nicht brennbarem und nicht leitfähigem Wärmedämmstoff, Baustoffklasse A1 oder A2 („nicht brennbar“, z. B. Steinwolle, Glaswolle, Schaumglas, Vermikulit) • genügend Aufsaugmaterial, um austretenden Elektrolyt aufzusaugen Kennzeichnung Versandstück UN 3480 BESCHÄDIGTE/DEFEKTE LITHIUM-IONEN-BATTERIEN Transportdokument Adresse Absender / Empfänger (Hinweis: Um den Batterietyp bzw. Zustand der Batterie besser einschätzen zu können, sollte die vorangegangenen Nutzung bzw. Fehlnutzung mit in Betracht gezogen werden.) Transport nur nach Genehmigung der zuständigen Behörde (in Deutschland: Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)) Genaue Anforderungen werden in der Genehmigung genannt UN 3480 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN, 9, (E), Anzahl Verpackungen und Verpackungstyp (z. B. 1 Aluminiumbox) Batteriegewicht (z. B. xx kg) Transportkategorie 2 Sonstiges Unterweisung der beteiligten Mitarbeiter gemäß Arbeitsanweisung Lufttransport von beschädigten oder defekten Batterien Batterien, die aus Sicherheitsgründen durch den Hersteller als defekt identifiziert wurden, oder die in einer Weise beschädigt wurden, dass die Gefahr besteht, dass die Batterien starke Hitze, Feuer oder einen Kurzschluss verursachen, dürfen nicht transportiert werden (z. B. solche, die aus Sicherheitsgründen an den Hersteller zurückgeschickt werden) (IATA A154). 8 Transportfall Batterien für Entsorgung & Recycling Straße/ Schiene/ See ≤ 100 Wh (pro Batterie) > 100 Wh (pro Batterie) Verpackungsvorschrift SV377 P909 Max. Stückzahl keine Gewichtsbegrenzung 30 kg Bruttogewicht pro Versandstück Verpackung Für Batterien > 100 Wh ist eine UN-zertifizierte Verpackung erforderlich (Verpackungsgruppe II). keine Für Batterien ≤ 100 Wh oder Batterien in Ausrüstung ist eine UN-zertifizierte Verpackung nicht erforderlich (starke Außenverpackung oder Sammelbox). Batterien sollten so verpackt sein, dass Kurzschlüssen oder starker Hitzeentwicklung vorgebeugt wird. Dies kann erreicht werden durch: • einzelner Schutz der Batteriepole • Innenverpackung, um einen Kontakt von Batterien untereinander zu verhindern • Batterien mit eingelassenen Polen, die für einen Schutz vor Kurzschluss ausgelegt sind, oder • Verwendung eines nicht leitfähigen und nicht brennbaren Polstermaterials, um den Leerraum zwischen den Batterien in der Verpackung aufzufüllen Batterien müssen innerhalb der Außenverpackung gesichert werden, um übermäßige Bewegungen während der Beförderung zu verhindern (z. B. durch die Verwendung einesnicht brennbaren und nicht leitfähigen Polstermaterials oder eines dicht verschlossenen Kunststoffsacks) Kennzeichnung Versandstück UN 3480 LITHIUMBATTERIEN ZUR ENTSORGUNG oder LITHIUMBATTERIEN ZUM RECYCLING Transportdokument Adresse Absender / Empfänger UN 3480 ABFALL LITHIUM-IONEN-BATTERIEN, 9, (E) Anzahl Verpackungen und Verpackungstyp (z. B. eine Kiste aus Pappe (4G)) Batteriegewicht (z. B. xx kg) Transportkategorie 2 Sonstiges Unterweisung der beteiligten Mitarbeiter gemäß Arbeitsanweisung Abfall-Batterien und Batterien, die zu Zwecken des Recyclings oder der Entsorgung transportiert werden, sind von der Luftfracht ausgeschlossen, es sei denn, diese sind von den zuständigen nationalen Behörden des Herkunftslandes und des Landes des ausführenden Unternehmens zugelassen. 9 Weitere Anforderungen: UN-Test 38.3 als Transportvoraussetzung Grundsätzlich dürfen nur solche Batterien transportiert werden, die die Anforderungen des „UN Manual of Tests and Criteria Kapitel 38.3“ erfüllen. Bei Zweifelsfällen kann der Hersteller Auskunft geben. Für den Transport von Prototypen (ohne UN 38.8-Test) und defekte Batterien sind spezielle Verpackungsanforderungen zu beachten. Was ist bei Retouren der Ware zu beachten? Der Versender und auch der Auftraggeber des Transportvorgangs sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Beförderung. Grundsätzlich gelten für Rücktransporte dieselben Vorschriften, wie oben aufgeführt. Wenn möglich sollte die Originalverpackung zum Transport verwendet werden. Sollten die Originalverpackung, Kennzeichnung oder auch die erforderlichen Beförderungsdokumente nicht vorhanden sein, müssen diese vom Auftraggeber (z. B. Hersteller, Lieferant o. a.) dem Versender oder dem Transporteur vor der Abholung des Rücktransports zur Verfügung gestellt werden. Entsorgung und Recycling Für den Versand von Lithium-Ionen-Batterien auf der Straße oder per Bahn (ADR/RID) zur Entsorgung oder zum Recycling ist für Batterien mit einer Energie > 100 Wh SV377 anzuwenden (Verpackung gemäß P909, Verpackungsgruppe II). Für Lithium-IonenBatterien ≤ 100 Wh können auch nicht UN-zertifizierte Verpackungen verwendet werden, sofern • das Versandstück nicht mehr als 30 kg brutto wiegt, • der Inhalt so verpackt ist, dass Kurzschlüsse verhindert werden und • eine Beschädigung und Bewegung innerhalb des Versandstücks unter normalen Beförderungsbedingungen nicht möglich ist (Polster-Füllmaterial verwenden). Hinweis zum IMDG Code 2015 (Seefracht): Neue Spezialvorschrift und Verpackungsanweisung für Lithium- Batterien die zur Entsorgung oder zum Recycling transportiert werden. SV377 und P909: Transport immer als voll reguliertes Gefahrgut Klasse 9. Ausnahmen von Anforderungen zum Transport von Gefahrgut (ADR) Die Vorschriften des ADR gelten nicht für Unternehmen, welche die Beförderung als Nebentätigkeit in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchführen (z. B. Lieferungen zu oder Rücklieferungen von Baustellen oder zu Vorführzwecken). („Handwerkerregelung“ ADR 1.1.3.1c). Weiterhin gelten die ADR-Anforderungen nicht für Privatpersonen, sofern die Batterien einzelhandelsgerecht verpackt sind und wenn der Transport Privatzwecken dient (ADR 1.1.3.1a). Transportanforderungen Für Lithium-Ionen-Batterien mit einer Energie > 100 Wh, gilt für die Anwendbarkeit einer Freistellungsregelung („1000-PunkteRegel“ ein Gewichtslimit von max. 333 kg Batteriegewicht. Bei Einhaltung dieses Limits gelten geringere Anforderungen in Bezug auf LKW-Ausrüstung Qualifikation des Fahrers. Es sind Maßnahmen zu treffen um eine gefahrlose Beförderung sicherzustellen (Ladungssicherung). Zusammenpacken mehrerer Versandstücke (ohne Kennzeichnungspflicht) Versandstücke mit Batterien (≤ 100 Wh) „in Ausrüstung eingesteckt oder eingebaut“ unterliegen keiner Kennzeichnungspflicht. Es ist auch kein Begleitdokument erforderlich. Wenn mehrere Versandstücke, die keiner Kennzeichnungspflicht unterliegen, in einer Umverpackung verpackt oder auf einer Palette transportiert werden, muss diese ebenfalls nicht gekennzeichnet werden. Achtung: Bei der Luftfracht gibt es bei dieser Ausnahme Abweichungen von einigen Staaten und Luftverkehrsgesellschaften. Es gibt Airlines, die trotzdem z. B. ein Begleitdokument und einen Air Waybill (AWB) Eintrag verlangen. (z. B. Lithium ion batteries in compliance with Section II of PI967). Herausgeber: EPTA – European Power Tool Association Office: Rue du Commerce 31 - 1000 Brüssel - BE Postanschrift: P.O. Box 710844 - 60498 Frankfurt am Main - DE Ansprechpartner: Christian Eckert Telefon: +32 2 8924623 E-Mail: [email protected] Unter Mitarbeit von: ZVEI - Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V. Fachverband Elektrowerkzeuge Industrieverband Garten e. V. Trotz größtmöglicher Sorgfalt übernimmt EPTA keine Haftung für den Inhalt. Alle Rechte, insbesondere die zur Speicherung, Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung, sind vorbehalten. Bilder: Copyright by EPTA Stand Juni 2015 10 Anhang Vorlage für Kennzeichnung in Originalgröße Lithium-Ionen-Batterien in Ausrüstungen oder mit Ausrüstungen verpackt bitte hier abschneiden UN 3481 11 Vorlage für Kennzeichnung in Originalgröße Lithium Ionen Batterien (ohne Gerät) please cut here UN 3480 12 Vorlage für Kennzeichnung in Originalgröße • außerhalb des roten Randes ausschneiden • Telefonnummer eintragen 13
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