Versand von Lithium-Ionen-Batterien

Versand von Lithium-Ionen-Batterien für
Elektrowerkzeuge und elektrische Gartengeräte:
Umsetzung der Gefahrgut-Regelungen
Lithium-Ionen-Batterien sind im internationalen Transportrecht als „Gefahrgut“ eingestuft. Damit sind für sie die
vielfältigen Vorschriften für Gefahrgut-Beförderung relevant. Die sichere Beförderung gefährlicher Güter liegt im
Interesse der verladenden Wirtschaft, der beauftragten
Transportunternehmen sowie aller weiteren Beteiligten
innerhalb der Transportkette von Lithium-Ionen-Batterien.
100 Wh sind dagegen immer als Gefahrgut der Klasse 9 zu
behandeln.
Dieser Leitfaden behandelt den gewerblichen Transport
auf
• Straße / Schiene (ADR/RID)
• Seefracht (IMDG)
• Luftfracht (IATA).
Die folgenden Hinweise beruhen auf Empfehlungen
der EPTA und des ZVEI. Diese sollen eine erste praktische
Orientierung zu den Vorschriften für die Beförderung der
Lithium-Ionen-Batterien für Elektrowerkzeuge und elektrische Gartengeräte liefern.
Lithium-Ionen-Batterien werden wie folgt eingestuft:
• UN3480 Lithium-Ionen-Batterien
• UN3481 Lithium-Ionen-Batterien in Ausrüstungen
• UN3481 Lithium-Ionen-Batterien mit Ausrüstungen
verpackt
Diese Vorgaben müssen vom Versender bei jedem gewerblichen Versand von Lithium-Ionen-Batterien in eigener Verantwortung eingehalten werden.
Im Einzelfall kann die Einbeziehung eines Gefahrgut-Experten erforderlich sein.
Dieses Dokument stellt den Stand 1. Januar 2015 dar.
Für die Auslegung und den Vollzug der einschlägigen Vorschriften sind die Länderbehörden zuständig, die im Rahmen ihres Ermessens eigene, auch von diesen Hinweisen
abweichende, Entscheidungen treffen können. Trotz größtmöglicher Sorgfalt bei der Bearbeitung und Abfassung
dieser Empfehlungen kann deshalb für den Inhalt und die
Vollständigkeit dieser Ausführungen keine Haftung übernommen werden.
Insbesondere der Energiegehalt ist neben weiteren Kriterien ausschlaggebend für die Entscheidung darüber, welche
Gefahrgutregelungen für den Transport von Lithium-IonenBatterien berücksichtigt werden müssen.
Für Batterien mit einer Energie bis zu 100 Wh gelten
aufgrund einer Ausnahmeregelung des Gefahrgutrechts
vereinfachte Anforderungen.
Lithium-Ionen-Batterien mit einer Energie von mehr als
Begriffsbestimmungen
EPTA
ZVEI
IVG
ADR
European Power Tool Association
Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V.
Industrieverband Garten e.V.
Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road)
RID
Règlement concernant le transport international ferroviaire de marchandises dangereuses (Regulations concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Rail)
IMDG International Maritime Code for Dangerous Goods
IATA International Air Transport Association
1
Flussschema zur Ermittlung der richtigen Packanweisung
Batterie soll
verschickt werden
Batterie
defekt/beschädigt?
(S. 8, oben
links)
ja
nein
Batterie zur
Entsorgung oder
Recycling?
Batterie
„kritisch“?
(S. 8)
ja
nein
Transport nur mit Genehmigung
durch Behörde (S. 8 rechts);
Hersteller kontaktieren
Versand gemäß SV376, P908
(S. 8 links)
ja
Versand gemäß SV377, P909 (S. 9);
lokale Batteriesammelstelle oder
Entsorger kontaktieren
nein
Energie ≤ 100 Wh*?
ja
nein
Energie > 100 Wh*?
Transport als
Luftfracht?
ja
nein
ja
Versand gemäß PI965 Section IB, II
PI966 Section II, PI967 Section II (S. 5)
„freigestelltes“ Gefahrgut
Versand gemäß SV188 (S. 3)
Transport als
Luftfracht?
nein
ja
Versand gemäß PI965 Section 1A
PI966 Section I, PI967 Section I (S. 6)
„voll-geregeltes“ Gefahrgut
Versand gemäß PA903 (S. 4)
* Wh = Kapazität [Ah] x Spannung [V] (s. Typenschild)
2
Straße / Schiene (ADR / RID), Seefracht (IMDG)
Transportfall
≤ 100 Wh (pro Batterie)
Batterien
(ohne Gerät)
Batterien mit Ausrüstungen verpackt
(mindestens 1 Batterie beigelegt)
Batterien in Ausrüstungen
(in Gerät eingesteckt/eingebaut)
Verpackungsvorschrift
ADR/RID SV188, IMDG SP188
Max. Stückzahl
frei
Gewichtsbegrenzung
30 kg brutto / Versandstück
Verpackung
Innenverpackungen müssen die Batterien komplett umschließen, die Batterien sind gegen
Kurzschluss zu sichern, starke Außenverpackung, z. B. Versandkarton (Falltest erfüllt: Inhalt
darf nicht beschädigt werden oder verrutschen)
nein
Kennzeichnung
Versandstück
Sprache: variabel
nein
frei
oder
„Lieferung enthält Lithium-Ionen-Batterien
Beförderung nach SV188.
Packstück sorgsam behandeln, bei Beschädigung besteht
Entzündungsgefahr. Wird das Packstück beschädigt, muss
es isoliert, überprüft und neu verpackt werden.
Weitere Informationen unter ... (Tel.-Nummer)“
Kennzeichnung
Seefracht-Container
nein
Transportdokument
ADR: allg. Warnhinweis (Sprache: variabel formlos, z.B. Lieferschein)
„Lieferung enthält Lithium-Ionen-Batterien, Beförderung nach SV188. Packstück sorgsam
behandeln, bei Beschädigung besteht Entzündungsgefahr. Wird das Packstück beschädigt, muss
es isoliert, überprüft und neu verpackt werden. Weitere Informationen unter … (Tel.-Nummer)“
IMDG: (Sprache: Englisch, formlos, z. B. Lieferschein)
“Shipment contains Lithium-Ion Batteries - Transport acc. SP188 - package shall be handle
with care, flammability exist if the package is damaged. If the package is damaged, it must be
qua- rantined, inspected and repacked. For more information please call …. (Tel.-Nummer)”
Sonstiges
Unterweisung der beteiligten Mitarbeiter gemäß Arbeitsanweisung
3
nein
Straße / Schiene (ADR / RID), Seefracht (IMDG)
Transportfall
> 100 Wh (pro Batterie)
Batterien
(ohne Gerät)
Batterien mit Ausrüstungen verpackt
(mindestens 1 Batterie beigelegt)
Batterien in Ausrüstungen
(in Gerät eingesteckt / eingebaut)
Verpackungsvorschrift
ADR/RID P903
IMDG P903
Max. Stückzahl
frei
Gewichtsbegrenzung
ADR 1.1.3.6: max. 333 kg /Transporteinheit (LKW inkl. Anhänger)
bei Überschreitung weitere Anforderungen an Spedition
Verpackung
Innenverpackungen müssen die Batterien komplett umschließen, die Batterien sind gegen Kurzschluss zu sichern.
starke Aussenverpackung
Batterien müssen gegen unbeabsichtigte Bewegung gesichert werden
Schutz gegen Kurzschluss
Schutz gegen unbeabsichtigte Aktivierung
UN geprüfte Verpackung, Verpackungsgruppe II (z. B. UN/4G/Y30/…)
Kennzeichnung
Versandstück
Gefahrenzettel
(10 x10 cm)
Gefahrenzettel
(10x10 cm)
ADR:
UN 3480
ADR:
UN 3481
IMDG:
UN 3480 LITHIUM-ION BATTERIES
IMDG:
UN 3481 LITHIUM-ION BATTERIES PACKED WITH EQUIPMENT or
UN 3481 LITHIUM-ION BATTERIES CONTAINED IN EQUIPMENT
Kennzeichnung
Seefracht-Container
Container-Placards (mind. 25x25 cm)
Beförderungspapier
UN 3480,
LITHIUM-IONEN-BATTERIEN, 9, (E),
Anzahl und Beschreibung Versandstücke
(z. B. eine Kiste aus Pappe))
Gewicht Batterien (z. B. xx kg)
Beförderungskategorie 2
Adresse von Absender und Empfänger
Seefracht (IMDG):
(Sprache Englisch)
IMO-DANGEROUS GOODS DECLARATION
(SOLAS 74, KAP. VII, REG 5, MARPOL 73/79,
ANNEX III REG. 4 OF IMDG-CODE)
Sonstiges
UN 3481,
LITHIUM-IONEN-BATTERIEN MIT
AUSTRÜSTUNGEN VERPACKT, 9, (E),
Anzahl und Beschreibung Versandstücke
(z.B. eine Kiste aus Pappe)
Gewicht Batterien (z.B. xx kg)
Beförderungskategorie 2
Adresse von Absender und Empfänger
UN 3481,
LITHIUM-IONEN-BATTERIEN IN
AUSTRÜSTUNGEN, 9, (E),
Anzahl und Beschreibung Versandstücke
(z.B. eine Kiste aus Pappe)
Gewicht Batterien (z.B. xx kg)
Beförderungskategorie 2
Adresse von Absender und Empfänger
Seefracht (IMDG):
(Sprache Englisch)
IMO-DANGEROUS GOODS DECLARATION
(SOLAS 74, KAP. VII, REG 5, MARPOL 73/79,
ANNEX III REG. 4 OF IMDE-CODE)
Seefracht (IMDG):
(Sprache Englisch)
IMO-DANGEROUS GOODS DECLARATION
(SOLAS 74, KAP. VII, REG 5, MARPOL 73/79,
ANNEX III REG. 4 OF IMDE-CODE)
Work instruction of involved staff
4
Luftverkehr (IATA)
Transportfall
≤ 100 Wh (pro Batterie)
Batterien
(ohne Gerät)
Batterien mit Ausrüstungen
verpackt
(mind. 1 Batterie beigelegt)
Batterien in Ausrüstungen
(in Gerät eingesteckt /
eingebaut)
Verpackungsvorschrift
IATA PI965 Section IB
IATA PI965 Section II
IATA PI966 Section II
IATA PI967 Section II
Max. Stückzahl
frei (mehr als 2 Batterien pro Versandstück)
2 Batterien pro Versandstück
Anzahl wie für Betrieb
erforderlich, plus 2 Ersatz
frei
Gewichtsbegrenzung
10 kg Netto-Batteriegewicht pro Versandstück
frei
PAX/CAO: 5 kg netto Batteriegewicht pro Versandstück
Verpackung
Innenverpackungen müssen die Batterien komplett umschließen, die Batterien sind gegen Kurzschluss zu sichern (nur Batterien, Batterien mit Ausrüstungen
verpackt); Sichern gegen unbeabsichtigtes Bewegen innerhalb der Verpackung
Bei eingesteckten oder eingebauten Batterien muss das Gerät so gesichert sein, dass eine unbeabsichtigte Inbetriebnahme während der Beförderung
verhindert wird
Batterien müssen so verpackt oder geschützt sein, dass ein Kontakt mit leitfähigen Werkstoffen innerhalb derselben Verpackung nicht zu einem Kurzschluss
führen kann.
Starke Aussenverpackung (Versandkarton)
Kennzeichnung
Versandstück
UN 3480 Lithium-Ionen-Batterien, Batteriegewicht
(z. B. Netto-Gewicht xx kg)
Anschrift Absender/Empfänger
falls max. 2 Batterien pro
Versandstück keine Kennzeichnung erforderlich;
falls mehr als 2 Batterien pro
Versandstück: Kennzeichnung
erforderlich
Beförderungspapier
Allgemeiner Warnhinweis: (Sprache Englisch)
“Transport according IATA-DGR, PI965 Section IB package shall be handled carefully, in case of damage
a risk of flammability exists.
If the package is damaged, it must be quarantined,
inspected and repacked. For more information,
please call ... (phone number)”
Eintrag in
Luftfrachtbtrief
(Air Waybill)
Shipper’s Declaration for Dangerous Goods:
Sonstiges
Offizielle IATA-Schulung durch zugelassenen Trainer
erforderlich.
UN 3480 Lithium ion batteries, 9, //......... Fibreboard
box(es) x ......... kg // 965 // IB
Falls nicht vorhanden, externer Experte erforderlich
Allgemeiner Warnhinweis:
(Sprache Englisch)
Allgemeiner Warnhinweis:
(Sprache Englisch)
“Transport according IATADGR, PI965 Section II –
package shall be handled
carefully, in case of damage
a risk of flammability exists.
If the package is damaged,
it must be quarantined,
inspected and repacked.
For more information, please
call ... (phone number)”
“Transport according IATADGR, PI966 Section IIpackage shall be handled
carefully, in case of damage
a risk of flammability exists.
If the package is damaged,
it must be quarantined,
inspected and repacked.
For more information, please
call ... (phone number)”
”Lithium ion batteries in
compliance with Section II
of PI965”
„Lithium ion batteries in
compliance with Section II
of PI966”
Bis 2 Batterien pro Versandstück: kein Warnhinweis
notwendig. Mehr als
2 Batterien pro Versandstück,
allg. Warnhinweis
(Sprache Englisch)
“Transport according IATADGR, PI967 Section II package shall be handled
carefully, in case of damage
a risk of flammability exists.
If the package is damaged,
it must be quarantined,
inspected and repacked.
For more information, please
call ... (phone number)”
nur falls mehr als 2 Batterien
je Versandstück:
„Lithium ion batteries in
compliance with Section II
of PI967”
Unterweisung der beteiligten Mitarbeiter gemäß Arbeitsanweisung,
Batterien ≤ 2.7Wh können unter der PI965 Section II in unlimitierter Menge transportiert werden.
Max. Gewicht pro Packstück 2.5 kg (Batteriegewicht)
Spezielle Anforderungen: A88, A99, A154, A164, A181, A182, A183, A185
5
Luftverkehr (IATA)
Transportfall
> 100 Wh (pro Batterie)
Batterien
(ohne Werkzeug)
Batterien mit Ausrüstungen verpackt
(mindestens 1 Batterie beigelegt)
Batterien in Ausrüstungen
(in Gerät eingesteckt/eingebaut)
Verpackungsvorschrift
IATA PI965 Section IA
IATA PI966 Section I
IATA PI967 Section I
IATA Sondervorschrift A48
Max. Stückzahl
frei
Anzahl wie für Betrieb erforderlich,
plus 2 Ersatz
frei
Gewichtsbegrenzung
PAX: 5 kg netto Batteriegewicht pro Versandstück
CAO: 35 kg netto Batteriegewicht pro Versandstück
Verpackung
Innenverpackungen müssen die Batterien
komplett umschließen, die Batterien sind
gegen Kurzschluss zu sichern
Innenverpackungen müssen die Batterien
komplett umschließen, die Batterien sind
gegen Kurzschluss zu sichern
UN-geprüfte Verpackung
Verpackungsgruppe II (z.B. N 4G/Y30/…)
UN-geprüfte Verpackung
Verpackungsgruppe II (z.B. UN 4G/Y30/…)
Bei eingesteckten oder eingesetzten Batterien
muss das Gerät so gesichert sein, dass eine
versehentliche Betätigung nicht möglich ist
Batterien müssen so geschützt sein, dass ein
Kontakt mit leitfähigen Werkstoffen innerhalb
derselben Verpackung nicht zu einem Kurzschluss führen kann
Starke Außenverpackung (Versandkarton)
UN-geprüfte Verpackung nicht notwendig
Kennzeichnung
Versandstück
PAX
UN 3480, Lithium ion batteries
Net weight (NET QTY)
Anschrift Absender/Empfänger
PAX
UN 3481, Lithium ion batteries
packed with equipment
Net weight (NET QTY)
Anschrift Absender/Empfänger
PAX
UN 3481, Lithium ion batteries
contained in equipment
Net weight (NET QTY)
Anschrift Absender/Empfänger
Beförderungspapier
Shipper’s Declaration for Dangerous Goods:
Shipper’s Declaration for Dangerous Goods:
Shipper’s Declaration for Dangerous Goods:
UN 3480 Lithium ion batteries, 9 // 965
UN 3481 Lithium ion batteries packed with
equipment, 9 // 966
UN 3481 Lithium ion batteries contained in
equipment, 9 // 967
Eintrag in Luffrachtbtrief
(Air Waybill)
“Dangerous Goods as per Shipper’s Declaration”
Sonstiges
Formelle IATA Schulung durch zugelassenen Trainer erforderlich. Falls nicht vorhanden, externer Experte erforderlich.
6
Transportfall
Prototypen
Straße / Schiene / See
Prototypen
Luft
Prototypen: Batterien, die nicht nach UN Test 38.3 getestet sind
Transport ausschließlich von:
• kleinen Produktionsserien von max. 100 Batterien (IATA: p.a.)
• Prototypen für Testzwecke
Verpackungsvorschrift
ADR/RID/IMDG SV310
A88 (nur mit Genehmigung der Luftfahrtbehörde des Versandlandes)
Bemerkung: nach/über/via USA zusätzlich Importgenehmigung der
Behörde (DOT) notwendig
Max. Stückzahl
keine
wie in Genehmigung definiert
Gewichtsbegrenzung
keine
wie in Genehmigung definiert
Verpackung
UN-geprüfte Verpackung: (Verpackungsgruppe I)
UN-geprüfte Verpackung: (Verpackungsgruppe I)
• jede Batterie einzeln in Plastikbeutel verpacken
• jede Batterie einzeln in Plastikbeutel verpacken
• Box mit Vermikulit auspolstern
• Box mit Vermikulit auspolstern
• ADR/RID/IDMG: SV230 beachten
• Sicherung gegen Bewegung durch Füllstoff
(Bemerkung: Das deutsche Luftfahrtbundesamt LBA akzeptiert nur
Metall-Verpackungen und bewilligt nur CAO Transporte)
Kennzeichnung
Versandstück
ADR/RID: UN 3480
UN 3480 Lithium ion batteries
IMDG: UN 3480 LITHIUM ION BATTERIES
(100 x 100 mm)
Net weight (NET QTY)
Anschrift Absender/Empfänger
Beförderungspapier
Anschrift Absender/Empfänger:
UN 3480 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN, 9, (E)
Anzahl Verpackungen und Verpackungstyp
(z. B. 1 Aluminiumbox)
Batteriegewicht (z. B. xx kg)
Transportkategorie 2
Sondervorschrift 310
Shipper´s Declaration for Hazardous Goods:
UN 3480 Lithium ion batteries, 9, PI 965 // A88
Kopie der A88 Genehmigung
UN 3481, Lithium ion batteries packed with equipment, 9, (E)
IMDG: IMO-DANGEROUS GOODS DECLARATION (SOLAS 74, KAP. VII),
REG 5, MARPOL 73/79, ANNEX III REG. 4 OF IMDG-CODE
Sonstiges
z. B Alu-Box
Unterweisung der beteiligten Mitarbeiter gemäß Arbeitsanweisung
Kennzeichnung Verpackungsgruppe I
7
Formelle IATA Schulung bei zugelassenem Trainer erforderlich,
falls nicht vorhanden, externer Experte erforderlich
Kissen mit Vermikulit zum Auspolstern
Transportfall
Beschädigte oder defekte Batterien
Straße /Schiene /See
(würden UN-Test 38.3 nicht mehr bestehen)
Verpackungsvorschrift
SV376
P908
Kriterien für “beschädigt
oder defekt”
“Nicht kritisch” (voraussichtlich keine Gefahr während Transport)
“Kritisch” (voraussichtlich Gefahr während Transport)
Solche Batterien sind nicht konform mit dem getesteten Typ nach der
anzuwendenden Anforderung des UN Handbuchs über Prüfungen und
Kriterien, 38.3
• Batterien, die zu einer schnellen Zerlegung neigen
• Batterien die zu gefährlichen Reaktionen und Flammenbildung neigen
• Batterien zeigen starke Wärmeentwicklung
• Batterien neigen zu Ausstoß giftiger, ätzender oder entzündbare Gase
Das beinhaltet:
• Batterien, die aus Sicherheitsgründen als defekt identifiziert worden
sind
• ausgelaufene oder entgaste Batterien,
• Batterien, die vor der Beförderung nicht diagnostiziert werden
können, oder
• Batterien, die eine äußerliche oder mechanische Beschädigung
erlitten haben
Falls keine Gefahr beim Transport entstehen kann (siehe Kriterien für
„kritische“ beschädigte oder defekte Batterien in der rechten Tabellenspalte), gelten die unten aufgeführten Transportanforderungen
wie unten dargestellt
Max. Stückzahl
keine
Gewichtsbegrenzung
keine
Verpackung
• Jede Batterie einzeln in dichte Innenverpackung (Auslaufschutz und
Schutz vor Kurzschluss)
• UN geprüft (Verpackungsgruppe II), z. B. Kiste aus Pappe, für alle
Batterietypen
• Sichern gegen Bewegung innerhalb der Außenverpackung durch
Füllstoff
• wenn luftdicht, dann Entlüftungseinrichtung
• gefüllt mit nicht brennbarem und nicht leitfähigem Wärmedämmstoff, Baustoffklasse A1 oder A2 („nicht brennbar“, z. B. Steinwolle,
Glaswolle, Schaumglas, Vermikulit)
• genügend Aufsaugmaterial, um austretenden Elektrolyt aufzusaugen
Kennzeichnung
Versandstück
UN 3480 BESCHÄDIGTE/DEFEKTE LITHIUM-IONEN-BATTERIEN
Transportdokument
Adresse Absender / Empfänger
(Hinweis: Um den Batterietyp bzw. Zustand der Batterie besser
einschätzen zu können, sollte die vorangegangenen Nutzung bzw. Fehlnutzung mit in Betracht gezogen werden.)
Transport nur nach Genehmigung der zuständigen Behörde
(in Deutschland: Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
(BAM))
Genaue Anforderungen werden in der Genehmigung genannt
UN 3480 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN, 9, (E),
Anzahl Verpackungen und Verpackungstyp
(z. B. 1 Aluminiumbox)
Batteriegewicht (z. B. xx kg)
Transportkategorie 2
Sonstiges
Unterweisung der beteiligten Mitarbeiter gemäß Arbeitsanweisung
Lufttransport von beschädigten oder defekten Batterien
Batterien, die aus Sicherheitsgründen durch den Hersteller als defekt identifiziert wurden, oder die in einer Weise beschädigt wurden, dass die Gefahr besteht, dass die Batterien starke Hitze, Feuer oder einen Kurzschluss verursachen, dürfen nicht transportiert
werden (z. B. solche, die aus Sicherheitsgründen an den Hersteller zurückgeschickt werden) (IATA A154).
8
Transportfall
Batterien für Entsorgung & Recycling
Straße/ Schiene/ See
≤ 100 Wh (pro Batterie)
> 100 Wh (pro Batterie)
Verpackungsvorschrift
SV377
P909
Max. Stückzahl
keine
Gewichtsbegrenzung
30 kg Bruttogewicht pro Versandstück
Verpackung
Für Batterien > 100 Wh ist eine UN-zertifizierte Verpackung erforderlich (Verpackungsgruppe II).
keine
Für Batterien ≤ 100 Wh oder Batterien in Ausrüstung ist eine UN-zertifizierte Verpackung nicht erforderlich (starke Außenverpackung oder Sammelbox).
Batterien sollten so verpackt sein, dass Kurzschlüssen oder starker Hitzeentwicklung vorgebeugt wird.
Dies kann erreicht werden durch:
• einzelner Schutz der Batteriepole
• Innenverpackung, um einen Kontakt von Batterien untereinander zu verhindern
• Batterien mit eingelassenen Polen, die für einen Schutz vor Kurzschluss ausgelegt sind, oder
• Verwendung eines nicht leitfähigen und nicht brennbaren Polstermaterials, um den Leerraum zwischen den Batterien in der Verpackung aufzufüllen
Batterien müssen innerhalb der Außenverpackung gesichert werden, um übermäßige Bewegungen während der Beförderung zu verhindern
(z. B. durch die Verwendung einesnicht brennbaren und nicht leitfähigen Polstermaterials oder eines dicht verschlossenen Kunststoffsacks)
Kennzeichnung
Versandstück
UN 3480 LITHIUMBATTERIEN ZUR ENTSORGUNG oder LITHIUMBATTERIEN ZUM RECYCLING
Transportdokument
Adresse Absender / Empfänger
UN 3480 ABFALL LITHIUM-IONEN-BATTERIEN, 9, (E)
Anzahl Verpackungen und Verpackungstyp (z. B. eine Kiste aus Pappe (4G))
Batteriegewicht (z. B. xx kg)
Transportkategorie 2
Sonstiges
Unterweisung der beteiligten Mitarbeiter gemäß Arbeitsanweisung
Abfall-Batterien und Batterien, die zu Zwecken des Recyclings oder der Entsorgung transportiert werden, sind von der Luftfracht
ausgeschlossen, es sei denn, diese sind von den zuständigen nationalen Behörden des Herkunftslandes und des Landes des ausführenden Unternehmens zugelassen.
9
Weitere Anforderungen:
UN-Test 38.3 als Transportvoraussetzung
Grundsätzlich dürfen nur solche Batterien transportiert werden,
die die Anforderungen des „UN Manual of Tests and Criteria Kapitel 38.3“ erfüllen. Bei Zweifelsfällen kann der Hersteller Auskunft
geben.
Für den Transport von Prototypen (ohne UN 38.8-Test) und
defekte Batterien sind spezielle Verpackungsanforderungen zu
beachten.
Was ist bei Retouren der Ware zu beachten?
Der Versender und auch der Auftraggeber des Transportvorgangs
sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Beförderung.
Grundsätzlich gelten für Rücktransporte dieselben Vorschriften,
wie oben aufgeführt. Wenn möglich sollte die Originalverpackung
zum Transport verwendet werden. Sollten die Originalverpackung, Kennzeichnung oder auch die erforderlichen Beförderungsdokumente nicht vorhanden sein, müssen diese vom Auftraggeber (z. B. Hersteller, Lieferant o. a.) dem Versender oder dem
Transporteur vor der Abholung des Rücktransports zur Verfügung
gestellt werden.
Entsorgung und Recycling
Für den Versand von Lithium-Ionen-Batterien auf der Straße oder
per Bahn (ADR/RID) zur Entsorgung oder zum Recycling ist für
Batterien mit einer Energie > 100 Wh SV377 anzuwenden (Verpackung gemäß P909, Verpackungsgruppe II). Für Lithium-IonenBatterien ≤ 100 Wh können auch nicht UN-zertifizierte Verpackungen verwendet werden, sofern
• das Versandstück nicht mehr als 30 kg brutto wiegt,
• der Inhalt so verpackt ist, dass Kurzschlüsse verhindert
werden und
• eine Beschädigung und Bewegung innerhalb des Versandstücks
unter normalen Beförderungsbedingungen nicht möglich ist
(Polster-Füllmaterial verwenden).
Hinweis zum IMDG Code 2015 (Seefracht):
Neue Spezialvorschrift und Verpackungsanweisung für Lithium-
Batterien die zur Entsorgung oder zum Recycling transportiert
werden.
SV377 und P909: Transport immer als voll reguliertes Gefahrgut
Klasse 9.
Ausnahmen von Anforderungen zum Transport von Gefahrgut
(ADR)
Die Vorschriften des ADR gelten nicht für Unternehmen, welche
die Beförderung als Nebentätigkeit in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchführen (z. B. Lieferungen zu oder Rücklieferungen
von Baustellen oder zu Vorführzwecken). („Handwerkerregelung“
ADR 1.1.3.1c).
Weiterhin gelten die ADR-Anforderungen nicht für Privatpersonen, sofern die Batterien einzelhandelsgerecht verpackt sind und
wenn der Transport Privatzwecken dient (ADR 1.1.3.1a).
Transportanforderungen
Für Lithium-Ionen-Batterien mit einer Energie > 100 Wh, gilt für
die Anwendbarkeit einer Freistellungsregelung („1000-PunkteRegel“ ein Gewichtslimit von max. 333 kg Batteriegewicht. Bei
Einhaltung dieses Limits gelten geringere Anforderungen in Bezug
auf LKW-Ausrüstung Qualifikation des Fahrers.
Es sind Maßnahmen zu treffen um eine gefahrlose Beförderung
sicherzustellen (Ladungssicherung).
Zusammenpacken mehrerer Versandstücke (ohne Kennzeichnungspflicht)
Versandstücke mit Batterien (≤ 100 Wh) „in Ausrüstung eingesteckt oder eingebaut“ unterliegen keiner Kennzeichnungspflicht.
Es ist auch kein Begleitdokument erforderlich. Wenn mehrere
Versandstücke, die keiner Kennzeichnungspflicht unterliegen, in
einer Umverpackung verpackt oder auf einer Palette transportiert
werden, muss diese ebenfalls nicht gekennzeichnet werden.
Achtung: Bei der Luftfracht gibt es bei dieser Ausnahme Abweichungen von einigen Staaten und Luftverkehrsgesellschaften.
Es gibt Airlines, die trotzdem z. B. ein Begleitdokument und einen
Air Waybill (AWB) Eintrag verlangen. (z. B. Lithium ion batteries in
compliance with Section II of PI967).
Herausgeber:
EPTA – European Power Tool Association
Office: Rue du Commerce 31 - 1000 Brüssel - BE
Postanschrift: P.O. Box 710844 - 60498 Frankfurt am Main - DE
Ansprechpartner: Christian Eckert
Telefon: +32 2 8924623
E-Mail: [email protected]
Unter Mitarbeit von:
ZVEI - Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V.
Fachverband Elektrowerkzeuge
Industrieverband Garten e. V.
Trotz größtmöglicher Sorgfalt übernimmt EPTA keine Haftung für den Inhalt.
Alle Rechte, insbesondere die zur Speicherung, Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung, sind vorbehalten.
Bilder: Copyright by EPTA
Stand Juni 2015
10
Anhang
Vorlage für Kennzeichnung in Originalgröße
Lithium-Ionen-Batterien
in Ausrüstungen oder
mit Ausrüstungen verpackt
bitte hier abschneiden
UN 3481
11
Vorlage für Kennzeichnung in Originalgröße
Lithium Ionen Batterien
(ohne Gerät)
please cut here
UN 3480
12
Vorlage für Kennzeichnung in Originalgröße
• außerhalb des roten Randes ausschneiden
• Telefonnummer eintragen
13