Aufbauseminar Umsatzsteuer Umsatzsteuerwissen von erfahrenen Praktikern Die Bundesrepublik Deutschland ist einer der wichtigsten Märkte für Schweizer Unternehmer. Für eine Betätigung auf dem deutschen Markt ist Umsatzsteuerfachwissen unentbehrlich geworden. Eignen Sie sich dieses Wissen an, um Ihr Unternehmen erfolgreich arbeiten zu lassen. DAS AUFBAUSEMINAR ZUR UMSATZSTEUERSEMINAR DER DSUF Das Seminar der Deutsch-Schweizer-Umsatzsteuerforum GbR – D§UF – ist auf die Anforderungen Schweizer Unternehmer zugeschnitten, die sich in der Bundesrepublik Deutschland und mit einem Bezug zu Deutschland in der Europäischen Union unternehmerisch betätigen. Die Themenschwerpunkte dieses Seminars richten sich vorwiegend an Personen, die bereits Erfahrung mit dem deutschen Umsatzsteuerrecht gesammelt haben. Es ist gleichermaßen für Treuhänder und in der Buchhaltung tätige Personen interessant. Aufgrund der umfangreichen, praxisorientierten Erfahrungen unseres Dozententeams mit dem deutschen Umsatzsteuerrecht sind Sie in der Lage, kostenintensive Risiken zu erkennen und Fehler zu vermeiden. Das Seminar bietet gegenüber einem klassischen Grundlagenseminar den Dozenten mehr Zeit, die Materie zu vermitteln und den Teilnehmern mehr Zeit, die Komplexität der Materie zu verstehen. Nutzen Sie die Möglichkeit, um Fragen zu stellen. INHALTE Neubestimmung der warenbewegten Lieferung im innergemeinschaftlichen Reihengeschäft: Aufgrund grundlegender Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (insbesondere, C-587/10 – VSTR) und der Folgeurteile des Bundesfinanzhofes zur VSTR-Rechtsprechung ergibt sich für den deutschen Gesetzgeber ein Erfordernis zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes. Sie erfahren, welche Änderungen bei der Bestimmung der warenbewegten Lieferung im Reihengeschäft eintreten und wie betroffene Schweizer Unternehmer auf die geänderte Gesetzeslage reagieren können. Eine falsche Zuordnung der sogenannten warenbewegten Lieferung kann u.a. zu unerwünschten Registrierungen in anderen Mitgliedstaaten führen. Lohnveredelungen: Mit in der Europäischen Union ausgeführten Lohnveredelungen können nicht leicht zu erkennende umsatzsteuerrechtliche Risiken verbunden sein. Sie erfahren, worauf ein Unternehmer achten muss. Vergütungsverfahren: Dargestellt werden wichtige Neuerungen beim Vergütungsverfahren. Kommissionsgeschäfte: Nicht wenige Schweizer Unternehmer sind in Vertriebsstrukturen eingebettet, die in der Form von Kommissionsgeschäften aufgebaut sind. Die Erfahrung zeigt, dass insbesondere auch im Zusammenhang von Wareneinfuhren aus einem Drittland (Schweiz, China, USA) bei einer Kommissionsstruktur regelmäßig auch die Frage nach der Berechtigung des Einfuhrumsatzsteuerabzugs auftritt, die bei Kommissionsgeschäften nicht stets einfach zu beantworten ist. Sie erfahren, welche umsatzsteuerrechtlichen Besonderheiten bei Kommissionsgeschäfte zu beachten sind. Rechnung: Bei der Ausstellung von Rechnungen sind Mindestanforderungen zu beachten, die sowohl für den Rechnungsaussteller wie auch für den Rechnungsempfänger von Bedeutung sind. Die Rechnung ist u.a. eine unverzichtbare Voraussetzung für den Vorsteuerabzug. Rechnungen können berichtigt und geändert werden. Welche Rechtsfolgen treten zu welchem Zeitpunkt ein? Welche Bedeutung hat die Rechnung für den Entstehungszeitpunkt der Umsatzsteuer? Sie werden über die maßgeblichen Grundsätze informiert, um unliebsame Überraschungen vermeiden zu können. Formales Recht – Festsetzungsverjährung und bedeutende Änderungsvorschriften: Wie weit in der Vergangenheit liegende Sachverhalte kann das Finanzamt aufgreifen, um Umsatzsteuer noch festsetzen oder Umsatzsteuerbescheide ändern zu können? Unverzichtbar ist das Wissen, welche Rechte und Pflichten auch für einen Unternehmer bestehen, um die Stolperfallen und Fallstricke des formalen Rechts erkennen, aber auch nutzen zu können. ZIELE Das Ziel des Seminars besteht darin, Sie über die Neuregelungen zur Bestimmung der warenbewegten Lieferung im innergemeinschaftlichen Reihengeschäft, über die Besonderheiten bei Kommissionsgeschäften, über Einzelheiten zur Ausstellung und Änderung oder Berichtigung von Rechnungen und über das oftmals vernachlässigte und unterschätzte formale Recht gründlich zu informieren. Durch die ausführlichen und systematischen Unterlagen bleiben die Informationen auch nach dem Seminar für Sie abrufbar. Sie sind in der Lage, Ihre unternehmerischen Entscheidungen unter umsatzsteuerlichen Gesichtspunkten zu überprüfen und zu optimieren. Sie erkennen und vermeiden schwerwiegende Fehler und können gegenüber Ihren Vertragspartnern Ihren umsatzsteuerlichen Standpunkt begründen. SEMINARUNTERLAGEN Damit die Fülle des Stoffes auch nach dem Seminar abrufbar bleibt, erhalten Sie zu den übersichtlich gehaltenen Vortragsfolien zusätzlich eine ausführliche Darstellung der besprochenen Sachverhalte, der damit verbundenen umsatzsteuerlichen Fragestellungen und der umsatzsteuerlichen Beurteilung mit den Angaben der Rechtsgrundlagen. Die Aushändigung des aktuellen Umsatzsteuer-Gesetzestextes ist selbstverständlich. Unnötiger Ballast wird vermieden, so dass Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können. Unsere Dozenten Unsere Dozenten sind ausgewiesen Umsatzsteuerexperten, die aufgrund ihrer beruflichen Erfahrung mit allen schwierigen Fällen, die das Umsatzsteuerrecht bietet, vertraut sind. Sie referieren nicht in dienstlicher Eigenschaft. Dr. Thomas Bayer, Jurist, ist als Ständiger Vertreter des Vorstehers beim Finanzamt Konstanz insbesondere für die Rechtsbehelfsverfahren zuständig. Intensive Erfahrungen auf dem Gebiet der Umsatzsteuer hat er durch seine langjährige Tätigkeit als Referent beim Ministerium für Finanzen und Wirtschaft des Landes Baden-Württemberg gesammelt. Zudem ist er als Dozent zu steuerlichen Themen an verschiedenen Einrichtungen tätig und war bis 2013 Lehrbeauftragter an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg. Die Teilnahme an dem Seminar erfolgt nicht in dienstlicher Eigenschaft. Andreas Berg, Jurist, ist Ständiger Vertreter der Vorsteherin beim Finanzamt Überlingen, Sachgebietsleiter der Rechtsbehelfsstelle und Hauptsachgebietsleiter für die Abgabenordnung. Als Sachgebietsleiter war er mehrere Jahre unter anderem für Schweizer und Liechtensteiner Unternehmer beim Finanzamt Konstanz im deutschen Umsatzbesteuerungsverfahren und für die Umsatzsteuersonderprüfung zuständig. Er kann auf einen reichen Erfahrungsschatz komplexer umsatzsteuerrechtlicher Fragestellungen zugreifen. Die Teilnahme an dem Seminar erfolgt nicht in dienstlicher Eigenschaft. Dieter Ludäscher, Diplom-Finanzwirt FH, Master in MWST FH (Schweiz), ist beim Finanzamt Konstanz Umsatzsteuer-Sonderprüfer und Hauptsachbearbeiter für Umsatzsteuer. Aufgrund seiner weit über 25-jährigen Berufserfahrung mit dem Schwerpunkt der Umsatzbesteuerung Schweizer und Liechtensteiner Unternehmer und seiner langjährigen Vortragstätigkeit ist er ein anerkannter Spezialist auf dem Gebiet der Umsatzsteuer. Die Teilnahme an dem Seminar erfolgt nicht in dienstlicher Eigenschaft. Reinhard Vollstädt, Diplom-Finanzwirt FH, ist beim Finanzamt Konstanz als Hauptsachgebietsleiter schwerpunktmäßig für die Umsatzbesteuerung Schweizer und Liechtensteiner Unternehmer zuständig. Aufgrund seiner 13-jährigen Tätigkeit als Hauptsachgebietsleiter für Umsatzsteuer ist er ein ausgewiesener Fachmann im deutschen Umsatzsteuerrecht. Die Teilnahme an dem Seminar erfolgt nicht in dienstlicher Eigenschaft. Termin 16. Juni 2016 Dauer: 09.00 – 16.30 Uhr ORT Für das Seminar wurde das Haus St. Elisabeth beim Kloster Hegne ausgewählt. Es liegt grenznah in schöner Lage bei Konstanz und ist sowohl mit dem PKW wie auch mit öffentlichen Transportmitteln gut zu erreichen. Das angenehme und gleichermaßen großzügige Ambiente im Umfeld des Klosters Hegne ist Garant für ein ungestörtes aber auch entspanntes Seminar Mit dem Zug Hegne liegt an der Bahnstrecke Singen – Konstanz und ist Haltepunkt der Regionalbahn „Seehas“. Die Fahrt vom Bahnhof Allensbach direkt zum Haus St. Elisabeth können Sie bequem mit Bus (Haltestelle Hegne) oder Taxi (z. B. Taxi Albiez: Tel. 07533.933339) zurücklegen. Mit dem Auto Von Süden kommend: Fahren Sie von Konstanz aus Richtung A 81. Hegne ist ausgeschildert. Aus Norden kommend: Von der A 81 kommend Richtung Konstanz fahren. Vor Konstanz auf der linken Seite liegt Hegne. Anschrift: Kontakt: VCH-Hotel Telefon: 07533.9366-2000 „Haus St. Elisabeth“ Telefax: 07533.9366-2100 D-78476 Allensbach-Hegne www.st-elisabeth-hegne.de Konradistraße 1 info @ st-elisabeth-hegne.de TEILNAHMEGEBÜHR UND LEISTUNGEN Die Teilnahmegebühr beträgt 490,00 Euro. Weil die DSUF GbR Kleinunternehmerin im Sinne des deutschen Umsatzsteuerrechts ist, erfolgt die Berechnung ohne deutscher Umsatzsteuer. Im Seminarpreis sind ausführliche Unterlagen, klassische Pausenvariationen, Tagungsgetränke (Mineralwasser) und das Mittagessen mit einem alkoholfreien Getränk inbegriffen. Die Anmeldung zur Teilnahme erfolgt schriftlich, per E-Mail oder online über das Anmeldeformular der DSUF GbR-Veranstaltungsdatenbank (www.dsuf-konstanz.de). Die Vertragsannahme erfolgt durch eine schriftliche Teilnahmebestätigung des gewünschten Seminars der DSUF GbR. Im Falle der Überbuchung wird der Anmeldende hierüber informiert; ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande. Die Seminargebühr wird 14 Tage vor Seminarbeginn fällig. Bei kurzfristigen Seminaranmeldungen, d.h. bei Anmeldungen, die kürzer als 14 Tage vor Seminarbeginn erfolgen, ist die Seminargebühr sofort fällig. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die über die Internetseite der DSUF unter www.dsuf-konstanz.de abrufbar sind.
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