Amberg - da gfal lt ‘s ma! BAULAND PROGRAMM Foto: Hajo Dietz, Nürnberg Luftbild Kontakt: Stadt Amberg, Liegenschaftsamt Marktplatz 11, 92224 Amberg Tel. 09621/10-263 Fax. 09621/37600-263 Email: [email protected] Internet: www.amberg.de/baulandprogramm Freie Bauparzellen finden Sie unter: www.amberg.de/baulandprogramm Freie Bauparzellen finden Sie unter: www.amberg.de/ baulandprogramm Baulandprogramm der Stadt Amberg 1. WAS wird gefördert? Gefördert wird der Kauf eines städtischen Baugrundstücks im Stadtgebiet Amberg zur Errichtung von selbst genutzten Eigenheimen und Wohneigentum. 2. WER wird gefördert? Grundsätzlich kann jeder Bauwillige ein Grundstück über die Förderung durch das Baulandprogramm erwerben. b)Eigentumswohnung, Doppel- und Reihenhaus: Wenn die Baulandfläche von einem Bauträger von der Stadt Amberg gekauft und bebaut wird, erfolgt ein zinsloser Darlehensvertrag mit dem Käufer des Eigenheims in Höhe des halben Grundstücksanteils, ansonsten wie a), jedoch nicht mehr als der festgesetzte Kaufpreis der Stadt Amberg. 4. Voraussetzung 3. Förderung Bindungszeitraum 20 Jahre für a) Eigenheim: • Erstwohnsitz auf dem geförderten Grundstück; Immobilie darf nicht vermietet werden 50 % des Kaufpreises für Grund und Boden werden 10 Jahre zinsfrei gestundet, dann Rückzahlung in 10 gleich bleibenden Jahresraten jeweils zum 01. Januar des Tilgungsjahres. Abschlag von je 500,--€ je Jahr und Kind, das jeweils am 01.10. des der Tilgung vorangegangenen Jahres in Amberg mit Erstwohnsitz gemeldet ist und Anspruch auf das gesetzliche Kindergeld besteht – maximale Förderung bis zur Höhe der Tilgungsrate. Es erfolgt keine Verzinsung • Geförderte Immobilie darf nicht verkauft werden • Bezugsfertigkeit innerhalb von 3 Jahren ab Vertragsabschluss 5. Sicherung • Gesichertes Finanzierungskonzept • Sicherung des Restkaufpreises über Grundschuld oder Hypothek 6. Ablösung Die Ablösung ist jederzeit möglich durch Zahlung des Restkaufpreises - ohne nachträgliche Zinsforderung. 7. Nachforderung des Restkaufpreises Bei Nichteintreten oder Wegfall der Bedingung: • Erstwohnsitz auf gefördertem Grundstück • Eigennutzung des geförderten Wohneigentums • Verkauf des geförderten Grundstücks/der Eigentumswohnung, des Doppel- oder Reihenhauses Sonstiges: Ein Rechtsanspruch auf Stundung des Kaufpreises und Förderung wird hiermit nicht begründet. Macht ein Grundstückseigentümer zur Erlangung der Vergünstigung gegenüber der Stadt Amberg unrichtige Angaben, so ist er unbeschadet weiterer Ansprüche – verpflichtet den sich daraus für die Stadt Amberg ergebenden Schaden zu ersetzen.
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