Amtsblatt der Stadt Nürnberg - Ausgabe 04/2016 (24.02.2016)

Informationen und
amtliche Bekanntmachungen
der Stadt Nürnberg
www.amtsblatt.nuernberg.de
Nr. 4 / 24. Februar 2016
2 Euro
Amtsblatt
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
der Stadt Nürnberg
für das Haushaltsjahr 2016
Auf Grund von Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern i. d. F.
d. Bek. vom 22. August 1998 (GVBl S. 796), zuletzt geändert durch Art. 9a Abs.
2 Bayerisches E-Government-Gesetz vom 22. 12. 2015 (GVBl S. 458), hat der
Stadtrat am 19. November 2015 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr
2016 beschlossen, die hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung
bekannt gemacht wird:
I.
(1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird
hiermit festgesetzt; er schließt
1. im Ergebnishaushalt mit
dem Gesamtbetrag der Erträge von 1.826.596.170 €
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von 1.833.193.306 €
und dem Saldo (Jahresergebnis) von
- 6.597.136 €
2. im Finanzhaushalt
a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von
und einem Saldo von
a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt:
er schließt
in den Erträgen mit
und in den Aufwendungen mit
ab.
b) nach dem Vermögensplan festgesetzt:
er schließt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
7.114.792 €
(4)Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
„Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“ für 2016 wird
a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt:
er schließt
in den Erträgen mit
und in den Aufwendungen mit
b) nach dem Vermögensplan festgesetzt:
er schließt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
1.775.718.352 €
1.725.608.374 €
50.109.978 €
b)aus Investitionstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von
und einem Saldo von
61.726.631 €
193.861.915 €
- 132.135.284 €
a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt:
er schließt
c) aus Finanzierungstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von und einem Saldo von
115.000.000 €
62.585.000 €
52.415.000 €
d) und dem Saldo des Finanzhaushalts von
- 29.610.306 €
ab.
85.606.000 €
74.312.000 €
ab.
ab.
30.664.000 €
(5)Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
„Franken-Stadion Nürnberg“ für 2016 wird
in den Erträgen mit
und in den Aufwendungen mit
1.490.676 €
3.960.500 €
ab.
b) nach dem Vermögensplan festgesetzt:
er schließt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
4.318.384 €
ab.
(2)Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
„Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ für 2016 wird
a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt:
er schließt
in den Erträgen mit
und in den Aufwendungen mit
104.221.000 €
97.896.000 €
ab.
in den Einnahmen und Ausgaben mit
ab.
(6)Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
„NürnbergBad“ für 2016 wird
a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt:
er schließt
in den Erträgen mit
und in den Aufwendungen mit
b) nach dem Vermögensplan festgesetzt:
er schließt
31.829.084 €
32.785.445 €
ab.
§1
(3)Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
„NürnbergStift“ für 2016 wird
5.936.000 €
12.684.102 €
ab.
84.326.000 €
b) nach dem Vermögensplan festgesetzt:
er schließt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
9.558.002 €
ab.
Amtsblatt Nürnberg 4 / 24. Februar 2016
56
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
§5
(7)Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
„Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“
für 2016 wird
(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan wird auf 280.000.000 € festgesetzt.
a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt:
er schließt
in den Erträgen mit
und in den Aufwendungen mit
37.253.513 €
103.160.413 €
ab.
(3) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „NürnbergStift“ wird auf
5.200.000 € festgesetzt.
b) nach dem Vermögensplan festgesetzt:
er schließt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
(2)Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Stadtentwässerung und
Umweltanalytik Nürnberg“ wird auf 17.400.000 € festgesetzt.
8.649.000 €
ab.
§2
(1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 115.000.000 € festgesetzt.
(2) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ wird auf 30.000.000 € festgesetzt.
(3) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „NürnbergStift“ wird auf
4.600.000 € festgesetzt.
(4) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt
Nürnberg“ wird auf 5.000.000 € festgesetzt.
(4) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“ wird auf 14.200.000 € festgesetzt.
(5) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ wird auf 1.500.000 € festgesetzt.
(6) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ wird auf
4.000.000 € festgesetzt.
(7) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ wird auf 14.620.000 € festgesetzt.
§6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2016 in Kraft.
(5) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
des Eigenbetriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ sind nicht vorgesehen.
II.
(6) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ sind nicht vorgesehen.
Die Regierung von Mittelfranken hat als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung mit Schreiben vom 12.02.2016, RMF-SG12-1512-5-3-6 unter Auflagen genehmigt.
(7) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „Servicebetrieb Öffentlicher
Raum Nürnberg“ wird auf 3.429.000 € festgesetzt.
§3
(1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von
Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in
künftigen Jahren wird auf 335.745.000 € festgesetzt.
(2) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan
des Eigenbetriebes „Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“
wird auf 36.868.000 € festgesetzt.
(3) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan
des Eigenbetriebes „NürnbergStift“ wird auf 35.177.434 € festgesetzt.
III.
Der Haushaltsplan liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung vom
24.02.2016 bis 02.03.2016 im Amtsgebäude Theresienstraße 7, III. Stock, Zimmer 311, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich auf.
Nürnberg, 18. Februar 2016
STADT NÜRNBERG
Dr. Ulrich Maly
Oberbürgermeister
*) Nachrichtlich:
(4) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan
des Eigenbetriebes „Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“ wird auf
2.474.000 € festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer
wurden in der Satzung vom 26. November 2012 für das Haushaltsjahr 2016
wie folgt festgesetzt:
(5) Im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ werden keine Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt.
1. Grundsteuer
(6) Im Vermögensplan des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ werden keine Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt.
(7) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan
des Eigenbetriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ wird auf
1.909.000 € festgesetzt.
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A): 332 v.H.
b) für die übrigen Grundstücke
(Grundsteuer B):
535 v.H.
2. Gewerbesteuer447 v.H.

§4
entfällt *)
Amtsblatt Nürnberg 4 / 24. Februar 2016
57
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
Satzung über die Veränderungssperre
Nr. 82 tritt in Kraft
Hiernach dürfen auf den im Geltungsbereich der
Satzung gelegenen Grundstücken Vorhaben im Sinn
des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche
Anlagen nicht beseitigt werden und erhebliche oder
wesentliche wertsteigernde Veränderungen von
Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder
anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.
Br
ett
erg
art
en
str
Veränderungssperre Nr. 82
aß
e
Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre wird durch den abgedruckten Lageplan
kenntlich gemacht.
Dorfä
ckers
traße
Der Stadtplanungsausschuss hat am 28.01.2016
gemäß § 16 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die
Satzung über die Veränderungssperre Nr. 82 für ein
Gebiet nördlich der Brettergartenstraße und westlich
der Dorfäckerstraße beschlossen.
Die Satzung über die Veränderungssperre kann im
Stadtplanungsamt, Lorenzer Straße 30, 90402 Nürnberg, Zimmer 106 (1. Obergeschoss - Planauslage)
während der Zeit des Publikumsverkehrs (Montag,
Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr,
Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr) von
jedermann eingesehen werden. Auf Verlangen wird
über den Inhalt Auskunft gegeben.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung über
die Veränderungssperre in Kraft.
Anlässlich dieser Bekanntmachung wird auf Folgendes hingewiesen:
Dauert die Veränderungssperre länger als bis zum
24.02.2020, so ist den Betroffenen für dadurch entstandene Vermögensnachteile eine angemessene
Entschädigung in Geld zu leisten (§ 18 Abs. 1 Satz 1
BauGB). Entschädigungsberechtigte können Entschädigung verlangen, wenn die vorgenannten Vermögensnachteile eingetreten sind (§ 18 Abs. 2 Satz 2
BauGB). Sie können die Fälligkeit des Anspruchs
dadurch herbeiführen, dass sie die Leistung der Entschädigung schriftlich bei der Stadt Nürnberg beantragen (§ 18 Abs. 2 Satz 3 BauGB).
Nürnberg,08. Februar 2016
Stadt Nürnberg
Dr. Ulrich Maly
Oberbürgermeister
GMKG: WETZENDORF,
SCHNIEGLING
ohne Maßstab
LAGEPLAN ZUR VERÄNDERUNGSSPÄRRE
Brettergartenstraße und westlich der Dorfäckerstraße
NR.
82
für
ein
Gebiet
nördlich
der
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs
Stadtplanungsamt / Verbindliche Bauleitplanung
W. Mödl
seit 1948
Bauunternehmung
Stuckgeschäft
Altbausanierung
Gerüstbau
Dagmarstraße 6
90482 Nürnberg
Tel. 54 61 94 · Fax 54 61 99
Schrauben
Werkzeug
Dübel
Öffentliche Auslegung des SatzungsEntwurfs zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 3812
Das bereits 1999 vom Stadtplanungsausschuss
beschlossene Änderungsverfahren soll fortgeführt
werden, da es weiterhin erforderlich ist, die Bestandserhaltung und Neuansiedlung von produzierenden
Gewerbe- und Handwerksbetrieben zu gewährleisten bzw. weiterzuentwickeln sowie die Ansiedlungsmöglichkeit von Einzelhandelsnutzungen zu steuern.
Hierbei werden die Vorgaben des mittlerweile beschlossenen Einzelhandelskonzepts der Konkretisierung der Planungsziele im Änderungsverfahren
zugrunde gelegt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans
ergibt sich aus dem abgedruckten Lageplan.
Fürther Str. 338 | Nürnberg
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l 0911 / 31 75 53
www.loesch-schrauben-gmbh.de
Amtsblatt Nürnberg 4 / 24. Februar 2016
Der Bebauungsplansänderungs-Entwurf Nr. 3812
für das Gebiet beiderseits der Schnieglinger Straße
und Brettergartenstraße im Bereich nordwestlich der
Ringbahn wurde mit Beschluss des Stadtplanungsausschusses vom 28.01.2016 gebilligt. Das Bebauungsplanverfahren wird im vereinfachten Verfahren
58
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
durchgeführt.
Der Entwurf wird vom 03.03.2016 bis einschließlich
04.04.2016 öffentlich ausgelegt (§ 3 Abs. 2 BauGB).
In dieser Zeit kann der Entwurf des Bebauungsplans
im Stadtplanungsamt, Lorenzer Straße 30, 90402
Nürnberg, Zimmer 106 (1. Obergeschoss - Planauslage) während der Zeit des Publikumsverkehrs (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 15.30
Uhr, Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr)
eingesehen werden. Nach telefonischer Vereinbarung (Ruf-Nr. 231-22462) wird Einsichtnahme auch
ab 7.00 Uhr und bis 18.00 Uhr ermöglicht. Die ggf.
geänderten Öffnungszeiten im DLZ sind zu beachten.
Br
ett
erg
art
en
str
aß
e
Schnieglinger Straße
3812
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt
bleiben, sofern die Stadt Nürnberg deren Inhalt nicht
kannte und nicht hätte kennen müssen und deren
Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht
von Bedeutung ist.
Sc
hn
b
ing
R
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung zur Einleitung eines Normenkontrollverfahrens,
der einen Bebauungsplan zum Gegenstand hat, ist
unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person
nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet
gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Dies wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
ahn
ieg
lin
ge
r
Straße
GMKG: WETZENDORF,
SCHNIEGLING
ohne Maßstab
LAGEPLAN ZUR ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 3812 Gebiet beiderseits der
Schnieglinger Straße und der Brettergartenstraße nordwestlich der Ringbahn
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs
Stadtplanungsamt / Verbindliche Bauleitplanung
Stadt Nürnberg - Stadtplanungsamt

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Amtsblatt Nürnberg 4 / 24. Februar 2016
59
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 4640 „Möbel- und Einrichtungshaus“
Der Stadtplanungsausschuss hat am 28.01.2016
beschlossen, für ein Möbel- und Einrichtungshaus
zwischen der Regensburger Straße und der Bahnlinie
Regensburg - Nürnberg, südöstlich des Areals für Sozial- und Fürsorgeeinrichtungen einen Bebauungsplan
aufzustellen. Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch wird
dies hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Zum räumlichen Geltungsbereich wird auf den abgedruckten Plan
zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen.
Stadt Nürnberg - Stadtplanungsamt

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
zum Bebauungsplan Nr. 4640 für ein
Möbel- und Einrichtungshaus
Der Stadtplanungsausschuss hat in seiner Sitzung
am 28.01.2016 die Durchführung der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 4640
für ein Möbel- und Einrichtungshaus zwischen der
Regensburger Straße und der Bahnlinie Regensburg
- Nürnberg, südöstlich des Areals für Sozial- und Fürsorgeeinrichtungen beschlossen.
Ziel des Bebauungsplans Nr. 4640 für ein Möbel und
Einrichtungshaus ist es, das bestehende Gewerbegebiet
zu einem Sondergebiet für ein Möbel- und Einrichtungshaus zu entwickeln. Da auch der Flächennutzungsplan
im Plangebiet ein Gewerbegebiet darstellt, wird dieser
im Parallelverfahren geändert. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur 14. Änderung des Flächennutzungsplans findet im gleichen Zeitraum statt.
Auf der Grundlage des Rahmenplans zum Bebauungsplan Nr. 4640 vom 23.12.2015, der schriftlichen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und
Zwecke und voraussichtlichen Auswirkungen der
Planung in Form der Begründung vom 23.12.2015
sowie des Umweltberichts vom 23.12.2015 wird die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.
Ort und Dauer der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Unterlagen können im Stadtplanungsamt, Lorenzer
Straße 30, 90402 Nürnberg, 3. Obergeschoss (Treppenhaus) vom 29.02.2016 bis einschließlich 29.03.2016
während der allgemeinen Öffnungszeit (Montag bis
Freitag von 07:00 bis 17:00 Uhr) eingesehen werden.
Zudem steht eine digitale Version der Unterlagen auf
der Internetseite des Stadtplanungsamts unter
https://www.nuernberg.de/internet/stadtplanung/
oeffentlichkeitsbeteiligung.html
in der oben genannten Zeit zum Download bereit.
Über eine Dialogfunktion kann hier direkt eine Stellungnahme abgeben werden.
Amtsblatt Nürnberg 4 / 24. Februar 2016
GMKG: GLEIßHAMMER
ohne Maßstab
LAGEPLAN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 4640 "MÖBEL- UND EINRICHTUNGSHAUS " für ein
Möbel- und Einrichtungshaus zwischen der Regensburger Straße und der Bahnlinie Regensburg Nürnberg, südöstlich des Areals für Sozial- und Fürsorgeeinrichtungen
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs
Stadtplanungsamt / Verbindliche Bauleitplanung
In der Zeit des Publikumsverkehrs (Montag, Dienstag
und Donnerstag von 8:30 bis 15:30 Uhr, Mittwoch
und Freitag von 8:30 bis 12:30 Uhr) besteht ferner
Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung. Auf
Wunsch steht hierzu zwischen 10:00 und 12:00 Uhr
eine Mitarbeiterin (Anmeldung Zimmer 115 / 1. Obergeschoss) zur Verfügung. Andere Termine können
telefonisch unter der Ruf-Nr. 0911/23-4610 (Durchwahl) vereinbart werden.
BAYERISCHES
ZIMMERERHANDWERK
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LORENZ
WUNNER
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90441 Gustav-Adolf-Straße 46
66 24 10, Fax (09 11) 66 84 86
@ [email protected]
Über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Stadtplanungsausschuss informiert.
Es wird darauf hingewiesen, dass während der späteren öffentlichen Auslegung des BebauungsplanEntwurfs gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
die Möglichkeit besteht, Stellungnahmen vorzubringen. Ort und Dauer der Auslegung werden zu gegebener Zeit im Amtsblatt der Stadt Nürnberg bekannt
gemacht.
Stadt Nürnberg – Stadtplanungsamt

60
nerhalb des Rahmens befindlichen Inhalte sind maßgeblich für die Veröffentlichung im A
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
4056
GMKG: ZIEGELSTEIN
ohne Maßstab
LAGEPLAN ZUR ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR.
4056 für das Gebiet Buchenbühl-Süd
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs
Stadtplanungsamt / Verbindliche Bauleitplanung
Geobasisdaten (c) Bayerische Vermessungsverwaltung
2016
Änderung des Bebauungsplans Nr. 4056
Buchenbühl - Süd
Der Stadtplanungsausschuss hat am 28.01.2016
beschlossen, für das Gebiet Buchenbühl-Süd den
Bebauungsplan zu ändern.
Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird dies
hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Zum räumlichen Geltungsbereich wird auf den abgedruckten
Lageplan hingewiesen.
Ziel der Änderung des Bebauungsplans ist, die festgesetzten Baubeschränkungen für Wohnnutzungen
zu lockern.
Zielsetzung ist grundsätzlich, die ortsteiltypische Bauund Freiraumstruktur weitgehend zu erhalten, d.h.
- eine moderate bauliche Entwicklung zu ermöglichen, um dem gestiegenen Wohnflächenbedarf/
Haushalt gerecht zu werden, und um nach Möglichkeit neue Wohneinheiten für Familienmitglieder
vor Ort zu schaffen,
- das Orts- und Landschaftsbild im ehemaligen En-
Amtsblatt Nürnberg 4 / 24. Februar 2016
/
Dastellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet.
sembleschutzbereich in seinen maßgeblichen bildgebenden Bestandteilen zu bewahren,
- die großen zusammenhängenden Garten- und Vorgartenflächen weitgehend zu erhalten.
Stadt Nürnberg - Stadtplanungsamt
tungsbereich wird auf den abgedruckten Plan zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen.
Stadt Nürnberg - Stadtplanungsamt


Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan
14. Änderung: Bereich Regensburger
Straße, nordwestlich Bannwald
Einleitung des Verfahrens
Der Stadtrat hat am 17.02.2016 beschlossen, für den
im Plan des Stadtplanungsamtes Nr. 13-FNP-14-01
vom 25.08.2015 bestimmten Bereich Regensburger
Straße das Verfahren zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan einzuleiten.
Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch wird dies hiermit
ortsüblich bekannt gemacht. Zum räumlichen Gel-
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
zum Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan, 14. Änderung: Bereich Regensburger Straße,
nordwestlich Bannwald
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 17.02.2016
die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan, 14. Änderung: Bereich Regensburger Straße beschlossen.
Ziel der Änderung des Flächennutzungsplanes mit
integriertem Landschaftsplan ist die Schaffung der
planungsrechtlichen Voraussetzungen für großflächigen Einzelhandel im Bereich der derzeitigen gewerb61
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg
mit integriertem Landschaftsplan
14.Änderung
Bereich Regensburger Straße, nordwestlich Bannwald
0
100
200
300
zungsplanänderungs-Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) die Möglichkeit besteht,
Stellungnahmen vorzubringen. Ort und Dauer der
Auslegung werden zu gegebener Zeit im Amtsblatt
der Stadt Nürnberg bekannt gemacht.
Stadt Nürnberg – Stadtplanungsamt
400
500

Vollzug des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) und des Gesetzes über
die Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVPG);
Planfeststellungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung für den
6-streifigen Ausbau der BAB A 73 Nürnberg –
Feucht im Abschnitt Anschlussstelle NürnbergHafen-Ost bis Autobahnkreuz Nürnberg-Süd
(Abschnitt 860, Station 0,000, bis Abschnitt
900, Station 1,867) im Bereich der Stadt Nürnberg und des gemeindefreien Gebiets Forst
Kleinschwarzenlohe im Landkreis Roth.
Zeichenerklärung
Plan Nr. 13 - FNP14 - 01
Änderungsbereich
lichen Baufläche. Die Flächen im Änderungsbereich
sollen künftig als Sonderbaufläche großflächiger
Einzelhandel und als Fläche für Wald dargestellt
werden. Die Änderung des Flächennutzungsplanes
erfolgt im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplanverfahren Nr. 4640 für ein Möbel- und Einrichtungshaus. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
zum Bebauungsplan Nr. 4640 findet im gleichen
Zeitraum statt.
Auf der Grundlage des Plans Nr. 13-FNP-14-01 vom
09.12.2015, der schriftlichen Unterrichtung über die
allgemeinen Ziele und Zwecke und voraussichtlichen
Auswirkungen der Planung in Form der Begründung
vom 09.12.2015 sowie des Umweltberichtes vom
23.12.2015 wird die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.
Ort und Dauer der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Unterlagen können im Stadtplanungsamt, Lorenzer Straße 30, 90402 Nürnberg, 3. Obergeschoss
(Treppenhaus) vom 29.02.2016 bis einschließlich
29.03.2016 während der allgemeinen Öffnungszeit
(Montag bis Freitag von 07.00 bis 17.00 Uhr) eingesehen werden.
Amtsblatt Nürnberg 4 / 24. Februar 2016
Zudem steht eine digitale Version der Unterlagen auf
der Internetseite des Stadtplanungsamts unter
https://www.nuernberg.de/internet/stadtplanung/
oeffentlichkeitsbeteiligung.html
in der oben genannten Zeit zum Download bereit.
Über eine Dialogfunktion kann hier direkt eine Stellungnahme abgeben werden.
In der Zeit des Publikumsverkehrs (Montag, Dienstag
und Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr, Mittwoch
und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr) besteht ferner Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung.
Auf Wunsch steht hierzu zwischen 10:00 Uhr und
12:00 Uhr Frau Opp (Anmeldung Zimmer.416, 4.
Obergeschoss) zur Verfügung. Andere Termine können telefonisch unter Ruf-Nr. 231-4914 (Durchwahl)
vereinbart werden.
Über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Stadtrat informiert.
Es wird darauf hingewiesen, dass während der
späteren öffentlichen Auslegung des Flächennut-
Die Autobahndirektion Nordbayern hat für das im
Betreff genannte Bauvorhaben die Durchführung
des Planfeststellungsverfahrens beantragt. Für das
Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß
§ 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Gegenstand des Bauvorhabens ist der 6-streifige
Ausbau der bislang 4-streifigen A 73 von Abschnitt
860, Station 0,000, bis Abschnitt 900, Station
1,867, auf einer Länge von etwa 5,8 km. Der Ausbau beginnt ca. 350 m südlich der Anschlussstelle
Nürnberg-Hafen-Ost und endet am Autobahnkreuz
Nürnberg-Süd. Innerhalb des Ausbauabschnittes liegen die Anschlussstellen Nürnberg-Königshof sowie
Nürnberg-Zollhaus. Im Zuge des Ausbaus wird die im
Norden unmittelbar an die A 73 angrenzende Südwesttangente auf einer Länge von ca. 300 m höhenmäßig an die ausgebaute A 73 angepasst. Zwischen
der Anschlussstelle Nürnberg-Zollhaus und dem
Autobahnkreuz Nürnberg-Süd wird zusätzlich zum
6-streifigen Querschnitt an der Richtungsfahrbahn
Feucht ein durchgehender Verflechtungsstreifen mit
3,75 m Breite hergestellt und am Bauende an den
dort unverändert bleibenden Straßenquerschnitt angebunden. Die an der Richtungsfahrbahn Nürnberg/
Fürth vorhandenen 2-streifigen Verflechtungsstreifen werden in eine bauliche abgetrennte 2-streifige
Verteilerfahrbahn mit 7,50 m Gesamtbreite umgewandelt. Für das Bauvorhaben einschließlich der
landschafts-pflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Eibach, Eibacher Forst, Langwasser (Stadt
Nürnberg), Forst Kleinschwarzenlohe (gemeindefreies Gebiet im Landkreis Roth), Kalchreuth (Gemeinde
Kalchreuth) und Walpersdorf (Gemeinde Rednitzhembach) beansprucht. Die in den beiden letztgenannten Gemarkungen beanspruchten Grundstücke
befinden sich bereits im Eigentum der Vorhabensträgerin.
62
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt in
der Zeit vom
03.03.2016 bis 04.04.2016
bei der Stadt Nürnberg, Servicebetrieb Öffentlicher
Raum, Wegerecht, Hallplatz 2, 90402 Nürnberg,
Zi. 217, 2. OG während der Dienststunden von
Montag bis Donnerstag von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr
und Freitag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Zudem wird der Plan
im Internetauftritt der Regierung von Mittelfranken
(www.regierung.mittelfranken.bayern.de)
unter
„Aufgaben“ > „Planung und Bau“ > „Planfeststellung, Straßenrecht, Baurecht“ > „Planfeststellungsunterlagen im Internet“ veröffentlicht; maßgeblich
ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen (Art. 27a Abs. 1 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz - BayVwVfG).
1. Jeder, dessen Belange durch das Bauvorhaben
berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen
nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum
18.04.2016, bei der Stadt Nürnberg, Servicebetrieb Öffentlicher Raum, Wegerecht, Hallplatz 2,
90402 Nürnberg oder bei der Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, 91522 Ansbach, Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur
Niederschrift erheben. Einwendungen können auch
elektronisch, aber nur mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen, unter der Adresse [email protected]
erhoben werden. Einwendungen mit „konventioneller“ E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur
nach dem Signaturgesetz sind unwirksam. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und
das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen.
Nach Ablauf dieser Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen
privatrechtlichen Titeln beruhen (Art. 73 Abs. 4 Satz 3
BayVwVfG). Einwendungen und Stellungnahmen der
Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls
ausgeschlossen (Art. 73 Abs. 4 Sätze 5 und 6 BayVwVfG). Der Einwendungsausschluss beschränkt sich
bei Einwendungen und Stellungnahmen, die sich auf
die Schutzgüter nach § 2 Abs. 1 UVPG beziehen, nur
auf dieses Verwaltungsverfahren.
Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen
auf Unterschriftenlisten unterzeichnet oder in Form
vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer
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Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit
Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen
Unterzeichner zu bezeichnen. Andernfalls können
diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.
2. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch
der Benachrichtigung der Vereinigungen nach Art.
73 Abs. 4 Satz 5 BayVwVfG von der Auslegung des
Plans.
3. Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung
der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen verzichten (§ 17a Nr. 1 des Bundesfernstraßengesetzes - FStrG).
Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich
bekannt gemacht werden. Ferner werden diejenigen,
die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bzw.
bei gleichförmigen Einwendung wird der Vertreter,
von dem Termin gesondert benachrichtigt (Art. 17
BayVwVfG). Sind mehr als 50 Benachrichtigungen
vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist
möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der
Anhörungsbehörde zu geben ist.
Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das
Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet.
Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen,
Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in
der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren
behandelt.
6. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird
nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die
Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss)
an die Einwender und diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche
Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50
Zustellungen vorzunehmen sind.
7. Vom Beginn der Auslegung des Plans treten die
Anbaubeschränkungen nach § 9 FStrG und die Veränderungssperre nach § 9a FStrG in Kraft. Darüber
hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger der
Straßenbaulast ein Vorkaufsrecht an den vom Plan
betroffenen Flächen zu (§ 9a Abs. 6 FStrG).
8. Da für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist, wird darauf hingewiesen,
dass
– die für das Verfahren und für die Entscheidung
über die Zulässigkeit des Vorhabens zuständige Behörde die Regierung von Mittelfranken ist,
– über die Zulässigkeit des Vorhabens durch Planfeststellungsbeschluss entschieden werden wird,
– die ausgelegten Planunterlagen die nach § 6 Abs.
3 UVPG notwendigen Angaben enthalten und
– die Anhörung zu den ausgelegten Planunterlagen
auch die Einbeziehung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens gemäß § 9 Abs. 1
UVPG ist.
Stadt Nürnberg
Servicebetrieb Öffentlicher Raum
Straßenaufsicht, Wegerecht und
Planfeststellung

Änderung der Anlage 2
Grabmalordnung des § 3 Gestaltungsbestimmungen
Im Absatz 1 Ziffer 1. wird die maximale Breite auf
0,60 m geändert.
Die Absätze 7, 8 und 9 werden ersatzlos gestrichen
und der Abs. 7 neu eingefügt:
(7) Zulässig sind Einfassungen aus den Materialien
gemäß Grabmalordnung, mindestens 15 cm hoch,
zwischen 8 und 10 cm breit. Die Einbauhöhe über
anstehendem Gelände muss bei 5 cm liegen. Bei
Kindergräbern ist die Mindestbreite 6 cm. Die Einfassung darf nicht über die in der Bestattungs- und
Friedhofssatzung genannte maximale Pflanzfläche
hinausragen.
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Amtsblatt Nürnberg 4 / 24. Februar 2016
63
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
Absatz 8 lautet künftig wie folgt:
Einlegeplatten
a) Auf einfachbreiten Erdgräbern ohne Liegestein:
Mindeststärke 0,08 m, maximale Gesamtfläche
0,6 qm
b)Auf einfachbreiten Erdgräbern mit Liegestein:
Mindeststärke 0,08 m, maximale Breite 0,50 m,
maximale Länge 0,40 m
c) Auf doppelbreiten Erdgräbern ohne Liegestein:
Mindeststärke 0,08 m, maximale Gesamtfläche 1
qm
d)Die maximal zulässige Gesamtfläche der Einlegplatten kann der Einfassung hinzugerechnet
werden, in diesem Fall ist die Mindeststärke der
Einfassung für die Berechnung zugrunde zu legen.
Beschluss des Kirchenvorstandes vom 2.12.2015
(mit einer Enthaltung)
a.D.
Hannes Ostermayer, Pfarrer

Anwesen Äußere Laufer Gasse 9,
Gemarkung/Flurnr.: Nürnberg- Sebald 915
Baugenehmigung für den Umbau mit
Teilabbruch und Teilaufstockung sowie Nutzungsänderung des Lager-,
Büro- und Wohngebäudes zu Mehrfamilienhaus (7 WE) mit Mittelgarage
(EG) - Tektur über Grundriss- und Fassadenänderungen Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der
Stadt Nürnberg vom 16.02.2016 Aktenzeichen
B2-2015-862 wurde die Baugenehmigung für das
oben genannte Vorhaben unter Auflagen und Zulassung von Abweichungen nach Art. 63 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erteilt.
Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken
beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer
Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung
gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats
nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen
Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach
616, 91511 Ansbach, Hausan-schrift: Promenade
24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle
dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den
Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll
einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen
angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage
und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die
übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Bau-gesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
(§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5
Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim
vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt
werden.
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur
Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom
22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es
besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid
Widerspruch einzulegen.
Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B.
durch E-Mail) ist unzulässig.
Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den
Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich
ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
Hinweise zur Akteneinsicht:
Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt
Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden
(Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30
- 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung
unter (0911) 231-5662 im Amtsgebäude Bauhof 5,
Zimmer 16, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern.
Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde

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Amtsblatt Nürnberg 4 / 24. Februar 2016
Anwesen Kirchenweg 25,
Gemarkung/Flurnr.: St. Johannis 256/48
Baugenehmigung für die Errichtung
eines Mehrfamilienhauses
- 2. Tektur über Aufteilung der Maisonette in zwei Wohneinheiten und Änderung eines Fensterelements (5.OG) Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der
Stadt Nürnberg vom 18.02.2016 Aktenzeichen
B2-2015-1085 wurde die Baugenehmigung für das
oben genannte Vorhaben unter Auflagen erteilt.
Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken
beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer
Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung
gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats
nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen
Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift:
Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift:
Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich
oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die
Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und
Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene
Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt
werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier
Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt
werden.
Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
(§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5
Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim
vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt
werden.
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur
Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom
22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es
besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid
Widerspruch einzulegen.
Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B.
durch E-Mail) ist unzulässig.
Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den
Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich
ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
Hinweise zur Akteneinsicht:
Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt
Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden
64
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
(Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30
- 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung
unter (0911) 231-5662 im Amtsgebäude Bauhof 5,
Zimmer 16, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern.
Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde

Anwesen Lothringer Straße 11,
Gemarkung/Flurnr.: Gibitzenhof 286/47
Baugenehmigung für die Errichtung
einer Balkonanlage, TEKTUR über die
Erhöhung der Balkonanlage um eine
Etage und Errichtung einer Balkonüberdachung
Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der
Stadt Nürnberg vom 03.02.2016 Aktenzeichen
B2-2015-1094 wurde die Baugenehmigung für das
oben genannte Vorhaben unter Zulassung von Abweichungen nach Art. 63 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erteilt.
Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken
beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer
Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung
gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats
nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen
Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift:
Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift:
Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich
oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die
Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und
Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene
Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt
werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier
Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt
werden.
besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid
Widerspruch einzulegen.
Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B.
durch E-Mail) ist unzulässig.
Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den
Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich
ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
Hinweise zur Akteneinsicht:
Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt
Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden
(Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30
- 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung
unter (0911) 231-4372 im Amtsgebäude Bauhof 5,
Zimmer 30, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern.
Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde

Anwesen Maffeiplatz 15a,
Gemarkung/Flurnr.: Gibitzenhof 252/18
Baugenehmigung für die Nutzungsänderung mit Umbau von Werkstatt,
Lager und Büro in Beherbergungsbetrieb mit 6 Zimmereinheiten im Rückgebäude
Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der
Stadt Nürnberg vom 18.02.2016 Aktenzeichen
B2-2015-1160 wurde die Baugenehmigung für das
oben genannte Vorhaben erteilt.
Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken
beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer
Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung
gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats
nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen
Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift:
Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift:
Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich
oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die
Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und
Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene
Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt
werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier
Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt
werden.
Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
(§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5
Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim
vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt
werden.
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur
Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom
22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es
besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid
Widerspruch einzulegen.
Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B.
durch E-Mail) ist unzulässig.
Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den
Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich
ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
Hinweise zur Akteneinsicht:
Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt
Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden
(Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30
- 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung
unter (0911) 231-5658 im Amtsgebäude Bauhof 5,
Zimmer 200, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern.
Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde

Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
(§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5
Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim
vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt
werden.
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur
Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom
22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es
Amtsblatt Nürnberg 4 / 24. Februar 2016
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65
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
Anwesen Rollnerstr. 97, Gemarkung/
Flurnr.: Gärten h. d. Veste 621 / 2
Baugenehmigung für die Nutzungsänderung von Montage und Verkaufsflächen zu Büro im Erdgeschoss sowie
die Nutzungsänderung von Arztpraxis
zu Büro im 1. Obergeschoss
Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der
Stadt Nürnberg vom 12.02.2016 Aktenzeichen
B2-2014-956 wurde die Baugenehmigung für das
oben genannte Vorhaben unter Auflagen und unter
Zulassung von Abweichungen nach Art. 63 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erteilt.
Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken
beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer
Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung
gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats
nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen
Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach
616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade
24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle
dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den
Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll
einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen
angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage
und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die
übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
(§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5
Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim
vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt
werden.
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur
Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom
22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es
besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid
Widerspruch einzulegen.
Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B.
durch E-Mail) ist unzulässig.
Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den
Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich
ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
Hinweise zur Akteneinsicht:
Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt
Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden
(Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30
- 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung
unter (0911) 231-4357 Nebenstelle einfügen im
Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer Nr. 16 einfügen,
einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern.
Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde

Anwesen Wettersteinstr. 23, Gemarkung/Flurnr.: Langwasser 180 / 2295
Baugenehmigung für die Errichtung
eines Anbaus für den Bereich Getränkemarkt
Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der
Stadt Nürnberg vom 04.02.2016 Aktenzeichen
B1-2015-224 wurde die Baugenehmigung für das
oben genannte Vorhaben unter Auflagen und unter
Zulassung von Abweichungen nach Art. 63 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erteilt.
Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken
beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer
Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung
gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats
nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen
Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach
616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade
24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle
dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den
Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll
einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen
angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage
und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die
übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
(§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5
Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim
vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt
werden.
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur
Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom
Amtsblatt Nürnberg 4 / 24. Februar 2016
22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es
besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid
Widerspruch einzulegen.
Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B.
durch E-Mail) ist unzulässig.
Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den
Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich
ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
Hinweise zur Akteneinsicht:
Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt
Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden
(Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30
- 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung
unter (0911) 231-10370 im Amtsgebäude Bauhof
5, Zimmer 28, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern.
Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde

Anwesen Wilhelm-Marx-Str. ,
Gemarkung/Flurnr.: Wetzendorf 351/5
Vorbescheid für die Errichtung von
2 Wohnhäusern mit Carports und
Stellplätzen
Zum oben genannten Vorhaben wurde am
11.02.2016 mit Aktenzeichen V1-2015-116 von der
Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg ein Vorbescheid unter Zulassung von Abweichungen nach Art.
63 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erteilt.
Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken
beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer
Ausfertigung des Vorbescheids durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt.
Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats
nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen
Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach
616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade
24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle
dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den
Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll
einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen
angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage
und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die
übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Bauge-
66
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
setzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
(§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5
Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim
vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt
werden.
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur
Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom
22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es
besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid
Widerspruch einzulegen.
Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B.
durch E-Mail) ist unzulässig.
Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den
Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich
ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
Hinweise zur Akteneinsicht:
Beteiligte können die Akten des Verfahrens bei der
Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und
Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 - 12.30 Uhr)
oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911)
231-10464 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 16,
einsehen. Sie können auch einen Abdruck des Vorbescheides schriftlich anfordern.
Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde

Bekanntmachung
über den Abschluss des Wirtschaftsjahres 2014 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und Umweltanalytik
Nürnberg (SUN)
Der Stadtrat hat am 27.01.2016 den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und
Anhang sowie Lagebericht) des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg für das
Wirtschaftsjahr 2014 (1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014) wie folgt festgestellt:
Die Bilanz mit einer Summe von
590.665.810,06 EUR auf der Aktiv- und Passivseite.
Die Gewinn- und Verlustrechnung mit einem Jahresgewinn von 6.137.490,16 EUR.
Der Jahresgewinn wird in die Rücklagen eingestellt.
Gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung wird die
uneingeschränkte Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss 2014 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg wird,
gemäß § 25 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung, öffentlich bekannt gegeben.
gez. Dr. Pluschke
erster Werkleiter
gez. Vogel
Bürgermeister
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang
- unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und
Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014
geprüft. Durch Art. 107 GO Bay wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich
daher auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des
Eigenbetriebs i.S.v. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und
Lagebericht, nach den deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen
Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen
der Satzung und die wirtschaftlichen Verhältnisse
des Eigenbetriebs, liegen in der Verantwortung der
Werkleitung des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe ist
es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten
Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss,
unter Einbeziehung der Buchführung, über den Lagebericht sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung gemäß
§ 317 HGB und Art. 107 GO Bay, unter Beachtung
der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, vorgenommen. Danach ist die Prüfung so
zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten
und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch
den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den
Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit
hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass
mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann,
ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der
Festlegung der Prüfungshandlungen werden die
Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das
wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs sowie die Erwartungen über mögliche Fehler
berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die
Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems, Nachweise für die Angaben
in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht
sowie die Anforderungen aus der Erweiterung des
Prüfungsgegenstands überwiegend auf der Basis
von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die
Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der
Werkleitung des Eigenbetriebs sowie die Würdigung
der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts. Die Prüfung der wirtschaftlichen
Verhältnisse haben wir darüber hinaus entsprechend
den vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten
Grundsätzen zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der
Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG vorgenommen. Wir sind der
Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend
sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung des Jahresabschlusses, unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts, hat
zu keinen Einwendungen geführt.
Amtsblatt Nürnberg 4 / 24. Februar 2016
Nach unserer Beurteilung, aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse, entspricht der
Jahresabschluss des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg, den
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den
ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie
den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und
vermittelt, unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, ein den tatsächlichen
Verhältnis-sen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss,
vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs
geben nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu
wesentlichen Beanstandungen.“
Nürnberg, den 13. Mai 2015
Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gez. Kiefer
gez. Thiermann
WirtschaftsprüferWirtschaftsprüfer
Der Jahresabschluss und Lagebericht des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg liegen in der Zeit vom 24.02. bis 03.03.2016
im Verwaltungs- und Betriebsgebäude der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, AdolfBraun-Straße 33, 90429 Nürnberg, 1. Stock, Zimmer
4.26, während der allgemeinen Geschäftszeiten zur
Einsicht auf.
Nürnberg, 04.02.2016
Stadtentwässerung und Umweltanalytik
Nürnberg
Werkleitungsangelegenheiten

Stiftungen fördern Historiker
Unterstützung für Publikationen
Historiker können für ihre Publikationsvorhaben Unterstützung bei der Stiftungsverwaltung der Stadt
Nürnberg beantragen.
Die Friedrich Freiherr von Haller’sche Forschungsstiftung und die Hedwig Linnhuber – Dr. Hans
Saar-Stiftung vergeben Druckkostenzuschüsse für
Arbeiten zur Nürnberger Historie, zur Bevölkerungs-,
Personen- und Familiengeschichte und Heraldik der
ehemaligen Reichsstadt Nürnberg (Mitte des 12.
Jahrhunderts bis 1806), wenn diese Veröffentlichungen sonst nicht gedruckt werden könnten.
Es können nur Arbeiten gefördert werden, die noch
nicht gedruckt sind.
Sofern ein Zuschuss gewährt wird, muss der Antragsteller bereit sein, die Förderung durch die Stiftung
an geeigneter Stelle der Veröffentlichung zu vermerken.
67
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
Anträge sind bis spätestens 31.05.2016 an die Stiftungsverwaltung der Stadt Nürnberg, Theresienstr. 1,
90403 Nürnberg, Telefon 231 75 45, zu richten.
Stiftungsverwaltung der Stadt Nürnberg

Preise der Stadt Nürnberg für Kunst
und Wissenschaft für das Jahr 2016
Nach der „Satzung über die Verleihung von Preisen
für Kunst und Wissenschaft“ kann die Stadt Nürnberg den Preis der Stadt Nürnberg in zweijährigem
Turnus und jährlich zwei Förderungspreise sowie
Nürnberg-Stipendien verleihen. Es besteht keine Bindung, die Förderpreise sowie die Nürnberg-Stipendien alljährlich zu verleihen.
Gemäß § 8a (2) der Schlussbestimmung dieser Satzung wurde der Verleihungsrhythmus für den Preis
der Stadt Nürnberg neu im Jahre 1996 festgelegt.
Somit kann er im Jahr 2016 verliehen werden.
Der Preis der Stadt Nürnberg kann an eine
durch Geburt, Leben oder Werk mit Franken verbundene Persönlichkeit in Anerkennung ihres bedeutsamen Schaffens in Kunst und Wissenschaft verliehen
werden.
Die Förderungspreise können an durch Geburt,
Leben oder Werk mit Franken verbundene Persönlichkeiten in Anerkennung förderungswürdiger
Leistungen in Kunst und Wissenschaft, die weitere
positive Entwicklungen erwarten lassen, verliehen
werden. Die Förderungspreise können auch an Gruppen verliehen werden, die durch ihren Wirkungsort
oder ihr Werk mit Franken verbunden sind und förderungswürdige Leistungen in Kunst oder Wissenschaft
vorweisen.
Nürnberg-Stipendien können an Persönlichkeiten
oder Gruppen verliehen werden, die im Kulturleben
der Stadt Nürnberg herausragende Akzente setzen.
Das Vorschlagsrecht haben:
- Geburtstag und Geburtsort
- Wohnungsanschrift, Telefonnummer, E-Mailadresse, Internetadresse
- Beruf und Tätigkeit
- Genaue Bezeichnung der Leistung oder des
Schaffens der zur Preisverleihung empfohlenen
Persönlichkeiten oder Gruppe
- Begründung des Vorschlags/der Anregung
- Lebenslauf der zur Preisverleihung empfohlenen
Persönlichkeiten oder Gruppe
Die zugesandten Vorschläge bzw. Anregungen werden dem „Beratergremium für kulturelle Fragen“ als
Entscheidungshilfe darüber dienlich sein, nach welchen Gesichtspunkten der Preis der Stadt Nürnberg,
die Förderungspreise sowie Nürnberg-Stipendien für
das Jahr 2016 vergeben werden sollen.
Weitere Informationen und das Vorschlagsformular
sind im Internet unter
www.nuernbergkultur.de/kulturpreise oder beim
Kulturreferat der Stadt Nürnberg,
[email protected], erhältlich.
Kulturreferat

Versammlung für ein Jagdrevier
Die Jagdgenossenschaft Nürnberg - Nord (Almoshof,
Lohe und Pegnitzwiesen) lädt zu ihrer diesjährigen
Jagdgenossenschaftsversammlung ein.
Die Eigentümer oder Nutznießer (nicht Pächter) der
im Gemeinschaftsjagdrevier Nürnberg - Nord (Almoshof, Lohe und Pegnitzwiesen) gelegenen, unbebauten und unbefriedeten, jagdbaren Grundstücke werden hiermit zu einer Versammlung eingeladen, die
am Mittwoch, 09.03.2016, um 20.00 Uhr im Gasthaus „Trattoria del Nord“, Almoshofer Hauptstr. 85,
90427 Nürnberg, stattfindet.
Tagesordnung:
1. Bericht des Jagdvorstehers
2. Bericht des Kassiers
3. Anträge, Verschiedenes
Die Mitglieder des vom Kulturausschuss berufenen
Beratergremiums.
Die Mitglieder des Stadtrates einschließlich der berufsmäßigen Stadträte.
Rottner
Jagdvorsteher
Anregungen aus der Bevölkerung können an die vorgenannten Gremien gerichtet werden.
Eigenbewerbungen sind nicht möglich.
Versammlung für ein Jagdrevier
Es wird gebeten, Anregungen zur Preisvergabe bis
spätestens 15. Mai 2016 dem Kulturreferat der
Stadt Nürnberg zu übermitteln.
Postadresse: Stadt Nürnberg, Kulturreferat,
Hauptmarkt 18, 90403 Nürnberg).
Die Vorschläge bzw. Anregungen sollen, falls verfügbar, bitte folgende Angaben enthalten:
- Vor- und Zuname bzw. Name der Gruppe oder
deren Ansprechpartner
Amtsblatt Nürnberg 4 / 24. Februar 2016
Tagesordnung:
1. Bericht des Jagdvorstandes
2. Verlesung des letzten Protokolls
3. Bericht des Kassenverwalters
4. Bericht der Revisoren
5. Entlastung des Jagdvorstandes
6. Neuwahlen
7. Wünsche und Anträge
8. Verschiedenes
Anschließend findet das Jagdessen statt.
Igel
Jagdvorsteher

Versammlung für ein Jagdrevier
Die Jagdgenossenschaft Nürnberg-Worzeldorf lädt
zu ihrer diesjährigen Jagdgenossenschaftsversammlung ein.
Die Eigentümer oder Nutznießer (nicht Pächter) der
im Jagdrevier Nürnberg-Worzeldorf gelegenen, unbebauten und unbefriedeten jagdbaren Grundstücke
werden hiermit zu einer Versammlung eingeladen,
die am Dienstag, den 8. März 2016 um 19.00 Uhr
im Gasthof Blödel, Grüner Baum, Venatoriusstraße 7,
90455 Nürnberg, stattfindet.
Tagesordnung:
1. Bericht des Jagdvorstehers
2. Bericht des Kassenverwalters
3. Bericht der Revisoren
4. Entlastung des Vorstands
5. Beschlussfassung über die Verwendung des
Jagdpachterlöses
6. Neuwahlen
7. Verschiedenes
Jeder Jagdgenosse hat die zur Ausübung seiner Mitgliedschaftsrechte erforderlichen Unterlagen (Grundbuchauszüge, Urkundenabschriften usw. nach dem
neuesten Stand) zur Versammlung mitzubringen.
Dr. Herbert Muschweck
Jagdvorsteher


Die Jagdgenossenschaft Nürnberg - Neunhof lädt zu
ihrer Jagdgenossenschaftsversammlung ein.
Die Eigentümer oder Nutznießer (nicht Pächter) der
im Gemeinschaftsjagdrevier Nürnberg - Neunhof gelegenen, unbebauten und unbefriedeten, jagdbaren
Grundstücke werden hiermit zu einer Versammlung
eingeladen, die am Sonntag, den 13.03.2016 um
19.00 Uhr im Landgasthof „Grüner Baum“, Obere
Dorfstr. 21, 90427 Nürnberg, stattfindet.
Aufgebot einer verlorenen Sparurkunde
Die nachfolgend genannte Sparurkunde ist wie
glaubhaft gemacht wurde, verloren gegangen.
Nr. der Sparurkunde: 3.011.314.857
Für diese Sparurkunde wird hiermit, gemäß Artikel
35 AGBGB, das Aufgebot und die Kontensperre angeordnet und der Inhaber der Sparurkunde aufgefordert, seine Rechte unter Vorlage der Sparurkunde
innerhalb von drei Monaten bei der Sparkasse Nürnberg anzumelden. Falls dies nicht geschieht, wird die
Sparurkunde für kraftlos erklärt.
Nürnberg, den 03.02.2016
SPARKASSE NÜRNBERG
Der Vorstand
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Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
Die Stadtverwaltung gedenkt ehrend ihrer Verstorbenen
im aktiven Dienst verstorben
09.01.2016 Ströhlein Bernd
Oberstudienrat
13.01.2016 Hildmann Regina
Betreuungskraft
14.01.2016 Knop Nicole
Studienrätin
15.01.2016 Betz Theodor
Kraftfahrer
30.01.2016 Holthaus Ulla
Mitarbeiterin im Verwaltungsdienst
im Ruhestand verstorben
01.01.2016
Wüst Karlheinz
Gärtnerhelfer
07.01.2016
Nagel Hans
Gärtnerhelfer
11.01.2016
Egermann Georg
Angestellter
11.01.2016 Sperl Franz
Kraftfahrer
12.01.2016 Detzel Helmut
Maurer
15.01.2016 Forster Gisela
Mitarbeiterin im Verwaltungsdienst
17.01.2016 Söllner Anna
Verwaltungsangestellte
22.01.2016 Igel Käthe
Verwaltungsangestellte
23.01.2016 Wank Siegfried
Lehrkraft
23.01.2016 Weichselbaum Renate
Verwaltungsangestellte
26.01.2016 Kernstock Michael
Fachlehrer
26.01.2016 Kluwig Rudolf
Bühnenoberinspektor
30.01.2016 Kellner Reinhard
Handwerkerhelfer
31.01.2016 Steiner Paul
Techn. Angestellter
Feuchte Mauern?
Abfallender Verputz?
Schimmel? Salpeter?
Trockene Wände mit dem bjk-Dicht-System
ohne Aufgraben. Auch für Häuser ohne Keller.
Beratung, Ausführung, günstige Preise.
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Vergabe von Bauleistungen und Leistungen durch die Stadt Nürnberg
Der Bau- und Vergabeausschuss hat am 14. Dezember 2015 die Vergabe der nachstehend aufgeführten Lieferungen, Leistungen und Dienstleistungen beschlossen:
Anzeigenschluss
5 Tage vor Erscheinen.
Art der Lieferung bzw. Leistung
Auftrag erteilt an Firma:
Sicherstellung von Fahrzeugen
aus dem öffentlichen Raum
Bonn-Allkran OHG, Am Kiefernschlag 22,
91126 Schwabach
Rothenburger Straße 45, Ämtergebäude
Umbau und Nutzungsänderung zum Familienzentrum
hier: Starkstrom- und fernmeldetechnische Anlagen
Dehn Instatec GmbH, Hans-Dehn-Str. 2a,
92318 Neumarkt
Königstraße 93, Künstlerhaus –
Generalsanierung 3. BA
hier: Vergabe der Fachplanung
Technische Gebäudeausrüstung
SBI Schicho Ingenieure GmbH & Co. KG,
An der Schergenbreite 1,
93059 Regensburg
Erfolgreich werben durch
Anzeigen im Amtsblatt.

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Amtsblatt Nürnberg 4 / 24. Februar 2016
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ÖffentlicheAmtliche
Ausschreibungen
Bekanntmachungen
und Teilnahmewettbewerbe
der Stadt Nürnberg
der Stadt Nürnberg
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle):
Stadt Nürnberg, Hochbauamt,
Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg,
Telefon: 0911/231-4265, Telefax 0911/231-7630,
E-Mail: [email protected]
b) Gewähltes Vergabeverfahren:
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
c) gegebenenfalls Auftragsvergabe auf elektronischem
Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung:
Das Vergabesystem der Deutschen eVergabe verwendet für die Verschlüsselung Ihrer Angebotsinhalte während der Übertragung zum Server ein SSLVerschlüsselungsverfahren mit einer Schlüsseltiefe
von 128 Bit. [https-Übertragung]
d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen
f) Art und Umfang der Leistung:
Aktenzeichen H44-2016-D2-3.2
Kurzbeschreibung: Dachdeckerarbeiten mit
Flaschnerarbeiten (Trapezblech)
Maßnahme:
Tiergarten Nürnberg, Sanierung Delfinarium 2
- Trapezblech (ca. 670 m²) auf neuer Dachkonstruktion (15° DN);
- Aufsparrendämmung (670 m²),
- Dachabdichtungsbahnen aufbringen (ca. 670 m²);
- Dachentwässerung aus Titanzink (ca. 65 lfm,
Regenrinnen, 20stg Fallrohr)
g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage
oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: keine Angaben
h) falls die bauliche Anlage oder der Auftrag in
mehrere Lose aufgeteilt ist, Art und Umfang der
einzelnen Lose und Möglichkeit, Angebote für
eines, mehrere oder alle Lose einzureichen: losweise Vergabe ist nicht vorgesehen
i) Zeitpunkt, bis zu dem die Bauleistungen beendet
werden sollen oder Dauer des Bauleistungsauftrags; sofern möglich, Zeitpunkt, zu dem die Bauleistungen begonnen werden sollen:
Von: 17.05.2016, Bis: 22.07.2016,
Erläuterungen 20. KW - 29. KW 2016
j) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 3 zur Zulässigkeit von Nebenangeboten:
Zulässigkeit Die Abgabe von Nebenangeboten ist
erlaubt. Gesonderte Vorgaben Nebenangebote
sind nur in Verbindung mit dem Hauptangebot
zugelassen.
k) Name und Anschrift, Telefon- und Faxnummer,
E-Mailadresse der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen angefordert und eingesehen werden
können: Nach § 11 der Vergabeordnung haben
wir uns entschieden die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über die Deutsche eVergabe
anzubieten. Sie finden das Verfahren unter folgendem Link: http://tinyurl.com/jgspn6w
l) gegebenenfalls die Höhe und Bedingungen für
die Zahlung des Betrags, der für die Unterlagen
zu entrichten ist: Aktivierung der Ausschreibung.
Sie haben die Möglichkeit, dieses Verfahren elektronisch zu bearbeiten, mit der Vergabestelle
online zu kommunizieren und die Unterlagen
zum Vergabeverfahren herunter zu laden. Hierfür
stellt Ihnen Deutsche eVergabe ein Werkzeug zur
Verfügung - den Projekt-Safe. Die einmaligen Lizenzkosten für dieses Verfahren betragen 14,00
EUR. Zur Nutzung dieser Funktionen aktivieren
Amtsblatt Nürnberg 4 / 24. Februar 2016
Sie bitte den Projekt-Safe des Vergabeportals der
Deutschen eVergabe. Die Angebots/Antragsabgabe erfolgt jedoch aufgrund der Vorgaben der
Vergabestelle konventionell in Papierform. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
n) Frist für den Eingang der Angebote: Angebotsfrist
Angebote können bis zum Submissionstermin
abgegeben werden. Bitte beachten Sie die entsprechenden Angaben von Submissionstermin
und -ort in dieser Bekanntmachung.
o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind,
ggf. die Anschrift, an die Angebote elektronisch
zu übermitteln sind: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, VMN, Bauhof 9 – Nebeneingang,
90402 Nürnberg,
p) Sprache, in der die Angebote oder Teilnahmeanträge abgefasst sein müssen: Deutsch
q) Datum, Uhrzeit und Ort des Eröffnungstermins
sowie Angabe, welche Personen bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Personen, die anwesend sein dürfen, Bieter oder deren Bevollmächtigte, Termin der Angebotsöffnung Ort der
Angebotsöffnung 16.03.2016 um 09:30 Uhr.
Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, VMN,
Bauhof 9 – Nebeneingang, 90402 Nürnberg
r) gegebenenfalls geforderte Sicherheiten:
keine allgemeinen Angaben
s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen
Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
keine Angaben
t) gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaften nach der Auftragsvergabe haben
muss: keine Angaben
u) verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters:
keine allgemeinen Angaben
Folgende Nachweise sind im Einzelnen zu erbringen:
- Erklärung zu Gewerbemeldung
- Erklärung zu Referenzen
v) Zuschlagsfrist:
Die Zuschlagsfrist endet am 25.04.2016.
w) Name und Anschrift der Stelle, an die sich Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter
Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden
kann: Nachprüfung behaupteter Verstöße:
Nachprüfungsstelle (§21 VOB/A):
Regierung von Mittelfranken, VOB-Stelle, Promenade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach,
Tel.: 0981/53-1746, Fax: 0981/53-1739
Vergabekammer (§ 104 GWB), Promenade 27,
Postfach 606, 91522 Ansbach,
Tel.: 0981/53-1277, Fax: 0981/53-1837
Sonstiges: keine Angaben
Zeitpunkt der Publikation: 24.02.2016 - 09:00 Uhr

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle):
Stadt Nürnberg, Hochbauamt,
Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg,
Telefon: 0911/231-4265, Telefax: 0911/231-7630,
E-Mail: [email protected]
b) Gewähltes Vergabeverfahren:
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
c) gegebenenfalls Auftragsvergabe auf elektronischem
Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung:
Das Vergabesystem der Deutschen eVergabe verwendet für die Verschlüsselung Ihrer Angebotsinhalte während der Übertragung zum Server ein SSLVerschlüsselungsverfahren mit einer Schlüsseltiefe
von 128 Bit. [https-Übertragung]
d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen
e) Ort der Ausführung: 90480 Nürnberg, Tiergarten
f) Art und Umfang der Leistung:
Aktenzeichen H44-2016-D2-3.1
Kurzbeschreibung: Erd-, Mauer- und Betonarbeiten mit Pflasterarbeiten
Maßnahme: Sanierung Delfinarium 2
(Ausweichbecken);
- Betonschneidearbeiten: 25 lfm,
- Abbruch in Kleinflächen, Pflaster entfernen u.
wieder verlegen: 175 m²,
- Freilegen wieder Hinterfüllen der Fundamente
in Hand-Maschinen-Aushub: 300 m²,
- Verbau: 40 m²
g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage
oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: keine Angaben
h) falls die bauliche Anlage oder der Auftrag in
mehrere Lose aufgeteilt ist, Art und Umfang der
einzelnen Lose und Möglichkeit, Angebote für
eines, mehrere oder alle Lose einzureichen: losweise Vergabe ist nicht vorgesehen
i) Zeitpunkt, bis zu dem die Bauleistungen beendet
werden sollen oder Dauer des Bauleistungsauftrags; sofern möglich, Zeitpunkt, zu dem die Bauleistungen begonnen werden sollen:
Von: 17.05.2016, Bis: 05.08.2016
Erläuterungen 20. KW - 31. KW 2016
j) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 3 zur Zulässigkeit von Nebenangeboten:
Zulässigkeit Die Abgabe von Nebenangeboten ist
erlaubt. Gesonderte Vorgaben Nebenangebote
sind nur in Verbindung mit dem Hauptangebot
zugelassen.
k) Name und Anschrift, Telefon- und Faxnummer,
E-Mailadresse der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen angefordert und eingesehen werden
können: Nach § 11 der Vergabeordnung haben
wir uns entschieden die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über die Deutsche eVergabe
anzubieten. Sie finden das Verfahren unter folgendem Link: http://tinyurl.com/jod7om8
l) gegebenenfalls die Höhe und Bedingungen für
die Zahlung des Betrags, der für die Unterlagen
zu entrichten ist: Aktivierung der Ausschreibung:
Sie haben die Möglichkeit, dieses Verfahren elektronisch zu bearbeiten, mit der Vergabestelle
online zu kommunizieren und die Unterlagen
zum Vergabeverfahren herunter zu laden. Hierfür
stellt Ihnen Deutsche eVergabe ein Werkzeug zur
Verfügung - den Projekt-Safe. Die einmaligen Lizenzkosten für dieses Verfahren betragen 14,00
EUR. Zur Nutzung dieser Funktionen aktivieren
Sie bitte den Projekt-Safe des Vergabeportals der
Deutschen eVergabe. Die Angebots/Antragsabgabe erfolgt jedoch aufgrund der Vorgaben der
Vergabestelle konventionell in Papierform. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
n) Frist für den Eingang der Angebote: Angebotsfrist
Angebote können bis zum Submissionstermin
70
ÖffentlicheAmtliche
Ausschreibungen
Bekanntmachungen
und Teilnahmewettbewerbe
der Stadt Nürnberg
der Stadt Nürnberg
abgegeben werden. Bitte beachten Sie die entsprechenden Angaben von Submissionstermin
und -ort in dieser Bekanntmachung.
o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind,
ggf. die Anschrift, an die Angebote elektronisch
zu übermitteln sind: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, VMN Bauhof 8 – Nebeneingang,
90402 Nürnberg
p) Sprache, in der die Angebote oder Teilnahmeanträge abgefasst sein müssen: Deutsch
q) Datum, Uhrzeit und Ort des Eröffnungstermins
sowie Angabe, welche Personen bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Personen, die
anwesend sein dürfen Bieter oder deren Bevollmächtigte, Termin der Angebotsöffnung Ort der
Angebotsöffnung, 15.03.2016 um 09:50 Uhr.
Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, VMN,
Bauhof 8 – Nebeneingang, 90402 Nürnberg
r) gegebenenfalls geforderte Sicherheiten:
keine allgemeinen Angaben
s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen
Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
keine Angaben
t) gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaften nach der Auftragsvergabe haben muss:
keine Angaben
u) verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters:
keine allgemeinen Angaben
Folgende Nachweise sind im Einzelnen zu erbringen:
- Erklärung zu Gewerbemeldung
- Erklärung zu Referenzen
v) Zuschlagsfrist:
Die Zuschlagsfrist endet am 25.04.2016.
w) Name und Anschrift der Stelle, an die sich Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter
Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden
kann: keine Angaben
Sonstiges: keine Angaben
Zeitpunkt der Publikation: 24.02.2016 - 09:00 Uhr

I.1) Vergabestelle:
Stadt Nürnberg, Hochbauamt,
Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg,
Telefon: 0911/231-4252, Telefax: 0911/231-5628,
E-Mail: [email protected],
Internet-Adresse (URL): www.nuernberg.de
Anschrift für nähere Auskunft:
Siehe oben Anschrift für die Anforderung von
Unterlagen: Stadt Nürnberg Hochbauamt,
z.Hd. Herrn Merklein, Marientorgraben 11,
90402 Nürnberg, Fax 0911 2317642,
E-Mail: [email protected]
Angebote sind zu richten an: Stadt Nürnberg,
Vergabemanagement, Bauhof 9 – Nebeneingang, 90402 Nürnberg
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers:
Lokalbehörde Der Auftraggeber beschafft im
Auftrag anderer Auftraggeber.
II.1.1, II.1.5) Bezeichnung und Beschreibung bzw.
Gegenstand des Auftrags:
Schreinerarbeiten Akustikelemente 2
Amtsblatt Nürnberg 4 / 24. Februar 2016
II.1.2) Art des Bauauftrags:
Ausführung Planung und Ausführung
Ort der Ausführung: Nürnberg
II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung:
Öffentlicher Auftrag
II.1.8) Aufteilung in Lose: nein
II.1.9) Nebenangebote, Änderungsvorschläge werden berücksichtigt: ja nein
II.2.1) Menge oder Umfang der Leistung:
Schränke aus Dreischichtfeinspanplatten nach
DIN 68765, lackiert,
- Korpus und Türen akustisch gedämpft, Größe ca. 1,00 x 2,18 x 0,60 m, ca.163 Stück,
- Wand/Tiefenabsorber für Übungsräume lackiert,
Größe bis ca. 1,25 x 1,30 m, ca. 500 Stück,
- Wand/Tiefenabsorber für Übungsräume mit
Stoff bespannt, Größe bis ca. 1,25 x 1,30 m,
ca. 270 Stück,
- Wandabsorber für Flure, Orchestersaal mit
Echtholzfunier Nussbaum, ca. 70 Stück,
- Wand-/Tiefenabsorber für Hörsaal und Cafebar, lackiert ca. 142 Stück
II.2.2) Optionen, Beschreibung und Zeitpunkt, zu
dem sie wahrgenommen werden können:
II.3) Ausführungsfrist:
Beginn: Bauabschnitt 1, 13.06.2016,
Ende: Bauabschnitt 1, 15.07.2016
Beginn: Bauabschnitt 2,12.06.2017
Ende: Bauabschnitt 2, 14.07.2017
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Die geforderte Sicherheit für Vertragserfüllung
und Mängelansprüche beträgt 5 v.H. der Auftragssumme einschließlich der Mehrwertsteuer.
III.1.2)Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen:
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft:
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haftend)
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung:
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, erforderliche
Erklärungen/Nachweise: gem. VOB/A § 6 EG
Nr. 3 Absatz 2 a bis i
III.2.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Mindeststandards, Erklärungen /
Nachweise: gem. VOB/A § 6 EG Nr. 3 Absatz
2 a bis i
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit, Mindeststandards, Erklärungen/Nachweise: gem. VOB/A
§ 6 EG Nr. 3 Absatz 2 a bis i
IV.1.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren nach VOB/A
IV.2.1) Zuschlagskriterien: Siehe Ausschreibungsunterlagen
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen und zusätzlicher Unterlagen:
Erhältlich bis: 17.03.2016
Höhe des Entgeltes: 15,00 EURO
Zahlungsweise: Überweisung
Empfänger: Stadt Nürnberg
Kontonummer: 1010941, BLZ: 76050101
Geldinstitut: Sparkasse Nürnberg
IBAN: DE50760501010001010941,
BIC/Swift: SSKNDE77XXX
Verwendungszweck: Kostenart 54150500,
Kosten-St. V111700001 LV 55 Schreinerarbeiten-Akustikelemente 2 Barzahlung und
Schecks werden nicht angenommen.
Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung
vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht
erstattet. Bei schriftlicher Anforderung eines
Leistungsverzeichnisses sind der Bewerbung
zwei mit der Firmenadresse beschriftete
Aufkleber beizulegen. Ab dem 25.02.2016
ist zwischen 8:30 und 12:00 Uhr auch eine
persönliche Abholung gegen Vorlage des Einzahlungsbeleges möglich.
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote:
24.03.2016 Uhrzeit: 09:50 Anschrift:
siehe I.1), Anschrift für Angebote
IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: 31.05.2016
IV.3.8) Angebotseröffnung: Termin: siehe IV.3.4,
Ort: siehe I.1), Anschrift für Angebote Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein
dürfen: Bieter und ihre Bevollmächtigten
VI.4.1)Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren:
Vergabekammer (§ 104 GWB): Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von
Mittelfranken, Postfach 606, 91511 Ansbach,
(Promenade 27), Tel.: 0981/53 1277,
Fax: 0981/53 1837
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen:
(Auskünfte dazu siehe VI.4.1)
Frist zur Anstrengung eines Nachprüfverfahrens (VI.4.1) gemäß §107 GWB im Falle der
Nichtabhilfe einer Rüge durch den Auftraggeber: 15 Kalendertage nach Eingang der
Information des Auftraggebers beim Bieter/
Bewerber (§107 Abs. 3 Nr. 4 GWB) Auftragserteilung: gemäß §101a GWB, 15 Tage nach
Absendung der Mitteilung durch die Vergabestelle oder 10 Tage nach Absendung der Mitteilung durch die Vergabestelle per Fax oder
E-Mail
VI.5) Tag der Absendung der Bekanntmachung an
das EU-Amtsblatt: 19.02.2016

I.1) Vergabestelle:
Stadt Nürnberg, Hochbauamt,
Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg,
Telefon: 0911/231-4252, Telefax: 0911/231-5628,
E-Mail: [email protected]
Internet-Adresse (URL): www.nuernberg.de
Anschrift für nähere Auskunft: Siehe oben
Anschrift für die Anforderung von Unterlagen:
Stadt Nürnberg Hochbauamt,
z.Hd. Herrn Merklein, Marientorgraben 11,
90402 Nürnberg, Fax 0911/231-7642,
E-Mail: [email protected]
Angebote sind zu richten an: Stadt Nürnberg,
Vergabemanagement, Bauhof 9 – Nebeneingang, 90402 Nürnberg
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers:
Lokalbehörde
II.1.1, II.1.5) Bezeichnung und Beschreibung bzw.
Gegenstand des Auftrags:
71
ÖffentlicheAmtliche
Ausschreibungen
Bekanntmachungen
und Teilnahmewettbewerbe
der Stadt Nürnberg
der Stadt Nürnberg
Schreinerarbeiten
Bestuhlung Orchestersaal
II.1.2) Art des Bauauftrags: Ausführung Ort der Ausführung: Nürnberg
II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung:
Öffentlicher Auftrag
II.1.8) Aufteilung in Lose: nein
II.1.9) Nebenangebote, Änderungsvorschläge werden berücksichtigt: nein
II.2.1) Menge oder Umfang der Leistung:
- Unterkonstruktion für Stühle aus poliertem
Aluminiumdruckguss, ca. 233 m,
- Stühle mit Grundträger aus poliertem Aluminium,
- Sitz- und Rückenteile aus Schichtholz, Buche,
natur,
-
Polsterung aus Polyurethan mit Beschriftung, ca. 244 Stück
II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der
Auftragsausführung: Ausführungsfrist:
Beginn: 01.08.2016, Ende: 12.08.2016
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Die geforderte Sicherheit für Vertragserfüllung
und Mängelansprüche beträgt 5 v.H. der Auftragssumme einschließlich der Mehrwertsteuer.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft:
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
(gesamtschuldnerisch haftend)
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers
sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in
einem Berufs- oder Handelsregister, erforderliche Erklärungen/Nachweise:
gem. VOB/A § 6 EG Nr. 3 Absatz 2 a bis i
III.2.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Mindeststandards, Erklärungen /
Nachweise: gem. VOB/A § 6 EG Nr. 3 Absatz
2 a bis i
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit, Mindeststandards, Erklärungen/Nachweise:
gem. VOB/A § 6 EG Nr. 3 Absatz 2 a bis i
IV.1.1)Verfahrensart: Offenes Verfahren nach VOB/A
IV.2.1)Zuschlagskriterien:
Siehe Ausschreibungsunterlagen
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen und zusätzlicher Unterlagen:
Erhältlich bis: 15.03.2016
Höhe des Entgeltes: 15,00 EURO
Zahlungsweise: Überweisung
Empfänger: Stadt Nürnberg
Kontonummer: 1010941, BLZ: 76050101
Geldinstitut: Sparkasse Nürnberg
IBAN: DE50760501010001010941,
BIC/Swift: SSKNDE77XXX
Verwendungszweck: Kostenart 54150500,
Kosten-St. V111700001 LV 32 Schreinerarbeiten Bestuhlung Orchestersaal
Barzahlung und Schecks werden nicht angenommen. Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt, wenn der Nachweis der
Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt
wird nicht erstattet. Bei schriftlicher Anforderung eines Leistungsverzeichnisses sind
der Bewerbung zwei mit der Firmenadresse
beschriftete Aufkleber beizulegen. Ab dem
25.02.2016 ist zwischen 8:30 und 12:00 Uhr
Amtsblatt Nürnberg 4 / 24. Februar 2016
auch eine persönliche Abholung gegen Vorlage des Einzahlungsbeleges möglich.
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote:
22.03.2016 Uhrzeit: 09:15
Anschrift: siehe I.1), Anschrift für Angebote
IV.3.7)Bindefrist des Angebots bis: 31.05.2016
IV.3.8) Angebotseröffnung: Termin: siehe IV.3.4,
Ort: siehe I.1), Anschrift für Angebote
Personen, die bei der Eröffnung anwesend
sein dürfen: Bieter und ihre Bevollmächtigten
VI.4.1)Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren:
Vergabekammer (§ 104 GWB): Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von
Mittelfranken, Postfach 606, 91511 Ansbach,
(Promenade 27), Tel.: 0981/53-1277,
Fax: 0981/53-1837
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen:
(Auskünfte dazu siehe VI.4.1)
Frist zur Anstrengung eines Nachprüfverfahrens (VI.4.1) gemäß §107 GWB im Falle der
Nichtabhilfe einer Rüge durch den Auftraggeber: 15 Kalendertage nach Eingang der
Information des Auftraggebers beim Bieter /
Bewerber (§107 Abs.3 Nr.4 GWB)
Auftragserteilung: gemäß §101a GWB, 15
Tage nach Absendung der Mitteilung durch
die Vergabestelle oder 10 Tage nach Absendung der Mitteilung durch die Vergabestelle
per Fax oder E-Mail
VI.5) Tag der Absendung der Bekanntmachung an
das EU-Amtsblatt: 19.02.2016

I.1) Vergabestelle:
Stadt Nürnberg, Hochbauamt,
Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg,
Telefon: 0911/231-4252, Telefax: 0911/231-5628,
E-Mail: [email protected]
Internet-Adresse (URL): www.nuernberg.de
Anschrift für nähere Auskunft: Siehe oben
Anschrift für die Anforderung von Unterlagen:
Stadt Nürnberg Hochbauamt,
z.Hd. Herrn Merklein, Marientorgraben 11,
90402 Nürnberg, Fax: 0911 2317642,
E-Mail: [email protected]
Angebote sind zu richten an: Stadt Nürnberg,
Vergabemanagement, Bauhof 9 – Nebeneingang, 90402 Nürnberg
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers: Lokalbehörde Der Auftraggeber beschafft im Auftrag
anderer Auftraggeber.
II.1.1, II.1.5) Bezeichnung und Beschreibung bzw.
Gegenstand des Auftrags:
Schreinerarbeiten, Sonnenschutz
ohne Verdunkelung
II.1.2) Art des Bauauftrags: Ausführung
Ort der Ausführung: Nürnberg
II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung:
Öffentlicher Auftrag
II.1.8) Aufteilung in Lose: nein
II.1.9) Nebenangebote, Änderungsvorschläge werden berücksichtigt: nein
II.2.1) Menge oder Umfang der Leistung:
Bauabschnitt 1
-
Akustikvorhänge, weiß, Flächengewicht ca.
550 g/m², inkl. Faltenwurf ca. 6,75 m x 3,75 m,
ca. 16 Stück,
-
Sonnenschutzvorhänge, helle Farbe, Flächengewicht ca. 260 g/m², inkl. Faltenwurf
ca. 2,50 m x 3,60 m, ca. 196 Stück,
Bauabschnitt 2, Ausführung um ca. 1 Jahr
versetzt,
- Akustikvorhänge weiß, wie BA1 beschrieben, ca. 90 Stück,
-
Sonnenschutzvorhänge wie im BA 1 beschrieben, ca. 16 Stück,
II.2.2) Optionen, Beschreibung und Zeitpunkt, zu
dem sie wahrgenommen werden können:
II.3) Ausführungsfrist:
Beginn Bauabschnitt 1: 13.06.2016,
Ende Bauabschnitt 1: 01.07.2016
Beginn Bauabschnitt 2: 12.06.2017,
Ende Bauabschnitt 2: 30.06.2017
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Die geforderte Sicherheit für Vertragserfüllung und Mängelansprüche beträgt 5 v.H. der
Auftragssumme einschließlich der Mehrwertsteuer.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft:
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
(gesamtschuldnerisch haftend)
2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers
sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung
in einem Berufs- oder Handelsregister, erforderliche Erklärungen/Nachweise: gem. VOB/A
§ 6 EG Nr. 3 Absatz 2 a bis i
III.2.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Mindeststandards, Erklärungen/
Nachweise: gem. VOB/A § 6 EG Nr. 3 Absatz
2 a bis i
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit, Mindeststandards, Erklärungen/Nachweise:
gem. VOB/A § 6 EG Nr. 3 Absatz 2 a bis i
IV.1.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren nach VOB/A
IV.2.1) Zuschlagskriterien:
Siehe Ausschreibungsunterlagen
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen und zusätzlicher Unterlagen:
Erhältlich bis: 15.03.2016
Höhe des Entgeltes: 15,00 EURO
Zahlungsweise: Überweisung
Empfänger: Stadt Nürnberg
Kontonummer: 1010941, BLZ: 76050101
Geldinstitut: Sparkasse Nürnberg
IBAN: DE50760501010001010941,
BIC/Swift: SSKNDE77XXX
Verwendungszweck: Kostenart 54150500,
Kosten-St. V111700001 LV 27 Sonnenschutz
ohne Verdunkelung
Barzahlung und Schecks werden nicht angenommen. Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt, wenn der Nachweis der
Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt
wird nicht erstattet. Bei schriftlicher Anforderung eines Leistungsverzeichnisses sind
der Bewerbung zwei mit der Firmenadresse
beschriftete Aufkleber beizulegen. Ab dem
25.02.2016 ist zwischen 8:30 und 12:00 Uhr
auch eine persönliche Abholung gegen Vorla72
ÖffentlicheAmtliche
Ausschreibungen
Bekanntmachungen
und Teilnahmewettbewerbe
der Stadt Nürnberg
der Stadt Nürnberg
ge des Einzahlungsbeleges möglich.
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote:
22.03.2016 Uhrzeit: 09:45 Anschrift:
siehe I.1), Anschrift für Angebote
IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: 31.05.2016
IV.3.8)Angebotseröffnung: Termin: siehe IV.3.4,
Ort: siehe I.1), Anschrift für Angebote Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein
dürfen: Bieter und ihre Bevollmächtigten
VI.4.1)Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren:
Vergabekammer (§ 104 GWB): Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von
Mittelfranken, Postfach 606, 91511 Ansbach,
(Promenade 27), Tel.: 0981/53-1277,
Fax: 0981/53-1837
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen:
(Auskünfte dazu siehe VI.4.1)
Frist zur Anstrengung eines Nachprüfverfahrens (VI.4.1) gemäß §107 GWB im Falle der
Nichtabhilfe einer Rüge durch den Auftraggeber: 15 Kalendertage nach Eingang der
Information des Auftraggebers beim Bieter/
Bewerber (§107 Abs.3 Nr.4 GWB)
Auftragserteilung: gemäß §101a GWB, 15 Tage
nach Absendung der Mitteilung durch die Vergabestelle oder 10 Tage nach Absendung der
Mitteilung durch die Vergabestelle per Fax oder
E-Mail
VI.5) Tag der Absendung der Bekanntmachung an
das EU-Amtsblatt: 19.02.2016

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle):
Stadt Nürnberg, Hochbauamt,
Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg
Telefon 0911/2314265, Telefax 0911/2317630,
E-Mail: [email protected]
b)Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
c)
gegebenenfalls Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: Das Vergabesystem der Deutschen
eVergabe verwendet für die Verschlüsselung Ihrer
Angebotsinhalte während der Übertragung zum
Server ein SSLVerschlüsselungsverfahren mit einer
Schlüsseltiefe von 128 Bit. [https-Übertragung]
d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen
e) Ort der Ausführung: 90480 Nürnberg, Tiergarten
f) Art und Umfang der Leistung:
Aktenzeichen H44-2016-D2-3.3
Kurzbeschreibung:
Schreinerarbeiten (Fenster und Türen)
Maßnahme: Tiergarten Nürnberg,
Sanierung Delfinarium 2;
- ca. 80 m² Kunststofffenster (80 Festverglasungen, 16 motorisch betriebene Klappflügel);
- ca. 28 m² Kunststoffaußentüren (7 einflg. Türen,
1 zweiflg. Türe)
g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage
oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: keine Angaben
h) falls die bauliche Anlage oder der Auftrag in
mehrere Lose aufgeteilt ist, Art und Umfang der
einzelnen Lose und Möglichkeit, Angebote für eines, mehrere oder alle Lose einzureichen:
Amtsblatt Nürnberg 4 / 24. Februar 2016
losweise Vergabe ist nicht vorgesehen
i) Zeitpunkt, bis zu dem die Bauleistungen beendet
werden sollen oder Dauer des Bauleistungsauftrags; sofern möglich, Zeitpunkt, zu dem die Bauleistungen begonnen werden sollen:
Von: 27.06.2016, Bis: 08.07.2016
Erläuterungen: 26. KW - 27. KW 2016
j) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 3 zur Zulässigkeit von Nebenangeboten: Zulässigkeit Die Abgabe von Nebenangeboten ist
erlaubt. Gesonderte Vorgaben Nebenangebote
sind nur in Verbindung mit dem Hauptangebot
zugelassen.
k) Name und Anschrift, Telefon- und Faxnummer,
E-Mailadresse der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen angefordert und eingesehen werden
können: Nach § 11 der Vergabeordnung haben
wir uns entschieden die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über die Deutsche eVergabe
anzubieten. Sie finden das Verfahren unter folgendem Link: http://tinyurl.com/zylp2uk
l) gegebenenfalls die Höhe und Bedingungen für
die Zahlung des Betrags, der für die Unterlagen
zu entrichten ist: Aktivierung der Ausschreibung
Sie haben die Möglichkeit, dieses Verfahren
elektronisch zu bearbeiten, mit der Vergabestelle online zu kommunizieren und die Unterlagen
zum Vergabeverfahren herunter zu laden. Hierfür
stellt Ihnen Deutsche eVergabe ein Werkzeug
zur Verfügung - den Projekt-Safe. Die einmaligen Lizenzkosten für dieses Verfahren betragen
14,00 EUR. Zur Nutzung dieser Funktionen aktivieren Sie bitte den Projekt-Safe des Vergabeportals der Deutschen eVergabe. Die Angebots/
Antragsabgabe erfolgt jedoch aufgrund der
Vorgaben der Vergabestelle konventionell in Papierform. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
n) Angebotsfrist: Angebote können bis zum Submissionstermin abgegeben werden. Bitte beachten
Sie die entsprechenden Angaben von Submissionstermin und -ort in dieser Bekanntmachung.
o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind,
ggf. die Anschrift, an die Angebote elektronisch
zu übermitteln sind: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, VMN, Bauhof 9 – Nebeneingang,
90402 Nürnberg
p) Sprache, in der die Angebote oder Teilnahmeanträge abgefasst sein müssen: Deutsch
q) Datum, Uhrzeit und Ort des Eröffnungstermins
sowie Angabe, welche Personen bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Personen, die
anwesend sein dürfen Bieter oder deren Bevollmächtigte, Termin der Angebotsöffnung Ort der
Angebotsöffnung: 15.03.2016 um 09:30 Uhr.
Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, VMN,
Bauhof 9 – Nebeneingang, 90402 Nürnberg
r) gegebenenfalls geforderte Sicherheiten:
keine allgemeinen Angaben
s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen
Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
keine Angaben
t) gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaften nach der Auftragsvergabe haben
muss: keine Angaben
u) verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters:
keine allgemeinen Angaben
Folgende Nachweise sind im Einzelnen zu erbringen:
- Erklärung zu Gewerbemeldung
- Erklärung zu Referenzen
v) Zuschlagsfrist:
Die Zuschlagsfrist endet am 25.04.2016.
w) Name und Anschrift der Stelle, an die sich Bewerber
oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße
gegen Vergabebestimmungen wenden kann:
Nachprüfung behaupteter Verstöße:
Nachprüfungsstelle (§21 VOB/A):
Regierung von Mittelfranken, VOB-Stelle,
Promenade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach,
Tel.: 0981/53-1746, Fax: 0981/53-1739,
Vergabekammer (§ 104 GWB), Promenade 27,
Postfach 606, 91522 Ansbach,
Tel.: 0981/53-1277, Fax: 0981/53-1837
Sonstiges: keine Angaben
Zeitpunkt der Publikation: 24.02.2016 - 09:00 Uhr

a) Öffentlicher Auftraggeber:
Stadt Nürnberg, Hochbauamt,
Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg,
Telefon: 0911/231-10726, Telefax: 0911/231-5628,
E-Mail: [email protected]
b) Vergabeverfahren:
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Ausschreibungsnummer: H3650416
d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen
e) Ort der Ausführung:
Nürnberg-Eibach, Hopfengartenweg 25
f) Art und Umfang der Leistung:
Maßnahme: Kernsanierung Kita und Erweiterung
um eine Hortgruppe
Gewerk: Tischlerarbeiten IV
Art der Leistung:
Tischlerarbeiten Einbauten – DIN 18355
Umfang der Leistung:
ca. 70 lfm Einbauschränke und
ca. 50 lfm Garderoben
g) Erbringen von Planungsleistungen: Nein
h) Aufteilung in Lose: Nein
i) Ausführungsfrist:
Beginn der Ausführungsfrist: 25.04.2016
Ende der Ausführungsfrist: 17.06.2016
j) Nebenangebote sind nicht zugelassen
k) Anforderung der Verdingungsunterlagen bei:
Stadt Nürnberg Hochbauamt,
z. Hd. Herrn Merklein, Marientorgraben 11,
90402 Nürnberg, Fax: 0911/2317642,
E-Mail: [email protected]
Versendung der Unterlagen: ab 04.03.2016,
Anforderung bis: 18.03.2016
Auskünfte zum Verfahren und zum technischen
Inhalt erteilt: Anschrift siehe a)
l) Entgelt für die Verdingungsunterlagen:
Höhe des Entgelts: 15,00 Euro,
zu überweisen an: Stadt Nürnberg,
IBAN DE50760501010001010941,
BIC-SWIFT SSKNDE77XXX,
Geldinstitut Sparkasse Nürnberg
Verwendungszweck: Kto. 54150500,
73
ÖffentlicheAmtliche
Ausschreibungen
Bekanntmachungen
und Teilnahmewettbewerbe
der Stadt Nürnberg
der Stadt Nürnberg
KSt. V111700001, LV H3650416 Hopfengartenweg
Tischlerarbeiten Einbauten. Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt, wenn der Nachweis der
Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird
nicht erstattet.
n) Frist für den Eingang der Angebote:
Datum: 24.03.2016, Uhrzeit: 09:30
o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind:
Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9
– Nebeneingang, 90402 Nürnberg
p) Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein.
q) Teilnehmer am Eröffnungstermin:
Bieter und ihre Bevollmächtigten
r) geforderte Sicherheiten: keine
s) wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: gemäß §16 VOB/B
t) Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach
der Auftragsvergabe haben muss:
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
(gesamtschuldnerisch haftend)
u) Nachweise für die Beurteilung der Eignung des
Bieters: § 16 VOB/A
v) Ablauf der Zuschlags-und Bindefrist: 20.04.2016
w) Sonstige Angaben: Nachprüfung behaupteter
Verstöße: Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A):
Regierung von Mittelfranken, VOB-Stelle,
Promenade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach,
Tel.: 0981/53-1746, Fax: 0981/53-1739, (Vergabekammer (§ 104 GWB): Vergabekammer
Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken,
Promenade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach,
Tel.: 0981/53-1277, Fax: 0981/53-1837

a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg,
Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste, Beschaffungsmanagement, Kirchenweg 56, 90419 Nürnberg,
Telefon: 0911/231-5154, Telefax: 0911/231-5118,
E-Mail: [email protected]
Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind:
Stadt Nürnberg, Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste,
Submission, Fünferplatz 2, (Erdgeschoss/Zi. 002),
90403 Nürnberg
b) Art der Vergabe:
Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A
Ausschreibungsnummer: OrgA/5-IT/3000020266/IT-5
c) Auftragsvergabe auf elektronischem Weg:
Entfällt
d) Art und Umfang der Leistung:
Beschaffung einer Serverumgebung
für die Schulverwaltung in vier Losen
Los 1: Hardware;
Los 2: Software VmWare-Umgebung;
Los 3: Software Networker;
Los 4: Software Citrix
e) Aufteilung in Lose: ja, ein Angebot ist möglich
über ein oder mehrere Lose
f) Nebenangebote sind nicht zugelassen
g) Ausführungsfrist: sofort nach Auftragserteilung
h) Anforderung der Verdingungsunterlagen bei:
Anschrift siehe a)
Auskünfte zum Inhalt erteilt: Anschrift siehe a)
Amtsblatt Nürnberg 4 / 24. Februar 2016
i) Frist für den Eingang der Angebote:
10.03.2016, bis 15.30 Uhr
Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 04.04.2016
j) geforderte Sicherheiten: ENTFÄLLT
k) wesentliche Zahlungsbedingungen:
gemäß VOL/B §17
l) Nachweise für die Beurteilung der Eignung des
Bieters: Angaben zur Firma / Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. eine
Erklärung eines Haftpflichtversicherers, dass
im Auftragsfall eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden kann /
Erklärung, dass Bewerber und eingesetzte Personen nicht die Technologie v. L. R Hubbard anwenden / Nachunternehmererklärung / Kennzahlen:
Zahl der Gesamtmitarbeiter in den letzten drei
Jahren / Umsatzvolumen der letzten drei Jahre
für die angebotene Hardware // Fachliche Eignung: Der Einsatz muss durch einen für die Hardware u. VMWare für die ausgeschriebenen Systeme zertifizierten Techniker durchgeführt werden.
m) Entgelt für die Verdingungsunterlagen: Entfällt

I.1) Vergabestelle: Stadt Nürnberg,
Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste,
Beschaffungsmanagement,
Kirchenweg 56, 90419 Nürnberg,
Tel.: 0911/231-5151, Fax: 0911/231-5118,
E-Mail: [email protected]
Anschrift für nähere Auskunft, für Anforderung von Unterlagen: siehe oben
Angebote sind zu richten an: Stadt Nürnberg,
Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste, Submissionsstelle
(Zi. 002), Fünferplatz 2, 90403 Nürnberg
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers:
Lokalbehörde
Der Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer Auftraggeber: nein
II.1.1, II.1.5) Bezeichnung und Beschreibung bzw. Gegenstand des Auftrags:
Gegenstand der Ausschreibung sind
sechs leistungsfähige Server mit x 86-Prozessortechnologie, vier Server als Cluster-Nodes
inklusive Betriebssystem und Clustersoftware.
Sowie zwei Server inklusive Betriebssystem für
die Bereitstellung von zusätzlichen SAP-DialogInstanzen. Wartung und Support für Hardware,
Betriebssystem und Clustersoftware muss direkt
über den Hersteller erfolgen. Zudem sind Installationsleistungen zu erbringen.
II.1.2) Art des Auftrags: Kauf,
Hauptlieferort: Nürnberg
II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung:
Öffentlicher Auftrag
II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung: ENTFÄLLT
II.1.8) Aufteilung in Lose: nein
II.1.9) Nebenangebote, Änderungsvorschläge werden berücksichtigt: nein
II.2.1) Menge oder Umfang der Leistung:
siehe II.1.1, II.1.5)
II.2.2) Optionen, Beschreibung und Zeitpunkt, zu
dem sie wahrgenommen werden können:
II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der
Auftragsausführung:
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
siehe Vergabeunterlagen
III.1.2)
Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen:
siehe Vergabeunterlagen
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft:
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
(gesamtschuldnerisch haftend)
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung: ENTFÄLLT
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers
sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in
einem Berufs- oder Handelsregister, erforderliche Erklärungen/Nachweise:
- Angabe: Name, Anschrift, Rechtsform, Gründungsjahr, Hauptsitz des Bieters
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. eine Erklärung eines
Haftpflichtversicherers, dass im Auftragsfall
eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden kann
- Bestätigung, dass die Voraussetzungen für
einen möglichen Ausschluss des betreffenden
Bieters von der Teilnahme am Wettbewerb
nicht vorliegen (vgl. § 6 EG Abs. 6 VOL/A) Erklärung, dass Bewerber und eingesetzte
Personen nicht die Technologie v. L. R Hubbard anwenden
- Nachunternehmererklärung
III.2.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Mindeststandards, Erklärungen/
Nachweise:
- Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung (z. B. Zertifizierung nach ISO
9000ff oder vergleichbar)
- Zahl der Gesamtmitarbeiter in den letzten
drei Jahren (2012, 2013, 2014)
- Zahl der Mitarbeiter im Bereich Technik/
Service für die angebotene Hardware in den
letzten drei Jahren (2012, 2013, 2014)
- Umsatzvolumen der letzten 3 Jahre für die
angebotene Leistung (2012, 2013, 2014)
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit, Mindeststandards, Erklärungen/Nachweise: // Referenzen:
1. Erfahrung mit Projekten dieser Größenordnung (Referenz)
Angabe: Auftraggeber, Zeitraum der Auftragsausführung, Ansprechpartner mit
Kontaktdaten, kurze Darstellung, inwiefern
das Referenzprojekt eine vergleichbare
Größenordnung hatte)
2. Die jeweilige Technikerin oder der Techniker muss die notwendigen Kenntnisse
für die geforderten Installationsleistungen
besitzen. Erfahrung in mindestens einer
vergleichbaren Installation, Schulung
durch den Hersteller im Bereich Oracle
Solaris und Oracle Solaris Cluster werden
vorausgesetzt. Der Nachweis der Eignung
ist durch den Auftragnehmer zu erbringen.
IV.1.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren nach VOL/A
IV.2.1) Zuschlagskriterien:
siehe Ausschreibungsunterlagen
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: OrgA/5-IT/3000022189/IT-5
74
ÖffentlicheAmtliche
Ausschreibungen
Bekanntmachungen
und Teilnahmewettbewerbe
der Stadt Nürnberg
der Stadt Nürnberg
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen und zusätzlicher Unterlagen:
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 15.03.2016
Die Unterlagen sind nicht kostenpflichtig.
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote:
22.03.2016, Uhrzeit: bis 15.30 Uhr
Anschrift: siehe I.1), Anschrift für Angebote
IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: 29.07.2016
VI.4.1)Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren:
Vergabekammer (§ 104 GWB): Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von
Mittelfranken, Postfach 606, 91511 Ansbach,
(Promenade 27), Tel.: 0981/53 1277,
Fax: 0981/53-1837
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen:
(Auskünfte dazu siehe VI.4.1)
Frist zur Anstrengung eines Nachprüfverfahrens (VI.4.1) gemäß §107 GWB im Falle der
Nichtabhilfe einer Rüge durch den Auftraggeber: 15 Kalendertage nach Eingang der
Information des Auftraggebers beim Bieter/
Bewerber (§107 Abs.3 Nr.4 GWB)
Auftragserteilung: gemäß §101a GWB, 15 Tage
nach Absendung der Mitteilung durch die Vergabestelle oder 10 Tage nach Absendung der
Mitteilung durch die Vergabestelle per Fax oder
E-Mail
VI.5) Tag der Absendung der Bekanntmachung an
das EU-Amtsblatt: 05.02.2016

a) Öffentlicher Auftraggeber:
Stadt Nürnberg - Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste,
Kirchenweg 56, 90419 Nürnberg,
Tel.: 0911/231-2624, Fax: 0911/231-2414,
E-Mail: [email protected]
Stelle, an die die konventionellen Angebote/Anträge zu richten sind: Stadt Nürnberg - Amt für
Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste / Submisson, Fünferplatz 2, Zi. 002,
90403 Nürnberg
b) Art der Vergabe: Offenes Verfahren nach VOL/A
c) Form, in der Anträge oder Angebote einzureichen
sind: Die digitale Abgabe eines Angebotes/Antrages wird nicht unterstützt. Bitte geben Sie Ihr Angebot/Antrag in konventioneller Papierform ab.
d) Art und Umfang der Leistung, Ort der Leistungserbringung: Aktenzeichen: OrgA/5-3/G-16051
Titel: Lfd. Innen- und Glasrei. im Museum Industriekultur, Äußere Sulzbacher Straße 60 - 62,
90491 Nürnberg
Laufende Innen-, Grund- und Glasreinigung im
Museum Industriekultur sowie Kehrreinigung,
Schnee- und Eisbeseitigung im Museum Industriekultur und Tafelhalle, Äußere Sulzbacher
Straße 60 - 62, 90491 Nürnberg
- Reinigungsfläche Boden 6.441,00 m²
- Reinigungsfläche Glas 929,00 m²
Ort der Leistungserbringung: 90491 Nürnberg
e) Aufteilung in Lose:
Eine Aufteilung ist nicht vorgesehen
f) Angaben zu Nebenangeboten: Die Abgabe von
Nebenangeboten ist nicht erlaubt.
Amtsblatt Nürnberg 4 / 24. Februar 2016
g)Ausführungsfrist:
Vom: 01.10.2016 bis: 30.09.2017
Vertragslaufzeit unbefristet nach Ablauf der Festlaufzeit (30.09.2017), Kündigungsfrist drei Monate
zum Monatsende (erstmalig zum 30.09.2017)
h) Anforderung der Vergabeunterlagen:
Nach § 13 EG der Vergabeordnung haben wir
uns entschieden die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über die Deutsche eVergabe
anzubieten. Sie finden das Verfahren unter folgendem Link: http://tinyurl.com/ztk6zus
i) Fristen:
Angebotsfrist: 20.04.2016 um 23:59:00 Uhr.
Bindefrist: 31.08.2016.
j) Höhe geforderter Sicherheitsleistungen:
keine allgemeinen Angaben
k) Zahlungsbedingungen: keine Angaben
l) verlangte Nachweise:
1. Aktuelle Kopie (nicht älter als 6 Monate, bezogen auf die Angebotsabgabefrist) des Nachweises über die Eintragung in das Verzeichnis
der zulassungsfreien Handwerksgewerbe bzw.
eine Kopie der Handwerkskarte oder Kopie des
Nachweises über die Eintragung in das Berufsund/oder Handelsregister nach Maßgabe der
Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem das Unternehmen ansässig ist.
4. Eigenerklärung, dass die in § 6 EG Abs. 4
VOL/A genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (rechtskräftige Verurteilung bezüglich
der aufgeführten Tatbestände)
5. Eigenerklärung, dass die in § 6 EG Abs. 6
VOL/A genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen.
6. Referenzliste der wesentlichen in den letzten
drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der
zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten
Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer.
7. Erklärung über den Umsatz in den letzten drei
Jahren.
8. Nachweis (Kopie der Versicherungspolice) über
eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen:
Sachschäden 1.000.000 EUR,
Personenschäden 2.000.000 EUR,
Bearbeitungsschäden 250.000 EUR,
Schlüsselrisiko 50.000 EUR.
Sofern die Versicherungssummen derzeit
nicht ausreichend sind, muss dem Angebot
eine Erklärung beigelegt werden, dass sie bei
Auftragserteilung angepasst werden. Unsere
Vergabestelle erklärt sich bereit, die Vorlage
eines Präqualifizierungszertifikats, welches
in der PQ-VOL-Datenbank eingetragen ist, zu
akzeptieren. Damit sind die Ziffern 1,4 - 7 der
gemachten Angaben und geforderten Eigenerklärungen und Nachweise automatisch mit
abgedeckt und müssen daher bei Vergabeverfahren oder Teilnahmewettbewerben unserer
Vergabestelle nicht mehr gesondert nachgewiesen werden. Sofern Sie der Meinung sind,
dass Angaben fehlerhaft wiedergegeben wurden, nehmen Sie bitte mit uns oder der jeweili-
gen Vergabestelle Kontakt auf.
m) Kosten der Vergabeunterlagen/Lizenzgebühr:
Lizenzkosten Deutsche eVergabe: 14,00 EUR.
Die Angebots-/Antragsabgabe erfolgt jedoch
aufgrund der Vorgaben der Vergabestelle konventionell in Papierform. Näheres entnehmen Sie
bitte den Vergabeunterlagen.
n) Zuschlagskriterien: Die Zuschlagserteilung erfolgt
auf das wirtschaftlich günstigste Angebot mit folgender Gewichtung:
1. Preis: 60 %;
2. Produktive Arbeitsstunden Innenreinigung: 40 %
o) Nachprüfungsstelle/zuständige Vergabekammer:
Vergabekammer (§ 104 GWB): Vergabekammer
Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken,
Postfach 606, Promenade 27, 91511 Ansbach,
Tel.: 0981/531277, Fax: 0981/53 1837
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: gem. §107 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1
GWB: -unverzüglich- gem. §107 Abs. 3 Nr. 4 GWB:
15 Kalendertage nach Eingang der Information des
Auftraggebers beim Bieter/Bewerber gem. § 101 a
Abs. 1 GWB: 15 Kalendertage nach Absendung
der Information durch den Auftraggeber oder 10
Kalendertage nach Absendung der Information
durch den Auftraggeber per Fax oder auf elektronischem Weg. Die Vergabekammer leitet auf
Antrag ein Nachprüfungsverfahren ein. Gemäß
§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB muss der Antrag auf
Nachprüfung spätestens 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingegangen sein.
Sonstiges: Hinweis: Vor Angebotsabgabe ist eine
Objektbesichtigung erforderlich, für die ausreichende Zeit einzuplanen ist.
Tag der Absendung der Bekanntmachung an das
EU-Amtsblatt: 23.02.2016

a) Öffentlicher Auftraggeber:
Stadt Nürnberg - Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste,
Kirchenweg 56, 90419 Nürnberg,
Telefon: +49911/231-4186,
Telefax: +49911/231-2414,
E-Mail: [email protected]
Stelle, an die die konventionellen Angebote/
Anträge zu richten sind: Stadt Nürnberg - Amt
für Organisation, Informationsverarbeitung und
Zentrale Dienste / Submission , Fünferplatz 2 //
Zimmer Nr. 002, 90403 Nürnberg
b) Art der Vergabe: Offenes Verfahren nach VOL/A
c) Form, in der Anträge oder Angebote einzureichen
sind: Die digitale Abgabe eines Angebotes/Antrages wird nicht unterstützt. Bitte geben Sie Ihr Angebot/Antrag in konventioneller Papierform ab.
d) Art und Umfang der Leistung, Ort der Leistungserbringung: Aktenzeichen: OrgA/5-2/G-15149
Titel: Lfd. Innen-,Grund- u. Glasreinig., Kehrreinig., VS, Kiho u. Kiga, Oedenberger Str. 135,
90491 Nbg.
Laufende Innen-, Grund- u. Glasreinigung sowie
Schulspielhofreinigung in der Volksschule, im Kinderhort und Kindergarten, Oedenberger Str. 135,
90491 Nürnberg,
75
ÖffentlicheAmtliche
Ausschreibungen
Bekanntmachungen
und Teilnahmewettbewerbe
der Stadt Nürnberg
der Stadt Nürnberg
Reinigungsfläche Boden 7.593,00 m²,
Reinigungsfläche Glas 1.730,00 m²
Ort der Leistungserbringung: 90491 Nürnberg
e) Aufteilung in Lose:
Eine Aufteilung ist nicht vorgesehen
f) Angaben zu Nebenangeboten:
Die Abgabe von Nebenangeboten ist nicht erlaubt.
g)Ausführungsfrist:
Vom: 01.01.2017 bis: 31.12.2017
Vertragslaufzeit unbefristet nach Ablauf der Festlaufzeit (31.12.2017), Kündigungsfrist 3 Monate
zum Monatsende (erstmalig zum 31.12.2017)
h) Anforderung der Vergabeunterlagen: Nach § 13
EG der Vergabeordnung haben wir uns entschieden die Vergabeunterlagen ausschließlich digital
über die Deutsche eVergabe anzubieten.
Sie finden das Verfahren unter folgendem Link:
http://tinyurl.com/zv3jlgp
i) Fristen: Angebotsfrist:
12.04.2016 um 23:59:00 Uhr.
Bindefrist: 30.11.2016.
j) Höhe geforderter Sicherheitsleistungen:
keine allgemeinen Angaben
k) Zahlungsbedingungen : keine Angaben
l) verlangte Nachweise:
1. Aktuelle Kopie (nicht älter als 6 Monate, bezogen auf die Angebotsabgabefrist) des Nachweises über die Eintragung in das Verzeichnis
der zulassungsfreien Handwerksgewerbe bzw.
eine Kopie der Handwerkskarte oder Kopie des
Nachweises über die Eintragung in das Berufsund/oder Handelsregister nach Maßgabe der
Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem das Unternehmen ansässig ist.
4. Eigenerklärung, dass die in § 6 EG Abs. 4
VOL/A genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (rechtskräftige Verurteilung bezüglich
der aufgeführten Tatbestände).
5. Eigenerklärung, dass die in § 6 EG Abs. 6
VOL/A genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen.
6. Referenzliste der wesentlichen in den letzten
drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der
zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten
Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer.
7. Erklärung über den Umsatz in den letzten drei
Jahren.
8. Nachweis (Kopie der Versicherungspolice) über
eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen:
Sachschäden 1 000 000 EUR,
Personenschäden 2 000 000 EUR,
Bearbeitungsschäden 250 000 EUR,
Schlüsselrisiko 50 000 EUR.
Sofern die Versicherungssummen derzeit
nicht ausreichend sind, muss dem Angebot
eine Erklärung beigelegt werden, dass sie bei
Auftragserteilung angepasst werden. Unsere
Vergabestelle erklärt sich bereit, die Vorlage
eines Präqualifizierungszertifikats, welches in
der PQ-VOL-Datenbank eingetragen ist, zu akzeptieren. Damit sind die Ziffern 1, 4 - 7 der
geforderten Eigenerklärungen und Nachweise
automatisch mit abgedeckt und müssen daher
bei Vergabeverfahren oder Teilnahmewettbewerben unserer Vergabestelle nicht mehr gesondert nachgewiesen werden.
m) Kosten der Vergabeunterlagen/Lizenzgebühr:
Lizenzkosten
Deutsche eVergabe: 14,00 EUR.
Die Angebots-/Antragsabgabe erfolgt jedoch
aufgrund der Vorgaben der Vergabestelle konventionell in Papierform. Näheres entnehmen Sie
bitte den Vergabeunterlagen.
n) Zuschlagskriterien: Die Zuschlagserteilung erfolgt
auf das wirtschaftlich günstigste Angebot mit folgender Gewichtung:
1. Preis 60%
2. Produktive Arbeitsstunden Innenreinigung 40%
o) Nachprüfungsstelle/zuständige Vergabekammer:
Vergabekammer (§ 104 GWB) Vergabekammer
Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken,
Postfach 606, Promenade 27, 91511 Ansbach,
Tel.: 0981/531277, Fax: 0981/53 1837
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: gem. § 107 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1
GWB: „unverzüglich“ gem.§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB:
15 Kalendertage nach Eingang der Information des
Auftraggebers beim Bieter/Bewerber gem. § 101 a
Abs. 1 GWB: 15 Kalendertage nach Absendung
der Information durch den Auftraggeber oder 10
Kalendertage nach Absendung der Information
durch den Auftraggeber per FAX oder auf elektronischem Weg. Die Vergabekammer leitet auf
Antrag ein Nachprüfungsverfahren ein. Gemäß
§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB muss der Antrag auf
Nachprüfung spätestens 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingegangen sein.
Sonstiges: Hinweis: Vor Angebotsabgabe ist eine
Objektbesichtigung erforderlich, für die ausreichende Zeit einzuplanen ist. Tag der Absendung
der Bekanntmachung an das EU-Amtsblatt:
15.02.2016

Vergabe von Arbeiten
Vergaben des Klinikums Nürnberg
a) Öffentlicher Auftraggeber:
Klinikum Nürnberg/ Abteilung Einkauf,
Prof.-Ernst-Nathan-Str. 1, 90419 Nürnberg,
Telefon: 0911/398-2343, Telefax: 0911/398-2904,
E-Mail: [email protected]
b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung,
VOL/A, Vergabenummer: 2016-Fö-0103
c) Form der Angebotseinreichung:
Postweg gem. § 13 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 VOL/A
d) Art und Umfang der Leistung: Lieferleistung:
Warenbereich/CPV-Code: 15000000.
Lieferung von Konserven, Brotaufstrichen
und Tiefkühlwaren an das Klinikum Nürnberg
und die Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH in
der Zeit von 01.05.2016 bis 30.04.2017.
Ort der Leistung:
- Klinikum Nürnberg Nord, Heimerichstr. 95,
90419 Nürnberg, Haus 51 – Warenannahme
- Klinikum Nürnberg Süd, Breslauer Str. 201,
90471 Nürnberg, Bauteil B.U2 – Warenannahme
Amtsblatt Nürnberg 4 / 24. Februar 2016
- Krankenhaus Lauf, Simonshofer Str. 55,
91207 Lauf – Küche
- Krankenhaus Hersbruck, Großviehbergerstr. 8,
91217 Hersbruck - Küche
e) Unterteilung in Lose: Angebote können abgegeben werden für: ein Los, mehrere Lose, alle Lose
f) Zulassung von Nebenangeboten: nein
g) Ausführungsfrist:
Beginn der Ausführungsfrist: 01.05.2016,
Ende der Ausführungsfrist: 30.04.2017
h) Stelle, bei der die Vergabeunterlagen eingesehen
werden können: Klinikum Nürnberg/ Abteilung
Einkauf, Prof.-Ernst-Nathan-Str. 1,
90419 Nürnberg, Telefon: 0911/398-2343,
Telefax: 0911/398-2904,
E-Mail: [email protected]
i) Fristen und Einreichungsanschrift:
Angebotsfrist: 16.03.2016
Zuschlags- Bindefrist: 18.04.2016
Klinikum Nürnberg / Haus 1 - Poststelle -,
Kennwort: Submission, Prof.-Ernst-Nathan-Str. 1,
90419 Nürnberg
j) keine Sicherheitsleistungen erforderlich
k) Zahlungsbedingungen: siehe Vergabeunterlagen
l) Unterlagen für die Beurteilung der Eignung des
Bieters: siehe Vergabeunterlagen
m) Entgelt für die Vergabeunterlagen:
Höhe des Entgelts: 10,- Euro, zu überweisen an
das Klinikum Nürnberg, Kontonummer: 1000944,
BLZ: 76050101, Geldinstitut: SSP Nürnberg,
Verwendungszweck: LB Lieferleistung Konserven,
Brotaufstriche, Tiefkühlwaren, KSt. 901227.
Der Betrag wird nicht zurückerstattet. Barzahlungen und Schecks werden nicht angenommen. Die
Vergabeunterlagen werden nur übersandt, wenn
der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Anforderung der Vergabeunterlagen: Anforderung bis:
14.03.2016, bei: Anschrift siehe h)
Bei schriftlicher Anforderung, unter Vorlage des
Einzahlungsbeleges, werden die Vergabeunterlagen übersandt. Der Anforderung ist ein mit der
Firmenadresse beschrifteter Adressaufkleber beizulegen.
n) Zuschlagskriterien: gem. Vergabeunterlagen
76
ÖffentlicheAmtliche
Ausschreibungen
Bekanntmachungen
Vergabe
und Teilnahmewettbewerbe
von Arbeiten
der Stadt Nürnberg
der Stadt Nürnberg
o) Der Bewerber unterliegt mit Abgabe seines Angebotes den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Bieter gem. § 19 der VOL/A.

a) Öffentlicher Auftraggeber:
Klinikum Nürnberg/ Abteilung Einkauf,
Prof.-Ernst-Nathan-Str. 1, 90419 Nürnberg,
Telefon: 0911/398-2343, Telefax: 0911/398-2904,
E-Mail: [email protected]
b) Vergabeverfahren: Beschränkte Ausschreibung
mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb, VOL/A,
Vergabenummer: 2016-Fö-0101
c) Form der Angebotseinreichung: Postweg gem.
§ 13 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 VOL/A
d) Art und Umfang der Leistung: Lieferleistung: Warenbereich/CPV-Code: 15000000.
Lieferung von Fleisch- und Wurstwaren
an das Klinikum Nürnberg und die Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH in der Zeit von
01.05.2016 bis 30.04.2017.
Ort der Leistung: Klinikum Nürnberg Nord,
Heimerichstr. 95, 90419 Nürnberg,
Haus 51 - Warenannahme
- Klinikum Nürnberg Süd, Breslauer Str. 201,
90471 Nürnberg, Bauteil B.U2 - Warenannahme
- Krankenhaus Lauf, Simonshofer Str. 55,
91207 Lauf - Küche,
- Krankenhaus Hersbruck, Großviehbergerstr. 8,
91217 Hersbruck - Küche
e) Unterteilung in Lose:
Angebote können abgegeben werden für: ein
Los, mehrere Lose, alle Lose
f) Zulassung von Nebenangeboten: nein
g) Ausführungsfrist:
Beginn der Ausführungsfrist: 01.05.2016
Ende der Ausführungsfrist: 30.04.2017
h) Stelle, bei der die Vergabeunterlagen eingesehen
werden können: Klinikum Nürnberg/ Abteilung
Einkauf, Prof.-Ernst-Nathan-Str. 1,
90419 Nürnberg, Telefon: 0911/398-2343,
Telefax: 0911/398-2904,
E-Mail: [email protected]
i) Fristen und Einreichungsanschrift für Teilnahmeanträge: Teilnahmefrist: 9.03.2016,
Klinikum Nürnberg/ Abteilung Einkauf -Sekretariat-,
Haus 47, Zimmer 470,
Prof.-Ernst-Nathan-Str. 1, 90419 Nürnberg
j) keine Sicherheitsleistungen erforderlich
k) Zahlungsbedingungen: siehe Vergabeunterlagen
l) Unterlagen für die Beurteilung der Eignung des
Bieters:
Eigenerklärung, dass die angebotenen Fleisch- und
Wurstwaren aus eigener Herstellung stammen.
Eigenerklärung, dass nach HACCP/LMHV-Vorschriften geliefert wird.
Eigenerklärung, dass kurzfristiges Zu- und Abbestellen zum nächsten Liefertag möglich ist und
dass bei nicht vollständigen Lieferungen eine
vollständige Nachlieferung bis 10.00 Uhr des
gleichen Tages erfolgt.
Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht eröffnet oder die
Eröffnung nicht beantragt oder dieser Antrag mangels Masse nicht abgelehnt worden ist.
Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht
in Liquidation befindet.
Referenzliste der wesentlichen in den letzten drei
Jahren erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe
des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie
der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer.
m) Entgelt für die Vergabeunterlagen: keines
n) Zuschlagskriterien: gem. Vergabeunterlagen
o) Der Bewerber unterliegt mit Abgabe seines Angebotes den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Bieter gem. § 19 der VOL/A.

a) Öffentlicher Auftraggeber:
Klinikum Nürnberg/ Abteilung Einkauf,
Prof.-Ernst-Nathan-Str. 1, 90419 Nürnberg,
Telefon: 0911/398-2343, Telefax: 0911/398-2904,
E-Mail: [email protected]
b) Vergabeverfahren: Beschränkte Ausschreibung
mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb, VOL/A,
Vergabenummer: 2016-Fö-0102
c) Form der Angebotseinreichung:
Postweg gem. § 13 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 VOL/A
d) Art und Umfang der Leistung: Lieferleistung:
Warenbereich/CPV-Code: 15000000.
Lieferung von Milchwaren an das Klinikum
Gärtnerweg 1a
Nürnberg und die Krankenhäuser Nürnberger Land
GmbH in der Zeit von 01.05.2016 bis 30.04.2017.
Ort der Leistung:
- Klinikum Nürnberg Nord, Heimerichstr. 95,
90419 Nürnberg, Haus 51 - Warenannahme
- Klinikum Nürnberg Süd, Breslauer Str. 201,
90471 Nürnberg, Bauteil B.U2 - Warenannahme
- Krankenhaus Lauf, Simonshofer Str. 55, 91207
Lauf - Küche,
- Krankenhaus Hersbruck, Großviehbergerstr. 8,
91217 Hersbruck - Küche
e) Unterteilung in Lose: Angebote können abgegeben werden für: ein Los, mehrere Lose, alle Lose
f) Zulassung von Nebenangeboten: nein
g) Beginn der Ausführungsfrist: 01.05.2016
Ende der Ausführungsfrist: 30.04.2017
h) Stelle, bei der die Vergabeunterlagen eingesehen
werden können: Klinikum Nürnberg / Abteilung
Einkauf, Prof.-Ernst-Nathan-Str. 1,
90419 Nürnberg, Telefon: 0911/398-2343,
Telefax: 0911/398-2904,
E-Mail: [email protected]
i) Fristen und Einreichungsanschrift für Teilnahmeanträge: Teilnahmefrist: 09.03.2016,
Klinikum Nürnberg/ Abteilung Einkauf -Sekretariat-, Haus 47, Zimmer 470,
Prof.-Ernst-Nathan-Str. 1, 90419 Nürnberg
j) keine Sicherheitsleistungen erforderlich
k) Zahlungsbedingungen: siehe Vergabeunterlagen
l) Unterlagen für die Beurteilung der Eignung des
Bieters: Eigenerklärung, dass nach HACCP/LMHVVorschriften geliefert wird. Eigenerklärung, dass
kurzfristiges Zu- und Abbestellen zum nächsten
Liefertag möglich ist und dass bei nicht vollständigen Lieferungen eine vollständige Nachlieferung
bis 10.00 Uhr des gleichen Tages erfolgt.
Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht eröffnet
oder die Eröffnung nicht beantragt oder dieser
Antrag mangels Masse nicht abgelehnt worden ist.
Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht
in Liquidation befindet. Referenzliste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten
Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind, mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der Auftraggeber
mit Ansprechpartner und Telefonnummer.
/ 90530 Wendelstein
Tel. (0 91 29) 40 68 0 - Fax (0 91 29 ) 40 68 19
www.karl-wendelstein.de
Öffnungszeiten:
Mo.-Fr.: 7:00 – 17:00 Uhr
9:00 – 13:00 Uhr
Sa.:
Annahme von Abfällen
* Grünabfälle, Wurzelstöcke
* Altholz A I – A IV
* Bauschutt, Erdaushub
* Asphalt, teerfrei / teerhaltig
* Gemischte Gewerbeabfälle
* Rigips, Straßenkehricht
* Dachpappen
Amtsblatt Nürnberg 4 / 24. Februar 2016
Verkauf (ab Lager oder Lieferung) Transportunternehmen
•Kompost, Oscorna-Dünger
•Pflanzhumus, Pflanz-Substrate
•Rasensamen
•Rindenmulch, Rindenhumus
•Hackschnitzel
•Mineralbeton, Splitt, Kies, Schotter
•Recycling-Sand und -schotter
•Abbrucharbeiten
•Erdbau- u. Baggerarbeiten
•Abfalltransporte
•Schuttabfuhr
•LKW mit Ladekran und
Greifer
•Lieferung von Humus, etc.
Baumaschinenverleih
•Bagger, Minibagger
•Kleinlader
•Rüttelplatten
•Containerverleih
77
ÖffentlicheAmtliche
Ausschreibungen
Bekanntmachungen
Vergabe
und Teilnahmewettbewerbe
von Arbeiten
der Stadt Nürnberg
der Stadt Nürnberg
m) Entgelt für die Vergabeunterlagen: keines
n) Zuschlagskriterien: gem. Vergabeunterlagen
o) Der Bewerber unterliegt mit Abgabe seines Angebotes den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Bieter gem. § 19 der VOL/A.

Vergabe des Eigenbetriebes
Nürnberg Bad
a) Vergabestelle: Stadt Nürnberg
Eigenbetrieb NürnbergBad
Allersberger Str. 120, 90461 Nürnberg,
Telefon 0911/231-4316, Telefax 0911/231-8370,
E-Mail: [email protected]
b) Gewähltes Vergabeverfahren:
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
c) Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: Das Vergabesystem der Deutschen eVergabe verwendet für
die Verschlüsselung Ihrer Angebotsinhalte während
der Übertragung zum Server ein SSLVerschlüsselungsverfahren mit einer Schlüsseltiefe von 128 Bit.
[https-Übertragung]
d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen
e) Ort der Ausführung: Schwimmzentrum Langwasser,
Breslauer Str. 251, Nürnberg
f) Art und Umfang der Leistung:
Aktenzeichen H1760116/3364
Kurzbeschreibung: Errichtung eines Schwimmzentrums in Nürnberg Langwasser, Photovoltaikanlage; ausf. Beschreibung: Neubau eines
Schwimmzentrums in Nürnberg Langwasser,
Photovoltaikanlage bestehend aus:
- ca. 65 kWp;
- ca. 150 Modulen; Wechselrichter;
g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage:
keine Angaben
h) Aufteilung in Lose: ist nicht vorgesehen
i) Dauer des Bauleistungsauftrags:
Vom 10.06.2016 bis: 24.06.2016
Erläuterungen: KW 23 bis KW 25 2016
j) Zulässigkeit von Nebenangeboten: Die Abgabe
von Nebenangeboten ist erlaubt. Gesonderte
Vorgaben Siehe Vergabeunterlagen
k) Stelle, bei der die Vergabeunterlagen angefordert
und eingesehen werden können: Nach § 11 der
Vergabeordnung haben wir uns entschieden die
Vergabeunterlagen ausschließlich digital über die
Deutsche eVergabe anzubieten. Sie finden das
Verfahren unter folgendem Link:
http://tinyurl.com/hmt4vc2
l) Höhe und Bedingungen für die Zahlung des Betrags, der für die Unterlagen zu entrichten ist:
Aktivierung der Ausschreibung
Sie haben die Möglichkeit, dieses Verfahren
elektronisch zu bearbeiten, mit der Vergabestelle online zu kommunizieren und die Unterlagen
zum Vergabeverfahren herunter zu laden. Hierfür
stellt Ihnen Deutsche eVergabe ein Werkzeug zur
Verfügung - den Projekt-Safe. Die einmaligen Lizenzkosten für dieses Verfahren betragen 14,00
EUR. Zur Nutzung dieser Funktionen aktivieren
Sie bitte den Projekt-Safe des Vergabeportals der
Deutschen eVergabe. Die Angebots/Antragsab-
Amtsblatt Nürnberg 4 / 24. Februar 2016
gabe erfolgt jedoch aufgrund der Vorgaben der
Vergabestelle konventionell in Papierform. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
n) Angebotsfrist: Angebote können bis zum Submissionstermin abgegeben werden. Bitte beachten
Sie die entsprechenden Angaben von Submissionstermin und -ort in dieser Bekanntmachung.
o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind:
Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9,
Nebeneingang Erdgeschoss, 90402 Nürnberg
p) Sprache, in der die Angebote oder Teilnahmeanträge abgefasst sein müssen: Deutsch
q) Personen, die anwesend sein dürfen:
Siehe Vergabeunterlagen. Termin der Angebotsöffnung: 16.03.2016 um 09:50:00 Uhr.
Ort der Angebotsöffnung: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9, Nebeneingang,
Erdgeschoss, 90402 Nürnberg
r) gegebenenfalls geforderte Sicherheiten:
Siehe Vergabeunterlagen
s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: Siehe Vergabeunterlagen
t) gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaften nach der Auftragsvergabe haben muss:
Siehe Vergabeunterlagen
u) Nachweise für die Beurteilung der Eignung des
Bewerbers oder Bieters: Siehe Vergabeunterlagen
v) Zuschlagsfrist:
Die Zuschlagsfrist endet am 25.04.2016.
w) Stelle, an die sich Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann: Vergabekammer
Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken,
Postfach 606, Promenade 27, 91511 Ansbach,
Tel.: 0981-531277, Fax: 0981-531837
Sonstiges: Siehe Vergabeunterlagen

Vergaben der Stadtentwässerung und
Umweltanalytik Nürnberg
a) Vergabestelle:
Stadt Nürnberg, Stadtentwässerung und
Umweltanalytik Nürnberg,
Adolf-Braun-Str. 33, 90429 Nürnberg,
Tel.: 0911/231-4524, Fax: 0911/231-4535,
E-Mail: [email protected]
b) Gewähltes Vergabeverfahren:
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
c) Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: Das Vergabesystem der Deutschen eVergabe verwendet für
die Verschlüsselung Ihrer Angebotsinhalte während
der Übertragung zum Server ein SSLVerschlüsselungsverfahren mit einer Schlüsseltiefe von 128 Bit.
[https-Übertragung]
d) Art des Auftrags:
Planung und Ausführung von Bauleistungen
e) Ort der Ausführung:
90408 Nürnberg, Gärten h. d. Veste
f) Art und Umfang der Leistung:
Aktenzeichen 1551
Kurzbeschreibung: Kanalrenovierung Bucherstraße - Schachtauswechslung
ausf. Beschreibung: Verbau: DIN 18303
- Kanaldielen ca. 460 m²,
- Aushub: ca. 500 m³,
- 6 Schachtbauwerke
Kampfmittelsondierung mit Bohrlochsondierung
Arbeiten in Inselbaustellen, auf Grund sehr engen Zeitplans an mehreren Arbeitsschwerpunkten gleichzeitig
g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage
oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: Ausführung von Bauleistungen (Arbeiten an Abwasserkanälen und Betonarbeiten)
h) Aufteilung in Lose: ist nicht vorgesehen
i) Dauer des Bauleistungsauftrags:
Vom 09.05.2016 bis 05.08.2016
j) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 3 zur Zulässigkeit von Nebenangeboten:
Zulässigkeit Die Abgabe von Nebenangeboten ist
erlaubt. Gesonderte Vorgaben siehe Leistungsbeschreibung.
k) Stelle, bei der die Vergabeunterlagen angefordert
und eingesehen werden können: Die Unterlagen
zum Verfahren stehen im Projekt-Safe der Deutschen eVergabe zur Verfügung.
Anforderung der Unterlagen per Post: Stadt
Nürnberg, Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Adolf-Braun-Str. 33, 90429 Nürnberg, Telefon: 0911 231 4524,
Telefax 0911 231 4535
E-Mail: [email protected],
unter URL: http://tinyurl.com/j92qe3s
spätester Zeitpunkt zur Anforderung der konventionellen Unterlagen: 08.03.2016
l) Aktivierung der Ausschreibung:
Sie haben die Möglichkeit, dieses Verfahren elektronisch zu bearbeiten, mit der Vergabestelle online zu kommunizieren und die Unterlagen zum
Vergabeverfahren herunter zu laden. Hierfür stellt
Ihnen Deutsche eVergabe ein Werkzeug zur Verfügung - den Projekt-Safe. Die einmaligen Lizenzkosten für dieses Verfahren betragen 14,00 EUR.
Zur Nutzung dieser Funktionen aktivieren Sie
bitte den Projekt-Safe des Vergabeportals der
Deutschen eVergabe. Die Angebots/Antragsabgabe erfolgt jedoch aufgrund der Vorgaben der
Vergabestelle konventionell in Papierform. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Alternative Anforderung der Unterlagen per Post.
Hinweise zur Zahlung Postversand:
die Gebühr ist zu überweisen an Stadt Nürnberg
Konto 44 10 720, BLZ 760 501 01,
Geldinstitut Sparkasse Nürnberg,
IBAN DE27 7605 0101 0004 4107 20
Verwendungszweck Kto dto Kst 95700.135
Kanalsanierung Bucher Straße - Schachtauswechslung. Die Verdingungsunterlagen werden
nur übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Das Entgelt wird nicht erstattet.
Alternativ können Sie den Projekt Save in der
Vergabeplattform der deutschen eVergabe freischalten. Hier stehen außer den Vergabeunterlagen noch weitere Funktionen zur Verfügung.
Details zur Zahlung Zahlungsbetrag: 40 EUR
n) Angebotsfrist: Angebote können bis zum Submissionstermin abgegeben werden. Bitte beachten
Sie die entsprechenden Angaben von Submissi78
ÖffentlicheAmtliche
Ausschreibungen
Bekanntmachungen
Vergabe
und Teilnahmewettbewerbe
von Arbeiten
der Stadt Nürnberg
der Stadt Nürnberg
onstermin und -ort in dieser Bekanntmachung.
o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind:
Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 2
(Nebeneingang), 90402 Nürnberg
p) Sprache, in der die Angebote oder Teilnahmeanträge abgefasst sein müssen: Deutsch
q) Personen, die anwesend sein dürfen:
Bieter und ihre Bevollmächtigten, Termin der
Angebotsöffnung, Ort der Angebotsöffnung:
17.03.2016 um 09:30:00 Uhr,
Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 2,
90402 Nürnberg, Raum Nebeneingang EG
r) gegebenenfalls geforderte Sicherheiten:
siehe Ausschreibungsunterlagen, Folgende Sicherheiten sind im Einzelnen zu erbringen:
- Mängelbürgschaft
- Vertragserfüllungsbürgschaft
s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen
Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
§ 16 VOB/B
t) gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaften nach der Auftragsvergabe haben
muss: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haftbar).
u) Nachweise für die Beurteilung des Bieters:
Der Bieter muss im Besitz des Zertifikats der entsprechenden Gruppe gemäß Gütesicherung RALGZ 961 der Gütegemeinschaft „Herstellung und
Unterhalt von Abwasserleitungen- und Kanälen
e. V.“ sein.
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn er im Besitz des
- RAL Gütezeichens Gruppe AK 2 ist
- LOGOS KOB der „Fremdüberwachung im Kanalbau“ des Landesverbandes Bayerischer
Bauinnungen, des Dachverbandes Bau Württemberg oder des Verbandes Baugewerblicher
Unternehmer Thüringen ist und einschlägige
Referenzen vorlegen kann. Ersatzweise gilt
auch ein entsprechender Qualifikationsnachweis gemäß „Güte- und Prüfbestimmungen“
nach RAL-GZ 961 mit gleichzeitiger Vorlage
einschlägiger Referenzen und anschließender
Fremdüberwachungsvertrag während der Baudurchführung.
v) Zuschlagsfrist:
Die Zuschlagsfrist endet am 13.04.2016.
w) Name und Anschrift der Stelle, an die sich Bewerber
oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße
gegen Vergabebestimmungen wenden kann:
Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung
von Mittelfranken, Postfach 606 (Promenade 27),
91511 Ansbach, Sonstiges: keine Angaben
Zeitpunkt der Publikation:
26.02.2016- 09:30:00 Uhr
A) Vergabestelle: Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
Adolf-Braun-Str. 33, 90429 Nürnberg,
Deutschland.
Telefon: 0911/231-4518, Fax: 0911/231-4535,
E-Mail: stefan. pfeufer@ stadt. nuernberg. de
B) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung [VOB] VOB/A §12 Absatz 2
C) Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und
Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: Das Vergabesystem der Deutschen eVergabe verwendet
für die Verschlüsselung Ihrer Angebotsinhalte
während der Übertragung zum Server ein SSLVerschlüsselungsverfahren mit einer Schlüsseltiefe von 128 Bit. [https-Übertragung]
D) Art des Auftrags:
Bauarbeiten für Abwasserkanäle.
E) Ort der Ausführung: 90475 Nürnberg, Altenfurt
F) Art und Umfang der Leistung:
- 1 St. Schachtbauwerk Neubau (S1).
- 5 St. Schachtauswechslungen DN 1200
(S3, S4, S5, S6, S8).
- ca. 10 m Betonkanal Ei DN 600/900.
- ca. 220 m2 Verbau aus Spritzbeton.
- ca. 300 m2 Verbau aus Spundwänden.
- ca. 900 m3 Erdaushub.
G) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage:
keine Angaben.
H) Aufteilung in Lose: ist nicht vorgesehen.
I) Dauer des Bauleistungsauftrags:
Vom 01.08.2016 bis 16.12.2016
J) Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 3 zur Zulässigkeit von Nebenangeboten:
Die Abgabe von Nebenangeboten ist erlaubt.
K) Stelle, bei der die Vergabeunterlagen und zusätzliche Unterlagen angefordert und eingesehen
werden können: Nach § 11 der Vergabeordnung
haben wir uns entschieden, die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über die deutsche eVergabe anzubieten.
N) Frist für den Eingang der Angebote:
23.03.2016 09:45:00
O) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Stadt
Nürnberg, Vergabemanagement, Submission, Bauhof 9, 90402 Nürnberg, Tel.: 0911 231 4827,
Fax: 0911/231 4209
Sie haben die Möglichkeit der elektronischen Angebotsabgabe. Weitere Informationen und diese
Bekanntmachung finden Sie unter:
www.deutsche-evergabe.de
P) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen:
Deutsch
Q) Datum, Uhrzeit und Ort des Eröffnungstermins:
23.03.2016, 09:45:00
Personen, die anwesend sein dürfen:
Bieter und ihre Bevollmächtigten.
Ort der Angebotsöffnung: Stadt Nürnberg, Referat VI, Vergabemanagement (VMN), Bauhof 9,
Nebeneingang Erdgeschoss, 90402 Nürnberg
R) Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten:
Ausführungsbürgschaft, Mängelbürgschaft.
S) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: keine Angaben.
T) Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben
muss: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haftend).
U) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters: Bewerber für
den Bau, die Sanierung, Inspektion oder Reinigung von Entwässerungskanälen und -leitungen
müssen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit sowie eine Güteüberwachung bestehend
aus Fremd- und Eigenüberwachung nachweisen.
Die Anforderungen der RAL Güte- und Prüfbestimmungen GZ 961 sind zu erfüllen. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn das Unternehmen
im Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens
der Gütegemeinschaft Kanalbau ist. Geforderte
Beurteilungsgruppe: AK1. Ersatzwiese kann ein
Nachweis mit einschlägigen Referenzen und
anschließendem Fremdüberwachungsvertrag für
die zeitweilige Einzelmaßnahme vorgelegt werden, der eine Fremdüberwachung durch einen
unabhängigen und von der Gütegemeinschaft
benannten Prüfingenieur / Sachverständigen
beinhaltet. Die qualitativen Anforderungen der
RAL-Güte- und Prüfbestimmungen GZ 961 sind
dabei einzuhalten. Bewerber für den Bau von
Entwässerungskanälen und -leitungen haben
den Nachweis ebenfalls erbracht, wenn sie das
Logo der „Fremdüberwachung im Kanalbau“ des
Landesverbandes Bayerischer Bauinnungen, des
Fachverbandes Bau Württemberg oder des Verbandes Baugewerblicher Unternehmer Thüringen
einschließlich einschlägiger Referenzen vorlegen
können
V) Zuschlagsfrist: 08.06.2016
W)Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter
Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden
kann: Vergabeprüfstelle Regierung von Mittelfranken (VOB-Stelle) VOB-Stelle Promenade 27,
91522 Ansbach, Tel.: 0981/53-1277,
Fax: 0981/53-1837
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Amtsblatt Nürnberg 4 / 24. Februar 2016
79
Amtliche Bekanntmachungen
Amtsblatt der Stadt Nürnberg
der Stadt Nürnberg
InhaltSeite
Haushaltssatzung der Stadt Nürnberg Haushaltsjahr 2016
56
Satzung Veränderungssperre Nr. 82
- Inkraftreten
58
Bebauungsplan-Entwurf Nr. 3812
- Öffentliche Auslegung 58
Bebauungsplan Nr. 4640
- Aufstellung 60
Bebauungsplan Nr. 4640
- Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 60
Bebauungsplan Nr. 4056 - Änderung 61
Flächennutzungsplan 14. Änderung
- Einleitung des Verfahrens
61
Flächennutzungsplan 14. Änderung
- Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
61
B 1228 B
Verlag und Geschäftsstelle: Stadt Nürnberg, Presse- und Informationsamt, Rathaus, Fünferplatz 2,
Zimmer 201, 90403 Nürnberg, Telefon 09 11 / 2 31-23 72; Anzeigenverwaltung: Presseamt Stadt Nürnberg,
Telefon 09 11 / 2 31-53 19, Druck: noris inklusion gGmbH, Dorfäckerstraße 37, 90427 Nürnberg. Bestellungen
können per E-Mail oder schriftlich an die Geschäftsstelle gerichtet werden. Preis pro Einzelnummer 2 Euro zuzüglich 1,45 Euro Versandkosten inkl. MwSt.
„hat pflanzen
und ideen.“
Planfeststellungsverfahren mit integrierter
Umweltverträglichkeitsprüfung BAB A 73
Nürnberg-Feucht62
Änderung der Grabmalordnung
- St Bartholomäus-Wöhrd
63
Äußere Laufer Gasse 9,
Gem./Fl.-Nr.: Nürnberg - Sebald 915
64
Kirchenweg 25,
Gem./Fl.-Nr.: St. Johannis 256/48
64
Lothringer Str. 11,
Gem./Fl.-Nr.: Gibitzenhof 286 / 47
65
Maffeiplatz 15a,
Gem./Fl.-Nr.: Gibitzenhof 252 / 18
65
Rollnerstr. 97,
Gem./Fl.-Nr.: Gärten h. d. Veste 621 / 2
66
Wettersteinstr. 23,
Gem./Fl.-Nr.: Langwasser 180 / 2295
66
Wilhelm-Marx-Str. ,
Gem./Fl.-Nr.: Wetzendorf 351/5
66
Jahresabschluss SUN 2014
67
Stiftungen fördern Historiker
67
Kulturpreis 2016
68
Versammlungen der Jagdreviere Nord,
Neunhof u. Worzeldorf
68
Aufgebot einer verlorenen Sparurkunde
68
Nachruf Januar 2016
69
GROSSAUSWAHL AN „TOP“-PFLANZEN
für ihren garten.
pflanzarbeiten & pflege.
der „schopf“ hilft ihnen gerne.
SCHOPF
GRÜNES ZENTRUM KROTTENBACH
Höllwiesenstr. 59 · 90453 Nürnberg
Tel. 0911- 63 86 31
Anzeigenschluss
für die nächste
Ausgabe vom
[email protected]
www.fima-gmbh.de
09.03.2016 ist
der 03.03.2016
Vergabe von Bauleistungen und Leistungen der
Stadt Nürnberg
69
Vergaben der Stadt Nürnberg
70
Vergaben des Klinikums Nürnberg
76
Vergabe des Eigenbetriebes Nürnberg Bad
78
Vergaben der Stadtentwässerung
und Umweltanalytik Nürnberg
78
Amtsblatt Nürnberg 4 / 24. Februar 2016
www.maier-georgs.de
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