Informationen und amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg www.amtsblatt.nuernberg.de Nr. 4 / 24. Februar 2016 2 Euro Amtsblatt Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Nürnberg für das Haushaltsjahr 2016 Auf Grund von Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern i. d. F. d. Bek. vom 22. August 1998 (GVBl S. 796), zuletzt geändert durch Art. 9a Abs. 2 Bayerisches E-Government-Gesetz vom 22. 12. 2015 (GVBl S. 458), hat der Stadtrat am 19. November 2015 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen, die hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung bekannt gemacht wird: I. (1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der Erträge von 1.826.596.170 € dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von 1.833.193.306 € und dem Saldo (Jahresergebnis) von - 6.597.136 € 2. im Finanzhaushalt a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von und einem Saldo von a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt in den Erträgen mit und in den Aufwendungen mit ab. b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 7.114.792 € (4)Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“ für 2016 wird a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt in den Erträgen mit und in den Aufwendungen mit b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.775.718.352 € 1.725.608.374 € 50.109.978 € b)aus Investitionstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von und einem Saldo von 61.726.631 € 193.861.915 € - 132.135.284 € a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt c) aus Finanzierungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von und einem Saldo von 115.000.000 € 62.585.000 € 52.415.000 € d) und dem Saldo des Finanzhaushalts von - 29.610.306 € ab. 85.606.000 € 74.312.000 € ab. ab. 30.664.000 € (5)Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ für 2016 wird in den Erträgen mit und in den Aufwendungen mit 1.490.676 € 3.960.500 € ab. b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.318.384 € ab. (2)Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ für 2016 wird a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt in den Erträgen mit und in den Aufwendungen mit 104.221.000 € 97.896.000 € ab. in den Einnahmen und Ausgaben mit ab. (6)Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ für 2016 wird a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt in den Erträgen mit und in den Aufwendungen mit b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt 31.829.084 € 32.785.445 € ab. §1 (3)Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „NürnbergStift“ für 2016 wird 5.936.000 € 12.684.102 € ab. 84.326.000 € b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 9.558.002 € ab. Amtsblatt Nürnberg 4 / 24. Februar 2016 56 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg §5 (7)Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ für 2016 wird (1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan wird auf 280.000.000 € festgesetzt. a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt in den Erträgen mit und in den Aufwendungen mit 37.253.513 € 103.160.413 € ab. (3) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „NürnbergStift“ wird auf 5.200.000 € festgesetzt. b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit (2)Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ wird auf 17.400.000 € festgesetzt. 8.649.000 € ab. §2 (1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 115.000.000 € festgesetzt. (2) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ wird auf 30.000.000 € festgesetzt. (3) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „NürnbergStift“ wird auf 4.600.000 € festgesetzt. (4) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“ wird auf 5.000.000 € festgesetzt. (4) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“ wird auf 14.200.000 € festgesetzt. (5) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ wird auf 1.500.000 € festgesetzt. (6) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ wird auf 4.000.000 € festgesetzt. (7) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ wird auf 14.620.000 € festgesetzt. §6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2016 in Kraft. (5) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ sind nicht vorgesehen. II. (6) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ sind nicht vorgesehen. Die Regierung von Mittelfranken hat als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung mit Schreiben vom 12.02.2016, RMF-SG12-1512-5-3-6 unter Auflagen genehmigt. (7) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ wird auf 3.429.000 € festgesetzt. §3 (1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf 335.745.000 € festgesetzt. (2) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ wird auf 36.868.000 € festgesetzt. (3) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „NürnbergStift“ wird auf 35.177.434 € festgesetzt. III. Der Haushaltsplan liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung vom 24.02.2016 bis 02.03.2016 im Amtsgebäude Theresienstraße 7, III. Stock, Zimmer 311, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich auf. Nürnberg, 18. Februar 2016 STADT NÜRNBERG Dr. Ulrich Maly Oberbürgermeister *) Nachrichtlich: (4) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“ wird auf 2.474.000 € festgesetzt. Die Steuersätze (Hebesätze) für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer wurden in der Satzung vom 26. November 2012 für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt festgesetzt: (5) Im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ werden keine Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt. 1. Grundsteuer (6) Im Vermögensplan des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ werden keine Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt. (7) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ wird auf 1.909.000 € festgesetzt. a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A): 332 v.H. b) für die übrigen Grundstücke (Grundsteuer B): 535 v.H. 2. Gewerbesteuer447 v.H. §4 entfällt *) Amtsblatt Nürnberg 4 / 24. Februar 2016 57 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg Satzung über die Veränderungssperre Nr. 82 tritt in Kraft Hiernach dürfen auf den im Geltungsbereich der Satzung gelegenen Grundstücken Vorhaben im Sinn des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden und erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. Br ett erg art en str Veränderungssperre Nr. 82 aß e Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre wird durch den abgedruckten Lageplan kenntlich gemacht. Dorfä ckers traße Der Stadtplanungsausschuss hat am 28.01.2016 gemäß § 16 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Satzung über die Veränderungssperre Nr. 82 für ein Gebiet nördlich der Brettergartenstraße und westlich der Dorfäckerstraße beschlossen. Die Satzung über die Veränderungssperre kann im Stadtplanungsamt, Lorenzer Straße 30, 90402 Nürnberg, Zimmer 106 (1. Obergeschoss - Planauslage) während der Zeit des Publikumsverkehrs (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung über die Veränderungssperre in Kraft. Anlässlich dieser Bekanntmachung wird auf Folgendes hingewiesen: Dauert die Veränderungssperre länger als bis zum 24.02.2020, so ist den Betroffenen für dadurch entstandene Vermögensnachteile eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten (§ 18 Abs. 1 Satz 1 BauGB). Entschädigungsberechtigte können Entschädigung verlangen, wenn die vorgenannten Vermögensnachteile eingetreten sind (§ 18 Abs. 2 Satz 2 BauGB). Sie können die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass sie die Leistung der Entschädigung schriftlich bei der Stadt Nürnberg beantragen (§ 18 Abs. 2 Satz 3 BauGB). Nürnberg,08. Februar 2016 Stadt Nürnberg Dr. Ulrich Maly Oberbürgermeister GMKG: WETZENDORF, SCHNIEGLING ohne Maßstab LAGEPLAN ZUR VERÄNDERUNGSSPÄRRE Brettergartenstraße und westlich der Dorfäckerstraße NR. 82 für ein Gebiet nördlich der Grenze des räumlichen Geltungsbereichs Stadtplanungsamt / Verbindliche Bauleitplanung W. Mödl seit 1948 Bauunternehmung Stuckgeschäft Altbausanierung Gerüstbau Dagmarstraße 6 90482 Nürnberg Tel. 54 61 94 · Fax 54 61 99 Schrauben Werkzeug Dübel Öffentliche Auslegung des SatzungsEntwurfs zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 3812 Das bereits 1999 vom Stadtplanungsausschuss beschlossene Änderungsverfahren soll fortgeführt werden, da es weiterhin erforderlich ist, die Bestandserhaltung und Neuansiedlung von produzierenden Gewerbe- und Handwerksbetrieben zu gewährleisten bzw. weiterzuentwickeln sowie die Ansiedlungsmöglichkeit von Einzelhandelsnutzungen zu steuern. Hierbei werden die Vorgaben des mittlerweile beschlossenen Einzelhandelskonzepts der Konkretisierung der Planungsziele im Änderungsverfahren zugrunde gelegt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem abgedruckten Lageplan. Fürther Str. 338 | Nürnberg Tel.: l 0911 / 31 75 53 www.loesch-schrauben-gmbh.de Amtsblatt Nürnberg 4 / 24. Februar 2016 Der Bebauungsplansänderungs-Entwurf Nr. 3812 für das Gebiet beiderseits der Schnieglinger Straße und Brettergartenstraße im Bereich nordwestlich der Ringbahn wurde mit Beschluss des Stadtplanungsausschusses vom 28.01.2016 gebilligt. Das Bebauungsplanverfahren wird im vereinfachten Verfahren 58 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Der Entwurf wird vom 03.03.2016 bis einschließlich 04.04.2016 öffentlich ausgelegt (§ 3 Abs. 2 BauGB). In dieser Zeit kann der Entwurf des Bebauungsplans im Stadtplanungsamt, Lorenzer Straße 30, 90402 Nürnberg, Zimmer 106 (1. Obergeschoss - Planauslage) während der Zeit des Publikumsverkehrs (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr) eingesehen werden. Nach telefonischer Vereinbarung (Ruf-Nr. 231-22462) wird Einsichtnahme auch ab 7.00 Uhr und bis 18.00 Uhr ermöglicht. Die ggf. geänderten Öffnungszeiten im DLZ sind zu beachten. Br ett erg art en str aß e Schnieglinger Straße 3812 Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Nürnberg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Sc hn b ing R Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung zur Einleitung eines Normenkontrollverfahrens, der einen Bebauungsplan zum Gegenstand hat, ist unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Dies wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. ahn ieg lin ge r Straße GMKG: WETZENDORF, SCHNIEGLING ohne Maßstab LAGEPLAN ZUR ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 3812 Gebiet beiderseits der Schnieglinger Straße und der Brettergartenstraße nordwestlich der Ringbahn Grenze des räumlichen Geltungsbereichs Stadtplanungsamt / Verbindliche Bauleitplanung Stadt Nürnberg - Stadtplanungsamt GROSSE HAUSMESSE 0% FINANZIERUNG JETZT RABATTE SICHERN! 07.03. bis19.03.2016 Edelstahlschornstein Komplett | 150 mm x 4,2 m Nordpeis Heizkamin Panama | Sichtbeton Nordpeis Heizkamin Osaka T doppelwandiges System Nennleistung: 7 kW Nennleistung: 6,8 kW 0,6 mm Materialstärke mit Panorama Eckscheibe außergewöhnliches Design durchgehende Laserschweißnähte individuelle Gestaltung Großer Wärmespeicher 10 Jahre Garantie € 1.263,- € 607,- >> Messepreis € 4.290,- individuelle Gestaltung Holzfach Tunnel-Kamin >> Messepreis € 3.495,- Nordpeis Heizkamin Praha Termatech Kaminofen Bazic Nennleistung 5,4 kW Nennleistung: 5 kW 3-seitige Eckscheibe Scheibenspülung schlankes Design raumluftunabhängig Mit Holzfach >> Messepreis € 2.995,- Schnelle Wärme >> Messepreis € 899,- Virnsbergerstr. Ecke Sigmundstr. 163, 90431 Nürnberg, Tel. 0911 - 999 40 45, E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 10 - 19 Uhr, Sa. 10 - 15 Uhr, www.ofen.de Amtsblatt Nürnberg 4 / 24. Februar 2016 59 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4640 „Möbel- und Einrichtungshaus“ Der Stadtplanungsausschuss hat am 28.01.2016 beschlossen, für ein Möbel- und Einrichtungshaus zwischen der Regensburger Straße und der Bahnlinie Regensburg - Nürnberg, südöstlich des Areals für Sozial- und Fürsorgeeinrichtungen einen Bebauungsplan aufzustellen. Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch wird dies hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Zum räumlichen Geltungsbereich wird auf den abgedruckten Plan zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen. Stadt Nürnberg - Stadtplanungsamt Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 4640 für ein Möbel- und Einrichtungshaus Der Stadtplanungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28.01.2016 die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 4640 für ein Möbel- und Einrichtungshaus zwischen der Regensburger Straße und der Bahnlinie Regensburg - Nürnberg, südöstlich des Areals für Sozial- und Fürsorgeeinrichtungen beschlossen. Ziel des Bebauungsplans Nr. 4640 für ein Möbel und Einrichtungshaus ist es, das bestehende Gewerbegebiet zu einem Sondergebiet für ein Möbel- und Einrichtungshaus zu entwickeln. Da auch der Flächennutzungsplan im Plangebiet ein Gewerbegebiet darstellt, wird dieser im Parallelverfahren geändert. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur 14. Änderung des Flächennutzungsplans findet im gleichen Zeitraum statt. Auf der Grundlage des Rahmenplans zum Bebauungsplan Nr. 4640 vom 23.12.2015, der schriftlichen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke und voraussichtlichen Auswirkungen der Planung in Form der Begründung vom 23.12.2015 sowie des Umweltberichts vom 23.12.2015 wird die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Ort und Dauer der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Die Unterlagen können im Stadtplanungsamt, Lorenzer Straße 30, 90402 Nürnberg, 3. Obergeschoss (Treppenhaus) vom 29.02.2016 bis einschließlich 29.03.2016 während der allgemeinen Öffnungszeit (Montag bis Freitag von 07:00 bis 17:00 Uhr) eingesehen werden. Zudem steht eine digitale Version der Unterlagen auf der Internetseite des Stadtplanungsamts unter https://www.nuernberg.de/internet/stadtplanung/ oeffentlichkeitsbeteiligung.html in der oben genannten Zeit zum Download bereit. Über eine Dialogfunktion kann hier direkt eine Stellungnahme abgeben werden. Amtsblatt Nürnberg 4 / 24. Februar 2016 GMKG: GLEIßHAMMER ohne Maßstab LAGEPLAN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 4640 "MÖBEL- UND EINRICHTUNGSHAUS " für ein Möbel- und Einrichtungshaus zwischen der Regensburger Straße und der Bahnlinie Regensburg Nürnberg, südöstlich des Areals für Sozial- und Fürsorgeeinrichtungen Grenze des räumlichen Geltungsbereichs Stadtplanungsamt / Verbindliche Bauleitplanung In der Zeit des Publikumsverkehrs (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8:30 bis 15:30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8:30 bis 12:30 Uhr) besteht ferner Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung. Auf Wunsch steht hierzu zwischen 10:00 und 12:00 Uhr eine Mitarbeiterin (Anmeldung Zimmer 115 / 1. Obergeschoss) zur Verfügung. Andere Termine können telefonisch unter der Ruf-Nr. 0911/23-4610 (Durchwahl) vereinbart werden. BAYERISCHES ZIMMERERHANDWERK LEISTUNGSFÄHIG LORENZ WUNNER Holzbau · Zimmerei · Treppenbau 90441 Gustav-Adolf-Straße 46 66 24 10, Fax (09 11) 66 84 86 @ [email protected] Über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Stadtplanungsausschuss informiert. Es wird darauf hingewiesen, dass während der späteren öffentlichen Auslegung des BebauungsplanEntwurfs gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Möglichkeit besteht, Stellungnahmen vorzubringen. Ort und Dauer der Auslegung werden zu gegebener Zeit im Amtsblatt der Stadt Nürnberg bekannt gemacht. Stadt Nürnberg – Stadtplanungsamt 60 nerhalb des Rahmens befindlichen Inhalte sind maßgeblich für die Veröffentlichung im A Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg 4056 GMKG: ZIEGELSTEIN ohne Maßstab LAGEPLAN ZUR ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4056 für das Gebiet Buchenbühl-Süd Grenze des räumlichen Geltungsbereichs Stadtplanungsamt / Verbindliche Bauleitplanung Geobasisdaten (c) Bayerische Vermessungsverwaltung 2016 Änderung des Bebauungsplans Nr. 4056 Buchenbühl - Süd Der Stadtplanungsausschuss hat am 28.01.2016 beschlossen, für das Gebiet Buchenbühl-Süd den Bebauungsplan zu ändern. Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird dies hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Zum räumlichen Geltungsbereich wird auf den abgedruckten Lageplan hingewiesen. Ziel der Änderung des Bebauungsplans ist, die festgesetzten Baubeschränkungen für Wohnnutzungen zu lockern. Zielsetzung ist grundsätzlich, die ortsteiltypische Bauund Freiraumstruktur weitgehend zu erhalten, d.h. - eine moderate bauliche Entwicklung zu ermöglichen, um dem gestiegenen Wohnflächenbedarf/ Haushalt gerecht zu werden, und um nach Möglichkeit neue Wohneinheiten für Familienmitglieder vor Ort zu schaffen, - das Orts- und Landschaftsbild im ehemaligen En- Amtsblatt Nürnberg 4 / 24. Februar 2016 / Dastellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet. sembleschutzbereich in seinen maßgeblichen bildgebenden Bestandteilen zu bewahren, - die großen zusammenhängenden Garten- und Vorgartenflächen weitgehend zu erhalten. Stadt Nürnberg - Stadtplanungsamt tungsbereich wird auf den abgedruckten Plan zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen. Stadt Nürnberg - Stadtplanungsamt Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan 14. Änderung: Bereich Regensburger Straße, nordwestlich Bannwald Einleitung des Verfahrens Der Stadtrat hat am 17.02.2016 beschlossen, für den im Plan des Stadtplanungsamtes Nr. 13-FNP-14-01 vom 25.08.2015 bestimmten Bereich Regensburger Straße das Verfahren zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan einzuleiten. Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch wird dies hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Zum räumlichen Gel- Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan, 14. Änderung: Bereich Regensburger Straße, nordwestlich Bannwald Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 17.02.2016 die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan, 14. Änderung: Bereich Regensburger Straße beschlossen. Ziel der Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für großflächigen Einzelhandel im Bereich der derzeitigen gewerb61 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan 14.Änderung Bereich Regensburger Straße, nordwestlich Bannwald 0 100 200 300 zungsplanänderungs-Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Möglichkeit besteht, Stellungnahmen vorzubringen. Ort und Dauer der Auslegung werden zu gegebener Zeit im Amtsblatt der Stadt Nürnberg bekannt gemacht. Stadt Nürnberg – Stadtplanungsamt 400 500 Vollzug des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Planfeststellungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung für den 6-streifigen Ausbau der BAB A 73 Nürnberg – Feucht im Abschnitt Anschlussstelle NürnbergHafen-Ost bis Autobahnkreuz Nürnberg-Süd (Abschnitt 860, Station 0,000, bis Abschnitt 900, Station 1,867) im Bereich der Stadt Nürnberg und des gemeindefreien Gebiets Forst Kleinschwarzenlohe im Landkreis Roth. Zeichenerklärung Plan Nr. 13 - FNP14 - 01 Änderungsbereich lichen Baufläche. Die Flächen im Änderungsbereich sollen künftig als Sonderbaufläche großflächiger Einzelhandel und als Fläche für Wald dargestellt werden. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplanverfahren Nr. 4640 für ein Möbel- und Einrichtungshaus. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 4640 findet im gleichen Zeitraum statt. Auf der Grundlage des Plans Nr. 13-FNP-14-01 vom 09.12.2015, der schriftlichen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke und voraussichtlichen Auswirkungen der Planung in Form der Begründung vom 09.12.2015 sowie des Umweltberichtes vom 23.12.2015 wird die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Ort und Dauer der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Die Unterlagen können im Stadtplanungsamt, Lorenzer Straße 30, 90402 Nürnberg, 3. Obergeschoss (Treppenhaus) vom 29.02.2016 bis einschließlich 29.03.2016 während der allgemeinen Öffnungszeit (Montag bis Freitag von 07.00 bis 17.00 Uhr) eingesehen werden. Amtsblatt Nürnberg 4 / 24. Februar 2016 Zudem steht eine digitale Version der Unterlagen auf der Internetseite des Stadtplanungsamts unter https://www.nuernberg.de/internet/stadtplanung/ oeffentlichkeitsbeteiligung.html in der oben genannten Zeit zum Download bereit. Über eine Dialogfunktion kann hier direkt eine Stellungnahme abgeben werden. In der Zeit des Publikumsverkehrs (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr) besteht ferner Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung. Auf Wunsch steht hierzu zwischen 10:00 Uhr und 12:00 Uhr Frau Opp (Anmeldung Zimmer.416, 4. Obergeschoss) zur Verfügung. Andere Termine können telefonisch unter Ruf-Nr. 231-4914 (Durchwahl) vereinbart werden. Über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Stadtrat informiert. Es wird darauf hingewiesen, dass während der späteren öffentlichen Auslegung des Flächennut- Die Autobahndirektion Nordbayern hat für das im Betreff genannte Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Gegenstand des Bauvorhabens ist der 6-streifige Ausbau der bislang 4-streifigen A 73 von Abschnitt 860, Station 0,000, bis Abschnitt 900, Station 1,867, auf einer Länge von etwa 5,8 km. Der Ausbau beginnt ca. 350 m südlich der Anschlussstelle Nürnberg-Hafen-Ost und endet am Autobahnkreuz Nürnberg-Süd. Innerhalb des Ausbauabschnittes liegen die Anschlussstellen Nürnberg-Königshof sowie Nürnberg-Zollhaus. Im Zuge des Ausbaus wird die im Norden unmittelbar an die A 73 angrenzende Südwesttangente auf einer Länge von ca. 300 m höhenmäßig an die ausgebaute A 73 angepasst. Zwischen der Anschlussstelle Nürnberg-Zollhaus und dem Autobahnkreuz Nürnberg-Süd wird zusätzlich zum 6-streifigen Querschnitt an der Richtungsfahrbahn Feucht ein durchgehender Verflechtungsstreifen mit 3,75 m Breite hergestellt und am Bauende an den dort unverändert bleibenden Straßenquerschnitt angebunden. Die an der Richtungsfahrbahn Nürnberg/ Fürth vorhandenen 2-streifigen Verflechtungsstreifen werden in eine bauliche abgetrennte 2-streifige Verteilerfahrbahn mit 7,50 m Gesamtbreite umgewandelt. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschafts-pflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Eibach, Eibacher Forst, Langwasser (Stadt Nürnberg), Forst Kleinschwarzenlohe (gemeindefreies Gebiet im Landkreis Roth), Kalchreuth (Gemeinde Kalchreuth) und Walpersdorf (Gemeinde Rednitzhembach) beansprucht. Die in den beiden letztgenannten Gemarkungen beanspruchten Grundstücke befinden sich bereits im Eigentum der Vorhabensträgerin. 62 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt in der Zeit vom 03.03.2016 bis 04.04.2016 bei der Stadt Nürnberg, Servicebetrieb Öffentlicher Raum, Wegerecht, Hallplatz 2, 90402 Nürnberg, Zi. 217, 2. OG während der Dienststunden von Montag bis Donnerstag von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr und Freitag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Zudem wird der Plan im Internetauftritt der Regierung von Mittelfranken (www.regierung.mittelfranken.bayern.de) unter „Aufgaben“ > „Planung und Bau“ > „Planfeststellung, Straßenrecht, Baurecht“ > „Planfeststellungsunterlagen im Internet“ veröffentlicht; maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen (Art. 27a Abs. 1 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz - BayVwVfG). 1. Jeder, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 18.04.2016, bei der Stadt Nürnberg, Servicebetrieb Öffentlicher Raum, Wegerecht, Hallplatz 2, 90402 Nürnberg oder bei der Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, 91522 Ansbach, Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Einwendungen können auch elektronisch, aber nur mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen, unter der Adresse [email protected] erhoben werden. Einwendungen mit „konventioneller“ E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz sind unwirksam. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Nach Ablauf dieser Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (Art. 73 Abs. 4 Satz 3 BayVwVfG). Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen (Art. 73 Abs. 4 Sätze 5 und 6 BayVwVfG). Der Einwendungsausschluss beschränkt sich bei Einwendungen und Stellungnahmen, die sich auf die Schutzgüter nach § 2 Abs. 1 UVPG beziehen, nur auf dieses Verwaltungsverfahren. Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftenlisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer HUVWRSIW" $EIOXVVY UXFK" 5RKUE .XQGHQEUR 1HXPKOZHJ 1UQEHUJ 7HO )D[ Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. 2. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der Vereinigungen nach Art. 73 Abs. 4 Satz 5 BayVwVfG von der Auslegung des Plans. 3. Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen verzichten (§ 17a Nr. 1 des Bundesfernstraßengesetzes - FStrG). Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht werden. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendung wird der Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt (Art. 17 BayVwVfG). Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. 4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. 6. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. 7. Vom Beginn der Auslegung des Plans treten die Anbaubeschränkungen nach § 9 FStrG und die Veränderungssperre nach § 9a FStrG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger der Straßenbaulast ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 9a Abs. 6 FStrG). 8. Da für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist, wird darauf hingewiesen, dass – die für das Verfahren und für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zuständige Behörde die Regierung von Mittelfranken ist, – über die Zulässigkeit des Vorhabens durch Planfeststellungsbeschluss entschieden werden wird, – die ausgelegten Planunterlagen die nach § 6 Abs. 3 UVPG notwendigen Angaben enthalten und – die Anhörung zu den ausgelegten Planunterlagen auch die Einbeziehung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens gemäß § 9 Abs. 1 UVPG ist. Stadt Nürnberg Servicebetrieb Öffentlicher Raum Straßenaufsicht, Wegerecht und Planfeststellung Änderung der Anlage 2 Grabmalordnung des § 3 Gestaltungsbestimmungen Im Absatz 1 Ziffer 1. wird die maximale Breite auf 0,60 m geändert. Die Absätze 7, 8 und 9 werden ersatzlos gestrichen und der Abs. 7 neu eingefügt: (7) Zulässig sind Einfassungen aus den Materialien gemäß Grabmalordnung, mindestens 15 cm hoch, zwischen 8 und 10 cm breit. Die Einbauhöhe über anstehendem Gelände muss bei 5 cm liegen. Bei Kindergräbern ist die Mindestbreite 6 cm. Die Einfassung darf nicht über die in der Bestattungs- und Friedhofssatzung genannte maximale Pflanzfläche hinausragen. ZZZ .DQDOXQG5RKU 6DQLHUXQJ .DQDOUHQRYDWLRQ,QOLQHUWHFKQLN .DQDOUHSDUDWXU.XU]OLQHUWHFKQLN .DQDOLQVWDQGVHW]XQJ(GHOVWDKOKOVHQWHFKQLN 1HXYHUOHJXQJ $EGLFKWXQJVYHUIDKUHQJHJHQ*UXQGZDVVHU ,QQHQEHVFKLFKWXQJHQ 6FKDFKWVDQLHUXQJHQ (LQEDXYRQ5FNVWDXVLFKHUXQJHQ )HWWDEVFKHLGHUQ6FKlFKWHQXVZ GH GH 7DJ1DFKW1RWGLHQVW NRVWHQORVH6HUYLFHQXPPHU 5RKU$EIOXVV.DQDOUHLQLJXQJ +RFKGUXFNVSOXQJUHLQLJXQJ )HWWDEVFKHLGHUHQWOHHUXQJ 'LFKWKHLWVSUIXQJ$79',1(1 5RKU.DQDO798QWHUVXFKXQJ .DQDO5RKU6DQLHUXQJ /HLWXQJVRUWXQJ 6LJQDOQHEHOEHUDXFKXQJ 5DWWHQ6FKXW]NODSSHXYP $XXVELOGXQJV IDDFKKEHWULLHE Amtsblatt Nürnberg 4 / 24. Februar 2016 63 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg Absatz 8 lautet künftig wie folgt: Einlegeplatten a) Auf einfachbreiten Erdgräbern ohne Liegestein: Mindeststärke 0,08 m, maximale Gesamtfläche 0,6 qm b)Auf einfachbreiten Erdgräbern mit Liegestein: Mindeststärke 0,08 m, maximale Breite 0,50 m, maximale Länge 0,40 m c) Auf doppelbreiten Erdgräbern ohne Liegestein: Mindeststärke 0,08 m, maximale Gesamtfläche 1 qm d)Die maximal zulässige Gesamtfläche der Einlegplatten kann der Einfassung hinzugerechnet werden, in diesem Fall ist die Mindeststärke der Einfassung für die Berechnung zugrunde zu legen. Beschluss des Kirchenvorstandes vom 2.12.2015 (mit einer Enthaltung) a.D. Hannes Ostermayer, Pfarrer Anwesen Äußere Laufer Gasse 9, Gemarkung/Flurnr.: Nürnberg- Sebald 915 Baugenehmigung für den Umbau mit Teilabbruch und Teilaufstockung sowie Nutzungsänderung des Lager-, Büro- und Wohngebäudes zu Mehrfamilienhaus (7 WE) mit Mittelgarage (EG) - Tektur über Grundriss- und Fassadenänderungen Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 16.02.2016 Aktenzeichen B2-2015-862 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen und Zulassung von Abweichungen nach Art. 63 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erteilt. Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausan-schrift: Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Bau-gesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt werden. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Hinweise zur Akteneinsicht: Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 - 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 231-5662 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 16, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern. Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde Altauto-Entsorgung! Die erste Adresse für Autoverwertung mit Bestpreisgarantie AVF GmbH, Schwabach Tel. 09122/634800 KFZ-Gebrauchtteileanfrage: Tel. 09122/634801 www.bonns-autoscheune.de Amtsblatt Nürnberg 4 / 24. Februar 2016 Anwesen Kirchenweg 25, Gemarkung/Flurnr.: St. Johannis 256/48 Baugenehmigung für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses - 2. Tektur über Aufteilung der Maisonette in zwei Wohneinheiten und Änderung eines Fensterelements (5.OG) Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 18.02.2016 Aktenzeichen B2-2015-1085 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen erteilt. Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt werden. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Hinweise zur Akteneinsicht: Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden 64 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 - 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 231-5662 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 16, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern. Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde Anwesen Lothringer Straße 11, Gemarkung/Flurnr.: Gibitzenhof 286/47 Baugenehmigung für die Errichtung einer Balkonanlage, TEKTUR über die Erhöhung der Balkonanlage um eine Etage und Errichtung einer Balkonüberdachung Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 03.02.2016 Aktenzeichen B2-2015-1094 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Zulassung von Abweichungen nach Art. 63 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erteilt. Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Hinweise zur Akteneinsicht: Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 - 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 231-4372 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 30, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern. Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde Anwesen Maffeiplatz 15a, Gemarkung/Flurnr.: Gibitzenhof 252/18 Baugenehmigung für die Nutzungsänderung mit Umbau von Werkstatt, Lager und Büro in Beherbergungsbetrieb mit 6 Zimmereinheiten im Rückgebäude Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 18.02.2016 Aktenzeichen B2-2015-1160 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben erteilt. Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt werden. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Hinweise zur Akteneinsicht: Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 - 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 231-5658 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 200, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern. Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt werden. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es Amtsblatt Nürnberg 4 / 24. Februar 2016 www.torprofi.de · E-mail: [email protected] 65 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg Anwesen Rollnerstr. 97, Gemarkung/ Flurnr.: Gärten h. d. Veste 621 / 2 Baugenehmigung für die Nutzungsänderung von Montage und Verkaufsflächen zu Büro im Erdgeschoss sowie die Nutzungsänderung von Arztpraxis zu Büro im 1. Obergeschoss Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 12.02.2016 Aktenzeichen B2-2014-956 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen und unter Zulassung von Abweichungen nach Art. 63 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erteilt. Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt werden. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Hinweise zur Akteneinsicht: Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 - 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 231-4357 Nebenstelle einfügen im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer Nr. 16 einfügen, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern. Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde Anwesen Wettersteinstr. 23, Gemarkung/Flurnr.: Langwasser 180 / 2295 Baugenehmigung für die Errichtung eines Anbaus für den Bereich Getränkemarkt Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 04.02.2016 Aktenzeichen B1-2015-224 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen und unter Zulassung von Abweichungen nach Art. 63 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erteilt. Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt werden. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom Amtsblatt Nürnberg 4 / 24. Februar 2016 22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Hinweise zur Akteneinsicht: Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 - 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 231-10370 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 28, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern. Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde Anwesen Wilhelm-Marx-Str. , Gemarkung/Flurnr.: Wetzendorf 351/5 Vorbescheid für die Errichtung von 2 Wohnhäusern mit Carports und Stellplätzen Zum oben genannten Vorhaben wurde am 11.02.2016 mit Aktenzeichen V1-2015-116 von der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg ein Vorbescheid unter Zulassung von Abweichungen nach Art. 63 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erteilt. Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung des Vorbescheids durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Bauge- 66 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg setzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt werden. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Hinweise zur Akteneinsicht: Beteiligte können die Akten des Verfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 - 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 231-10464 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 16, einsehen. Sie können auch einen Abdruck des Vorbescheides schriftlich anfordern. Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde Bekanntmachung über den Abschluss des Wirtschaftsjahres 2014 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) Der Stadtrat hat am 27.01.2016 den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie Lagebericht) des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg für das Wirtschaftsjahr 2014 (1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014) wie folgt festgestellt: Die Bilanz mit einer Summe von 590.665.810,06 EUR auf der Aktiv- und Passivseite. Die Gewinn- und Verlustrechnung mit einem Jahresgewinn von 6.137.490,16 EUR. Der Jahresgewinn wird in die Rücklagen eingestellt. Gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung wird die uneingeschränkte Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss 2014 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg wird, gemäß § 25 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung, öffentlich bekannt gegeben. gez. Dr. Pluschke erster Werkleiter gez. Vogel Bürgermeister Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers „Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 geprüft. Durch Art. 107 GO Bay wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs i.S.v. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht, nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs, liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss, unter Einbeziehung der Buchführung, über den Lagebericht sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung gemäß § 317 HGB und Art. 107 GO Bay, unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems, Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht sowie die Anforderungen aus der Erweiterung des Prüfungsgegenstands überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung des Eigenbetriebs sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir darüber hinaus entsprechend den vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten Grundsätzen zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG vorgenommen. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung des Jahresabschlusses, unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts, hat zu keinen Einwendungen geführt. Amtsblatt Nürnberg 4 / 24. Februar 2016 Nach unserer Beurteilung, aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse, entspricht der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg, den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt, unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, ein den tatsächlichen Verhältnis-sen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs geben nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen.“ Nürnberg, den 13. Mai 2015 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gez. Kiefer gez. Thiermann WirtschaftsprüferWirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss und Lagebericht des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg liegen in der Zeit vom 24.02. bis 03.03.2016 im Verwaltungs- und Betriebsgebäude der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, AdolfBraun-Straße 33, 90429 Nürnberg, 1. Stock, Zimmer 4.26, während der allgemeinen Geschäftszeiten zur Einsicht auf. Nürnberg, 04.02.2016 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Werkleitungsangelegenheiten Stiftungen fördern Historiker Unterstützung für Publikationen Historiker können für ihre Publikationsvorhaben Unterstützung bei der Stiftungsverwaltung der Stadt Nürnberg beantragen. Die Friedrich Freiherr von Haller’sche Forschungsstiftung und die Hedwig Linnhuber – Dr. Hans Saar-Stiftung vergeben Druckkostenzuschüsse für Arbeiten zur Nürnberger Historie, zur Bevölkerungs-, Personen- und Familiengeschichte und Heraldik der ehemaligen Reichsstadt Nürnberg (Mitte des 12. Jahrhunderts bis 1806), wenn diese Veröffentlichungen sonst nicht gedruckt werden könnten. Es können nur Arbeiten gefördert werden, die noch nicht gedruckt sind. Sofern ein Zuschuss gewährt wird, muss der Antragsteller bereit sein, die Förderung durch die Stiftung an geeigneter Stelle der Veröffentlichung zu vermerken. 67 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg Anträge sind bis spätestens 31.05.2016 an die Stiftungsverwaltung der Stadt Nürnberg, Theresienstr. 1, 90403 Nürnberg, Telefon 231 75 45, zu richten. Stiftungsverwaltung der Stadt Nürnberg Preise der Stadt Nürnberg für Kunst und Wissenschaft für das Jahr 2016 Nach der „Satzung über die Verleihung von Preisen für Kunst und Wissenschaft“ kann die Stadt Nürnberg den Preis der Stadt Nürnberg in zweijährigem Turnus und jährlich zwei Förderungspreise sowie Nürnberg-Stipendien verleihen. Es besteht keine Bindung, die Förderpreise sowie die Nürnberg-Stipendien alljährlich zu verleihen. Gemäß § 8a (2) der Schlussbestimmung dieser Satzung wurde der Verleihungsrhythmus für den Preis der Stadt Nürnberg neu im Jahre 1996 festgelegt. Somit kann er im Jahr 2016 verliehen werden. Der Preis der Stadt Nürnberg kann an eine durch Geburt, Leben oder Werk mit Franken verbundene Persönlichkeit in Anerkennung ihres bedeutsamen Schaffens in Kunst und Wissenschaft verliehen werden. Die Förderungspreise können an durch Geburt, Leben oder Werk mit Franken verbundene Persönlichkeiten in Anerkennung förderungswürdiger Leistungen in Kunst und Wissenschaft, die weitere positive Entwicklungen erwarten lassen, verliehen werden. Die Förderungspreise können auch an Gruppen verliehen werden, die durch ihren Wirkungsort oder ihr Werk mit Franken verbunden sind und förderungswürdige Leistungen in Kunst oder Wissenschaft vorweisen. Nürnberg-Stipendien können an Persönlichkeiten oder Gruppen verliehen werden, die im Kulturleben der Stadt Nürnberg herausragende Akzente setzen. Das Vorschlagsrecht haben: - Geburtstag und Geburtsort - Wohnungsanschrift, Telefonnummer, E-Mailadresse, Internetadresse - Beruf und Tätigkeit - Genaue Bezeichnung der Leistung oder des Schaffens der zur Preisverleihung empfohlenen Persönlichkeiten oder Gruppe - Begründung des Vorschlags/der Anregung - Lebenslauf der zur Preisverleihung empfohlenen Persönlichkeiten oder Gruppe Die zugesandten Vorschläge bzw. Anregungen werden dem „Beratergremium für kulturelle Fragen“ als Entscheidungshilfe darüber dienlich sein, nach welchen Gesichtspunkten der Preis der Stadt Nürnberg, die Förderungspreise sowie Nürnberg-Stipendien für das Jahr 2016 vergeben werden sollen. Weitere Informationen und das Vorschlagsformular sind im Internet unter www.nuernbergkultur.de/kulturpreise oder beim Kulturreferat der Stadt Nürnberg, [email protected], erhältlich. Kulturreferat Versammlung für ein Jagdrevier Die Jagdgenossenschaft Nürnberg - Nord (Almoshof, Lohe und Pegnitzwiesen) lädt zu ihrer diesjährigen Jagdgenossenschaftsversammlung ein. Die Eigentümer oder Nutznießer (nicht Pächter) der im Gemeinschaftsjagdrevier Nürnberg - Nord (Almoshof, Lohe und Pegnitzwiesen) gelegenen, unbebauten und unbefriedeten, jagdbaren Grundstücke werden hiermit zu einer Versammlung eingeladen, die am Mittwoch, 09.03.2016, um 20.00 Uhr im Gasthaus „Trattoria del Nord“, Almoshofer Hauptstr. 85, 90427 Nürnberg, stattfindet. Tagesordnung: 1. Bericht des Jagdvorstehers 2. Bericht des Kassiers 3. Anträge, Verschiedenes Die Mitglieder des vom Kulturausschuss berufenen Beratergremiums. Die Mitglieder des Stadtrates einschließlich der berufsmäßigen Stadträte. Rottner Jagdvorsteher Anregungen aus der Bevölkerung können an die vorgenannten Gremien gerichtet werden. Eigenbewerbungen sind nicht möglich. Versammlung für ein Jagdrevier Es wird gebeten, Anregungen zur Preisvergabe bis spätestens 15. Mai 2016 dem Kulturreferat der Stadt Nürnberg zu übermitteln. Postadresse: Stadt Nürnberg, Kulturreferat, Hauptmarkt 18, 90403 Nürnberg). Die Vorschläge bzw. Anregungen sollen, falls verfügbar, bitte folgende Angaben enthalten: - Vor- und Zuname bzw. Name der Gruppe oder deren Ansprechpartner Amtsblatt Nürnberg 4 / 24. Februar 2016 Tagesordnung: 1. Bericht des Jagdvorstandes 2. Verlesung des letzten Protokolls 3. Bericht des Kassenverwalters 4. Bericht der Revisoren 5. Entlastung des Jagdvorstandes 6. Neuwahlen 7. Wünsche und Anträge 8. Verschiedenes Anschließend findet das Jagdessen statt. Igel Jagdvorsteher Versammlung für ein Jagdrevier Die Jagdgenossenschaft Nürnberg-Worzeldorf lädt zu ihrer diesjährigen Jagdgenossenschaftsversammlung ein. Die Eigentümer oder Nutznießer (nicht Pächter) der im Jagdrevier Nürnberg-Worzeldorf gelegenen, unbebauten und unbefriedeten jagdbaren Grundstücke werden hiermit zu einer Versammlung eingeladen, die am Dienstag, den 8. März 2016 um 19.00 Uhr im Gasthof Blödel, Grüner Baum, Venatoriusstraße 7, 90455 Nürnberg, stattfindet. Tagesordnung: 1. Bericht des Jagdvorstehers 2. Bericht des Kassenverwalters 3. Bericht der Revisoren 4. Entlastung des Vorstands 5. Beschlussfassung über die Verwendung des Jagdpachterlöses 6. Neuwahlen 7. Verschiedenes Jeder Jagdgenosse hat die zur Ausübung seiner Mitgliedschaftsrechte erforderlichen Unterlagen (Grundbuchauszüge, Urkundenabschriften usw. nach dem neuesten Stand) zur Versammlung mitzubringen. Dr. Herbert Muschweck Jagdvorsteher Die Jagdgenossenschaft Nürnberg - Neunhof lädt zu ihrer Jagdgenossenschaftsversammlung ein. Die Eigentümer oder Nutznießer (nicht Pächter) der im Gemeinschaftsjagdrevier Nürnberg - Neunhof gelegenen, unbebauten und unbefriedeten, jagdbaren Grundstücke werden hiermit zu einer Versammlung eingeladen, die am Sonntag, den 13.03.2016 um 19.00 Uhr im Landgasthof „Grüner Baum“, Obere Dorfstr. 21, 90427 Nürnberg, stattfindet. Aufgebot einer verlorenen Sparurkunde Die nachfolgend genannte Sparurkunde ist wie glaubhaft gemacht wurde, verloren gegangen. Nr. der Sparurkunde: 3.011.314.857 Für diese Sparurkunde wird hiermit, gemäß Artikel 35 AGBGB, das Aufgebot und die Kontensperre angeordnet und der Inhaber der Sparurkunde aufgefordert, seine Rechte unter Vorlage der Sparurkunde innerhalb von drei Monaten bei der Sparkasse Nürnberg anzumelden. Falls dies nicht geschieht, wird die Sparurkunde für kraftlos erklärt. Nürnberg, den 03.02.2016 SPARKASSE NÜRNBERG Der Vorstand 68 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg Die Stadtverwaltung gedenkt ehrend ihrer Verstorbenen im aktiven Dienst verstorben 09.01.2016 Ströhlein Bernd Oberstudienrat 13.01.2016 Hildmann Regina Betreuungskraft 14.01.2016 Knop Nicole Studienrätin 15.01.2016 Betz Theodor Kraftfahrer 30.01.2016 Holthaus Ulla Mitarbeiterin im Verwaltungsdienst im Ruhestand verstorben 01.01.2016 Wüst Karlheinz Gärtnerhelfer 07.01.2016 Nagel Hans Gärtnerhelfer 11.01.2016 Egermann Georg Angestellter 11.01.2016 Sperl Franz Kraftfahrer 12.01.2016 Detzel Helmut Maurer 15.01.2016 Forster Gisela Mitarbeiterin im Verwaltungsdienst 17.01.2016 Söllner Anna Verwaltungsangestellte 22.01.2016 Igel Käthe Verwaltungsangestellte 23.01.2016 Wank Siegfried Lehrkraft 23.01.2016 Weichselbaum Renate Verwaltungsangestellte 26.01.2016 Kernstock Michael Fachlehrer 26.01.2016 Kluwig Rudolf Bühnenoberinspektor 30.01.2016 Kellner Reinhard Handwerkerhelfer 31.01.2016 Steiner Paul Techn. Angestellter Feuchte Mauern? Abfallender Verputz? Schimmel? Salpeter? Trockene Wände mit dem bjk-Dicht-System ohne Aufgraben. Auch für Häuser ohne Keller. Beratung, Ausführung, günstige Preise. bautenschutz katz GmbH 0 9122 / 79 88-0 Ringstraße 51 · 91126 Rednitzhembach Der Spezialist seit über 30 Jahren. Allerorts. www.bautenschutz-katz.de Vergabe von Bauleistungen und Leistungen durch die Stadt Nürnberg Der Bau- und Vergabeausschuss hat am 14. Dezember 2015 die Vergabe der nachstehend aufgeführten Lieferungen, Leistungen und Dienstleistungen beschlossen: Anzeigenschluss 5 Tage vor Erscheinen. Art der Lieferung bzw. Leistung Auftrag erteilt an Firma: Sicherstellung von Fahrzeugen aus dem öffentlichen Raum Bonn-Allkran OHG, Am Kiefernschlag 22, 91126 Schwabach Rothenburger Straße 45, Ämtergebäude Umbau und Nutzungsänderung zum Familienzentrum hier: Starkstrom- und fernmeldetechnische Anlagen Dehn Instatec GmbH, Hans-Dehn-Str. 2a, 92318 Neumarkt Königstraße 93, Künstlerhaus – Generalsanierung 3. BA hier: Vergabe der Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung SBI Schicho Ingenieure GmbH & Co. KG, An der Schergenbreite 1, 93059 Regensburg Erfolgreich werben durch Anzeigen im Amtsblatt. www.zoells.de Amtsblatt Nürnberg 4 / 24. Februar 2016 69 ÖffentlicheAmtliche Ausschreibungen Bekanntmachungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg der Stadt Nürnberg a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Nürnberg, Hochbauamt, Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg, Telefon: 0911/231-4265, Telefax 0911/231-7630, E-Mail: [email protected] b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A c) gegebenenfalls Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: Das Vergabesystem der Deutschen eVergabe verwendet für die Verschlüsselung Ihrer Angebotsinhalte während der Übertragung zum Server ein SSLVerschlüsselungsverfahren mit einer Schlüsseltiefe von 128 Bit. [https-Übertragung] d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen f) Art und Umfang der Leistung: Aktenzeichen H44-2016-D2-3.2 Kurzbeschreibung: Dachdeckerarbeiten mit Flaschnerarbeiten (Trapezblech) Maßnahme: Tiergarten Nürnberg, Sanierung Delfinarium 2 - Trapezblech (ca. 670 m²) auf neuer Dachkonstruktion (15° DN); - Aufsparrendämmung (670 m²), - Dachabdichtungsbahnen aufbringen (ca. 670 m²); - Dachentwässerung aus Titanzink (ca. 65 lfm, Regenrinnen, 20stg Fallrohr) g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: keine Angaben h) falls die bauliche Anlage oder der Auftrag in mehrere Lose aufgeteilt ist, Art und Umfang der einzelnen Lose und Möglichkeit, Angebote für eines, mehrere oder alle Lose einzureichen: losweise Vergabe ist nicht vorgesehen i) Zeitpunkt, bis zu dem die Bauleistungen beendet werden sollen oder Dauer des Bauleistungsauftrags; sofern möglich, Zeitpunkt, zu dem die Bauleistungen begonnen werden sollen: Von: 17.05.2016, Bis: 22.07.2016, Erläuterungen 20. KW - 29. KW 2016 j) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 3 zur Zulässigkeit von Nebenangeboten: Zulässigkeit Die Abgabe von Nebenangeboten ist erlaubt. Gesonderte Vorgaben Nebenangebote sind nur in Verbindung mit dem Hauptangebot zugelassen. k) Name und Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mailadresse der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen angefordert und eingesehen werden können: Nach § 11 der Vergabeordnung haben wir uns entschieden die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über die Deutsche eVergabe anzubieten. Sie finden das Verfahren unter folgendem Link: http://tinyurl.com/jgspn6w l) gegebenenfalls die Höhe und Bedingungen für die Zahlung des Betrags, der für die Unterlagen zu entrichten ist: Aktivierung der Ausschreibung. Sie haben die Möglichkeit, dieses Verfahren elektronisch zu bearbeiten, mit der Vergabestelle online zu kommunizieren und die Unterlagen zum Vergabeverfahren herunter zu laden. Hierfür stellt Ihnen Deutsche eVergabe ein Werkzeug zur Verfügung - den Projekt-Safe. Die einmaligen Lizenzkosten für dieses Verfahren betragen 14,00 EUR. Zur Nutzung dieser Funktionen aktivieren Amtsblatt Nürnberg 4 / 24. Februar 2016 Sie bitte den Projekt-Safe des Vergabeportals der Deutschen eVergabe. Die Angebots/Antragsabgabe erfolgt jedoch aufgrund der Vorgaben der Vergabestelle konventionell in Papierform. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. n) Frist für den Eingang der Angebote: Angebotsfrist Angebote können bis zum Submissionstermin abgegeben werden. Bitte beachten Sie die entsprechenden Angaben von Submissionstermin und -ort in dieser Bekanntmachung. o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind, ggf. die Anschrift, an die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, VMN, Bauhof 9 – Nebeneingang, 90402 Nürnberg, p) Sprache, in der die Angebote oder Teilnahmeanträge abgefasst sein müssen: Deutsch q) Datum, Uhrzeit und Ort des Eröffnungstermins sowie Angabe, welche Personen bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Personen, die anwesend sein dürfen, Bieter oder deren Bevollmächtigte, Termin der Angebotsöffnung Ort der Angebotsöffnung 16.03.2016 um 09:30 Uhr. Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, VMN, Bauhof 9 – Nebeneingang, 90402 Nürnberg r) gegebenenfalls geforderte Sicherheiten: keine allgemeinen Angaben s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: keine Angaben t) gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaften nach der Auftragsvergabe haben muss: keine Angaben u) verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters: keine allgemeinen Angaben Folgende Nachweise sind im Einzelnen zu erbringen: - Erklärung zu Gewerbemeldung - Erklärung zu Referenzen v) Zuschlagsfrist: Die Zuschlagsfrist endet am 25.04.2016. w) Name und Anschrift der Stelle, an die sich Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann: Nachprüfung behaupteter Verstöße: Nachprüfungsstelle (§21 VOB/A): Regierung von Mittelfranken, VOB-Stelle, Promenade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach, Tel.: 0981/53-1746, Fax: 0981/53-1739 Vergabekammer (§ 104 GWB), Promenade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach, Tel.: 0981/53-1277, Fax: 0981/53-1837 Sonstiges: keine Angaben Zeitpunkt der Publikation: 24.02.2016 - 09:00 Uhr a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Nürnberg, Hochbauamt, Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg, Telefon: 0911/231-4265, Telefax: 0911/231-7630, E-Mail: [email protected] b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A c) gegebenenfalls Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: Das Vergabesystem der Deutschen eVergabe verwendet für die Verschlüsselung Ihrer Angebotsinhalte während der Übertragung zum Server ein SSLVerschlüsselungsverfahren mit einer Schlüsseltiefe von 128 Bit. [https-Übertragung] d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: 90480 Nürnberg, Tiergarten f) Art und Umfang der Leistung: Aktenzeichen H44-2016-D2-3.1 Kurzbeschreibung: Erd-, Mauer- und Betonarbeiten mit Pflasterarbeiten Maßnahme: Sanierung Delfinarium 2 (Ausweichbecken); - Betonschneidearbeiten: 25 lfm, - Abbruch in Kleinflächen, Pflaster entfernen u. wieder verlegen: 175 m², - Freilegen wieder Hinterfüllen der Fundamente in Hand-Maschinen-Aushub: 300 m², - Verbau: 40 m² g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: keine Angaben h) falls die bauliche Anlage oder der Auftrag in mehrere Lose aufgeteilt ist, Art und Umfang der einzelnen Lose und Möglichkeit, Angebote für eines, mehrere oder alle Lose einzureichen: losweise Vergabe ist nicht vorgesehen i) Zeitpunkt, bis zu dem die Bauleistungen beendet werden sollen oder Dauer des Bauleistungsauftrags; sofern möglich, Zeitpunkt, zu dem die Bauleistungen begonnen werden sollen: Von: 17.05.2016, Bis: 05.08.2016 Erläuterungen 20. KW - 31. KW 2016 j) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 3 zur Zulässigkeit von Nebenangeboten: Zulässigkeit Die Abgabe von Nebenangeboten ist erlaubt. Gesonderte Vorgaben Nebenangebote sind nur in Verbindung mit dem Hauptangebot zugelassen. k) Name und Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mailadresse der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen angefordert und eingesehen werden können: Nach § 11 der Vergabeordnung haben wir uns entschieden die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über die Deutsche eVergabe anzubieten. Sie finden das Verfahren unter folgendem Link: http://tinyurl.com/jod7om8 l) gegebenenfalls die Höhe und Bedingungen für die Zahlung des Betrags, der für die Unterlagen zu entrichten ist: Aktivierung der Ausschreibung: Sie haben die Möglichkeit, dieses Verfahren elektronisch zu bearbeiten, mit der Vergabestelle online zu kommunizieren und die Unterlagen zum Vergabeverfahren herunter zu laden. Hierfür stellt Ihnen Deutsche eVergabe ein Werkzeug zur Verfügung - den Projekt-Safe. Die einmaligen Lizenzkosten für dieses Verfahren betragen 14,00 EUR. Zur Nutzung dieser Funktionen aktivieren Sie bitte den Projekt-Safe des Vergabeportals der Deutschen eVergabe. Die Angebots/Antragsabgabe erfolgt jedoch aufgrund der Vorgaben der Vergabestelle konventionell in Papierform. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. n) Frist für den Eingang der Angebote: Angebotsfrist Angebote können bis zum Submissionstermin 70 ÖffentlicheAmtliche Ausschreibungen Bekanntmachungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg der Stadt Nürnberg abgegeben werden. Bitte beachten Sie die entsprechenden Angaben von Submissionstermin und -ort in dieser Bekanntmachung. o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind, ggf. die Anschrift, an die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, VMN Bauhof 8 – Nebeneingang, 90402 Nürnberg p) Sprache, in der die Angebote oder Teilnahmeanträge abgefasst sein müssen: Deutsch q) Datum, Uhrzeit und Ort des Eröffnungstermins sowie Angabe, welche Personen bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Personen, die anwesend sein dürfen Bieter oder deren Bevollmächtigte, Termin der Angebotsöffnung Ort der Angebotsöffnung, 15.03.2016 um 09:50 Uhr. Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, VMN, Bauhof 8 – Nebeneingang, 90402 Nürnberg r) gegebenenfalls geforderte Sicherheiten: keine allgemeinen Angaben s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: keine Angaben t) gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaften nach der Auftragsvergabe haben muss: keine Angaben u) verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters: keine allgemeinen Angaben Folgende Nachweise sind im Einzelnen zu erbringen: - Erklärung zu Gewerbemeldung - Erklärung zu Referenzen v) Zuschlagsfrist: Die Zuschlagsfrist endet am 25.04.2016. w) Name und Anschrift der Stelle, an die sich Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann: keine Angaben Sonstiges: keine Angaben Zeitpunkt der Publikation: 24.02.2016 - 09:00 Uhr I.1) Vergabestelle: Stadt Nürnberg, Hochbauamt, Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg, Telefon: 0911/231-4252, Telefax: 0911/231-5628, E-Mail: [email protected], Internet-Adresse (URL): www.nuernberg.de Anschrift für nähere Auskunft: Siehe oben Anschrift für die Anforderung von Unterlagen: Stadt Nürnberg Hochbauamt, z.Hd. Herrn Merklein, Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg, Fax 0911 2317642, E-Mail: [email protected] Angebote sind zu richten an: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9 – Nebeneingang, 90402 Nürnberg I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers: Lokalbehörde Der Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer Auftraggeber. II.1.1, II.1.5) Bezeichnung und Beschreibung bzw. Gegenstand des Auftrags: Schreinerarbeiten Akustikelemente 2 Amtsblatt Nürnberg 4 / 24. Februar 2016 II.1.2) Art des Bauauftrags: Ausführung Planung und Ausführung Ort der Ausführung: Nürnberg II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung: Öffentlicher Auftrag II.1.8) Aufteilung in Lose: nein II.1.9) Nebenangebote, Änderungsvorschläge werden berücksichtigt: ja nein II.2.1) Menge oder Umfang der Leistung: Schränke aus Dreischichtfeinspanplatten nach DIN 68765, lackiert, - Korpus und Türen akustisch gedämpft, Größe ca. 1,00 x 2,18 x 0,60 m, ca.163 Stück, - Wand/Tiefenabsorber für Übungsräume lackiert, Größe bis ca. 1,25 x 1,30 m, ca. 500 Stück, - Wand/Tiefenabsorber für Übungsräume mit Stoff bespannt, Größe bis ca. 1,25 x 1,30 m, ca. 270 Stück, - Wandabsorber für Flure, Orchestersaal mit Echtholzfunier Nussbaum, ca. 70 Stück, - Wand-/Tiefenabsorber für Hörsaal und Cafebar, lackiert ca. 142 Stück II.2.2) Optionen, Beschreibung und Zeitpunkt, zu dem sie wahrgenommen werden können: II.3) Ausführungsfrist: Beginn: Bauabschnitt 1, 13.06.2016, Ende: Bauabschnitt 1, 15.07.2016 Beginn: Bauabschnitt 2,12.06.2017 Ende: Bauabschnitt 2, 14.07.2017 III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Die geforderte Sicherheit für Vertragserfüllung und Mängelansprüche beträgt 5 v.H. der Auftragssumme einschließlich der Mehrwertsteuer. III.1.2)Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haftend) III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung: III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, erforderliche Erklärungen/Nachweise: gem. VOB/A § 6 EG Nr. 3 Absatz 2 a bis i III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Mindeststandards, Erklärungen / Nachweise: gem. VOB/A § 6 EG Nr. 3 Absatz 2 a bis i III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit, Mindeststandards, Erklärungen/Nachweise: gem. VOB/A § 6 EG Nr. 3 Absatz 2 a bis i IV.1.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren nach VOB/A IV.2.1) Zuschlagskriterien: Siehe Ausschreibungsunterlagen IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen und zusätzlicher Unterlagen: Erhältlich bis: 17.03.2016 Höhe des Entgeltes: 15,00 EURO Zahlungsweise: Überweisung Empfänger: Stadt Nürnberg Kontonummer: 1010941, BLZ: 76050101 Geldinstitut: Sparkasse Nürnberg IBAN: DE50760501010001010941, BIC/Swift: SSKNDE77XXX Verwendungszweck: Kostenart 54150500, Kosten-St. V111700001 LV 55 Schreinerarbeiten-Akustikelemente 2 Barzahlung und Schecks werden nicht angenommen. Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. Bei schriftlicher Anforderung eines Leistungsverzeichnisses sind der Bewerbung zwei mit der Firmenadresse beschriftete Aufkleber beizulegen. Ab dem 25.02.2016 ist zwischen 8:30 und 12:00 Uhr auch eine persönliche Abholung gegen Vorlage des Einzahlungsbeleges möglich. IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote: 24.03.2016 Uhrzeit: 09:50 Anschrift: siehe I.1), Anschrift für Angebote IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: 31.05.2016 IV.3.8) Angebotseröffnung: Termin: siehe IV.3.4, Ort: siehe I.1), Anschrift für Angebote Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und ihre Bevollmächtigten VI.4.1)Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer (§ 104 GWB): Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Postfach 606, 91511 Ansbach, (Promenade 27), Tel.: 0981/53 1277, Fax: 0981/53 1837 VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen: (Auskünfte dazu siehe VI.4.1) Frist zur Anstrengung eines Nachprüfverfahrens (VI.4.1) gemäß §107 GWB im Falle der Nichtabhilfe einer Rüge durch den Auftraggeber: 15 Kalendertage nach Eingang der Information des Auftraggebers beim Bieter/ Bewerber (§107 Abs. 3 Nr. 4 GWB) Auftragserteilung: gemäß §101a GWB, 15 Tage nach Absendung der Mitteilung durch die Vergabestelle oder 10 Tage nach Absendung der Mitteilung durch die Vergabestelle per Fax oder E-Mail VI.5) Tag der Absendung der Bekanntmachung an das EU-Amtsblatt: 19.02.2016 I.1) Vergabestelle: Stadt Nürnberg, Hochbauamt, Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg, Telefon: 0911/231-4252, Telefax: 0911/231-5628, E-Mail: [email protected] Internet-Adresse (URL): www.nuernberg.de Anschrift für nähere Auskunft: Siehe oben Anschrift für die Anforderung von Unterlagen: Stadt Nürnberg Hochbauamt, z.Hd. Herrn Merklein, Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg, Fax 0911/231-7642, E-Mail: [email protected] Angebote sind zu richten an: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9 – Nebeneingang, 90402 Nürnberg I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers: Lokalbehörde II.1.1, II.1.5) Bezeichnung und Beschreibung bzw. Gegenstand des Auftrags: 71 ÖffentlicheAmtliche Ausschreibungen Bekanntmachungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg der Stadt Nürnberg Schreinerarbeiten Bestuhlung Orchestersaal II.1.2) Art des Bauauftrags: Ausführung Ort der Ausführung: Nürnberg II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung: Öffentlicher Auftrag II.1.8) Aufteilung in Lose: nein II.1.9) Nebenangebote, Änderungsvorschläge werden berücksichtigt: nein II.2.1) Menge oder Umfang der Leistung: - Unterkonstruktion für Stühle aus poliertem Aluminiumdruckguss, ca. 233 m, - Stühle mit Grundträger aus poliertem Aluminium, - Sitz- und Rückenteile aus Schichtholz, Buche, natur, - Polsterung aus Polyurethan mit Beschriftung, ca. 244 Stück II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung: Ausführungsfrist: Beginn: 01.08.2016, Ende: 12.08.2016 III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Die geforderte Sicherheit für Vertragserfüllung und Mängelansprüche beträgt 5 v.H. der Auftragssumme einschließlich der Mehrwertsteuer. III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haftend) III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, erforderliche Erklärungen/Nachweise: gem. VOB/A § 6 EG Nr. 3 Absatz 2 a bis i III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Mindeststandards, Erklärungen / Nachweise: gem. VOB/A § 6 EG Nr. 3 Absatz 2 a bis i III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit, Mindeststandards, Erklärungen/Nachweise: gem. VOB/A § 6 EG Nr. 3 Absatz 2 a bis i IV.1.1)Verfahrensart: Offenes Verfahren nach VOB/A IV.2.1)Zuschlagskriterien: Siehe Ausschreibungsunterlagen IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen und zusätzlicher Unterlagen: Erhältlich bis: 15.03.2016 Höhe des Entgeltes: 15,00 EURO Zahlungsweise: Überweisung Empfänger: Stadt Nürnberg Kontonummer: 1010941, BLZ: 76050101 Geldinstitut: Sparkasse Nürnberg IBAN: DE50760501010001010941, BIC/Swift: SSKNDE77XXX Verwendungszweck: Kostenart 54150500, Kosten-St. V111700001 LV 32 Schreinerarbeiten Bestuhlung Orchestersaal Barzahlung und Schecks werden nicht angenommen. Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. Bei schriftlicher Anforderung eines Leistungsverzeichnisses sind der Bewerbung zwei mit der Firmenadresse beschriftete Aufkleber beizulegen. Ab dem 25.02.2016 ist zwischen 8:30 und 12:00 Uhr Amtsblatt Nürnberg 4 / 24. Februar 2016 auch eine persönliche Abholung gegen Vorlage des Einzahlungsbeleges möglich. IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote: 22.03.2016 Uhrzeit: 09:15 Anschrift: siehe I.1), Anschrift für Angebote IV.3.7)Bindefrist des Angebots bis: 31.05.2016 IV.3.8) Angebotseröffnung: Termin: siehe IV.3.4, Ort: siehe I.1), Anschrift für Angebote Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und ihre Bevollmächtigten VI.4.1)Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer (§ 104 GWB): Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Postfach 606, 91511 Ansbach, (Promenade 27), Tel.: 0981/53-1277, Fax: 0981/53-1837 VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen: (Auskünfte dazu siehe VI.4.1) Frist zur Anstrengung eines Nachprüfverfahrens (VI.4.1) gemäß §107 GWB im Falle der Nichtabhilfe einer Rüge durch den Auftraggeber: 15 Kalendertage nach Eingang der Information des Auftraggebers beim Bieter / Bewerber (§107 Abs.3 Nr.4 GWB) Auftragserteilung: gemäß §101a GWB, 15 Tage nach Absendung der Mitteilung durch die Vergabestelle oder 10 Tage nach Absendung der Mitteilung durch die Vergabestelle per Fax oder E-Mail VI.5) Tag der Absendung der Bekanntmachung an das EU-Amtsblatt: 19.02.2016 I.1) Vergabestelle: Stadt Nürnberg, Hochbauamt, Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg, Telefon: 0911/231-4252, Telefax: 0911/231-5628, E-Mail: [email protected] Internet-Adresse (URL): www.nuernberg.de Anschrift für nähere Auskunft: Siehe oben Anschrift für die Anforderung von Unterlagen: Stadt Nürnberg Hochbauamt, z.Hd. Herrn Merklein, Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg, Fax: 0911 2317642, E-Mail: [email protected] Angebote sind zu richten an: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9 – Nebeneingang, 90402 Nürnberg I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers: Lokalbehörde Der Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer Auftraggeber. II.1.1, II.1.5) Bezeichnung und Beschreibung bzw. Gegenstand des Auftrags: Schreinerarbeiten, Sonnenschutz ohne Verdunkelung II.1.2) Art des Bauauftrags: Ausführung Ort der Ausführung: Nürnberg II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung: Öffentlicher Auftrag II.1.8) Aufteilung in Lose: nein II.1.9) Nebenangebote, Änderungsvorschläge werden berücksichtigt: nein II.2.1) Menge oder Umfang der Leistung: Bauabschnitt 1 - Akustikvorhänge, weiß, Flächengewicht ca. 550 g/m², inkl. Faltenwurf ca. 6,75 m x 3,75 m, ca. 16 Stück, - Sonnenschutzvorhänge, helle Farbe, Flächengewicht ca. 260 g/m², inkl. Faltenwurf ca. 2,50 m x 3,60 m, ca. 196 Stück, Bauabschnitt 2, Ausführung um ca. 1 Jahr versetzt, - Akustikvorhänge weiß, wie BA1 beschrieben, ca. 90 Stück, - Sonnenschutzvorhänge wie im BA 1 beschrieben, ca. 16 Stück, II.2.2) Optionen, Beschreibung und Zeitpunkt, zu dem sie wahrgenommen werden können: II.3) Ausführungsfrist: Beginn Bauabschnitt 1: 13.06.2016, Ende Bauabschnitt 1: 01.07.2016 Beginn Bauabschnitt 2: 12.06.2017, Ende Bauabschnitt 2: 30.06.2017 III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Die geforderte Sicherheit für Vertragserfüllung und Mängelansprüche beträgt 5 v.H. der Auftragssumme einschließlich der Mehrwertsteuer. III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haftend) 2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, erforderliche Erklärungen/Nachweise: gem. VOB/A § 6 EG Nr. 3 Absatz 2 a bis i III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Mindeststandards, Erklärungen/ Nachweise: gem. VOB/A § 6 EG Nr. 3 Absatz 2 a bis i III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit, Mindeststandards, Erklärungen/Nachweise: gem. VOB/A § 6 EG Nr. 3 Absatz 2 a bis i IV.1.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren nach VOB/A IV.2.1) Zuschlagskriterien: Siehe Ausschreibungsunterlagen IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen und zusätzlicher Unterlagen: Erhältlich bis: 15.03.2016 Höhe des Entgeltes: 15,00 EURO Zahlungsweise: Überweisung Empfänger: Stadt Nürnberg Kontonummer: 1010941, BLZ: 76050101 Geldinstitut: Sparkasse Nürnberg IBAN: DE50760501010001010941, BIC/Swift: SSKNDE77XXX Verwendungszweck: Kostenart 54150500, Kosten-St. V111700001 LV 27 Sonnenschutz ohne Verdunkelung Barzahlung und Schecks werden nicht angenommen. Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. Bei schriftlicher Anforderung eines Leistungsverzeichnisses sind der Bewerbung zwei mit der Firmenadresse beschriftete Aufkleber beizulegen. Ab dem 25.02.2016 ist zwischen 8:30 und 12:00 Uhr auch eine persönliche Abholung gegen Vorla72 ÖffentlicheAmtliche Ausschreibungen Bekanntmachungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg der Stadt Nürnberg ge des Einzahlungsbeleges möglich. IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote: 22.03.2016 Uhrzeit: 09:45 Anschrift: siehe I.1), Anschrift für Angebote IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: 31.05.2016 IV.3.8)Angebotseröffnung: Termin: siehe IV.3.4, Ort: siehe I.1), Anschrift für Angebote Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und ihre Bevollmächtigten VI.4.1)Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer (§ 104 GWB): Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Postfach 606, 91511 Ansbach, (Promenade 27), Tel.: 0981/53-1277, Fax: 0981/53-1837 VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen: (Auskünfte dazu siehe VI.4.1) Frist zur Anstrengung eines Nachprüfverfahrens (VI.4.1) gemäß §107 GWB im Falle der Nichtabhilfe einer Rüge durch den Auftraggeber: 15 Kalendertage nach Eingang der Information des Auftraggebers beim Bieter/ Bewerber (§107 Abs.3 Nr.4 GWB) Auftragserteilung: gemäß §101a GWB, 15 Tage nach Absendung der Mitteilung durch die Vergabestelle oder 10 Tage nach Absendung der Mitteilung durch die Vergabestelle per Fax oder E-Mail VI.5) Tag der Absendung der Bekanntmachung an das EU-Amtsblatt: 19.02.2016 a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Nürnberg, Hochbauamt, Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg Telefon 0911/2314265, Telefax 0911/2317630, E-Mail: [email protected] b)Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A c) gegebenenfalls Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: Das Vergabesystem der Deutschen eVergabe verwendet für die Verschlüsselung Ihrer Angebotsinhalte während der Übertragung zum Server ein SSLVerschlüsselungsverfahren mit einer Schlüsseltiefe von 128 Bit. [https-Übertragung] d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: 90480 Nürnberg, Tiergarten f) Art und Umfang der Leistung: Aktenzeichen H44-2016-D2-3.3 Kurzbeschreibung: Schreinerarbeiten (Fenster und Türen) Maßnahme: Tiergarten Nürnberg, Sanierung Delfinarium 2; - ca. 80 m² Kunststofffenster (80 Festverglasungen, 16 motorisch betriebene Klappflügel); - ca. 28 m² Kunststoffaußentüren (7 einflg. Türen, 1 zweiflg. Türe) g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: keine Angaben h) falls die bauliche Anlage oder der Auftrag in mehrere Lose aufgeteilt ist, Art und Umfang der einzelnen Lose und Möglichkeit, Angebote für eines, mehrere oder alle Lose einzureichen: Amtsblatt Nürnberg 4 / 24. Februar 2016 losweise Vergabe ist nicht vorgesehen i) Zeitpunkt, bis zu dem die Bauleistungen beendet werden sollen oder Dauer des Bauleistungsauftrags; sofern möglich, Zeitpunkt, zu dem die Bauleistungen begonnen werden sollen: Von: 27.06.2016, Bis: 08.07.2016 Erläuterungen: 26. KW - 27. KW 2016 j) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 3 zur Zulässigkeit von Nebenangeboten: Zulässigkeit Die Abgabe von Nebenangeboten ist erlaubt. Gesonderte Vorgaben Nebenangebote sind nur in Verbindung mit dem Hauptangebot zugelassen. k) Name und Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mailadresse der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen angefordert und eingesehen werden können: Nach § 11 der Vergabeordnung haben wir uns entschieden die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über die Deutsche eVergabe anzubieten. Sie finden das Verfahren unter folgendem Link: http://tinyurl.com/zylp2uk l) gegebenenfalls die Höhe und Bedingungen für die Zahlung des Betrags, der für die Unterlagen zu entrichten ist: Aktivierung der Ausschreibung Sie haben die Möglichkeit, dieses Verfahren elektronisch zu bearbeiten, mit der Vergabestelle online zu kommunizieren und die Unterlagen zum Vergabeverfahren herunter zu laden. Hierfür stellt Ihnen Deutsche eVergabe ein Werkzeug zur Verfügung - den Projekt-Safe. Die einmaligen Lizenzkosten für dieses Verfahren betragen 14,00 EUR. Zur Nutzung dieser Funktionen aktivieren Sie bitte den Projekt-Safe des Vergabeportals der Deutschen eVergabe. Die Angebots/ Antragsabgabe erfolgt jedoch aufgrund der Vorgaben der Vergabestelle konventionell in Papierform. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. n) Angebotsfrist: Angebote können bis zum Submissionstermin abgegeben werden. Bitte beachten Sie die entsprechenden Angaben von Submissionstermin und -ort in dieser Bekanntmachung. o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind, ggf. die Anschrift, an die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, VMN, Bauhof 9 – Nebeneingang, 90402 Nürnberg p) Sprache, in der die Angebote oder Teilnahmeanträge abgefasst sein müssen: Deutsch q) Datum, Uhrzeit und Ort des Eröffnungstermins sowie Angabe, welche Personen bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Personen, die anwesend sein dürfen Bieter oder deren Bevollmächtigte, Termin der Angebotsöffnung Ort der Angebotsöffnung: 15.03.2016 um 09:30 Uhr. Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, VMN, Bauhof 9 – Nebeneingang, 90402 Nürnberg r) gegebenenfalls geforderte Sicherheiten: keine allgemeinen Angaben s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: keine Angaben t) gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaften nach der Auftragsvergabe haben muss: keine Angaben u) verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters: keine allgemeinen Angaben Folgende Nachweise sind im Einzelnen zu erbringen: - Erklärung zu Gewerbemeldung - Erklärung zu Referenzen v) Zuschlagsfrist: Die Zuschlagsfrist endet am 25.04.2016. w) Name und Anschrift der Stelle, an die sich Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann: Nachprüfung behaupteter Verstöße: Nachprüfungsstelle (§21 VOB/A): Regierung von Mittelfranken, VOB-Stelle, Promenade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach, Tel.: 0981/53-1746, Fax: 0981/53-1739, Vergabekammer (§ 104 GWB), Promenade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach, Tel.: 0981/53-1277, Fax: 0981/53-1837 Sonstiges: keine Angaben Zeitpunkt der Publikation: 24.02.2016 - 09:00 Uhr a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg, Hochbauamt, Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg, Telefon: 0911/231-10726, Telefax: 0911/231-5628, E-Mail: [email protected] b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Ausschreibungsnummer: H3650416 d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: Nürnberg-Eibach, Hopfengartenweg 25 f) Art und Umfang der Leistung: Maßnahme: Kernsanierung Kita und Erweiterung um eine Hortgruppe Gewerk: Tischlerarbeiten IV Art der Leistung: Tischlerarbeiten Einbauten – DIN 18355 Umfang der Leistung: ca. 70 lfm Einbauschränke und ca. 50 lfm Garderoben g) Erbringen von Planungsleistungen: Nein h) Aufteilung in Lose: Nein i) Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 25.04.2016 Ende der Ausführungsfrist: 17.06.2016 j) Nebenangebote sind nicht zugelassen k) Anforderung der Verdingungsunterlagen bei: Stadt Nürnberg Hochbauamt, z. Hd. Herrn Merklein, Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg, Fax: 0911/2317642, E-Mail: [email protected] Versendung der Unterlagen: ab 04.03.2016, Anforderung bis: 18.03.2016 Auskünfte zum Verfahren und zum technischen Inhalt erteilt: Anschrift siehe a) l) Entgelt für die Verdingungsunterlagen: Höhe des Entgelts: 15,00 Euro, zu überweisen an: Stadt Nürnberg, IBAN DE50760501010001010941, BIC-SWIFT SSKNDE77XXX, Geldinstitut Sparkasse Nürnberg Verwendungszweck: Kto. 54150500, 73 ÖffentlicheAmtliche Ausschreibungen Bekanntmachungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg der Stadt Nürnberg KSt. V111700001, LV H3650416 Hopfengartenweg Tischlerarbeiten Einbauten. Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. n) Frist für den Eingang der Angebote: Datum: 24.03.2016, Uhrzeit: 09:30 o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9 – Nebeneingang, 90402 Nürnberg p) Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. q) Teilnehmer am Eröffnungstermin: Bieter und ihre Bevollmächtigten r) geforderte Sicherheiten: keine s) wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: gemäß §16 VOB/B t) Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haftend) u) Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters: § 16 VOB/A v) Ablauf der Zuschlags-und Bindefrist: 20.04.2016 w) Sonstige Angaben: Nachprüfung behaupteter Verstöße: Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Regierung von Mittelfranken, VOB-Stelle, Promenade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach, Tel.: 0981/53-1746, Fax: 0981/53-1739, (Vergabekammer (§ 104 GWB): Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach, Tel.: 0981/53-1277, Fax: 0981/53-1837 a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg, Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste, Beschaffungsmanagement, Kirchenweg 56, 90419 Nürnberg, Telefon: 0911/231-5154, Telefax: 0911/231-5118, E-Mail: [email protected] Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind: Stadt Nürnberg, Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste, Submission, Fünferplatz 2, (Erdgeschoss/Zi. 002), 90403 Nürnberg b) Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A Ausschreibungsnummer: OrgA/5-IT/3000020266/IT-5 c) Auftragsvergabe auf elektronischem Weg: Entfällt d) Art und Umfang der Leistung: Beschaffung einer Serverumgebung für die Schulverwaltung in vier Losen Los 1: Hardware; Los 2: Software VmWare-Umgebung; Los 3: Software Networker; Los 4: Software Citrix e) Aufteilung in Lose: ja, ein Angebot ist möglich über ein oder mehrere Lose f) Nebenangebote sind nicht zugelassen g) Ausführungsfrist: sofort nach Auftragserteilung h) Anforderung der Verdingungsunterlagen bei: Anschrift siehe a) Auskünfte zum Inhalt erteilt: Anschrift siehe a) Amtsblatt Nürnberg 4 / 24. Februar 2016 i) Frist für den Eingang der Angebote: 10.03.2016, bis 15.30 Uhr Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 04.04.2016 j) geforderte Sicherheiten: ENTFÄLLT k) wesentliche Zahlungsbedingungen: gemäß VOL/B §17 l) Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters: Angaben zur Firma / Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. eine Erklärung eines Haftpflichtversicherers, dass im Auftragsfall eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden kann / Erklärung, dass Bewerber und eingesetzte Personen nicht die Technologie v. L. R Hubbard anwenden / Nachunternehmererklärung / Kennzahlen: Zahl der Gesamtmitarbeiter in den letzten drei Jahren / Umsatzvolumen der letzten drei Jahre für die angebotene Hardware // Fachliche Eignung: Der Einsatz muss durch einen für die Hardware u. VMWare für die ausgeschriebenen Systeme zertifizierten Techniker durchgeführt werden. m) Entgelt für die Verdingungsunterlagen: Entfällt I.1) Vergabestelle: Stadt Nürnberg, Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste, Beschaffungsmanagement, Kirchenweg 56, 90419 Nürnberg, Tel.: 0911/231-5151, Fax: 0911/231-5118, E-Mail: [email protected] Anschrift für nähere Auskunft, für Anforderung von Unterlagen: siehe oben Angebote sind zu richten an: Stadt Nürnberg, Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste, Submissionsstelle (Zi. 002), Fünferplatz 2, 90403 Nürnberg I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers: Lokalbehörde Der Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer Auftraggeber: nein II.1.1, II.1.5) Bezeichnung und Beschreibung bzw. Gegenstand des Auftrags: Gegenstand der Ausschreibung sind sechs leistungsfähige Server mit x 86-Prozessortechnologie, vier Server als Cluster-Nodes inklusive Betriebssystem und Clustersoftware. Sowie zwei Server inklusive Betriebssystem für die Bereitstellung von zusätzlichen SAP-DialogInstanzen. Wartung und Support für Hardware, Betriebssystem und Clustersoftware muss direkt über den Hersteller erfolgen. Zudem sind Installationsleistungen zu erbringen. II.1.2) Art des Auftrags: Kauf, Hauptlieferort: Nürnberg II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung: Öffentlicher Auftrag II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung: ENTFÄLLT II.1.8) Aufteilung in Lose: nein II.1.9) Nebenangebote, Änderungsvorschläge werden berücksichtigt: nein II.2.1) Menge oder Umfang der Leistung: siehe II.1.1, II.1.5) II.2.2) Optionen, Beschreibung und Zeitpunkt, zu dem sie wahrgenommen werden können: II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung: III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen III.1.2) Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: siehe Vergabeunterlagen III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haftend) III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung: ENTFÄLLT III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, erforderliche Erklärungen/Nachweise: - Angabe: Name, Anschrift, Rechtsform, Gründungsjahr, Hauptsitz des Bieters - Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. eine Erklärung eines Haftpflichtversicherers, dass im Auftragsfall eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden kann - Bestätigung, dass die Voraussetzungen für einen möglichen Ausschluss des betreffenden Bieters von der Teilnahme am Wettbewerb nicht vorliegen (vgl. § 6 EG Abs. 6 VOL/A) Erklärung, dass Bewerber und eingesetzte Personen nicht die Technologie v. L. R Hubbard anwenden - Nachunternehmererklärung III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Mindeststandards, Erklärungen/ Nachweise: - Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung (z. B. Zertifizierung nach ISO 9000ff oder vergleichbar) - Zahl der Gesamtmitarbeiter in den letzten drei Jahren (2012, 2013, 2014) - Zahl der Mitarbeiter im Bereich Technik/ Service für die angebotene Hardware in den letzten drei Jahren (2012, 2013, 2014) - Umsatzvolumen der letzten 3 Jahre für die angebotene Leistung (2012, 2013, 2014) III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit, Mindeststandards, Erklärungen/Nachweise: // Referenzen: 1. Erfahrung mit Projekten dieser Größenordnung (Referenz) Angabe: Auftraggeber, Zeitraum der Auftragsausführung, Ansprechpartner mit Kontaktdaten, kurze Darstellung, inwiefern das Referenzprojekt eine vergleichbare Größenordnung hatte) 2. Die jeweilige Technikerin oder der Techniker muss die notwendigen Kenntnisse für die geforderten Installationsleistungen besitzen. Erfahrung in mindestens einer vergleichbaren Installation, Schulung durch den Hersteller im Bereich Oracle Solaris und Oracle Solaris Cluster werden vorausgesetzt. Der Nachweis der Eignung ist durch den Auftragnehmer zu erbringen. IV.1.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren nach VOL/A IV.2.1) Zuschlagskriterien: siehe Ausschreibungsunterlagen IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: OrgA/5-IT/3000022189/IT-5 74 ÖffentlicheAmtliche Ausschreibungen Bekanntmachungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg der Stadt Nürnberg IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen und zusätzlicher Unterlagen: Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 15.03.2016 Die Unterlagen sind nicht kostenpflichtig. IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote: 22.03.2016, Uhrzeit: bis 15.30 Uhr Anschrift: siehe I.1), Anschrift für Angebote IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: 29.07.2016 VI.4.1)Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer (§ 104 GWB): Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Postfach 606, 91511 Ansbach, (Promenade 27), Tel.: 0981/53 1277, Fax: 0981/53-1837 VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen: (Auskünfte dazu siehe VI.4.1) Frist zur Anstrengung eines Nachprüfverfahrens (VI.4.1) gemäß §107 GWB im Falle der Nichtabhilfe einer Rüge durch den Auftraggeber: 15 Kalendertage nach Eingang der Information des Auftraggebers beim Bieter/ Bewerber (§107 Abs.3 Nr.4 GWB) Auftragserteilung: gemäß §101a GWB, 15 Tage nach Absendung der Mitteilung durch die Vergabestelle oder 10 Tage nach Absendung der Mitteilung durch die Vergabestelle per Fax oder E-Mail VI.5) Tag der Absendung der Bekanntmachung an das EU-Amtsblatt: 05.02.2016 a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg - Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste, Kirchenweg 56, 90419 Nürnberg, Tel.: 0911/231-2624, Fax: 0911/231-2414, E-Mail: [email protected] Stelle, an die die konventionellen Angebote/Anträge zu richten sind: Stadt Nürnberg - Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste / Submisson, Fünferplatz 2, Zi. 002, 90403 Nürnberg b) Art der Vergabe: Offenes Verfahren nach VOL/A c) Form, in der Anträge oder Angebote einzureichen sind: Die digitale Abgabe eines Angebotes/Antrages wird nicht unterstützt. Bitte geben Sie Ihr Angebot/Antrag in konventioneller Papierform ab. d) Art und Umfang der Leistung, Ort der Leistungserbringung: Aktenzeichen: OrgA/5-3/G-16051 Titel: Lfd. Innen- und Glasrei. im Museum Industriekultur, Äußere Sulzbacher Straße 60 - 62, 90491 Nürnberg Laufende Innen-, Grund- und Glasreinigung im Museum Industriekultur sowie Kehrreinigung, Schnee- und Eisbeseitigung im Museum Industriekultur und Tafelhalle, Äußere Sulzbacher Straße 60 - 62, 90491 Nürnberg - Reinigungsfläche Boden 6.441,00 m² - Reinigungsfläche Glas 929,00 m² Ort der Leistungserbringung: 90491 Nürnberg e) Aufteilung in Lose: Eine Aufteilung ist nicht vorgesehen f) Angaben zu Nebenangeboten: Die Abgabe von Nebenangeboten ist nicht erlaubt. Amtsblatt Nürnberg 4 / 24. Februar 2016 g)Ausführungsfrist: Vom: 01.10.2016 bis: 30.09.2017 Vertragslaufzeit unbefristet nach Ablauf der Festlaufzeit (30.09.2017), Kündigungsfrist drei Monate zum Monatsende (erstmalig zum 30.09.2017) h) Anforderung der Vergabeunterlagen: Nach § 13 EG der Vergabeordnung haben wir uns entschieden die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über die Deutsche eVergabe anzubieten. Sie finden das Verfahren unter folgendem Link: http://tinyurl.com/ztk6zus i) Fristen: Angebotsfrist: 20.04.2016 um 23:59:00 Uhr. Bindefrist: 31.08.2016. j) Höhe geforderter Sicherheitsleistungen: keine allgemeinen Angaben k) Zahlungsbedingungen: keine Angaben l) verlangte Nachweise: 1. Aktuelle Kopie (nicht älter als 6 Monate, bezogen auf die Angebotsabgabefrist) des Nachweises über die Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerksgewerbe bzw. eine Kopie der Handwerkskarte oder Kopie des Nachweises über die Eintragung in das Berufsund/oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem das Unternehmen ansässig ist. 4. Eigenerklärung, dass die in § 6 EG Abs. 4 VOL/A genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (rechtskräftige Verurteilung bezüglich der aufgeführten Tatbestände) 5. Eigenerklärung, dass die in § 6 EG Abs. 6 VOL/A genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen. 6. Referenzliste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer. 7. Erklärung über den Umsatz in den letzten drei Jahren. 8. Nachweis (Kopie der Versicherungspolice) über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen: Sachschäden 1.000.000 EUR, Personenschäden 2.000.000 EUR, Bearbeitungsschäden 250.000 EUR, Schlüsselrisiko 50.000 EUR. Sofern die Versicherungssummen derzeit nicht ausreichend sind, muss dem Angebot eine Erklärung beigelegt werden, dass sie bei Auftragserteilung angepasst werden. Unsere Vergabestelle erklärt sich bereit, die Vorlage eines Präqualifizierungszertifikats, welches in der PQ-VOL-Datenbank eingetragen ist, zu akzeptieren. Damit sind die Ziffern 1,4 - 7 der gemachten Angaben und geforderten Eigenerklärungen und Nachweise automatisch mit abgedeckt und müssen daher bei Vergabeverfahren oder Teilnahmewettbewerben unserer Vergabestelle nicht mehr gesondert nachgewiesen werden. Sofern Sie der Meinung sind, dass Angaben fehlerhaft wiedergegeben wurden, nehmen Sie bitte mit uns oder der jeweili- gen Vergabestelle Kontakt auf. m) Kosten der Vergabeunterlagen/Lizenzgebühr: Lizenzkosten Deutsche eVergabe: 14,00 EUR. Die Angebots-/Antragsabgabe erfolgt jedoch aufgrund der Vorgaben der Vergabestelle konventionell in Papierform. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. n) Zuschlagskriterien: Die Zuschlagserteilung erfolgt auf das wirtschaftlich günstigste Angebot mit folgender Gewichtung: 1. Preis: 60 %; 2. Produktive Arbeitsstunden Innenreinigung: 40 % o) Nachprüfungsstelle/zuständige Vergabekammer: Vergabekammer (§ 104 GWB): Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Postfach 606, Promenade 27, 91511 Ansbach, Tel.: 0981/531277, Fax: 0981/53 1837 Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: gem. §107 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 GWB: -unverzüglich- gem. §107 Abs. 3 Nr. 4 GWB: 15 Kalendertage nach Eingang der Information des Auftraggebers beim Bieter/Bewerber gem. § 101 a Abs. 1 GWB: 15 Kalendertage nach Absendung der Information durch den Auftraggeber oder 10 Kalendertage nach Absendung der Information durch den Auftraggeber per Fax oder auf elektronischem Weg. Die Vergabekammer leitet auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren ein. Gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB muss der Antrag auf Nachprüfung spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingegangen sein. Sonstiges: Hinweis: Vor Angebotsabgabe ist eine Objektbesichtigung erforderlich, für die ausreichende Zeit einzuplanen ist. Tag der Absendung der Bekanntmachung an das EU-Amtsblatt: 23.02.2016 a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg - Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste, Kirchenweg 56, 90419 Nürnberg, Telefon: +49911/231-4186, Telefax: +49911/231-2414, E-Mail: [email protected] Stelle, an die die konventionellen Angebote/ Anträge zu richten sind: Stadt Nürnberg - Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste / Submission , Fünferplatz 2 // Zimmer Nr. 002, 90403 Nürnberg b) Art der Vergabe: Offenes Verfahren nach VOL/A c) Form, in der Anträge oder Angebote einzureichen sind: Die digitale Abgabe eines Angebotes/Antrages wird nicht unterstützt. Bitte geben Sie Ihr Angebot/Antrag in konventioneller Papierform ab. d) Art und Umfang der Leistung, Ort der Leistungserbringung: Aktenzeichen: OrgA/5-2/G-15149 Titel: Lfd. Innen-,Grund- u. Glasreinig., Kehrreinig., VS, Kiho u. Kiga, Oedenberger Str. 135, 90491 Nbg. Laufende Innen-, Grund- u. Glasreinigung sowie Schulspielhofreinigung in der Volksschule, im Kinderhort und Kindergarten, Oedenberger Str. 135, 90491 Nürnberg, 75 ÖffentlicheAmtliche Ausschreibungen Bekanntmachungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg der Stadt Nürnberg Reinigungsfläche Boden 7.593,00 m², Reinigungsfläche Glas 1.730,00 m² Ort der Leistungserbringung: 90491 Nürnberg e) Aufteilung in Lose: Eine Aufteilung ist nicht vorgesehen f) Angaben zu Nebenangeboten: Die Abgabe von Nebenangeboten ist nicht erlaubt. g)Ausführungsfrist: Vom: 01.01.2017 bis: 31.12.2017 Vertragslaufzeit unbefristet nach Ablauf der Festlaufzeit (31.12.2017), Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende (erstmalig zum 31.12.2017) h) Anforderung der Vergabeunterlagen: Nach § 13 EG der Vergabeordnung haben wir uns entschieden die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über die Deutsche eVergabe anzubieten. Sie finden das Verfahren unter folgendem Link: http://tinyurl.com/zv3jlgp i) Fristen: Angebotsfrist: 12.04.2016 um 23:59:00 Uhr. Bindefrist: 30.11.2016. j) Höhe geforderter Sicherheitsleistungen: keine allgemeinen Angaben k) Zahlungsbedingungen : keine Angaben l) verlangte Nachweise: 1. Aktuelle Kopie (nicht älter als 6 Monate, bezogen auf die Angebotsabgabefrist) des Nachweises über die Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerksgewerbe bzw. eine Kopie der Handwerkskarte oder Kopie des Nachweises über die Eintragung in das Berufsund/oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem das Unternehmen ansässig ist. 4. Eigenerklärung, dass die in § 6 EG Abs. 4 VOL/A genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (rechtskräftige Verurteilung bezüglich der aufgeführten Tatbestände). 5. Eigenerklärung, dass die in § 6 EG Abs. 6 VOL/A genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen. 6. Referenzliste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer. 7. Erklärung über den Umsatz in den letzten drei Jahren. 8. Nachweis (Kopie der Versicherungspolice) über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen: Sachschäden 1 000 000 EUR, Personenschäden 2 000 000 EUR, Bearbeitungsschäden 250 000 EUR, Schlüsselrisiko 50 000 EUR. Sofern die Versicherungssummen derzeit nicht ausreichend sind, muss dem Angebot eine Erklärung beigelegt werden, dass sie bei Auftragserteilung angepasst werden. Unsere Vergabestelle erklärt sich bereit, die Vorlage eines Präqualifizierungszertifikats, welches in der PQ-VOL-Datenbank eingetragen ist, zu akzeptieren. Damit sind die Ziffern 1, 4 - 7 der geforderten Eigenerklärungen und Nachweise automatisch mit abgedeckt und müssen daher bei Vergabeverfahren oder Teilnahmewettbewerben unserer Vergabestelle nicht mehr gesondert nachgewiesen werden. m) Kosten der Vergabeunterlagen/Lizenzgebühr: Lizenzkosten Deutsche eVergabe: 14,00 EUR. Die Angebots-/Antragsabgabe erfolgt jedoch aufgrund der Vorgaben der Vergabestelle konventionell in Papierform. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. n) Zuschlagskriterien: Die Zuschlagserteilung erfolgt auf das wirtschaftlich günstigste Angebot mit folgender Gewichtung: 1. Preis 60% 2. Produktive Arbeitsstunden Innenreinigung 40% o) Nachprüfungsstelle/zuständige Vergabekammer: Vergabekammer (§ 104 GWB) Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Postfach 606, Promenade 27, 91511 Ansbach, Tel.: 0981/531277, Fax: 0981/53 1837 Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: gem. § 107 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 GWB: „unverzüglich“ gem.§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB: 15 Kalendertage nach Eingang der Information des Auftraggebers beim Bieter/Bewerber gem. § 101 a Abs. 1 GWB: 15 Kalendertage nach Absendung der Information durch den Auftraggeber oder 10 Kalendertage nach Absendung der Information durch den Auftraggeber per FAX oder auf elektronischem Weg. Die Vergabekammer leitet auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren ein. Gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB muss der Antrag auf Nachprüfung spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingegangen sein. Sonstiges: Hinweis: Vor Angebotsabgabe ist eine Objektbesichtigung erforderlich, für die ausreichende Zeit einzuplanen ist. Tag der Absendung der Bekanntmachung an das EU-Amtsblatt: 15.02.2016 Vergabe von Arbeiten Vergaben des Klinikums Nürnberg a) Öffentlicher Auftraggeber: Klinikum Nürnberg/ Abteilung Einkauf, Prof.-Ernst-Nathan-Str. 1, 90419 Nürnberg, Telefon: 0911/398-2343, Telefax: 0911/398-2904, E-Mail: [email protected] b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOL/A, Vergabenummer: 2016-Fö-0103 c) Form der Angebotseinreichung: Postweg gem. § 13 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 VOL/A d) Art und Umfang der Leistung: Lieferleistung: Warenbereich/CPV-Code: 15000000. Lieferung von Konserven, Brotaufstrichen und Tiefkühlwaren an das Klinikum Nürnberg und die Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH in der Zeit von 01.05.2016 bis 30.04.2017. Ort der Leistung: - Klinikum Nürnberg Nord, Heimerichstr. 95, 90419 Nürnberg, Haus 51 – Warenannahme - Klinikum Nürnberg Süd, Breslauer Str. 201, 90471 Nürnberg, Bauteil B.U2 – Warenannahme Amtsblatt Nürnberg 4 / 24. Februar 2016 - Krankenhaus Lauf, Simonshofer Str. 55, 91207 Lauf – Küche - Krankenhaus Hersbruck, Großviehbergerstr. 8, 91217 Hersbruck - Küche e) Unterteilung in Lose: Angebote können abgegeben werden für: ein Los, mehrere Lose, alle Lose f) Zulassung von Nebenangeboten: nein g) Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 01.05.2016, Ende der Ausführungsfrist: 30.04.2017 h) Stelle, bei der die Vergabeunterlagen eingesehen werden können: Klinikum Nürnberg/ Abteilung Einkauf, Prof.-Ernst-Nathan-Str. 1, 90419 Nürnberg, Telefon: 0911/398-2343, Telefax: 0911/398-2904, E-Mail: [email protected] i) Fristen und Einreichungsanschrift: Angebotsfrist: 16.03.2016 Zuschlags- Bindefrist: 18.04.2016 Klinikum Nürnberg / Haus 1 - Poststelle -, Kennwort: Submission, Prof.-Ernst-Nathan-Str. 1, 90419 Nürnberg j) keine Sicherheitsleistungen erforderlich k) Zahlungsbedingungen: siehe Vergabeunterlagen l) Unterlagen für die Beurteilung der Eignung des Bieters: siehe Vergabeunterlagen m) Entgelt für die Vergabeunterlagen: Höhe des Entgelts: 10,- Euro, zu überweisen an das Klinikum Nürnberg, Kontonummer: 1000944, BLZ: 76050101, Geldinstitut: SSP Nürnberg, Verwendungszweck: LB Lieferleistung Konserven, Brotaufstriche, Tiefkühlwaren, KSt. 901227. Der Betrag wird nicht zurückerstattet. Barzahlungen und Schecks werden nicht angenommen. Die Vergabeunterlagen werden nur übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Anforderung der Vergabeunterlagen: Anforderung bis: 14.03.2016, bei: Anschrift siehe h) Bei schriftlicher Anforderung, unter Vorlage des Einzahlungsbeleges, werden die Vergabeunterlagen übersandt. Der Anforderung ist ein mit der Firmenadresse beschrifteter Adressaufkleber beizulegen. n) Zuschlagskriterien: gem. Vergabeunterlagen 76 ÖffentlicheAmtliche Ausschreibungen Bekanntmachungen Vergabe und Teilnahmewettbewerbe von Arbeiten der Stadt Nürnberg der Stadt Nürnberg o) Der Bewerber unterliegt mit Abgabe seines Angebotes den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Bieter gem. § 19 der VOL/A. a) Öffentlicher Auftraggeber: Klinikum Nürnberg/ Abteilung Einkauf, Prof.-Ernst-Nathan-Str. 1, 90419 Nürnberg, Telefon: 0911/398-2343, Telefax: 0911/398-2904, E-Mail: [email protected] b) Vergabeverfahren: Beschränkte Ausschreibung mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb, VOL/A, Vergabenummer: 2016-Fö-0101 c) Form der Angebotseinreichung: Postweg gem. § 13 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 VOL/A d) Art und Umfang der Leistung: Lieferleistung: Warenbereich/CPV-Code: 15000000. Lieferung von Fleisch- und Wurstwaren an das Klinikum Nürnberg und die Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH in der Zeit von 01.05.2016 bis 30.04.2017. Ort der Leistung: Klinikum Nürnberg Nord, Heimerichstr. 95, 90419 Nürnberg, Haus 51 - Warenannahme - Klinikum Nürnberg Süd, Breslauer Str. 201, 90471 Nürnberg, Bauteil B.U2 - Warenannahme - Krankenhaus Lauf, Simonshofer Str. 55, 91207 Lauf - Küche, - Krankenhaus Hersbruck, Großviehbergerstr. 8, 91217 Hersbruck - Küche e) Unterteilung in Lose: Angebote können abgegeben werden für: ein Los, mehrere Lose, alle Lose f) Zulassung von Nebenangeboten: nein g) Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 01.05.2016 Ende der Ausführungsfrist: 30.04.2017 h) Stelle, bei der die Vergabeunterlagen eingesehen werden können: Klinikum Nürnberg/ Abteilung Einkauf, Prof.-Ernst-Nathan-Str. 1, 90419 Nürnberg, Telefon: 0911/398-2343, Telefax: 0911/398-2904, E-Mail: [email protected] i) Fristen und Einreichungsanschrift für Teilnahmeanträge: Teilnahmefrist: 9.03.2016, Klinikum Nürnberg/ Abteilung Einkauf -Sekretariat-, Haus 47, Zimmer 470, Prof.-Ernst-Nathan-Str. 1, 90419 Nürnberg j) keine Sicherheitsleistungen erforderlich k) Zahlungsbedingungen: siehe Vergabeunterlagen l) Unterlagen für die Beurteilung der Eignung des Bieters: Eigenerklärung, dass die angebotenen Fleisch- und Wurstwaren aus eigener Herstellung stammen. Eigenerklärung, dass nach HACCP/LMHV-Vorschriften geliefert wird. Eigenerklärung, dass kurzfristiges Zu- und Abbestellen zum nächsten Liefertag möglich ist und dass bei nicht vollständigen Lieferungen eine vollständige Nachlieferung bis 10.00 Uhr des gleichen Tages erfolgt. Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht eröffnet oder die Eröffnung nicht beantragt oder dieser Antrag mangels Masse nicht abgelehnt worden ist. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Referenzliste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer. m) Entgelt für die Vergabeunterlagen: keines n) Zuschlagskriterien: gem. Vergabeunterlagen o) Der Bewerber unterliegt mit Abgabe seines Angebotes den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Bieter gem. § 19 der VOL/A. a) Öffentlicher Auftraggeber: Klinikum Nürnberg/ Abteilung Einkauf, Prof.-Ernst-Nathan-Str. 1, 90419 Nürnberg, Telefon: 0911/398-2343, Telefax: 0911/398-2904, E-Mail: [email protected] b) Vergabeverfahren: Beschränkte Ausschreibung mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb, VOL/A, Vergabenummer: 2016-Fö-0102 c) Form der Angebotseinreichung: Postweg gem. § 13 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 VOL/A d) Art und Umfang der Leistung: Lieferleistung: Warenbereich/CPV-Code: 15000000. Lieferung von Milchwaren an das Klinikum Gärtnerweg 1a Nürnberg und die Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH in der Zeit von 01.05.2016 bis 30.04.2017. Ort der Leistung: - Klinikum Nürnberg Nord, Heimerichstr. 95, 90419 Nürnberg, Haus 51 - Warenannahme - Klinikum Nürnberg Süd, Breslauer Str. 201, 90471 Nürnberg, Bauteil B.U2 - Warenannahme - Krankenhaus Lauf, Simonshofer Str. 55, 91207 Lauf - Küche, - Krankenhaus Hersbruck, Großviehbergerstr. 8, 91217 Hersbruck - Küche e) Unterteilung in Lose: Angebote können abgegeben werden für: ein Los, mehrere Lose, alle Lose f) Zulassung von Nebenangeboten: nein g) Beginn der Ausführungsfrist: 01.05.2016 Ende der Ausführungsfrist: 30.04.2017 h) Stelle, bei der die Vergabeunterlagen eingesehen werden können: Klinikum Nürnberg / Abteilung Einkauf, Prof.-Ernst-Nathan-Str. 1, 90419 Nürnberg, Telefon: 0911/398-2343, Telefax: 0911/398-2904, E-Mail: [email protected] i) Fristen und Einreichungsanschrift für Teilnahmeanträge: Teilnahmefrist: 09.03.2016, Klinikum Nürnberg/ Abteilung Einkauf -Sekretariat-, Haus 47, Zimmer 470, Prof.-Ernst-Nathan-Str. 1, 90419 Nürnberg j) keine Sicherheitsleistungen erforderlich k) Zahlungsbedingungen: siehe Vergabeunterlagen l) Unterlagen für die Beurteilung der Eignung des Bieters: Eigenerklärung, dass nach HACCP/LMHVVorschriften geliefert wird. Eigenerklärung, dass kurzfristiges Zu- und Abbestellen zum nächsten Liefertag möglich ist und dass bei nicht vollständigen Lieferungen eine vollständige Nachlieferung bis 10.00 Uhr des gleichen Tages erfolgt. Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht eröffnet oder die Eröffnung nicht beantragt oder dieser Antrag mangels Masse nicht abgelehnt worden ist. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Referenzliste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer. / 90530 Wendelstein Tel. (0 91 29) 40 68 0 - Fax (0 91 29 ) 40 68 19 www.karl-wendelstein.de Öffnungszeiten: Mo.-Fr.: 7:00 – 17:00 Uhr 9:00 – 13:00 Uhr Sa.: Annahme von Abfällen * Grünabfälle, Wurzelstöcke * Altholz A I – A IV * Bauschutt, Erdaushub * Asphalt, teerfrei / teerhaltig * Gemischte Gewerbeabfälle * Rigips, Straßenkehricht * Dachpappen Amtsblatt Nürnberg 4 / 24. Februar 2016 Verkauf (ab Lager oder Lieferung) Transportunternehmen •Kompost, Oscorna-Dünger •Pflanzhumus, Pflanz-Substrate •Rasensamen •Rindenmulch, Rindenhumus •Hackschnitzel •Mineralbeton, Splitt, Kies, Schotter •Recycling-Sand und -schotter •Abbrucharbeiten •Erdbau- u. Baggerarbeiten •Abfalltransporte •Schuttabfuhr •LKW mit Ladekran und Greifer •Lieferung von Humus, etc. Baumaschinenverleih •Bagger, Minibagger •Kleinlader •Rüttelplatten •Containerverleih 77 ÖffentlicheAmtliche Ausschreibungen Bekanntmachungen Vergabe und Teilnahmewettbewerbe von Arbeiten der Stadt Nürnberg der Stadt Nürnberg m) Entgelt für die Vergabeunterlagen: keines n) Zuschlagskriterien: gem. Vergabeunterlagen o) Der Bewerber unterliegt mit Abgabe seines Angebotes den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Bieter gem. § 19 der VOL/A. Vergabe des Eigenbetriebes Nürnberg Bad a) Vergabestelle: Stadt Nürnberg Eigenbetrieb NürnbergBad Allersberger Str. 120, 90461 Nürnberg, Telefon 0911/231-4316, Telefax 0911/231-8370, E-Mail: [email protected] b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A c) Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: Das Vergabesystem der Deutschen eVergabe verwendet für die Verschlüsselung Ihrer Angebotsinhalte während der Übertragung zum Server ein SSLVerschlüsselungsverfahren mit einer Schlüsseltiefe von 128 Bit. [https-Übertragung] d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: Schwimmzentrum Langwasser, Breslauer Str. 251, Nürnberg f) Art und Umfang der Leistung: Aktenzeichen H1760116/3364 Kurzbeschreibung: Errichtung eines Schwimmzentrums in Nürnberg Langwasser, Photovoltaikanlage; ausf. Beschreibung: Neubau eines Schwimmzentrums in Nürnberg Langwasser, Photovoltaikanlage bestehend aus: - ca. 65 kWp; - ca. 150 Modulen; Wechselrichter; g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage: keine Angaben h) Aufteilung in Lose: ist nicht vorgesehen i) Dauer des Bauleistungsauftrags: Vom 10.06.2016 bis: 24.06.2016 Erläuterungen: KW 23 bis KW 25 2016 j) Zulässigkeit von Nebenangeboten: Die Abgabe von Nebenangeboten ist erlaubt. Gesonderte Vorgaben Siehe Vergabeunterlagen k) Stelle, bei der die Vergabeunterlagen angefordert und eingesehen werden können: Nach § 11 der Vergabeordnung haben wir uns entschieden die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über die Deutsche eVergabe anzubieten. Sie finden das Verfahren unter folgendem Link: http://tinyurl.com/hmt4vc2 l) Höhe und Bedingungen für die Zahlung des Betrags, der für die Unterlagen zu entrichten ist: Aktivierung der Ausschreibung Sie haben die Möglichkeit, dieses Verfahren elektronisch zu bearbeiten, mit der Vergabestelle online zu kommunizieren und die Unterlagen zum Vergabeverfahren herunter zu laden. Hierfür stellt Ihnen Deutsche eVergabe ein Werkzeug zur Verfügung - den Projekt-Safe. Die einmaligen Lizenzkosten für dieses Verfahren betragen 14,00 EUR. Zur Nutzung dieser Funktionen aktivieren Sie bitte den Projekt-Safe des Vergabeportals der Deutschen eVergabe. Die Angebots/Antragsab- Amtsblatt Nürnberg 4 / 24. Februar 2016 gabe erfolgt jedoch aufgrund der Vorgaben der Vergabestelle konventionell in Papierform. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. n) Angebotsfrist: Angebote können bis zum Submissionstermin abgegeben werden. Bitte beachten Sie die entsprechenden Angaben von Submissionstermin und -ort in dieser Bekanntmachung. o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9, Nebeneingang Erdgeschoss, 90402 Nürnberg p) Sprache, in der die Angebote oder Teilnahmeanträge abgefasst sein müssen: Deutsch q) Personen, die anwesend sein dürfen: Siehe Vergabeunterlagen. Termin der Angebotsöffnung: 16.03.2016 um 09:50:00 Uhr. Ort der Angebotsöffnung: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9, Nebeneingang, Erdgeschoss, 90402 Nürnberg r) gegebenenfalls geforderte Sicherheiten: Siehe Vergabeunterlagen s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: Siehe Vergabeunterlagen t) gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaften nach der Auftragsvergabe haben muss: Siehe Vergabeunterlagen u) Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters: Siehe Vergabeunterlagen v) Zuschlagsfrist: Die Zuschlagsfrist endet am 25.04.2016. w) Stelle, an die sich Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Postfach 606, Promenade 27, 91511 Ansbach, Tel.: 0981-531277, Fax: 0981-531837 Sonstiges: Siehe Vergabeunterlagen Vergaben der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg a) Vergabestelle: Stadt Nürnberg, Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Adolf-Braun-Str. 33, 90429 Nürnberg, Tel.: 0911/231-4524, Fax: 0911/231-4535, E-Mail: [email protected] b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A c) Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: Das Vergabesystem der Deutschen eVergabe verwendet für die Verschlüsselung Ihrer Angebotsinhalte während der Übertragung zum Server ein SSLVerschlüsselungsverfahren mit einer Schlüsseltiefe von 128 Bit. [https-Übertragung] d) Art des Auftrags: Planung und Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: 90408 Nürnberg, Gärten h. d. Veste f) Art und Umfang der Leistung: Aktenzeichen 1551 Kurzbeschreibung: Kanalrenovierung Bucherstraße - Schachtauswechslung ausf. Beschreibung: Verbau: DIN 18303 - Kanaldielen ca. 460 m², - Aushub: ca. 500 m³, - 6 Schachtbauwerke Kampfmittelsondierung mit Bohrlochsondierung Arbeiten in Inselbaustellen, auf Grund sehr engen Zeitplans an mehreren Arbeitsschwerpunkten gleichzeitig g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: Ausführung von Bauleistungen (Arbeiten an Abwasserkanälen und Betonarbeiten) h) Aufteilung in Lose: ist nicht vorgesehen i) Dauer des Bauleistungsauftrags: Vom 09.05.2016 bis 05.08.2016 j) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 3 zur Zulässigkeit von Nebenangeboten: Zulässigkeit Die Abgabe von Nebenangeboten ist erlaubt. Gesonderte Vorgaben siehe Leistungsbeschreibung. k) Stelle, bei der die Vergabeunterlagen angefordert und eingesehen werden können: Die Unterlagen zum Verfahren stehen im Projekt-Safe der Deutschen eVergabe zur Verfügung. Anforderung der Unterlagen per Post: Stadt Nürnberg, Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Adolf-Braun-Str. 33, 90429 Nürnberg, Telefon: 0911 231 4524, Telefax 0911 231 4535 E-Mail: [email protected], unter URL: http://tinyurl.com/j92qe3s spätester Zeitpunkt zur Anforderung der konventionellen Unterlagen: 08.03.2016 l) Aktivierung der Ausschreibung: Sie haben die Möglichkeit, dieses Verfahren elektronisch zu bearbeiten, mit der Vergabestelle online zu kommunizieren und die Unterlagen zum Vergabeverfahren herunter zu laden. Hierfür stellt Ihnen Deutsche eVergabe ein Werkzeug zur Verfügung - den Projekt-Safe. Die einmaligen Lizenzkosten für dieses Verfahren betragen 14,00 EUR. Zur Nutzung dieser Funktionen aktivieren Sie bitte den Projekt-Safe des Vergabeportals der Deutschen eVergabe. Die Angebots/Antragsabgabe erfolgt jedoch aufgrund der Vorgaben der Vergabestelle konventionell in Papierform. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Alternative Anforderung der Unterlagen per Post. Hinweise zur Zahlung Postversand: die Gebühr ist zu überweisen an Stadt Nürnberg Konto 44 10 720, BLZ 760 501 01, Geldinstitut Sparkasse Nürnberg, IBAN DE27 7605 0101 0004 4107 20 Verwendungszweck Kto dto Kst 95700.135 Kanalsanierung Bucher Straße - Schachtauswechslung. Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Das Entgelt wird nicht erstattet. Alternativ können Sie den Projekt Save in der Vergabeplattform der deutschen eVergabe freischalten. Hier stehen außer den Vergabeunterlagen noch weitere Funktionen zur Verfügung. Details zur Zahlung Zahlungsbetrag: 40 EUR n) Angebotsfrist: Angebote können bis zum Submissionstermin abgegeben werden. Bitte beachten Sie die entsprechenden Angaben von Submissi78 ÖffentlicheAmtliche Ausschreibungen Bekanntmachungen Vergabe und Teilnahmewettbewerbe von Arbeiten der Stadt Nürnberg der Stadt Nürnberg onstermin und -ort in dieser Bekanntmachung. o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 2 (Nebeneingang), 90402 Nürnberg p) Sprache, in der die Angebote oder Teilnahmeanträge abgefasst sein müssen: Deutsch q) Personen, die anwesend sein dürfen: Bieter und ihre Bevollmächtigten, Termin der Angebotsöffnung, Ort der Angebotsöffnung: 17.03.2016 um 09:30:00 Uhr, Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 2, 90402 Nürnberg, Raum Nebeneingang EG r) gegebenenfalls geforderte Sicherheiten: siehe Ausschreibungsunterlagen, Folgende Sicherheiten sind im Einzelnen zu erbringen: - Mängelbürgschaft - Vertragserfüllungsbürgschaft s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: § 16 VOB/B t) gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaften nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haftbar). u) Nachweise für die Beurteilung des Bieters: Der Bieter muss im Besitz des Zertifikats der entsprechenden Gruppe gemäß Gütesicherung RALGZ 961 der Gütegemeinschaft „Herstellung und Unterhalt von Abwasserleitungen- und Kanälen e. V.“ sein. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn er im Besitz des - RAL Gütezeichens Gruppe AK 2 ist - LOGOS KOB der „Fremdüberwachung im Kanalbau“ des Landesverbandes Bayerischer Bauinnungen, des Dachverbandes Bau Württemberg oder des Verbandes Baugewerblicher Unternehmer Thüringen ist und einschlägige Referenzen vorlegen kann. Ersatzweise gilt auch ein entsprechender Qualifikationsnachweis gemäß „Güte- und Prüfbestimmungen“ nach RAL-GZ 961 mit gleichzeitiger Vorlage einschlägiger Referenzen und anschließender Fremdüberwachungsvertrag während der Baudurchführung. v) Zuschlagsfrist: Die Zuschlagsfrist endet am 13.04.2016. w) Name und Anschrift der Stelle, an die sich Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Postfach 606 (Promenade 27), 91511 Ansbach, Sonstiges: keine Angaben Zeitpunkt der Publikation: 26.02.2016- 09:30:00 Uhr A) Vergabestelle: Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Adolf-Braun-Str. 33, 90429 Nürnberg, Deutschland. Telefon: 0911/231-4518, Fax: 0911/231-4535, E-Mail: stefan. pfeufer@ stadt. nuernberg. de B) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung [VOB] VOB/A §12 Absatz 2 C) Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: Das Vergabesystem der Deutschen eVergabe verwendet für die Verschlüsselung Ihrer Angebotsinhalte während der Übertragung zum Server ein SSLVerschlüsselungsverfahren mit einer Schlüsseltiefe von 128 Bit. [https-Übertragung] D) Art des Auftrags: Bauarbeiten für Abwasserkanäle. E) Ort der Ausführung: 90475 Nürnberg, Altenfurt F) Art und Umfang der Leistung: - 1 St. Schachtbauwerk Neubau (S1). - 5 St. Schachtauswechslungen DN 1200 (S3, S4, S5, S6, S8). - ca. 10 m Betonkanal Ei DN 600/900. - ca. 220 m2 Verbau aus Spritzbeton. - ca. 300 m2 Verbau aus Spundwänden. - ca. 900 m3 Erdaushub. G) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage: keine Angaben. H) Aufteilung in Lose: ist nicht vorgesehen. I) Dauer des Bauleistungsauftrags: Vom 01.08.2016 bis 16.12.2016 J) Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 3 zur Zulässigkeit von Nebenangeboten: Die Abgabe von Nebenangeboten ist erlaubt. K) Stelle, bei der die Vergabeunterlagen und zusätzliche Unterlagen angefordert und eingesehen werden können: Nach § 11 der Vergabeordnung haben wir uns entschieden, die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über die deutsche eVergabe anzubieten. N) Frist für den Eingang der Angebote: 23.03.2016 09:45:00 O) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Submission, Bauhof 9, 90402 Nürnberg, Tel.: 0911 231 4827, Fax: 0911/231 4209 Sie haben die Möglichkeit der elektronischen Angebotsabgabe. Weitere Informationen und diese Bekanntmachung finden Sie unter: www.deutsche-evergabe.de P) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch Q) Datum, Uhrzeit und Ort des Eröffnungstermins: 23.03.2016, 09:45:00 Personen, die anwesend sein dürfen: Bieter und ihre Bevollmächtigten. Ort der Angebotsöffnung: Stadt Nürnberg, Referat VI, Vergabemanagement (VMN), Bauhof 9, Nebeneingang Erdgeschoss, 90402 Nürnberg R) Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten: Ausführungsbürgschaft, Mängelbürgschaft. S) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: keine Angaben. T) Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haftend). U) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters: Bewerber für den Bau, die Sanierung, Inspektion oder Reinigung von Entwässerungskanälen und -leitungen müssen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit sowie eine Güteüberwachung bestehend aus Fremd- und Eigenüberwachung nachweisen. Die Anforderungen der RAL Güte- und Prüfbestimmungen GZ 961 sind zu erfüllen. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn das Unternehmen im Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens der Gütegemeinschaft Kanalbau ist. Geforderte Beurteilungsgruppe: AK1. Ersatzwiese kann ein Nachweis mit einschlägigen Referenzen und anschließendem Fremdüberwachungsvertrag für die zeitweilige Einzelmaßnahme vorgelegt werden, der eine Fremdüberwachung durch einen unabhängigen und von der Gütegemeinschaft benannten Prüfingenieur / Sachverständigen beinhaltet. Die qualitativen Anforderungen der RAL-Güte- und Prüfbestimmungen GZ 961 sind dabei einzuhalten. Bewerber für den Bau von Entwässerungskanälen und -leitungen haben den Nachweis ebenfalls erbracht, wenn sie das Logo der „Fremdüberwachung im Kanalbau“ des Landesverbandes Bayerischer Bauinnungen, des Fachverbandes Bau Württemberg oder des Verbandes Baugewerblicher Unternehmer Thüringen einschließlich einschlägiger Referenzen vorlegen können V) Zuschlagsfrist: 08.06.2016 W)Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann: Vergabeprüfstelle Regierung von Mittelfranken (VOB-Stelle) VOB-Stelle Promenade 27, 91522 Ansbach, Tel.: 0981/53-1277, Fax: 0981/53-1837 ! UNSERE ERFAHRUNG IHR VORTEIL ! Demuth Bausanierungen GmbH & Co. KG • 96114 Hirschaid ����������������Tel. 0 95 43 - 41 71 60 � www.veinal.info Amtsblatt Nürnberg 4 / 24. Februar 2016 79 Amtliche Bekanntmachungen Amtsblatt der Stadt Nürnberg der Stadt Nürnberg InhaltSeite Haushaltssatzung der Stadt Nürnberg Haushaltsjahr 2016 56 Satzung Veränderungssperre Nr. 82 - Inkraftreten 58 Bebauungsplan-Entwurf Nr. 3812 - Öffentliche Auslegung 58 Bebauungsplan Nr. 4640 - Aufstellung 60 Bebauungsplan Nr. 4640 - Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 60 Bebauungsplan Nr. 4056 - Änderung 61 Flächennutzungsplan 14. Änderung - Einleitung des Verfahrens 61 Flächennutzungsplan 14. Änderung - Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 61 B 1228 B Verlag und Geschäftsstelle: Stadt Nürnberg, Presse- und Informationsamt, Rathaus, Fünferplatz 2, Zimmer 201, 90403 Nürnberg, Telefon 09 11 / 2 31-23 72; Anzeigenverwaltung: Presseamt Stadt Nürnberg, Telefon 09 11 / 2 31-53 19, Druck: noris inklusion gGmbH, Dorfäckerstraße 37, 90427 Nürnberg. Bestellungen können per E-Mail oder schriftlich an die Geschäftsstelle gerichtet werden. Preis pro Einzelnummer 2 Euro zuzüglich 1,45 Euro Versandkosten inkl. MwSt. „hat pflanzen und ideen.“ Planfeststellungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung BAB A 73 Nürnberg-Feucht62 Änderung der Grabmalordnung - St Bartholomäus-Wöhrd 63 Äußere Laufer Gasse 9, Gem./Fl.-Nr.: Nürnberg - Sebald 915 64 Kirchenweg 25, Gem./Fl.-Nr.: St. Johannis 256/48 64 Lothringer Str. 11, Gem./Fl.-Nr.: Gibitzenhof 286 / 47 65 Maffeiplatz 15a, Gem./Fl.-Nr.: Gibitzenhof 252 / 18 65 Rollnerstr. 97, Gem./Fl.-Nr.: Gärten h. d. Veste 621 / 2 66 Wettersteinstr. 23, Gem./Fl.-Nr.: Langwasser 180 / 2295 66 Wilhelm-Marx-Str. , Gem./Fl.-Nr.: Wetzendorf 351/5 66 Jahresabschluss SUN 2014 67 Stiftungen fördern Historiker 67 Kulturpreis 2016 68 Versammlungen der Jagdreviere Nord, Neunhof u. Worzeldorf 68 Aufgebot einer verlorenen Sparurkunde 68 Nachruf Januar 2016 69 GROSSAUSWAHL AN „TOP“-PFLANZEN für ihren garten. pflanzarbeiten & pflege. der „schopf“ hilft ihnen gerne. SCHOPF GRÜNES ZENTRUM KROTTENBACH Höllwiesenstr. 59 · 90453 Nürnberg Tel. 0911- 63 86 31 Anzeigenschluss für die nächste Ausgabe vom [email protected] www.fima-gmbh.de 09.03.2016 ist der 03.03.2016 Vergabe von Bauleistungen und Leistungen der Stadt Nürnberg 69 Vergaben der Stadt Nürnberg 70 Vergaben des Klinikums Nürnberg 76 Vergabe des Eigenbetriebes Nürnberg Bad 78 Vergaben der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg 78 Amtsblatt Nürnberg 4 / 24. Februar 2016 www.maier-georgs.de 80
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