Fusionskontrolle: Kommission leitet eine eingehende

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Fusionskontrolle: Kommission leitet eine eingehende Prüfung von
Übernahme von Arianespace durch ASL ein
Brüssel, 26. Februar 2016
Die Europäische Kommission hat eine eingehende Prüfung der geplanten Übernahme von
Arianespace durch Airbus Safran Launchers (ASL) eingeleitet, um diese nach der EU
Fusionskontrollverordnung zu analysieren.
Die Kommission hat Bedenken, dass der geplante Zusammenschluss die Innovationstätigkeit
dämpfen und die Preise auf den Satelliten- und Startdienste-Märkten in die Höhe treiben
könnte.
„Eine wettbewerbsfähige Raumfahrtindustrie ist ein entscheidender Faktor für die Stärkung der
industriellen Basis der Union und die Förderung unserer Wettbewerbsfähigkeit auf den Weltmärkten.
Die Kommission muss daher sicherstellen, dass alle Raumfahrtunternehmen weiterhin einen starken
Anreiz für Innovationen haben“, erklärte EUWettbewerbskommissarin Margrethe Vestager.
Arianespace ist Weltmarktführer für den Start kommerzieller Satelliten und ihre Beförderung in
geostationäre Transferbahnen. Seine wichtigsten Wettbewerber sind die US-Unternehmen ILS und
SpaceX. Zudem hat Arianespace ein De-facto-Monopol auf den europäischen Märkten für Startdienste
für institutionelle Kunden. Arianespace setzt für seine Dienste Trägerraketen von drei verschiedenen
Herstellern ein, darunter auch die Ariane-Trägerrakete von ASL.
Das Gemeinschaftsunternehmen ASL wird von Airbus und Safran zu gleichen Teilen gehalten. Airbus
zählt auch zu den weltweit führenden Satellitenherstellern. Sowohl Airbus als auch ASL stellen
Nutzlastadapter und Dispenser her, die von Anbietern von Startdienstleistungen bezogen und
verwendet werden.
Die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission
Die Kommission hat Bedenken, dass die Übernahme das neu aufgestellte Unternehmen dazu
veranlassen könnte,
- mit Airbus konkurrierende Satellitenhersteller zu diskriminieren. Dies könnte anhand der
Preise oder der Konditionen für die Startdienste von Arianespace erfolgen, z. B. durch die
Benachteiligung der Wettbewerber bei der Slot-Vergabe und beim Zugang zu technischen
Informationen über die Entwicklungen im Bereich Trägerraketen. Die damit verbundenen Nachteile
würden die Investitions- und die Innovationsanreize der mit Airbus konkurrierenden
Satellitenhersteller schwächen. Wenn sich die Interessen von Airbus, ASL und Arianespace
angleichen würden, könnte dies dazu führen, dass Arianespace und Airbus sensible Informationen
über andere Satellitenhersteller oder Anbieter von Startdiensten austauschen würden.
- Startdiensten mit Ariane-Trägerraketen Vorrang einzuräumen, da diese von ASL hergestellt
werden. Dann würde die Trägerrakete Vega des Herstellers ELV benachteiligt, die derzeit nur von
Arianespace vermarktet werden darf.
- Nutzlastadapter und Dispenser ausschließlich von Airbus und ASL zu beziehen, ohne die
Preise und die Qualität des Angebots von Wettbewerbern zu berücksichtigen. Dadurch würde den
Wettbewerbern ein beträchtlicher Schaden entstehen.
Die Kommission befürchtet, dass das Vorhaben auf den Märkten für Satelliten, Trägerraketen und die
Ausstattung dieser Raketen sowie für Startdienste zu höheren Preisen, einer geringeren Auswahl für
die Kunden und einer Dämpfung der Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten führen könnte.
Daher wird sie die geplante Übernahme nun eingehend prüfen, um festzustellen, ob sich ihre Bedenken
bestätigen.
Der Zusammenschluss wurde am 8. Januar 2016 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet.
Die Kommission muss nun innerhalb von 90 Arbeitstagen, d. h. bis zum 12. Juli 2016, einen Beschluss
erlassen. Das eingehende Prüfverfahren wird ergebnisoffen geführt.
Unternehmen und Produkte
Arianespace ist ein französischer Anbieter von Satellitenstartdiensten für private und institutionelle
Satellitenbetreiber. Das Unternehmen vermarktet im Auftrag der Europäischen Weltraumorganisation
(ESA) die beiden von der ESA finanzierten Trägerraketen Ariane und Vega. Ariane wird von ihrem
Entwickler ASL hergestellt. Vega wurde von ELV, einem Gemeinschaftsunternehmen von Avio und der
italienischen Raumfahrtagentur, entwickelt und wird von ELV auch hergestellt. Zudem bietet
Arianespace auch Starts mit Sojus-Trägerraketen an, die von dem russischen Unternehmen TsSKB
entwickelt und hergestellt werden.
ASL, ein paritätisches Gemeinschaftsunternehmen von Airbus und Safran, stellt die Trägerrakete
Ariane her.
Airbus hat seinen Sitz in den Niederlanden und ist in den Bereichen Luft- und Raumfahrt sowie Rüstung
tätig. Das Portfolio des Geschäftsbereichs Defence and Space umfasst i) Satelliten, ii) Teilsysteme für
Trägerraketen, d. h. Adapter und Dispenser für europäische Trägerraketen sowie
iii) Telekommunikations- und Erdbeobachtungssatelliten.
Der französische Hersteller SAFRAN ist in den Bereichen Luft- und Raumfahrtantriebe,
Flugzeugausrüstung, Militärtechnik und Sicherheit tätig.
Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren
Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und
Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten Europäischen
Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.
Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich
und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der
Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie das Vorhaben im Vorprüfverfahren (Phase I)
genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet.
Derzeit laufen drei weitere eingehende Prüfverfahren (Phase II):
- zur geplanten Übernahme von Telefónica UK durch Hutchison 3G UK
(Frist für den Beschluss: 22. April 2016)
- zur geplanten Übernahme des Ölfeld-Serviceunternehmens Baker Hughes durch seinen
Konkurrenten Halliburton
- zur geplanten Übernahme des griechischen Gasleitungsnetz-Betreibers DESFA durch die staatliche
aserbaidschanische Mineralölgesellschaft SOCAR
Weitere Informationen werden unter der Nummer der Wettbewerbssache M.7724 im öffentlich
zugänglichen Register auf der Website der GD Wettbewerb veröffentlicht.
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