Europäische Kommission - Pressemitteilung Fusionskontrolle: Kommission leitet eine eingehende Prüfung von Übernahme von Arianespace durch ASL ein Brüssel, 26. Februar 2016 Die Europäische Kommission hat eine eingehende Prüfung der geplanten Übernahme von Arianespace durch Airbus Safran Launchers (ASL) eingeleitet, um diese nach der EU Fusionskontrollverordnung zu analysieren. Die Kommission hat Bedenken, dass der geplante Zusammenschluss die Innovationstätigkeit dämpfen und die Preise auf den Satelliten- und Startdienste-Märkten in die Höhe treiben könnte. „Eine wettbewerbsfähige Raumfahrtindustrie ist ein entscheidender Faktor für die Stärkung der industriellen Basis der Union und die Förderung unserer Wettbewerbsfähigkeit auf den Weltmärkten. Die Kommission muss daher sicherstellen, dass alle Raumfahrtunternehmen weiterhin einen starken Anreiz für Innovationen haben“, erklärte EUWettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Arianespace ist Weltmarktführer für den Start kommerzieller Satelliten und ihre Beförderung in geostationäre Transferbahnen. Seine wichtigsten Wettbewerber sind die US-Unternehmen ILS und SpaceX. Zudem hat Arianespace ein De-facto-Monopol auf den europäischen Märkten für Startdienste für institutionelle Kunden. Arianespace setzt für seine Dienste Trägerraketen von drei verschiedenen Herstellern ein, darunter auch die Ariane-Trägerrakete von ASL. Das Gemeinschaftsunternehmen ASL wird von Airbus und Safran zu gleichen Teilen gehalten. Airbus zählt auch zu den weltweit führenden Satellitenherstellern. Sowohl Airbus als auch ASL stellen Nutzlastadapter und Dispenser her, die von Anbietern von Startdienstleistungen bezogen und verwendet werden. Die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission Die Kommission hat Bedenken, dass die Übernahme das neu aufgestellte Unternehmen dazu veranlassen könnte, - mit Airbus konkurrierende Satellitenhersteller zu diskriminieren. Dies könnte anhand der Preise oder der Konditionen für die Startdienste von Arianespace erfolgen, z. B. durch die Benachteiligung der Wettbewerber bei der Slot-Vergabe und beim Zugang zu technischen Informationen über die Entwicklungen im Bereich Trägerraketen. Die damit verbundenen Nachteile würden die Investitions- und die Innovationsanreize der mit Airbus konkurrierenden Satellitenhersteller schwächen. Wenn sich die Interessen von Airbus, ASL und Arianespace angleichen würden, könnte dies dazu führen, dass Arianespace und Airbus sensible Informationen über andere Satellitenhersteller oder Anbieter von Startdiensten austauschen würden. - Startdiensten mit Ariane-Trägerraketen Vorrang einzuräumen, da diese von ASL hergestellt werden. Dann würde die Trägerrakete Vega des Herstellers ELV benachteiligt, die derzeit nur von Arianespace vermarktet werden darf. - Nutzlastadapter und Dispenser ausschließlich von Airbus und ASL zu beziehen, ohne die Preise und die Qualität des Angebots von Wettbewerbern zu berücksichtigen. Dadurch würde den Wettbewerbern ein beträchtlicher Schaden entstehen. Die Kommission befürchtet, dass das Vorhaben auf den Märkten für Satelliten, Trägerraketen und die Ausstattung dieser Raketen sowie für Startdienste zu höheren Preisen, einer geringeren Auswahl für die Kunden und einer Dämpfung der Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten führen könnte. Daher wird sie die geplante Übernahme nun eingehend prüfen, um festzustellen, ob sich ihre Bedenken bestätigen. Der Zusammenschluss wurde am 8. Januar 2016 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet. Die Kommission muss nun innerhalb von 90 Arbeitstagen, d. h. bis zum 12. Juli 2016, einen Beschluss erlassen. Das eingehende Prüfverfahren wird ergebnisoffen geführt. Unternehmen und Produkte Arianespace ist ein französischer Anbieter von Satellitenstartdiensten für private und institutionelle Satellitenbetreiber. Das Unternehmen vermarktet im Auftrag der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) die beiden von der ESA finanzierten Trägerraketen Ariane und Vega. Ariane wird von ihrem Entwickler ASL hergestellt. Vega wurde von ELV, einem Gemeinschaftsunternehmen von Avio und der italienischen Raumfahrtagentur, entwickelt und wird von ELV auch hergestellt. Zudem bietet Arianespace auch Starts mit Sojus-Trägerraketen an, die von dem russischen Unternehmen TsSKB entwickelt und hergestellt werden. ASL, ein paritätisches Gemeinschaftsunternehmen von Airbus und Safran, stellt die Trägerrakete Ariane her. Airbus hat seinen Sitz in den Niederlanden und ist in den Bereichen Luft- und Raumfahrt sowie Rüstung tätig. Das Portfolio des Geschäftsbereichs Defence and Space umfasst i) Satelliten, ii) Teilsysteme für Trägerraketen, d. h. Adapter und Dispenser für europäische Trägerraketen sowie iii) Telekommunikations- und Erdbeobachtungssatelliten. Der französische Hersteller SAFRAN ist in den Bereichen Luft- und Raumfahrtantriebe, Flugzeugausrüstung, Militärtechnik und Sicherheit tätig. Fusionskontrollvorschriften und -verfahren Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden. Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie das Vorhaben im Vorprüfverfahren (Phase I) genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet. Derzeit laufen drei weitere eingehende Prüfverfahren (Phase II): - zur geplanten Übernahme von Telefónica UK durch Hutchison 3G UK (Frist für den Beschluss: 22. April 2016) - zur geplanten Übernahme des Ölfeld-Serviceunternehmens Baker Hughes durch seinen Konkurrenten Halliburton - zur geplanten Übernahme des griechischen Gasleitungsnetz-Betreibers DESFA durch die staatliche aserbaidschanische Mineralölgesellschaft SOCAR Weitere Informationen werden unter der Nummer der Wettbewerbssache M.7724 im öffentlich zugänglichen Register auf der Website der GD Wettbewerb veröffentlicht. 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