Zeitplan Masterarbeit – Beginn FS 16 Obligatorische Infoveranstaltung: Mittwoch, 24.02.16, 18.15 – 19.50 Uhr, Raum LAA-K020 Beratungszeitfenster: Mittwochs an den angegebenen Tagen, 18.15 – 20.30 Uhr, Räume gemäss Stundenplan, oder nach Vereinbarung. Kontaktadresse: [email protected] Ab KW 2 Ab KW 4 Ab KW 7, nach Anmeldebestätigung Mittwoch, 2. März 2016 Mittwoch, 16. März 2016 KW 12 - 13 Mittwoch, 6. April 2016 nach dem ersten Kolloquium Mittwoch, 27. April 2016 KW 18 - 19 Mittwoch, Mittwoch, Mittwoch, Mittwoch, 11. Mai 2016 18. Mai 2016 25. Mai 2016 1. Juni 2016 KW 17 - 20 KW 41 - 42 KW 46 - 47 Mittwoch, 21. Dezember 2016, 13.00 – 18.00 Uhr Freitag, 23. Dezember 2016 bis Ende Januar 2017 Einsicht in die Themen Themenwahl Kontaktaufnahme mit den Betreuenden, Erstellung und Besprechung der provisorischen Projektskizze Beratung Beratung Kolloquium 1 (Besuch obligatorisch). Es werden dazu während zwei Wochen verschiedene Zeitfenster angeboten. Beratung Erstellung und Besprechung der definitiven Projektskizze mit den Betreuenden Beratung Kolloquium 2 (Besuch obligatorisch). Es werden dazu während zwei Wochen verschiedene Zeitfenster angeboten. Beratung Beratung Beratung Besuch des Master-Präsentationsnachmittags der früheren Studiengänge (Besuch obligatorisch) Es müssen mindestens zwei Präsentationen besucht werden. Methodenkurse Ausschreibungen werden im Studiweb publiziert Kolloquium 3 (Besuch obligatorisch). Es werden dazu während zwei Wochen verschiedene Zeitfenster angeboten. Kolloquium 4 (Besuch obligatorisch). Es werden dazu während zwei Wochen verschiedene Zeitfenster angeboten. Präsentation der Masterarbeit (obligatorisch) Abgabe der Masterarbeit Notenabgabe durch die Betreuenden ans Sekretariat Masterarbeit. Notenbesprechung mit den Studierenden. Wichtiger Hinweis: Die Arbeit muss zum festgelegten Termin eingereicht werden. Für eine Verschiebung des Präsentationskolloquiums und des Abgabetermins muss bis spätestens drei Wochen vor dem Präsentationskolloquium, d.h. bis spätestens 30.11.2016, ein Gesuch an die Abteilungsleitung gestellt werden. Eine Verschiebung des Termins hat immer eine Studienverlängerung um mindestens ein Semester zur Folge. Bei nicht fristgerecht eingereichten Arbeiten oder Gesuchen gilt die betreffende Arbeit als „nicht bestanden“. [email protected] 1/1
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