Zeitplan Masterarbeit – Beginn FS 16

Zeitplan Masterarbeit – Beginn FS 16
Obligatorische Infoveranstaltung: Mittwoch, 24.02.16, 18.15 – 19.50 Uhr, Raum LAA-K020
Beratungszeitfenster: Mittwochs an den angegebenen Tagen, 18.15 – 20.30 Uhr, Räume gemäss Stundenplan, oder nach Vereinbarung. Kontaktadresse: [email protected]
Ab KW 2
Ab KW 4
Ab KW 7,
nach Anmeldebestätigung
Mittwoch, 2. März 2016
Mittwoch, 16. März 2016
KW 12 - 13
Mittwoch, 6. April 2016
nach dem ersten Kolloquium
Mittwoch, 27. April 2016
KW 18 - 19
Mittwoch,
Mittwoch,
Mittwoch,
Mittwoch,
11. Mai 2016
18. Mai 2016
25. Mai 2016
1. Juni 2016
KW 17 - 20
KW 41 - 42
KW 46 - 47
Mittwoch, 21. Dezember 2016,
13.00 – 18.00 Uhr
Freitag, 23. Dezember 2016
bis Ende Januar 2017
Einsicht in die Themen
Themenwahl
Kontaktaufnahme mit den Betreuenden, Erstellung und Besprechung
der provisorischen Projektskizze
Beratung
Beratung
Kolloquium 1 (Besuch obligatorisch). Es werden dazu während zwei
Wochen verschiedene Zeitfenster angeboten.
Beratung
Erstellung und Besprechung der definitiven Projektskizze mit den
Betreuenden
Beratung
Kolloquium 2 (Besuch obligatorisch). Es werden dazu während zwei
Wochen verschiedene Zeitfenster angeboten.
Beratung
Beratung
Beratung
Besuch des Master-Präsentationsnachmittags der früheren Studiengänge (Besuch obligatorisch)
Es müssen mindestens zwei Präsentationen besucht werden.
Methodenkurse
Ausschreibungen werden im Studiweb publiziert
Kolloquium 3 (Besuch obligatorisch). Es werden dazu während zwei
Wochen verschiedene Zeitfenster angeboten.
Kolloquium 4 (Besuch obligatorisch). Es werden dazu während zwei
Wochen verschiedene Zeitfenster angeboten.
Präsentation der Masterarbeit (obligatorisch)
Abgabe der Masterarbeit
Notenabgabe durch die Betreuenden ans Sekretariat Masterarbeit.
Notenbesprechung mit den Studierenden.
Wichtiger Hinweis:
Die Arbeit muss zum festgelegten Termin eingereicht werden. Für eine Verschiebung des Präsentationskolloquiums und des Abgabetermins muss bis spätestens drei Wochen vor dem Präsentationskolloquium,
d.h. bis spätestens 30.11.2016, ein Gesuch an die Abteilungsleitung gestellt werden. Eine Verschiebung
des Termins hat immer eine Studienverlängerung um mindestens ein Semester zur Folge. Bei nicht fristgerecht eingereichten Arbeiten oder Gesuchen gilt die betreffende Arbeit als „nicht bestanden“.
[email protected]
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