Arbeitsgemeinschaften - Rechts- und Staatswissenschaftliche

Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
FACHBEREICH RECHTSWISSENSCHAFT
Anmeldung zu den Arbeitsgemeinschaften (AG) SoSe 2016
Hinweise
Fristen der Belegphasen
Studierende des 3. Fachsemesters
Sachenrecht, Allg. Verwaltungsrecht und Staatsrecht III
ab 25. Februar, 12 Uhr
Studierende des 2. Fachsemesters
Die Frist aller Belegphasen endet einheitlich am Donnerstag, 14. April 2016, um
12.00 Uhr
Die Anmeldung für die Arbeitsgemeinschaften erfolgt ausschließlich online über
BASIS. ACHTUNG: Ohne BASIS-Eintrag
erhalten Sie keinen AG-Schein !
Es darf nur eine AG pro Fach belegt
werden! Wer sich zu mehreren AGs im
selben Rechtsgebiet anmeldet, wird aus
den gewählten AGs gestrichen und einer
zur Verfügung stehenden anderen AG
zugewiesen.
U
U
Schuldrecht I
Strafrecht, Bes. Teil
Staatsrecht II
ab 3. März, 12 Uhr
ab 10. März, 12 Uhr
ab 17. März, 12 Uhr
U
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Studierende des 1. Fachsemesters
Bürgerl. Recht, Allg. Teil
Strafrecht, Allg. Teil
Staatsrecht I
ab 7. April, 12 Uhr
ab 7. April, 12 Uhr
ab 7. April, 12 Uhr
Nur FFF-Schüler, Erasmusstudierende und
Nachrücker wenden sich bitte direkt persönlich an den AG-Support sowie Masterstudierende für die AG „Schuldrecht II“!
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Anmeldung zu den Arbeitsgemeinschaften – Anleitung
1.) Besuchen Sie die
Webseite
http://basis.uni-bonn.de
und klicken Sie auf
„Anmelden“.
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2.) Geben Sie Ihre
HRZ-Benutzerkennung
und Ihr Passwort ein.
(zu finden in Ihren
Semesterunterlagen)
3.) Gehen Sie auf den
Punkt „Semester“ oben
rechts und wählen Sie
anschließend das aktuelle
Semester aus.
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4.) Wählen Sie im Menü
„Vorlesungsverzeichnis“
den Punkt
„Alle Veranstaltungen“ und
folgen dem Strukturbaum
bis zum Punkt
„Arbeitsgemeinschaften“.
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5.) Wählen Sie zu einer
Vorlesung die gewünschte
Arbeitsgemeinschaft und
klicken Sie
„jetzt belegen/abmelden“.
6.) Bestätigen Sie Ihre
Auswahl mit
„jetzt Platz beantragen“.
Sie dürfen nur eine
Arbeitsgemeinschaft je
Vorlesung belegen.
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7.) Sofern noch Plätze in
der Arbeitsgemeinschaft
verfügbar sind, erhalten Sie
die Bestätigung der
Platzbuchung.
Sie sind nun verbindlich für
diese Arbeitsgemeinschaft
angemeldet.
8.) Erscheint eine Meldung
der Form „Sie können
nicht belegen“
bedeutet dies, dass die
Arbeitsgemeinschaft bereits
ausgebucht ist. Wählen Sie
in diesem Fall eine andere
Arbeitsgemeinschaft.
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9.) Möchten Sie lieber eine
andere Belegung
vornehmen, wählen Sie die
Arbeitsgemeinschaft zu der
Sie sich bereits angemeldet
haben – es erscheint ein
Dialog zur Abmeldung aus
der bereits belegten
Arbeitsgemeinschaft.
10.) Nach erfolgter
Abmeldung erhalten Sie
eine Bestätigung – Sie
können nun eine neue
Arbeitsgemeinschaft
belegen.
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11.) Im Menü
„Funktionen“ unter dem
Punkt
„Belegte Veranstaltung“
erhalten Sie die Übersicht
Ihrer belegten
Arbeitsgemeinschaften /
Veranstaltungen.
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ACHTUNG:
Eine AG-Anmeldung unter
dem Punkt „Funktionen“,
„Veranstaltungen belegen /
abmelden“ ist nicht möglich!
Dies betrifft lediglich
Anmeldungen zu Klausuren
und Prüfungen.
Im Anmeldeverfahren werden die verfügbaren AG-Plätze chronologisch vergeben.
Es empfiehlt sich daher, rechtzeitig eine AG zu buchen, da die Verfügbarkeit von
Wunschterminen nicht garantiert werden kann.
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AG-Support
Bei Fragen erhalten Sie persönliche Unterstützung beim AG-Support.
Die Sprechzeiten sind in der Zeit vom 23. Februar bis 29. April 2016
dienstags
von 14-16 Uhr – persönlich in der Adenauerallee 10 und
von 16-18 telefonisch unter 0228 / 73-62412
freitags
von 9.00 bis 11.00 Uhr – persönlich in der Adenauerallee 10 und
von 11.00 bis 13.00 Uhr telefonisch unter 0228 / 73-62412.
Sie können Ihre Frage auch per Mail an [email protected] stellen.
2TU
U2T
Der Fachbereich Rechtswissenschaft wünscht allen Studierenden ein
erfolgreiches Sommersemester 2016!