Dr. Hans Riegel-Fachpreise - Vorwissenschaftliche Arbeit

Preise und Wettbewerbe
Dr. Hans Riegel-Fachpreise
verliehen von:
Gemeinnützige Privatstiftung Kaiserschild
für Bereich/ Fachgebiet:
Preise:
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junge Talente im mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich fördern
frühzeitig Kontakt zur Hochschule und entsprechende Fördermöglichkeiten
herstellen
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€ 600, € 400 bzw. € 200 für die jeweils drei besten Arbeiten eines Schulfachs
an einigen Standorten erhalten die Sieger/innen weitere Förderangebote der
jeweiligen Hochschulen
Schulen der Erstplatzierten erhalten seit 2010 Sachpreise im Wert von ca. € 250,00 zur
Förderung des mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterrichts
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Einreichung:
Einreichfrist:
Universität Graz: 01. – 30. 04. April
Universität Innsbruck: bis 15. Mai
Universität Linz: bis 15. April
Universität Salzburg: bis 15. April
Universität Wien: bis 15. April
Link:
Vorgangsweise:
In der Regel wird erwartet, dass die Arbeit in gedruckter und elektronischer Form (CD/
DVD) abgegeben wird. Der Anhang sollte ebenfalls (mindestens in elektronischer
Form) beigefügt werden.
Die Einsendungen sind immer an die kooperierenden Hochschulen, bzw. die dortigen
Ansprechpartner zu richten. Auf der Homepage findet man eine Karte mit den
teilnehmenden Universitäten.
http://www.hans-riegel-fachpreise.com/
Dr. Hans Riegel-Fachpreise
für vorwissenschaftliche Arbeiten in naturwissenschaftlichen Fächern
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Universität Graz: Biologie, Chemie, Mathematik, Physik
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Universität Innsbruck: Biologie, Geographie, Informatik, Mathematik
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Universität Linz: Chemie, Mathematik, Physik
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Universität Salzburg: Biologie, Mathematik, Physik,
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Universität Wien: Biologie, Chemie, Geographie, Informatik, Mathematik, Physik
Zielsetzung:
Eine vorwissenschaftliche Arbeit ist eine Prüfungsarbeit und wird als solche nicht veröffentlicht. Die
Nichteinhaltung urheberrechtlicher Bestimmungen (z.B. die fehlende, mangelhafte oder falsche Angabe des
Urhebers eines Bildes) kann zwar bei der Beurteilung der VwA berücksichtigt werden, rechtliche
Konsequenzen gibt es jedoch nicht.
Dies ändert sich, sobald ein Schüler/eine Schülerin oder eine andere Person die Prüfungsarbeit bei
Wettbewerben etc. einreicht und diese in der Folge in gedruckter Form oder im Internet veröffentlicht wird.
Es handelt sich dann um eine Publikation. In diesem Fall müssen für die Verwendung von fremden
Abbildungen die Genehmigungen zur Verwendung eingeholt werden.
Bitte beachten Sie daher, dass eine Einreichung einer VWA bei einem Wettbewerb eine
Veröffentlichung im Sinne des österreichischen Urheberrechtsgesetzes nach sich ziehen kann. Zur
Vermeidung von Urheberrechtsverletzungen sollten daher in den eingereichten Arbeiten
insbesondere keine nicht genehmigten fremden Abbildungen (Fotos, Bilder, Grafiken,…) verwendet
werden .
Genaueres dazu im Dokument Bildrechte, abrufbar auf www.ahs-vwa.at unter MATERIALIEN, dort unter
RECHERCHIEREN, EXZERPIEREN, ZITIEREN
www.ahs-vwa.at
Die Einreichung einer VWA bei einem Wettbewerb hat durch den Schülers/die Schülerin selbst zu
erfolgen, er/sie trägt damit auch die Verantwortung für eine Veröffentlichung der eigenen Arbeit.