Preise und Wettbewerbe Dr. Hans Riegel-Fachpreise verliehen von: Gemeinnützige Privatstiftung Kaiserschild für Bereich/ Fachgebiet: Preise: • • junge Talente im mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich fördern frühzeitig Kontakt zur Hochschule und entsprechende Fördermöglichkeiten herstellen • • € 600, € 400 bzw. € 200 für die jeweils drei besten Arbeiten eines Schulfachs an einigen Standorten erhalten die Sieger/innen weitere Förderangebote der jeweiligen Hochschulen Schulen der Erstplatzierten erhalten seit 2010 Sachpreise im Wert von ca. € 250,00 zur Förderung des mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterrichts • Einreichung: Einreichfrist: Universität Graz: 01. – 30. 04. April Universität Innsbruck: bis 15. Mai Universität Linz: bis 15. April Universität Salzburg: bis 15. April Universität Wien: bis 15. April Link: Vorgangsweise: In der Regel wird erwartet, dass die Arbeit in gedruckter und elektronischer Form (CD/ DVD) abgegeben wird. Der Anhang sollte ebenfalls (mindestens in elektronischer Form) beigefügt werden. Die Einsendungen sind immer an die kooperierenden Hochschulen, bzw. die dortigen Ansprechpartner zu richten. Auf der Homepage findet man eine Karte mit den teilnehmenden Universitäten. http://www.hans-riegel-fachpreise.com/ Dr. Hans Riegel-Fachpreise für vorwissenschaftliche Arbeiten in naturwissenschaftlichen Fächern • Universität Graz: Biologie, Chemie, Mathematik, Physik • Universität Innsbruck: Biologie, Geographie, Informatik, Mathematik • Universität Linz: Chemie, Mathematik, Physik • Universität Salzburg: Biologie, Mathematik, Physik, • Universität Wien: Biologie, Chemie, Geographie, Informatik, Mathematik, Physik Zielsetzung: Eine vorwissenschaftliche Arbeit ist eine Prüfungsarbeit und wird als solche nicht veröffentlicht. Die Nichteinhaltung urheberrechtlicher Bestimmungen (z.B. die fehlende, mangelhafte oder falsche Angabe des Urhebers eines Bildes) kann zwar bei der Beurteilung der VwA berücksichtigt werden, rechtliche Konsequenzen gibt es jedoch nicht. Dies ändert sich, sobald ein Schüler/eine Schülerin oder eine andere Person die Prüfungsarbeit bei Wettbewerben etc. einreicht und diese in der Folge in gedruckter Form oder im Internet veröffentlicht wird. Es handelt sich dann um eine Publikation. In diesem Fall müssen für die Verwendung von fremden Abbildungen die Genehmigungen zur Verwendung eingeholt werden. Bitte beachten Sie daher, dass eine Einreichung einer VWA bei einem Wettbewerb eine Veröffentlichung im Sinne des österreichischen Urheberrechtsgesetzes nach sich ziehen kann. Zur Vermeidung von Urheberrechtsverletzungen sollten daher in den eingereichten Arbeiten insbesondere keine nicht genehmigten fremden Abbildungen (Fotos, Bilder, Grafiken,…) verwendet werden . Genaueres dazu im Dokument Bildrechte, abrufbar auf www.ahs-vwa.at unter MATERIALIEN, dort unter RECHERCHIEREN, EXZERPIEREN, ZITIEREN www.ahs-vwa.at Die Einreichung einer VWA bei einem Wettbewerb hat durch den Schülers/die Schülerin selbst zu erfolgen, er/sie trägt damit auch die Verantwortung für eine Veröffentlichung der eigenen Arbeit.
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