Pensionen Monitoring der Beamtenpensionen im Bundesdienst 2016 Monitoring der Beamtenpensionen im Bundesdienst 2016 Wien, Februar 2016 Impressum Medieninhaber, Verleger und Herausgeber: Bundeskanzleramt Österreich, Sektion III Öffentlicher Dienst und Verwaltungsinnovation Hohenstaufengasse 3, 1010 Wien Autorinnen und Autoren: : Mag. Renate Gabmayer, Mag. Rudolf Haschmann, Mag. Florian Dohnal, MA Redaktion: Gabriela Kleinrath Text und Gesamtumsetzung: Referat III/7/a HR-Controlling Fotonachweis: Carina Karlovits / HBF (Cover) Gestaltung: BKA | ARGE Grafik Druck: BM.I Digitalprintcenter Wien, 2016 Copyright und Haftung: Auszugsweiser Abdruck ist nur mit Quellenangabe gestattet, alle sonstigen Rechte sind vorbehalten. Es wird darauf verwiesen, dass alle Angaben in dieser Publikation trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und eine Haftung des Bundeskanzleramtes und der Autorin/des Autors ausgeschlossen ist. Rechtausführungen stellen die unverbindliche Meinung der Autorin/des Autors dar und können der Rechtssprechung der unabhängigen Gerichte keinesfalls vorgreifen. Rückmeldungen: Ihre Überlegungen zu vorliegender Publikation übermitteln Sie bitte an [email protected]. Bestellservice des Bundeskanzleramtes: 1010 Wien, Ballhausplatz 2 Telefon: +43 1 53 115-202613 Fax: +43 1 53 115-202880 E-Mail: [email protected] Internet: www.bundeskanzleramt.at/Publikationen Inhalt 1 Einleitung 4 2 Bundesdienst 7 3 Verwaltungsdienst 11 4 Exekutivdienst 13 5 Lehrpersonen 16 6 Militärischer Dienst 18 7 Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte 20 8 Methodische Anmerkungen 22 1 Einleitung Mit 1. Jänner 2005 trat das Pensionsharmonisierungsgesetz in Kraft, in dem auch das Allgemeine Pensionsgesetz (APG) enthalten ist. Seither existiert in Österreich ein einheitliches Pensionssystem für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft sowie für die Vertragsbediensteten, Beamtinnen und Beamten des Bundes. Alle Beamtinnen und Beamten, die in den Jahren ab 1976 geboren sind oder die ab 2005 ernannt worden sind, sowie die ab 1955 geborenen Vertragsbediensteten, erhalten ihre Pension nach den Regelungen des APG. Für die übrigen Bediensteten gelten Übergangsbestimmungen. So erhalten Beamtinnen und Beamte, die vor 1955 geboren wurden, eine Pension nach dem Pensionsgesetz 1965; Vertragsbedienstete, die vor 1955 geboren wurden, eine ASVG-Pension. Beamte und Beamtinnen, die in den Jahren 1955 bis 1975 geboren wurden und bereits vor 2005 Beamtinnen und Beamte waren, werden parallelgerechnet. Das heißt: Gewichtet nach der Aufteilung der Dienstzeiten vor bzw. ab 2005, gebührt ein Teil der Pension nach dem Pensionsgesetz 1965 und der andere nach dem APG. Diese komplexe Rechtslage bedingt eine transparente Darstellung der Entwicklungen im Pensionsbereich des Bundes. Ziel des vorliegenden Berichts »Monitoring der Beamtenpension«, der 2016 zum zweiten Mal in Folge vom Bundeskanzleramt erstellt wird, ist die adäquate Aufbereitung für die Öffentlichkeit sowie für politische Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger. In Kapitel 1 werden Informationen zu den Arten der Neupensionierungen, zum Pensionsantrittsalter und zur Finanzierung der Pensionen kompakt dargestellt. Das Kapitel 2 liefert einen Gesamtüberblick aller Pensionen im Bundesdienst. Ein besonderer Fokus liegt in diesem Kapitel auf der langfristigen Entwicklung der Bundesbeamtenpension. Die darauffolgenden Kapitel (Kapitel 3 bis 7) gehen weiter in die Details und betrachten die größten Berufsgruppen einzeln. Den Abschluss bildet das Kapitel 8 mit methodischen Anmerkungen. 1.1 Arten von Neupensionierungen Das gesetzliche Pensionsantrittsalter liegt im Jänner 2016 bei 64 Jahren und 6 Monaten und steigt bis September 2017 kontinuierlich auf 65 Jahre an. Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte treten mit Ablauf jenes Jahres, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden, kraft Gesetz in den Ruhestand. Bei Vorliegen von gesundheitlichen Problemen gibt es die Möglichkeit, die Dienstunfähigkeits pension in Anspruch zu nehmen. Diese Pensionsart ist altersunabhängig und mit Abschlägen verbunden. Sie entspricht der Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätspension in der gesetzlichen Pensionsversicherung. Zudem gibt es die Möglichkeit, sofern bestimmte Anspruchsvoraussetzungen erfüllt werden, vorzeitig die Pension anzutreten. Folgende Pensionierungsarten werden unterschieden: •• 4 Korridorpension: Die Korridorpension kann ab der Vollendung des 62. Lebensjahres angetreten werden, sofern 39,5 Jahre ruhegenussfähige Gesamtdienstzeiten vorliegen (ab 2017: 40 Jahre). Für Geburtsjahrgänge ab 1954 ist sie mit erhöhten Abschlägen verbunden. •• Langzeitbeamtenregelung: diese Pensionierung ist für bis einschließlich 1953 geborene Beamtinnen und Beamte ab der Vollendung des 60. Lebensjahres abschlagsfrei möglich, sofern 40 Jahre (Stichtag bis zum 31.12.2013) beitragsgedeckte Gesamtdienstzeit erreicht wurde. Für ab 1954 Geborene ist die Regelung mit Abschlägen verbunden und erst ab der Vollendung des 62. Lebensjahres möglich, sofern 42 Jahre beitragsgedeckte Gesamtdienstzeit erreicht wurde. •• Schwerarbeiterregelung: Die Pensionierung nach der Schwerarbeiterregelung ist ab der Vollendung des 60. Lebensjahres möglich, sofern 120 Schwerarbeitsmonate innerhalb der letzten 240 Kalendermonate vor der Versetzung in den Ruhestand geleistet wurden und insgesamt eine ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit von 42 Jahren erbracht wurde. 1.2 Pensionsantrittsalter Beamtinnen und Beamte treten wie oben bereits erwähnt mit Ablauf des Jahres, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden, kraft Gesetz in den Ruhestand. Sie konnten bis zum Jahr 2003 frühestens mit Ablauf des Monats, in dem sie das 61,5. Lebensjahr vollenden, durch Erklärung ihre Versetzung in den Ruhestand bewirken. In Folge der Pensionsreform 2003 steigt das Mindestalter für die Ruhestandsversetzung durch Erklärung analog zum ASVG – wie schon bisher unabhängig vom Geschlecht – schrittweise bis 2017 auf 65 Jahre. Pensionsantritte vor diesem Mindestalter sind mit Abschlägen verbunden. Das faktische Pensionsantrittsalter ist jedoch aufgrund der Frühpensionsmöglichkeiten (Dienstunfähigkeit, Korridorpension, Langzeitbeamtenregelung, Schwerarbeiterregelung) niedriger als das gesetzliche. Schwerpunkt der jüngsten Pensionsreformen waren deshalb Maßnahmen zur Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters, wie z.B. die Verschärfung der Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Langzeitbeamtenregelung (»Hacklerregelung«) und der Korridorpension, die Reduzierung des Pensionssicherungsbeitrags bei freiwillig längerem Verbleiben im Aktivstand sowie die Ermöglichung der bundesweiten Arbeitsplatzsuche für Beamtinnen und Beamte vor einer Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit. 1.3 Finanzierung der Pensionen Beamtinnen und Beamte des Bundes sind nicht pensionsversichert wie Arbeiterinnen und Arbeiter, Angestellte der Privatwirtschaft und Vertragsbedienstete. Der Bund als Dienstgeber leistet für seine Beamtinnen und Beamten keine Pensionsversicherungsbeiträge an die Sozialversicherung, sondern übernimmt die Ruhestandsversorgung für die Betroffenen bzw. deren Hinterbliebene selbst. Laut Bundesvoranschlag beträgt im Jahr 2016 der Pensionsaufwand für Beamtinnen und Beamte des Bundes der Hoheitsverwaltung und der ausgegliederten Institutionen (exkl. Post/Telekom/Postbus und ÖBB) 4,1 Mrd. Euro. Beamtinnen und Beamte leisten, sofern sie vor dem 1. Jänner 1955 geboren sind, in ihrer Aktivzeit einen Pensionsbeitrag von 12,55 %. Jüngere zahlen je nach Betroffenheit durch das Pensionsharmonisierungsgesetz einen Beitrag zwischen 10,25 % und 12,40 % und für Bezugs 5 teile über der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage einen Beitrag zwischen 0 und 11,73 %. Der Dienstgeber zahlt einen Pensionsbeitrag von 12,55 %. Pensionierte Beamtinnen und Beamte leisten einen vom Zeitpunkt des Pensionsantritts abhängigen Pensionssicherungsbeitrag, der je nach Pensionsantrittsjahr zwischen 1,51 % und 3,30 % beträgt. Der Pensionssicherungsbeitrag entfällt bei Pensionsantritt ab 2020 für Beamtinnen und Beamte, die nach dem 1. Dezember 1959 geboren sind. Die Ruhe- und Versorgungsgenüsse – so die gesetzliche Bezeichnung der Pensionen von Beamtinnen und Beamten – werden von der BVA (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter) ausbezahlt. 6 2 Bundesdienst Bund: Die Anzahl der Neupensionierungen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten ist mit 1.699 im Jahr 2015 im Bundesdienst um 10 % gesunken. Dieser Rückgang ist insofern beachtlich, als bereits 2014 ein starker Rückgang von 53 % zu verzeichnen war. Der Grund dafür liegt, wie schon 2014, bei dem erschwerten Zugang zur Langzeitbeamtenregelung (»Hacklerregelung«). Die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten traten 2015 mit durchschnittlich 61,2 Jahren in den Ruhestand. Im Vergleich zum Vorjahr ist das Pensionsantrittsalter somit um 0,3 Jahre angestiegen (siehe Tabellen auf S. 8, 9 und 10). 59,5 Neupensionierungen BeamtInnen 61,2 1.889 1.699 20 15 4.046 3.425 20 14 3.232 20 12 3.181 20 11 2.876 2.352 2.360 1.752 1.540 1.877 3.558 2.997 4.374 57,9 57,2 2.745 2.244 60,9 58,3 6 19 97 19 98 19 99 20 00 20 01 20 02 20 03 20 04 20 05 20 06 20 07 20 08 20 09 20 10 1.845 58,9 59,9 60,1 19 9 19 9 5 1.723 3.622 58,0 58,4 59,6 60,7 60,5 60,6 60,5 60,5 20 13 59,0 58,3 6.987 Neupensionierungen und Antrittsalter im Zeitverlauf DN-Pensionsalter Berufsgruppen: Die Pensionsantritte sind in fast allen Berufsgruppen gesunken. Einen besonders starken Rückgang der Pensionierungen gab es bei den Lehrpersonen (-97) und dem Verwaltungsdienst (-94). Im Exekutivdienst hat die stärkere Inanspruchnahme der Schwerarbeiterregelung bzw. der Korridorpension zu einer Steigerung der Neupensionierungen um 48 geführt. Gleichzeitig ist in dieser Berufsgruppe mit 1,0 Jahren der zweithöchste Anstieg des Antrittsalters zu beobachten (für Details siehe Kapitel 3 bis 7). Antrittsalter nach Berufsgruppe 2015/2014 64,1 Richter Staatsanw. 62,5 Lehrpersonen 61,2 Gesamtergebnis Verwaltungsdienst Militärischer Dienst 60,6 59,7 1,1 2014 Richter Staatsanw. 0,3 Lehrpersonen 0,3 Gesamtergebnis -0,5 Verwaltungsdienst -0,5 Militärischer Dienst 59,0 Exekutivdienst 2015 Neupensionierungen nach Berufsgruppe 2015/2014 1,0 Diff. 2014 in Jahren Exekutivdienst 30 -4 449 -97 1.699 -190 379 -94 62 573 -37 48 Diff. 2014 in Köpfen 7 Aufgrund der steigenden Anzahl von älteren Beamtinnen und Beamten kam es ab 2006 zu einem Anstieg der Neupensionierungen. Der Rückgang in den Jahren 2014 und 2015 ist auf die Verschärfung der Voraussetzung der Inanspruchnahme der Langzeitbeamtenregelung zurückzuführen. In den Folgejahren ist aufgrund der Altersverteilung mit einem Anstieg zu rechnen. Ausreißer sind immer dann beobachtbar, wenn Änderungen im Pensionsrecht eintreten: 1995 und 1996 wurden Sparpakete beschlossen (Strukturanpassungsgesetze), die auch den Öffentlichen Dienst massiv betrafen. So gab es etwa 1996 und 1997 anstelle der jährlichen prozentuellen Gehaltsanpassungen nur Einmalzahlungen, und bei Frühpensionierungen wurden Abschläge eingeführt. Im Jahr 2000 begann die Anhebung des gesetzlichen Pensionsalters von 60 auf 61,5 Jahre. Außerdem wurden die Abschläge bei vorzeitigem Pensionsantritt von 2 auf 3 Prozentpunkte angehoben sowie ab 2001 Ruhensbestimmungen bei unter 65-jährigen Pensionistinnen und Pensionisten eingeführt. Sehr deutlich ist dies auch im Jahr 2003 aufgrund des Bundesbediensteten-Sozialplan-Gesetzes erkennbar, das 2004 schlagend wurde. Seinerzeit konnten über 55-Jährige die auf zwei Jahre beschränkte Möglichkeit des vorzeitigen Ruhestandes mit geringen Pensionseinbußen in Anspruch nehmen. 2003 spiegelt sich diese Regelung mit überdurchschnittlich vielen Pensionsantritten wider. Das gesetzliche Pensionsantrittsalter für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte beträgt 65 Jahre (ab Okt. 2017). Aufgrund der Reformschritte ist das gesetzliche Pensionsantrittsalter seit 2003 um 4,4 Jahre angestiegen. Auch das faktische Pensionsantrittsalter hat sich seit 2004 stetig erhöht – einzig im Jahr 2011 kam es zu einem geringfügigen Rückgang um 14 Tage. Wie bereits erwähnt wirken sich Änderungen im Pensionsrecht direkt auf das Pensionsantrittsverhalten der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten und somit auf das Pensionsantrittsalter aus. Dies führte dazu, dass das faktische Pensionsantrittsalter des Bundes von 58,3 Jahren im Jahr 2003 auf aktuell 61,2 Jahre angewachsen ist. Das Pensionsantrittsalter aufgrund Dienstunfähigkeit liegt aktuell bei 56,2 Jahren und ist seit 2003 um 1,8 Jahre angestiegen. Ebenso kam es bei den vorzeitigen Pensionierungen seit 2003 zu einem Anstieg um 3,7 Jahre. Pensionsantrittsalter im Zeitverlauf: Das Pensionsantrittsalter der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten ist seit 2003, bezogen auf Pensionierungsgründe, in allen Bereichen angestiegen. Der Vergleich zum Vorjahr zeigt, dass dieser Trend mit einer Steigerung um 0,3 Jahre auch 2015 weiter fortgesetzt werden konnte. Pensionierungsgrund 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Pensionsantritte gesetzliches Pensionsantrittsalter oder älter 61,0 62,4 62,1 62,0 64,1 65,0 64,7 64,6 64,7 65,0 65,1 65,2 65,5 Dienstunfähigkeit 54,4 53,8 52,3 52,3 53,5 52,7 53,3 53,3 53,8 54,2 55,1 55,6 56,2 vorzeitiger Ruhestand 57,9 60,0 60,3 60,3 60,4 60,6 60,7 60,8 60,9 60,8 60,8 61,3 61,6 Summe 58,3 57,9 59,2 59,6 59,9 60,1 60,5 60,6 60,5 60,5 60,7 60,9 61,2 8 Das Pensionsantrittsverhalten hängt sehr stark von der Gesundheit und den individuellen Lebenskonzepten ab. Aktuell nehmen 45 % der Beamtinnen und Beamten die Möglichkeit, vorzeitig in Pension zu gehen in Anspruch. Jeweils 27 % treten mit Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters und vorzeitig aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen den Ruhestand an. Für Details zu den einzelnen Berufsgruppen siehe Kapitel 3 bis 7. Pensionsantritte gesetzliches Pensionsantrittsalter oder älter 27 % Dienstunfähigkeit 45 % vorzeitige Pensionierungen gesamt 27 % Die Pensionsantritte im Jahr 2015 sind um 10 % (-190 Neupensionierungen) zurückgegangen. Die Pensionierungen nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters sind dabei um 3 % (+12 Neupensionierungen) angestiegen. Ein besonders starker Rückgang (-22 %) ist bei den vorzeitigen Pensionierungen (-223 Neupensionierungen) zu verzeichnen. Diese Entwicklung ist auf den erschwerten Zugang bei der Langzeitbeamtenregelung (»Hacklerregelung«) zurückzuführen, was sich in einer Reduktion um 78 % oder 449 Neupensionierungen widerspiegelt. Gleichzeitig sind Verschiebungen zur Korridorpension und Schwerarbeiterregelung ersichtlich. Hier sind Zuwächse in Höhe von 28 % bzw. 81 % im Vergleich zum Vorjahr feststellbar. Die Neupensionierungen aufgrund Dienstunfähigkeit sind mit 5 % (+21 Neupensionierungen) ebenfalls leicht angestiegen. Gesamt Pensionierungsgrund Anzahl Gesamt Anteil Gesamt Anzahl Männer Anteil Männer Anzahl Frauen Anteil Frauen 2014 2015 2014 2015 2014 2015 2014 2015 2014 2015 2014 2015 Pensionsantritte gesetzliches Pensionsantrittsalter oder älter 452 464 24 % 27 % 333 335 23 % 25 % 119 129 26 % 34 % Dienstunfähigkeit 445 466 24 % 27 % 326 332 23 % 25 % 119 134 26 % 35 % vorzeitige Pensionierungen gesamt 992 769 53 % 45 % 773 650 54 % 49 % 219 119 48 % 31 % davon Korridorpension 215 275 11 % 16 % 143 192 10 % 15 % 72 83 16 % 22 % davon Langzeitbeamten regelung 572 123 30 % 7 % 425 90 30 % 7 % 147 33 32 % 9 % davon Schwerarbeiterregelung 205 371 11 % 22 % 205 368 14 % 28 % 0 3 0 % 1 % 1.889 1.699 100 % 100 % 1.432 1.317 100 % 100 % 457 382 100 % 100 % Gesamtergebnis 9 Im Jahr 2015 ist das Pensionsantrittsalter um 0,3 Jahre angestiegen. Diese Entwicklung entspricht der oben beschriebenen Anhebung des faktischen Antrittsalters im Zeitverlauf. Die Verschiebung hin zur Korridorpension und Schwerarbeiterregelung spiegelt sich auch beim Pensionsantrittsalter wider. Das Antrittsalter bei diesen Pensionsarten ist, entgegen dem bundesweiten Trend, nahezu gleich geblieben. ø PAA* Gesamt ø PAA Gesamt Diff. 2014 ø PAA Männer Diff. 2015 2015/2014 2014 Frauen Diff. 2015 2015/2014 Pensionierungsgrund 2014 2015 2015/2014 Pensionsantritte gesetzliches Pensions- 65,23 65,48 0,25 65,30 65,62 0,32 65,03 65,09 0,06 Dienstunfähigkeit 55,59 56,24 0,65 55,58 56,30 0,72 55,62 56,09 0,47 vorzeitige Pensionierungen gesamt 61,34 61,58 0,24 61,22 61,41 0,19 61,76 62,51 0,75 davon Korridorpension 62,66 62,65 -0,01 62,64 62,69 0,05 62,68 62,55 -0,13 davon Langzeitbeamtenregelung 61,25 62,69 1,44 61,23 62,71 1,48 61,31 62,62 1,31 davon Schwerarbeiterregelung 60,23 60,42 0,19 60,23 60,42 0,19 0,00 60,22 0,00 Gesamtergebnis 60,92 61,18 0,26 60,89 0,30 antrittsalter oder älter *durchschnittliches Pensionsantrittsalter 10 61,19 61,01 61,13 0,12 3 Verwaltungsdienst Pensionsantritte: Die Pensionsantritte im Verwaltungsdienst sind im Vergleich zum Vorjahr um 20 % zurückgegangen. Die vorzeitigen Pensionierungen haben sich mit 131 mehr als halbiert und sind anteilsmäßig mit 28 % die zweitniedrigsten im Bundesdienst (für Details siehe Tabellen auf S. 12). Neupensionierungen nach Pensionierungsgründen (Anteil) Neupensionierungen nach Pensionierungsgründen (Anzahl) Pensionsantritte gesetzliches Pensionsantrittsalter oder älter 28 % 31 % 119 153 Dienstunfähig Vorzeitige Pensionierung gesamt 40 % 2 35 107 -131 379 Gesamtergebnis Pensionsantritte gesetzliches Pensionsantrittsalter oder älter 2015 Dienstunfähigkeit 2014 vorzeitige Pensionierungen gesamt -94 Pensionsantrittsalter: Das Antrittsalter liegt bei 60,6 Jahren. Der Rückgang von 0,5 Jahren ist auf die Reduktion des Durchschnittsalters (-0,7 Jahre) und der erhöhten Inanspruchnahme bei den Dienstunfähigkeitspensionen zurückzuführen (+35). Bei allen anderen Pensionierungsgründen ist das Antrittsalter gestiegen. Vor allem das Antrittsalter bei den vorzeitigen Pensionierungen ist überdurchschnittlich stark um 1,1 Jahre angestiegen (für Details siehe Tabellen auf S. 12). 2014 Pensionsantritte Dienstunfähigkeit gesetzliches Pensionsantrittsalter oder älter 2015 61,1 60,3 59,1 61,3 61,2 61,4 61,2 60,6 61,1 61,6 62,5 61,4 56,2 55,7 56,4 Gesamtergebnis Antrittsalter nach Geschlecht 65,5 65,2 61,2 60,6 61,1 65,0 Antrittsalter nach Pensionierungsgründen vorzeitige Pensionierungen gesamt Gesamtergebnis männlich weiblich Bund 11 Bei den Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten im Verwaltungsdienst treten 28 % vorzeitig den Ruhestand an. Dieser Anteil ist im Vergleich zum Vorjahr um mehr als die Hälfte (-131 Neupensionierungen) gesunken. 40 % gehen aufgrund von Dienstunfähigkeit in Pension. Hier ist im Vergleich zum Vorjahr eine Zunahme der Neupensionierungen um 35 bzw. 30 % zu verzeichnen. Die Pensionierungen nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters sind ebenfalls leicht angestiegen. Aufgrund des starken Rückgangs der vorzeitigen Pensionierungen hat sich der Anteil dieser Pensionierungsform jedoch von 25 % im Jahr 2014 auf 31 % im Jahr 2015 relativ stark erhöht. VERWALTUNGSDIENST (VD) Anzahl Gesamt VD Anteil Gesamt Bund VD Anzahl Männer Bund VD Anteil Männer Bund VD Anzahl Frauen Bund VD Anteil Frauen Bund VD Bund Pensionierungsgrund 2014 2015 2015 2014 2015 2015 2014 2015 2015 2014 2015 2015 2014 2015 2015 2014 2015 2015 Pensionsantritte gesetzliches Pensionsantrittsalter oder älter 117 119 464 25 % 31 % 27 % 82 86 335 25 % 34 % 25 % 35 33 129 24 % 27 % 34 % Dienstunfähigkeit 118 153 466 25 % 40 % 27 % 69 83 332 21 % 32 % 25 % 49 70 134 34 % 57 % 35 % 238 107 769 50 % 28 % 45 % 178 87 650 54 % 34 % 49 % 60 20 119 42 % 16 % 31 % 44 48 275 9 % 13 % 16 % 37 43 192 11 % 17 % 15 % 7 5 83 5 % 4 % 22 % 191 47 123 40 % 12 % 7 % 138 32 90 42 % 13 % 7 % 53 15 33 37 % 12 % 9 % 3 12 371 1 % 3 % 22 % 3 12 368 1 % 5 % 28 % 0 0 3 0 % 0 % 1 % 379 1.699 100% 100% 100% 329 256 1.317 100% 100% 100% 144 123 vorzeitige Pensionierungen gesamt davon Korridorpension davon LangzeitbeamtInnen-Regelung davon Schwerarbeiterregelung Gesamtergebnis 473 382 100% 100% 100% Das durchschnittliche Antrittsalter liegt im Verwaltungsdienst bei 60,6 Jahren. Das Pensionsantrittsalter ist, mit Ausnahme der Dienstunfähigkeitspensionierungen, bei allen Pensionierungsgründen angestiegen. Mit mehr als einem Jahr bei den vorzeitigen Pensionierungen allgemein und mit +1,5 Jahren bei der Langzeitbeamtenregelung speziell, gab es im Verwaltungsdienst einen sehr hohen Anstieg bei dem Antrittsalter. ø PAA* Gesamt VERWALTUNGSDIENST (VD) VD Diff. Diff. Bund VD VD zu Bund 15/14 2015 Pensionierungsgrund 2014 2015 2015 Pensionsantritte gesetzliches Pensionsantrittsalter oder älter 65,04 65,16 65,48 0,12 Dienstunfähigkeit 56,42 55,72 56,24 vorzeitige Pensionierungen gesamt 61,43 62,49 davon Korridorpension 62,49 davon LangzeitbeamtInnenRegelung ø PAA Männer VD Diff. Diff. Bund VD VD zu Bund 15/14 2015 2014 2015 2015 -0,32 65,09 65,24 65,62 0,15 -0,70 -0,52 56,89 56,00 56,30 61,58 1,06 0,91 61,44 62,48 62,82 62,65 0,33 0,17 62,47 61,20 62,66 62,69 1,46 -0,03 davon Schwerarbeiterregelung 60,29 60,55 60,42 0,26 Gesamtergebnis 61,07 60,60 61,18 -0,47 VD Diff. Diff. Bund VD VD zu Bund 15/14 2015 2014 2015 2015 -0,38 64,92 64,98 65,09 0,06 -0,11 -0,89 -0,30 55,74 55,39 56,09 -0,35 -0,70 61,41 1,04 1,07 61,39 62,53 62,51 1,14 0,02 62,85 62,69 0,38 0,16 62,63 62,52 62,55 -0,11 -0,03 61,19 62,72 62,71 1,53 0,01 61,23 62,54 62,62 1,31 -0,08 0,13 60,29 60,55 60,42 0,00 0,13 0,00 0,00 60,22 0,00 0,00 -0,58 61,40 61,31 61,19 -0,09 0,12 60,33 59,13 61,13 -1,20 -2,00 *durchschnittliches Pensionsantrittsalter 12 ø PAA Frauen 4 Exekutivdienst Pensionsantritte: Der Exekutivdienst ist die einzige Berufsgruppe, in der die Neupensionierungen im Vergleich zum Vorjahr (+48) leicht angestiegen sind. Der Grund dafür ist die verstärkte Inanspruchnahme der Schwerarbeiterregelung und Korridorpension. Die Pensionierungen aufgrund der Dienstunfähigkeit sind um 25 bzw. 12 % gesunken (für Details siehe Tabellen auf S. 14 und 15). Neupensionierungen nach Pensionierungsgründen (Anteil) Neupensionierungen nach Pensionierungsgründen (Anzahl) Pensionsantritte gesetzliches Pensionsantrittsalter oder älter 32 % 12 2 181 Dienstunfähig 380 Vorzeitige Pensionierung gesamt 66 % -25 71 573 Gesamtergebnis Pensionsantritte gesetzliches Pensionsantrittsalter oder älter 2015 Dienstunfähigkeit 2014 vorzeitige Pensionierungen gesamt 48 Pensionsantrittsalter: Der Exekutivdienst stellt jene Berufsgruppe im Bundesdienst dar, die mit 59,0 Jahren das niedrigste Pensionsantrittsalter aufweist. Dies ist vorwiegend auf die körperlichen Belastungen dieser Berufsgruppe zurückzuführen. Im Vergleich zum Vorjahr ist das Antrittsalter der gesamten Berufsgruppe jedoch überdurchschnittlich um 1,0 Jahre angestiegen, das der Frauen um 1,9 Jahre (für Details siehe Tabellen auf S. 14 und 15). 2014 Pensionsantritte Dienstunfähigkeit gesetzliches Pensionsantrittsalter oder älter 2015 vorzeitige Pensionierungen gesamt Gesamtergebnis männlich 61,1 51,5 49,6 61,2 59,1 58,3 61,2 59,0 58,0 61,6 60,6 60,5 56,2 55,2 54,0 Gesamtergebnis Antrittsalter nach Geschlecht 65,5 65,2 59,0 58,0 61,2 64,7 Antrittsalter nach Pensionierungsgründen weiblich Bund 13 Im Exekutivdienst werden höhere Anforderungen an die Arbeitsfähigkeit gestellt. Durch die physischen Belastungen und die wechselnde Arbeitszeit im Außendienst sind diese Beschäftigten stärker gesundheitsgefährdet und belastet. Aufgrund dieser berufsspezifischen Besonderheiten treten Exekutivbeamtinnen und Exekutivbeamte, verglichen mit dem Bundesdurchschnitt, früher die Pension an. Aufgrund der Belastungen ihres Berufes steht ihnen die Inanspruchnahme der Schwerarbeiterregelung offen. Rund 66 % gehen vorzeitig in Pension, 32 % aufgrund von Dienstunfähigkeit. Lediglich ein kleiner Teil (2 %) tritt die Pension mit dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter an. Im Exekutivdienst kam es zum Teil zu einer »Verlagerung« der Langzeitbeamtenregelung (»Hacklerregelung«). 357 Beamtinnen und Beamte entschieden sich diese in Anspruch zu nehmen. Als Schwerarbeit gelten insbesondere Tätigkeiten mit erhöhter Gefährdung, bei denen das Risiko für Leib und Leben im Einsatz die Grenze von allgemein akzeptierter Gefahr in erheblichem Ausmaß übersteigt, was auf den überwiegenden Teil der Exekutivbediensteten zutrifft. Demnach ist ein Pensionsantritt mit 60 Jahren und jährlichen Abschlägen von 1,44 % pro Jahr vor Vollendung des 65. Lebensjahres möglich, wenn in den letzten 20 Jahren vor Pensionsantritt mindestens zehn Jahre als Schwerarbeiter geleistet wurden. Aufgrund der verstärkten Inanspruchnahme von Schwerarbeiterregelung und Korridorpension hat sich die Anzahl der Pensionierungen im Exekutivdienst im Vergleich zum Vorjahr um 48 leicht erhöht. Gleichzeitig ist die Anzahl der Dienstunfähigkeitspensionierungen um 12 % gesunken. EXEKUTIVDIENST (ED) Anzahl Gesamt ED Bund Anteil Gesamt ED Bund Anzahl Männer ED Anteil Männer Bund ED Anzahl Frauen Bund ED Anteil Frauen Bund ED Bund Pensionierungsgrund 2014 2015 2015 2014 2015 2015 2014 2015 2015 2014 2015 2015 2014 2015 2015 2014 2015 2015 Pensionsantritte gesetzliches Pensionsantrittsalter oder älter 10 12 464 2 % 2 % 27 % 9 12 335 2 % 2 % 25 % 1 0 129 6 % 0 % 34 % Dienstunfähigkeit 206 181 466 39 % 32 % 27 % 192 174 332 38 % 31 % 25 % 14 7 134 88 % 58 % 35 % vorzeitige Pensionierungen gesamt 309 380 769 59 % 66 % 45 % 308 375 650 61 % 67 % 49 % 1 5 119 6 % 42 % 31 % 0 1 275 0 % 0 % 16 % 0 1 192 0 % 0 % 15 % 0 0 83 0 % 0 % 22 % davon LangzeitbeamtInnen-Regelung 107 22 123 20 % 4 % 7 % 106 20 90 21 % 4 % 7 % 1 2 33 6 % 17 % 9 % davon Schwerarbeiterregelung 202 357 371 38 % 62 % 22 % 202 354 368 40 % 63 % 28 % 0 3 3 0 % 25 % 1 % Gesamtergebnis 525 573 1.699 100 % 100 % 100 % 509 561 1.317 100 % 100 % 100 % 16 12 davon Korridorpension 14 382 100 % 100 % 100 % Das Pensionsantrittsalter hat sich um 1,0 Jahre erhöht und liegt bei 59,0 Jahren. Besonders stark ist das Pensionsantrittsalter mit 1,2 Jahren bei den Dienstunfähigkeitspensionen angestiegen. Bei den vorzeitigen Pensionierungen hat sich das Pensionsantrittsalter nur geringfügig (+0,1 Jahre) verändert. Obwohl die Inanspruchnahme der Schwerarbeiterregelung (+155 Neupensionierungen) anstieg ist, hat sich das Pensionsantrittsalter auch bei dieser Pensionierungsart erhöht (+0,2 Jahre). ø PAA* Gesamt EXEKUTIVDIENST (ED) ED Diff. Diff. Bund ED ED zu Bund 15/14 2015 Pensionierungsgrund 2014 2015 2015 Pensionsantritte gesetzliches Pensionsantrittsalter oder älter 64,65 65,18 65,48 0,53 Dienstunfähigkeit 53,98 55,17 56,24 vorzeitige Pensionierungen gesamt 60,46 60,55 0,00 davon LangzeitbeamtInnenRegelung ø PAA Männer ED Diff. Diff. Bund ED ED zu Bund 15/14 2015 ø PAA Frauen ED Bund ED ED zu Bund 2015 15/14 2015 2015 2015 -0,30 64,55 65,18 65,62 0,63 -0,44 65,57 0,00 65,09 0,00 0,00 1,19 -1,07 54,44 55,59 56,30 1,15 -0,71 47,63 44,75 56,09 -2,88 -11,34 61,58 0,09 -1,03 60,46 60,55 61,41 0,09 -0,86 60,33 60,93 62,51 0,60 -1,58 62,81 62,65 0,00 0,16 0,00 62,81 62,69 0,00 0,12 0,00 0,00 62,55 0,00 0,00 60,91 62,75 62,69 1,84 0,06 60,91 62,82 62,71 1,91 0,11 60,33 61,99 62,62 1,66 -0,63 davon Schwerarbeiterregelung 60,22 60,41 60,42 0,19 -0,01 60,22 60,41 60,42 0,19 -0,01 0,00 60,22 60,22 0,00 0,00 Gesamtergebnis 58,00 58,95 61,18 0,95 -2,23 58,26 59,11 61,19 0,85 -2,08 49,55 51,49 61,13 1,94 -9,64 *durchschnittliches Pensionsantrittsalter 15 2015 Diff. 2014 davon Korridorpension 2014 Diff. 5 Lehrpersonen Pensionsantritte: Wie im Vorjahr ist der stärkste Rückgang der Pensionsantritte bei den Lehrpersonen zu verzeichnen (-97). Das entspricht einer Reduktion von 18 % (für Details siehe Tabellen auf S. 17). Neupensionierungen nach Pensionierungsgründen (Anteil) Neupensionierungen nach Pensionierungsgründen (Anzahl) Pensionsantritte gesetzliches Pensionsantrittsalter oder älter 30 % 133 96 Dienstunfähig 49 % Vorzeitige Pensionierung gesamt 12 220 -94 449 Gesamtergebnis 21 % -15 Pensionsantritte gesetzliches Pensionsantrittsalter oder älter 2015 Dienstunfähigkeit 2014 vorzeitige Pensionierungen gesamt -97 Pensionsantrittsalter: Lehrpersonen weisen mit 62,5 Jahren (+0,3) das zweithöchste Pensionsantrittsalter im Bundesdienst auf. Die Differenz zwischen dem Pensionsantrittsalter von Männern und Frauen ist mit 0,8 Jahren bei dieser Berufsgruppe am kleinsten (für Details siehe Tabellen auf S. 17). Antrittsalter nach Geschlecht Gesamtergebnis 2014 16 Pensionsantritte Dienstunfähigkeit gesetzliches Pensionsantrittsalter oder älter 2015 Bund vorzeitige Pensionierungen gesamt Gesamtergebnis männlich 62,1 weiblich 61,1 61,6 62,8 61,2 62,6 62,5 61,2 62,2 61,6 56,2 58,8 62,7 62,0 65,5 64,9 58,1 62,5 61,2 62,2 64,7 Antrittsalter nach Pensionierungsgründen Bei den Lehrpersonen treten 49 % vorzeitig die Pension an, 21 % aufgrund von gesundheitlichen Problemen und 30 % mit Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters. Die Reduktion der Pensionsantritte um 97 bei den Lehrpersonen ist bundesweit der höchste Wert. Dieser resultiert vor allem aus einem hohen Rückgang bei den vorzeitigen Pensionierungen. Anzahl Gesamt LEHRPERSONEN (LP) LP Anteil Gesamt Bund LP Anzahl Männer Bund LP Anteil Männer Bund LP Anzahl Frauen Bund LP Anteil Frauen Bund LehrerInnen Bund Pensionierungsgrund 2014 2015 2015 2014 2015 2015 2014 2015 2015 2014 2015 2015 2014 2015 2015 2014 2015 2015 Pensionsantritte gesetzliches Pensionsantrittsalter oder älter 148 133 464 27 % 30 % 27 % 99 76 335 32 % 30 % 25 % 49 57 129 21 % 29 % 34 % 84 96 466 15 % 21 % 27 % 35 42 332 11 % 16 % 25 % 49 54 134 21 % 28 % 35 % vorzeitige Pensionierungen gesamt 314 220 769 58 % 49 % 45 % 176 137 650 57 % 54 % 49 % 138 83 119 58 % 43 % 31 % davon Korridorpension 137 188 275 25 % 42 % 16 % 83 117 192 27 % 46 % 15 % 54 71 83 23 % 37 % 22 % davon LangzeitbeamtInnen-Regelung 177 31 123 32 % 7 % 7 % 93 19 90 30 % 7 % 7 % 84 12 33 36 % 6 % 9 % 0 1 371 0 % 0 % 22 % 0 1 368 0 % 0 % 28 % 0 0 3 0 % 0 % 1 % 449 1.699 100 % 100 % 100 % 310 255 1.317 100 % 100 % 100 % 236 194 Dienstunfähigkeit davon Schwerarbeiterregelung Gesamtergebnis 546 382 100 % 100 % 100 % Lehrpersonen verzeichnen mit 62,5 Jahren das zweithöchste Pensionsantrittsalter im Bundesdienst. Die Steigerung des Pensionsantrittsalters um 0,3 Jahre ist auf die geringere Inanspruchnahme der vorzeitigen Pensionierungen zurückzuführen. Die Differenz zwischen dem Pensionsantrittsalter von Männern und Frauen ist mit 0,8 Jahren bei den Lehrpersonen von allen Berufsgruppen am geringsten und hat sich auch gegenüber dem Vorjahr weiter um 0,2 Jahre verringert. ø PAA* Gesamt LEHRPERSONEN (LP) LP Diff. Diff. Bund LP LP zu Bund 15/14 2015 Pensionierungsgrund 2014 2015 2015 Pensionsantritte gesetzliches Pensionsantrittsalter oder älter 64,72 64,88 65,48 0,16 Dienstunfähigkeit 58,08 58,82 56,24 vorzeitige Pensionierungen gesamt 62,03 62,65 davon Korridorpension 62,74 davon LangzeitbeamtInnenRegelung davon Schwerarbeiterregelung Gesamtergebnis ø PAA Männer LP Diff. Diff. Bund LP LP zu Bund 15/14 2015 2014 2015 2015 -0,60 64,73 64,94 65,62 0,21 0,74 2,58 58,60 59,48 56,30 61,58 0,62 1,07 62,14 62,69 62,64 62,65 -0,10 -0,01 62,75 61,47 62,78 62,69 1,31 0,09 0,00 60,74 60,42 0,00 62,15 62,49 61,18 0,34 ø PAA Frauen LP Diff. Diff. Bund LP LP zu Bund 15/14 2015 2014 2015 2015 -0,68 64,71 64,79 65,09 0,08 -0,30 0,88 3,18 57,71 58,32 56,09 0,61 2,23 61,41 0,55 1,28 61,88 62,59 62,51 0,71 0,08 62,70 62,69 -0,05 0,01 62,71 62,54 62,55 -0,17 -0,01 61,59 62,72 62,71 1,13 0,01 61,35 62,87 62,62 1,52 0,25 0,32 0,00 60,74 60,42 0,00 0,32 0,00 0,00 60,22 0,00 0,00 1,31 62,57 62,83 61,19 0,26 1,64 61,60 62,05 61,13 0,45 0,92 *durchschnittliches Pensionsantrittsalter 17 6 Militärischer Dienst Pensionsantritte: Im Militärischen Dienst ist die Anzahl der vorzeitigen Pensionierungen um 37 bzw. 56 % zurückgegangen (für Details siehe Tabelle auf S. 19). Neupensionierungen nach Pensionierungsgründen (Anteil) Neupensionierungen nach Pensionierungsgründen (Anzahl) Pensionsantritte gesetzliches Pensionsantrittsalter oder älter 8% 5 28 Dienstunfähig 45 % Vorzeitige Pensionierung gesamt 47 % -4 4 29 -37 62 Gesamtergebnis Pensionsantritte gesetzliches Pensionsantrittsalter oder älter 2015 Dienstunfähigkeit 2014 vorzeitige Pensionierungen gesamt -37 Pensionsantrittsalter: Der Militärische Dienst weist mit 59,7 Jahren das zweitniedrigste Pensionsantrittsalter im Bundesdienst auf. Ähnlich wie beim Exekutivdienst ist dies durch körperliche Belastungen erklärbar. Die Reduktion von 0,5 Jahren ist auf den gestiegenen Anteil der Dienstunfähigkeitspensionen zurückzuführen (für Details siehe Tabelle auf S. 19). 2014 18 Pensionsantritte Dienstunfähigkeit gesetzliches Pensionsantrittsalter oder älter 2015 Bund 61,1 61,2 59,7 60,2 61,2 59,7 60,2 61,6 62,2 61,2 56,2 56,2 56,0 Gesamtergebnis Antrittsalter nach Geschlecht 65,5 65,0 61,2 59,7 60,2 64,8 Antrittsalter nach Pensionierungsgründen vorzeitige Pensionierungen gesamt Gesamtergebnis männlich weiblich Knapp die Hälfte (47 %) der Beamtinnen und Beamten im Militärischen Dienst tritt vorzeitig ihre Pension an, 45 % gehen aufgrund von Dienstunfähigkeit und rund 8 % mit dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter in Pension. Im Vergleich zu 2014 kam es zu einer starken Reduktion der vorzeitigen Pensionsantritte um 37 bzw. 56 %. Einem sehr hohen Rückgang der Inanspruchnahme der Langzeitbeamtenregelung steht ein geringer Anstieg der Korridorpensionen gegenüber. Anzahl Gesamt MILITÄRISCHER DIENST (MD) MD Anteil Gesamt Bund MD Anzahl Männer Bund MD Anteil Männer Bund MD Anzahl Frauen Bund MD Anteil Frauen Bund MD Bund Pensionierungsgrund 2014 2015 2015 2014 2015 2015 2014 2015 2015 2014 2015 2015 2014 2015 2015 2014 2015 2015 Pensionsantritte gesetzliches Pensionsantrittsalter oder älter 9 5 464 9% 8% 27% 9 5 335 9% 5% 25% 0 0 129 0% 0% 34% Dienstunfähigkeit 24 28 466 24% 45% 27% 24 28 332 24% 28% 25% 0 0 134 0% 0% 35% vorzeitige Pensionierungen gesamt 66 29 769 67% 47% 45% 66 29 650 67% 29% 49% 0 0 119 0% 0% 31% davon Korridorpension 10 16 275 10% 26% 16% 10 16 192 10% 16% 15% 0 0 83 0% 0% 22% davon LangzeitbeamtInnen-Regelung 56 12 123 57% 19% 7% 56 12 90 57% 12% 7% 0 0 33 0% 0% 9% 0 1 371 0% 2% 22% 0 1 368 0% 1% 28% 0 0 3 0% 0% 1% 62 1.699 100% 100% 100% 99 62 63% 100% 0 0 382 0% 0% 100% davon Schwerarbeiterregelung Gesamtergebnis 99 1.317 100% Das Pensionsantrittsalter im Militärischen Dienst liegt bei 59,7 Jahren und ist im Vergleich zum Vorjahr um 0,5 Jahre gesunken. Aufgrund der starken Reduktion der Pensionsantritte insgesamt kam es zu einer neuen Gewichtung der Pensionsantrittsgründe, die ausschlaggebend sind für das Pensionsantrittsalter in dieser Berufsgruppe. Der leichte Anstieg bei den Dienstunfähigkeitspensionen (+4 Neupensionierungen) wirkt sich aufgrund der niedrigen Pensionierungszahlen besonders stark auf das Antrittsalter aus. Dies erklärt den Rückgang des Gesamtantrittsalters, obwohl das Antrittsalter bei allen Pensionsarten gestiegen bzw. annähernd gleich geblieben ist. ø PAA* Gesamt MILITÄRISCHER DIENST (MD) MD Diff. Diff. Bund MD MD zu Bund 15/14 2015 Pensionierungsgrund 2014 2015 2015 Pensionsantritte gesetzliches Pensionsantrittsalter oder älter 64,82 65,00 65,48 0,18 Dienstunfähigkeit 55,97 56,16 56,24 vorzeitige Pensionierungen gesamt 61,15 62,23 davon Korridorpension 62,37 davon LangzeitbeamtInnenRegelung davon Schwerarbeiterregelung Gesamtergebnis ø PAA Männer MD Diff. Diff. Bund MD MD zu Bund 15/14 2015 ø PAA Frauen MD 2014 Diff. Bund MD MD zu Bund 2015 15/14 2015 2014 2015 2015 -0,48 64,82 65,00 65,62 0,18 -0,62 0,00 0,00 65,09 0,00 0,00 0,19 -0,08 55,97 56,16 56,30 0,19 -0,14 0,00 0,00 56,09 0,00 0,00 61,58 1,08 0,65 61,15 62,23 61,41 1,08 0,82 0,00 0,00 62,51 0,00 0,00 62,26 62,65 -0,11 -0,39 62,37 62,26 62,69 -0,11 -0,43 0,00 0,00 62,55 0,00 0,00 60,93 62,24 62,69 1,31 -0,45 60,93 62,24 62,71 1,31 -0,47 0,00 0,00 62,62 0,00 0,00 0,00 61,53 60,42 0,00 1,11 0,00 61,53 60,42 0,00 1,11 0,00 0,00 60,22 0,00 0,00 60,23 59,71 61,18 -0,52 -1,47 60,23 59,71 61,19 -0,52 -1,48 0,00 0,00 61,13 0,00 0,00 *durchschnittliches Pensionsantrittsalter 19 2015 Diff. 7 Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte Pensionsantritte: Der Großteil (67 %) der Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte tritt mit Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters (oder älter) die Pension an (für Details siehe Tabelle auf S. 21). Neupensionierungen nach Pensionierungsgründen (Anteil) Neupensionierungen nach Pensionierungsgründen (Anzahl) Pensionsantritte gesetzliches Pensionsantrittsalter oder älter 23 % 20 3 Dienstunfähig 10 % Vorzeitige Pensionierung gesamt 67 % -2 -1 7 -1 30 Gesamtergebnis Pensionsantritte gesetzliches Pensionsantrittsalter oder älter 2015 Dienstunfähigkeit 2014 vorzeitige Pensionierungen gesamt -4 Pensionsantrittsalter: Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte weisen mit 64,1 Jahren das höchste Pensionsantrittsalter im Bundesdienst auf. Der Anstieg zu 2014 ist mit 1,1 Jahren bundesweit am höchsten. Das Antrittsalter der Frauen ist um 1,4 Jahre angestiegen (für Details siehe Tabelle auf S. 21). Antrittsalter nach Geschlecht 55,6 Gesamtergebnis 2014 20 Pensionsantritte Dienstunfähigkeit gesetzliches Pensionsantrittsalter oder älter 2015 Bund vorzeitige Pensionierungen gesamt Gesamtergebnis männlich 62,9 weiblich 61,1 61,5 64,5 61,2 63,9 64,1 61,2 63,0 61,6 56,2 59,0 62,8 61,5 65,5 65,3 64,9 64,1 61,2 63,0 Antrittsalter nach Pensionierungsgründen Gut zwei Drittel (67 %) der Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte treten mit Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters ihre Pension an, was den höchsten Anteil im Bundesdienst darstellt. 10 % gehen aufgrund von Dienstunfähigkeit und knapp ein Viertel (23 %) geht vorzeitig in Pension. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Pensionsantritte leicht zurückgegangen (-4 bzw. -12 %). RICHTERINNEN/ STAATSANW. (Ri/StaA) Anzahl Gesamt Ri/StaA Anteil Gesamt Bund Ri/StaA Anzahl Männer Bund Ri/StaA Anteil Männer Bund Ri/StaA Anzahl Frauen Bund Ri/StaA Anteil Frauen Bund Ri/StaA Bund Pensionierungsgrund 2014 2015 2015 2014 2015 2015 2014 2015 2015 2014 2015 2015 2014 2015 2015 2014 2015 2015 Pensionsantritte gesetzliches Pensionsantrittsalter oder älter 22 20 464 65% 67% 27% 16 16 335 76% 73% 25% 6 4 129 46% 50% 34% Dienstunfähigkeit 4 3 466 12% 10% 27% 1 1 332 5% 5% 25% 3 2 134 23% 25% 35% vorzeitige Pensionierungen gesamt 8 7 769 24% 23% 45% 4 5 650 19% 23% 49% 4 2 119 31% 25% 31% davon Korridorpension 3 6 275 9% 20% 16% 1 4 192 5% 18% 15% 2 2 83 15% 25% 22% davon LangzeitbeamtInnen-Regelung 5 1 123 15% 3% 7% 3 1 90 14% 5% 7% 2 0 33 15% 0% 9% davon Schwerarbeiterregelung 0 0 371 0% 0% 22% 0 0 368 0% 0% 28% 0 0 3 0% 0% 1% 30 1.699 100% 100% 100% 21 22 1.317 100% 100% 100% 13 8 Gesamtergebnis 34 382 100% 100% 100% Die Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte haben durchschnittlich mit 64,1 Jahren die Pension angetreten. Das Pensionsantrittsalter ist insgesamt um 1,1 Jahre und bei den Frauen um 1,4 Jahre angestiegen. RICHTERINNEN/STAATSANW. (Ri/StaA) ø PAA* Gesamt Diff. Diff. Ri/StaA Bund Ri/ StaA Ri/ StaA zu Bund 15/14 2015 Pensionierungsgrund 2014 2015 2015 Pensionsantritte gesetzliches Pensionsantrittsalter oder älter 64,89 65,28 65,48 0,39 Dienstunfähigkeit 55,63 58,99 56,24 vorzeitige Pensionierungen gesamt 61,45 62,80 davon Korridorpension 62,28 davon LangzeitbeamtInnenRegelung davon Schwerarbeiterregelung Gesamtergebnis ø PAA Männer Ri/StaA Diff. Diff. Bund Ri/ StaA Ri/ StaA zu Bund 15/14 2015 2014 2015 2015 -0,20 65,14 65,18 65,62 0,04 3,36 2,75 53,91 61,72 56,30 61,58 1,35 1,22 61,53 62,84 62,82 62,65 0,54 0,17 62,57 60,96 62,71 62,69 1,75 0,02 0,00 0,00 60,42 0,00 62,99 64,07 61,18 1,08 ø PAA Frauen Ri/StaA Diff. Diff. Bund Ri/ StaA Ri/ StaA zu Bund 15/14 2015 2014 2015 2015 -0,44 64,24 65,64 65,09 1,40 0,55 7,81 5,42 56,21 57,63 56,09 1,42 1,54 61,41 1,31 1,43 61,37 62,72 62,51 1,35 0,21 62,87 62,69 0,30 0,18 62,13 62,72 62,55 0,59 0,17 61,18 62,71 62,71 1,53 0,00 60,62 0,00 62,62 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 60,42 0,00 0,00 0,00 0,00 60,22 0,00 0,00 2,89 63,92 64,49 61,19 0,57 3,30 61,50 62,91 61,13 1,41 1,78 *durchschnittliches Pensionsantrittsalter 21 8 Methodische Anmerkungen Datenabgrenzung Angaben zu den Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten beziehen sich auf Pensionierungen von Beamtinnen und Beamten in der Hoheitsverwaltung sowie im ausgegliederten Bereich (exkl. Post/Telekom/Postbus). Bezugszeitraum Die Daten beziehen sich auf das Jahr 2015 bzw. 2014 (Vergleichsjahr). Messgröße Für die Errechnung der Pensionsantritte werden Köpfe (Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) herangezogen. Das bedeutet, dass Personen nicht entsprechend ihres vorherigen Beschäftigungsausmaßes dargestellt werden. Daten- und Informationsquellen Aktuelle Daten zu Pensionistinnen und Pensionisten des Bundes wurden dem bundesinternen Managementinformationssystem (MIS) entnommen. 22 23 24
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