Bericht "Monitoring der Beamtenpensionen im Bundesdienst 2016"

Pensionen
Monitoring der
Beamtenpensionen
im Bundesdienst 2016
Monitoring der
Beamtenpensionen
im Bundesdienst 2016
Wien, Februar 2016
Impressum
Medieninhaber, Verleger und Herausgeber:
Bundeskanzleramt Österreich,
Sektion III Öffentlicher Dienst und Verwaltungsinnovation
Hohenstaufengasse 3, 1010 Wien
Autorinnen und Autoren: : Mag. Renate Gabmayer, Mag. Rudolf Haschmann,
Mag. Florian Dohnal, MA
Redaktion: Gabriela Kleinrath
Text und Gesamtumsetzung: Referat III/7/a HR-Controlling
Fotonachweis: Carina Karlovits / HBF (Cover)
Gestaltung: BKA | ARGE Grafik
Druck: BM.I Digitalprintcenter
Wien, 2016
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vorbehalten. Es wird darauf verwiesen, dass alle Angaben in dieser Publikation trotz
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Inhalt
1 Einleitung
4
2 Bundesdienst
7
3 Verwaltungsdienst
11
4 Exekutivdienst
13
5 Lehrpersonen
16
6 Militärischer Dienst
18
7 Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
20
8 Methodische Anmerkungen
22
1 Einleitung
Mit 1. Jänner 2005 trat das Pensionsharmonisierungsgesetz in Kraft, in dem auch das Allgemeine Pensionsgesetz (APG) enthalten ist. Seither existiert in Österreich ein einheitliches Pensionssystem für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft sowie für die
Vertragsbediensteten, Beamtinnen und Beamten des Bundes. Alle Beamtinnen und Beamten,
die in den Jahren ab 1976 geboren sind oder die ab 2005 ernannt worden sind, sowie die ab
1955 geborenen Vertragsbediensteten, erhalten ihre Pension nach den Regelungen des APG.
Für die übrigen Bediensteten gelten Übergangsbestimmungen. So erhalten Beamtinnen und
Beamte, die vor 1955 geboren wurden, eine Pension nach dem Pensionsgesetz 1965; Vertragsbedienstete, die vor 1955 geboren wurden, eine ASVG-Pension.
Beamte und Beamtinnen, die in den Jahren 1955 bis 1975 geboren wurden und bereits vor
2005 Beamtinnen und Beamte waren, werden parallelgerechnet. Das heißt: Gewichtet nach
der Aufteilung der Dienstzeiten vor bzw. ab 2005, gebührt ein Teil der Pension nach dem Pensionsgesetz 1965 und der andere nach dem APG.
Diese komplexe Rechtslage bedingt eine transparente Darstellung der Entwicklungen im Pensionsbereich des Bundes. Ziel des vorliegenden Berichts »Monitoring der Beamtenpension«,
der 2016 zum zweiten Mal in Folge vom Bundeskanzleramt erstellt wird, ist die adäquate
Aufbereitung für die Öffentlichkeit sowie für politische Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger.
In Kapitel 1 werden Informationen zu den Arten der Neupensionierungen, zum Pensionsantrittsalter und zur Finanzierung der Pensionen kompakt dargestellt. Das Kapitel 2 liefert einen
Gesamtüberblick aller Pensionen im Bundesdienst. Ein besonderer Fokus liegt in diesem Kapitel auf der langfristigen Entwicklung der Bundesbeamtenpension. Die darauffolgenden Kapitel
(Kapitel 3 bis 7) gehen weiter in die Details und betrachten die größten Berufsgruppen einzeln.
Den Abschluss bildet das Kapitel 8 mit methodischen Anmerkungen.
1.1 Arten von Neupensionierungen
Das gesetzliche Pensionsantrittsalter liegt im Jänner 2016 bei 64 Jahren und 6 Monaten und
steigt bis September 2017 kontinuierlich auf 65 Jahre an. Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte treten mit Ablauf jenes Jahres, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden, kraft Gesetz in
den Ruhestand.
Bei Vorliegen von gesundheitlichen Problemen gibt es die Möglichkeit, die Dienstunfähigkeits­
pension in Anspruch zu nehmen. Diese Pensionsart ist altersunabhängig und mit Abschlägen
verbunden. Sie entspricht der Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätspension in der gesetzlichen
Pensionsversicherung.
Zudem gibt es die Möglichkeit, sofern bestimmte Anspruchsvoraussetzungen erfüllt werden,
vorzeitig die Pension anzutreten. Folgende Pensionierungsarten werden unterschieden:
••
4
Korridorpension: Die Korridorpension kann ab der Vollendung des 62. Lebensjahres angetreten werden, sofern 39,5 Jahre ruhegenussfähige Gesamtdienstzeiten vorliegen (ab 2017:
40 Jahre). Für Geburtsjahrgänge ab 1954 ist sie mit erhöhten Abschlägen verbunden.
••
Langzeitbeamtenregelung: diese Pensionierung ist für bis einschließlich 1953 geborene
Beamtinnen und Beamte ab der Vollendung des 60. Lebensjahres abschlagsfrei möglich,
sofern 40 Jahre (Stichtag bis zum 31.12.2013) beitragsgedeckte Gesamtdienstzeit erreicht
wurde. Für ab 1954 Geborene ist die Regelung mit Abschlägen verbunden und erst ab
der Vollendung des 62. Lebensjahres möglich, sofern 42 Jahre beitragsgedeckte Gesamtdienstzeit erreicht wurde.
••
Schwerarbeiterregelung: Die Pensionierung nach der Schwerarbeiterregelung ist ab der
Vollendung des 60. Lebensjahres möglich, sofern 120 Schwerarbeitsmonate innerhalb
der letzten 240 Kalendermonate vor der Versetzung in den Ruhestand geleistet wurden
und insgesamt eine ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit von 42 Jahren erbracht wurde.
1.2 Pensionsantrittsalter
Beamtinnen und Beamte treten wie oben bereits erwähnt mit Ablauf des Jahres, in dem sie
das 65. Lebensjahr vollenden, kraft Gesetz in den Ruhestand. Sie konnten bis zum Jahr 2003
frühestens mit Ablauf des Monats, in dem sie das 61,5. Lebensjahr vollenden, durch Erklärung ihre Versetzung in den Ruhestand bewirken. In Folge der Pensionsreform 2003 steigt das
Mindestalter für die Ruhestandsversetzung durch Erklärung analog zum ASVG – wie schon
bisher unabhängig vom Geschlecht – schrittweise bis 2017 auf 65 Jahre. Pensionsantritte vor
diesem Mindestalter sind mit Abschlägen verbunden.
Das faktische Pensionsantrittsalter ist jedoch aufgrund der Frühpensionsmöglichkeiten
(Dienstunfähigkeit, Korridorpension, Langzeitbeamtenregelung, Schwerarbeiterregelung)
niedriger als das gesetzliche. Schwerpunkt der jüngsten Pensionsreformen waren deshalb
Maßnahmen zur Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters, wie z.B. die Verschärfung
der Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Langzeitbeamtenregelung (»Hacklerregelung«) und der Korridorpension, die Reduzierung des Pensionssicherungsbeitrags bei freiwillig längerem Verbleiben im Aktivstand sowie die Ermöglichung der bundesweiten Arbeitsplatzsuche für Beamtinnen und Beamte vor einer Versetzung in den Ruhestand wegen
Dienstunfähigkeit.
1.3 Finanzierung der Pensionen
Beamtinnen und Beamte des Bundes sind nicht pensionsversichert wie Arbeiterinnen und Arbeiter, Angestellte der Privatwirtschaft und Vertragsbedienstete. Der Bund als Dienstgeber
leistet für seine Beamtinnen und Beamten keine Pensionsversicherungsbeiträge an die Sozialversicherung, sondern übernimmt die Ruhestandsversorgung für die Betroffenen bzw. deren
Hinterbliebene selbst. Laut Bundesvoranschlag beträgt im Jahr 2016 der Pensionsaufwand für
Beamtinnen und Beamte des Bundes der Hoheitsverwaltung und der ausgegliederten Institutionen (exkl. Post/Telekom/Postbus und ÖBB) 4,1 Mrd. Euro.
Beamtinnen und Beamte leisten, sofern sie vor dem 1. Jänner 1955 geboren sind, in ihrer
Aktivzeit einen Pensionsbeitrag von 12,55 %. Jüngere zahlen je nach Betroffenheit durch das
Pensionsharmonisierungsgesetz einen Beitrag zwischen 10,25 % und 12,40 % und für Bezugs­
5
teile über der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage einen Beitrag zwischen 0 und 11,73 %. Der
Dienstgeber zahlt einen Pensionsbeitrag von 12,55 %.
Pensionierte Beamtinnen und Beamte leisten einen vom Zeitpunkt des Pensionsantritts abhängigen Pensionssicherungsbeitrag, der je nach Pensionsantrittsjahr zwischen 1,51 % und 3,30 %
beträgt. Der Pensionssicherungsbeitrag entfällt bei Pensionsantritt ab 2020 für Beamtinnen
und Beamte, die nach dem 1. Dezember 1959 geboren sind.
Die Ruhe- und Versorgungsgenüsse – so die gesetzliche Bezeichnung der Pensionen von Beamtinnen und Beamten – werden von der BVA (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter)
ausbezahlt.
6
2 Bundesdienst
Bund: Die Anzahl der Neupensionierungen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten ist mit 1.699 im Jahr 2015 im Bundesdienst um 10 % gesunken. Dieser Rückgang
ist insofern beachtlich, als bereits 2014 ein starker Rückgang von 53 % zu verzeichnen
war. Der Grund dafür liegt, wie schon 2014, bei dem erschwerten Zugang zur Langzeitbeamtenregelung (»Hacklerregelung«). Die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten traten
2015 mit durchschnittlich 61,2 Jahren in den Ruhestand. Im Vergleich zum Vorjahr ist das
Pensionsantrittsalter somit um 0,3 Jahre angestiegen (siehe Tabellen auf S. 8, 9 und 10).
59,5
Neupensionierungen BeamtInnen
61,2
1.889
1.699
20
15
4.046
3.425
20
14
3.232
20
12
3.181
20
11
2.876
2.352
2.360
1.752
1.540
1.877
3.558
2.997
4.374
57,9 57,2
2.745
2.244
60,9
58,3
6
19
97
19
98
19
99
20
00
20
01
20
02
20
03
20
04
20
05
20
06
20
07
20
08
20
09
20
10
1.845
58,9
59,9 60,1
19
9
19
9
5
1.723
3.622
58,0
58,4
59,6
60,7
60,5 60,6 60,5 60,5
20
13
59,0
58,3
6.987
Neupensionierungen und Antrittsalter im Zeitverlauf
DN-Pensionsalter
Berufsgruppen: Die Pensionsantritte sind in fast allen Berufsgruppen gesunken. Einen
besonders starken Rückgang der Pensionierungen gab es bei den Lehrpersonen (-97)
und dem Verwaltungsdienst (-94). Im Exekutivdienst hat die stärkere Inanspruchnahme
der Schwerarbeiterregelung bzw. der Korridorpension zu einer Steigerung der Neupensionierungen um 48 geführt. Gleichzeitig ist in dieser Berufsgruppe mit 1,0 Jahren der
zweithöchste Anstieg des Antrittsalters zu beobachten (für Details siehe Kapitel 3 bis 7).
Antrittsalter nach Berufsgruppe
2015/2014
64,1
Richter Staatsanw.
62,5
Lehrpersonen
61,2
Gesamtergebnis
Verwaltungsdienst
Militärischer Dienst
60,6
59,7
1,1
2014
Richter Staatsanw.
0,3
Lehrpersonen
0,3
Gesamtergebnis
-0,5
Verwaltungsdienst
-0,5
Militärischer Dienst
59,0
Exekutivdienst
2015
Neupensionierungen nach Berufsgruppe
2015/2014
1,0
Diff. 2014 in Jahren
Exekutivdienst
30
-4
449
-97
1.699
-190
379
-94
62
573
-37
48
Diff. 2014 in Köpfen
7
Aufgrund der steigenden Anzahl von älteren Beamtinnen und Beamten kam es ab 2006 zu
einem Anstieg der Neupensionierungen. Der Rückgang in den Jahren 2014 und 2015 ist auf
die Verschärfung der Voraussetzung der Inanspruchnahme der Langzeitbeamtenregelung zurückzuführen. In den Folgejahren ist aufgrund der Altersverteilung mit einem Anstieg zu rechnen. Ausreißer sind immer dann beobachtbar, wenn Änderungen im Pensionsrecht eintreten:
1995 und 1996 wurden Sparpakete beschlossen (Strukturanpassungsgesetze), die auch den
Öffentlichen Dienst massiv betrafen. So gab es etwa 1996 und 1997 anstelle der jährlichen
prozentuellen Gehaltsanpassungen nur Einmalzahlungen, und bei Frühpensionierungen wurden Abschläge eingeführt. Im Jahr 2000 begann die Anhebung des gesetzlichen Pensionsalters
von 60 auf 61,5 Jahre. Außerdem wurden die Abschläge bei vorzeitigem Pensionsantritt von
2 auf 3 Prozentpunkte angehoben sowie ab 2001 Ruhensbestimmungen bei unter 65-jährigen
Pensionistinnen und Pensionisten eingeführt.
Sehr deutlich ist dies auch im Jahr 2003 aufgrund des Bundesbediensteten-Sozialplan-Gesetzes
erkennbar, das 2004 schlagend wurde. Seinerzeit konnten über 55-Jährige die auf zwei Jahre
beschränkte Möglichkeit des vorzeitigen Ruhestandes mit geringen Pensionseinbußen in Anspruch nehmen. 2003 spiegelt sich diese Regelung mit überdurchschnittlich vielen Pensionsantritten wider.
Das gesetzliche Pensionsantrittsalter für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte beträgt 65 Jahre
(ab Okt. 2017). Aufgrund der Reformschritte ist das gesetzliche Pensionsantrittsalter seit 2003
um 4,4 Jahre angestiegen.
Auch das faktische Pensionsantrittsalter hat sich seit 2004 stetig erhöht – einzig im Jahr 2011
kam es zu einem geringfügigen Rückgang um 14 Tage. Wie bereits erwähnt wirken sich Änderungen im Pensionsrecht direkt auf das Pensionsantrittsverhalten der Bundesbeamtinnen
und Bundesbeamten und somit auf das Pensionsantrittsalter aus. Dies führte dazu, dass das
faktische Pensionsantrittsalter des Bundes von 58,3 Jahren im Jahr 2003 auf aktuell 61,2 Jahre
angewachsen ist. Das Pensionsantrittsalter aufgrund Dienstunfähigkeit liegt aktuell bei 56,2
Jahren und ist seit 2003 um 1,8 Jahre angestiegen. Ebenso kam es bei den vorzeitigen Pensionierungen seit 2003 zu einem Anstieg um 3,7 Jahre.
Pensionsantrittsalter im Zeitverlauf: Das Pensionsantrittsalter der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten ist seit 2003, bezogen auf Pensionierungsgründe, in allen Bereichen angestiegen. Der Vergleich zum Vorjahr zeigt, dass dieser Trend mit einer Steigerung um 0,3 Jahre auch 2015 weiter fortgesetzt werden konnte.
Pensionierungsgrund
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
Pensionsantritte gesetzliches
Pensionsantrittsalter oder
älter
61,0
62,4
62,1
62,0
64,1
65,0
64,7
64,6
64,7
65,0
65,1
65,2
65,5
Dienstunfähigkeit
54,4
53,8
52,3
52,3
53,5
52,7
53,3
53,3
53,8
54,2
55,1
55,6
56,2
vorzeitiger Ruhestand
57,9
60,0
60,3
60,3
60,4
60,6
60,7
60,8
60,9
60,8
60,8
61,3
61,6
Summe
58,3
57,9
59,2
59,6
59,9
60,1
60,5
60,6
60,5
60,5
60,7
60,9
61,2
8
Das Pensionsantrittsverhalten hängt sehr stark von der Gesundheit und den individuellen
Lebenskonzepten ab. Aktuell nehmen 45 % der Beamtinnen und Beamten die Möglichkeit,
vorzeitig in Pension zu gehen in Anspruch. Jeweils 27 % treten mit Erreichen des gesetzlichen
Pensionsantrittsalters und vorzeitig aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen den Ruhestand an. Für Details zu den einzelnen Berufsgruppen siehe Kapitel 3 bis 7.
Pensionsantritte gesetzliches
Pensionsantrittsalter oder älter
27 %
Dienstunfähigkeit
45 %
vorzeitige Pensionierungen gesamt
27 %
Die Pensionsantritte im Jahr 2015 sind um 10 % (-190 Neupensionierungen) zurückgegangen. Die
Pensionierungen nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters sind dabei um 3 % (+12
Neupensionierungen) angestiegen. Ein besonders starker Rückgang (-22 %) ist bei den vorzeitigen Pensionierungen (-223 Neupensionierungen) zu verzeichnen. Diese Entwicklung ist auf den
erschwerten Zugang bei der Langzeitbeamtenregelung (»Hacklerregelung«) zurückzuführen, was
sich in einer Reduktion um 78 % oder 449 Neupensionierungen widerspiegelt. Gleichzeitig sind
Verschiebungen zur Korridorpension und Schwerarbeiterregelung ersichtlich. Hier sind Zuwächse
in Höhe von 28 % bzw. 81 % im Vergleich zum Vorjahr feststellbar. Die Neupensionierungen
aufgrund Dienstunfähigkeit sind mit 5 % (+21 Neupensionierungen) ebenfalls leicht angestiegen.
Gesamt
Pensionierungsgrund
Anzahl
Gesamt
Anteil
Gesamt
Anzahl
Männer
Anteil
Männer
Anzahl
Frauen
Anteil
Frauen
2014
2015
2014
2015
2014
2015
2014
2015
2014
2015
2014
2015
Pensionsantritte gesetzliches
Pensionsantrittsalter oder
älter
452
464
24 %
27 %
333
335
23 %
25 %
119
129
26 %
34 %
Dienstunfähigkeit
445
466
24 %
27 %
326
332
23 %
25 %
119
134
26 %
35 %
vorzeitige Pensionierungen
gesamt
992
769
53 %
45 %
773
650
54 %
49 %
219
119
48 %
31 %
davon Korridorpension
215
275
11 %
16 %
143
192
10 %
15 %
72
83
16 %
22 %
davon Langzeitbeamten­
regelung
572
123
30 %
7 %
425
90
30 %
7 %
147
33
32 %
9 %
davon Schwerarbeiterregelung
205
371
11 %
22 %
205
368
14 %
28 %
0
3
0 %
1 %
1.889
1.699
100 %
100 %
1.432
1.317
100 %
100 %
457
382
100 %
100 %
Gesamtergebnis
9
Im Jahr 2015 ist das Pensionsantrittsalter um 0,3 Jahre angestiegen. Diese Entwicklung entspricht der oben beschriebenen Anhebung des faktischen Antrittsalters im Zeitverlauf. Die
Verschiebung hin zur Korridorpension und Schwerarbeiterregelung spiegelt sich auch beim
Pensionsantrittsalter wider. Das Antrittsalter bei diesen Pensionsarten ist, entgegen dem bundesweiten Trend, nahezu gleich geblieben.
ø PAA*
Gesamt
ø PAA
Gesamt
Diff.
2014
ø PAA
Männer
Diff.
2015
2015/2014
2014
Frauen
Diff.
2015
2015/2014
Pensionierungsgrund
2014
2015
2015/2014
Pensionsantritte gesetzliches Pensions-
65,23
65,48
0,25
65,30 65,62
0,32
65,03 65,09
0,06
Dienstunfähigkeit
55,59
56,24
0,65
55,58 56,30
0,72
55,62 56,09
0,47
vorzeitige Pensionierungen gesamt
61,34
61,58
0,24
61,22
61,41
0,19
61,76
62,51
0,75
davon Korridorpension
62,66
62,65
-0,01
62,64 62,69
0,05
62,68 62,55
-0,13
davon Langzeitbeamten­regelung
61,25
62,69
1,44
61,23
62,71
1,48
61,31 62,62
1,31
davon Schwerarbeiter­regelung
60,23
60,42
0,19
60,23 60,42
0,19
0,00 60,22
0,00
Gesamtergebnis
60,92
61,18
0,26
60,89
0,30
antrittsalter oder älter
*durchschnittliches Pensionsantrittsalter
10
61,19
61,01
61,13
0,12
3 Verwaltungsdienst
Pensionsantritte: Die Pensionsantritte im Verwaltungsdienst sind im Vergleich zum
Vorjahr um 20 % zurückgegangen. Die vorzeitigen Pensionierungen haben sich mit 131
mehr als halbiert und sind anteilsmäßig mit 28 % die zweitniedrigsten im Bundesdienst
(für Details siehe Tabellen auf S. 12).
Neupensionierungen nach
Pensionierungsgründen (Anteil)
Neupensionierungen nach
Pensionierungsgründen (Anzahl)
Pensionsantritte gesetzliches Pensionsantrittsalter oder älter
28 %
31 %
119
153
Dienstunfähig
Vorzeitige Pensionierung
gesamt
40 %
2
35
107
-131
379
Gesamtergebnis
Pensionsantritte gesetzliches Pensionsantrittsalter oder älter
2015
Dienstunfähigkeit
2014
vorzeitige Pensionierungen gesamt
-94
Pensionsantrittsalter: Das Antrittsalter liegt bei 60,6 Jahren. Der Rückgang von 0,5
Jahren ist auf die Reduktion des Durchschnittsalters (-0,7 Jahre) und der erhöhten Inanspruchnahme bei den Dienstunfähigkeitspensionen zurückzuführen (+35). Bei allen anderen Pensionierungsgründen ist das Antrittsalter gestiegen. Vor allem das Antrittsalter
bei den vorzeitigen Pensionierungen ist überdurchschnittlich stark um 1,1 Jahre angestiegen (für Details siehe Tabellen auf S. 12).
2014
Pensionsantritte Dienstunfähigkeit
gesetzliches
Pensionsantrittsalter oder älter
2015
61,1
60,3
59,1
61,3
61,2
61,4
61,2
60,6
61,1
61,6
62,5
61,4
56,2
55,7
56,4
Gesamtergebnis
Antrittsalter nach Geschlecht
65,5
65,2
61,2
60,6
61,1
65,0
Antrittsalter nach Pensionierungsgründen
vorzeitige
Pensionierungen
gesamt
Gesamtergebnis
männlich
weiblich
Bund
11
Bei den Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten im Verwaltungsdienst treten 28 % vorzeitig den
Ruhestand an. Dieser Anteil ist im Vergleich zum Vorjahr um mehr als die Hälfte (-131 Neupensionierungen) gesunken. 40 % gehen aufgrund von Dienstunfähigkeit in Pension. Hier ist im Vergleich zum Vorjahr eine Zunahme der Neupensionierungen um 35 bzw. 30 % zu verzeichnen. Die
Pensionierungen nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters sind ebenfalls leicht angestiegen. Aufgrund des starken Rückgangs der vorzeitigen Pensionierungen hat sich der Anteil dieser
Pensionierungsform jedoch von 25 % im Jahr 2014 auf 31 % im Jahr 2015 relativ stark erhöht.
VERWALTUNGSDIENST
(VD)
Anzahl Gesamt
VD
Anteil Gesamt
Bund
VD
Anzahl Männer
Bund
VD
Anteil Männer
Bund
VD
Anzahl Frauen
Bund
VD
Anteil Frauen
Bund
VD
Bund
Pensionierungsgrund
2014
2015
2015
2014
2015
2015
2014
2015
2015
2014
2015
2015
2014
2015
2015
2014
2015
2015
Pensionsantritte
gesetzliches Pensionsantrittsalter oder älter
117
119
464
25 %
31 %
27 %
82
86
335
25 %
34 %
25 %
35
33
129
24 %
27 %
34 %
Dienstunfähigkeit
118
153
466
25 %
40 %
27 %
69
83
332
21 %
32 %
25 %
49
70
134
34 %
57 %
35 %
238
107
769
50 %
28 %
45 %
178
87
650
54 %
34 %
49 %
60
20
119
42 %
16 %
31 %
44
48
275
9 %
13 %
16 %
37
43
192
11 %
17 %
15 %
7
5
83
5 %
4 %
22 %
191
47
123
40 %
12 %
7 %
138
32
90
42 %
13 %
7 %
53
15
33
37 %
12 %
9 %
3
12
371
1 %
3 %
22 %
3
12
368
1 %
5 %
28 %
0
0
3
0 %
0 %
1 %
379 1.699 100% 100% 100%
329
256
1.317 100% 100% 100%
144
123
vorzeitige Pensionierungen gesamt
davon Korridorpension
davon LangzeitbeamtInnen-Regelung
davon Schwerarbeiterregelung
Gesamtergebnis
473
382 100% 100% 100%
Das durchschnittliche Antrittsalter liegt im Verwaltungsdienst bei 60,6 Jahren. Das Pensionsantrittsalter ist, mit Ausnahme der Dienstunfähigkeitspensionierungen, bei allen Pensionierungsgründen angestiegen. Mit mehr als einem Jahr bei den vorzeitigen Pensionierungen
allgemein und mit +1,5 Jahren bei der Langzeitbeamtenregelung speziell, gab es im Verwaltungsdienst einen sehr hohen Anstieg bei dem Antrittsalter.
ø PAA* Gesamt
VERWALTUNGSDIENST (VD)
VD
Diff.
Diff.
Bund
VD
VD zu
Bund
15/14
2015
Pensionierungsgrund
2014
2015
2015
Pensionsantritte
gesetzliches Pensionsantrittsalter
oder älter
65,04
65,16
65,48
0,12
Dienstunfähigkeit
56,42
55,72
56,24
vorzeitige Pensionierungen
gesamt
61,43
62,49
davon Korridorpension
62,49
davon LangzeitbeamtInnenRegelung
ø PAA Männer
VD
Diff.
Diff.
Bund
VD
VD zu
Bund
15/14
2015
2014
2015
2015
-0,32
65,09
65,24
65,62
0,15
-0,70
-0,52
56,89
56,00
56,30
61,58
1,06
0,91
61,44
62,48
62,82
62,65
0,33
0,17
62,47
61,20
62,66
62,69
1,46
-0,03
davon Schwerarbeiterregelung
60,29
60,55
60,42
0,26
Gesamtergebnis
61,07
60,60
61,18
-0,47
VD
Diff.
Diff.
Bund
VD
VD zu
Bund
15/14
2015
2014
2015
2015
-0,38
64,92
64,98
65,09
0,06
-0,11
-0,89
-0,30
55,74
55,39
56,09
-0,35
-0,70
61,41
1,04
1,07
61,39
62,53
62,51
1,14
0,02
62,85
62,69
0,38
0,16
62,63
62,52
62,55
-0,11
-0,03
61,19
62,72
62,71
1,53
0,01
61,23
62,54
62,62
1,31
-0,08
0,13
60,29
60,55
60,42
0,00
0,13
0,00
0,00
60,22
0,00
0,00
-0,58
61,40
61,31
61,19
-0,09
0,12
60,33
59,13
61,13
-1,20
-2,00
*durchschnittliches Pensionsantrittsalter
12
ø PAA Frauen
4 Exekutivdienst
Pensionsantritte: Der Exekutivdienst ist die einzige Berufsgruppe, in der die Neupensionierungen im Vergleich zum Vorjahr (+48) leicht angestiegen sind. Der Grund dafür ist
die verstärkte Inanspruchnahme der Schwerarbeiterregelung und Korridorpension. Die
Pensionierungen aufgrund der Dienstunfähigkeit sind um 25 bzw. 12 % gesunken (für
Details siehe Tabellen auf S. 14 und 15).
Neupensionierungen nach
Pensionierungsgründen (Anteil)
Neupensionierungen nach
Pensionierungsgründen (Anzahl)
Pensionsantritte gesetzliches Pensionsantrittsalter oder älter
32 %
12
2
181
Dienstunfähig
380
Vorzeitige Pensionierung
gesamt
66 %
-25
71
573
Gesamtergebnis
Pensionsantritte gesetzliches Pensionsantrittsalter oder älter
2015
Dienstunfähigkeit
2014
vorzeitige Pensionierungen gesamt
48
Pensionsantrittsalter: Der Exekutivdienst stellt jene Berufsgruppe im Bundesdienst
dar, die mit 59,0 Jahren das niedrigste Pensionsantrittsalter aufweist. Dies ist vorwiegend
auf die körperlichen Belastungen dieser Berufsgruppe zurückzuführen. Im Vergleich zum
Vorjahr ist das Antrittsalter der gesamten Berufsgruppe jedoch überdurchschnittlich um
1,0 Jahre angestiegen, das der Frauen um 1,9 Jahre (für Details siehe Tabellen auf S. 14
und 15).
2014
Pensionsantritte Dienstunfähigkeit
gesetzliches
Pensionsantrittsalter oder älter
2015
vorzeitige
Pensionierungen
gesamt
Gesamtergebnis
männlich
61,1
51,5
49,6
61,2
59,1
58,3
61,2
59,0
58,0
61,6
60,6
60,5
56,2
55,2
54,0
Gesamtergebnis
Antrittsalter nach Geschlecht
65,5
65,2
59,0
58,0
61,2
64,7
Antrittsalter nach Pensionierungsgründen
weiblich
Bund
13
Im Exekutivdienst werden höhere Anforderungen an die Arbeitsfähigkeit gestellt. Durch die
physischen Belastungen und die wechselnde Arbeitszeit im Außendienst sind diese Beschäftigten stärker gesundheitsgefährdet und belastet. Aufgrund dieser berufsspezifischen Besonderheiten treten Exekutivbeamtinnen und Exekutivbeamte, verglichen mit dem Bundesdurchschnitt,
früher die Pension an. Aufgrund der Belastungen ihres Berufes steht ihnen die Inanspruchnahme der Schwerarbeiterregelung offen. Rund 66 % gehen vorzeitig in Pension, 32 % aufgrund
von Dienstunfähigkeit. Lediglich ein kleiner Teil (2 %) tritt die Pension mit dem gesetzlichen
Pensionsantrittsalter an.
Im Exekutivdienst kam es zum Teil zu einer »Verlagerung« der Langzeitbeamtenregelung
(»Hacklerregelung«). 357 Beamtinnen und Beamte entschieden sich diese in Anspruch zu
nehmen. Als Schwerarbeit gelten insbesondere Tätigkeiten mit erhöhter Gefährdung, bei denen das Risiko für Leib und Leben im Einsatz die Grenze von allgemein akzeptierter Gefahr
in erheblichem Ausmaß übersteigt, was auf den überwiegenden Teil der Exekutivbediensteten zutrifft. Demnach ist ein Pensionsantritt mit 60 Jahren und jährlichen Abschlägen von
1,44 % pro Jahr vor Vollendung des 65. Lebensjahres möglich, wenn in den letzten 20 Jahren
vor Pensionsantritt mindestens zehn Jahre als Schwerarbeiter geleistet wurden. Aufgrund der
verstärkten Inanspruchnahme von Schwerarbeiterregelung und Korridorpension hat sich die
Anzahl der Pensionierungen im Exekutivdienst im Vergleich zum Vorjahr um 48 leicht erhöht.
Gleichzeitig ist die Anzahl der Dienstunfähigkeitspensionierungen um 12 % gesunken.
EXEKUTIVDIENST
(ED)
Anzahl Gesamt
ED
Bund
Anteil Gesamt
ED
Bund
Anzahl Männer
ED
Anteil Männer
Bund
ED
Anzahl Frauen
Bund
ED
Anteil Frauen
Bund
ED
Bund
Pensionierungsgrund
2014
2015
2015
2014
2015
2015
2014
2015
2015
2014
2015
2015
2014
2015
2015
2014
2015
2015
Pensionsantritte
gesetzliches Pensionsantrittsalter oder älter
10
12
464
2 %
2 %
27 %
9
12
335
2 %
2 %
25 %
1
0
129
6 %
0 %
34 %
Dienstunfähigkeit
206
181
466
39 %
32 %
27 %
192
174
332
38 %
31 %
25 %
14
7
134
88 %
58 %
35 %
vorzeitige Pensionierungen gesamt
309
380
769
59 %
66 %
45 %
308
375
650
61 %
67 %
49 %
1
5
119
6 %
42 %
31 %
0
1
275
0 %
0 %
16 %
0
1
192
0 %
0 %
15 %
0
0
83
0 %
0 %
22 %
davon LangzeitbeamtInnen-Regelung
107
22
123
20 %
4 %
7 %
106
20
90
21 %
4 %
7 %
1
2
33
6 %
17 %
9 %
davon Schwerarbeiterregelung
202
357
371
38 %
62 %
22 %
202
354
368
40 %
63 %
28 %
0
3
3
0 %
25 %
1 %
Gesamtergebnis
525
573 1.699 100 % 100 % 100 %
509
561
1.317 100 % 100 % 100 %
16
12
davon Korridorpension
14
382 100 % 100 % 100 %
Das Pensionsantrittsalter hat sich um 1,0 Jahre erhöht und liegt bei 59,0 Jahren. Besonders
stark ist das Pensionsantrittsalter mit 1,2 Jahren bei den Dienstunfähigkeitspensionen angestiegen. Bei den vorzeitigen Pensionierungen hat sich das Pensionsantrittsalter nur geringfügig (+0,1 Jahre) verändert. Obwohl die Inanspruchnahme der Schwerarbeiterregelung (+155
Neupensionierungen) anstieg ist, hat sich das Pensionsantrittsalter auch bei dieser Pensionierungsart erhöht (+0,2 Jahre).
ø PAA* Gesamt
EXEKUTIVDIENST
(ED)
ED
Diff.
Diff.
Bund
ED
ED zu
Bund
15/14
2015
Pensionierungsgrund
2014
2015
2015
Pensionsantritte gesetzliches
Pensionsantrittsalter oder älter
64,65
65,18
65,48
0,53
Dienstunfähigkeit
53,98
55,17
56,24
vorzeitige Pensionierungen gesamt
60,46
60,55
0,00
davon LangzeitbeamtInnenRegelung
ø PAA Männer
ED
Diff.
Diff.
Bund
ED
ED zu
Bund
15/14
2015
ø PAA Frauen
ED
Bund
ED
ED zu
Bund
2015
15/14
2015
2015
2015
-0,30
64,55
65,18
65,62
0,63
-0,44
65,57
0,00
65,09
0,00
0,00
1,19
-1,07
54,44
55,59
56,30
1,15
-0,71
47,63
44,75
56,09
-2,88
-11,34
61,58
0,09
-1,03
60,46
60,55
61,41
0,09
-0,86
60,33
60,93
62,51
0,60
-1,58
62,81
62,65
0,00
0,16
0,00
62,81
62,69
0,00
0,12
0,00
0,00
62,55
0,00
0,00
60,91
62,75
62,69
1,84
0,06
60,91
62,82
62,71
1,91
0,11
60,33
61,99
62,62
1,66
-0,63
davon Schwerarbeiterregelung
60,22
60,41
60,42
0,19
-0,01
60,22
60,41
60,42
0,19
-0,01
0,00
60,22
60,22
0,00
0,00
Gesamtergebnis
58,00
58,95
61,18
0,95
-2,23
58,26
59,11
61,19
0,85
-2,08
49,55
51,49
61,13
1,94
-9,64
*durchschnittliches Pensionsantrittsalter
15
2015
Diff.
2014
davon Korridorpension
2014
Diff.
5 Lehrpersonen
Pensionsantritte: Wie im Vorjahr ist der stärkste Rückgang der Pensionsantritte bei
den Lehrpersonen zu verzeichnen (-97). Das entspricht einer Reduktion von 18 % (für
Details siehe Tabellen auf S. 17).
Neupensionierungen nach
Pensionierungsgründen (Anteil)
Neupensionierungen nach
Pensionierungsgründen (Anzahl)
Pensionsantritte gesetzliches Pensionsantrittsalter oder älter
30 %
133
96
Dienstunfähig
49 %
Vorzeitige Pensionierung
gesamt
12
220
-94
449
Gesamtergebnis
21 %
-15
Pensionsantritte gesetzliches Pensionsantrittsalter oder älter
2015
Dienstunfähigkeit
2014
vorzeitige Pensionierungen gesamt
-97
Pensionsantrittsalter: Lehrpersonen weisen mit 62,5 Jahren (+0,3) das zweithöchste
Pensionsantrittsalter im Bundesdienst auf. Die Differenz zwischen dem Pensionsantrittsalter von Männern und Frauen ist mit 0,8 Jahren bei dieser Berufsgruppe am kleinsten
(für Details siehe Tabellen auf S. 17).
Antrittsalter nach Geschlecht
Gesamtergebnis
2014
16
Pensionsantritte Dienstunfähigkeit
gesetzliches
Pensionsantrittsalter oder älter
2015
Bund
vorzeitige
Pensionierungen
gesamt
Gesamtergebnis
männlich
62,1
weiblich
61,1
61,6
62,8
61,2
62,6
62,5
61,2
62,2
61,6
56,2
58,8
62,7
62,0
65,5
64,9
58,1
62,5
61,2
62,2
64,7
Antrittsalter nach Pensionierungsgründen
Bei den Lehrpersonen treten 49 % vorzeitig die Pension an, 21 % aufgrund von gesundheitlichen Problemen und 30 % mit Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters. Die Reduktion
der Pensionsantritte um 97 bei den Lehrpersonen ist bundesweit der höchste Wert. Dieser
resultiert vor allem aus einem hohen Rückgang bei den vorzeitigen Pensionierungen.
Anzahl Gesamt
LEHRPERSONEN
(LP)
LP
Anteil Gesamt
Bund
LP
Anzahl Männer
Bund
LP
Anteil Männer
Bund
LP
Anzahl Frauen
Bund
LP
Anteil Frauen
Bund
LehrerInnen
Bund
Pensionierungsgrund
2014
2015
2015
2014
2015
2015
2014
2015
2015
2014
2015
2015
2014
2015
2015
2014
2015
2015
Pensionsantritte
gesetzliches Pensionsantrittsalter oder älter
148
133
464
27 %
30 %
27 %
99
76
335
32 %
30 %
25 %
49
57
129
21 %
29 %
34 %
84
96
466
15 %
21 %
27 %
35
42
332
11 %
16 %
25 %
49
54
134
21 %
28 %
35 %
vorzeitige Pensionierungen gesamt
314
220
769
58 %
49 %
45 %
176
137
650
57 %
54 %
49 %
138
83
119
58 %
43 %
31 %
davon Korridorpension
137
188
275
25 %
42 %
16 %
83
117
192
27 %
46 %
15 %
54
71
83
23 %
37 %
22 %
davon LangzeitbeamtInnen-Regelung
177
31
123
32 %
7 %
7 %
93
19
90
30 %
7 %
7 %
84
12
33
36 %
6 %
9 %
0
1
371
0 %
0 %
22 %
0
1
368
0 %
0 %
28 %
0
0
3
0 %
0 %
1 %
449 1.699 100 % 100 % 100 %
310
255
1.317 100 % 100 % 100 %
236
194
Dienstunfähigkeit
davon Schwerarbeiterregelung
Gesamtergebnis
546
382 100 % 100 % 100 %
Lehrpersonen verzeichnen mit 62,5 Jahren das zweithöchste Pensionsantrittsalter im Bundesdienst. Die Steigerung des Pensionsantrittsalters um 0,3 Jahre ist auf die geringere Inanspruchnahme der vorzeitigen Pensionierungen zurückzuführen. Die Differenz zwischen dem
Pensionsantrittsalter von Männern und Frauen ist mit 0,8 Jahren bei den Lehrpersonen von
allen Berufsgruppen am geringsten und hat sich auch gegenüber dem Vorjahr weiter um 0,2
Jahre verringert.
ø PAA* Gesamt
LEHRPERSONEN
(LP)
LP
Diff.
Diff.
Bund
LP
LP zu
Bund
15/14
2015
Pensionierungsgrund
2014
2015
2015
Pensionsantritte gesetzliches
Pensionsantrittsalter oder älter
64,72
64,88
65,48
0,16
Dienstunfähigkeit
58,08
58,82
56,24
vorzeitige Pensionierungen
gesamt
62,03
62,65
davon Korridorpension
62,74
davon LangzeitbeamtInnenRegelung
davon Schwerarbeiterregelung
Gesamtergebnis
ø PAA Männer
LP
Diff.
Diff.
Bund
LP
LP zu
Bund
15/14
2015
2014
2015
2015
-0,60
64,73
64,94
65,62
0,21
0,74
2,58
58,60
59,48
56,30
61,58
0,62
1,07
62,14
62,69
62,64
62,65
-0,10
-0,01
62,75
61,47
62,78
62,69
1,31
0,09
0,00
60,74
60,42
0,00
62,15
62,49
61,18
0,34
ø PAA Frauen
LP
Diff.
Diff.
Bund
LP
LP zu
Bund
15/14
2015
2014
2015
2015
-0,68
64,71
64,79
65,09
0,08
-0,30
0,88
3,18
57,71
58,32
56,09
0,61
2,23
61,41
0,55
1,28
61,88
62,59
62,51
0,71
0,08
62,70
62,69
-0,05
0,01
62,71
62,54
62,55
-0,17
-0,01
61,59
62,72
62,71
1,13
0,01
61,35
62,87
62,62
1,52
0,25
0,32
0,00
60,74
60,42
0,00
0,32
0,00
0,00
60,22
0,00
0,00
1,31
62,57
62,83
61,19
0,26
1,64
61,60
62,05
61,13
0,45
0,92
*durchschnittliches Pensionsantrittsalter
17
6 Militärischer Dienst
Pensionsantritte: Im Militärischen Dienst ist die Anzahl der vorzeitigen Pensionierungen um 37 bzw. 56 % zurückgegangen (für Details siehe Tabelle auf S. 19).
Neupensionierungen nach
Pensionierungsgründen (Anteil)
Neupensionierungen nach
Pensionierungsgründen (Anzahl)
Pensionsantritte gesetzliches Pensionsantrittsalter oder älter
8%
5
28
Dienstunfähig
45 %
Vorzeitige Pensionierung
gesamt
47 %
-4
4
29
-37
62
Gesamtergebnis
Pensionsantritte gesetzliches Pensionsantrittsalter oder älter
2015
Dienstunfähigkeit
2014
vorzeitige Pensionierungen gesamt
-37
Pensionsantrittsalter: Der Militärische Dienst weist mit 59,7 Jahren das zweitniedrigste Pensionsantrittsalter im Bundesdienst auf. Ähnlich wie beim Exekutivdienst ist dies
durch körperliche Belastungen erklärbar. Die Reduktion von 0,5 Jahren ist auf den gestiegenen Anteil der Dienstunfähigkeitspensionen zurückzuführen (für Details siehe Tabelle auf S. 19).
2014
18
Pensionsantritte Dienstunfähigkeit
gesetzliches
Pensionsantrittsalter oder älter
2015
Bund
61,1
61,2
59,7
60,2
61,2
59,7
60,2
61,6
62,2
61,2
56,2
56,2
56,0
Gesamtergebnis
Antrittsalter nach Geschlecht
65,5
65,0
61,2
59,7
60,2
64,8
Antrittsalter nach Pensionierungsgründen
vorzeitige
Pensionierungen
gesamt
Gesamtergebnis
männlich
weiblich
Knapp die Hälfte (47 %) der Beamtinnen und Beamten im Militärischen Dienst tritt vorzeitig ihre Pension an, 45 % gehen aufgrund von Dienstunfähigkeit und rund 8 % mit dem
gesetzlichen Pensionsantrittsalter in Pension. Im Vergleich zu 2014 kam es zu einer starken
Reduktion der vorzeitigen Pensionsantritte um 37 bzw. 56 %. Einem sehr hohen Rückgang
der Inanspruchnahme der Langzeitbeamtenregelung steht ein geringer Anstieg der Korridorpensionen gegenüber.
Anzahl Gesamt
MILITÄRISCHER
DIENST (MD)
MD
Anteil Gesamt
Bund
MD
Anzahl Männer
Bund
MD
Anteil Männer
Bund
MD
Anzahl Frauen
Bund
MD
Anteil Frauen
Bund
MD
Bund
Pensionierungsgrund
2014
2015
2015
2014
2015
2015
2014
2015
2015
2014
2015
2015
2014
2015
2015
2014
2015
2015
Pensionsantritte
gesetzliches Pensionsantrittsalter oder älter
9
5
464
9%
8%
27%
9
5
335
9%
5%
25%
0
0
129
0%
0%
34%
Dienstunfähigkeit
24
28
466
24%
45%
27%
24
28
332
24%
28%
25%
0
0
134
0%
0%
35%
vorzeitige Pensionierungen gesamt
66
29
769
67%
47%
45%
66
29
650
67%
29%
49%
0
0
119
0%
0%
31%
davon Korridorpension
10
16
275
10%
26%
16%
10
16
192
10%
16%
15%
0
0
83
0%
0%
22%
davon LangzeitbeamtInnen-Regelung
56
12
123
57%
19%
7%
56
12
90
57%
12%
7%
0
0
33
0%
0%
9%
0
1
371
0%
2%
22%
0
1
368
0%
1%
28%
0
0
3
0%
0%
1%
62 1.699 100% 100% 100%
99
62
63% 100%
0
0
382
0%
0% 100%
davon Schwerarbeiterregelung
Gesamtergebnis
99
1.317 100%
Das Pensionsantrittsalter im Militärischen Dienst liegt bei 59,7 Jahren und ist im Vergleich
zum Vorjahr um 0,5 Jahre gesunken. Aufgrund der starken Reduktion der Pensionsantritte
insgesamt kam es zu einer neuen Gewichtung der Pensionsantrittsgründe, die ausschlaggebend
sind für das Pensionsantrittsalter in dieser Berufsgruppe. Der leichte Anstieg bei den Dienstunfähigkeitspensionen (+4 Neupensionierungen) wirkt sich aufgrund der niedrigen Pensionierungszahlen besonders stark auf das Antrittsalter aus. Dies erklärt den Rückgang des Gesamtantrittsalters, obwohl das Antrittsalter bei allen Pensionsarten gestiegen bzw. annähernd
gleich geblieben ist.
ø PAA* Gesamt
MILITÄRISCHER DIENST
(MD)
MD
Diff.
Diff.
Bund
MD
MD zu
Bund
15/14
2015
Pensionierungsgrund
2014
2015
2015
Pensionsantritte gesetzliches
Pensionsantrittsalter oder älter
64,82
65,00
65,48
0,18
Dienstunfähigkeit
55,97
56,16
56,24
vorzeitige Pensionierungen
gesamt
61,15
62,23
davon Korridorpension
62,37
davon LangzeitbeamtInnenRegelung
davon Schwerarbeiterregelung
Gesamtergebnis
ø PAA Männer
MD
Diff.
Diff.
Bund
MD
MD zu
Bund
15/14
2015
ø PAA Frauen
MD
2014
Diff.
Bund
MD
MD zu
Bund
2015
15/14
2015
2014
2015
2015
-0,48
64,82
65,00
65,62
0,18
-0,62
0,00
0,00
65,09
0,00
0,00
0,19
-0,08
55,97
56,16
56,30
0,19
-0,14
0,00
0,00
56,09
0,00
0,00
61,58
1,08
0,65
61,15
62,23
61,41
1,08
0,82
0,00
0,00
62,51
0,00
0,00
62,26
62,65
-0,11
-0,39
62,37
62,26
62,69
-0,11
-0,43
0,00
0,00
62,55
0,00
0,00
60,93
62,24
62,69
1,31
-0,45
60,93
62,24
62,71
1,31
-0,47
0,00
0,00
62,62
0,00
0,00
0,00
61,53
60,42
0,00
1,11
0,00
61,53
60,42
0,00
1,11
0,00
0,00
60,22
0,00
0,00
60,23
59,71
61,18
-0,52
-1,47
60,23
59,71
61,19
-0,52
-1,48
0,00
0,00
61,13
0,00
0,00
*durchschnittliches Pensionsantrittsalter
19
2015
Diff.
7 Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
Pensionsantritte: Der Großteil (67 %) der Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte tritt mit Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters (oder
älter) die Pension an (für Details siehe Tabelle auf S. 21).
Neupensionierungen nach
Pensionierungsgründen (Anteil)
Neupensionierungen nach
Pensionierungsgründen (Anzahl)
Pensionsantritte gesetzliches Pensionsantrittsalter oder älter
23 %
20
3
Dienstunfähig
10 %
Vorzeitige Pensionierung
gesamt
67 %
-2
-1
7
-1
30
Gesamtergebnis
Pensionsantritte gesetzliches Pensionsantrittsalter oder älter
2015
Dienstunfähigkeit
2014
vorzeitige Pensionierungen gesamt
-4
Pensionsantrittsalter: Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte weisen mit 64,1 Jahren das höchste Pensionsantrittsalter im Bundesdienst auf. Der
Anstieg zu 2014 ist mit 1,1 Jahren bundesweit am höchsten. Das Antrittsalter der Frauen
ist um 1,4 Jahre angestiegen (für Details siehe Tabelle auf S. 21).
Antrittsalter nach Geschlecht
55,6
Gesamtergebnis
2014
20
Pensionsantritte Dienstunfähigkeit
gesetzliches
Pensionsantrittsalter oder älter
2015
Bund
vorzeitige
Pensionierungen
gesamt
Gesamtergebnis
männlich
62,9
weiblich
61,1
61,5
64,5
61,2
63,9
64,1
61,2
63,0
61,6
56,2
59,0
62,8
61,5
65,5
65,3
64,9
64,1
61,2
63,0
Antrittsalter nach Pensionierungsgründen
Gut zwei Drittel (67 %) der Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte treten mit Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters ihre Pension an, was den
höchsten Anteil im Bundesdienst darstellt. 10 % gehen aufgrund von Dienstunfähigkeit und
knapp ein Viertel (23 %) geht vorzeitig in Pension. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Pensionsantritte leicht zurückgegangen (-4 bzw. -12 %).
RICHTERINNEN/
STAATSANW.
(Ri/StaA)
Anzahl Gesamt
Ri/StaA
Anteil Gesamt
Bund
Ri/StaA
Anzahl Männer
Bund
Ri/StaA
Anteil Männer
Bund
Ri/StaA
Anzahl Frauen
Bund
Ri/StaA
Anteil Frauen
Bund
Ri/StaA
Bund
Pensionierungsgrund
2014
2015
2015
2014
2015
2015
2014
2015
2015
2014
2015
2015
2014
2015
2015
2014
2015
2015
Pensionsantritte
gesetzliches Pensionsantrittsalter oder älter
22
20
464
65%
67%
27%
16
16
335
76%
73%
25%
6
4
129
46%
50%
34%
Dienstunfähigkeit
4
3
466
12%
10%
27%
1
1
332
5%
5%
25%
3
2
134
23%
25%
35%
vorzeitige Pensionierungen gesamt
8
7
769
24%
23%
45%
4
5
650
19%
23%
49%
4
2
119
31%
25%
31%
davon Korridorpension
3
6
275
9%
20%
16%
1
4
192
5%
18%
15%
2
2
83
15%
25%
22%
davon LangzeitbeamtInnen-Regelung
5
1
123
15%
3%
7%
3
1
90
14%
5%
7%
2
0
33
15%
0%
9%
davon Schwerarbeiterregelung
0
0
371
0%
0%
22%
0
0
368
0%
0%
28%
0
0
3
0%
0%
1%
30 1.699 100% 100% 100%
21
22
1.317 100% 100% 100%
13
8
Gesamtergebnis
34
382 100% 100% 100%
Die Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte haben durchschnittlich mit 64,1 Jahren die Pension angetreten. Das Pensionsantrittsalter ist insgesamt um 1,1
Jahre und bei den Frauen um 1,4 Jahre angestiegen.
RICHTERINNEN/STAATSANW.
(Ri/StaA)
ø PAA* Gesamt
Diff.
Diff.
Ri/StaA
Bund
Ri/
StaA
Ri/
StaA zu
Bund
15/14
2015
Pensionierungsgrund
2014
2015
2015
Pensionsantritte gesetzliches Pensionsantrittsalter oder älter
64,89
65,28
65,48
0,39
Dienstunfähigkeit
55,63
58,99
56,24
vorzeitige Pensionierungen gesamt
61,45
62,80
davon Korridorpension
62,28
davon LangzeitbeamtInnenRegelung
davon Schwerarbeiterregelung
Gesamtergebnis
ø PAA Männer
Ri/StaA
Diff.
Diff.
Bund
Ri/
StaA
Ri/
StaA zu
Bund
15/14
2015
2014
2015
2015
-0,20
65,14
65,18
65,62
0,04
3,36
2,75
53,91
61,72
56,30
61,58
1,35
1,22
61,53
62,84
62,82
62,65
0,54
0,17
62,57
60,96
62,71
62,69
1,75
0,02
0,00
0,00
60,42
0,00
62,99
64,07
61,18
1,08
ø PAA Frauen
Ri/StaA
Diff.
Diff.
Bund
Ri/
StaA
Ri/
StaA zu
Bund
15/14
2015
2014
2015
2015
-0,44
64,24
65,64
65,09
1,40
0,55
7,81
5,42
56,21
57,63
56,09
1,42
1,54
61,41
1,31
1,43
61,37
62,72
62,51
1,35
0,21
62,87
62,69
0,30
0,18
62,13
62,72
62,55
0,59
0,17
61,18
62,71
62,71
1,53
0,00
60,62
0,00
62,62
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
60,42
0,00
0,00
0,00
0,00
60,22
0,00
0,00
2,89
63,92
64,49
61,19
0,57
3,30
61,50
62,91
61,13
1,41
1,78
*durchschnittliches Pensionsantrittsalter
21
8 Methodische Anmerkungen
Datenabgrenzung
Angaben zu den Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten beziehen sich auf Pensionierungen
von Beamtinnen und Beamten in der Hoheitsverwaltung sowie im ausgegliederten Bereich
(exkl. Post/Telekom/Postbus).
Bezugszeitraum
Die Daten beziehen sich auf das Jahr 2015 bzw. 2014 (Vergleichsjahr).
Messgröße
Für die Errechnung der Pensionsantritte werden Köpfe (Anzahl der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter) herangezogen. Das bedeutet, dass Personen nicht entsprechend ihres vorherigen
Beschäftigungsausmaßes dargestellt werden.
Daten- und Informationsquellen
Aktuelle Daten zu Pensionistinnen und Pensionisten des Bundes wurden dem bundesinternen
Managementinformationssystem (MIS) entnommen.
22
23
24