Merkblatt Bachelor-Studiengänge des Fachbereichs 09

Merkblatt Bachelor-Studiengänge des Fachbereichs 09
Stand: Februar 2016
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis......................................................................................................................... 1
1
Prüfungsordnung .................................................................................................................. 1
2
Studienorganisation .............................................................................................................. 1
3
4
2.1
FlexNow ................................................................................................................................... 1
2.2
Stud.IP ..................................................................................................................................... 1
Module ................................................................................................................................. 1
3.1
Modulbeschreibungen ............................................................................................................ 1
3.2
Studien- und Prüfungsplan ...................................................................................................... 2
3.3
Modulanmeldung .................................................................................................................... 2
3.4
Module aus anderen Studiengängen und anderen Fachbereichen ........................................ 3
3.5
Freiwillige Zusatzleistungen .................................................................................................... 4
Modulprüfungen ................................................................................................................... 4
4.1
Prüfungszeitraum .................................................................................................................... 4
4.2
Anmeldung zu Modulprüfungen ............................................................................................. 4
4.3
Rücktritt von Modulprüfungen ............................................................................................... 5
4.4
Wiederholungsprüfung ........................................................................................................... 5
4.5
Attest ....................................................................................................................................... 6
4.6
Klausureinsicht ........................................................................................................................ 6
5
Bachelor-Thesis..................................................................................................................... 6
6
Profilmodul: „Berufsfeld-Praktikum“ ..................................................................................... 7
7
Studiengangwechsel ............................................................................................................. 7
7.1
Wechsel von anderen Hochschulen ........................................................................................ 7
7.2
Wechsel in einen anderen Studiengang anderer Fachbereiche oder Studienortwechsel ...... 7
8
Endgültiges Nichtbestehen .................................................................................................... 7
9
Bachelor-Zeugnis .................................................................................................................. 7
9.1
Beglaubigung von Originalzeugnisse und -urkunden .............................................................. 8
10 Wechsel in den Master-Studiengang...................................................................................... 8
11 BAföG ................................................................................................................................... 9
12 Kontakt................................................................................................................................. 9
1
Prüfungsordnung
Die aktuell gültige Prüfungsordnung ist im Internet unter „Mitteilungen der Universität“ veröffentlicht:
www.uni-giessen.de/cms/mug/7/findex35.html/7_35_09_1_AOeU
Der Fachbereich stellt zur Information für unsere internationalen Studierenden eine englische Fassung der Prüfungsordnung zur Verfügung:
www.uni-giessen.de/cms/fbz/fb09/studium/prfg/allg
2
2.1
Studienorganisation
FlexNow
Die Verwaltung der Prüfungen erfolgt über das Online-System FlexNow. Eine Einführungsveranstaltung, in der die Funktionsweise des Programms erklärt wird, findet für den Fachbereich 09 im Dezember statt. Den genauen Termin erfahren Sie in der Studieneinführungswoche oder auf Anfrage im
Studiendekanat. Eine schriftliche Anleitung finden Sie im Internet unter: http://www.unigiessen.de/cms/fbz/fb09/studium/stdk/mdlanm
Um FlexNow nutzen zu können, ist dem Prüfungsamt der „Antrag auf Freischaltung in FlexNow“ vorzulegen. Das ausgefüllte Formular ist im ersten Bachelorsemester bis zum 15. November (bei Studienbeginn im Wintersemester) im Prüfungsamt abzugeben.
Das Formular finden Sie im Internet unter: www.uni-giessen.de/cms/fbz/fb09/studium/prfg/bsc
Bitte denken Sie daran, bei einem Umzug, dem Prüfungsamt und dem Studierendensekretariat Ihre
neue Anschrift mitzuteilen.
2.2
Stud.IP
Das Lehr-/Lernportal Stud.IP dient der Unterstützung der Lehre. Sie finden hier alle Module, die im
aktuellen Semester angeboten werden und können sich innerhalb bestimmter Fristen in die Module
eintragen, die Sie belegen möchten (siehe auch 3.3 Modulanmeldung). Außerdem erhalten Sie über
Stud.IP Informationen zu den einzelnen Lehrveranstaltungen wie Raum und Zeit oder inhaltliche Materialien. Eine Erklärung zu Stud.IP erhalten Sie in der Studieneinführungswoche.
3
3.1
Module
Modulbeschreibungen
Eine ausführliche Beschreibung der Module inklusive Lehrinhalte, Prüfungsform und Zugangsvoraussetzungen, finden Sie in den jeweiligen Veranstaltungsverzeichnissen unter:
www.uni-giessen.de/cms/fbz/fb09/studium/bsc/mv
1
3.2
Studien- und Prüfungsplan
Zur Planung des Studiums und zur Vergabe der Modulplätze in teilnehmerbeschränkten Modulen
erstellen die Bachelor-Studierenden im dritten Semester einen Studien- und Prüfungsplan in
FlexNow. Der Studien- und Prüfungsplan benennt die geplante Abfolge der Profilmodule und ihre
Zuordnung zu den weiteren Studiensemestern und muss bis zum Ende des dritten Studiensemesters
in FlexNow eingetragen werden. Zur Erstellung des Studien- und Prüfungsplans können sich die Studierenden auf Wunsch beraten lassen:
Studiengangsleiter und Berater für Studienverlaufspläne der Bachelor-Studiengänge
Studiengang
Studiengangsleiter/innen
Berater/innen für Studien- und Prüfungsplan
Ernährungswissenschaften
Frau Prof. Dr. Neuhäuser-Berthold
Frau Prof. Dr. Neuhäuser-Berthold
Herr Prof. Dr. Kunz
Herr Prof. Dr. Wenzel
Ökotrophologie
Frau Prof. Dr. Meier-Gräwe
Frau Prof. Dr. Meier-Gräwe
Frau Prof. Dr. Neuhäuser-Berthold
Herr Prof. Dr. Kühl
Umweltmanagement
Herr Prof. Dr. Gäth
Herr Prof. Dr. Gäth
Herr Prof. Dr. Dr. Kämpfer
Agrarwissenschaften
Herr Prof. Dr. Honermeier
Herr Prof. Dr. Honermeier
Herr Prof. Dr. Hoy
Herr Prof. Dr. Nuppenau
Die Eintragung des Studien- und Prüfungsplans muss bis zum Ende des dritten Semesters (spätestens
31.03.) erfolgen.
Bitte beachten Sie zur Abgabe des Studien- und Prüfungsplans auch den Punkt 3.3 Modulanmeldung!
Änderungen des Studien- und Prüfungsplans sind möglich. Module, die bereits abgeschlossen wurden oder für die in FlexNow eine Anmeldung zur Prüfung erfolgt ist, können nicht mehr aus dem
Studien- und Prüfungsplan herausgenommen werden.
Eine ausführliche Anleitung zur Erstellung des Studien- und Prüfungsplans in FlexNow finden Sie im
Internet unter: http://www.uni-giessen.de/cms/fbz/fb09/studium/stdk/mdlanm
3.3
Modulanmeldung
Für die Teilnahme an Kern- und Profilmodulen melden Sie sich über Stud.IP an. Jeweils in der vorlesungsfreien Zeit findet das zentrale Anmeldeverfahren für das Folgesemester statt. Dabei werden die
Studierenden zum Teil vom Studiendekanat in Module eingetragen oder haben die Möglichkeit dies
selbst in Stud.IP zu tun.
Das Studiendekanat trägt die Studierenden anhand der Angaben im Studien- und Prüfungsplan in
Profilmodule mit Teilnehmerbeschränkung ein. Voraussetzung hierfür ist die rechtzeitige Erstellung
bzw. Aktualisierung des Studien- und Prüfungsplans. (Die Fristen werden vom Studiendekanat be2
kannt gegeben.) Wichtig ist hierbei, dass die gewünschten Module mit der richtigen Semesterangabe
versehen sind. Es wird nach folgenden Kriterien vorgegangen:
•
Modulplätze werden nur an Studierende vergeben, die das betreffende Modul in ihrem Studien- und Prüfungsplan für das kommende Semester angegeben haben.
•
Für den Fall, dass mehr Studierende ein Modul in ihrem Studien- und Prüfungsplan eingetragen haben, als Modulplätze verfügbar sind, erfolgt die Auswahl der Modulteilnehmer wie
folgt:
-
Höhere Fachsemester werden vor niedrigeren bevorzugt.
-
Bei Studierenden im gleichen Fachsemester entscheidet bei fehlender Kapazität das
Los.
Im Anschluss an die zentrale Eintragung durch das Studiendekanat haben die Studierenden die Möglichkeit, sich selbst in Stud.IP in Module einzutragen. Das betrifft alle Kernmodule und Module ohne
Teilnehmerbeschränkung, da das Studiendekanat in diesen Modulen keine Voreintragungen vornimmt. Außerdem können sich die Studierenden in teilnehmerbeschränkte Module mit freier Kapazität oder in die Warteliste eintragen. Diese Plätze werden über das Losverfahren in Stud. IP vergeben.
Studierende, die trotz Eintrag im Studien- und Prüfungsplan keinen Modulplatz erhalten haben, können sich selbständig während des Anmeldezeitraums in die Warteliste oder für ein anderes Modul
mit freier Kapazität eintragen. Der Studien- und Prüfungsplan in FlexNow kann zu einem späteren
Zeitpunkt angepasst werden.
Eine Anleitung zur Modulanmeldung finden Sie im Internet unter:
http://www.uni-giessen.de/cms/fbz/fb09/studium/stdk/mdlanm
3.4
Module aus anderen Studiengängen und anderen Fachbereichen
Im Rahmen der Profilbildung können Sie aus der Liste der Profilmodule des Fachbereichs 09 (Kennung BP XXX oder BP B XXX) frei wählen. Einschränkungen ergeben sich lediglich aus evtl. erwarteten
Voraussetzungen. (Diese entnehmen Sie bitte der Modulbeschreibung).
Es ist auch möglich Kernmodule eines anderen Bachelor-Studiengangs des Fachbereichs 09 als Profilmodule zu wählen. Dies ist allerdings für max. vier Module möglich.
Sie können auch Module aus einem anderen Fachbereich oder einer anderen Hochschule auf Ihr
Studium anerkannt bekommen. Die Module müssen Bachelor-Niveau haben (Master-Module werden
nicht anerkannt) und es werden pro Modul 6 Credits anerkannt (ggf. können Module mit unterschiedlicher Creditzahl miteinander kombiniert werden.) Um Probleme bei der Anerkennung zu vermeiden, kontaktieren Sie bitte das Prüfungsamt, bevor (!) Sie das gewünschte Modul belegen. Zur
Beurteilung, ob ein Modul anerkannt werden kann, benötigt das Prüfungsamt eine entsprechende
Modulbeschreibung.
Die JLU bietet verschiedene Außerfachliche-Kompetenz-Module (AfK-Module) an. Ab dem WS 15/16
können derartige AfK-Leistungen im Umfang von max. 6 CP im Bachelor-Studium anerkannt werden,
3
wenn diese Lehrveranstaltungen geprüft und benotet wurden. Im Studien- und Prüfungsplan muss
ein Modul freigehalten werden, in das dann vom Prüfungsamt die AfK-Leistungen eingetragen werden. Unbenotete AfK-Kurse werden nicht anerkannt, sondern bei Studienabschluss in einem gesonderten Zeugnis aufgeführt. Sie gehen nicht in die Bildung der Gesamtnote ein.
3.5
Freiwillige Zusatzleistungen
Sie können auch Module belegen, die über das hinausgehen, was für Ihr Studium eigentlich gefordert
wird. Derartige zusätzliche Module deklarieren Sie in FlexNow „Freiwillige Zusatzleistungen“ (FZL).
Diese Leistungen werden bei Studienabschluss als FZL in einem gesonderten Zeugnis aufgeführt und
gehen nicht in die Bildung der Gesamtnote ein. Bereits abgelegte FZL können nicht nachträglich in
den regulären Studien- und Prüfungsplan aufgenommen werden. Umgekehrt können keine regulär
absolvierten Module nachträglich als FZL deklariert werden.
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4.1
Modulprüfungen
Prüfungszeitraum
Es gibt drei Prüfungszeiträume für modulabschließende Prüfungen:
1. Erster Prüfungszeitraum: in der Regel letzte Woche der Vorlesungszeit und erste Woche
der vorlesungsfreien Zeit.
2. Zweiter Prüfungszeitraum: in der Regel letzte Woche vor Beginn der Vorlesungszeit des
Folgesemesters.
3. Dritter Prüfungszeitraum (nur für Nachhol- und Wiederholungsprüfungen): in der Regel
in der sechsten Vorlesungswoche des Folgesemesters.
Studierende können sich erstmals für den ersten regulären Prüfungszeitraum oder den zweiten Prüfungszeitraum anmelden. Für beide Prüfungszeiträume gibt es gesonderte Anmeldezeiten. Wiederholungsprüfungen sind im zweiten oder dritten Prüfungszeitraum möglich.
Die Prüfungszeiträume werden jährlich vom Prüfungsausschuss festgelegt und können der Homepage entnommen werden:
www.uni-giessen.de/cms/fbz/fb09/studium/prfg/fristen
4.2
Anmeldung zu Modulprüfungen
Für jede Modulprüfung ist eine Anmeldung erforderlich. Die Teilnahme an einer Prüfung ist ohne
fristgerechte Anmeldung nicht möglich. Die Anmeldung verpflichtet zur Teilnahme an der Prüfung.
Wer angemeldet ist, an der Prüfung aber nicht teilnimmt ohne ordnungsgemäß den Rücktritt erklärt
zu haben (s. u.), hat die Prüfung nicht bestanden.
Die Anmeldung erfolgt online über das Prüfungsverwaltungssystem FlexNow (https://flexnow.unigiessen.de). Eine Anleitung hierfür finden Sie unter:
http://www.uni-giessen.de/cms/fbz/fb09/studium/stdk/mdlanm
4
Bitte beachten Sie, dass Sie vor Ihrer ersten Prüfungsanmeldung Ihre E-Mail-Adresse in FlexNow eingeben, damit Ihre Anmeldung durch eine Antwort-E-Mail bestätigt werden kann.
Der Anmeldezeitraum (i. d. R. sechs Wochen vor Beginn des Prüfungszeitraums) wird auf der Homepage des Prüfungsamts unter der Rubrik „Fristen und Termine“ bekannt gegeben. Achten Sie auf die
Bestätigungsmail und heben Sie diese auf. Überprüfen Sie die elektronische Anmeldung sofort im
Anschluss, um festzustellen, ob Sie wirklich für die von Ihnen ausgewählten Prüfungen angemeldet
sind.
In begründeten Notfällen kann eine schriftliche Anmeldung mit dem dafür vorgesehenen Formular
erfolgen, das Sie auf folgender Seite finden:
www.uni-giessen.de/cms/fbz/fb09/studium/prfg/bsc
Dieses Formular geben Sie bitte fristgerecht vollständig ausgefüllt und unterschrieben im Prüfungsamt ab.
4.3
Rücktritt von Modulprüfungen
Ein Rücktritt von einer Prüfung ist nach der Anmeldung zur Erstprüfung bis spätestens 10 Tage vor
dem Prüfungszeitraum ohne Angabe von Gründen möglich. Die Abmeldung von den einzelnen Modulprüfungen erfolgt über FlexNow. Der Rücktritt ist nur bis zur angegebenen Frist (siehe Homepage
des Prüfungsamts) möglich und zählt nur für die Erstanmeldung zu einer Prüfung. Er kann von Ihnen
selbst in FlexNow vorgenommen werden (Häkchen entfernen). Hierfür muss das Prüfungsamt nicht
eingeschaltet werden.
In begründeten Notfällen kann ersatzweise eine schriftliche Abmeldung mit dem dafür vorgesehenen
Formular erfolgen. Das Formular finden Sie unter:
www.uni-giessen.de/cms/fbz/fb09/studium/prfg/bsc
Auch hier gilt die Rücktrittfrist.
4.4
Wiederholungsprüfung
Sie haben in jedem Modul einmal die Möglichkeit, eine nicht bestandene Prüfung zu wiederholen. In
fünf unterschiedlichen Modulen können Sie die Prüfung ein zweites Mal wiederholen. Die Anmeldung zu der nächsten für Sie möglichen Wiederholungsprüfung erfolgt automatisch. Falls Sie also an
einer Prüfung nicht teilgenommen haben, oder sie nicht bestanden haben, sind Sie automatisch für
den nächsten Prüfungszeitraum angemeldet. Dies erfolgt ohne Ihr Zutun.
Nach dem dritten Prüfungstermin ist eine Wiederholung erst nach erneutem Angebot des Moduls
möglich. Sie sind automatisch für den ersten Prüfungstermin nach der nächsten Durchführung des
nicht bestandenen Moduls angemeldet.
Für den Fall, dass Sie die erste Wiederholung im zweiten Prüfungszeitraum ablegen und nicht bestehen, haben Sie die Möglichkeit das Modul vor der zweiten Wiederholung erneut zu besuchen. Dies
müssen Sie bis spätestens 10 Tage vor Beginn des dritten Prüfungszeitraums schriftlich beim Prüfungsamt beantragen. Das nötige Formular finden Sie unter:
www.uni-giessen.de/cms/fbz/fb09/studium/prfg/bsc
5
Sie sind dann automatisch für den ersten Prüfungszeitraum nach erneutem Modulangebot angemeldet.
4.5
Attest
Können Sie an einer Prüfung nicht teilnehmen, aus Gründen, die Sie nicht zu verantworten haben
(z.B. Krankheit), können Sie sich von der Prüfungsteilnahme entschuldigen lassen. Bei Krankheit benötigen Sie ein Attest. Dieses muss innerhalb von 3 Werktagen (nach Prüfungstermin) im Original im
Prüfungsamt eingegangen sein, zusammen mit dem „Beiblatt zum ärztliches Attest“ (www.unigiessen.de/cms/fbz/fb09/studium/prfg/bsc). Nachträglich eingegangene Atteste können nicht anerkannt werden.
Wird das Attest anerkannt, muss die Prüfung im nächsten Prüfungszeitraum nachgeholt werden. Die
Anmeldung erfolgt automatisch.
4.6
Klausureinsicht
Studierende haben das Recht, Ihre Klausuren einzusehen. Hierzu stellen Sie einen formlosen Antrag
beim Modulverantwortlichen. Der Antrag muss innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe des
Prüfungsergebnisses gestellt werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt an dem die Ergebnisse in FlexNow
freigeschaltet wurden. Die Einsicht erfolgt nach Absprache mit den Modulverantwortlichen.
5
Bachelor-Thesis
Für die Anmeldung der Thesis benötigen Sie das Formular „Antrag auf Zulassung zur BachelorThesis“. Das Formular finden Sie im Internet auf der Homepage des Prüfungsamtes:
www.uni-giessen.de/cms/fbz/fb09/studium/prfg/bsc
Dieses Formular muss vollständig ausgefüllt im Prüfungsamt eingereicht werden (muss nicht persönlich abgegeben werden).
Um Ihre Bachelor-Thesis anmelden zu können, müssen Sie mindestens zehn Kernmodule und fünf
Profilmodule erfolgreich abgeschlossen haben.
Die Bachelor-Thesis besteht aus einem schriftlichen Teil und einer mündlichen Präsentation. Aus
diesen beiden Noten wird die Gesamtnote ermittelt. Das Thema der Thesis ist einem der belegten
Module zu zuordnen (freiwillige Zusatzleistungen gelten nicht als Bezugsmodul). Der Bearbeitungszeitraum beträgt sechs Monate. Die Arbeit muss beim Erstbetreuer in dreifacher Anfertigung abgegeben werden. Nach der Bewertung der Thesis durch den Erst- und Zweitbetreuer findet das Kolloquium statt. In einer Präsentation stellen Sie Ihre Ergebnisse vor, die anschließend mit den Prüfern
diskutiert werden. Das Kolloquium der Bachelor-Thesis soll spätestens 6 Wochen nach Bekanntgabe
der Bewertung der schriftlichen Leistung stattfinden.
6
6
Profilmodul: „Berufsfeld-Praktikum“
Im Studiengang ist kein Pflichtpraktikum vorgesehen. Den Studierenden, die noch keine Berufserfahrung besitzen, wird dringend geraten entweder freiwillige Praktika außerhalb des Studiums zu absolvieren oder das Profilmodul „Berufspraktikum (BP 090)“ zu wählen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Praktikumsbüros:
www.uni-giessen.de/cms/fbz/fb09/studium/praktikum
7
7.1
Studiengangwechsel
Wechsel von anderen Hochschulen
Wenn Sie Ihr Studium an einer anderen Hochschule begonnen haben und nun an der Justus-LiebigUniversität weiter studieren wollen, müssen Sie sich regulär beim Studierendensekretariat bewerben
(Bewerbungsfrist siehe Studierendensekretariat). Um sich in FlexNow für die Prüfungen anmelden zu
können, müssen Sie im Prüfungsamt einen „Antrag auf Freischaltung in FlexNow“ stellen (bis spätestens 15. November, bzw. 15. Mai).
Zur Anerkennung bereits erbrachter Leistungen sollten Sie möglichst frühzeitig Kontakt zum Prüfungsamt aufnehmen und die Anerkennung schriftlich unter Vorlage der erbrachten Leistungen beantragen. Das Prüfungsamt lässt die Vergleichbarkeit der Lehrinhalte überprüfen und gibt Ihnen Bescheid. Je nachdem, wie viele Module anerkannt werden, erfolgt eine Einstufung in ein höheres Semester. Bitten verwenden Sie für die Anerkennung das entsprechende Formular! (http://www.unigiessen.de/cms/fbz/fb09/studium/prfg/bsc)
7.2
Wechsel in einen anderen Studiengang anderer Fachbereiche oder Studienortwechsel
Bitte reichen Sie, wenn Sie in einen anderen Studiengang wechseln, der nicht dem Fachbereich 09 zu
geordnet ist, einen Nachweis in Form einer Studienbescheinigung bzw. eine Kopie Ihrer Exmatrikulationsbescheinigung im Prüfungsamt des Fachbereichs 09 ein.
8
Endgültiges Nichtbestehen
Haben Sie ein Kernmodul Ihres Studiengangs oder ein Profilmodul Ihres Studien- und Prüfungsplans
endgültig nicht bestanden, d.h. besteht dort keine Wiederholungsmöglichkeit für die Prüfung mehr,
haben Sie die Bachelorprüfung endgültig nicht bestanden. Dies gilt auch, wenn Sie in mehr als fünf
Modulen die Wiederholungsprüfung nicht bestanden haben. In beiden Fällen erhalten Sie einen
„Endgültig-nicht-bestanden-Bescheid“ (ENB). Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Beschwerde beim Prüfungsausschuss einlegen.
9
Bachelor-Zeugnis
Das Zeugnis kann erst erstellt werden, wenn alle Modulprüfungen erfolgreich abgeschlossen wurden
und die Bewertung der Bachelor-Thesis dem Prüfungsamt vorliegt.
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Sie erhalten dann die Urkunde (deutsch) und das Zeugnis (deutsch und englisch). Zudem erhalten Sie
das „Diploma Supplement“ mit einer genauen Beschreibung des absolvierten Studiengangs.
Möchten Sie das Zeugnis oder das „Diploma Supplement“ zugesandt bekommen, benötigt das Prüfungsamt einen ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlag (3,95 Euro in Briefmarken,
da der Versand nur per Einschreiben erfolgen kann, mind. A4 groß, am bestem mit festem Papprücken).
9.1
Beglaubigung von Originalzeugnisse und -urkunden
Das Prüfungsamt darf keine Beglaubigungen von Zeugnissen und Urkunden vornehmen. Die amtliche
Beglaubigungsbefugnis an der Justus-Liebig-Universität hat die Abteilung für Rechtsangelegenheiten,
Ludwigstraße 23 (Hauptgebäude), EG. Zimmer-Nr.: 22-24, Frau Hofmann.
Für Beglaubigungen werden Gebühren nach der einschlägigen Verwaltungskostenordnung erhoben.
10 Wechsel in den Master-Studiengang
Studierende, die in einen Master-Studiengang wechseln möchten, müssen sich im Studierendensekretariat der Justus-Liebig-Universität bewerben (Bewerbungsfrist für das WS ist der 15. Juli, für das SS
der 15. Januar). Für die Studiengänge Agrobiotechnology und Transition Management ist die Bewerbung nur zum Wintersemester möglich und die Frist endet zum 15.6. Wenn Sie noch kein abschließendes Bachelor-Zeugnis haben, können Sie über FlexNow einen aktuellen Notenausdruck generieren. Für die Bewerbung zum Master benötigen Sie mind. 80 % der Credits Ihres BachelorStudiengangs.
Die Bewerbung für unsere Master-Studiengänge erfolgt online über das entsprechende Formular:
www.uni-giessen.de/cms/studium/bewerbung/master
Wenn Sie in einen Master-Studiengang wechseln möchten, sollten Sie sich zunächst für den Bachelorstudiengang zurückmelden. Sobald Sie die Zulassung für den Master-Studiengang haben, können Sie sich vom Bachelor- in den Master-Studiengang umschreiben. Wenn Sie den BachelorStudiengang noch nicht endgültig abgeschlossen haben, werden Sie vorläufig in den Master eingeschrieben und müssen das endgültige Bachelor-Zeugnis innerhalb folgender Fristen im Studierendensekretariat (Vorlage am Schalter) nachreichen:

Für nicht-zulassungsbeschränkte Master-Studiengänge bis spätestens zum 1.12 (Wise)
bzw.1.6. (Sose)

Für Zulassungsbeschränkte Master-Studiengänge bis spätestens zum 15.10. (WiSe) bzw. 15.4.
(Sose)
Bitte beachten Sie: um Ihre Prüfungsergebnisse rechtzeitig zu erhalten, müssen Sie die Prüfungen des letzten Semesters im ersten Prüfungszeitraum absolvieren!
Um diese Fristen einhalten zu können, müssen zur Erstellung des Zeugnisses alle Leistungen spätestens 14 Tage vorher im Prüfungsamt eingegangen sein.
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11 BAföG
Die Bescheinigung nach § 48 BAföG (Formblatt 5) ist im Prüfungsamt abzugeben und wird dort ausgefüllt.
12 Kontakt
Für weitere Fragen stehen Ihnen zur Verfügung:
Frau Helga Göllner
Prüfungs- /Promotionsamt
Sprechzeiten: Di - Do: 10:00 – 13:00 Uhr
Tel.: +49 (0)641 99-39011
Fax: +49 (0)641 99-37019
[email protected]
Frau M.Sc. Laura Weidemann
Studienkoordinatorin
Sprechzeit: Mittwoch 10:00 bis 12:00 Uhr
Tel.: +49 (0)641 - 99-37013
[email protected]
Frau Dipl.-Ing. agr. Nadine Ackermann
Studienkoordinatorin
Sprechzeit: Mittwoch 10:00 bis 12:00 Uhr
Tel.: +49 (0)641 - 99-37014
[email protected]
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