Merkblatt Bachelor-Studiengänge des Fachbereichs 09 Stand: Februar 2016 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis......................................................................................................................... 1 1 Prüfungsordnung .................................................................................................................. 1 2 Studienorganisation .............................................................................................................. 1 3 4 2.1 FlexNow ................................................................................................................................... 1 2.2 Stud.IP ..................................................................................................................................... 1 Module ................................................................................................................................. 1 3.1 Modulbeschreibungen ............................................................................................................ 1 3.2 Studien- und Prüfungsplan ...................................................................................................... 2 3.3 Modulanmeldung .................................................................................................................... 2 3.4 Module aus anderen Studiengängen und anderen Fachbereichen ........................................ 3 3.5 Freiwillige Zusatzleistungen .................................................................................................... 4 Modulprüfungen ................................................................................................................... 4 4.1 Prüfungszeitraum .................................................................................................................... 4 4.2 Anmeldung zu Modulprüfungen ............................................................................................. 4 4.3 Rücktritt von Modulprüfungen ............................................................................................... 5 4.4 Wiederholungsprüfung ........................................................................................................... 5 4.5 Attest ....................................................................................................................................... 6 4.6 Klausureinsicht ........................................................................................................................ 6 5 Bachelor-Thesis..................................................................................................................... 6 6 Profilmodul: „Berufsfeld-Praktikum“ ..................................................................................... 7 7 Studiengangwechsel ............................................................................................................. 7 7.1 Wechsel von anderen Hochschulen ........................................................................................ 7 7.2 Wechsel in einen anderen Studiengang anderer Fachbereiche oder Studienortwechsel ...... 7 8 Endgültiges Nichtbestehen .................................................................................................... 7 9 Bachelor-Zeugnis .................................................................................................................. 7 9.1 Beglaubigung von Originalzeugnisse und -urkunden .............................................................. 8 10 Wechsel in den Master-Studiengang...................................................................................... 8 11 BAföG ................................................................................................................................... 9 12 Kontakt................................................................................................................................. 9 1 Prüfungsordnung Die aktuell gültige Prüfungsordnung ist im Internet unter „Mitteilungen der Universität“ veröffentlicht: www.uni-giessen.de/cms/mug/7/findex35.html/7_35_09_1_AOeU Der Fachbereich stellt zur Information für unsere internationalen Studierenden eine englische Fassung der Prüfungsordnung zur Verfügung: www.uni-giessen.de/cms/fbz/fb09/studium/prfg/allg 2 2.1 Studienorganisation FlexNow Die Verwaltung der Prüfungen erfolgt über das Online-System FlexNow. Eine Einführungsveranstaltung, in der die Funktionsweise des Programms erklärt wird, findet für den Fachbereich 09 im Dezember statt. Den genauen Termin erfahren Sie in der Studieneinführungswoche oder auf Anfrage im Studiendekanat. Eine schriftliche Anleitung finden Sie im Internet unter: http://www.unigiessen.de/cms/fbz/fb09/studium/stdk/mdlanm Um FlexNow nutzen zu können, ist dem Prüfungsamt der „Antrag auf Freischaltung in FlexNow“ vorzulegen. Das ausgefüllte Formular ist im ersten Bachelorsemester bis zum 15. November (bei Studienbeginn im Wintersemester) im Prüfungsamt abzugeben. Das Formular finden Sie im Internet unter: www.uni-giessen.de/cms/fbz/fb09/studium/prfg/bsc Bitte denken Sie daran, bei einem Umzug, dem Prüfungsamt und dem Studierendensekretariat Ihre neue Anschrift mitzuteilen. 2.2 Stud.IP Das Lehr-/Lernportal Stud.IP dient der Unterstützung der Lehre. Sie finden hier alle Module, die im aktuellen Semester angeboten werden und können sich innerhalb bestimmter Fristen in die Module eintragen, die Sie belegen möchten (siehe auch 3.3 Modulanmeldung). Außerdem erhalten Sie über Stud.IP Informationen zu den einzelnen Lehrveranstaltungen wie Raum und Zeit oder inhaltliche Materialien. Eine Erklärung zu Stud.IP erhalten Sie in der Studieneinführungswoche. 3 3.1 Module Modulbeschreibungen Eine ausführliche Beschreibung der Module inklusive Lehrinhalte, Prüfungsform und Zugangsvoraussetzungen, finden Sie in den jeweiligen Veranstaltungsverzeichnissen unter: www.uni-giessen.de/cms/fbz/fb09/studium/bsc/mv 1 3.2 Studien- und Prüfungsplan Zur Planung des Studiums und zur Vergabe der Modulplätze in teilnehmerbeschränkten Modulen erstellen die Bachelor-Studierenden im dritten Semester einen Studien- und Prüfungsplan in FlexNow. Der Studien- und Prüfungsplan benennt die geplante Abfolge der Profilmodule und ihre Zuordnung zu den weiteren Studiensemestern und muss bis zum Ende des dritten Studiensemesters in FlexNow eingetragen werden. Zur Erstellung des Studien- und Prüfungsplans können sich die Studierenden auf Wunsch beraten lassen: Studiengangsleiter und Berater für Studienverlaufspläne der Bachelor-Studiengänge Studiengang Studiengangsleiter/innen Berater/innen für Studien- und Prüfungsplan Ernährungswissenschaften Frau Prof. Dr. Neuhäuser-Berthold Frau Prof. Dr. Neuhäuser-Berthold Herr Prof. Dr. Kunz Herr Prof. Dr. Wenzel Ökotrophologie Frau Prof. Dr. Meier-Gräwe Frau Prof. Dr. Meier-Gräwe Frau Prof. Dr. Neuhäuser-Berthold Herr Prof. Dr. Kühl Umweltmanagement Herr Prof. Dr. Gäth Herr Prof. Dr. Gäth Herr Prof. Dr. Dr. Kämpfer Agrarwissenschaften Herr Prof. Dr. Honermeier Herr Prof. Dr. Honermeier Herr Prof. Dr. Hoy Herr Prof. Dr. Nuppenau Die Eintragung des Studien- und Prüfungsplans muss bis zum Ende des dritten Semesters (spätestens 31.03.) erfolgen. Bitte beachten Sie zur Abgabe des Studien- und Prüfungsplans auch den Punkt 3.3 Modulanmeldung! Änderungen des Studien- und Prüfungsplans sind möglich. Module, die bereits abgeschlossen wurden oder für die in FlexNow eine Anmeldung zur Prüfung erfolgt ist, können nicht mehr aus dem Studien- und Prüfungsplan herausgenommen werden. Eine ausführliche Anleitung zur Erstellung des Studien- und Prüfungsplans in FlexNow finden Sie im Internet unter: http://www.uni-giessen.de/cms/fbz/fb09/studium/stdk/mdlanm 3.3 Modulanmeldung Für die Teilnahme an Kern- und Profilmodulen melden Sie sich über Stud.IP an. Jeweils in der vorlesungsfreien Zeit findet das zentrale Anmeldeverfahren für das Folgesemester statt. Dabei werden die Studierenden zum Teil vom Studiendekanat in Module eingetragen oder haben die Möglichkeit dies selbst in Stud.IP zu tun. Das Studiendekanat trägt die Studierenden anhand der Angaben im Studien- und Prüfungsplan in Profilmodule mit Teilnehmerbeschränkung ein. Voraussetzung hierfür ist die rechtzeitige Erstellung bzw. Aktualisierung des Studien- und Prüfungsplans. (Die Fristen werden vom Studiendekanat be2 kannt gegeben.) Wichtig ist hierbei, dass die gewünschten Module mit der richtigen Semesterangabe versehen sind. Es wird nach folgenden Kriterien vorgegangen: • Modulplätze werden nur an Studierende vergeben, die das betreffende Modul in ihrem Studien- und Prüfungsplan für das kommende Semester angegeben haben. • Für den Fall, dass mehr Studierende ein Modul in ihrem Studien- und Prüfungsplan eingetragen haben, als Modulplätze verfügbar sind, erfolgt die Auswahl der Modulteilnehmer wie folgt: - Höhere Fachsemester werden vor niedrigeren bevorzugt. - Bei Studierenden im gleichen Fachsemester entscheidet bei fehlender Kapazität das Los. Im Anschluss an die zentrale Eintragung durch das Studiendekanat haben die Studierenden die Möglichkeit, sich selbst in Stud.IP in Module einzutragen. Das betrifft alle Kernmodule und Module ohne Teilnehmerbeschränkung, da das Studiendekanat in diesen Modulen keine Voreintragungen vornimmt. Außerdem können sich die Studierenden in teilnehmerbeschränkte Module mit freier Kapazität oder in die Warteliste eintragen. Diese Plätze werden über das Losverfahren in Stud. IP vergeben. Studierende, die trotz Eintrag im Studien- und Prüfungsplan keinen Modulplatz erhalten haben, können sich selbständig während des Anmeldezeitraums in die Warteliste oder für ein anderes Modul mit freier Kapazität eintragen. Der Studien- und Prüfungsplan in FlexNow kann zu einem späteren Zeitpunkt angepasst werden. Eine Anleitung zur Modulanmeldung finden Sie im Internet unter: http://www.uni-giessen.de/cms/fbz/fb09/studium/stdk/mdlanm 3.4 Module aus anderen Studiengängen und anderen Fachbereichen Im Rahmen der Profilbildung können Sie aus der Liste der Profilmodule des Fachbereichs 09 (Kennung BP XXX oder BP B XXX) frei wählen. Einschränkungen ergeben sich lediglich aus evtl. erwarteten Voraussetzungen. (Diese entnehmen Sie bitte der Modulbeschreibung). Es ist auch möglich Kernmodule eines anderen Bachelor-Studiengangs des Fachbereichs 09 als Profilmodule zu wählen. Dies ist allerdings für max. vier Module möglich. Sie können auch Module aus einem anderen Fachbereich oder einer anderen Hochschule auf Ihr Studium anerkannt bekommen. Die Module müssen Bachelor-Niveau haben (Master-Module werden nicht anerkannt) und es werden pro Modul 6 Credits anerkannt (ggf. können Module mit unterschiedlicher Creditzahl miteinander kombiniert werden.) Um Probleme bei der Anerkennung zu vermeiden, kontaktieren Sie bitte das Prüfungsamt, bevor (!) Sie das gewünschte Modul belegen. Zur Beurteilung, ob ein Modul anerkannt werden kann, benötigt das Prüfungsamt eine entsprechende Modulbeschreibung. Die JLU bietet verschiedene Außerfachliche-Kompetenz-Module (AfK-Module) an. Ab dem WS 15/16 können derartige AfK-Leistungen im Umfang von max. 6 CP im Bachelor-Studium anerkannt werden, 3 wenn diese Lehrveranstaltungen geprüft und benotet wurden. Im Studien- und Prüfungsplan muss ein Modul freigehalten werden, in das dann vom Prüfungsamt die AfK-Leistungen eingetragen werden. Unbenotete AfK-Kurse werden nicht anerkannt, sondern bei Studienabschluss in einem gesonderten Zeugnis aufgeführt. Sie gehen nicht in die Bildung der Gesamtnote ein. 3.5 Freiwillige Zusatzleistungen Sie können auch Module belegen, die über das hinausgehen, was für Ihr Studium eigentlich gefordert wird. Derartige zusätzliche Module deklarieren Sie in FlexNow „Freiwillige Zusatzleistungen“ (FZL). Diese Leistungen werden bei Studienabschluss als FZL in einem gesonderten Zeugnis aufgeführt und gehen nicht in die Bildung der Gesamtnote ein. Bereits abgelegte FZL können nicht nachträglich in den regulären Studien- und Prüfungsplan aufgenommen werden. Umgekehrt können keine regulär absolvierten Module nachträglich als FZL deklariert werden. 4 4.1 Modulprüfungen Prüfungszeitraum Es gibt drei Prüfungszeiträume für modulabschließende Prüfungen: 1. Erster Prüfungszeitraum: in der Regel letzte Woche der Vorlesungszeit und erste Woche der vorlesungsfreien Zeit. 2. Zweiter Prüfungszeitraum: in der Regel letzte Woche vor Beginn der Vorlesungszeit des Folgesemesters. 3. Dritter Prüfungszeitraum (nur für Nachhol- und Wiederholungsprüfungen): in der Regel in der sechsten Vorlesungswoche des Folgesemesters. Studierende können sich erstmals für den ersten regulären Prüfungszeitraum oder den zweiten Prüfungszeitraum anmelden. Für beide Prüfungszeiträume gibt es gesonderte Anmeldezeiten. Wiederholungsprüfungen sind im zweiten oder dritten Prüfungszeitraum möglich. Die Prüfungszeiträume werden jährlich vom Prüfungsausschuss festgelegt und können der Homepage entnommen werden: www.uni-giessen.de/cms/fbz/fb09/studium/prfg/fristen 4.2 Anmeldung zu Modulprüfungen Für jede Modulprüfung ist eine Anmeldung erforderlich. Die Teilnahme an einer Prüfung ist ohne fristgerechte Anmeldung nicht möglich. Die Anmeldung verpflichtet zur Teilnahme an der Prüfung. Wer angemeldet ist, an der Prüfung aber nicht teilnimmt ohne ordnungsgemäß den Rücktritt erklärt zu haben (s. u.), hat die Prüfung nicht bestanden. Die Anmeldung erfolgt online über das Prüfungsverwaltungssystem FlexNow (https://flexnow.unigiessen.de). Eine Anleitung hierfür finden Sie unter: http://www.uni-giessen.de/cms/fbz/fb09/studium/stdk/mdlanm 4 Bitte beachten Sie, dass Sie vor Ihrer ersten Prüfungsanmeldung Ihre E-Mail-Adresse in FlexNow eingeben, damit Ihre Anmeldung durch eine Antwort-E-Mail bestätigt werden kann. Der Anmeldezeitraum (i. d. R. sechs Wochen vor Beginn des Prüfungszeitraums) wird auf der Homepage des Prüfungsamts unter der Rubrik „Fristen und Termine“ bekannt gegeben. Achten Sie auf die Bestätigungsmail und heben Sie diese auf. Überprüfen Sie die elektronische Anmeldung sofort im Anschluss, um festzustellen, ob Sie wirklich für die von Ihnen ausgewählten Prüfungen angemeldet sind. In begründeten Notfällen kann eine schriftliche Anmeldung mit dem dafür vorgesehenen Formular erfolgen, das Sie auf folgender Seite finden: www.uni-giessen.de/cms/fbz/fb09/studium/prfg/bsc Dieses Formular geben Sie bitte fristgerecht vollständig ausgefüllt und unterschrieben im Prüfungsamt ab. 4.3 Rücktritt von Modulprüfungen Ein Rücktritt von einer Prüfung ist nach der Anmeldung zur Erstprüfung bis spätestens 10 Tage vor dem Prüfungszeitraum ohne Angabe von Gründen möglich. Die Abmeldung von den einzelnen Modulprüfungen erfolgt über FlexNow. Der Rücktritt ist nur bis zur angegebenen Frist (siehe Homepage des Prüfungsamts) möglich und zählt nur für die Erstanmeldung zu einer Prüfung. Er kann von Ihnen selbst in FlexNow vorgenommen werden (Häkchen entfernen). Hierfür muss das Prüfungsamt nicht eingeschaltet werden. In begründeten Notfällen kann ersatzweise eine schriftliche Abmeldung mit dem dafür vorgesehenen Formular erfolgen. Das Formular finden Sie unter: www.uni-giessen.de/cms/fbz/fb09/studium/prfg/bsc Auch hier gilt die Rücktrittfrist. 4.4 Wiederholungsprüfung Sie haben in jedem Modul einmal die Möglichkeit, eine nicht bestandene Prüfung zu wiederholen. In fünf unterschiedlichen Modulen können Sie die Prüfung ein zweites Mal wiederholen. Die Anmeldung zu der nächsten für Sie möglichen Wiederholungsprüfung erfolgt automatisch. Falls Sie also an einer Prüfung nicht teilgenommen haben, oder sie nicht bestanden haben, sind Sie automatisch für den nächsten Prüfungszeitraum angemeldet. Dies erfolgt ohne Ihr Zutun. Nach dem dritten Prüfungstermin ist eine Wiederholung erst nach erneutem Angebot des Moduls möglich. Sie sind automatisch für den ersten Prüfungstermin nach der nächsten Durchführung des nicht bestandenen Moduls angemeldet. Für den Fall, dass Sie die erste Wiederholung im zweiten Prüfungszeitraum ablegen und nicht bestehen, haben Sie die Möglichkeit das Modul vor der zweiten Wiederholung erneut zu besuchen. Dies müssen Sie bis spätestens 10 Tage vor Beginn des dritten Prüfungszeitraums schriftlich beim Prüfungsamt beantragen. Das nötige Formular finden Sie unter: www.uni-giessen.de/cms/fbz/fb09/studium/prfg/bsc 5 Sie sind dann automatisch für den ersten Prüfungszeitraum nach erneutem Modulangebot angemeldet. 4.5 Attest Können Sie an einer Prüfung nicht teilnehmen, aus Gründen, die Sie nicht zu verantworten haben (z.B. Krankheit), können Sie sich von der Prüfungsteilnahme entschuldigen lassen. Bei Krankheit benötigen Sie ein Attest. Dieses muss innerhalb von 3 Werktagen (nach Prüfungstermin) im Original im Prüfungsamt eingegangen sein, zusammen mit dem „Beiblatt zum ärztliches Attest“ (www.unigiessen.de/cms/fbz/fb09/studium/prfg/bsc). Nachträglich eingegangene Atteste können nicht anerkannt werden. Wird das Attest anerkannt, muss die Prüfung im nächsten Prüfungszeitraum nachgeholt werden. Die Anmeldung erfolgt automatisch. 4.6 Klausureinsicht Studierende haben das Recht, Ihre Klausuren einzusehen. Hierzu stellen Sie einen formlosen Antrag beim Modulverantwortlichen. Der Antrag muss innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses gestellt werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt an dem die Ergebnisse in FlexNow freigeschaltet wurden. Die Einsicht erfolgt nach Absprache mit den Modulverantwortlichen. 5 Bachelor-Thesis Für die Anmeldung der Thesis benötigen Sie das Formular „Antrag auf Zulassung zur BachelorThesis“. Das Formular finden Sie im Internet auf der Homepage des Prüfungsamtes: www.uni-giessen.de/cms/fbz/fb09/studium/prfg/bsc Dieses Formular muss vollständig ausgefüllt im Prüfungsamt eingereicht werden (muss nicht persönlich abgegeben werden). Um Ihre Bachelor-Thesis anmelden zu können, müssen Sie mindestens zehn Kernmodule und fünf Profilmodule erfolgreich abgeschlossen haben. Die Bachelor-Thesis besteht aus einem schriftlichen Teil und einer mündlichen Präsentation. Aus diesen beiden Noten wird die Gesamtnote ermittelt. Das Thema der Thesis ist einem der belegten Module zu zuordnen (freiwillige Zusatzleistungen gelten nicht als Bezugsmodul). Der Bearbeitungszeitraum beträgt sechs Monate. Die Arbeit muss beim Erstbetreuer in dreifacher Anfertigung abgegeben werden. Nach der Bewertung der Thesis durch den Erst- und Zweitbetreuer findet das Kolloquium statt. In einer Präsentation stellen Sie Ihre Ergebnisse vor, die anschließend mit den Prüfern diskutiert werden. Das Kolloquium der Bachelor-Thesis soll spätestens 6 Wochen nach Bekanntgabe der Bewertung der schriftlichen Leistung stattfinden. 6 6 Profilmodul: „Berufsfeld-Praktikum“ Im Studiengang ist kein Pflichtpraktikum vorgesehen. Den Studierenden, die noch keine Berufserfahrung besitzen, wird dringend geraten entweder freiwillige Praktika außerhalb des Studiums zu absolvieren oder das Profilmodul „Berufspraktikum (BP 090)“ zu wählen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Praktikumsbüros: www.uni-giessen.de/cms/fbz/fb09/studium/praktikum 7 7.1 Studiengangwechsel Wechsel von anderen Hochschulen Wenn Sie Ihr Studium an einer anderen Hochschule begonnen haben und nun an der Justus-LiebigUniversität weiter studieren wollen, müssen Sie sich regulär beim Studierendensekretariat bewerben (Bewerbungsfrist siehe Studierendensekretariat). Um sich in FlexNow für die Prüfungen anmelden zu können, müssen Sie im Prüfungsamt einen „Antrag auf Freischaltung in FlexNow“ stellen (bis spätestens 15. November, bzw. 15. Mai). Zur Anerkennung bereits erbrachter Leistungen sollten Sie möglichst frühzeitig Kontakt zum Prüfungsamt aufnehmen und die Anerkennung schriftlich unter Vorlage der erbrachten Leistungen beantragen. Das Prüfungsamt lässt die Vergleichbarkeit der Lehrinhalte überprüfen und gibt Ihnen Bescheid. Je nachdem, wie viele Module anerkannt werden, erfolgt eine Einstufung in ein höheres Semester. Bitten verwenden Sie für die Anerkennung das entsprechende Formular! (http://www.unigiessen.de/cms/fbz/fb09/studium/prfg/bsc) 7.2 Wechsel in einen anderen Studiengang anderer Fachbereiche oder Studienortwechsel Bitte reichen Sie, wenn Sie in einen anderen Studiengang wechseln, der nicht dem Fachbereich 09 zu geordnet ist, einen Nachweis in Form einer Studienbescheinigung bzw. eine Kopie Ihrer Exmatrikulationsbescheinigung im Prüfungsamt des Fachbereichs 09 ein. 8 Endgültiges Nichtbestehen Haben Sie ein Kernmodul Ihres Studiengangs oder ein Profilmodul Ihres Studien- und Prüfungsplans endgültig nicht bestanden, d.h. besteht dort keine Wiederholungsmöglichkeit für die Prüfung mehr, haben Sie die Bachelorprüfung endgültig nicht bestanden. Dies gilt auch, wenn Sie in mehr als fünf Modulen die Wiederholungsprüfung nicht bestanden haben. In beiden Fällen erhalten Sie einen „Endgültig-nicht-bestanden-Bescheid“ (ENB). Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Beschwerde beim Prüfungsausschuss einlegen. 9 Bachelor-Zeugnis Das Zeugnis kann erst erstellt werden, wenn alle Modulprüfungen erfolgreich abgeschlossen wurden und die Bewertung der Bachelor-Thesis dem Prüfungsamt vorliegt. 7 Sie erhalten dann die Urkunde (deutsch) und das Zeugnis (deutsch und englisch). Zudem erhalten Sie das „Diploma Supplement“ mit einer genauen Beschreibung des absolvierten Studiengangs. Möchten Sie das Zeugnis oder das „Diploma Supplement“ zugesandt bekommen, benötigt das Prüfungsamt einen ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlag (3,95 Euro in Briefmarken, da der Versand nur per Einschreiben erfolgen kann, mind. A4 groß, am bestem mit festem Papprücken). 9.1 Beglaubigung von Originalzeugnisse und -urkunden Das Prüfungsamt darf keine Beglaubigungen von Zeugnissen und Urkunden vornehmen. Die amtliche Beglaubigungsbefugnis an der Justus-Liebig-Universität hat die Abteilung für Rechtsangelegenheiten, Ludwigstraße 23 (Hauptgebäude), EG. Zimmer-Nr.: 22-24, Frau Hofmann. Für Beglaubigungen werden Gebühren nach der einschlägigen Verwaltungskostenordnung erhoben. 10 Wechsel in den Master-Studiengang Studierende, die in einen Master-Studiengang wechseln möchten, müssen sich im Studierendensekretariat der Justus-Liebig-Universität bewerben (Bewerbungsfrist für das WS ist der 15. Juli, für das SS der 15. Januar). Für die Studiengänge Agrobiotechnology und Transition Management ist die Bewerbung nur zum Wintersemester möglich und die Frist endet zum 15.6. Wenn Sie noch kein abschließendes Bachelor-Zeugnis haben, können Sie über FlexNow einen aktuellen Notenausdruck generieren. Für die Bewerbung zum Master benötigen Sie mind. 80 % der Credits Ihres BachelorStudiengangs. Die Bewerbung für unsere Master-Studiengänge erfolgt online über das entsprechende Formular: www.uni-giessen.de/cms/studium/bewerbung/master Wenn Sie in einen Master-Studiengang wechseln möchten, sollten Sie sich zunächst für den Bachelorstudiengang zurückmelden. Sobald Sie die Zulassung für den Master-Studiengang haben, können Sie sich vom Bachelor- in den Master-Studiengang umschreiben. Wenn Sie den BachelorStudiengang noch nicht endgültig abgeschlossen haben, werden Sie vorläufig in den Master eingeschrieben und müssen das endgültige Bachelor-Zeugnis innerhalb folgender Fristen im Studierendensekretariat (Vorlage am Schalter) nachreichen: Für nicht-zulassungsbeschränkte Master-Studiengänge bis spätestens zum 1.12 (Wise) bzw.1.6. (Sose) Für Zulassungsbeschränkte Master-Studiengänge bis spätestens zum 15.10. (WiSe) bzw. 15.4. (Sose) Bitte beachten Sie: um Ihre Prüfungsergebnisse rechtzeitig zu erhalten, müssen Sie die Prüfungen des letzten Semesters im ersten Prüfungszeitraum absolvieren! Um diese Fristen einhalten zu können, müssen zur Erstellung des Zeugnisses alle Leistungen spätestens 14 Tage vorher im Prüfungsamt eingegangen sein. 8 11 BAföG Die Bescheinigung nach § 48 BAföG (Formblatt 5) ist im Prüfungsamt abzugeben und wird dort ausgefüllt. 12 Kontakt Für weitere Fragen stehen Ihnen zur Verfügung: Frau Helga Göllner Prüfungs- /Promotionsamt Sprechzeiten: Di - Do: 10:00 – 13:00 Uhr Tel.: +49 (0)641 99-39011 Fax: +49 (0)641 99-37019 [email protected] Frau M.Sc. Laura Weidemann Studienkoordinatorin Sprechzeit: Mittwoch 10:00 bis 12:00 Uhr Tel.: +49 (0)641 - 99-37013 [email protected] Frau Dipl.-Ing. agr. Nadine Ackermann Studienkoordinatorin Sprechzeit: Mittwoch 10:00 bis 12:00 Uhr Tel.: +49 (0)641 - 99-37014 [email protected] 9
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