Informationen - Rhein-Taunus-Klub

Benutzungsordnung
und nützliche Hinweise
Für die Nutzung der Grillhütte im Landschaftsschutzgebiet gelten behördlicherseits strenge Regeln. Die Erlaubnis zur
Nutzung kann daher nur unter folgenden Auflagen erteilt werden:
1. Kraftfahrzeuge müssen auf dem Parkplatz (am Jagdschloss) abgestellt werden. Ein Überfahren des DurchfahrtVerbotsschildes, bzw. das Passieren der Schranke (auch wenn offen) und das Abstellen/Parken an der Grillhütte ist
grundsätzlich verboten !
Als Ausnahme wird stillschweigend, ohne Rechtsanspruch, geduldet, dass das auf der Vorderseite angegebene
Fahrzeug die Grillhütte zum Be- oder Entladen anfährt, wenn es dann auf dem Parkplatz abgestellt wird.
2. Die Grillhütte einschließlich des Grills sowie die Toiletten und ihre Umgebung dürfen nicht verunreinigt oder
beschädigt werden. Keine Zigarettenkippen wegwerfen ! ! ! Veränderungen in/an der Grillhütte, wie z.B. das
Anbringen von Folien, Plakaten oder Ähnlichem sowie das Bemalen der Bäume, sind nicht erlaubt.
Kinder dürfen am „Brunnen“ wegen Verstopfunsgefahr und Entfernung der Silikondichtungen nicht spielen !
3. Es darf nur in der Grillhütte gegrillt werden. Rund um die Grillhütte sind jede Art von Feuerstellen verboten.
4. In der Grillhütte dürfen nur Holzkohle oder Holzbriketts verwendet werden ! Diese müssen selbst mitgebracht
werden. Umweltschutzgesetze verbieten das Verbrennen von Holz aus dem Wald. Grillbesteck wird nicht gestellt.
5. Störender Lärm ist zu vermeiden. Elektronisch verstärkte Musik ist verboten ! Musik in „Zimmerlautstärke“ ist OK.
Stromaggregate dürfen grundsätzlich nicht verwendet werden. Daher können die installierten Lampen auch nicht
benutzt werden. Teelichter, Windlicher, Grablichter (keine Kerzen !!!) erzeugen eine gemütliche Atmosphäre.
Da die Hütte keine Beleuchtung hat benötigen Sie beim Schließen der Läden auch tagsüber eine Taschenlampe !
6. Übernachtungen in der Grillhütte sind nicht statthaft. Das Zelten sowie das Aufstellen von Zelten oder Wohnwagen
rund um die Grillhütte ist nicht erlaubt.
7. Die Notdurft darf nicht im Wald verrichtet werden. Suchen Sie bitte die Toilette auf. Aus hygienischen Gründen darf
diese nur im Sitzen benutzt werden ! Bitte bringen Sie Toilettenpapier mit.
8. Die benutzte Grillhütte einschließlich des Grills sowie die Toiletten und ihre Umgebung sind vor dem Verlassen in
sauberen Zustand zu versetzen (Tische feucht abwischen, Grillumrandung abfegen, Hütte ausfegen).
In den Wintermonaten ist das Wasser wegen Frostgefahr abgestellt und muss daher mitgebracht werden.
9. Heiße Asche bzw. Holzkohle kann in der Grillpfanne bleiben; sie ist von der nachfolgenden Gruppe zu entfernen,
die dafür ihre heiße Asche bzw. Holzkohle „zurücklassen“ kann. Glut bei Beendigung der Feier zusammenschieben !
Gießen Sie kein Wasser auf die Glut.
10.
Sämtliche Abfälle, wie Papierteller, leere Flaschen, Büchsen, kalte Asche, etc. müssen wieder mitgenommen
werden. Bringen Sie ausreichend Müllsäcke mit ! Füllen Sie keine heiße Asche in die Müllsäcke !
Die Mülltonnen dürfen nur zum Hineinstellen der Müllsäcke benutzt werden und müssen nach Ende der
Veranstaltung wieder in die Grillhütte gestellt werden. Glut oder Feuer beschädigen auf Dauer die Tonnen !
11.
Die Grillhütte und die Toiletten sind vor dem Verlassen ordnungsgemäß zu verschließen, wobei insbesondere
darauf zu achten ist, dass die Riegel der Läden bis zum Anschlag in den Rahmen geschoben werden.
12. Der Schlüssel ist dem Hüttenwart / der Hüttenwartin zu der mit ihm / ihr vereinbarten Zeit zurückzugeben.
13. Sofern die o. a. Auflagen befolgt worden sind, wird die Kaution bei der Schlüsselrückgabe an der Grillhütte
zurückerstattet. Bei Verstoß bzw. Beanstandungen wird sie ganz oder teilweise einbehalten.
14. Falls die Kaution zur Beseitigung entstandener Schäden oder Verunreinigungen nicht ausreicht, werden die Mehrkosten den Benutzern in Rechnung gestellt.
15. Bei Zuwiderhandlungen gegen die vorstehende Benutzungsordnung kann die Erlaubnis sofort entzogen und ein
Benutzungsverbot ausgesprochen werden.
16. Den Anordnungen des Hüttenwartes /der Hüttenwartin, Forstbeamten, Bediensteten des Feldschutzes oder anderer
berechtigter Personen, z.B. des Rhein-Taunus-Klubs, ist nachzukommen.
17.
Wir reservieren die Grillhütte erst verbindlich, wenn die Benutzungsgebühr gezahlt und die Kaution hinterlegt ist.
Bei Stornierung der Buchung von 60 bis zu 14 Tagen vor der Grillhüttenbenutzung werden 50% der Benutzungsgebühr in Rechnung gestellt, bei Stornierung innerhalb 14 Tagen ist die Benutzungsgebühr in voller Höhe zu zahlen,
sofern sich kein anderer Benutzer findet.
18. Die Schlüsselübergabe an SIE erfolgt nach Absprache, in der Regel beim Hüttenwart / der Hüttenwartin, ggfs. auch
direkt an der Grillhütte.
19. Die Mobilfunknummer des Hüttenwartes sollte nur bei dringender Terminverschiebung benutzt werden. Sonstige
Vertragsangelegenheiten und Fragen bitte nur über Festnetz zwischen 10.30 und 19.30 Uhr.
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Rhein-Taunus-Klub e.V. •
Geschäftsstelle
•
Zietenring 15
•
65195 Wiesbaden
• Tel. 06 11 - 7 24 92 28
Hüttenwart: Wolfgang Lotz • Edisonstraße 48 B • 65199 Wiesbaden • Tel. 06 1 1 - 30 54 15 • Mobil : 0 178 137 54 15
Reservierung:
Die Genehmigung zur Benutzung mit maximal 50 Personen
erhalten Sie über den Hüttenwart:
Wolfgang Lotz
Edisonstraße 48 B
65199 Wiesbaden
Tel. 06 11 - 30 54 15
(10.30 - 19.30 Uhr)
( Anrufbeantworter nach dem 6. Klingelton )
Ablauf:
Sie vereinbaren telefonisch ihren Wunschtermin.
Die Hütte wird bei frühzeitiger Reservierung für Sie bis 2 Monate vorher frei gehalten.
Vor Ablauf dieser Frist vereinbaren Sie einen Termin für den verbindlichen Vertragsabschluss in meiner Wohnung.
Resttermine können kurzfristig reserviert werden.
Beim Vertragsabschluss zahlen Sie die Benutzungsgebühr von 50,00 €.
Bei Bereitstellung von Wasser zahlen Sie je angefangenem m³ 6,00 €.
Als Kaution hinterlegen Sie 100,00 €.
Sie müssen also 150,00 bzw. 156,00 € in BAR mitbringen
und das KFZ-Kennzeichen des Fahrzeuges angeben,
das die Hütte zum kurzzeitigen Be- und Entladen anfahren darf.
Eine unbare Zahlung ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich,
da ein Teil bar zurückgezahlt wird und somit ein unverhältnismäßig hoher
Buchungsaufwand nötig wäre.
Etwa 10 - 12 Tage vor dem Benutzungstag vereinbaren Sie einen Termin für die Schlüsselübergabe in meiner Wohnung.
In der Regel treffen wir uns am Tag nach der Benutzung an der Hütte zur Abnahme und Schlüsselrückgabe.
Zumeist gegen 11.30 / 12.00 Uhr. Wenn alles in Ordnung ist, bekommen Sie an Ort und Stelle ihre Kaution zurück.
Bus: Wiesbaden-Hauptbahnhof, Abfahrt Ostseite, Linie 270 + 225 Richtung Hünstetten, Linie 271 Richtung Idstein,
Am „Platz der Deutschen Einheit“ 9 Minuten später. Ausstieg: Haltestelle „Platte“, Fahrzeit ca. 18 - 24 Minuten
Navi: „Wiesbaden, Platte“ bzw. „Wiesbaden, Restaurant Jagdschloss Platte“
Ersatzweise:
„65193 Wiesbaden, Platter Straße 75“
Von hier aus folgen Sie der B 417 stadtauswärts, 5,1 km.
Abfahrt ist ausgeschildert mit „Jagdschloss Platte, Kleingolfanlage“
Die Grillhütte liegt am Waldrand unterhalb der Gaststätte, Kleingolfanlage und des Abenteuerspielplatzes - auf 500m ü.NN.
Homepage:
Besuchen Sie uns im Internet:
www.rhein-taunus-klub.de