1. April 2015

Preisblatt für die Lieferung von Fernwärme
Tarif: Lautrer Behaglichkeit
Preisstand: 1. April 2015
Arbeitspreis APLB
[ct/kWh]
Grundpreis GP
[€/kW/a]
Verrechnungspreis VP
[€ Jahr/Zähler]
netto
inkl. 19% USt.
netto
inkl. 19% USt.
netto
inkl. 19% Ust.
5,407
6,434
30,99
36,88
69,30
82,47
Arbeitspreis APLB
Heizölindex (HEL)
Extra leichtes Heizöl (HEL) „Rheinschiene“ auf der Grundlage
L
INV
HEL
K
Gas
 0,2
 0,1
 0,1  0,35
)  CO2 des arithmetischen Durchschnitts der letzten sechs Monatswerte
L0
INV0
HEL0
K0
Gas 0
vor dem Abrechnungszeitpunkt, gemäß den Veröffentlichungen
des statistischen Bundesamtes, Fachserie 17, Reihe 2, "2 ErDabei bedeuteten:
zeugerpreise ausgewählter gewerblicher Produkte (InlandsabAP
= neuer Arbeitspreis
satz)" bei Lieferung in Tankkraftwagen (TKW) an Verbraucher,
AP0
= Basisarbeitspreis: 5,838 ct/kWh
40 - 50 hl pro Auftrag, frei Verbraucher.
L
= neue Lohnkosten
Basis für Ölpreis: HEL0= gültig ab Oktober 2012
L0
= Basislohnkosten
INV
= neue Investitionskosten
Basis HEL0= 76,55€/ hl (Stand 30.09.2012)
INV0
= Basisinvestitionskosten
HEL
= neuer Ölpreis
Ist beispielsweise der Anpassungszeitpunkt der 1. April 2012 so
HEL0
= Ölpreis
ist der arithmetische Durchschnitt der Monate September 2011 –
K
= neuer Kohlepreis
Februar 2012 zu bilden.
K0
= Basiskohlepreis
Gas
= neuer Gaspreis
Gas0
= Basisgaspreis
Steinkohleindex (K)
CO2
= CO2-Faktor
Der Steinkohleindex basiert auf der Entwicklung des DrittlandsTritt eine Änderung der Berechnungsgrundlagen durch Ausfall kohlepreises (außerhalb der EU gewonnene Steinkohle), welche
der Kohlesorte oder Fortfall der Notierung ein, so ist die SWK vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
berechtigt, die Klausel entsprechend zu ändern. Die gültigen veröffentlicht wird. Maßgebend für den neuen Preis ist jeweils
Preise gelten für Lieferungen unter Kostenverhältnissen, die wie der arithmetische Durchschnitt der letzten beiden veröffentlichen
folgt gekennzeichnet sind:
Quartale vor dem Abrechnungszeitpunkt.
AP  AP 0(0,25
Basis für Steinkohle-Index K0= gültig ab April 2013
Lohnindex (L)
Basis K0= 89,32 €/ t (Mittelwert Quartal 3 und 4 aus 2012)
Index der tariflichen Stundenverdienste im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich (L) (Basis 2013=100*)
veröffentlicht vom statistischen Bundesamt, Fachserie 16, Reihe
4.3., 1.1, D Energieversorgung. Maßgebend ist jeweils der
arithmetische Durchschnitt des Quartals vor dem abgelaufenen
Quartal.
Ist beispielsweise der Anpassungszeitpunkt der 1. Oktober
2013, so ist der arithmetische Durchschnitt der Werte aus den
ersten beiden Quartalen des Jahres 2013 zu bilden.
Basis für Lohnkosten: L0= gültig ab April 2013
Mittelwert der EEX-Settlement-Preise im Preisbildungszeitraum
der Future-Quartalsprodukte des relevanten Preisanpassungszeitraumes. Der Preisbildungszeitraum beginnt vier Quartale vor
der Preisanpassung und endet zwei Quartale vor der Preisanpassung.
Basis L0= 105,6 (Stand 4. Quartal 2012)
Ist beispielsweise der Anpassungszeitpunkt der 1. April 2012 so
ist der arithmetische Durchschnitt des Quartals 4 in 2011 zu
bilden.
*neue Basis aufgrund der Umbasierung 2013
Gasindex
Basis für Gaspreis: gültig ab Oktober 2012
Basis Gas0= 27,98 €/ MWh (Mittelwert aus Quartal 4 2011 und
Quartal 1 aus 2012)
Investitionsgüterindex (INV)
Index der Erzeugerpreise (INV) für Investitionsgüter veröffentlicht vom Statistischen Bundesamt Fachserie 17 Reihe 2, Lfd.Nr. 3 (Erzeugerpreise). Maßgeblich ist die Höhe des Investitionsgüterindex des letzten Monats vor dem Abrechnungszeitpunkt.
Ist beispielsweise der Anpassungszeitpunkt der 1. April 2012 so
ist der Preisbildungszeitraum vom 1. April - 30. September 2011.
Basis für Investitionskosten I0= gültig ab Oktober 2012
Basis I0= 104,9 (30.09.2012)
Aufgrund der Umbasierung 2013 wird der neue Investitionsgüterindex durch den Verkettungsfaktor 0,97649 dividiert.
Ist beispielsweise der Anpassungszeitpunkt der 1. April 2012 so
ist der für Februar 2012 vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Wert, (dividiert durch den Verkettungsfaktor), einzusetzen.
Preisblatt „Lautrer Behaglichkeit“
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Stand: 01.04.2015
CO2-Faktor
Grundpreis GP
Das ab dem 1. Oktober 2014 zu entrichtende verbrauchsabhängige Entgelt für CO2-Emissionen errechnet sich nach folgender
Formel:
Der Grundpreis GP errechnet sich auf Grundlage der vom Kunden bestellten Leistung (kW). Die Leistung in kW bezieht sich
auf die maximal vereinbarte stündliche Menge.
CO2=
EBenchmark * (1  z)
* CO2EEX *1 / 10.000
GP  GP0(0,55
EBenchmark= gesetzlich festgelegter Vergleichswert (Faktor 224,28
g CO2/kWh) des Wärmemarktes für die unternehmensindividuellen Emissionen für die Erzeugung von Wärme in einem bestimmten Zeitraum.
Der Faktor in Höhe von 224,28 g CO2/kWh entspricht dem Wärme-Benchmark, der bei der Wärmeproduktion durch erdgasbefeuerte Heißwasserkessel entsteht (gemäß Emissionshandelsrichtlinie für die 3. Handelsperiode).
z= Anteil der kostenfrei zugeteilten CO2-Zertifikate entsprechend
Zuteilungsregelungen
Der Anteil kostenfreier Zuteilung entspricht dem Anteil der, den
SWK Stadtwerke Kaiserslautern Versorgungs-AG kostenfrei
zugeteilten CO2-Zertifikate. Die Zuteilungsregelungen sind wie
folgt gemäß Emissionshandelsrichtlinie für die 3. Handelsperiode veröffentlicht:
Angabe der festen Werte (z):
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
L
INV
 0,45
)
L0
INV0
Dabei bedeuteten:
GP
= neuer Grundpreis
GP0
= Basisgrundpreis
L
= neue Lohnkosten
L0
= Basislohnkosten
INV
= neue Investitionskosten
INV0
= Basisinvestitionskosten
Basiswerte siehe Arbeitspreis.
Sollte die tatsächlich bezogene Stundenleistung höher sein als
die bestellte Leistung, so ist für das gesamte Kalenderjahr die
tatsächliche Leistung zu bezahlen.
Verrechnungspreis VP
Über den Verrechnungspreis werden die Kosten für die Zurverfügungstellung des Wärmemengenzählers, die Ablesung und die
Verrechnung berechnet.
1,0000
0,8000
0,7286
0,6571
0,5857
0,5143
0,4429
0,3714
0,3000
VP  VP 0(0,5
L
INV
 0,5
)
L0
INV 0
Dabei bedeuteten:
CO2EEX= neuer CO2-Preis
Für die Kosten der Zertifikate (CO2EEX) werden die an der European Energy Exchange (EEX) veröffentlichten Werte unter dem
Punkt EUA Primary Auction Spot für das laufende Jahr herangezogen (Quelle: www.eex.com). Der CO2-Preis wird aus dem
arithmetischen Mittel der letzten sechs veröffentlichten Monate
(Addition aller gehandelten Tageswerte) gebildet, die mit einem
Zeitversatz von einem Monat dem Anpassungstermin vorweggehen.
VP
= neuer Verrechnungspreis
VP0
= Basisverrechnungspreis
L
= neue Lohnkosten
L0
= Basislohnkosten
INV
= neue Investitionskosten
INV0
= Basisinvestitionskosten
Basiswerte siehe Arbeitspreis.
Umsatzsteuer
Zu den o.g. Preisen wird die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe (z. Zt. 19 %) hinzugerechnet.
Auf Grundlage der aufgeführten Arbeitspreis-, Grundpreis- und
Verrechnungspreis-Formel werden jährlich jeweils zum 1. April
und 1. Oktober die Preise überprüft und angepasst.
Der Kunde ist aufgefordert, den aktuellen Zählerstand zum jeweiligen Anpassungszeitraum der SWK zu übermitteln. Wird der
Zählerstand nicht bis spätestens zum 5 Arbeitstag des Folgemonats der SWK mitgeteilt, wird der Zählerstand nach dem
Abgrenzungsverfahren der VDI2077 geschätzt.
Preisblatt „Lautrer Behaglichkeit“
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Stand: 01.04.2015