Abbruchanweisung Firmenbezeichnung (ev. Firmenstempel) Name des Auftraggebers: Wohnau Exklusiv Lage der Baustelle: 5000 PLZ: …………………………………………………............................................................................................ Irgendwo Gemeinde: …………………………………………............................................................................................. Hauptstraße 7 Straße / Nr.: …………………………………………........................................................................................... Beginn der Abbrucharbeiten: W 19 (Datum) Verantwortlicher Bauführer der Abbrucharbeiten: (Firmenstempel) Ende der Abbrucharbeiten: W 20 (Datum) Verantwortliche Aufsichtsperson des Bauführers (=Bauleiter): Bauleiter Karl Schnell Familienname Vorname Stellvertreter der Aufsichtsperson des Bauführers (=Polier oder Vorarbeiter): Polier Fa. Holzbau Heinz Ausführendes Unternehmer der Abbrucharbeiten: (Firmenstempel) Fa. Abbruch Maier Vorname Familienname Das die Abbrucharbeiten ausführende Unternehmen besitzt alle dafür erforderlichen, zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Gewerbeberechtigungen für die beauftragten Leistungen (nichtzutreffendes streichen) JA NEIN Verantwortliche Aufsichtsperson des Abbruchunternehmens: Bauleiter Roland Huber Vorname Art und Umfang der Abbrucharbeiten: Familienname Abbruch eines 3-geschossigen Wohngebäudes ab Kellerdecke Der Bauzustand des abzubrechenden Bauwerkes wurde vom verantwortlichen Bauleiter des Bauführers statisch überprüft und dabei folgende mögliche Gefährdungen durch Einwirkungen auf benachbarte Objekte und das Gelände festgestellt, wodurch folgende Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer erforderlich sind: Mögliche Gefährdungen: Erforderliche Schutzmaßnahmen: A ungeordneter Einsturz geschoßweiser Abtrag und laufender Abtransport des Abbruchgutes von Stockwerksdecken B herabfallende, weggeschleuderte Gegenstände Errichtung einer Schutzzone für alle nicht beteiligten Arbeitnehmer und Nachbarn C herabfallende, weggeschleuderte Gegenstände Aufenthalt aller AN während des maschinellen Abbruchs in der Schutzzone Seite 1 von 4 Seite 1 von 4 8010 Graz, Uhlandgasse 16 8010 Graz, Uhlandgasse 16 t.: +43/316/820660, f.: +43/316/820660-5, [email protected] , www.rabl-zt.at t.: +43/316/820660, f.: +43/316/820660-5, [email protected], www.rabl-zt.at Abbruchanweisung Firmenbezeichnung (ev. Firmenstempel) Art und Lage von Freileitungen, unterirdisch verlegten Leitungen und anderen Einbauten Erforderliche Sicherheitsmaßnahmen Strom lt. Plan Nr. 1000 vor Arbeitsbeginn durch EVU ist die Leitung stromfrei zu schalten Gas lt. Plan Nr.1200 vor Arbeitsbeginn durch das Gaswerk die Gasleitung gasfrei machen und vom Netz nehmen Wasser lt. Plan Nr. 1300ö vor Arbeitsbeginn durch das Wasserwerk die Wasserleitung entleeren und vom Netz nehmen Telefon lt. Plan Nr.1600 vor Arbeitsbeginn durch den Netzbetreiber die Telefonleitung vom Netz nehmen Sonstiges Bei allen Abbrucharbeiten ist auf die Einhaltung der entsprechenden und bekannten Bestimmungen der Bauarbeiterschutzverordnung (§ 110 bis 119) zu achten! Außerdem zu berücksichtigen sind alle gesetzlichen Vorschriften, welche die Trennung und Lagerung der Abbruchmaterialien betreffen, sowie alle sonstigen einschlägig anzuwendenden Bestimmungen und die Auflagen der behördlichen Abbruchbewilligung. Raum für Skizzen und zusätzliche Angaben: Angaben zum Bauwerk lt. ÖNORM B 2251 Anhang Lageplan mit eingetragener Schutzzone (außerhalb Gefahrenbereich), Sozialeinrichtungen und Lagerflächen für den Abbruchschutt, Die vorstehenden Angaben werden vollinhaltlich zur Kenntnis genommen und durch rechtskräftige Unterschrift bestätigt: Verantwortliche Bauleiter des Bauführers Datum: 12, Verantwortlicher Polier / Datum: Vorarbeiter des Bauführers Verantwortliche Aufsichtsperson des Abbruchunternehmers Datum: Statiker Datum: Eine Kopie dieses Formulars ist nach vollständiger Unterzeichnung unverzüglich an jeden Unterfertiger weiterzuleiten! Seite 2 von 4 Seite 2 von 4 8010 Graz, Uhlandgasse 16 8010 Graz, Uhlandgasse 16 t.: +43/316/820660, f.: +43/316/820660-5, [email protected] , www.rabl-zt.at t.: +43/316/820660, f.: +43/316/820660-5, [email protected], www.rabl-zt.at Firmenbezeichnung (ev. Firmenstempel) Firmenbezeichnung (ev. Firmenstempel) AbbruchanweisungAbbruchanweisung Reihenfolge der Abbrucharbeiten Erforderliche Sicherheitsmaßnahmen Abbruchniveau von Erforderliche Gerüste + Aufstiege bis Gesundheitsgefährdende Einwirkungen (Brand- oder Explosionsgefahr, Abgase, Sauerstoffmangel, Staub, blei- und asbesthältige Materialien) Geeignete persönliche Schutzmaßnahmen und Ausrüstung zur Vermeidung der Gesundheitsgefährdung 1 Abtrag Dachdeckung händisch Arbeitsplan Abtrag Asbestzementplatten Decke über First 3.OG Fanggerüst gegen Absturz nach außen und asbesthältige Materialien lastverteilende Beläge Ganzkörperanzüge und Schutzmasken lt. Arbeitsplan Asbest 2 Abtrag Dachkonstruktion maschinell durch Abgreifen Abstand Abbruchbagger 1,5-fache Geschoßhöhe Decke über First 3.OG keine Staubbelastung Fahrer in Fahrerkabine geschützt, restl. Arbeitnehmer mit Staubschutzmasken ausgestattet Abstand Abbruchbagger 3-fache Geschoßhöhe EG keine Staubbelastung Fahrer in Fahrerkabine geschützt, restl. Arbeitnehmer mit Staubschutzmasken ausgestattet Betreten des Lagerbereiches von Abbruchschutt erst nach Freigabe durch die Aufsicht Lagerfläche lt. Lageplan keine Staubbelastung Arbeitnehmer mit Staubschutzmasken ausgestattet geschoßweiser Abtrag 3 durch Einreißen 4 Trennung des Abbruchmaterials 3.OG Beim Abbruch von Fertigteilbauten, Stahlbeton-, Metall- und Holzbauten sind alle Sicherheitsmaßnahmen, die aufgrund der Eigenarten der jeweiligen Konstruktion erforderlich sind, genauest auszuführen! Während der Durchführung der Abbrucharbeiten ist das Verhalten des abzubrechenden Bauwerkes und angrenzender Bauteile dauernd zu beobachten. Bei Beeinträchtigung der Standsicherheit sind die Arbeiten sofort einzustellen und der Objektstatiker bzw. die Oberbauleitung beizuziehen! Seite 3 von 4 8010 Graz, Uhlandgasse 16 t.: +43/316/820660, f.: +43/316/820660-5, [email protected], www.rabl-zt.at Firmenbezeichnung (ev. Firmenstempel) Firmenbezeichnung (ev. Firmenstempel) Abbruchanweisung Abbruchanweisung Skizzen, Notizen, Anmerkungen: vor Arbeitsbeginn sind die Arbeitnehmer zu unterweisen. alle umliegenden Gebäude sind entsprechnd zu i,unformieren, dass im Zeitbraum der Abbrucharbeiten mit Staubbelastung zu rechnen ist Seite 4 von 4 8010 Graz, Uhlandgasse 16 t.: +43/316/820660, f.: +43/316/820660-5, [email protected], www.rabl-zt.at
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