FSG Vertrag für Frauenfußball 2015/16

Niederösterreichischer Fußballverband
Vertrag für Frauen - Spielgemeinschaft Spieljahr
2015/16
FSG - Vertrag ist dem NÖFV zu übermitteln!
Frauenfußball
Verein A:
Verein B:
1.
Der Vertrag wird für folgende Mannschaft vereinbart.
Im Bereich Frauenfußball dürfen pro Mannschaft maximal 2 Vereine eine FSG bilden.
Spielerinnen der beteiligten Vereine sind dann in einer Mannschaft spielberechtigt!
Bewerb:
Bezeichnung der Mannschaft:
Verantwortlicher Verein
FSG
2.
Zusatzvereinbarung zwischen den beteiligten Vereinen:
Diese Zusatzbestimmungen dürfen nicht im
Widerspruch zu den Bestimmungen des ÖFB
bezw. der Landesverbände stehen.
Es sollen hier vor allem Vereinbarungen über
Transportmittel, Dressen, Trainingsuntensililien,
Bälle, ect. angeführt werden .
Sollte der Platz nicht reichen, bitte ein zweites
Schreiben anhängen.
Verein A:
Vereinsstempel, Unterschrift
Genehmigung durch den NÖFV
Ort und Datum, Stempel
Verein B:
Vereinsstempel, Unterschrift