Niederösterreichischer Fußballverband Vertrag für Frauen - Spielgemeinschaft Spieljahr 2015/16 FSG - Vertrag ist dem NÖFV zu übermitteln! Frauenfußball Verein A: Verein B: 1. Der Vertrag wird für folgende Mannschaft vereinbart. Im Bereich Frauenfußball dürfen pro Mannschaft maximal 2 Vereine eine FSG bilden. Spielerinnen der beteiligten Vereine sind dann in einer Mannschaft spielberechtigt! Bewerb: Bezeichnung der Mannschaft: Verantwortlicher Verein FSG 2. Zusatzvereinbarung zwischen den beteiligten Vereinen: Diese Zusatzbestimmungen dürfen nicht im Widerspruch zu den Bestimmungen des ÖFB bezw. der Landesverbände stehen. Es sollen hier vor allem Vereinbarungen über Transportmittel, Dressen, Trainingsuntensililien, Bälle, ect. angeführt werden . Sollte der Platz nicht reichen, bitte ein zweites Schreiben anhängen. Verein A: Vereinsstempel, Unterschrift Genehmigung durch den NÖFV Ort und Datum, Stempel Verein B: Vereinsstempel, Unterschrift
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