Position 10.06.2015 Web-Clipping Österreich Auftr.: 3668, Clip: 68335041, SB: ÖHV www.observer.at FM Online www.fm-online.at Verschlimmbesserung Die Salzburger Festspiele (hier „Jedermann“, 2014) dürfen möglicherweise künftig nicht mehr ohne Reisebürolizenz von Hotels angeboten werden Kein Ende obrigkeitlicher Drangsalierung des Tourismus: Eine neue EU-Richtlinie erschwert Hoteliers das Anbieten von Zusatzleistungen. Als ob die österreichische Politik nicht schon das maßgebliche Ihre dazu beigetragen hätte, drangsaliert jetzt auch die EU den Tourismus. Wenn Hotels künftighin Zusatzangebote vorab anbieten, die 25 Prozent des Gesamtpreises überschreiten, brauchen sie eine Reisebürolizenz. Die EU begründet diesen Entwurf mit dem Schutz von Konsumenten gegen allfällige Leistungsausfälle. Die östereichische Hotellerie, von der laut Wirtschaftblatt rund 17.000 Betriebe von den neuen Regeln betroffen sein werden, ist von den Aktivitäten in Brüssel naturgemäß wenig begeistert: „Im Endeffekt ist es eine Verkomplizierung und Bürokratisierung. Es werden Sachen, die bis jetzt funktionieren, verschlimmbessert und für die Hotellerie verteuert“, konstatiert Martin Stanitz, Sprecher der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV). Viele Hotels bieten Zusatzleistungen an. „Sie können bei Hotels Karten kaufen für die Salzburger Festspiele, Liftkarten, Tagesausflüge, Kajakfahren, Mountainbiken – alles mögliche“, erklärt Stanitz. „Teilweise wird das einen Umfang überschreiten, ab dem eine Reisbürolizenz fällig würde.“ Wenn aufs erste Hinschauen 25 Prozent als relativ großzügiger Rahmen für Zusatzleistungen erscheinen, so relativiert der HHVSprecher: „Die Frage ist, was eine Nächtigung wert ist. Teilweise haben Sie Nächtigungen um 70 Euro. Wenn Sie, sagen wir, eine Ballonfahrt, eine Kajakfahrt oder Theaterkarten dazubuchen, dann sind Sie relativ rasch bei den 25 Prozent von den 70 Euro. So billige Theaterkarten (um 15 Euro, Anm.) bekommen Sie gar nicht, dass Sie bei 70 Euro unter 25 Prozent bleiben. Die Frage bleibt, welche Leistungen unter die Richtlinie fallen.“ Gleichwohl ist der Entwurf von den EU-Mitgliedsstaaten mehrheitlich angenommen worden und soll Berichten (wie auf ORF online) zufolge noch im Herbst zur Beschlussreife kommen. Nach einer zweijährigen Übergangsfrist sollen die neuen Regeln 2017 in Kraft treten. 10.06. 2015 / jasc Zum eigenen Gebrauch nach §42a UrhG. Anfragen zum Inhalt und zu Nutzungsrechten bitte an den Verlag. Seite: 1/2
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