.. Tarifvertrag zur Begleitung des demografischen Wandels und zur Gesundheitsförderung (TV Demografie AWO Bayern) vom 31.03.2015 zwischen Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.V. - vertreten durch den Vorstand einerseits und ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), - vertreten durch die Landesbezirksleitung Bayern andererseits wird Folgendes vereinbart: Tarifvertrag zur Begleitung des demografischen Wandels und zur Gesundheilsförderung (TV DemografieAWO Bayern) vom 31.03.2015, Seite 1 von 4 Präambel Entsprechend Ziffer 11. 1. der Tarifeinigung bei den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Arbeiterwohlfahrt in Bayern vom 29. Januar 2015 setzen die Tarifparteien auf der Grundlage ihres Ergebnisprotokolls vom 07. August 2014 die Verhandlungen zum TV Demografie unverzüglich fort. Abschnitt I Maßnahmen zur Begleitung des demografischen Wandels und zur Gesundheitsförderung - derzeit unbesetzt - Abschnitt 11 Finanzierung §1 Demografiefonds 1. Zur Finanzierung der Maßnahmen gemäß Abschnitt I wird bei jedem Arbeitgeber jährlich zum Stichtag 31. Dezember ermittelt, wie viele Urlaubstage den zum Stichtag Beschäftigten im Kalenderjahr zusätzlich zu gewähren gewesen wären, wenn der Anspruch auf Erholungsurlaub gemäß § 30 Absatz 2 TV AWO Bayern 30 Arbeitstage im Kalenderjahr betragen hätte. Protokollerklärungen zu Absatz 1: 1) § 30 Absatz 2 Sätze 2 und 3 TV AWO Bayern finden Anwendung. 2) Hat das Arbeitsverhältnis im Laufe des Jahres begonnen, erfolgt keine Kürzung gemäß § 30 Absatz 3 Buchst. b) TV AWO Bayern. 2. Die Gesamtzahl der nach Absatz 1 ermittelten zusätzlichen Urlaubstage wird nach den Regelungen für Rückstellungen wegen nicht erfüllter Urlaubsansprüche (Urlaubsrückstellungen) als Gesamtsumme in Geld bewertet. Dem für das Unternehmen zuständigen Betriebsrat wird die Gesamtsumme mitgeteilt und auf Verlangen erläutert. Tarifvertrag zur Begleitung des demografischen Wandels und zur Gesundheitsförderung (TV Demografie AWO Bayern) vom 31.03.2015, Seite 2 von 4 3. Die jeweilige Gesamtsumme steht ab dem jeweiligen Folgejahr für Maßnahmen gemäß Abschnitt I beim Arbeitgeber zur Verfügung. 4. Die Ermittlung gemäß Absatz 1 erfolgt letztmalig für das Kalenderjahr, das einer Einführung eines Anspruches auf Erholungsurlaub gemäß § 30 Absatz 2 TV AWO Bayern von mindestens 30 Tagen vorausgeht. Die Verwendung der entsprechenden jeweiligen Gesamtsumme ab dem Folgejahr bleibt unberührt. Abschnitt 11 Inkrafttreten des TV Demografie AWO Bayern Dieser Tarifvertrag tritt am 01. Mai 2015 in Kraft. Tarifvertrag zur Begleitung des demografischen Wandels und zur Gesundheitsförderung (TV Demografie AWO Bayern) vom 31.03.2015, Seite 3 von 4 S' S ;1;- Berlin/München, den München, den Arbeitgeberverband Vereinte AWO Deutschland e.V. (ver.di), Landesbezirk Bayern Andreas Johnsen Luise Klemens Vorsitzender Landesbezirksleiterin Dienstleistungsgewerkschaft G roKettler Geschäftsführer Landesfachbereichsleiter L renz Ganterer G~ esfachbereichssekretär Tarifvertrag zur Begleitung des demografischen Wandels und zur Gesundheitsförderung (TV Demografie AWO Bayern) vom 31 .03.2015, Seite 4 von 4
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