Amtsblatt 05.2015 - Amt Scharmützelsee

Amtsblatt
des Amtes Scharmützelsee
Amtsblatt für das Amt Scharmützelsee und für die amtsangehörigen Gemeinden
Bad Saarow, Diensdorf-Radlow, Langewahl, Reichenwalde und Wendisch Rietz
15. Jahrgang
Bad Saarow, 29.05.2015
Schwanenfamilie
auf dem Scharmützelsee
Sprechzeiten des Amtes:
Dienstag
Donnerstag
E-Mail:
Internet:
9:00-12:00 und 13:00-16:00
9:00-12:00 und 13:00-18:00
[email protected]
www.amt-scharmuetzelsee.de
oder nach Vereinbarung
Nr. 5
15. Jahrgang
A
Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen
Bad Saarow, 29.05.2015
Nr. 5
Amtliche Bekanntmachungen
Inhaltsverzeichnis
Seite1e
4.ahrgang
Bad Saarow, 06.0.2014
Nr.
1.
Bekanntmachungen des Amtes Scharmützelsee
1.1.
Stellenausschreibung für die Stelle eines/r Kassenleiters/in
04
1.2.
Ordnungsbehördliche Verordnung des Amtes Scharmützelsee über weitere
Verkaufssonntage aus Anlass von besonderen Ereignissen
06
1.3.
Bekanntmachung über die Durchführung eines Volksbegehrens „Volksinitiative
gegen Massentierhaltung“
07
2.
Bekanntmachungen der Gemeinde Diensdorf-Radlow
2.1.
Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Diensdorf-Radlow
in ihrer 06. Gemeindevertretersitzung am 21.05.2015 gefasst wurden
12
2.2.
Bekanntmachung der Satzung über die Ausübung des Vorkaufsrechts nach
§ 25 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BauGB am Grundstück im Bereich Radlow Dorf zwischen
Badestrand und öffentlichem Parkplatz der Gemeinde Diensdorf-Radlow
(Vorkaufsrechtssatzung)
14
3.
Bekanntmachungen der Gemeinde Langewahl
3.1.
Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Langewahl
in ihrer 06. Gemeindevertretersitzung am 28.05.2015 gefasst wurden
16
3.2.
Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Langewahl für die
Haushaltsjahre 2015 und 2016
17
4.
Bekanntmachungen der Gemeinde Reichenwalde
4.1.
Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Reichenwalde
in ihrer 06. Gemeindevertretersitzung am 12.05.2015 gefasst wurden
B
Bekanntmachungen anderer Stellen
1.
Bekanntmachung des Standortältesten Storkow, KURMARKKASERNE, Beeskower Chaussee 15a, 15859 Storkow
1.1.
Schießwarnung
20
21
2
15. Jahrgang
Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen
Bad Saarow, 29.05.2015
Nr. 5
C
Nichtamtliche Bekanntmachungen
1.
Nachruf für einen Feuerwehrkameraden
22
2.
25 Jahre Städtepartnerschaft Bad Münder – Bad Saarow
23
3
Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen
Bad Saarow, 29.05.2015
15. Jahrgang
A
Amtliche Bekanntmachungen
1.
Bekanntmachungen des Amtes Scharmützelsee
1.1.
Stellenausschreibung für die Stelle eines/r Kassenleiters/in
Nr. 5
Im Amt Scharmützelsee ist zum 01.09.2015 die Stelle einer /s
Kassenleiterin/s
zu besetzen.
Das anspruchsvolle Aufgabengebiet umfasst folgende Schwerpunkte:
Bewirtschaftung der Kassenmittel
Abwicklung Zahlungsverkehr
Liquiditätsplanung
Tages-, Zwischen- und Jahresabschlüsse
Bewirtschaftung der Sachbücher sowie der durchlaufenden Gelder
Verwahrung von Wertpapieren und -gegenständen
Statistiken
Stundungen, Niederschlagungen und Erlasse
Mahn- und Vollstreckungswesen
Gesucht wird eine engagierte Persönlichkeit, welche flexibel, selbständig, analytisch, sowie
ziel- und ergebnisorientiert arbeitet.
Idealerweise verfügen sie über den Qualifikationsabschluss als Verwaltungsfachangestellte/r,
mit zusätzlicher Qualifizierung als Finanz- oder Bilanzbuchhalter.
Darüber hinaus sind Verwaltungskenntnisse im öffentlichen Dienst und fachbezogene
Berufserfahrung in diesem Bereich sowie im doppischen Haushalts- und Kassenrecht
erwünscht. Des Weiteren auch
fundierte MS-Office Kenntnisse, Erfahrung im Umgang mit der Finanzsoftware von CIP.
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Das Entgelt richtet sich nach EG 6 TVöD.
Zum engagierten Team der Kernverwaltung des Amtes Scharmützelsee gehören 37 Mitarbeiter.
Das Amt Scharmützelsee ist ein stark touristisch geprägtes Gebiet zu welchem die Gemeinden
Bad Saarow, Wendisch Rietz, Langewahl, Reichenwalde und Diensdorf-Radlow gehören. Das
Amt Scharmützelsee hat seinen Sitz in Bad Saarow und zählt ca. 9000 Einwohner. Die
reizvolle Scharmützelsee-Region besitzt eine gute Verkehrsanbindung und verfügt über
vielfältige Kur- und Erholungseinrichtungen.
4
Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen
Bad Saarow, 29.05.2015
15. Jahrgang
Nr. 5
Bewerbungen richten Sie bitte mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse)
bis zum 20.06.2015 an das
Amt Scharmützelsee
Personalamt, Frau Jänicke
Forsthausstraße 4, 15526 Bad Saarow
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen, können nicht vom Amt
Scharmützelsee übernommen werden. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt,
wenn ein ausreichend
frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Die Unterlagen von nicht berücksichtigten Bewerbern
werden sonst nach Ablauf von 6 Monaten vernichtet. Bitte verwenden Sie keine
Klarsichthüllen.
Bad Saarow, den 26.05.2015
gez.
Krappmann
Amtsdirektor
5
15. Jahrgang
1.2.
Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen
Bad Saarow, 29.05.2015
Nr. 5
Ordnungsbehördliche Verordnung des Amtes Scharmützelsee über weitere
Verkaufssonntage aus Anlass von besonderen Ereignissen
Aufgrund des § 5 Abs. 1 Gesetz zur Neuordnung der Ladenöffnungszeiten im Land
Brandenburg vom 27.11.2006, geändert durch das Gesetz zur Änderung des Brandenburgische
Ladenöffnungsgesetz vom 20.12.2010, Art. 1 Brandenburgisches Ladenöffnungsgesetz
(BbgLöG) erlässt der Amtsdirektor des Amtes Scharmützelsee, als örtliche Ordnungsbehörde,
für das Gebiet des Amtes Scharmützelsee folgende ordnungsbehördliche Verordnung:
§1
Weitere Verkaufssonntage
Abweichend von § 3 Abs.2 Nr.1 Ladenöffnungsgesetz dürfen im Amtsbereich des Amtes
Scharmützelsee Verkaufsstellen aus Anlass von besonderen Ereignissen von 13 Uhr bis 20 Uhr
an folgenden Sonntagen geöffnet sein.
•
•
•
Sonntag, den 06.09.2015 - Radscharmützel / überregional
Sonntag, den 20.09.2015 - Flammender Scharmützelsee
Sonntag, den 06.12.2015 - Adventsmarkt / Bad Saarow
§2
Beschäftigungszeiten
Für die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmer aufgrund dieser Verordnung gilt
der § 10 Ladenöffnungsgesetz.
§3
Inkrafttreten
Diese ordnungsbehördliche Verordnung tritt am Tage ihrer Verkündung in Kraft.
Bad Saarow, den 24.03.2015
gez. i.V. Freyer
Stellv. des Amtsdirektors
- Siegel -
6
15. Jahrgang
1.3.
Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen
Bad Saarow, 29.05.2015
Nr. 5
Bekanntmachung über die Durchführung eines Volksbegehrens „Volksinitiative
gegen Massentierhaltung“
Abstimmungsbekanntmachung des Amtes und der amtsangehörigen Gemeinden
Abstimmungsbehörde:
Gemeinden:
Amt Scharmützelsee
Bad Saarow, Dienstdorf-Radlow, Langewahl,
Reichenwalde und Wendisch Rietz
Stimmkreis:
27
Bekanntmachung
über die Durchführung eines Volksbegehrens „Volksinitiative gegen Massentierhaltung“
Die Vertreter der „Volksinitiative gegen Massentierhaltung“ haben fristgemäß die
Durchführung eines Volksbegehrens verlangt. Die Landesregierung oder ein Drittel der
Mitglieder des Landtages Brandenburg haben innerhalb der Frist des § 13 Abs. 3 des
Volksabstimmungsgesetzes (VAGBbg) keine Klage gegen die Zulässigkeit des
Volksbegehrens anhängig gemacht.
Das Volksbegehren kann durch alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab dem
15. Juli 2015 bis zum 14. Januar 2016
durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten oder durch briefliche Eintragung auf
den Eintragungsscheinen unterstützt werden. Gemäß § 17 Abs. 2 VAGBbg können die
Bürgerinnen und Bürger ihr Eintragungsrecht durch Eintragung in die amtliche
Eintragungsliste nur bei der Abstimmungsbehörde der Gemeinde ausüben, in der sie ihre
Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung oder, sofern sie keine Wohnung in
der Bundesrepublik Deutschland haben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben; diese
Bürgerinnen und Bürger können ihr Eintragungsrecht jedoch auch bei den zu Buchstabe A)
angeführten weiteren Eintragungsstellen ausüben.
7
Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen
Bad Saarow, 29.05.2015
15. Jahrgang
Nr. 5
Eintragungsberechtigt sind gemäß § 16 VAGBbg in Verbindung mit §§ 5 und 7 des
Brandenburgischen Landeswahlgesetzes (BbgLWahlG) alle deutschen Bürgerinnen und
Bürger, die zum Zeitpunkt der Eintragung oder spätestens am 14. Januar 2016
-
das 16. Lebensjahr vollendet haben, also vor dem 15. Januar 2000 geboren sind,
-
seit mindestens einem Monat im Land Brandenburg ihren ständigen Wohnsitz oder, sofern
sie keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben, ihren gewöhnlichen
Aufenthalt haben sowie
nicht nach § 7 BbgLWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
-
A) Unterstützung des Volksbegehrens durch Eintragung in Eintragungslisten
Das Volksbegehren kann durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten im folgenden
Raum der Abstimmungsbehörde bis Donnerstag, den 14. Januar 2016, 18 Uhr unterstützt
werden:
Amt Scharmützelsee, Forsthausstraße 4 in 15526 Bad Saarow;
Zimmer 106
Eintragungszeiten:
Montag bis Freitag
Montag und Mittwoch
Dienstag
Donnerstag
von 09.00 Uhr bis 12.00
von 13.00 Uhr bis 15.00
von 13.00 Uhr bis 16.00
von 13.00 Uhr bis 18.00
Uhr,
Uhr,
Uhr
Uhr
und
Personen, die sich in die Eintragungslisten eintragen wollen, haben sich über ihre Person
auszuweisen (§ 7 Abs. 1 Volksbegehrensverfahrensverordnung - VVVBbg).
Wer sich in die Eintragungsliste einträgt, muss persönlich und handschriftlich unterzeichnen.
Neben der Unterschrift sind Familienname, Vorname, Tag der Geburt, Wohnort und Wohnung,
bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung oder gewöhnlicher Aufenthalt, sowie der Tag der
Eintragung lesbar einzutragen (§ 18 Abs. 1 VAGBbg i. V. m. § 8 Abs. 1 VVVBbg). Eine
Eintragung kann nach § 18 Abs. 2 VAGBbg nicht mehr zurückgenommen werden.
Eintragungsberechtigte Personen, die wegen einer körperlichen Behinderung nicht in der Lage
sind, die Eintragung selbst vorzunehmen und dies mit Hinweis auf ihre Behinderung zur
Niederschrift erklären, werden von Amts wegen in die Eintragungsliste eingetragen (§ 15 Abs.
2 Satz 2 VAGBbg i. V. m. § 8 Abs. 2 VVVBbg).
Eintragungsberechtigte Personen, die wegen einer körperlichen Behinderung den
Eintragungsraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können,
können eine Person ihres Vertrauens (Hilfsperson) mit der Ausübung ihres Eintragungsrechts
beauftragen. Hierfür ist der Hilfsperson eine entsprechende Vollmacht durch die
eintragungsberechtigte Person auszustellen (§ 15 Abs. 2 Satz 2 VAGBbg i. V. m. § 7 Abs. 4
VVVBbg).
8
15. Jahrgang
Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen
Bad Saarow, 29.05.2015
Nr. 5
B) Unterstützung des Volksbegehrens durch briefliche Eintragung
Jeder Eintragungsberechtigte hat das Recht, auf Antrag das Volksbegehren durch briefliche
Eintragung zu unterstützen. Der Antrag kann von der eintragungsberechtigten Person selbst
oder einer von ihr bevollmächtigten Person schriftlich, elektronisch (z. B. per E-Mail oder Fax)
oder mündlich (zur Niederschrift) bei der Abstimmungsbehörde gestellt werden, in der die
eintragungsberechtigte Person ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung,
oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Bei der elektronischen Antragstellung ist der Tag der
Geburt der antragstellenden Person anzugeben (§ 15 Abs. 6 Satz 2 i. V. m. § 15 Abs. 2 Satz 2
VAGBbg). Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig.
Die antragstellende Person kann sich bei der Antragstellung auch der Hilfe einer Person ihres
Vertrauens (Hilfsperson) bedienen (§ 15 Abs. 6 Satz 2 i. V. m. § 15 Abs. 2 Satz 2 VAGBbg).
Eintragungsscheine können bis zwei Tage vor Ablauf der Eintragungsfrist beantragt werden (§
8a Abs. 5 VVVBbg).
Die für die briefliche Eintragung erforderlichen Unterlagen (Eintragungsschein und
Briefumschlag) werden der antragstellenden Person entgeltfrei übersandt.
Die Eintragung muss persönlich vollzogen werden. Wer wegen einer körperlichen Behinderung
nicht in der Lage ist, die briefliche Eintragung persönlich zu vollziehen, kann sich der Hilfe
einer Person (Hilfsperson) bedienen (§ 15 Abs. 6 Satz 2 i. V. m. § 15 Abs. 2 Satz 2 VAGBbg).
Auf dem Eintragungsschein hat die eintragungsberechtigte Person oder die Hilfsperson
gegenüber der Abstimmungsbehörde an Eides statt zu versichern, dass sie die Erklärung der
Unterstützung des Volksbegehrens persönlich oder nach dem erklärten Willen der
eintragungsberechtigten Person abgegeben hat (§ 15 Abs. 7 VAGBbg).
Bei der brieflichen Eintragung muss der Eintragungsberechtigte den Eintragungsschein so
rechtzeitig an die auf dem amtlichen Briefumschlag angegebene Stelle absenden, dass der
Eintragungsbrief dort spätestens am 14. Januar 2016, 16 Uhr eingeht.
Der Eintragungsbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich von der
Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Der Eintragungsbrief kann auch bei der auf dem
Briefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden.
9
15. Jahrgang
Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen
Bad Saarow, 29.05.2015
Nr. 5
Das verlangte Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:
„Volksinitiative gegen Massentierhaltung“
I.
Wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner, fordern den Landtag nach Art. 76 der
Verfassung des Landes Brandenburg (Volksinitiative Brandenburg) auf, alle rechtlichen
Möglichkeiten zu nutzen, um die stetige Ausbreitung der Massentierhaltungsanlagen in
Brandenburg zu unterbinden.
Der Landtag möge beschließen:
• ausschließlich die artgerechte Haltung von Tieren finanziell zu fördern und dies in
entsprechenden Rechtsvorschriften zu verankern,
• die Landesregierung aufzufordern, das Abschneiden („Kupieren“) von Schwänzen
und Schnäbeln zu verbieten, hierfür auch keine Ausnahmegenehmigungen zu erteilen
und die Aufstallung von kupierten Tieren in Brandenburger Ställen zu untersagen,
• den Schutz der Tiere im Land Brandenburg durch die Berufung
Landestierschutzbeauftragten zu stärken und den Tierschutzverbänden
eines/einer
Mitwirkungs- und Klagerechte zum Wohl der Tiere einzuräumen, damit der im
Grundgesetz verankerte Tierschutz wirksam umgesetzt wird.
II.
Weiterhin fordern wir den Landtag auf, sich bei der Landesregierung für die
Einbringung eines Gesetzentwurfs in den Bundesrat einzusetzen, um auf Bundesebene:
• eine Verschärfung des Immissionsschutzrechtes zu erwirken, um Menschen vor
Belastungen durch Gerüche und Bioaerosole (insb. Keime, Endotoxine und Pilze) und
Ökosysteme vor Ammoniakbelastungen und anderen Immissionen wirksam zu
schützen,
• die Düngemittelverordnung zu novellieren, um die Nährstoffüberschüsse in der
Landwirtschaft wirksam zu begrenzen,
• den Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung zu reduzieren, insbesondere durch eine
lückenlose Dokumentation der Antibiotikagabe und die Durchsetzung der
Einzeltierbehandlung bei Krankheiten,
• das
Selbstbestimmungsund
Mitspracherecht
der
Kommunen
in
Genehmigungsverfahren für Anlagen der Massentierhaltung zu stärken, insbesondere
das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB als Ermessensentscheidung
auszugestalten.
10
15. Jahrgang
Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen
Bad Saarow, 29.05.2015
Nr. 5
Namen und Anschriften der Vertreter und Stellvertreter:
Vertreter:
Stellvertreter:
Holger Ackermann
Marianne Frey
Philadelphiaer Straße 2
Dorfaue Saalow 2
15859 Storkow (Mark), OT Groß Schauen 15838 Am Mellensee, OT Saalow
Jochen Fritz
Hoher Weg 10
14542 Werder (Havel)
Dr. med. Knut Horst
Finkenweg 1
14612 Falkensee
Axel Kruschat
Inselhof 9
14478 Potsdam
PD Dr. Werner Kratz
Himbeersteig 18
14129 Berlin
Ellen Schütze
Kurzer Weg 1 A
16727 Oberkrämer, OT Bärenklau
Benjamin Raschke
Hauptstraße 4
15910 Schönwald, OT Schönwalde
Inka Thunecke
Dorfstraße 22 a
16866 Gumtow, OT Schönhagen
Dr. Wilhelm Schäkel
Birkenallee 12
16909 Wittstock/Dosse, OT Zempow
Bad Saarow
- Dienstsiegel -
, den 29.05.2015
(Ort)
(Datum)
Die Abstimmungsbehörde
gez.
Krappmann / Amtsdirektor
(Unterschrift)
11
15. Jahrgang
Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen
Bad Saarow, 29.05.2015
Nr. 5
2.
Bekanntmachungen der Gemeinde Diensdorf-Radlow
2.1.
Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung DiensdorfRadlow in ihrer 06. Gemeindevertretersitzung am 21.05.2015 gefasst wurden
Beschluss-Nr.
Inhalt des Beschlusses
___________________________________________________________________________
Öffentlicher Teil
06-200-026/15
Beschluss zum Erlass der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre
2015 und 2016
06-200-027/15
Beschluss Haushaltssicherungskonzept 2015-2019
06-500-028/15
Satzung der Gemeinde Diensdorf-Radlow über die Ausübung des
Vorkaufsrechtes nach § 25 Abs. 1, S.1, Nr. 2 BauGB am
Grundstück im Bereich Radlow Dorf zwischen Badestrand und
öffentlichem Parkplatz.
Nicht öffentlicher Teil
06-523-029/15
Beschluss zum Verkauf einer Teilfläche des Flurstückes 504, Flur
2, in der Gemarkung Diensdorf, Waldweg, mit einer Größe von
ca. 203,00 m²
06-523-030/15
Aufhebung der Beschlüsse Nr. 06-523-024/15 und Nr. 06-523025/15 vom 12.02.2015 zum Erwerb des Grundstückes,
Gemarkung Radlow , Flur 01, Flurstück 292, gelegen in 15864
Diensdorf-Radlow, Am Wiesenweg
06-523-031/15
Ergänzungsbeschluss zu den Beschlüssen Nr.: 06-523-059/10 und
Nr.: 06-523-145/08 – Herstellung der Rechtmäßigkeit der
Nutzung zu den in der Gemarkung Radlow, Flur 01 gelegenen
Flurstücken 20, 24/1 und 2, 25, 286 und 323
06-523-032/15
Ergänzungsbeschluss zum Beschluss Nr.: 06-523-017/14 –
Verkauf des gemeindeeigenen Grundstückes Flur 1, Flurstück
340 in der Gemarkung Radlow in der Größe von 4 m², gelegen in
15864 Diensdorf-Radlow, Dorf 17
06-523-033/15
Beschluss Verkauf einer Teilfläche des Flurstückes 504, Flur 2, in
der Gemarkung Diensdorf, Birkenweg, mit einer Größe von ca.
621,00 m²
06-523-034/15
Beschluss Verkauf einer Teilfläche des Flurstückes 504, Flur 2, in
der Gemarkung Diensdorf, Waldweg, mit einer Größe von ca.
620,00 m²
12
15. Jahrgang
Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen
Bad Saarow, 29.05.2015
Nr. 5
06-523-035/15
Beschluss zur vorzeitigen Beendigung des Pachtvertrages und
Weiterverpachtung einer Teilfläche des Flurstückes 279, Flur 2,
Gemarkung Diensdorf, in Größe von ca. 250,00 m², gelegen in
15864 Diensdorf-Radlow, Bergstraße 24 a
06-523-036/15
Beschluss zur vorzeitigen Beendigung des Pachtvertrages und
Weiterverpachtung einer Teilfläche des Flurstückes 279, Flur 2,
Gemarkung Diensdorf, in Größe von ca. 120,00 m², gelegen in
15864 Diensdorf-Radlow, Bergstraße 24 Herr
06-523-037/15
Erwerb des Grundstückes, Gemarkung Radlow, Flur 01,
Flurstück 240, gelegen in 15864 Diensdorf-Radlow, Radlow
Dorf, in Größe von 99,00 m²
Bad Saarow, den 22.05.2015
gez.
Krappmann
Amtsdirektor
- Siegel -
13
15. Jahrgang
2.2.
Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen
Bad Saarow, 29.05.2015
Nr. 5
Bekanntmachung der Satzung über die Ausübung des Vorkaufsrechts nach
§ 25 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BauGB am Grundstück im Bereich Radlow Dorf zwischen
Badestrand und öffentlichem Parkplatz der Gemeinde Diensdorf-Radlow
(Vorkaufsrechtssatzung)
14
15. Jahrgang
Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen
Bad Saarow, 29.05.2015
15
Nr. 5
Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen
Bad Saarow, 29.05.2015
15. Jahrgang
Nr. 5
3.
Bekanntmachungen der Gemeinde Langewahl
3.1.
Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Langewahl
in ihrer 06. Gemeindevertretersitzung am 28.05.2015 gefasst wurden
Beschluss-Nr.
Inhalt des Beschlusses
____________________________________________________________________________
Öffentlicher Teil
04-100-011/15
Beschluss zur Einführung eines Wappens und einer Fahne in der
Gemeinde Langewahl
04-200-012/15
Beschluss zum Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Langewahl für
die Haushaltsjahre 2015 und 2016
Bad Saarow, den 29.05.2015
gez.
Krappmann
Amtsdirektor
- Siegel -
16
15. Jahrgang
3.2.
Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen
Bad Saarow, 29.05.2015
Nr. 5
Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Langewahl für die
Haushaltsjahre 2015 und 2016
Auf Grund des § 67 der Kommunalverfassung Brandenburg
wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 28.05.2015 folgende Haushaltssatzung
erlassen:
§1
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 wird
1. im Ergebnishaushalt
mit dem Gesamtbetrag der
2015
2016
ordentliche Erträge auf
ordentliche Aufwendungen auf
EURO
EURO
864.700
1.011.300
887.000
989.300
außerordentliche Erträge auf
außerordentliche Aufwendungen auf
EURO
EURO
5.000
5.000
0
0
2. im Finanzhaushalt
mit dem Gesamtbetrag der
2015
Einzahlungen auf
Auszahlungen auf
festgesetzt.
EURO
EURO
2016
874.600
954.600
892.000
868.000
§2
Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes
entfallen auf:
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
EURO
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
EURO
2015
2016
833.200
887.500
855.500
865.500
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
EURO
EURO
41.400
67.100
36.500
2.500
Einzahlungen aus der Finanztätigkeit
Auszahlungen aus der Finanztätigkeit
EURO
EURO
0
0
0
0
Einzahlungen aus der Auflösung von
Liquiditätsreserven
Auszahlungen an Liquiditätsreserven
EURO
0
0
EURO
0
0
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung
von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
erforderlich ist, wird auf
EURO
festgesetzt.
17
2015
2016
0
0
15. Jahrgang
Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen
Bad Saarow, 29.05.2015
Nr. 5
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur
Leistung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für
Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren
wird
EURO
festgesetzt.
2015
2016
0
0
§4
Die Steuersätze für die Realsteuern werden für die Haushaltsjahre wie folgt festgesetzt:
2015
2016
1. Grundsteuer
a) für die Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)
v.H.
v.H.
300
300
300
300
2. Gewerbesteuer
v.H.
300
300
§5
1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde
von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 5.000 € festgesetzt.
2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investition und der
Investitionsförderungsmaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf
20.000 € festgesetzt.
3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und
Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird auf
5.000 € festgesetzt.
festgesetzt.
§6
Haushaltssicherungskonzept
entfällt
18
15. Jahrgang
Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen
Bad Saarow, 29.05.2015
Nr. 5
§7
Kassenkredit
143.200 € festgesetzt.
Das Kassenkreditlimit 2015 und 2016 wird auf
Bad Saarow, den 29.05.2015
gez.
Krappmann
Amtsdirektor
- Siegel -
19
15. Jahrgang
Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen
Bad Saarow, 29.05.2015
Nr. 5
4.
Bekanntmachungen der Gemeinde Reichenwalde
4.1.
Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung
Reichenwalde in ihrer 06. Gemeindevertretersitzung am 12.05.2015 gefasst
wurden
Beschluss-Nr.
Inhalt des Beschlusses
___________________________________________________________________________
Öffentlicher Teil
12-561-013/15
Abwägungsbeschluss zur frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit und Behörden zum Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 07 „Wochenendhausgebiet Silberberger Str.“ der Gemeinde
Reichenwalde, OT Reichenwalde, Flur 4, Flst. 150/3, 192- 199,
202- 210, 213, 214 tlw., 217- 221, 278- 280, 386 tlw. der
Gemarkung
Reichenwalde/-Erneute
Beteiligung
der
Öffentlichkeit und Behörden
12-452-014/15
Beschluss Antrag auf finanzielle Zuwendung
Nicht öffentlicher Teil
12-523-015/15
Ergänzungsbeschluss zu den Beschlüssen (Nr. 12-523-065/11 und
Nr. 12-523-128/14) Bewertung von Außenbereichsgrundstücken
im Bodenordnungsverfahren Reichenwalde (BOV RW) und
Ermächtigung des Amtes Scharmützelsee über die Durchführung
von Grundstücksgeschäften im Rahmen des BOW RW
Bad Saarow, den 13.05.2015
gez.
Krappmann
Amtsdirektor
- Siegel -
20
15. Jahrgang
Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen
Bad Saarow, 29.05.2015
B
Bekanntmachung anderer Stellen
1.
Bekanntmachung des Standortältesten Storkow, KURMARK-KASERNE,
Beeskower Chaussee 15 a, 15859 Storkow
1..1.
Schießwarnung
21
Nr. 5
15. Jahrgang
Teil 2 – Nichtamtliche Bekanntmachungen
Bad Saarow, 29.05.2015
B
Nichtamtliche Bekanntmachungen
1.
Nachruf für einen Feuerwehrkameraden
22
Nr. 5
15. Jahrgang
2.
Teil 2 – Nichtamtliche Bekanntmachungen
Bad Saarow, 29.05.2015
Nr. 5
25 Jahre Städtepartnerschaft Bad Münder – Bad Saarow
In diesem Jahr feiert die Städtepartnerschaft zwischen Bad Münder am Deister und Bad
Saarow 25-jähriges Jubiläum.
Die Kontakte und teilweise sogar Freundschaften die seit 1990 entstanden sind, sollen durch
die Begegnungen am 19. und 20. September 2015 in Bad Saarow sowie am 26. und 27.
September 2015 in Bad Münder weiter vertieft und mit neuem Leben erfüllt werden.
Ziel dieser Treffen soll unter anderem auch sein, sich ein aktuelles Bild über die Entwicklung
beider Städte und Regionen in den letzten 25 Jahren zu verschaffen und die dabei gemachten
Erfahrungen unter den sich in den letzten zweieinhalb Jahrzehnten geänderten wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen auszutauschen.
Im Vordergrund steht, einen Anstoß zu geben, die Kontakte neben den Vereinen, auf allen
Ebenen des gesellschaftlichen Zusammenlebens insbesondere auch der Wirtschaft zu vertiefen.
Dazu ist es wichtig, dass die Delegationen neben Zeitzeugen und Bürgern der Region in ihrer
Zusammensetzung diesem Anliegen Rechnung tragen.
Deshalb wird hiermit noch einmal die Gelegenheit gegeben, sich aktiv an diesem Höhepunkt
beider Städte durch die persönliche Teilnahme zu beteiligen.
Insbesondere für den Besuch in Bad Münder besteht noch die Möglichkeit, sich der Delegation,
deren Anreise mit einem Reisebus geplant ist, anzuschließen.
Interessierte Bürger können sich dazu bitte an die Amtsverwaltung, Herrn Sydow (Tel. 03363145120), wenden.
23
Impressum/Bezugsmöglichkeiten /-bedingungen
Impressum: Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee
Herausgeber: Amt Scharmützelsee
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Der Amtsdirektor
Forsthausstraße 04
15526 Bad Saarow
Tel.
Fax:
Redaktion:
033631 45-141
033631 45-1811
oder
45-124
Hauptamt
Erscheinen: Erscheint nach Bedarf
Möglichkeiten und Bedingungen für den Bezug des "Amtsblattes
Scharmützelsee"
1.
Das Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee liegt aus im
Amt Scharmützelsee
Forsthausstraße 4
15526 Bad Saarow
Amtsverwaltung, Zimmer 111
2.
Im Internet: www.amt-scharmuetzelsee.de/Amt/Amtsblätter
3.
Bei Abholung im Amt Scharmützelsee, Forsthausstraße 4, 15526 Bad Saarow,
Hauptamt (Zimmer 111 oder 112) erfolgt die Abgabe kostenlos.
4.
Die Zusendung erfolgt gegen Erstattung der Kosten für Auslagen.
Sprechzeiten des Amtes Scharmützelsee
Dienstag
09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
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E-Mail
[email protected]
post@amt
eil 1 – Amtliche Bekanntmachn
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