Ausschreibung ÖsterreichischeKarate‐Staatsmeisterschaft2015 Ort: Datum/Zeit: RaiffeisenArenaWels Dragonerstraße50 4600Wels 12.April2015 Registrierungab08:00Uhr,Wettkampfbeginn09:00Uhr. EindetaillierterZeitplanwirdspätestensamVortagdesWettkampfes aufwww.sportdata.orgveröffentlicht. Dieser Zeitplan ist insofern verbindlich, als kein Bewerb früher als zweiStundenvorderimPlanangegebenenZeitbeginnenwird.Dies bedeutet,daßalleSportler/innenspätestenszweiStundenvorderim ZeitplanangegebenenBeginnzeitdesjeweiligenWettkampfesinder Sporthalle anwesend und für den Wettkampf bereit sein müssen. Ausgenommen von dieser Bestimmung sind jene Bewerbe, die zu Wettkampfbeginn(09:00Uhr)ausgetragenwerden. Veranstalter: Wettkampfleitung: Bewerbe: Karate‐doWels Postfach3 4600Wels [email protected] AloisWiesböck,ÖKB‐Kampfrichterobmann Kons.Ing.KarlHillinger,O.Ö.Karate‐Landesverband Mag.EwaldRoth,ÖKB‐Sportdirektor KumiteEinzelHerren:‐67/‐75/‐84/+84kg KumiteMannschaftHerren KumiteEinzelDamen:‐50/‐68kg KataEinzelHerren KataEinzelDamen Sportdirektor Prof. Mag. Ewald Roth - 4600 Wels, Salzburgerstrasse 57 Tel: +43-664-1607138 [email protected] KARATE AUSTRIA - Dr. Adolf Schärf Straße 25 - 3100 St. Pölten Telefon und Fax: +43 - 2742 258 794 - www.karate-austria.at ZVR: 720004573 / DVR: 1038869 Abwaage: WährendderKata‐Vorrunden. EsgibtKEINEGewichtstoleranz.Sollteein/eSportler/indasGewicht für die jeweilige Gewichtsklasse nicht erbringen, wird ihm/ihr eine Frist von 30 Minuten eingeräumt, innerhalb der er/sie versuchen kann,dasGewichtslimitzuerreichen.Solltediesnichtgelingen,istein Startnichtmöglich. Die Abwaage hat spätestens EINE Stunde vor Beginn der Kumitebewerbezuerfolgen. BeiderAbwaagehatentwedereinVertreterdesÖKB‐Vorstandes,der Spitzensportkommission oder ein/e Bundeskampfrichter/in anwesendzusein. Graduierungslimit: Alterslimit: Teilnahmebedingungen: 3.Kyu Kata16Jahre,Kumite18Jahre(StichtagistderWettkampftag). Ein gültiger ÖKB‐Ausweis mit aktueller Jahresmarke, ein ärztliches Attest (auf einem eigenen Schreiben mit Datum, Stempel und Unterschrift des Arztes/der Ärztin), ein österreichischer Reisepaß oderPersonalausweisbzw.einMeldezettelmüssenentwederbeider Registrierungvorgewiesenwerdenoderaufmydojogespeichertsein. Ausländer/Ausländerinnen sind startberechtigt, wenn sie nachweislich (Meldezettel) unmittelbar vor dieser Meisterschaft mindestens 3 Jahre ununterbrochen ihren Hauptwohnsitz in Österreich hatten und mindestens 6 Monate bei einem ÖKB‐ Mitgliedsvereingemeldetwaren. DerVereindesSportlers/derSportlerinmußMitglieddesÖKBsein unddarfkeinefinanziellenRückständeaufweisen. In Mannschaftsbewerben können auch Wettkampfgemeinschaften gebildetwerden,d.h.dieTeamskönnenausSportlern/Sportlerinnen unterschiedlicher Vereine zusammengesetzt sein. Die Nennung darf nur von EINEM Verein durchgeführt werden. Der nennende Verein hat einen Mannschaftsnamen und die Vereinszugehörigkeit Sportdirektor Prof. Mag. Ewald Roth - 4600 Wels, Salzburgerstrasse 57 Tel: +43-664-1607138 [email protected] KARATE AUSTRIA - Dr. Adolf Schärf Straße 25 - 3100 St. Pölten Telefon und Fax: +43 - 2742 258 794 - www.karate-austria.at ZVR: 720004573 / DVR: 1038869 sämtlicherMannschaftsmitgliederanzugeben,sowiedasNenngeldzu entrichten. Die einzelnen Bewerbe werden nur durchgeführt, wenn zum ZeitpunktdesNennungsschlussesmindestensdreiTeilnehmer/innen gemeldet sind. Falls am Wettkampftag weniger als zwei Teilnehmer/innenzumWettkampfantreten,findetderBewerbnicht statt. Bei der Siegerehrung haben Sportler/innen entweder im Karate‐Gi oderimTrainingsanzug(JackeundHose)anzutreten. Bei dieser Veranstaltung gilt das Österreichische Anti‐Doping‐ Bundesgesetz. Reglement: Nennungen: ÖKB‐WettkampfregelnKataundKumiteVersion9.0. BisspätestensFreitag,3.April2015,aufwww.sportdata.org. NachnennungensindnurgegenBezahlungdesdreifachenNenngeldes und nur bis zum Zeitpunkt der Auslosung möglich. Diese muß spätestens 36 Stunden vor Beginn des Turnieres erstellt und unverzüglichonlineveröffentlichtwerden. BeiderAuslosunghatzumindesteinVertreterdesÖKB‐Vorstandes oderderSpitzensportkommissionanwesendzusein. NenngeldproEinzelstart€20,‐‐,Mannschaft€35,‐‐. Einzahlung auf das Konto von Karate‐do AT951513000871031076,BICOBKLAT2L. Wels, IBAN Das Nenngeld ist spesenfrei bis zum Nennungsschluß mit dem Vermerk„Staatsmeisterschaft2015“einzuzahlen. Im Falle des Nichtzustandekommens eines Bewerbes wird das Nenngeldrückerstattet,nichtjedoch,wenndieNennungseitensdes Vereines zurückgezogen wird oder der Sportler/die Sportlerin aus welchenGründenauchimmernichtamWettkampfteilnimmt. Sportdirektor Prof. Mag. Ewald Roth - 4600 Wels, Salzburgerstrasse 57 Tel: +43-664-1607138 [email protected] KARATE AUSTRIA - Dr. Adolf Schärf Straße 25 - 3100 St. Pölten Telefon und Fax: +43 - 2742 258 794 - www.karate-austria.at ZVR: 720004573 / DVR: 1038869 Haftung: DieTeilnahmeandenWettkämpfenerfolgtaufeigeneGefahr. Die Teilnehmer/innen sind verpflichtet, den Weisungen der AusrichterunddesSchiedsgerichtesunbedingtFolgezuleisten. Der veranstaltende Verein und die mit der Ausrichtung betrauten Personen übernehmen keinerlei Haftung für jegliche Schäden und Verletzungen,diedurchdieseVeranstaltungentstehen. MitsportlichenGrüßen Mag.EwaldRoth ÖKB‐Sportdirektor Mag.HansWernerStreicher Karate‐doWels AloisWiesböck ÖKB‐Kampfrichterobmann Sportdirektor Prof. Mag. Ewald Roth - 4600 Wels, Salzburgerstrasse 57 Tel: +43-664-1607138 [email protected] KARATE AUSTRIA - Dr. Adolf Schärf Straße 25 - 3100 St. Pölten Telefon und Fax: +43 - 2742 258 794 - www.karate-austria.at ZVR: 720004573 / DVR: 1038869
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