Ausschreibung Österreichische Karate-Staatsmeisterschaft

Ausschreibung
ÖsterreichischeKarate‐Staatsmeisterschaft2015
Ort:
Datum/Zeit:
RaiffeisenArenaWels
Dragonerstraße50
4600Wels
12.April2015
Registrierungab08:00Uhr,Wettkampfbeginn09:00Uhr.
EindetaillierterZeitplanwirdspätestensamVortagdesWettkampfes
aufwww.sportdata.orgveröffentlicht.
Dieser Zeitplan ist insofern verbindlich, als kein Bewerb früher als
zweiStundenvorderimPlanangegebenenZeitbeginnenwird.Dies
bedeutet,daßalleSportler/innenspätestenszweiStundenvorderim
ZeitplanangegebenenBeginnzeitdesjeweiligenWettkampfesinder
Sporthalle anwesend und für den Wettkampf bereit sein müssen.
Ausgenommen von dieser Bestimmung sind jene Bewerbe, die zu
Wettkampfbeginn(09:00Uhr)ausgetragenwerden.
Veranstalter:
Wettkampfleitung:
Bewerbe:
Karate‐doWels
Postfach3
4600Wels
[email protected]
AloisWiesböck,ÖKB‐Kampfrichterobmann
Kons.Ing.KarlHillinger,O.Ö.Karate‐Landesverband
Mag.EwaldRoth,ÖKB‐Sportdirektor
KumiteEinzelHerren:‐67/‐75/‐84/+84kg
KumiteMannschaftHerren
KumiteEinzelDamen:‐50/‐68kg
KataEinzelHerren
KataEinzelDamen
Sportdirektor Prof. Mag. Ewald Roth - 4600 Wels, Salzburgerstrasse 57
Tel: +43-664-1607138 [email protected]
KARATE AUSTRIA - Dr. Adolf Schärf Straße 25 - 3100 St. Pölten
Telefon und Fax: +43 - 2742 258 794 - www.karate-austria.at
ZVR: 720004573 / DVR: 1038869
Abwaage:
WährendderKata‐Vorrunden.
EsgibtKEINEGewichtstoleranz.Sollteein/eSportler/indasGewicht
für die jeweilige Gewichtsklasse nicht erbringen, wird ihm/ihr eine
Frist von 30 Minuten eingeräumt, innerhalb der er/sie versuchen
kann,dasGewichtslimitzuerreichen.Solltediesnichtgelingen,istein
Startnichtmöglich.
Die Abwaage hat spätestens EINE Stunde vor Beginn der
Kumitebewerbezuerfolgen.
BeiderAbwaagehatentwedereinVertreterdesÖKB‐Vorstandes,der
Spitzensportkommission oder ein/e Bundeskampfrichter/in
anwesendzusein.
Graduierungslimit:
Alterslimit:
Teilnahmebedingungen:
3.Kyu
Kata16Jahre,Kumite18Jahre(StichtagistderWettkampftag).
Ein gültiger ÖKB‐Ausweis mit aktueller Jahresmarke, ein ärztliches
Attest (auf einem eigenen Schreiben mit Datum, Stempel und
Unterschrift des Arztes/der Ärztin), ein österreichischer Reisepaß
oderPersonalausweisbzw.einMeldezettelmüssenentwederbeider
Registrierungvorgewiesenwerdenoderaufmydojogespeichertsein.
Ausländer/Ausländerinnen sind startberechtigt, wenn sie
nachweislich (Meldezettel) unmittelbar vor dieser Meisterschaft
mindestens 3 Jahre ununterbrochen ihren Hauptwohnsitz in
Österreich hatten und mindestens 6 Monate bei einem ÖKB‐
Mitgliedsvereingemeldetwaren.
DerVereindesSportlers/derSportlerinmußMitglieddesÖKBsein
unddarfkeinefinanziellenRückständeaufweisen.
In Mannschaftsbewerben können auch Wettkampfgemeinschaften
gebildetwerden,d.h.dieTeamskönnenausSportlern/Sportlerinnen
unterschiedlicher Vereine zusammengesetzt sein. Die Nennung darf
nur von EINEM Verein durchgeführt werden. Der nennende Verein
hat einen Mannschaftsnamen und die Vereinszugehörigkeit
Sportdirektor Prof. Mag. Ewald Roth - 4600 Wels, Salzburgerstrasse 57
Tel: +43-664-1607138 [email protected]
KARATE AUSTRIA - Dr. Adolf Schärf Straße 25 - 3100 St. Pölten
Telefon und Fax: +43 - 2742 258 794 - www.karate-austria.at
ZVR: 720004573 / DVR: 1038869
sämtlicherMannschaftsmitgliederanzugeben,sowiedasNenngeldzu
entrichten.
Die einzelnen Bewerbe werden nur durchgeführt, wenn zum
ZeitpunktdesNennungsschlussesmindestensdreiTeilnehmer/innen
gemeldet sind. Falls am Wettkampftag weniger als zwei
Teilnehmer/innenzumWettkampfantreten,findetderBewerbnicht
statt.
Bei der Siegerehrung haben Sportler/innen entweder im Karate‐Gi
oderimTrainingsanzug(JackeundHose)anzutreten.
Bei dieser Veranstaltung gilt das Österreichische Anti‐Doping‐
Bundesgesetz.
Reglement:
Nennungen:
ÖKB‐WettkampfregelnKataundKumiteVersion9.0.
BisspätestensFreitag,3.April2015,aufwww.sportdata.org.
NachnennungensindnurgegenBezahlungdesdreifachenNenngeldes
und nur bis zum Zeitpunkt der Auslosung möglich. Diese muß
spätestens 36 Stunden vor Beginn des Turnieres erstellt und
unverzüglichonlineveröffentlichtwerden.
BeiderAuslosunghatzumindesteinVertreterdesÖKB‐Vorstandes
oderderSpitzensportkommissionanwesendzusein.
NenngeldproEinzelstart€20,‐‐,Mannschaft€35,‐‐.
Einzahlung auf das Konto von Karate‐do
AT951513000871031076,BICOBKLAT2L.
Wels,
IBAN
Das Nenngeld ist spesenfrei bis zum Nennungsschluß mit dem
Vermerk„Staatsmeisterschaft2015“einzuzahlen.
Im Falle des Nichtzustandekommens eines Bewerbes wird das
Nenngeldrückerstattet,nichtjedoch,wenndieNennungseitensdes
Vereines zurückgezogen wird oder der Sportler/die Sportlerin aus
welchenGründenauchimmernichtamWettkampfteilnimmt.
Sportdirektor Prof. Mag. Ewald Roth - 4600 Wels, Salzburgerstrasse 57
Tel: +43-664-1607138 [email protected]
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ZVR: 720004573 / DVR: 1038869
Haftung:
DieTeilnahmeandenWettkämpfenerfolgtaufeigeneGefahr.
Die Teilnehmer/innen sind verpflichtet, den Weisungen der
AusrichterunddesSchiedsgerichtesunbedingtFolgezuleisten.
Der veranstaltende Verein und die mit der Ausrichtung betrauten
Personen übernehmen keinerlei Haftung für jegliche Schäden und
Verletzungen,diedurchdieseVeranstaltungentstehen.
MitsportlichenGrüßen
Mag.EwaldRoth
ÖKB‐Sportdirektor
Mag.HansWernerStreicher
Karate‐doWels
AloisWiesböck
ÖKB‐Kampfrichterobmann
Sportdirektor Prof. Mag. Ewald Roth - 4600 Wels, Salzburgerstrasse 57
Tel: +43-664-1607138 [email protected]
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ZVR: 720004573 / DVR: 1038869