Antrag auf Kostenerstattung für Berufspraktikantenstellen P.PRAN.V04

Antrag auf Kostenerstattung für
Berufspraktikantenstellen
P.PRAN.V04
erstellt: 17. März 2015 - 10:54
in Kindertageseinrichtungen nach § 19 Abs. 6 Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz (ThürKitaG) vom 16.12.2005 zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes und anderer Gesetze vom 04.05.2010 in
Verbindung mit § 8 Thüringer Kindertageseinrichtungsverordnung
(ThürKitaVO) vom 26.01.2011 sowie der Thüringer Fachschulordnung
(ThürFSO) vom 03.02.2004, geändert durch Erste Verordnung vom
21.09.2005 und Zweite Verordnung vom 28.02.2008, zuletzt mehrfach
geändert durch Verordnung vom 7. Juli 2011 (GVBl. S. 193)
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Ansprechpartner Angelika Müller / Loreen Neumann
An das
Staatliche Schulamt Südthüringen
Hölderlinstraße 1
98527 Suhl
Telefon
0 36 81 / 73 41 21 und 22
Fax
0 36 81 / 73 41 09
[email protected]
http://www.schulamt-suedthueringen.de
1. Träger der Kindertageseinrichtung (Antragsteller)
Trägername
Ansprechpartner
Telefon
Fax
Strasse
Email
PLZ, Ort
2. Berufspraktikant/-in
Name, Vorname
Strasse
Geburtsdatum
PLZ, Ort
3. Kindertageseinrichtung
Anschrift der Kindertageseinrichtung nach § 1 Abs. 1 ThürKitaG in Verbindung mit § 50 Abs. 1 Satz 7 der ThürFSO
Name
Strasse
PLZ, Ort
4. Mentor/in
Zur Anleitung des/der Berufspraktikanten/-in eingesetzter Mentor/-in nach § 50 Abs. 1 Satz 6 der ThürFSO
Name, Vorname
Jahre Berufserfahrung
Ausbildung
Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und senden dieses nach Unterschrift per Post oder per Fax an das Staatliche
Schulamt Südthüringen.
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Berufspraktikantenstellen
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Praktikant:
5. Beantragter Zeitraum des Berufspraktikums
Beantragter Zeitraum des Berufspraktikums nach § 50 ThürFSO
Berufspraktikum vom
bis
Wochenstunden
Einsatz mit
6. Monatliche Kosten des Antragstellers
Höhe des Praktikantenentgeltes pro Monat nach den, für den Träger der Kindertageseinrichtung geltenden tariflichen Bestimmungen oder Entgeltvereinbarungen und entsprechend Praktikumsvertrag, einschließlich der Arbeitgeberanteile.
€
%
Entgelt
entspricht €
AG-anteil (siehe Erläuterungen Seite3)
€
Voraussichtliche monatliche Kosten
für den Arbeitgeber
7. Bankverbindung des Trägers zur Überweisung der Kostenerstattung
Kontoinhaber
BIC
IBAN
Bank
8. Ausbildende Thüringer Fachschule
Name
Strasse
PLZ, Ort
Schulnummer
Die Fachschule bestätigt, dass die Voraussetzungen zur Ableistung/Verlängerung des Praktikums nach der
Thüringer Fachschulordnung erfüllt sind.
Ort, Datum
Unterschrift Schulleiter
Schulstempel
Der/die Berufspraktikant/-in und der/die Mentor/-in wurden darüber informiert, dass für die Kostenerstattung
notwendige personenbezogene Daten gemäß § 62 Abs. 4 SGB VIII dem Staatlichen Schulamt
Südthüringen übermittelt und dort gespeichert werden.
Datum
Unterschrift Berufspraktikant/-in
Ort, Datum
Datum
Unterschrift Mentor/-in
Stempel und Rechtsverbindliche Unterschrift
des Trägers/Arbeitgeber
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Berufspraktikantenstellen
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Praktikant:
Erläuterungen
1. Voraussetzungen
Für die Antragstellung zur Kostenerstattung ist die Erfüllung der Regelungen im § 50 der Thüringer Fachschulordnung in der
gültigen Fassung Voraussetzung.
2. Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage für die Antragsstellung ist das Thüringer Gesetz über die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in
Tageseinrichtungen und in Tagespflege als Ausführungsgesetz zum Achten Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und
Jugendhilfe - (Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz - ThürKitaG - vom 16. Dezember 2005, GVBl. S. 371 zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes und anderer Gesetze vom 04. Mai 2010, GVBl. S. 105).
Nach § 19 Abs. 6 dieses Gesetzes trägt das Land die Kosten für Praktikantenstellen zur Ableistung des notwendigen
Berufspraktikums im Rahmen der Ausbildung zum Erzieher an einer Thüringer Fachschule in Kindertageseinrich-tungen
nach § 1 Abs. 1 ThürKitaG.
Das zuständige Ministerium regelt im Benehmen mit dem zuständigen Ausschuss des Thüringer Landtags nach § 24 die
Grundlagen und die Höhe des Zuschusses nach § 19 Abs. 6 durch Rechtsverordnung (Thüringer Kindertageseinrichtungsverordnung - ThürKitaVO - vom 26. Januar 2011, GVBl. S. 10).
ThürKitaVO trifft dazu im § 8 - Landeszuschüsse an den Träger der Kindertageseinrichtung - folgende Regelungen:
(1) Anträge für die Erstattung der Personalkosten für Praktikantenstellen nach § 19 Abs. 6 ThürKitaG sind vom Träger der
Kindertageseinrichtung spätestens acht Wochen vor Beginn des Praktikums beim Staatlichen Schulamt Südthüringen zu
stellen. Wird ein Antrag erst gestellt nachdem das Praktikum bereits begonnen wurde, ist die Kostenerstattung
ausgeschlossen. Das Praktikantenentgelt wird in Höhe der für die Träger der Einrichtung geltenden tariflichen
Bestimmungen oder Entgeltvereinbarungen, höchstens jedoch bis zur Höhe der für entsprechende Beschäftigte des
Landes geltenden Sätze erstattet.
(2) Die Kostenerstattung erfolgt für das Regelpraktikum pauschal für die Monate Februar bis April zum 15. Februar und für
die Monate Mai bis Juni zum 15. Mai des laufenden Jahres. Nach Beendigung des Praktikums ist vom Träger der
Kindertageseinrichtung eine Endabrechnung über die tatsächlich angefallenen Kosten zu erstellen. Differenzen werden
nachgezahlt bzw. zurückgefordert. Die Auszahlungstermine für ein Praktikum außerhalb der Regelzeit sind der 15. August
für die Monate August bis Oktober und der 15. November für die Monate November und Dezember des laufenden Jahres
und Januar des Folgejahres.
Die pauschale Abschlagszahlung für das Regelpraktikum erfolgt für fünf Monate auf der Grundlage eines vorläufigen
Bescheides.
Die geforderte Endabrechnung ist innerhalb von vier Wochen nach Beendigung des Berufspraktikums einzureichen. Hierzu
ist das Formular des Staatlichen Schulamtes Südthüringen „Abrechnung zum Antrag auf Kostenerstattung für
Berufspraktikantenstellen (Erzieher) nach ThürKitaG“ (P.PRAB.V02) zu verwenden. Dabei können, nach Antragstellung
eingetretene Änderungen der geltenden tariflichen Bestimmungen oder Entgeltvereinbarungen maximal bis zur Höhe der für
entsprechende Beschäftigte des Landes geltenden Sätze mit abgerechnet werden. Sie bedürfen keiner gesonderten
Beantragung.
Für den Träger besteht Meldepflicht für alle sonstigen Veränderungen, die Einfluss auf die Höhe der Kostenerstattung
haben. Wird das Praktikum nicht angetreten, abgebrochen bzw. vorzeitig beendet oder die Lohnfortzahlung bei längerer
Krankheit eingestellt, ist dies vom Träger der Kindertageseinrichtung dem Staatlichen Schulamt Südthüringen sofort
mitzuteilen und gegebenenfalls eine Abrechnung zu erstellen.
Differenzen zwischen der Endabrechnung des Trägers bis zur Höhe der tariflich berechtigten Auszahlung und der bereits
erfolgten pauschalen Kostenerstattung durch das Staatliche Schulamt Südthüringen werden nachgezahlt bzw.
zurückgefordert.
Die geänderte versicherungsrechtliche Beurteilung der Berufspraktikanten (Erzieher) in Thüringen für spätestens nach 2013
begonnene Ausbildungen hat für Praktikanten, die in den Jahren 2015 und 2016 ihr Berufspraktikum beginnen, zur Folge,
dass sie die Wahlmöglichkeit zur Versicherungspflicht haben und sie darauf hingewiesen werden sollen. Verlangt ein
Berufspraktikant Versicherungspflicht für die Dauer des Berufspraktikums, werden neben dem möglichen Entgelt auch die
Arbeitgeberanteile und eventuelle sonstige tarifliche Aufwendungen des Arbeitgebers durch das Staatliche Schulamt
Südthüringen erstattet.