HANDBALL-RUNDBRIEF Minden–Lübbecke Amtliches Organ des Handballkreises Minden-Lübbecke e.V. 12. Jg. Nr. 13 Donnerstag, 01. April 2015 Geschäftsstelle: Neerenweg 3, 32469 Petershagen, Telefon: 05707 / 8428 www.handballkreis-minden-luebbecke.de e-mail: [email protected] Steuernummer FA Minden 335/5784/2027 Vereinsregister AG Bad Oeynhausen VR 41 486 A. Vorstand Vorsitzender Pflichtbörsentermin 2015 Montag, 13.April 2015, um 18:15 Uhr Ort: 32423 Minden-Meißen, Alte Grundschule (Forststraße 23) BUDDE Einladung zur KV-Sitzung Hiermit lade ich alle Mitglieder des Kreisvorstandes herzlich zur KV-Sitzung am Dienstag, 14. April 2015, um 18:30 h (!), in die Alte Grundschule nach Meißen ein. Tagesordnungspunkte sind mir bitte mit kurzer Begründung/Inhalt bis zum 8. April mitzuteilen. KOCH Einladung zur EV-Sitzung Hiermit lade ich alle Mitglieder des Erweiterten Kreisvorstandes herzlich zur EV-Sitzung am Dienstag, 21. April 2015, um 18:30 h (!), in die Alte Grundschule nach Meißen ein. Tagesordnungspunkte sind mir bitte mit kurzer Begründung/Inhalt bis zum 15. April mitzuteilen. KOCH Termin und Ort des Kreistages 2015 Der Kreisvorstand gibt nach § 10 Abs. 1 der Satzung des Handballkreises Minden-Lübbecke den Termin und Ort des Kreistages 2015 bekannt: Kreistag, Samstag, 30. Mai 2015, 10 Uhr, Rundturnhalle Espelkamp. Anträge zum Kreistag 2015 Anträge von Vereinen (!) müssen nach § 16 Abs. 2 der Satzung des Handballkreises Minden-Lübbecke schriftlich bis Donnerstag, 30. April 2015 beim Kreisvorstand vorliegen. Später eingehende Anträge dürfen nur behandelt werden, wenn sie zuvor von wenigstens zwei Dritteln der anwesenden Stimmberechtigten zu Dringlichkeitsanträgen erklärt worden sind. Auf die sonstigen Bestimmungen der Satzung zu Anträgen nach § 16 Abs. 3ff. weisen wir nochmals hin. Delegierte zum Kreistag 2015 Die Mitgliedsvereine des Handballkreises (d.h. bei allen Spielgemeinschaften: die Stammvereine, die die Spielgemeinschaft bilden) haben für je angefangene 5 Mannschaften, die zur Teilnahme an den Meisterschaftsspielen im Hallenhandball im laufenden Spieljahr gemeldet sind, je 1 Stimme (§ 12 Abs. 1a Satzung HBK). Als Delegierte können nur die jeweiligen vertretungsberechtigten Vereinsvorstände nach § 26 BGB oder von ihnen schriftlich bevollmächtigte Personen auftreten. Um einen geordneten Ablauf des Kreistages und eine ausreichende Zahl an rechtlich zugelassenen Delegierten sicherzustellen, haben alle Mitgliedsvereine der Geschäftsstelle bis spätestens 30. April 2015 einen aktuellen Auszug aus dem Vereinsregister vorzulegen, aus dem die Vertretungsregelung nach § 26 BGB des jeweiligen Vereins und die aktuell bestellten Vorstände namentlich ersichtlich sind und den beigefügten "Vordruck Mitgliedsvereine HBK 2015.pdf" rechtsverbindlich auszufüllen. Bei allen Spielgemeinschaften werden die gemeldeten Mannschaften paritätisch auf die der Spielgemeinschaft angehörenden Vereine verteilt. Ergibt sich dabei ein ungrade Zahl, erfolgt die Anrechnung nach der alphabetischen Reihenfolge der der Spielgemeinschaft angehörenden Vereine. Eine anderweitige Erklärung hat keine Spielgemeinschaft abgegeben (§ 12 Abs. 1a). Die Zahl der Delegierten und ihre Verteilung wird in einem der kommenden Rundbriefe amtlich veröffentlicht. Die Mitgliedsvereine haben bis spätestens 30. April 2015 die ihnen zustehenden Delegierten auf dem beigefügten "Vordruck Mitgliedsvereine Delegierte 2015" namentlich zu benennen bzw. zu erklären, wenn die Zahl der zustehenden Delegierten nicht ausgeschöpft werden soll. Die Benennungen und Erklärungen müssen rechtsverbindlich durch die vertretungsberechtigten Hrsg: Handballkreis Minden-Lübbecke e.V. 1 HANDBALL-RUNDBRIEF Minden–Lübbecke Vorstände erfolgen. Es wird dringend empfohlen, neben den Delegierten vorab auch mehrere Vertreter im Verhinderungsfall zu benennen. Die vorgenannten Regelungen sind erforderlich, weil gegenüber dem Registergericht das satzungsmäßige Zustandekommen des Kreistages nachgewiesen werden muss! Die Zahl der Delegierten ist der Anlage zu entnehmen! Für den Kreisvorstand KOCH BUDDE Feststellung der Anzahl von Mannschaften je Verein/Spielgemeinschaft für den Kreistag 2015 Saison 2014/2015 Anzahl Mannschaften 1310101002 HF Minden 1 1310101004 SV Bölh./Häverst. 1 1310101005 TSV GWD Minden 15 1310101010 HSG EURo 17 1310101013 TuS Gehlenbeck 12 1310101015 TSV Hahlen 18 1310101016 TuS Hartum 4 1310101018 TV Hille 13 1310101020 VfB Holzhausen 3 1310101024 TuS Lahde/Quetzen 4 1310101025 TuS Lerbeck 2 1310101029 TuSpo Meissen 3 1310101035 TuS Möllbergen 4 1310101036 TuS Nettelstedt 5 1310101039 TuS Oberlübbe 17 1310101040 SC Petershagen 3 1310101042 TVE Röcke-Klus 1 1310101047 HSG Vlotho-Uffeln 10 1310101048 SV Warmsen 4 1310101051 TuS SW Wehe 15 1310101055 TuS Porta Barkh. 2 1310101063 HSG Hüllhorst 20 1310101067 JSG NSM-Nettelst. 23 1310101078 HCE Oeynhausen 15 1310101079 HSG Porta Westfalica 13 1310101081 HSG Holzh./Hartum 8 1310101084 TV Häver-Lübbecke 5 1310101085 HSG Espelk.-Fabbenst. 6 1310101086 HSV Minden Nord 23 1310101087 JSG Meißen-Röcke/Klus 10 1310101088 JSG Möllbergen-Barkh. 15 1310101089 LIT Handball NSM 10 1310101090 JSG Hille-Oberlübbe 1 1310101091 JSG PLQ 16 1310101092 FSG Meißen-Röcke 2 KOCH BUDDE Hrsg: Handballkreis Minden-Lübbecke e.V. 2 HANDBALL-RUNDBRIEF Minden–Lübbecke Spielgemeinschaften Die Stammvereine der LIT Handball NSM haben die Unterlagen zur Auflösung der Spielgemeinschaft eingereicht, die an den HV Westfalen weitergeleitet worden sind. Die Auflösung der Spielgemeinschaft ist erst nach der amtlichen Veröffentlichung im WH genehmigt. Die Vereine TVG Nordhemmern, RSV Mindenerwald, TuS Südhemmern und VfB Holzhausen haben die Unterlagen zur Gründung der LIT Handball NSMH (kurz LIT Handball) eingereicht, die an den HV Westfalen weitergeleitet worden sind. Die Gründung der Spielgemeinschaft ist erst nach der amtlichen Veröffentlichung im WH genehmigt. Bis zur Genehmigung durch den HVW ist die LIT Handball i.G. berechtigt, Maßnahmen wie Mannschaftsmeldungen zur Aufnahme des Spielbetriebs zur Saison 2015 / 2016 gegenüber den Gremien und Instanzen des Handballkreises Minden-Lübbecke e.V. durchzuführen. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Entscheidung ist das Rechtsmittel des Einspruchs gegeben. Dieser ist schriftlich innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach der Bekanntgabe/Zustellung dieses Bescheides in fünffacher Ausfertigung bei dem Kreisspruchausschuss-Vorsitzenden Michael Korsen, Zur Lüchte 48, 32457 Porta Westfalica einzulegen. Auf die besonderen Form- und Gebührenvorschriften der §§ 37, 44 der Rechtsordnung des DHB wird hingewiesen. KOCH Seminar aus der Reihe „Kurz&Gut“ Am Dienstag, 21. April 2015 veranstalten wir in Zusammenarbeit mit der Volksbank Mindener Land das nächste Kurz&Gut-Seminar für ihre Vereinsmitarbeiter/innen. Unter der fachkundigen Leitung des LSB-VIBSS-Referenten Patrick Busse steht in der Zeit von 18:00 – 22:00 Uhr das Thema „Marketing im Sportverein“ im Fokus. „Tue Gutes und rede drüber“ ist ein geflügelter Ausspruch, der heute nicht mehr nur für gemeinnützige, ehrenamtliche Organisationen gilt. Gerade in den Unternehmen sind in den vergangenen Jahren viele neue Marketingansätze entstanden, von denen wir als Sportorganisationen durch eine Kooperation profitieren können. Passend zum Thema arbeiten wir daher bei diesem Seminar im Sinne eines Mehrwerts für Ihren Verein mit der Volksbank Mindener Land zusammen, die uns ergänzend zum Seminarinhalt an diesem Abend ihre beiden Vereinsunterstützungsprogramme Sterne des Sports und Crowdfunding für Sportvereine vorstellen wird. Das Ziel des Seminares ist es also, zu einem umfassenden Verständnis von Marketing im Sportverein beizutragen. Dass man unter Marketing heutzutage mehr versteht als den Gewinn von Neumitgliedern oder die „klassische“ Pressearbeit, zeigt anschaulich das kleine, gelungene Beispiel des TUS Eisbergen vom Juni 2014: Wie immer freuen wir uns über eine rege Teilnahme und Ihre Anmeldung mit dem beiliegenden Faxvordruck oder gleich unter dem folgenden Link: https://www.sportangebote-mindenluebbecke.de/vereinsmanagement/?lsb=details/index/cat/ADDAFMADI/id/034_182-4507_20150414 KOCH Hrsg: Handballkreis Minden-Lübbecke e.V. 3 HANDBALL-RUNDBRIEF Minden–Lübbecke Jugendausschuss JBLH-/OL-/LL-Qualifikationen Jugend 2015 Handballkreis Minden-Lübbecke Alle Spieldaten für die diesjährige ÜKreis Qualifikation sind im SIS final eingestellt. Die aktuellen DB (Stand 14.03.2015 - bereits im RB 12 veröffentlicht) sind nochmals im Anhang. Weiterhin im Anhang befinden sich die DB des Bezirk Nord (Stand 28.03.2015) und des HVW (Stand 30.03.2105 DB_HVW_Quali2015_v2) für die weiteren Runden in der derzeit aktuell gültigen Fassung. Für den HBKML gelten folgende, späteste Weitergabetermine der qualifizierten Teilnehmer an den Bezirk: mA: 10.05.2015 wA: 26.04.2015 mB: 03.05.2015 wB: 10.05.2015 mC: 24.05.2015 wC: 10.05.2015 Es ist durch den Ausrichter sicher zu stellen, dass am letzten Spieltag jeder AK die Ergebnisse unmittelbar nach Beendigung der Spiele (max. 1Std. nach Ende des letzten Spiels) bei den gem. DB benannten Personenkreis zur Eingabe vorliegen. Folgende Kreisvertreter richten die 1. Runde auf Bezirksbene aus: mA 1. Platz Sa und So 16.+17.05.2015 (1 Halle) mC 3. Platz Sa oder So 30./31.05.2015 wA 1. Platz Sa oder So 02./03.05.2015 wB 2. Platz Sa oder So 16./17.05.2015 Es wird um rechtzeitige Halleneinplanung gebeten. BÄRENFÄNGER Der nächste Handballrundbrief erscheint am 09.04.2015 Hrsg: Handballkreis Minden-Lübbecke e.V. 4
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