HANDBALL-RUNDBRIEF Minden–Lübbecke

HANDBALL-RUNDBRIEF Minden–Lübbecke
Amtliches Organ des Handballkreises Minden-Lübbecke e.V. 12. Jg. Nr. 13 Donnerstag, 01. April 2015
Geschäftsstelle: Neerenweg 3, 32469 Petershagen, Telefon: 05707 / 8428
www.handballkreis-minden-luebbecke.de e-mail: [email protected]
Steuernummer FA Minden 335/5784/2027 Vereinsregister AG Bad Oeynhausen VR 41 486
A.
Vorstand
Vorsitzender
Pflichtbörsentermin 2015
Montag, 13.April 2015, um 18:15 Uhr
Ort: 32423 Minden-Meißen, Alte Grundschule (Forststraße 23)
BUDDE
Einladung zur KV-Sitzung
Hiermit lade ich alle Mitglieder des Kreisvorstandes herzlich zur KV-Sitzung am Dienstag, 14. April 2015,
um 18:30 h (!), in die Alte Grundschule nach Meißen ein. Tagesordnungspunkte sind mir bitte mit kurzer
Begründung/Inhalt bis zum 8. April mitzuteilen.
KOCH
Einladung zur EV-Sitzung
Hiermit lade ich alle Mitglieder des Erweiterten Kreisvorstandes herzlich zur EV-Sitzung am Dienstag, 21.
April 2015, um 18:30 h (!), in die Alte Grundschule nach Meißen ein. Tagesordnungspunkte sind mir bitte
mit kurzer Begründung/Inhalt bis zum 15. April mitzuteilen.
KOCH
Termin und Ort des Kreistages 2015
Der Kreisvorstand gibt nach § 10 Abs. 1 der Satzung des Handballkreises Minden-Lübbecke den Termin
und Ort des Kreistages 2015 bekannt:
Kreistag, Samstag, 30. Mai 2015, 10 Uhr, Rundturnhalle Espelkamp.
Anträge zum Kreistag 2015
Anträge von Vereinen (!) müssen nach § 16 Abs. 2 der Satzung des Handballkreises Minden-Lübbecke
schriftlich bis Donnerstag, 30. April 2015 beim Kreisvorstand vorliegen. Später eingehende Anträge
dürfen nur behandelt werden, wenn sie zuvor von wenigstens zwei Dritteln der anwesenden
Stimmberechtigten zu Dringlichkeitsanträgen erklärt worden sind. Auf die sonstigen Bestimmungen der
Satzung zu Anträgen nach § 16 Abs. 3ff. weisen wir nochmals hin.
Delegierte zum Kreistag 2015
Die Mitgliedsvereine des Handballkreises (d.h. bei allen Spielgemeinschaften: die Stammvereine, die die
Spielgemeinschaft bilden) haben für je angefangene 5 Mannschaften, die zur Teilnahme an den
Meisterschaftsspielen im Hallenhandball im laufenden Spieljahr gemeldet sind, je 1 Stimme (§ 12 Abs. 1a
Satzung HBK). Als Delegierte können nur die jeweiligen vertretungsberechtigten Vereinsvorstände nach §
26 BGB oder von ihnen schriftlich bevollmächtigte Personen auftreten. Um einen geordneten Ablauf des
Kreistages und eine ausreichende Zahl an rechtlich zugelassenen Delegierten sicherzustellen, haben alle
Mitgliedsvereine der Geschäftsstelle bis spätestens 30. April 2015 einen aktuellen Auszug aus dem
Vereinsregister vorzulegen, aus dem die Vertretungsregelung nach § 26 BGB des jeweiligen Vereins und
die aktuell bestellten Vorstände namentlich ersichtlich sind und den beigefügten "Vordruck
Mitgliedsvereine HBK 2015.pdf" rechtsverbindlich auszufüllen. Bei allen Spielgemeinschaften werden die
gemeldeten Mannschaften paritätisch auf die der Spielgemeinschaft angehörenden Vereine verteilt.
Ergibt sich dabei ein ungrade Zahl, erfolgt die Anrechnung nach der alphabetischen Reihenfolge der der
Spielgemeinschaft angehörenden Vereine. Eine anderweitige Erklärung hat keine Spielgemeinschaft
abgegeben (§ 12 Abs. 1a). Die Zahl der Delegierten und ihre Verteilung wird in einem der kommenden
Rundbriefe amtlich veröffentlicht. Die Mitgliedsvereine haben bis spätestens 30. April 2015 die ihnen
zustehenden Delegierten auf dem beigefügten "Vordruck Mitgliedsvereine Delegierte 2015" namentlich zu
benennen bzw. zu erklären, wenn die Zahl der zustehenden Delegierten nicht ausgeschöpft werden soll.
Die Benennungen und Erklärungen müssen rechtsverbindlich durch die vertretungsberechtigten
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Vorstände erfolgen. Es wird dringend empfohlen, neben den Delegierten vorab auch mehrere Vertreter im
Verhinderungsfall zu benennen. Die vorgenannten Regelungen sind erforderlich, weil gegenüber dem
Registergericht das satzungsmäßige Zustandekommen des Kreistages nachgewiesen werden muss!
Die Zahl der Delegierten ist der Anlage zu entnehmen!
Für den Kreisvorstand
KOCH BUDDE
Feststellung der Anzahl von Mannschaften je Verein/Spielgemeinschaft für den Kreistag 2015
Saison 2014/2015
Anzahl Mannschaften
1310101002
HF Minden
1
1310101004
SV Bölh./Häverst.
1
1310101005
TSV GWD Minden
15
1310101010
HSG EURo
17
1310101013
TuS Gehlenbeck
12
1310101015
TSV Hahlen
18
1310101016
TuS Hartum
4
1310101018
TV Hille
13
1310101020
VfB Holzhausen
3
1310101024
TuS Lahde/Quetzen
4
1310101025
TuS Lerbeck
2
1310101029
TuSpo Meissen
3
1310101035
TuS Möllbergen
4
1310101036
TuS Nettelstedt
5
1310101039
TuS Oberlübbe
17
1310101040
SC Petershagen
3
1310101042
TVE Röcke-Klus
1
1310101047
HSG Vlotho-Uffeln
10
1310101048
SV Warmsen
4
1310101051
TuS SW Wehe
15
1310101055
TuS Porta Barkh.
2
1310101063
HSG Hüllhorst
20
1310101067
JSG NSM-Nettelst.
23
1310101078
HCE Oeynhausen
15
1310101079
HSG Porta Westfalica
13
1310101081
HSG Holzh./Hartum
8
1310101084
TV Häver-Lübbecke
5
1310101085
HSG Espelk.-Fabbenst.
6
1310101086
HSV Minden Nord
23
1310101087
JSG Meißen-Röcke/Klus
10
1310101088
JSG Möllbergen-Barkh.
15
1310101089
LIT Handball NSM
10
1310101090
JSG Hille-Oberlübbe
1
1310101091
JSG PLQ
16
1310101092
FSG Meißen-Röcke
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KOCH
BUDDE
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Spielgemeinschaften
Die Stammvereine der LIT Handball NSM haben die Unterlagen zur Auflösung der Spielgemeinschaft
eingereicht, die an den HV Westfalen weitergeleitet worden sind. Die Auflösung der Spielgemeinschaft ist
erst nach der amtlichen Veröffentlichung im WH genehmigt.
Die Vereine TVG Nordhemmern, RSV Mindenerwald, TuS Südhemmern und VfB Holzhausen haben die
Unterlagen zur Gründung der LIT Handball NSMH (kurz LIT Handball) eingereicht, die an den HV
Westfalen weitergeleitet worden sind. Die Gründung der Spielgemeinschaft ist erst nach der amtlichen
Veröffentlichung im WH genehmigt. Bis zur Genehmigung durch den HVW ist die LIT Handball i.G.
berechtigt, Maßnahmen wie Mannschaftsmeldungen zur Aufnahme des Spielbetriebs zur Saison 2015 /
2016 gegenüber den Gremien und Instanzen des Handballkreises Minden-Lübbecke e.V. durchzuführen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung ist das Rechtsmittel des Einspruchs gegeben. Dieser ist schriftlich innerhalb
einer Frist von 2 Wochen nach der Bekanntgabe/Zustellung dieses Bescheides in fünffacher Ausfertigung
bei dem Kreisspruchausschuss-Vorsitzenden Michael Korsen, Zur Lüchte 48, 32457 Porta Westfalica
einzulegen. Auf die besonderen Form- und Gebührenvorschriften der §§ 37, 44 der Rechtsordnung des
DHB wird hingewiesen.
KOCH
Seminar aus der Reihe „Kurz&Gut“
Am Dienstag, 21. April 2015 veranstalten wir in Zusammenarbeit mit der Volksbank Mindener Land das
nächste Kurz&Gut-Seminar für ihre Vereinsmitarbeiter/innen.
Unter der fachkundigen Leitung des LSB-VIBSS-Referenten Patrick Busse steht in der Zeit von 18:00 –
22:00 Uhr das Thema „Marketing im Sportverein“ im Fokus.
„Tue Gutes und rede drüber“ ist ein geflügelter Ausspruch, der heute nicht mehr nur für gemeinnützige,
ehrenamtliche Organisationen gilt.
Gerade in den Unternehmen sind in den vergangenen Jahren viele neue Marketingansätze entstanden,
von denen wir als Sportorganisationen durch eine Kooperation profitieren können.
Passend zum Thema arbeiten wir daher bei diesem Seminar im Sinne eines Mehrwerts für Ihren Verein
mit der Volksbank Mindener Land zusammen, die uns ergänzend zum Seminarinhalt
an diesem Abend ihre beiden Vereinsunterstützungsprogramme Sterne des Sports und Crowdfunding für
Sportvereine vorstellen wird.
Das Ziel des Seminares ist es also, zu einem umfassenden Verständnis von Marketing im Sportverein
beizutragen.
Dass man unter Marketing heutzutage mehr versteht als den Gewinn von Neumitgliedern oder die
„klassische“ Pressearbeit, zeigt anschaulich das kleine, gelungene Beispiel des TUS Eisbergen vom Juni
2014:
Wie immer freuen wir uns über eine rege Teilnahme und Ihre Anmeldung mit dem beiliegenden
Faxvordruck oder gleich unter dem folgenden Link:
https://www.sportangebote-mindenluebbecke.de/vereinsmanagement/?lsb=details/index/cat/ADDAFMADI/id/034_182-4507_20150414
KOCH
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Jugendausschuss
JBLH-/OL-/LL-Qualifikationen Jugend 2015 Handballkreis Minden-Lübbecke
Alle Spieldaten für die diesjährige ÜKreis Qualifikation sind im SIS final eingestellt.
Die aktuellen DB (Stand 14.03.2015 - bereits im RB 12 veröffentlicht) sind nochmals im Anhang.
Weiterhin im Anhang befinden sich die DB des Bezirk Nord (Stand 28.03.2015) und des HVW (Stand
30.03.2105 DB_HVW_Quali2015_v2) für die weiteren Runden in der derzeit aktuell gültigen Fassung.
Für den HBKML gelten folgende, späteste Weitergabetermine der qualifizierten Teilnehmer an den
Bezirk:
mA: 10.05.2015
wA: 26.04.2015
mB: 03.05.2015
wB: 10.05.2015
mC: 24.05.2015
wC: 10.05.2015
Es ist durch den Ausrichter sicher zu stellen, dass am letzten Spieltag jeder AK die Ergebnisse
unmittelbar nach Beendigung der Spiele (max. 1Std. nach Ende des letzten Spiels) bei den gem. DB
benannten Personenkreis zur Eingabe vorliegen.
Folgende Kreisvertreter richten die 1. Runde auf Bezirksbene aus:
mA 1. Platz Sa und So 16.+17.05.2015 (1 Halle)
mC 3. Platz Sa oder So 30./31.05.2015
wA 1. Platz Sa oder So 02./03.05.2015
wB 2. Platz Sa oder So 16./17.05.2015
Es wird um rechtzeitige Halleneinplanung gebeten.
BÄRENFÄNGER
Der nächste Handballrundbrief erscheint am 09.04.2015
Hrsg: Handballkreis Minden-Lübbecke e.V.
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